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Aktuelle Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe 2026
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Aktuelle Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe 2026

Seit dem 1. April 2024 gilt der neue Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe in Deutschland. Die Vereinbarung sieht gestaffelte Entgelterhöhungen vor – in drei Stufen. Besonders relevant für Bauunternehmen: Der April 2024 ist ein sogenannter Nullmonat, das heißt, die Lohnerhöhungen greifen erst ab Mai 2024. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen – mit regionaler Differenzierung nach West, Ost und Berlin. Außerdem können Sie alle Tabellen kostenlos als PDF herunterladen.

5 Min. Lesezeit

Was Bauunternehmen zur aktuellen Tarifrunde wissen sollten

Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe 2024 führten zu einer dreistufigen Anhebung der Löhne und Gehälter. Die zweite Stufe tritt zum 1. April 2025 in Kraft. Im Fokus stehen dabei:

  • Tariflöhne für gewerbliche Arbeitnehmer
  • Gehälter für Angestellte und Poliere
  • Unveränderte Ausbildungsvergütungen

Weitere Details zur ersten Stufe der Tarifrunde und zum Ablauf der Verhandlungen finden Sie in unserem Hintergrundbeitrag zur Tarifrunde im Baugewerbe.

Tarifentwicklung 2026: Dritte Stufe und bundesweite Ost-West-Angleichung

Zum 1. April 2026 tritt im Bauhauptgewerbe die dritte Stufe des aktuellen Entgelt-Tarifvertrags in Kraft. In diesem Zuge werden die Tariflöhne und Gehälter im Tarifgebiet West nochmals angehoben. Gleichzeitig erfolgt die vollständige Ost-West-Angleichung: Die Entgelte im Tarifgebiet Ost werden auf das West-Niveau angehoben.

Damit gelten ab April 2026 bundesweit einheitliche Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen, ohne regionale Unterschiede zwischen Ost und West. Die Tarifregelung schließt den mehrstufigen Anpassungsprozess ab, der seit 2024 vereinbart wurde, und sorgt für klare und einheitliche Rahmenbedingungen im gesamten Bauhauptgewerbe.

Tariflöhne im Bauhauptgewerbe ab 1. April 2026

Tariflöhne West-, Ostdeutschland und Berlin

Die nachfolgende Tabelle zeigt die tariflich vereinbarten Stundenlöhne, den Bauzuschlag und den Gesamtstundenlohn für gewerbliche Beschäftigte in ganz Deutschland:

Lohngruppe TL in € BZ in € GTL in €
6
28,06
1,66
29,72
5
25,77
1,52
27,29
4 (Ecklohn)
24,60
1,45
26,05
3
22,64
1,33
23,97
2a
22,10
1,30
23,40
2b
20,02
1,18
21,20
2
17,69
1,04
18,73
1
14,98
0,88
15,86
4 (Fliesen-, Platten-, Mosaikleger)
25,34
1,50
26,84
4 (Baumaschinenführer)
24,98
1,47
26,45

TL = Tarifstundenlohn, BZ = Bauzuschlag 5,9 % vom TL, GTL = Gesamtstundenlohn

Gehälter für Angestellte und Poliere ab 1. April 2026

Tarifgehälter – gewerkschaftlich vereinbart (bundesweit)

Die Gehaltstabelle gilt für alle Angestellten und Poliere im Bauhauptgewerbe:

Tarifgruppe in €
A I
2.983,00
A II
3.400,00
A III
3.862,00
A IV
4.339,00
A V
4.830,00
A VI
5.340,00
A VII
5.878,00
A VIII
6.432,00
A IX
7.145,00
A X
7.961,00

Spezielle Tarifgehälter im feuerungstechnischen Gewerbe

Für Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe gelten abweichende Gehaltstabellen:

Tarifgruppe West, Ost, Berlin, in € Hamburg, in €
Feuerungs- und Ofenbau, Koksofen- und Gaswerks-ofenbau sowie Ofenmeister
6.496,00
6.549,00
Schornsteinbau
6.763,00
6.81100

Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe werden erhöht

Gewerblicher Bereich

Ausbildungsjahr in €
1.
1.122,00
2.
1.351,00
3.
1.610,00
4.
1.714,00
Feuerungstechnisches Gewerbe
1.
1.122,00
2.
1.395,00
3.
1.719,00

Kaufmännischer/technischer Bereich

Ausbildungsjahr in €
1.
1.122,00
2.
1.247,00
3.
1.507,00

Weitere gesetzliche Änderungen seit Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Unternehmen im Baugewerbe zusätzliche Regelungen:

  • Anhebung des Mindestlohns
  • Neue Geringfügigkeitsgrenze
  • Geänderte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
  • Neue Beiträge zur Wegezeitentschädigung

Diese Regelungen gelten bundesweit, also unabhängig von Region oder Branche.

