Blog

Branchen

Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

BG BAU empfiehlt: Hygienevorschriften am Bau
Branchen

BG BAU empfiehlt: Hygienevorschriften am Bau

Maskenpflicht, Händewaschen, Desinfektion: In Zeiten von Corona ist die strikte Einhaltung von Hygieneregeln auf Baustellen und im Baubüro unerlässlich. Die BG BAU hat dazu klare Empfehlungen veröffentlicht, um Bauunternehmen praxisnahe Hilfestellung im Alltag zu bieten.

5 Min. Lesezeit

Hygieneregeln auf Baustellen und im Baubüro

Nasen-Mundschutz, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe gehören längst zum Alltag. Insbesondere auf Baustellen sind sie entscheidend für die Gesundheit der Beschäftigten. Die BG BAU informiert in ihrer Broschüre „Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen“ über die Arbeitsstättenregel (ASR A4.1). Diese definiert u. a. Ausstattungsvorgaben für Dusch- und Waschplätze, Pausen- und Umkleideräume, Toiletten sowie deren Reinigung.

Sanitäre Anlagen: Anforderungen und Abstände

Beispiele aus den Vorgaben:

  • Toiletten müssen sich in der Nähe des Arbeitsplatzes befinden – maximal 100 Meter oder fünf Minuten Fußweg entfernt.
  • Vor Toiletten muss es Möglichkeiten geben, die Schutzausrüstung abzulegen.

Mund-Nasen-Schutz richtig verwenden

  • Alle Beschäftigten sollten Masken tragen, die Nase und Mund vollständig bedecken – auch bei Besprechungen.
  • Vor dem Auf- und Absetzen: Hände gründlich mit Seife waschen.
  • Maske von hinten an den Gummibändern auf- und abnehmen; die Bänder müssen straff sitzen.
  • Masken spätestens nach einem Tag bei maximal 60 °C waschen.
  • Trotz Maske ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Arbeitsschutzstandard für die Bauwirtschaft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Die BG BAU setzt diese Vorgaben praxisnah für Baubetriebe um. Die Standards definieren Schutzmaßnahmen und geben Hinweise zur Organisation der Arbeit während der Pandemie. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Bund übernimmt coronabedingte Mehrkosten

Am 23. Juni 2020 haben das BMVI und das BMI die Rahmenbedingungen für die Übernahme coronabedingter Mehrkosten veröffentlicht. Diese gelten für:

  • Bundeshochbau
  • Bundesfernstraßenbau
  • Bundeswasserstraßenbau

Bauunternehmen können gegen Nachweis Mehrkosten geltend machen, etwa für:

  • Zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer
  • Hygienemittel und Schutzanzüge
  • Zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport

Die Verbände HDB, ZDB und BVMB erwarten, dass auch die Deutsche Bahn diese Regelungen im Schienenbau anwenden wird.

E-Learning im Homeoffice: Chancen für Bauunternehmen in der Krise
Branchen

E-Learning im Homeoffice: Chancen für Bauunternehmen in der Krise

Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsalltag vieler Bauunternehmen stark verändert. Persönliche Meetings und Bewegungsfreiheit sind eingeschränkt, Leerläufe entstehen. Um den Betrieb trotzdem am Laufen zu halten und die Zeit sinnvoll zu nutzen, sind digitale Lösungen gefragt. Die BRZ-Akademie empfiehlt: Treffen Sie sich online und setzen Sie auf E-Learning, um Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft zu machen.

5 Min. Lesezeit

Es geht auch digital: Weiterbildung im Baubetrieb

Die Digitalisierung erweist sich gerade in der Krise als überlebenswichtig. Bauunternehmen, die bereits erste Schritte unternommen haben, können ihre Prozesse einfacher fortführen. Doch auch für alle anderen gilt: Nutzen Sie Leerläufe, um sich und Ihre Teams zu qualifizieren. „E-Learning bietet hier ideale Ansatzpunkte, um später gestärkt und zukunftsorientiert aus der Krise herauszugehen“, betont Johannes Trienekens, Leiter der BRZ-Akademie. Ob Wissenslücken schließen oder neue Methodenkompetenzen erlernen – digitales Lernen ermöglicht es, auf dem Laufenden zu bleiben.

