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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Gesundheitsförderung: Wie gelingt KMU der Einstieg ins betriebliche Gesundheitsmanagement?
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Gesundheitsförderung: Wie gelingt KMU der Einstieg ins betriebliche Gesundheitsmanagement?

Gesundheitsförderung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen, sagt die Arbeitspsychologin Dr. Maren Kentgens. In der aktuellen Ausgabe des Suiteify Talkformats "Butter bei die Fische" erläutert die Expertin, wie auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ins betriebliche Gesundheitsmanagement einsteigen können.

5 Min. Lesezeit

Es liegt auf der Hand: Je gesünder die Mitarbeitenden sind, desto geringer sind die Fehlzeiten – und desto höher ist die Produktivität. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben viele Arbeitgeber sich die Gesundheitsförderung auf die Fahnen geschrieben. Vor allem größere Firmen bieten ihren Beschäftigten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ein breites Portfolio an gesundheitsfördernden Maßnahmen an – vom hauseigenen Fitnesscenter bis hin zu medizinischen Check-ups.

Aber was ist eigentlich mit all den vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die ein deutlich schmaleres Budget und keine eigene Abteilung fürs BGM haben? Schauen diese Unternehmen beim Thema Corporate Health in die Röhre? Nein, sagt Maren Kentgens, operative Geschäftsführerin/COO der Oberberg GmbH. Auch für Mittelständler gebe es vielfältige Möglichkeiten, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu fördern.

Drei Tipps für einen erfolgreichen Einstieg ins BGM

Die betriebliche Gesundheitsförderung schaffe eine Win-win-Situation für alle Beteiligten, sagt Arbeitspsychologin Kentgens: So profitieren die Mitarbeitenden von Angeboten zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit. Zugleich stehen dem Arbeitgeber gesündere und damit leistungsfähigere Beschäftgte zur Verfügung. Positiver Nebeneffekt: Ein gut organisiertes BGM spricht sich herum und steigert auch die Attraktivität der Arbeitgebermarke auf dem Bewerbermarkt. Um erfolgreich einzusteigen, sollten insbesondere kleine und mittlere Arbeitgeber die folgenden Tipps berücksichtigen:

  1. Analysieren Sie zuerst den konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen! — Befragen Sie zu diesem Zweck neben den Entscheidern (Geschäftsführung, Führungskräfte) auch Mitarbeitende.
  2. Stellen Sie ein bedarfsgerechtes Angebot zur Gesundheitsförderung zusammen! — Greifen Sie sich aus dem Instrumentenkasten des betrieblichen Gesundheitsmanagements die Maßnahmen heraus, die für Ihre Belegschaft infrage kommen. Zu den besonders beliebten Instrumenten in anderen Firmen zählt etwa ein Employee Assistance Program (EAP). Bei diesem Unterstützungsangebot erhalten Mitarbeitende zum Beispiel anonym psychologische Beratung. Auch Angebote zur juristischen Erstberatung in arbeitsrechtlichen Fragen oder ein Facharztservice sind verbreitet.
  3. Steigen Sie niedrigschwellig ins betriebliche Gesundheitsmanagement ein! — Es muss nicht gleich das hauseigene Fitnesscenter sein. Gerade bei kleinerem Budget empfiehlt es sich, mit leicht umsetzbaren Angeboten zu starten. Typische Beispiele hierfür sind der Obstkorb, aus dem sich die Mitarbeitenden bedienen dürfen, oder ein Arbeitgeberzuschuss zu gezielten Sportangeboten. Solche Maßnahmen sind vergleichsweise kostenschonend zu realisieren und für die Beschäftigten sofort greifbar.
Die wichtigsten Meldungen zur Sozialversicherung
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Die wichtigsten Meldungen zur Sozialversicherung

Das Meldewesen in der Sozialversicherung (SV) ist ein wichtiger Bestandteil der Entgeltabrechnung. Dieser Beitrag nennt die wichtigsten Meldungen zur Sozialversicherung und erklärt die Pflichten und Verfahren.

5 Min. Lesezeit

Wer Beschäftigte abrechnet, sieht sich mit zahlreichen Meldepflichten konfrontiert. Diese zu erfüllen ist kein Hexenwerk, bedeutet aber zeitlichen Aufwand. Zudem erfordern die Meldungen zur Sozialversicherung eine gewisse Vorbereitung, denn einige Meldungen sind zwingend über spezielle Softwareprodukte zu erstellen. Dennoch können Arbeitgeber auch ohne umfangreiche Ausbildung ihren Pflichten nachkommen und alle erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung fristgerecht erstellen.

Die Meldungen zur Sozialversicherung im Überblick

Für jedes Beschäftigungsverhältnis sind verschiedene Meldungen zur Sozialversicherung notwendig. Wichtig sind vor allem:

Meldungen an die Krankenkasse

Die Krankenkasse ist die Einzugsstelle für die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosen- und Rentenversicherung und ist deshalb auch die Adresse für die meisten Meldungen zur Sozialversicherung. Erst durch diese Information erlangt die Einzugsstelle Kenntnis darüber, dass für einen Arbeitnehmer eine Beitragspflicht besteht, und kann die Entrichtung der Beiträge überwachen.

Arten von Meldungen

Im Rahmen der Sozialversicherung sind zahlreiche Einzelmeldungen erforderlich. Konkret unterscheidet man die folgenden Arten von Meldungen zur Sozialversicherung:

Statusbezogene Meldungen (beim Auftreten des jeweiligen Meldetatbestands), zum Beispiel:

  • Beginn der Beschäftigung
  • Ende der Beschäftigung
  • Wechsel zu einer anderen Krankenkasse durch den Arbeitnehmer
  • Unterbrechung der Beschäftigung (z. B. nach längerer Erkrankung, Elternzeit)
  • Änderung der persönlichen Daten (z. B. Name)
  • Änderung des Arbeitsentgelts (bei Wechsel zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)
  • Ende eines Kalenderjahres
  • Einmalzahlungen
  • Sofortmeldung (nur in von Schwarzarbeit bedrohten Branchen, z. B. Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe)

Jahresmeldung

Einmal jährlich bis spätestens zum 15. Februar des Folgejahres, Meldung über die Höhe des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens

Beitragsnachweis

Monatliche Meldung des anfallenden Sozialversicherungsbeitrags je Mitarbeiter (enthält neben den Krankenversicherungsbeiträgen auch die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Umlage U1 und U2 und zur Insolvenzgeldumlage)

Meldepflichtiger Personenkreis

Angemeldet werden müssen alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Hinzu kommen weitere Personenkreise, für die Beiträge entrichtet werden müssen (z. B. Arbeitnehmer in Altersteilzeit, Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten).

Adressat der Meldungen zur Sozialversicherung

Die Meldungen zur Sozialversicherung erfolgen stets an die Krankenversicherung, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Somit sind bei mehreren Arbeitnehmern, die bei verschiedenen Kassen versichert sind, auch mehrere Meldungen erforderlich.

Form der Meldungen zur Sozialversicherung

Die Meldung an die Einzugsstelle hat ausschließlich per Datenfernübertragung (DFÜ) zu erfolgen. Hierfür stehen entweder die kostenlose softwaregestützte Ausfüllhilfe „sv.net“ oder systemgeprüfte Softwareprodukte zur Verfügung, die die Abgabe der Meldungen zur Sozialversicherung erleichtern.

Sonderfall geringfügige Beschäftigung
Für geringfügig Beschäftigte (Minijob bis 603 Euro Monatsentgelt) gilt eine abweichende Einzugsstelle: die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Meldefristen

  • Sofortmeldung — Spätestens zur Aufnahme der Beschäftigung
  • Anmeldung — Mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen ab Aufnahme der Beschäftigung
  • Abmeldung — Mit der darauffolgenden Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen ab Beendigung der Beschäftigung
  • Jahresmeldung — Spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres
  • Unterbrechungsmeldung — Binnen zwei Wochen nach dem ersten vollen unterbrochenen Kalendermonat
  • Sondermeldung — Mit der darauffolgenden Lohnabrechnung
  • Änderungsmeldung — Mit der darauffolgenden Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Eintritt des Meldetatbestands
  • Beitragsnachweis — Spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats

Meldungen an die gesetzliche Unfallversicherung

An die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht jeder Mitarbeiter einzeln anzumelden. Die Meldepflicht besteht hier einmal jährlich gesammelt für alle Arbeitnehmer.

Meldepflichtiger Personenkreis

Zu melden sind alle abhängig Beschäftigten, einschließlich der geringfügig und kurzfristig Beschäftigten. Diese werden jedoch nicht namentlich erwähnt, sondern lediglich die Anzahl der Beschäftigten und das gesamte Jahresbruttoentgelt.

Adressat der Meldungen

Die Meldung ist an die jeweils zuständige, branchenbezogene Berufsgenossenschaft (BG) zu richten. Die Adressen können auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgerufen werden.

Form der Meldungen

Analog zu den Meldungen zur Sozialversicherung muss der Lohnnachweis elektronisch an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden. Im Jahr 2017 wurden die Meldungen an die BG an das DEÜV-Verfahren angeschlossen und werden seither ebenfalls entweder über sv.net oder über eine systemgeprüfte Software des Arbeitgebers übermittelt.

