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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Bewerbermanagement: So gewinnen Sie im Wettbewerb um die besten Talente
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Bewerbermanagement: So gewinnen Sie im Wettbewerb um die besten Talente

Im Wettbewerb um Fachkräfte entscheidet oft der erste Eindruck im Bewerbungsprozess. Der Beitrag erklärt, was gutes Bewerbermanagement leistet, wie eine Bewerbermanagement-Software (E-Recruiting) den gesamten Verwaltungsworkflow von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung unterstützt und warum sich der Blick über die Einstellung hinaus bis zum Onboarding lohnt.

5 Min. Lesezeit

Im „War for Talents“ entscheidet oft schon der erste Eindruck: Ein langatmiger Bewerbungsprozess und mangelnde Kommunikation treiben qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten direkt zur Konkurrenz. Wir zeigen Ihnen, was gutes Bewerbermanagement leistet, wie eine Software Ihr Recruiting unterstützt und warum sich der Blick über die Einstellung hinaus bis zum Onboarding lohnt.

Was ist Bewerbermanagement?

Die richtigen Mitarbeitenden für die richtigen Aufgaben zu finden, ist für Arbeitgeber seit jeher erfolgsentscheidend. In Zeiten von demografischem Wandel und Fachkräftemangel ist die Personalgewinnung jedoch oft ein mühsames Geschäft: Wo früher Bewerberinnen und Bewerber Schlange standen, herrscht heute häufig Leere. Entsprechend begehrt sind die verfügbaren Fach- und Führungskräfte. Um die Top-Talente für sich zu gewinnen, sollten Sie Ihren Bewerbungsprozess attraktiv und effizient gestalten. Dafür braucht es gutes Bewerbermanagement.

Bewerbermanagement ist eine Methode des Personalmanagements zur Unterstützung der Personalbeschaffung (Recruiting). Es systematisiert die unternehmensinternen Abläufe und bildet den gesamten Verwaltungsworkflow ab – von der Ausschreibung einer Stelle bis zur Durchführung des Bewerbungsprozesses. Dabei kommt in aller Regel eine Bewerbermanagement-Software zum Einsatz; man spricht deshalb auch von E-Recruiting.

Zu den Aufgaben des Bewerbermanagements zählen unter anderem:

  • Schaltung von Stellenanzeigen
  • Eingangsbestätigungen an die Bewerbenden
  • Weiterleitung der Bewerbungen an die internen Ansprechpartner in den Fachabteilungen
  • Abgleich der Kompetenzen mit dem Stellenprofil
  • Bewerberauswahl
  • Kommunikation mit den Bewerbenden (Einladung zum Vorstellungsgespräch, Zu- oder Absagen)
  • Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen

Die zentralen Ziele des Bewerbermanagements sind:

  • Die richtigen Mitarbeitenden für erfolgskritische Aufgaben gewinnen
  • Die Prozesse der Personalgewinnung kosteneffizient, schlank und transparent halten
  • Die Außenwahrnehmung Ihres Unternehmens durch eine gelungene Kommunikation mit den Bewerbenden nachhaltig positiv beeinflussen

Was bringt Ihnen gutes Bewerbermanagement?

Ein gut organisiertes Bewerbermanagement nützt Ihnen als Arbeitgeber ebenso wie den Bewerbenden.

Kostenersparnis und Zeitgewinn durch optimierte Prozesse

Die effektivste Methode, eine Bewerberin oder einen Bewerber der Konkurrenz in die Arme zu treiben, ist, sie wochenlang in der Warteschleife zu „parken“. Häufig ist dies gar nicht einmal Absicht, sondern unzureichend strukturierten und aufwendigen internen Bewerbungsprozessen geschuldet. Gutes Bewerbermanagement zielt daher darauf ab, den Recruiting-Prozess effizienter und strukturierter zu gestalten.

Sind alle Schritte von der Stellenausschreibung bis zur endgültigen Auswahl optimal aufeinander abgestimmt, können Sie schneller auf eingegangene Bewerbungen reagieren und zeitnah personalisiertes Feedback geben. Das verkürzt die Zeit bis zur Einstellung (Time-to-Hire) und senkt damit auch die Prozesskosten (Cost-per-Hire). Zudem hinterlässt es bei den Bewerbenden einen positiven Eindruck, weil sie schnell Klarheit über den Status ihrer Bewerbung erhalten.

Besseres Arbeitgeberimage und höhere Attraktivität für Bewerbende

Gut organisierte Prozesse, schnelles und persönliches Feedback sowie eine gelungene Kommunikation verbessern die Candidate Experience und erzeugen bei Bewerbenden ein positives Bild von Ihnen als Arbeitgeber. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie am Ende des Prozesses einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Angesichts des demografischen Wandels und des damit einhergehenden Fachkräftemangels wird es für Sie als Unternehmen immer wichtiger, Employer Branding zu betreiben, um die besten Talente für sich zu gewinnen. Ein attraktiv gestalteter Bewerbungsprozess bringt Pluspunkte und stärkt Ihre Arbeitgebermarke. Bedenken Sie zudem: Erfahrungsberichte von Bewerbenden erreichen über Social-Media-Kanäle eine breite Öffentlichkeit. Es empfiehlt sich daher, Kandidatinnen und Kandidaten – auch abgelehnte – ebenso respektvoll wie Kundinnen und Kunden zu behandeln und Ihr Bewerbermanagement kontinuierlich zu optimieren.

Wie eine Bewerbermanagement-Software Ihr Recruiting unterstützt

Vor allem der hohe interne Verwaltungsaufwand bremst viele Unternehmen bei der Personalbeschaffung aus. Darunter leidet auch die externe Kommunikation mit Bewerbenden. Um diese Missstände abzustellen, empfiehlt sich der Einsatz eines elektronischen Bewerbermanagementsystems. Mithilfe einer solchen Software lassen sich interne Prozesse – wie die Verwaltung, Weiterleitung und Auswertung von Bewerberdaten – sowie die Kommunikation mit Bewerbenden spürbar optimieren.

Leichte Erstellung und Veröffentlichung von Stellenausschreibungen

Eine Bewerbermanagement-Software ermöglicht es Ihnen, Stellenausschreibungen schnell zu erstellen und über verschiedene Kanäle – Karriereseite, Social Media, Stellenbörsen – zu veröffentlichen. Über Multi-Channel-Posting erreichen Sie mehrere Kanäle gleichzeitig, wobei einheitliche Vorlagen und ein ansprechend gestaltetes Online-Bewerbungsformular für einen professionellen Arbeitgeberauftritt sorgen. Auch die Gestaltung einer eigenen Karriereseite im Corporate Design gehört bei modernen Lösungen zum Funktionsumfang.

Unkomplizierter Bewerbungsvorgang

Bewerbende möchten verständlicherweise möglichst wenig Zeit mit der Eingabe ihrer Daten verbringen. Mithilfe der Software lassen sich kurze Bewerberfragebögen erstellen, die sämtliche für die jeweilige Stelle relevanten Informationen abfragen. Funktionen wie das automatisierte Auslesen von Lebensläufen (CV-Parsing) helfen Kandidatinnen und Kandidaten zusätzlich, Zeit zu sparen.

