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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld
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Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld

Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen 2021 im Bauhauptgewerbe drohte ein bundesweiter Baustellenstreik. Erst ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren brachte eine Einigung. Das Ergebnis: Verbesserungen bei Wegegeld, Löhnen und Sonderzahlungen. Hier finden Sie alle wichtigen Details des Schlichterspruchs.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Warum es zur Schlichtung kam

Die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe blieben 2021 zunächst ohne Ergebnis. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung für Fahrzeiten zur Baustelle (Wegegeld).
Um einen großflächigen Streik zu vermeiden, wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Nach vier intensiven Verhandlungstagen legte der Schlichter eine Einigung vor.

Kernpunkte des Schlichterspruchs

  • Verbesserungen bei Wegegeld
  • Lohnerhöhungen in mehreren Stufen
  • Einführung von Corona-Prämien für Beschäftigte und Auszubildende
  • Planung weiterer Anpassungen bis 2022

Lohnerhöhungen und Corona-Prämien im Überblick

Zum 01.11.2021

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +3,00 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.12.2021

  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Bis spätestens 01.01.2022

  • Corona-Prämie West: 500 €
  • Corona-Prämie Ost: 220 €
  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Hinweis: Die Corona-Prämie ist steuerfrei, wenn sie spätestens bis 31.03.2022 gezahlt wird und der Steuerfreibetrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft ist. Andernfalls ist sie als Bruttobetrag zu versteuern.

Zum 01.03.2022

  • Einmalzahlung Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.04.2022

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.05.2022

  • Einmalzahlung West: 400 €

Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte

Der Schlichterspruch brachte eine Lohnsteigerung in mehreren Stufen, steuerfreie Corona-Prämien und eine klare Regelung zum Wegegeld. Für Arbeitgeber bedeutet das Planungssicherheit bei den Personalkosten, während Arbeitnehmer von höheren Nettoleistungen profitieren.

Fazit

Der Schlichterspruch 2021 beendete eine drohende Tarifkrise im Bauhauptgewerbe und brachte deutliche finanzielle Verbesserungen für Beschäftigte.

Einen aktuellen Überblick über kommende Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Beitrag.

Cloud Computing im Bau: Chancen, Sicherheit & Nutzen erklärt
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Cloud Computing im Bau: Chancen, Sicherheit & Nutzen erklärt

Cloud Computing ermöglicht eine einfache Organisation von Daten, Kommunikation und Anwendungen auf einer zentralen Plattform. Dadurch können Prozesse effizienter gestaltet werden – auch die Bauwirtschaft profitiert von diesem produktiven Nutzen. Dennoch gibt es nach wie vor Unternehmen, die aus Sorge um ihre IT-Sicherheit vor der Nutzung moderner Cloud-Lösungen zurückschrecken.

5 Min. Lesezeit

Prolog – Die Lochkarte

Clouds vereinfachen Prozesse. Grundsätzlich klingt das einleuchtend, zumal diese Prozesse eine Verbindung von Kommunikation, Datenablage, Anwendungen und Tools auf einer einzelnen Plattform ermöglichen.
Aber fangen wir lieber am Anfang an:
Sie kennen Lochkarten? Diese Karten aus Karton, die bis Mitte der 1970er-Jahre als Daten- und Programmträger verwendet wurden und in diversen Spionageserien als ultimative Waffe zur Ergreifung der digitalen Weltherrschaft dienten?

Was damals als revolutionär für die Optimierung der Arbeitswelt galt, legte den Grundstein für die heutige Digitalisierung. Allerdings wäre es doch ein wenig kompliziert, aktuelle Terabyte-Mengen an Daten auf Lochkarten auszulagern. Deswegen gibt es inzwischen Clouds, die diesen Prozess übernehmen und sich in allen datenaffinen Branchen nutzen lassen – die Sache mit der digitalen Weltherrschaft stellen wir an dieser Stelle lieber zurück.

Vorteile des Cloud Computing für die Baubranche

Welche Vorteile bringt die Einrichtung einer Cloud-Lösung speziell für Bauunternehmen?
Prinzipiell ermöglicht eine Cloud in Kombination mit Anwendungen wie Microsoft Teams oder SharePoint eine zentrale Verbindung von Kommunikation, Datenablage und Anwendungen auf allen Geräten – PC, Laptop oder Smartphone.

