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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Fachkräftegewinnung im Bau: Mit Digitalisierung Talente sichern
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Fachkräftegewinnung im Bau: Mit Digitalisierung Talente sichern

Der Mangel an qualifizierten Fachkräften gehört zu den größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft – und die Baubranche ist besonders stark betroffen. Während Aufträge steigen und die Anforderungen an Unternehmen wachsen, fehlt es vielerorts an motiviertem und gut ausgebildetem Personal. Um dem entgegenzuwirken, müssen Betriebe nicht nur innovative Wege der Fachkräftegewinnung einschlagen, sondern auch die eigenen Strukturen modernisieren. Digitalisierung, attraktive Arbeitsbedingungen und ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation sind entscheidende Faktoren.

5 Min. Lesezeit

Fachkräftemangel in Deutschland

Dass es in Deutschland an Fachkräften fehlt, ist längst bekannt. Eine zentrale Ursache ist der demografische Wandel: Immer mehr Erwerbstätige scheiden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus, während gleichzeitig weniger junge Menschen nachrücken. Hinzu kommt, dass technologische Entwicklungen oft schneller voranschreiten, als Mitarbeitende darauf vorbereitet werden. Neue digitale Tools und Prozesse gelten in vielen Branchen bereits als selbstverständlich, ohne dass ausreichend Schulungen oder Eingliederungsprogramme angeboten werden. Auch der zunehmende globale Wettbewerb trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte andere Karrierewege wählen. Zudem bietet insbesondere das Baugewerbe häufig noch nicht genügend attraktive Perspektiven für Frauen.

Alles in allem sind die Ursachen des Fachkräftemangels größtenteils menschengemacht – und damit grundsätzlich lösbar.

Baubranche zu unattraktiv für Nachwuchs?

Besonders im Baugewerbe zeigt sich der Fachkräftemangel deutlich. Ein zentraler Grund: Viele Unternehmen hinken bei Digitalisierung und Technologisierung hinterher. Junge Fachkräfte, die moderne, digitale Arbeitsweisen gewohnt sind, orientieren sich daher oft in andere Branchen.

Die analoge Systematik des Baugewerbes hat über Generationen funktioniert. Doch heute entstehen zusätzliche Herausforderungen: Papierbasierte Daten und Prozesse sind unflexibel und anfällig für Verlust, die Kommunikation mit Vorgesetzten ist oft umständlich, und Nachwuchskräfte, die optimierte digitale Abläufe kennen, empfinden diese Arbeitsweise als hinderlich. Selbst kleine Hindernisse können zu Überforderung und Demotivation führen – und damit Talente abschrecken.

Digitalisierung als Schlüssel

Um die Attraktivität für Nachwuchs zu steigern, müssen Bauunternehmen Digitalisierung aktiv vorantreiben. Wer Prozesse optimiert, Kommunikation erleichtert und Dokumentenmanagement digitalisiert, schafft moderne Arbeitsbedingungen.

Beispiele für digitale Vorteile:

  • Vereinfachte und transparente Prozesse
  • Effizientes Aufgabenmanagement
  • Ortsunabhängiger Zugriff auf Dokumente
  • Zeitersparnis und höhere Produktivität

Mit Tools wie Microsoft 365 lassen sich diese Anforderungen heute zuverlässig umsetzen.

Fazit

Fachkräfte entscheiden sich für Unternehmen, die mit der Zeit gehen. Wer Digitalisierung ignoriert, verliert nicht nur Effizienz, sondern auch Nachwuchstalente.

Natürlich lassen sich nicht alle Probleme von den Unternehmen allein lösen. Aber ein Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation ist ein entscheidender Schritt. Bauunternehmen sollten sich daher frühzeitig beraten lassen, wie sie Digitalisierung in Büro, Baustelle und Außendienst vorantreiben können. So schaffen sie nicht nur effizientere Prozesse, sondern auch eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber.

Interessante Links zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe

FAQ zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe

Warum ist der Fachkräftemangel im Baugewerbe so groß?

Der Mangel hat mehrere Ursachen: Der demografische Wandel führt dazu, dass mehr Erwerbstätige in Rente gehen, als junge Arbeitskräfte nachrücken. Gleichzeitig gilt das Baugewerbe im Vergleich zu anderen Branchen oft als weniger attraktiv, weil moderne Arbeitsstrukturen und flexible Modelle fehlen.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Fachkräftegewinnung?

Digitalisierte Prozesse erleichtern die Arbeit im Büro, auf der Baustelle und unterwegs. Sie reduzieren Verwaltungsaufwand, verbessern die Zusammenarbeit und machen Bauunternehmen moderner und attraktiver für Nachwuchskräfte, die digitale Abläufe gewohnt sind.

Wie können Bauunternehmen junge Talente für sich gewinnen?

Ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit modernen Tools wie Microsoft 365, klare Karriereperspektiven sowie eine offene Unternehmenskultur sind entscheidend. Auch Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen die Attraktivität.

Welche Maßnahmen verbessern die Arbeitgeberattraktivität im Bau?

Neben Digitalisierung spielen Wertschätzung und Unternehmenskultur eine zentrale Rolle. Dazu gehören faire Bezahlung, transparente Kommunikation, Investitionen in Ausbildung und ein aktives Employer Branding, das die Vorteile des Baugewerbes klar kommuniziert.

Welche Rolle spielt Vielfalt in der Fachkräftesicherung?

Die Gewinnung von mehr Frauen für den Bau, internationale Fachkräfte sowie Quereinsteiger kann helfen, den Mangel zu mildern. Initiativen wie „Mehr Frau am Bau“ oder europäische Ausbildungsprojekte zeigen, wie Vielfalt im Baugewerbe gezielt gefördert werden kann.

