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Top Beitrag der Woche

Alle 4 Minuten 3 Wohnungen: Ampel plant 400.000 pro Jahr
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Alle 4 Minuten 3 Wohnungen: Ampel plant 400.000 pro Jahr

Mit der Vorstellung des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal für den Wohnungsbau in Deutschland. Ein eigenständiges Bundesbauministerium unter der Leitung von Klara Geywitz sowie ambitionierte Pläne für jährlich 400.000 neue Wohnungen zeigen, dass das Bauwesen wieder stärker in den politischen Fokus rückt. Für die Bauwirtschaft bedeutet das nicht nur mehr Aufmerksamkeit, sondern auch eine enorme Herausforderung – und große Chancen.

5 Min. Lesezeit

Neues Bundesbauministerium: Ein starkes Signal für die Branche

Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat mit ihrem Regierungsprogramm ein klares Bekenntnis zum Bausektor abgegeben. Das neu geschaffene Ministerium für Bau und Wohnen ist erstmals eigenständig und nicht mehr Teil anderer Ressorts wie Umwelt oder Inneres. Diese Autonomie soll es ermöglichen, zentrale Themen des Bauwesens gezielter anzugehen. Gleichzeitig wird eine enge Zusammenarbeit mit den Ministerien für Wirtschaft, Klimaschutz, Verkehr und digitale Infrastruktur vorgesehen, um Synergien zu nutzen.

Ambitioniertes Ziel: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr

Ein Kernpunkt des Koalitionsvertrags ist das Wohnungsbauprogramm: Das Ministerium strebt an, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen, von denen 100.000 öffentlich gefördert werden sollen. Dieses Ziel ist ambitioniert – es entspricht einer Steigerung von rund 25 % gegenüber den Vorjahren. Umgerechnet bedeutet dies, dass alle vier Minuten drei Wohnungen bezugsfertig sein müssten.

Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungssuchende

Die Pläne sind sowohl aus Sicht der Wohnungssuchenden als auch aus Sicht der Bauwirtschaft ein wichtiges Signal. Für die Baubranche eröffnet sich die Chance auf langfristig stabile Auftragslagen, während für viele Menschen der Wohnraumdruck gelindert werden könnte. Das Baugewerbe wird damit erneut als tragende Säule der deutschen Wirtschaft unterstrichen.

Stimmen aus der Branche: ZDB und BVMB begrüßen die Pläne

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), sieht in den Plänen ein enormes Potenzial, weist jedoch auf den bestehenden Bauüberhang hin, der bereits eine Herausforderung darstellt. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB, bezeichnet die 400.000 Wohnungen pro Jahr als „wichtiges Pfund für die Bauwirtschaft“ und betont die Bedeutung dieser politischen Entscheidung.

Quellen:

BVMB-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag – Presse-Blog
https://www.baulinks.de/webplugin/2021/1752.php4

Mehr zu Organisation und neuem Standort des Ministeriums finden Sie hier:
Klara Geywitz: Eine Frau für den Bau – Wirtschaft – SZ.de (sueddeutsche.de)

Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld
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Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld

Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen 2021 im Bauhauptgewerbe drohte ein bundesweiter Baustellenstreik. Erst ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren brachte eine Einigung. Das Ergebnis: Verbesserungen bei Wegegeld, Löhnen und Sonderzahlungen. Hier finden Sie alle wichtigen Details des Schlichterspruchs.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Warum es zur Schlichtung kam

Die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe blieben 2021 zunächst ohne Ergebnis. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung für Fahrzeiten zur Baustelle (Wegegeld).
Um einen großflächigen Streik zu vermeiden, wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Nach vier intensiven Verhandlungstagen legte der Schlichter eine Einigung vor.

Kernpunkte des Schlichterspruchs

  • Verbesserungen bei Wegegeld
  • Lohnerhöhungen in mehreren Stufen
  • Einführung von Corona-Prämien für Beschäftigte und Auszubildende
  • Planung weiterer Anpassungen bis 2022

Lohnerhöhungen und Corona-Prämien im Überblick

Zum 01.11.2021

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +3,00 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.12.2021

  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Bis spätestens 01.01.2022

  • Corona-Prämie West: 500 €
  • Corona-Prämie Ost: 220 €
  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Hinweis: Die Corona-Prämie ist steuerfrei, wenn sie spätestens bis 31.03.2022 gezahlt wird und der Steuerfreibetrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft ist. Andernfalls ist sie als Bruttobetrag zu versteuern.