Meldefristen

Die Meldung zur Unfallversicherung, der Lohnnachweis, muss die Berufsgenossenschaft bis spätestens zum 12. Februar des Folgejahres erreichen.

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Pflicht für Arbeitgeber: Maschinelle SV-Meldungen

Die Meldungen zur Sozialversicherung müssen bereits seit dem Jahr 2006 maschinell übermittelt werden. Und auch die Unfallversicherung hat mittlerweile nachgezogen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Durch die digitale Übermittlung und Verarbeitung der Daten sparen die Einzugsstellen Aufwand und Kosten ein. Dieselben Vorteile bringt die zunehmende Digitalisierung auch für die Arbeitgeber mit sich, da die Daten nicht mehr manuell in ein Formular geschrieben werden müssen.

Für die Meldungen zur Sozialversicherung ist eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragungstechnologie zu verwenden. Hierfür gibt es zwei technische Lösungen:

  • SV-Meldeportal — Das SV-Meldeportal ist seit Oktober 2023 verfügbar und ersetzt die Vorgängeranwendung sv.net vollständig. Es ist eine reine Webanwendung und über jeden gängigen Browser aufrufbar. Über das SV-Meldeportal können Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise einreichen. Das Portal führt jedoch keine Entgeltberechnungen oder Berechnungen zu Sozialversicherungs- und Steueranteilen durch. Es ermöglicht lediglich die Übertragung von Informationen und ersetzt somit kein Lohnabrechnungsprogramm. Im Unterschied zu sv.net verfügt das SV-Meldeportal über eine cloudbasierte Datenspeicherung. Diese Funktion erlaubt es beispielsweise Kleinunternehmern, alle relevanten Daten online für maximal fünf Jahre zu speichern und sie später im Rahmen einer elektronischen Betriebsprüfung zu verwenden.
  • Systemuntersuchte Software für die Lohnabrechnung — Alternativ verwenden Arbeitgeber eine systemuntersuchte Software für die Übermittlung der Meldungen zur Sozialversicherung. Diese überträgt die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Einzugsstelle. Der entscheidende Vorteil ist jedoch: Die Informationen müssen nicht manuell errechnet und eingegeben werden. Das Programm ermittelt die Daten für die Beitragsnachweise und Lohnnachweise automatisch und trägt sie in das Formular ein (Datenvorbesetzung). Der Nutzer muss sie nur noch überprüfen, bei Bedarf korrigieren und absenden. Dadurch sinkt nicht nur der Arbeitsaufwand für die Erstellung und den Versand der Meldungen zur Sozialversicherung enorm, sondern auch die Fehleranfälligkeit verringert sich.

Was bedeutet „systemuntersucht“?
Eine systemuntersuchte Software hat von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) das Zertifikat „Systemuntersucht“ erhalten. Nur diese Stelle ist berechtigt, Entgeltabrechnungsprogrammen die Eignung zur Datenübermittlung zu bescheinigen, nachdem sie eine Systemprüfung und Pilotprüfung durchgeführt hat. Nähere Informationen zur Systemuntersuchung

Möchten Arbeitgeber eine Software für die Lohnabrechnung anschaffen, sollten sie darauf achten, dass diese mit dem ITSG-Zertifikat „Systemuntersucht“ ausgezeichnet ist. Andernfalls ist der Einsatz für die elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise nicht zugelassen. Mit einer ITSG-geprüften Software für die Lohnabrechnung wird es auch für Unternehmen ohne Know-how in diesem Bereich möglich, den gesetzlich auferlegten Meldepflichten zu entsprechen und den Aufwand hierfür minimal zu halten.

Arbeitszeiterfassung im Bau: Was das BAG-Urteil für Betriebe bedeutet
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Arbeitszeiterfassung im Bau: Was das BAG-Urteil für Betriebe bedeutet

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 ein wegweisendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Damit wird klar: Alle Unternehmen in Deutschland – ohne Ausnahme – müssen künftig die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Für die Baubranche, die ohnehin bereits Dokumentationspflichten kennt, bedeutet das: Bestehende Systeme sollten jetzt auf ihre Rechtssicherheit und Effizienz geprüft werden.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Das BAG-Urteil und der EuGH

Das BAG-Urteil basiert auf der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (Az. C-55/18). Darin wurde festgelegt, dass alle Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.

  • Der EuGH hat keine Fristen gesetzt, bis wann nationale Gesetze folgen müssen.
  • Das BAG stellte jedoch 2022 klar: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits nach geltendem Recht (über § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz).
  • Wie genau das System gestaltet ist, bleibt flexibel: Es kann schriftlich oder digital erfolgen.

Deutschland arbeitet derzeit an einem Gesetz zur Arbeitszeiterfassung, das voraussichtlich verbindliche Regeln und Sanktionen festlegen wird.

Was bedeutet das für Baubetriebe?

Für Bauunternehmen ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht neu:
Nach Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG) und § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) müssen bereits heute Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden – insbesondere bei Minijobbern, Teilzeitkräften und Beschäftigten im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Trotzdem sollten Bauunternehmen prüfen:

  • Rechtssicherheit: Entspricht das bisherige System den Anforderungen „objektiv, verlässlich, zugänglich“?
  • Praktikabilität: Können Mitarbeitende auch auf der Baustelle Arbeitszeiten einfach erfassen und abrufen?
  • Dokumentation: Werden Arbeitszeiten innerhalb von sieben Tagen erfasst und ordnungsgemäß archiviert?
  • Effizienz: Ist die genutzte Lösung wirklich zeitgemäß oder lassen sich Abläufe digital optimieren?

Digitale Zeiterfassung als Lösung

Digitale Systeme bieten für Baubetriebe klare Vorteile:

  • Orts- und zeitunabhängiger Zugriff – per App oder Browser
  • Automatische Archivierung – rechtssicher und GoBD-konform
  • Papierlose Prozesse – keine unleserlichen Stundenzettel mehr
  • Effiziente Workflows – weniger manueller Aufwand für Verwaltung und Bauleitung
  • Aktuelle Daten in Echtzeit – für Kalkulation, Nachweise und Auswertungen

Gerade für mobile Baustellen ist eine digitale, cloudbasierte Lösung oft die einzige Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben einfach und zuverlässig zu erfüllen.

Fazit

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist längst Realität – und wird bald durch ein deutsches Gesetz noch verbindlicher geregelt.

Bauunternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihr bisheriges System rechtssicher ist und zugleich effiziente digitale Prozesse ermöglicht. Wer rechtzeitig umstellt, vermeidet spätere Sanktionen und spart Verwaltungsaufwand.

Quellen

Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21

Europäischer Gerichtshof – Urteil C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 2 Nr. 1

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) § 2a

11 wichtige Personalcontrolling-Kennzahlen für KMU
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11 wichtige Personalcontrolling-Kennzahlen für KMU

Um ihren Personalbereich optimal zu steuern und die richtigen Entscheidungen zu treffen, benötigen Arbeitgeber Daten und Zahlen. Dieser Beitrag erläutert, welche Personalcontrolling-Kennzahlen jedes kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Blick haben sollte.

5 Min. Lesezeit

Nicht zuletzt durch den Fachkräftemangel rückt das Personalcontrolling in den Fokus. Unternehmen möchten beispielsweise wissen, ob ihre Aufwendungen für Personal, Ausbildung, Onboarding und Personalbindungsmaßnahmen richtig eingesetzt sind. Um das zu beurteilen und an den Stellschrauben zu drehen, benötigen sie Kennzahlen für das Personalcontrolling.

Was ist Personalcontrolling?

Personalcontrolling, auch HR-Controlling oder Human Resources Controlling genannt, analysiert das Verhältnis von personalbezogenem Aufwand und Ertrag. Es beantwortet zum Beispiel Fragen wie:

  • Wie hoch sind unsere Kosten für Recruiting und Onboarding?
  • Wie wirkungsvoll sind die Verfahren und Prozesse im Personalbereich und was kosten sie?
  • Wie erfolgreich sind wir in der Bindung von Leistungsträgern ans Unternehmen?
  • Konnte die Maßnahme XY unsere Fluktuation senken?

Dabei werden im Allgemeinen nicht die einzelnen Mitarbeiter, sondern die Belegschaft insgesamt oder bestimmte Abteilungen, Teams und Bereiche betrachtet.

Welche Methoden gibt es im Personalcontrolling?

Die Methoden des Personalcontrollings betrachten vier verschiedene Dimensionen des HR-Bereichs:

Controlling-Methode:

Betrachtet zum Beispiel:

Analysiert zum Beispiel:

Operatives Controlling

Gegenwärtige Effektivität des Personaleinsatzes, Wirkung von HR-Maßnahmen und -Prozessen

Kosten-Nutzen-Effekte von Prozessen und Maßnahmen zur Personalbindung etc.

Strategisches Controlling

Personalplanung, strategische Steuerung des Personaleinsatzes

Personalausstattung in Bezug auf langfristige Unternehmensziele

Quantitatives Controlling

Anzahl der Frauen im Unternehmen, Personalkosten

Harte, messbare Zahlen

Qualitatives Controlling

Weiche Faktoren wie Mitarbeiterzufriedenheit

Mitarbeiterbefragungen, 360-Grad-Beurteilungen

Welche Instrumente des Personalcontrollings gibt es?

