Blog

Bau

Describe exactly what your product or service does and how it makes your customer's lives better. Avoid using verbose words or phrases.

Bau

Top Beitrag der Woche

Fünf Mythen über Baulohn-Outsourcing – Fakten statt Vorurteile
Branchen

Fünf Mythen über Baulohn-Outsourcing – Fakten statt Vorurteile

Die Bauwirtschaft steht durch gesetzliche Vorgaben, Fachkräftemangel und den wachsenden Druck zur Digitalisierung vor großen Herausforderungen. Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie sich Prozesse optimieren lassen, um Kosten, Zeit und Personal zu sparen. Baulohn-Outsourcing ist eine Lösung, die zunehmend in den Fokus rückt. Doch rund um dieses Thema kursieren viele falsche Behauptungen und Missverständnisse, die Unternehmen von einer Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern abhalten könnten. In diesem Artikel räumen wir mit fünf der häufigsten Vorurteile auf – und zeigen, warum Outsourcing im Bereich Baulohn tatsächlich eine effektive Option sein kann.

5 Min. Lesezeit

Mythos 1: Lohn-Outsourcing ist viel zu teuer

Viele Unternehmen glauben, Outsourcing würde unterm Strich mehr kosten als interne Lösungen. Dabei hängt die tatsächliche Kostenbilanz von mehreren Faktoren ab: der Größe der Lohnabteilung, dem individuellen Serviceumfang, der vorhandenen IT-Infrastruktur und den Kosten für Personalbeschaffung oder Schulungen. Outsourcing ermöglicht planbare, skalierbare monatliche Kosten und kann gleichzeitig Fortbildungs- und IT-Kosten senken.

Mythos 2: Baulohnabrechnung ist doch nicht so schwer

Die Baulohnabrechnung ist einer der komplexesten Bereiche der Lohnbuchhaltung. Neben ständig wechselnden gesetzlichen Regelungen müssen auch umfangreiche tarifliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Diese Komplexität erhöht das Risiko von Fehlern, die zu Nachzahlungen oder rechtlichen Problemen führen können.

Mythos 3: Daten sind beim Outsourcing nicht sicher

Bei einem professionellen Anbieter werden alle sensiblen Daten geschützt. SSL-Verschlüsselung, zertifizierte Hochverfügbarkeitsrechenzentren, mehrfach gespiegelte Speicherplätze sowie Zugriffsbeschränkungen und Rollensysteme sorgen dafür, dass nur autorisierte Personen Zugang haben.

Mythos 4: Outsourcing birgt rechtliche Risiken

Ja. Deshalb ist es besonders wichtig, einen auf Baulohn spezialisierten Partner auszuwählen. Suiteify (ehemals Suiteify) ist Baulohnspezialist seit 1968. Bauunternehmen können sich darauf verlassen, dass die Lohnabrechnungen sicher und korrekt abgewickelt werden. Die komplette Lohnbuchhaltung wird übernommen, wobei sämtliche Abrechnungen vorab zur Prüfung und Freigabe bereitgestellt werden. Dadurch bleibt die volle Kontrolle erhalten und potenzielle Fehler können rechtzeitig erkannt werden.

Tritt dennoch ein Fehler auf, übernimmt Suiteify die Verantwortung – sofern dieser auf einer von Suiteify erstellten Abrechnung oder Meldung beruht.

Mythos 5: Fachkräftemangel lässt sich mit Outsourcing nicht lösen

Der Fachkräftemangel betrifft auch die Lohnbuchhaltung. Outsourcing kann hier kurzfristig und langfristig helfen. Fällt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus oder verlässt das Unternehmen, übernimmt Suiteify nahtlos die Aufgaben. Eine zuverlässige und pünktliche Abrechnung ist jederzeit gewährleistet.

Fazit: Outsourcing bietet echte Vorteile für Baubetriebe

Baulohn-Outsourcing ist mehr als nur eine kurzfristige Notlösung – es ist ein strategisches Instrument, um Ressourcen zu sparen, Prozesse zu optimieren und Fachkräftemangel zu begegnen. Mit einem erfahrenen Partner wie Suiteify können sich Baubetriebe auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während ein Spezialistenteam die komplexe Lohnabrechnung übernimmt.

Sondervermögen: Milliarden-Chancen für die Bauwirtschaft
Branchen

Sondervermögen: Milliarden-Chancen für die Bauwirtschaft

Bereits zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU/CSU und SPD Sondierungsgespräche über ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro geführt. Ziel ist es, die deutsche Infrastruktur zu modernisieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Wachstumsimpulse zu setzen. Für die Bauwirtschaft bedeutet das enorme Chancen – aber auch organisatorische und personelle Herausforderungen.