Baulohn richtig nutzen – Erfolgsfaktor für Bauunternehmen
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Baulohn richtig nutzen – Erfolgsfaktor für Bauunternehmen

Die Organisation des Baulohns ist weit mehr als nur eine monatliche Pflichtaufgabe. Richtig eingesetzt liefert sie wertvolle Kennzahlen, die Bauunternehmern helfen, Baustellen wirtschaftlich zu steuern und fundierte Entscheidungen zu treffen. Dennoch fristet der Baulohn in vielen Betrieben ein Schattendasein und wird eher als notwendige Verwaltungsarbeit betrachtet, statt als wichtiges Steuerungsinstrument.

5 Min. Lesezeit

Warum der Baulohn für Bauunternehmen so wichtig ist

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe ist komplex. Sie berücksichtigt nicht nur unterschiedliche Tarifverträge (z. B. den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – BRTV-Bau), sondern auch Themen wie Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG), Schlechtwetterregelungen und verschiedene Zuschläge.
Richtig organisiert liefert die Baulohnabrechnung entscheidende Informationen:

  • Tagesaktuelle Lohnkosten pro Baustelle im Vergleich zu kalkulierten Werten
  • Soll-/Ist-Vergleiche für einzelne Projekte
  • Kennzahlen wie Betriebsmittellohn, Fehlzeitenstatistiken und Krankenstände
  • Daten für behördliche Meldungen wie Jahreslohnnachweise für die Berufsgenossenschaft, Meldungen an SOKA-BAU oder statistische Erhebungen

Wer diese Informationen nutzt, kann frühzeitig erkennen, ob Baustellen wirtschaftlich laufen, Nachkalkulationen durchführen und für künftige Angebote realistischere Preise kalkulieren.

Mit dem Baulohn betriebliche Abläufe steuern

Fehler in der Lohn- und Gehaltsabrechnung können teuer werden – nicht nur durch Nachzahlungen, sondern auch durch Rückforderungen der Agentur für Arbeit (z. B. bei falsch hinterlegten Arbeitszeiten in Verbindung mit Saison-KuG).Zudem ist die kontinuierliche Weiterbildung von Baulohnsachbearbeitern notwendig, da sich Tarifverträge und gesetzliche Vorgaben regelmäßig ändern. Gerade kleine Betriebe geraten hier schnell an ihre Grenzen, wenn Personal ausfällt oder Know-how fehlt.Gut organisierte Baulohnprozesse schaffen dagegen Sicherheit:

  • Rechtskonforme Abrechnung nach BRTV-Bau
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Personalausfall
  • Durchgängige Datenbasis für betriebswirtschaftliche Entscheidungen

Organisationsmodelle für die Baulohnabrechnung

Software as a Service (SaaS)

Bei Software as a Service wird die Lohnabrechnung von eigenen Mitarbeitern erstellt, die Software läuft jedoch nicht lokal, sondern in einem Rechenzentrum des Anbieters.
Vorteile:

  • Keine eigene IT-Infrastruktur notwendig
  • Automatische Software-Updates und gesetzliche Anpassungen
  • Datenschutz nach deutschem Recht, wenn der Anbieter Rechenzentren in Deutschland betreibt
  • Möglichkeit, bei Personalausfall externe Baulohnexperten des Anbieters einzubinden

Geeignet für mittelgroße und größere Betriebe, die selbst abrechnen, aber IT und Updates auslagern wollen.

Vollservice: Baulohn-Outsourcing

Beim Vollservice übernimmt ein externer Spezialist die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Vorteile:

  • Kein internes Fachwissen erforderlich
  • Persönlicher Ansprechpartner beim Dienstleister
  • Entlastung der Verwaltung
  • Zugriff auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen ohne eigene Datenaufbereitung

Ideal für kleine Betriebe oder Unternehmen, die ihre Verwaltung schlank halten und trotzdem rechtssicher abrechnen möchten.

Baulohn ist Chefsache

Die Organisation der Baulohnabrechnung gehört zu den zentralen Erfolgsfaktoren eines Bauunternehmens. Sie sollte nicht nur als Verwaltungsaufgabe gesehen werden, sondern als strategisches Steuerungsinstrument. Wer Baulohnprozesse richtig aufsetzt, spart Zeit, senkt Risiken und gewinnt wertvolle Einblicke in die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

FAQ zum Baulohn

Warum ist Baulohn so komplex?
Weil er viele branchenspezifische Regelungen wie Schlechtwetter, Saison-KuG, Tarifverträge und unterschiedliche Zuschläge berücksichtigen muss.

Kann Baulohn ein Steuerberater erledigen?
Ja, aber nicht jeder Steuerberater kennt die speziellen Tarif- und Förderregelungen im Baugewerbe. Spezialanbieter oder interne Fachkräfte sind oft sicherer.

Was ist der Vorteil von Outsourcing beim Baulohn?
Entlastung der Verwaltung, keine Personalengpässe und Zugriff auf aktuelle Fachkenntnisse zu Tarif- und Gesetzesänderungen.

Wie oft ändern sich die Vorgaben für den Baulohn?
Tarifverträge werden regelmäßig angepasst, zudem ändern sich Vorgaben zu Sozialversicherung, Mindestlohn oder Arbeitszeitregelungen.