Digital lernen mit der BRZ-Akademie

Web-Seminare sind Live-Schulungen, bei denen Teilnehmende über eine Webanwendung direkt mit Fachreferenten verbunden sind. Fragen lassen sich per Live-Chat stellen und sofort klären. Die Inhalte konzentrieren sich auf praxisnahe Themen wie Urlaubsberechnung in der Baulohnabrechnung oder Verrechnungssätze für Gerätekosten. Die Dauer beträgt in der Regel 45 Minuten plus Fragezeit.

Online-Schulungen sind zeitunabhängig verfügbar und bestehen meist aus mehreren Lerneinheiten. Nach Registrierung können Teilnehmende die Inhalte jederzeit abrufen und wiederholen. Zwischentests helfen, das Gelernte zu überprüfen.

Von Profis für Profis

Die Schulungen werden von erfahrenen Fachreferenten geleitet, die sowohl über langjährige Baupraxis als auch über umfassendes Wissen in Bausoftware und digitalen Prozessen verfügen. Sie vermitteln praxisnahes Wissen für den direkten Einsatz im Baubetrieb.

Nicht warten, jetzt starten!

Für die Teilnahme benötigen Ihre Mitarbeitenden lediglich einen PC oder ein Notebook, eine Internetverbindung und optional Kopfhörer oder Lautsprecher. Ob im Homeoffice oder im Büro – so können Baubetriebe jetzt Zeit und Leerläufe effektiv nutzen. Die BRZ-Akademie empfiehlt: Starten Sie noch heute mit E-Learning und rüsten Sie Ihr Unternehmen für die Zeit nach der Krise. Den Überblick über alle E-Learning-Angebote von BRZ finden Sie hier.

Gesetzliche Grundlagen in der Bau-IT: DSGVO, IT-SiG & TKG erklärt
Branchen

Gesetzliche Grundlagen in der Bau-IT: DSGVO, IT-SiG & TKG erklärt

Arbeit in Deutschland ist auf vielen Ebenen gesetzlich geregelt: von Arbeitszeiten und Urlaub über den Schutz besonderer Personengruppen bis hin zu Arbeitssicherheit, Haftung und Gewährleistung. Auch im Baugewerbe spielen gesetzliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle. Besonders relevant sind dabei die gesetzesrelevanten Themen der Bau-IT, die wir Ihnen in einer kurzen Übersicht vorstellen.

5 Min. Lesezeit

Ein Beispiel, das viele Unternehmen bereits stark gespürt haben: Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 rückte das Thema Datenschutz im Bauunternehmen in den Fokus. Viele Vorgaben galten zwar schon lange – doch mit der DSGVO sind die Strafen drastischer und das öffentliche Interesse an Datenschutz deutlich größer geworden.

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für Bau-IT und Bauunternehmen zusammengestellt:

Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) & Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Die EU-DSGVO stärkt europaweit die Rechte von Personen, deren Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Da europäisches Recht Vorrang hat, gilt die DSGVO unmittelbar – das BDSG ergänzt und konkretisiert sie auf nationaler Ebene. Für Unternehmen bedeutet das: Beide Gesetze gelten parallel.

Offizielle Texte:

EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679)
BDSG (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)

Seit 2015 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Dienste (wie Suiteify) zum Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen für einen sicheren IT-Betrieb.

