Blog

HR & Payroll

Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Neue Regeln 2022: Minijobs & kurzfristig Beschäftigte im Überblick
HR & Payroll

Neue Regeln 2022: Minijobs & kurzfristig Beschäftigte im Überblick

Ab 1. Januar 2022 gelten neue Vorschriften für Minijobs und kurzfristig Beschäftigte. Das betrifft insbesondere das elektronische Meldeverfahren und die Angabe der Krankenversicherung. Diese Änderungen sollen die Prüfung von Steuern vereinfachen und die Transparenz für Arbeitgeber und Behörden erhöhen.

5 Min. Lesezeit

Elektronisches Meldeverfahren: Steuer-ID-Übermittlung

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber im elektronischen Meldeverfahren die Steuer-IDs von geringfügig entlohnten Beschäftigten an die Bundesknappschaft übermitteln. Damit soll der Minijob-Zentrale die Überprüfung der entrichteten Steuern erleichtert werden.

Bereits ab der SV-Jahresmeldung für 2021 wird dieses Verfahren angewendet.

Neue Vorgaben für kurzfristig Beschäftigte

Für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110) ist ab dem Jahr 2022 zusätzlich anzugeben, wie die Aushilfe krankenversichert ist.

Gesetzlich krankenversicherte Aushilfen

Für die Dauer der Beschäftigung besteht ein Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Pflichtversicherung (z. B. Rentenbezieher, Studierende), eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung handelt.

Privat oder anderweitig versicherte Aushilfen

Beschäftigte können auch privat krankenversichert oder anderweitig abgesichert sein. Eine private Versicherung kann in Deutschland zugelassen oder im Ausland ansässig sein. Auch Gruppenversicherungen des Arbeitgebers sind möglich.
Als anderweitig abgesichert gelten Aushilfen, die im Krankheitsfall Leistungen aus Sondersystemen erhalten oder Anspruch auf Sachleistungen ausländischer Versicherungsträger haben. Das betrifft aktuell krankenversicherte Personen aus Dänemark, Luxemburg oder Österreich.

Bonussysteme: Definition, Bonusarten und Payroll
HR & Payroll

Bonussysteme: Definition, Bonusarten und Payroll

Was ist bei der Einführung eines Bonussystems zu beachten? Das erfährst du in diesem Artikel.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Bonussystem? Definition

Motivierte Mitarbeitende arbeiten effektiver und sind auch eher mal bereit, für ihren Arbeitgeber eine Extrameile zu gehen. Außerdem sind sie loyaler und weniger wechselwillig. Das ist bekannt. Entsprechend suchen immer mehr Arbeitgeber gezielt nach Instrumenten, die die Motivation und Bindung ihrer Mitarbeitenden stärken. Immerhin sind gute Mitarbeitende nach wie vor ein rares Gut.

Fest verankert im Portfolio der Motivationsmaßnahmen vieler Unternehmen sind Bonussysteme. Das Prinzip: Nach Erreichen eines bestimmten Ziels werden Mitarbeitende mit einem vorher genau festgelegten Bonus „belohnt“. Hier gibt es völlig unterschiedliche Modelle.

Zum Beispiel können sich manche Mitarbeitende über Boni freuen, wenn das Unternehmen seine Jahresziele erreicht hat. Sie werden dann am Unternehmenserfolg beteiligt. Ein Bonus kann aber auch vom Erreichen von Individualzielen einzelner Mitarbeitender abhängen.

Was ist der Unterschied zwischen Bonus und Prämie?

Nicht zu verwechseln ist der Bonus mit einer Prämie. Wo liegt der Unterschied? Während der Bonus alle Angestellten in einem Unternehmen betrifft, hängen Prämien von der individuellen Leistung eines Mitarbeitenden ab.

Eine Fachkraft erhält zum Beispiel eine Prämie, wenn sie im Rahmen eines Mitarbeitende-werben-Mitarbeitende Programms aktiv zur Besetzung einer zentralen Position im Unternehmen beigetragen hat. Besonders weit verbreitet sind Prämiensysteme aber im Vertrieb, wo sich Mitarbeitende ihr eher niedrig angesiedeltes Grundgehalt mit verschiedensten Prämien aufbessern können. Zum Beispiel durch das Abschließen einer bestimmten Anzahl an Verträgen.

Anleitung: zum Bonussystem in 4 Schritten

Wie geht man nun genau vor, um Bonussysteme im eigenen Unternehmen einzuführen?

Schritt 1: Ziele und Budget definieren

Definiere ganz klar, wann das Bonussystem für Dein Unternehmen erfolgreich ist. Was ist die Zielsetzung? Und: Natürlich erhöht die Einführung von Bonussystemen die Ausgaben für Deine Fachkräfte. Halte fest, wie viel Budget dafür zur Verfügung steht.

Schritt 2: Bedarfe herausfinden

Was auf keinen Fall passieren sollte: dass Du im stillen Kämmerlein ausgeklügelte Bonussysteme an den eigentlichen Wünschen und Anforderungen der Mitarbeitenden vorbei entwickeln. Finden Sie stattdessen frühzeitig heraus, was Ihre High Potentials wirklich brauchen und mit welcher Form von Bonussystem Sie sie ein bisschen fester an das Unternehmen binden können. Strahlende Augen sind motivierte Augen – und genau darum geht es ja!

