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Fachkräftegewinnung im Bau: Mit Digitalisierung Talente sichern
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Fachkräftegewinnung im Bau: Mit Digitalisierung Talente sichern

Der Mangel an qualifizierten Fachkräften gehört zu den größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft – und die Baubranche ist besonders stark betroffen. Während Aufträge steigen und die Anforderungen an Unternehmen wachsen, fehlt es vielerorts an motiviertem und gut ausgebildetem Personal. Um dem entgegenzuwirken, müssen Betriebe nicht nur innovative Wege der Fachkräftegewinnung einschlagen, sondern auch die eigenen Strukturen modernisieren. Digitalisierung, attraktive Arbeitsbedingungen und ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation sind entscheidende Faktoren.

5 Min. Lesezeit

Fachkräftemangel in Deutschland

Dass es in Deutschland an Fachkräften fehlt, ist längst bekannt. Eine zentrale Ursache ist der demografische Wandel: Immer mehr Erwerbstätige scheiden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus, während gleichzeitig weniger junge Menschen nachrücken. Hinzu kommt, dass technologische Entwicklungen oft schneller voranschreiten, als Mitarbeitende darauf vorbereitet werden. Neue digitale Tools und Prozesse gelten in vielen Branchen bereits als selbstverständlich, ohne dass ausreichend Schulungen oder Eingliederungsprogramme angeboten werden. Auch der zunehmende globale Wettbewerb trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte andere Karrierewege wählen. Zudem bietet insbesondere das Baugewerbe häufig noch nicht genügend attraktive Perspektiven für Frauen.

Alles in allem sind die Ursachen des Fachkräftemangels größtenteils menschengemacht – und damit grundsätzlich lösbar.

Baubranche zu unattraktiv für Nachwuchs?

Besonders im Baugewerbe zeigt sich der Fachkräftemangel deutlich. Ein zentraler Grund: Viele Unternehmen hinken bei Digitalisierung und Technologisierung hinterher. Junge Fachkräfte, die moderne, digitale Arbeitsweisen gewohnt sind, orientieren sich daher oft in andere Branchen.

Die analoge Systematik des Baugewerbes hat über Generationen funktioniert. Doch heute entstehen zusätzliche Herausforderungen: Papierbasierte Daten und Prozesse sind unflexibel und anfällig für Verlust, die Kommunikation mit Vorgesetzten ist oft umständlich, und Nachwuchskräfte, die optimierte digitale Abläufe kennen, empfinden diese Arbeitsweise als hinderlich. Selbst kleine Hindernisse können zu Überforderung und Demotivation führen – und damit Talente abschrecken.

Digitalisierung als Schlüssel

Um die Attraktivität für Nachwuchs zu steigern, müssen Bauunternehmen Digitalisierung aktiv vorantreiben. Wer Prozesse optimiert, Kommunikation erleichtert und Dokumentenmanagement digitalisiert, schafft moderne Arbeitsbedingungen.

Beispiele für digitale Vorteile:

  • Vereinfachte und transparente Prozesse
  • Effizientes Aufgabenmanagement
  • Ortsunabhängiger Zugriff auf Dokumente
  • Zeitersparnis und höhere Produktivität

Mit Tools wie Microsoft 365 lassen sich diese Anforderungen heute zuverlässig umsetzen.

Fazit

Fachkräfte entscheiden sich für Unternehmen, die mit der Zeit gehen. Wer Digitalisierung ignoriert, verliert nicht nur Effizienz, sondern auch Nachwuchstalente.

Natürlich lassen sich nicht alle Probleme von den Unternehmen allein lösen. Aber ein Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation ist ein entscheidender Schritt. Bauunternehmen sollten sich daher frühzeitig beraten lassen, wie sie Digitalisierung in Büro, Baustelle und Außendienst vorantreiben können. So schaffen sie nicht nur effizientere Prozesse, sondern auch eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber.

Interessante Links zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe

FAQ zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe

Warum ist der Fachkräftemangel im Baugewerbe so groß?

Der Mangel hat mehrere Ursachen: Der demografische Wandel führt dazu, dass mehr Erwerbstätige in Rente gehen, als junge Arbeitskräfte nachrücken. Gleichzeitig gilt das Baugewerbe im Vergleich zu anderen Branchen oft als weniger attraktiv, weil moderne Arbeitsstrukturen und flexible Modelle fehlen.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Fachkräftegewinnung?

Digitalisierte Prozesse erleichtern die Arbeit im Büro, auf der Baustelle und unterwegs. Sie reduzieren Verwaltungsaufwand, verbessern die Zusammenarbeit und machen Bauunternehmen moderner und attraktiver für Nachwuchskräfte, die digitale Abläufe gewohnt sind.

Wie können Bauunternehmen junge Talente für sich gewinnen?

Ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit modernen Tools wie Microsoft 365, klare Karriereperspektiven sowie eine offene Unternehmenskultur sind entscheidend. Auch Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen die Attraktivität.

Welche Maßnahmen verbessern die Arbeitgeberattraktivität im Bau?

Neben Digitalisierung spielen Wertschätzung und Unternehmenskultur eine zentrale Rolle. Dazu gehören faire Bezahlung, transparente Kommunikation, Investitionen in Ausbildung und ein aktives Employer Branding, das die Vorteile des Baugewerbes klar kommuniziert.

Welche Rolle spielt Vielfalt in der Fachkräftesicherung?

