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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Digitale Buchhaltung im Tiefbau: Ein Praxisbeispiel aus Berlin
Seit über einem Jahrhundert steht die Carl Zauber Tiefbau GmbH in Berlin für Qualität und Zuverlässigkeit im Rohrleitungs- und Tiefbau. Heute verbindet das Familienunternehmen Tradition mit Innovation – und zeigt, wie digitale Buchhaltung und automatisierte Rechnungsprozesse die Effizienz im Bauwesen entscheidend steigern können. Mit Lösungen von Suiteify, ehemals Suiteify, hat Carl Zauber seine Finanzprozesse modernisiert, vereinfacht und transparenter gemacht – von der Baustelle bis zur Abrechnung.
Die Herausforderung: Hohe Anforderungen an die Finanzbuchhaltung
Gegründet 1921 in Berlin-Charlottenburg und heute mit Sitz in Schönefeld, beschäftigt Carl Zauber rund 150 Mitarbeitende. Zu den wichtigsten Kunden zählen öffentliche Auftraggeber wie die Berliner Wasserbetriebe und verschiedene Tiefbauämter.
Typisch für die Branche arbeitet das Unternehmen häufig in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit anderen Baufirmen – eine Konstellation, die besondere Anforderungen an die Buchhaltung stellt. „Um Rechnungen und Zahlungsströme in Arbeitsgemeinschaften sauber abzubilden, müssen wir eine Teambuchhaltung führen. Unsere Firma stellt dann Rechnungen an die ARGE, die diese wiederum an den Auftraggeber weiterleitet“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak, Prokuristin und Mitglied der Geschäftsleitung.
Die Lösung: Flexible digitale Buchhaltung
Carl Zauber arbeitet bereits seit 1991 mit Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify. Was damals als DOS-Anwendung begann, ist inzwischen zu einer individuell angepassten Lösung für die digitale Buchhaltung im Tiefbau geworden. Gemeinsam mit dem langjährigen Berater Lothar Jeck wurde das System schrittweise an die komplexen Anforderungen des Bauunternehmens angepasst.
„Wir müssen Kostenstellen, Baustellen und Kostenträger exakt nachvollziehen können. Daher war es uns von Anfang an besonders wichtig, diese detailliert auswerten zu können“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak. „Die Software ermöglicht es uns, jede Baustelle individuell abzubilden – vom ersten Spatenstich bis zur Endabrechnung.“ Lothar Jeck ergänzt: „Im Tiefbau hängt wirtschaftlicher Erfolg stark von Transparenz ab. Eine flexible Kostenrechnung ist daher ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.“

Komplexe Abrechnungen einfach gelöst
Besonders anspruchsvoll im Bauwesen ist die Abrechnung nach § 13b UStG, die bei Bauleistungen eine Nettofakturierung erfordert. Für Carl Zauber kommen weitere Ebenen hinzu, weil Leistungen über die ARGE brutto weiterverrechnet werden müssen. „Eine Ausgangsrechnung kann mehrere Folgerechnungen nach sich ziehen – jeweils mit unterschiedlichen Mandantenbezügen“, so Lothar Jeck. Dank individuell programmierter Erweiterungen auf Basis der Software kann das Unternehmen diese Abläufe heute automatisiert und rechtssicher abwickeln.

Digitales Rechnungseingangsmanagement: Papierlos von der Baustelle bis zum Büro
Mit der Einführung einer digitalen Rechnungseingangsverarbeitung (REV) und eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) hat Carl Zauber einen weiteren Schritt in Richtung papierloses Arbeiten gemacht. Eingehende Rechnungen werden nun automatisch digital erfasst und dem zuständigen Bauleiter zugewiesen. „Früher sortierten wir jede eingehende Rechnung in physische Fächer für die jeweiligen Bauleiter. Heute läuft der gesamte Prozess digital, sodass wir jederzeit eine vollständige Übersicht über den Status haben“, schildert Branka Schwarzlow-Pecak.
Für die Bauleiter bedeutet das: Sie können Rechnungen nun direkt auf der Baustelle prüfen und freigeben – egal, ob sie sich im Baucontainer, im Homeoffice oder unterwegs befinden. Mobiles Arbeiten wird damit zum Standard.