  • Durchgängiger Zugang zu aktuellen Daten, die gleichzeitig bearbeitet und eingesehen werden können
  • Austausch mit Mitarbeitenden, Partnern und Dienstleistern über audiovisuelle Online-Besprechungen
  • Zeit- und ortsunabhängige Zusammenarbeit ohne Leistungsverlust
  • Hohe Skalierbarkeit, etwa bei Expansionen oder neuen Standorten

Für die Bauwirtschaft bedeutet das eine grundlegende Prozessoptimierung. Projektfortschritte können dokumentiert, Abläufe automatisiert und Ressourcen effizienter genutzt werden. Nicht zuletzt wirkt sich Cloud Computing positiv auf die Kostenstruktur aus: Überflüssige Arbeitsschritte entfallen, was Zeit und Geld spart.

Skepsis gehört dazu

Trotz dieser Vorteile herrscht in vielen Bauunternehmen noch Skepsis. Digitalisierung von Unternehmensdaten und -prozessen wirft zwangsläufig die Frage nach IT-Sicherheit auf. Man hört ständig von Hacking, Cyberangriffen oder Datendiebstahl – bei Schadenshöhen im Milliardenbereich ist diese Sorge nicht unbegründet.

Doch wie sicher ist die lokale Umgebung wirklich? Geht ein Gerät verloren oder fällt aus, sind auch die darauf gespeicherten Daten gefährdet.

Cloud-Umgebung vs. Lokal-Umgebung

Sind Daten in der Cloud gespeichert, reicht ein neues Gerät, um sofort wieder auf alle Informationen zugreifen zu können.
Weitere Vorteile:

  • Cloud-Anbieter schließen Sicherheitslücken durch regelmäßige Updates und Patches schneller und zuverlässiger
  • Multifaktor-Authentifizierung schützt vor Identitätsdiebstahl
  • „Schwarmintelligenz“: Sicherheitsprodukte profitieren von der gebündelten Erfahrung aller angeschlossenen Nutzer und bieten so mehr Schutz als klassische Malwarescanner

Fazit

Cloud Computing bietet eine Vielzahl an Vorteilen und überschaubare Risiken. Ja, die allgemeine Gefahr durch Cyberangriffe bleibt – doch Clouds setzen modernste Sicherheitsmechanismen ein, um Unternehmen bestmöglich zu schützen.

Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Vorteile einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Cloud. So kann die digitale Weltherrschaft abgewendet werden – und James Bond darf Urlaub machen.

FAQ:

Welche Vorteile hat Cloud Computing für Bauunternehmen?

Cloud Computing ermöglicht Bauunternehmen zentrale Datenverwaltung, flexible Zusammenarbeit, Prozessoptimierung und Kosteneinsparungen.

Ist Cloud Computing in der Baubranche sicher?

Ja, moderne Cloud-Lösungen bieten durch Updates, Multifaktor-Authentifizierung und „Schwarmintelligenz“ mehr Schutz als lokale Systeme.

Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife
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Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife

Mit dem vorübergehenden Abbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe bestand die Gefahr eines bundesweiten Streiks. Dank eines Schlichterspruchs konnte jedoch eine Einigung erzielt und ein Stillstand auf Baustellen verhindert werden. Nachdem die Tarifverhandlungen zunächst ergebnislos blieben, war die Schlichtung die letzte Möglichkeit, einen umfassenden Baustellenstreik abzuwenden. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung der Arbeitnehmer für die Fahrt zur Baustelle. Nach vier Tagen intensiver Gespräche steht nun das Ergebnis fest.

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Neue Wegezeitentschädigung ab 2023

Ab 01.01.2023 entfällt der bisherige Zuschlag der Wegezeitentschädigung von 0,5 %. Stattdessen tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Entschädigung für Wegezeiten neu strukturiert.

Höherer Verpflegungszuschuss ab 2024

Ab 01.01.2024 wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Diese Anpassung soll die gestiegenen Kosten für Bauarbeiter ausgleichen.

Tarifliche Lohnerhöhungen bis 2024

In einem 3-stufigen Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.03.2024 steigen die Tariflöhne:

  • Westen: + 6,2 %
  • Osten: + 8,5 %

Zusätzlich erhalten Beschäftigte:

  • Westen: Einmalzahlungen von 400 € (Mai 2022) und 450 € (Mai 2023)

Corona-Prämie für Bauhauptgewerbe

Die Corona-Prämie beträgt:

  • Westen: 500 €
  • Osten: 220 €

Die Auszahlung erfolgt mit dem Lohn für Januar 2022.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der neue Tarifvertrag gilt für 33 Monate und endet am 31. März 2024.

Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft
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Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft wird grüner, die Bauwirtschaft wird digitaler, die Bauwirtschaft wird moderner. Vorausschauende Planungsmodelle, KI-Auslagerung von Angebotsposten, automatisierter Abgleich von Dokumenten – all das sind Vorgänge, die durch die Digitalisierung im Baugewerbe vorangetrieben werden. Gerade in der Baubranche bieten sich diese Entwicklungen an. Bauunternehmen müssen die Zeit nutzen, um die Digitalisierung konsequent voranzutreiben und auch im Jahr 2030 erfolgreich im Markt bestehen zu können.

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Modernisierung der Bauwirtschaft – Survival of the fittest

Das erste deutsche Haus aus dem 3D-Drucker ist zwar teurer als ein herkömmliches Gebäude, die dahinterstehende Innovation darf aber nicht verkannt werden. Und obwohl analoge Prozesse nie ganz aus dem Baugewerbe verschwinden werden, ist eine digitale Erweiterung und Optimierung längst unverzichtbar. Trotzdem haben noch nicht alle Unternehmen eine entsprechende Umstellung eingeleitet, um bis Bauen 2030 das Ziel des digitalisierten Bauunternehmens zu erreichen.

Gerade in der Geschäftsleitung sollte klar sein: Eine Neuorientierung und Umstrukturierung gelingt nicht von heute auf morgen, sondern braucht Zeit. Der 31. Dezember 2029 – ein Montag – ist eindeutig zu spät, um sich über die Zukunft Bauwirtschaft Gedanken zu machen. Veränderungen müssen jetzt eingeleitet werden, um mit anderen Unternehmen Schritt zu halten, die bereits in der Umsetzung sind.

Bauen 2030 – attraktiv und effizient

Aber was bedeutet Bauen 2030 eigentlich? Kurz gesagt: Effizienz durch Prozessoptimierung.

  • Diese Effizienz gleicht den aktuellen Fachkräftemangel am Bau aus, indem Prozesse verschlankt und überflüssige Schritte vermieden werden.
  • Gleichzeitig macht die Modernisierung das Baugewerbe attraktiver für neue Fachkräfte, die sich einen zeitgemäßen Arbeitsplatz wünschen.

Die Attraktivität einer Branche steht und fällt mit der Anwendung moderner digitaler Tools – auch im Hinblick auf nachhaltige und umweltfreundliche Maschinennutzung. Solche Anwendungen optimieren Abläufe und erhöhen die Strukturiertheit. Daraus entsteht ein bewussterer Umgang mit Ressourcen, der zum Beispiel die Gefahr von Verschwendung oder „Restposten“ auf der Baustelle senkt.

Digitalisierungsstrategie – Orientierung an Branchen-Pionieren

Die Vorteile einer rechtzeitigen Digitalisierung im Bau sind klar. Doch wie kommen Unternehmen dorthin? Viele stoßen an ihre Grenzen, weil sie sich entweder zu wenig oder zu viel aufbürden.

Die vielversprechendste Strategie: Orientierung an Branchen-Pionieren, die bereits erste Digitalisierungspläne umsetzen. Wer dem Ziel Bauen 2030 folgen will, sollte deren Beispiele studieren, daraus eigene Pläne entwickeln und entsprechende Umstrukturierungen vorskizzieren.

Steht der Digitalisierungsplan, lässt er sich nach und nach in kleineren Projekten umsetzen. So etabliert sich der Gedanke der Digitalisierung in den firmeninternen Prozessen, ohne die Belegschaft zu überfordern. Denn am Ende hängt alles von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab: Akzeptanz und Verständnis sind das A und O. Digitalisierung ist weniger eine Softwarefrage als eine Kopfsache.

Der Weg dahin: schrittweises Heranführen, Schulungen zu Programmen, Cloud-Nutzung, Training im Umgang mit neuen Tools. Im Idealfall werden Ideen zunächst verstanden, dann gelernt und schließlich akzeptiert.