Zum 01.03.2022

  • Einmalzahlung Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.04.2022

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.05.2022

  • Einmalzahlung West: 400 €

Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte

Der Schlichterspruch brachte eine Lohnsteigerung in mehreren Stufen, steuerfreie Corona-Prämien und eine klare Regelung zum Wegegeld. Für Arbeitgeber bedeutet das Planungssicherheit bei den Personalkosten, während Arbeitnehmer von höheren Nettoleistungen profitieren.

Fazit

Der Schlichterspruch 2021 beendete eine drohende Tarifkrise im Bauhauptgewerbe und brachte deutliche finanzielle Verbesserungen für Beschäftigte.

Einen aktuellen Überblick über kommende Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Beitrag.

Cloud Computing im Bau: Chancen, Sicherheit & Nutzen erklärt
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Cloud Computing im Bau: Chancen, Sicherheit & Nutzen erklärt

Cloud Computing ermöglicht eine einfache Organisation von Daten, Kommunikation und Anwendungen auf einer zentralen Plattform. Dadurch können Prozesse effizienter gestaltet werden – auch die Bauwirtschaft profitiert von diesem produktiven Nutzen. Dennoch gibt es nach wie vor Unternehmen, die aus Sorge um ihre IT-Sicherheit vor der Nutzung moderner Cloud-Lösungen zurückschrecken.

5 Min. Lesezeit

Prolog – Die Lochkarte

Clouds vereinfachen Prozesse. Grundsätzlich klingt das einleuchtend, zumal diese Prozesse eine Verbindung von Kommunikation, Datenablage, Anwendungen und Tools auf einer einzelnen Plattform ermöglichen.
Aber fangen wir lieber am Anfang an:
Sie kennen Lochkarten? Diese Karten aus Karton, die bis Mitte der 1970er-Jahre als Daten- und Programmträger verwendet wurden und in diversen Spionageserien als ultimative Waffe zur Ergreifung der digitalen Weltherrschaft dienten?

Was damals als revolutionär für die Optimierung der Arbeitswelt galt, legte den Grundstein für die heutige Digitalisierung. Allerdings wäre es doch ein wenig kompliziert, aktuelle Terabyte-Mengen an Daten auf Lochkarten auszulagern. Deswegen gibt es inzwischen Clouds, die diesen Prozess übernehmen und sich in allen datenaffinen Branchen nutzen lassen – die Sache mit der digitalen Weltherrschaft stellen wir an dieser Stelle lieber zurück.

Vorteile des Cloud Computing für die Baubranche

Welche Vorteile bringt die Einrichtung einer Cloud-Lösung speziell für Bauunternehmen?
Prinzipiell ermöglicht eine Cloud in Kombination mit Anwendungen wie Microsoft Teams oder SharePoint eine zentrale Verbindung von Kommunikation, Datenablage und Anwendungen auf allen Geräten – PC, Laptop oder Smartphone.

  • Durchgängiger Zugang zu aktuellen Daten, die gleichzeitig bearbeitet und eingesehen werden können
  • Austausch mit Mitarbeitenden, Partnern und Dienstleistern über audiovisuelle Online-Besprechungen
  • Zeit- und ortsunabhängige Zusammenarbeit ohne Leistungsverlust
  • Hohe Skalierbarkeit, etwa bei Expansionen oder neuen Standorten

Für die Bauwirtschaft bedeutet das eine grundlegende Prozessoptimierung. Projektfortschritte können dokumentiert, Abläufe automatisiert und Ressourcen effizienter genutzt werden. Nicht zuletzt wirkt sich Cloud Computing positiv auf die Kostenstruktur aus: Überflüssige Arbeitsschritte entfallen, was Zeit und Geld spart.