5 Min. Lesezeit

Update: 23.03.2025  

Der Bundestag stimmt dem Finanzpaket von Union und SPD am 18. März 2025 mit 513 Ja-Stimmen zu und macht somit die Grundgesetzänderung möglich, die es für die Milliardeninvestition benötigt. Kurz darauf, am 21. März 2025, gab auch der Bundesrat grünes Licht für das Sondervermögen. (1)

Was bedeutet Sondervermögen?

Das Sondervermögen (2) ist eine verfassungsrechtliche Ermächtigung, die es dem Staat ermöglicht, neue Kredite unabhängig vom regulären Haushalt aufzunehmen. Die Mittel sollen über zehn Jahre für Investitionen in Infrastruktur, Verkehr, Krankenhäuser, Energie, Bildung und Digitalisierung verwendet werden. Rund 100 Milliarden Euro fließen direkt an Länder und Kommunen, um dort wichtige Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen. (3)

Das Volumen ist historisch: Es übersteigt den gesamten Bundeshaushalt und umfasst mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Verteilte Mittel – wer profitiert?

Neben Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden sind auch Digitalisierungsvorhaben, Energieprojekte und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Für Kommunen bedeutet dies: längst überfällige Projekte können schneller umgesetzt werden. Bauunternehmen erhalten dadurch planbare Aufträge und Investitionssicherheit.

Chancen für die Bauwirtschaft

Die geplanten Investitionen führen zu:

  • Steigendem Auftragsvolumen für Bauunternehmen.
  • Mehr Bedarf an modernen Bau- und Planungstechnologien.
  • Positiven Effekten auf den Arbeitsmarkt, da neue Stellen entstehen können.

Besonders die Digitalisierung der Infrastruktur wird die Nachfrage nach innovativen Lösungen wie BIM (Building Information Modeling) und Cloud-Technologien erhöhen.

Herausforderungen bei Umsetzung und Kapazitäten

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), warnt:
„Entscheidend ist, dass die Mittel so investiert werden, dass sie der heimischen Volkswirtschaft nützen. Eine mittelstandsgerechte Vergabe ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass die Investitionen zu Steuereinnahmen und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland führen und damit die heimische Konjunktur stärken.“ (4)

Er sieht mögliche Kapazitätsengpässe und bürokratische Hürden, die Projekte verzögern könnten, trotz ausreichender finanzieller Mittel.

Bedeutung für mittelständische Unternehmen

Für kleine und mittlere Bauunternehmen eröffnet das Sondervermögen enorme Chancen. Mittelstandsgerechte Vergaben könnten dafür sorgen, dass nicht nur Großkonzerne profitieren. Gleichzeitig müssen Betriebe in Digitalisierung, Fachkräfteentwicklung und Prozessoptimierung investieren, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Fazit

Das Sondervermögen Infrastruktur & Klimaneutralität ist ein klares Signal für Modernisierung und Wachstum. Es bietet Bauunternehmen enorme Chancen, erfordert aber strategische Planung, digitale Transformation und effiziente Prozesse. Mit moderner Bausoftware und optimierten Arbeitsabläufen können Bauunternehmen die Potenziale dieser Investitionen ausschöpfen und sich langfristig erfolgreich am Markt positionieren.

Quellen:

(1) Verkehrsrundschau, „Sondervermögen Infrastruktur: Am Geld wird es nicht scheitern“
(2) Bundesfinanzministerium, „#Finanzisch: Was sind Sondervermögen?“
(3) Tagesschau, „Diese Hürden muss das Milliardenpaket nehmen“
(4) ZDB, „Baugewerbe: Sondervermögen ist historische Chance – aber „Geld allein reicht nicht“

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung
Branchen

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung

Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien im Dachdeckerhandwerk auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser bringt spürbare Lohnerhöhungen, höhere Ausbildungsvergütungen und eine Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Damit werden nicht nur die Beschäftigten gestärkt, sondern auch die Attraktivität des Dachdeckerhandwerks langfristig gefördert.

5 Min. Lesezeit

Lohnerhöhung für Dachdecker bis 2027

Innerhalb von drei Jahren steigen die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk um knapp 10 %:

  • Ab 1. Dezember 2024: + 3,8 %
  • Ab 1. Oktober 2025: + 2,7 %
  • Ab 1. Oktober 2026: + 3,4 %

Der neue Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2027. Diese Erhöhungen stärken nicht nur die Einkommen der Fachkräfte, sondern sollen auch den Beruf attraktiver machen und Fachkräfte binden.

Anpassung der Ausbildungsvergütungen

Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Dies soll jungen Menschen den Einstieg ins Dachdeckerhandwerk erleichtern und die Branche als Ausbildungsbetrieb attraktiver machen.  

ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

01.12.2024

950,00 €

1.100,00 €

1.370,00 €

01.10.2025

1.000,00 €

1.150,00 €

1.400,00 €

01.10.2026

1.050,00 €

1.200,00 €

1.460,00 €

Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen

Ein zentraler Punkt ist die Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Ab 2025 wird dieses im Westen um acht Stunden und im Osten um 18 Stunden angehoben. Damit beträgt das 13. Monatseinkommen künftig bundesweit 89 Stunden des durchschnittlichen Bruttostundenlohns. Diese Anpassung schließt die Lücke zwischen Ost- und West-Beschäftigten und verbessert die Attraktivität der Branche insgesamt.

Fazit

Der neue Tarifabschluss bringt klare Vorteile für Beschäftigte und Auszubildende im Dachdeckerhandwerk. Die gestaffelten Lohnerhöhungen, die steigenden Ausbildungsvergütungen und die Angleichung des 13. Monatseinkommens sind wichtige Schritte, um die Branche zukunftsfähig zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Warum fachbereichsspezifische Schulungen im Bau wichtig sind
Branchen

Warum fachbereichsspezifische Schulungen im Bau wichtig sind

Im Baugewerbe entscheidet die richtige Weiterbildung darüber, wie wettbewerbsfähig und zukunftssicher ein Unternehmen ist. Fachbereichsspezifische Schulungen, die exakt auf die Aufgaben und Wissensstände der Mitarbeitenden abgestimmt sind, steigern Effizienz, Qualität und Mitarbeiterbindung. Dieser Artikel zeigt, warum spezialisierte Schulungen für Bauunternehmen unverzichtbar sind.

5 Min. Lesezeit

Relevanz der Schulungen fördern

Fachbereichsspezifische Schulungen sorgen dafür, dass Lerninhalte direkt auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zugeschnitten sind. Das spart Zeit und macht Weiterbildungen praxisorientiert. Anstatt alle Mitarbeitenden einer Abteilung gemeinsam zu schulen, ist es sinnvoll, z. B. Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Controlling getrennt fortzubilden. Laut einer aktuellen Studie halten 88,7 % der Befragten kontinuierliche Weiterbildung für entscheidend, um langfristig erfolgreich zu bleiben.¹

Fehlerminimierung und Qualitätssicherung

Gezielte Schulungen reduzieren Fehler und sichern die Qualität – besonders in technisch komplexen Bereichen. So verhindern baubetriebliche Schulungen für Baustellenmanagement und Bauausführung kostspielige Planungsfehler. Laut Studie sind 55,3 % der Beschäftigten besonders motiviert, wenn sie das Gelernte direkt anwenden können.¹

Motivation und Mitarbeiterbindung

Fachbereichsspezifische Schulungen zeigen Mitarbeitenden, dass ihre Entwicklung gefördert wird. Das stärkt Motivation, Loyalität und Mitarbeiterbindung. Besonders Bereiche wie die Lohnbuchhaltung, die ständig mit neuen gesetzlichen und tariflichen Regelungen konfrontiert sind, profitieren davon. Laut Studie sind 88,2 % der Beschäftigten motivierter, wenn Weiterbildung aktiv vom Arbeitgeber unterstützt wird.¹

Differenzierung von Schulungstypen

Bei der Planung von Weiterbildungen sollten Unternehmen unterscheiden:

  • Fachschulungen vermitteln theoretische Grundlagen (z. B. Arbeitszeitgesetz oder aktuelle Tarifänderungen in einer Baulohn-Fachschulung).
  • Anwenderschulungen fokussieren sich auf den Praxiseinsatz, z. B. die effiziente Nutzung von Lohnsoftware.

Diese Differenzierung hilft, Lernziele klar zu definieren und den größtmöglichen Nutzen zu erzielen.

Fazit

Gezielt ausgewählte Schulungen, abgestimmt auf Fachbereich und Wissensstand, steigern Effizienz, Qualität und Motivation in Bauunternehmen. Investitionen in spezialisierte Weiterbildungen erhöhen nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. 86,3 % der Befragten gehen laut Studie davon aus, dass kontinuierliche Weiterbildung künftig noch wichtiger wird.¹

Quelle:

1 Internationale Hochschule, Studie „Lebenslanges Lernen“

Schulungsformate im Vergleich: Präsenz, Online oder Webseminar
Branchen

Schulungsformate im Vergleich: Präsenz, Online oder Webseminar

In der modernen Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen unverzichtbar. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer müssen das passende Schulungsformat wählen, um Wissen effizient zu erweitern. Doch welches Format eignet sich am besten? In diesem Beitrag vergleichen wir Präsenzschulung, Onlineschulung und Webseminar und zeigen deren Stärken und Einsatzmöglichkeiten.

5 Min. Lesezeit

Präsenzschulung: Lernen mit direkter Interaktion

Die klassische Präsenzschulung findet vor Ort in einem Seminarraum statt. Ein Referent leitet durch das Programm, während die Teilnehmer gemeinsam lernen und sich austauschen.

