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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Neue Regeln 2022: Minijobs & kurzfristig Beschäftigte im Überblick
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Neue Regeln 2022: Minijobs & kurzfristig Beschäftigte im Überblick

Ab 1. Januar 2022 gelten neue Vorschriften für Minijobs und kurzfristig Beschäftigte. Das betrifft insbesondere das elektronische Meldeverfahren und die Angabe der Krankenversicherung. Diese Änderungen sollen die Prüfung von Steuern vereinfachen und die Transparenz für Arbeitgeber und Behörden erhöhen.

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Elektronisches Meldeverfahren: Steuer-ID-Übermittlung

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber im elektronischen Meldeverfahren die Steuer-IDs von geringfügig entlohnten Beschäftigten an die Bundesknappschaft übermitteln. Damit soll der Minijob-Zentrale die Überprüfung der entrichteten Steuern erleichtert werden.

Bereits ab der SV-Jahresmeldung für 2021 wird dieses Verfahren angewendet.

Neue Vorgaben für kurzfristig Beschäftigte

Für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110) ist ab dem Jahr 2022 zusätzlich anzugeben, wie die Aushilfe krankenversichert ist.

Gesetzlich krankenversicherte Aushilfen

Für die Dauer der Beschäftigung besteht ein Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Pflichtversicherung (z. B. Rentenbezieher, Studierende), eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung handelt.

Privat oder anderweitig versicherte Aushilfen

Beschäftigte können auch privat krankenversichert oder anderweitig abgesichert sein. Eine private Versicherung kann in Deutschland zugelassen oder im Ausland ansässig sein. Auch Gruppenversicherungen des Arbeitgebers sind möglich.
Als anderweitig abgesichert gelten Aushilfen, die im Krankheitsfall Leistungen aus Sondersystemen erhalten oder Anspruch auf Sachleistungen ausländischer Versicherungsträger haben. Das betrifft aktuell krankenversicherte Personen aus Dänemark, Luxemburg oder Österreich.

Bonussysteme: Definition, Bonusarten und Payroll
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Bonussysteme: Definition, Bonusarten und Payroll

Was ist bei der Einführung eines Bonussystems zu beachten? Das erfährst du in diesem Artikel.

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Was ist ein Bonussystem? Definition

Motivierte Mitarbeitende arbeiten effektiver und sind auch eher mal bereit, für ihren Arbeitgeber eine Extrameile zu gehen. Außerdem sind sie loyaler und weniger wechselwillig. Das ist bekannt. Entsprechend suchen immer mehr Arbeitgeber gezielt nach Instrumenten, die die Motivation und Bindung ihrer Mitarbeitenden stärken. Immerhin sind gute Mitarbeitende nach wie vor ein rares Gut.

Fest verankert im Portfolio der Motivationsmaßnahmen vieler Unternehmen sind Bonussysteme. Das Prinzip: Nach Erreichen eines bestimmten Ziels werden Mitarbeitende mit einem vorher genau festgelegten Bonus „belohnt“. Hier gibt es völlig unterschiedliche Modelle.

Zum Beispiel können sich manche Mitarbeitende über Boni freuen, wenn das Unternehmen seine Jahresziele erreicht hat. Sie werden dann am Unternehmenserfolg beteiligt. Ein Bonus kann aber auch vom Erreichen von Individualzielen einzelner Mitarbeitender abhängen.

Was ist der Unterschied zwischen Bonus und Prämie?

Nicht zu verwechseln ist der Bonus mit einer Prämie. Wo liegt der Unterschied? Während der Bonus alle Angestellten in einem Unternehmen betrifft, hängen Prämien von der individuellen Leistung eines Mitarbeitenden ab.

Eine Fachkraft erhält zum Beispiel eine Prämie, wenn sie im Rahmen eines Mitarbeitende-werben-Mitarbeitende Programms aktiv zur Besetzung einer zentralen Position im Unternehmen beigetragen hat. Besonders weit verbreitet sind Prämiensysteme aber im Vertrieb, wo sich Mitarbeitende ihr eher niedrig angesiedeltes Grundgehalt mit verschiedensten Prämien aufbessern können. Zum Beispiel durch das Abschließen einer bestimmten Anzahl an Verträgen.

Anleitung: zum Bonussystem in 4 Schritten

Wie geht man nun genau vor, um Bonussysteme im eigenen Unternehmen einzuführen?

Schritt 1: Ziele und Budget definieren

Definiere ganz klar, wann das Bonussystem für Dein Unternehmen erfolgreich ist. Was ist die Zielsetzung? Und: Natürlich erhöht die Einführung von Bonussystemen die Ausgaben für Deine Fachkräfte. Halte fest, wie viel Budget dafür zur Verfügung steht.

Schritt 2: Bedarfe herausfinden

Was auf keinen Fall passieren sollte: dass Du im stillen Kämmerlein ausgeklügelte Bonussysteme an den eigentlichen Wünschen und Anforderungen der Mitarbeitenden vorbei entwickeln. Finden Sie stattdessen frühzeitig heraus, was Ihre High Potentials wirklich brauchen und mit welcher Form von Bonussystem Sie sie ein bisschen fester an das Unternehmen binden können. Strahlende Augen sind motivierte Augen – und genau darum geht es ja!

Der einfachste Weg, um die Bedarfe Ihrer Belegschaft herauszufinden, ist eine anonyme Mitarbeiterbefragung. Mit kostenlosen oder zumindest günstigen Tools sind schnell wenige Fragen aufgesetzt und mit automatisierten Auswertungen weißt Du bald, worauf es Deinen Mitarbeitenden ankommt. Selbst, wenn es „nur“ ein klassischer Fragebogen per E-Mail-Versand ist: Danach bist Du schlauer und kannst punktgenau Deine Strategie entwickeln.

Schritt 3: Budget und Bedarfe abgleichen und das Bonussystem daraus ableiten

Dieser Schritt klingt so einfach und hat es doch in sich: Nun geht es ans Eingemachte! Du weißt nun, was Deine Mitarbeitende sich wünschen. Jetzt will das gesetzte Budget nicht überstrapaziert werden und aus dem dafür zur Verfügung stehenden Geld möglichst viel Nutzen bzw. ein möglichst großer Mehrwert für die Belegschaft geschaffen werden.

Damit zusammen hängt nicht nur das Konzept der Bonussysteme an und für sich, sondern auch z. B. das Planen und Erstellen von entsprechenden Zielvereinbarungen für jeden einzelnen Mitarbeitenden. Gegebenenfalls auch noch unter Berücksichtigung der individuellen Prämie.

Schritt 4: Bonussystem einführen & kommunikativ begleiten

Nachdem die Vorbereitungen abgeschlossen sind, geht es an die Realisierung: Die Bonussysteme werden festgehalten, die Zielvereinbarungen unterschrieben und in Ihr HR-System eingepflegt. Und zuletzt wird das gesamte Bonussystem in Ihrer Payroll-Software hinterlegt.

Wichtig ist nicht nur das reine Umsetzen, sondern auch die kommunikative Begleitung all dieser Maßnahmen – idealerweise ab der Evaluationsphase. So wird der Benefit, den Du hier einrichtest, als umso größer und wertiger wahrgenommen. Das Resultat: eine höhere Akzeptanz

Welche Vor- und Nachteile haben Bonussysteme?