Schüler und Studenten im Baubetrieb: Wichtige Regeln und Tipps
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Schüler und Studenten im Baubetrieb: Wichtige Regeln und Tipps

Schüler und Studierende sind für Baubetriebe eine wertvolle Unterstützung – ob zur Abdeckung von Auftragsspitzen, urlaubsbedingten Engpässen oder als Chance, zukünftige Fachkräfte frühzeitig ans Unternehmen zu binden. Gleichzeitig profitieren junge Menschen von praxisnaher Erfahrung und einem zusätzlichen Einkommen. Damit bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten keine rechtlichen oder finanziellen Probleme entstehen, müssen Baubetriebe wichtige Regelungen kennen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Vorschriften und gibt praxisnahe Tipps.

5 Min. Lesezeit

Schüler und Studenten als kurzfristig Beschäftigte (Ferienarbeit)

Schüler und Studierende, die bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt werden, sind sozialversicherungsfrei. Diese Regelung deckt in der Regel die Sommerferien in Deutschland ab. Mehrere aufeinanderfolgende Beschäftigungen müssen zusammengerechnet werden – unabhängig vom Arbeitgeber.

Wichtig: Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Schulabsolventen, die direkt im Anschluss eine Ausbildung beginnen, oder Absolventen nach dem Studium gelten als berufsmäßig beschäftigt und müssen daher sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.

Für gewerbliche Beschäftigte gilt die Beitragspflicht bei SOKA-BAU, kaufmännische kurzfristige Beschäftigte sind befreit.

Außerdem ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten:

  • Max. 8 Stunden pro Tag
  • Keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen
  • Bei verkürzten Arbeitstagen Ausgleich bis max. 8,5 Std. an anderen Tagen möglich
  • Arbeitszeit: 6 bis 20 Uhr
  • Nach 5 Arbeitstagen: min. 2 Tage frei
  • 30 Min. Pause bei 4,5–6 Std., 60 Min. bei >6 Std.
  • Einwilligung beider Sorgeberechtigten
  • Vorlage einer Schulbesuchsbescheinigung

Minijobs: Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übersteigt die Beschäftigung die Grenze von drei Monaten oder 70 Tagen und liegt das regelmäßige Monatsentgelt unter 538 €, handelt es sich um einen Minijob.

  • Gewerbliche Minijobber: Beitragspflicht bei SOKA-BAU
  • Kaufmännische Minijobber: Von SOKA-BAU befreit

Werkstudenten: Vorteile und Regeln

Werkstudenten sind für Baubetriebe attraktiv: Sie sind kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, es besteht nur Rentenversicherungspflicht.

  • Max. 20 Stunden pro Woche während des Semesters
  • Bei Verlust des Werkstudentenstatus (Abschluss, Abbruch, Promotionsstudium) tritt Versicherungspflicht ein
  • Beitragspflicht bei SOKA-BAU (gewerblich und kaufmännisch)

Unterscheidung geringfügige Beschäftigung und Werkstudent

Studierende, die 538 €-Minijobs ausüben oder nur kurzfristig beschäftigt sind, gelten nicht als Werkstudenten, sondern als geringfügig Beschäftigte.

Sonderfall: Werkstudent mit mehr als 20 Wochenstunden

Wer mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig.
Ausnahme: Werden die zusätzlichen Stunden in Randzeiten (Abend, Nacht, Wochenende) geleistet und bleibt das Studium klar im Vordergrund, kann der Werkstudentenstatus erhalten bleiben.

Werkstudent bleibt Werkstudent – auch bei Vollzeitjob in Semesterferien

In Semesterferien dürfen Studierende auch in Vollzeit arbeiten und bleiben versicherungsfrei in KV, PV und AV (max. 26 Wochen pro Jahr).
Beispiel: Student Thomas arbeitet während der Vorlesungszeit 18 Std./Woche und in den Semesterferien arbeitet er für zwei Monate Vollzeit (40 Std./Woche). Sein Werkstudentenstatus bleibt bestehen.

Die Vollzeitbeschäftigung darf sich jedoch nur maximal 2 Wochen mit der Vorlesungszeit überschneiden

Mehrere Studentenjobs zusammenrechnen

Arbeiten Studierende in mehreren Jobs, müssen alle Arbeitszeiten zusammengerechnet werden. Überschreiten sie 20 Std./Woche, tritt Sozialversicherungspflicht ein.

Handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), darf das Entgelt nicht 538 Euro im Monat betragen. Diese darf auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden, allerdings icht im selben Unternehmen.

Ausnahme: Die Befreiung von der Sozialversicherung gilt auch, wenn die Beschäftigung während des Semesters an mehr als 20 Std./Woche ausgeübt wird und von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Hier gelten die Regelungen für die kurzfristige Beschäftigung.

Informationen kompakt: Wichtige Arbeitgeberpflichten

Kurzfristiger Beschäftigung

  • SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
  • Sofortmeldung an die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
  • Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II) oder pauschal 25 % (hier entsprechende Tagessätze und die Dauer der Beschäftigung beachten)
  • Meldung an SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)

Geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)

  • Pauschalbeiträge an Krankenversicherung (13 %), Pflicht- oder Pauschalbeträge (15 %) bei der Rentenversicherung (siehe Tabelle unten)
  • SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
  • Sofortmeldung an die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
  • Lohnsteuerberechnung pauschal 2 % oder nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
  • Meldungen SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)

Werkstudenten

  • SV-Meldung bei der zuständigen Krankenkasse
  • Sofortmeldung an die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers
  • Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
  • Meldung an SOKA-BAU für gewerblich und kaufmännisch Beschäftigte

Unterschiede in der Rentenversicherung

Für Studierende gilt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht – außer bei kurzfristigen Beschäftigungen. Bei Minijobs ist eine Befreiung auf Antrag möglich.