Lohngruppen im Baugewerbe – aktuelle Übersicht

Für die Einordnung von Mitarbeitenden gelten folgende Lohngruppen (bundeseinheitlich):

Lohngruppe Bezeichnung
2 / 2a / 2b
Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer
3 / 3a
Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer
4
Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer
5
Vorarbeiter, Baumaschinen-Vorarbeiter
6
Werkpolier, Baumaschinen-Fachmeister
KI und nun? Hat BIM ausgedient?
Branchen

KI und nun? Hat BIM ausgedient?

Kaum eine technologische Entwicklung sorgt derzeit für so viel Bewegung im Bauwesen wie die Künstliche Intelligenz (KI) – und plötzlich steht die Frage im Raum: Brauchen wir Building Information Modeling (BIM) überhaupt noch? Oder können wir uns den „alten Ärger“ jetzt sparen? Warum BIM keineswegs ausgedient hat,wie KI und BIM zusammenwirken und warum die Zukunft im Bauwesen gerade erst beginnt.

5 Min. Lesezeit

KI, BIM und die großen Herausforderungen im Bauwesen

Das Bauwesen steht vor enormen Herausforderungen – von Nachhaltigkeit bis hin zu gesellschaftlichen und finanziellen Zwängen. Digitale Lösungen versprechen Abhilfe, doch weder KI noch BIM stehen ganz oben auf der Wunschliste. Während KI als Allheilmittel gefeiert wird, scheint BIM nach 30 Jahren Praxis etwas an Glanz verloren zu haben. Die Frage ist berechtigt: Können wir uns BIM jetzt sparen? Doch so einfach ist es nicht. Die Realität ist komplexer und verlangt nach einem differenzierten Blick.

Die fragmentierte Lieferkette – das eigentliche Problem

Das eigentliche Problem im Bauwesen ist die fragmentierte Lieferkette. In jeder Lebenszyklusphase eines Bauwerks – von der Planung über die Ausführung bis zum Betrieb – wechseln die Akteure und mit ihnen die Datenstrukturen. Das führt zu Datenverlusten und Wissenslücken, besonders beim Übergang von einer Phase zur nächsten. Gerade im Betrieb, wo die größten Kosten und der größte Energieverbrauch anfallen, fehlt oft das nötige Projektwissen. Diese Brüche in den Informationsflüssen sind nicht neu, aber sie behindern bis heute effiziente und nachhaltige Prozesse.

Von Sollbruchstellen und Schnittstellen: Was wir aus der Logistik lernen können

Ein Teilgebiet der KI ist das Machine Learning (ML). Hier lernen Algorithmen aus Daten, ohne dass sie explizit für jede einzelne Aufgabe neu programmiert werden müssen. Deep Learning wiederum ist eine spezielle Form des ML, die mit tiefen neuronalen Netzen arbeitet – und die Grundlage für moderne Sprachmodelle wie ChatGPT bildet. Machine Learning ist heute das Herzstück vieler KI-Anwendungen, weil es ermöglicht, Muster und Zusammenhänge in großen Datenmengen zu erkennen.

Die Datenflüsse im Bauwesen erinnern an die Anfänge der Eisenbahn: Unterschiedliche Gleisbreiten führten zu Chaos und ineffizientem Umladen. Erst durch Standardisierung und funktionierende Schnittstellen wurde ein reibungsloser Ablauf ermöglicht. Ähnlich in der Logistik: Früher wurden Waren in Säcken und Fässern transportiert, heute sorgen genormte Container für Effizienz. Die Lehre: Ohne Schnittstellen und Standards bleibt alles fragmentiert. Für das Bauwesen bedeutet das: Wir brauchen gemeinsame digitale Schnittstellen, damit Daten tatsächlich fließen können.

Digitale Infrastruktur als Fundament

Was wir brauchen, ist eine gemeinsame digitale Infrastruktur – ein Fundament, auf dem alle Datenströme zusammenlaufen. Nur so können Informationen fließen, zu Wissen werden und die richtigen Entscheidungen ermöglichen. Das Ziel: Daten nicht nur sammeln, sondern auch sinnvoll nutzen. Das erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern auch organisatorische und menschliche Zusam-menarbeit. Die digitale Infrastruktur ist das Rückgrat für alle weiteren Innovationen.

BIM: Noch relevant oder schon überholt?

Nach 30 Jahren BIM-Praxis ist klar: Die eine, perfekte Datenstruktur für alle wird es nicht geben. Jeder Fachplaner, jedes Gewerk hat eigene Standards und Prozesse. Statt auf den „Einheitsbrei“ zu hoffen, sollten wir uns darauf konzentrieren, wie wir Datenfragmente sinnvoll verbinden und den Datenfluss zwischen den Systemen ermöglichen. BIM bleibt dabei zentral – muss jedoch weiterentwickelt und mit neuen Technologien kombiniert werden. Die Realität zeigt: Es geht nicht darum, BIM zu ersetzen, sondern es intelligenter und flexibler zu gestalten.