Wichtige Punkte:

  • Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
  • Meldepflichten gegenüber Kunden und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Nachweis sicherer Prozesse und Systeme

Vollständiger Gesetzestext: IT-Sicherheitsgesetz

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Das Telekommunikationsgesetz regelt die Rechte und Pflichten zwischen Kunden und Anbietern von Telekommunikationsdiensten. Wichtige Aspekte für Bauunternehmen und Dienstleister:

  • Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung
  • Abhörverbote & Marktregulierung
  • Pflichten bei Störungen: Meldepflichten gegenüber dem BSI
  • Sperrung von Dienstleistungen wie Internetseiten

Gesetzestext: Telekommunikationsgesetz (TKG)

Fazit: Gesetzliche Grundlagen im Blick behalten

Die Beispiele zeigen: Bauunternehmen und IT-Dienstleister im Bauwesen sind unmittelbar von gesetzlichen Regelungen betroffen – von Datenschutz bis IT-Sicherheit. Wer hier auf dem neuesten Stand bleibt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden und Geschäftspartner.

Hitzeschutz im Bau: Tipps für Baustelle und Büro
Branchen

Hitzeschutz im Bau: Tipps für Baustelle und Büro

Ob auf der Baustelle oder im Baubüro – Arbeiten unter hohen Temperaturen gefährden die Gesundheit und mindern die Leistungsfähigkeit. Deshalb sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Hitze und UV-Strahlen unerlässlich. Vergangene Rekordsommer haben gezeigt: Längere Hitzeperioden sind auch in Deutschland keine Seltenheit mehr. Um gesundheitliche Folgen wie Sonnenstich, Hitzeerschöpfung oder gar Hitzschlag zu vermeiden, sollten Unternehmen und Beschäftigte rechtzeitig Vorsorge treffen.

5 Min. Lesezeit

Arbeiten in der Sonne: Schutz vor UV-Strahlen

Bereits ab einem UV-Index von drei sind Schutzmaßnahmen erforderlich. In Deutschland liegt der Wert von April bis Oktober meist zwischen fünf und acht – Schutz ist also Pflicht.

Wenn Arbeiten im Schatten nicht möglich sind, sollten Beschäftigte lange Hosen und Hemden tragen. Die BG BAU empfiehlt außerdem eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe oder Helme mit Nackenschutz.

Für das Gesicht gilt: Sonnenschutz mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 regelmäßig nachcremen. UV-Schutzbrillen nach Norm EN 166 und 172 mit seitlicher Abschirmung schützen die Augen zuverlässig.

Ausreichend trinken – Grundregel bei Hitze

Wer körperlich arbeitet, verliert viel Flüssigkeit. Deshalb sollten Beschäftigte pro Arbeitsschicht mindestens 2,5 Liter trinken – besser noch bis zu 4 Liter Wasser oder Schorlen.

Arbeitgeberpflichten auf der Baustelle

Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien umzusetzen. Dazu gehören:

  • Arbeitszeiten in die Morgen- und Abendstunden verlagern
  • zusätzliche Pausen im Schatten ermöglichen
  • Sonnensegel oder Schirme aufstellen
  • Arbeitsbereiche ausreichend belüften

Notfallmaßnahmen bei Hitzeerkrankungen

Beschäftigte sollten Symptome von Hitzeschäden bei Kollegen frühzeitig erkennen und handeln:

  • Betroffene sofort in den Schatten bringen
  • Bewusstlose in stabile Seitenlage lagern
  • Ansprechbare mit leicht erhöhtem Kopf kühlen
  • Rettungsdienst über 112 alarmieren – nur Ärzte können den Ernst richtig einschätzen

Unerträgliche Hitze im Büro – was tun?

Auch in Baubüros können Temperaturen über 30 Grad die Konzentration und Gesundheit belasten. Laut ASR A3.5 „Raumtemperaturen“ gilt:

  • Arbeitsräume sollen 26 °C nicht überschreiten
  • ab 30 °C: Geräte im Minimalbetrieb, Arbeitszeiten anpassen, Kleidung lockern
  • ab 35 °C: Räume sind nicht mehr für Arbeit geeignet

Arbeitgeber müssen dann für Gegenmaßnahmen sorgen, auch wenn kein „hitzefrei“ vorgeschrieben ist.

