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Top Beitrag der Woche

Alle 4 Minuten 3 Wohnungen: Ampel plant 400.000 pro Jahr
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Alle 4 Minuten 3 Wohnungen: Ampel plant 400.000 pro Jahr

Mit der Vorstellung des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal für den Wohnungsbau in Deutschland. Ein eigenständiges Bundesbauministerium unter der Leitung von Klara Geywitz sowie ambitionierte Pläne für jährlich 400.000 neue Wohnungen zeigen, dass das Bauwesen wieder stärker in den politischen Fokus rückt. Für die Bauwirtschaft bedeutet das nicht nur mehr Aufmerksamkeit, sondern auch eine enorme Herausforderung – und große Chancen.

5 Min. Lesezeit

Neues Bundesbauministerium: Ein starkes Signal für die Branche

Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat mit ihrem Regierungsprogramm ein klares Bekenntnis zum Bausektor abgegeben. Das neu geschaffene Ministerium für Bau und Wohnen ist erstmals eigenständig und nicht mehr Teil anderer Ressorts wie Umwelt oder Inneres. Diese Autonomie soll es ermöglichen, zentrale Themen des Bauwesens gezielter anzugehen. Gleichzeitig wird eine enge Zusammenarbeit mit den Ministerien für Wirtschaft, Klimaschutz, Verkehr und digitale Infrastruktur vorgesehen, um Synergien zu nutzen.

Ambitioniertes Ziel: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr

Ein Kernpunkt des Koalitionsvertrags ist das Wohnungsbauprogramm: Das Ministerium strebt an, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen, von denen 100.000 öffentlich gefördert werden sollen. Dieses Ziel ist ambitioniert – es entspricht einer Steigerung von rund 25 % gegenüber den Vorjahren. Umgerechnet bedeutet dies, dass alle vier Minuten drei Wohnungen bezugsfertig sein müssten.

Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungssuchende

Die Pläne sind sowohl aus Sicht der Wohnungssuchenden als auch aus Sicht der Bauwirtschaft ein wichtiges Signal. Für die Baubranche eröffnet sich die Chance auf langfristig stabile Auftragslagen, während für viele Menschen der Wohnraumdruck gelindert werden könnte. Das Baugewerbe wird damit erneut als tragende Säule der deutschen Wirtschaft unterstrichen.

Stimmen aus der Branche: ZDB und BVMB begrüßen die Pläne

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), sieht in den Plänen ein enormes Potenzial, weist jedoch auf den bestehenden Bauüberhang hin, der bereits eine Herausforderung darstellt. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB, bezeichnet die 400.000 Wohnungen pro Jahr als „wichtiges Pfund für die Bauwirtschaft“ und betont die Bedeutung dieser politischen Entscheidung.

Quellen:

BVMB-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag – Presse-Blog
https://www.baulinks.de/webplugin/2021/1752.php4

Mehr zu Organisation und neuem Standort des Ministeriums finden Sie hier:
Klara Geywitz: Eine Frau für den Bau – Wirtschaft – SZ.de (sueddeutsche.de)

Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld
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Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld

Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen 2021 im Bauhauptgewerbe drohte ein bundesweiter Baustellenstreik. Erst ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren brachte eine Einigung. Das Ergebnis: Verbesserungen bei Wegegeld, Löhnen und Sonderzahlungen. Hier finden Sie alle wichtigen Details des Schlichterspruchs.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Warum es zur Schlichtung kam

Die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe blieben 2021 zunächst ohne Ergebnis. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung für Fahrzeiten zur Baustelle (Wegegeld).
Um einen großflächigen Streik zu vermeiden, wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Nach vier intensiven Verhandlungstagen legte der Schlichter eine Einigung vor.