Praxis: Semantic Mapping und herstellerneutrale Datenformate

Ein Beispiel aus der Praxis: Der Export von Daten in herstellerneutrale Formate wie die Industry Foundation Classes (IFC) ist heute noch oft mühsam und fehleranfällig. KI kann hier helfen, indem sie die Übertragung mithilfe von „Semantic Mapping“ automatisiert und Fehler reduziert. So werden aus vielen Datenscherben einheitliche, nutzbare Informationen – und der Weg zur digitalen Infrastruktur wird geebnet. Die Kombination aus menschlicher Erfahrung und KI-gestützter Automatisierung eröffnet neue Möglichkeiten für Effizienz und Qualität.

Herausforderungen und Learnings

Die Integration von KI und BIM ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, bestehende Prozesse zu hinterfragen. Technische Hürden, unterschiedliche Datenstandards und organisatorische Widerstände sind Her-ausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch die Erfahrung zeigt: Wer offen für Neues ist und auf Zusammenarbeit setzt, kann die Digitalisierung im Bauwesen erfolgreich gestalten. Wichtig ist, nicht nur auf die Technik zu schauen, sondern auch auf die Menschen und ihre Kompetenzen.

Fazit: Gemeinsam produktiver werden

BIM hat keineswegs ausgedient – im Gegenteil: Erst durch die intelligente Kombination mit KI entsteht echter Mehrwert. Die digitale Infrastruktur ist der Schlüssel, um Produktivität und Nachhaltigkeit im Bauwesen zu steigern. KI ist dabei Brückenbauer und Beschleuniger, aber kein Ersatz für menschliches Know-how. Die Zukunft liegt in der Zusammenarbeit von Mensch, BIM und KI. Wer diesen Weg geht, wird nicht nur effizienter, sondern auch widerstandsfähiger und innovativer.

Baulohn 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick
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Baulohn 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Auch 2026 gibt es zahlreiche Änderungen im Baulohn, die Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen betreffen. Ob Mindestlohn, Einkommensteuertarif, Sozialversicherungswerte oder Ausgleichsabgabe – die Anpassungen wirken sich direkt auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Bauunternehmen aus. Für Lohnsachbearbeiter*innen ist es daher unerlässlich, über alle Neuerungen informiert zu sein, um Fehler und Nachberechnungen zu vermeiden. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir alle lohnrelevanten Änderungen für 2026 übersichtlich und alphabetisch zusammengestellt. Diese Zusammenfassung können Sie bequem über das unten stehende Formular herunterladen, um auch künftig den Überblick zu behalten.

5 Min. Lesezeit

Bedeutung der Änderungen für Baubetriebe

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Baubranche ist stark von gesetzlichen und tariflichen Anpassungen geprägt. Änderungen bei Steuern, Abgaben und Sozialversicherungswerten wirken sich direkt auf die Kostenplanung und Abrechnungspraxis von Bauunternehmen aus. Ein aktueller Überblick über alle Regelungen hilft, finanzielle Risiken und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Alphabetische Übersicht der wichtigsten Themen

Zu den relevanten Neuerungen für 2026 gehören:

  • Ausgleichsabgabe
  • Beitragsbemessungsgrenze
  • Einkommensteuertarif
  • Elektro- und Hybriddienstwagen – Auslagenersatz für private Ladekosten
  • Entfernungspauschale
  • Fünftelregelung
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Gruppenunfallversicherung
  • Insolvenzgeldumlage
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Kinderkrankengeld
  • Krankenkassen-Zusatzbeitrag
  • Künstlersozialabgabe
  • Mindestlohn
  • Minijob-Jahresverdienstgrenze
  • Privat Krankenversicherte
  • Sachbezugswerte
  • Sozialversicherungswerte

So behalten Sie den Überblick

Gerade im Baulohn ändern sich die Rahmenbedingungen regelmäßig. Ein strukturierter Überblick ermöglicht es Ihnen, Lohnabrechnungen fehlerfrei zu erstellen und Mitarbeitende korrekt zu entlohnen. Nutzen Sie die Zusammenfassung, um alle Details jederzeit griffbereit zu haben.

Schlechtwetterzeit im Baugewerbe: Regelungen von Dezember bis März
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Schlechtwetterzeit im Baugewerbe: Regelungen von Dezember bis März

Die Monate Dezember bis März gelten im Baugewerbe als Schlechtwetterzeit. Kälte, Schnee, Sturm und andere Witterungsbedingungen können dazu führen, dass Baustellen stillstehen und Betriebe gezwungen sind, ihre Mitarbeitenden in Kurzarbeit zu schicken. Um Beschäftigungsverhältnisse zu sichern, gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) sowie spezielle Zuschüsse. Dieser Beitrag erklärt, wann Schlechtwetterzeit vorliegt, wie Saison-KUG funktioniert und wie Betriebe es vermeiden können.