Tipps für den Büroalltag:

  • Morgens lüften, dann Fenster schließen
  • Jalousien und Rollos konsequent nutzen
  • Viel trinken, leichte Kost bevorzugen, scharf gewürzte Speisen meiden

Arbeitszeitregelung im Sommer beachten

Von April bis November beträgt die werktägliche Arbeitszeit montags bis donnerstags 8,5 Stunden, freitags 7 Stunden – also 41 Stunden pro Woche und damit drei Stunden in der Woche mehr als von Dezember bis März. Baubetriebe können durch das Anheben der Arbeitszeit die Zahlung von Überstundenzuschlägen reduzieren.

Im Blogbeitrag „Arbeitszeitregelung am Bau richtig nutzen“ zeigen wir auf, was es im Zuge der Sommerarbeitszeit zu beachten gibt und wie man z. B. Arbeitszeiten richtig dokumentiert, so dass es zu keinen Rückforderungen durch die Agentur für Arbeit kommt.

Empfehlungen für die Praxis & Literaturhinweise

Passwort-Sicherheit: So schützen Betriebe ihre Zugänge wirksam
Branchen

Passwort-Sicherheit: So schützen Betriebe ihre Zugänge wirksam

Eine aktuelle Warnung der Deutschen Telekom zeigt erneut, wie wichtig starke Passwörter sind: Zehntausende Login-Daten von T-Online-Kunden wurden geknackt und im Untergrund angeboten. Auch andere Unternehmen waren betroffen. Grund genug, die eigene Passwort-Sicherheit zu überprüfen und endlich sichere Kennwörter einzusetzen.

5 Min. Lesezeit

Warum einfache Passwörter ein Risiko sind

Viele Nutzer wählen leicht zu merkende Passwörter: den Namen des Haustieres, den Geburtstag, eine einfache Tastenkombination wie „123456“ oder „qwertz“. Das Problem: Was für Menschen einfach zu merken ist, lässt sich von Hackern leicht knacken.

Die steigende Zahl an Online-Diensten führt oft dazu, dass Nutzer nur ein Passwort für viele Konten verwenden oder besonders einfache Varianten wählen. Das spart zwar Zeit, öffnet aber Cyber-Kriminellen Tür und Tor.

Sicherheitslücke Mensch: Technik reicht allein nicht

Unternehmen investieren in Firewalls, Antivirensoftware und sichere Netzwerke, doch die größte Schwachstelle bleibt oft der Mensch.
Typische Fehler sind:

  • Schwache oder mehrfach genutzte Passwörter,
  • Admin-Zugänge mit Standardpasswörtern,
  • Passwörter, die sichtbar auf Zetteln am Arbeitsplatz kleben.

Selbst die beste Technik kann keine Sicherheit garantieren, wenn Mitarbeitende unsicher oder nachlässig handeln.

Wie Hacker Passwörter knacken

Cyber-Kriminelle nutzen automatisierte Tools, die pro Sekunde tausende Kombinationen testen.
Besonders unsicher sind:

  • echte Wörter (z. B. „Sommer“, „Peter“),
  • Tastaturmuster wie „qwertz“,
  • einfache Variationen mit Zahlen oder Sonderzeichen (z. B. „Fu22b@ll“).

Solche Passwörter werden oft innerhalb von Sekunden entschlüsselt. Komplexe Kennwörter aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen halten dagegen deutlich länger stand.

So erstellen Sie sichere Passwörter

Eine bewährte Methode ist die Satztechnik:
Man denkt sich einen leicht merkbaren Satz aus und nutzt die Anfangsbuchstaben, z. B.:

„Meine Schwester wurde 1970 geboren!“ → MSw1970g!

Dieses Grundpasswort kann für verschiedene Dienste angepasst werden, etwa durch Zusätze:

  • Windows-PC: MSw1970g!-ws
  • Outlook: MSw1970g!-ok
  • Facebook: MSw1970g!-fk

Solche Passwörter sind deutlich schwerer zu knacken und gleichzeitig gut zu merken.

