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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Digitale Buchhaltung im Tiefbau: Ein Praxisbeispiel aus Berlin
Seit über einem Jahrhundert steht die Carl Zauber Tiefbau GmbH in Berlin für Qualität und Zuverlässigkeit im Rohrleitungs- und Tiefbau. Heute verbindet das Familienunternehmen Tradition mit Innovation – und zeigt, wie digitale Buchhaltung und automatisierte Rechnungsprozesse die Effizienz im Bauwesen entscheidend steigern können. Mit Lösungen von Suiteify, ehemals Suiteify, hat Carl Zauber seine Finanzprozesse modernisiert, vereinfacht und transparenter gemacht – von der Baustelle bis zur Abrechnung.
Die Herausforderung: Hohe Anforderungen an die Finanzbuchhaltung
Gegründet 1921 in Berlin-Charlottenburg und heute mit Sitz in Schönefeld, beschäftigt Carl Zauber rund 150 Mitarbeitende. Zu den wichtigsten Kunden zählen öffentliche Auftraggeber wie die Berliner Wasserbetriebe und verschiedene Tiefbauämter.
Typisch für die Branche arbeitet das Unternehmen häufig in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit anderen Baufirmen – eine Konstellation, die besondere Anforderungen an die Buchhaltung stellt. „Um Rechnungen und Zahlungsströme in Arbeitsgemeinschaften sauber abzubilden, müssen wir eine Teambuchhaltung führen. Unsere Firma stellt dann Rechnungen an die ARGE, die diese wiederum an den Auftraggeber weiterleitet“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak, Prokuristin und Mitglied der Geschäftsleitung.
Die Lösung: Flexible digitale Buchhaltung
Carl Zauber arbeitet bereits seit 1991 mit Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify. Was damals als DOS-Anwendung begann, ist inzwischen zu einer individuell angepassten Lösung für die digitale Buchhaltung im Tiefbau geworden. Gemeinsam mit dem langjährigen Berater Lothar Jeck wurde das System schrittweise an die komplexen Anforderungen des Bauunternehmens angepasst.
„Wir müssen Kostenstellen, Baustellen und Kostenträger exakt nachvollziehen können. Daher war es uns von Anfang an besonders wichtig, diese detailliert auswerten zu können“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak. „Die Software ermöglicht es uns, jede Baustelle individuell abzubilden – vom ersten Spatenstich bis zur Endabrechnung.“ Lothar Jeck ergänzt: „Im Tiefbau hängt wirtschaftlicher Erfolg stark von Transparenz ab. Eine flexible Kostenrechnung ist daher ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.“

Komplexe Abrechnungen einfach gelöst
Besonders anspruchsvoll im Bauwesen ist die Abrechnung nach § 13b UStG, die bei Bauleistungen eine Nettofakturierung erfordert. Für Carl Zauber kommen weitere Ebenen hinzu, weil Leistungen über die ARGE brutto weiterverrechnet werden müssen. „Eine Ausgangsrechnung kann mehrere Folgerechnungen nach sich ziehen – jeweils mit unterschiedlichen Mandantenbezügen“, so Lothar Jeck. Dank individuell programmierter Erweiterungen auf Basis der Software kann das Unternehmen diese Abläufe heute automatisiert und rechtssicher abwickeln.

Digitales Rechnungseingangsmanagement: Papierlos von der Baustelle bis zum Büro
Mit der Einführung einer digitalen Rechnungseingangsverarbeitung (REV) und eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) hat Carl Zauber einen weiteren Schritt in Richtung papierloses Arbeiten gemacht. Eingehende Rechnungen werden nun automatisch digital erfasst und dem zuständigen Bauleiter zugewiesen. „Früher sortierten wir jede eingehende Rechnung in physische Fächer für die jeweiligen Bauleiter. Heute läuft der gesamte Prozess digital, sodass wir jederzeit eine vollständige Übersicht über den Status haben“, schildert Branka Schwarzlow-Pecak.
Für die Bauleiter bedeutet das: Sie können Rechnungen nun direkt auf der Baustelle prüfen und freigeben – egal, ob sie sich im Baucontainer, im Homeoffice oder unterwegs befinden. Mobiles Arbeiten wird damit zum Standard.
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E-Rechnung im Bauwesen
Auch die E-Rechnung ist für das Tiefbauunternehmen ein zentrales Thema. „Das Problem ist, dass unsere behördlichen Kunden solche Rechnungen möglicherweise noch gar nicht entgegennehmen können. Eine Bauakte enthält schließlich nicht nur eine Rechnung, sondern auch Aufmaße, Bauzeichnungen und Pläne. Wie diese umfangreichen Anhänge digital übermittelt werden können, ist derzeit noch unklar“, sagt Branka Schwarzlow-Pecak. Lothar Jeck ergänzt: "Entscheidend wird sein, Lösungen zu entwickeln, die die spezifischen Anforderungen der Bauwirtschaft bereits im Standard berücksichtigen – sowohl im Rechnungswesen als auch im Personalwesen.“.
Fazit
Die Carl Zauber Tiefbau GmbH ist ein Beispiel dafür, wie mittelständische Bauunternehmen durch digitale Buchhaltung ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Flexibilität, Transparenz und Prozessklarheit bilden so das Fundament erfolgreicher Bauprojekte – digital wie analog.
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WEITERE ARTIKEL