Skepsis gehört dazu

Trotz dieser Vorteile herrscht in vielen Bauunternehmen noch Skepsis. Digitalisierung von Unternehmensdaten und -prozessen wirft zwangsläufig die Frage nach IT-Sicherheit auf. Man hört ständig von Hacking, Cyberangriffen oder Datendiebstahl – bei Schadenshöhen im Milliardenbereich ist diese Sorge nicht unbegründet.

Doch wie sicher ist die lokale Umgebung wirklich? Geht ein Gerät verloren oder fällt aus, sind auch die darauf gespeicherten Daten gefährdet.

Cloud-Umgebung vs. Lokal-Umgebung

Sind Daten in der Cloud gespeichert, reicht ein neues Gerät, um sofort wieder auf alle Informationen zugreifen zu können.
Weitere Vorteile:

  • Cloud-Anbieter schließen Sicherheitslücken durch regelmäßige Updates und Patches schneller und zuverlässiger
  • Multifaktor-Authentifizierung schützt vor Identitätsdiebstahl
  • „Schwarmintelligenz“: Sicherheitsprodukte profitieren von der gebündelten Erfahrung aller angeschlossenen Nutzer und bieten so mehr Schutz als klassische Malwarescanner

Fazit

Cloud Computing bietet eine Vielzahl an Vorteilen und überschaubare Risiken. Ja, die allgemeine Gefahr durch Cyberangriffe bleibt – doch Clouds setzen modernste Sicherheitsmechanismen ein, um Unternehmen bestmöglich zu schützen.

Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Vorteile einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Cloud. So kann die digitale Weltherrschaft abgewendet werden – und James Bond darf Urlaub machen.

FAQ:

Welche Vorteile hat Cloud Computing für Bauunternehmen?

Cloud Computing ermöglicht Bauunternehmen zentrale Datenverwaltung, flexible Zusammenarbeit, Prozessoptimierung und Kosteneinsparungen.

Ist Cloud Computing in der Baubranche sicher?

Ja, moderne Cloud-Lösungen bieten durch Updates, Multifaktor-Authentifizierung und „Schwarmintelligenz“ mehr Schutz als lokale Systeme.

Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife
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Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife

Mit dem vorübergehenden Abbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe bestand die Gefahr eines bundesweiten Streiks. Dank eines Schlichterspruchs konnte jedoch eine Einigung erzielt und ein Stillstand auf Baustellen verhindert werden. Nachdem die Tarifverhandlungen zunächst ergebnislos blieben, war die Schlichtung die letzte Möglichkeit, einen umfassenden Baustellenstreik abzuwenden. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung der Arbeitnehmer für die Fahrt zur Baustelle. Nach vier Tagen intensiver Gespräche steht nun das Ergebnis fest.

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Neue Wegezeitentschädigung ab 2023

Ab 01.01.2023 entfällt der bisherige Zuschlag der Wegezeitentschädigung von 0,5 %. Stattdessen tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Entschädigung für Wegezeiten neu strukturiert.

Höherer Verpflegungszuschuss ab 2024

Ab 01.01.2024 wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Diese Anpassung soll die gestiegenen Kosten für Bauarbeiter ausgleichen.

Tarifliche Lohnerhöhungen bis 2024

In einem 3-stufigen Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.03.2024 steigen die Tariflöhne:

  • Westen: + 6,2 %
  • Osten: + 8,5 %

Zusätzlich erhalten Beschäftigte:

  • Westen: Einmalzahlungen von 400 € (Mai 2022) und 450 € (Mai 2023)

Corona-Prämie für Bauhauptgewerbe

Die Corona-Prämie beträgt:

  • Westen: 500 €
  • Osten: 220 €

Die Auszahlung erfolgt mit dem Lohn für Januar 2022.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der neue Tarifvertrag gilt für 33 Monate und endet am 31. März 2024.

Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft
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Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft wird grüner, die Bauwirtschaft wird digitaler, die Bauwirtschaft wird moderner. Vorausschauende Planungsmodelle, KI-Auslagerung von Angebotsposten, automatisierter Abgleich von Dokumenten – all das sind Vorgänge, die durch die Digitalisierung im Baugewerbe vorangetrieben werden. Gerade in der Baubranche bieten sich diese Entwicklungen an. Bauunternehmen müssen die Zeit nutzen, um die Digitalisierung konsequent voranzutreiben und auch im Jahr 2030 erfolgreich im Markt bestehen zu können.

