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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Energiepreispauschale 300 Euro: Anspruch, Auszahlung & Steuer
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Energiepreispauschale 300 Euro: Anspruch, Auszahlung & Steuer

Die Bundesregierung beschließt eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Damit sollen Arbeitnehmer*innen in Deutschland steuerlich entlastet werden, um die stark gestiegenen Energiekosten abzufedern.

5 Min. Lesezeit

Was ist die Energiepreispauschale (EPP)?

Die Energiepreispauschale ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 Euro brutto. Ziel der Maßnahme ist es, alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland finanziell zu entlasten.

Wer hat Anspruch auf die 300 Euro?

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Dazu gehören:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
  • geringfügig Beschäftigte (Minijobber*innen),
  • Selbständige und Gewerbetreibende.

Wie erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale?

Die Auszahlung an Arbeitnehmer*innen erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung. Für Selbständige und Gewerbetreibende wird die Entlastung über die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung berücksichtigt.

Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?

Ja, die 300 Euro Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Sie wird jedoch nicht auf Sozialversicherungsbeiträge angerechnet. Das bedeutet: Arbeitnehmer*innen müssen die Zahlung in ihrer Steuererklärung angeben, profitieren aber dennoch von einer spürbaren Entlastung.

Fazit

Die Energiepreispauschale 2022 ist ein zentraler Bestandteil des Steuerentlastungspakets der Bundesregierung. Mit der Einmalzahlung von 300 Euro sollen Arbeitnehmer*innen in Deutschland schnell und unkompliziert finanziell unterstützt werden.

Mediation in Unternehmen: Warum außergerichtliche Streitbeilegung oft besser ist
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Mediation in Unternehmen: Warum außergerichtliche Streitbeilegung oft besser ist

Viele Streitfälle in oder zwischen Unternehmen landen vor Gericht - und dieser Weg ist öffentlich, teuer und langwierig. Doch es gibt eine deutlich diskretere, unbürokratischere und günstigere Möglichkeit zur Konfliktbeilegung: die Wirtschaftsmediation. Im Videotalk "Butter bei die Fische" berichtet die zertifizierte Mediatorin Ann-Kathrin Witte über ihre Erfahrungen mit Mediation in Unternehmen.

5 Min. Lesezeit

Streit kommt nicht nur in den besten Familien, sondern auch in Unternehmen vor. Die Liste möglicher Anlässe ist lang: Unterschiedliche Auffassungen zwischen Management und Eigentümern, Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten, unterschiedliche Auslegungen von Vertragsklauseln, gescheiterte Kooperationen mit Folgeschäden und noch vieles mehr kann zu Konflikten führen.

Bevor die Beteiligten gleich einen Rechtsanwalt beauftragen und vor Gericht ziehen, empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Streitbeilegung in Erwägung zu ziehen – sagt Ann-Kathrin Witte, Expertin für Mediation in Unternehmen.

„Der größte Teil der Verfahren bei der Wirtschaftsmediation dreht sich um innerbetriebliche Streitfälle wie Führungs- oder Teamkonflikte“ berichtet die studierte Juristin und Psychologin. Platz zwei im Häufigkeitsranking nehmen Vertragsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehr beteiligten Unternehmen ein.

Aber auch familiäre Auseinandersetzungen sind Gegenstand von Mediationsverfahren, zum Beispiel, wenn die Unternehmensnachfolge ansteht oder zwei Generationen im Betrieb gemeinsam verantwortlich sind.

Warum die Neutralität der Mediationsleitung so wichtig ist

Zu ihrer Rolle in einem Mediationsverfahren hat Ann-Kathrin Witte eine klare Auffassung: „Eine Richterin bin ich nicht!“ Vielmehr müsse sie sich im Verfahren zurückhalten. Sie habe nicht die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, sondern die Konfliktparteien genau dabei zu unterstützen und zu begleiten. Zu Beginn jedes Verfahrens gehe es erst einmal um den Aufbau von Vertrauen – in die Personen und den Prozess. „Dabei ist die Allparteilichkeit, also meine Neutralität, die wichtigste Voraussetzung für das Gelingen eines Mediationsverfahrens“, erläutert die Expertin.

Wie lange dauert ein Mediationsverfahren?

Die Dauer eines Mediationsverfahrens variiert von Fall zu Fall und hängt von der Bereitschaft der Konfliktparteien zu einer Einigung ab. Ein wichtiger Vorteil gegenüber einem Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Beteiligten das Tempo bei der Mediation selbst bestimmen können. Am Ende des Verfahrens steht häufig eine Mediationsvereinbarung. Diese hat den gleichen rechtlichen Status wie ein Vertrag unter zwei oder mehr Parteien und gilt solange sich die Beteiligten an das Vereinbarte halten.

Wo finde ich eine passende Person für die Mediation?

Die Berufsbezeichnung „Mediator/in“ ist in Deutschland nicht geschützt, obwohl es hierzulande ein Mediationsgesetz gibt. Daher kommt es bei der Auswahl eines Mediators bzw. einer Mediatorin auf persönliche Qualitätskriterien an. Gute Anlaufstellen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, sind die Industrie- und Handelskammern sowie Verbände wie der Zentralverband Mediation Deutschland (ZvMD) oder der Bundesverband Mediation. Bei diesen Organisationen sind ausschließlich Personen gelistet, die entsprechende Aus- und Weiterbildungsaktivitäten im Bereich der Mediation vorweisen können.

Drei Tipps zur Mediation in Unternehmen

  1. Wählen Sie die „richtige“ Person für die Mediation aus! Da ein Mediationsverfahren das Vertrauen aller Beteiligten voraussetzt, ist es unerlässlich, dass sich die Konfliktparteien gemeinsam auf einen Mediator bzw. eine Mediatorin einigen, bevor der Prozess startet.
  2. Reflektieren Sie Ihre Position vor Verfahrensbeginn! Die Vorstellung, das Verfahren sei nur bei der Durchsetzung der eigenen Position erfolgreich, verhindert das Gelingen einer Mediation in Unternehmen. Daher ist es sinnvoll, schon vor dem Prozessbeginn die eigene Position zu hinterfragen, den Konflikt aus der eigenen Sicht zu beschreiben und mögliche Kompromisslinien zu identifizieren.
  3. Geben Sie dem Mediationsverfahren Zeit! Eine Meditation braucht die Zeit, die sie braucht. Also geht es nicht darum, einen Konflikt in Rekordgeschwindigkeit zu „beerdigen“ – aber auch nicht darum, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen. Gerade beim richtigen Timing zeigt sich die Qualität einer guten Mediationsleitung.
Mitarbeitermotivation: Definition, Methoden und Beispiele
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Mitarbeitermotivation: Definition, Methoden und Beispiele

Motivierte Mitarbeiter sind in der Regel leistungsfähiger, seltener krank und steigern die Produktivität des gesamten Unternehmens. Daher ist die Mitarbeitermotivation eine wichtige Stellschraube in jedem Unternehmen.

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Umso wichtiger ist es für den langfristigen Erfolg, die eigenen Angestellten an das Unternehmen zu binden und auf Dauer zu motivieren. Dafür bedarf es neuer Konzepte, denn gerade jüngere Menschen geben sich als Arbeitnehmer mit den üblichen Maßnahmen immer öfter nicht mehr zufrieden und es leidet die Mitarbeitermotivation.

Definition Mitarbeitermotivation

Der Begriff Mitarbeitermotivation bezeichnet die Einflussnahme der Führungskräfte auf die einzelnen Mitarbeiter mit dem Ziel, das aktuelle Leistungsniveau zu halten, zu steigern oder grundlegend zu verändern.

