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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft
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Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft wird grüner, die Bauwirtschaft wird digitaler, die Bauwirtschaft wird moderner. Vorausschauende Planungsmodelle, KI-Auslagerung von Angebotsposten, automatisierter Abgleich von Dokumenten – all das sind Vorgänge, die durch die Digitalisierung im Baugewerbe vorangetrieben werden. Gerade in der Baubranche bieten sich diese Entwicklungen an. Bauunternehmen müssen die Zeit nutzen, um die Digitalisierung konsequent voranzutreiben und auch im Jahr 2030 erfolgreich im Markt bestehen zu können.

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Modernisierung der Bauwirtschaft – Survival of the fittest

Das erste deutsche Haus aus dem 3D-Drucker ist zwar teurer als ein herkömmliches Gebäude, die dahinterstehende Innovation darf aber nicht verkannt werden. Und obwohl analoge Prozesse nie ganz aus dem Baugewerbe verschwinden werden, ist eine digitale Erweiterung und Optimierung längst unverzichtbar. Trotzdem haben noch nicht alle Unternehmen eine entsprechende Umstellung eingeleitet, um bis Bauen 2030 das Ziel des digitalisierten Bauunternehmens zu erreichen.

Gerade in der Geschäftsleitung sollte klar sein: Eine Neuorientierung und Umstrukturierung gelingt nicht von heute auf morgen, sondern braucht Zeit. Der 31. Dezember 2029 – ein Montag – ist eindeutig zu spät, um sich über die Zukunft Bauwirtschaft Gedanken zu machen. Veränderungen müssen jetzt eingeleitet werden, um mit anderen Unternehmen Schritt zu halten, die bereits in der Umsetzung sind.

Bauen 2030 – attraktiv und effizient

Aber was bedeutet Bauen 2030 eigentlich? Kurz gesagt: Effizienz durch Prozessoptimierung.

  • Diese Effizienz gleicht den aktuellen Fachkräftemangel am Bau aus, indem Prozesse verschlankt und überflüssige Schritte vermieden werden.
  • Gleichzeitig macht die Modernisierung das Baugewerbe attraktiver für neue Fachkräfte, die sich einen zeitgemäßen Arbeitsplatz wünschen.

Die Attraktivität einer Branche steht und fällt mit der Anwendung moderner digitaler Tools – auch im Hinblick auf nachhaltige und umweltfreundliche Maschinennutzung. Solche Anwendungen optimieren Abläufe und erhöhen die Strukturiertheit. Daraus entsteht ein bewussterer Umgang mit Ressourcen, der zum Beispiel die Gefahr von Verschwendung oder „Restposten“ auf der Baustelle senkt.

Digitalisierungsstrategie – Orientierung an Branchen-Pionieren

Die Vorteile einer rechtzeitigen Digitalisierung im Bau sind klar. Doch wie kommen Unternehmen dorthin? Viele stoßen an ihre Grenzen, weil sie sich entweder zu wenig oder zu viel aufbürden.

Die vielversprechendste Strategie: Orientierung an Branchen-Pionieren, die bereits erste Digitalisierungspläne umsetzen. Wer dem Ziel Bauen 2030 folgen will, sollte deren Beispiele studieren, daraus eigene Pläne entwickeln und entsprechende Umstrukturierungen vorskizzieren.

Steht der Digitalisierungsplan, lässt er sich nach und nach in kleineren Projekten umsetzen. So etabliert sich der Gedanke der Digitalisierung in den firmeninternen Prozessen, ohne die Belegschaft zu überfordern. Denn am Ende hängt alles von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab: Akzeptanz und Verständnis sind das A und O. Digitalisierung ist weniger eine Softwarefrage als eine Kopfsache.

Der Weg dahin: schrittweises Heranführen, Schulungen zu Programmen, Cloud-Nutzung, Training im Umgang mit neuen Tools. Im Idealfall werden Ideen zunächst verstanden, dann gelernt und schließlich akzeptiert.

