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Fünf Mythen über Baulohn-Outsourcing – Fakten statt Vorurteile
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Fünf Mythen über Baulohn-Outsourcing – Fakten statt Vorurteile

Die Bauwirtschaft steht durch gesetzliche Vorgaben, Fachkräftemangel und den wachsenden Druck zur Digitalisierung vor großen Herausforderungen. Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie sich Prozesse optimieren lassen, um Kosten, Zeit und Personal zu sparen. Baulohn-Outsourcing ist eine Lösung, die zunehmend in den Fokus rückt. Doch rund um dieses Thema kursieren viele falsche Behauptungen und Missverständnisse, die Unternehmen von einer Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern abhalten könnten. In diesem Artikel räumen wir mit fünf der häufigsten Vorurteile auf – und zeigen, warum Outsourcing im Bereich Baulohn tatsächlich eine effektive Option sein kann.

5 Min. Lesezeit

Mythos 1: Lohn-Outsourcing ist viel zu teuer

Viele Unternehmen glauben, Outsourcing würde unterm Strich mehr kosten als interne Lösungen. Dabei hängt die tatsächliche Kostenbilanz von mehreren Faktoren ab: der Größe der Lohnabteilung, dem individuellen Serviceumfang, der vorhandenen IT-Infrastruktur und den Kosten für Personalbeschaffung oder Schulungen. Outsourcing ermöglicht planbare, skalierbare monatliche Kosten und kann gleichzeitig Fortbildungs- und IT-Kosten senken.

Mythos 2: Baulohnabrechnung ist doch nicht so schwer

Die Baulohnabrechnung ist einer der komplexesten Bereiche der Lohnbuchhaltung. Neben ständig wechselnden gesetzlichen Regelungen müssen auch umfangreiche tarifliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Diese Komplexität erhöht das Risiko von Fehlern, die zu Nachzahlungen oder rechtlichen Problemen führen können.

Mythos 3: Daten sind beim Outsourcing nicht sicher

Bei einem professionellen Anbieter werden alle sensiblen Daten geschützt. SSL-Verschlüsselung, zertifizierte Hochverfügbarkeitsrechenzentren, mehrfach gespiegelte Speicherplätze sowie Zugriffsbeschränkungen und Rollensysteme sorgen dafür, dass nur autorisierte Personen Zugang haben.

Mythos 4: Outsourcing birgt rechtliche Risiken

Ja. Deshalb ist es besonders wichtig, einen auf Baulohn spezialisierten Partner auszuwählen. Suiteify (ehemals Suiteify) ist Baulohnspezialist seit 1968. Bauunternehmen können sich darauf verlassen, dass die Lohnabrechnungen sicher und korrekt abgewickelt werden. Die komplette Lohnbuchhaltung wird übernommen, wobei sämtliche Abrechnungen vorab zur Prüfung und Freigabe bereitgestellt werden. Dadurch bleibt die volle Kontrolle erhalten und potenzielle Fehler können rechtzeitig erkannt werden.

Tritt dennoch ein Fehler auf, übernimmt Suiteify die Verantwortung – sofern dieser auf einer von Suiteify erstellten Abrechnung oder Meldung beruht.

Mythos 5: Fachkräftemangel lässt sich mit Outsourcing nicht lösen

Der Fachkräftemangel betrifft auch die Lohnbuchhaltung. Outsourcing kann hier kurzfristig und langfristig helfen. Fällt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus oder verlässt das Unternehmen, übernimmt Suiteify nahtlos die Aufgaben. Eine zuverlässige und pünktliche Abrechnung ist jederzeit gewährleistet.

Fazit: Outsourcing bietet echte Vorteile für Baubetriebe

Baulohn-Outsourcing ist mehr als nur eine kurzfristige Notlösung – es ist ein strategisches Instrument, um Ressourcen zu sparen, Prozesse zu optimieren und Fachkräftemangel zu begegnen. Mit einem erfahrenen Partner wie Suiteify können sich Baubetriebe auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während ein Spezialistenteam die komplexe Lohnabrechnung übernimmt.