Der einfachste Weg, um die Bedarfe Ihrer Belegschaft herauszufinden, ist eine anonyme Mitarbeiterbefragung. Mit kostenlosen oder zumindest günstigen Tools sind schnell wenige Fragen aufgesetzt und mit automatisierten Auswertungen weißt Du bald, worauf es Deinen Mitarbeitenden ankommt. Selbst, wenn es „nur“ ein klassischer Fragebogen per E-Mail-Versand ist: Danach bist Du schlauer und kannst punktgenau Deine Strategie entwickeln.

Schritt 3: Budget und Bedarfe abgleichen und das Bonussystem daraus ableiten

Dieser Schritt klingt so einfach und hat es doch in sich: Nun geht es ans Eingemachte! Du weißt nun, was Deine Mitarbeitende sich wünschen. Jetzt will das gesetzte Budget nicht überstrapaziert werden und aus dem dafür zur Verfügung stehenden Geld möglichst viel Nutzen bzw. ein möglichst großer Mehrwert für die Belegschaft geschaffen werden.

Damit zusammen hängt nicht nur das Konzept der Bonussysteme an und für sich, sondern auch z. B. das Planen und Erstellen von entsprechenden Zielvereinbarungen für jeden einzelnen Mitarbeitenden. Gegebenenfalls auch noch unter Berücksichtigung der individuellen Prämie.

Schritt 4: Bonussystem einführen & kommunikativ begleiten

Nachdem die Vorbereitungen abgeschlossen sind, geht es an die Realisierung: Die Bonussysteme werden festgehalten, die Zielvereinbarungen unterschrieben und in Ihr HR-System eingepflegt. Und zuletzt wird das gesamte Bonussystem in Ihrer Payroll-Software hinterlegt.

Wichtig ist nicht nur das reine Umsetzen, sondern auch die kommunikative Begleitung all dieser Maßnahmen – idealerweise ab der Evaluationsphase. So wird der Benefit, den Du hier einrichtest, als umso größer und wertiger wahrgenommen. Das Resultat: eine höhere Akzeptanz

Welche Vor- und Nachteile haben Bonussysteme?

Aber zurück zum Bonus, der Mitarbeitern auf vielfältige Art und Weise ausgezahlt werden kann. Hier gibt es allerdings Vor- und Nachteile. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beispiel auf eine einmalige Sonderzahlung, kann es passieren, dass von dieser nach Abzug aller anfallenden Steuern kaum noch etwas übrig ist.

Das liegt daran, dass die Bonuszahlung voll versteuert werden muss und der Arbeitnehmer in die Falle der Steuerprogression tappt. Logisch, dass das von vielen Arbeitnehmern als Nachteil empfunden wird. Im Endeffekt ist der Ärger über die Steuerprogression häufig größer als die motivierende Wirkung der Sonderzahlung.

eAU: Elektronische Anforderung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
HR & Payroll

eAU: Elektronische Anforderung von Arbeitsunfähigkeitszeiten

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird der klassische „gelbe Zettel“ Schritt für Schritt abgelöst. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und die Krankmeldungen digital abzuwickeln. Grundlage dafür sind das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ und das „Siebte Gesetz zur Änderung des SGB IV“, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Abruf von Arbeitsunfähigkeitszeiten geschaffen haben. Das Verfahren wird in drei Phasen eingeführt – von der Anbindung der Arztpraxen bis zum verpflichtenden Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern.

5 Min. Lesezeit

Was ist die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt künftig den bisherigen Papierbeleg für Krankmeldungen. Arbeitgeber können die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten direkt digital bei den Krankenkassen abrufen. Dies betrifft ausschließlich die Arbeitsunfähigkeitszeiten, nicht aber die Lohnfortzahlung oder Erstattungen nach dem Umlageverfahren (U1).

Phase 1 – Einführung in Arztpraxen

Seit dem 01. Oktober 2021 können Arztpraxen Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Es gab jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2021, da nicht alle Praxen technisch sofort in der Lage waren, die eAU zu versenden.

Phase 2 – Pilotierungsphase für Arbeitgeber

Vom 01. Januar bis 30. Juni 2022 konnten Arbeitgeber erstmals auf die von den Krankenkassen bereitgestellten Daten zugreifen, sofern ihre Lohn- oder HR-Software den Abruf unterstützte.
Diese Testphase sollte Unternehmen ermöglichen, interne Prozesse zu prüfen und anzupassen. Auch Softwareanbieter konnten Rückmeldungen der Praxis nutzen, um ihre Systeme zu optimieren.

Phase 3 – Verpflichtender Datenaustausch ab 01.07.2022

Seit dem 01. Juli 2022 ist der elektronische Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen verpflichtend. Arbeitgeber müssen die Krankmeldungen ihrer Beschäftigten nun digital abrufen, anstatt sie auf Papier vorgelegt zu bekommen.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre eingesetzte Software den Abruf der eAU-Daten unterstützt und Prozesse entsprechend angepasst sind.

Praktische Tipps für Unternehmen

  • Prüfen, ob die eingesetzte Lohn- oder HR-Software eAU-fähig ist.
  • Interne Abläufe so anpassen, dass Krankmeldungen digital erfasst und verarbeitet werden können.
  • Mitarbeiter informieren, dass sie weiterhin verpflichtet sind, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden – auch wenn der „gelbe Zettel“ entfällt.
  • Übergangsweise die Papierbescheinigungen (bis 30.06.2022) als Abgleich nutzen.