Warum regelmäßige Passwortwechsel wichtig sind

Auch sichere Passwörter sollten regelmäßig erneuert werden, insbesondere wenn:

  • ein Konto von einem Datenleck betroffen ist,
  • mehrere Personen Zugriff auf ein Passwort haben,
  • unsichere Geräte oder Netzwerke genutzt wurden.

Ein universelles Passwort für alle Konten ist ein großes Risiko: Wird ein Dienst gehackt, können Angreifer sofort auf alle anderen Konten zugreifen.

IT-Sicherheit im Unternehmen verbessern

  • Mitarbeitende schulen: Sensibilisierung für Phishing, sichere Passwörter und Umgang mit E-Mails.
  • Passwort-Manager einsetzen: Komplexe Passwörter sicher speichern und generieren.
  • Mehrstufige Anmeldung (MFA) aktivieren: Zusätzliche Sicherheit durch einen zweiten Faktor.
  • Richtlinien festlegen: Mindestlängen, regelmäßige Wechsel und keine Wiederverwendung.

Fazit

Passwort-Sicherheit ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für den Schutz von Unternehmensdaten. Schwache oder mehrfach genutzte Kennwörter gehören zu den größten Sicherheitsrisiken – gerade in Betrieben, die zunehmend digital arbeiten.

Mit starken, individuellen Passwörtern, regelmäßigen Schulungen und klaren Sicherheitsrichtlinien lassen sich viele Cyberangriffe vermeiden.

Quellen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – Passwortschutz

Richtige Kalkulation im Baubetrieb: So sichern Sie Ihre Existenz
Branchen

Richtige Kalkulation im Baubetrieb: So sichern Sie Ihre Existenz

Vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks bei häufig unbefriedigenden Marktpreisen wird die Kalkulation der eigenen Bauleistungen für Bauunternehmer und Handwerksmeister immer wichtiger. Schließlich geht es um die Existenzsicherung des Unternehmens.

5 Min. Lesezeit

Kostenfaktoren in der Projektkalkulation

Die Grundlage jeder Kalkulation sind die direkt zurechenbaren Kosten eines Bauprojekts. Hierzu zählen vor allem die erwarteten Arbeitsstunden, die mit dem Kalkulationslohn multipliziert werden. Der Kalkulationslohn ergibt sich aus dem Mittellohn zuzüglich Zuschlägen für Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten sowie Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge.

Neben den Lohnkosten müssen weitere Positionen berücksichtigt werden – etwa Material, Geräte, Nachunternehmer oder Schalung. Zusammengenommen ergeben diese die Einzelkosten der Teilleistung (EKT).

Darüber hinaus entstehen Baustellengemeinkosten (BGK), also Kosten, die durch ein Projekt verursacht werden, aber nicht im Leistungsverzeichnis stehen – zum Beispiel für die Baustelleneinrichtung.

Die letzte Ebene bilden die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). Hierzu gehören Kosten für Verwaltung, Fuhrpark oder Bauhof. Sie fallen unabhängig vom einzelnen Projekt an und müssen über Zuschläge auf die Baustellen verteilt werden.

Kostenbeziehungen im Unternehmen

Im Bauunternehmen bestehen zahlreiche interne Kostenbeziehungen. Beschäftigte arbeiten nicht nur produktiv auf der Baustelle, sondern auch im Lager oder Bauhof. Dadurch steigen die dortigen Kosten – nicht nur durch den Lohn, sondern auch durch entsprechende Lohnnebenkosten.
Die Herausforderung liegt darin, diese Kosten sachgerecht zuzuordnen und verursachungsgerecht auf die Bauprojekte zu verteilen. Nur so entsteht ein realistisches Bild der tatsächlichen Projektkosten.