Merkmale:

  • Direkte Interaktion: Fragen können sofort gestellt und diskutiert werden. Das Networking mit anderen Teilnehmenden fördert den Lerneffekt.
  • Strukturierter Ablauf: Ein fester Zeitplan und die Präsenz des Referenten bieten Orientierung und Motivation.
  • Praktische Übungen: Übungen vor Ort ermöglichen direktes Feedback.
  • Hohe Verbindlichkeit: Feste Zeiten und Orte helfen, das Lernen vom Arbeitsalltag zu trennen.

Onlineschulung: Flexibel und selbstbestimmt

Bei einer Onlineschulung erfolgt das Lernen komplett digital. Inhalte sind meist vorab aufgezeichnet und können im eigenen Tempo bearbeitet werden.

Merkmale:

  • Flexibilität: Lernen ist jederzeit und überall möglich – ideal für volle Terminkalender.
  • Kostenersparnis: Keine Reise- oder Übernachtungskosten.
  • Selbstbestimmtes Lernen: Themen können wiederholt oder übersprungen werden.
  • Geringe Einstiegshürde: Ein Internetzugang und passende Hardware genügen.

Webseminare: Interaktive Mischung aus Präsenz und Online

Webseminare (auch als „Webinare“ bekannt) kombinieren die Vorteile von Präsenz- und Onlineformaten. Sie finden live zu festen Terminen statt und ermöglichen Austausch in Echtzeit.

Merkmale:

  • Interaktivität: Live-Fragen und Diskussionen mit dem Referenten sind möglich.
  • Ortsunabhängigkeit: Teilnahme von überall aus – nur eine stabile Internetverbindung ist nötig.
  • Zeitersparnis: Keine Anreise und kürzere Dauer (oft ca. 45 Minuten) machen Webseminare effizient.
  • Virtuelle Interaktion: Flexible Teilnahme aus dem Home-Office oder unterwegs ohne Anreise.

Fazit: Das richtige Format wählen

Jedes Schulungsformat hat seine Stärken:

  • Präsenzschulungen bieten persönlichen Austausch und feste Strukturen.
  • Onlineschulungen ermöglichen maximale Flexibilität und Kostenersparnis.
  • Webseminare verbinden Interaktivität mit Ortsunabhängigkeit.

Wählen Sie das Format, das am besten zu Ihrem Lernstil, Ihrer Zeitplanung und Ihrem Thema passt. Unternehmen können auch eine Kombination einsetzen, um Weiterbildung effizient und abwechslungsreich zu gestalten.

ESG-Reporting im Bau: Pflichten, Herausforderungen und Chancen
No items found.

ESG-Reporting im Bau: Pflichten, Herausforderungen und Chancen

Das Thema ESG-Reporting gewinnt in der Baubranche immer mehr an Bedeutung. Bauunternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance – ESG) transparent darlegen. Dieser Artikel erklärt, warum ESG-Reporting unverzichtbar ist, welche rechtlichen Pflichten bestehen und welche Chancen sich daraus ergeben.

5 Min. Lesezeit

Was ist ESG-Reporting?

ESG-Reporting bezeichnet den Prozess, durch den Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erfassen, bewerten und offenlegen.
„Nachhaltigkeit im Bauwesen ist kein Zusatz, sondern ein zentraler Bestandteil unserer wirtschaftlichen Verantwortung. ESG-Reporting ermöglicht es uns, Transparenz zu schaffen und unseren Fortschritt zu messen“, erklärt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Warum ESG-Reporting in der Baubranche unverzichtbar ist

Die Bauwirtschaft hat enorme Auswirkungen auf die Umwelt – von CO₂-Emissionen über Ressourcenverbrauch bis zur Landnutzung. ESG-Reporting hilft Unternehmen, ihre Strategien anzupassen, Ressourcen effizient zu nutzen und soziale Verantwortung zu übernehmen.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) betont: „Ein umfassendes Nachhaltigkeitsberichtssystem ist entscheidend, um die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen unserer Projekte zu verstehen und zu kommunizieren.“

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

In Europa ist ESG-Reporting gesetzlich vorgeschrieben. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, regelmäßig über ESG-Kriterien zu berichten. Dazu gehören unter anderem CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Abfallmanagement und Arbeitsrechte. Standards wie GRI oder SASB sind häufig die Grundlage.

Fristen und Umsatzanforderungen

  • Ab 1. Januar 2025: Unternehmen unter der NFRD, vor allem große kapitalmarktorientierte Unternehmen, müssen berichten.
  • Ab 1. Januar 2026: Große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren, sind betroffen (mind. 250 Mitarbeitende, >40 Mio. € Umsatz oder >20 Mio. € Bilanzsumme).
  • Ab 1. Januar 2027: Kapitalmarktorientierte KMU müssen ESG-Berichte erstellen, sofern sie nicht befreit sind.
  • Ab 1. Januar 2029: Nicht-europäische Unternehmen mit >150 Mio. € Nettoumsatz in der EU und einer Niederlassung in der EU werden ebenfalls verpflichtet.