Fazit

Die Einführung der eAU ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Digitalisierung und Bürokratieabbau in Unternehmen. Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihre Systeme und Prozesse bereit sind, um Krankmeldungen rechtssicher und effizient digital abzurufen. Wer rechtzeitig umstellt, spart langfristig Zeit und reduziert Verwaltungsaufwand.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – eAU

Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III)

Fürsorgepflicht
HR & Payroll

Fürsorgepflicht

Was umfasst die Fürsorgepflicht genau und welche Stolpersteine solltest Du als Arbeitgeber unbedingt beachten?

5 Min. Lesezeit

Fürsorgepflicht bedeutet, dass der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer sorgt, entsprechend der üblichen Erwartungen von “anständig und gerecht denkenden Menschen” und wird in verschiedenen Gesetzen beschrieben. Die Fürsorgepflicht ist das Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers.

In den üblichen Fällen bezieht sich die Fürsorgepflicht auf Situationen wie das Sichern von Baugerüsten oder die Verwendung bzw. das Zurverfügungstellen von entsprechender Arbeitsschutzausrüstung wie Atemschutzmasken.

Vereinfacht gesagt geht es darum, sich um die eigenen Mitarbeitenden zu kümmern. Je nach Situation bezieht sich die Fürsorgepflicht auf verschiedene Pflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern. Die Fürsorgepflicht ist dabei nicht durch ein einzelnes Gesetz geregelt, sondern unter anderem in diesen Gesetzestexten näher beschrieben:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (JArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Die Fürsorgepflicht fällt unter das Prinzip “Treu und Glauben”, was bedeutet, dass der Arbeitgeber so handeln muss, wie es allgemein üblich und unter normalen Umständen zu erwarten ist.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Dies bezieht sich auf Unfälle, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, die Ausstattung des Arbeitsplatzes und einen für alle angenehmen Umgang untereinander.

Die Fürsorge regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Oft liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wie Pflichten umgesetzt werden, wenn diese nicht gesetzlich geregelt sind. Hier werden die Interessen beider Seiten im Arbeitsverhältnis gegeneinander abgewogen.

Einerseits muss der Arbeitnehmer in manchen Bereichen zumutbare Risiken oder Gefahren hinnehmen, damit die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gewährleistet werden kann. Beispiel: Als Gerüstbauer ist das Arbeiten in größerer Höhe nicht vermeidbar. Als Arbeitgeber ist man jedoch verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit Unfälle vermieden werden können.

Auch für Büroarbeitsplätze greift die Fürsorgepflicht. Auch hier wird wieder Wirtschaftlichkeit und Gesundheitsrisiko gegeneinander abgewogen. Generell hat ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf besondere Ausstattung am Arbeitsplatz. Hat der Arbeitnehmer jedoch ein attestiertes Rückenleiden, kann dies höher gewichtet werden als das Budget des Arbeitgebers und bedeuten, dass dieser einen ergonomischen Arbeitsstuhl zur Verfügung stellen oder ähnliche Maßnahmen ergreifen muss.

Warum es sich lohnt, der Fürsorgepflicht nachzukommen

Oft lassen sich Details der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gegenseitigen Gespräch lösen, ohne dass dazu ein Fürsorgepflichts-Streit entstehen muss. Letztlich hat auch jeder Arbeitgeber ein gesteigertes Interesse an dauerhaft gesunden Mitarbeitern und sollte daher seine Fürsorgepflicht ernstnehmen. Dies geht oft über die gesetzlichen Mindestpflichten hinaus und führt im besten Fall zu weniger Krankenstand und produktiveren Mitarbeitern.

In § 618 Abs. 1 BGB werden die privatrechtlichen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers geregelt. Diese definieren die Gestaltung und Ausstattung der Arbeitsräume, Gerätschaften und Vorrichtungen sowie Dienstleistungen, die den Arbeitnehmer schützen. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, einer Überanstrengung oder massive Unterforderung der Mitarbeiter, welche die Gesundheit schädigt, entgegenzuwirken.

Mögliche Folgen bei Verletzung der Fürsorgepflicht

Hält sich der Arbeitgeber nicht an die geltenden Regeln und verstößt damit gegen seine Fürsorgepflichten, so hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um zu reagieren:

  • Klage auf das Herstellen einer ordnungsgemäßen Arbeitssituation
  • Zurückbehaltung der eigenen Arbeitsleistung
  • Anzeigen bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde stellen
  • Bei unmittelbarer und erheblicher Gefahr: Entfernungsrecht laut Arbeitsschutz

Ist bereits ein Unfall oder Schaden eingetreten, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz des Personenschadens. Auch besteht in manchen Fällen die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers, wenn die Verletzung der Fürsorgepflicht sehr schwerwiegend und dadurch das Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist.

Unterschied: Sorgfaltspflicht und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Der Begriff Sorgfaltspflicht bezeichnet die Verpflichtung des Arbeitgebers, die aus einem speziellen Geschehen oder Verhalten entstehende Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut zu erkennen und sich so zu verhalten, dass entweder die jeweilige Handlung unterlassen wird oder ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Das geschützte Rechtsgut steht in diesem Fall für die Gesundheit der Arbeitnehmer. Somit ist die Sorgfaltspflicht ein Teil der Fürsorgepflicht, jedoch nicht dieselbe Sache.

Duz-Kultur versus Siez-Kultur
HR & Payroll

Duz-Kultur versus Siez-Kultur

Für welche Unternehmen bietet sich eine Duz-Kultur an und wo sollte man lieber auf das förmliche „Sie“ setzen? Wir verraten, wie Du den Change meistern kannst – und was Du vorab prüfen solltest.