Übersichtliche Kommunikation mit Bewerbenden

Insbesondere wenn Sie viele Bewerbungen erhalten, laufen Sie Gefahr, in der Bewerberkommunikation den Überblick zu verlieren, sobald die Korrespondenz über verschiedene E-Mail-Accounts läuft. Hier sorgt eine Bewerbermanagement-Software für Übersicht, da Ihre Personalabteilung direkt aus dem System heraus mit den Bewerbenden kommuniziert. Die Software dokumentiert die Korrespondenz mit den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten und bildet Zusagen, Absagen sowie Eingangs- und Terminbestätigungen in der digitalen Bewerberakte übersichtlich ab.

Effiziente Vorauswahl von Bewerbenden

Eingehende Bewerbungen lassen sich in ein ABC-Rating kategorisieren. Über die Suchfunktion der Software können Sie in Bewerbungen und Anhängen per Volltextsuche recherchieren oder nach bestimmten Kriterien filtern. Das verschafft Ihnen Überblick und erleichtert die Vorauswahl von Kandidatinnen und Kandidaten.

Schnelle Abstimmung mit den Fachbereichen

Eine Bewerbermanagement-Software erleichtert es, die am Recruiting-Prozess beteiligten Personen aus den Fachbereichen einzubinden – auch abteilungsübergreifend. Alle Entscheiderinnen und Entscheider können gleichzeitig auf die zentral gespeicherten Bewerberprofile zugreifen und die Eignung der verschiedenen Kandidaten prüfen. Digitale Erinnerungsfunktionen helfen dabei, gesetzte Bearbeitungsfristen einzuhalten. Das beschleunigt sowohl den Abstimmungsprozess zwischen HR und den Fachabteilungen als auch die finale Bewerberauswahl erheblich.

Transparenz durch Auswertungen

Mithilfe einer Software für Bewerbermanagement lassen sich Daten zum gesamten Prozess sammeln und auswerten. So erfahren Sie zum Beispiel, an welchem Punkt Kandidatinnen und Kandidaten besonders häufig aussteigen und welche Recruiting-Kanäle gut beziehungsweise weniger gut funktionieren. Auf Basis solcher Reports können Sie gezielte Maßnahmen zur Prozessoptimierung ergreifen – was unterm Strich die Kosten senkt.

Bindung guter Kandidaten durch einen Talent Pool

Häufig bewerben sich auf eine Stelle mehrere ähnlich qualifizierte Personen. Um diese Bewerbenden im Fall einer Absage nicht ganz zu verlieren, können Sie mit einem Bewerbermanagementsystem unkompliziert einen digitalen Talent Pool anlegen. Werden die Fachkenntnisse einer aktuell abgelehnten Person künftig für Sie interessant, können Sie jederzeit wieder auf die Bewerberdaten zugreifen.

Vom Bewerbermanagement zum Onboarding: den Prozess konsequent zu Ende denken

Gutes Bewerbermanagement endet nicht mit der Vertragsunterschrift. Hat eine Bewerberin oder ein Bewerber den Arbeitsvertrag unterschrieben, beginnt mit dem Onboarding die nächste entscheidende Phase: der strukturierte Einstieg in Ihr Unternehmen.

Ein digitales Onboarding-Tool hilft Ihnen dabei, diesen Einarbeitungsprozess klar zu strukturieren, Aufgaben zu verteilen und Kolleginnen und Kollegen frühzeitig einzubinden – zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnisse jeder neuen Mitarbeiterin und jedes neuen Mitarbeiters. Davon profitieren gleich mehrere Seiten: Ihre HR-Abteilung wird bei der Integration neuer Mitarbeitender spürbar entlastet, während der oder die Neue selbst einen strukturierten und nachvollziehbaren Einstieg in das Unternehmen oder die neue Abteilung erlebt. Ein gutes Onboarding-Tool begleitet dabei alle Beteiligten – HR, Führungskräfte und neue Mitarbeitende gleichermaßen – Schritt für Schritt durch den Prozess. Auch für Cross- oder Offboarding, etwa bei einem internen Wechsel oder dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, lassen sich vergleichbare digitale Prozesse abbilden.

Wer Bewerbermanagement und Onboarding als durchgängigen Prozess versteht und softwareseitig verzahnt, sorgt so für eine hohe Candidate Experience, die weit über den Tag der Unterschrift hinausreicht – und legt damit den Grundstein für eine langfristige Mitarbeiterbindung.

Fazit

Gutes Bewerbermanagement ist im „War for Talents“ ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Eine Bewerbermanagement-Software unterstützt Sie dabei, Stellenausschreibungen professionell zu veröffentlichen, den Bewerbungsprozess für Kandidatinnen und Kandidaten unkompliziert zu gestalten, die Kommunikation übersichtlich zu halten und Entscheidungen auf Basis von Auswertungen zu treffen. Denken Sie den Prozess konsequent bis zum Onboarding weiter, sichern Sie sich nicht nur die besten Talente, sondern binden diese auch nachhaltig an Ihr Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Bewerbermanagement

Was versteht man unter Bewerbermanagement?

Bewerbermanagement ist eine Methode des Personalmanagements, die den gesamten Verwaltungsworkflow der Personalbeschaffung systematisiert – von der Stellenausschreibung bis zur Durchführung des Bewerbungsprozesses. In der Praxis kommt dafür in der Regel eine spezielle Software zum Einsatz, weshalb man auch von E-Recruiting spricht.

Warum lohnt sich eine Bewerbermanagement-Software für Unternehmen?

Sie verkürzt die Time-to-Hire, senkt die Cost-per-Hire und verbessert die Candidate Experience durch schnelle, übersichtliche Kommunikation. Das steigert die Chancen, im umkämpften Bewerbermarkt qualifizierte Fach- und Führungskräfte für sich zu gewinnen.

Welche Funktionen sollte eine Bewerbermanagement-Software bieten?

Wichtige Funktionen sind unter anderem die Erstellung und das Multi-Channel-Posting von Stellenausschreibungen, ein einfacher Online-Bewerbungsvorgang inklusive CV-Parsing, eine zentrale Kommunikationsplattform mit den Bewerbenden, Such- und Filterfunktionen zur Vorauswahl, Erinnerungsfunktionen für Fristen sowie Auswertungen zur Prozessoptimierung.

Was ist der Unterschied zwischen Bewerbermanagement und Onboarding?

Bewerbermanagement umfasst den Prozess von der Stellenausschreibung bis zur Vertragsunterschrift. Das Onboarding schließt sich daran an und begleitet neue Mitarbeitende strukturiert durch die Einarbeitungsphase im Unternehmen – idealerweise digital unterstützt und individuell auf die jeweilige Person zugeschnitten.

Wie verbessert Bewerbermanagement die Candidate Experience?

Eine strukturierte, transparente und schnelle Kommunikation sorgt dafür, dass Bewerbende jederzeit über den Status ihrer Bewerbung informiert sind. Das hinterlässt einen positiven Eindruck – auch bei abgelehnten Kandidatinnen und Kandidaten, deren Erfahrungsberichte über Social Media eine breite Öffentlichkeit erreichen können.

Was ist ein Talent Pool und wofür wird er genutzt?

Ein Talent Pool ist eine digitale Sammlung von Bewerberdaten qualifizierter Kandidatinnen und Kandidaten, die aktuell nicht zum Zug gekommen sind. Werden deren Fachkenntnisse später für eine andere Position interessant, kann das Unternehmen direkt auf die vorhandenen Bewerberdaten zugreifen, statt die Suche komplett neu zu starten.

Interview: Baulohnabrechnung fällig und keiner da?
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Interview: Baulohnabrechnung fällig und keiner da?