Die Gewinnung von mehr Frauen für den Bau, internationale Fachkräfte sowie Quereinsteiger kann helfen, den Mangel zu mildern. Initiativen wie „Mehr Frau am Bau“ oder europäische Ausbildungsprojekte zeigen, wie Vielfalt im Baugewerbe gezielt gefördert werden kann.

Baulohn richtig nutzen – Erfolgsfaktor für Bauunternehmen
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Baulohn richtig nutzen – Erfolgsfaktor für Bauunternehmen

Die Organisation des Baulohns ist weit mehr als nur eine monatliche Pflichtaufgabe. Richtig eingesetzt liefert sie wertvolle Kennzahlen, die Bauunternehmern helfen, Baustellen wirtschaftlich zu steuern und fundierte Entscheidungen zu treffen. Dennoch fristet der Baulohn in vielen Betrieben ein Schattendasein und wird eher als notwendige Verwaltungsarbeit betrachtet, statt als wichtiges Steuerungsinstrument.

5 Min. Lesezeit

Warum der Baulohn für Bauunternehmen so wichtig ist

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe ist komplex. Sie berücksichtigt nicht nur unterschiedliche Tarifverträge (z. B. den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – BRTV-Bau), sondern auch Themen wie Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG), Schlechtwetterregelungen und verschiedene Zuschläge.
Richtig organisiert liefert die Baulohnabrechnung entscheidende Informationen:

  • Tagesaktuelle Lohnkosten pro Baustelle im Vergleich zu kalkulierten Werten
  • Soll-/Ist-Vergleiche für einzelne Projekte
  • Kennzahlen wie Betriebsmittellohn, Fehlzeitenstatistiken und Krankenstände
  • Daten für behördliche Meldungen wie Jahreslohnnachweise für die Berufsgenossenschaft, Meldungen an SOKA-BAU oder statistische Erhebungen

Wer diese Informationen nutzt, kann frühzeitig erkennen, ob Baustellen wirtschaftlich laufen, Nachkalkulationen durchführen und für künftige Angebote realistischere Preise kalkulieren.

Mit dem Baulohn betriebliche Abläufe steuern

Fehler in der Lohn- und Gehaltsabrechnung können teuer werden – nicht nur durch Nachzahlungen, sondern auch durch Rückforderungen der Agentur für Arbeit (z. B. bei falsch hinterlegten Arbeitszeiten in Verbindung mit Saison-KuG).Zudem ist die kontinuierliche Weiterbildung von Baulohnsachbearbeitern notwendig, da sich Tarifverträge und gesetzliche Vorgaben regelmäßig ändern. Gerade kleine Betriebe geraten hier schnell an ihre Grenzen, wenn Personal ausfällt oder Know-how fehlt.Gut organisierte Baulohnprozesse schaffen dagegen Sicherheit:

  • Rechtskonforme Abrechnung nach BRTV-Bau
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Personalausfall
  • Durchgängige Datenbasis für betriebswirtschaftliche Entscheidungen

Organisationsmodelle für die Baulohnabrechnung

Software as a Service (SaaS)

Bei Software as a Service wird die Lohnabrechnung von eigenen Mitarbeitern erstellt, die Software läuft jedoch nicht lokal, sondern in einem Rechenzentrum des Anbieters.
Vorteile:

  • Keine eigene IT-Infrastruktur notwendig
  • Automatische Software-Updates und gesetzliche Anpassungen
  • Datenschutz nach deutschem Recht, wenn der Anbieter Rechenzentren in Deutschland betreibt
  • Möglichkeit, bei Personalausfall externe Baulohnexperten des Anbieters einzubinden

Geeignet für mittelgroße und größere Betriebe, die selbst abrechnen, aber IT und Updates auslagern wollen.

Vollservice: Baulohn-Outsourcing

Beim Vollservice übernimmt ein externer Spezialist die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Vorteile:

  • Kein internes Fachwissen erforderlich
  • Persönlicher Ansprechpartner beim Dienstleister
  • Entlastung der Verwaltung
  • Zugriff auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen ohne eigene Datenaufbereitung

Ideal für kleine Betriebe oder Unternehmen, die ihre Verwaltung schlank halten und trotzdem rechtssicher abrechnen möchten.

Baulohn ist Chefsache

Die Organisation der Baulohnabrechnung gehört zu den zentralen Erfolgsfaktoren eines Bauunternehmens. Sie sollte nicht nur als Verwaltungsaufgabe gesehen werden, sondern als strategisches Steuerungsinstrument. Wer Baulohnprozesse richtig aufsetzt, spart Zeit, senkt Risiken und gewinnt wertvolle Einblicke in die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

FAQ zum Baulohn

Warum ist Baulohn so komplex?
Weil er viele branchenspezifische Regelungen wie Schlechtwetter, Saison-KuG, Tarifverträge und unterschiedliche Zuschläge berücksichtigen muss.

Kann Baulohn ein Steuerberater erledigen?
Ja, aber nicht jeder Steuerberater kennt die speziellen Tarif- und Förderregelungen im Baugewerbe. Spezialanbieter oder interne Fachkräfte sind oft sicherer.

Was ist der Vorteil von Outsourcing beim Baulohn?
Entlastung der Verwaltung, keine Personalengpässe und Zugriff auf aktuelle Fachkenntnisse zu Tarif- und Gesetzesänderungen.

Wie oft ändern sich die Vorgaben für den Baulohn?
Tarifverträge werden regelmäßig angepasst, zudem ändern sich Vorgaben zu Sozialversicherung, Mindestlohn oder Arbeitszeitregelungen.