Kernpunkte des Schlichterspruchs

  • Verbesserungen bei Wegegeld
  • Lohnerhöhungen in mehreren Stufen
  • Einführung von Corona-Prämien für Beschäftigte und Auszubildende
  • Planung weiterer Anpassungen bis 2022

Lohnerhöhungen und Corona-Prämien im Überblick

Zum 01.11.2021

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +3,00 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.12.2021

  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Bis spätestens 01.01.2022

  • Corona-Prämie West: 500 €
  • Corona-Prämie Ost: 220 €
  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Hinweis: Die Corona-Prämie ist steuerfrei, wenn sie spätestens bis 31.03.2022 gezahlt wird und der Steuerfreibetrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft ist. Andernfalls ist sie als Bruttobetrag zu versteuern.

Zum 01.03.2022

  • Einmalzahlung Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.04.2022

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.05.2022

  • Einmalzahlung West: 400 €

Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte

Der Schlichterspruch brachte eine Lohnsteigerung in mehreren Stufen, steuerfreie Corona-Prämien und eine klare Regelung zum Wegegeld. Für Arbeitgeber bedeutet das Planungssicherheit bei den Personalkosten, während Arbeitnehmer von höheren Nettoleistungen profitieren.

Fazit

Der Schlichterspruch 2021 beendete eine drohende Tarifkrise im Bauhauptgewerbe und brachte deutliche finanzielle Verbesserungen für Beschäftigte.

Einen aktuellen Überblick über kommende Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Beitrag.

Cloud Computing im Bau: Chancen, Sicherheit & Nutzen erklärt
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Cloud Computing im Bau: Chancen, Sicherheit & Nutzen erklärt

Cloud Computing ermöglicht eine einfache Organisation von Daten, Kommunikation und Anwendungen auf einer zentralen Plattform. Dadurch können Prozesse effizienter gestaltet werden – auch die Bauwirtschaft profitiert von diesem produktiven Nutzen. Dennoch gibt es nach wie vor Unternehmen, die aus Sorge um ihre IT-Sicherheit vor der Nutzung moderner Cloud-Lösungen zurückschrecken.

5 Min. Lesezeit

Prolog – Die Lochkarte

Clouds vereinfachen Prozesse. Grundsätzlich klingt das einleuchtend, zumal diese Prozesse eine Verbindung von Kommunikation, Datenablage, Anwendungen und Tools auf einer einzelnen Plattform ermöglichen.
Aber fangen wir lieber am Anfang an:
Sie kennen Lochkarten? Diese Karten aus Karton, die bis Mitte der 1970er-Jahre als Daten- und Programmträger verwendet wurden und in diversen Spionageserien als ultimative Waffe zur Ergreifung der digitalen Weltherrschaft dienten?

Was damals als revolutionär für die Optimierung der Arbeitswelt galt, legte den Grundstein für die heutige Digitalisierung. Allerdings wäre es doch ein wenig kompliziert, aktuelle Terabyte-Mengen an Daten auf Lochkarten auszulagern. Deswegen gibt es inzwischen Clouds, die diesen Prozess übernehmen und sich in allen datenaffinen Branchen nutzen lassen – die Sache mit der digitalen Weltherrschaft stellen wir an dieser Stelle lieber zurück.

Vorteile des Cloud Computing für die Baubranche

Welche Vorteile bringt die Einrichtung einer Cloud-Lösung speziell für Bauunternehmen?
Prinzipiell ermöglicht eine Cloud in Kombination mit Anwendungen wie Microsoft Teams oder SharePoint eine zentrale Verbindung von Kommunikation, Datenablage und Anwendungen auf allen Geräten – PC, Laptop oder Smartphone.

  • Durchgängiger Zugang zu aktuellen Daten, die gleichzeitig bearbeitet und eingesehen werden können
  • Austausch mit Mitarbeitenden, Partnern und Dienstleistern über audiovisuelle Online-Besprechungen
  • Zeit- und ortsunabhängige Zusammenarbeit ohne Leistungsverlust
  • Hohe Skalierbarkeit, etwa bei Expansionen oder neuen Standorten

Für die Bauwirtschaft bedeutet das eine grundlegende Prozessoptimierung. Projektfortschritte können dokumentiert, Abläufe automatisiert und Ressourcen effizienter genutzt werden. Nicht zuletzt wirkt sich Cloud Computing positiv auf die Kostenstruktur aus: Überflüssige Arbeitsschritte entfallen, was Zeit und Geld spart.