Aber zurück zum Bonus, der Mitarbeitern auf vielfältige Art und Weise ausgezahlt werden kann. Hier gibt es allerdings Vor- und Nachteile. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beispiel auf eine einmalige Sonderzahlung, kann es passieren, dass von dieser nach Abzug aller anfallenden Steuern kaum noch etwas übrig ist.

Das liegt daran, dass die Bonuszahlung voll versteuert werden muss und der Arbeitnehmer in die Falle der Steuerprogression tappt. Logisch, dass das von vielen Arbeitnehmern als Nachteil empfunden wird. Im Endeffekt ist der Ärger über die Steuerprogression häufig größer als die motivierende Wirkung der Sonderzahlung.

eAU: Elektronische Anforderung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
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eAU: Elektronische Anforderung von Arbeitsunfähigkeitszeiten

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird der klassische „gelbe Zettel“ Schritt für Schritt abgelöst. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und die Krankmeldungen digital abzuwickeln. Grundlage dafür sind das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ und das „Siebte Gesetz zur Änderung des SGB IV“, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Abruf von Arbeitsunfähigkeitszeiten geschaffen haben. Das Verfahren wird in drei Phasen eingeführt – von der Anbindung der Arztpraxen bis zum verpflichtenden Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern.

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Was ist die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt künftig den bisherigen Papierbeleg für Krankmeldungen. Arbeitgeber können die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten direkt digital bei den Krankenkassen abrufen. Dies betrifft ausschließlich die Arbeitsunfähigkeitszeiten, nicht aber die Lohnfortzahlung oder Erstattungen nach dem Umlageverfahren (U1).

Phase 1 – Einführung in Arztpraxen

Seit dem 01. Oktober 2021 können Arztpraxen Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Es gab jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2021, da nicht alle Praxen technisch sofort in der Lage waren, die eAU zu versenden.

Phase 2 – Pilotierungsphase für Arbeitgeber

Vom 01. Januar bis 30. Juni 2022 konnten Arbeitgeber erstmals auf die von den Krankenkassen bereitgestellten Daten zugreifen, sofern ihre Lohn- oder HR-Software den Abruf unterstützte.
Diese Testphase sollte Unternehmen ermöglichen, interne Prozesse zu prüfen und anzupassen. Auch Softwareanbieter konnten Rückmeldungen der Praxis nutzen, um ihre Systeme zu optimieren.

Phase 3 – Verpflichtender Datenaustausch ab 01.07.2022

Seit dem 01. Juli 2022 ist der elektronische Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen verpflichtend. Arbeitgeber müssen die Krankmeldungen ihrer Beschäftigten nun digital abrufen, anstatt sie auf Papier vorgelegt zu bekommen.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre eingesetzte Software den Abruf der eAU-Daten unterstützt und Prozesse entsprechend angepasst sind.

Praktische Tipps für Unternehmen

  • Prüfen, ob die eingesetzte Lohn- oder HR-Software eAU-fähig ist.
  • Interne Abläufe so anpassen, dass Krankmeldungen digital erfasst und verarbeitet werden können.
  • Mitarbeiter informieren, dass sie weiterhin verpflichtet sind, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden – auch wenn der „gelbe Zettel“ entfällt.
  • Übergangsweise die Papierbescheinigungen (bis 30.06.2022) als Abgleich nutzen.

Fazit

Die Einführung der eAU ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Digitalisierung und Bürokratieabbau in Unternehmen. Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihre Systeme und Prozesse bereit sind, um Krankmeldungen rechtssicher und effizient digital abzurufen. Wer rechtzeitig umstellt, spart langfristig Zeit und reduziert Verwaltungsaufwand.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – eAU

Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III)

Fürsorgepflicht
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Fürsorgepflicht

Was umfasst die Fürsorgepflicht genau und welche Stolpersteine solltest Du als Arbeitgeber unbedingt beachten?

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Fürsorgepflicht bedeutet, dass der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer sorgt, entsprechend der üblichen Erwartungen von “anständig und gerecht denkenden Menschen” und wird in verschiedenen Gesetzen beschrieben. Die Fürsorgepflicht ist das Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers.

In den üblichen Fällen bezieht sich die Fürsorgepflicht auf Situationen wie das Sichern von Baugerüsten oder die Verwendung bzw. das Zurverfügungstellen von entsprechender Arbeitsschutzausrüstung wie Atemschutzmasken.

Vereinfacht gesagt geht es darum, sich um die eigenen Mitarbeitenden zu kümmern. Je nach Situation bezieht sich die Fürsorgepflicht auf verschiedene Pflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern. Die Fürsorgepflicht ist dabei nicht durch ein einzelnes Gesetz geregelt, sondern unter anderem in diesen Gesetzestexten näher beschrieben:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (JArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Die Fürsorgepflicht fällt unter das Prinzip “Treu und Glauben”, was bedeutet, dass der Arbeitgeber so handeln muss, wie es allgemein üblich und unter normalen Umständen zu erwarten ist.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Dies bezieht sich auf Unfälle, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, die Ausstattung des Arbeitsplatzes und einen für alle angenehmen Umgang untereinander.

Die Fürsorge regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Oft liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wie Pflichten umgesetzt werden, wenn diese nicht gesetzlich geregelt sind. Hier werden die Interessen beider Seiten im Arbeitsverhältnis gegeneinander abgewogen.

Einerseits muss der Arbeitnehmer in manchen Bereichen zumutbare Risiken oder Gefahren hinnehmen, damit die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gewährleistet werden kann. Beispiel: Als Gerüstbauer ist das Arbeiten in größerer Höhe nicht vermeidbar. Als Arbeitgeber ist man jedoch verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit Unfälle vermieden werden können.

Auch für Büroarbeitsplätze greift die Fürsorgepflicht. Auch hier wird wieder Wirtschaftlichkeit und Gesundheitsrisiko gegeneinander abgewogen. Generell hat ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf besondere Ausstattung am Arbeitsplatz. Hat der Arbeitnehmer jedoch ein attestiertes Rückenleiden, kann dies höher gewichtet werden als das Budget des Arbeitgebers und bedeuten, dass dieser einen ergonomischen Arbeitsstuhl zur Verfügung stellen oder ähnliche Maßnahmen ergreifen muss.

Warum es sich lohnt, der Fürsorgepflicht nachzukommen

Oft lassen sich Details der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gegenseitigen Gespräch lösen, ohne dass dazu ein Fürsorgepflichts-Streit entstehen muss. Letztlich hat auch jeder Arbeitgeber ein gesteigertes Interesse an dauerhaft gesunden Mitarbeitern und sollte daher seine Fürsorgepflicht ernstnehmen. Dies geht oft über die gesetzlichen Mindestpflichten hinaus und führt im besten Fall zu weniger Krankenstand und produktiveren Mitarbeitern.

In § 618 Abs. 1 BGB werden die privatrechtlichen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers geregelt. Diese definieren die Gestaltung und Ausstattung der Arbeitsräume, Gerätschaften und Vorrichtungen sowie Dienstleistungen, die den Arbeitnehmer schützen. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, einer Überanstrengung oder massive Unterforderung der Mitarbeiter, welche die Gesundheit schädigt, entgegenzuwirken.