5 Min. Lesezeit

Stirbt das förmliche „Sie“ in der Arbeitswelt aus und macht dem persönlicheren „Du“ Platz? Es sieht ganz danach aus. Woran liegt das? Welche Vorteile hat eine Duz- gegenüber einer Siez-Kultur? Wie ändert sich dadurch der Umgang mit dem Chef? Und: Wie gelingt die Umstellung vom Siezen auf das Duzen? Fragen über Fragen! Wir beantworten sie Dir in diesem Artikel.

Duzen oder Siezen: Wohin geht aktuell der Trend?

Duzen oder Siezen? Laut der Online-Jobbörse StepStone und der Personal- und Managementberatung Kienbaum geht der Trend in Betrieben eindeutig zum vertraulichen „Du“. Die beiden Unternehmen haben 17.000 Fachkräfte zu Hierarchie und Organisationsstruktur befragt. Das Ergebnis: In 97 Prozent der Fälle duzen sich Mitarbeiter in Betrieben zunehmend untereinander, wenn auch nicht immer in der ganzen Firma.

Es gibt einen guten Grund, warum das „Sie“ nach und nach auf dem kommunikativen Abstellgleis landet. Immer mehr Unternehmen unterhalten wirtschaftliche Beziehungen in andere Länder. Hier dominiert das weniger förmliche und unkomplizierte „you“. Und für viele Arbeitnehmer fühlt es sich eben zunehmend merkwürdig an, den Partner aus Fernost oder aus den USA einerseits im Videocall vertraulich anzureden, andererseits aber den Kollegen, der direkt am benachbarten Schreibtisch sitzt, zu siezen.

Vorteile einer Duz-Kultur

Das „Du“ passt auch viel besser zu den agilen Prozessen, die vielerorts Einzug halten. Eine global vernetzte Wirtschaft verlangt schnelle Entscheidungsprozesse, innovative Ideen und flache Hierarchien. Das Siezen wirkt aber gerade in Innovationsprozessen fehl am Platz und wirkt als störende Barriere eines Unternehmens. Ideen und kreative Gedanken sprudeln nun mal eher in einer lockeren Unternehmenskultur, in der sich Kollegen nahestehen. Das sind entscheidende Vorteile einer Duz-Kultur.

Die StepStone/Kienbaum-Erhebung zeigt allerdings auch, wie stark es von dem Bereich eines Unternehmens abhängt, ob das Du oder das Sie dominiert. Geduzt wird vor allem in kreativen und innovativen Branchen. In der PR-Welt etwa und in der IT- & Internet-Branche sind mehr Fachkräfte mit allen Kollegen per „Du“ als in allen anderen Bereichen. Formeller geht es hingegen in der Metallindustrie, in Banken und im öffentlichen Dienst zu. Hier gehört das saloppe „Du“ deutlich seltener zum Alltag.

Mit dem „Sie“ auf professionelle Distanz gehen

Und auch das hat seinen Grund. In diesen eher konservativen Bereichen wird das „Sie” bewusst eingesetzt, um eine professionelle Distanz zu erzeugen. Hier hat es sogar eine nicht zu unterschätzende Schutzfunktion: Wer hier jedem wahllos das „Du“ anbietet, erweckt den Eindruck, seine Geschäfte mit einem unangebrachten Vertrautheitsgrad abzuwickeln.

Das Gegenextrem sind Unternehmen, die das „Du“ nicht nur bei ihren Mitarbeitern, sondern auch bei ihren Kunden einsetzen. Der schwedische Möbelhersteller Ikea war eines der ersten Unternehmen, die diesen Wandel in der Kunden-Ansprache einläutete. Hier werden einfach alle geduzt. Das suggeriert: Egal, ob Mitarbeiter oder Kunde – wir sind alle eine große Familie mit den gleichen Vorstellungen und Werten.

Kunden duzen? Ein schmaler Grat!

Dahinter steckt jedoch keine ausgeklügelte Marketingaktion – das „Du“ ist einfach typisch schwedisch. Der Hintergrund: Die Schweden duzen sich seit den 60er Jahren in der gesamten Gesellschaft. Damals schafften die Schweden ein stocksteifes Anredesystem ab, in dem Menschen nicht mit ihren Namen, sondern mit ihren Titeln angesprochen wurden.

So begrüßte bis dahin am Morgen der Herr Generaldirektor die Frau Sekretärin. Ganz schön umständlich! Seit Abschaffung dieses Systems spricht sich die Bevölkerung mit den Vornamen an und duzt sich. Umso authentischer ist es, dass Ikea auch seine Kunden duzt.

Damit sind wir bei einem ganz wichtigen Punkt angekommen: Die Frage, ob eine Duz- oder Siez-Kultur besser ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung hängt von Fall zu Fall ab, sollte zur Branche passen und authentisch sein.

Mitarbeitende zu Mitentscheidern machen

Entscheidet sich ein bislang eher konservativ geprägtes Unternehmen dafür, sich vom Siezen zu verabschieden, sollte dieser Wechsel von HR gut vorbereitet werden. Achtung! Einfach eine Memo-Mail an alle zu schicken mit dem Betreff „Ab heute sind wir alle per Du“ wird nicht zielführend sein. Die neue Lockerheit kann nicht ad hoc vom Chef verordnet werden. Denn der Kurswechsel vom Sie zum Du ist ein erheblicher Eingriff in die Unternehmenskultur. Geschieht er zu plötzlich, hinterlässt er irritierte Mitarbeitende.