Sondervermögen: Milliarden-Chancen für die Bauwirtschaft
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Sondervermögen: Milliarden-Chancen für die Bauwirtschaft

Bereits zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU/CSU und SPD Sondierungsgespräche über ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro geführt. Ziel ist es, die deutsche Infrastruktur zu modernisieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Wachstumsimpulse zu setzen. Für die Bauwirtschaft bedeutet das enorme Chancen – aber auch organisatorische und personelle Herausforderungen.

5 Min. Lesezeit

Update: 23.03.2025  

Der Bundestag stimmt dem Finanzpaket von Union und SPD am 18. März 2025 mit 513 Ja-Stimmen zu und macht somit die Grundgesetzänderung möglich, die es für die Milliardeninvestition benötigt. Kurz darauf, am 21. März 2025, gab auch der Bundesrat grünes Licht für das Sondervermögen. (1)

Was bedeutet Sondervermögen?

Das Sondervermögen (2) ist eine verfassungsrechtliche Ermächtigung, die es dem Staat ermöglicht, neue Kredite unabhängig vom regulären Haushalt aufzunehmen. Die Mittel sollen über zehn Jahre für Investitionen in Infrastruktur, Verkehr, Krankenhäuser, Energie, Bildung und Digitalisierung verwendet werden. Rund 100 Milliarden Euro fließen direkt an Länder und Kommunen, um dort wichtige Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen. (3)

Das Volumen ist historisch: Es übersteigt den gesamten Bundeshaushalt und umfasst mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Verteilte Mittel – wer profitiert?

Neben Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden sind auch Digitalisierungsvorhaben, Energieprojekte und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Für Kommunen bedeutet dies: längst überfällige Projekte können schneller umgesetzt werden. Bauunternehmen erhalten dadurch planbare Aufträge und Investitionssicherheit.

Chancen für die Bauwirtschaft

Die geplanten Investitionen führen zu:

  • Steigendem Auftragsvolumen für Bauunternehmen.
  • Mehr Bedarf an modernen Bau- und Planungstechnologien.
  • Positiven Effekten auf den Arbeitsmarkt, da neue Stellen entstehen können.

Besonders die Digitalisierung der Infrastruktur wird die Nachfrage nach innovativen Lösungen wie BIM (Building Information Modeling) und Cloud-Technologien erhöhen.

Herausforderungen bei Umsetzung und Kapazitäten

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), warnt:
„Entscheidend ist, dass die Mittel so investiert werden, dass sie der heimischen Volkswirtschaft nützen. Eine mittelstandsgerechte Vergabe ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass die Investitionen zu Steuereinnahmen und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland führen und damit die heimische Konjunktur stärken.“ (4)

Er sieht mögliche Kapazitätsengpässe und bürokratische Hürden, die Projekte verzögern könnten, trotz ausreichender finanzieller Mittel.

Bedeutung für mittelständische Unternehmen

Für kleine und mittlere Bauunternehmen eröffnet das Sondervermögen enorme Chancen. Mittelstandsgerechte Vergaben könnten dafür sorgen, dass nicht nur Großkonzerne profitieren. Gleichzeitig müssen Betriebe in Digitalisierung, Fachkräfteentwicklung und Prozessoptimierung investieren, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Fazit

Das Sondervermögen Infrastruktur & Klimaneutralität ist ein klares Signal für Modernisierung und Wachstum. Es bietet Bauunternehmen enorme Chancen, erfordert aber strategische Planung, digitale Transformation und effiziente Prozesse. Mit moderner Bausoftware und optimierten Arbeitsabläufen können Bauunternehmen die Potenziale dieser Investitionen ausschöpfen und sich langfristig erfolgreich am Markt positionieren.

Quellen:

(1) Verkehrsrundschau, „Sondervermögen Infrastruktur: Am Geld wird es nicht scheitern“
(2) Bundesfinanzministerium, „#Finanzisch: Was sind Sondervermögen?“
(3) Tagesschau, „Diese Hürden muss das Milliardenpaket nehmen“
(4) ZDB, „Baugewerbe: Sondervermögen ist historische Chance – aber „Geld allein reicht nicht“

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung
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Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung

Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien im Dachdeckerhandwerk auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser bringt spürbare Lohnerhöhungen, höhere Ausbildungsvergütungen und eine Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Damit werden nicht nur die Beschäftigten gestärkt, sondern auch die Attraktivität des Dachdeckerhandwerks langfristig gefördert.