Besser heute als morgen – „Für Alles werde alles frisch gewagt“

Genau deswegen gilt: Lieber heute als morgen mit dem Umdenken beginnen. Digitalisierung ist ein großes Boot – und jedes Mitglied des Unternehmens sitzt an einem eigenen Ruder. Nur wenn alle auf Augenhöhe koordiniert arbeiten, kommt das Boot voran.

Jeder Ruderschlag zählt. Eine allgemeingültige Antwort auf das „Wie?“ gibt es nicht. Jede Digitalisierungsstrategie im Baugewerbe ist individuell, mit Chancen und Risiken. Was bleibt: Digitalisierung ist ein langwieriger Prozess, der nicht durch einen Knopfdruck abgeschlossen ist.

Auch wenn das Baugewerbe 2030 weiterhin auf das analoge Handwerk setzt, muss die Digitalisierung als neues Zeitalter ernst genommen werden. Nur so verhindert die Branche, dass das Schiff der Bauwirtschaft auf dem analogen Riff strandet.

SOKA-BAU: Neue Beitragspauschale für Angestellte ab April 2021
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SOKA-BAU: Neue Beitragspauschale für Angestellte ab April 2021

Die SOKA-BAU hat im Rahmen der Anpassung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren zum 01. April 2021 eine neue monatliche Beitragspauschale in Höhe von 18 Euro für Angestellte eingeführt. Diese bundesweit einheitliche Pauschale dient der Finanzierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft. Sie soll die Ausbildungskapazitäten sichern und damit langfristig dem Fachkräftemangel in der Branche entgegenwirken.

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Für welche Arbeitnehmer ist die Beitragspauschale zu zahlen?

Die Beitragspauschale ist für alle technischen und kaufmännischen Angestellten sowie für nicht-gewerbliche Poliere mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nach SGB VI zu entrichten.

Nicht zu zahlen ist die Pauschale für:

  • kaufmännische geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV)
  • ruhende Arbeitsverhältnisse (z. B. Elternzeit, Pflegezeit)
  • ngestellte in Dienstpflicht (z. B. freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst)
  • Auszubildende

Höhe der Beitragspauschale

  • Monatspauschale: 18,00 € bei durchgehendem Beschäftigungsverhältnis
  • Tagespauschale: 0,90 € je Beschäftigungstag (maximal 18,00 € pro Monat)

Diese Regelung stellt sicher, dass auch Teilmonate fair abgerechnet werden.

Zeitpunkt und Zahlungsfälligkeit

Die Beitragspauschale fällt erstmals ab April 2021 an. Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des VTV ist sie für die Abrechnungsmonate April, Mai und Juni 2021 jedoch erst zum 28. August 2021 fällig. Säumniszuschläge erhebt die SOKA-BAU bis zu diesem Termin nicht.

Ab Juli 2021 ist die Pauschale dann regelmäßig zum 28. des Folgemonats zu entrichten.

Vorzeitige Zahlung – was passiert?

Zahlt ein Betrieb die Beitragspauschale vor Fälligkeit (28.08.2021), wird der Betrag von SOKA-BAU vorerst einbehalten und automatisch zugeordnet.

  • Betriebe ohne Angestellte oder zu hohe Beträge werden automatisch erstattet.
  • Unternehmen können zu viel gezahlte Beiträge selbst zurückfordern.
Corona-Konjunkturpaket: Chancen für Bauunternehmen im Überblick
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Corona-Konjunkturpaket: Chancen für Bauunternehmen im Überblick

Am 3. Juni 2020 beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein 130-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket, das die Wirtschaft in und nach der Corona-Krise stärken soll. Doch welche der insgesamt 57 Maßnahmen sind für Bauunternehmen besonders relevant – und wie wirken sie sich in der Praxis aus? Wir geben einen Überblick, worauf Betriebe im Baugewerbe achten müssen.

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Ziel des Corona-Konjunkturpakets

Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ lautet das Motto auf der Webseite der Bundesregierung. Ziel des Pakets ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. Man wolle „mit Wumms“ aus der Krise herauskommen, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Auch die Baubranche soll von diesen Maßnahmen profitieren.