Üblicherweise wird mit Mitarbeitermotivation auch die Stimmungslage innerhalb der Belegschaft gemeint. Die Motivation ist dabei ein Gefühl, was Menschen indirekt beeinflusst und über den Arbeitstag begleitet, ohne dass sie dies bewusst wahrnehmen. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Einstellung der Mitarbeiter positiv zu beeinflussen, da dies direkten Einfluss auf die Arbeitsleistung haben sollte.

Arten der Mitarbeitermotivation

Intrinsische Mitarbeitermotivation

Bei dieser Art der Mitarbeitermotivation kommt die Motivation für hohe Leistungen vom Mitarbeiter selbst. Dieser Effekt wird unterstützt, wenn Arbeitnehmer den Sinn ihrer Arbeit wahrnehmen und Spaß an ihren Aufgaben entwickeln. Auch persönliche Weiterentwicklung und tägliche Herausforderungen wirken sich auf die intrinsische Motivation positiv aus.

Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte, die intrinsische Motivation von Mitarbeitern mit den zum Persönlichkeitsprofil passenden Anerkennungen aufrecht zu erhalten. Dies kann unter anderem durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes, aktives Einbinden der Mitarbeiter in unternehmerische Entscheidungen oder die Übertragung der Verantwortung zur Erreichung bestimmter Ziele erfolgen.

Extrinsische Mitarbeitermotivation

Dies bezeichnet die Motivation, welche durch einen äußeren Anreiz ausgelöst wird. Grund für die gesteigerte Motivation kann zum Beispiel der Wunsch nach einer Gehaltserhöhung, Möglichkeiten zu Weiterbildungen oder ein anstehendes Personalgespräch sein.

Auch drohende negative Konsequenzen können sich letztlich positiv auf die Mitarbeitermotivation auswirken, beispielsweise die Androhung von Sanktionen, Kündigung oder ähnlichen Folgen.

Die monetären Instrumente der extrinsischen Mitarbeitermotivation wirken jedoch oft nur kurzfristig motivierend auf Mitarbeiter.

Mitarbeitermotivation als wirtschaftlicher Faktor

Mangelnde Mitarbeitermotivation hat zunächst direkt negative Folgen für das jeweilige Unternehmen, kann sich insgesamt aber sogar auch auf die gesamte Volkswirtschaft auswirken. Unmotivierte Mitarbeiter sind weniger leistungsfähig und entwickeln kaum Eigeninitiative, was sich hemmend auf die Innovationsfähigkeit des Unternehmens auswirkt. Studien wie der Gallup Engagement Index belegen, dass eine große Zahl an Arbeitnehmern im Inneren bereits mit ihrer aktuellen Stelle abgeschlossen haben und daher oft nur die nötigste Leistung erbringen.

So geht den einzelnen Unternehmen jährlich Umsatz verloren, schlicht, weil Mitarbeiter weniger leisten, als sie könnten. Dieser Effekt wird oft unterschätzt, ist er doch schwer in Zahlen zu fassen. Der Unterschied der Arbeitsleistung zwischen einem top-motivierten Mitarbeiter und einem desinteressierten Mitarbeiter kann durchaus sehr groß ausfallen, ist jedoch objektiv kaum messbar.

Zusätzlich sind unmotivierte Arbeitnehmer im Schnitt mehrere Tage länger pro Jahr krank als motivierte Kollegen und kosten das Unternehmen so zusätzlich.

Auch Entwicklungen wie die Corona-Pandemie haben dazu beigetragen, dass sich Arbeitnehmer immer weniger mit ihren Arbeitgebern identifizieren. Im Homeoffice nimmt der persönliche Kontakt zum Team und zu den Vorgesetzten ab und Arbeitgeber werden austauschbarer. So wird der Arbeitsmarkt agiler und flexibler und verwandelt sich in vielen Bereichen immer mehr in einen Arbeitnehmermarkt, in dem Arbeitnehmer die Bedingungen bestimmen.

Mitarbeiterlebenszyklus: Definition, Bedeutung, Vorgehensweisen
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Mitarbeiterlebenszyklus: Definition, Bedeutung, Vorgehensweisen

In diesem Artikel geht es um den Mitarbeiterlebenszyklus von Arbeitnehmenden. Was ist das genau? In welche Phasen unterteilt er sich? Wie können HR-Manager ihn perfekt steuern? Das alles und noch viel mehr erklären wir Dir in den nächsten Abschnitten.

5 Min. Lesezeit

Definition Mitarbeiterlebenszyklus: Was ist das?

Der Mitarbeiterlebenszyklus, auch Employee Life Cycle genannt, umfasst die verschiedenen Phasen eines Mitarbeitenden, die dieser während seiner Karriere in einem Unternehmen durchläuft.

Experten unterteilen den Mitarbeiterlebenszyklus in sechs verschiedene Abschnitte:

  1. Talent Attraction
  2. Die Phase der Rekrutierung
  3. Das Durchlaufen des Onboarding-Prozesses
  4. Die konsequente Weiterentwicklung eines oder einer Mitarbeitenden
  5. Maßnahmen zur Bindung von Arbeitnehmenden an das Unternehmen
  6. Die Trennung von dem Arbeitgeber

Die 6 Phasen des Mitarbeiterlebenszyklus

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin durchläuft alle sechs Phasen des Mitarbeiterlebenszyklus` chronologisch. Sehen wir uns diese nun einmal genauer an. Was geschieht in den einzelnen Abschnitten, was prägt sie und was ist jeweils seitens des Personalmanagements zu beachten?

Phase 1 im Mitarbeiterlebenszyklus: Talent Attraction – steigere die Anziehungskraft Ihres Unternehmens

Der Mitarbeiterlebenszyklus beginnt nicht erst in dem Moment, in dem eine neue Kollegin oder ein neuer Kollege seine Arbeit aufnimmt. Er beginnt deutlich früher. Nämlich, in dem Moment, in dem Talente zum ersten Mal auf Ihr Unternehmen aufmerksam werden. Zum Beispiel, wenn diese auf eine Stellenanzeige von Ihnen stoßen oder auf ein Posting in den sozialen Medien. Hier gilt: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Damit sich Talente intensiver mit Ihrer Organisation auseinandersetzen und sich bei dir bewerben, musst Du diese von Fleck weg als attraktiver Arbeitgeber begeistern. Genau das steckt hinter dem Begriff Talent Attraction. Präsentieren Sie sich dazu an jenen Touchpoints, an denen Talente erstmals auf Sie aufmerksam werden, von Ihrer Schokoladenseite – aber bitte authentisch.

  • In Stellenanzeigen
  • Auf der Karriereseite
  • Auf Social-Media-Kanälen
  • Auf Messen
  • Bei virtuellen und analogen Events für Bewerbende

Spreche hier über die Faktoren, die dich als Arbeitgeber einzigartig machen: Sei es deine einzigartige Betriebskultur, das attraktive Gehalt oder die tollen Benefits, von denen deine Mitarbeitenden profitieren. So weckst du ernsthaftes Interesse auf Seite der Kandidatinnen und Kandidaten.

Phase 2 im Mitarbeiterlebenszyklus: Die besten Talente rekrutieren

Die nächste Phase im Lebenszyklus ist der Recruiting-Prozess. Worauf kommt es hier seitens HR an? Kurz gesagt: Je unkomplizierter Du es Talenten machst, sich bei dir zu bewerben, umso besser.

