Blog

ERP & Finance

Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

E-Rechnung: Warum Unternehmen jetzt auf digitale Rechnungsprozesse umstellen sollten
ERP & Finance

E-Rechnung: Warum Unternehmen jetzt auf digitale Rechnungsprozesse umstellen sollten

Ab Januar 2025 gilt für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business) eine E-Rechnungspflicht. Aus diesem Grund ist es für Unternehmer ratsam, jetzt zu handeln. Neben der gesetzlichen Verpflichtung sprechen aber auch wirtschaftliche Gründe dafür, auf elektronische Rechnungen und automatisierte Rechnungsprozesse umzusteigen.

5 Min. Lesezeit

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes Mitte März 2024 steht es fest: Künftig sind Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD zu empfangen und zu versenden. Diese E-Rechnungspflicht bietet den Betrieben erhebliches Potenzial zur Prozessoptimierung und Kosteneinsparung. Hier sind die wichtigsten Gründe für die Einführung der E-Rechnung.

XRechnung und ZUGFeRD

XRechnung und ZUGFeRD sind die beiden zentralen elektronischen Rechnungsformate in Deutschland. Sie basieren auf der vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) entwickelten EU-Norm EN 16931.

XRechnung ist der nationale Rechnungsstandard der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine ausschließlich maschinenlesbare Datei im XML-Format. Die Rechnungsdaten werden vom System des Empfängers für Menschen lesbar dargestellt.
Weitere Informationen zur XRechnung

ZUGFeRD (auf internationaler Ebene Factur-X genannt) entspricht ab Version 2.0 der EU-Norm. Das Format ist in verschiedenen Profilen erhältlich. Im Unterschied zur XRechnung bildet ZUGFeRD Rechnungen in einer XML-Datei und in einer menschenlesbaren PDF-Datei ab. Es kann von allen europäischen Verwaltungen gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU empfangen und verarbeitet werden.
Weitere Informationen zu ZUGFeRD

7 Gründe, die E-Rechnung einzuführen

1. Die bevorstehende E-Rechnungspflicht lässt keine Wahl zu.

  • Bereits seit November 2020 müssen Lieferanten des Bundes ihre Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD einreichen. Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnungspflicht ausgeweitet: Ab Januar 2025 sollen alle Unternehmen imstande sein, elektronische Rechnungen zu versenden und zu verarbeiten. Bei der Einführung dieser Pflicht gelten Übergangsregelungen. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
  • Das Wachstumschancengesetz hatte den Deutschen Bundestag im November 2023 passiert. Der Bundesrat verweigerte anschließend jedoch zunächst seine Zustimmung und verwies das Gesetz an den Vermittlungsausschuss. Insbesondere der ambitionierte Zeitplan zur Einführung stieß auf Kritik, weshalb die Länderkammer in ihrer Beschlussvorlage eine Verschiebung um zwei Jahre forderte.
  • Fest steht: Die E-Rechnungspflicht wird kommen. Daher ist es Unternehmen dringend zu empfehlen, ihre Rechnungsprozesse zeitnah zu digitalisieren.

2. Durch den digitalen Workflow spart man Kosten.

  • Wer elektronische Rechnungen per E-Mail versendet, spart die Kosten für Papier, Druck und Porto ein. Wie groß das Sparpotenzial ist, zeigt eine Bitkom-Studie: Demnach werden in Deutschland jährlich rund 30 Milliarden Euro nur für die Erstellung und den Versand von Papierrechnungen ausgegeben.
  • Bei digitaler Verarbeitung eingehender Rechnungen ergeben sich weitere Einsparungen durch bessere Workflows. Studien zufolge sinkt der Aufwand im Vergleich zu papiergebundenen Rechnungsprozessen um bis zu 70 Prozent.

3. Mit E-Rechnungen geht alles schneller.

  • Elektronische Ausgangsrechnungen brauchen weder ausgedruckt noch kuvertiert zu werden. Dadurch gewinnen die Mitarbeiter wertvolle Arbeitszeit.
  • Papierrechnungen sind per Briefpost üblicherweise zwei bis drei Arbeitstage unterwegs. Bei einem Versand an ausländische Geschäftspartner dauert es meistens noch länger. Eine E-Mail-Rechnung liegt dem Empfänger sofort vor. In der Regel bekommen Unternehmer, die elektronische Rechnungen versenden, ihr Geld also früher.
  • Darüber hinaus können Unternehmen durch die digitale Verarbeitung von Eingangsrechnungen und durch die elektronische Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) massiv Zeit sparen.

4. E-Rechnungen sind jederzeit ortsunabhängig verfügbar.

  • Papierrechnungen sind entweder im Unternehmen auf Freigabetour unterwegs oder in den Tiefen irgendwelcher Aktenordner versteckt. Das bedeutet: Man muss vor Ort anwesend sein und das gesuchte Dokument zunächst einmal hervorholen. Auf digital aufbewahrte elektronische Rechnungen lässt sich hingegen ortsunabhängig zugreifen. Alle Beteiligten des Rechnungsfreigabeprozesses können somit jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand abrufen.
  • Zudem besteht die Möglichkeit, Rechnungen mobil zu prüfen und zur Überweisung freizugeben – etwa, wenn der Vorgesetzte geschäftlich unterwegs ist.
  • Bei Rückfragen zu einer Rechnung und in Klärfällen ist die Buchhaltung schnell auskunftsfähig, da ihr sofort das entsprechende Dokument vorliegt.

{{box-list-left}}

5. Digitale Rechnungsprozesse verbessern die Arbeitsabläufe.

  • Die strukturierten digitalen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung erleichtern den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen. Der Rechnungsempfänger kann die Daten durch entsprechende Finanzbuchhaltungssoftware auslesen und in sein Buchungssystem übertragen lassen. So vermeidet er die fehleranfällige manuelle Datenerfassung und gewinnt zugleich Zeit.
  • Des Weiteren bleiben elektronische Rechnungen bei Abwesenheit eines Mitarbeiters nicht auf dessen Schreibtisch liegen, sondern werden per E-Mail automatisch an den Stellvertreter weitergeleitet.

6. E-Rechnungen lassen sich leicht und sicher aufbewahren.

  • Um elektronische Rechnungen zu archivieren, braucht man weder Aktenordner noch Archivstellfläche. Stattdessen lassen sich die digitalen Dokumente weitgehend automatisiert und platzsparend in einem DMS aufbewahren.
  • In einem DMS archivierte Rechnungen bleiben im digitalen Original dauerhaft gut lesbar erhalten – insbesondere bei sogenannten Thermobelegen ist das oft nicht der Fall. Außerdem werden etwaige Änderungen am Ursprungsdokument vom System protokolliert. Damit erfüllt die digitale Aufbewahrung wesentliche Anforderungen der GoBD an die Archivierung von steuerlich relevanten Dokumenten.
  • Zudem sind digital archivierte Rechnungen leichter zu finden und besser vor Verlust geschützt als Papierbelege in Aktenordnern.

7. E-Rechnungen schonen Umwelt und Ressourcen.

  • Durch die Einführung digitaler Rechnungsprozesse senken Unternehmen ihren Verbrauch an Papier, Aktenordnern, Druckertoner und weiterem Büromaterial nachhaltig. Das schont nicht nur das eigene Budget, sondern auch die Umwelt. Die geringere Menge an Briefpost wirkt sich außerdem positiv auf die CO2-Bilanz aus.
E-Rechnungen rechtskonform austauschen - die wichtigsten Regeln
ERP & Finance

E-Rechnungen rechtskonform austauschen - die wichtigsten Regeln

Elektronische Rechnungen können problemlos und zügig ausgetauscht werden. Um sicherzustellen, dass dies rechtlich korrekt geschieht, ist es für Unternehmer wichtig, die geltenden Vorschriften zu kennen und zu befolgen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Austausch von E-Rechnungen.

5 Min. Lesezeit

Seit 2011 sind elektronische Rechnungen in Deutschland in steuerlicher Hinsicht Papierrechnungen gleichgestellt. Somit berechtigen E-Rechnungen uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug, vorausgesetzt, sie enthalten die Pflichtangaben nach § 14 UStG. Das Format, in dem die Rechnung versendet wird – sei es PDF, XML, EDIFACT oder ein anderes –, spielt dabei bis Ende 2024 keine Rolle. Dies wird sich mit dem Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 ändern. Die Anforderungen der Finanzverwaltung an den digitalen Rechnungsaustausch, wie sie in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) festgelegt sind, bleiben dagegen weitgehend bestehen. Hier ist ein Überblick.