Überbrückungshilfen für Bauunternehmen

Ein zentraler Bestandteil sind Überbrückungshilfen. Sie sollen Umsatzausfälle ausgleichen und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen:

  • Staatshilfen für Juni, Juli und August 2020 in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro
  • Voraussetzung: Umsatzrückgang von mindestens 60 % im April/Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr
  • Erstattung von maximal 150.000 Euro für drei Monate
  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: maximal 9.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: maximal 15.000 Euro

Diese Beträge sollen nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Mehrwertsteuersenkung: Auswirkungen auf die Baubranche

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer:

  • Gültig vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
  • Regelsteuersatz: von 19 % auf 16 %
  • Ermäßigter Steuersatz: von 7 % auf 5 %
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats

Für die Bauwirtschaft ist entscheidend, wann die Leistung erbracht wird, nicht wann Rechnung oder Zahlung erfolgen. Auch Teilleistungen sind betroffen. Anzahlungen bleiben mit 19 % besteuert, werden aber bei der Schlussrechnung korrigiert.

Ermäßigter Steuersatz und Rechnungsstellung

Für Eingangsrechnungen gilt: Alle Umsätze zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 müssen mit den reduzierten Steuersätzen ausgewiesen werden.

Wichtig: Verträge, die als Rechnungen dienen und konkrete Steuerbeträge ausweisen, müssen angepasst werden.

Anpassungen in Finanzbuchhaltungssystemen

Finanzbuchhaltungssysteme (FiBu) benötigen technische Anpassungen:

  • Neue Steuerkennzeichen anlegen
  • Umsatzkonten mit Steuerautomatik ergänzen
  • Kontrolle bestehender Steuer-Schlüssel

Nur so lassen sich die Änderungen korrekt abbilden.

Weitere steuerliche Maßnahmen

Das Konjunkturpaket enthält auch weitere steuerliche Änderungen, die für Bauunternehmen relevant sein können:

  • Verlustrücktrag für 2020/21: auf 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) erhöht
  • Möglichkeit einer Corona-Rücklage bereits für 2019
  • Einführung einer degressiven AfA (max. 25 %) für bewegliche Wirtschaftsgüter (2020/21)
  • Erhöhte Gewerbesteueranrechnung: Vierfacher Gewerbesteuermessbetrag
  • Verdopplung des Gewerbesteuerfreibetrags bei Hinzurechnungen von 100.000 auf 200.000 Euro
  • Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen, vor allem für Start-ups
  • Ausbildungsprämien (2.000–3.000 Euro) für KMU

Fazit

Das Corona-Konjunkturpaket ist komplex, bietet aber auch für die Bauwirtschaft wichtige Chancen. Von Überbrückungshilfen über steuerliche Entlastungen bis hin zur Mehrwertsteuersenkung – Bauunternehmen sollten die Maßnahmen genau prüfen und ihre internen Prozesse rechtzeitig anpassen. Suiteify unterstützt Sie dabei mit praxisnahen Lösungen.

Dies ist natürlich nur ein Teil der Maßnahmen, die der Koalitionsausschuss beschlossen hat. Sobald es weitere Informationen dazu gibt – oder Vereinfachungsregeln, damit die Umsetzung beherrschbar bleibt – halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden!

Sommer-Kurzarbeitergeld: Wichtige Regeln für Baubetriebe ab April
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Sommer-Kurzarbeitergeld: Wichtige Regeln für Baubetriebe ab April

Am 31. März endet offiziell die Schlechtwetterzeit für das Baugewerbe. Doch viele Baubetriebe sehen sich aufgrund von Materialkosten, sinkenden Aufträgen und wirtschaftlichen Unsicherheiten weiterhin gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Hier greift das sogenannte Sommer-Kurzarbeitergeld (Sommer-Kug). In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte, um Fehler zu vermeiden und Ihre Belegschaft zu schützen.

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Was ist Sommer-Kug und wann wird es relevant?

Das Sommer-Kug bezeichnet Kurzarbeitergeld für die Zeit außerhalb der Schlechtwetterperiode (01. April–30. November). Es wird notwendig, wenn Betriebe wirtschaftliche Engpässe überbrücken müssen, ohne Fachkräfte zu verlieren. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April keine Leistungen aus dem Saison-Kug mehr gezahlt werden.

Anzeige eines Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit

Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit rechtzeitig über den Arbeitsausfall – dies erfolgt mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese muss schriftlich im Monat des Beginns der Kurzarbeit eingehen. Zuständig ist immer die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

Antragstellung: So beantragen Sie das Sommer-Kug korrekt

Der Antrag muss schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden – per Papier, Fax oder digital. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus. Das Kurzarbeitergeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem die Anzeige eingeht – auch bei verspäteter, aber entschuldbarer Meldung.