Dank der Digitalisierung des Personalmanagements mit HR-Software und digitaler Personalakte können Unternehmen heute auf einen großen Werkzeugkasten zugreifen. Dazu gehören:

  • Personalkennzahlen und Kennzahlensysteme — Personalcontrolling-Kennzahlen sind das wichtigste Mittel, um belastbare Zahlen zu erhalten und Vorhersagen im HR-Bereich zu treffen.
  • Auswertungen — Moderne Personalsoftware bietet hier vielfältige Möglichkeiten. Damit behalten Sie die Personalcontrolling-Kennzahlen, die Sie besonders interessieren, im Blick.
  • Vergleiche — Diese geben zum Beispiel Aufschluss darüber, ob die verschiedenen Filialen im Plan liegen (Soll-Ist-Vergleich), ob Maßnahme X im Zeitverlauf Wirkung zeigen wird (Soll-Wird-Vergleich), ob die Prognose von letztem Jahr zutrifft (Wird-Ist-Vergleich) und so weiter.
  • Mitarbeiterbefragungen — Diese sind ein oft unterschätztes Instrument, um die Mitarbeiterzufriedenheit und andere weiche Faktoren zu analysieren. Mit Fragen, bei denen die Mitarbeiter Antworten auf einer Skala von 1 bis 5 geben können, erhalten Sie nicht nur ein Stimmungsbild, sondern Zahlen, aus denen Sie Trends ablesen können.
  • SWOT-Analyse — SWOT steht für Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats, also Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Anhand Ihrer HR-Analyseergebnisse erkennen Sie, welche Aspekte in Ihrem Unternehmen gut laufen und wo Sie nachjustieren sollten.

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Was sind die Ziele von Personalcontrolling?

Wie jedes Controlling hat auch das Personalcontrolling eine beratende Funktion: Es versetzt die Geschäftsleitung in die Lage, informierte Personalmanagement-Entscheidungen zu treffen. Außerdem zielt das Personalcontrolling darauf ab, eine integrierte, koordinierte und transparente Personalarbeit zu ermöglichen, Fehlsteuerungen früh zu erkennen, Maßnahmen und Prozesse zu evaluieren und die Zielerreichung im Personalwesen zu kontrollieren und zu steuern.

Welche Daten brauchen KMU für ein effektives Personalcontrolling?

Jedes Unternehmen hat individuelle Fragen und Herausforderungen. Deshalb sollten möglichst viele Daten und ein breites Spektrum an Personalcontrolling-Kennzahlen verfügbar sein. Hilfreich sind zum Beispiel folgende Zahlen und Daten – jeweils bezogen auf die Gesamtbelegschaft, eine Filiale oder einzelne Teams und Abteilungen:

  • Personalbestand
  • Durchschnittliche Verweildauer
  • Kündigungsquote
  • Recruiting-Kosten
  • Ausbildungsquote
  • Krankenstand
  • Ausfallquoten
  • Diversität
  • Bildungsstand und Kompetenzen der Arbeitnehmer
  • Löhne und Gehälter
  • Effizienz von Onboarding-Maßnahmen
  • Planstellen
  • Vakanzen
  • Altersstruktur
  • Teilzeitregelungen
  • Nachfolgeplanung
  • Zufriedenheitsdaten

Wie kommen KMU an die Daten fürs Personalcontrolling?

Es liegt auf der Hand, dass die für ein effektives Personalcontrolling notwendige Informationsbreite und -tiefe ohne eine HR-Software nicht zu erreichen ist. In der HR-Software laufen alle personalbezogenen Informationen zusammen (digitale Personalakte). Sie können zu Kennzahlen verarbeitet und individuell bereitgestellt werden.

Welche Personalcontrolling-Kennzahlen sind besonders wichtig?

Für ein KMU sind immer diejenigen Personalkennzahlen wichtig, die ihm helfen, in HR-Fragen noch wirtschaftlicher, strategischer und effizienter zu werden – siehe SWOT-Analyse. Das können ganz unterschiedliche Aspekte sein. Folgende Kennzahlen gelten gemeinhin als besonders hilfreich.

11 wichtige Kennzahlen für das Personalcontrolling

  1. Fluktuationsrate und Verweildauer im Unternehmen: Wie lange bleiben Mitarbeitende uns treu? Wie viele kündigen pro Jahr und gibt es hier einen Trend? Welche Personalbindungsmaßnahmen sind erfolgreich?
  2. Überstunden: Wie hoch ist die Überstundenbelastung? Sollten wir weitere Mitarbeiter einstellen oder durch Digitalisierung die vorhandenen entlasten?
  3. Effizienz der Mitarbeiter: Wie viele Mitarbeitende erreichen ihre Ziele? Wie entwickelt sich die Produktivität der Mitarbeitenden? Welche Incentives zeigen welche Wirkung? Zum Beispiel Boni, Weiterbildung, betriebliche Altersvorsorge usw.
  4. Krankenstand: Wie viele krankheitsbedingte Fehltage haben wir im Schnitt pro Mitarbeitendem? Sind bestimmte Abteilungen hier Spitzenreiter? Warum?
  5. Altersstruktur: Manche KMU haben hauptsächlich Mitarbeitende aus den geburtenstarken Jahrgängen, die bald in Rente gehen. Es wäre fatal, davor die Augen zu verschließen.
  6. Durchschnittsgehalt pro Vollzeitstelle: Wieviel kostet uns ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Schnitt? Bezahlen wir Frauen für die gleiche Tätigkeit niedriger als Männer?
  7. Personalbedarf: Wie viele Mitarbeitende benötigen wir für unser operatives Geschäft? Wie viele werden wir nächstes oder übernächstes Jahr brauchen? Können wir Vakanzen besetzen?
  8. Personalbeschaffungskosten (Recruiting-Kosten): Wieviel kostet es uns, eine Stelle zu besetzen? Angefangen von der Ausschreibung über die Bewerberauswahl bis hin zum Onboarding. Und wie lange dauert es, neue Mitarbeitende zu finden? Wie effizient ist unser Personalbeschaffungsprozess?
  9. Ausbildungsquote: Wie viele Auszubildende haben wir, gemessen in Prozent an der Gesamtbelegschaft? Wie viele von ihnen übernehmen wir im Schnitt?
  10. Interne Besetzungsquote: Wie viele Fachkräfte können wir aus den eigenen Reihen heranziehen? Wie wirtschaftlich ist das im Vergleich zum Recruiting von Externen?
  11. Mitarbeiterzufriedenheit: Wie zufrieden sind unsere Mitarbeitenden mit ihren Aufgaben, dem Management, den Entwicklungsmöglichkeiten, der internen Fortbildung, der allgemeinen Stimmung? Haben wir Mobbing-Probleme? Wenn ja, in welcher Abteilung?

SMARTes Personalcontrolling

Personalcontrolling-Kennzahlen dienen der Unternehmenssteuerung. Sie führen zu Erkenntnissen, die in Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Damit sich diese Maßnahmen evaluieren lassen, sollten sie an SMARTe Ziele geknüpft sein, das heißt, sie sollten spezifisch, messbar, angemessen, realistisch und zeitlich terminiert sein.

Ein mögliches Ziel für ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten könnte beispielsweise lauten: „Nächstes Jahr wollen wir zehn Prozent der freiwerdenden Stellen mit Bewerbern aus den eigenen Reihen besetzen.“

Fazit zur Kennzahlensteuerung im HR-Bereich

Personalcontrolling-Kennzahlen sind im HR-Bereich unverzichtbar. Sie ermöglichen Arbeitgebern, ihr wichtigstes Kapital – die Mitarbeitenden – effizient einzusetzen und Leistungsträger ans Unternehmen zu binden. Das Zahlenmaterial für das Personalcontrolling kommt dabei aus der HR-Software. Moderne Personalsoftware ermöglicht die verschiedensten Analysen, um ein Unternehmen auch für die Zukunft personell gut aufzustellen.

Neuer Mindestlohn und angepasste Geringfügigkeitsgrenzen: Was ändert sich für Arbeitgeber?
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Neuer Mindestlohn und angepasste Geringfügigkeitsgrenzen: Was ändert sich für Arbeitgeber?

Seit Oktober 2022 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro brutto pro Stunde. Die Fachanwälte Dr. Volker Vogt und Merle Kulbach erläutern in diesem Gastbeitrag, welche Auswirkungen die Anhebung auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hat.

5 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns angekündigt. Im Juni 2022 haben Bundestag und Bundesrat den Mindestlohn – abweichend vom üblichen Erhöhungsverfahren – einmalig per Gesetz angehoben. Seit Oktober 2022 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, statt bisher 10,45 Euro, mindestens 12 Euro brutto pro Zeitstunde zahlen. Auf den gesetzlichen Mindestlohn kann nicht durch vertragliche Regelungen verzichtet werden.

Künftige Anpassungen des Mindestlohns sollen wieder durch die Mindestlohnkommission, die normalerweise für die Anpassungen des Mindestlohns zuständig ist, vorgenommen werden. Die erste Anpassung soll am 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen.