5 Min. Lesezeit

Modernisierung der Bauwirtschaft – Survival of the fittest

Das erste deutsche Haus aus dem 3D-Drucker ist zwar teurer als ein herkömmliches Gebäude, die dahinterstehende Innovation darf aber nicht verkannt werden. Und obwohl analoge Prozesse nie ganz aus dem Baugewerbe verschwinden werden, ist eine digitale Erweiterung und Optimierung längst unverzichtbar. Trotzdem haben noch nicht alle Unternehmen eine entsprechende Umstellung eingeleitet, um bis Bauen 2030 das Ziel des digitalisierten Bauunternehmens zu erreichen.

Gerade in der Geschäftsleitung sollte klar sein: Eine Neuorientierung und Umstrukturierung gelingt nicht von heute auf morgen, sondern braucht Zeit. Der 31. Dezember 2029 – ein Montag – ist eindeutig zu spät, um sich über die Zukunft Bauwirtschaft Gedanken zu machen. Veränderungen müssen jetzt eingeleitet werden, um mit anderen Unternehmen Schritt zu halten, die bereits in der Umsetzung sind.

Bauen 2030 – attraktiv und effizient

Aber was bedeutet Bauen 2030 eigentlich? Kurz gesagt: Effizienz durch Prozessoptimierung.

  • Diese Effizienz gleicht den aktuellen Fachkräftemangel am Bau aus, indem Prozesse verschlankt und überflüssige Schritte vermieden werden.
  • Gleichzeitig macht die Modernisierung das Baugewerbe attraktiver für neue Fachkräfte, die sich einen zeitgemäßen Arbeitsplatz wünschen.

Die Attraktivität einer Branche steht und fällt mit der Anwendung moderner digitaler Tools – auch im Hinblick auf nachhaltige und umweltfreundliche Maschinennutzung. Solche Anwendungen optimieren Abläufe und erhöhen die Strukturiertheit. Daraus entsteht ein bewussterer Umgang mit Ressourcen, der zum Beispiel die Gefahr von Verschwendung oder „Restposten“ auf der Baustelle senkt.

Digitalisierungsstrategie – Orientierung an Branchen-Pionieren

Die Vorteile einer rechtzeitigen Digitalisierung im Bau sind klar. Doch wie kommen Unternehmen dorthin? Viele stoßen an ihre Grenzen, weil sie sich entweder zu wenig oder zu viel aufbürden.

Die vielversprechendste Strategie: Orientierung an Branchen-Pionieren, die bereits erste Digitalisierungspläne umsetzen. Wer dem Ziel Bauen 2030 folgen will, sollte deren Beispiele studieren, daraus eigene Pläne entwickeln und entsprechende Umstrukturierungen vorskizzieren.

Steht der Digitalisierungsplan, lässt er sich nach und nach in kleineren Projekten umsetzen. So etabliert sich der Gedanke der Digitalisierung in den firmeninternen Prozessen, ohne die Belegschaft zu überfordern. Denn am Ende hängt alles von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab: Akzeptanz und Verständnis sind das A und O. Digitalisierung ist weniger eine Softwarefrage als eine Kopfsache.

Der Weg dahin: schrittweises Heranführen, Schulungen zu Programmen, Cloud-Nutzung, Training im Umgang mit neuen Tools. Im Idealfall werden Ideen zunächst verstanden, dann gelernt und schließlich akzeptiert.

Besser heute als morgen – „Für Alles werde alles frisch gewagt“

Genau deswegen gilt: Lieber heute als morgen mit dem Umdenken beginnen. Digitalisierung ist ein großes Boot – und jedes Mitglied des Unternehmens sitzt an einem eigenen Ruder. Nur wenn alle auf Augenhöhe koordiniert arbeiten, kommt das Boot voran.

Jeder Ruderschlag zählt. Eine allgemeingültige Antwort auf das „Wie?“ gibt es nicht. Jede Digitalisierungsstrategie im Baugewerbe ist individuell, mit Chancen und Risiken. Was bleibt: Digitalisierung ist ein langwieriger Prozess, der nicht durch einen Knopfdruck abgeschlossen ist.