Voraussetzungen und betroffene Arbeitnehmer

Mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer muss einen Entgeltausfall von über 10 % haben. Ein frühzeitiger Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit ist empfehlenswert, um die Voraussetzungen vorab zu prüfen.

Besonderheiten für gewerbliche, kaufmännische und technische Angestellte

Gewerbliche Arbeitnehmer: Sommer-Kug kann formlos angeordnet werden.

Kaufmännische und technische Angestellte:

  • Kurzarbeit muss angekündigt werden. In der Regel erfolgt dies per Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
  • Gibt es keinen Betriebsrat, sind Einverständniserklärungen aller betroffenen Beschäftigten notwendig.
  • Ausnahme: Wenn Kurzarbeit bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann sie ohne zusätzliche Zustimmung angeordnet werden.

Sozialversicherungsbeiträge und Erstattungsmöglichkeiten

Die Beiträge zur Sozialversicherung trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Eine Ausnahme: Nimmt ein Beschäftigter während des Kug-Bezugs an einer Weiterbildungsmaßnahme nach § 106a teil, werden dem Arbeitgeber 50 % der Sozialbeiträge erstattet. Diese Regelung ist jedoch bis zum 31.07.2024 befristet und sollte mit der Agentur für Arbeit abgestimmt werden.

Vorteile des Sommer-Kug für Betriebe

  • Stabilität der Arbeitskräfte: Bindung qualifizierter Fachkräfte.
  • Vermeidung von Entlassungen: Schutz vor Personalabbau und Produktivitätsverlust.
  • Flexibilität und Planbarkeit: Bessere Ressourcennutzung in Projekten.
  • Wirtschaftliche Stabilität: Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Sommer-Kug“ wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit.

Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis
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Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis

Die Baubranche steht vor komplexen und kostenintensiven Herausforderungen. Digitalisierung kann hier den entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern – durch effizientere Prozesse, bessere Zusammenarbeit und höhere Qualität in Bauprojekten. Doch wo steht die Branche wirklich? Eine Studie des Fraunhofer-Instituts IESE (Mai 2023) hat zentrale Hürden und Chancen identifiziert und konkrete Lösungsansätze aufgezeigt.

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Stand der Digitalisierung in der Baubranche

Laut Fraunhofer-Studie wünschen sich viele Unternehmen vor allem mehr Effizienz durch optimierte Prozesse, bessere Zusammenarbeit durch direkte Kommunikation sowie eine attraktivere Positionierung der Branche. Obwohl es zahlreiche Softwarelösungen gibt, scheitert die Umsetzung oft an fehlender Interoperabilität – also daran, dass Programme nicht nahtlos miteinander arbeiten. Besonders beim Datenaustausch und der Datenqualität treten noch Probleme auf.

Zentrale Hindernisse: Technik, Struktur und Kultur

Die größten Herausforderungen liegen jedoch weniger in der Technik, sondern in personellen, finanziellen und strukturellen Barrieren:

  • Fachkräftemangel und fehlende digitale Kompetenzen
  • Akzeptanzprobleme bei Mitarbeitenden
  • Hohe Anschaffungskosten für Softwarelösungen
  • Freistellungen für Schulungen und Weiterbildungen
  • Komplexe Vergabeverfahren

Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, braucht es daher nicht nur Technologie, sondern auch eine kulturelle Transformation in den Unternehmen.

Vier Lösungsansätze für mehr Digitalisierung

Vorbilder und Motivation

Vorbilder sind entscheidend, um Mitarbeitende für digitale Technologien zu gewinnen. Unternehmen, die Digitalisierung erfolgreich eingeführt haben, können als Best-Practice-Beispiele dienen – besonders für kleinere Betriebe. Auch digitale Pioniere im Team oder neue Mitarbeitende aus Hochschulen bringen wichtige Impulse. Schulungen und Weiterbildungen, die gezielt auf die Digitalisierung im Bau ausgerichtet sind, steigern zusätzlich die Motivation.