Entlohnung der Ferienarbeiter

Für Ferienarbeiter ab 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn (ab 2025: 12,82 €). Für unter 18-Jährige empfiehlt die Rechtsprechung mindestens zwei Drittel des Tariflohns (BAG-Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).

Umfangreiche Regelungen: Fazit

Die Beschäftigung von Schülern und Studierenden bietet Baubetrieben Chancen, erfordert aber genaue Kenntnisse der Sozialversicherungs- und Arbeitszeitregelungen. Wer diese Vorgaben beachtet, vermeidet Nachzahlungen, Bußgelder und stärkt langfristig die Mitarbeiterbindung. In diesem Beitrag wurden nur einige der grundlegenden Regelungen aufgezeigt.

Ferienarbeiter auf einen Blick

Ferienarbeiter SV-Schlüssel Lohnsteuer Soka-Bau Sofortmeldung Verdiensthöhe
Schüler gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
00003110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Ja

Ja

Unbegrenzt*
Schüler kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
0000 3 110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Nein

Ja

Unbegrenzt*
Schüler gewerblich als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

538,00 mtl.
Schüler kaufmännisch als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Nein

Ja

538,00 mtl.
Schüler gewerblich als SV-pflichtig

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Schüler kaufmännisch als SV-pflichtig

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Nein

Ja

unbegrenzt
Werkstudenten gewerblich

0100 0 106

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Werkstudenten kaufmännisch

0100 0 106

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Studenten gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
0000 3 110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Ja

Ja

Unbegrenzt*
Studenten kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
0000 3 110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Nein

Ja

Unbegrenzt*
Studenten gewerblich als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

538,00 mtl.
Studenten kaufmännisch als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Nein

Ja

538,00 mtl.
Student gewerblich als SV-pflichtig in Semesterferien

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Student kaufmännisch als SV-pflichtig in Semesterferien

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt

*Bei Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beachten, dass der Arbeitslohn täglich 150,00 € nicht übersteigt, die Beschäftigung nicht über 18 zusammenhängende Arbeitstage hinausgeht und der Stundenlohn höchstens 19,00 € beträgt (Stand 2024).

** mit Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/Eltern)

Modern Workplace im Bau: Organisation für nachhaltigen Erfolg
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Modern Workplace im Bau: Organisation für nachhaltigen Erfolg

Die digitale Transformation verändert auch Bauunternehmen spürbar: Homeoffice, Online-Besprechungen und neue Kommunikationswege sind längst Standard. Viele Firmen greifen dazu auf Tools wie Microsoft 365 und Microsoft Teams zurück. Doch schnell zeigt sich: Der Einsatz moderner Technologien allein reicht nicht aus. Entscheidend ist die richtige Organisation und die aktive Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur so entfalten die neuen Möglichkeiten ihre volle Wirkung.

5 Min. Lesezeit

Die zentrale Kollaborationsplattform

Bei Bauprojekten entsteht eine enorme Menge an Informationen – Pläne, Berechnungen, Protokolle oder Terminvorgaben. Microsoft Teams kann hier als zentrale Plattform für Kommunikation und Zusammenarbeit dienen. Alle Projektinformationen lassen sich an einem Ort bündeln und gemeinsam bearbeiten. Der Vorteil: Statt dutzende E-Mails mit Anhängen hin- und herzuschicken, arbeiten alle Beteiligten in Echtzeit an einer aktuellen Version.

Auch Besprechungen werden deutlich einfacher: Audio- oder Videokonferenzen lassen sich mit wenigen Klicks starten. Dank Bildschirmfreigabe sehen alle Beteiligten gleichzeitig die relevanten Dokumente oder Baupläne. Dadurch bleiben alle Projektmitglieder – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder unterwegs – auf demselben Stand.

Veränderung als Basis für den Erfolg

Neue Tools sind nur erfolgreich, wenn die Mitarbeitenden sie akzeptieren und im Alltag einsetzen. Studien zeigen: Nur ein Drittel der potenziellen Nutzer möchte neue Technologien von Beginn an aktiv anwenden. Für eine gelungene Einführung braucht es deshalb eine klare Strategie, die den Veränderungsprozess bewusst begleitet.

User Adoption: Kennen – Können – Wollen

Der Weg zur erfolgreichen Nutzung moderner Tools verläuft in drei Schritten:

  • Kennen: Mitarbeiter wissen, welche Tools es gibt und wofür sie genutzt werden.
  • Können: Sie sind geschult und in der Lage, die Tools effektiv einzusetzen.
  • Wollen: Sie erleben den Nutzen im Arbeitsalltag und arbeiten gerne mit den neuen Lösungen.

Champions als Treiber des Wandels

Besonders hilfreich sind sogenannte „Champions“. Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die sich früh mit den neuen Tools vertraut machen, in speziellen Schulungen geschult werden und anschließend ihr Wissen an Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Sie wirken als Multiplikatoren und helfen dabei, Akzeptanz und Motivation im gesamten Unternehmen zu steigern.

Modern Workplace als Prozess verstehen

Die Einführung digitaler Arbeitsplätze ist kein reines IT-Projekt, sondern ein umfassender Veränderungsprozess. Neue Tools wie Chat, Videokonferenz oder Cloud-Speicher verändern gewohnte Arbeitsweisen. Unternehmen sollten diesen Wandel aktiv gestalten, Strukturen anpassen und Mitarbeitende kontinuierlich unterstützen. Nur so lässt sich der Modern Workplace nachhaltig etablieren.