Stattdessen sollten alle in die Entscheidung eingeweiht werden – zum Beispiel über Workshops oder Befragungen, die über die hauseigene Personalmanagementsoftware abgewickelt werden können. Wichtig ist es, zu eruieren, ob die Belegschaft überhaupt mehrheitlich hinter der Idee steht. Das ist nicht immer gesagt und hängt schwer von Branche und Altersstruktur im Unternehmen ab. Während sich ältere Arbeitnehmende häufig wohler mit dem „Sie“ fühlen, sind jüngere sehr aufgeschlossen, wenn es darum geht, einander zu duzen.

Ist die Belegschaft dafür, gilt es, die komplette Kommunikation konsequent umzustellen. Das gilt nicht nur für Meetings, Kick-Offs und Veranstaltungen. Auch innerhalb der genutzten HR-Software sollte die Kommunikation von „Sie“ auf „Du“ umgestellt werden. Die gute Nachricht: In einer Personalsoftware geschieht das auf Knopfdruck und fehlerfrei. Bis sich das „Du“ im Unternehmensalltag einschleift, könnte es hingegen etwas länger dauern.

Intrinsische Motivation: Der Turbo für den Unternehmenserfolg
HR & Payroll

Intrinsische Motivation: Der Turbo für den Unternehmenserfolg

Mit wenigen Maßnahmen Großes erreichen: Wir zeigen, wie man Mitarbeiter richtig intrinsisch und extrinsisch motiviert!

5 Min. Lesezeit

Wenn man von intrinsischer Motivation in der Arbeitswelt spricht, könnte man vereinfacht sagen: Dabei handelt es sich um Menschen bzw. Mitarbeiter, die bis in die Haarspitzen für ihre Arbeit und ihre Aufgaben brennen und Spaß an der Tätigkeit haben. Für Unternehmen ist das Gold wert. Doch wie können Arbeitgeber die intrinsische Motivation ihrer Arbeitnehmer fördern? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist intrinsische Motivation? Eine Definition.

Die Motivation eines Menschen lässt sich in die intrinsische und extrinsische Motivation unterteilen.

Intrinsische Motivation kann auch als "innere Motivation eines Arbeitnehmers" bezeichnet werden. Sie entsteht aus sich selbst heraus – unabhängig von Belohnungen, Benefits und anderen äußeren Faktoren. Zum Beispiel, weil der Job besonderen Spaß macht, weil ihnen ihr Team sehr wichtig ist und die Zusammenarbeit Freude bereitet und/oder weil sich Arbeitnehmer extrem mit der Aufgabe identifizieren und perfekt zu der Tätigkeit passen, die sie ausüben. Unter diesen Voraussetzungen wird die Aufgabe in der Arbeit nicht als belastend, sondern als sinnstiftend empfunden und um ihrer selbst willen ausgeübt.

Das macht den wesentlichen Unterschied zwischen intrinsischer Motivation und extrinsische Motivation aus. Extrinsische Motivation ist abhängig von externen Faktoren.

Extrinsische Motivation erreicht man zum Beispiel durch:

  • ein überdurchschnittlich hohes Gehalt
  • Karriereperspektiven
  • Weiterbildungsangebote
  • Work Life Balance Angebote
  • flexible Arbeitszeiten
  • betriebliche Altersvorsorge
  • regelmäßige Incentives wie z.B. Reisen und Geschäftsessen
  • Bonuszahlungen
  • u.v.m.

Was ist der große Vorteil der intrinsischen Motivation?

Unternehmen, deren Mitarbeiter zu einem großen Teil nicht extrinsisch sondern intrinsisch motiviert sind, verzeichnen meist bestmögliche Arbeitsergebnisse. Denn die Identifikation mit der eigenen Tätigkeit ist dermaßen hoch, dass die Betroffenen immer ihr Bestes geben und Spaß an der Aufgabe haben. Daher sind intrinsisch motivierte Arbeitnehmer erheblich leistungsfähiger und engagierter als Arbeitnehmer, die ausschließlich extrinsisch motiviert sind.

Aber nicht nur das. Sie sind auch eher bereit, für ihr Unternehmen Extrameilen zu gehen, mehr über das eigene Fachgebiet zu lernen und sind häufig auch kreativer und innovativer. Eine ausgeprägte innere Motivation ist deshalb ein extrem wichtiger Erfolgsfaktor bei der Auswahl von Mitarbeitenden. Zumal ein Arbeitnehmer, der intrinsisch motiviert ist, insgesamt deutlich zufriedener und weniger wechselbereit sind.

Gefahr: Demotivation intrinsisch motivierter Mitarbeiter

So gut das alles auf den ersten Blick klingt: Die intrinsische Motivation von Arbeitnehmern muss gehegt und gepflegt werden, damit sie sich nicht verliert. Das ist nämlich durchaus möglich. Arbeitgeber sollten daher alles daransetzen, ihren Mitarbeitern ein motivierendes Arbeitsumfeld zu bieten. Völlig falsch wäre es, davon auszugehen, dass Mitarbeiter, die mit einer hohen inneren Antriebskraft in einem Unternehmen einen Job antreten, keine äußeren Anreize bräuchten, damit sich diese Motivation hält.

Was ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig?