Auch das beeinflusst entscheidend, wie Ihr Unternehmens wahrgenommen wird und Ihren Recuiting-Erfolg:

  • Sorge für eine einfache Möglichkeit, sich bei dich zu bewerben.
  • Gebe Talenten nach einer Bewerbung schnell Rückmeldung und informiere deine Kandidatin oder Kandidaten, wie der Bewerbungsprozess abläuft.
  • Falls Verzögerungen auftreten, informiere Talente, warum.
  • Sorge für eine entspannte Atmosphäre im Vorstellungsgespräch.
  • Lasse Kandidaten und Kandidatinnen nicht zu lange mit deiner Antwort warten, ob es mit dem Job geklappt hat.

Phase 3 im Mitarbeiterlebenszyklus: Der Onboarding-Prozess

Es hat geklappt. Das Talent hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben und tritt bei dir die Stelle an. In der ersten Zeit ist es dabei natürlich, dass Talente aufgeregt sind. Umso wichtiger ist es, dass Du ihnen jederzeit das Gefühl vermitteln, willkommen zu sein und wertgeschätzt zu werden. Je besser das gelingt, umso schneller leben sich neue Mitarbeitende in deinem Unternehmen ein und starten voll durch.

Aber wie kannst Du als HR-Verantwortliche oder HR-Verantwortlicher New Hires dabei unterstützten? Hier ein paar Tipps:

  • Setze auf regelmäßiges Feedback und hinterfragen Sie, was gerade gut läuft und an welchen Punkten das neue Talent Hilfe und Unterstützung braucht.
  • Stelle dem Neuankömmling in deinem Unternehmen einen Buddy zur Seite, der bei offenen Fragen weiterhilft.
  • Veranstalte Teambuilding-Events, damit sich der oder die neue Mitarbeitende schnell in das Team integrieren kann.
  • Erarbeiten einen Onboarding-Plan, so dass das neue Talent maximale Transparenz erhält, welchen Step Sie als nächstes planen.

So überlässt Du nichts dem Zufall und wirst sehen: das neue Talent fühlt sich schnell wie zuhause.

Phase 4 im Mitarbeiterlebenszyklus: Stärke die Mitarbeiterbindung

Die vierte Phase ist eine besonders wichtige Phase im Mitarbeiterlebenszyklus. Sind Talente erstmal eine Weile bei einem Unternehmen beschäftigt, besteht die Gefahr, dass der Arbeitgebende diese irgendwann als selbstverständlich und als eine Nummer von vielen ansieht. Das kann die Bindung des Mitarbeitenden beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, Themen wie Wertschätzung und Anerkennung nicht schleifen zu lassen.

Bleibe immer am Ball und hinterfrage konstant, wie zufrieden dein Teammitglied ist. Holen regelmäßig Feedback ein und greife frühzeitig ein, wenn es zu Problemen kommt. So zeigst Du deinen Mitarbeitenden, wie wichtig sie dir sind. Feiere Erfolge: Belohne erreichte Ziele mit einem kleinen Teamevent, einem Bonus oder einem Incentive. So merkt jedes einzelne Teammitglied, dass es wahrgenommen und seine Leistung geschätzt wird. Ein besseres Mittel zur Mitarbeiterbindung gibt es nicht.

Phase 5 im Mitarbeiterlebenszyklus: Behalte die Weiterentwicklung im Blick

Das Wissen im digitalen Zeitalter wächst und verändert sich in atemberaubendem Tempo. Und nur Mitarbeitende, die über aktuelles berufliches Know-how verfügen, können im Job richtig Gas geben. Umso wichtiger ist es, dass Du die Entwicklung deiner Arbeitnehmenden sehr ernst nehmen.

Biete dazu die richtigen Lern- und Wissensformate an:

  • Seminare
  • Blended Learning
  • Mentoring-Programme
  • Online-Learning

Belasse es aber nicht nur bei dem Angebot. Ermutige deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in allen Phasen des Mitarbeiterlebenszyklus, dazuzulernen. Ermutigen sie auch, das Gelernte mit dem Team zu teilen – das ist ein Gewinn für alle! Denn so kommt das ganze Unternehmen voran.

Irgendwann entscheiden sich deine Arbeitnehmenden vielleicht, zum nächsten Arbeitgeber weiterzuziehen oder sie scheiden altersbedingt aus deinem Unternehmen aus. Auch diese Phase im Mitarbeiterlebenszyklus sollte gut vorbereitet sein.

Ein guter Offboarding-Prozess hilft dir und deinem scheidenden Mitarbeitenden nicht nur, sich angemessen zu verabschieden. Unterschätzen außerdem nicht, welchen Effekt ein wertschätzendes Trennungsmanagement auf die hat, die weiterhin im Unternehmen arbeiten. Es gibt Dir das Gefühl, dass Arbeitnehmende in deinem Unternehmen bis zum letzten Moment unterstützt werden.

Hier unsere Tipps:

  • Führen ein Austrittsgespräch, in dem Du offene Fragen klären und sich angemessen von dem Mitarbeitenden verabschieden kannst
  • Veranstalte nochmal einen gemeinsamen Teamabend
  • Halte Kontakt! Schicken Weihnachtszeit-Karten oder E-Mails
  • Lade die auch ausgeschiedene Person zu Firmenveranstaltungen ein – so signalisiert Du deinen Mitarbeitenden: Wer einmal zur Unternehmensfamilie gehört, bleibt auch immer ein Mitglied der Unternehmensfamilie.

Kann der Mitarbeiterlebenszyklus digital abgebildet werden?

Unterm Strich gibt es viele Dinge zu beachten, um einen optimalen Mitarbeiterlebenszyklus zu schaffen. Aber zum Glück gibt es digitale Unterstützung. Praktisch für alle Bereiche gibt es Tools, mit denen Du die einzelnen Phasen des Mitarbeiterlebenszyklus steuern kannst. Mit einer modernen Personal Software steuerst Du Onboarding, Feedbackgespräche, das Performance- und Ideenmanagement, die Personalentwicklung und noch vieles mehr – Du hast alles an einem Ort. Effektiver geht’s nicht.

Arbeitszeiterfassung: Gesetzliche Pflicht, Datenschutz und mehr
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Arbeitszeiterfassung: Gesetzliche Pflicht, Datenschutz und mehr

Effektive Führung braucht keine komplexen Strategien. Wie acht einfache Sätze deine Führung auf ein neues Level heben können

5 Min. Lesezeit

Besonders in Zeiten von Home-Office und mobiler Arbeit werden die Grenzen zwischen Job und Privatleben zunehmend unklarer, sodass eine genaue und faire Arbeitszeiterfassung für beide Parteien für mehr Transparenz sorgt.

Was genau unter Arbeitszeiterfassung zu verstehen ist, wie diese gesetzlich geregelt ist und welche Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit verwendet werden können, erfährst Du im folgenden Beitrag.

Arbeitszeiterfassung: Was ist das eigentlich?

Die Arbeitszeiterfassung ist ein Oberbegriff für alle Maßnahmen, mit denen die täglichen Arbeitszeiten von Angestellten so genau wie möglich dokumentiert werden können. Die Arbeitszeiterfassung umfasst den Zeitraum, der vertraglich als Arbeitszeit definiert wurde. Ruhezeiten und gesetzlich vorgeschriebene Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Mit dem Aufzeichnen der Arbeitszeit sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in der Lage, die Einhaltung der Pausenzeiten im Überblick zu behalten, mögliche Fehler in der Lohnabrechnung zu erkennen und zu korrigieren sowie Überstunden auf die Minute genau zu erfassen.

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung

Seit 1994 gibt es das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das für alle Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ohne Einschränkung Gültigkeit besitzt. In diesem wurden bereits die gesetzlichen Mindestruhezeiten, die tägliche Höchstarbeitszeit sowie der vorgeschriebene zeitliche Abstand zwischen zwei Arbeitsschichten festgelegt.