Auch wenn das Baugewerbe 2030 weiterhin auf das analoge Handwerk setzt, muss die Digitalisierung als neues Zeitalter ernst genommen werden. Nur so verhindert die Branche, dass das Schiff der Bauwirtschaft auf dem analogen Riff strandet.

SOKA-BAU: Neue Beitragspauschale für Angestellte ab April 2021
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SOKA-BAU: Neue Beitragspauschale für Angestellte ab April 2021

Die SOKA-BAU hat im Rahmen der Anpassung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren zum 01. April 2021 eine neue monatliche Beitragspauschale in Höhe von 18 Euro für Angestellte eingeführt. Diese bundesweit einheitliche Pauschale dient der Finanzierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft. Sie soll die Ausbildungskapazitäten sichern und damit langfristig dem Fachkräftemangel in der Branche entgegenwirken.

5 Min. Lesezeit

Für welche Arbeitnehmer ist die Beitragspauschale zu zahlen?

Die Beitragspauschale ist für alle technischen und kaufmännischen Angestellten sowie für nicht-gewerbliche Poliere mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nach SGB VI zu entrichten.

Nicht zu zahlen ist die Pauschale für:

  • kaufmännische geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV)
  • ruhende Arbeitsverhältnisse (z. B. Elternzeit, Pflegezeit)
  • ngestellte in Dienstpflicht (z. B. freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst)
  • Auszubildende

Höhe der Beitragspauschale

  • Monatspauschale: 18,00 € bei durchgehendem Beschäftigungsverhältnis
  • Tagespauschale: 0,90 € je Beschäftigungstag (maximal 18,00 € pro Monat)

Diese Regelung stellt sicher, dass auch Teilmonate fair abgerechnet werden.

Zeitpunkt und Zahlungsfälligkeit

Die Beitragspauschale fällt erstmals ab April 2021 an. Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des VTV ist sie für die Abrechnungsmonate April, Mai und Juni 2021 jedoch erst zum 28. August 2021 fällig. Säumniszuschläge erhebt die SOKA-BAU bis zu diesem Termin nicht.

Ab Juli 2021 ist die Pauschale dann regelmäßig zum 28. des Folgemonats zu entrichten.

Vorzeitige Zahlung – was passiert?

Zahlt ein Betrieb die Beitragspauschale vor Fälligkeit (28.08.2021), wird der Betrag von SOKA-BAU vorerst einbehalten und automatisch zugeordnet.

  • Betriebe ohne Angestellte oder zu hohe Beträge werden automatisch erstattet.
  • Unternehmen können zu viel gezahlte Beiträge selbst zurückfordern.
Aktuelle Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe 2026
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Aktuelle Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe 2026

Seit dem 1. April 2024 gilt der neue Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe in Deutschland. Die Vereinbarung sieht gestaffelte Entgelterhöhungen vor – in drei Stufen. Besonders relevant für Bauunternehmen: Der April 2024 ist ein sogenannter Nullmonat, das heißt, die Lohnerhöhungen greifen erst ab Mai 2024. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen – mit regionaler Differenzierung nach West, Ost und Berlin. Außerdem können Sie alle Tabellen kostenlos als PDF herunterladen.

5 Min. Lesezeit

Was Bauunternehmen zur aktuellen Tarifrunde wissen sollten

Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe 2024 führten zu einer dreistufigen Anhebung der Löhne und Gehälter. Die zweite Stufe tritt zum 1. April 2025 in Kraft. Im Fokus stehen dabei:

  • Tariflöhne für gewerbliche Arbeitnehmer
  • Gehälter für Angestellte und Poliere
  • Unveränderte Ausbildungsvergütungen

Weitere Details zur ersten Stufe der Tarifrunde und zum Ablauf der Verhandlungen finden Sie in unserem Hintergrundbeitrag zur Tarifrunde im Baugewerbe.