Mögliche Folgen bei Verletzung der Fürsorgepflicht

Hält sich der Arbeitgeber nicht an die geltenden Regeln und verstößt damit gegen seine Fürsorgepflichten, so hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um zu reagieren:

  • Klage auf das Herstellen einer ordnungsgemäßen Arbeitssituation
  • Zurückbehaltung der eigenen Arbeitsleistung
  • Anzeigen bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde stellen
  • Bei unmittelbarer und erheblicher Gefahr: Entfernungsrecht laut Arbeitsschutz

Ist bereits ein Unfall oder Schaden eingetreten, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz des Personenschadens. Auch besteht in manchen Fällen die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers, wenn die Verletzung der Fürsorgepflicht sehr schwerwiegend und dadurch das Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist.

Unterschied: Sorgfaltspflicht und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Der Begriff Sorgfaltspflicht bezeichnet die Verpflichtung des Arbeitgebers, die aus einem speziellen Geschehen oder Verhalten entstehende Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut zu erkennen und sich so zu verhalten, dass entweder die jeweilige Handlung unterlassen wird oder ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Das geschützte Rechtsgut steht in diesem Fall für die Gesundheit der Arbeitnehmer. Somit ist die Sorgfaltspflicht ein Teil der Fürsorgepflicht, jedoch nicht dieselbe Sache.

Duz-Kultur versus Siez-Kultur
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Duz-Kultur versus Siez-Kultur

Für welche Unternehmen bietet sich eine Duz-Kultur an und wo sollte man lieber auf das förmliche „Sie“ setzen? Wir verraten, wie Du den Change meistern kannst – und was Du vorab prüfen solltest.

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Stirbt das förmliche „Sie“ in der Arbeitswelt aus und macht dem persönlicheren „Du“ Platz? Es sieht ganz danach aus. Woran liegt das? Welche Vorteile hat eine Duz- gegenüber einer Siez-Kultur? Wie ändert sich dadurch der Umgang mit dem Chef? Und: Wie gelingt die Umstellung vom Siezen auf das Duzen? Fragen über Fragen! Wir beantworten sie Dir in diesem Artikel.

Duzen oder Siezen: Wohin geht aktuell der Trend?

Duzen oder Siezen? Laut der Online-Jobbörse StepStone und der Personal- und Managementberatung Kienbaum geht der Trend in Betrieben eindeutig zum vertraulichen „Du“. Die beiden Unternehmen haben 17.000 Fachkräfte zu Hierarchie und Organisationsstruktur befragt. Das Ergebnis: In 97 Prozent der Fälle duzen sich Mitarbeiter in Betrieben zunehmend untereinander, wenn auch nicht immer in der ganzen Firma.

Es gibt einen guten Grund, warum das „Sie“ nach und nach auf dem kommunikativen Abstellgleis landet. Immer mehr Unternehmen unterhalten wirtschaftliche Beziehungen in andere Länder. Hier dominiert das weniger förmliche und unkomplizierte „you“. Und für viele Arbeitnehmer fühlt es sich eben zunehmend merkwürdig an, den Partner aus Fernost oder aus den USA einerseits im Videocall vertraulich anzureden, andererseits aber den Kollegen, der direkt am benachbarten Schreibtisch sitzt, zu siezen.

Vorteile einer Duz-Kultur

Das „Du“ passt auch viel besser zu den agilen Prozessen, die vielerorts Einzug halten. Eine global vernetzte Wirtschaft verlangt schnelle Entscheidungsprozesse, innovative Ideen und flache Hierarchien. Das Siezen wirkt aber gerade in Innovationsprozessen fehl am Platz und wirkt als störende Barriere eines Unternehmens. Ideen und kreative Gedanken sprudeln nun mal eher in einer lockeren Unternehmenskultur, in der sich Kollegen nahestehen. Das sind entscheidende Vorteile einer Duz-Kultur.

Die StepStone/Kienbaum-Erhebung zeigt allerdings auch, wie stark es von dem Bereich eines Unternehmens abhängt, ob das Du oder das Sie dominiert. Geduzt wird vor allem in kreativen und innovativen Branchen. In der PR-Welt etwa und in der IT- & Internet-Branche sind mehr Fachkräfte mit allen Kollegen per „Du“ als in allen anderen Bereichen. Formeller geht es hingegen in der Metallindustrie, in Banken und im öffentlichen Dienst zu. Hier gehört das saloppe „Du“ deutlich seltener zum Alltag.

Mit dem „Sie“ auf professionelle Distanz gehen

Und auch das hat seinen Grund. In diesen eher konservativen Bereichen wird das „Sie” bewusst eingesetzt, um eine professionelle Distanz zu erzeugen. Hier hat es sogar eine nicht zu unterschätzende Schutzfunktion: Wer hier jedem wahllos das „Du“ anbietet, erweckt den Eindruck, seine Geschäfte mit einem unangebrachten Vertrautheitsgrad abzuwickeln.

Das Gegenextrem sind Unternehmen, die das „Du“ nicht nur bei ihren Mitarbeitern, sondern auch bei ihren Kunden einsetzen. Der schwedische Möbelhersteller Ikea war eines der ersten Unternehmen, die diesen Wandel in der Kunden-Ansprache einläutete. Hier werden einfach alle geduzt. Das suggeriert: Egal, ob Mitarbeiter oder Kunde – wir sind alle eine große Familie mit den gleichen Vorstellungen und Werten.

Kunden duzen? Ein schmaler Grat!

Dahinter steckt jedoch keine ausgeklügelte Marketingaktion – das „Du“ ist einfach typisch schwedisch. Der Hintergrund: Die Schweden duzen sich seit den 60er Jahren in der gesamten Gesellschaft. Damals schafften die Schweden ein stocksteifes Anredesystem ab, in dem Menschen nicht mit ihren Namen, sondern mit ihren Titeln angesprochen wurden.

So begrüßte bis dahin am Morgen der Herr Generaldirektor die Frau Sekretärin. Ganz schön umständlich! Seit Abschaffung dieses Systems spricht sich die Bevölkerung mit den Vornamen an und duzt sich. Umso authentischer ist es, dass Ikea auch seine Kunden duzt.

Damit sind wir bei einem ganz wichtigen Punkt angekommen: Die Frage, ob eine Duz- oder Siez-Kultur besser ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung hängt von Fall zu Fall ab, sollte zur Branche passen und authentisch sein.

Mitarbeitende zu Mitentscheidern machen

Entscheidet sich ein bislang eher konservativ geprägtes Unternehmen dafür, sich vom Siezen zu verabschieden, sollte dieser Wechsel von HR gut vorbereitet werden. Achtung! Einfach eine Memo-Mail an alle zu schicken mit dem Betreff „Ab heute sind wir alle per Du“ wird nicht zielführend sein. Die neue Lockerheit kann nicht ad hoc vom Chef verordnet werden. Denn der Kurswechsel vom Sie zum Du ist ein erheblicher Eingriff in die Unternehmenskultur. Geschieht er zu plötzlich, hinterlässt er irritierte Mitarbeitende.

Stattdessen sollten alle in die Entscheidung eingeweiht werden – zum Beispiel über Workshops oder Befragungen, die über die hauseigene Personalmanagementsoftware abgewickelt werden können. Wichtig ist es, zu eruieren, ob die Belegschaft überhaupt mehrheitlich hinter der Idee steht. Das ist nicht immer gesagt und hängt schwer von Branche und Altersstruktur im Unternehmen ab. Während sich ältere Arbeitnehmende häufig wohler mit dem „Sie“ fühlen, sind jüngere sehr aufgeschlossen, wenn es darum geht, einander zu duzen.

Ist die Belegschaft dafür, gilt es, die komplette Kommunikation konsequent umzustellen. Das gilt nicht nur für Meetings, Kick-Offs und Veranstaltungen. Auch innerhalb der genutzten HR-Software sollte die Kommunikation von „Sie“ auf „Du“ umgestellt werden. Die gute Nachricht: In einer Personalsoftware geschieht das auf Knopfdruck und fehlerfrei. Bis sich das „Du“ im Unternehmensalltag einschleift, könnte es hingegen etwas länger dauern.

Intrinsische Motivation: Der Turbo für den Unternehmenserfolg
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Intrinsische Motivation: Der Turbo für den Unternehmenserfolg

Mit wenigen Maßnahmen Großes erreichen: Wir zeigen, wie man Mitarbeiter richtig intrinsisch und extrinsisch motiviert!

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Wenn man von intrinsischer Motivation in der Arbeitswelt spricht, könnte man vereinfacht sagen: Dabei handelt es sich um Menschen bzw. Mitarbeiter, die bis in die Haarspitzen für ihre Arbeit und ihre Aufgaben brennen und Spaß an der Tätigkeit haben. Für Unternehmen ist das Gold wert. Doch wie können Arbeitgeber die intrinsische Motivation ihrer Arbeitnehmer fördern? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist intrinsische Motivation? Eine Definition.

Die Motivation eines Menschen lässt sich in die intrinsische und extrinsische Motivation unterteilen.

Intrinsische Motivation kann auch als "innere Motivation eines Arbeitnehmers" bezeichnet werden. Sie entsteht aus sich selbst heraus – unabhängig von Belohnungen, Benefits und anderen äußeren Faktoren. Zum Beispiel, weil der Job besonderen Spaß macht, weil ihnen ihr Team sehr wichtig ist und die Zusammenarbeit Freude bereitet und/oder weil sich Arbeitnehmer extrem mit der Aufgabe identifizieren und perfekt zu der Tätigkeit passen, die sie ausüben. Unter diesen Voraussetzungen wird die Aufgabe in der Arbeit nicht als belastend, sondern als sinnstiftend empfunden und um ihrer selbst willen ausgeübt.

Das macht den wesentlichen Unterschied zwischen intrinsischer Motivation und extrinsische Motivation aus. Extrinsische Motivation ist abhängig von externen Faktoren.

Extrinsische Motivation erreicht man zum Beispiel durch:

  • ein überdurchschnittlich hohes Gehalt
  • Karriereperspektiven
  • Weiterbildungsangebote
  • Work Life Balance Angebote
  • flexible Arbeitszeiten
  • betriebliche Altersvorsorge
  • regelmäßige Incentives wie z.B. Reisen und Geschäftsessen
  • Bonuszahlungen
  • u.v.m.

Was ist der große Vorteil der intrinsischen Motivation?

Unternehmen, deren Mitarbeiter zu einem großen Teil nicht extrinsisch sondern intrinsisch motiviert sind, verzeichnen meist bestmögliche Arbeitsergebnisse. Denn die Identifikation mit der eigenen Tätigkeit ist dermaßen hoch, dass die Betroffenen immer ihr Bestes geben und Spaß an der Aufgabe haben. Daher sind intrinsisch motivierte Arbeitnehmer erheblich leistungsfähiger und engagierter als Arbeitnehmer, die ausschließlich extrinsisch motiviert sind.

Aber nicht nur das. Sie sind auch eher bereit, für ihr Unternehmen Extrameilen zu gehen, mehr über das eigene Fachgebiet zu lernen und sind häufig auch kreativer und innovativer. Eine ausgeprägte innere Motivation ist deshalb ein extrem wichtiger Erfolgsfaktor bei der Auswahl von Mitarbeitenden. Zumal ein Arbeitnehmer, der intrinsisch motiviert ist, insgesamt deutlich zufriedener und weniger wechselbereit sind.

Gefahr: Demotivation intrinsisch motivierter Mitarbeiter

So gut das alles auf den ersten Blick klingt: Die intrinsische Motivation von Arbeitnehmern muss gehegt und gepflegt werden, damit sie sich nicht verliert. Das ist nämlich durchaus möglich. Arbeitgeber sollten daher alles daransetzen, ihren Mitarbeitern ein motivierendes Arbeitsumfeld zu bieten. Völlig falsch wäre es, davon auszugehen, dass Mitarbeiter, die mit einer hohen inneren Antriebskraft in einem Unternehmen einen Job antreten, keine äußeren Anreize bräuchten, damit sich diese Motivation hält.

Was ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig?

Diese Punkte fördern die intrinsische Motivation:

  •   eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ein gutes Betriebsklima
  •   regelmäßiges Feedback über die geleistete Tätigkeit
  •   übertrage Verantwortung
  •   zeige, dass Du Mitarbeitern vertraust
  •   fördere das Lernen Ihrer Mitarbeiter durch Weiterbildungs- und gute Karriereangebote
  •   bereite deinen Mitarbeitern Freude bei besonders guten Leistungen mit Individual- und Team-Incentives
  •   kommuniziere offen und treffen Sie transparente Entscheidungen
  •   binde Mitarbeiter aktiv in Entscheidungen ein
  •   gehe mit Fehlern konstruktiv um
  •   feiere Erfolge mit deinem Team - habe gemeinsam Spaß

Die Bedeutung einer guten Führung für die intrinsische Motivation

Insbesondere mit einer guten Führung steht und fällt der Grad der Motivation von Mitarbeitern. Und was passiert, wenn es Manager zu lax mit ihrer Führungsverantwortung angehen, zeigte schon im Jahr 2017 eine Studie des Beratungsunternehmens Gallup.

Das Fazit der Untersuchung:

Schlechte Führung kostet die deutsche Wirtschaft über 100 Milliarden Euro im Jahr.

Marco Nink, Studienverantwortlicher bei Gallup sagte damals: „Arbeitnehmer, die sich emotional nicht an ihren Arbeitgeber gebunden fühlen, zeigen weniger Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein – und sie schweigen zudem häufiger zu Fehlentwicklungen.“

Praxis-Beispiele: Welche Arbeitgeber motivieren ihre Mitarbeiter erfolgreich?

Wie sich ein solches Katastrophenszenario vermeiden lässt? Zum Beispiel, indem sich Betriebe an Arbeitgebern orientieren, die es besser machen. Firmen wie Apple, Google oder Netflix sind zum Beispiel deutlich produktiver als ihre Wettbewerber, weil sie auf Mitarbeitende setzen, die bis zum Umfallen motiviert sind.