Fazit

Der Modern Workplace bietet Bauunternehmen enorme Chancen: effizientere Abläufe, bessere Zusammenarbeit und mehr Flexibilität. Doch entscheidend für den Erfolg ist weniger die Technologie selbst als die Art, wie Unternehmen den Wandel begleiten. Mit einer klaren Strategie, der aktiven Einbindung aller Beteiligten und dem Aufbau von Champions gelingt der Schritt in eine moderne, digitale Arbeitswelt.

Zahlungsverzug im Bauvertrag: Rechte und Zinsen richtig einfordern
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Zahlungsverzug im Bauvertrag: Rechte und Zinsen richtig einfordern

Bleibt eine Abschlags- oder Schlussrechnung unbezahlt, geraten viele Bauunternehmen in Liquiditätsprobleme. Das Gesetz schützt Auftragnehmer jedoch: Sie können unter bestimmten Bedingungen Verzugszinsen verlangen und ihre Ansprüche sichern. Dieser Artikel erklärt, wann ein Auftraggeber automatisch in Verzug kommt, welche Fristen gelten und wie hoch die Verzugszinsen aktuell sind.

5 Min. Lesezeit

Fälligkeit der Forderung

Bevor ein Auftraggeber in Verzug geraten kann, muss die Forderung fällig sein:

  • BGB-Verträge: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln (§ 286 BGB).
  • VOB-Verträge:
    • Abschlagszahlungen werden spätestens 21 Tage nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B).
    • Schlusszahlungen sind sofort nach Prüfung fällig, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung. Eine Verlängerung auf 60 Tage ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich (§ 16 Abs. 3 VOB/B).
  • Voraussetzung: Dem Auftraggeber darf kein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zustehen.

Zahlungsverzug nach BGB

Laut § 286 Abs. 3 BGB tritt der Verzug ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ein.

  • Für Verbraucher gilt dies nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
  • Ab diesem Zeitpunkt kann der Auftragnehmer Verzugszinsen verlangen.

Zahlungsverzug bei VOB-Verträgen

Für Bauverträge, die der VOB/B unterliegen, gelten Sonderregeln (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B):

Nachfristsetzung:

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fälligkeit eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese, tritt Verzug ein und Verzugszinsen werden fällig.

  • Die Nachfrist muss so bestimmt sein, dass der Auftraggeber genau weiß, bis wann er zahlen muss.
  • Eine Nachfrist entfällt, wenn der Auftraggeber eindeutig signalisiert, dass er nicht zahlen will.

Automatischer Verzug:

Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, wenn der Auftragnehmer seine Leistung ordnungsgemäß erbracht hat und keine berechtigten Einwände bestehen.

Leistungsverweigerungsrecht:

Nach erfolgloser Nachfrist kann der Auftragnehmer seine Arbeiten einstellen (§ 16 Abs. 5 Nr. 4 VOB/B). Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, insbesondere bei geringen Zahlungsrückständen.

Besonderheiten bei Abschlags- und Schlussrechnungen

Abschlagsrechnungen:

Nach 21 Tagen Fälligkeit kann eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt die Zahlung aus, entstehen ab dem Ablauf Verzugszinsen. Ohne Nachfrist tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang ein.

Schlussrechnungen:

Fälligkeit und Verzugseintritt können zusammenfallen:

  • Die Rechnung wird spätestens nach 30 Tagen fällig.
  • Verzug tritt ebenfalls spätestens nach 30 Tagen ein, ggf. nach 60 Tagen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Höhe der Verzugszinsen

Die Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB (seit 1. Juli 2025 1,27 %):

  • Privatkunden: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte = 6,27 %
  • Geschäftskunden: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte = 10,27 %

Der Auftragnehmer kann außerdem einen höheren Verzugsschaden geltend machen, wenn er diesen nachweist (§ 288 Abs. 3 und 4 BGB).

Fazit

Zahlungsverzug ist für Bauunternehmen nicht nur ärgerlich, sondern kann die Liquidität gefährden. Wer seine Rechte kennt, kann Verzugszinsen geltend machen und Zahlungen konsequent einfordern. Entscheidend sind eine klare Fälligkeitsprüfung, korrekt gesetzte Nachfristen und das Wissen um die aktuelle Höhe der Verzugszinsen. So behalten Bauunternehmer die Kontrolle über offene Forderungen und vermeiden Liquiditätsengpässe.

Weiterbildung im Handwerk: Wissen als Wettbewerbsvorteil nutzen
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Weiterbildung im Handwerk: Wissen als Wettbewerbsvorteil nutzen

Lebenslanges Lernen ist mehr als ein Schlagwort – es ist längst eine Notwendigkeit. Gerade im Handwerk wird Weiterbildung immer wichtiger, um Fachkräfte zu halten, Prozesse effizienter zu gestalten und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch während größere Unternehmen schon stärker auf Qualifizierung setzen, bleibt im Handwerk noch viel Potenzial ungenutzt.

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Strategie gegen Fachkräftemangel

Bereits 2008 zeigte eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass fehlende Weiterbildung die deutsche Wirtschaft jährlich Milliarden kostet. Seither hat sich zwar einiges getan, doch insbesondere im Handwerk sind die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.

Aktuelle Befragungen belegen: Fast alle Unternehmen sehen in Weiterbildung ein zentrales Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dennoch scheitert es in der Praxis häufig an fehlender Zeit, begrenzten Budgets oder nicht passenden Angeboten für kleine Betriebe.