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E-Rechnung im Bauwesen
Auch die E-Rechnung ist für das Tiefbauunternehmen ein zentrales Thema. „Das Problem ist, dass unsere behördlichen Kunden solche Rechnungen möglicherweise noch gar nicht entgegennehmen können. Eine Bauakte enthält schließlich nicht nur eine Rechnung, sondern auch Aufmaße, Bauzeichnungen und Pläne. Wie diese umfangreichen Anhänge digital übermittelt werden können, ist derzeit noch unklar“, sagt Branka Schwarzlow-Pecak. Lothar Jeck ergänzt: "Entscheidend wird sein, Lösungen zu entwickeln, die die spezifischen Anforderungen der Bauwirtschaft bereits im Standard berücksichtigen – sowohl im Rechnungswesen als auch im Personalwesen.“.
Fazit
Die Carl Zauber Tiefbau GmbH ist ein Beispiel dafür, wie mittelständische Bauunternehmen durch digitale Buchhaltung ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Flexibilität, Transparenz und Prozessklarheit bilden so das Fundament erfolgreicher Bauprojekte – digital wie analog.
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WEITERE ARTIKEL

Steuern & Sozialversicherung im Baubetrieb: Aktuelle Grundlagen 2025
Die monatliche Berechnung des Baulohns zählt zu den komplexesten Aufgaben im Lohnwesen – gerade im Baugewerbe. Gesetzliche Änderungen, Tarifvorgaben und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten verlangen ein solides Basiswissen. Wer diese Grundlagen kennt, vermeidet Fehler und schafft sichere Abrechnungen. Im Folgenden werden zentrale Aspekte des Steuer- und Sozialversicherungsrechts für Baubetriebe erklärt – mit aktuellen Zahlen und praktischen Hinweisen.
Steuern vs. Sozialversicherung – der Unterschied
Steuern sind Abgaben ohne Gegenleistung, die dem Staat zufließen.
Sozialversicherungsbeiträge hingegen finanzieren Leistungen (z. B. Rente, Krankenversicherung).
Im Baulohnkontext heißt das: Sie müssen sowohl Steuergesetze als auch Sozialversicherungsregeln gleichzeitig berücksichtigen.
Lohnsteuer im Überblick
Steuerklassen, Tarif & Progression
Arbeitgeber führen für Arbeitnehmer die Lohnsteuer direkt vom Arbeitslohn ab, gemäß § 39b EStG. Es existieren sechs Steuerklassen (1–6), die nach Lebenssituation (ledig, verheiratet, Zweitjob etc.) vergeben werden.
Der Einkommensteuertarif ist progressiv: Bei höheren Einkommen steigt der Steuersatz. Der Spitzensteuersatz 42 % gilt aktuell ab einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von rund 68.481 € (Stand 2025).
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Prämien etc.) werden steuerlich gesondert behandelt: Der laufende Bezüge-Anteil erhält die normale Monatsbesteuerung, der sonstige Anteil nach besonderen Berechnungsmethoden.
Sozialversicherungsbeiträge
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
- Kranken- & Pflegeversicherung (GKV / GPV): 66.150 €/Jahr bzw. 5.512,50 €/Monat
- Renten- & Arbeitslosenversicherung: 96.600 €/Jahr bzw. 8.050 €/Monat
Übersteigt das Einkommen diese Grenzen, fallen keine zusätzlichen Beiträge mehr an.
Beitragssätze 2025 in Kurzform:
- Krankenversicherung ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag (variabel)
- Pflegeversicherung (mit Zuschlag für Kinderlose) etwa 3,6 %
- Rentenversicherung: 18,60 % (je Hälfte AN / AG)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % gesamt
Wenn z. B. das beitragspflichtige Entgelt über der Bemessungsgrenze liegt, wird nur der Teil bis zur Grenze berücksichtigt.
Besonderheiten bei Bauunternehmen
- Im Baulohn ist häufig mit Schlechtwetterzeiten, wechselnden Einsatzorten, Lohnzuschlägen und tariflichen Vorgaben zu rechnen – das verlangt flexible Steuer- und Abrechnungsmodelle.