Urlaubszeit, Krankheitsfälle oder Rentenabgänge: Wenn plötzlich niemand mehr für die Baulohnabrechnung verfügbar ist, kann das Bauunternehmen schnell in Schwierigkeiten bringen. Die gesetzlichen und tariflichen Anforderungen im Baulohn sind komplex und lassen wenig Spielraum für Fehler. Expertin Tina Weidinger von Suiteify kennt diese Herausforderungen aus erster Hand. Im Interview gibt sie spannende Einblicke, erklärt die besonderen Anforderungen des Baulohns und zeigt auf, wie Suiteify Bauunternehmen entlasten und bei Engpässen schnell helfen kann.

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Was unterscheidet den Baulohn von anderen Abrechnungsarten?

Tina Weidinger: „Man hört oft: ‚Baulohn ist sehr kompliziert‘. Für den Fachspezialisten ist es das natürlich nicht. Aber man hat natürlich schon mit gewissen Herausforderungen zu kämpfen, wie beispielsweise Schlechtwetter, Saison-Kug-Abrechnungen und natürlich auch die Urlaubsberechnung. Das ist schon anders als andere Löhne und man kommuniziert zusätzlich mit den Sozialkassen.“

Was bietet Suiteify im Bereich der Baulohnabrechnung an?

Tina Weidinger: „Suiteify bietet zwei Lösungen an. Einmal unseren Teilservice. Das ist eine Suiteify-Software, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen. Diese ist natürlich immer gesetzlich und tariflich auf dem aktuellen Stand. Der Kunde trägt hier aber selbst die Verantwortung für die Baulohnabrechnung. Hat er Fragen, kann er sich an den Support wenden. Das ist die eine Möglichkeit. Und die andere ist unser Produkt-Service – Lohn und Gehalt. Das ist ein klassisches Auslagern des Lohns. Hier stellen wir dem Kunden unser Know-how zur Verfügung. Das heißt, er erhält einen persönlichen Ansprechpartner bei uns, wo er seine Fragen stellen kann und die Lohnabrechnung selbst wird dann eigenverantwortlich von dem Lohnsachbearbeiter durchgeführt. Das heißt, wenn Fehler passieren, tritt dafür dann Suiteify ein. Das Know-how hat aber der Suiteify-Lohnbuchhalter.“

Für wen ist der Baulohn von Suiteify am besten geeignet?

Tina Weidinger: „Wir machen Baulohnabrechnungen klassisch für das Bauhauptgewerbe und natürlich dann auch für das Baunebengewerbe wie für Maler, Gerüstbauer, Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer usw. Und im Bereich Outsourcing sprechen wir vorrangig eher kleinere mittelständische Kunden an, das heißt im Bereich von 1 bis 50 Arbeitnehmer. Gleichzeitig kann die Lösung natürlich dann auch auf größere Firmen ausgeweitet werden.“

Vor welchen Herausforderungen stehen Bauunternehmen?

Tina Weidinger: „Die Unternehmen stehen vor den gesetzlichen und tariflichen Herausforderungen, dass eine Lohnabrechnung immer korrekt sein muss. Sie müssen das notwendige Know-how aufbauen. Gleichzeitig gibt es natürlich auch bei den Unternehmen einen Fachkräftemangel. Das heißt, die Babyboomer gehen in Rente. Und sie brauchen dann einen adäquaten Lohnbuchhalter, der die Lohnabrechnung für sie erstellt.“

Wieso sollte man zum Lohn-Service von Suiteify wechseln?

Tina Weidinger: „Solange man Personal und Software hat, ist es nicht notwendig, ad hoc zu wechseln. Man sollte sich allerdings Gedanken darüber machen, wie es weitergehen kann. Es kann immer passieren, dass die Lohnbuchhaltung beispielsweise in Elternzeit geht. Oder man weiß, dass sie in drei Jahren in Rente geht. Und dann ist es schon mal gut zu schauen, was es für Möglichkeiten gibt, den Lohn auszulagern. Und Suiteify bietet die Möglichkeit, dass man schnell und flexibel agieren kann. Das heißt, bei Krankheit kann beispielsweise das Consulting unterstützen und die Lohnabrechnung erstellen. Und bei Elternzeit oder durch Wegfall können wir dann, wie gesagt, sehr schnell in das Baulohn-Outsourcing wechseln und mit einem persönlichen Ansprechpartner die Lohnbuchhaltung nahtlos übernehmen.“

Was ist das Besondere am Lohn-Service von Suiteify?

Tina Weidinger: „Suiteify entwickelt die Software selbstständig. Das heißt, auf gesetzliche und tarifliche Anforderungen können wir ad hoc reagieren und es auch schnellstmöglich umsetzen und die Mitarbeitenden im Bereich Service Lohn und Gehalt abholen, sodass sie dort immer auf dem aktuellen Stand sind.“

Was sind die ersten Schritte bei der Einführung des Lohn-Services?

Tina Weidinger: „Zu Beginn wird die Kundenberatung ein Gespräch mit dem Kunden führen, um festzustellen, was er möchte oder braucht, um ein adäquates Angebot erstellen zu können. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, wird der Kunde von unserem sogenannten Onboarding betreut. Das heißt, es werden alle notwendigen Unterlagen eingefordert, sodass diese Lohnabrechnung oder die Stammdaten korrekt in unserer Software erfasst werden können. Und dann wird es an die eigentliche Sachbearbeitung übergeben, die dann alle weiteren Schritte mit dem Kunden bespricht.“

Welche Möglichkeiten zur Erfassung der Bewegungsdaten gibt es?

Tina Weidinger: „Auch da sind wir flexibel. Zum einen können wir (der Lohnsachbearbeiter) die Daten erfassen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Kunde selbstständig die Daten erfasst, u. a. direkt in der Software. Oder natürlich neu und innovativ, über eine App. Das kann dann mittels Schnittstelle zu uns übertragen werden.“

Welche Services bietet Suiteify außerdem im Bereich Baulohn an?

Tina Weidinger: „Ich habe bereits unsere App LohnMobil erwähnt, bei der gemäß des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Bewegungsdaten erfasst und übertragen werden. Eine zweite App ist das sogenannte Mitarbeiterportal. Das heißt, dass sich die Mitarbeitenden unserer Kunden ihre Lohnabrechnungen und ihre Bescheinigungen selbst ansehen und entsprechend mit ihrem Arbeitgeber kommunizieren können. Für die Geschäftsführung des Kunden gibt es zusätzliche Auswertungen, die wichtig sind, um strategische Entscheidungen treffen zu können. Es gibt beispielsweise die Geschäftsanalytik, in der Lohnauswertungen in Kombination mit unternehmerischen Daten dargestellt werden können.“

Haben auch Steuerberater Vorteile durch den Suiteify Baulohn?

Tina Weidinger: „Steuerberater stehen vor den gleichen Herausforderungen. Ein Steuerberater kann sich, wenn er den Lohn an uns auslagert, auf seine Fachkompetenz konzentrieren, beispielsweise auf die Finanzbuchhaltung. Und die Lohnbuchhaltung wird dann durch uns erstellt. Hier gibt es entsprechende Schnittstellen für die Verbuchung. So muss sich ein Steuerberater keine Sorgen mehr über den Fachkräftemangel im Bereich Baulohnabrechnung machen. Er lagert das Geschäft an Suiteify aus, während die steuerliche Beratung und Fachkompetenz weiterhin bei ihm bleiben.“

Wie wird der Datenschutz bei Lohn-Services von Suiteify gewährleistet?

Tina Weidinger: „Datenschutz wird bei Suiteify vor allem bei persönlichen Daten großgeschrieben. Wir haben ein Rechenzentrum, das wir selbstständig verwalten. Und die Kommunikation zwischen der Sachbearbeitung und dem Kunden läuft zum einen telefonisch und zum anderen über ein sogenanntes Mitarbeiterportal. In diesem Mitarbeiterportal werden die vertraulichen Daten verschlüsselt. Und das Ganze automatisch, ohne zusätzliche Features.“

Was sind die Vorteile der Baulohn-Services von Suiteify?

Tina Weidinger: „Die Steuerberater und Baufirmen können sich auf ihre Fachkompetenz konzentrieren. Sie haben einen festen Ansprechpartner im BRZ, der die Baulohnabrechnung kann und kennt. Die Software ist immer gesetzlich und tariflich auf dem aktuellen Stand und für den Kunden ist es eine Risikominimierung. Wenn er heute zwei Arbeitnehmer abrechnet, ist es natürlich ein anderer Preis, als wenn er morgen 20 Personen einstellt. Das ist besser kalkulierbar und deswegen würde ich sagen: Einfach Kunde werden! Sprechen Sie uns gerne an.“

Jetzt das gesamte Experteninterview mit Tina Weidinger anschauen:

Geändertes Nachweisgesetz: Was müssen Arbeitgeber beachten?
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Geändertes Nachweisgesetz: Was müssen Arbeitgeber beachten?

Das deutsche Nachweisgesetz (NachweisG) verpflichtet Arbeitgeber, die Bedingungen eines Arbeitsvertrags aufzuzeichnen und dem Beschäftigten die Niederschrift auszuhändigen. Zum 1. August 2022 wurde das NachweisG novelliert und um wesentliche Punkte ergänzt. Im Frühjahr 2024 hat der Gesetzgeber nochmals Hand angelegt und sich von allzu strengen Formvorgaben verabschiedet. Die wichtigsten Fragen zum Nachweisgesetz beantworten die Fachanwälte Dr. Volker Vogt und Iven Fischer in diesem Gastbeitrag.

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Es war das Thema für viele Arbeitgeber im Sommer 2022 – und es bleibt ein ständiger Begleiter in der arbeitsrechtlichen Beratung: das „neue“ Nachweisgesetz. Nachdem die Gesetzesnovelle zum 1. August 2022 in Kraft getreten war, hat sie einiges durcheinandergewirbelt. Wir stellen hier die wesentlichen Änderungen vor und geben Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber. Und wir haben auch Gutes zu berichten: Jedenfalls bei den Formvorgaben ist der Gesetzgeber auf dem Weg, sich von allzu strengen Vorgaben zu verabschieden.

Was regelt das Nachweisgesetz?

Das Nachweisgesetz dient dazu, Arbeitnehmer über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Der Hintergrund dieses Gesetzes ist die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, besser bekannt als „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“.

Ziel dieses europäischen Rechtsaktes ist es, Arbeitnehmer in der immer weiter flexibilisierten Arbeitswelt, die sich mit teilweise prekären Arbeitsverhältnissen zunehmend auf digitalen Plattformen abspielt (sogenannte Gig-Economy), zu stärken. Daher müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten beispielsweise über die Höhe des Arbeitsentgelts, die Pflicht zur Leistung von Überstunden und die Voraussetzungen von deren Anordnung informieren – und zwar bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags, spätestens jedoch, wenn der Arbeitnehmer nachfragt. Hierdurch soll die Transparenz für Arbeitnehmer erhöht werden.

Welche Änderungen im Nachweisgesetz greifen seit August 2022?

Zum 1. August 2022 wurde das Nachweisgesetz, das in anderer Form bereits seit Längerem besteht, erheblich erweitert:

  • Es gelten nun angepasste Informationspflichten des Arbeitgebers.
  • Eine weitere Neuerung sind erheblich verkürzte Fristen zur Vorlage einer Information über die im Gesetz genannten wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses.
  • Auch muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nun über Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich informieren. Diese Information muss dem Arbeitnehmer spätestens am Tag des Wirksamwerdens der Änderung vorliegen.
  • Zudem droht dem Arbeitgeber nun pro Verstoß gegen das Nachweisgesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro.

Über welche Arbeitsbedingungen muss ein Nachweis geführt werden?

Das Nachweisgesetz regelt umfassend, über welche „wesentlichen Vertragsinhalte“ der Arbeitgeber die Arbeitnehmer informieren muss. Hierzu zählen neben Name und Anschrift der Vertragsparteien jetzt auch neue Angaben, wie beispielsweise der Hinweis auf die Kündigungsmodalitäten oder die Art und Weise sowie Fälligkeit und Höhe der einzelnen Gehaltsbestandteile.

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, empfiehlt sich für Arbeitgeber der Blick in § 2 Nachweisgesetz. Dort wird aufgeführt, welche Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen.

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In welcher Form ist der Nachweis vom Arbeitgeber nunmehr zu führen?

Das Nachweisgesetz sah hier seit dem 1. August 2022 strenge Schriftform vor. Dies bedeutete, dass über sämtliche genannten wesentlichen Vertragsinhalte auf einem verkörperten Dokument, welches durch beide Vertragsparteien eigenhändig unterzeichnet wurde, informiert werden musste. Doch hier hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2024 auf die berechtigte Kritik an dieser aus der Zeit gefallenen Vorgabe reagiert.

Künftig soll die elektronische Form genügen. Das bedeutet, es genügt eine dauerhaft speicherbare Dokumentation, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf Wunsch des Mitarbeiters auch ausgedruckt werden können muss. Tinte und Papier braucht künftig also – zum Glück – keiner mehr.

An den zwei Arten der Durchführung (modi operandi), um den Anforderungen des Nachweisgesetzes zu genügen, ändert sich dadurch jedoch nicht viel:

  1. Das Nachweisgesetz lässt es zu, dass über die wesentlichen Vertragsbedingungen via Arbeitsvertrag informiert wird. Dies bietet sich insbesondere bei statischen Arbeitsverhältnissen an. In diesem Fall können die wesentlichen Vertragsbedingungen – von denen im Übrigen einige, wie etwa der Urlaubsanspruch oder die Vergütungshöhe ohnehin arbeitsvertraglich geregelt sein werden – ebenfalls in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Die gesetzliche Neuerung sorgt nun dafür, dass auch eine schlichte elektronische Vereinbarung – etwa via E-Mail – genügt, um die Vorgaben zu erfüllen.
  2. Für Arbeitsverhältnisses hingegen, die sich häufig ändern oder bei denen sich die Konditionen im Wandel befinden, kann es sich anbieten, die Arbeitsbedingungen in einem gesonderten Informationsblatt aufzunehmen. Hierbei wird künftig die elektronische Form genügen.  Auch haben zahlreiche Arbeitgeber ihre Personalabteilung inzwischen digitalisiert, weshalb Arbeitsverträge inzwischen häufig nur noch elektronisch vorgehalten werden. In diesem Fall könnte dann etwa ein PDF zur Verfügung gestellt werden.

Welche Fristen muss der Arbeitgeber einhalten?

Hier sieht das Nachweisgesetz ein dreistufiges Modell vor:

  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 1. August 2022 aufgenommen wurde, haben hinsichtlich einiger Vertragsinhalte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens am Tag der ersten Arbeitsleistung ein Anrecht auf Information über die wesentlichen Vertragsinhalte. Für andere Angaben hat der Arbeitgeber grundsätzlich sieben Kalendertage Zeit.
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. August 2022 bestand, haben hingegen Anspruch auf eine Bereitstellung der wesentlichen Vertragsinhalte nach dem Nachweisgesetz erst dann, wenn sie dies beim Arbeitgeber geltend machen. Hier hat der Arbeitgeber dann sieben Tage Zeit, die entsprechenden schriftlichen Informationen vorzulegen. Dazu wird künftig eine E-Mail ausreichen.
  • Über Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen im laufenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt informieren, in dem diese Änderungen in Kraft treten.