Diese Punkte fördern die intrinsische Motivation:

  •   eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ein gutes Betriebsklima
  •   regelmäßiges Feedback über die geleistete Tätigkeit
  •   übertrage Verantwortung
  •   zeige, dass Du Mitarbeitern vertraust
  •   fördere das Lernen Ihrer Mitarbeiter durch Weiterbildungs- und gute Karriereangebote
  •   bereite deinen Mitarbeitern Freude bei besonders guten Leistungen mit Individual- und Team-Incentives
  •   kommuniziere offen und treffen Sie transparente Entscheidungen
  •   binde Mitarbeiter aktiv in Entscheidungen ein
  •   gehe mit Fehlern konstruktiv um
  •   feiere Erfolge mit deinem Team - habe gemeinsam Spaß

Die Bedeutung einer guten Führung für die intrinsische Motivation

Insbesondere mit einer guten Führung steht und fällt der Grad der Motivation von Mitarbeitern. Und was passiert, wenn es Manager zu lax mit ihrer Führungsverantwortung angehen, zeigte schon im Jahr 2017 eine Studie des Beratungsunternehmens Gallup.

Das Fazit der Untersuchung:

Schlechte Führung kostet die deutsche Wirtschaft über 100 Milliarden Euro im Jahr.

Marco Nink, Studienverantwortlicher bei Gallup sagte damals: „Arbeitnehmer, die sich emotional nicht an ihren Arbeitgeber gebunden fühlen, zeigen weniger Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein – und sie schweigen zudem häufiger zu Fehlentwicklungen.“

Praxis-Beispiele: Welche Arbeitgeber motivieren ihre Mitarbeiter erfolgreich?

Wie sich ein solches Katastrophenszenario vermeiden lässt? Zum Beispiel, indem sich Betriebe an Arbeitgebern orientieren, die es besser machen. Firmen wie Apple, Google oder Netflix sind zum Beispiel deutlich produktiver als ihre Wettbewerber, weil sie auf Mitarbeitende setzen, die bis zum Umfallen motiviert sind.

Damit das so bleibt, schnürt beispielsweise Google seiner Belegschaft ein Rundum-Sorglos-Paket:

  • Angebot von Aufgaben, die von Google-Mitarbeitern als sinnstiftend erachtet werden
  • Führungskonzept, das auf Hierarchie und Kontrolle weitgehend verzichtet
  • Kostenloses Essen in 30 Restaurants
  • Massagesessel und Ruheräume
  • Friseur und Psychologe auf dem Campus
  • Zur Arbeit kommen die Mitarbeiter im vollklimatisierten Shuttlebussen mit WLAN
  • Es gibt Weiterbildungen
  • Es gibt Zeit für eigene Projekte und Yoga
  • Ganz zu schweigen von den exorbitanten Gehältern und Aktienoptionen, die der Suchmaschinenhersteller an seine Mitarbeiter zahlt

HR Software hilft, die intrinsische Motivation der Menschen zu stärken

Dabei überlässt der Konzern nichts dem Zufall, sondern wertet zum Beispiel die Zufriedenheitswerte seiner Mitarbeiter konsequent aus und eruiert am laufenden Band Optimierungspotenzial, um sich in seinem Mitarbeiter-Motivation-Management immer wieder selbst zu übertreffen.

Zu dem Motivationskonzept gehört es zum Beispiel, Mitarbeiter genau auf die Tätigkeit zu setzen, für die sie am besten geeignet sind. Zur Not nimmt der Konzern dazu auch Umbesetzungen vor. Die gute Nachricht: Das können Sie mit der richtigen Personalsoftware auch. Und zwar auf Knopfdruck.

Du würdest dich wundern, welche Talente in deinem Unternehmen unentdeckt schlummern! Mit einer professionellen HR-Software, die beispielsweise die vorhandenen Kompetenzen mit den offenen Vakanzen abgleicht, setzt Du dein Personal nicht nur gezielter ein. Du profitieren auch von zeitsparenden Profilvergleichen, identifizieren Potenziale auf Knopfdruck und vereinfachen sich sowohl die Nachfolgeplanung als auch die Personalentwicklung.

So schaffst Du Wertschätzung und Zukunftschancen – unterstützt von einer Personalsoftware, die Arbeitnehmer wie Führungskräfte begeistert und die intrinsische Motivation automatisch stärkt.

Arbeitszeitregelung am Bau: Sommer- und Winterzeiten clever nutzen
HR & Payroll

Arbeitszeitregelung am Bau: Sommer- und Winterzeiten clever nutzen

Die Arbeitszeiten am Bau sind für alle Baubetriebe verbindlich im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) geregelt. Gleichzeitig bietet dieser Tarifvertrag den Betrieben aber verschiedene Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und sie als Steuerungsinstrument zu nutzen. Gerade in einer Branche mit witterungsbedingten Ausfällen und wechselnder Auftragslage ist das ein wichtiges Werkzeug für die Planung, Kostenkontrolle und Liquiditätssicherung. Falsch dokumentierte Arbeitszeiten können dagegen teuer werden – zum Beispiel, wenn im Schlechtwetterfall falsche Sollstunden hinterlegt sind und dadurch zu viel Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG) ausgezahlt wird. Solche Fehler können Rückforderungen der Agentur für Arbeit nach sich ziehen. Es lohnt sich daher, die Regelungen genau zu kennen.

5 Min. Lesezeit

Warum Sommer- und Winterarbeitszeit im Baugewerbe?