5 Min. Lesezeit

Lohnerhöhung für Dachdecker bis 2027

Innerhalb von drei Jahren steigen die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk um knapp 10 %:

  • Ab 1. Dezember 2024: + 3,8 %
  • Ab 1. Oktober 2025: + 2,7 %
  • Ab 1. Oktober 2026: + 3,4 %

Der neue Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2027. Diese Erhöhungen stärken nicht nur die Einkommen der Fachkräfte, sondern sollen auch den Beruf attraktiver machen und Fachkräfte binden.

Anpassung der Ausbildungsvergütungen

Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Dies soll jungen Menschen den Einstieg ins Dachdeckerhandwerk erleichtern und die Branche als Ausbildungsbetrieb attraktiver machen.  

ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

01.12.2024

950,00 €

1.100,00 €

1.370,00 €

01.10.2025

1.000,00 €

1.150,00 €

1.400,00 €

01.10.2026

1.050,00 €

1.200,00 €

1.460,00 €

Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen

Ein zentraler Punkt ist die Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Ab 2025 wird dieses im Westen um acht Stunden und im Osten um 18 Stunden angehoben. Damit beträgt das 13. Monatseinkommen künftig bundesweit 89 Stunden des durchschnittlichen Bruttostundenlohns. Diese Anpassung schließt die Lücke zwischen Ost- und West-Beschäftigten und verbessert die Attraktivität der Branche insgesamt.

Fazit

Der neue Tarifabschluss bringt klare Vorteile für Beschäftigte und Auszubildende im Dachdeckerhandwerk. Die gestaffelten Lohnerhöhungen, die steigenden Ausbildungsvergütungen und die Angleichung des 13. Monatseinkommens sind wichtige Schritte, um die Branche zukunftsfähig zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Warum fachbereichsspezifische Schulungen im Bau wichtig sind
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Warum fachbereichsspezifische Schulungen im Bau wichtig sind

Im Baugewerbe entscheidet die richtige Weiterbildung darüber, wie wettbewerbsfähig und zukunftssicher ein Unternehmen ist. Fachbereichsspezifische Schulungen, die exakt auf die Aufgaben und Wissensstände der Mitarbeitenden abgestimmt sind, steigern Effizienz, Qualität und Mitarbeiterbindung. Dieser Artikel zeigt, warum spezialisierte Schulungen für Bauunternehmen unverzichtbar sind.

5 Min. Lesezeit

Relevanz der Schulungen fördern

Fachbereichsspezifische Schulungen sorgen dafür, dass Lerninhalte direkt auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zugeschnitten sind. Das spart Zeit und macht Weiterbildungen praxisorientiert. Anstatt alle Mitarbeitenden einer Abteilung gemeinsam zu schulen, ist es sinnvoll, z. B. Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Controlling getrennt fortzubilden. Laut einer aktuellen Studie halten 88,7 % der Befragten kontinuierliche Weiterbildung für entscheidend, um langfristig erfolgreich zu bleiben.¹

Fehlerminimierung und Qualitätssicherung

Gezielte Schulungen reduzieren Fehler und sichern die Qualität – besonders in technisch komplexen Bereichen. So verhindern baubetriebliche Schulungen für Baustellenmanagement und Bauausführung kostspielige Planungsfehler. Laut Studie sind 55,3 % der Beschäftigten besonders motiviert, wenn sie das Gelernte direkt anwenden können.¹

Motivation und Mitarbeiterbindung

Fachbereichsspezifische Schulungen zeigen Mitarbeitenden, dass ihre Entwicklung gefördert wird. Das stärkt Motivation, Loyalität und Mitarbeiterbindung. Besonders Bereiche wie die Lohnbuchhaltung, die ständig mit neuen gesetzlichen und tariflichen Regelungen konfrontiert sind, profitieren davon. Laut Studie sind 88,2 % der Beschäftigten motivierter, wenn Weiterbildung aktiv vom Arbeitgeber unterstützt wird.¹

Differenzierung von Schulungstypen

Bei der Planung von Weiterbildungen sollten Unternehmen unterscheiden:

  • Fachschulungen vermitteln theoretische Grundlagen (z. B. Arbeitszeitgesetz oder aktuelle Tarifänderungen in einer Baulohn-Fachschulung).
  • Anwenderschulungen fokussieren sich auf den Praxiseinsatz, z. B. die effiziente Nutzung von Lohnsoftware.