- Der steuerliche Arbeitslohn kann sich von dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt unterscheiden – nicht alle Entgeltbestandteile sind gleichermaßen beitragspflichtig.
- Für Sonderzahlungen gilt oft die Märzklausel: Wenn im Jan–März gezahlt und die Grenze überschritten wird, kann eine Zuordnung in das Vorjahr erforderlich sein.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Mehrarbeit, Erschwernis etc. sind meist steuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern sie traditionelle Voraussetzungen erfüllen.
FAQ – Häufige Fragen & Klarstellungen
Wann greift der Spitzensteuersatz?
2025 ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 68.481 € (Ledige) (§ 32a EStG)
Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?
Die Höchstgrenzen, bis zu denen Löhne für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden (2025: KV: 66.150 €, RV: 96.600 €)
Teilt sich der Beitragsvorteil gleich zwischen AN und AG?
Bei Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils etwa die Hälfte.
Wie werden Sonderzahlungen sozialversicherungsrechtlich behandelt?
Sie werden gesondert geprüft, anteilig in Bezug auf Beitragsbemessungsgrenzen und ggf. mit Zuordnung nach der Märzklausel.
Welche Risiken bestehen bei veralteten Tarifwerten?
Fehlerhafte Beiträge, Nachforderungen, Bußgelder und Korrekturen gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Finanzbehörden.
Quellen
Bundesministerium der Finanzen (BMF) – Einkommensteuerrecht
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Sozialversicherung
Deutsche Rentenversicherung – Beitragssätze & Grundlagen
Verband der Ersatzkassen (vdek) – Beitragssätze Kranken-, Pflege-, Renten- & Arbeitslosenversicherung
Techniker Krankenkasse (TK) – Beitragsbemessungsgrenzen 2025
SOKA-BAU – Informationen zur Lohnabrechnung im Baugewerbe
Sozialgesetzbuch IV – Beitragsrechtliche Regelungen (z. B. Entstehungsprinzip, Märzklausel)

Digitaler Durchbruch fürs Handwerk: Outsourcing macht’s möglich
„Digitalisierung“ ist eines der meistgehörten Schlagworte in der Baubranche – und doch bleiben Fragen wie „Wie starte ich? Was kostet das? Lohnt sich der Aufwand?“ oft unbeantwortet. Dieser Beitrag zeigt, warum sich besonders die kaufmännische Verwaltung für den Einstieg in die Digitalisierung eignet – und wie Outsourcing Betriebe schnell voranbringt, ohne sie zu überfordern.
Warum kaufmännische Prozesse zuerst digitalisieren?
Im Handwerk liegen große Effizienzpotenziale in der Verwaltung: Buchhaltung, Lohnabrechnung, Controlling oder Dokumentenmanagement sind oft historisch gewachsen und nicht mehr zeitgemäß.
Digitalisierte Abläufe bringen hier schnelle Verbesserungen – von automatisierten Rechnungsprozessen bis zu transparenten Controlling-Dashboards.
Doch vielen Betrieben fehlt es an Know-how, Zeit und Fachpersonal, um diesen Wandel eigenständig umzusetzen. Genau hier setzt Outsourcing an.
Outsourcing: Digitalisierung ohne eigenes IT-Großprojekt
Statt selbst Systeme aufzubauen, können Handwerksbetriebe ihre Verwaltungsprozesse an einen spezialisierten Partner auslagern. Dieser bringt digitale Strukturen und Fachwissen gleich mit.
Vorteile auf einen Blick:
1. Lösung bei Personalengpässen
- Ausfälle durch Krankheit, Ruhestand oder Elternzeit werden aufgefangen.
- Keine langwierige Suche nach Buchhaltungsfachkräften.
2. Mehr Zeit fürs Kerngeschäft
- Fach- und branchenkundige Experten übernehmen das Rechnungswesen.
- Unternehmer und Führungskräfte können sich stärker auf Projekte und Baustellen konzentrieren.
3. Effizienz rauf, Kosten runter
- Transparent erkennen: Welche Baustellen erwirtschaften Gewinn?
- Prüfen, ob Kalkulationsgrundlagen und Zuschlagssätze noch tragfähig sind.