Die tarifliche Unterscheidung von Sommer- und Winterarbeitszeit folgt klaren Gründen:

  • Winterzeit (Dezember–März):
    Kälte, Dunkelheit und ein geringeres Auftragsvolumen machen kürzere Arbeitszeiten notwendig. Außerdem greifen in dieser Zeit die Förderungen der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Saison-Kurzarbeitergeld), die an die tarifliche Winterarbeitszeit gekoppelt sind.
  • Sommerzeit (April–November):
    Bessere Witterung, längere Tageslichtzeiten und eine meist höhere Auftragslage erlauben längeres Arbeiten – und helfen, Überstundenzuschläge zu vermeiden.
  • Maschinenpersonal und Fahrer:
    Für Maschinenführer sind bis zu 4 Stunden Mehrarbeit pro Woche zulässig, für Kraftwagenfahrer und Beifahrer sogar bis zu 5 Stunden (§ 3 Nr. 2 BRTV-Bau).

Tarifliche Arbeitszeiten im Überblick

Winterarbeitszeit

  • Monate: Dezember, Januar, Februar, März
  • Montag–Donnerstag: 8 Stunden
  • Freitag: 6 Stunden
  • Wöchentliche Arbeitszeit: 38 Stunden

Sommerarbeitszeit

  • Monate: April bis November
  • Montag–Donnerstag: 8,5 Stunden
  • Freitag: 7 Stunden
  • Wöchentliche Arbeitszeit: 41 Stunden

Jahresarbeitszeit

Aus diesen Vorgaben ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von durchschnittlich ca. 2.080 Stunden
(≈ 40 Stunden/Woche; leichte Abweichungen je nach Feiertagen und betrieblicher Planung).

Höchstarbeitszeit, Überstunden und Arbeitszeitausgleich

  • Die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz beträgt grundsätzlich 8 Stunden pro Tag und darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder 8 Stunden erreicht werden.
  • Überstunden müssen in der Regel mit 25 % Zuschlag vergütet werden.
  • Tariflich besteht die Möglichkeit eines zweiwöchigen Arbeitszeitausgleichs: Werden Mehrarbeitsstunden innerhalb von 2 Wochen an anderen Werktagen ausgeglichen, entfällt der Zuschlag.

→ Diese Variante wird in der Praxis aber selten genutzt, weil sie den Baustellenablauf oft nicht abbildet.

Beispiel für einen zweiwöchigen Arbeitszeitausgleich:

Sommer (April bis November):

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Summe

Woche 1

9,50 h

9,50 h

9,50 h

9,50 h

6,00 h

44,00 h

Woche 2

9,50 h

9,50 h

9,50 h

9,50 h

38,00 h

Winter  (Dezember bis März):

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Summe

Woche 1

8,50 h

8,50 h

8,50 h

8,50 h

8,00 h

42,00 h

Woche 2

8,50 h

8,50 h

8,50 h

8,50 h

38,00 h

Praxisbeispiele für die Steuerung von Arbeitszeiten

Beispiel 1 (Schlechtwetter):
Vom 7.–11. Dezember ist auf einer Baustelle wetterbedingt kein Arbeiten möglich. Es werden Schlechtwettertage mit der tariflich vorgesehenen Winterarbeitszeit erfasst.

Beispiel 2 (Projektabschluss):
In der darauffolgenden Woche wird die Baustelle fertiggestellt. Die Belegschaft leistet Überstunden, die wahlweise ausgezahlt oder als Zeitguthaben angespart werden können.

Fazit

Die Arbeitszeitregelung im Bau bietet mehr Möglichkeiten, als viele Betriebe nutzen. Wer die tariflichen Sommer- und Winterzeiten kennt und individuelle Modelle rechtssicher einsetzt, kann Überstundenzuschläge sparen, Aufträge flexibler steuern und Fördermittel korrekt abrechnen.
Ein sauber dokumentiertes System schützt zudem vor Rückforderungen von Saison-KuG durch die Agentur für Arbeit und erleichtert die betriebliche Planung.

Quellen

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau), Stand 2014, § 3 Arbeitszeit (boeckler.de, PDF)

SOKA-BAU – Informationen zu Arbeitszeitregelungen im Baugewerbe

SOKA-BAU – Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben (SIKOflex)

Haufe Fachportal – Lohnabrechnung im Baugewerbe: Arbeitszeit nach BRTV

Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 3 und 16 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Baulohnkosten im Griff: So sichern Sie Ihren Projekterfolg
HR & Payroll

Baulohnkosten im Griff: So sichern Sie Ihren Projekterfolg

Die Baulohnkosten stellen in Bauunternehmen oft den größten Anteil an den Gesamtkosten dar. Wer Bauprojekte wirtschaftlich erfolgreich realisieren möchte, sollte deshalb während der Bauphase regelmäßig überprüfen, ob die kalkulierten Lohnkosten eingehalten werden (Soll-Ist-Vergleich). Weichen die tatsächlichen Werte von der Kalkulation ab, ist es entscheidend, die Ursachen zu erkennen und schnell gegenzusteuern. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit einer gut organisierten Baulohnabrechnung Transparenz schaffen und den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Bauprojekte sichern.

5 Min. Lesezeit

Warum eine laufende Kontrolle der Baulohnkosten wichtig ist

Die Lohnkosten im Baugewerbe sind stark von externen Faktoren wie Witterung, Ausfällen und Lohnzusatzkosten beeinflusst. Werden Abweichungen erst spät erkannt, können Projekte schnell unwirtschaftlich werden. Eine laufende Kontrolle hilft, rechtzeitig zu reagieren, Nachkalkulationen vorzunehmen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Analyse der unternehmensbezogenen Baulohnkosten

Starten Sie mit einer Gesamtbetrachtung Ihres Betriebs:

  • Arbeitsstunden prüfen: Stimmen die geplanten Stunden mit den tatsächlich geleisteten überein?
  • Lohnzusatzkosten analysieren: Entwickeln sich Krankheits- und Ausfalltage wie prognostiziert?
  • Planwerte anpassen: Wenn sich Mittellöhne oder Lohnnebenkosten anders entwickeln als geplant, müssen Zuschlagssätze angepasst werden, um Unterdeckungen zu vermeiden.