Diese Differenzierung hilft, Lernziele klar zu definieren und den größtmöglichen Nutzen zu erzielen.

Fazit

Gezielt ausgewählte Schulungen, abgestimmt auf Fachbereich und Wissensstand, steigern Effizienz, Qualität und Motivation in Bauunternehmen. Investitionen in spezialisierte Weiterbildungen erhöhen nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. 86,3 % der Befragten gehen laut Studie davon aus, dass kontinuierliche Weiterbildung künftig noch wichtiger wird.¹

Quelle:

1 Internationale Hochschule, Studie „Lebenslanges Lernen“

Schulungsformate im Vergleich: Präsenz, Online oder Webseminar
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Schulungsformate im Vergleich: Präsenz, Online oder Webseminar

In der modernen Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen unverzichtbar. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer müssen das passende Schulungsformat wählen, um Wissen effizient zu erweitern. Doch welches Format eignet sich am besten? In diesem Beitrag vergleichen wir Präsenzschulung, Onlineschulung und Webseminar und zeigen deren Stärken und Einsatzmöglichkeiten.

5 Min. Lesezeit

Präsenzschulung: Lernen mit direkter Interaktion

Die klassische Präsenzschulung findet vor Ort in einem Seminarraum statt. Ein Referent leitet durch das Programm, während die Teilnehmer gemeinsam lernen und sich austauschen.

Merkmale:

  • Direkte Interaktion: Fragen können sofort gestellt und diskutiert werden. Das Networking mit anderen Teilnehmenden fördert den Lerneffekt.
  • Strukturierter Ablauf: Ein fester Zeitplan und die Präsenz des Referenten bieten Orientierung und Motivation.
  • Praktische Übungen: Übungen vor Ort ermöglichen direktes Feedback.
  • Hohe Verbindlichkeit: Feste Zeiten und Orte helfen, das Lernen vom Arbeitsalltag zu trennen.

Onlineschulung: Flexibel und selbstbestimmt

Bei einer Onlineschulung erfolgt das Lernen komplett digital. Inhalte sind meist vorab aufgezeichnet und können im eigenen Tempo bearbeitet werden.

Merkmale:

  • Flexibilität: Lernen ist jederzeit und überall möglich – ideal für volle Terminkalender.
  • Kostenersparnis: Keine Reise- oder Übernachtungskosten.
  • Selbstbestimmtes Lernen: Themen können wiederholt oder übersprungen werden.
  • Geringe Einstiegshürde: Ein Internetzugang und passende Hardware genügen.

Webseminare: Interaktive Mischung aus Präsenz und Online

Webseminare (auch als „Webinare“ bekannt) kombinieren die Vorteile von Präsenz- und Onlineformaten. Sie finden live zu festen Terminen statt und ermöglichen Austausch in Echtzeit.

Merkmale:

  • Interaktivität: Live-Fragen und Diskussionen mit dem Referenten sind möglich.
  • Ortsunabhängigkeit: Teilnahme von überall aus – nur eine stabile Internetverbindung ist nötig.
  • Zeitersparnis: Keine Anreise und kürzere Dauer (oft ca. 45 Minuten) machen Webseminare effizient.
  • Virtuelle Interaktion: Flexible Teilnahme aus dem Home-Office oder unterwegs ohne Anreise.

Fazit: Das richtige Format wählen

Jedes Schulungsformat hat seine Stärken:

  • Präsenzschulungen bieten persönlichen Austausch und feste Strukturen.
  • Onlineschulungen ermöglichen maximale Flexibilität und Kostenersparnis.
  • Webseminare verbinden Interaktivität mit Ortsunabhängigkeit.

Wählen Sie das Format, das am besten zu Ihrem Lernstil, Ihrer Zeitplanung und Ihrem Thema passt. Unternehmen können auch eine Kombination einsetzen, um Weiterbildung effizient und abwechslungsreich zu gestalten.