Besser heute als morgen – „Für Alles werde alles frisch gewagt“

Genau deswegen gilt: Lieber heute als morgen mit dem Umdenken beginnen. Digitalisierung ist ein großes Boot – und jedes Mitglied des Unternehmens sitzt an einem eigenen Ruder. Nur wenn alle auf Augenhöhe koordiniert arbeiten, kommt das Boot voran.

Jeder Ruderschlag zählt. Eine allgemeingültige Antwort auf das „Wie?“ gibt es nicht. Jede Digitalisierungsstrategie im Baugewerbe ist individuell, mit Chancen und Risiken. Was bleibt: Digitalisierung ist ein langwieriger Prozess, der nicht durch einen Knopfdruck abgeschlossen ist.

Auch wenn das Baugewerbe 2030 weiterhin auf das analoge Handwerk setzt, muss die Digitalisierung als neues Zeitalter ernst genommen werden. Nur so verhindert die Branche, dass das Schiff der Bauwirtschaft auf dem analogen Riff strandet.

SOKA-BAU: Neue Beitragspauschale für Angestellte ab April 2021
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SOKA-BAU: Neue Beitragspauschale für Angestellte ab April 2021

Die SOKA-BAU hat im Rahmen der Anpassung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren zum 01. April 2021 eine neue monatliche Beitragspauschale in Höhe von 18 Euro für Angestellte eingeführt. Diese bundesweit einheitliche Pauschale dient der Finanzierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft. Sie soll die Ausbildungskapazitäten sichern und damit langfristig dem Fachkräftemangel in der Branche entgegenwirken.

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Für welche Arbeitnehmer ist die Beitragspauschale zu zahlen?

Die Beitragspauschale ist für alle technischen und kaufmännischen Angestellten sowie für nicht-gewerbliche Poliere mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nach SGB VI zu entrichten.

Nicht zu zahlen ist die Pauschale für:

  • kaufmännische geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV)
  • ruhende Arbeitsverhältnisse (z. B. Elternzeit, Pflegezeit)
  • ngestellte in Dienstpflicht (z. B. freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst)
  • Auszubildende

Höhe der Beitragspauschale

  • Monatspauschale: 18,00 € bei durchgehendem Beschäftigungsverhältnis
  • Tagespauschale: 0,90 € je Beschäftigungstag (maximal 18,00 € pro Monat)

Diese Regelung stellt sicher, dass auch Teilmonate fair abgerechnet werden.

Zeitpunkt und Zahlungsfälligkeit

Die Beitragspauschale fällt erstmals ab April 2021 an. Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des VTV ist sie für die Abrechnungsmonate April, Mai und Juni 2021 jedoch erst zum 28. August 2021 fällig. Säumniszuschläge erhebt die SOKA-BAU bis zu diesem Termin nicht.

Ab Juli 2021 ist die Pauschale dann regelmäßig zum 28. des Folgemonats zu entrichten.

Vorzeitige Zahlung – was passiert?

Zahlt ein Betrieb die Beitragspauschale vor Fälligkeit (28.08.2021), wird der Betrag von SOKA-BAU vorerst einbehalten und automatisch zugeordnet.

  • Betriebe ohne Angestellte oder zu hohe Beträge werden automatisch erstattet.
  • Unternehmen können zu viel gezahlte Beiträge selbst zurückfordern.
Corona-Konjunkturpaket: Chancen für Bauunternehmen im Überblick
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Corona-Konjunkturpaket: Chancen für Bauunternehmen im Überblick

Am 3. Juni 2020 beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein 130-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket, das die Wirtschaft in und nach der Corona-Krise stärken soll. Doch welche der insgesamt 57 Maßnahmen sind für Bauunternehmen besonders relevant – und wie wirken sie sich in der Praxis aus? Wir geben einen Überblick, worauf Betriebe im Baugewerbe achten müssen.