- Liquide bleiben: aktuelle Geschäftsentwicklung klar für Banken oder Investoren darstellen.
4. Reibungslose Organisation
- Digitaler Belegfluss von Papierrechnungen bis zur E-Rechnung inkl. Archivierung nach GoBD.
- Persönlicher Ansprechpartner und vorbereitete Jahresabschlussunterlagen für den Steuerberater.
5. Liquidität und Finanzierung sichern
- Automatisierter Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Skontoausnutzung.
- Flexible Vergütung, angepasst an den Geschäftsverlauf.
- Business-Intelligence-Dashboards für tagesaktuelle Finanz- und Baustellenzahlen.
Technische Umsetzung: So wird die Verwaltung digital
- Digitales Belegwesen für Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Elektronische Rechnungsprüfung mit Workflows
- Revisionssicheres Archiv nach GoBD
- Mobile Zugriffe via Tablet oder Smartphone
- Forderungsverfolgung in Echtzeit im Business-Intelligence-Dashboard
Fazit
Outsourcing bietet Handwerksbetrieben einen unkomplizierten Weg in die digitale Verwaltung. Es spart Zeit, reduziert Personalrisiken und sorgt für klare, aktuelle Zahlen – ohne dass Betriebe selbst in teure IT-Projekte investieren müssen. Und sollte der Betrieb später die Buchhaltung wieder selbst übernehmen wollen, sind die Prozesse bereits digitalisiert und können ohne großen Aufwand zurückgeführt werden. Meist bleibt es jedoch beim Outsourcing – weil es einfach funktioniert.
Quellen
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Digitalisierung im Handwerk 2024/2025

Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen
Digitale Weiterbildung ist längst auch in der Baubranche angekommen. Mit Online-Schulungen bietet die Suiteify-Akademie ein Format, das maximale Flexibilität ermöglicht: Teilnehmende bestimmen selbst, wann, wo und wie schnell sie lernen – und erhalten am Ende ein Zertifikat. Im Gespräch erklärt Johannes Trienekens, Leiter der Suiteify-Akademie, die Vorteile, den Ablauf und für wen sich das Angebot besonders eignet.
Online-Schulung oder Web-Seminar – was genau ist der Unterschied?
Johannes Trienekens:„Bei beiden Varianten handelt es sich um E-Learning-Angebote, also digitale Wissensvermittlung. Für die Teilnahme ist lediglich ein Internetzugang erforderlich – ob im Büro, unterwegs oder zu Hause.
Web-Seminare dauern in der Regel 45 Minuten und behandeln aktuelle Themen aus der Baupraxis, zum Beispiel den Umgang mit standardisierten Formblättern oder die Einstellung von Auszubildenden.
Online-Schulungen hingegen decken deutlich komplexere Inhalte ab, etwa die Baulohn-Grundlagen. Diese lassen sich nicht in einer kurzen Einheit erklären, sondern erfordern mehrere Kurseinheiten, die individuell und im eigenen Tempo absolviert werden können.“
Was bedeutet das konkret für die Teilnehmenden?
Johannes Trienekens: „Ein Web-Seminar findet zu einem festen Termin statt, zum Beispiel am Freitag um 9 Uhr. Bei Online-Schulungen entscheidet jeder selbst, wann er welche Einheit absolviert – während der Arbeitszeit, am Wochenende oder abends. Das macht das Lernen deutlich flexibler.“
Gibt es auch eine Lernzielkontrolle?
Johannes Trienekens: „Ja. Jede Einheit endet mit einer kleinen Aufgabe: Fragen beantworten oder Berechnungen durchführen. Die Teilnehmenden erhalten sofort Feedback, ob die Antworten korrekt sind.“
Muss man erst alles richtig beantworten, bevor es weitergeht?
Johannes Trienekens: „Nein, gezwungen wird niemand. Zwar bauen manche Schulungen inhaltlich aufeinander auf, aber jede kann auch unabhängig absolviert werden. Wir beobachten aber die Lernergebnisse: Wenn jemand Schwierigkeiten hat oder Inhalte mehrfach wiederholt, bieten wir gezielt Unterstützung an.“
Gibt es eine Betreuung durch Experten?