Bis 2019 umfasste dieses Gesetz lediglich die Pflicht, Überstunden zu erfassen und damit die Zeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht. Bei einem Arbeitsvertrag, der 40 Stunden umfasst, wäre das die Zeit, die zusätzlich zu den vereinbarten 8 Stunden pro Tag geleistet wird sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit im Jahr 2022

Im Mai 2019 wurde vom EuGH ein neues Urteil erlassen, das heute noch gilt. Seitdem besteht für Unternehmen eine Verpflichtung zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit, von Arbeitszeitbeginn bis -ende, einschließlich Ruhezeiten und Überstunden. Ob die Aufzeichnung digital oder analog erfolgt, liegt im Ermessen des Unternehmens.

Indem diese Regelung eintrat, wurde das Augenmerk deutlich auf das Wohl und die psychische Gesundheit der Angestellten gelegt sowie auf Transparenz innerhalb des Unternehmens. Sollte der Arbeitgeber beispielsweise wiederholt gegen die Arbeitszeitregelung verstoßen und unbezahlte Überstunden verlangen, können die Arbeitnehmer die Behörden informieren. Gleichzeitig ist es dem Arbeitgeber möglich, die Mitarbeiter zu enttarnen, die ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht erfüllen.

Erfassungssysteme und Modelle

Die Erfassung der Arbeitszeit kann auf vielen verschiedenen Wegen erfolgen, wobei bisher keine konkrete Form gefordert wird und jedes Unternehmen selbst über die Art der Zeiterfassung entscheiden kann. Die Entscheidung sollte basierend auf der Unternehmensbranche, der Organisation des Betriebs, dem Arbeitszeitmodell sowie der eigenen Präferenz getroffen werden.

Ein IT-Unternehmen wird die Arbeitszeit anders erfassen als ein Handwerkerbetrieb, ein kleines Familienunternehmen anders als eine international agierende Firma, Unternehmen mit Schichtarbeit anders als solche mit Kernarbeitszeit und einem sonst flexiblen Arbeitszeitmodell.
Die Arbeitszeiterfassungssysteme, die von Unternehmen am häufigsten verwendet werden, sind:

  • die Stempeluhr,
  • das stationäre System,
  • die Niederschrift im Stundenzettel,
  • die Excel-Tabelle,
  • die Desktop- oder Smartphone Anwendung.

Die Stempeluhr

Die Stempeluhr ist wohl die klassischste Variante und eignet sich besonders für Unternehmen, in denen ein festes Schichtsystem etabliert ist. Zur Zeiterfassung wird die Arbeitszeit auf eine Karteikarte gestempelt, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugänglich ist. In Zeiten der steigenden Digitalisierung wird dieses System jedoch zunehmend durch eine modernere, sichere Art der Datenverarbeitung ersetzt.

Zeiterfassung via Browser-Stempeluhr

Arbeitnehmer können flexibel über ihren Browser ihre Zeiten erfassen. Sobald sie ihren Laptop hochfahren, stempeln sie sich per Browser-Stempeluhr ein und können sich ebenso einfach wieder ausstempeln, um beispielsweise eine Pause zu machen.

Vorteil: Arbeitszeiten können sehr einfach und bedienungsfreundlich erfasst und auch nachträglich verändert werden.

Nachteil: Die Zeiterfassung ist abhängig davon, dass ein Mitarbeiter über eine gute, stabile Internetverbindung verfügt. Kommt es zu Netzstörungen, ist die Zeiterfassung unterbrochen.

Das stationäre System

Das stationäre System, sei es mittels eines Chips, eines Mitarbeiterausweises oder gar des Fingerabdrucks, ist wie eine zeitgemäße Version der Stempeluhr. Der Mitarbeiter geht nach wie vor zu einem bestimmten Ort im Gebäude, wo sich das Terminal befindet, und verwendet statt der Stempelkarte einen digitalen Stempel des Arbeitszeitbeginns. Oftmals ist das stationäre System mit einer Desktop-Anwendung verbunden, sodass die Arbeitszeiten jederzeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingesehen werden können.

Zeiterfassungsgeräte mit RFID-Chip

Physische Zeiterfassungsgeräte werden bei einem Arbeitgeber installiert. Jeder Mitarbeiter hält zu Beginn und Ende der Arbeitszeit seinen persönlichen Transponder in Form einer Karte vor das Gerät. Das Terminal erfasst Datum und Uhrzeit und gibt die Daten an die Software weiter.

Vorteil: Die Bedienung ist einfach, die Zeiten an mehreren Standorten können erfasst werden, Auswertungen sind in Echtzeit möglich.

Nachteil: Über physische Zeiterfassungsgeräte lassen sich keine Stunden erfassen, die zum Beispiel unterwegs oder remote geleistet werden. Diese müssen manuell nachgetragen werden und können leicht in Vergessenheit geraten. Gleichzeitig können Zeiterfassungskarten, die auch als Zugangskarten dienen, von nicht autorisierten Personen am Gerät verwendet werden, was ggf. zu Sicherheitsbedenken führt.

Die Niederschrift

Das handschriftliche System, der sogenannte Stundenzettel, wird oft von Firmen verwendet, deren Mitarbeiter keinen festen Arbeitsplatz haben und weniger digitalisiert sind als andere Branchen. So sind es oft Mitarbeiter im Handwerk, in der Baubranche oder im Außendienst, die ihre Arbeits- und Pausenzeiten handschriftlich vermerken.

Die Excel-Tabelle

Eine Excel-Tabelle kann durchaus zur Arbeitszeiterfassung verwendet werden, ist jedoch auch eine der unzuverlässigsten Varianten. Sie ist leicht manipulierbar und menschliche Fehler bei der Dateneingabe sind nicht auszuschließen.

Desktop- oder Smartphone-Anwendung

Eine Desktop- oder Smartphone-Anwendung eignet sich gut für Unternehmen, in denen ein sehr großer Teil der Mitarbeiter dauerhaft am PC arbeitet. Mit einem Mausklick wird die Aufzeichnung der Arbeitszeit begonnen und auf gleiche Weise beendet. Ebenso werden Beginn und Ende der Pausen auf die Sekunde genau im System vermerkt, sodass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jederzeit eine genaue Übersicht der geleisteten Arbeitsstunden und Ruhepausen einsehen können. Oft werden in diesem System auch Urlaubstage beantragt und eingetragen, Krankheits- und Fehltage vermerkt sowie möglicher Überstundenausgleich erfasst.

Welches System das Unternehmen auch gewählt hat, um die Arbeitszeit zu dokumentieren: Entgegen der weitläufigen Meinung dient die Arbeitszeiterfassung keineswegs der Kontrolle der Mitarbeiter, sondern der Fairness und Transparenz innerhalb des Unternehmens. Die Ausbeutung der Mitarbeiter und dem ständigen Überschreiten der vereinbarten Arbeitszeit soll so vorgebeugt werden.

Arbeitszeiterfassung und Datenschutz

Wo es um die Verarbeitung von Daten geht, muss auch der Schutz besagter Daten berücksichtigt werden. Wie mit den Daten zur Arbeitszeiterfassung umgegangen werden darf, wird im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt.

Da die genauen Arbeitszeiten eines Mitarbeiters zu den persönlichen Daten zählen, gelten diese als besonders schützenswert. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen daher seitens des Unternehmens Maßnahmen ergriffen werden, die den Zugang für Unbefugte verhindern.