Typische Hürden: Keine Zeit, kein Geld, keine Angebote

Besonders kleine Handwerksbetriebe mit fünf bis zehn Mitarbeitenden haben es schwer, Mitarbeiter für ein oder zwei Tage aus dem Betrieb herauszulösen. Bei voller Auftragslage fehlt das Personal, bei schwächerer Auslastung das Budget.

Hinzu kommt, dass klassische Weiterbildungsangebote oft nicht auf die Realität kleiner Betriebe zugeschnitten sind. Was gebraucht wird, sind flexible Formate, die sich einfach in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Wissen muss praxisnah aufbereitet sein

Gerade in Märkten mit hohem Preis- und Wettbewerbsdruck kann Know-how den entscheidenden Unterschied machen. Ob Kalkulation, betriebswirtschaftliche Grundlagen oder IT-Kenntnisse – wer hier besser aufgestellt ist, arbeitet effizienter, reduziert Fehler und minimiert betriebliche Risiken.

Beispiel: Wer die Grundlagen einer soliden Kalkulation beherrscht und die wichtigsten Kennzahlen im Blick hat, senkt die Gefahr von Fehlentscheidungen und stärkt die Stabilität des Betriebs – auch im kleinsten Handwerksunternehmen.

Neue Formate: Weiterbildung im digitalen Raum

Um Weiterbildung auch für kleine Betriebe attraktiv zu machen, setzen viele Anbieter inzwischen auf digitale Lernformate wie Web-Seminare oder Online-Schulungen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • keine Anfahrtswege
  • geringere Kosten
  • flexible Teilnahme vom Büro, von der Baustelle oder sogar von zu Hause
  • aktuelles Fachwissen zu relevanten Themen

So wird Weiterbildung machbar – auch bei vollen Auftragsbüchern.

Weiterbildung strategisch denken

Wer Weiterbildung gezielt plant, gewinnt doppelt: Zum einen profitieren die Mitarbeitenden vom zusätzlichen Know-how, zum anderen entwickelt sich eine systematische Lernkultur im Betrieb.

Statt einzelner Seminare entsteht eine Weiterbildungsstrategie, die den Betrieb langfristig stärkt. Frühzeitig in Wissen zu investieren, ist deshalb eine der wirksamsten Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit im Handwerk nachhaltig zu sichern.

Fazit

Weiterbildung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – gerade für Handwerksbetriebe. Wer in Wissen investiert, verbessert nicht nur seine Prozesse, sondern auch seine Attraktivität als Arbeitgeber. Nutzen Sie die Chance, die eigenen Mitarbeitenden gezielt zu fördern, und verschaffen Sie sich damit einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Richtige Kalkulation im Baubetrieb: So sichern Sie Ihre Existenz
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Richtige Kalkulation im Baubetrieb: So sichern Sie Ihre Existenz

Vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks bei häufig unbefriedigenden Marktpreisen wird die Kalkulation der eigenen Bauleistungen für Bauunternehmer und Handwerksmeister immer wichtiger. Schließlich geht es um die Existenzsicherung des Unternehmens.

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Kostenfaktoren in der Projektkalkulation

Die Grundlage jeder Kalkulation sind die direkt zurechenbaren Kosten eines Bauprojekts. Hierzu zählen vor allem die erwarteten Arbeitsstunden, die mit dem Kalkulationslohn multipliziert werden. Der Kalkulationslohn ergibt sich aus dem Mittellohn zuzüglich Zuschlägen für Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten sowie Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge.

Neben den Lohnkosten müssen weitere Positionen berücksichtigt werden – etwa Material, Geräte, Nachunternehmer oder Schalung. Zusammengenommen ergeben diese die Einzelkosten der Teilleistung (EKT).

Darüber hinaus entstehen Baustellengemeinkosten (BGK), also Kosten, die durch ein Projekt verursacht werden, aber nicht im Leistungsverzeichnis stehen – zum Beispiel für die Baustelleneinrichtung.

Die letzte Ebene bilden die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). Hierzu gehören Kosten für Verwaltung, Fuhrpark oder Bauhof. Sie fallen unabhängig vom einzelnen Projekt an und müssen über Zuschläge auf die Baustellen verteilt werden.

Kostenbeziehungen im Unternehmen

Im Bauunternehmen bestehen zahlreiche interne Kostenbeziehungen. Beschäftigte arbeiten nicht nur produktiv auf der Baustelle, sondern auch im Lager oder Bauhof. Dadurch steigen die dortigen Kosten – nicht nur durch den Lohn, sondern auch durch entsprechende Lohnnebenkosten.
Die Herausforderung liegt darin, diese Kosten sachgerecht zuzuordnen und verursachungsgerecht auf die Bauprojekte zu verteilen. Nur so entsteht ein realistisches Bild der tatsächlichen Projektkosten.

Umgang mit Allgemeinen Geschäftskosten (AGK)

Für die Verteilung der AGK gibt es verschiedene Basen:

  • Lohnkosten (bewährt bei kleineren Betrieben)
  • Ausgewählte Kostenarten wie Material, Nachunternehmer oder Lohn mit individuellen Zuschlägen
  • Herstellkosten, also die Summe aller kalkulierten Kostenarten

Die Wahl der Basis entscheidet über die Gerechtigkeit der Verteilung. Wird ausschließlich auf die Lohnkosten abgestellt, entstehen schnell Verzerrungen – etwa, wenn ein Projekt stark von Nachunternehmern geprägt ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, auch Nachunternehmerleistungen in die Verteilung einzubeziehen.

Die Variante über die Herstellkosten sorgt für eine einheitliche Zuschlagslogik: Alle Kostenarten werden mit demselben Prozentsatz belastet, unabhängig davon, ob die Leistungen intern oder extern erbracht werden.