Was droht dem Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz?

Verstöße gegen das Nachweisgesetz können ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß auslösen. Hierbei ist jedoch einschränkend anzumerken, dass ein Bußgeld nur bei vorsätzlichen Verstößen greift. Dennoch sollten Arbeitgeber die neuen Vorgaben nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn neben der Tatsache, dass etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung auch Verstöße gegen das Nachweisgesetz aufgedeckt werden können, stellt es auch einen Wettbewerbsnachteil im Kampf um qualifizierte Arbeitskräfte dar, wenn der Arbeitgeber die entsprechenden Informationen nicht vorhält – die Konkurrenz aber schon.

Fazit

Das Nachweisgesetz hat durch die Neuerungen im Sommer 2022 an Bedeutung gewonnen. Im Zuge der Beratung wird schnell deutlich, dass Arbeitsverträge teilweise arg in die Jahre gekommen sind. Oft können die dort geregelten Inhalte aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen gar nicht mehr durchgesetzt werden. Insoweit empfiehlt es sich, die Pflichten aus dem Nachweisgesetz zum Anlass für eine generelle Überarbeitung der Musterarbeitsverträge zu nehmen.

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Urlaubsanspruch berechnen: Das müssen Sie wissen
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Urlaubsanspruch berechnen: Das müssen Sie wissen

Urlaubs-Anspruch richtig berechnen will gelernt sein: Worauf musst Du als Arbeitgeber beim gesetzlichen Anspruch auf Urlaub unbedingt achten – und wo finden die häufigsten Stolperfallen beim Urlaubs-Anspruch?

5 Min. Lesezeit

Der Urlaubs-Anspruch der Arbeitnehmer ist gesetzlich geregelt. Doch welchen Anspruch auf Urlaub müssen Ihre Arbeitnehmer laut Vertrag haben? Gibt es gesetzliche Unterschiede zwischen Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden? Wie lassen sich unterschiedliche Urlaubs-Ansprüche von Ihnen als Arbeitgeber berechnen? Alles zum Thema Urlaub, Gesetz und Urlaubs-Anspruch erfährst Du in diesem Artikel.

Urlaubsanspruch: Definition

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern kann laut Gesetz definiert werden als das Recht auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Diese dient der Erholung und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Dies soll u.a.vorbeugen, dass Mitarbeiter sich häufig krank melden oder "krank" machen. Die Dauer des Urlaubsanspruchs ist gesetzlich festgelegt und das Urlaubs-Gesetz von Land zu Land unterschiedlich.

  • In Deutschland beträgt der gesetzliche Anspruch auf Urlaub pro Jahr 24 Werktage (ausgehend von 6 Werktagen pro Woche). Realiter erhalten viele Arbeitnehmer in der Regel laut Vertrag allerdings bis zu 30 Urlaubstage innerhalb eines Jahres, was bei einer Fünf-Tage-Woche sechs Wochen bezahltem Urlaub entspricht.
  • In der Schweiz haben Arbeitnehmer hingegen Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub innerhalb eines Jahres.
  • In Österreich haben Arbeitnehmer derweil innerhalb eines Jahres Anspruch auf 25 Tage bezahlten Urlaub bei einer Fünf-Tage-Woche und Anspruch auf 30 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, so dass diese also auf insgesamt fünf Kalenderwochen Urlaub während eines Jahres kommen.

In allen Ländern gilt der gesetzliche Urlaubs-Anspruch für Festangestellte genauso wie der Anspruch auf Urlaub für Aushilfen, Saisonkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Werkstudenten.

Wie wirkt sich ein Urlaubsanspruch auf die Mitarbeiterbindung aus?

Unternehmen sollten nicht unterschätzen, dass sie mit den Urlaubstagen, die sie ihren Mitarbeitern gewähren, ein erhebliches Motivationstool in den Händen halten. Jeder zusätzliche Urlaubstag, der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht, beflügelt nachweislich die Mitarbeiterbindung. Das kann auch dazu beitragen, dass Mitarbeiter seltener krank sind und sich so seltener krank melden.

Ein Plus an Urlaub und Freizeit ist vielen Fachkräften einiges Wert, wie eine Online-Umfrage des Stellenmarktes meinestadt.de unter 9.252 Fachkräften ergeben hat. Fast ein Viertel der Teilnehmer gab an, dass sie für mehr Freizeit auch mehr Einsatz in der verbleibenden Arbeitszeit zeigen würden. Jeder Fünfte würde sogar auf anderweitige Benefits wie Dienstwagen oder Diensthandy verzichten. Genauso viele würden für mehr Urlaub auch weniger oder kürzere Pausen in Kauf nehmen.

Fast 20 Prozent der Arbeitnehmer verzichten lieber auf Dienstwagen oder Firmenhandy als auf Urlaubstage. - Suiteify

Wie kann ich für meine Mitarbeitenden den Urlaubsanspruch berechnen?

So beliebt Urlaub bei den Arbeitnehmern auch ist, so komplex wird es allerdings, wenn es um die Berechnung des Urlaubs von Mitarbeitern geht. Hier gibt es für Dich als Arbeitgeber so einige gesetzliche Urlaubs-Regeln zu beachten. Nehmen wir zum Beispiel den Urlaubsanspruch von Teilzeitarbeitnehmern laut Gesetz.

Auch, wenn Arbeitnehmer nicht voll arbeiten, haben sie den vollen Urlaubsanspruch. Kommen sie an allen Arbeitstagen zur Arbeit, ist es auch kein Problem, diesen Anspruch auf Urlaub zu berechnen. Für eine Woche Urlaub reicht der Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche einfach fünf Urlaubstage ein.

Komplexer wird es hingegen, wenn ein Arbeitnehmer nicht an allen Arbeitstagen in der Woche arbeitet. Bei 6 Werktagen pro Woche umfasst der gesetzliche Mindestanspruch 24 Urlaubstage pro Jahr - die meisten Arbeitnehmer haben bei einer Vollzeitbeschäftigung jedoch 5 Arbeitstage in der Woche, wodurch der gesetzliche Mindestanspruch 20 Urlaubstage im Jahr beträgt. Bei Teilzeitkräften fällt der Anspruch entsprechend geringer aus. Dann lässt sich der gesetzliche Anspruch auf Urlaub wie folgt berechnen:

4 Wochen Urlaub (Mindestanspruch) im Jahr x Arbeitstage pro Woche = Urlaubstage pro Kalenderjahr

Aus dieser Berechnung ergibt sich, dass Arbeitnehmer, die einmal pro Woche arbeiten, einen Urlaubs-Anspruch von vier Tagen innerhalb eines Jahres haben. Wer zwei Tage in der Woche arbeitet, dem stehen mindestens acht Urlaubs-Tage im Jahr laut Vertrag zu und wer an drei oder vier Tagen in der Woche arbeitet, hat einen Mindestanspruch auf Urlaub von 12 beziehungsweise 16 Tagen innerhalb eines Jahres.

Kleiner Tipp: Eine manuelle Urlaubsanspruchsberechnung ist mit einer Personalsoftware nicht notwendig. Das Tool ermittelt automatisch den individuellen Urlaubsanspruch jedes Arbeitnehmers – für Voll- und Teilzeitarbeitskräfte.

Anspruch auf Urlaub berechnen im Falle einer Kündigung

Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist es das Recht eines jeden Arbeitnehmers, bei einer 5-Tage-Woche einen Mindestanspruch in Höhe von 20 Arbeitstagen zu beanspruchen, die als bezahlter Urlaub verbracht werden können und sollen. Fehlzeiten durch Krankheit zählen hier natürlich nicht hinzu.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und der damit verbundene Mindesturlaub greift natürlich auch im Falle einer unterjährigen Kündigung. Aber was wird dann aus dem Jahresurlaub?

Für jeden vollen Monat der Beschäftigung besteht 1/12 des betrieblich vereinbarten Urlaubsanspruchs. Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitnehmers zum 30. April gekündigt und hat dieser einen Arbeitsvertrag mit 30 Tagen Urlaub im Jahr, so stehen ihm oder ihr 4/12 davon zu, also 10 Arbeitstage Urlaub. Mit jedem Monat, den Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind, erarbeiten sie sich in diesem Beispiel 2,5 Tage Urlaub.

Wenn sich das Arbeitsverhältnis ändert: Urlaubsanspruch bei unterjährigem Start oder Ende des Vertrags

Eine Besonderheit besteht bei unterjährigem Start vom Arbeitsvertrag oder unterjährigem Ausscheiden aus dem Unternehmen: Plant ein Mitarbeiter unterjährig die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, so greifen Arbeitgeber einfach auf die schon für den Urlaubsanspruch bekannte Berechnung zurück:

(Firmenzugehörigkeit im bestehenden Jahr in Monaten) x (monatlicher Urlaubsanspruch)

Fällt allerdings das Datum in die zweite Jahreshälfte, also verlässt ein Arbeitnehmer nach dem 01.07. den Betrieb und hat von seinem/ihrem Jahresurlaub in diesem Kalenderjahr noch keinen Urlaubstag genommen, so greift der volle Anspruch des Bundesurlaubgesetzes (BUrlG) und statt beispielsweise 7x2,5=17,5 Urlaub stehen die vollen im BUrlG vorgesehenen 20 Tage Urlaub zu. So wird der Mindesturlaub durchgesetzt.  

Diese Regelung gilt für Personen, die nicht in Teilzeit sind, sondern ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit, also mit 5 Arbeitstagen pro Woche, wahrnehmen. In Bezug auf Teilzeit muss die Berechnung natürlich entsprechend anteilig ins Verhältnis gesetzt werden.

Auch eine Übertragung des nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaubs auf einen anderen Betrieb ist möglich.

Rückstellungen durch Urlaub: Was ist zu beachten?

Zudem können alle Mitarbeitenden den jeweiligen Urlaubsanspruch anhand des Urlaubskontos jederzeit nachvollziehen und einsehen. Das kann von Vorteil sein, denn Mitarbeitende haben so stärker im Blick, ihren Urlaub auch wirklich aufzubrauchen. Und genau so sieht es das Gesetz eigentlich vor (§ 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG)) . Hier heißt es: „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.”

Es kommt allerdings immer wieder vor, dass Angestellte ihren Urlaub innerhalb eines Jahres nicht gänzlich in Anspruch nehmen und sich diesen für das kommende Jahr aufheben. Damit entsteht für den Arbeitgeber ein sogenannter Erfüllungsrückstand.

Das Unternehmen muss also den restlichen Urlaub eines Jahres auf das Folgejahr buchen und in seiner Bilanz eine Rückstellung bilden. Hierzu steht im Bundesurlaubsgesetz: „Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.” Danach verfällt der Anspruch den Urlaub noch einzulösen, wenn keine alternative Vereinbarung getroffen wurde.

Wie sieht der perfekte Urlaubsantrag aus?

Wer Urlaub beantragen will, muss dies schriftlich tun. Der Antrag eines Urlaubs wird von Arbeitgeber zu Arbeitgeber allerdings höchst unterschiedlich gehandhabt.

In manchen Betrieben gibt es eine Liste, in der die Mitarbeiter ihre gewünschten Urlaubstage eintragen können. In anderen Unternehmen schreiben Mitarbeiter einfach eine formlose Mail an die HR-Abteilung mit Daten rund um den Urlaub (z.B. Zeitraum, Vertretung) und in größeren Unternehmen müssen Mitarbeiter laut Vertrag meist schriftliche Anträge ausfüllen.

Laut Gesetz muss der Urlaubsantrag mindestens 14 Tage vor dem Antritt des Urlaubs eingereicht werden. Meist brauchen Unternehmen die folgenden Angaben zum Verbuchen des Urlaubs:

  • Personalnummer
  • Position
  • Anschrift
  • Anzahl der beantragten Urlaubstage
  • Zeitraum des Urlaubs
  • Name der Vertretung während des Urlaubs
  • Name des Vorgesetzten

Urlaubsanspruch berechnen leichtgemacht: Zeitmanagement Tools

HR und der Linienvorgesetzte erhalten automatisch eine Benachrichtigung, dass eine Genehmigung eines Urlaubs erforderlich ist. Diese ist mit einem Klick erteilt und der Arbeitnehmer erhält die Rückmeldung: Urlaub genehmigt. Durch eine Kalenderfunktion ist für den Arbeitgeber bzw. die Führungskraft direkt auf einen Blick ersichtlich, wo sich Urlaub überschneidet und wo es zu Arbeits-Engpässen kommen könnte.

Mit der richtigen Zeiterfassung Software kann selbst das komplexe Thema Urlaubsanspruch sekundenschnell gesetzlich richtig gemanagt werden.

Sachbezüge richtig abrechnen: Die wichtigsten Freigrenzen bei Sachzuwendungen
HR & Payroll

Sachbezüge richtig abrechnen: Die wichtigsten Freigrenzen bei Sachzuwendungen

Sachbezüge sind eine attraktive Möglichkeit, Arbeitnehmern eine Anerkennung zukommen zu lassen, ohne dabei Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten. Allerdings ist die korrekte Abrechnung von Sachbezügen in der Praxis aufgrund der Vielzahl an Vorschriften oft eine Herausforderung. Dieser Beitrag erklärt, was ein Sachbezug ist, welche Arten und Freigrenzen bzw. Freibeträge es gibt und wie Arbeitgeber Sachbezüge richtig abrechnen.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Sachbezug?

Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie werden zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt (und nicht stattdessen).
  • Sie bieten keinen unmittelbaren betrieblichen Nutzen, sondern werden aus betrieblicher Veranlassung als Sachleistungen oder in Form von Gutscheinen gewährt.