Eine professionelle Baulohnabrechnung liefert hierfür wichtige Kennzahlen – etwa Mittellohn, Lohnzusatzkosten und Fehlzeitenstatistiken.

Kontrolle der baustellenbezogenen Lohnkosten

Neben der Gesamtbetrachtung sind auch die einzelnen Baustellen entscheidend:
Prüfen Sie, ob die kalkulierten Stunden und Kosten pro Projekt eingehalten werden.

Werden die Stundenvorgaben eingehalten, aber die Kosten steigen?
⚠️ Möglicherweise wird teureres Personal eingesetzt als geplant.

Weichen sowohl Stunden als auch Kosten ab?
⚠️ Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Projektsteuerung.

Der Soll-Ist-Vergleich als zentrales Steuerungsinstrument

Der Soll-Ist-Vergleich bildet die Grundlage für eine effektive Kostenkontrolle.

  • Sollwerte: Basieren auf der Kalkulation (Arbeitsstunden, Mittellohn, Lohnnebenkosten).
  • Istwerte: Kommen aus der laufenden Lohnabrechnung.

Durch den kontinuierlichen Abgleich können Bauleiter und Geschäftsführung Kostenentwicklungen frühzeitig erkennen und gezielt eingreifen.

Unproduktive Kostenstellen im Blick behalten

Nicht alle Stunden fließen in Bauprojekte: Tätigkeiten auf dem Bauhof oder in der Werkstatt verursachen unproduktive Zeiten.

Eine transparente Lohnkostenverteilung hilft, diese Kostenstellen zu erfassen und zu bewerten. So erkennen Sie, ob interne Abläufe effizient sind oder Optimierungspotenzial besteht.

Benchmarking: Ist Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig?

Ein Blick über den Tellerrand lohnt sich: Vergleichen Sie Ihre Kennzahlen mit branchenüblichen Werten.

  • Wie liegt Ihr Mittellohn im Vergleich zu ähnlichen Betrieben?
  • Wie entwickeln sich Lohnnebenkosten und Krankheitstage?

Viele moderne Baulohn-Lösungen liefern hierfür Branchendaten, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit realistisch einschätzen zu können.

Fazit: Mit Baulohn-Daten wirtschaftlich steuern

Die Baulohnabrechnung ist weit mehr als eine Pflichtaufgabe. Richtig genutzt, liefert sie entscheidende Informationen für die Projektsteuerung und den langfristigen Unternehmenserfolg.
Wer Soll- und Istwerte konsequent überwacht und Abweichungen frühzeitig erkennt, kann wirtschaftlich handeln und seine Projekte sicher zum Erfolg führen.

Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Aktuelle Werte & Ausblick 2026
HR & Payroll

Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Aktuelle Werte & Ausblick 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt die maximale Höhe des Bruttolohns fest, bis zu der Beiträge in der Sozialversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Die Bemessungsgrenzen werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Bundestag und Bundesrat haben die Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 beschlossen – mit einer wichtigen Neuerung: Erstmals gelten einheitliche Werte für West und Ost.

5 Min. Lesezeit

Beitragsbemessungsgrenzen 2025 im Überblick

Versicherungszweig Monatlich Jährlich

Renten- und Arbeitslosenversicherung (einheitlich West & Ost)

8.050,00 €

96.600,00 €

Kranken- und Pflegeversicherung (BBG)

5.512,50 €

66.150,00 €

Vergleich zu 2024

  • In 2024 lag die BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern bei 7.550,00 €/Monat, in den neuen bei 7.450,00 €/Monat.
  • Die Kranken-/Pflegeversicherungs-Grenze betrug 2024 5.175,00 € monatlich bzw. 62.100,00 €/Jahr.
    Bundesregierung.de
  • Für 2025 wurden die Werte deutlich angehoben und gelten nun bundesweit einheitlich.

Geplante Anpassungen für 2026

Laut Entwürfen und offiziellen Berichten sind für 2026 bereits folgende BBG-Erhöhungen in Planung:

Versicherungszweig Geplanter Wert 2026

Renten- und Arbeitslosenversicherung 

8.450,00 €

Kranken- und Pflegeversicherung

5.812,50 €

Diese Werte sind noch nicht endgültig bestätigt, sondern basieren auf Verordnungsentwürfen bzw. Planungen.

Bedeutung für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

  • Wer in 2024 Gehälter oberhalb der alten Bemessungsgrenzen hatte, zahlt ab 2025 mehr Sozialversicherungsbeiträge, da der Grenzwert erhöht wurde.
  • Arbeitgeber müssen ihre Abrechnungssysteme (z. B. Baulohnsoftware) anpassen, damit die neuen Beiträge korrekt berechnet werden.
  • Die geplanten Werte für 2026 sollten ebenfalls frühzeitig beachtet werden, um Budget und Personalkosten vorausschauend planen zu können.

Fazit

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2025 deutlich gegenüber 2024 und gelten nun einheitlich für ganz Deutschland. Die noch zur Diskussion stehenden Werte für 2026 deuten darauf hin, dass sich dieser Trend fortsetzt. Wer jetzt seine Lohn- und Gehaltsabrechnungen entsprechend anpasst, ist auf der sicheren Seite.

Quellen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026