Wie wirkt sich der höhere Mindestlohn auf Minijobs und Midijobs aus?

Minijobs

Die Anhebung des Mindestlohns hat Auswirkungen auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die sogenannten Minijobs. Bisher waren die geringfügigen Beschäftigungen bis zu einem monatlichen Entgelt von 450 Euro sozialversicherungsfrei. Diese Entgeltgrenze hebt der Gesetzgeber im Zuge der Mindestlohnerhöhung ebenfalls an, und zwar auf 520 Euro im Monat. Die höhere Verdienstgrenze soll Minijobbern eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum neuen 12-Euro-Mindestlohn ermöglichen.

Midijobs

Auch der Übergangsbereich (sogenannte Midijobs, früher: Gleitzone) ist von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Also Personen, die ein monatliches Entgelt von 450,01 Euro bis 1.300 Euro erhalten. Mit der Einführung des 12-Euro-Mindestlohns steigt die Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Midijobber sind sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen allerdings nur einen reduzierten Beitrag, der mit steigendem Entgelt an den normalen hälftigen Beitragssatz angepasst wird. Der Arbeitgeberbeitrag bemisst sich hingegen am tatsächlich erzielten Entgelt des Midijobbers.

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Welche weitere Gesetzesänderung gibt es in Bezug auf Minijobber?

Neben der Anhebung des Mindestlohns und der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze hat der Gesetzgeber eine weitere Änderung im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen auf den Weg gebracht: Bisher durfte der Verdienst von Minijobbern die Geringfügigkeitsgrenze maximal drei Monate lang aufgrund eines unvorhersehbaren Mehrbedarfs an Arbeitsleistung überschreiten – sofern dabei die zulässige Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wurde. Nun wurde die Regelung in § 8 Abs. 1b SGB IV erstmals gesetzlich fixiert:

  • Die maximale Dauer einer unvorhersehbaren Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 auf zwei Monate reduziert. Dies müssen Arbeitgeber in den Fällen, in denen ein unvorhersehbarer Mehrbedarf an der Arbeitsleistung des Minijobbers besteht, künftig unbedingt beachten.
  • Dauert die unvorhersehbare Überschreitung länger als zwei Monate und wird die neue Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro überschritten, so besteht Versicherungspflicht. Hier müssen dann die entsprechenden Meldungen an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abgegeben werden.

Was gilt es noch bei Minijobs zu beachten?

  • Bei der Beurteilung, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder nicht, ist nicht nur das monatliche Entgelt zu berücksichtigen. Vielmehr zählen hierzu auch Einmalzahlungen wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Diese Zahlungen sind nicht als unvorhersehbare Überschreitung der Entgeltgrenze in einem Monat zu bewerten, da der Arbeitnehmer mit ihnen bei Arbeitsaufnahme rechnen konnte. Falls sie Einmalzahlungen leisten, müssen Arbeitgeber also sicherstellen, dass durch diese Zahlungen die Jahresentgeltgrenze von künftig 6.240 Euro nicht überschritten wird. Andernfalls liegt von Beschäftigungsbeginn an keine Entgeltgeringfügigkeit vor.
  • Ebenfalls vor Beschäftigung eines Minijobbers ist abzuklären, ob weitere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden. Übt ein Minijobber mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, so werden die Entgelte zusammengezählt. Dies führt zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
  • Darüber hinaus sei auf die Dokumentationspflichten der werktäglichen Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten hingewiesen. Diesen Nachweis muss der Arbeitgeber für mindestens zwei Jahre beginnend ab dem Aufzeichnungszeitzeitpunkt (spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag) aufbewahren. Kommt er dieser Aufzeichnungspflicht nicht nach, droht ein Bußgeld.
  • Zuletzt müssen die Minijobber auf die Möglichkeit der Befreiung in der Rentenversicherung hingewiesen werden. Hier bietet es sich an, den Arbeitsverträgen den Vordruck der Minijobzentrale sowie das dazugehörige Merkblatt zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als Anlage beizufügen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung bindend und kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt zurückgenommen werden.

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Jetzt wird es Zeit für professionelle Zeiterfassung
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Jetzt wird es Zeit für professionelle Zeiterfassung

Mit seinem viel diskutierten Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Ein entsprechendes nationales Gesetz lässt in Deutschland noch immer auf sich warten. Und doch wird es für deutsche Arbeitgeber jetzt ernst: Das Bundesarbeitsgericht hat die Pflicht zur Zeiterfassung nun de facto noch vor dem Gesetzgeber eingeführt.

5 Min. Lesezeit

Das deutsche Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, die geleisteten Überstunden ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren – nicht aber die gesamte Arbeitszeit. Diese Regelung wurde im Mai 2019 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs revolutioniert. Demzufolge sind die Arbeitgeber in den Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ein System zur vollständigen Arbeitszeiterfassung einzurichten.

Doch obwohl das Thema die deutsche HR-Szene zunächst kräftig aufmischte, ist es seither ruhig geworden um die Zeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht hat es nun wieder erneut aufs Tableau gebracht. Das erst wenige Tage veröffentlichte Urteil stellt nämlich fest: Die vom EuGH gemachte Vorgabe zur verpflichtenden Zeiterfassung gilt bei korrekter Auslegung des Arbeitszeitgesetzes schon heute. Und setzt damit die deutschen Arbeitgeber jetzt in Zugzwang.

Das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 im Überblick

In dem EuGH-Urteil entschieden die Richter, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzuführen, das die detaillierte Zeiterfassung ermöglicht. Dies soll die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzen, die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit zu kontrollieren, etwa der Mindestruhezeiten oder der maximalen, durchschnittlichen Arbeitszeit pro Woche. Arbeitnehmern ermöglicht ein Zeiterfassungssystem zudem, ihre Rechte besser durchzusetzen, weil dadurch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nachweisbar wird.

Die bisherige Rechtssituation: Zeiterfassung für einige Arbeitgeber verpflichtend

Schon vor dem EuGH-Urteil gab es im deutschen Recht mehrere Vorschriften zu einer verpflichtenden Zeiterfassung:

  • Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss der Arbeitgeber Überstunden und Mehrarbeit aufzeichnen und diese Dokumentation mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Entscheidend ist hier, dass nur der Teil der Arbeitszeit aufzuzeichnen ist, der über die werktägliche Arbeitszeit hinausgeht.
  • Auch das Mindestlohngesetz schreibt für viele Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer vor, wenn sie in von Schwarzarbeit betroffenen Wirtschaftsbereichen tätig sind (§ 17 Abs. 1 MiLoG).
  • § 19 Abs. 1 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) verpflichtet den entsendenden Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit des entsendeten Arbeitnehmers zu erfassen.
  • Hat der Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, muss er auf Verlangen für alle betroffenen Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden sowie Ausfall- und Fehlzeiten einreichen.

Alle Arbeitgeber, die unter keine der oben genannten Regeln fallen, mussten bisher die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nicht zwingend dokumentieren. Darüber hinaus gab es bislang keine Verpflichtung, ein elektronisches System für die Zeitwirtschaft einzuführen.

Unklare Rechtslage bis zum BAG-Urteil

Die deutschen Arbeitgeber standen bis vor Kurzem noch vor dem Problem, dass der konkrete Handlungsbedarf bislang nicht geklärt werden konnte. Viele Experten waren der Auffassung, dass das EuGH-Urteil eine Vorgabe für die Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten sei, die Pflicht zur Zeiterfassung in nationales Recht umzusetzen. Folgte man dieser Argumentation, bestünde für die deutschen Arbeitgeber (noch) kein Handlungsbedarf über die bereits existierenden Verpflichtungen hinaus.

Andere Spezialisten kommen hingegen zu dem Ergebnis, dass das EuGH-Urteil direkt zur Anwendung kommen muss. In diese Kerbe schlägt auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 20. Februar 2020. In einem Vergütungsprozess stellten die Richter fest, dass die Ansicht des Europäischen Gerichtshofs aufgrund der EU-Grundrechts-Charta direkte Anwendung findet. Vor diesem Hintergrund wurde der Überstundenvortrag des klagenden Arbeitnehmers auf Basis seiner eigenen, handschriftlichen Dokumentation von den Richtern akzeptiert, weil der Arbeitgeber die Behauptungen mangels eines entsprechenden Zeiterfassungssystems nicht entkräften konnte.

Klärung durch das neueste BAG-Urteil

Klärung bringt jetzt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das sich eigentlich mit einer ganz anderen Frage auseinandersetzte. Die Richter hatten zu klären, ob dem Betriebsrat ein Initiativrecht bezüglich der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zusteht. Dieses Recht steht ihm nach Auffassung der BAG-Richter nicht zu (BAG, Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 21/22, Pressemitteilung 35/22). Was jetzt jedoch die Diskussion um das Thema Zeiterfassung anheizt, ist die Begründung. Im Urteil heißt es auszugsweise:

„Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG in sozialen Angelegenheiten nur mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Dies schließt ein – ggfs. mithilfe der Einigungsstelle durchsetzbares – Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung aus.“

Das BAG hat damit klar festgestellt: Entgegen der bisherigen Annahmen zahlreicher Rechtsexperten kann das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 durchaus europarechtskonform ausgelegt werden. In der Konsequenz müssen Arbeitgeber die Vorgaben zur Zeiterfassung bereits erfüllen und dürfen nicht abwarten, bis der deutsche Gesetzgeber die EuGH-Vorgabe in nationales Recht umgesetzt hat.

Im Vorteil sind jetzt Arbeitgeber, die schon frühzeitig vorgesorgt und ein adäquates Zeiterfassungssystem eingeführt bzw. bestehende Systeme nachjustiert haben. Akuter Handlungsbedarf besteht nun in Unternehmen, die bislang noch keine Zeiterfassungslösung im Einsatz haben.

Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit werden zukünftig in der jetzigen Form nicht mehr möglich sein, besonders wenn sie mit einer pauschalen Überstundenabgeltung verbunden sind. Unternehmen, die solche oder ähnliche Arbeitszeitmodelle im Einsatz haben, werden künftig nicht mehr um ein Mindestmaß an Kontrolle herumkommen.

Professionelle Zeiterfassung – warum sich die Investition lohnt

Die Investition in eine softwaregestützte Arbeitszeiterfassung lohnt sich unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung für nahezu jeden Unternehmer. Der Einsatz professioneller Zeitwirtschaftslösungen von Anbietern wie askDANTE oder ZMI bringt nämlich eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Homeoffice: Arbeiten die Mitarbeiter im Homeoffice, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nur über ein Zeiterfassungssystem effektiv kontrollieren.
  • Transparenz: Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können jederzeit nachvollziehen, wann wie viele Stunden gearbeitet wurde und wie viele Überstunden angefallen sind.
  • Geringere Fehleranfälligkeit: Gegenüber der manuellen Berechnung von Löhnen ist die automatisierte Arbeitszeiterfassung klar im Vorteil – viele Prozesse, etwa die Lohnabrechnung, lassen sich anhand der lückenlosen Daten automatisieren.
  • Aktuelle Berichte: Der Arbeitgeber kann jederzeit auf aktuelle Berichte und Statistiken zugreifen.
  • Flexibilität: Das EuGH-Urteil führt nicht etwa zum Zwangs-Comeback der klassischen Stechuhr, sondern bietet jede Menge Freiraum für die Zeiterfassung, etwa per Terminal, Webbrowser, Computer oder Smartphone.

Zeiterfassung manuell oder elektronisch? Professionelle Zeitwirtschaft empfehlenswert

Der EuGH machte keine Angaben dazu, wie das Zeiterfassungssystem konkret aussehen soll und auch Vorgaben des deutschen Gesetzgebers fehlen hierzu noch. Mit dem neuen BAG-Urteil haben sich diesbezüglich keine Veränderungen ergeben. Nach wie vor gibt es keine vorgeschriebene Form, und der Betriebsrat hat für die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystem kein Initiativrecht, kann sie also nicht erzwingen.

Das System muss dem EuGH zufolge lediglich „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein. Diesen Anforderungen könnte nach heutigem Stand sogar eine gut strukturierte, handschriftliche Dokumentation der Arbeitszeiten oder eine klassische Stechuhr gerecht werden. Und doch gibt es gute Gründe, sich für eine professionelle digitale Zeiterfassung zu entscheiden:

  • Datenschutz: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen hohe Anforderungen an die Verarbeitung von Arbeitszeitdaten und damit verbundenen personenbezogenen Daten. Professionelle Software stellt sicher, dass nur zulässige Daten verarbeitet werden, diese nach deren maximal zulässiger Speicherdauer gelöscht werden und der Zugriff durch unberechtigte Dritte verhindert wird.
  • Datensicherung: Ein Verlust von Daten würde nicht nur einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Dokumentation der Arbeitszeiten bedeuten, sondern zugleich auch den Verlust der Nachweismöglichkeiten im Fall eines Gerichtsprozesses. Eine fortlaufende Datensicherung in Form von Back-ups ist für professionelle Software selbstverständlich.
  • Homeoffice: Rund jeder vierte Arbeitnehmer arbeitet 2021 bereits im Homeoffice. Um bei Remote-Arbeitsmodellen die Kontrolle über gearbeitete Arbeitsstunden behalten zu können, lohnt sich die Investition in ein Zeiterfassungssystem, das die Dokumentation über mobile Schnittstellen ermöglicht. Zudem sollten Arbeitgeber schon heute einen Blick in die Zukunft werfen: Mit einem neuen Referentenentwurf des „Mobile-Arbeit-Gesetzes“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitgeber dazu verpflichten, die gesamte tägliche Arbeitszeit von mobil arbeitenden Mitarbeitern zu dokumentieren.
  • Auswertbarkeit: Um den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs genügen zu können, müssen die Daten auswertbar sein. Anhand handschriftlicher Aufzeichnungen dürfte dies nur schwer möglich sein.

Fazit

Jetzt ist der Punkt gekommen, an dem Arbeitgeber schnell handeln müssen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Einführung einer professionellen Zeiterfassung ist nun Pflicht. Im Idealfall wird sie softwaregestützt umgesetzt, aber auch jedes andere zuverlässige System ist ausreichend. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert schwerwiegende Folgen: Es könnte zu bösen Überraschungen kommen, wenn eine Vergütungsklage genauere Aufzeichnungen erfordert oder seitens des Gesetzgebers Strafen für Versäumnisse der Arbeitgeber eingeführt werden.

Die besten Bewerbermanagementsysteme 2025 für KMUs: Dein Vergleich auf einen Blick
HR & Payroll

Die besten Bewerbermanagementsysteme 2025 für KMUs: Dein Vergleich auf einen Blick

Ob du gerade erst ins digitale Recruiting einsteigst oder deine bestehende Bewerbungssoftware optimieren möchtest: Dieser Artikel hilft dir, die passende Lösung zu finden, mit der du deine Prozesse vereinfachst, Zeit sparst und die besten Talente für dein Team gewinnst.

5 Min. Lesezeit

Du suchst nach einer Bewerbermanagement-Software, die wirklich zu deinem Unternehmen passt? Dann bist du hier genau richtig.  In unserem Vergleich der besten Recruiting-Tools 2025 für kleine und mittlere Unternehmen zeigen wir dir, worauf es ankommt – von Benutzerfreundlichkeit über Funktionen bis hin zu Preis-Leistung.

Ob du gerade erst ins digitale Recruiting einsteigst oderdeine bestehende Bewerbungssoftware optimieren möchtest: Dieser Artikel hilft dir, die passende Lösung zu finden, mit der du deine Prozesse vereinfachst, Zeit sparst und die besten Talente für dein Team gewinnst.

Warum du eine passende Bewerbermanagement-Software brauchst

In der heutigen Arbeitswelt ist ein Bewerbermanagementsystem (BMS) oder eine Talent Acquisition Suite fast schon ein Muss. Gerade wenn du im Wettbewerb umqualifizierte Fachkräfte mithalten willst, kommst du an einer digitalen Lösung nicht vorbei. Denn moderne Systeme verbessern nicht nur die Candidate Experience, sondern bringen Struktur und Tempo in deinen Recruiting-Alltag

Von der Bewerbung bis zur Zusage – digital und durchdacht

Von der Verwaltung eingehender Bewerbungen bis zur professionellen Kommunikation mit Kandidat:innen: Ein Bewerbermanagementsystemnimmt dir viele manuelle Schritte ab. Besonders für Unternehmen mit vielen offenen Positionen oder hoher Fluktuation ist das ein echter Gewinn. Große Unternehmen zeigen längst, wie sehr standardisierte Abläufe die Personalbeschaffung entlasten – aber auch KMUs können davon enorm profitieren.

Weniger Aufwand, mehr Überblick

Digitale Prozesse bedeuten nicht nur mehr Übersicht, sondern auch spürbare Zeit- und Kostenersparnis. Mit automatisierten Workflows und einer zentralen Plattform hast du alle Bewerbungen im Blick – ohne Zettelwirtschaft oder manuelle Listen. Viele Systeme ermöglichen zudem, Stellenanzeigen mit wenigen Klicks auf verschiedenen Jobportalen zu veröffentlichen und so deine Reichweite zu erhöhen.

Arbeitgebermarke stärken – durch professionelle Kommunikation

Ein zusätzlicher Pluspunkt: Deine Arbeitgebermarke gewinnt. Denn wer schnell, transparent und professionell kommuniziert, bleibt im Gedächtnis. Bewerber:innen erleben den Prozess als wertschätzend und gutstrukturiert – das stärkt Vertrauen und kann dazu beitragen, Wunschkandidat:innen an dein Unternehmen zu binden.

Fazit: Alles, was modernes Recruiting braucht

Kurz gesagt: Das passende Bewerbermanagementsystem liefert dir alles, was du für erfolgreiches Recruiting brauchst – heute und in Zukunft.Wichtig ist nur, dass du eine Lösung findest, die zu deinem Unternehmen passt, mit deinen Anforderungen wächst und dir genug Flexibilität lässt.

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Was ist ein Bewerbermanagementsystem?

Ein Bewerbermanagementsystem (auch ATS – Applicant Tracking System – genannt) hilft dir, Bewerbungen zentral zu verwalten und alle Schritte im Recruiting-Prozess zu digitalisieren. Vom Anforderungsprofil bis zur finalen Zusage behältst du mit einem solchen System jederzeit den Überblick – und sparst dabei nicht nur Zeit und Nerven, sondern sorgst auch für einen professionellen Eindruck bei deinen Kandidat:innen.

Digitale Prozesse, die dir den Rücken freihalten

Doch moderne Bewerbermanagementsysteme können mehr, als nur Unterlagen sortieren. Sie fügen sich nahtlos in deine HR-Prozesse  ein und bieten eine durchgängige Plattform, mit der du dein gesamtes Recruiting strategisch aufstellen kannst. Viele Routinetätigkeiten wie Terminabsprachen oder E-Mail-Kommunikation lassen sich automatisieren, sodass du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: die Auswahl der passenden Talente.

Den Überblick behalten – auch bei hoher Bewerberzahl

Einheitlich aufgebaute Bewerbungsunterlagen helfen dir dabei, Kandidat:innen objektiv zu vergleichen – besonders dann, wenn viele Bewerbungen auf eine Stelle eingehen. Darüber hinaus liefern dir gute Systeme wertvolle Insights:

  • Du siehst auf einen Blick,
  • welche Stellenanzeigen performen,
  • wo du Reichweite verlierst oder
  • an welcher Stelle Kandidat:innen abspringen.

Diese Daten helfen dir, dein Recruiting kontinuierlich zu verbessern.

Individuelle Workflows für effizientes Bewerbermanagement

Ein weiterer Vorteil: Du kannst dein System individuell an die Abläufe in deinem Unternehmen anpassen. So lassen sich Rollen, Workflowsund Zugriffsrechte passgenau konfigurieren – egal ob du allein rekrutierst oder ein ganzes Team involviert ist. Das reduziert Komplexität und sorgt für Klarheit im Prozess.

Reichweite steigern und Arbeitgebermarke stärken

Viele Bewerbermanagementsysteme integrieren heute auch Social Media und Jobplattformen direkt ins Tool. Damit erreichst du mehr Menschen mit weniger Aufwand – und kannst die Reichweite deiner Stellenanzeigendeutlich erhöhen. Gleichzeitig stärkst du deine Arbeitgebermarke, indem du Kandidat:innen eine strukturierte, transparente und wertschätzende Kommunikation bietest.

Unterm Strich gilt: Ein gutes Bewerbermanagementsystembringt nicht nur Effizienz – es macht dein Recruiting zukunftsfähig. Es hilft dir, die richtigen Talente zu finden, deine Prozesse zu optimieren und deine Position im War for Talent zu stärken.

Deine Vorteile mit einer Bewerbermanagement-Software

Recruiting kostet Zeit, bindet Ressourcen – und wird zunehmend komplexer. Genau hier setzt eine Bewerbermanagement-Software an: Sieunterstützt dich dabei, den Überblick zu behalten, Prozesse zu automatisieren und Bewerbenden ein positives Erlebnis zu bieten. Wer auf das richtige Systemsetzt, spart Aufwand und verbessert die Qualität im gesamten Bewerbungsprozess.

Zeit- & Kostenersparnis

Mach Schluss mit E-Mail-Chaos und Excel-Listen: Automatisierte Prozesse helfen dir, Struktur in den Recruiting-Prozess zubringen und wertvolle Zeit zu sparen. Statt dich mit manuellen Aufgabenaufzuhalten, kannst du dich auf strategische HR-Arbeit konzentrieren. Gleichzeitig minimiert die Automatisierung Fehler und sorgt für reibungslose Abläufe – von der Stellenausschreibung bis zur finalen Entscheidung.

Zentrale Übersicht

Mit einem zentralen Dashboard behältst du jederzeit den Überblick über alle Bewerbungen und deren Status. Du siehst auf einen Blick, was als Nächstes ansteht, wer gerade im Auswahlprozess ist und wo du nachjustieren musst. Das erleichtert die Planung und beschleunigt die Entscheidungsfindung.

Bessere Candidate Experience

Kommuniziere schneller, transparenter und professioneller. Mit automatisierten, aber personalisierten Nachrichten informierst du Bewerbende zuverlässig über jeden Schritt – und hinterlässt einen positiven Eindruck. Eine gute Candidate Experience stärkt deine Arbeitgebermarke und erhöht die Chance auf Weiterempfehlungen.

Smarte Workflows

Verteile Aufgaben effizient und stimme dich einfacher mit Kolleg:innen ab. Intelligente Workflows sorgen für klare Verantwortlichkeiten und machen deine internen Abläufe schlanker. Ob HR, Fachabteilung oder Geschäftsführung – alle Beteiligten arbeiten Hand in Hand.

Reichweite steigern

Veröffentliche Stellenanzeigen direkt über das System auf verschiedenen Jobbörsen und deiner Karriereseite. So erreichst du mehrpotenzielle Talente – ganz ohne zusätzlichen Aufwand. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist Sichtbarkeit ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Rechtssicher arbeiten

Datenschutz? Erledigt! Mit einer DSGVO-konformen Lösung speicherst du Bewerbungsunterlagen sicher und rechtssicher. Das schützt dein Unternehmen vor Risiken – und signalisiert Bewerbenden: Ihre Daten sind bei dir in guten Händen. Dank zentraler Datenbank hast du außerdem jederzeit Zugriff auf alle relevanten Informationen.

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Warum die Candidate Experience den Unterschied macht

Die Candidate Experience – also das, was Bewerbende währenddes gesamten Bewerbungsprozesses erleben – entscheidet oft darüber, wie dein Unternehmen wahrgenommen wird. Ist der Ablauf klar, transparent und wertschätzend, steigen die Chancen auf qualifizierte Bewerbungen – und auch dein Standing als Arbeitgeber:in.

Ein strukturierter Recruiting-Prozess, eine benutzerfreundliche Karriereseite und eine verlässliche Kommunikation schaffen Vertrauen. Mit einer modernen Bewerbermanagement Software kannst du genau das sicherstellen – und den gesamten Ablauf für alle Beteiligten angenehmer gestalten. Automatisierte E-Mails, klare Informationen und ein professioneller Auftritt sorgen dafür, dass sich Talente abgeholt und wertgeschätzt fühlen.

Auch die Reichweite deiner Stellenanzeigen spielt eine wichtige Rolle. Durch integrierte Schnittstellen zu Social Media und Jobportalen erreichst du mehr Menschen – und sprichst gezielt passende Kandidat:innen an. Das Ergebnis: mehr Bewerbungen, bessere Passung und eine stärkere Arbeitgebermarke.

Eine gute Candidate Experience macht dein Unternehmen nicht nur attraktiver. Sie ist auch ein entscheidender Hebel, um Top-Talente langfristig zu gewinnen und zu binden.

Was ein gutes Bewerbermanagement-Tool können muss

Damit du dein Recruiting wirklich effizient, transparent und erfolgreich gestalten kannst, sollte ein Bewerbermanagementsystem bestimmte Anforderungen erfüllen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Kriterien – aus Sicht von HR-Teams und Bewerbenden gleichermaßen:

  • Einfach in der Anwendung: Die Oberfläche sollte intuitiv bedienbar sein – für dich im HR-Team genauso wie für Bewerbende. So sparst du Zeit bei der Einarbeitung und gestaltest den Bewerbungsprozess angenehm und zugänglich.
  • Automatisierte Abläufe: Ob Eingangsbestätigung, Interviewplanung oder Reminder: Automatisierungen entlasten dich im Alltag und sorgen dafür, dass keine Aufgabe untergeht.
  • Zentrale Datenverwaltung: Bewerberprofile, Anhänge, Notizen – alles an einem Ort, DSGVO-konform gespeichert und jederzeit abrufbar.
  • Schnelle Suche & smarte Filter: Die Software sollte dir helfen, passende Talente schnell zu identifizieren – mit intelligenten Such- und Filterfunktionen.
  • Kommunikation, die verbindet: Integrierte Tools für E-Mail oder Messenger sorgen für eine einfache, konsistente und persönliche Kommunikation mit den Kandidat:innen.
  • Transparente Prozessübersicht: Behalte jederzeit den Status aller Bewerbungen im Blick – vom ersten Kontakt bis zur Zusage.
  • Nahtlose Integration: Ob Zeiterfassung, HR-System oder ERP: Die Software sollte sich nahtlos in deine bestehenden Tools integrieren lassen.
  • Daten, die dir helfen: Erkenne, was gut funktioniert – und wo du nachjustieren kannst. Dashboards und Berichte liefern dir wichtige Insights zum Recruiting-Erfolg.
  • DSGVO-konforme Sicherheit: Datenschutz ist Pflicht. Achte auf verschlüsselte Speicherung, klare Rechteverteilung und Hosting im Einklang mit der DSGVO.
  • Mitwachsen statt austauschen: Gute Software wächst mit – egal ob du fünf oder fünfzig Stellen pro Monat ausschreibst.
  • Flexibel anpassbar: Jedes Unternehmen tickt anders. Stell sicher, dass du Workflows und Rollen flexibel konfigurieren kannst.
  • Social-Media-Integration: Jobanzeigen direkt auf LinkedIn, XING & Co. veröffentlichen – ganz einfach aus der Software heraus.
  • Mitarbeitende werben Talente: Wenn du interne Empfehlungsprogramme nutzt: Ideal, wenn das System diese ebenfalls abbilden kann.
  • Kosten im Blick: Eine transparente Übersicht über Kosten und den Return on Investment (ROI) hilft dir, Entscheidungen datenbasiert zu treffen.
  • Time-to-Hire optimieren: Gute Systeme reduzieren deine Time-to-Hire – und damit auch deine Recruiting-Kosten.
  • Ganzheitlich denken: Deine Bewerbermanagement-Software sollte sich problemlos in andere HR-Prozesse wie Onboarding, Entwicklung oder Payroll einfügen lassen.