Inflationsausgleichsprämie: Steuerfrei für Baubetriebe bis Ende 2024
Zur Abmilderung der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise hat der Bund eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Zwischen 1. Oktober 2022 und 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen.
Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können entsprechende Regelungen vorsehen. Soweit keine tarifliche Vorgabe besteht, liegt die Zahlung im Ermessen des Arbeitgebers.
Für Baubetriebe bietet diese Regelung gleich mehrere Vorteile: Sie können ihre Mitarbeitenden spürbar entlasten, ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen, solange die Gesamtsumme von 3.000 Euro nicht überschritten wird. Wichtig ist eine klare Dokumentation der Zahlung, damit diese im Falle einer Betriebsprüfung nachvollziehbar bleibt.
Auch für kleinere Bauunternehmen ist dies eine unkomplizierte Möglichkeit, Fachkräfte zu binden und die Mitarbeitermotivation in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu stärken.

Lohngruppen im Baugewerbe: Übersicht, Löhne und Karrierechancen
Die Baubranche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und bietet viele Karrierewege – vom Helfer bis zur Führungskraft. Mit moderner Technik und ständigen Innovationen entwickelt sich das Baugewerbe stetig weiter. Damit verbunden sind attraktive Tariflöhne und Aufstiegsmöglichkeiten. In diesem Überblick erklären wir die Lohngruppen im Baugewerbe, welche Qualifikationen dazugehören und wie hoch die Stundenlöhne sind.
Lohngruppe 1 und 2 – Einstieg ohne Ausbildung
- Lohn: Lohngruppe 1 → 15,86 Euro* | Lohngruppe 2 → 18,73 Euro*
- Tätigkeiten: einfache Bau- und Montagearbeiten, Pflege von Maschinen, alles nach Anweisung
- Qualifikation: keine notwendig
Geeignet für Berufseinsteiger und Helfer.
Lohngruppe 2a und 2b – Angelernte Tätigkeiten
- Lohn: Lohngruppe 2a → 23,40 Euro* | Lohngruppe 2b → 21,20 Euro*
- Tätigkeiten: fachlich begrenzte Arbeiten, angelernte Spezialtätigkeiten
- Qualifikation: erste Stufe einer baugewerblichen Ausbildung oder anerkannte Ausbildung (z. B. Maler, Lackierer, Tischler, Garten- und Landschaftsbauer)
Hier starten angelernte Kräfte mit Fachkenntnissen.
Lohngruppe 3 und 3a – Facharbeiter
- Lohn: 23,97 Euro*
- Tätigkeiten: Facharbeiten, Baugeräteführung
- Qualifikation: abgeschlossene Ausbildung (Baugewerbe oder vergleichbar)
Typisch für Facharbeiter*innen und Baugeräteführer*innen.
Lohngruppe 4 – Erfahrene Fachkräfte (Ecklohn)
- Lohn: 26,05 Euro*
- Tätigkeiten: selbstständige Facharbeiten, Maschinenführung ab 3 Jahren Erfahrung
- Qualifikation: zweite Stufe der baugewerblichen Ausbildung
Klassische Position für Spezialfacharbeiterinnen und Berufskraftfahrerinnen.
Lohngruppe 5 – Vorarbeiter*innen
- Lohn: 27,29 Euro*
- Tätigkeiten: Leitung von Teams, schwierige Arbeiten koordinieren
- Qualifikation: Vorarbeiterprüfung oder mehrere Jahre Erfahrung
Einstieg in die Führungsebene im Bau.
Lohngruppe 6 – Werkpoliere und Meister
- Lohn: 29,72 Euro*
- Tätigkeiten: Organisation, Planung, Leitung von Bauprojekten
- Qualifikation: Werkpolierprüfung oder vergleichbare Weiterbildung
Hier stehen Werkpoliere und Fachmeister*innen.
Fazit: Attraktive Karriere im Bau
Die Tariflöhne im Baugewerbe steigen mit Qualifikation und Verantwortung deutlich an. Von der Einstiegstätigkeit bis zur Führungskraft eröffnet das Baugewerbe viele Chancen für eine sichere und gut bezahlte Karriere.
Mehr Infos zu Tariflöhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütung finden Sie in diesem Blogartikel.
FAQ: Häufige Fragen zu Lohngruppen im Bau
Was bedeutet Lohngruppe im Bau?
Eine Lohngruppe legt fest, wie hoch der tarifliche Stundenlohn für bestimmte Tätigkeiten und Qualifikationen im Baugewerbe ist.
Wie viele Lohngruppen gibt es im Bau?
Insgesamt gibt es 6 Lohngruppen – von Helfertätigkeiten ohne Ausbildung bis zu Werkpoliere und Fachmeister.
Was verdient ein Bauhelfer?
Bauhelfer ohne Ausbildung verdienen in Lohngruppe 1 aktuell 12,85 Euro pro Stunde (Tarif West).
Fußnoten
* Gesamtstundenlohn (inkl. Bauzuschlag 5,9% vom Tarifstundenlohn), laut Tarifvereinbarung gültig ab 01.04.2024, inkl. Ost-West-Angleichung (ab April 2026)

Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade
Die Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen immer relevanter. Auch im Baugewerbe sind die Anforderungen gestiegen: Neben gesetzlichen Vorgaben sorgen neue Urteile und strengere Dokumentationspflichten für mehr Bürokratie. Gleichzeitig kämpfen Lohnbüros mit unvollständigen Stundenzetteln und zeitintensiver Nachbearbeitung. Eine digitale Zeiterfassung kann hier Abhilfe schaffen – effizient, sicher und gesetzeskonform.
Gesetzliche und tarifliche Grundlagen
Bislang waren Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit zu erfassen.
Zusätzlich verschärfte das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflichten für:
- Geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 SGB IV)
- Arbeitgeber in Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), darunter das Baugewerbe und die Gebäudereinigung
Für diese Branchen gilt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Bisherige Pflichten zur Arbeitszeiterfassung
- Schriftliche oder digitale Erfassung ist bisher erlaubt.
- Die Aufzeichnungen müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
- Arbeitgeber sind für die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich und müssen sie bei Prüfungen vorlegen können.
Urteile von EuGH und BAG: Neue Anforderungen
EuGH-Urteil (Mai 2019)
Unternehmen müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten (EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG).
BAG-Urteil (13.09.2022)
Bestätigt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Branche.
BMAS-Gutachten
Aktuelle deutsche Regelungen erfüllen die EU-Vorgaben nicht vollständig, eine gesetzliche Neuregelung ist in Arbeit.
Aktueller Stand für die Baubranche
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) konnte 2022 verhindern, dass eine verpflichtend elektronische und manipulationssichere Zeiterfassung auf allen Baustellen sofort eingeführt wurde.
Für Bauunternehmen gilt daher weiterhin:
- Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches System zu nutzen.
- Die Dokumentation kann aktuell auch noch schriftlich erfolgen.
Allerdings ist absehbar, dass die Politik mittelfristig eine verbindliche digitale Lösung fordern wird.
Warum digitale Zeiterfassung für Baubetriebe sinnvoll ist
Papierhafte Stundenzettel führen häufig zu:
- unleserlichen Einträgen
- fehlenden Angaben
- Verzögerungen im Lohnbüro
- zusätzlichem Verwaltungsaufwand
Digitale Systeme bieten deutliche Vorteile:
- Kostensparend und papierlos
- Tagesaktuelle Daten
- Sicher und manipulationsgeschützt
- Orts- und zeitunabhängig verfügbar
- Weniger Fehler und Nacharbeiten
- Effizientere Workflows
Empfehlung: Mobile Lösungen für das Baugewerbe
Experten raten, mobile Zeiterfassungssysteme einzusetzen, die speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnitten sind.
Vorteile solcher Lösungen:
- Erfassung der Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle
- Integration von Bautagesberichten mit Fotos und Wetterdaten
- Automatische Schnittstellen ins Lohnbüro
- Präzise Verwaltung von Abwesenheiten und Urlaubszeiten
- Reduzierung des manuellen Eingabeaufwands
- So wird die Zeiterfassung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zu einem echten Effizienzfaktor.
Fazit
Die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung werden strenger – und eine digitale Lösung ist bereits jetzt die beste Vorbereitung auf kommende Änderungen.
Digitale Systeme sparen Zeit, senken Fehlerquoten und machen Lohnabrechnungen einfacher. Wer frühzeitig umstellt, sichert sich einen klaren Vorteil.
Quellen
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – § 16 Aufzeichnungspflicht
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-55/18)
BMJV, SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
BMI, Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
BMAS, Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung











