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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Energiepreispauschale 300 Euro: Anspruch, Auszahlung & Steuer
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Energiepreispauschale 300 Euro: Anspruch, Auszahlung & Steuer

Die Bundesregierung beschließt eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Damit sollen Arbeitnehmer*innen in Deutschland steuerlich entlastet werden, um die stark gestiegenen Energiekosten abzufedern.

5 Min. Lesezeit

Was ist die Energiepreispauschale (EPP)?

Die Energiepreispauschale ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 Euro brutto. Ziel der Maßnahme ist es, alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland finanziell zu entlasten.

Wer hat Anspruch auf die 300 Euro?

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Dazu gehören:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
  • geringfügig Beschäftigte (Minijobber*innen),
  • Selbständige und Gewerbetreibende.

Wie erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale?

Die Auszahlung an Arbeitnehmer*innen erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung. Für Selbständige und Gewerbetreibende wird die Entlastung über die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung berücksichtigt.

Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?

Ja, die 300 Euro Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Sie wird jedoch nicht auf Sozialversicherungsbeiträge angerechnet. Das bedeutet: Arbeitnehmer*innen müssen die Zahlung in ihrer Steuererklärung angeben, profitieren aber dennoch von einer spürbaren Entlastung.

Fazit

Die Energiepreispauschale 2022 ist ein zentraler Bestandteil des Steuerentlastungspakets der Bundesregierung. Mit der Einmalzahlung von 300 Euro sollen Arbeitnehmer*innen in Deutschland schnell und unkompliziert finanziell unterstützt werden.

Mediation in Unternehmen: Warum außergerichtliche Streitbeilegung oft besser ist
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Mediation in Unternehmen: Warum außergerichtliche Streitbeilegung oft besser ist

Viele Streitfälle in oder zwischen Unternehmen landen vor Gericht - und dieser Weg ist öffentlich, teuer und langwierig. Doch es gibt eine deutlich diskretere, unbürokratischere und günstigere Möglichkeit zur Konfliktbeilegung: die Wirtschaftsmediation. Im Videotalk "Butter bei die Fische" berichtet die zertifizierte Mediatorin Ann-Kathrin Witte über ihre Erfahrungen mit Mediation in Unternehmen.

5 Min. Lesezeit

Streit kommt nicht nur in den besten Familien, sondern auch in Unternehmen vor. Die Liste möglicher Anlässe ist lang: Unterschiedliche Auffassungen zwischen Management und Eigentümern, Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten, unterschiedliche Auslegungen von Vertragsklauseln, gescheiterte Kooperationen mit Folgeschäden und noch vieles mehr kann zu Konflikten führen.

Bevor die Beteiligten gleich einen Rechtsanwalt beauftragen und vor Gericht ziehen, empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Streitbeilegung in Erwägung zu ziehen – sagt Ann-Kathrin Witte, Expertin für Mediation in Unternehmen.

„Der größte Teil der Verfahren bei der Wirtschaftsmediation dreht sich um innerbetriebliche Streitfälle wie Führungs- oder Teamkonflikte“ berichtet die studierte Juristin und Psychologin. Platz zwei im Häufigkeitsranking nehmen Vertragsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehr beteiligten Unternehmen ein.

Aber auch familiäre Auseinandersetzungen sind Gegenstand von Mediationsverfahren, zum Beispiel, wenn die Unternehmensnachfolge ansteht oder zwei Generationen im Betrieb gemeinsam verantwortlich sind.

Warum die Neutralität der Mediationsleitung so wichtig ist

Zu ihrer Rolle in einem Mediationsverfahren hat Ann-Kathrin Witte eine klare Auffassung: „Eine Richterin bin ich nicht!“ Vielmehr müsse sie sich im Verfahren zurückhalten. Sie habe nicht die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, sondern die Konfliktparteien genau dabei zu unterstützen und zu begleiten. Zu Beginn jedes Verfahrens gehe es erst einmal um den Aufbau von Vertrauen – in die Personen und den Prozess. „Dabei ist die Allparteilichkeit, also meine Neutralität, die wichtigste Voraussetzung für das Gelingen eines Mediationsverfahrens“, erläutert die Expertin.

Wie lange dauert ein Mediationsverfahren?

Die Dauer eines Mediationsverfahrens variiert von Fall zu Fall und hängt von der Bereitschaft der Konfliktparteien zu einer Einigung ab. Ein wichtiger Vorteil gegenüber einem Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Beteiligten das Tempo bei der Mediation selbst bestimmen können. Am Ende des Verfahrens steht häufig eine Mediationsvereinbarung. Diese hat den gleichen rechtlichen Status wie ein Vertrag unter zwei oder mehr Parteien und gilt solange sich die Beteiligten an das Vereinbarte halten.

Wo finde ich eine passende Person für die Mediation?

Die Berufsbezeichnung „Mediator/in“ ist in Deutschland nicht geschützt, obwohl es hierzulande ein Mediationsgesetz gibt. Daher kommt es bei der Auswahl eines Mediators bzw. einer Mediatorin auf persönliche Qualitätskriterien an. Gute Anlaufstellen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, sind die Industrie- und Handelskammern sowie Verbände wie der Zentralverband Mediation Deutschland (ZvMD) oder der Bundesverband Mediation. Bei diesen Organisationen sind ausschließlich Personen gelistet, die entsprechende Aus- und Weiterbildungsaktivitäten im Bereich der Mediation vorweisen können.

Drei Tipps zur Mediation in Unternehmen

  1. Wählen Sie die „richtige“ Person für die Mediation aus! Da ein Mediationsverfahren das Vertrauen aller Beteiligten voraussetzt, ist es unerlässlich, dass sich die Konfliktparteien gemeinsam auf einen Mediator bzw. eine Mediatorin einigen, bevor der Prozess startet.
  2. Reflektieren Sie Ihre Position vor Verfahrensbeginn! Die Vorstellung, das Verfahren sei nur bei der Durchsetzung der eigenen Position erfolgreich, verhindert das Gelingen einer Mediation in Unternehmen. Daher ist es sinnvoll, schon vor dem Prozessbeginn die eigene Position zu hinterfragen, den Konflikt aus der eigenen Sicht zu beschreiben und mögliche Kompromisslinien zu identifizieren.
  3. Geben Sie dem Mediationsverfahren Zeit! Eine Meditation braucht die Zeit, die sie braucht. Also geht es nicht darum, einen Konflikt in Rekordgeschwindigkeit zu „beerdigen“ – aber auch nicht darum, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen. Gerade beim richtigen Timing zeigt sich die Qualität einer guten Mediationsleitung.
Mitarbeitermotivation: Definition, Methoden und Beispiele
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Mitarbeitermotivation: Definition, Methoden und Beispiele

Motivierte Mitarbeiter sind in der Regel leistungsfähiger, seltener krank und steigern die Produktivität des gesamten Unternehmens. Daher ist die Mitarbeitermotivation eine wichtige Stellschraube in jedem Unternehmen.

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Umso wichtiger ist es für den langfristigen Erfolg, die eigenen Angestellten an das Unternehmen zu binden und auf Dauer zu motivieren. Dafür bedarf es neuer Konzepte, denn gerade jüngere Menschen geben sich als Arbeitnehmer mit den üblichen Maßnahmen immer öfter nicht mehr zufrieden und es leidet die Mitarbeitermotivation.

Definition Mitarbeitermotivation

Der Begriff Mitarbeitermotivation bezeichnet die Einflussnahme der Führungskräfte auf die einzelnen Mitarbeiter mit dem Ziel, das aktuelle Leistungsniveau zu halten, zu steigern oder grundlegend zu verändern.

Üblicherweise wird mit Mitarbeitermotivation auch die Stimmungslage innerhalb der Belegschaft gemeint. Die Motivation ist dabei ein Gefühl, was Menschen indirekt beeinflusst und über den Arbeitstag begleitet, ohne dass sie dies bewusst wahrnehmen. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Einstellung der Mitarbeiter positiv zu beeinflussen, da dies direkten Einfluss auf die Arbeitsleistung haben sollte.

Arten der Mitarbeitermotivation

Intrinsische Mitarbeitermotivation

Bei dieser Art der Mitarbeitermotivation kommt die Motivation für hohe Leistungen vom Mitarbeiter selbst. Dieser Effekt wird unterstützt, wenn Arbeitnehmer den Sinn ihrer Arbeit wahrnehmen und Spaß an ihren Aufgaben entwickeln. Auch persönliche Weiterentwicklung und tägliche Herausforderungen wirken sich auf die intrinsische Motivation positiv aus.

Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte, die intrinsische Motivation von Mitarbeitern mit den zum Persönlichkeitsprofil passenden Anerkennungen aufrecht zu erhalten. Dies kann unter anderem durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes, aktives Einbinden der Mitarbeiter in unternehmerische Entscheidungen oder die Übertragung der Verantwortung zur Erreichung bestimmter Ziele erfolgen.

Extrinsische Mitarbeitermotivation

Dies bezeichnet die Motivation, welche durch einen äußeren Anreiz ausgelöst wird. Grund für die gesteigerte Motivation kann zum Beispiel der Wunsch nach einer Gehaltserhöhung, Möglichkeiten zu Weiterbildungen oder ein anstehendes Personalgespräch sein.

Auch drohende negative Konsequenzen können sich letztlich positiv auf die Mitarbeitermotivation auswirken, beispielsweise die Androhung von Sanktionen, Kündigung oder ähnlichen Folgen.

Die monetären Instrumente der extrinsischen Mitarbeitermotivation wirken jedoch oft nur kurzfristig motivierend auf Mitarbeiter.

Mitarbeitermotivation als wirtschaftlicher Faktor

Mangelnde Mitarbeitermotivation hat zunächst direkt negative Folgen für das jeweilige Unternehmen, kann sich insgesamt aber sogar auch auf die gesamte Volkswirtschaft auswirken. Unmotivierte Mitarbeiter sind weniger leistungsfähig und entwickeln kaum Eigeninitiative, was sich hemmend auf die Innovationsfähigkeit des Unternehmens auswirkt. Studien wie der Gallup Engagement Index belegen, dass eine große Zahl an Arbeitnehmern im Inneren bereits mit ihrer aktuellen Stelle abgeschlossen haben und daher oft nur die nötigste Leistung erbringen.

So geht den einzelnen Unternehmen jährlich Umsatz verloren, schlicht, weil Mitarbeiter weniger leisten, als sie könnten. Dieser Effekt wird oft unterschätzt, ist er doch schwer in Zahlen zu fassen. Der Unterschied der Arbeitsleistung zwischen einem top-motivierten Mitarbeiter und einem desinteressierten Mitarbeiter kann durchaus sehr groß ausfallen, ist jedoch objektiv kaum messbar.

Zusätzlich sind unmotivierte Arbeitnehmer im Schnitt mehrere Tage länger pro Jahr krank als motivierte Kollegen und kosten das Unternehmen so zusätzlich.

Auch Entwicklungen wie die Corona-Pandemie haben dazu beigetragen, dass sich Arbeitnehmer immer weniger mit ihren Arbeitgebern identifizieren. Im Homeoffice nimmt der persönliche Kontakt zum Team und zu den Vorgesetzten ab und Arbeitgeber werden austauschbarer. So wird der Arbeitsmarkt agiler und flexibler und verwandelt sich in vielen Bereichen immer mehr in einen Arbeitnehmermarkt, in dem Arbeitnehmer die Bedingungen bestimmen.

Mitarbeiterlebenszyklus: Definition, Bedeutung, Vorgehensweisen
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Mitarbeiterlebenszyklus: Definition, Bedeutung, Vorgehensweisen

In diesem Artikel geht es um den Mitarbeiterlebenszyklus von Arbeitnehmenden. Was ist das genau? In welche Phasen unterteilt er sich? Wie können HR-Manager ihn perfekt steuern? Das alles und noch viel mehr erklären wir Dir in den nächsten Abschnitten.

5 Min. Lesezeit

Definition Mitarbeiterlebenszyklus: Was ist das?

Der Mitarbeiterlebenszyklus, auch Employee Life Cycle genannt, umfasst die verschiedenen Phasen eines Mitarbeitenden, die dieser während seiner Karriere in einem Unternehmen durchläuft.

Experten unterteilen den Mitarbeiterlebenszyklus in sechs verschiedene Abschnitte:

  1. Talent Attraction
  2. Die Phase der Rekrutierung
  3. Das Durchlaufen des Onboarding-Prozesses
  4. Die konsequente Weiterentwicklung eines oder einer Mitarbeitenden
  5. Maßnahmen zur Bindung von Arbeitnehmenden an das Unternehmen
  6. Die Trennung von dem Arbeitgeber

Die 6 Phasen des Mitarbeiterlebenszyklus

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin durchläuft alle sechs Phasen des Mitarbeiterlebenszyklus` chronologisch. Sehen wir uns diese nun einmal genauer an. Was geschieht in den einzelnen Abschnitten, was prägt sie und was ist jeweils seitens des Personalmanagements zu beachten?

Phase 1 im Mitarbeiterlebenszyklus: Talent Attraction – steigere die Anziehungskraft Ihres Unternehmens

Der Mitarbeiterlebenszyklus beginnt nicht erst in dem Moment, in dem eine neue Kollegin oder ein neuer Kollege seine Arbeit aufnimmt. Er beginnt deutlich früher. Nämlich, in dem Moment, in dem Talente zum ersten Mal auf Ihr Unternehmen aufmerksam werden. Zum Beispiel, wenn diese auf eine Stellenanzeige von Ihnen stoßen oder auf ein Posting in den sozialen Medien. Hier gilt: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Damit sich Talente intensiver mit Ihrer Organisation auseinandersetzen und sich bei dir bewerben, musst Du diese von Fleck weg als attraktiver Arbeitgeber begeistern. Genau das steckt hinter dem Begriff Talent Attraction. Präsentieren Sie sich dazu an jenen Touchpoints, an denen Talente erstmals auf Sie aufmerksam werden, von Ihrer Schokoladenseite – aber bitte authentisch.

  • In Stellenanzeigen
  • Auf der Karriereseite
  • Auf Social-Media-Kanälen
  • Auf Messen
  • Bei virtuellen und analogen Events für Bewerbende

Spreche hier über die Faktoren, die dich als Arbeitgeber einzigartig machen: Sei es deine einzigartige Betriebskultur, das attraktive Gehalt oder die tollen Benefits, von denen deine Mitarbeitenden profitieren. So weckst du ernsthaftes Interesse auf Seite der Kandidatinnen und Kandidaten.

Phase 2 im Mitarbeiterlebenszyklus: Die besten Talente rekrutieren

Die nächste Phase im Lebenszyklus ist der Recruiting-Prozess. Worauf kommt es hier seitens HR an? Kurz gesagt: Je unkomplizierter Du es Talenten machst, sich bei dir zu bewerben, umso besser.

Auch das beeinflusst entscheidend, wie Ihr Unternehmens wahrgenommen wird und Ihren Recuiting-Erfolg:

  • Sorge für eine einfache Möglichkeit, sich bei dich zu bewerben.
  • Gebe Talenten nach einer Bewerbung schnell Rückmeldung und informiere deine Kandidatin oder Kandidaten, wie der Bewerbungsprozess abläuft.
  • Falls Verzögerungen auftreten, informiere Talente, warum.
  • Sorge für eine entspannte Atmosphäre im Vorstellungsgespräch.
  • Lasse Kandidaten und Kandidatinnen nicht zu lange mit deiner Antwort warten, ob es mit dem Job geklappt hat.

Phase 3 im Mitarbeiterlebenszyklus: Der Onboarding-Prozess

Es hat geklappt. Das Talent hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben und tritt bei dir die Stelle an. In der ersten Zeit ist es dabei natürlich, dass Talente aufgeregt sind. Umso wichtiger ist es, dass Du ihnen jederzeit das Gefühl vermitteln, willkommen zu sein und wertgeschätzt zu werden. Je besser das gelingt, umso schneller leben sich neue Mitarbeitende in deinem Unternehmen ein und starten voll durch.

Aber wie kannst Du als HR-Verantwortliche oder HR-Verantwortlicher New Hires dabei unterstützten? Hier ein paar Tipps:

  • Setze auf regelmäßiges Feedback und hinterfragen Sie, was gerade gut läuft und an welchen Punkten das neue Talent Hilfe und Unterstützung braucht.
  • Stelle dem Neuankömmling in deinem Unternehmen einen Buddy zur Seite, der bei offenen Fragen weiterhilft.
  • Veranstalte Teambuilding-Events, damit sich der oder die neue Mitarbeitende schnell in das Team integrieren kann.
  • Erarbeiten einen Onboarding-Plan, so dass das neue Talent maximale Transparenz erhält, welchen Step Sie als nächstes planen.

So überlässt Du nichts dem Zufall und wirst sehen: das neue Talent fühlt sich schnell wie zuhause.

Phase 4 im Mitarbeiterlebenszyklus: Stärke die Mitarbeiterbindung

Die vierte Phase ist eine besonders wichtige Phase im Mitarbeiterlebenszyklus. Sind Talente erstmal eine Weile bei einem Unternehmen beschäftigt, besteht die Gefahr, dass der Arbeitgebende diese irgendwann als selbstverständlich und als eine Nummer von vielen ansieht. Das kann die Bindung des Mitarbeitenden beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, Themen wie Wertschätzung und Anerkennung nicht schleifen zu lassen.

Bleibe immer am Ball und hinterfrage konstant, wie zufrieden dein Teammitglied ist. Holen regelmäßig Feedback ein und greife frühzeitig ein, wenn es zu Problemen kommt. So zeigst Du deinen Mitarbeitenden, wie wichtig sie dir sind. Feiere Erfolge: Belohne erreichte Ziele mit einem kleinen Teamevent, einem Bonus oder einem Incentive. So merkt jedes einzelne Teammitglied, dass es wahrgenommen und seine Leistung geschätzt wird. Ein besseres Mittel zur Mitarbeiterbindung gibt es nicht.

Phase 5 im Mitarbeiterlebenszyklus: Behalte die Weiterentwicklung im Blick

Das Wissen im digitalen Zeitalter wächst und verändert sich in atemberaubendem Tempo. Und nur Mitarbeitende, die über aktuelles berufliches Know-how verfügen, können im Job richtig Gas geben. Umso wichtiger ist es, dass Du die Entwicklung deiner Arbeitnehmenden sehr ernst nehmen.

Biete dazu die richtigen Lern- und Wissensformate an:

  • Seminare
  • Blended Learning
  • Mentoring-Programme
  • Online-Learning

Belasse es aber nicht nur bei dem Angebot. Ermutige deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in allen Phasen des Mitarbeiterlebenszyklus, dazuzulernen. Ermutigen sie auch, das Gelernte mit dem Team zu teilen – das ist ein Gewinn für alle! Denn so kommt das ganze Unternehmen voran.

Irgendwann entscheiden sich deine Arbeitnehmenden vielleicht, zum nächsten Arbeitgeber weiterzuziehen oder sie scheiden altersbedingt aus deinem Unternehmen aus. Auch diese Phase im Mitarbeiterlebenszyklus sollte gut vorbereitet sein.

Ein guter Offboarding-Prozess hilft dir und deinem scheidenden Mitarbeitenden nicht nur, sich angemessen zu verabschieden. Unterschätzen außerdem nicht, welchen Effekt ein wertschätzendes Trennungsmanagement auf die hat, die weiterhin im Unternehmen arbeiten. Es gibt Dir das Gefühl, dass Arbeitnehmende in deinem Unternehmen bis zum letzten Moment unterstützt werden.

Hier unsere Tipps:

  • Führen ein Austrittsgespräch, in dem Du offene Fragen klären und sich angemessen von dem Mitarbeitenden verabschieden kannst
  • Veranstalte nochmal einen gemeinsamen Teamabend
  • Halte Kontakt! Schicken Weihnachtszeit-Karten oder E-Mails
  • Lade die auch ausgeschiedene Person zu Firmenveranstaltungen ein – so signalisiert Du deinen Mitarbeitenden: Wer einmal zur Unternehmensfamilie gehört, bleibt auch immer ein Mitglied der Unternehmensfamilie.

Kann der Mitarbeiterlebenszyklus digital abgebildet werden?

Unterm Strich gibt es viele Dinge zu beachten, um einen optimalen Mitarbeiterlebenszyklus zu schaffen. Aber zum Glück gibt es digitale Unterstützung. Praktisch für alle Bereiche gibt es Tools, mit denen Du die einzelnen Phasen des Mitarbeiterlebenszyklus steuern kannst. Mit einer modernen Personal Software steuerst Du Onboarding, Feedbackgespräche, das Performance- und Ideenmanagement, die Personalentwicklung und noch vieles mehr – Du hast alles an einem Ort. Effektiver geht’s nicht.

Arbeitszeiterfassung: Gesetzliche Pflicht, Datenschutz und mehr
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Arbeitszeiterfassung: Gesetzliche Pflicht, Datenschutz und mehr

Effektive Führung braucht keine komplexen Strategien. Wie acht einfache Sätze deine Führung auf ein neues Level heben können

5 Min. Lesezeit

Besonders in Zeiten von Home-Office und mobiler Arbeit werden die Grenzen zwischen Job und Privatleben zunehmend unklarer, sodass eine genaue und faire Arbeitszeiterfassung für beide Parteien für mehr Transparenz sorgt.

Was genau unter Arbeitszeiterfassung zu verstehen ist, wie diese gesetzlich geregelt ist und welche Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit verwendet werden können, erfährst Du im folgenden Beitrag.

Arbeitszeiterfassung: Was ist das eigentlich?

Die Arbeitszeiterfassung ist ein Oberbegriff für alle Maßnahmen, mit denen die täglichen Arbeitszeiten von Angestellten so genau wie möglich dokumentiert werden können. Die Arbeitszeiterfassung umfasst den Zeitraum, der vertraglich als Arbeitszeit definiert wurde. Ruhezeiten und gesetzlich vorgeschriebene Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Mit dem Aufzeichnen der Arbeitszeit sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in der Lage, die Einhaltung der Pausenzeiten im Überblick zu behalten, mögliche Fehler in der Lohnabrechnung zu erkennen und zu korrigieren sowie Überstunden auf die Minute genau zu erfassen.

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung

Seit 1994 gibt es das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das für alle Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ohne Einschränkung Gültigkeit besitzt. In diesem wurden bereits die gesetzlichen Mindestruhezeiten, die tägliche Höchstarbeitszeit sowie der vorgeschriebene zeitliche Abstand zwischen zwei Arbeitsschichten festgelegt.

Bis 2019 umfasste dieses Gesetz lediglich die Pflicht, Überstunden zu erfassen und damit die Zeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht. Bei einem Arbeitsvertrag, der 40 Stunden umfasst, wäre das die Zeit, die zusätzlich zu den vereinbarten 8 Stunden pro Tag geleistet wird sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit im Jahr 2022

Im Mai 2019 wurde vom EuGH ein neues Urteil erlassen, das heute noch gilt. Seitdem besteht für Unternehmen eine Verpflichtung zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit, von Arbeitszeitbeginn bis -ende, einschließlich Ruhezeiten und Überstunden. Ob die Aufzeichnung digital oder analog erfolgt, liegt im Ermessen des Unternehmens.

Indem diese Regelung eintrat, wurde das Augenmerk deutlich auf das Wohl und die psychische Gesundheit der Angestellten gelegt sowie auf Transparenz innerhalb des Unternehmens. Sollte der Arbeitgeber beispielsweise wiederholt gegen die Arbeitszeitregelung verstoßen und unbezahlte Überstunden verlangen, können die Arbeitnehmer die Behörden informieren. Gleichzeitig ist es dem Arbeitgeber möglich, die Mitarbeiter zu enttarnen, die ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht erfüllen.

Erfassungssysteme und Modelle

Die Erfassung der Arbeitszeit kann auf vielen verschiedenen Wegen erfolgen, wobei bisher keine konkrete Form gefordert wird und jedes Unternehmen selbst über die Art der Zeiterfassung entscheiden kann. Die Entscheidung sollte basierend auf der Unternehmensbranche, der Organisation des Betriebs, dem Arbeitszeitmodell sowie der eigenen Präferenz getroffen werden.

Ein IT-Unternehmen wird die Arbeitszeit anders erfassen als ein Handwerkerbetrieb, ein kleines Familienunternehmen anders als eine international agierende Firma, Unternehmen mit Schichtarbeit anders als solche mit Kernarbeitszeit und einem sonst flexiblen Arbeitszeitmodell.
Die Arbeitszeiterfassungssysteme, die von Unternehmen am häufigsten verwendet werden, sind:

  • die Stempeluhr,
  • das stationäre System,
  • die Niederschrift im Stundenzettel,
  • die Excel-Tabelle,
  • die Desktop- oder Smartphone Anwendung.

Die Stempeluhr

Die Stempeluhr ist wohl die klassischste Variante und eignet sich besonders für Unternehmen, in denen ein festes Schichtsystem etabliert ist. Zur Zeiterfassung wird die Arbeitszeit auf eine Karteikarte gestempelt, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugänglich ist. In Zeiten der steigenden Digitalisierung wird dieses System jedoch zunehmend durch eine modernere, sichere Art der Datenverarbeitung ersetzt.

Zeiterfassung via Browser-Stempeluhr

Arbeitnehmer können flexibel über ihren Browser ihre Zeiten erfassen. Sobald sie ihren Laptop hochfahren, stempeln sie sich per Browser-Stempeluhr ein und können sich ebenso einfach wieder ausstempeln, um beispielsweise eine Pause zu machen.

Vorteil: Arbeitszeiten können sehr einfach und bedienungsfreundlich erfasst und auch nachträglich verändert werden.

Nachteil: Die Zeiterfassung ist abhängig davon, dass ein Mitarbeiter über eine gute, stabile Internetverbindung verfügt. Kommt es zu Netzstörungen, ist die Zeiterfassung unterbrochen.

Das stationäre System

Das stationäre System, sei es mittels eines Chips, eines Mitarbeiterausweises oder gar des Fingerabdrucks, ist wie eine zeitgemäße Version der Stempeluhr. Der Mitarbeiter geht nach wie vor zu einem bestimmten Ort im Gebäude, wo sich das Terminal befindet, und verwendet statt der Stempelkarte einen digitalen Stempel des Arbeitszeitbeginns. Oftmals ist das stationäre System mit einer Desktop-Anwendung verbunden, sodass die Arbeitszeiten jederzeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingesehen werden können.

Zeiterfassungsgeräte mit RFID-Chip

Physische Zeiterfassungsgeräte werden bei einem Arbeitgeber installiert. Jeder Mitarbeiter hält zu Beginn und Ende der Arbeitszeit seinen persönlichen Transponder in Form einer Karte vor das Gerät. Das Terminal erfasst Datum und Uhrzeit und gibt die Daten an die Software weiter.

Vorteil: Die Bedienung ist einfach, die Zeiten an mehreren Standorten können erfasst werden, Auswertungen sind in Echtzeit möglich.

Nachteil: Über physische Zeiterfassungsgeräte lassen sich keine Stunden erfassen, die zum Beispiel unterwegs oder remote geleistet werden. Diese müssen manuell nachgetragen werden und können leicht in Vergessenheit geraten. Gleichzeitig können Zeiterfassungskarten, die auch als Zugangskarten dienen, von nicht autorisierten Personen am Gerät verwendet werden, was ggf. zu Sicherheitsbedenken führt.

Die Niederschrift

Das handschriftliche System, der sogenannte Stundenzettel, wird oft von Firmen verwendet, deren Mitarbeiter keinen festen Arbeitsplatz haben und weniger digitalisiert sind als andere Branchen. So sind es oft Mitarbeiter im Handwerk, in der Baubranche oder im Außendienst, die ihre Arbeits- und Pausenzeiten handschriftlich vermerken.

Die Excel-Tabelle

Eine Excel-Tabelle kann durchaus zur Arbeitszeiterfassung verwendet werden, ist jedoch auch eine der unzuverlässigsten Varianten. Sie ist leicht manipulierbar und menschliche Fehler bei der Dateneingabe sind nicht auszuschließen.

Desktop- oder Smartphone-Anwendung

Eine Desktop- oder Smartphone-Anwendung eignet sich gut für Unternehmen, in denen ein sehr großer Teil der Mitarbeiter dauerhaft am PC arbeitet. Mit einem Mausklick wird die Aufzeichnung der Arbeitszeit begonnen und auf gleiche Weise beendet. Ebenso werden Beginn und Ende der Pausen auf die Sekunde genau im System vermerkt, sodass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jederzeit eine genaue Übersicht der geleisteten Arbeitsstunden und Ruhepausen einsehen können. Oft werden in diesem System auch Urlaubstage beantragt und eingetragen, Krankheits- und Fehltage vermerkt sowie möglicher Überstundenausgleich erfasst.

Welches System das Unternehmen auch gewählt hat, um die Arbeitszeit zu dokumentieren: Entgegen der weitläufigen Meinung dient die Arbeitszeiterfassung keineswegs der Kontrolle der Mitarbeiter, sondern der Fairness und Transparenz innerhalb des Unternehmens. Die Ausbeutung der Mitarbeiter und dem ständigen Überschreiten der vereinbarten Arbeitszeit soll so vorgebeugt werden.

Arbeitszeiterfassung und Datenschutz

Wo es um die Verarbeitung von Daten geht, muss auch der Schutz besagter Daten berücksichtigt werden. Wie mit den Daten zur Arbeitszeiterfassung umgegangen werden darf, wird im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt.

Da die genauen Arbeitszeiten eines Mitarbeiters zu den persönlichen Daten zählen, gelten diese als besonders schützenswert. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen daher seitens des Unternehmens Maßnahmen ergriffen werden, die den Zugang für Unbefugte verhindern.

Es gibt sieben essenzielle Maßnahmen zu Schutz der persönlichen Daten:

  1. Die Zutrittskontrolle: Der Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen darf nicht für jeden möglich sein.
  2. Die Zugangskontrolle: Das Zeiterfassungssystem, in welcher Form es auch genutzt wird, soll nur der Person zugänglich sein, um deren Zeiterfassung es sich handelt.
  3. Die Weitergabekontrolle: Es darf nicht möglich sein, Daten ohne Weiteres zu lesen, zu kopieren oder aus dem Zeiterfassungssystem zu entfernen.
  4. Die Eingabekontrolle: Sollten Daten korrigiert werden müssen, muss deren Änderung nachvollziehbar bleiben.
  5. Die Auftragskontrolle: Daten dürfen nur entsprechend der Weisung verarbeitet werden.
  6. Die Verfügbarkeitskontrolle: Der Verlust oder die Zerstörung von Daten muss verhindert werden.
  7. Daten zur Erfassung der Arbeitszeit dürfen nicht für andere Zwecke als diesen verwendet werden. Sie dürfen außerdem nicht gemeinsam mit anderen Daten verarbeitet werden.

Die Daten zur Erfassung der Arbeitszeit müssen laut Gesetz zwei Jahre aufbewahrt werden, bevor sie vernichtet werden dürfen.

Die Arbeitszeiterfassung: Für mehr Fairness und Transparenz in der Arbeitswelt

Die Arbeitszeiterfassung soll kein Kontroll- und Überwachungsinstrument darstellen, sondern für mehr Transparenz sorgen. Arbeitszeiten und Überstunden können damit sekundengenau erfasst werden, wodurch mögliche Überstundenabrechnungen fair und nachvollziehbar sind und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nachweisen können, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wurde.

Neue Verdiensterhebung seit 2022 – was Unternehmen wissen müssen
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Neue Verdiensterhebung seit 2022 – was Unternehmen wissen müssen

Die Verdiensterhebung (VE) ersetzt seit Januar 2022 die bisherigen vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) und die alle vier Jahre stattfindende Verdienststrukturerhebung (VSE). Ziel ist, aktuellere und umfassendere Daten über Löhne und Gehälter zu gewinnen – relevant für Wirtschaft, Politik und Unternehmen.

5 Min. Lesezeit

Was ist die Verdiensterhebung (VE)?

Seit Januar 2022 wird die Verdiensterhebung monatlich durchgeführt. Sie fasst VVE und VSE zusammen und liefert aktuellere Daten zu Verdienstniveaus, Arbeitszeiten und Geschlechterunterschieden.
Statistisches Bundesamt

Wer ist meldepflichtig?

Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten können aus einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt werden. Die Stichprobe umfasst deutschlandweit bis zu 58.000 Betriebe.

Meldefrist & Verfahren zur Übermittlung

  • Erhebungszeitraum beginnt beim jeweiligen Berichtsmonat (z. B. April, Mai etc.) – Meldefrist ist in vielen Landesämtern der 10. Tag des Folgemonats.
  • Meldung erfolgt elektronisch via IDEV oder eSTATISTIK.core.

Was wird erhoben – Merkmale & Inhalte

Erhoben werden u. a.:

  • Bruttomonatsverdienste und bezahlte Arbeitsstunden
  • Demografische Merkmale wie Geschlecht, Geburtsdatum, Beschäftigungsbeginn
  • Tarifbindung, Mindestlohnbetroffenheit, Verdienstunterschiede Frauen vs. Männer

Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen sollten prüfen, ob sie zur Meldepflicht gehören und ihre Lohnabrechnung so organisieren, dass stichhaltige Daten bereitstehen. Viele Softwarelösungen bieten Schnittstellen zur automatischen Extraktion der notwendigen Angaben. So lassen sich Aufwand und Fehlerquellen minimieren.

Fazit

Die neue monatliche Verdiensterhebung liefert deutlich aktuellere Daten als ihre Vorgänger. Für Unternehmen heißt das: Statistikmeldungen sind nicht mehr nur alle vier Jahre oder vierteljährlich wichtig, sondern regelmäßiger Bestandteil. Frühzeitige Vorbereitung (Datenpflege, Software) ist der Schlüssel zur rechtskonformen Erfüllung.

Quellen

Destatis: Verdiensterhebung (Erklärung)

Statistik Nord: Erhebungsinformationen zur Verdiensterhebung

IHK Limburg: Bundesweite Einführung der neuen Verdiensterhebung

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Meldedokumentation Verdiensterhebung (PDF)

Arbeitszeitregelung am Bau: Sommer- und Winterzeiten clever nutzen
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Arbeitszeitregelung am Bau: Sommer- und Winterzeiten clever nutzen

Die Arbeitszeiten am Bau sind für alle Baubetriebe verbindlich im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) geregelt. Gleichzeitig bietet dieser Tarifvertrag den Betrieben aber verschiedene Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und sie als Steuerungsinstrument zu nutzen. Gerade in einer Branche mit witterungsbedingten Ausfällen und wechselnder Auftragslage ist das ein wichtiges Werkzeug für die Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätssicherung. Falsch dokumentierte Arbeitszeiten können dagegen teuer werden – zum Beispiel, wenn im Schlechtwetterfall falsche Sollstunden hinterlegt sind und dadurch zu viel Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG) ausgezahlt wird. Solche Fehler können Rückforderungen der Agentur für Arbeit nach sich ziehen. Es lohnt sich daher, die Regelungen genau zu kennen.

5 Min. Lesezeit

Warum Sommer- und Winterarbeitszeit im Baugewerbe?

Die tarifliche Unterscheidung von Sommer- und Winterarbeitszeit folgt klaren Gründen:

  • Winterzeit (Dezember–März):
    Kälte, Dunkelheit und ein geringeres Auftragsvolumen machen kürzere Arbeitszeiten notwendig. Außerdem greifen in dieser Zeit die Förderungen der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Saison-Kurzarbeitergeld), die an die tarifliche Winterarbeitszeit gekoppelt sind.
  • Sommerzeit (April–November):
    Bessere Witterung, längere Tageslichtzeiten und eine meist höhere Auftragslage erlauben längeres Arbeiten – und helfen, Überstundenzuschläge zu vermeiden.
  • Maschinenpersonal und Fahrer:
    Für Maschinenführer sind bis zu 4 Stunden Mehrarbeit pro Woche zulässig, für Kraftwagenfahrer und Beifahrer sogar bis zu 5 Stunden (§ 3 Nr. 2 BRTV-Bau).

Tarifliche Arbeitszeiten im Überblick

Winterarbeitszeit

  • Monate: Dezember, Januar, Februar, März
  • Montag–Donnerstag: 8 Stunden
  • Freitag: 6 Stunden
  • Wöchentliche Arbeitszeit: 38 Stunden

Sommerarbeitszeit

  • Monate: April bis November
  • Montag–Donnerstag: 8,5 Stunden
  • Freitag: 7 Stunden
  • Wöchentliche Arbeitszeit: 41 Stunden

Jahresarbeitszeit

Aus diesen Vorgaben ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von durchschnittlich ca. 2.080 Stunden
(≈ 40 Stunden/Woche; leichte Abweichungen je nach Feiertagen und betrieblicher Planung).

Höchstarbeitszeit, Überstunden und Arbeitszeitausgleich

  • Die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz beträgt grundsätzlich 8 Stunden pro Tag und darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder 8 Stunden erreicht werden.
  • Überstunden müssen in der Regel mit 25 % Zuschlag vergütet werden.
  • Tariflich besteht die Möglichkeit eines zweiwöchigen Arbeitszeitausgleichs: Werden Mehrarbeitsstunden innerhalb von 2 Wochen an anderen Werktagen ausgeglichen, entfällt der Zuschlag.

→ Diese Variante wird in der Praxis aber selten genutzt, weil sie den Baustellenablauf oft nicht abbildet.

Beispiel für einen zweiwöchigen Arbeitszeitausgleich:

Sommer (April bis November):

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Summe

Woche 1

9,50 h

9,50 h

9,50 h

9,50 h

6,00 h

44,00 h

Woche 2

9,50 h

9,50 h

9,50 h

9,50 h

38,00 h

Winter  (Dezember bis März):

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Summe

Woche 1

8,50 h

8,50 h

8,50 h

8,50 h

8,00 h

42,00 h

Woche 2

8,50 h

8,50 h

8,50 h

8,50 h

38,00 h

Praxisbeispiele für die Steuerung von Arbeitszeiten

Beispiel 1 (Schlechtwetter):
Vom 7.–11. Dezember ist auf einer Baustelle wetterbedingt kein Arbeiten möglich. Es werden Schlechtwettertage mit der tariflich vorgesehenen Winterarbeitszeit erfasst.

Beispiel 2 (Projektabschluss):
In der darauffolgenden Woche wird die Baustelle fertiggestellt. Die Belegschaft leistet Überstunden, die wahlweise ausgezahlt oder als Zeitguthaben angespart werden können.

Fazit

Die Arbeitszeitregelung im Bau bietet mehr Möglichkeiten, als viele Betriebe nutzen. Wer die tariflichen Sommer- und Winterzeiten kennt und individuelle Modelle rechtssicher einsetzt, kann Überstundenzuschläge sparen, Aufträge flexibler steuern und Fördermittel korrekt abrechnen.
Ein sauber dokumentiertes System schützt zudem vor Rückforderungen von Saison-KuG durch die Agentur für Arbeit und erleichtert die betriebliche Planung.

Quellen

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau), Stand 2014, § 3 Arbeitszeit (boeckler.de, PDF)

SOKA-BAU – Informationen zu Arbeitszeitregelungen im Baugewerbe

SOKA-BAU – Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben (SIKOflex)

Haufe Fachportal – Lohnabrechnung im Baugewerbe: Arbeitszeit nach BRTV

Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 3 und 16 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Baulohnkosten im Griff: So sichern Sie Ihren Projekterfolg
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Baulohnkosten im Griff: So sichern Sie Ihren Projekterfolg

Die Baulohnkosten stellen in Bauunternehmen oft den größten Anteil an den Gesamtkosten dar. Wer Bauprojekte wirtschaftlich erfolgreich realisieren möchte, sollte deshalb während der Bauphase regelmäßig überprüfen, ob die kalkulierten Lohnkosten eingehalten werden (Soll-Ist-Vergleich). Weichen die tatsächlichen Werte von der Kalkulation ab, ist es entscheidend, die Ursachen zu erkennen und schnell gegenzusteuern. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit einer gut organisierten Baulohnabrechnung Transparenz schaffen und den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Bauprojekte sichern.

5 Min. Lesezeit

Warum eine laufende Kontrolle der Baulohnkosten wichtig ist

Die Lohnkosten im Baugewerbe sind stark von externen Faktoren wie Witterung, Ausfällen und Lohnzusatzkosten beeinflusst. Werden Abweichungen erst spät erkannt, können Projekte schnell unwirtschaftlich werden. Eine laufende Kontrolle hilft, rechtzeitig zu reagieren, Nachkalkulationen vorzunehmen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Analyse der unternehmensbezogenen Baulohnkosten

Starten Sie mit einer Gesamtbetrachtung Ihres Betriebs:

  • Arbeitsstunden prüfen: Stimmen die geplanten Stunden mit den tatsächlich geleisteten überein?
  • Lohnzusatzkosten analysieren: Entwickeln sich Krankheits- und Ausfalltage wie prognostiziert?
  • Planwerte anpassen: Wenn sich Mittellöhne oder Lohnnebenkosten anders entwickeln als geplant, müssen Zuschlagssätze angepasst werden, um Unterdeckungen zu vermeiden.

Eine professionelle Baulohnabrechnung liefert hierfür wichtige Kennzahlen – etwa Mittellohn, Lohnzusatzkosten und Fehlzeitenstatistiken.

Kontrolle der baustellenbezogenen Lohnkosten

Neben der Gesamtbetrachtung sind auch die einzelnen Baustellen entscheidend:
Prüfen Sie, ob die kalkulierten Stunden und Kosten pro Projekt eingehalten werden.

Werden die Stundenvorgaben eingehalten, aber die Kosten steigen?
⚠️ Möglicherweise wird teureres Personal eingesetzt als geplant.

Weichen sowohl Stunden als auch Kosten ab?
⚠️ Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Projektsteuerung.

Der Soll-Ist-Vergleich als zentrales Steuerungsinstrument

Der Soll-Ist-Vergleich bildet die Grundlage für eine effektive Kostenkontrolle.

  • Sollwerte: Basieren auf der Kalkulation (Arbeitsstunden, Mittellohn, Lohnnebenkosten).
  • Istwerte: Kommen aus der laufenden Lohnabrechnung.

Durch den kontinuierlichen Abgleich können Bauleiter und Geschäftsführung Kostenentwicklungen frühzeitig erkennen und gezielt eingreifen.

Unproduktive Kostenstellen im Blick behalten

Nicht alle Stunden fließen in Bauprojekte: Tätigkeiten auf dem Bauhof oder in der Werkstatt verursachen unproduktive Zeiten.

Eine transparente Lohnkostenverteilung hilft, diese Kostenstellen zu erfassen und zu bewerten. So erkennen Sie, ob interne Abläufe effizient sind oder Optimierungspotenzial besteht.

Benchmarking: Ist Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig?

Ein Blick über den Tellerrand lohnt sich: Vergleichen Sie Ihre Kennzahlen mit branchenüblichen Werten.

  • Wie liegt Ihr Mittellohn im Vergleich zu ähnlichen Betrieben?
  • Wie entwickeln sich Lohnnebenkosten und Krankheitstage?

Viele moderne Baulohn-Lösungen liefern hierfür Branchendaten, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit realistisch einschätzen zu können.

Fazit: Mit Baulohn-Daten wirtschaftlich steuern

Die Baulohnabrechnung ist weit mehr als eine Pflichtaufgabe. Richtig genutzt, liefert sie entscheidende Informationen für die Projektsteuerung und den langfristigen Unternehmenserfolg.
Wer Soll- und Istwerte konsequent überwacht und Abweichungen frühzeitig erkennt, kann wirtschaftlich handeln und seine Projekte sicher zum Erfolg führen.

Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Aktuelle Werte & Ausblick 2026
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Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Aktuelle Werte & Ausblick 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt die maximale Höhe des Bruttolohns fest, bis zu der Beiträge in der Sozialversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Die Bemessungsgrenzen werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Bundestag und Bundesrat haben die Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 beschlossen – mit einer wichtigen Neuerung: Erstmals gelten einheitliche Werte für West und Ost.

5 Min. Lesezeit

Beitragsbemessungsgrenzen 2025 im Überblick

Versicherungszweig Monatlich Jährlich

Renten- und Arbeitslosenversicherung (einheitlich West & Ost)

8.050,00 €

96.600,00 €

Kranken- und Pflegeversicherung (BBG)

5.512,50 €

66.150,00 €

Vergleich zu 2024

  • In 2024 lag die BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern bei 7.550,00 €/Monat, in den neuen bei 7.450,00 €/Monat.
  • Die Kranken-/Pflegeversicherungs-Grenze betrug 2024 5.175,00 € monatlich bzw. 62.100,00 €/Jahr.
    Bundesregierung.de
  • Für 2025 wurden die Werte deutlich angehoben und gelten nun bundesweit einheitlich.

Geplante Anpassungen für 2026

Laut Entwürfen und offiziellen Berichten sind für 2026 bereits folgende BBG-Erhöhungen in Planung:

Versicherungszweig Geplanter Wert 2026

Renten- und Arbeitslosenversicherung 

8.450,00 €

Kranken- und Pflegeversicherung

5.812,50 €

Diese Werte sind noch nicht endgültig bestätigt, sondern basieren auf Verordnungsentwürfen bzw. Planungen.

Bedeutung für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

  • Wer in 2024 Gehälter oberhalb der alten Bemessungsgrenzen hatte, zahlt ab 2025 mehr Sozialversicherungsbeiträge, da der Grenzwert erhöht wurde.
  • Arbeitgeber müssen ihre Abrechnungssysteme (z. B. Baulohnsoftware) anpassen, damit die neuen Beiträge korrekt berechnet werden.
  • Die geplanten Werte für 2026 sollten ebenfalls frühzeitig beachtet werden, um Budget und Personalkosten vorausschauend planen zu können.

Fazit

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2025 deutlich gegenüber 2024 und gelten nun einheitlich für ganz Deutschland. Die noch zur Diskussion stehenden Werte für 2026 deuten darauf hin, dass sich dieser Trend fortsetzt. Wer jetzt seine Lohn- und Gehaltsabrechnungen entsprechend anpasst, ist auf der sicheren Seite.

Quellen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026