Herausforderungen bei der Umsetzung

  • Datenverfügbarkeit und -qualität: Exakte Daten sind schwer zu erheben, besonders bei internationalen Projekten.
  • Komplexität der Berichterstattung: Unternehmen müssen vielfältige Standards und Kriterien erfüllen.
  • Ressourcen und Know-how: Für KMU ist der Aufbau von Expertise und IT-Systemen aufwendig und kostspielig.

Chancen durch ESG-Reporting

  • Wettbewerbsvorteil: Transparente Nachhaltigkeitsberichte ziehen Investoren und Kunden an.
  • Risikomanagement: Risiken lassen sich frühzeitig erkennen und steuern.
  • Effizienzsteigerung: Nachhaltige Prozesse führen oft zu Kostensenkungen und effizienteren Abläufen.

Fazit

ESG-Reporting ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Es ist ein strategisches Instrument, um Bauunternehmen zukunftsfähig zu machen. Transparente Berichterstattung stärkt das Vertrauen von Kunden, Investoren und Stakeholdern und positioniert die Baubranche nachhaltig und wettbewerbsfähig.

Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Zweite Stufe ab April 2022
Branchen

Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Zweite Stufe ab April 2022

Im Bauhauptgewerbe greifen seit 2021 stufenweise vereinbarte Tarifanpassungen, die allen Beschäftigten höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen sichern. Nach der ersten Anpassung im November 2021 und der Auszahlung einer Corona-Prämie tritt im April 2022 die zweite Stufe in Kraft. Gleichzeitig sind weitere Sonderzahlungen und Änderungen bis 2023 vorgesehen.

5 Min. Lesezeit

Überblick: Das Tarifpaket Bauhauptgewerbe 2021–2024

Die Tarifparteien des Bauhauptgewerbes (u. a. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG BAU) haben im Oktober 2021 ein Tarifpaket vereinbart.
Es umfasst mehrere Stufen von Entgelterhöhungen, Sonderzahlungen und Anpassungen wichtiger tariflicher Regelungen. Ziel ist es, die Einkommen zu sichern und die Attraktivität der Branche zu stärken.

Zweite Stufe der Tariferhöhungen ab April 2022

Zum 01. April 2022 steigen die Löhne und Ausbildungsvergütungen wie folgt:

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost:
    • +25 € (1. Ausbildungsjahr)
    • +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Weitere Änderungen und Zahlungen bis 2023

Zwischen der zweiten und dritten Stufe sind zusätzliche Zahlungen und tarifliche Anpassungen vorgesehen:

  • 01. Mai 2022:
    • Einmalzahlung West: 400 €
  • 01. Januar 2023:
    • Wegfall WE-Zuschlag von 0,5 %
    • Inkrafttreten einer neuen Wegezeitentschädigung (BRTV, RTV Angestellte)
    • Überarbeitung der Mindesturlaubsvergütung (BRTV)
  • 01. Mai 2023:
    • Einmalzahlung West: 450 €

Dritte Stufe ab April 2023

Zum 01. April 2023 folgt die nächste Erhöhung:

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost:
    • +25 € (1. Ausbildungsjahr)
    • +35 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Laufzeit des Tarifvertrags

Das vereinbarte Tarifpaket hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.

Fazit

Die zweite Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe bringt spürbare Lohn- und Ausbildungsvergütungserhöhungen sowie Sonderzahlungen für Beschäftigte. Zusätzlich treten 2023 wichtige Änderungen wie die neue Wegezeitentschädigung in Kraft. Unternehmen sollten diese Anpassungen frühzeitig in ihre Lohn- und Kostenplanung einbeziehen.

Einen aktuellen Überblick über geplante Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Quellen

Deutsche Handwerkszeitung, „Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Diese Einigung wurde erzielt“
Das Bayrische Baugewerbe, „Der Tarifabschluss 2021“
Das Deutsche Baugewerbe, „Bauwirtschaft: Arbeitgeber stimmen Tarifvorschlag zu.“

Wachstumschancengesetz: Steuerliche Vorteile für Bauunternehmen
Branchen

Wachstumschancengesetz: Steuerliche Vorteile für Bauunternehmen

Das vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumschancengesetz soll die Wirtschaft bis 2028 um rund sieben Milliarden Euro entlasten und gezielt Investitionen in neue Technologien fördern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen von den Steuererleichterungen profitieren. Insgesamt umfasst das Gesetz 50 steuerliche Maßnahmen, die Bürokratie abbauen, Innovationen unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Für die Baubranche ergeben sich daraus wichtige Chancen: von steuerlichen Anreizen für Investitionen in den Klimaschutz über neue Abschreibungsmodelle bis hin zu Vereinfachungen im Steuerrecht.