Wichtig ist: Jede Methode setzt eine Jahresplanung der AGK und der gewählten Kostenarten voraus.

Fazit: Richtig kalkulieren heißt überleben

Eine präzise und verursachungsgerechte Kalkulation ist der Schlüssel, um Preisdumping zu vermeiden und Projekte nachhaltig profitabel abzuwickeln. Bauunternehmen sichern sich damit nicht nur die eigene Liquidität, sondern auch eine stabile Marktposition. Nur wer seine Kosten kennt, kann in Verhandlungen bestehen – und die Existenz des Betriebs langfristig sichern.

FAQ: Kalkulation im Baubetrieb

Was sind Einzelkosten der Teilleistung (EKT)?

Das sind alle direkt dem Bauprojekt zurechenbaren Kosten – etwa Lohn, Material, Nachunternehmerleistungen oder Geräte.

Was versteht man unter Baustellengemeinkosten (BGK)?

Kosten, die zwar durch ein Projekt entstehen, aber nicht im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind. Typisches Beispiel: Baustelleneinrichtung.

Was sind Allgemeine Geschäftskosten (AGK)?

Unternehmensweite Kosten wie Verwaltung, Fuhrpark oder Bauhof. Sie werden über Zuschläge auf die Baustellen verteilt.

Wie kann man AGK gerecht verteilen?

Je nach Betrieb können Lohnkosten, ausgewählte Kostenarten oder die gesamten Herstellkosten als Basis dienen. Ziel ist eine möglichst verursachungsgerechte Verteilung.

Warum ist die Kalkulation so wichtig?

Weil nur eine realistische Kostenbasis vor Preisdumping schützt und die Grundlage für wirtschaftlich erfolgreiche Bauprojekte bildet.

Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen
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Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen

Das Thema Fachkräftemangel im Baugewerbe begleitet aktuell die Branche und stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Besonders der demografische Wandel, kombiniert mit unzureichender Nachwuchsgewinnung, macht eine nachhaltige Lösung dringend erforderlich.

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Ursachen des Fachkräftemangels

Aktuelle Recherchen zeigen, dass über 30 % der Beschäftigten in der Bauwirtschaft älter als 50 Jahre sind (1). In den kommenden Jahren wird altersbedingt ein großer Teil dieser Fachkräfte in den Ruhestand gehen. Laut Prognosen könnten bis 2030 mehr als 100.000 Fachkräfte im Bauhauptgewerbe fehlen (2) – eine Zahl, die sowohl gewerbliche als auch kaufmännische Berufe betrifft. Fakt ist: Es scheiden mehr Fachkräfte aus, als neue nachkommen.

Eine gezielte Anwerbung neuer Auszubildender ist entscheidend. Besonders wichtig ist es, das Image handwerklicher Berufe zu stärken und sie als zukunftsfähige Karriereoption im Baugewerbe zu positionieren. Allerdings ist die Zahl der neuen Auszubildenden im ersten Lehrjahr um 5 % gesunken (3), und fast die Hälfte der Unternehmen im Baugewerbe konnte nicht alle Ausbildungsplätze besetzen – was die Situation noch verschärft. Hier kann die Digitalisierung im Baugewerbe entscheidend helfen, den Beruf attraktiver für die jüngere Generation zu machen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Unterstützung durch Fachkräfte aus dem Ausland. Sie tragen dazu bei, die Fachkräftelücke zu verringern und bringen zudem mehr Vielfalt in die Belegschaft – Ansätze, die ausgebaut werden sollten.

Auswirkungen auf Bauwirtschaft

Wie gravierend sind die Folgen des Fachkräftemangels auf die Zukunft Bauwirtschaft? Die Branche bleibt nicht verschont: Verzögerungen und Engpässe in Bauprojekten nehmen zu. Arbeitgeber sind gezwungen, höhere Löhne zu zahlen, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, was die Kosten für Bauleistungen erhöht und die Rentabilität vieler Projekte gefährdet.

Die Belastung der verbleibenden Belegschaft wächst – Überlastung durch Personalmangel führt zu Qualitätsproblemen und niedriger Effizienz. Das beeinträchtigt nicht nur Projektergebnisse, sondern auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Ein negatives Arbeitsumfeld kann langfristig zu weiterer Abwanderung führen – ein Problem, das nur durch gezielte Gegenmaßnahmen zu lösen ist.

Digitalisierung als Gegenmittel

Die Digitalisierung im Baugewerbe bietet enorme Chancen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch moderne Softwarelösungen wie Suiteify können Arbeitsprozesse effizienter gestaltet und die Kommunikation auf Baustellen deutlich verbessert werden.

Tools wie digitale Bauzeitenpläne und 3D-Visualisierungen ermöglichen präzisere Planung und Echtzeit-Überwachung komplexer Projekte. So steigt die Produktivität, und die Arbeit wird für Fachkräfte transparenter, planbarer und weniger belastend.

Der digitale Wandel macht die Baustelle zu einem moderneren Arbeitsplatz – besonders attraktiv für junge, technikaffine Talente, die Innovation und Entwicklungsmöglichkeiten suchen. Gleichzeitig entlastet er erfahrene Fachkräfte, indem Routinetätigkeiten vereinfacht und Abläufe automatisiert werden.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Die Baubranche steht vor großen Herausforderungen durch den Fachkräftemangel. Die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen, erfordert eine Kombination aus strategischer Nachwuchsförderung und konsequenter digitaler Transformation.