Tarifentwicklung 2026: Dritte Stufe und bundesweite Ost-West-Angleichung

Zum 1. April 2026 tritt im Bauhauptgewerbe die dritte Stufe des aktuellen Entgelt-Tarifvertrags in Kraft. In diesem Zuge werden die Tariflöhne und Gehälter im Tarifgebiet West nochmals angehoben. Gleichzeitig erfolgt die vollständige Ost-West-Angleichung: Die Entgelte im Tarifgebiet Ost werden auf das West-Niveau angehoben.

Damit gelten ab April 2026 bundesweit einheitliche Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen, ohne regionale Unterschiede zwischen Ost und West. Die Tarifregelung schließt den mehrstufigen Anpassungsprozess ab, der seit 2024 vereinbart wurde, und sorgt für klare und einheitliche Rahmenbedingungen im gesamten Bauhauptgewerbe.

Tariflöhne im Bauhauptgewerbe ab 1. April 2026

Tariflöhne West-, Ostdeutschland und Berlin

Die nachfolgende Tabelle zeigt die tariflich vereinbarten Stundenlöhne, den Bauzuschlag und den Gesamtstundenlohn für gewerbliche Beschäftigte in ganz Deutschland:

Lohngruppe TL in € BZ in € GTL in €
6
28,06
1,66
29,72
5
25,77
1,52
27,29
4 (Ecklohn)
24,60
1,45
26,05
3
22,64
1,33
23,97
2a
22,10
1,30
23,40
2b
20,02
1,18
21,20
2
17,69
1,04
18,73
1
14,98
0,88
15,86
4 (Fliesen-, Platten-, Mosaikleger)
25,34
1,50
26,84
4 (Baumaschinenführer)
24,98
1,47
26,45

TL = Tarifstundenlohn, BZ = Bauzuschlag 5,9 % vom TL, GTL = Gesamtstundenlohn

Gehälter für Angestellte und Poliere ab 1. April 2026

Tarifgehälter – gewerkschaftlich vereinbart (bundesweit)

Die Gehaltstabelle gilt für alle Angestellten und Poliere im Bauhauptgewerbe:

Tarifgruppe in €
A I
2.983,00
A II
3.400,00
A III
3.862,00
A IV
4.339,00
A V
4.830,00
A VI
5.340,00
A VII
5.878,00
A VIII
6.432,00
A IX
7.145,00
A X
7.961,00

Spezielle Tarifgehälter im feuerungstechnischen Gewerbe

Für Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe gelten abweichende Gehaltstabellen:

Tarifgruppe West, Ost, Berlin, in € Hamburg, in €
Feuerungs- und Ofenbau, Koksofen- und Gaswerks-ofenbau sowie Ofenmeister
6.496,00
6.549,00
Schornsteinbau
6.763,00
6.81100

Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe werden erhöht

Gewerblicher Bereich

Ausbildungsjahr in €
1.
1.122,00
2.
1.351,00
3.
1.610,00
4.
1.714,00
Feuerungstechnisches Gewerbe
1.
1.122,00
2.
1.395,00
3.
1.719,00

Kaufmännischer/technischer Bereich

Ausbildungsjahr in €
1.
1.122,00
2.
1.247,00
3.
1.507,00

Weitere gesetzliche Änderungen seit Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Unternehmen im Baugewerbe zusätzliche Regelungen:

  • Anhebung des Mindestlohns
  • Neue Geringfügigkeitsgrenze
  • Geänderte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
  • Neue Beiträge zur Wegezeitentschädigung

Diese Regelungen gelten bundesweit, also unabhängig von Region oder Branche.

Lohngruppen im Baugewerbe – aktuelle Übersicht

Für die Einordnung von Mitarbeitenden gelten folgende Lohngruppen (bundeseinheitlich):

Lohngruppe Bezeichnung
2 / 2a / 2b
Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer
3 / 3a
Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer
4
Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer
5
Vorarbeiter, Baumaschinen-Vorarbeiter
6
Werkpolier, Baumaschinen-Fachmeister
KI und nun? Hat BIM ausgedient?
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KI und nun? Hat BIM ausgedient?

Kaum eine technologische Entwicklung sorgt derzeit für so viel Bewegung im Bauwesen wie die Künstliche Intelligenz (KI) – und plötzlich steht die Frage im Raum: Brauchen wir Building Information Modeling (BIM) überhaupt noch? Oder können wir uns den „alten Ärger“ jetzt sparen? Warum BIM keineswegs ausgedient hat,wie KI und BIM zusammenwirken und warum die Zukunft im Bauwesen gerade erst beginnt.