5 Min. Lesezeit

Was ist die Schlechtwetterzeit?

Die Schlechtwetterzeit ist eine gesetzlich geregelte Winterphase, in der Bauunternehmen bei wetterbedingten Arbeitsausfällen finanzielle Unterstützung erhalten können. Ziel ist es, Entlassungen in den Wintermonaten zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern.

Sie gilt jedes Jahr vom 1. Dezember bis zum 31. März für:

  • Bauhauptgewerbe
  • Dachdeckerhandwerk
  • Gerüstbauerhandwerk
  • Garten- und Landschaftsbau

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG)

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der Arbeitslosenversicherung. Es gleicht den Verdienstausfall von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus, wenn witterungsbedingt nicht gearbeitet werden kann.Arbeitgeber beantragen das Saison-KUG und rechnen es über die Agentur für Arbeit ab. Ziel ist eine ganzjährige Beschäftigung.

Wann liegt Schlechtwetter vor?

Schlechtwetter wird anerkannt, wenn die Fortführung der Bauarbeiten nicht mehr möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, zum Beispiel bei:

  • Schnee und Frost, die Arbeiten technisch unmöglich oder unzumutbar machen
  • Dichtem Nebel oder Sturm, die Sicherheitsrisiken verursachen

Vermeidung von Saison-KUG

Betriebe können durch den Einsatz von Stunden aus dem Arbeitszeitkonto Saison-KUG vermeiden.

Zuschuss-Wintergeld (ZWG)

  • Für jede Ausfallstunde, die mit Arbeitszeitguthaben ausgeglichen wird, gibt es 2,50 € steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Keine Anrechnung auf das Saison-KUG.
  • Fördert die Flexibilisierung der Arbeitszeitkonten.

Mehraufwands-Wintergeld (MWG)

  • Gilt vom 15. Dezember bis Ende Februar für gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde: 1,00 € steuer- und sv-frei.
  • Höchstgrenzen:
    • Dezember: max. 90 Stunden
    • Januar und Februar: max. 180 Stunden pro Monat

Nebeneinkommen während Saison-KUG

Beginn der Nebentätigkeit ist entscheidend:

  • Wurde die Nebenbeschäftigung vor dem Saison-KUG-Zeitraum aufgenommen, wird sie nicht auf das Ist-Entgelt angerechnet.
  • Während des Saison-KUG-Zeitraums aufgenommene Nebenjobs werden voll auf das Ist-Entgelt angerechnet und mindern die Leistung.

Fazit

Während der Schlechtwetterzeit haben die Betriebe die Möglichkeit, witterungsbedingte Ausfälle finanziell abzufedern. Durch die Einbringung von Arbeitszeitguthaben und die Abrechnung von Saison-Kug können Kündigungen vermieden werden, das Fachpersonal bleibt weiter an die Firma gebunden und Mitarbeitende werden besser abgesichert.

Eine praktische Übersicht zur Stundenerfassung während der Schlechtwetterzeit kann hier kostenlos angefordert werden.

KI in der Baukalkulation: Wie semantische Suche und Embeddings Preisvorschläge revolutionieren
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KI in der Baukalkulation: Wie semantische Suche und Embeddings Preisvorschläge revolutionieren

Künstliche Intelligenz verändert die Art, wie Bauunternehmen kalkulieren. Durch sogenannte Embedding-Modelle und semantische Suchtechnologien lassen sich Preisvorschläge aus früheren Projekten auf neue Leistungsverzeichnisse übertragen – schnell, transparent und nachvollziehbar. Der Beitrag zeigt, wie diese Technologien funktionieren und welchen konkreten Nutzen sie in der Baupraxis bieten.

5 Min. Lesezeit

Grundlagen: Von Embeddings bis Reranking

Die KI-gestützte Kalkulation nutzt spezialisierte Embedding-Modelle, die Textdaten in hochdimensionale Vektoren umwandeln. Dadurch lassen sich ähnliche Inhalte mathematisch vergleichen – etwa Positionen in Leistungsverzeichnissen. Diese semantische Suche wird anschließend durch ein Reranking-Modell verfeinert, das die relevantesten Ergebnisse priorisiert.

Ein typischer Workflow sieht so aus: Ein neues Leistungsverzeichnis wird analysiert, Embedding-Modelle wandeln die Texte in Vektoren um, und das System sucht automatisch nach ähnlichen Positionen in einer bestehenden Projektdatenbank. Auf dieser Basis werden fundierte Preisvorschläge generiert.