Achtung: Ab Januar 2025 werden als E-Rechnung nur noch Rechnungsformate akzeptiert, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, wie beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD. PDF-Rechnungen oder andere bildhafte Darstellungen der Rechnungsinhalte (z. B. “.tif”, “.jpeg”, “.docx”) erfüllen nicht die Vorgaben zur E-Rechnungspflicht.

E-Rechnungen müssen digital archiviert werden

Elektronische Rechnungen sind originär elektronische Unterlagen. Dementsprechend müssen sie laut den GoBD im digitalen Ursprungsformat aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsdauer beträgt in der Regel zehn Jahre – beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag, der am Ende dieses Artikels verlinkt ist.

Bei der Aufbewahrung muss die Unveränderbarkeit des elektronischen Originalbelegs gewährleistet sein

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist es entscheidend, elektronische Rechnungen in einem unveränderbaren Zustand aufzubewahren. Dies bedeutet, dass spätere Modifikationen am archivierten Beleg erkennbar sein müssen und der ursprüngliche Inhalt erhalten bleiben muss. Selbst bei Systemwechseln oder Aktualisierungen von Hard- und Software muss die Unveränderlichkeit der Aufbewahrung gewährleistet sein.

Wenn Sie E-Rechnungen in Ihrem herkömmlichen Dateisystem speichern, sind zusätzliche aufwendige Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Eine deutlich einfachere Lösung bietet die Nutzung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS), das automatisch eine Änderungshistorie protokolliert und somit eine „revisionssichere“ Aufbewahrung ermöglicht.

{{box-quote-left}}

Elektronische Rechnungen müssen lesbar sein

Verarbeiten und archivieren Sie Rechnungen in ausschließlich maschinenlesbaren Formaten wie XML oder EDIFACT? Dann ist es wichtig, nicht nur die elektronischen Rechnungen selbst zu speichern, sondern auch ein geeignetes Anzeigeprogramm (Viewer) bereitzuhalten. Dies gewährleistet, besonders während einer Betriebsprüfung, dass die Rechnungen weiterhin für das menschliche Auge lesbar bleiben und einer visuellen Überprüfung unterzogen werden können.

Hinweis: Mit dem Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung und jedes Unternehmen muss auch ausschließlich maschinenlesbare Rechnungen wie das strukturierte XML-Format XRechnung empfangen können. Ein Anspruch auf eine mit dem menschlichen Auge lesbare Rechnung besteht dann nicht mehr.

E-Rechnungen sind zeitnah gegen Verlust zu sichern

Um Verluste und Manipulationen zu vermeiden, müssen Sie E-Rechnungen zeitnah erfassen und buchen.  Es ist nicht erlaubt, Belege zunächst zu sammeln und Geschäftsvorfälle erst nach längerer Zeit in der Buchhaltung zu erfassen. Was die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung unter „zeitnah“ verstehen, erläutert der Experten-Beitrag Was bedeutet „Zeitgerechtheit“?.

Wenn Sie ein Dokumentenmanagementsystem zur Aufbewahrung nutzen, sind Sie auf der sicheren Seite: Das DMS archiviert Ausgangsrechnungen unmittelbar nach ihrer Erstellung. Sofern Sie zusätzlich eine digitale Rechnungseingangsverarbeitung einsetzen, werden auch Eingangsrechnungen automatisch im System abgelegt.

Jede elektronische Eingangsrechnung ist mit einem nachvollziehbaren und eindeutigen Index zu versehen

Um eine spätere Prüfung zu erleichtern, müssen Sie elektronisch empfangene Eingangsrechnungen mit eindeutigen Zuordnungs- und Identifizierungsmerkmalen versehen. Diese Merkmale sind bei der Aufzeichnung oder Verbuchung zu übernehmen. Wichtig ist, dass jeder elektronische Beleg unter dem zugeteilten Index verwaltet und recherchiert werden kann.

In diesem Zusammenhang bietet eine digitale Lösung zur Eingangsrechnungsverarbeitung klare Vorteile: Das System übernimmt die manuelle Indexierung automatisch, was nicht nur Zeit spart, sondern auch dabei hilft, archivierte Rechnungen schnell und effizient wiederzufinden.

E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs sind elektronisch aufzubewahren

Oftmals werden Rechnungen per E-Mail versandt, üblicherweise als Anhang (z. B. als PDF-Datei). Schauen Sie genau hin, bevor Sie nach dem Speichern des Anhangs die E-Mail löschen:

  • Wenn eine E-Mail die Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs erfüllt, müssen Sie sie in elektronischer Form aufbewahren.
  • Eine E-Mail, die lediglich als Transportmedium dient, um die angehängte Rechnung zu übermitteln (zum Beispiel in Form einer PDF-Datei), dürfen Sie löschen. Es könnte jedoch sinnvoll sein, die gesamte E-Mail freiwillig aufzubewahren. Auf diese Weise dokumentieren Sie den Absender der E-Mail sowie den Zeitpunkt des Versands und des Empfangs.

Gescannte Papierrechnungen müssen mit dem Original bildlich übereinstimmen

Wenn Sie Papierrechnungen empfangen und diese anschließend scannen, müssen Sie sicherstellen, dass das Scan-Ergebnis exakt dem Original entspricht. Die GoBD schreiben vor, dass die Digitalisierung der Belege die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit nicht beeinträchtigen darf.

Eingangsrechnungen in Papierform dürfen nach dem Einscannen unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden

Wenn Sie empfangene Rechnungen scannen, dürfen Sie die Papieroriginale anschließend vernichten, sofern die Papierdokumente nicht aufgrund spezieller rechtlicher Vorschriften im Original aufzubewahren sind. In jedem Fall schreiben die GoBD vor, dass für den Scan-Vorgang und das Archivierungsverfahren eine Organisationsanweisung erforderlich ist. Diese Verfahrensdokumentation muss den Prozess sowie die personellen und technischen Anforderungen beschreiben.

Die Originale von Ausgangsrechnungen müssen bei elektronischer Aufbewahrung reproduzierbar bleiben

Die GoBD verlangen für elektronisch gespeicherte Ausgangsrechnungen eine exakte inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original. Daher ist es ratsam, die Ausgangsbelege bereits bei ihrer Erstellung in einem gängigen Bildformat wie zum Beispiel PDF oder TIFF zu speichern und in das digitale Archiv zu übertragen. Auf diese Weise bleiben die Originalbelege auch bei einem möglichen System- oder Softwarewechsel bildlich und inhaltlich reproduzierbar.

Bei einer Konvertierung von elektronischen Rechnungen in ein Inhouse-Format sind beide Versionen zu archivieren

Es ist zulässig, elektronische Eingangsrechnungen in Ihrem Unternehmen in ein eigenes Format zu konvertieren. Allerdings müssen Sie sowohl die empfangene Ursprungsdatei als auch die umgewandelte Version stets archivieren und unter demselben Index verwalten. Außerdem ist es wichtig, die konvertierte Version entsprechend zu kennzeichnen. Temporäre Zwischenspeicherungen im Verlauf des Verarbeitungsprozesses müssen hingegen nicht archiviert werden, sofern sie anschließend vollständig in die Buchführungsdaten integriert werden und den Inhalt des Originalbelegs nicht verändern.

Der Betriebsprüfer darf digital auf Rechnungen zugreifen und sie maschinell auswerten

Bei einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt das Recht, originär elektronische Rechnungen und gescannte Papierrechnungen digital einzusehen und zu prüfen. Hierzu müssen Sie es dem Betriebsprüfer gestatten, über Ihre Hard- und Software unmittelbar auf  Ihre Rechnungen zuzugreifen. Lesen Sie dazu den Blogbeitrag Betriebsprüfung vorbereiten – 7 Tipps für Unternehmer.

Eine Verfahrensdokumentation ist Pflicht

Um den elektronischen Rechnungsaustausch sowie das Scannen von Papierrechnungen ordnungsgemäß durchzuführen, ist die Erstellung und Aktualisierung einer Verfahrensdokumentation erforderlich. Diese Dokumentation muss transparent darlegen, wie die in den GoBD festgelegten Ordnungsvorschriften in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden, einschließlich detaillierter Organisationsanweisungen, beispielsweise zur Prüfung von eingehenden Rechnungen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Verfahrensdokumentation nicht nur für interne Zwecke gedacht ist, sondern auch für sachverständige Dritte wie Betriebsprüfer verständlich und innerhalb angemessener Zeit nachprüfbar ist. Als Unternehmer sind Sie außerdem gesetzlich verpflichtet, die Verfahrensdokumentation über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinweg in den jeweils aktuellen Versionen aufzubewahren.