Es gibt sieben essenzielle Maßnahmen zu Schutz der persönlichen Daten:

  1. Die Zutrittskontrolle: Der Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen darf nicht für jeden möglich sein.
  2. Die Zugangskontrolle: Das Zeiterfassungssystem, in welcher Form es auch genutzt wird, soll nur der Person zugänglich sein, um deren Zeiterfassung es sich handelt.
  3. Die Weitergabekontrolle: Es darf nicht möglich sein, Daten ohne Weiteres zu lesen, zu kopieren oder aus dem Zeiterfassungssystem zu entfernen.
  4. Die Eingabekontrolle: Sollten Daten korrigiert werden müssen, muss deren Änderung nachvollziehbar bleiben.
  5. Die Auftragskontrolle: Daten dürfen nur entsprechend der Weisung verarbeitet werden.
  6. Die Verfügbarkeitskontrolle: Der Verlust oder die Zerstörung von Daten muss verhindert werden.
  7. Daten zur Erfassung der Arbeitszeit dürfen nicht für andere Zwecke als diesen verwendet werden. Sie dürfen außerdem nicht gemeinsam mit anderen Daten verarbeitet werden.

Die Daten zur Erfassung der Arbeitszeit müssen laut Gesetz zwei Jahre aufbewahrt werden, bevor sie vernichtet werden dürfen.

Die Arbeitszeiterfassung: Für mehr Fairness und Transparenz in der Arbeitswelt

Die Arbeitszeiterfassung soll kein Kontroll- und Überwachungsinstrument darstellen, sondern für mehr Transparenz sorgen. Arbeitszeiten und Überstunden können damit sekundengenau erfasst werden, wodurch mögliche Überstundenabrechnungen fair und nachvollziehbar sind und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nachweisen können, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wurde.

Neue Verdiensterhebung seit 2022 – was Unternehmen wissen müssen
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Neue Verdiensterhebung seit 2022 – was Unternehmen wissen müssen

Die Verdiensterhebung (VE) ersetzt seit Januar 2022 die bisherigen vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) und die alle vier Jahre stattfindende Verdienststrukturerhebung (VSE). Ziel ist, aktuellere und umfassendere Daten über Löhne und Gehälter zu gewinnen – relevant für Wirtschaft, Politik und Unternehmen.

5 Min. Lesezeit

Was ist die Verdiensterhebung (VE)?

Seit Januar 2022 wird die Verdiensterhebung monatlich durchgeführt. Sie fasst VVE und VSE zusammen und liefert aktuellere Daten zu Verdienstniveaus, Arbeitszeiten und Geschlechterunterschieden.
Statistisches Bundesamt

Wer ist meldepflichtig?

Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten können aus einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt werden. Die Stichprobe umfasst deutschlandweit bis zu 58.000 Betriebe.

Meldefrist & Verfahren zur Übermittlung

  • Erhebungszeitraum beginnt beim jeweiligen Berichtsmonat (z. B. April, Mai etc.) – Meldefrist ist in vielen Landesämtern der 10. Tag des Folgemonats.
  • Meldung erfolgt elektronisch via IDEV oder eSTATISTIK.core.

Was wird erhoben – Merkmale & Inhalte

Erhoben werden u. a.:

  • Bruttomonatsverdienste und bezahlte Arbeitsstunden
  • Demografische Merkmale wie Geschlecht, Geburtsdatum, Beschäftigungsbeginn
  • Tarifbindung, Mindestlohnbetroffenheit, Verdienstunterschiede Frauen vs. Männer

Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen sollten prüfen, ob sie zur Meldepflicht gehören und ihre Lohnabrechnung so organisieren, dass stichhaltige Daten bereitstehen. Viele Softwarelösungen bieten Schnittstellen zur automatischen Extraktion der notwendigen Angaben. So lassen sich Aufwand und Fehlerquellen minimieren.

Fazit

Die neue monatliche Verdiensterhebung liefert deutlich aktuellere Daten als ihre Vorgänger. Für Unternehmen heißt das: Statistikmeldungen sind nicht mehr nur alle vier Jahre oder vierteljährlich wichtig, sondern regelmäßiger Bestandteil. Frühzeitige Vorbereitung (Datenpflege, Software) ist der Schlüssel zur rechtskonformen Erfüllung.

Quellen

Destatis: Verdiensterhebung (Erklärung)

Statistik Nord: Erhebungsinformationen zur Verdiensterhebung

IHK Limburg: Bundesweite Einführung der neuen Verdiensterhebung

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Meldedokumentation Verdiensterhebung (PDF)

rvBEA-Abrufe für Elterngeldanträge (BEEG): Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen und tun
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rvBEA-Abrufe für Elterngeldanträge (BEEG): Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen und tun

Das digitale Verfahren rvBEA (Rentenversicherung Bescheinigungen Elektronisch Anfordern) wird für Elterngeldanträge immer wichtiger. Durch das darin enthaltene BEEG-Verfahren (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) können Behörden gezielt eine elektronische Entgeltbescheinigung bei Arbeitgebern abrufen – ohne Papierkram, schnell und sicher. Besonders für Mitarbeitende, die Elterngeld digital beantragen möchten, ist das ein großer Fortschritt.

5 Min. Lesezeit

Was ist das rvBEA-Verfahren und warum ist es für Arbeitgeber relevant?

rvBEA ermöglicht es der Rentenversicherung, Elterngeldstellen und Krankenkassen, Entgeltbescheinigungen digital bei Arbeitgebern anzufordern. Das reduziert für alle Beteiligten den Verwaltungsaufwand und gewährleistet einen schnellen, reibungslosen Ablauf im Elterngeldverfahren. Über das Teilverfahren BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) werden exakt die Daten abgerufen, die für den Elterngeldantrag notwendig sind – im geschützten XML-Format.

Digitale Elterngeldanträge im Aufwind: Nutzung von rvBEA nimmt zu

Immer mehr Bundesländer nutzen das digitale Elterngeldverfahren. Seit Ende 2024 sind Baden-Württemberg und Bremen aktiv dabei, Hamburg startet im Sommer 2025, und Bayern folgt im Herbst. Das führt zu steigenden rvBEA-Abrufzahlen – und macht die aktive Mitwirkung der Arbeitgeber umso wichtiger.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei rvBEA-Abrufen für Elterngeld?

Arbeitgeber sind verpflichtet, jede rvBEA-Anfrage unverzüglich zu beantworten – und zwar unabhängig vom Lohnabrechnungslauf. Die Datenübermittlung erfolgt elektronisch an die DSRV (Datenstelle der Rentenversicherung) und von dort weiter an die zuständige Elterngeldstelle.

Die Bedeutung der elektronischen Entgeltbescheinigung für Elterngeldanträge

Nur eine zeitnah übermittelte elektronische Entgeltbescheinigung ermöglicht eine zügige Bearbeitung des Elterngeldantrags. Verzögerungen durch verspätete Antworten führen dazu, dass Leistungsempfänger unnötig lange auf ihr Elterngeld warten – oder sogar eine Papierbescheinigung nachreichen müssen.

Tipp für Arbeitgeber: Beantworten Sie jede rvBEA-Anfrage innerhalb von 42 Tagen – danach ist eine digitale Antwort technisch nicht mehr möglich.

Was sollten Arbeitgeber jetzt konkret tun?

  • Prüfen Sie regelmäßig (idealerweise täglich) den Eingang neuer rvBEA-Anfragen.
  • Behandeln Sie jede Entgeltbescheinigung für Elterngeld mit höchster Priorität.
  • Sensibilisieren Sie Ihr HR-Team für die Bedeutung des rvBEA-Verfahrens.

Fazit: Digitalisierung beim Elterngeld aktiv mitgestalten

Die erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsprozessen hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Arbeitgeber ab. Durch fristgerechte digitale Entgeltbescheinigungen leisten sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Elterngeld digital beantragt und schnell ausgezahlt werden kann. Das rvBEA-Verfahren ist dabei ein zentrales Element – für mehr Effizienz, Sicherheit und Fairness im digitalen Staat.