Schüler und Studenten im Baubetrieb: Wichtige Regeln und Tipps
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Schüler und Studenten im Baubetrieb: Wichtige Regeln und Tipps

Schüler und Studierende sind für Baubetriebe eine wertvolle Unterstützung – ob zur Abdeckung von Auftragsspitzen, urlaubsbedingten Engpässen oder als Chance, zukünftige Fachkräfte frühzeitig ans Unternehmen zu binden. Gleichzeitig profitieren junge Menschen von praxisnaher Erfahrung und einem zusätzlichen Einkommen. Damit bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten keine rechtlichen oder finanziellen Probleme entstehen, müssen Baubetriebe wichtige Regelungen kennen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Vorschriften und gibt praxisnahe Tipps.

5 Min. Lesezeit

Schüler und Studenten als kurzfristig Beschäftigte (Ferienarbeit)

Schüler und Studierende, die bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt werden, sind sozialversicherungsfrei. Diese Regelung deckt in der Regel die Sommerferien in Deutschland ab. Mehrere aufeinanderfolgende Beschäftigungen müssen zusammengerechnet werden – unabhängig vom Arbeitgeber.

Wichtig: Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Schulabsolventen, die direkt im Anschluss eine Ausbildung beginnen, oder Absolventen nach dem Studium gelten als berufsmäßig beschäftigt und müssen daher sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.

Für gewerbliche Beschäftigte gilt die Beitragspflicht bei SOKA-BAU, kaufmännische kurzfristige Beschäftigte sind befreit.

Außerdem ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten:

  • Max. 8 Stunden pro Tag
  • Keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen
  • Bei verkürzten Arbeitstagen Ausgleich bis max. 8,5 Std. an anderen Tagen möglich
  • Arbeitszeit: 6 bis 20 Uhr
  • Nach 5 Arbeitstagen: min. 2 Tage frei
  • 30 Min. Pause bei 4,5–6 Std., 60 Min. bei >6 Std.
  • Einwilligung beider Sorgeberechtigten
  • Vorlage einer Schulbesuchsbescheinigung

Minijobs: Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übersteigt die Beschäftigung die Grenze von drei Monaten oder 70 Tagen und liegt das regelmäßige Monatsentgelt unter 538 €, handelt es sich um einen Minijob.

  • Gewerbliche Minijobber: Beitragspflicht bei SOKA-BAU
  • Kaufmännische Minijobber: Von SOKA-BAU befreit

Werkstudenten: Vorteile und Regeln

Werkstudenten sind für Baubetriebe attraktiv: Sie sind kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, es besteht nur Rentenversicherungspflicht.

  • Max. 20 Stunden pro Woche während des Semesters
  • Bei Verlust des Werkstudentenstatus (Abschluss, Abbruch, Promotionsstudium) tritt Versicherungspflicht ein
  • Beitragspflicht bei SOKA-BAU (gewerblich und kaufmännisch)

Unterscheidung geringfügige Beschäftigung und Werkstudent

Studierende, die 538 €-Minijobs ausüben oder nur kurzfristig beschäftigt sind, gelten nicht als Werkstudenten, sondern als geringfügig Beschäftigte.

Sonderfall: Werkstudent mit mehr als 20 Wochenstunden

Wer mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig.
Ausnahme: Werden die zusätzlichen Stunden in Randzeiten (Abend, Nacht, Wochenende) geleistet und bleibt das Studium klar im Vordergrund, kann der Werkstudentenstatus erhalten bleiben.

Werkstudent bleibt Werkstudent – auch bei Vollzeitjob in Semesterferien

In Semesterferien dürfen Studierende auch in Vollzeit arbeiten und bleiben versicherungsfrei in KV, PV und AV (max. 26 Wochen pro Jahr).
Beispiel: Student Thomas arbeitet während der Vorlesungszeit 18 Std./Woche und in den Semesterferien arbeitet er für zwei Monate Vollzeit (40 Std./Woche). Sein Werkstudentenstatus bleibt bestehen.

Die Vollzeitbeschäftigung darf sich jedoch nur maximal 2 Wochen mit der Vorlesungszeit überschneiden

Mehrere Studentenjobs zusammenrechnen

Arbeiten Studierende in mehreren Jobs, müssen alle Arbeitszeiten zusammengerechnet werden. Überschreiten sie 20 Std./Woche, tritt Sozialversicherungspflicht ein.

Handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), darf das Entgelt nicht 538 Euro im Monat betragen. Diese darf auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden, allerdings icht im selben Unternehmen.

Ausnahme: Die Befreiung von der Sozialversicherung gilt auch, wenn die Beschäftigung während des Semesters an mehr als 20 Std./Woche ausgeübt wird und von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Hier gelten die Regelungen für die kurzfristige Beschäftigung.

Informationen kompakt: Wichtige Arbeitgeberpflichten

Kurzfristiger Beschäftigung

  • SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
  • Sofortmeldung an die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
  • Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II) oder pauschal 25 % (hier entsprechende Tagessätze und die Dauer der Beschäftigung beachten)
  • Meldung an SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)

Geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)

  • Pauschalbeiträge an Krankenversicherung (13 %), Pflicht- oder Pauschalbeträge (15 %) bei der Rentenversicherung (siehe Tabelle unten)
  • SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
  • Sofortmeldung an die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
  • Lohnsteuerberechnung pauschal 2 % oder nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
  • Meldungen SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)

Werkstudenten

  • SV-Meldung bei der zuständigen Krankenkasse
  • Sofortmeldung an die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers
  • Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
  • Meldung an SOKA-BAU für gewerblich und kaufmännisch Beschäftigte

Unterschiede in der Rentenversicherung

Für Studierende gilt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht – außer bei kurzfristigen Beschäftigungen. Bei Minijobs ist eine Befreiung auf Antrag möglich.