Johannes Trienekens: „Ja, jederzeit. Fragen können per E-Mail gestellt werden und werden zeitnah beantwortet – während der regulären Arbeitszeiten. Wenn es komplexer wird, klären wir das telefonisch.“
Für wen eignen sich die Online-Schulungen besonders?
Johannes Trienekens: „Für alle, die keine Zeit für Präsenzseminare haben, aber vertieftes Wissen benötigen. Das gilt für Geschäftsführer genauso wie für Lohnbuchhalter oder Auszubildende.“
Welche Online-Schulungen bieten Sie aktuell an?
Johannes Trienekens: „Als erste Schulung haben wir „Lohnkostentransparenz in drei Schritten“ gestartet. Hier lernen die Teilnehmenden:
- mit welchen Kosten ein Bauunternehmen bei verschiedenen Beschäftigtentypen rechnen muss,
- wie der Kalkulationslohn zur Preisfindung ermittelt wird,
- welche Funktionen die Suiteify-Lohnabrechnung zur Kontrolle der Lohnkosten bietet.
Dazu gibt es ein Excel-Tool, das die Berechnung von Lohn- und Gehaltskosten unterstützt. Übungen helfen, den Lernerfolg zu überprüfen.“
Und welche Schulungen folgen?
Johannes Trienekens: „Ab April bieten wir die Schulung „Baulohn Grundlagen“ an. Sie umfasst 15 Einheiten, die aufeinander aufbauen.“
Warum gleich 15 Einheiten?
Johannes Trienekens: „Der Baulohn ist eine der komplexesten Entgeltabrechnungen überhaupt. Mit der Online-Schulung vermitteln wir strukturiertes, praxisnahes Wissen für Neu- und Wiedereinsteiger, aber auch für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Wichtig: Die Inhalte sind softwareunabhängig – wer die Grundlagen beherrscht, kann diese in jeder Lösung anwenden.“
Präsenzseminar oder E-Learning – was bevorzugen Sie persönlich?
Johannes Trienekens: „Ich selbst schätze den direkten Kontakt in Präsenzseminaren sehr. Aber ich sehe auch die Vorteile des digitalen Lernens: effizient, flexibel und zukunftsorientiert. Deshalb bin ich überzeugt, dass E-Learning die Weiterbildung der Zukunft ist.“
Fazit:
Mit den Suiteify-Online-Schulungen erhalten Bauunternehmen maximale Flexibilität, praxisnahes Wissen und Expertenunterstützung – jederzeit und überall verfügbar.

Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über mehrere Jahre aufzubewahren. Besonders im Baugewerbe ist eine geordnete Dokumentenorganisation wichtig, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und bei Prüfungen vorbereitet zu sein. Dieser Beitrag erklärt, welche Fristen gelten, wann sie beginnen und wie Sie Unterlagen sicher und GoBD-konform archivieren.
Rechtsgrundlage: AO und HGB
Die Abgabenordnung (AO) regelt die Aufbewahrungspflichten für steuerlich relevante Dokumente. Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden Kaufleute ergänzende Bestimmungen. In der Praxis gelten häufig die steuerrechtlichen Vorgaben, da sie in Finanzprüfungen relevant sind.
Übliche Aufbewahrungsfristen
10 Jahre Frist:
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Buchungsbelege
- Kontoauszüge
- Auftragsbestätigungen
- Lieferscheine
- Kassenbücher
- Kalkulationen
- Inventare
- Darlehensunterlagen
- Jahresabschlüsse
- Handelsbücher
6 Jahre Frist:
- Geschäftsbriefe
- Lohnkonten
- Auftragsbücher
- Angebote mit Aufträgen
- Versicherungsschreiben
Sonderfristen: Mindestlohn & Gewährleistung
2 Jahre
Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
Gewährleistungsfristen
Für Bauleistungen, oft 5 Jahre oder länger – technische Bauakten sollten in diesen Fällen entsprechend länger aufbewahrt werden
Beginn der Fristen
Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.
Beispiel:
Wenn der Jahresabschluss für 2017 erst im Januar 2019 erstellt wird, beginnen die Fristen ab dem 01.01.2020. Die Dokumente sind dann bis z. B. 31.12.2029 aufzubewahren.