KI-gestützte Kalkulation: Projektwissen nutzen

Die Idee: Effizienz, Qualität und Transparenz steigern – weg von unstrukturierten Erfahrungswerten, hin zu datenbasierten Empfehlungen. Dabei ersetzt die KI keine Fachkraft, sondern unterstützt den Kalkulator mit nachvollziehbaren Vorschlägen.

Gerade in der Baupraxis stellen kurze, fachspezifische Texte, Maßeinheiten und Abkürzungen besondere Anforderungen an die Modelle. Schon kleine Unterschiede können große Preisabweichungen verursachen. Um hier die besten Ergebnisse zu erzielen, werden unterschiedliche Modellgenerationen getestet – etwa text-embedding-3-large für die semantische Suche, GPT-4-Modelle zur Textverarbeitung (z. B. HTML-Cleaning) und Jina Reranker v2 für die Relevanzbewertung.

Technische Entwicklung und Learnings

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie stark technische Details den Erfolg beeinflussen können: Ein entdeckter Tokenlimit-Bug, durch den nur die ersten 20 Tokens verarbeitet wurden, führte nach der Behebung zu deutlich besseren Ergebnissen.

Der Einsatz eines zweistufigen Retrieval-Systems – zunächst Hybrid Search (Kombination aus Vektor- und Keyword-Suche), anschließend semantisches Reranking via Jina AI – sorgte für deutlich präzisere Empfehlungen.

Performance-Optimierungen wie Batchverarbeitung und Caching ermöglichen es, auch große Leistungsverzeichnisse effizient zu verarbeiten.

Praxisbeispiel: Preisvorschlag für eine Sanitär-Position

Ein praktischer Anwendungsfall zeigt den Nutzen: Eine neue Position im Leistungsverzeichnis lautet „Wandhängendes WC“. Die KI durchsucht rund 599.170 Positionen aus früheren Projekten und findet eine nahezu identische.

Der Vorschlag: 285,50 € / Stück, mit einem Similarity Score von 0,89.

Transparenz ist dabei zentral: Das System zeigt das Quellprojekt, das Datum und eine Begründung anhand von Text und Kalkulationsdetails. So bleibt die Entscheidung nachvollziehbar – der Mensch behält die Kontrolle.

Klarer Nutzen für Bauunternehmen

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Zeitersparnis bei der Angebotskalkulation
  • Konsistente Preisbildung auf Basis echter Projektdaten
  • Wissenserhalt über abgeschlossene Projekte hinweg

Aktuell liegen nur Schätzwerte vor, doch der Trend zeigt: Angebotsabgaben können spürbar beschleunigt werden, ohne die fachliche Qualität zu gefährden.

Mensch und Maschine im Zusammenspiel

Die KI wird bewusst als Vorschlagssystem eingesetzt, nicht als automatischer Entscheidungsträger. Jede Preisempfehlung durchläuft eine fachliche Prüfung durch erfahrene Kalkulatoren. So bleibt die menschliche Expertise im Zentrum – die KI beschleunigt lediglich den Recherche- und Übertragungsprozess.

Man könnte jede Position auch manuell kopieren, doch der KI-gestützte Ansatz ermöglicht eine strukturierte, transparente und reproduzierbare Entscheidungsbasis – ein klarer Schritt in Richtung digitaler Baukalkulation.

Fazit

Semantische Suche und Embedding-Technologien zeigen, wie sich moderne KI sinnvoll im Bauwesen einsetzen lässt. Sie machen vorhandenes Wissen zugänglich, sparen Zeit und schaffen Vertrauen durch nachvollziehbare Vorschläge. Die Zukunft der Baukalkulation ist nicht automatisiert – sondern intelligent unterstützt.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit – Saison-Kurzarbeitergeld

SGB III – Drittes Buch Sozialgesetzbuch

Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Pressemeldung „Leitfaden zum Saison-Kurzarbeitergeld für das Baugewerbe erschienen“

Account-Sicherheit im Baubetrieb: Zugänge wirksam schützen
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Account-Sicherheit im Baubetrieb: Zugänge wirksam schützen

Digitale Sicherheit ist für Baubetriebe längst nicht mehr optional. Besonders die E-Mail-Adresse spielt eine Schlüsselrolle: Wer Zugriff darauf erhält, kann oft Passwörter zurücksetzen und Zugang zu zahlreichen Systemen erlangen. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Schutz zu überprüfen und bewusst zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie praxisnah, wie Sie sichere Passwörter wählen, worauf Sie beim Arbeiten in Netzwerken achten sollten und welche einfachen Maßnahmen die IT-Sicherheit im Baubetrieb deutlich erhöhen.

5 Min. Lesezeit

Warum die E-Mail-Adresse so schützenswert ist

Die E-Mail-Adresse ist das digitale Eingangstor zu vielen Online-Diensten. Wer Zugriff auf Ihr Postfach hat, kann Passwörter zurücksetzen und auf interne Systeme zugreifen.