Umgang mit Allgemeinen Geschäftskosten (AGK)

Für die Verteilung der AGK gibt es verschiedene Basen:

  • Lohnkosten (bewährt bei kleineren Betrieben)
  • Ausgewählte Kostenarten wie Material, Nachunternehmer oder Lohn mit individuellen Zuschlägen
  • Herstellkosten, also die Summe aller kalkulierten Kostenarten

Die Wahl der Basis entscheidet über die Gerechtigkeit der Verteilung. Wird ausschließlich auf die Lohnkosten abgestellt, entstehen schnell Verzerrungen – etwa, wenn ein Projekt stark von Nachunternehmern geprägt ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, auch Nachunternehmerleistungen in die Verteilung einzubeziehen.

Die Variante über die Herstellkosten sorgt für eine einheitliche Zuschlagslogik: Alle Kostenarten werden mit demselben Prozentsatz belastet, unabhängig davon, ob die Leistungen intern oder extern erbracht werden.

Wichtig ist: Jede Methode setzt eine Jahresplanung der AGK und der gewählten Kostenarten voraus.

Fazit: Richtig kalkulieren heißt überleben

Eine präzise und verursachungsgerechte Kalkulation ist der Schlüssel, um Preisdumping zu vermeiden und Projekte nachhaltig profitabel abzuwickeln. Bauunternehmen sichern sich damit nicht nur die eigene Liquidität, sondern auch eine stabile Marktposition. Nur wer seine Kosten kennt, kann in Verhandlungen bestehen – und die Existenz des Betriebs langfristig sichern.

FAQ: Kalkulation im Baubetrieb

Was sind Einzelkosten der Teilleistung (EKT)?

Das sind alle direkt dem Bauprojekt zurechenbaren Kosten – etwa Lohn, Material, Nachunternehmerleistungen oder Geräte.

Was versteht man unter Baustellengemeinkosten (BGK)?

Kosten, die zwar durch ein Projekt entstehen, aber nicht im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind. Typisches Beispiel: Baustelleneinrichtung.

Was sind Allgemeine Geschäftskosten (AGK)?

Unternehmensweite Kosten wie Verwaltung, Fuhrpark oder Bauhof. Sie werden über Zuschläge auf die Baustellen verteilt.

Wie kann man AGK gerecht verteilen?

Je nach Betrieb können Lohnkosten, ausgewählte Kostenarten oder die gesamten Herstellkosten als Basis dienen. Ziel ist eine möglichst verursachungsgerechte Verteilung.

Warum ist die Kalkulation so wichtig?

Weil nur eine realistische Kostenbasis vor Preisdumping schützt und die Grundlage für wirtschaftlich erfolgreiche Bauprojekte bildet.

Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen
Branchen

Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen

Das Thema Fachkräftemangel im Baugewerbe begleitet aktuell die Branche und stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Besonders der demografische Wandel, kombiniert mit unzureichender Nachwuchsgewinnung, macht eine nachhaltige Lösung dringend erforderlich.

5 Min. Lesezeit

Ursachen des Fachkräftemangels

Aktuelle Recherchen zeigen, dass über 30 % der Beschäftigten in der Bauwirtschaft älter als 50 Jahre sind (1). In den kommenden Jahren wird altersbedingt ein großer Teil dieser Fachkräfte in den Ruhestand gehen. Laut Prognosen könnten bis 2030 mehr als 100.000 Fachkräfte im Bauhauptgewerbe fehlen (2) – eine Zahl, die sowohl gewerbliche als auch kaufmännische Berufe betrifft. Fakt ist: Es scheiden mehr Fachkräfte aus, als neue nachkommen.

Eine gezielte Anwerbung neuer Auszubildender ist entscheidend. Besonders wichtig ist es, das Image handwerklicher Berufe zu stärken und sie als zukunftsfähige Karriereoption im Baugewerbe zu positionieren. Allerdings ist die Zahl der neuen Auszubildenden im ersten Lehrjahr um 5 % gesunken (3), und fast die Hälfte der Unternehmen im Baugewerbe konnte nicht alle Ausbildungsplätze besetzen – was die Situation noch verschärft. Hier kann die Digitalisierung im Baugewerbe entscheidend helfen, den Beruf attraktiver für die jüngere Generation zu machen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Unterstützung durch Fachkräfte aus dem Ausland. Sie tragen dazu bei, die Fachkräftelücke zu verringern und bringen zudem mehr Vielfalt in die Belegschaft – Ansätze, die ausgebaut werden sollten.