Entlohnung der Ferienarbeiter

Für Ferienarbeiter ab 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn (ab 2025: 12,82 €). Für unter 18-Jährige empfiehlt die Rechtsprechung mindestens zwei Drittel des Tariflohns (BAG-Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).

Umfangreiche Regelungen: Fazit

Die Beschäftigung von Schülern und Studierenden bietet Baubetrieben Chancen, erfordert aber genaue Kenntnisse der Sozialversicherungs- und Arbeitszeitregelungen. Wer diese Vorgaben beachtet, vermeidet Nachzahlungen, Bußgelder und stärkt langfristig die Mitarbeiterbindung. In diesem Beitrag wurden nur einige der grundlegenden Regelungen aufgezeigt.

Ferienarbeiter auf einen Blick

Ferienarbeiter SV-Schlüssel Lohnsteuer Soka-Bau Sofortmeldung Verdiensthöhe
Schüler gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
00003110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Ja

Ja

Unbegrenzt*
Schüler kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
0000 3 110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Nein

Ja

Unbegrenzt*
Schüler gewerblich als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

538,00 mtl.
Schüler kaufmännisch als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Nein

Ja

538,00 mtl.
Schüler gewerblich als SV-pflichtig

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Schüler kaufmännisch als SV-pflichtig

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Nein

Ja

unbegrenzt
Werkstudenten gewerblich

0100 0 106

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Werkstudenten kaufmännisch

0100 0 106

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Studenten gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
0000 3 110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Ja

Ja

Unbegrenzt*
Studenten kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
0000 3 110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Nein

Ja

Unbegrenzt*
Studenten gewerblich als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

538,00 mtl.
Studenten kaufmännisch als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Nein

Ja

538,00 mtl.
Student gewerblich als SV-pflichtig in Semesterferien

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Student kaufmännisch als SV-pflichtig in Semesterferien

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt

*Bei Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beachten, dass der Arbeitslohn täglich 150,00 € nicht übersteigt, die Beschäftigung nicht über 18 zusammenhängende Arbeitstage hinausgeht und der Stundenlohn höchstens 19,00 € beträgt (Stand 2024).

** mit Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/Eltern)

Modern Workplace im Bau: Organisation für nachhaltigen Erfolg
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Modern Workplace im Bau: Organisation für nachhaltigen Erfolg

Die digitale Transformation verändert auch Bauunternehmen spürbar: Homeoffice, Online-Besprechungen und neue Kommunikationswege sind längst Standard. Viele Firmen greifen dazu auf Tools wie Microsoft 365 und Microsoft Teams zurück. Doch schnell zeigt sich: Der Einsatz moderner Technologien allein reicht nicht aus. Entscheidend ist die richtige Organisation und die aktive Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur so entfalten die neuen Möglichkeiten ihre volle Wirkung.

5 Min. Lesezeit

Die zentrale Kollaborationsplattform

Bei Bauprojekten entsteht eine enorme Menge an Informationen – Pläne, Berechnungen, Protokolle oder Terminvorgaben. Microsoft Teams kann hier als zentrale Plattform für Kommunikation und Zusammenarbeit dienen. Alle Projektinformationen lassen sich an einem Ort bündeln und gemeinsam bearbeiten. Der Vorteil: Statt dutzende E-Mails mit Anhängen hin- und herzuschicken, arbeiten alle Beteiligten in Echtzeit an einer aktuellen Version.

Auch Besprechungen werden deutlich einfacher: Audio- oder Videokonferenzen lassen sich mit wenigen Klicks starten. Dank Bildschirmfreigabe sehen alle Beteiligten gleichzeitig die relevanten Dokumente oder Baupläne. Dadurch bleiben alle Projektmitglieder – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder unterwegs – auf demselben Stand.

Veränderung als Basis für den Erfolg

Neue Tools sind nur erfolgreich, wenn die Mitarbeitenden sie akzeptieren und im Alltag einsetzen. Studien zeigen: Nur ein Drittel der potenziellen Nutzer möchte neue Technologien von Beginn an aktiv anwenden. Für eine gelungene Einführung braucht es deshalb eine klare Strategie, die den Veränderungsprozess bewusst begleitet.

User Adoption: Kennen – Können – Wollen

Der Weg zur erfolgreichen Nutzung moderner Tools verläuft in drei Schritten:

  • Kennen: Mitarbeiter wissen, welche Tools es gibt und wofür sie genutzt werden.
  • Können: Sie sind geschult und in der Lage, die Tools effektiv einzusetzen.
  • Wollen: Sie erleben den Nutzen im Arbeitsalltag und arbeiten gerne mit den neuen Lösungen.

Champions als Treiber des Wandels

Besonders hilfreich sind sogenannte „Champions“. Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die sich früh mit den neuen Tools vertraut machen, in speziellen Schulungen geschult werden und anschließend ihr Wissen an Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Sie wirken als Multiplikatoren und helfen dabei, Akzeptanz und Motivation im gesamten Unternehmen zu steigern.

Modern Workplace als Prozess verstehen

Die Einführung digitaler Arbeitsplätze ist kein reines IT-Projekt, sondern ein umfassender Veränderungsprozess. Neue Tools wie Chat, Videokonferenz oder Cloud-Speicher verändern gewohnte Arbeitsweisen. Unternehmen sollten diesen Wandel aktiv gestalten, Strukturen anpassen und Mitarbeitende kontinuierlich unterstützen. Nur so lässt sich der Modern Workplace nachhaltig etablieren.