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Ziel des Corona-Konjunkturpakets

„Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ lautet das Motto auf der Webseite der Bundesregierung. Ziel des Pakets ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. Man wolle „mit Wumms“ aus der Krise herauskommen, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Auch die Baubranche soll von diesen Maßnahmen profitieren.

Überbrückungshilfen für Bauunternehmen

Ein zentraler Bestandteil sind Überbrückungshilfen. Sie sollen Umsatzausfälle ausgleichen und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen:

  • Staatshilfen für Juni, Juli und August 2020 in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro
  • Voraussetzung: Umsatzrückgang von mindestens 60 % im April/Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr
  • Erstattung von maximal 150.000 Euro für drei Monate
  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: maximal 9.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: maximal 15.000 Euro

Diese Beträge sollen nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Mehrwertsteuersenkung: Auswirkungen auf die Baubranche

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer:

  • Gültig vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
  • Regelsteuersatz: von 19 % auf 16 %
  • Ermäßigter Steuersatz: von 7 % auf 5 %
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats

Für die Bauwirtschaft ist entscheidend, wann die Leistung erbracht wird, nicht wann Rechnung oder Zahlung erfolgen. Auch Teilleistungen sind betroffen. Anzahlungen bleiben mit 19 % besteuert, werden aber bei der Schlussrechnung korrigiert.

Ermäßigter Steuersatz und Rechnungsstellung

Für Eingangsrechnungen gilt: Alle Umsätze zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 müssen mit den reduzierten Steuersätzen ausgewiesen werden.

Wichtig: Verträge, die als Rechnungen dienen und konkrete Steuerbeträge ausweisen, müssen angepasst werden.

Anpassungen in Finanzbuchhaltungssystemen

Finanzbuchhaltungssysteme (FiBu) benötigen technische Anpassungen:

  • Neue Steuerkennzeichen anlegen
  • Umsatzkonten mit Steuerautomatik ergänzen
  • Kontrolle bestehender Steuer-Schlüssel

Nur so lassen sich die Änderungen korrekt abbilden.

Weitere steuerliche Maßnahmen

Das Konjunkturpaket enthält auch weitere steuerliche Änderungen, die für Bauunternehmen relevant sein können:

  • Verlustrücktrag für 2020/21: auf 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) erhöht
  • Möglichkeit einer Corona-Rücklage bereits für 2019
  • Einführung einer degressiven AfA (max. 25 %) für bewegliche Wirtschaftsgüter (2020/21)
  • Erhöhte Gewerbesteueranrechnung: Vierfacher Gewerbesteuermessbetrag
  • Verdopplung des Gewerbesteuerfreibetrags bei Hinzurechnungen von 100.000 auf 200.000 Euro
  • Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen, vor allem für Start-ups
  • Ausbildungsprämien (2.000–3.000 Euro) für KMU

Fazit

Das Corona-Konjunkturpaket ist komplex, bietet aber auch für die Bauwirtschaft wichtige Chancen. Von Überbrückungshilfen über steuerliche Entlastungen bis hin zur Mehrwertsteuersenkung – Bauunternehmen sollten die Maßnahmen genau prüfen und ihre internen Prozesse rechtzeitig anpassen. Suiteify unterstützt Sie dabei mit praxisnahen Lösungen.

Dies ist natürlich nur ein Teil der Maßnahmen, die der Koalitionsausschuss beschlossen hat. Sobald es weitere Informationen dazu gibt – oder Vereinfachungsregeln, damit die Umsetzung beherrschbar bleibt – halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden!

BG BAU empfiehlt: Hygienevorschriften am Bau
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BG BAU empfiehlt: Hygienevorschriften am Bau

Maskenpflicht, Händewaschen, Desinfektion: In Zeiten von Corona ist die strikte Einhaltung von Hygieneregeln auf Baustellen und im Baubüro unerlässlich. Die BG BAU hat dazu klare Empfehlungen veröffentlicht, um Bauunternehmen praxisnahe Hilfestellung im Alltag zu bieten.