Richtiges Archivieren: Papier vs. digital
- Dokumente müssen über die gesamte Frist lesbar bleiben
- Eine geordnete Ablage ist verpflichtend
- Manche Unterlagen, z. B. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, müssen im Original aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 2 AO)
- Digitalisierung hilft, Platz zu sparen und Zugriff zu erleichtern
GoBD: Mobil scannen & digital aufbewahren
Nach den GoBD (Stand 2019) ist es erlaubt, Dokumente mobil zu scannen – etwa mit dem Smartphone. Anschließend können Papierversionen unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden, wenn:
- keine bildlichen oder inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden
- die Konvertierung verlustfrei ist
- die Umwandlung dokumentiert und benannt wird
- die Finanzbehörde maschinellen Zugriff und Auswertung gewährleisten kann
- Originalpapier kann entfallen, sofern diese Kriterien erfüllt sind.
Private Dokumente: Was bleibt länger?
- 1 Leben lang: Urkunden (Geburt, Heirat, Zeugnisse), ärztliche Gutachten
- 5 Jahre: Rechnungsbelege mit 5-jähriger Gewährleistung
- 3 Jahre: Kontoauszüge, Quittungen
- 2 Jahre: Verträge, Garantieunterlagen, Arzt-/Anwaltsrechnungen
Auch private Dokumente sollten geordnet gespeichert und sensible Daten (z. B. Kontodaten) geschreddert werden, wenn sie entsorgt werden.
Fazit: Ordnung schützt und entlastet
Wer Dokumente systematisch archiviert – digital oder auf Papier – schützt sich vor Rückforderungen, Bußgeldern und Rechtsunsicherheit. SEO-Tipp: Für Bauunternehmen lohnt sich ein gutes Dokumentenmanagement-System (DMS), das GoBD-konform arbeitet, automatische Backup-Funktionen bietet und mobilen Zugriff erlaubt.

Fachkräftemangel am Bau: 7 Sofortmaßnahmen für Ihren Betrieb
Der Fachkräftemangel ist längst Realität – auch im Baugewerbe. Vom kleinen Betrieb bis zum Baukonzern suchen Unternehmen dringend nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der „War for Talents“ ist in aller Munde, doch er muss nicht zwangsläufig ein Kampf sein. Oft sind es kleine, sofort umsetzbare Maßnahmen, die den Unterschied machen und Fachkräfte langfristig binden oder neu gewinnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Schritten Sie Ihren Betrieb attraktiver machen und Talente überzeugen.
Regelmäßiges Feedback – zuhören und handeln
Zufriedene Mitarbeitende sind das Fundament eines erfolgreichen Baubetriebs. Holen Sie deshalb regelmäßig Feedback ein, etwa durch offene Gespräche oder Fragebögen. So erkennen Sie Verbesserungspotenziale und stärken die Bindung zum Unternehmen. Wer sich ernst genommen fühlt, bleibt länger – und empfiehlt den Arbeitgeber auch weiter.
Bewerbungsprozess verschlanken – Persönlichkeit zählt
Lange Bewerbungsunterlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen können kurze digitale Fragebögen helfen, die für Sie relevanten Kompetenzen und Eigenschaften abzufragen. Fokussieren Sie sich stärker auf Persönlichkeit und Lernfähigkeit, anstatt auf lückenlose Lebensläufe. Sie beschäftigen schließlich Menschen – keine Vergangenheiten.
Präsenz in sozialen Netzwerken schaffen
Ob LinkedIn, Facebook oder Instagram: Potenzielle Fachkräfte informieren sich online. Mit regelmäßigen Posts und authentischen Einblicken in Ihren Arbeitsalltag erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit und zeigen, dass Ihr Betrieb ein attraktiver Arbeitgeber ist. Wichtig sind Kontinuität und Authentizität – keine überladene Werbung, sondern kurze, interessante Geschichten.