Prozesse und Standards

Einheitliche digitale Prozesse und Standards sind das Fundament erfolgreicher Digitalisierung. Zentral ist dabei Building Information Modeling (BIM), das die Zusammenarbeit verbessert und die Qualität der Projektumsetzung erhöht.

Effizienz und Korrektheit

Digitale Technologien sorgen für präzisere Abläufe und minimieren Fehler in Planung und Ausführung. Das Ergebnis: Zeit- und Ressourceneinsparungen sowie eine deutliche Qualitätssteigerung bei Bauprojekten.

Visualisierung und Demonstration

Digitale Tools zur Visualisierung von Bauprojekten erleichtern die Zusammenarbeit und Kommunikation. 3D-Modelle oder Simulationen machen Konzepte verständlicher, erhöhen die Transparenz und reduzieren Fehlkommunikation.

Fazit: Digitalisierung als Chance für die Bauwirtschaft

Die Digitalisierung im Bau ist mehr als ein technischer Wandel – sie ist eine organisatorische und kulturelle Transformation. Erfolgreich sind Unternehmen, die:

  • auf digitale Standards wie BIM setzen,
  • ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildung und Motivation einbinden,
  • Prozesse konsequent digitalisieren und
  • die Vorteile von Visualisierungstools nutzen.

Mit den passenden Softwarelösungen sind die technischen Grundlagen bereits vorhanden. Jetzt gilt es, die kulturellen und organisatorischen Hürden zu überwinden. Branchenvorreiter und klare Standards können hier zum Schlüssel werden. So gelingt es der Baubranche, ihre Prozesse zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Attraktivität der Branche insgesamt zu steigern.

Quelle:

Frauenhofer IESE, Studie: Stand der Digitalisierung in der Baubranche

SOKA-BAU: Neue Beitragssätze ab 01.01.2024
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SOKA-BAU: Neue Beitragssätze ab 01.01.2024

Die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) haben zum 1. Januar 2024 neue Beitragssätze für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte festgelegt. Die Änderungen betreffen Bauunternehmen in allen Tarifgebieten – West, Ost sowie Berlin – und gelten rückwirkend, sobald die Allgemeinverbindlichkeit offiziell erklärt wurde. Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme und Beitragsmeldungen zeitnah überprüfen, um die neuen Sätze korrekt anzuwenden und Nachforderungen zu vermeiden.

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Überblick: Warum die Anpassung erfolgt

Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben die Beitragssätze von SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) angepasst.
Die neuen Werte gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2024, sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Allgemeinverbindlichkeit erklärt hat.

Neue SOKA-Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer

  • Tarifgebiet West:
    Beitrag sinkt von 20,8 % auf 20,5 %
  • Tarifgebiet Ost:
    Beitrag bleibt bei 18,7 %
  • Berlin West:
    Beitrag sinkt von 25,75 % auf 25,65 %
  • Berlin Ost:
    Beitrag steigt von 23,65 % auf 23,85 %

Neue SOKA-Beiträge für Angestellte

  • West und Berlin West:
    Beitrag bleibt bei 85,00 € monatlich
  • Ost und Berlin Ost:
    Beitrag steigt von 45,50 € auf 53,00 € monatlich

Was ist SOKA-BAU?

SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft)  ist die gemeinsame Dachmarke der

  • Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und
  • Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).

Träger sind der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

SOKA-BAU hat die Aufgabe, tarifvertraglich geregelte Verfahren im Bauwesen umzusetzen, unter anderem:

  • Ausgleich von Nachteilen bei Rente und Urlaubsansprüchen durch häufige Arbeitsplatzwechsel und witterungsbedingte Ausfälle.
  • Finanzierung der Berufsausbildung in der Baubranche.
  • Absicherung von Arbeitszeitguthaben und Zusatzangebote wie Altersversorgung, Immobilienvermietung und Jobbörse für Bauberufe.

Fazit

Mit der rückwirkenden Anpassung der Beitragssätze zum 1. Januar 2024 ändern sich sowohl die Prozentsätze für gewerbliche Arbeitnehmer als auch die Pauschalen für Angestellte.
Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme prüfen und die neuen Sätze rechtzeitig umsetzen, um Beitragsnachzahlungen oder Korrekturen zu vermeiden.

Informationen zu den aktuellen Beitragssätzen finden Sie im Blogartikel „SOKA_BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025“

Quellen

SOKA-BAU – Offizielle Informationen zu Beitragssätzen und Tarifverträgen