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Hygieneregeln auf Baustellen und im Baubüro

Nasen-Mundschutz, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe gehören längst zum Alltag. Insbesondere auf Baustellen sind sie entscheidend für die Gesundheit der Beschäftigten. Die BG BAU informiert in ihrer Broschüre „Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen“ über die Arbeitsstättenregel (ASR A4.1). Diese definiert u. a. Ausstattungsvorgaben für Dusch- und Waschplätze, Pausen- und Umkleideräume, Toiletten sowie deren Reinigung.

Sanitäre Anlagen: Anforderungen und Abstände

Beispiele aus den Vorgaben:

  • Toiletten müssen sich in der Nähe des Arbeitsplatzes befinden – maximal 100 Meter oder fünf Minuten Fußweg entfernt.
  • Vor Toiletten muss es Möglichkeiten geben, die Schutzausrüstung abzulegen.

Mund-Nasen-Schutz richtig verwenden

  • Alle Beschäftigten sollten Masken tragen, die Nase und Mund vollständig bedecken – auch bei Besprechungen.
  • Vor dem Auf- und Absetzen: Hände gründlich mit Seife waschen.
  • Maske von hinten an den Gummibändern auf- und abnehmen; die Bänder müssen straff sitzen.
  • Masken spätestens nach einem Tag bei maximal 60 °C waschen.
  • Trotz Maske ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Arbeitsschutzstandard für die Bauwirtschaft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Die BG BAU setzt diese Vorgaben praxisnah für Baubetriebe um. Die Standards definieren Schutzmaßnahmen und geben Hinweise zur Organisation der Arbeit während der Pandemie. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Bund übernimmt coronabedingte Mehrkosten

Am 23. Juni 2020 haben das BMVI und das BMI die Rahmenbedingungen für die Übernahme coronabedingter Mehrkosten veröffentlicht. Diese gelten für:

  • Bundeshochbau
  • Bundesfernstraßenbau
  • Bundeswasserstraßenbau

Bauunternehmen können gegen Nachweis Mehrkosten geltend machen, etwa für:

  • Zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer
  • Hygienemittel und Schutzanzüge
  • Zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport

Die Verbände HDB, ZDB und BVMB erwarten, dass auch die Deutsche Bahn diese Regelungen im Schienenbau anwenden wird.

E-Learning im Homeoffice: Chancen für Bauunternehmen in der Krise
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E-Learning im Homeoffice: Chancen für Bauunternehmen in der Krise

Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsalltag vieler Bauunternehmen stark verändert. Persönliche Meetings und Bewegungsfreiheit sind eingeschränkt, Leerläufe entstehen. Um den Betrieb trotzdem am Laufen zu halten und die Zeit sinnvoll zu nutzen, sind digitale Lösungen gefragt. Die BRZ-Akademie empfiehlt: Treffen Sie sich online und setzen Sie auf E-Learning, um Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft zu machen.

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Es geht auch digital: Weiterbildung im Baubetrieb

Die Digitalisierung erweist sich gerade in der Krise als überlebenswichtig. Bauunternehmen, die bereits erste Schritte unternommen haben, können ihre Prozesse einfacher fortführen. Doch auch für alle anderen gilt: Nutzen Sie Leerläufe, um sich und Ihre Teams zu qualifizieren. „E-Learning bietet hier ideale Ansatzpunkte, um später gestärkt und zukunftsorientiert aus der Krise herauszugehen“, betont Johannes Trienekens, Leiter der BRZ-Akademie. Ob Wissenslücken schließen oder neue Methodenkompetenzen erlernen – digitales Lernen ermöglicht es, auf dem Laufenden zu bleiben.‍

Digital lernen mit der BRZ-Akademie

Web-Seminare sind Live-Schulungen, bei denen Teilnehmende über eine Webanwendung direkt mit Fachreferenten verbunden sind. Fragen lassen sich per Live-Chat stellen und sofort klären. Die Inhalte konzentrieren sich auf praxisnahe Themen wie Urlaubsberechnung in der Baulohnabrechnung oder Verrechnungssätze für Gerätekosten. Die Dauer beträgt in der Regel 45 Minuten plus Fragezeit.