ESG-Reporting im Bau: Pflichten, Herausforderungen und Chancen
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ESG-Reporting im Bau: Pflichten, Herausforderungen und Chancen

Das Thema ESG-Reporting gewinnt in der Baubranche immer mehr an Bedeutung. Bauunternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance – ESG) transparent darlegen. Dieser Artikel erklärt, warum ESG-Reporting unverzichtbar ist, welche rechtlichen Pflichten bestehen und welche Chancen sich daraus ergeben.

5 Min. Lesezeit

Was ist ESG-Reporting?

ESG-Reporting bezeichnet den Prozess, durch den Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erfassen, bewerten und offenlegen.
„Nachhaltigkeit im Bauwesen ist kein Zusatz, sondern ein zentraler Bestandteil unserer wirtschaftlichen Verantwortung. ESG-Reporting ermöglicht es uns, Transparenz zu schaffen und unseren Fortschritt zu messen“, erklärt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Warum ESG-Reporting in der Baubranche unverzichtbar ist

Die Bauwirtschaft hat enorme Auswirkungen auf die Umwelt – von CO₂-Emissionen über Ressourcenverbrauch bis zur Landnutzung. ESG-Reporting hilft Unternehmen, ihre Strategien anzupassen, Ressourcen effizient zu nutzen und soziale Verantwortung zu übernehmen.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) betont: „Ein umfassendes Nachhaltigkeitsberichtssystem ist entscheidend, um die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen unserer Projekte zu verstehen und zu kommunizieren.“

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

In Europa ist ESG-Reporting gesetzlich vorgeschrieben. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, regelmäßig über ESG-Kriterien zu berichten. Dazu gehören unter anderem CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Abfallmanagement und Arbeitsrechte. Standards wie GRI oder SASB sind häufig die Grundlage.

Fristen und Umsatzanforderungen

  • Ab 1. Januar 2025: Unternehmen unter der NFRD, vor allem große kapitalmarktorientierte Unternehmen, müssen berichten.
  • Ab 1. Januar 2026: Große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren, sind betroffen (mind. 250 Mitarbeitende, >40 Mio. € Umsatz oder >20 Mio. € Bilanzsumme).
  • Ab 1. Januar 2027: Kapitalmarktorientierte KMU müssen ESG-Berichte erstellen, sofern sie nicht befreit sind.
  • Ab 1. Januar 2029: Nicht-europäische Unternehmen mit >150 Mio. € Nettoumsatz in der EU und einer Niederlassung in der EU werden ebenfalls verpflichtet.

Herausforderungen bei der Umsetzung

  • Datenverfügbarkeit und -qualität: Exakte Daten sind schwer zu erheben, besonders bei internationalen Projekten.
  • Komplexität der Berichterstattung: Unternehmen müssen vielfältige Standards und Kriterien erfüllen.
  • Ressourcen und Know-how: Für KMU ist der Aufbau von Expertise und IT-Systemen aufwendig und kostspielig.

Chancen durch ESG-Reporting

  • Wettbewerbsvorteil: Transparente Nachhaltigkeitsberichte ziehen Investoren und Kunden an.
  • Risikomanagement: Risiken lassen sich frühzeitig erkennen und steuern.
  • Effizienzsteigerung: Nachhaltige Prozesse führen oft zu Kostensenkungen und effizienteren Abläufen.

Fazit

ESG-Reporting ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Es ist ein strategisches Instrument, um Bauunternehmen zukunftsfähig zu machen. Transparente Berichterstattung stärkt das Vertrauen von Kunden, Investoren und Stakeholdern und positioniert die Baubranche nachhaltig und wettbewerbsfähig.

450 Euro Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Details und Termine
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450 Euro Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Details und Termine

Gemäß dem im Oktober 2021 beschlossenen Tarifvertrag erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe mehrere Einmalzahlungen. Nachdem die erste Zahlung bereits 2022 erfolgt ist, steht nun die zweite Einmalzahlung an. Diese Regelung bringt für die Beschäftigten in den Gebieten West und Berlin eine spürbare Entlastung – ein wichtiges Signal in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.

5 Min. Lesezeit

Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Hintergrund und Höhe

Der Tarifvertrag aus Oktober 2021 sieht insgesamt zwei Einmalzahlungen für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe vor. Nach der ersten Zahlung in Höhe von 400,00 Euro im Mai 2022 folgt nun die zweite Einmalzahlung. Mit der Mai-Abrechnung 2023 erhalten berechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 450,00 Euro.