Auswirkungen auf Bauwirtschaft

Wie gravierend sind die Folgen des Fachkräftemangels auf die Zukunft Bauwirtschaft? Die Branche bleibt nicht verschont: Verzögerungen und Engpässe in Bauprojekten nehmen zu. Arbeitgeber sind gezwungen, höhere Löhne zu zahlen, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, was die Kosten für Bauleistungen erhöht und die Rentabilität vieler Projekte gefährdet.

Die Belastung der verbleibenden Belegschaft wächst – Überlastung durch Personalmangel führt zu Qualitätsproblemen und niedriger Effizienz. Das beeinträchtigt nicht nur Projektergebnisse, sondern auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Ein negatives Arbeitsumfeld kann langfristig zu weiterer Abwanderung führen – ein Problem, das nur durch gezielte Gegenmaßnahmen zu lösen ist.

Digitalisierung als Gegenmittel

Die Digitalisierung im Baugewerbe bietet enorme Chancen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch moderne Softwarelösungen wie Suiteify können Arbeitsprozesse effizienter gestaltet und die Kommunikation auf Baustellen deutlich verbessert werden.

Tools wie digitale Bauzeitenpläne und 3D-Visualisierungen ermöglichen präzisere Planung und Echtzeit-Überwachung komplexer Projekte. So steigt die Produktivität, und die Arbeit wird für Fachkräfte transparenter, planbarer und weniger belastend.

Der digitale Wandel macht die Baustelle zu einem moderneren Arbeitsplatz – besonders attraktiv für junge, technikaffine Talente, die Innovation und Entwicklungsmöglichkeiten suchen. Gleichzeitig entlastet er erfahrene Fachkräfte, indem Routinetätigkeiten vereinfacht und Abläufe automatisiert werden.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Die Baubranche steht vor großen Herausforderungen durch den Fachkräftemangel. Die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen, erfordert eine Kombination aus strategischer Nachwuchsförderung und konsequenter digitaler Transformation.

Besonders wichtig ist die Analyse der eigenen Altersstruktur und die frühzeitige Reaktion auf Renteneintritte. Die Digitalisierung – beispielsweise durch Suiteify-Lösungen – kann dabei helfen, Arbeit effizienter und attraktiver zu gestalten. Nur so gelingt es, die Branche nicht nur leistungsfähig, sondern auch zukunftssicher aufzustellen.

Kostenlose Checkliste

Sind Sie auf den Fachkräftemangel vorbereitet? Prüfen Sie jetzt, wie gut Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist – und wo noch Verbesserungspotential besteht.

SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025
Branchen

SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025

Am 18. Juni 2025 haben die Tarifvertragsparteien neue Beitragssätze sowie weitere Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV beschlossen. Diese Neuerungen treten bereits zum 1. Juli 2025 in Kraft und betreffen Unternehmen und Beschäftigte im Bauhauptgewerbe gleichermaßen. Damit stehen Betriebe kurzfristig vor wichtigen Anpassungen in der Baulohn-Abrechnung. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Änderungen.

5 Min. Lesezeit

Neue Beitragssätze ab Juli 2025

Die Beitragssätze werden angepasst, um die Sozialkassenverfahren langfristig zu sichern. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Tarifgebiet Urlaub Berufsbildung Zusatzversorgung Gesamtbeitrag

West

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

3,2 %

⬇️20,2 % (20,5 %)

Ost

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

⬆️1,7 % (1,4 %)

18,7 %

Berlin West*

15,1 %

1,65 %

3,2 %

25,65 %

Berlin Ost*

15,1 %

1,65 %

⬆️1,7 % (1,4 %)