5 Min. Lesezeit

Überblick: Ziele des Wachstumschancengesetzes

Das Gesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Steuererleichterungen im Umfang von sieben Milliarden Euro bis 2028
  • Förderung von Investitionen in neue Technologien
  • Entlastung von KMU durch Bürokratieabbau
  • Anreize für mehr Investitionen und Innovationen in Deutschland

Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen wie hohe Zinsen, schwachen Export und internationalen Wettbewerbsdruck.

Steuerliche Anreize für Bauunternehmen

Investitionsprämien für den Klimaschutz

Unternehmen, die in umweltfreundliche Projekte oder Ausrüstungen investieren, erhalten eine Prämie von 15 % ihrer Investitionskosten.

  • Förderzeitraum: 2024 bis 2029
  • Maximale Förderung: 200 Mio. Euro
  • Zwei Anträge pro Förderzeitraum möglich

Diese Maßnahme bietet gerade Bauunternehmen Anreize, in energieeffiziente Technologien und nachhaltiges Bauen zu investieren.

Degressive Abschreibung (AfA)

Die degressive AfA wird wieder eingeführt:

  • Für Wirtschaftsgüter: Abschreibung bis zu 25 % bis 2024
  • Verlustrücktrag bis zu 80 % möglich
  • Für Wohngebäude: im ersten Jahr 6 % der Investitionskosten, danach 6 % des Restwertes
  • Gilt für Bau- oder Kauf zwischen Oktober 2023 und September 2029

Besonders für den Wohnungsbau stellt dies eine steuerliche Entlastung dar.

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

  • Forschungsförderung: Auftragsforschung wird besser gefördert (70 % förderfähig, bis zu 3 Mio. Euro Zuschuss).
  • Verlustvortrag: Anhebung von 60 % auf 80 % für vier Jahre.
  • Sofortabschreibung: Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.
  • Sonderabschreibung (§ 7g EStG): KMU können künftig 50 % statt 20 % der Investitionskosten abschreiben.
  • Option Körperschaftsbesteuerung: Anpassungen sollen die steuerliche Belastung senken.

Bürokratieabbau und Modernisierung des Steuerrechts

  • Aufbewahrungspflichten: Verkürzung von zehn auf acht Jahre.
  • Umsatzsteuer: Erhöhung der Grenze für Ist-Besteuerung von 600.000 auf 800.000 Euro Umsatz.
  • Digitalisierung: Abschaffung der Schriftformerfordernis bei Riester, Digitalisierung des Spendenverfahrens.
  • Weitere Entlastungen: Anpassungen bei Quellensteuer, Rentenbesteuerung und Erbschaftsteuer.

Für Bauunternehmen bedeutet das: weniger bürokratische Belastung und schnellere Abwicklung steuerlicher Vorgänge.

Verbesserungen bei der Steuerfairness

  • Spekulationsgewinne: Freibetrag steigt von 600 auf 1.000 Euro.
  • Dezemberhilfe 2022: wird steuerfrei gestellt.
  • Rentenbesteuerung: Vollbesteuerung wird auf 2058 verschoben.
  • Neue Meldepflichten: auch innerstaatliche Steuergestaltungen müssen künftig gemeldet werden.
  • Elektronische Rechnungen: sollen verpflichtend eingeführt werden – besonders relevant für die Bauwirtschaft.

Fazit: Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungsbau

Das Wachstumschancengesetz ist Teil des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Mit steuerlichen Entlastungen, Investitionsanreizen und Bürokratieabbau schafft es neue Möglichkeiten, insbesondere für die Baubranche und den Wohnungsbau.

Einige Regelungen treten bereits 2024 in Kraft, andere folgen bis 2029. Experten bewerten die Maßnahmen insgesamt positiv, da sie Investitionen fördern und den Standort Deutschland stärken sollen. Entscheidend bleibt, wie die konkrete Umsetzung im Alltag der Bauunternehmen aussehen wird.

Quelle:

Bundesfinanzministerium – Wachstumschancen schaffen

Baulohn abrechnen – was Sie dazu wissen sollten
Branchen

Baulohn abrechnen – was Sie dazu wissen sollten

Viele Unternehmer im Baugewerbe scheuen vor der Baulohnabrechnung zurück. Dieser Beitrag beschreibt, was es mit dem Baulohn auf sich hat, welche Besonderheiten er aufweist und wie auch kleinere Betriebe die Abrechnung von Baulohn selbst durchführen können.

5 Min. Lesezeit

Die Baulohnabrechnung wirkt auf den ersten Blick komplex und unübersichtlich – bei näherer Betrachtung ist sie jedoch keineswegs Hexenwerk. Oft halten sich Unternehmerinnen und Unternehmer bei diesem Thema aber zurück, weil sie zu wenig darüber wissen. Wer den Baulohn selbst abrechnen möchte, sollte ihn daher zuerst verstehen.