Der Arbeitnehmer profitiert von einem Sachbezug immer finanziell, auch wenn nicht direkt Geld fließt. Erhalten Mitarbeiter in einem Supermarkt beispielsweise einen Rabatt auf die Produkte des Geschäfts, so zahlen sie an der Kasse weniger. Die Differenz zum ursprünglichen Kauf stellt einen finanziellen Vorteil dar. Deshalb fallen alle Sachbezüge unter die Definition des geldwerten Vorteils. Sachbezüge unterscheidet vom geldwerten Vorteil vor allem die steuerliche Behandlung: Werden bestimmte Freigrenzen eingehalten, entfallen die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Freigrenzen für Sachbezüge

Natürlich dürfen Arbeitgeber Sachbezüge nicht in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Wer Sachbezüge richtig abrechnen will, sollte die folgenden Freigrenzen und Freibeträge kennen:

  • 50-Euro-Freigrenze: Arbeitgeber können Sachbezüge gemäß der Kleinbetragsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bis zu 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Wird diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, so sind auf den gesamten Betrag Lohnsteuer und Sozialabgaben zu entrichten. Nicht ausgeschöpfte Beträge dürfen zudem nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.
  • Anlassbezogene, persönliche Zuwendungen: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Geschenke bis zu einem Betrag von 60 Euro pro Anlass zukommen lassen – und das sogar mehrmals im Jahr oder im Monat. Dabei fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an. Allerdings muss ein persönlicher Anlass des Beschäftigten vorliegen, wie zum Beispiel ein Geburtstag, die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, das Bestehen einer Abschlussprüfung oder ein Arbeitnehmerjubiläum.
  • Weitere Freigrenzen: Der Gesetzgeber legt zudem spezifische Freigrenzen für bestimmte Sachzuwendungen fest, wie etwa für Betriebsfeiern oder betriebliche Gesundheitsförderung, die berücksichtigt werden müssen.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, bestimmte Sachbezüge zu kombinieren. Zum Beispiel können sie monatlich Tankgutscheine im Wert von 50 Euro ausgeben und zusätzlich anlassbezogene Geschenke bis zu 60 Euro machen.

Achtung: Die Freigrenzen sind stets als Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

Arten von Sachbezügen

Ein Sachbezug liegt stets vor, wenn der Arbeitgeber Sachzuwendungen ohne vorrangiges betriebliches Interesse gewährt. Als sogenannte Annehmlichkeiten gelten Leistungen wie die Bereitstellung eines Firmenhandys auch für private Nutzung, die in der Regel steuer- und beitragsfrei sind. Zu den Sachbezügen gehören unter anderem folgende Aufmerksamkeiten:

Sachbezug

Erklärung und Freigrenze

Betriebsveranstaltungen
Pro Mitarbeiter und Veranstaltung bis zu 110 Euro (Freibetrag), maximal zwei Events pro Jahr (z. B. Weihnachtsfeier und Sommerfest)
Kinderbetreuung
Kosten für die Einrichtung eines Betriebskindergartens oder Zahlung eines Zuschusses zu tatsächlich entstandenen Kinderbetreuungskosten, ohne Begrenzung
Betriebliche Gesundheitsförderung
Für betriebliche Gesundheitskurse, Stressprävention, Ernährungsberatung, Nichtraucher-Kurse etc., pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 500 Euro
Umzugskosten
Steuerfreier Kostenersatz bis zur zulässigen Höhe nach dem Bundesumzugskostenrecht
Fahrtkosten
  • Tankgutscheine bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich
  • Mit 15 Prozent pauschal versteuerter Zuschuss zu Pkw-Fahrtkosten
  • Barzuschuss maximal bis zur Höhe der Werbungskosten
  • Zuschuss zum Jobticket bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten
Verpflegungszuschuss
Essensgutscheine bis 50 Euro; alternativ Versteuerung gewährter verbilligter oder kostenloser Mahlzeiten nach den amtlichen Sachbezugswerten
Unterkunft
Kostenfreie oder vergünstigte Bereitstellung einer Mitarbeiterwohnung, Bewertung mit dem Sachbezugswert von 278 Euro im Monat
Gutscheine
Nur unter bestimmten Voraussetzungen bis 50 Euro pro Monat, insbesondere keine Barauszahlung möglich, auch nicht von Restbeträgen
Arbeitgeberdarlehen
Finanzieller Vorteil durch günstigere Zinsen
Dienstwagen
Volle Versteuerung des geldwerten Vorteils über die 1-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode

Vorteile von Sachbezügen für Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber nutzen Sachbezüge als Gestaltungsmöglichkeit für die Gehälter ihrer Angestellten. Sie bieten nämlich einige Vorteile:

  • Abgabenfreie Zuwendungen wirkungsvolles Instrument zur Steigerung der Mitarbeitermotivation
  • Einfache Handhabung bei pauschaler Versteuerung
  • Einsparung der Sozialabgaben und/oder der Lohnsteuer
  • Als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Positive Auswirkungen auf das Unternehmensimage

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Sachbezüge richtig abrechnen: So funktioniert’s

Für die korrekte Behandlung von Sachbezügen in der Lohnabrechnung gibt es verschiedene Optionen.

Variante 1: Pauschale Versteuerung

  • 37b EStG ermöglicht Arbeitgebern, Sachbezüge zu pauschalieren. Sobald diese die Freigrenzen übersteigen, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 30 Prozent erheben und abführen. Der Arbeitnehmer zahlt dann keine Lohnsteuer.

Auf den ersten Blick scheint diese Variante aufgrund der steuerlichen Belastung unattraktiv zu sein. Aus zwei Gründen entscheiden sich dennoch viele Unternehmen dafür:

  • Werden Sachzuwendungen pauschal versteuert, entfallen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung.
  • Die Lohnabrechnung ist bei der Pauschalversteuerung einfach und übersichtlich, zum Beispiel bei verbilligten Mahlzeiten.

Variante 2: Individualbesteuerung

Alternativ kann sich der Arbeitgeber für die Individualbesteuerung entscheiden. Dabei werden die Sachbezüge in der Lohnbuchhaltung behandelt wie normaler Lohn. Der Gegenwert der Sachzuwendung wird dem Bruttolohn aufgeschlagen. In der Folge erhöhen sich das Steuerbrutto und das Sozialversicherungsbrutto und entsprechend die Sozialabgaben sowie die Lohnsteuer. Sobald das Netto ermittelt ist, muss der Sachbezug wieder abgezogen werden.

Nach dem folgenden Schema lassen sich Sachbezüge richtig abrechnen.

Bruttoentgelt

+ Sachbezug / geldwerter Vorteil

= Gesamtbrutto

– Lohnsteuer

– Kirchensteuer

– Solidaritätszuschlag

– Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung

= Nettoentgelt

– Sachbezug / geldwerter Vorteil

= Auszahlungsbetrag

Der Sachbezug wird lediglich hinzugerechnet, um die korrekte Basis für die Berechnung der Lohnsteuer und Sozialabgaben zu gewährleisten. Würde er nicht anschließend abgezogen, hätte der Arbeitnehmer einen doppelten Vorteil – einmal durch die tatsächliche Sachleistung (z. B. einen Tankgutschein) und dann erneut durch die Auszahlung im Lohn.

In der Praxis stellt die genaue Wertermittlung des geldwerten Vorteils die größte Herausforderung beim Sachbezüge richtig abrechnen dar. Hierbei ist auch der Rabattfreibetrag zu beachten. Bis zu vier Prozent oder 1.080 Euro pro Jahr bleiben als Freibetrag bei vergünstigten Produkten oder Dienstleistungen des Arbeitgebers unberücksichtigt. Typische Beispiele hierfür sind Personalrabatte für Einkäufe im eigenen Geschäft oder vergünstigte Übernachtungen für Hotelpersonal.