Fertigung: Schnell und präzise den Materialbedarf ermitteln
ERP & Finance

Fertigung: Schnell und präzise den Materialbedarf ermitteln

Kleine und mittelgroße Produktionsunternehmen ermitteln häufig ihren Materialbedarf aufgrund von Erfahrung, Bauchgefühl und Excel-basierten Stücklisten. Dies birgt Risiken, die durch den Einsatz professioneller Software vermieden werden können.

5 Min. Lesezeit

Materialengpässe, Fertigungsstillstand, Lieferverzögerungen – für jedes produzierende Unternehmen sind diese Szenarien ein Albtraum. Um eine unterbrechungsfreie Produktion zu gewährleisten, neigt so manche Betriebsleitung dazu, im Lager mehr Material vorzuhalten, als tatsächlich benötigt wird. Doch Überbestände führen zu Problemen an anderer Stelle, da sie unnötig Lagerfläche und Kapital binden. Auf diese Weise kommen rasch beträchtliche Kosten zusammen. Um dies zu vermeiden, sollte der Lagerbestand von Material und Produkten stets dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Daher sollte jedes Unternehmen schnell und präzise seinen Materialbedarf ermitteln können.

Stückliste als Dreh- und Angelpunkt der Fertigung

Insbesondere in produzierenden Unternehmen, die auftragsbezogen fertigen, reicht es nicht aus, den Materialbedarf und die Fertigungsmengen beispielsweise einmal monatlich zu planen. Stattdessen muss der Bedarf auftragsorientiert ermittelt werden. Dabei sind das bereits bestellte Material sowie die aktuellen und reservierten Lagerbestände zu berücksichtigen. Auch Erfahrungswerte und Absatzerwartungen fließen mit ein.

Der Dreh- und Angelpunkt der Bedarfsermittlung ist die Stückliste. Als zentrales Instrument sind in ihr alle Baugruppen, Teile oder Materialien, die zur Herstellung eines Produkts benötigt werden, mengenmäßig aufgelistet. Darüber hinaus bildet die Stückliste die Struktur und die unterschiedlichen Fertigungsebenen eines Produkts ab. Somit gehören Stücklisteninformationen zu den wichtigsten Datenstrukturen eines Produktionsunternehmens. Sie dokumentieren, aus welchen Bauteilen ein bestimmtes Produkt besteht, und werden benötigt, um den Materialbedarf korrekt zu ermitteln.

Stücklistenverwaltung oft problematisch

Doch ausgerechnet die Stücklistenverwaltung zählt in vielen kleinen und mittelgroßen Produktionsbetrieben zu den Problemfeldern. Die üblicherweise verwendeten Tools, meist auf Basis von Microsoft Excel, sind oft nicht geeignet, um die komplexe Struktur mehrstufiger Stücklisten sauber und übersichtlich abzubilden. Infolgedessen verlässt sich mancher Fertigungsleiter bei der Ermittlung des Materialbedarfs eher auf seine Erfahrung als auf die ohnehin unzureichende Stücklistenverwaltung.

Materialbedarf ermitteln mithilfe von Software

Eine professionelle Fertigungssoftware löst das Problem und erleichtert den Anwendern die Arbeit, indem sie die Verwaltung komplexer Stücklisten erheblich vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Sie ermöglicht die gleichzeitige Ermittlung des Nettomaterialbedarfs für eine auftragsbezogene oder lagernde Fertigung über alle Ebenen der Stückliste hinweg. Dadurch spart das Unternehmen Zeit und verbessert die Transparenz im Bereich der Materialbeschaffung. Durch die Integration der Fertigungssoftware mit dem Warenwirtschaftssystem werden außerdem die Bestandsführung und die Materialverfügbarkeit optimiert. Dadurch lassen sich Materialengpässe oder kostspielige Überbestände zuverlässig vermeiden.

Controlling in KMU: Effektive Steuerung mit Finanzkennzahlen
ERP & Finance

Controlling in KMU: Effektive Steuerung mit Finanzkennzahlen

Beim Controlling und der Unternehmenssteuerung durch Finanzkennzahlen geht es um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb ist es auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ratsam, ein angepasstes Kennzahlensystem zu entwickeln. Die positive Nachricht: Wenige Kennzahlen genügen und ihre Bestimmung ist kein komplizierter Prozess.

5 Min. Lesezeit

In kleinen und mittelständischen Unternehmen bleibt im hektischen Tagesgeschäft oft wenig Zeit für Controlling. Der Fokus liegt auf der Buchhaltung und der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Gleichzeitig gibt es immer mehr Daten über das Unternehmen, den Markt und die Kunden. Diese Daten können, wenn sie zu Finanzkennzahlen zusammengefasst werden, ein wertvolles Instrument für die Unternehmenssteuerung sein.

Die Vielzahl an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen kann jedoch abschreckend wirken. Dennoch lohnt es sich dranzubleiben: Mit wenigen, aber den richtigen Kennzahlen können KMU entscheidende Hilfestellungen erhalten. Sie helfen dabei, strategische Ziele zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Finanzkennzahlen als Frühwarnsystem und Grundlage für die Zielerreichung

Finanzkennzahlen bieten einen kompakten Einblick in den Zustand eines Unternehmens und zeigen auf, wo Probleme auftreten könnten und wie gegengesteuert werden kann. Sie helfen dabei, unangenehme Überraschungen wie Liquiditätsengpässe oder verpasste Trends zu vermeiden und den guten Ruf bei der Hausbank zu bewahren.

Unternehmen, die auf das Monitoring von Finanzkennzahlen verzichten, haben kein Frühwarnsystem und laufen Gefahr, langfristige strategische Ziele aus den Augen zu verlieren. Nur durch ein effektives Controlling bleiben diese Ziele präsent und können in den täglichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es daher entscheidend, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und die relevanten Schlüsselkennzahlen (KPI) gezielt auszuwählen. Oftmals genügt bereits eine Handvoll Finanzkennzahlen.

Um das Controlling zu erleichtern und die Kennzahlen effizient zu berechnen und bereitzustellen, empfiehlt sich der Einsatz von Finanzbuchhaltungssoftware. Sie automatisiert die Datenerfassung und -berechnung der Kennzahlen und spart somit Zeit und Aufwand.

‍{{box-quote-left}}

Grundlegende Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzstabilität und Ertragskraft

Welche KPIs sind die richtigen? Es gibt bestimmte monetäre Kennzahlen, die jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, im Auge behalten sollte. Die folgenden vier Kennzahlen bilden eine solide Grundlage für die Bewertung der finanziellen Stabilität und Ertragskraft eines Unternehmens:

  1. Eigenkapitalquote: Diese Kennzahl gibt an, wie viel Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital eines Unternehmens vorhanden ist. Eine höhere Eigenkapitalquote bedeutet eine größere finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern. Dies zeigt auch die Fähigkeit des Unternehmens, Rückschläge zu bewältigen.
  2. Gesamtkapitalrendite: Diese Kennzahl zeigt, wie rentabel das gesamte im Unternehmen eingesetzte Kapital (Eigen- und Fremdkapital) ist. Eine höhere Gesamtkapitalrendite bedeutet effizientere Kapitalnutzung und macht das Unternehmen attraktiver für potenzielle Investoren.
  3. Cashflow: Der Cashflow zeigt, in welchem Maße ein Unternehmen Finanzmittel aus eigener Kraft erwirtschaftet, um sich selbst zu finanzieren. Dies ist besonders wichtig für Kreditgeber. Die Cashflow-Rate gibt an, welcher Teil des Umsatzes im Unternehmen verbleibt und für Investitionen, Kapitalrückzahlung und Gewinnausschüttung verwendet werden kann. Sie zeigt auch, wie flexibel das Unternehmen bei Preisschwankungen ist, ohne in Liquiditätsengpässe zu geraten. Eine höhere Cashflow-Rate ermöglicht es dem Unternehmen, zukünftige Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.
  4. Schuldentilgungsdauer: Diese Kennzahl gibt an, wie lange ein Unternehmen benötigen würde, um seine aktuellen Verpflichtungen ausschließlich mit seinem erwirtschafteten Cashflow zurückzuzahlen. Eine kürzere Schuldentilgungsdauer bedeutet eine höhere Kreditwürdigkeit des Unternehmens, reduziert die Zinsbelastung und schafft mehr Spielraum im Cashflow für Investitionen.