Fazit

Der Modern Workplace bietet Bauunternehmen enorme Chancen: effizientere Abläufe, bessere Zusammenarbeit und mehr Flexibilität. Doch entscheidend für den Erfolg ist weniger die Technologie selbst als die Art, wie Unternehmen den Wandel begleiten. Mit einer klaren Strategie, der aktiven Einbindung aller Beteiligten und dem Aufbau von Champions gelingt der Schritt in eine moderne, digitale Arbeitswelt.

Zahlungsverzug im Bauvertrag: Rechte und Zinsen richtig einfordern
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Zahlungsverzug im Bauvertrag: Rechte und Zinsen richtig einfordern

Bleibt eine Abschlags- oder Schlussrechnung unbezahlt, geraten viele Bauunternehmen in Liquiditätsprobleme. Das Gesetz schützt Auftragnehmer jedoch: Sie können unter bestimmten Bedingungen Verzugszinsen verlangen und ihre Ansprüche sichern. Dieser Artikel erklärt, wann ein Auftraggeber automatisch in Verzug kommt, welche Fristen gelten und wie hoch die Verzugszinsen aktuell sind.

5 Min. Lesezeit

Fälligkeit der Forderung

Bevor ein Auftraggeber in Verzug geraten kann, muss die Forderung fällig sein:

  • BGB-Verträge: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln (§ 286 BGB).
  • VOB-Verträge:
    • Abschlagszahlungen werden spätestens 21 Tage nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B).
    • Schlusszahlungen sind sofort nach Prüfung fällig, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung. Eine Verlängerung auf 60 Tage ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich (§ 16 Abs. 3 VOB/B).
  • Voraussetzung: Dem Auftraggeber darf kein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zustehen.

Zahlungsverzug nach BGB

Laut § 286 Abs. 3 BGB tritt der Verzug ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ein.

  • Für Verbraucher gilt dies nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
  • Ab diesem Zeitpunkt kann der Auftragnehmer Verzugszinsen verlangen.

Zahlungsverzug bei VOB-Verträgen

Für Bauverträge, die der VOB/B unterliegen, gelten Sonderregeln (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B):

Nachfristsetzung:

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fälligkeit eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese, tritt Verzug ein und Verzugszinsen werden fällig.

  • Die Nachfrist muss so bestimmt sein, dass der Auftraggeber genau weiß, bis wann er zahlen muss.
  • Eine Nachfrist entfällt, wenn der Auftraggeber eindeutig signalisiert, dass er nicht zahlen will.

Automatischer Verzug:

Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, wenn der Auftragnehmer seine Leistung ordnungsgemäß erbracht hat und keine berechtigten Einwände bestehen.

Leistungsverweigerungsrecht:

Nach erfolgloser Nachfrist kann der Auftragnehmer seine Arbeiten einstellen (§ 16 Abs. 5 Nr. 4 VOB/B). Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, insbesondere bei geringen Zahlungsrückständen.

Besonderheiten bei Abschlags- und Schlussrechnungen

Abschlagsrechnungen:

Nach 21 Tagen Fälligkeit kann eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt die Zahlung aus, entstehen ab dem Ablauf Verzugszinsen. Ohne Nachfrist tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang ein.

Schlussrechnungen:

Fälligkeit und Verzugseintritt können zusammenfallen:

  • Die Rechnung wird spätestens nach 30 Tagen fällig.
  • Verzug tritt ebenfalls spätestens nach 30 Tagen ein, ggf. nach 60 Tagen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Höhe der Verzugszinsen

Die Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB (seit 1. Juli 2025 1,27 %):

  • Privatkunden: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte = 6,27 %
  • Geschäftskunden: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte = 10,27 %

Der Auftragnehmer kann außerdem einen höheren Verzugsschaden geltend machen, wenn er diesen nachweist (§ 288 Abs. 3 und 4 BGB).

Fazit

Zahlungsverzug ist für Bauunternehmen nicht nur ärgerlich, sondern kann die Liquidität gefährden. Wer seine Rechte kennt, kann Verzugszinsen geltend machen und Zahlungen konsequent einfordern. Entscheidend sind eine klare Fälligkeitsprüfung, korrekt gesetzte Nachfristen und das Wissen um die aktuelle Höhe der Verzugszinsen. So behalten Bauunternehmer die Kontrolle über offene Forderungen und vermeiden Liquiditätsengpässe.

Weiterbildung im Handwerk: Wissen als Wettbewerbsvorteil nutzen
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Weiterbildung im Handwerk: Wissen als Wettbewerbsvorteil nutzen

Lebenslanges Lernen ist mehr als ein Schlagwort – es ist längst eine Notwendigkeit. Gerade im Handwerk wird Weiterbildung immer wichtiger, um Fachkräfte zu halten, Prozesse effizienter zu gestalten und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch während größere Unternehmen schon stärker auf Qualifizierung setzen, bleibt im Handwerk noch viel Potenzial ungenutzt.

5 Min. Lesezeit

Strategie gegen Fachkräftemangel

Bereits 2008 zeigte eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass fehlende Weiterbildung die deutsche Wirtschaft jährlich Milliarden kostet. Seither hat sich zwar einiges getan, doch insbesondere im Handwerk sind die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.

Aktuelle Befragungen belegen: Fast alle Unternehmen sehen in Weiterbildung ein zentrales Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dennoch scheitert es in der Praxis häufig an fehlender Zeit, begrenzten Budgets oder nicht passenden Angeboten für kleine Betriebe.