Besonders wichtig ist die Analyse der eigenen Altersstruktur und die frühzeitige Reaktion auf Renteneintritte. Die Digitalisierung – beispielsweise durch Suiteify-Lösungen – kann dabei helfen, Arbeit effizienter und attraktiver zu gestalten. Nur so gelingt es, die Branche nicht nur leistungsfähig, sondern auch zukunftssicher aufzustellen.

Kostenlose Checkliste

Sind Sie auf den Fachkräftemangel vorbereitet? Prüfen Sie jetzt, wie gut Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist – und wo noch Verbesserungspotential besteht.

SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025
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SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025

Am 18. Juni 2025 haben die Tarifvertragsparteien neue Beitragssätze sowie weitere Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV beschlossen. Diese Neuerungen treten bereits zum 1. Juli 2025 in Kraft und betreffen Unternehmen und Beschäftigte im Bauhauptgewerbe gleichermaßen. Damit stehen Betriebe kurzfristig vor wichtigen Anpassungen in der Baulohn-Abrechnung. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Änderungen.

5 Min. Lesezeit

Neue Beitragssätze ab Juli 2025

Die Beitragssätze werden angepasst, um die Sozialkassenverfahren langfristig zu sichern. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Tarifgebiet Urlaub Berufsbildung Zusatzversorgung Gesamtbeitrag

West

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

3,2 %

⬇️20,2 % (20,5 %)

Ost

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

⬆️1,7 % (1,4 %)

18,7 %

Berlin West*

15,1 %

1,65 %

3,2 %

25,65 %

Berlin Ost*

15,1 %

1,65 %

⬆️1,7 % (1,4 %)

⬆️24,15 % (23,85 %)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Es ergeben sich somit folgende Änderungen:

  • Berufsbildung: Der Beitragssatz wurde im Westen und Osten von 2,2 % auf 1,9 % gesenkt.
  • Zusatzversorgung: Im Osten wurde der Satz von 1,4 % auf 1,7 % angehoben, im Westen bleibt er gleich.
  • Gesamtbeitrag: Entsprechend ergeben sich neue Gesamtbeiträge für die Regionen, z.B. im Westen jetzt 20,2 % (vorher 20,5 %) und in Berlin Ost jetzt 24,15 % (vorher 23,85 %).

Dagegen unverändert bleiben:

  • Sozialaufwendungen: in Berlin Ost und West unverändert (5,7 %)*.
  • Urlaub: weiterhin 15,1 % in allen Tarifgebieten

Angestellte und Auszubildende

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl. Zusatzversorgung Arbeitstäglich Auszubildende Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

3,35 €

20 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

⬆️2,13 € (1,75 €)

20 €

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 35 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 1,75 EUR auf 2,13 EUR arbeitstäglich.

Das bleibt gleich:

  • Die Beiträge zur Berufsbildung liegen weiterhin bei 18 EUR monatlich und 0,90 EUR arbeitstäglich (alle Tarifgebiete).
  • Die Zusatzversorgung im Tarifgebiet West bleibt bei 67 EUR monatlich und 3,35 EUR arbeitstäglich.
  • Die Beiträge für Auszubildende bleiben bei 20 EUR pro Monat.

Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmende und Angestellte1

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

  • Die Zusatzversorgung wird jetzt im Ost- und Westtarifgebiet einheitlich als 3,2 % der Bruttolohnsumme berechnet (Basis: zuletzt gemeldeter Bruttostundenlohn × 173 Stunden pro Monat).
  • Damit entfallen die bisherigen Festbeträge von 78 EUR im Westen und 15 EUR im Osten.

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 27,50 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 0,92 EUR auf 1,42 EUR kalendertäglich.

Das bleibt gleich:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Keine weiteren Angaben zur Beitragsänderung; alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert.#

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet West bleibt die Zusatzversorgung unverändert bei 67 EUR monatlich und 2,23 EUR kalendertäglich.

Vereinfachung & Digitalisierung im Meldewesen

  • Digitale Bescheinigungen: Der Versand von Papierbescheinigungen an Betriebe und Arbeitnehmer wird schrittweise eingestellt. Zukünftig erfolgt die Bereitstellung digital über das SOKA-BAU-Portal.
  • Urlaubsmeldung Auszubildende: Für Azubis muss der gewährte Urlaub nun fortlaufend – und nicht mehr nur im letzten Ausbildungsjahr – gemeldet werden.

Ausbildungsförderung gestärkt

  • Erhöhung der Erstattungsbeträge: Für Ausbildungstagewerke und Internatsunterbringung wurden die Erstattungsbeträge rückwirkend (ab dem 1.5.2024 und 1.5.2025) spürbar angehoben.
  • Automatische Anpassung: Ab jetzt steigen die Erstattungen für Ausbildungskosten automatisch zum Jahresbeginn um 2 %, es sei denn die Tarifvertragsparteien legen andere Werte fest.

Praxisnahes Update für Ihre Baulohn-Abrechnung

Die Änderungen treten bereits im Juli 2025 in Kraft und müssen sofort umgesetzt werden. Für Betriebe bedeutet das:

  • rechtzeitige Anpassung der Lohn- und Gehaltsabrechnung,
  • Schulung der Lohnbuchhaltung,
  • Prüfung der Software auf die neuen Beitragssätze.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung den neuen tariflichen Vorgaben entspricht und Sie bei Prüfungen auf der sicheren Seite sind.

1 Arbeitnehmende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Wehrdienst als Soldat auf Zeit für bis zu zwei Jahre oder Berufsfreiwilligendienst leisten (Quelle: Soka-Bau)