Ein System, das diese Anforderungen erfüllt, ist nicht einfach ein digitales Tool – es wird zum Herzstück deiner Recruiting-Strategie.

Die besten Bewerbermanagementsysteme 2025 im Vergleich

Du willst nicht irgendein System, sondern eines, das zu dir und deinem Unternehmen passt? Hier findest du eine kompakte Übersicht der beliebtesten Bewerbermanagementsysteme – mit ihren jeweiligen Stärken, Schwächen und Besonderheiten.

1. Personio

  • Ideal für: Start-ups und wachsende KMUs
  • Stärken: Einfaches Handling, schneller Einstieg
  • Schwächen: Begrenzte Individualisierungsmöglichkeiten
  • Preis: ab 99 €/Monat

Personio ist ein Allrounder für HR-Prozesse – von Recruiting über Lohn bis zur Zeiterfassung. Besonders kleine Unternehmen profitieren vom intuitiven Einstieg und der Automatisierung wiederkehrender Aufgaben. Wer sich vorab ein Bild machen möchte, kann die Software kostenlostesten.

2. Softgarden

  • Ideal für: Mittelständische Unternehmen
  • Stärken: Karriereseite, Employer Branding Tools
  • Schwächen: Eingeschränkte Analysefunktionen
  • Preis: auf Anfrage

Mit Softgarden stärkst du deine Arbeitgebermarke. Die Plattform punktet mit einer modernen Karriereseite, überzeugendem Design und schlanken Prozessen. Ein zuverlässiges Recruiting-Tool für Unternehmen, die das Bewerbererlebnis in den Mittelpunkt stellen.

3. Prescreen

  • Ideal  für: Recruiting mit XING-Fokus
  • Stärken: Gute Integration ins XING-Ökosystem
  • Schwächen: Begrenzte Internationalität
  • Preis: ab ca. 300 €/Monat

Prescreen ist eine gute Lösung, wenn dein Recruiting auf den deutschsprachigen Raum fokussiert ist – insbesondere via XING. Die Software bietet umfassende Funktionen und eine klare, strukturierte Benutzeroberfläche für alle Phasen des Bewerbungsprozesses.

4. Greenhouse

  • Ideal für: International agierende Teams
  • Stärken: Hohe Skalierbarkeit, starke Funktionen
  • Schwächen: Englischsprachig, komplexe Einrichtung
  • Preis: auf Anfrage

Greenhouse bietet dir eine mächtige Plattform mit starken Integrationen und flexiblen Workflows. Ideal für große Teams, die weltweit rekrutieren – vorausgesetzt, du bringst die nötigen Ressourcen für Implementierung und Schulung mit.

5. Recruitee

  • Ideal für: Flexibles, kollaboratives Recruiting
  • Stärken: Intuitiv, flexibel, moderne UX
  • Schwächen: Geringe DACH-Fokussierung
  • Preis: ab 185 €/Monat (zzgl. ggf. Hiring Fee)

Recruitee überzeugt mit einem klaren Design und hoher Flexibilität. Die Software eignet sich besonders für Teams, die Wert auf Zusammenarbeit und ein modernes Tooling legen. Achte auf die Gesamtkosten – je nach Paket können Zusatzgebühren entstehen.

6. Onlyfy (by XING)

  • Ideal für: Unternehmen mit Fokus auf Active Sourcing
  • Stärken: Talent Pools, modernes Design
  • Schwächen: Weniger geeignet für kleinere Unternehmen
  • Preis: auf Anfrage

Onlyfy verbindet Active Sourcing mit Bewerbermanagement – alles in einem Tool. Durch die direkte XING-Anbindung erreichst du qualifizierte Talente dort, wo sie wirklich aktiv sind. Besonders relevant für Unternehmen mit Fokus auf strategisches Recruiting.

7. Suiteify – Die Lösung für KMUs im DACH-Raum

  • Ideal für: Kleine und mittlere Unternehmen
  • Stärken: Nahtlose Integration in deine HR- und Payroll-Prozesse, Intuitive Bedienung - auch ohne IT-Wissen, Höchste DSGVO-Sicherheit, Persönlicher Support und lokale Expertise
  • Preis: Fair & transparent – abgestimmt auf deine Unternehmensgröße
  • Besonderheit: Suiteify ONE ist mehr als Recruiting – es ist dein HR-Komplettsystem mit Bewerbermanagement, Personalakte, Zeiterfassung & Co

Suiteify ist deine HR-Software, wenn du eine Lösung suchst, die genau auf dein KMU zugeschnitten ist. Ob Recruiting, Zeiterfassung oder Lohn – du profitierst von zentralen Workflows, starker Automatisierung und echter Hands-on-Unterstützung durch unser Team. Die Plattform wächst mit dir –egal, wie viele Standorte oder Mitarbeitende du betreust.

Erfolgsbeispiel: So klappt der Umstieg auf ein modernes Recruiting-Tool

Die Oberbank AG hat ihr Bewerbermanagement mit Suiteify digitalisiert – und das mit sichtbarem Erfolg:

Durch die effiziente Verwaltung der Kandidat:innendaten konnten wir unsere Prozesse verschlanken, die Time-to-Hire deutlich senken und profitieren heute von einer professionellen, durchgängigen Lösung.

Hier geht’s zur vollständigen Case Study.

Was wir daraus lernen können?
Ein starkes Bewerbermanagementsystem wirkt – und zwar langfristig.

Warum Suiteify den Unterschied macht

Die Oberbank ist nur ein Beispiel von vielen: Unsere Kund:innen berichten regelmäßig von einer spürbaren Verbesserung ihrer Recruiting-Prozesse und einer passgenaueren Personalauswahl. Der Schlüssel? Automatisierung, zentrale Verwaltung und intuitive Abläufe.

💡 Die Vorteile auf einen Blick:

  • Weniger Routine, mehr Strategie: Durch automatisierte Aufgaben und strukturierte Datenverwaltung bleibt mehr Zeit für das Wesentliche.
  • Bessere Candidate Experience: Bewerbende fühlen sich informiert, ernst genommen und wertgeschätzt – von der Bewerbung bis zur Entscheidung.
  • Schnellere Entscheidungen: Alle wichtigen Infos sind jederzeit abrufbar. Das spart Zeit und sorgt für fundierte Entscheidungen.
  • Effizientere Zusammenarbeit: HR, Fachabteilungen und Führungskräfte arbeiten enger zusammen – digital, vernetzt und transparent.

Bereit für den nächsten Schritt?

Die Oberbank plant bereits die Integration weiterer Module –und zeigt damit, dass ein modernes Bewerbermanagementsystem kein Einmal-Projekt ist, sondern ein zentraler Hebel für nachhaltige Personalentwicklung.

Häufige Fragen rund um Bewerbermanagementsysteme

Was kostet ein Bewerbermanagementsystem?

Die Preise starten bereits bei unter 100 € im Monat. Je nach Funktionsumfang und Unternehmensgröße können sie stark variieren. Wichtig: Berücksichtigen eben den Lizenzkosten auch einmalige Ausgaben für Implementierung, Schulung und individuelle Anpassungen. Viele Anbieter – auch wir bei Suiteify – bieten skalierbare Preismodelle, die mit deinem Unternehmen mitwachsen.

Eignet sich ein BMS auch für kleine Teams und Start-ups?

Unbedingt. Gerade kleine HR-Teams profitieren stark von Automatisierung und zentraler Übersicht. Mit einem Bewerbermanagementsystemsparst du Zeit, reduzierst manuellen Aufwand und hast mehr Freiraum fürstrategische Aufgaben – selbst bei begrenzten Ressourcen.

Wie schnell kann ich mit Suiteify starten?

Schnell! Innerhalb weniger Tage kannst du dein Bewerbermanagement mit Suiteify live schalten – inklusive Support, Schulung und sicherem Datenimport. Wir begleiten dich eng im Onboarding, damit du direktdurchstarten kannst.

Was bringt mir die Integration mit anderen Tools?

Du arbeitest effizienter, reduzierst Medienbrüche und erhältst konsistente Daten – von der Bewerbung bis zur Lohnabrechnung. Eine integrierte HR-Landschaft spart Zeit, minimiert Fehler und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Teams.

Fazit: Finde das passende Bewerbermanagementsystem für dein Unternehmen

Du willst Recruiting einfacher, schneller und erfolgreicher gestalten? Dann ist ein Bewerbermanagementsystem dein Gamechanger. Besonders als kleines oder mittleres Unternehmen im DACH-Raum profitierst du von einer Lösung wie Suiteify: intuitiv, leistungsstark und skalierbar.