Typische Hürden: Keine Zeit, kein Geld, keine Angebote

Besonders kleine Handwerksbetriebe mit fünf bis zehn Mitarbeitenden haben es schwer, Mitarbeiter für ein oder zwei Tage aus dem Betrieb herauszulösen. Bei voller Auftragslage fehlt das Personal, bei schwächerer Auslastung das Budget.

Hinzu kommt, dass klassische Weiterbildungsangebote oft nicht auf die Realität kleiner Betriebe zugeschnitten sind. Was gebraucht wird, sind flexible Formate, die sich einfach in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Wissen muss praxisnah aufbereitet sein

Gerade in Märkten mit hohem Preis- und Wettbewerbsdruck kann Know-how den entscheidenden Unterschied machen. Ob Kalkulation, betriebswirtschaftliche Grundlagen oder IT-Kenntnisse – wer hier besser aufgestellt ist, arbeitet effizienter, reduziert Fehler und minimiert betriebliche Risiken.

Beispiel: Wer die Grundlagen einer soliden Kalkulation beherrscht und die wichtigsten Kennzahlen im Blick hat, senkt die Gefahr von Fehlentscheidungen und stärkt die Stabilität des Betriebs – auch im kleinsten Handwerksunternehmen.

Neue Formate: Weiterbildung im digitalen Raum

Um Weiterbildung auch für kleine Betriebe attraktiv zu machen, setzen viele Anbieter inzwischen auf digitale Lernformate wie Web-Seminare oder Online-Schulungen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • keine Anfahrtswege
  • geringere Kosten
  • flexible Teilnahme vom Büro, von der Baustelle oder sogar von zu Hause
  • aktuelles Fachwissen zu relevanten Themen

So wird Weiterbildung machbar – auch bei vollen Auftragsbüchern.

Weiterbildung strategisch denken

Wer Weiterbildung gezielt plant, gewinnt doppelt: Zum einen profitieren die Mitarbeitenden vom zusätzlichen Know-how, zum anderen entwickelt sich eine systematische Lernkultur im Betrieb.

Statt einzelner Seminare entsteht eine Weiterbildungsstrategie, die den Betrieb langfristig stärkt. Frühzeitig in Wissen zu investieren, ist deshalb eine der wirksamsten Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit im Handwerk nachhaltig zu sichern.

Fazit

Weiterbildung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – gerade für Handwerksbetriebe. Wer in Wissen investiert, verbessert nicht nur seine Prozesse, sondern auch seine Attraktivität als Arbeitgeber. Nutzen Sie die Chance, die eigenen Mitarbeitenden gezielt zu fördern, und verschaffen Sie sich damit einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Aktuelle Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe 2026
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Aktuelle Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe 2026

Seit dem 1. April 2024 gilt der neue Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe in Deutschland. Die Vereinbarung sieht gestaffelte Entgelterhöhungen vor – in drei Stufen. Besonders relevant für Bauunternehmen: Der April 2024 ist ein sogenannter Nullmonat, das heißt, die Lohnerhöhungen greifen erst ab Mai 2024. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen – mit regionaler Differenzierung nach West, Ost und Berlin. Außerdem können Sie alle Tabellen kostenlos als PDF herunterladen.

5 Min. Lesezeit

Was Bauunternehmen zur aktuellen Tarifrunde wissen sollten

Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe 2024 führten zu einer dreistufigen Anhebung der Löhne und Gehälter. Die zweite Stufe tritt zum 1. April 2025 in Kraft. Im Fokus stehen dabei:

  • Tariflöhne für gewerbliche Arbeitnehmer
  • Gehälter für Angestellte und Poliere
  • Unveränderte Ausbildungsvergütungen

Weitere Details zur ersten Stufe der Tarifrunde und zum Ablauf der Verhandlungen finden Sie in unserem Hintergrundbeitrag zur Tarifrunde im Baugewerbe.

Tarifentwicklung 2026: Dritte Stufe und bundesweite Ost-West-Angleichung

Zum 1. April 2026 tritt im Bauhauptgewerbe die dritte Stufe des aktuellen Entgelt-Tarifvertrags in Kraft. In diesem Zuge werden die Tariflöhne und Gehälter im Tarifgebiet West nochmals angehoben. Gleichzeitig erfolgt die vollständige Ost-West-Angleichung: Die Entgelte im Tarifgebiet Ost werden auf das West-Niveau angehoben.

Damit gelten ab April 2026 bundesweit einheitliche Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen, ohne regionale Unterschiede zwischen Ost und West. Die Tarifregelung schließt den mehrstufigen Anpassungsprozess ab, der seit 2024 vereinbart wurde, und sorgt für klare und einheitliche Rahmenbedingungen im gesamten Bauhauptgewerbe.