Tipp: Bleiben Sie aktiv und veröffentlichen Sie mindestens einen Post pro Woche. Das hält Sie in den Feeds Ihrer Zielgruppe präsent. Die Inhalte können dabei vielfältig sein – von Projekt-Einblicken über Teamerfolge bis hin zu humorvollen Momenten. Entscheidend ist, dass der Beitrag einen klaren Nutzen bietet: sei es Information, Inspiration oder schlicht Unterhaltung.
Stichwort Call-to-Action: Nicht jeder Beitrag braucht eine direkte Handlungsaufforderung. Doch wenn Posts so spannend sind, dass man mehr erfahren möchte, ist der Klick zum Kontakt schnell getan – und damit der direkte Draht zu den Fachkräften von morgen hergestellt.
Übrigens: Es zahlt sich auch aus, relevante Beiträge anderer zu liken oder zu teilen. So erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer eigenen Kanäle und zeigen, dass Ihr Betrieb in der Branche vernetzt und interessiert ist.
Bilder und Videos einsetzen – Einblicke geben
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, ein Video noch mehr. Nutzen Sie Fotos und Videos, um Ihr Unternehmen, Projekte und Menschen vorzustellen. Solche Einblicke wirken nahbar und attraktiv auf Bewerberinnen und Bewerber. Ob mit dem Smartphone oder professionell produziert – Visuals schaffen Vertrauen und Neugier.
Digitalisierung voranbringen – modern arbeiten
Moderne Arbeitskräfte erwarten moderne Arbeitsplätze. Cloud-Lösungen, digitale Zeiterfassung, effiziente Projektorganisation und mobile Zusammenarbeit sind längst Standard. Prüfen Sie, wie digital Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist, und investieren Sie in den weiteren Ausbau. Fachkräfte schätzen es, wenn Prozesse reibungslos und effizient funktionieren.
Weiterbildung fördern – Entwicklung ermöglichen
Wer gefördert wird, bleibt. Mit Weiterbildungsangeboten stärken Sie die Bindung ans Unternehmen und motivieren Ihre Mitarbeitenden. Ob externe Schulungen oder interne Wissensweitergabe im „Champion-System“: Weiterbildung steigert die Kompetenz und den Teamgeist.
Alternative Karrierewege – neue Chancen eröffnen
Fachkräftemangel bedeutet auch: offen sein für Quereinsteiger, integrative Ansätze und unkonventionelle Karrieren. Unterstützen Sie fachübergreifende Weiterbildungen und geben Sie Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung eine Chance. Vielfalt bereichert Ihr Unternehmen – fachlich wie menschlich.

Altersvorsorge im Baugewerbe: Rente, Tarifverträge & bAV
Viele Beschäftigte im Baugewerbe zweifeln daran, bis zum Renteneintritt durchzuhalten. Laut Umfragen glauben nur rund 19 % der Arbeitnehmer, dass sie ihren Job bis zur Rente ausüben können – 81 % sind skeptisch. Damit steigt das Risiko von Rentenabschlägen und gekürzten Ansprüchen. Umso wichtiger ist eine solide Altersvorsorge. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Rentensystem aufgebaut ist, welche betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Baugewerbe gilt, welche tariflichen Besonderheiten – insbesondere im Dachdeckerhandwerk – existieren und welche gesetzlichen Änderungen für die Entgeltumwandlung wichtig sind.
Das Rentensystem in Deutschland – die drei Säulen
- Basisversorgung – gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente ist verpflichtend für alle Pflichtversicherten. Rentenhöhe ergibt sich aus geleisteten Beitragsjahren und Beitragsniveau. - Zusatzversorgung – betriebliche Altersversorgung (bAV)
Dieser Bereich kann durch unterschiedliche Zusagen erfolgen: Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung. Finanzierung kann durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide gemeinsam erfolgen. - Private Vorsorge
Freiwillige Absicherung, z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente oder private Rentenversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge – die wichtigsten Zusagearten
- Leistungszusage: Der Arbeitgeber garantiert eine bestimmte Leistung (z. B. 20 € pro Jahr der Betriebszugehörigkeit). Das Anlagerisiko liegt beim Arbeitgeber.
- Beitragsorientierte Leistungszusage: Ein Kapital wird festgelegt und extern angelegt. Bei Rentenantritt ergibt sich die Leistung aus Kapital plus Erträge.