Unternehmensspezifische Finanzkennzahlen

Neben diesen allgemeinen finanziellen Messgrößen benötigt jedes Unternehmen individuelle Finanzkennzahlen. Die Auswahl dieser Kennzahlen hängt in erster Linie von den Unternehmenszielen ab, da sie diese abbilden und deren Erfüllung messbar machen sollen.

Zusätzlich lassen sich auch aus der gegenwärtigen Phase des Unternehmens sinnvolle Kennzahlen ableiten. Zum Beispiel könnte für wachsende Unternehmen die Umsatzsteigerungsrate relevant sein.

Weitere passende Kennzahlen ergeben sich aus der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens. Ein mittelständisches Fertigungsunternehmen etwa könnte Kennzahlen zur Betriebsmittelproduktivität verwenden, während für ein Handelsunternehmen Größen wie der Umsatz pro Verkaufsfläche von Interesse sein könnten.

Es ist entscheidend, dass jedes Kennzahlensystem auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten ist. Bei der Kennzahlenauswahl kann die folgende Liste von Kriterien helfen, die jede Kennzahl erfüllen sollte.

Kriterien, die jede Kennzahl erfüllen sollte

  • Die Kennzahl bezieht sich auf wichtige unternehmerische Tatbestände.
  • Für die Kennzahl lässt sich ein Ziel bzw. ein Zielwert festlegen, der dann mit dem Ist-Wert verglichen wird.
  • Die Kennzahl ist so weit wie sinnvoll möglich komprimiert.
  • Die zur Ermittlung der Kennzahl notwendigen Daten stehen im geforderten zeitlichen Rhythmus zur Verfügung.
  • Die Kennzahl kann in einer angemessenen Zeit ermittelt und interpretiert werden.
  • Die Aussage der Kennzahl ist eindeutig und leicht verständlich. Alle beteiligten Personen sind sich einig über die Bedeutung und Interpretation der Kennzahl.

Cockpit-Software: Schneller Überblick und mehr Zeit für Entscheidungen

Sobald die richtigen Kennzahlen identifiziert und aktuelle Werte verfügbar sind, gilt es, diese für Entscheidungsträger verständlich aufzubereiten. Hierbei steht die Übersichtlichkeit an erster Stelle. Die Unternehmenslage und verschiedene Zielerreichungsgrade müssen auf den ersten Blick ersichtlich sein. Digitale Lösungen wie Cockpit-Software bieten hier eine effektive Lösung: Sie visualisieren die KPIs mit Diagrammen, Ampel-Darstellungen, Grafiken und anderen Elementen. Dies ermöglicht einen schnellen Überblick und verschafft Managern und Führungskräften mehr Zeit für das Wesentliche: die Interpretation und Diskussion der Zahlen sowie die Ableitung von Entscheidungen im Bereich der Unternehmenssteuerung.

Fazit: Mit Finanzkennzahlen zu steuern lohnt sich für KMU

Finanzkennzahlen dienen als wichtige Wegweiser und Frühwarnsysteme. Daher ist es für kleine und mittelständische Unternehmen entscheidend, einige wenige, individuell relevante Kennzahlen zu identifizieren und im Auge zu behalten. Die passende Software unterstützt nicht nur bei der Berechnung, sondern auch bei der anschaulichen Darstellung der Daten, was wertvolle Zeit spart. Ein schlankes Kennzahlensystem, das auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten ist, und eine gründliche Analyse seitens des Managements ermöglichen fundierte Entscheidungen und eine langfristig verbesserte Steuerung des Unternehmens.

Betriebsprüfung vorbereiten: Tipps für einen reibungslosen Ablauf
ERP & Finance

Betriebsprüfung vorbereiten: Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Viele Firmenchefs beschleicht ein mulmiges Gefühl, wenn das Finanzamt eine Außenprüfung ankündigt. Gibt es Unregelmäßigkeiten in den Steuerunterlagen? Drohen womöglich Nachzahlungen? Dieser Beitrag gibt Hinweise und Tipps, wie Unternehmen sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten können – damit beim Prüfungstermin alles glatt läuft.

5 Min. Lesezeit

Eine Betriebsprüfung kann ein Unternehmen jederzeit treffen, sei es routinemäßig oder aus besonderem Anlass. Einen festen Turnus gibt es nicht. Viel Vorlauf leider auch nicht. Rund zwei Wochen vor dem Termin (bei Großunternehmen: vier Wochen) erhält das Unternehmen einen Brief vom Finanzamt mit der formellen Prüfungsanordnung. Die Anordnung muss unter anderem die folgenden Angaben enthalten:

  • Name des Betriebsprüfers,
  • Prüfungstermin,
  • sachlicher Prüfungsumfang,
  • zu prüfender Besteuerungszeitraum.

In den meisten Fällen findet eine Betriebsprüfung zu den üblichen Bürozeiten in den Geschäftsräumen des Unternehmens statt. Je nach Umfang der Unterlagen dauert sie mehrere Tage oder sogar Wochen. Prüfungszeitraum sind in der Regel die letzten drei Jahre.

Bei den Betroffenen löst die Ankündigung einer Betriebsprüfung meistens Unbehagen aus. Habe ich alles richtig verbucht? Wurde die Umsatzsteuer ausgewiesen? Ist das Fahrtenbuch korrekt geführt? Solche und ähnliche Fragen schießen Unternehmern durch den Kopf, wenn die Prüfungsanordnung der Finanzbehörde auf ihrem Schreibtisch landet.

Nun in Hektik zu verfallen, ist allerdings ebenso wenig zu empfehlen, wie den Kopf in den Sand zu stecken. Für den zu prüfenden Unternehmer gilt eine gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Jede unbedachte Äußerung gegenüber dem Prüfungsdienst der Finanzbehörde kann dabei gravierende Folgen haben. Daher sollte man sich sorgfältig auf eine Betriebsprüfung vorbereiten.

Mit den folgenden Tipps können Sie einer Außenprüfung durch das Finanzamt gelassen entgegensehen.

1. Den Steuerberater informieren und sich mit ihm auf die Betriebsprüfung vorbereiten

Sobald sich abzeichnet, dass eine Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen stattfinden wird, sollten Sie umgehend Ihren Steuerberater informieren. Bei Bedarf kann der Experte Ihnen helfen, die steuerlich relevanten Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und sachlich korrekt für den Betriebsprüfer vorzubereiten.

2. Steuerunterlagen vor der Betriebsprüfung vollständig zusammenstellen

Bevor die Betriebsprüfung beginnt, sollten Sie alle buchhalterischen Belege aus dem festgesetzten Prüfungszeitraum zusammenstellen. Dazu gehören unter anderem die Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung und der Anlagenbuchhaltung, wie zum Beispiel Jahresabschlüsse, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, sowie die Sach- und Personenkonten. Auch Fahrtenbücher, Kassenbücher und formale Nachweise für Betriebsausgaben (z. B. Bewirtungsbelege, Reisekostenabrechnungen) sind für den Finanzbeamten von Interesse. Ebenfalls bereithalten sollten Sie wichtige Verträge. Fragen Sie bei Unklarheiten Ihren Steuerberater.

3. Einen Raum für die Betriebsprüfung vorbereiten

Am besten stellt man dem Betriebsprüfer einen separaten abschließbaren Raum mit der üblichen Büroausstattung (Stuhl, Schreibtisch, Licht und Strom) zur Verfügung. Wichtig: In dem Raum sollten sich nur die Dokumente und Aufzeichnungen befinden, die der Prüfer für seine Arbeit braucht. Sofern es in der Firma keinen geeigneten Ort gibt, kann die Prüfung auch beim Steuerberater, in der Privatwohnung des Unternehmers oder im Finanzamt stattfinden.

{{box-list-right}}

4. Ansprechpartner für den Betriebsprüfer bestimmen und die Mitarbeiter instruieren

Der Betriebsprüfer darf alle Details verwenden, die er im Unternehmen aufschnappt – also auch Informationen, die er beim Smalltalk gewinnt. Unbedachte Äußerungen können weitere Prüfungen und Fragen nach sich ziehen. Legen Sie deshalb, wenn Sie die Betriebsprüfung vorbereiten, die Auskunftspersonen fest: Wer darf dem Prüfer mündlich und/oder schriftlich Auskunft erteilen? Meistens sind dies neben dem Steuerberater der Unternehmer selbst und der Buchhalter. Alle anderen Betriebsangehörigen sollten angewiesen werden, dem Finanzbeamten gegenüber keine Aussagen zu machen und keine Unterlagen offen herumliegen zu lassen.