Tariflöhne im Bauhauptgewerbe ab 1. April 2026

Tariflöhne West-, Ostdeutschland und Berlin

Die nachfolgende Tabelle zeigt die tariflich vereinbarten Stundenlöhne, den Bauzuschlag und den Gesamtstundenlohn für gewerbliche Beschäftigte in ganz Deutschland:

Lohngruppe TL in € BZ in € GTL in €
6
28,06
1,66
29,72
5
25,77
1,52
27,29
4 (Ecklohn)
24,60
1,45
26,05
3
22,64
1,33
23,97
2a
22,10
1,30
23,40
2b
20,02
1,18
21,20
2
17,69
1,04
18,73
1
14,98
0,88
15,86
4 (Fliesen-, Platten-, Mosaikleger)
25,34
1,50
26,84
4 (Baumaschinenführer)
24,98
1,47
26,45

TL = Tarifstundenlohn, BZ = Bauzuschlag 5,9 % vom TL, GTL = Gesamtstundenlohn

Gehälter für Angestellte und Poliere ab 1. April 2026

Tarifgehälter – gewerkschaftlich vereinbart (bundesweit)

Die Gehaltstabelle gilt für alle Angestellten und Poliere im Bauhauptgewerbe:

Tarifgruppe in €
A I
2.983,00
A II
3.400,00
A III
3.862,00
A IV
4.339,00
A V
4.830,00
A VI
5.340,00
A VII
5.878,00
A VIII
6.432,00
A IX
7.145,00
A X
7.961,00

Spezielle Tarifgehälter im feuerungstechnischen Gewerbe

Für Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe gelten abweichende Gehaltstabellen:

Tarifgruppe West, Ost, Berlin, in € Hamburg, in €
Feuerungs- und Ofenbau, Koksofen- und Gaswerks-ofenbau sowie Ofenmeister
6.496,00
6.549,00
Schornsteinbau
6.763,00
6.81100

Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe werden erhöht

Gewerblicher Bereich

Ausbildungsjahr in €
1.
1.122,00
2.
1.351,00
3.
1.610,00
4.
1.714,00
Feuerungstechnisches Gewerbe
1.
1.122,00
2.
1.395,00
3.
1.719,00

Kaufmännischer/technischer Bereich

Ausbildungsjahr in €
1.
1.122,00
2.
1.247,00
3.
1.507,00

Weitere gesetzliche Änderungen seit Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Unternehmen im Baugewerbe zusätzliche Regelungen:

  • Anhebung des Mindestlohns
  • Neue Geringfügigkeitsgrenze
  • Geänderte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
  • Neue Beiträge zur Wegezeitentschädigung

Diese Regelungen gelten bundesweit, also unabhängig von Region oder Branche.

Lohngruppen im Baugewerbe – aktuelle Übersicht

Für die Einordnung von Mitarbeitenden gelten folgende Lohngruppen (bundeseinheitlich):

Lohngruppe Bezeichnung
2 / 2a / 2b
Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer
3 / 3a
Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer
4
Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer
5
Vorarbeiter, Baumaschinen-Vorarbeiter
6
Werkpolier, Baumaschinen-Fachmeister
KI und nun? Hat BIM ausgedient?
Branchen

KI und nun? Hat BIM ausgedient?

Kaum eine technologische Entwicklung sorgt derzeit für so viel Bewegung im Bauwesen wie die Künstliche Intelligenz (KI) – und plötzlich steht die Frage im Raum: Brauchen wir Building Information Modeling (BIM) überhaupt noch? Oder können wir uns den „alten Ärger“ jetzt sparen? Warum BIM keineswegs ausgedient hat,wie KI und BIM zusammenwirken und warum die Zukunft im Bauwesen gerade erst beginnt.

5 Min. Lesezeit

KI, BIM und die großen Herausforderungen im Bauwesen

Das Bauwesen steht vor enormen Herausforderungen – von Nachhaltigkeit bis hin zu gesellschaftlichen und finanziellen Zwängen. Digitale Lösungen versprechen Abhilfe, doch weder KI noch BIM stehen ganz oben auf der Wunschliste. Während KI als Allheilmittel gefeiert wird, scheint BIM nach 30 Jahren Praxis etwas an Glanz verloren zu haben. Die Frage ist berechtigt: Können wir uns BIM jetzt sparen? Doch so einfach ist es nicht. Die Realität ist komplexer und verlangt nach einem differenzierten Blick.

Die fragmentierte Lieferkette – das eigentliche Problem

Das eigentliche Problem im Bauwesen ist die fragmentierte Lieferkette. In jeder Lebenszyklusphase eines Bauwerks – von der Planung über die Ausführung bis zum Betrieb – wechseln die Akteure und mit ihnen die Datenstrukturen. Das führt zu Datenverlusten und Wissenslücken, besonders beim Übergang von einer Phase zur nächsten. Gerade im Betrieb, wo die größten Kosten und der größte Energieverbrauch anfallen, fehlt oft das nötige Projektwissen. Diese Brüche in den Informationsflüssen sind nicht neu, aber sie behindern bis heute effiziente und nachhaltige Prozesse.

Von Sollbruchstellen und Schnittstellen: Was wir aus der Logistik lernen können

Ein Teilgebiet der KI ist das Machine Learning (ML). Hier lernen Algorithmen aus Daten, ohne dass sie explizit für jede einzelne Aufgabe neu programmiert werden müssen. Deep Learning wiederum ist eine spezielle Form des ML, die mit tiefen neuronalen Netzen arbeitet – und die Grundlage für moderne Sprachmodelle wie ChatGPT bildet. Machine Learning ist heute das Herzstück vieler KI-Anwendungen, weil es ermöglicht, Muster und Zusammenhänge in großen Datenmengen zu erkennen.

Die Datenflüsse im Bauwesen erinnern an die Anfänge der Eisenbahn: Unterschiedliche Gleisbreiten führten zu Chaos und ineffizientem Umladen. Erst durch Standardisierung und funktionierende Schnittstellen wurde ein reibungsloser Ablauf ermöglicht. Ähnlich in der Logistik: Früher wurden Waren in Säcken und Fässern transportiert, heute sorgen genormte Container für Effizienz. Die Lehre: Ohne Schnittstellen und Standards bleibt alles fragmentiert. Für das Bauwesen bedeutet das: Wir brauchen gemeinsame digitale Schnittstellen, damit Daten tatsächlich fließen können.