Weiterführende Informationen

Besuchen Sie die offiziellen Seiten der DSRV – Datenstelle der Rentenversicherung.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Alles, was du wissen musst
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Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Alles, was du wissen musst

Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Bestandteil deines Arbeitsverhältnisses – sie legt fest, wie lange du nach der Kündigung noch im Unternehmen bleiben musst. Für dich als Arbeitnehmer:in ist es wichtig, deine Rechte und Pflichten rund um das Thema Kündigungsfrist zu kennen. Egal, ob du einen Jobwechsel planst oder dich beruflich neu orientierst: Wenn du die gesetzlichen Regelungen verstehst, kannst du den Übergang stressfrei und rechtssicher gestalten.

5 Min. Lesezeit

Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Bestandteil deines Arbeitsverhältnisses – sie legt fest, wie lange du nach der Kündigung noch im Unternehmen bleiben musst. Für dich als Arbeitnehmer:in ist es wichtig, deine Rechte und Pflichten rund um das Thema Kündigungsfrist zu kennen. Egal, ob du einen Jobwechsel planst oder dich beruflich neu orientierst: Wenn du die gesetzlichen Regelungen verstehst, kannst du den Übergang stressfrei und rechtssicher gestalten.

Was ist die Kündigungsfrist und warum ist sie wichtig?

Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Diese Frist schützt beide Seiten – dich als Arbeitnehmer:in und den Arbeitgeber – vor einem abrupten Ende der Beschäftigung. So bleibt genug Zeit, neue Stellen zu suchen, Projekte zu übergeben und Übergaben zu organisieren. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass wichtige Arbeitsprozesse im Unternehmen durch plötzliche Kündigungen beeinträchtigt werden.

Kündigungsfrist schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und der zunehmenden Mobilität im Arbeitsmarkt sind klare Kündigungsregelungen essenziell – aus rechtlicher Sicht, aber auch für eine gute Beziehung zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.

Die Kündigungsfrist ist somit nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch ein praktisches Instrument, um einen geordneten Übergang zu gewährleisten. Sie gibt dir als Arbeitnehmer:in die Sicherheit, dass du während der Frist weiterhin dein Gehalt erhältst und deine beruflichen Angelegenheiten regeln kannst. Für den Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, rechtzeitig Ersatz für dich zu finden und die Arbeitsabläufe anzupassen.

Darüber hinaus kann die Einhaltung der Kündigungsfrist auch Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ein ordnungsgemäßer Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis verhindert Sperrzeiten und erleichtert den nahtlosen Übergang in eine neue Beschäftigung oder in die Arbeitslosigkeit.

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Gesetzliche Kündigungsfristen: Was sagt das BGB?

Die gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist ist in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.

Für dich als Arbeitnehmer:in gilt grundsätzlich:

  • Eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Diese Frist gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit – es sei denn, es gibt im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen.

Für Arbeitgeber gelten abweichende Fristen, die sich nach der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit richten. So verlängert sich die Kündigungsfrist für Arbeitgeber stufenweise – z. B. auf zwei Monate nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit oder auf vier Monate nach zehn Jahren.

Beispielhafte Staffelung für Arbeitgeber:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (Arbeitgeber)
unter 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende

Diese Staffelung stellt sicher, dass langjährige Mitarbeitende einen erweiterten Kündigungsschutz genießen. Für Arbeitnehmer:innen hingegen bleibt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen konstant, was eine gewisse Flexibilität beim Wechsel des Arbeitsplatzes ermöglicht.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit – meist die ersten sechs Monate – gelten abweichende Regelungen. Laut § 622 Absatz 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen, unabhängig davon, wer kündigt. Diese Frist muss nicht zum 15. oder Monatsende eingehalten werden – du kannst also flexibel kündigen.

Tipp: Auch wenn es in der Probezeit keine langen Fristen gibt, ist es sinnvoll, ein professionelles Kündigungsschreiben zu verfassen und einen sauberen Abschluss sicherzustellen. Das zeigt Wertschätzung und Professionalität.

Eine sauber formulierte Kündigung während der Probezeit sorgt nicht nur für Klarheit, sondern bewahrt auch ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber und den Kolleg:innen. Gerade in der Probezeit, in der die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt, ist es wichtig, die Formalitäten genau einzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Beginn der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Wichtig ist, dass du den Zugang auch nachweisen kannst:

  • Persönlich mit Empfangsbestätigung
  • Per Einschreiben
  • Übergabe im Beisein von Zeug:innen

Beispiel: Wird dein Kündigungsschreiben am 3. Mai zugestellt, beginnt die Frist am 4. Mai. Bei vier Wochen Frist kannst du somit zum 31. Mai oder zum 15. Juni kündigen – je nachdem, welcher Termin passt.

Was zählt als Zugang?

  • Einwurf in den Briefkasten des Arbeitgebers (sofern dieser regelmäßig geleert wird)
  • Persönliche Übergabe

Nicht ausreichend: Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Kündigungsfrist berechnen

Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach der Art der Frist, die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlich festgelegt ist. Die häufigsten Fristen sind die Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Dabei ist zu beachten, dass die Frist nicht am Tag des Zugangs der Kündigung beginnt, sondern am darauffolgenden Tag. Das bedeutet, wenn die Kündigung am 3. Mai zugeht, beginnt die Frist am 4. Mai zu laufen.

Die Kündigungsfrist kann in Wochen oder Monaten angegeben sein. Bei einer Frist von „vier Wochen zum Ende des Kalendermonats“ muss die Kündigung so rechtzeitig erfolgen, dass die Frist bis zum Monatsende eingehalten wird. Das bedeutet, die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem Monatsende beim Arbeitgeber eingegangen sein. Ebenso gilt dies für die Kündigung zum 15. eines Monats.

Um die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen, solltest du genau wissen, wann dein Arbeitsvertrag begonnen hat und wie lange du bereits im Unternehmen tätig bist. Achte dabei auch auf mögliche tarifliche Regelungen – sie können von der gesetzlichen Frist abweichen und für dich gelten.

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Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Neben der gesetzlichen Regelung gelten auch individuelle Vereinbarungen:

  • Arbeitsverträge können längere (nicht kürzere!) Fristen vorsehen
  • Tarifverträge können abweichende – auch kürzere – Fristen regeln, wenn sie für beide Seiten gelten

Tipp: Lies deinen Vertrag genau. Wenn dort nichts zur Kündigungsfrist steht, gilt automatisch die gesetzliche Frist.

Vertragliche Kündigungsfristen: Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Vertragliche Vereinbarungen können eine längere Kündigungsfrist vorsehen als die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Diese längere Kündigungsfrist gilt dann für beide Parteien – sowohl für dich als Arbeitnehmer:in als auch für den Arbeitgeber. Eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche ist hingegen nicht zulässig, außer in speziellen Fällen wie befristeten Arbeitsverhältnissen oder Aushilfstätigkeiten.

Tarifliche Kündigungsfristen: Was gilt im Kollektivvertrag?

Tarifverträge können ebenfalls eigene Kündigungsfristen enthalten, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Besonders im öffentlichen Dienst oder in bestimmten Branchen sind oft längere oder andere Fristen üblich. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip: Die für die Arbeitnehmer:innen günstigere Regelung findet Anwendung.

Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu kennen, da sie die Berechnung der Kündigungsfrist und damit den letzten Arbeitstag maßgeblich beeinflussen. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht helfen, die individuellen Fristen korrekt zu ermitteln und rechtssicher zu kündigen.