Deshalb sollte sie besonders gut geschützt sein – sowohl durch ein starkes Passwort als auch durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

Sichere Passwörter erstellen und merken

  • Ändern Sie Standardpasswörter an EDV-Geräten sofort. Mit einem schnellen Suchvorgang lassen sich viele Default-Zugänge im Internet finden.
  • Ein starkes Passwort sollte mindestens acht Zeichen umfassen, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen.
  • Nutzen Sie Eselsbrücken:
    Beispiel: „Mein Passwort ist 08/15!“ → daraus wird Mpi08/15!
  • Vermeiden Sie ein universelles Passwort für alle Konten. Wird es geknackt, sind sonst alle Systeme gefährdet.
  • Passwort-Manager können helfen, komplexe Kennwörter sicher zu speichern.

Passwörter regelmäßig ändern und Datenlecks beobachten

  • 2–3 Mal pro Jahr sollten Passwörter ausgetauscht werden.
  • Behalten Sie aktuelle Nachrichten im Blick: Oft wird über Datenlecks großer Anbieter berichtet.
  • Besteht der Verdacht, dass eigene Zugangsdaten betroffen sind, sollte sofort ein neues Passwort gesetzt werden.

Sicher im Netzwerk arbeiten – Administratorrechte vermeiden

  • Führen Sie alltägliche Aufgaben nie mit Administratorrechten aus.
  • Wird z. B. eine E-Mail mit einem Verschlüsselungstrojaner geöffnet, kann sich dieser mit Admin-Rechten im gesamten Netzwerk ausbreiten.
  • Nutzen Sie für den täglichen Betrieb normale Benutzerkonten und wechseln Sie nur bei Bedarf in den Admin-Modus.

Sichere Nutzung von WLAN und mobilen Geräten

  • Vermeiden Sie die Eingabe sensibler Passwörter in ungeschützten WLAN-Netzwerken.
  • Achten Sie auf eine HTTPS-Verschlüsselung in Browsern und Apps.
  • Sperren Sie mobile Geräte:
    • Mindestens eine sechsstellige PIN verwenden.
    • Noch besser: Fingerabdruckscanner oder andere biometrische Verfahren.
  • Bildschirmsperren sollten mindestens zweimal täglich aktiviert werden, um den physischen Zugriff für Unbefugte zu erschweren.

Fazit

Die Sicherheit von Benutzerkonten beginnt bei den Grundlagen: starke Passwörter, eingeschränkte Rechte und ein bewusster Umgang mit Netzwerken und mobilen Geräten. Baubetriebe können mit diesen einfachen Schritten das Risiko von Angriffen deutlich senken.

Änderungen im Baulohn 2020: Das müssen Bauunternehmen wissen
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Änderungen im Baulohn 2020: Das müssen Bauunternehmen wissen

Im Jahr 2020 treten mehrere Änderungen im Baulohn in Kraft, die für Arbeitgeber relevant sind. Sie betreffen sowohl das Arbeitsrecht (Arbeit auf Abruf), die Datenübermittlung an die DAK-Gesundheit als auch steuerliche Anpassungen bei Verpflegungsmehraufwänden. Wer Baulöhne abrechnet, sollte diese Neuerungen kennen, um Fehler bei Sozialabgaben oder steuerlichen Pauschalen zu vermeiden.

5 Min. Lesezeit

Arbeitsrechtliche Änderung bei Arbeit auf Abruf

Seit 01.01.2019 gilt:
Ist in einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung für Arbeit auf Abruf keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, werden automatisch 20 Stunden pro Woche angenommen (§ 12 Abs. 1 TzBfG).
Diese Regel wirkt sich vor allem auf Minijobs aus:

  • Fehlt eine schriftliche Arbeitszeitvereinbarung, kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen einer Betriebsprüfung 20 Wochenstunden unterstellen.
  • Das führt dazu, dass fiktiv höheres Entgelt und damit Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers berechnet werden.

Empfehlung:
Auch bei Minijobs sollte die Wochenarbeitszeit schriftlich festgelegt werden. Dabei sind sowohl der gesetzliche Mindestlohn als auch die Geringfügigkeitsgrenze (520 € seit Oktober 2022) zu beachten.

Neue Vorgaben zur Datenübermittlung an die DAK-Gesundheit

Zum 01.02.2020 hat die DAK-Gesundheit folgende Änderungen eingeführt:

  • Es gilt nur noch die DEÜV-Betriebsnummer 48698890.
  • Die alte Betriebsnummer 15035218 wurde abgeschaltet.
  • Zusätzlich wurde eine einheitliche Datenannahmestelle (92111581) eingerichtet.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Lohnsoftware bzw. Meldeverfahren auf diese Änderungen angepasst wurden. Bei Krankenkassenwechseln der Arbeitnehmer werden keine DEÜV-Meldungen aufgrund dieser Umstellung erzeugt – die Anpassung muss aktiv geprüft werden.