⬆️24,15 % (23,85 %)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Es ergeben sich somit folgende Änderungen:

  • Berufsbildung: Der Beitragssatz wurde im Westen und Osten von 2,2 % auf 1,9 % gesenkt.
  • Zusatzversorgung: Im Osten wurde der Satz von 1,4 % auf 1,7 % angehoben, im Westen bleibt er gleich.
  • Gesamtbeitrag: Entsprechend ergeben sich neue Gesamtbeiträge für die Regionen, z.B. im Westen jetzt 20,2 % (vorher 20,5 %) und in Berlin Ost jetzt 24,15 % (vorher 23,85 %).

Dagegen unverändert bleiben:

  • Sozialaufwendungen: in Berlin Ost und West unverändert (5,7 %)*.
  • Urlaub: weiterhin 15,1 % in allen Tarifgebieten

Angestellte und Auszubildende

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl. Zusatzversorgung Arbeitstäglich Auszubildende Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

3,35 €

20 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

⬆️2,13 € (1,75 €)

20 €

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 35 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 1,75 EUR auf 2,13 EUR arbeitstäglich.

Das bleibt gleich:

  • Die Beiträge zur Berufsbildung liegen weiterhin bei 18 EUR monatlich und 0,90 EUR arbeitstäglich (alle Tarifgebiete).
  • Die Zusatzversorgung im Tarifgebiet West bleibt bei 67 EUR monatlich und 3,35 EUR arbeitstäglich.
  • Die Beiträge für Auszubildende bleiben bei 20 EUR pro Monat.

Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmende und Angestellte1

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

  • Die Zusatzversorgung wird jetzt im Ost- und Westtarifgebiet einheitlich als 3,2 % der Bruttolohnsumme berechnet (Basis: zuletzt gemeldeter Bruttostundenlohn × 173 Stunden pro Monat).
  • Damit entfallen die bisherigen Festbeträge von 78 EUR im Westen und 15 EUR im Osten.

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 27,50 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 0,92 EUR auf 1,42 EUR kalendertäglich.

Das bleibt gleich:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Keine weiteren Angaben zur Beitragsänderung; alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert.#

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet West bleibt die Zusatzversorgung unverändert bei 67 EUR monatlich und 2,23 EUR kalendertäglich.

Vereinfachung & Digitalisierung im Meldewesen

  • Digitale Bescheinigungen: Der Versand von Papierbescheinigungen an Betriebe und Arbeitnehmer wird schrittweise eingestellt. Zukünftig erfolgt die Bereitstellung digital über das SOKA-BAU-Portal.
  • Urlaubsmeldung Auszubildende: Für Azubis muss der gewährte Urlaub nun fortlaufend – und nicht mehr nur im letzten Ausbildungsjahr – gemeldet werden.

Ausbildungsförderung gestärkt

  • Erhöhung der Erstattungsbeträge: Für Ausbildungstagewerke und Internatsunterbringung wurden die Erstattungsbeträge rückwirkend (ab dem 1.5.2024 und 1.5.2025) spürbar angehoben.
  • Automatische Anpassung: Ab jetzt steigen die Erstattungen für Ausbildungskosten automatisch zum Jahresbeginn um 2 %, es sei denn die Tarifvertragsparteien legen andere Werte fest.

Praxisnahes Update für Ihre Baulohn-Abrechnung

Die Änderungen treten bereits im Juli 2025 in Kraft und müssen sofort umgesetzt werden. Für Betriebe bedeutet das:

  • rechtzeitige Anpassung der Lohn- und Gehaltsabrechnung,
  • Schulung der Lohnbuchhaltung,
  • Prüfung der Software auf die neuen Beitragssätze.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung den neuen tariflichen Vorgaben entspricht und Sie bei Prüfungen auf der sicheren Seite sind.

1 Arbeitnehmende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Wehrdienst als Soldat auf Zeit für bis zu zwei Jahre oder Berufsfreiwilligendienst leisten (Quelle: Soka-Bau)