Sonderfälle: Elternzeit, Krankheit, Kleinbetrieb

Nicht immer greifen die allgemeinen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen und Voraussetzungen. In speziellen Lebenslagen oder betrieblichen Konstellationen – etwa während der Elternzeit, im Krankheitsfall oder in kleinen Unternehmen – kommen Sonderregelungen zum Tragen. Diese sollen entweder einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer:innen bieten oder betriebliche Flexibilität ermöglichen.

Kündigung während der Elternzeit

Du kannst während der Elternzeit selbst kündigen – mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats (§ 19 BEEG). Arbeitgeber dürfen während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen kündigen – und das nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.

Die Elternzeit schützt Arbeitnehmer:innen vor arbeitgeberseitiger Kündigung, lässt aber gleichzeitig die freiwillige Kündigung durch dich als Arbeitnehmer:in zu. Die dabei geltende Drei-Monats-Frist unterscheidet sich von den sonst üblichen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.

Wenn du planst, während der Elternzeit zu kündigen, ist es sinnvoll, dich vorher rechtlich beraten zu lassen – insbesondere, wenn du Fragen zur Anrechnung von Resturlaub oder zu Ansprüchen auf Elterngeld hast.

Kündigung bei Krankheit

Auch bei Krankheit darfst du kündigen – und auch dir darf gekündigt werden. Die allgemeinen Regeln gelten weiterhin. Eine Erkrankung allein schützt nicht vor Kündigung, spielt aber bei der Bewertung durch das Arbeitsgericht eine Rolle. Bei längeren oder häufigen Krankheitszeiten kann eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich sein, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint. Hierbei wird im Einzelfall geprüft, ob die Krankheit die betrieblichen Abläufe erheblich beeinträchtigt.

Für dich als Arbeitnehmer:in gilt, dass du trotz Krankheit kündigen kannst. Du solltest aber beachten, dass eine Kündigung während einer Krankschreibung besondere Konsequenzen haben kann. Die Kündigungsfrist bleibt auch in diesem Fall bestehen. Zudem kann deine Krankenkasse nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses prüfen, ob und in welchem Umfang dir weiterhin Krankengeld zusteht. Auch dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses – das kann je nach Timing finanzielle Auswirkungen haben. Darüber hinaus solltest du im Blick behalten, dass sich eine Kündigung während der Krankschreibung unter Umständen auf dein Arbeitszeugnis oder mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auswirken kann, falls du dich im Anschluss arbeitssuchend meldest.

Kleinbetriebe

In Betrieben mit unter 20 Mitarbeitenden kannst du an jedem beliebigen Tag kündigen – die vierwöchige Frist bleibt aber bestehen.  

Du bist also flexibler, was den Kündigungstermin betrifft.
Diese Sonderregelung für Kleinbetriebe ermöglicht es Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern, die Kündigung nicht an die üblichen Termine zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats zu binden. Allerdings bleibt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen weiterhin gültig. Das bedeutet, dass die Kündigung zwar flexibel ausgesprochen werden kann, aber die Frist von vier Wochen eingehalten werden muss, um wirksam zu sein.  

Diese Flexibilität kann insbesondere in kleinen Unternehmen von Vorteil sein, um kurzfristig auf Personalveränderungen reagieren zu können.

Fristlose Kündigung: Ausnahme mit Voraussetzungen

Eine fristlose Kündigung ist nur bei wichtigem Grund zulässig (§ 626 BGB). Der Grund muss so gravierend sein, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre.  

Beispiele:

  • Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Massive Beleidigung
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung

Auch du kannst fristlos kündigen – etwa bei ausstehender Gehaltszahlung oder grobem Fehlverhalten deines Arbeitgebers.  

Die fristlose Kündigung stellt eine Ausnahme von der üblichen Kündigungsfrist dar und beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gilt, dass die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss, nachdem der wichtige Grund bekannt wurde. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich, es sei denn, das Fehlverhalten ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung entbehrlich ist.  

Fristlose Kündigungen sind oft rechtlich umstritten und sollten gut begründet sein, um einer möglichen Kündigungsschutzklage standzuhalten.

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Rechte und Pflichten rund um deine Kündigung

Das gehört in dein Kündigungsschreiben:

  • Name und Adresse
  • Kündigungserklärung (z. B. „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …“)
  • Ort, Datum, Unterschrift

Was du sonst noch beachten solltest:

  • Frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit: Spätestens 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag musst du dich arbeitssuchend melden – andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wenn zwischen der Kenntnis vom Ende des Arbeitsverhältnisses und dem letzten Arbeitstag weniger als 3 Monate liegen, musst du dich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung oder Information über das Vertragsende melden.
  • Zeugnis: Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Ein korrekt formuliertes Kündigungsschreiben ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Es sollte eindeutig und präzise sein, damit keine Missverständnisse entstehen. Die Einhaltung der Formvorschriften, insbesondere die Schriftform und die Unterschrift, sind gesetzlich vorgeschrieben. Zudem empfiehlt es sich, den Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber nachweisen zu können, etwa durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben.

Die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit ist ebenfalls wichtig, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Informiere dich frühzeitig über deine Ansprüche und mögliche Fristen. Auch die Klärung von Resturlaub und Überstunden ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört zu deinen Rechten und sollte rechtzeitig angefordert werden.

Häufige Fehler vermeiden

  • Falsche Berechnung der Frist: Nutze ggf. einen Kündigungsfristenrechner.
  • Keine schriftliche Kündigung: Nur schriftliche Kündigungen sind gültig!
  • Versäumte Meldung bei der Agentur für Arbeit: Frühzeitig informieren!
  • Unklare Formulierungen: Verwende klare, sachliche Sprache.

Tipp: Bei Unsicherheiten immer rechtlichen Rat einholen – etwa bei der Gewerkschaft, einem Fachanwalt  bzw. Fachanwältin oder dem Betriebsrat.

Ein häufiger Fehler bei der Kündigung ist die falsche Berechnung der Kündigungsfrist. Dabei wird oft übersehen, dass die Frist erst am Tag nach dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt. Auch die unterschiedlichen Fristen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber sowie die Besonderheiten bei der Probezeit oder in Kleinbetrieben können verwirrend sein. Ein Kündigungsfristenrechner hilft, diese Fehler zu vermeiden.

Ebenso wichtig ist, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Mündliche oder elektronische Kündigungen (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) sind rechtlich unwirksam. Um den Zugang der Kündigung nachweisen zu können, empfiehlt sich die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder der Versand per Einschreiben.

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit sollte nicht vergessen werden. Eine verspätete Meldung kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen, was finanzielle Nachteile mit sich bringt. Informiere dich daher frühzeitig über die notwendigen Fristen und Formalitäten.

Unklare oder missverständliche Formulierungen im Kündigungsschreiben können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Formuliere deine Kündigung klar und eindeutig, damit keine Zweifel an deinem Kündigungswillen oder dem Beendigungszeitpunkt entstehen.

Kündigungsfrist kennen – Übergang souverän gestalten

Die Kündigungsfrist ist mehr als eine bloße Formalität: Sie gibt dir rechtliche Sicherheit, sorgt für Klarheit im Übergang und schützt vor finanziellen Nachteilen. Ob bei geplantem Jobwechsel, in der Probezeit oder unter besonderen Umständen wie Krankheit oder Elternzeit – wer seine Rechte und Pflichten kennt, bleibt handlungsfähig.

Wichtig ist: Die Frist beginnt erst mit Zugang der Kündigung – und dieser muss nachweisbar sein. Schriftform ist Pflicht. Neben gesetzlichen Regelungen können auch vertragliche oder tarifliche Vereinbarungen greifen. Daher lohnt sich ein genauer Blick in den eigenen Arbeitsvertrag.