Gesetzliche Anpassung der Verpflegungspauschalen

Mit dem Steueränderungsgesetz 2020 wurden die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen angehoben (§ 9 Abs. 4a EStG):

  • Bei 24-stündiger Abwesenheit: von 24 € auf 28 €.
  • Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag: von 12 € auf 14 €.

Achtung Tarifregelungen:
Laut § 7 BRTV-Bau bleibt tariflich ein Verpflegungszuschuss von 24 € pro Tag bestehen. Durch betriebliche Vereinbarung kann dieser Wert freiwillig auf 28 € pro Tag angehoben werden.

Fazit und Ausblick auf kommende Änderungen

Die Änderungen 2020 zeigen, wie wichtig es für Bauunternehmen ist, Arbeitsverträge aktuell zu halten, Lohnsysteme korrekt zu pflegen und steuerliche Anpassungen rechtzeitig umzusetzen.

Wer sich optimal vorbereiten möchte, sollte auch die kommenden Neuerungen ab 2025 kennen. Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unserem Blogartikel Baulohn 2025: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Quellen

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 12 – Arbeit auf Abruf

Bundesministerium der Finanzen – Jahressteuergesetz 2020

DAK-Gesundheit – DEÜV Meldeverfahren

DAK-Gesundheit – Beitragsnachweise

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau)

Tarifabschluss Bauhauptgewerbe 2024: Einigung und Details im Überblick
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Tarifabschluss Bauhauptgewerbe 2024: Einigung und Details im Überblick

Die Tarifverhandlungen 2024 im Bauhauptgewerbe standen unter großem Druck: Wirtschaftliche Unsicherheiten, steigende Kosten und strukturelle Herausforderungen prägten die Diskussionen. Nach mehreren gescheiterten Runden, einem Schiedsspruch, punktuellen Warnstreiks und weiteren Verhandlungen konnte schließlich im Mai 2024 eine Einigung erzielt werden. Am 14. Juni 2024 haben alle Tarifparteien dem Vorschlag zugestimmt – ein wichtiger Meilenstein für die rund 930.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Ausgangslage der Tarifrunde 2024

Die Arbeitgeberseite kämpfte mit steigenden Betriebskosten und wirtschaftlicher Unsicherheit, während die Gewerkschaften wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten forderten. Inflation und Fachkräftemangel übten zusätzlichen Druck aus. Die Tarifrunde galt daher als richtungsweisend für die Zukunft des Bauhauptgewerbes, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

+++ Update 14. Juni 2024: Einigung angenommen +++

Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (HDB und ZDB) stimmte dem Einigungsvorschlag zu. Die wichtigsten Punkte:

  • Laufzeit: 3 Jahre ab 1. April 2024
  • Lohnerhöhungen in drei Stufen:
    • Ab 1. Mai 2024: +1,2 % (West), +2,2 % (Ost), Lohngruppe 1 bundeseinheitlich +2,2 %, plus 230 € pauschal
    • Ab April 2025: +4,2 % (West), +5,0 % (Ost), Lohngruppe 1 bundeseinheitlich +5,0 %
    • Ab 2026: +3,9 % (West), Ost zieht vollständig auf Westniveau
  • Ausbildungsvergütungen: Erhöhung auf 1.080 € im 1. Jahr, Annäherung zwischen technisch-kaufmännischen und gewerblichen Ausbildungen

Pressemeldung ZDB
„Gemeinsame Pressemitteilung - Bauhauptgewerbe: Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft stimmt dem Einigungsvorschlag zu“

+++ Update 29. Mai 2024: Einigungsvorschlag in Abstimmung +++

Am 29. Mai 2024 verständigten sich die Tarifparteien auf einen Einigungsvorschlag, der bis zum 14. Juni durch die Gremien bestätigt werden musste.

Pressemeldung ZDB„Bauhauptgewerbe: Tarifparteien haben Einigungsvorschlag erarbeitet“

+++ Update 8. Mai 2024: Empfehlung freiwilliger Entgeltanhebungen +++

ZDB und HDB empfahlen in einer gemeinsamen Pressemitteilung freiwillige Entgeltanhebungen ab 1. Mai 2024, um Spannungen in den Betrieben zu entschärfen.

Pressemeldung ZDB/HDB
„Gemeinsame Pressemitteilung - Tarifverhandlungen Bauhauptgewerbe: Arbeitgeberverbände empfehlen freiwillige Entgeltanhebungen“

Tarifempfehlung ZDB/HDB
„Tarifempfehlung ab 1. Mai 2024“

+++ Update 3. Mai 2024: Ablehnung des Schiedsspruchs +++

Die Arbeitgeberseite hat den Schlichterspruch für die Entgelttarifverträge im Bauhauptgewerbe abgelehnt. Die IG BAU kündigte daraufhin Arbeitskampfmaßnahmen an, und es kam in einzelnen Regionen zu begrenzten Warnstreiks, jedoch nicht zu einem flächendeckenden Streik.