Warum der Baulohn für das Baugewerbe unverzichtbar ist

Grund für die Einführung des Baulohns war und ist seit jeher der Ausgleich der witterungsbedingten Besonderheiten im Baugewerbe. Um diesen Ausgleich herzustellen, gibt es unter der Dachmarke SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) spezielle Sozialkassen für das Baugewerbe. Diese Kassen haben die Aufgabe, für die Bauarbeiter eine kontinuierliche Lohnzahlung sicherzustellen – und zwar vor allem unter folgenden Umständen:

  • Jahreszeitenbedingter Arbeitsausfall (Beispiel: Gerüstbauer können ihre Arbeit bei Minustemperaturen im Winter aus Gründen der Sicherheit nicht ausführen.)
  • Witterungsbedingter Arbeitsausfall (Beispiel: Ein anhaltender Wintereinbruch im April verschiebt mehrere Aufträge eines Landschaftsbauers nach hinten.)
  • Jahresurlaub der Arbeitnehmer

Die Besonderheiten der Baulohnabrechnung dienen somit vor allem der Absicherung der im Baugewerbe beschäftigten Arbeitnehmer.

SOKA-BAU

Zur SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) gehören unter anderem die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK).

Unternehmer müssen das Urlaubsentgelt ihrer Arbeitnehmer an die ULAK überweisen. Sie verwaltet das Entgelt treuhänderisch, bis die Mitarbeiter ihren Urlaub genommen haben.

Aufgabe der ZVK ist es, mit einer Rentenbeihilfe die Nachteile bei der Altersversorgung auszugleichen, die im Baugewerbe häufig an der Tagesordnung sind.

Welche Unternehmen zum Baulohn abrechnen verpflichtet sind

Es gibt keine abschließende Auflistung, aus der hervorgeht, welche Unternehmen Baulohn abrechnen müssen. Man orientiert sich dabei jedoch am Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) sowie am Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).

Finden sich die Leistungen des Unternehmens in diesen Katalogen wieder, ist von einer Verpflichtung zur Beitragszahlung an SOKA-BAU auszugehen. In diesem Fall muss das Unternehmen den Baulohn selbst abrechnen oder die Abrechnung an einen externen Dienstleister auslagern.

Zum Baugewerbe zählen in jedem Fall die folgenden Baugewerbezweige:

  • Bauhauptgewerbe
  • Maler und Lackierer
  • Dachdecker
  • Gerüstbauer
  • Garten- und Landschaftsbauer

Zum Bauhauptgewerbe gehören jene Wirtschaftszweige, die im Hoch- oder Tiefbau tätig sind oder spezialisierte Bautätigkeiten ausführen, beispielsweise:

  • Gebäudebau
  • Straßenbau
  • Leitungstiefbau
  • Kläranlagenbau
  • Abbrucharbeiten
  • Ingenieurholzbau
  • Schornsteinbau
  • Zimmereiarbeiten

Hinweis: Jedes Unternehmen ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob es Baulohn abrechnen muss. SOKA-BAU kann Beitragszahlungen auch noch mehrere Jahre rückwirkend einfordern.

Neben SOKA-BAU gibt es weitere Sozialkassen, die für spezielle Branchen geschaffen wurden:

  • SOKA-DACH (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk)
  • EWGaLa (Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau)
  • SKG (Sozialkasse für das Gerüstbaugewerbe)
  • Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
  • Malerkasse

Besonderheiten der Baulohnabrechnung – womit Arbeitgeber rechnen müssen

Die Lohnabrechnung funktioniert auch im Baugewerbe zunächst nach den allgemeingültigen Vorgaben. Der Arbeitgeber ermittelt das Gesamtbrutto, berechnet die anfallende Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung, woraus sich schließlich der Nettolohn ergibt. In der Baulohnabrechnung wird dieses Schema durch weitere Positionen ergänzt:

Besonderheit

Herausforderung

Sozialkassenverfahren

Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Sozialkasse. Hierüber sind monatliche Meldungen zu erstellen. Er meldet Ansprüche auf Ausgleichszahlungen an und wickelt diese mit SOKA-BAU bzw. der zuständigen Sozialkasse ab. Teilweise variieren die Beitragssätze je nach Branche, ebenso wie die Verteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer (z. B. Winterbeschäftigungsumlage 2,0 Prozent bei SOKA-BAU und SOKA DACH, 1 Prozent bei der SKG).

Arbeitszeitkonten

Da die Arbeitszeiten am Bau im Jahresverlauf variieren, müssen Arbeitgeber, die den Baulohn selber abrechnen, Arbeitszeitkonten führen. Je nach Tarifvertrag werden gewöhnlich Sommer- und Winterarbeitszeiten unterschieden, wobei im Sommer mehr Sollarbeitsstunden abgerechnet werden, als im Winter.