Damit das so bleibt, schnürt beispielsweise Google seiner Belegschaft ein Rundum-Sorglos-Paket:

  • Angebot von Aufgaben, die von Google-Mitarbeitern als sinnstiftend erachtet werden
  • Führungskonzept, das auf Hierarchie und Kontrolle weitgehend verzichtet
  • Kostenloses Essen in 30 Restaurants
  • Massagesessel und Ruheräume
  • Friseur und Psychologe auf dem Campus
  • Zur Arbeit kommen die Mitarbeiter im vollklimatisierten Shuttlebussen mit WLAN
  • Es gibt Weiterbildungen
  • Es gibt Zeit für eigene Projekte und Yoga
  • Ganz zu schweigen von den exorbitanten Gehältern und Aktienoptionen, die der Suchmaschinenhersteller an seine Mitarbeiter zahlt

HR Software hilft, die intrinsische Motivation der Menschen zu stärken

Dabei überlässt der Konzern nichts dem Zufall, sondern wertet zum Beispiel die Zufriedenheitswerte seiner Mitarbeiter konsequent aus und eruiert am laufenden Band Optimierungspotenzial, um sich in seinem Mitarbeiter-Motivation-Management immer wieder selbst zu übertreffen.

Zu dem Motivationskonzept gehört es zum Beispiel, Mitarbeiter genau auf die Tätigkeit zu setzen, für die sie am besten geeignet sind. Zur Not nimmt der Konzern dazu auch Umbesetzungen vor. Die gute Nachricht: Das können Sie mit der richtigen Personalsoftware auch. Und zwar auf Knopfdruck.

Du würdest dich wundern, welche Talente in deinem Unternehmen unentdeckt schlummern! Mit einer professionellen HR-Software, die beispielsweise die vorhandenen Kompetenzen mit den offenen Vakanzen abgleicht, setzt Du dein Personal nicht nur gezielter ein. Du profitieren auch von zeitsparenden Profilvergleichen, identifizieren Potenziale auf Knopfdruck und vereinfachen sich sowohl die Nachfolgeplanung als auch die Personalentwicklung.

So schaffst Du Wertschätzung und Zukunftschancen – unterstützt von einer Personalsoftware, die Arbeitnehmer wie Führungskräfte begeistert und die intrinsische Motivation automatisch stärkt.

rvBEA-Abrufe für Elterngeldanträge (BEEG): Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen und tun
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rvBEA-Abrufe für Elterngeldanträge (BEEG): Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen und tun

Das digitale Verfahren rvBEA (Rentenversicherung Bescheinigungen Elektronisch Anfordern) wird für Elterngeldanträge immer wichtiger. Durch das darin enthaltene BEEG-Verfahren (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) können Behörden gezielt eine elektronische Entgeltbescheinigung bei Arbeitgebern abrufen – ohne Papierkram, schnell und sicher. Besonders für Mitarbeitende, die Elterngeld digital beantragen möchten, ist das ein großer Fortschritt.

5 Min. Lesezeit

Was ist das rvBEA-Verfahren und warum ist es für Arbeitgeber relevant?

rvBEA ermöglicht es der Rentenversicherung, Elterngeldstellen und Krankenkassen, Entgeltbescheinigungen digital bei Arbeitgebern anzufordern. Das reduziert für alle Beteiligten den Verwaltungsaufwand und gewährleistet einen schnellen, reibungslosen Ablauf im Elterngeldverfahren. Über das Teilverfahren BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) werden exakt die Daten abgerufen, die für den Elterngeldantrag notwendig sind – im geschützten XML-Format.

Digitale Elterngeldanträge im Aufwind: Nutzung von rvBEA nimmt zu

Immer mehr Bundesländer nutzen das digitale Elterngeldverfahren. Seit Ende 2024 sind Baden-Württemberg und Bremen aktiv dabei, Hamburg startet im Sommer 2025, und Bayern folgt im Herbst. Das führt zu steigenden rvBEA-Abrufzahlen – und macht die aktive Mitwirkung der Arbeitgeber umso wichtiger.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei rvBEA-Abrufen für Elterngeld?

Arbeitgeber sind verpflichtet, jede rvBEA-Anfrage unverzüglich zu beantworten – und zwar unabhängig vom Lohnabrechnungslauf. Die Datenübermittlung erfolgt elektronisch an die DSRV (Datenstelle der Rentenversicherung) und von dort weiter an die zuständige Elterngeldstelle.

Die Bedeutung der elektronischen Entgeltbescheinigung für Elterngeldanträge

Nur eine zeitnah übermittelte elektronische Entgeltbescheinigung ermöglicht eine zügige Bearbeitung des Elterngeldantrags. Verzögerungen durch verspätete Antworten führen dazu, dass Leistungsempfänger unnötig lange auf ihr Elterngeld warten – oder sogar eine Papierbescheinigung nachreichen müssen.

Tipp für Arbeitgeber: Beantworten Sie jede rvBEA-Anfrage innerhalb von 42 Tagen – danach ist eine digitale Antwort technisch nicht mehr möglich.

Was sollten Arbeitgeber jetzt konkret tun?

  • Prüfen Sie regelmäßig (idealerweise täglich) den Eingang neuer rvBEA-Anfragen.
  • Behandeln Sie jede Entgeltbescheinigung für Elterngeld mit höchster Priorität.
  • Sensibilisieren Sie Ihr HR-Team für die Bedeutung des rvBEA-Verfahrens.

Fazit: Digitalisierung beim Elterngeld aktiv mitgestalten

Die erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsprozessen hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Arbeitgeber ab. Durch fristgerechte digitale Entgeltbescheinigungen leisten sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Elterngeld digital beantragt und schnell ausgezahlt werden kann. Das rvBEA-Verfahren ist dabei ein zentrales Element – für mehr Effizienz, Sicherheit und Fairness im digitalen Staat.

Weiterführende Informationen

Besuchen Sie die offiziellen Seiten der DSRV – Datenstelle der Rentenversicherung.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Alles, was du wissen musst
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Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Alles, was du wissen musst

Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Bestandteil deines Arbeitsverhältnisses – sie legt fest, wie lange du nach der Kündigung noch im Unternehmen bleiben musst. Für dich als Arbeitnehmer:in ist es wichtig, deine Rechte und Pflichten rund um das Thema Kündigungsfrist zu kennen. Egal, ob du einen Jobwechsel planst oder dich beruflich neu orientierst: Wenn du die gesetzlichen Regelungen verstehst, kannst du den Übergang stressfrei und rechtssicher gestalten.

5 Min. Lesezeit

Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Bestandteil deines Arbeitsverhältnisses – sie legt fest, wie lange du nach der Kündigung noch im Unternehmen bleiben musst. Für dich als Arbeitnehmer:in ist es wichtig, deine Rechte und Pflichten rund um das Thema Kündigungsfrist zu kennen. Egal, ob du einen Jobwechsel planst oder dich beruflich neu orientierst: Wenn du die gesetzlichen Regelungen verstehst, kannst du den Übergang stressfrei und rechtssicher gestalten.

Was ist die Kündigungsfrist und warum ist sie wichtig?

Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Diese Frist schützt beide Seiten – dich als Arbeitnehmer:in und den Arbeitgeber – vor einem abrupten Ende der Beschäftigung. So bleibt genug Zeit, neue Stellen zu suchen, Projekte zu übergeben und Übergaben zu organisieren. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass wichtige Arbeitsprozesse im Unternehmen durch plötzliche Kündigungen beeinträchtigt werden.

Kündigungsfrist schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und der zunehmenden Mobilität im Arbeitsmarkt sind klare Kündigungsregelungen essenziell – aus rechtlicher Sicht, aber auch für eine gute Beziehung zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.

Die Kündigungsfrist ist somit nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch ein praktisches Instrument, um einen geordneten Übergang zu gewährleisten. Sie gibt dir als Arbeitnehmer:in die Sicherheit, dass du während der Frist weiterhin dein Gehalt erhältst und deine beruflichen Angelegenheiten regeln kannst. Für den Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, rechtzeitig Ersatz für dich zu finden und die Arbeitsabläufe anzupassen.

Darüber hinaus kann die Einhaltung der Kündigungsfrist auch Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ein ordnungsgemäßer Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis verhindert Sperrzeiten und erleichtert den nahtlosen Übergang in eine neue Beschäftigung oder in die Arbeitslosigkeit.

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Gesetzliche Kündigungsfristen: Was sagt das BGB?

Die gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist ist in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.

Für dich als Arbeitnehmer:in gilt grundsätzlich:

  • Eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Diese Frist gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit – es sei denn, es gibt im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen.

Für Arbeitgeber gelten abweichende Fristen, die sich nach der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit richten. So verlängert sich die Kündigungsfrist für Arbeitgeber stufenweise – z. B. auf zwei Monate nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit oder auf vier Monate nach zehn Jahren.

Beispielhafte Staffelung für Arbeitgeber:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (Arbeitgeber)
unter 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende

Diese Staffelung stellt sicher, dass langjährige Mitarbeitende einen erweiterten Kündigungsschutz genießen. Für Arbeitnehmer:innen hingegen bleibt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen konstant, was eine gewisse Flexibilität beim Wechsel des Arbeitsplatzes ermöglicht.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit – meist die ersten sechs Monate – gelten abweichende Regelungen. Laut § 622 Absatz 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen, unabhängig davon, wer kündigt. Diese Frist muss nicht zum 15. oder Monatsende eingehalten werden – du kannst also flexibel kündigen.

Tipp: Auch wenn es in der Probezeit keine langen Fristen gibt, ist es sinnvoll, ein professionelles Kündigungsschreiben zu verfassen und einen sauberen Abschluss sicherzustellen. Das zeigt Wertschätzung und Professionalität.

Eine sauber formulierte Kündigung während der Probezeit sorgt nicht nur für Klarheit, sondern bewahrt auch ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber und den Kolleg:innen. Gerade in der Probezeit, in der die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt, ist es wichtig, die Formalitäten genau einzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Beginn der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Wichtig ist, dass du den Zugang auch nachweisen kannst:

  • Persönlich mit Empfangsbestätigung
  • Per Einschreiben
  • Übergabe im Beisein von Zeug:innen

Beispiel: Wird dein Kündigungsschreiben am 3. Mai zugestellt, beginnt die Frist am 4. Mai. Bei vier Wochen Frist kannst du somit zum 31. Mai oder zum 15. Juni kündigen – je nachdem, welcher Termin passt.

Was zählt als Zugang?

  • Einwurf in den Briefkasten des Arbeitgebers (sofern dieser regelmäßig geleert wird)
  • Persönliche Übergabe

Nicht ausreichend: Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Kündigungsfrist berechnen

Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach der Art der Frist, die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlich festgelegt ist. Die häufigsten Fristen sind die Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Dabei ist zu beachten, dass die Frist nicht am Tag des Zugangs der Kündigung beginnt, sondern am darauffolgenden Tag. Das bedeutet, wenn die Kündigung am 3. Mai zugeht, beginnt die Frist am 4. Mai zu laufen.

Die Kündigungsfrist kann in Wochen oder Monaten angegeben sein. Bei einer Frist von „vier Wochen zum Ende des Kalendermonats“ muss die Kündigung so rechtzeitig erfolgen, dass die Frist bis zum Monatsende eingehalten wird. Das bedeutet, die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem Monatsende beim Arbeitgeber eingegangen sein. Ebenso gilt dies für die Kündigung zum 15. eines Monats.

Um die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen, solltest du genau wissen, wann dein Arbeitsvertrag begonnen hat und wie lange du bereits im Unternehmen tätig bist. Achte dabei auch auf mögliche tarifliche Regelungen – sie können von der gesetzlichen Frist abweichen und für dich gelten.

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Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Neben der gesetzlichen Regelung gelten auch individuelle Vereinbarungen:

  • Arbeitsverträge können längere (nicht kürzere!) Fristen vorsehen
  • Tarifverträge können abweichende – auch kürzere – Fristen regeln, wenn sie für beide Seiten gelten

Tipp: Lies deinen Vertrag genau. Wenn dort nichts zur Kündigungsfrist steht, gilt automatisch die gesetzliche Frist.

Vertragliche Kündigungsfristen: Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Vertragliche Vereinbarungen können eine längere Kündigungsfrist vorsehen als die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Diese längere Kündigungsfrist gilt dann für beide Parteien – sowohl für dich als Arbeitnehmer:in als auch für den Arbeitgeber. Eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche ist hingegen nicht zulässig, außer in speziellen Fällen wie befristeten Arbeitsverhältnissen oder Aushilfstätigkeiten.

Tarifliche Kündigungsfristen: Was gilt im Kollektivvertrag?

Tarifverträge können ebenfalls eigene Kündigungsfristen enthalten, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Besonders im öffentlichen Dienst oder in bestimmten Branchen sind oft längere oder andere Fristen üblich. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip: Die für die Arbeitnehmer:innen günstigere Regelung findet Anwendung.

Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu kennen, da sie die Berechnung der Kündigungsfrist und damit den letzten Arbeitstag maßgeblich beeinflussen. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht helfen, die individuellen Fristen korrekt zu ermitteln und rechtssicher zu kündigen.

Sonderfälle: Elternzeit, Krankheit, Kleinbetrieb

Nicht immer greifen die allgemeinen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen und Voraussetzungen. In speziellen Lebenslagen oder betrieblichen Konstellationen – etwa während der Elternzeit, im Krankheitsfall oder in kleinen Unternehmen – kommen Sonderregelungen zum Tragen. Diese sollen entweder einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer:innen bieten oder betriebliche Flexibilität ermöglichen.

Kündigung während der Elternzeit

Du kannst während der Elternzeit selbst kündigen – mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats (§ 19 BEEG). Arbeitgeber dürfen während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen kündigen – und das nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.

Die Elternzeit schützt Arbeitnehmer:innen vor arbeitgeberseitiger Kündigung, lässt aber gleichzeitig die freiwillige Kündigung durch dich als Arbeitnehmer:in zu. Die dabei geltende Drei-Monats-Frist unterscheidet sich von den sonst üblichen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.