5 Min. Lesezeit

KI, BIM und die großen Herausforderungen im Bauwesen

Das Bauwesen steht vor enormen Herausforderungen – von Nachhaltigkeit bis hin zu gesellschaftlichen und finanziellen Zwängen. Digitale Lösungen versprechen Abhilfe, doch weder KI noch BIM stehen ganz oben auf der Wunschliste. Während KI als Allheilmittel gefeiert wird, scheint BIM nach 30 Jahren Praxis etwas an Glanz verloren zu haben. Die Frage ist berechtigt: Können wir uns BIM jetzt sparen? Doch so einfach ist es nicht. Die Realität ist komplexer und verlangt nach einem differenzierten Blick.

Die fragmentierte Lieferkette – das eigentliche Problem

Das eigentliche Problem im Bauwesen ist die fragmentierte Lieferkette. In jeder Lebenszyklusphase eines Bauwerks – von der Planung über die Ausführung bis zum Betrieb – wechseln die Akteure und mit ihnen die Datenstrukturen. Das führt zu Datenverlusten und Wissenslücken, besonders beim Übergang von einer Phase zur nächsten. Gerade im Betrieb, wo die größten Kosten und der größte Energieverbrauch anfallen, fehlt oft das nötige Projektwissen. Diese Brüche in den Informationsflüssen sind nicht neu, aber sie behindern bis heute effiziente und nachhaltige Prozesse.

Von Sollbruchstellen und Schnittstellen: Was wir aus der Logistik lernen können

Ein Teilgebiet der KI ist das Machine Learning (ML). Hier lernen Algorithmen aus Daten, ohne dass sie explizit für jede einzelne Aufgabe neu programmiert werden müssen. Deep Learning wiederum ist eine spezielle Form des ML, die mit tiefen neuronalen Netzen arbeitet – und die Grundlage für moderne Sprachmodelle wie ChatGPT bildet. Machine Learning ist heute das Herzstück vieler KI-Anwendungen, weil es ermöglicht, Muster und Zusammenhänge in großen Datenmengen zu erkennen.

Die Datenflüsse im Bauwesen erinnern an die Anfänge der Eisenbahn: Unterschiedliche Gleisbreiten führten zu Chaos und ineffizientem Umladen. Erst durch Standardisierung und funktionierende Schnittstellen wurde ein reibungsloser Ablauf ermöglicht. Ähnlich in der Logistik: Früher wurden Waren in Säcken und Fässern transportiert, heute sorgen genormte Container für Effizienz. Die Lehre: Ohne Schnittstellen und Standards bleibt alles fragmentiert. Für das Bauwesen bedeutet das: Wir brauchen gemeinsame digitale Schnittstellen, damit Daten tatsächlich fließen können.

Digitale Infrastruktur als Fundament

Was wir brauchen, ist eine gemeinsame digitale Infrastruktur – ein Fundament, auf dem alle Datenströme zusammenlaufen. Nur so können Informationen fließen, zu Wissen werden und die richtigen Entscheidungen ermöglichen. Das Ziel: Daten nicht nur sammeln, sondern auch sinnvoll nutzen. Das erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern auch organisatorische und menschliche Zusam-menarbeit. Die digitale Infrastruktur ist das Rückgrat für alle weiteren Innovationen.

BIM: Noch relevant oder schon überholt?

Nach 30 Jahren BIM-Praxis ist klar: Die eine, perfekte Datenstruktur für alle wird es nicht geben. Jeder Fachplaner, jedes Gewerk hat eigene Standards und Prozesse. Statt auf den „Einheitsbrei“ zu hoffen, sollten wir uns darauf konzentrieren, wie wir Datenfragmente sinnvoll verbinden und den Datenfluss zwischen den Systemen ermöglichen. BIM bleibt dabei zentral – muss jedoch weiterentwickelt und mit neuen Technologien kombiniert werden. Die Realität zeigt: Es geht nicht darum, BIM zu ersetzen, sondern es intelligenter und flexibler zu gestalten.