Auszahlungstermine und Berechtigte

Die zweite Einmalzahlung wird allen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten der Betriebe im Bauhauptgewerbe in den Gebieten West und Berlin mit dem Mai-Entgelt 2023 ausgezahlt. Auch Teilzeitangestellte profitieren, wobei die Auszahlung anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit erfolgt.

Sonderregelung für Auszubildende

Auszubildende in den Gebieten West und Berlin, die sich im zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr befinden, haben ihre Einmalzahlung in Höhe von 110,00 Euro bereits mit der Vergütung im März 2023 erhalten. Diese Sonderregelung stellt sicher, dass auch der Nachwuchs im Bauhauptgewerbe von der tariflichen Vereinbarung profitiert.

Keine Einmalzahlung im Tarifgebiet Ost

Aufgrund der prozentual höheren Entgeltsteigerung für das Tarifgebiet Ost (West/Berlin: +2,0 %, Ost: +2,7 %) sind mit dem Mai-Entgelt 2023 keine zusätzlichen Einmalzahlungen vorgesehen.

Ausblick: Nächste Entgeltanpassung ab Januar 2024

Die nächste Anpassung im Bauhauptgewerbe erfolgt am 1. Januar 2024. Dabei wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Über die Details und weitere geplante Änderungen werden wir rechtzeitig informieren.

Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe
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Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 ein Grundsatzurteil gefällt, das die Arbeitszeiterfassung in Deutschland nachhaltig verändert. Auch Baubetriebe sollten sich jetzt vorbereiten. In unserem ersten Blog-Artikel haben wir die wichtigsten Folgen vorgestellt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen ein digitales Zeiterfassungssystem erfüllen muss und welche Aspekte bei der Einführung besonders wichtig sind.

5 Min. Lesezeit

Anforderungen an digitale Zeiterfassungssysteme

Ein digitales Zeiterfassungssystem muss die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erfüllen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen. Die Beschäftigten müssen jederzeit auf ihre Arbeitszeitaufzeichnungen zugreifen können, damit sie ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen können.

Ein gutes System sollte außerdem:

  • Einfache Bedienbarkeit bieten, um die Nutzung zu erleichtern. Intuitive Oberflächen senken Hemmschwellen.
  • Zugänglich und unmittelbar sein: Echtzeit-Zugriff erleichtert Transparenz.
  • Aktuelle Daten liefern, damit Lohnbuchhaltung, Kolonnen und Dienstpläne schnell angepasst werden können.
  • Überall nutzbar sein – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder im Homeoffice.
  • Zusatzfunktionen enthalten, die Mehrwert schaffen: Ein Urlaubsplaner kann Papierarbeit ersetzen, ein elektronisches Bautagebuch unterstützt bei Bauabschnittsdokumentationen. Auch eine automatische Zuschlagsberechnung entlastet die Lohnbuchhaltung und reduziert Fehler.

Hinweis: Digitale Zeiterfassung ist kein Kontrollinstrument, sondern schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern.

Auswirkungen des BAG-Urteils auf Baubetriebe

Das EuGH-Urteil verpflichtet Deutschland dazu, eine klare gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung zu erlassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird erwartet, doch schon jetzt gilt: Bauunternehmen müssen Systeme bereitstellen, die Arbeitsbeginn, Pausen, Arbeitsende, Überstunden und andere relevante Daten zuverlässig dokumentieren. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass die tatsächliche Arbeitszeit korrekt erfasst wird und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Vorteile digitaler Zeiterfassung

  • Weniger manueller Aufwand: Lohnbuchhaltung und Mitarbeiter sparen Zeit, weil Stunden und Fehlzeiten nicht mehr manuell übertragen werden müssen.
  • Automatische Berechnung: Die Arbeitszeit wird automatisch ausgewertet – das verringert Fehler.
  • Transparenz bei Betriebsprüfungen: Alle Daten sind jederzeit verfügbar, auch bei Zollkontrollen auf der Baustelle oder im Büro.
  • Kosten- und Fehlerreduktion: Doppelte Erfassungen oder Korrekturen entfallen.
  • Effizienzsteigerung: Aktuelle Daten ermöglichen eine schnelle Anpassung von Kostenstellen, Kolonnen und Dienstplänen.

Flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit

Auch mit digitaler Zeiterfassung bleiben flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit möglich. Wichtig ist jedoch, dass jede tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird. So behalten Unternehmen die Flexibilität, erfüllen aber zugleich ihre gesetzlichen Pflichten.

Kosten-Nutzen-Abwägung und Tipps zur Einführung

Die Einführung eines digitalen Systems ist eine Investition, die gut geplant sein will:

  • Erstellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung, um langfristige Einsparungen abzuschätzen.
  • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und lassen Sie sich Präsentationen zeigen, um die Funktionen zu prüfen.
  • Beachten Sie neben den Anschaffungskosten auch laufende Gebühren und mögliche Erweiterungen.

Eine sorgfältige Auswahl sorgt für eine rechtssichere, effiziente und zukunftsfähige Lösung für Ihren Baubetrieb.

Beschäftigte im Bau erhalten 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
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Beschäftigte im Bau erhalten 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie

Die Inflation trifft auch die Baubranche hart: Bauarbeiter*innen und kaufmännische Angestellte spüren den Kaufkraftverlust deutlich. Um die Belastung abzufedern, haben sich die Tarifparteien des Baugewerbes auf eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro geeinigt. Sie wird in zwei Raten ausgezahlt und gilt für fast 890.000 Beschäftigte. Auch Azubis und Teilzeitkräfte profitieren. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Details zu Auszahlung, Kürzungen und Hintergründen.

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Beschluss der Tarifparteien und Geltungsbereich

Am 30. Januar 2023 einigten sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die IG BAU, dass eine Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte im Baugewerbe gezahlt wird. Rund 890.000 Arbeitnehmende profitieren davon. Der neue Tarifbeschluss trat am 1. Februar 2023 in Kraft, die Allgemeinverbindlichkeit wurde beantragt. Arbeitgeber dürfen sogar mehr als 1.000 Euro zahlen. Beträge bis 3.000 Euro bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.

Auszahlung in zwei Tranchen und steuerliche Behandlung

Die 1.000 Euro werden in zwei Raten zu je 500 Euro bis spätestens 30. September 2023 und 30. September 2024 ausgezahlt. Übersteigt die Prämie 3.000 Euro, wird der übersteigende Teil sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber können die Beträge auch in Raten auszahlen.

Sonderregelungen für Auszubildende und Teilzeitkräfte

Auszubildende erhalten 300 Euro, ebenfalls in zwei Tranchen zu je 150 Euro, mit denselben Fristen. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Prämie anteilig entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit im Verhältnis zur tariflichen Arbeitszeit.

Kürzungen bei verspätetem Eintritt oder Unterbrechungen

Für jeden vollen Kalendermonat zwischen Februar 2023 und Dezember 2024 ohne Beschäftigungsverhältnis reduziert sich die Prämie um 1/23. Beispiel: Tritt ein Arbeitnehmer am 2. Mai 2023 ein, werden Februar, März und April gekürzt.

Das ergibt:
1.000 € – (3 × 43,48 €) = 869,56 € in zwei Raten zu je 434,78 €.

Bereits gezahlte Inflationsprämien vor dem Beschluss können mit der vereinbarten Prämie verrechnet werden. Eine erneute Zahlung ist dann nicht erforderlich.

Bedeutung der Prämie für Beschäftigte und Unternehmen

Die Inflationsausgleichsprämie ist ein starkes Signal für Stabilität und soziale Verantwortung. Sie soll Privathaushalte entlasten und die attraktiven tariflichen Rahmenbedingungen im Bauhauptgewerbe sichern. Carsten Burckhardt (IG BAU) betonte: „Fast alles ist deutlich teurer geworden, insbesondere die Energiekosten. Deshalb freut es mich sehr, dass wir diese zusätzlichen Zahlungen erwirken konnten.“
Darüber hinaus zeigt der Beschluss, wie Tarifparteien in Zeiten von Fachkräftemangel und wirtschaftlichen Unsicherheiten sozialpartnerschaftliche Lösungen finden. Gleichzeitig dient die Prämie als Mittel, um Beschäftigte langfristig an Bauunternehmen zu binden und Vertrauen zu schaffen.