Wenn du planst, während der Elternzeit zu kündigen, ist es sinnvoll, dich vorher rechtlich beraten zu lassen – insbesondere, wenn du Fragen zur Anrechnung von Resturlaub oder zu Ansprüchen auf Elterngeld hast.

Kündigung bei Krankheit

Auch bei Krankheit darfst du kündigen – und auch dir darf gekündigt werden. Die allgemeinen Regeln gelten weiterhin. Eine Erkrankung allein schützt nicht vor Kündigung, spielt aber bei der Bewertung durch das Arbeitsgericht eine Rolle. Bei längeren oder häufigen Krankheitszeiten kann eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich sein, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint. Hierbei wird im Einzelfall geprüft, ob die Krankheit die betrieblichen Abläufe erheblich beeinträchtigt.

Für dich als Arbeitnehmer:in gilt, dass du trotz Krankheit kündigen kannst. Du solltest aber beachten, dass eine Kündigung während einer Krankschreibung besondere Konsequenzen haben kann. Die Kündigungsfrist bleibt auch in diesem Fall bestehen. Zudem kann deine Krankenkasse nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses prüfen, ob und in welchem Umfang dir weiterhin Krankengeld zusteht. Auch dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses – das kann je nach Timing finanzielle Auswirkungen haben. Darüber hinaus solltest du im Blick behalten, dass sich eine Kündigung während der Krankschreibung unter Umständen auf dein Arbeitszeugnis oder mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auswirken kann, falls du dich im Anschluss arbeitssuchend meldest.

Kleinbetriebe

In Betrieben mit unter 20 Mitarbeitenden kannst du an jedem beliebigen Tag kündigen – die vierwöchige Frist bleibt aber bestehen.  

Du bist also flexibler, was den Kündigungstermin betrifft.
Diese Sonderregelung für Kleinbetriebe ermöglicht es Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern, die Kündigung nicht an die üblichen Termine zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats zu binden. Allerdings bleibt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen weiterhin gültig. Das bedeutet, dass die Kündigung zwar flexibel ausgesprochen werden kann, aber die Frist von vier Wochen eingehalten werden muss, um wirksam zu sein.  

Diese Flexibilität kann insbesondere in kleinen Unternehmen von Vorteil sein, um kurzfristig auf Personalveränderungen reagieren zu können.

Fristlose Kündigung: Ausnahme mit Voraussetzungen

Eine fristlose Kündigung ist nur bei wichtigem Grund zulässig (§ 626 BGB). Der Grund muss so gravierend sein, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre.  

Beispiele:

  • Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Massive Beleidigung
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung

Auch du kannst fristlos kündigen – etwa bei ausstehender Gehaltszahlung oder grobem Fehlverhalten deines Arbeitgebers.  

Die fristlose Kündigung stellt eine Ausnahme von der üblichen Kündigungsfrist dar und beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gilt, dass die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss, nachdem der wichtige Grund bekannt wurde. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich, es sei denn, das Fehlverhalten ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung entbehrlich ist.  

Fristlose Kündigungen sind oft rechtlich umstritten und sollten gut begründet sein, um einer möglichen Kündigungsschutzklage standzuhalten.

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Rechte und Pflichten rund um deine Kündigung

Das gehört in dein Kündigungsschreiben:

  • Name und Adresse
  • Kündigungserklärung (z. B. „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …“)
  • Ort, Datum, Unterschrift

Was du sonst noch beachten solltest:

  • Frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit: Spätestens 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag musst du dich arbeitssuchend melden – andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wenn zwischen der Kenntnis vom Ende des Arbeitsverhältnisses und dem letzten Arbeitstag weniger als 3 Monate liegen, musst du dich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung oder Information über das Vertragsende melden.
  • Zeugnis: Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Ein korrekt formuliertes Kündigungsschreiben ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Es sollte eindeutig und präzise sein, damit keine Missverständnisse entstehen. Die Einhaltung der Formvorschriften, insbesondere die Schriftform und die Unterschrift, sind gesetzlich vorgeschrieben. Zudem empfiehlt es sich, den Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber nachweisen zu können, etwa durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben.

Die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit ist ebenfalls wichtig, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Informiere dich frühzeitig über deine Ansprüche und mögliche Fristen. Auch die Klärung von Resturlaub und Überstunden ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört zu deinen Rechten und sollte rechtzeitig angefordert werden.

Häufige Fehler vermeiden

  • Falsche Berechnung der Frist: Nutze ggf. einen Kündigungsfristenrechner.
  • Keine schriftliche Kündigung: Nur schriftliche Kündigungen sind gültig!
  • Versäumte Meldung bei der Agentur für Arbeit: Frühzeitig informieren!
  • Unklare Formulierungen: Verwende klare, sachliche Sprache.

Tipp: Bei Unsicherheiten immer rechtlichen Rat einholen – etwa bei der Gewerkschaft, einem Fachanwalt  bzw. Fachanwältin oder dem Betriebsrat.

Ein häufiger Fehler bei der Kündigung ist die falsche Berechnung der Kündigungsfrist. Dabei wird oft übersehen, dass die Frist erst am Tag nach dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt. Auch die unterschiedlichen Fristen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber sowie die Besonderheiten bei der Probezeit oder in Kleinbetrieben können verwirrend sein. Ein Kündigungsfristenrechner hilft, diese Fehler zu vermeiden.

Ebenso wichtig ist, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Mündliche oder elektronische Kündigungen (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) sind rechtlich unwirksam. Um den Zugang der Kündigung nachweisen zu können, empfiehlt sich die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder der Versand per Einschreiben.

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit sollte nicht vergessen werden. Eine verspätete Meldung kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen, was finanzielle Nachteile mit sich bringt. Informiere dich daher frühzeitig über die notwendigen Fristen und Formalitäten.

Unklare oder missverständliche Formulierungen im Kündigungsschreiben können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Formuliere deine Kündigung klar und eindeutig, damit keine Zweifel an deinem Kündigungswillen oder dem Beendigungszeitpunkt entstehen.

Kündigungsfrist kennen – Übergang souverän gestalten

Die Kündigungsfrist ist mehr als eine bloße Formalität: Sie gibt dir rechtliche Sicherheit, sorgt für Klarheit im Übergang und schützt vor finanziellen Nachteilen. Ob bei geplantem Jobwechsel, in der Probezeit oder unter besonderen Umständen wie Krankheit oder Elternzeit – wer seine Rechte und Pflichten kennt, bleibt handlungsfähig.

Wichtig ist: Die Frist beginnt erst mit Zugang der Kündigung – und dieser muss nachweisbar sein. Schriftform ist Pflicht. Neben gesetzlichen Regelungen können auch vertragliche oder tarifliche Vereinbarungen greifen. Daher lohnt sich ein genauer Blick in den eigenen Arbeitsvertrag.

Kurzum: Wenn du deine Kündigungsfrist richtig einschätzt und strategisch nutzt, legst du den Grundstein für einen reibungslosen, professionellen Neustart.

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter der Kündigungsfrist?  Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang deiner Kündigung beim Arbeitgeber und deinem letzten offiziellen Arbeitstag. In dieser Zeit läuft das Arbeitsverhältnis weiter – inklusive Lohnfortzahlung und Arbeitspflicht.