Kurzum: Wenn du deine Kündigungsfrist richtig einschätzt und strategisch nutzt, legst du den Grundstein für einen reibungslosen, professionellen Neustart.

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter der Kündigungsfrist?  Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang deiner Kündigung beim Arbeitgeber und deinem letzten offiziellen Arbeitstag. In dieser Zeit läuft das Arbeitsverhältnis weiter – inklusive Lohnfortzahlung und Arbeitspflicht.

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen?  Laut § 622 BGB beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – es sei denn, dein Arbeits- oder Tarifvertrag regelt etwas anderes zu deinen Gunsten.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?  Die Kündigungsfrist beginnt am Tag, an dem dein Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber zugeht – nicht am Tag, an dem du es verfasst oder zur Post gibst. Ein rechtssicherer Zugangsnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Unterschrift) ist daher sehr wichtig.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?  In der Probezeit kannst du mit einer Frist von 14 Tagen (zwei Wochen) kündigen – ohne Rücksicht auf feste Termine wie Monatsmitte oder Monatsende. Diese Regelung gilt für beide Seiten und ist gesetzlich festgelegt (§ 622 Abs. 3 BGB).

Kann die Frist im Arbeitsvertrag abweichen?  Ja, viele Arbeitsverträge enthalten abweichende Kündigungsfristen. Diese dürfen jedoch nicht kürzer als die gesetzliche Frist sein, außer bei besonderen Fällen wie Aushilfen oder befristeten Verträgen. Längere Fristen sind zulässig und gelten dann für beide Seiten, sofern nichts anderes geregelt ist.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Frist?  Wenn du die Kündigungsfrist nicht einhältst, kann deine Kündigung unwirksam sein oder sogar zu Schadenersatzforderungen durch den Arbeitgeber führen. Besonders bei eigenmächtigem Arbeitsabbruch drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Wie kündige ich richtig?  Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen, also nicht per E-Mail, WhatsApp oder mündlich. Achte auf eine klare Formulierung, das richtige Datum und einen Zustellnachweis – zum Beispiel durch Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

Kann ich auch fristlos kündigen? Ja, aber nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa bei schweren Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, wie ausbleibender Lohnzahlung oder Mobbing. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrunds erfolgen und gut dokumentiert sein.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
HR & Payroll

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Mehr Transparenz bei Gehältern, neue Berichtspflichten und strengere Vorgaben im Bewerbungsprozess: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen in Deutschland mit sich. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche konkreten Anforderungen auf Sie zukommen und wie Sie sich optimal auf die neuen gesetzlichen Vorgaben vorbereiten können.

5 Min. Lesezeit

Ziel der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es, die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern durch mehr Transparenz und neue Berichtspflichten zu fördern. Die Richtlinie geht dabei deutlich über das 2017 in Kraft getretene deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) hinaus.

Die wichtigsten Neuerungen der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie im Vergleich zum deutschen Recht

1. Ausweitung des Auskunftsanspruchs

  • Alle Beschäftigten – unabhängig von der Betriebsgröße – erhalten einen Anspruch auf Auskunft über das eigene Entgelt sowie das Durchschnittsentgelt vergleichbarer Kollegen des anderen Geschlechts.
  • Bisher galt der Auskunftsanspruch nur für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten.
  • Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden jährlich proaktiv über das Auskunftsrecht informieren.

2. Transparenz bei Stellenausschreibungen und im Bewerbungsprozess

  • Arbeitgeber müssen bereits im Bewerbungsprozess (z. B. in Stellenanzeigen) das vorgesehene Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne offenlegen.
  • Bewerberinnen und Bewerber haben Anspruch auf Informationen zu den objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien der Entgeltfindung.

3. Berichtspflichten für Unternehmen

  • Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über ihre Entgeltstrukturen berichten (bisher ab 500 Beschäftigten).
  • Die Berichte umfassen unter anderem den Gender Pay Gap (Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern) und die Median-Entgelte nach Geschlecht.
  • Die Berichtspflicht betrifft sowohl den privaten als auch den öffentlichen Sektor.

4. Offenlegung von Kriterien der Entgeltfindung

  • Arbeitgeber müssen transparent machen, nach welchen objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien Entgelte festgelegt und entwickelt werden.
  • Beschäftigte dürfen nicht mehr daran gehindert werden, ihr Gehalt offenzulegen. Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen sind künftig unzulässig.

5. Sanktionen und Durchsetzung

  • Der deutsche Gesetzgeber muss „abschreckende“ Sanktionen (Bußgelder, Ausschluss von Ausschreibungen etc.) einführen.
  • Es sollen neue Instrumente wie Verbandsklagen eingeführt werden, um die Rechte der Beschäftigten durchzusetzen.

Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?

Interne Projektstruktur und Analyse

  • Bilden Sie eine Projektgruppe (HR, Recht, Finanzen), um die Vergütungsstrukturen zu analysieren und anzupassen.
  • Führen Sie frühzeitig Equal‑Pay-Analysen durch, inklusive datengestützter Bewertung Ihrer Systeme.

Stellen- und Entgeltbewertungssystem etablieren

  • Etablieren oder aktualisieren Sie ein analytisches Stellenbewertungsverfahren (Qualifikation, Verantwortung, Belastung, Arbeitsbedingungen).
  • Dokumentieren und begründen Sie Entgeltunterschiede transparent mit objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien.

Struktur für Auskunfts- und Berichtspflichten entwickeln

  • Implementieren Sie Prozesse zur jährlichen Auskunftserteilung an Mitarbeitende – auch Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitenden sind davon betroffen.
  • Installieren Sie Tools zur Erstellung und Veröffentlichung der Entgeltberichte je nach Unternehmensgröße (siehe Tabelle; Hinweis: Die Ausgestaltung der Berichtspflichten und die Übergangsfristen können sich im deutschen Gesetzgebungsverfahren noch ändern.).

Geplante Entgeltberichtspflichten nach Unternehmensgröße

Unternehmensgröße

Berichtspflicht

Frequenz

Startzeitpunkt

≥ 250 Beschäftigte

Gender-Pay-Gap-Bericht

Jährlich

Ab Inkrafttreten der nationalen Umsetzung (voraussichtlich ab 2026)

150–249 Beschäftigte

Gender-Pay-Gap-Bericht

Alle 3 Jahre

Ab Umsetzung in deutsches Recht

100–149 Beschäftigte

Gender-Pay-Gap-Bericht

Alle 3 Jahre

Ab 2031 (nach 5 Jahren Übergangsfrist)

Kommunikation, Schulung & Compliance

  • Schulen Sie HR und Führungskräfte in transparentem Vergütungsmanagement und Auskunftsszenarios.
  • Informieren Sie die Mitarbeitenden jährlich über ihre Rechte und die Entgeltkriterien.
  • Etablieren Sie Beschwerde- und Korrekturprozesse bei Entgeltungleichheiten.

Fazit: Jetzt auf die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorbereiten

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie bringt weitreichende Pflichten für Arbeitgeber in Deutschland: von Gehaltsangaben im Recruiting über Auskunftsrechte der Mitarbeitenden bis hin zu umfangreichen Berichtspflichten und möglichen Sanktionen bei Verstößen. Um rechtzeitig gesetzeskonform zu sein, sollten sich Arbeitgeber jetzt auf den Juni 2026 vorbereiten. Eine strukturierte Projektplanung, Objektivität bei Entgeltkriterien und klare Kommunikation schaffen Compliance sowie Chancen für bessere Arbeitgebermarke und Mitarbeiterzufriedenheit.