5. Voraussetzungen für elektronischen Datenzugriff durch den Betriebsprüfer schaffen

Bereits seit 2002 dürfen die Finanzämter steuerlich relevante Daten im Rahmen von Außenprüfungen maschinell auswerten (digitale Betriebsprüfung). Bundesweit verwenden die Prüfer dazu die Analysesoftware IDEA. Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, steuerlich relevante Daten, die Sie mit Ihrem EDV-System digital verarbeiten und aufbewahren, elektronisch zur Verfügung stellen. In welcher Form dies geschehen soll (siehe Infobox), teilt das Finanzamt in der Prüfungsanordnung mit.

Elektronischer Datenzugriff bei der Betriebsprüfung – die Zugriffswege

  • Datenzugriff mittels Datenträgerüberlassung: In diesem Fall ist dem Betriebsprüfer ein Datenträger mit den steuerlich relevanten Informationen auszuhändigen. Mithilfe moderner Buchhaltungssoftware können Sie im Vorfeld die prüfungsrelevanten Daten auslesen und im IDEA-lesbaren Format auf einem Datenträger speichern. Wenn Sie die Buchhaltung durch Ihren Steuerberater erledigen lassen, bitten Sie diesen, bis zum Prüfungstermin einen entsprechenden Datenträger zu erstellen.
  • Unmittelbarer Datenzugriff: Der Prüfer hat zudem das Recht, direkt auf das EDV-System des Unternehmens zuzugreifen. Hierzu ist ihm ein Computer bereitzustellen. Klar im Vorteil sind hier Betriebe, die ein integriertes System aus Buchhaltungssoftware und Dokumentenmanagementsystem (DMS) einsetzen. Über ein Benutzerprofil lässt sich nämlich genau festlegen, welche Daten der Prüfer zu sehen bekommt. So vermeiden Sie, dass der Prüfer beim Durchforsten Ihres Systems auf sensible Informationen stößt, die nicht dem Prüfungszeitraum angehören.
  • Mittelbarer Datenzugriff: Bei dieser Zugriffsvariante sollten Sie rechtzeitig einen Mitarbeiter in der Programmbedienung unterweisen, damit dieser die prüfungsrelevanten Daten nach den Vorgaben des Prüfers filtern und sortieren kann.

6. Sich kooperativ verhalten

Als Unternehmer sind Sie bei einer Betriebsprüfung zur Mitwirkung verpflichtet. Dies sollte Sie jedoch nicht dazu verleiten, eine Abwehrhaltung einzunehmen und eine negative Grundstimmung an den Tag zu legen. Schließlich hat der Prüfer in vielen Punkten einen Ermessensspielraum, den er auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen nutzen kann. Zeigen Sie sich daher vom ersten (telefonischen) Kontakt an kooperativ und schaffen Sie eine angenehme Arbeitsatmosphäre für den Prüfer. Führen Sie beispielsweise zu Beginn einen Firmenrundgang durch und erläutern Sie die betrieblichen Abläufe.

7. Eine ordnungsmäßige Buchführung sicherstellen

Das effektivste Mittel gegen Angst vor einer Betriebsprüfung ist eine ehrliche Buchführung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Wer seine Belege GoBD-konform in einem DMS archiviert und anhand einer Verfahrensdokumentation die Ordnungsmäßigkeit darlegen kann, hat bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt zumindest in formaler Hinsicht nichts zu befürchten. Im Gegenteil. Je schlüssiger und nachvollziehbarer die steuerlich relevanten Daten vorliegen, desto reibungsloser dürfte die Prüfung ablaufen.

Wie KMU ihre Lagerkosten senken können
ERP & Finance

Wie KMU ihre Lagerkosten senken können

Zu hohe Lagerbestände belasten den Geldbeutel, zu niedrige beeinträchtigen die Lieferfähigkeit. Dieser Beitrag erläutert, wie KMU ihre Lagerkosten senken und dabei trotzdem lieferfähig bleiben.

5 Min. Lesezeit

Optimale Lagerbestände sind die Basis für reibungslose Abläufe rund um das Lager. Das bedeutet konkret: es muss immer genau die richtige Menge zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort sein. Die Lagerhaltung und die Bestandsverwaltung sind der Schlüsselbereich der Warenwirtschaft jedes Handels- und Produktionsunternehmens. Davon hängt es ab, wie gut die Auftragsabwicklung funktioniert. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihr Lager optimieren und die Lagerkosten senken. Viele Betriebe tun sich damit jedoch schwer.

Die zwei großen Hürden für viele Unternehmen

Vor allem bei analoger Lagerverwaltung haben Unternehmen mit zwei Hauptproblemen zu kämpfen: dem Lagerrisiko sowie der Abhängigkeit von einzelnen Personen.

  • Das Lagerrisiko ist eines der größten Bestandsrisiken. In lagerintensiven Betrieben machen die Lagerbestände oft 25 Prozent der Aktiva aus. Dies betrifft viele Handels- und Industriebetriebe, darunter auch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Analoge Lagerverwaltung führt hier oft zu einer ungenauen Bestandsführung, die Unternehmen teuer zu stehen kommt.
  • Hinzu kommt die Abhängigkeit von einzelnen Personen: Manche Lageristen sind ein wandelndes Warenwirtschaftssystem. Sie wissen immer genau, welche Waren ein- und ausgehen und was wann nachbestellt werden muss. Dies birgt allerdings ein Problem: Solche Personen sind rar, praktisch unersetzbar und nicht skalierbar. Sie können immer nur an einem Ort sein. Und mit wachsender Schnelligkeit, Größe und Volatilität eines Lagers kommt der Punkt, an dem der beste Lagerist überfordert ist.

Was ist zu tun?

Eine gute Lagerhaltung bedeutet unter anderem, dass die Lagerbestände stets optimal kalkuliert und in benötigter Menge vorhanden sind. Die Lagerwirtschaft steht damit laufend vor der Herausforderung, einen Spagat zwischen jederzeitiger Lieferfähigkeit und möglichst geringen Lagerbestandskosten hinzubekommen. Denn jedes gelagerte Teil bindet Kapital, das anderweitig eventuell gewinnbringend nutzbar wäre. Hinzu kommen Miet-, Betriebs-, Instandhaltungs- und Personalkosten. Dies bedeutet aber auch: In fast jedem Lager schlummern Potenziale zur Kostensenkung. Und es gibt Stellschrauben, an denen man drehen kann, um sie zu heben.

Durch eine Optimierung Ihrer Lagerbestandsführung können auch Sie Ihre Lagerkosten senken, Ihre Auftragsdurchlaufzeiten verringern und Ihre Lieferfähigkeit verbessern. Die folgenden Denkanstöße und Tipps helfen Ihnen dabei, das Thema anzugehen und den “Lagerwirtschafts-Spagat” zu meistern.

‍{{box-quote-left}}

Wie steht es um Ihren Lagerbestand?

Bevor Sie Ihr Lager optimieren, sollten Sie eine Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse durchführen. Schauen Sie sich dazu in Ihrem Lager um und sprechen Sie mit den Mitarbeitern dort. So bekommen Sie ein Gespür für die gegenwärtige Situation und etwaigen Handlungsbedarf. Liegen für die Bestandsanalyse keine aktuellen Inventurdaten vor, müssen diese erhoben werden. Folgende Informationen benötigen Sie:

  • Was genau haben Sie in welcher Menge auf Lager (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe/halbfertige und fertige Teile/Handelsware)?
  • Welchen Wert haben die einzelnen Güter? Welchen Wert hat der gesamte Lagerbestand?
  • Wie lange bleiben die einzelnen Waren/Teile im Lager?
  • Wo in Ihrem Lager gibt es Probleme? Und welche Ursachen stecken dahinter?

Beantworten Sie diese Fragen mithilfe Ihrer Lager-Kennzahlen (siehe Infobox). Diese helfen Ihnen, die Lagerbestände zu erfassen und die Situation im Lager sowie die Kapitalbindung zu analysieren und zu optimieren. Auch sogenannte ABC-Analysen können eine Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen zur Bestandsoptimierung sein. Identifizieren Sie auf Basis Ihrer aktuellen Inventurdaten mithilfe solcher Analysen die mengen-, wert- oder verbrauchsmäßig wichtigsten Teile in Ihrem Lager und fangen Sie bei der Optimierung mit diesen an.