Digitale Infrastruktur als Fundament

Was wir brauchen, ist eine gemeinsame digitale Infrastruktur – ein Fundament, auf dem alle Datenströme zusammenlaufen. Nur so können Informationen fließen, zu Wissen werden und die richtigen Entscheidungen ermöglichen. Das Ziel: Daten nicht nur sammeln, sondern auch sinnvoll nutzen. Das erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern auch organisatorische und menschliche Zusam-menarbeit. Die digitale Infrastruktur ist das Rückgrat für alle weiteren Innovationen.

BIM: Noch relevant oder schon überholt?

Nach 30 Jahren BIM-Praxis ist klar: Die eine, perfekte Datenstruktur für alle wird es nicht geben. Jeder Fachplaner, jedes Gewerk hat eigene Standards und Prozesse. Statt auf den „Einheitsbrei“ zu hoffen, sollten wir uns darauf konzentrieren, wie wir Datenfragmente sinnvoll verbinden und den Datenfluss zwischen den Systemen ermöglichen. BIM bleibt dabei zentral – muss jedoch weiterentwickelt und mit neuen Technologien kombiniert werden. Die Realität zeigt: Es geht nicht darum, BIM zu ersetzen, sondern es intelligenter und flexibler zu gestalten.

Praxis: Semantic Mapping und herstellerneutrale Datenformate

Ein Beispiel aus der Praxis: Der Export von Daten in herstellerneutrale Formate wie die Industry Foundation Classes (IFC) ist heute noch oft mühsam und fehleranfällig. KI kann hier helfen, indem sie die Übertragung mithilfe von „Semantic Mapping“ automatisiert und Fehler reduziert. So werden aus vielen Datenscherben einheitliche, nutzbare Informationen – und der Weg zur digitalen Infrastruktur wird geebnet. Die Kombination aus menschlicher Erfahrung und KI-gestützter Automatisierung eröffnet neue Möglichkeiten für Effizienz und Qualität.

Herausforderungen und Learnings

Die Integration von KI und BIM ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, bestehende Prozesse zu hinterfragen. Technische Hürden, unterschiedliche Datenstandards und organisatorische Widerstände sind Her-ausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch die Erfahrung zeigt: Wer offen für Neues ist und auf Zusammenarbeit setzt, kann die Digitalisierung im Bauwesen erfolgreich gestalten. Wichtig ist, nicht nur auf die Technik zu schauen, sondern auch auf die Menschen und ihre Kompetenzen.

Fazit: Gemeinsam produktiver werden

BIM hat keineswegs ausgedient – im Gegenteil: Erst durch die intelligente Kombination mit KI entsteht echter Mehrwert. Die digitale Infrastruktur ist der Schlüssel, um Produktivität und Nachhaltigkeit im Bauwesen zu steigern. KI ist dabei Brückenbauer und Beschleuniger, aber kein Ersatz für menschliches Know-how. Die Zukunft liegt in der Zusammenarbeit von Mensch, BIM und KI. Wer diesen Weg geht, wird nicht nur effizienter, sondern auch widerstandsfähiger und innovativer.

Baulohn 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick
Branchen

Baulohn 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Auch 2026 gibt es zahlreiche Änderungen im Baulohn, die Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen betreffen. Ob Mindestlohn, Einkommensteuertarif, Sozialversicherungswerte oder Ausgleichsabgabe – die Anpassungen wirken sich direkt auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Bauunternehmen aus. Für Lohnsachbearbeiter*innen ist es daher unerlässlich, über alle Neuerungen informiert zu sein, um Fehler und Nachberechnungen zu vermeiden. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir alle lohnrelevanten Änderungen für 2026 übersichtlich und alphabetisch zusammengestellt. Diese Zusammenfassung können Sie bequem über das unten stehende Formular herunterladen, um auch künftig den Überblick zu behalten.

5 Min. Lesezeit

Bedeutung der Änderungen für Baubetriebe

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Baubranche ist stark von gesetzlichen und tariflichen Anpassungen geprägt. Änderungen bei Steuern, Abgaben und Sozialversicherungswerten wirken sich direkt auf die Kostenplanung und Abrechnungspraxis von Bauunternehmen aus. Ein aktueller Überblick über alle Regelungen hilft, finanzielle Risiken und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Alphabetische Übersicht der wichtigsten Themen

Zu den relevanten Neuerungen für 2026 gehören:

  • Ausgleichsabgabe
  • Beitragsbemessungsgrenze
  • Einkommensteuertarif
  • Elektro- und Hybriddienstwagen – Auslagenersatz für private Ladekosten
  • Entfernungspauschale
  • Fünftelregelung
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Gruppenunfallversicherung
  • Insolvenzgeldumlage
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Kinderkrankengeld
  • Krankenkassen-Zusatzbeitrag
  • Künstlersozialabgabe
  • Mindestlohn
  • Minijob-Jahresverdienstgrenze
  • Privat Krankenversicherte
  • Sachbezugswerte
  • Sozialversicherungswerte

So behalten Sie den Überblick

Gerade im Baulohn ändern sich die Rahmenbedingungen regelmäßig. Ein strukturierter Überblick ermöglicht es Ihnen, Lohnabrechnungen fehlerfrei zu erstellen und Mitarbeitende korrekt zu entlohnen. Nutzen Sie die Zusammenfassung, um alle Details jederzeit griffbereit zu haben.