Praxis: Semantic Mapping und herstellerneutrale Datenformate

Ein Beispiel aus der Praxis: Der Export von Daten in herstellerneutrale Formate wie die Industry Foundation Classes (IFC) ist heute noch oft mühsam und fehleranfällig. KI kann hier helfen, indem sie die Übertragung mithilfe von „Semantic Mapping“ automatisiert und Fehler reduziert. So werden aus vielen Datenscherben einheitliche, nutzbare Informationen – und der Weg zur digitalen Infrastruktur wird geebnet. Die Kombination aus menschlicher Erfahrung und KI-gestützter Automatisierung eröffnet neue Möglichkeiten für Effizienz und Qualität.

Herausforderungen und Learnings

Die Integration von KI und BIM ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, bestehende Prozesse zu hinterfragen. Technische Hürden, unterschiedliche Datenstandards und organisatorische Widerstände sind Her-ausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch die Erfahrung zeigt: Wer offen für Neues ist und auf Zusammenarbeit setzt, kann die Digitalisierung im Bauwesen erfolgreich gestalten. Wichtig ist, nicht nur auf die Technik zu schauen, sondern auch auf die Menschen und ihre Kompetenzen.

Fazit: Gemeinsam produktiver werden

BIM hat keineswegs ausgedient – im Gegenteil: Erst durch die intelligente Kombination mit KI entsteht echter Mehrwert. Die digitale Infrastruktur ist der Schlüssel, um Produktivität und Nachhaltigkeit im Bauwesen zu steigern. KI ist dabei Brückenbauer und Beschleuniger, aber kein Ersatz für menschliches Know-how. Die Zukunft liegt in der Zusammenarbeit von Mensch, BIM und KI. Wer diesen Weg geht, wird nicht nur effizienter, sondern auch widerstandsfähiger und innovativer.

Baulohn 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick
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Baulohn 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Auch 2026 gibt es zahlreiche Änderungen im Baulohn, die Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen betreffen. Ob Mindestlohn, Einkommensteuertarif, Sozialversicherungswerte oder Ausgleichsabgabe – die Anpassungen wirken sich direkt auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Bauunternehmen aus. Für Lohnsachbearbeiter*innen ist es daher unerlässlich, über alle Neuerungen informiert zu sein, um Fehler und Nachberechnungen zu vermeiden. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir alle lohnrelevanten Änderungen für 2026 übersichtlich und alphabetisch zusammengestellt. Diese Zusammenfassung können Sie bequem über das unten stehende Formular herunterladen, um auch künftig den Überblick zu behalten.

5 Min. Lesezeit

Bedeutung der Änderungen für Baubetriebe

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Baubranche ist stark von gesetzlichen und tariflichen Anpassungen geprägt. Änderungen bei Steuern, Abgaben und Sozialversicherungswerten wirken sich direkt auf die Kostenplanung und Abrechnungspraxis von Bauunternehmen aus. Ein aktueller Überblick über alle Regelungen hilft, finanzielle Risiken und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Alphabetische Übersicht der wichtigsten Themen

Zu den relevanten Neuerungen für 2026 gehören:

  • Ausgleichsabgabe
  • Beitragsbemessungsgrenze
  • Einkommensteuertarif
  • Elektro- und Hybriddienstwagen – Auslagenersatz für private Ladekosten
  • Entfernungspauschale
  • Fünftelregelung
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Gruppenunfallversicherung
  • Insolvenzgeldumlage
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Kinderkrankengeld
  • Krankenkassen-Zusatzbeitrag
  • Künstlersozialabgabe
  • Mindestlohn
  • Minijob-Jahresverdienstgrenze
  • Privat Krankenversicherte
  • Sachbezugswerte
  • Sozialversicherungswerte

So behalten Sie den Überblick

Gerade im Baulohn ändern sich die Rahmenbedingungen regelmäßig. Ein strukturierter Überblick ermöglicht es Ihnen, Lohnabrechnungen fehlerfrei zu erstellen und Mitarbeitende korrekt zu entlohnen. Nutzen Sie die Zusammenfassung, um alle Details jederzeit griffbereit zu haben.