Lagerkosten senken – diese Kennzahlen sind wichtig

Der durchschnittliche Lagerbestand gibt an, wie groß die Vorräte im Durchschnitt – meist im Verlauf eines Geschäftsjahres – sind. Verändert er sich, wirkt sich das auf die Kapitalbindung und damit auf die Lagerkosten aus.

Der Bestandswert beschreibt den buchhalterischen Wert eines Materials innerhalb eines Lagers und eines Zeitraums. In Verbindung mit der Umschlagshäufigkeit und der durchschnittlichen Lagerdauer (s. u.) ergibt sich eine Bewertung, die eine Optimierung der Bestände erlaubt.

Die Lagerumschlagshäufigkeit gibt an, wie häufig Material im Lager aufgebraucht ist und durch Neueinlagerung ersetzt wird. Der Umschlag bezieht sich auf eine bestimmte Periode – meist ein Jahr.

Die durchschnittliche Lagerdauer gibt an, wie lange Material bzw. Ware im Lager bleibt, also auch, wie lange das Kapital gebunden ist. Außerdem lässt sich daran ablesen, für wie viele Perioden der durchschnittliche Lagerbestand ausreicht, bis er theoretisch aufgebraucht ist.

Die Lagerreichweite sagt aus, wie lange der Vorrat ausreicht, um den durchschnittlichen Verbrauch zu decken. Mit ihr lässt sich zum Beispiel die interne Versorgungssicherheit innerhalb einer bestimmten Periode beurteilen.

Der Lagerzinssatz gibt an, wie viel Prozent Zinsen das im durchschnittlichen Lagerbestand gebundene Kapital während der durchschnittlichen Lagerdauer kostet.

Lagerzinsen beziffern, wie viel Zins dem Unternehmer während der Lagerdauer entgeht.

Der optimale Lagerbestand ist die wirtschaftliche Lagerbestandsgröße, die bei vorgegebenem Lieferbereitschaftsgrad zu minimalen relevanten Gesamtkosten (bestehend aus Lagerkosten + Beschaffungskosten) führt.

Fünf Maßnahmen, um Lagerkosten zu senken

1. Lagerhüter aussortieren

Lagerhüter erkennen Sie in der Regel an einer sehr geringen Umschlagshäufigkeit. Schauen Sie sich diese Waren genau an und entfernen Sie sie gegebenenfalls rechtzeitig und regelmäßig aus Ihrem Lager. Dadurch gewinnen Sie Liquidität und Platz für andere Produkte. Vielleicht können Sie sogar auf ganze Läger verzichten und dadurch weitere Kosten senken. Auch Waren, die keine Saison haben, gehören nicht oder nur in minimalen Mengen ins Lager. Das Geld für ihre Bevorratung können Sie einsparen oder anders einsetzen.

2. Mindestbestand, Meldebestand und Höchstbestand festlegen

Mit der Festlegung der Parameter Mindest-, Melde- und Höchstbestand tun Sie etwas für Ihre Lieferfähigkeit sowie für Ihre Kostensenkung und Liquidität. Der Mindestbestand dient dazu, unvorhergesehene Schwankungen des Bedarfs oder des Nachschubs auszugleichen. Der Meldebestand löst die Bestellung von Waren so rechtzeitig aus, dass Sie nicht auf den Mindestbestand zurückgreifen müssen. Der Höchstbestand wiederum dient dem Zweck, unnötig hohe Vorräte zu verhindern und damit liquide Mittel und Lagervolumen freizusetzen.

3. Zu hohe Lagerbestände reduzieren

Die Lager-Kennzahlen und ihre Entwicklung geben Hinweise darauf, ob beziehungsweise wovon Sie zu viel auf Lager haben.

Beispiel: Eine hohe/steigende Lagerreichweite deutet auf unnötige Kapitalbindungs- und Lagerkosten hin. Hier können Sie optimieren. Achtung bei einer niedrigen/sinkenden Lagerreichweite: Wenn es zu Fehlmengen kommt, kostet Sie das viel Geld.

  • Bei Waren mit langer Lagerdauer können Sie durch deren Verkürzung liquide Mittel freisetzen.
  • Teile mit niedrigen Verbräuchen oder hohem Bestandswert brauchen Sie nicht in großen Mengen. Korrigieren Sie hier zum Beispiel den Sicherheits- oder Höchstbestand in Ihrer Lagerhaltung.
  • Auch eine sehr niedrige beziehungsweise sinkende Umschlagshäufigkeit deutet auf eine unnötig hohe Kapitalbindung durch zu hohe Lagerbestände hin; hier besteht Potenzial zur Kostensenkung. Eine sehr hohe Lagerumschlagshäufigkeit hingegen kann darauf hinweisen, dass Sie mehr einkaufen müssen, um Fehlmengen zu vermeiden und ein hohes Serviceniveau zu halten.

4. Bestellverhalten anpassen

Passen Sie auf Basis Ihrer (Kennzahlen-/ABC-)Analysen und Erkenntnisse Ihr Bestellverhalten an.

Beispiel: Einkaufsstopp für Materialien, von denen Sie weit mehr als den Höchstbestand im Lager haben.

  • Wechseln Sie zu einer bedarfsgerechten Bestellung von teuren Materialien mit hohem Bestandswert. Diese sollten erst kurz bevor sie verwendet werden in Ihrem Unternehmen eintreffen. Dies gilt auch für Teile, deren Verbrauch genau vorhersagbar ist. Ebenso sollten Teile, die sporadisch verbraucht werden, nach Möglichkeit im Bedarfsfall bestellt werden. Für Teile mit gelegentlichen Verbrauchsschwankungen empfiehlt sich hingegen eine Vorratsbeschaffung.
  • Erhöhen Sie den Höchstbestand und damit die Verfügbarkeit bei „Schnelldrehern“, also Waren oder Materialien mit hoher Umschlagshäufigkeit.
  • Überprüfen und optimieren Sie Ihre Einkaufskonditionen laufend. Nachverhandlungen mit Lieferanten – zum Beispiel über Rabatte für höhere Einkaufsvolumina – helfen ebenfalls dabei, Kosten zu senken.

5. Tschüss Papier, hallo Lagersoftware!

Ob Bestandserfassung, Bestandsanalyse oder Bestandsoptimierung – bei allen drei Aufgaben können Sie sich die Arbeit mithilfe digitaler Lösungen wesentlich erleichtern. Zwar nutzen viele KMU bereits ein digitales Warenwirtschaftssystem, die Lagerverwaltung findet aber häufig noch per Excel-Listen, auf Basis von Erfahrungswissen und auf Zuruf statt. Die Folgen: redundante Datenerfassung durch Medienbrüche, Fehleranfälligkeit, Ungenauigkeiten, vergeudete Zeit durch lange Artikelsuche, Kommissionierungsfehler, Falschlieferungen, Über- und Fehlbestände. Kurz: kein Überblick über das Lager und keine Kontrolle über die Kosten.

Mithilfe einer digitalen Lagerwaltung können Sie Ihr Lager optimieren. Die Software bringt Ihnen Überblick und Kontrolle (zurück) und schafft Transparenz. Hier ist ein Überblick über wichtige Funktionen und Vorzüge einer Lagersoftware:

  • Erfassung von Waren und deren Lagerbewegungen mit Handscanner
  • Erfassung sämtlicher Schritte im Lagerprozess
  • Packstück- oder mengenbezogene Bestandsverwaltung
  • Vereinfachte Inventur
  • Erstellung von Etiketten mit Barcodes
  • Erfassung von Bestands- Mindest- und Bestellmengen
  • Liefer- und Bestellvorschläge
  • Automatische Bestandsveränderungen durch Vorgangsverarbeitung
  • Bewertung von Lagerbeständen
  • Informationen in Echtzeit
  • Beseitigung von Medienbrüchen und Herstellung eines durchgängigen Informationsflusses
  • Automatische Berechnung wichtiger Lagerkennzahlen
  • Unterstützung bei der Ausrichtung der Disposition an Verbrauchswerten der Vergangenheit und zukünftiger Planung
  • Erstellung von Reports; dadurch bessere Einbindung der Lagerwirtschaft in die Gesamtstrategie des Unternehmens möglich

Fazit: Nicht ohne Warenwirtschaftssystem und digitale Lagerverwaltung

Eine optimale Bestandsführung bietet enorme Einsparpotenziale. Diese lassen sich am besten durch den Einsatz eines Warenwirtschaftssystems mit integrierter Lagerwirtschaftslösung ausschöpfen. Die Warenwirtschaftssoftware erfasst alle Bestände, Ein- und Ausgänge in Echtzeit, erlaubt ein standortübergreifendes, skalierbares Lagermanagement, optimiert Prozesse und eliminiert fehleranfällige, manuelle Arbeiten. Zudem optimiert sie die Beschaffung, erstellt Picklisten und erleichtert die Lagerplatzverwaltung, das Kommissionieren und die Inventur.