Dokumentation der Sachbezüge

Wenn Arbeitgeber Sachbezüge steuerfrei oder pauschalbesteuert gewähren, müssen sie diese detailliert dokumentieren. Hierfür stehen drei Optionen zur Verfügung:

  • Lohnabrechnung: Der Arbeitgeber führt die Sachbezüge in der Lohnabrechnung auf. Obwohl steuerfrei gewährte Sachzuwendungen mit ihrem Wert angegeben werden, werden sie nicht in das Gesamtbrutto einbezogen. Demnach bleibt auch das Nettogehalt unverändert.
  • Lohnkonto: Der Arbeitgeber dokumentiert die gewährten Sachbezüge im Lohnkonto. Hier sollten dann auch Nachweise zur Höhe und zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung vorhanden sein. So kann das Unternehmen nachweisen, dass die 50-Euro-Freigrenze nicht überschritten wurde.
  • Antrag auf Erleichterung: Nutzen Arbeitgeber entsprechende Softwarelösungen, um eine Überschreitung der Freigrenzen auszuschließen, können sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erleichterung stellen. Wird dieser genehmigt, müssen sie keine Aufzeichnungen in den Lohnkonten mehr führen.
8 bewährte Wege, um dem Montag mit Freude entgegenzulächeln
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8 bewährte Wege, um dem Montag mit Freude entgegenzulächeln

Hier erfährst Du, wie man die Monday Blues größtmöglich abwehren kann.

5 Min. Lesezeit

Beinahe jeder Mensch kennt im arbeitsbezogenen Zusammenhang das Gefühl, schon am Wochenende dem Montag mit einem gewissen Unwohlsein ausgeliefert zu sein. Wiewohl das Individuen unterschiedlich betreffen kann und die einen mehr sowie die anderen weniger damit zu kämpfen haben, steckt also eine wahrnehmbare Generalität dahinter.  

In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns dementsprechend mit dem Konzept hinter „Monday Blues“ und wollen eine Anleitung geben, wie man schon von vorneherein aktiv dagegen auftritt. Das tun wir, indem zunächst der Begriff der Monday Blues kurz erläutert wird und dann direkt der Übergang zu den einzelnen Lösungsansätzen genommen wird.  

Die Bedeutung von Monday Blues

Eingänglich muss erwähnt werden, dass wissenschaftliche Erkenntnisse keine offensichtlichen Kausalitäten hinsichtlich von Verstimmungen am Ende einer Woche im Wechsel zur neuen (Arbeits-)Woche liefern. Von daher sind allgemeingültige Aussagen mit Vorsicht zu genießen. Was sich aber durchaus feststellen lässt, ist ein oftmals selbst beobachtbares Gefühlstief an dieser Schnittstelle.

Dieser Effekt geht einher mit Stresssymptomen, Übermüdung und -forderung, Gereiztheit, Lustlosigkeit usw. Wenn man es nicht gerade an sich selbst erlebt, dann womöglich am entnervten Kollegen oder der Kollegin. Die Gründe dafür können vielfältig sein: der erwartbar volle E-Mail-Posteingang, eine Form von Jetlag nach dem Schlafaufholen am Wochenende, eine innere Ungeduld bis zum Eintreffen des darauffolgenden Wochenendes und so fort.  

Das bedeutet jedoch nicht, dass du den Monday Blues schutzlos unterworfen sein musst. Ganz im Gegenteil. Im Folgenden findest du 8 Tipps und Tricks, um mentale Vorsorge zu betreiben.

  1. Plane für die nächste Arbeitswoche
  2. Obwohl es als bequem erscheinen mag, nervige Aufgaben simpel zu verschieben, gilt das Motto „Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“. Zu oft ist uns vorzeitig bewusst, dass wir uns etwas offengelassen haben, dem wir uns unweigerlich zu Wochenbeginn widmen müssen.
  3. Auch ist es gut, am Freitag bereits die Struktur für den Montag zumindest anzudenken und diese unter Umständen derart im Kalender zu vermerken. Damit vermeidest du einmal abgesehen von unvorhergesehenen Situationen eine Angst vor der „Ungewissheit“, welche der Montag auszulösen imstande ist.
  4. Positives Mindset
  5. Auch, wenn es leichter gesagt als getan ist, kann es niemals schaden, den Montag im positiven Licht zu betrachten. Ihn ergo nicht als unangenehmen Tag, sondern vielmehr als wirklichen Start in eine neue Woche mit all ihren spannenden Herausforderungen und erreichbaren Zielen zu interpretieren.
  6. Selbstbelohnung
  7. Ähnlich ist das persönliche „Bonbon“ gelagert, das man sich in Aussicht stellen kann:
    • ein besonderes Frühstück,
    • die Mittagspause im Grünen,
    • eine spaßige Aktivität nach dem Arbeitstag,
    • etc.
  8. Dadurch beginnt man den Montag nicht mit der Hoffnung, dass er hoffentlich möglichst schnell vorübergeht und freut sich stattdessen auf die Zuwendung, die man sich gönnt.
  9. Carpe diem!
  10. Was eine allgemeine Devise sein sollte, gilt für das Wochenende umso mehr. Das Schlafdefizit, welches man unter der Woche akkumuliert, sollte am Samstag und Sonntag möglichst ausgeglichen werden. Ein schwerer Kopf und tiefe Augenlider sind körperliche Ausdrucksarten, welche dir mitteilen: Halt!
  11. Kombiniere die Schlafhygiene mit ausreichend Bewegung untertags, damit du dich topfit fühlst, sobald der Montag ankommt.
  12. Musikhören
  13. Musik ist bekannt dafür, unsere Laune in die eine oder andere Richtung treiben zu können. Nutz das aus, indem du morgens am Beginn des ersten Arbeitstages der Woche motivierende Klänge in dich aufsaugst. „Always Look on the Bright Side of Life“ ist da nur ein Gassenhauer, der dich gleich mit einem Lächeln ins Büro oder Homeoffice transportieren kann.
  14. Pausendisziplin
  15. Der Trott des Arbeitstages führt hin und wieder dazu, dass man Pausen glatt auslässt oder in Versuchung gerät, diese als Zeitverschwendung zu erachten. Als Lüftung unserer Membranen fungieren sie jedoch als unersetzbare „Energieladegeräte“. Nimm deine Pausen ernst und schnapp mitunter auch kurz Frischluft oder genieße ein paar Schritte zum Ausgleich.
  16. Beziehe deine KollegInnen ein
  17. Geteiltes Leid ist halbes Leid. Auch die Kollegenschaft hat mit den Herausforderungen der Monday Blues zu kämpfen. Wie schön es da sein kann, wenn einen der/die andere zu motivieren weiß und vice versa. Verbringt ein gemeinsames Mittagessen oder tauscht euch in einem Meeting per Kollaborationstool zu euren Befindlichkeiten aus. Ihr werdet sehen: das reale oder virtuelle Schulterklopfen trägt ungemein zu einer positiven Arbeitsatmosphäre bei.
  18. Lass dich rundum inspirieren
  19. Wir verbringen genügend Zeit auf unseren Smartphones, Tablets und Laptops. Und die Welt ist abseits tagespolitischer Unannehmlichkeiten ein Hort voller bezaubernder Geschichten. Ob nun in Form von Videos, Zitaten oder Textergüssen. Bezieh daraus den notwendigen Motivationsbooster, den du vielleicht an diesem einen grauen Montag richtig brauchen kannst.

Das Fazit: Die Gesamteinstellung macht den Montag

Lass dich nicht beirren. Es ist komplett normal, dass selbst unter Anwendung all dieser Tipps die Monday Blues ungnädig sein können. Trotz allem sind wir nur Menschen und als solch komplexe Wesen können wir uns hie und da durch nichts behelfen. Dennoch sollte man nicht vor den negativen Gefühlswallungen resignieren. Es existieren zahlreiche Schritte, welche die mentale Ausgeglichenheit zumindest begünstigen. Damit der Montag in Zukunft nicht mehr „blue“, sondern bunt und facettenreich ist.