Online-Schulungen sind zeitunabhängig verfügbar und bestehen meist aus mehreren Lerneinheiten. Nach Registrierung können Teilnehmende die Inhalte jederzeit abrufen und wiederholen. Zwischentests helfen, das Gelernte zu überprüfen.‍

Von Profis für Profis

Die Schulungen werden von erfahrenen Fachreferenten geleitet, die sowohl über langjährige Baupraxis als auch über umfassendes Wissen in Bausoftware und digitalen Prozessen verfügen. Sie vermitteln praxisnahes Wissen für den direkten Einsatz im Baubetrieb.

Nicht warten, jetzt starten!

Für die Teilnahme benötigen Ihre Mitarbeitenden lediglich einen PC oder ein Notebook, eine Internetverbindung und optional Kopfhörer oder Lautsprecher. Ob im Homeoffice oder im Büro – so können Baubetriebe jetzt Zeit und Leerläufe effektiv nutzen. Die BRZ-Akademie empfiehlt: Starten Sie noch heute mit E-Learning und rüsten Sie Ihr Unternehmen für die Zeit nach der Krise. Den Überblick über alle E-Learning-Angebote von BRZ finden Sie hier.

Gesetzliche Grundlagen in der Bau-IT: DSGVO, IT-SiG & TKG erklärt
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Gesetzliche Grundlagen in der Bau-IT: DSGVO, IT-SiG & TKG erklärt

Arbeit in Deutschland ist auf vielen Ebenen gesetzlich geregelt: von Arbeitszeiten und Urlaub über den Schutz besonderer Personengruppen bis hin zu Arbeitssicherheit, Haftung und Gewährleistung. Auch im Baugewerbe spielen gesetzliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle. Besonders relevant sind dabei die gesetzesrelevanten Themen der Bau-IT, die wir Ihnen in einer kurzen Übersicht vorstellen.

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Ein Beispiel, das viele Unternehmen bereits stark gespürt haben: Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 rückte das Thema Datenschutz im Bauunternehmen in den Fokus. Viele Vorgaben galten zwar schon lange – doch mit der DSGVO sind die Strafen drastischer und das öffentliche Interesse an Datenschutz deutlich größer geworden.

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für Bau-IT und Bauunternehmen zusammengestellt:

Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) & Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Die EU-DSGVO stärkt europaweit die Rechte von Personen, deren Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Da europäisches Recht Vorrang hat, gilt die DSGVO unmittelbar – das BDSG ergänzt und konkretisiert sie auf nationaler Ebene. Für Unternehmen bedeutet das: Beide Gesetze gelten parallel.

Offizielle Texte:

EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679)
BDSG (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)

Seit 2015 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Dienste (wie Suiteify) zum Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen für einen sicheren IT-Betrieb.

Wichtige Punkte:

  • Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
  • Meldepflichten gegenüber Kunden und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Nachweis sicherer Prozesse und Systeme

Vollständiger Gesetzestext: IT-Sicherheitsgesetz

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Das Telekommunikationsgesetz regelt die Rechte und Pflichten zwischen Kunden und Anbietern von Telekommunikationsdiensten. Wichtige Aspekte für Bauunternehmen und Dienstleister:

  • Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung
  • Abhörverbote & Marktregulierung
  • Pflichten bei Störungen: Meldepflichten gegenüber dem BSI
  • Sperrung von Dienstleistungen wie Internetseiten

Gesetzestext: Telekommunikationsgesetz (TKG)

Fazit: Gesetzliche Grundlagen im Blick behalten

Die Beispiele zeigen: Bauunternehmen und IT-Dienstleister im Bauwesen sind unmittelbar von gesetzlichen Regelungen betroffen – von Datenschutz bis IT-Sicherheit. Wer hier auf dem neuesten Stand bleibt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden und Geschäftspartner.