Wenn Sie Ihre Lagerkosten senken und Ihre Kunden zuverlässig beliefern möchten, sollten Sie Ihre Lagerverwaltung daher digitalisieren. Wägen Sie dabei sorgfältig ab, welche Bereiche und Prozesse Ihres Lagers Sie digitalisieren. Schließlich geht es um eine Investition, die Geld und Zeit kostet.  Sie können aber davon ausgehen, dass der Abschied von Excel, Papier und Zuruf bei der Bestandsführung Ihr Unternehmen wettbewerbsfähiger macht.

E-Rechnungspflicht für Vereine: Gesetzliche Grundlagen, Ausnahmen und Praxistipps
ERP & Finance

E-Rechnungspflicht für Vereine: Gesetzliche Grundlagen, Ausnahmen und Praxistipps

Zum Jahreswechsel 2025 ist in Deutschland eine wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft getreten: die E-Rechnungspflicht. Auch Vereine sind davon betroffen, sofern sie unternehmerisch tätig sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die E-Rechnungspflicht konkret bedeutet, welche gesetzlichen Grundlagen greifen, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie die Umstellung erfolgreich meistern können.

5 Min. Lesezeit

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und – in bestimmten Fällen – auch zu erstellen. Diese Regelung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, und damit auch Vereine, sofern sie als Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) handeln. Dabei sind jedoch nicht alle Vereinsbereiche betroffen.

Unterscheidung zwischen ideellem und wirtschaftlichem Bereich

  • Der ideelle Bereich (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse) ist von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
  • Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, etwa durch den Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder den Betrieb eines Vereinsheims, fällt jedoch unter die neuen Anforderungen.

Was zählt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung muss strukturiert und maschinenlesbar sein sowie in einem bestimmten Format, wie beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD, vorliegen. Eine PDF-Rechnung, die per E-Mail versendet wird. gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der Gesetzgebung.

{{box-list-left}}

E-Rechnungen empfangen und erstellen

Seit Jahresbeginn 2025 müssen betroffene Vereine in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur aktiven Erstellung von E-Rechnungen greift, wenn ein Verein Rechnungen an Unternehmen oder andere Vereine stellt, die unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handeln, oder an juristische Personen – es sei denn, es greifen Ausnahmeregelungen bzw. die unten genannten Übergangsfristen.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht für Vereine

Übergangsfristen bis 2028

Für Vereine mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro (im Vorjahr) gelten Übergangsfristen bis spätestens 2028 (s. Tabelle). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Rechnungen an inländische Unternehmen nur noch elektronisch im vorgeschriebenen Format gestellt werden.

Seit 01.01.2025

Unternehmen oder Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb müssen – größenunabhängig – von anderen Unternehmen oder Vereinen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb E-Rechnungen entgegennehmen.

Bis 31.12.2026

Rechnungen dürfen noch auf Papier ausgestellt werden. Dies gilt auch für Rechnungen in einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF oder Word), sofern der Rechnungsempfänger dem zustimmt.

Bis 31.12.2027

Unternehmen und Vereine mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen die Ausnahmeregelungen weiterhin nutzen.

Ab 01.01.2028

Alle Unternehmen sowie Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb müssen E-Rechnungen empfangen, erstellen und übermitteln können.

Umsetzung in der Vereinsarbeit: 5 Praxistipps

1. Vereinsstatus prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Verein unternehmerisch tätig ist. Relevante Bereiche sind z. B. Veranstaltungen, Gastronomiebetrieb, Sponsoring.

2. Software für E-Rechnungen auswählen

Zur reinen Anzeige von E-Rechnungen reicht beispielsweise der kostenlose Elster Viewer aus. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Vereins- oder Buchhaltungssoftware zu nutzen, die den Import, die Verarbeitung und die Archivierung von E-Rechnungen unterstützt. Denn das ist eine zentrale Voraussetzung für effiziente Rechnungsprozesse.

3. Prozesse anpassen

Sorgen Sie dafür, dass Rechnungen im richtigen Format eingehen und korrekt archiviert werden. Das Originalformat muss dabei erhalten bleiben.

4. Schulung für Vorstände und Kassenwarte

Informieren Sie Ihre ehrenamtlichen Helfer über die neuen Anforderungen und bieten Sie Schulungen zum Umgang mit E-Rechnungs-Software und rechtssicherer Archivierung an.

5. Kommunikation mit Lieferanten und Kunden

Kündigen Sie die Umstellung rechtzeitig an. Falls Ihr Verein vorerst noch keine E-Rechnungen erstellt, sollten Sie dies mit den Geschäftspartnern abstimmen.

Fazit: E-Rechnungspflicht für Vereine jetzt umsetzen

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 betrifft viele Vereine, die unternehmerisch tätig sind. Wichtig ist die frühzeitige Klärung, ob Ihr Verein betroffen ist, sowie die Auswahl geeigneter Software und die Anpassung interner Prozesse. Mit guter Vorbereitung und klarer Kommunikation gelingt der Umstieg auf die elektronische Rechnung sicher und gesetzeskonform.

Standardkontenrahmen: Das Herzstück einer effizienten Buchführung
ERP & Finance

Standardkontenrahmen: Das Herzstück einer effizienten Buchführung

In der Finanzbuchhaltung sind Übersicht und Struktur das A und O. Unternehmen jeder Größe benötigen ein verlässliches System, das sämtliche Geschäftsvorfälle klar und nachvollziehbar abbildet. Der Standardkontenrahmen (SKR) ist genau dieses System – und bildet die Grundlage für eine ordnungsgemäße und transparente Buchführung.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Standardkontenrahmen und warum ist er wichtig für die Buchführung?

Ein Standardkontenrahmen (SKR) ist ein strukturierter Plan für die Buchhaltung. Er enthält alle relevanten Buchungskonten, die ein Unternehmen zur Verbuchung seiner Geschäftsvorfälle benötigt. Die einheitliche Struktur des Kontenrahmens ermöglicht vergleichbare Buchführungen – sowohl im zeitlichen Verlauf als auch zwischen unterschiedlichen Unternehmen einer Branche.

Vorteile eines einheitlichen Kontenrahmens

  • Transparenz und Ordnung: Buchungen erfolgen systematisch auf dem passenden Konto.
  • Vergleichbarkeit im Rechnungswesen: Geschäftsjahre und Unternehmen lassen sich einfach gegenüberstellen.
  • Effizienz in der Finanzbuchhaltung: Neue Mitarbeitende finden sich schneller zurecht.
  • Kompatibilität mit Buchhaltungssoftware: Der Einsatz gängiger Programme wie Suiteify Finance classic (mit DATEV-Integration) wird erleichtert.

Aufbau und Systematik eines SKR

Der Aufbau eines Standardkontenrahmens folgt einem vierstelligen Nummernsystem:

  • 1. Stelle – Kontenklasse (z. B. Anlagevermögen, Aufwendungen)
  • 2. Stelle – Kontengruppe (z. B. Maschinen, Personalaufwand)
  • 3. Stelle – Kontenart (z. B. Löhne, Abschreibungen)
  • 4. Stelle – Unterkonto (z. B. einzelne Kunden oder Maschinen)

Diese Gliederung schafft Klarheit in der Buchhaltung und unterstützt sowohl das Prozessgliederungsprinzip als auch das Abschlussgliederungsprinzip.

Kontenrahmen vs. Kontenplan: Wo liegt der Unterschied?

Ein Kontenrahmen ist eine allgemeingültige Vorlage mit einer umfassenden Auswahl an Buchungskonten, die oft auf eine bestimmte Branche zugeschnitten ist. Der Kontenplan ist dagegen die an ein Unternehmen angepasste, individuelle Umsetzung. Hier wählt das Unternehmen aus dem Rahmenplan nur die Konten aus, die es benötigt, und ergänzt bei Bedarf eigene.

Die wichtigsten Kontenrahmen in Deutschland

In Deutschland sind die Standardkontenrahmen der DATEV am weitesten verbreitet. Besonders häufig genutzt werden:

  • SKR03 — Dieser prozessorientierte Kontenrahmen orientiert sich an den betrieblichen Abläufen. Er ist besonders beliebt bei kleinen und mittleren Unternehmen.
  • SKR04 — Abschlussorientierter Kontenrahmen, der sich an der Bilanz und der GuV orientiert. Er ist besonders geeignet für Unternehmen, die großen Wert auf die Bilanzierung legen.

Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Kontenrahmen:

  • SKR14 — für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • SKR42 — für gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine
  • SKR51 — für das Kfz-Gewerbe

Der ebenfalls weit verbreitete Industriekontenrahmen (IKR) richtet sich an Industrieunternehmen.

Wie finde ich den passenden Kontenrahmen für mein Unternehmen?

Die Wahl des passenden Standardkontenrahmens hängt von verschiedenen Kriterien ab:

Branche und Unternehmensart

Es gibt branchenspezifische Kontenrahmen, die auf die Besonderheiten bestimmter Wirtschaftszweige zugeschnitten sind (s. o.). Für Unternehmen ohne branchenspezifische Anforderungen sind die allgemeinen Kontenrahmen SKR03 und SKR04 geeignet.

Gliederungsprinzip

Die beiden wichtigsten Gliederungsprinzipien sind das Prozessgliederungsprinzip (SKR03) und das Abschlussgliederungsprinzip (SKR04). Während sich SKR03 an den betrieblichen Abläufen orientiert, orientiert sich SKR04 an der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Welches Prinzip gewählt wird, hängt davon ab, welches besser zur Unternehmensstruktur und den Buchhaltungsprozessen passt.

Softwarekompatibilität

Viele Buchhaltungsprogramme unterstützen bestimmte Kontenrahmen besser als andere. Die Kompatibilität mit der genutzten Software sollte daher bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Unternehmensgröße und -struktur

Auch die Größe des Unternehmens und die Komplexität der Buchhaltung spielen eine Rolle. Für kleine und mittlere Unternehmen reicht oft ein einfacherer Kontenrahmen aus, während größere Unternehmen möglicherweise spezifischere oder individuell angepasste Kontenrahmen benötigen.

Empfehlung durch die Steuerberatung

Die Steuerberatung kann bei der Auswahl des optimalen SKR unterstützen, da sie Erfahrung mit den Anforderungen der Praxis und der Softwarekompatibilität hat.

Fazit: Strukturierte Buchführung mit dem richtigen Kontenrahmen

Ein gut gewählter Standardkontenrahmen bildet das Fundament für eine effiziente Buchführung. Er schafft Transparenz, erleichtert die Nutzung von Buchhaltungssoftware und vereinfacht die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung. Ob SKR03, SKR04 oder ein branchenspezifischer Kontenrahmen – die richtige Wahl legt den Grundstein für ein erfolgreiches und rechtssicheres Rechnungswesen.

Allgemeine Geschäftskosten im Baubetrieb korrekt umlegen
ERP & Finance

Allgemeine Geschäftskosten im Baubetrieb korrekt umlegen

Umlagen gehören zu den sensibelsten Stellschrauben in der Kalkulation von Baubetrieben. Wer hier mit falschen Annahmen arbeitet, riskiert fehlerhafte Projektbewertungen und im schlimmsten Fall wirtschaftliche Probleme. Im ersten Teil dieser Serie wurden die Grundlagen von Umlagen sowie deren Einsatz zur Deckung von Sozialkosten und Werkzeugkosten erläutert. In diesem zweiten Teil geht es um die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), die Wahl der richtigen Umlagebasis sowie um Tipps zur Planung und Anpassung von Umlagen.

5 Min. Lesezeit

Herausforderung: Umlagebasis für Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Während Sozialkosten und Werkzeugkosten relativ eindeutig verteilt werden können, ist die Umlage der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) deutlich komplexer. Zu den AGK zählen alle Kosten, die dem Betrieb als Ganzem entstehen, beispielsweise:

  • Angestelltengehälter
  • Büromieten und Verwaltungskosten
  • Versicherungen
  • IT- und EDV-Kosten
  • Fachliteratur und Weiterbildung
  • Allgemeine Betriebsmittel

Die Wahl der richtigen Umlagebasis ist entscheidend für eine faire und realistische Kostenzuordnung.

Beispielrechnung: AGK verursachungsgerecht verteilen

Ein Praxisbeispiel zeigt die Komplexität:

Position Betrag

AGK gesamt

350.000 €

Produktivlohnsumme

380.000 €

Materialkosten

320.000 €

Nachunternehmerkosten

 150.000 €

Deckung AGK über Materialkosten
5 % × 320.000 € = 16.000 €

Deckung AGK über Nachunternehmerkosten
10 % × 150.000 € = 15.000 €

Rest-AGK über Löhne verteilen
350.000 € − (16.000 € + 15.000 €) = 319.000 €

Zuschlag auf Produktivlohn
319.000 € ÷ 380.000 € = 84 %

Ergebnis: Die produktiven Löhne werden mit 84 % bezuschlagt, um die verbleibenden AGK abzudecken.

Entscheidungsfaktoren für die Wahl der Umlagebasis

Die Auswahl hängt stark von den betrieblichen Strukturen ab:

  • Nachunternehmeranteil: Hat ein Betrieb viele Nachunternehmer, ist die reine Umlage über Löhne oft verzerrend.
  • Materialintensität: Bei materiallastigen Projekten kann eine teilweise Umlage auf Materialkosten sinnvoll sein.
  • Jahresbauleistung: Manche Betriebe wählen die Gesamtbauleistung als Umlagebasis, damit leistungsstarke Baustellen auch mehr AGK tragen.

Wichtig ist die Frage: Welche Kosten verursachen die AGK tatsächlich?
Nur eine realistische Abbildung verhindert eine Über- oder Unterbelastung einzelner Projekte.

Starkes Rechnungswesen als Grundlage

Damit Umlagen korrekt berechnet werden können, braucht es ein zuverlässiges Rechnungswesen, das:

  • Sozialkosten und Zusatzkosten (Krankheit, Feiertage, Schlechtwetter) erfasst
  • Produktivlohnsummen exakt ausweist
  • AGK, Materialkosten und Nachunternehmerleistungen transparent abbildet

Sind diese Istwerte vorhanden, ist die Berechnung von Umlagen keine mathematische Hürde mehr – aber ohne solide Datenbasis bleiben Kalkulationen unsicher.

Umlagen zur Preisfindung und laufenden Anpassung

Oft werden Umlagen am Jahresende berechnet, um vergangene Projekte auszuwerten. Diese Werte dienen anschließend häufig als Basis für die Kalkulation neuer Angebote.
Das ist üblich, birgt aber Risiken:

  • Vergangenheitswerte kritisch prüfen: Hatte das Unternehmen im letzten Jahr z. B. viele Krankheitstage, könnte der Sozialkostenzuschlag künftig niedriger sein.
  • Planwerte verwenden: Feiertage, Schlechtwettertage, Krankheitsquote und Mitarbeiterzahl sollten realistisch prognostiziert werden.
  • Fortlaufende Überprüfung: Im Jahresverlauf müssen Umlagen überprüft und bei geänderter Kostenstruktur oder Mitarbeiterzahl angepasst werden.

Wer dies versäumt, läuft Gefahr, Unterdeckungen zu erleiden und Projektkalkulationen zu verfälschen.

Fazit

Die korrekte Umlage von AGK und weiteren Gemeinkosten ist für die Wirtschaftlichkeit von Baubetrieben entscheidend. Wer veraltete Zuschlagsätze verwendet oder Kosten unsystematisch verteilt, riskiert falsche Projektbewertungen und finanzielle Verluste. Daher sind ein stabiles Rechnungswesen, die regelmäßige Aktualisierung der Kostenannahmen und die Wahl der richtigen Umlagebasis die Schlüssel für verlässliche Kalkulationen und sichere Preisentscheidungen.

FAQ: Umlagen im Baubetrieb

Was sind AGK-Umlagen?

AGK-Umlagen verteilen allgemeine Geschäftskosten wie Verwaltung, Mieten und Versicherungen auf Baustellen.

Welche Umlagebasen sind üblich?

Häufig: Lohnsumme, Materialkosten, Nachunternehmerkosten oder eine Kombination.

Wie oft sollte man Umlagen anpassen?

Mindestens einmal jährlich sowie bei Tarifänderungen, Kostensteigerungen oder Änderungen der Mitarbeiterstruktur.

Kann man historische Umlagen verwenden?

Ja, aber nur wenn sie überprüft und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden.

Wie kann ich Umlagen optimieren?

Durch eine realistische Kostenplanung, laufende Datenkontrolle und eine verursachungsgerechte Wahl der Umlagebasis.