Presseinformation ZDB/HDB
„Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab“

Presseinformation IG BAU
„IG BAU-Chef Feiger: ‚Jetzt wird gestreikt, und zwar massiv‘“

Forderungen der Tarifparteien

  • Arbeitgeberangebot: 3,3 % Lohnerhöhung (2024) und 3,2 % (2025), Laufzeit 24 Monate, 1.000 € Ausbildungsvergütung im 1. Jahr, Optionen für Entgeltumwandlung und Kollegenhilfe.
  • Gewerkschaftsforderung: +500 € pro Monat für alle Beschäftigten und Azubis, Laufzeit 12 Monate, um insbesondere untere Lohngruppen zu entlasten.

Schlichtungsverfahren und Schiedsspruch

Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel schlug u. a. folgende Punkte vor:

  • Laufzeit: 01.04.2024–31.03.2026
  • Erhöhung: +250 € ab Mai 2024, +4,15 % (West) / +4,95 % (Ost) ab April 2025
  • Ausbildungsvergütungen: bundeseinheitlich 1.080 € im 1. Jahr ab Mai 2024, weitere Erhöhungen vorgesehen
    Die IG BAU stimmte zu, die Arbeitgeber lehnten zunächst ab, bevor sie letztlich zustimmten.

Bedeutung für Bauunternehmen

Die Einigung bringt Stabilität in einer schwierigen Marktphase. Unternehmen müssen sich auf steigende Personalkosten einstellen, können aber gleichzeitig von Planungssicherheit profitieren. Besonders wichtig: Die schrittweise Angleichung der Ost- an die Westlöhne schafft einheitliche Bedingungen im Bauhauptgewerbe.

Quelle: Presseinformation ZDB/HDB vom 19. April 2024 auf Presseportal.de

Wachstumschancengesetz 2024: Neue Chancen für die Bauwirtschaft
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Wachstumschancengesetz 2024: Neue Chancen für die Bauwirtschaft

Das Wachstumschancengesetz wurde Ende März 2024 endgültig vom Bundestag beschlossen – allerdings ohne die ursprünglich geplante Klimaschutz-Investitionsprämie. Für die deutsche Wirtschaft, insbesondere für die Baubranche, bedeutet das Gesetz einen wichtigen Impuls: Es soll Investitionen fördern, steuerliche Entlastungen bieten und den Mietwohnungsbau ankurbeln.

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Hintergrund: Beschluss des Wachstumschancengesetzes

Im November 2023 verabschiedete die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz, das Ende März 2024 vom Bundestag beschlossen wurde. Der Vermittlungsausschuss hatte zuvor Änderungen empfohlen: Die Klimaschutz-Investitionsprämie wurde gestrichen, während andere steuerliche Maßnahmen bestehen blieben.

Wichtige Ziele des Gesetzes

Ziel des Wachstumschancengesetzes ist es, Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen, Investitionen zu fördern und Bürokratie abzubauen. Durch steuerliche Vorteile und bessere Rahmenbedingungen sollen besonders Unternehmen der Bauwirtschaft profitieren.

Degressive Abschreibung für Wohngebäude

Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für neu gebaute oder erworbene Wohngebäude. Bauherren und Investoren erhalten dadurch einen finanziellen Anreiz, in den Mietwohnungsbau zu investieren. Dies soll den dringend benötigten Wohnungsneubau beschleunigen.

Weitere steuerliche Entlastungen und Änderungen

Neben der degressiven Abschreibung bringt das Gesetz weitere Vorteile:

  • Verbesserte Sonderabschreibungen für Investitionen
  • Anhebung der Freigrenze für Geschäftsgeschenke
  • Fünftelregelung bei sonstigen Bezügen bleibt erhalten
  • Beiträge für Gruppenunfallversicherungen werden steuerlich begünstigt

Abgelehnt wurden hingegen die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Freigrenzen für Betriebsveranstaltungen.

Auswirkungen auf die Baubranche

Für die Bauwirtschaft eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten:

  • Stärkung des Wohnungsbaus durch Abschreibungsanreize
  • Förderung von Investitionen in Bauprojekte durch steuerliche Entlastungen
  • Verbesserung der Planungssicherheit für Bauunternehmen
  • Signal für eine langfristig stabile Wirtschaftsentwicklung

Fazit und Ausblick

Das Wachstumschancengesetz markiert einen strategischen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik. Für die Baubranche bedeutet es neue Chancen, insbesondere im Mietwohnungsbau. Langfristig trägt das Gesetz dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern.

Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz finden Sie in diesem Artikel über den Inhalt des Gesetzes und seine Auswirkungen auf die Baubranche.