- Beitragszusage mit Mindestleistung: Beiträge werden festgelegt, und eine Mindestleistung ist garantiert (gängig u. a. bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
Altersvorsorge im Baugewerbe: Tarifliche Zusatzversorgung
Beschäftigte im Bau profitieren von speziellen Tarifverträgen, insbesondere über die Zusatzversorgungskasse (ZVK Bau):
- Zusatzversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
Sichert Alters-, Erwerbsminderungsrenten und Sterbegeld ab. - Tarifliche Zusatzrente Bau (TZR Bau)
Arbeitgeber zahlen im Westen aktuell 30,68 € pro Monat in die Zusatzversorgung (Stand 2025).
Im Osten gilt dieser Tarifvertrag nicht verbindlich.
Altersvorsorge im Dachdeckerhandwerk: Tarifliche Regelungen
Geltungsbereich
- Räumlich: gesamte Bundesrepublik Deutschland
- Fachlich: alle Betriebe und selbstständigen Abteilungen des Dachdeckerhandwerks
- Persönlich: alle gewerblichen Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Tätigkeit (SGB VI)
Wichtige Tarifverträge
TV Grundbeihilfe
- Finanzierung: 1 % des Bruttolohns durch den Arbeitgeber
- Leistungen:
- Zuschuss zum Altersruhegeld (max. 71,92 € mtl.)
- Zuschuss zur Erwerbsminderungs- oder Unfallrente (52,46 € / 71,92 € ab 65 J.)
- Sterbegeld für Hinterbliebene (511,32 €)
TV 13. Monatseinkommen
- Anspruch ab 12 Monaten ununterbrochenem Arbeitsverhältnis
- Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge zur Altersvorsorge
- Höhe: 38-facher Bruttodurchschnittsstundenlohn
TV Ergänzungsbeihilfe
- Ergänzende Leistung für Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse
- Höhe: max. 21,84 € pro Monat (aus Rücklagen finanziert)
TV TZR (Tarifliche Zusatzrente)
- Arbeitgeberanteil: 33,23 € monatlich
- Auszahlung ab Anspruch auf gesetzliche Rente oder spätestens ab 67 Jahren
- Lebenslange Rentenzahlung
TV Entgeltumwandlung
- Zusätzlich zur TZR Bau können Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in die Altersvorsorge umwandeln
- Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
- Seit 2018: steuerlich begünstigt bis 8 % (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss – aktuelle Entwicklungen
- Arbeitgeber müssen i. d. R. 15 % Zuschuss zahlen, wenn sie Sozialabgaben sparen (§ 1a BetrAVG).
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24): Tarifverträge können hiervon abweichen. Das heißt: Gibt es im Tarifvertrag keine Zuschusspflicht, geht dieser vor.
Fazit
Die Altersvorsorge im Baugewerbe basiert auf einem Mix aus gesetzlicher Rente, tariflicher Zusatzversorgung und betrieblicher Vorsorge. Besonders das Dachdeckerhandwerk zeigt mit seinen speziellen Tarifverträgen, wie umfangreich die Absicherung ausfallen kann.
Frühzeitige Information und Nutzung von Möglichkeiten wie Entgeltumwandlung und bAV sind entscheidend, um Rentenlücken zu schließen und eine solide Absicherung zu gewährleisten.
FAQ: Altersvorsorge im Baugewerbe
Was ist die TZR Bau?
Eine tarifliche Zusatzrente, die Arbeitgeber im Westen mit 30,68 € monatlich finanzieren.
Welche Leistungen bietet die ZVK im Dachdeckerhandwerk?
Grundbeihilfe, Zusatzrenten, Zuschüsse zur Erwerbsminderungsrente und ein Sterbegeld.
Müssen Arbeitgeber immer 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen?
Nicht zwingend – Tarifverträge können abweichende Regelungen festlegen.
Warum ist Altersvorsorge im Bau so wichtig?
Weil viele Beschäftigte ihren Beruf nicht bis zum regulären Renteneintritt ausüben können und sonst Rentenabschläge drohen.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung – Betriebliche Altersversorgung
Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24)
Bauwirtschaft Hessen – Tarifliche Zusatzrente Bau 2025