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen?  Laut § 622 BGB beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – es sei denn, dein Arbeits- oder Tarifvertrag regelt etwas anderes zu deinen Gunsten.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?  Die Kündigungsfrist beginnt am Tag, an dem dein Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber zugeht – nicht am Tag, an dem du es verfasst oder zur Post gibst. Ein rechtssicherer Zugangsnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Unterschrift) ist daher sehr wichtig.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?  In der Probezeit kannst du mit einer Frist von 14 Tagen (zwei Wochen) kündigen – ohne Rücksicht auf feste Termine wie Monatsmitte oder Monatsende. Diese Regelung gilt für beide Seiten und ist gesetzlich festgelegt (§ 622 Abs. 3 BGB).

Kann die Frist im Arbeitsvertrag abweichen?  Ja, viele Arbeitsverträge enthalten abweichende Kündigungsfristen. Diese dürfen jedoch nicht kürzer als die gesetzliche Frist sein, außer bei besonderen Fällen wie Aushilfen oder befristeten Verträgen. Längere Fristen sind zulässig und gelten dann für beide Seiten, sofern nichts anderes geregelt ist.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Frist?  Wenn du die Kündigungsfrist nicht einhältst, kann deine Kündigung unwirksam sein oder sogar zu Schadenersatzforderungen durch den Arbeitgeber führen. Besonders bei eigenmächtigem Arbeitsabbruch drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Wie kündige ich richtig?  Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen, also nicht per E-Mail, WhatsApp oder mündlich. Achte auf eine klare Formulierung, das richtige Datum und einen Zustellnachweis – zum Beispiel durch Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

Kann ich auch fristlos kündigen? Ja, aber nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa bei schweren Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, wie ausbleibender Lohnzahlung oder Mobbing. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrunds erfolgen und gut dokumentiert sein.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
HR & Payroll

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Mehr Transparenz bei Gehältern, neue Berichtspflichten und strengere Vorgaben im Bewerbungsprozess: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen in Deutschland mit sich. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche konkreten Anforderungen auf Sie zukommen und wie Sie sich optimal auf die neuen gesetzlichen Vorgaben vorbereiten können.

5 Min. Lesezeit

Ziel der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es, die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern durch mehr Transparenz und neue Berichtspflichten zu fördern. Die Richtlinie geht dabei deutlich über das 2017 in Kraft getretene deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) hinaus.

Die wichtigsten Neuerungen der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie im Vergleich zum deutschen Recht

1. Ausweitung des Auskunftsanspruchs

  • Alle Beschäftigten – unabhängig von der Betriebsgröße – erhalten einen Anspruch auf Auskunft über das eigene Entgelt sowie das Durchschnittsentgelt vergleichbarer Kollegen des anderen Geschlechts.
  • Bisher galt der Auskunftsanspruch nur für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten.
  • Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden jährlich proaktiv über das Auskunftsrecht informieren.

2. Transparenz bei Stellenausschreibungen und im Bewerbungsprozess

  • Arbeitgeber müssen bereits im Bewerbungsprozess (z. B. in Stellenanzeigen) das vorgesehene Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne offenlegen.
  • Bewerberinnen und Bewerber haben Anspruch auf Informationen zu den objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien der Entgeltfindung.

3. Berichtspflichten für Unternehmen

  • Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über ihre Entgeltstrukturen berichten (bisher ab 500 Beschäftigten).
  • Die Berichte umfassen unter anderem den Gender Pay Gap (Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern) und die Median-Entgelte nach Geschlecht.
  • Die Berichtspflicht betrifft sowohl den privaten als auch den öffentlichen Sektor.

4. Offenlegung von Kriterien der Entgeltfindung

  • Arbeitgeber müssen transparent machen, nach welchen objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien Entgelte festgelegt und entwickelt werden.
  • Beschäftigte dürfen nicht mehr daran gehindert werden, ihr Gehalt offenzulegen. Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen sind künftig unzulässig.

5. Sanktionen und Durchsetzung

  • Der deutsche Gesetzgeber muss „abschreckende“ Sanktionen (Bußgelder, Ausschluss von Ausschreibungen etc.) einführen.
  • Es sollen neue Instrumente wie Verbandsklagen eingeführt werden, um die Rechte der Beschäftigten durchzusetzen.

Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?

Interne Projektstruktur und Analyse

  • Bilden Sie eine Projektgruppe (HR, Recht, Finanzen), um die Vergütungsstrukturen zu analysieren und anzupassen.
  • Führen Sie frühzeitig Equal‑Pay-Analysen durch, inklusive datengestützter Bewertung Ihrer Systeme.

Stellen- und Entgeltbewertungssystem etablieren

  • Etablieren oder aktualisieren Sie ein analytisches Stellenbewertungsverfahren (Qualifikation, Verantwortung, Belastung, Arbeitsbedingungen).
  • Dokumentieren und begründen Sie Entgeltunterschiede transparent mit objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien.

Struktur für Auskunfts- und Berichtspflichten entwickeln

  • Implementieren Sie Prozesse zur jährlichen Auskunftserteilung an Mitarbeitende – auch Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitenden sind davon betroffen.
  • Installieren Sie Tools zur Erstellung und Veröffentlichung der Entgeltberichte je nach Unternehmensgröße (siehe Tabelle; Hinweis: Die Ausgestaltung der Berichtspflichten und die Übergangsfristen können sich im deutschen Gesetzgebungsverfahren noch ändern.).

Geplante Entgeltberichtspflichten nach Unternehmensgröße

Unternehmensgröße

Berichtspflicht

Frequenz

Startzeitpunkt

≥ 250 Beschäftigte

Gender-Pay-Gap-Bericht

Jährlich

Ab Inkrafttreten der nationalen Umsetzung (voraussichtlich ab 2026)

150–249 Beschäftigte

Gender-Pay-Gap-Bericht

Alle 3 Jahre

Ab Umsetzung in deutsches Recht

100–149 Beschäftigte

Gender-Pay-Gap-Bericht

Alle 3 Jahre

Ab 2031 (nach 5 Jahren Übergangsfrist)

Kommunikation, Schulung & Compliance

  • Schulen Sie HR und Führungskräfte in transparentem Vergütungsmanagement und Auskunftsszenarios.
  • Informieren Sie die Mitarbeitenden jährlich über ihre Rechte und die Entgeltkriterien.
  • Etablieren Sie Beschwerde- und Korrekturprozesse bei Entgeltungleichheiten.

Fazit: Jetzt auf die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorbereiten

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie bringt weitreichende Pflichten für Arbeitgeber in Deutschland: von Gehaltsangaben im Recruiting über Auskunftsrechte der Mitarbeitenden bis hin zu umfangreichen Berichtspflichten und möglichen Sanktionen bei Verstößen. Um rechtzeitig gesetzeskonform zu sein, sollten sich Arbeitgeber jetzt auf den Juni 2026 vorbereiten. Eine strukturierte Projektplanung, Objektivität bei Entgeltkriterien und klare Kommunikation schaffen Compliance sowie Chancen für bessere Arbeitgebermarke und Mitarbeiterzufriedenheit.