Variierende Löhne

Feste Monatslöhne sind im Baugewerbe kaum üblich. Im Regelfall variieren die Bruttolöhne der Arbeitnehmer in Abhängigkeit von der gearbeiteten Stundenzahl.

Zulagen

Zuschläge zum regulären Stundenlohn (z. B. Zulagen für Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszulagen) müssen gesondert für die angefallenen Arbeitszeiten ermittelt und in der Baulohnabrechnung ausgewiesen werden.

Sachleistungen

Verpflegung auf der Baustelle, eine Unterkunft, Fahrtkostenzuschüsse – Sachleistungen müssen steuer- und sozialversicherungsrechtlich korrekt abgerechnet werden.

Sofortmeldungen

Wird ein neuer Arbeitnehmer eingestellt, so hat vor Arbeitsantritt an die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Sofortmeldung zu erfolgen. Andernfalls drohen bei einer Zollprüfung empfindliche Bußgelder.

(Saison-)Kurzarbeitergeld

Fallen am Bau Arbeitszeiten witterungsbedingt aus, muss der Arbeitgeber die Ansprüche der einzelnen Mitarbeiter berechnen und Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragen.

Outsourcing der Baulohnabrechnung – nicht immer die optimale Lösung

Auf den ersten Blick kann der Baulohn durchaus komplex wirken. Daher entscheiden sich einige Unternehmen dafür, die Abrechnung extern durchführen zu lassen – insbesondere dann, wenn im Betrieb kein speziell geschultes Fachpersonal vorhanden ist.

Gleichzeitig ist das Outsourcing nicht für jeden Betrieb automatisch die beste Lösung. Denn auch bei einer externen Abrechnung bleibt ein gewisser Kommunikations- und Abstimmungsaufwand bestehen. Die für die Abrechnung benötigten Informationen werden weiterhin im Unternehmen erhoben, während der Dienstleister die anschließende Erfassung und Verarbeitung übernimmt.

Je nach Betriebsorganisation kann der Zeitvorteil dadurch unterschiedlich ausfallen – und für manche Betriebe kann es ebenso sinnvoll sein, die Baulohnabrechnung intern mit einer passenden Software abzuwickeln.

Baulohn selber abrechnen – auch für kleine Betriebe machbar und vorteilhaft

Allen Widrigkeiten zum Trotz kann jeder Unternehmer und jede Unternehmerin im Baugewerbe den Baulohn selber abrechnen – vorausgesetzt, man setzt eine Baulohn-Software ein, die die Besonderheiten der Baulohnabrechnung berücksichtigt. Die Abrechnung im eigenen Haus hat zahlreiche Vorteile:

  • Unabhängigkeit: Wenn Arbeitgeber den Baulohn selbst abrechnen, bleiben sie von Dienstleistern unabhängig.
  • Know-how: Das Know-how in Sachen Entgeltabrechnung bleibt im Betrieb bzw. kann kontinuierlich ausgebaut werden. Dank der Unterstützung durch Baulohn-Software ist weniger Fachwissen erforderlich, als viele Unternehmer glauben.
  • Kosteneinsparung: Wenn ein Dienstleister den Baulohn abrechnet, bezahlt der Arbeitgeber gewöhnlich eine feste Pauschale je Mitarbeiter – Monat für Monat erneut.
  • Kontrolle: Rechnen Unternehmer den Baulohn selber ab, behalten sie die Kontrolle. Auswertungen zu den Lohnkosten für unternehmerische Entscheidungen sind jederzeit verfügbar.
  • Schutz von vertraulichen Daten: Wird die Baulohnabrechnung intern durchgeführt, müssen keine vertraulichen Mitarbeiter- oder Unternehmensdaten an Dritte herausgegeben werden.

Geprüfte Baulohn Software trägt zur Rechtssicherheit bei

Die gesetzlichen Vorgaben im Baulohn ändern sich häufig. Unternehmen, die den Baulohn selbst abrechnen möchten, sollten daher auf eine geeignete Baulohn-Software setzen. Diese sollte nicht nur alle branchenspezifischen Anforderungen abdecken – etwa die Verwaltung der Sozialkassen, die Berechnung von Urlaubsgeld, Meldungen an die Sozialkassen oder die Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld –, sondern auch regelmäßig und zuverlässig vom Hersteller aktualisiert werden.

Wird die jeweils aktuelle Rechtslage (z. B. Meldefristen oder Beitragssätze) korrekt umgesetzt, ist bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit getan.

Ideal ist eine Baulohn-Software, deren Verfahrenszulässigkeit sowohl von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestätigt wurde als auch für den elektronischen Datenaustausch mit der SOKA-Bau zugelassen ist. Das erleichtert die Abrechnung erheblich, da Anträge und Beitragsnachweise nicht mehr manuell erstellt werden müssen.

Mit der passenden Software reduziert sich der Aufwand für die Baulohnabrechnung somit auf ein Minimum.