Ein BMS ist weit mehr als ein Verwaltungstool – es ist dein strategischer Partner in der Personalgewinnung. Es hilft dir, Prozesse zu optimieren, die Candidate Experience zu verbessern und dein Recruiting datenbasiert weiterzuentwickeln.

💡 Bonus: Mitautomatisierten Workflows, integrierten Kommunikationslösungen und intelligenter Datenanalyse legst du den Grundstein für nachhaltiges Wachstum – und ziehst genau die Talente an, die zu deinem Unternehmen passen.

Arbeitszeitflexibilisierung im Bau: Vorteile & Zeitkontenmodelle
HR & Payroll

Arbeitszeitflexibilisierung im Bau: Vorteile & Zeitkontenmodelle

Überstunden, witterungsbedingte Ausfälle und Auftragsschwankungen sind im Bau Alltag. Ohne klare Vereinbarungen führt das oft zu Konflikten und finanziellen Belastungen. Ein etabliertes Instrument in der Bauwirtschaft sind Arbeitszeitkonten verbunden mit Saison-Kurzarbeitergeld (KuG) – mit dem Ziel, Beschäftigung ganzjährig abzusichern. Tarifpartner haben 2007 Regelungen zur Flexibilisierung vereinbart. Doch wie verbreitet sind diese Modelle heute? Welche Vorteile bringen sie für Unternehmen und Arbeitnehmer? Und welche Bedingungen gelten konkret?

5 Min. Lesezeit

Grundlagen: Flexibilisierung im Baugewerbe

Die Tarifparteien des Baugewerbes haben sich darauf verständigt, Arbeitszeitflexibilisierung zu ermöglichen. Das bedeutet: Zeitkonten und saisonales Kurzarbeitergeld werden kombiniert, um Schwankungen im Arbeitsvolumen auszugleichen und Beschäftigung zu sichern.

Vorteile für Unternehmen

  • Die ersten bis zu 150 Stunden sind in der Regel überstundenzuschlagsfrei, wenn sie dem Zeitkonto zugeführt werden (nach Tarifregelungen; individuelle Betriebsvereinbarungen beachten).
  • Reduzierung von Zuschlagszahlungen und Sondervergütungen bei gleichem Einsatz.
  • Höhere Flexibilität in der Personaleinsatzplanung – Auftragsspitzen lassen sich besser abfangen.
  • Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber: Bewerbende sehen Zeitkonten oft als Vorteil bei Planungssicherheit.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Absicherung gegen Lohnausfälle bei wetterbedingten oder Auftragsausfällen in der Schlechtwetterperiode.
  • In Zeiten, in denen Guthaben eingebracht werden, kann ein „Zuschuss-Wintergeld“ tariflich vorgesehen sein (bei SOKA-BAU bekannt).
  • Mehr Planungssicherheit und oft bessere Jahresverdienste durch Ausgleich statt Kurzarbeit.

Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung

Variante 1 (Saisonmodell):

  • April bis November: höhere Sollstunden
  • Dezember bis März: reduzierte Sollstunden

Variante 2 (Konstanter Monatslohn):

  • Jeden Monat gleiche Sollstunden – glatter Monatslohn

Variante 3 (Monatsspezifisch):

  • Sollstunden je kalendermäßigem Tarifmonat – entspricht der tatsächlichen Dauer des Monats

Diese Modelle ermöglichen einen differenzierten Ausgleich von Überstunden, Abweichungen und saisonalen Schwankungen.

Geschützte Guthaben & Insolvenzsicherung

Zeitguthaben auf Ausgleichskonten sind tariflich geschützt. Laut Baugewerbe-Tarifvertrag sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Insolvenzschutzversicherung oder Sicherung (z. B. über SOKA-BAU) zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Guthaben ausschließlich für:

  • Monatslohn
  • witterungsbedingte Ausfallszeiten
  • Zeiten saisonaler Ausfälle verwendet werden dürfen
    Andere Entnahmen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Fazit & Empfehlungen

Arbeitszeitkonten und Flexibilisierung sind weit mehr als Absicherung: Für Bauunternehmen bieten sie wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, für Arbeitnehmer mehr Sicherheit und Einkommensstabilität.

Wichtig ist: Tarifregelungen, Insolvenzsicherung und ein transparentes Modell für alle Beteiligten. Nur so kann das System funktionieren.

FAQ

Warum bis zu 150 Stunden zuschlagsfrei?

Tariflich erlaubt das Baugewerbe, dass Überstunden bis zu einem gewissen Umfang dem Zeitkonto zugeführt werden, ohne Zuschlagszuschläge zu zahlen.

Wer übernimmt die Absicherung der Guthaben?

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Absicherung (z. B. Versicherung, Bürgschaft oder über SOKA-BAU) vorzusehen, um Guthaben gegen Insolvenz zu schützen.

Wann dürfen Guthabenkonten genutzt werden?

Guthaben sind typischerweise für Monatslohn, witterungsbedingte Ausfälle und saisonale Einsatzausfälle vorgesehen.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit – Saison-Kurzarbeitergeld

Tarifvertrag zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe (TV Schlechtwetter)

Neuer gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten ab Juni 2025: Das müssen Arbeitgeber wissen
HR & Payroll

Neuer gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten ab Juni 2025: Das müssen Arbeitgeber wissen

Am 1. Juni 2025 ist in Deutschland eine wichtige Neuregelung in Kraft getreten, die den Mutterschutz nach einer Fehlgeburt deutlich verbessert. Das bedeutet für Arbeitgeber, dass sie sich auf neue Pflichten im Mutterschutz einstellen müssen, um betroffene Mitarbeiterinnen rechtlich korrekt und menschlich unterstützend zu begleiten.

5 Min. Lesezeit

Was ändert sich beim Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab 2025?

Bisher galten Mutterschutzfristen nur bei einer Lebendgeburt sowie bei einer Totgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche. Seit dem 1. Juni 2025 greifen gestaffelte Mutterschutzregelungen bereits ab der 13. Woche. Dies ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Fürsorge und rechtlichem Schutz bei Schwangerschaftsverlust.

Die neuen Mutterschutzfristen im Überblick:

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu zwei Wochen Mutterschutz bei Fehlgeburt
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu sechs Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu acht Wochen Mutterschutz

Diese neue Regelung zum Mutterschutz bei Fehlgeburten ist Teil einer Anpassung des Mutterschutzgesetzes 2025.

Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfrist

Während der jeweiligen Mutterschutzfrist nach einer Fehlgeburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Arbeitgeber dürfen betroffene Mitarbeiterinnen in dieser Zeit grundsätzlich nicht beschäftigen. Eine frühere Rückkehr ist nur möglich, wenn die Frau dies ausdrücklich wünscht. Hier spielt das Prinzip der Selbstbestimmung im Mutterschutz eine zentrale Rolle.

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Mutterschaftsleistungen 2025 und U2-Umlageverfahren

Betroffene Frauen haben während der Schutzzeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld und ggf. auf einen Arbeitgeberzuschuss zu Mutterschaftsleistungen. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst und der jeweiligen Schutzfrist.

Wichtig für Unternehmen: Die Aufwendungen können weiterhin über das U2-Umlageverfahren bei der Krankenkasse abgerechnet werden – wie bei anderen Mutterschutzfällen auch.

Ärztliche Bescheinigung für Mutterschutz nach Fehlgeburt

Ein Anspruch auf die neue Mutterschutzregelung bei Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht nur mit einer ärztlichen Bescheinigung. Bis Ende 2025 muss dafür das spezielle Formular „Bescheinigung einer Fehlgeburt“ verwendet werden, ab 2026 gilt das bundesweit einheitliche Muster 9.

Kündigungsschutz nach Fehlgeburt ab der 12. Woche

Nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche gilt ein besonderer Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf der betroffenen Mitarbeiterin für vier Monate grundsätzlich nicht kündigen. Diese Regelung stärkt den rechtlichen Schutz bei einem Schwangerschaftsverlust und sollte in den internen HR-Prozessen berücksichtigt werden.

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

  • Informieren Sie sich über die neuen Mutterschutzregelungen nach einer Fehlgeburt.
  • Passen Sie Ihre internen Prozesse und Richtlinien an.
  • Schulen Sie Ihre Personalabteilung zum gestaffelten Mutterschutz und den notwendigen Nachweisen.
  • Nutzen Sie das U2-Umlageverfahren, um finanzielle Aufwendungen zu reduzieren.
  • Kommunizieren Sie mit betroffenen Mitarbeiterinnen empathisch, wertschätzend und gesetzeskonform.

Fazit: Arbeitgeber in der Verantwortung

Mit der Neuregelung zum gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten ab Juni 2025 setzt der Gesetzgeber ein klares Signal für mehr Sensibilität und Schutz. Arbeitgeber sind nun in der Pflicht, die rechtlichen Vorgaben zum Mutterschutz nach einer Fehlgeburt umzusetzen und gleichzeitig eine vertrauensvolle Gesprächskultur zu fördern. Wer Prozesse vorausschauend anpasst, schützt nicht nur sich selbst vor Rechtsrisiken, sondern unterstützt seine Mitarbeiterinnen in einer besonders schwierigen Lebenssituation.