Skepsis gehört dazu

Trotz dieser Vorteile herrscht in vielen Bauunternehmen noch Skepsis. Digitalisierung von Unternehmensdaten und -prozessen wirft zwangsläufig die Frage nach IT-Sicherheit auf. Man hört ständig von Hacking, Cyberangriffen oder Datendiebstahl – bei Schadenshöhen im Milliardenbereich ist diese Sorge nicht unbegründet.

Doch wie sicher ist die lokale Umgebung wirklich? Geht ein Gerät verloren oder fällt aus, sind auch die darauf gespeicherten Daten gefährdet.

Cloud-Umgebung vs. Lokal-Umgebung

Sind Daten in der Cloud gespeichert, reicht ein neues Gerät, um sofort wieder auf alle Informationen zugreifen zu können.
Weitere Vorteile:

  • Cloud-Anbieter schließen Sicherheitslücken durch regelmäßige Updates und Patches schneller und zuverlässiger
  • Multifaktor-Authentifizierung schützt vor Identitätsdiebstahl
  • „Schwarmintelligenz“: Sicherheitsprodukte profitieren von der gebündelten Erfahrung aller angeschlossenen Nutzer und bieten so mehr Schutz als klassische Malwarescanner

Fazit

Cloud Computing bietet eine Vielzahl an Vorteilen und überschaubare Risiken. Ja, die allgemeine Gefahr durch Cyberangriffe bleibt – doch Clouds setzen modernste Sicherheitsmechanismen ein, um Unternehmen bestmöglich zu schützen.

Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Vorteile einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Cloud. So kann die digitale Weltherrschaft abgewendet werden – und James Bond darf Urlaub machen.

FAQ:

Welche Vorteile hat Cloud Computing für Bauunternehmen?

Cloud Computing ermöglicht Bauunternehmen zentrale Datenverwaltung, flexible Zusammenarbeit, Prozessoptimierung und Kosteneinsparungen.

Ist Cloud Computing in der Baubranche sicher?

Ja, moderne Cloud-Lösungen bieten durch Updates, Multifaktor-Authentifizierung und „Schwarmintelligenz“ mehr Schutz als lokale Systeme.

Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife
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Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife

Mit dem vorübergehenden Abbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe bestand die Gefahr eines bundesweiten Streiks. Dank eines Schlichterspruchs konnte jedoch eine Einigung erzielt und ein Stillstand auf Baustellen verhindert werden. Nachdem die Tarifverhandlungen zunächst ergebnislos blieben, war die Schlichtung die letzte Möglichkeit, einen umfassenden Baustellenstreik abzuwenden. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung der Arbeitnehmer für die Fahrt zur Baustelle. Nach vier Tagen intensiver Gespräche steht nun das Ergebnis fest.

5 Min. Lesezeit

Neue Wegezeitentschädigung ab 2023

Ab 01.01.2023 entfällt der bisherige Zuschlag der Wegezeitentschädigung von 0,5 %. Stattdessen tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Entschädigung für Wegezeiten neu strukturiert.

Höherer Verpflegungszuschuss ab 2024

Ab 01.01.2024 wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Diese Anpassung soll die gestiegenen Kosten für Bauarbeiter ausgleichen.

Tarifliche Lohnerhöhungen bis 2024

In einem 3-stufigen Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.03.2024 steigen die Tariflöhne:

  • Westen: + 6,2 %
  • Osten: + 8,5 %

Zusätzlich erhalten Beschäftigte:

  • Westen: Einmalzahlungen von 400 € (Mai 2022) und 450 € (Mai 2023)

Corona-Prämie für Bauhauptgewerbe

Die Corona-Prämie beträgt:

  • Westen: 500 €
  • Osten: 220 €

Die Auszahlung erfolgt mit dem Lohn für Januar 2022.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der neue Tarifvertrag gilt für 33 Monate und endet am 31. März 2024.

Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft
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Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft wird grüner, die Bauwirtschaft wird digitaler, die Bauwirtschaft wird moderner. Vorausschauende Planungsmodelle, KI-Auslagerung von Angebotsposten, automatisierter Abgleich von Dokumenten – all das sind Vorgänge, die durch die Digitalisierung im Baugewerbe vorangetrieben werden. Gerade in der Baubranche bieten sich diese Entwicklungen an. Bauunternehmen müssen die Zeit nutzen, um die Digitalisierung konsequent voranzutreiben und auch im Jahr 2030 erfolgreich im Markt bestehen zu können.

5 Min. Lesezeit

Modernisierung der Bauwirtschaft – Survival of the fittest

Das erste deutsche Haus aus dem 3D-Drucker ist zwar teurer als ein herkömmliches Gebäude, die dahinterstehende Innovation darf aber nicht verkannt werden. Und obwohl analoge Prozesse nie ganz aus dem Baugewerbe verschwinden werden, ist eine digitale Erweiterung und Optimierung längst unverzichtbar. Trotzdem haben noch nicht alle Unternehmen eine entsprechende Umstellung eingeleitet, um bis Bauen 2030 das Ziel des digitalisierten Bauunternehmens zu erreichen.

Gerade in der Geschäftsleitung sollte klar sein: Eine Neuorientierung und Umstrukturierung gelingt nicht von heute auf morgen, sondern braucht Zeit. Der 31. Dezember 2029 – ein Montag – ist eindeutig zu spät, um sich über die Zukunft Bauwirtschaft Gedanken zu machen. Veränderungen müssen jetzt eingeleitet werden, um mit anderen Unternehmen Schritt zu halten, die bereits in der Umsetzung sind.

Bauen 2030 – attraktiv und effizient

Aber was bedeutet Bauen 2030 eigentlich? Kurz gesagt: Effizienz durch Prozessoptimierung.

  • Diese Effizienz gleicht den aktuellen Fachkräftemangel am Bau aus, indem Prozesse verschlankt und überflüssige Schritte vermieden werden.
  • Gleichzeitig macht die Modernisierung das Baugewerbe attraktiver für neue Fachkräfte, die sich einen zeitgemäßen Arbeitsplatz wünschen.

Die Attraktivität einer Branche steht und fällt mit der Anwendung moderner digitaler Tools – auch im Hinblick auf nachhaltige und umweltfreundliche Maschinennutzung. Solche Anwendungen optimieren Abläufe und erhöhen die Strukturiertheit. Daraus entsteht ein bewussterer Umgang mit Ressourcen, der zum Beispiel die Gefahr von Verschwendung oder „Restposten“ auf der Baustelle senkt.

Digitalisierungsstrategie – Orientierung an Branchen-Pionieren

Die Vorteile einer rechtzeitigen Digitalisierung im Bau sind klar. Doch wie kommen Unternehmen dorthin? Viele stoßen an ihre Grenzen, weil sie sich entweder zu wenig oder zu viel aufbürden.

Die vielversprechendste Strategie: Orientierung an Branchen-Pionieren, die bereits erste Digitalisierungspläne umsetzen. Wer dem Ziel Bauen 2030 folgen will, sollte deren Beispiele studieren, daraus eigene Pläne entwickeln und entsprechende Umstrukturierungen vorskizzieren.

Steht der Digitalisierungsplan, lässt er sich nach und nach in kleineren Projekten umsetzen. So etabliert sich der Gedanke der Digitalisierung in den firmeninternen Prozessen, ohne die Belegschaft zu überfordern. Denn am Ende hängt alles von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab: Akzeptanz und Verständnis sind das A und O. Digitalisierung ist weniger eine Softwarefrage als eine Kopfsache.

Der Weg dahin: schrittweises Heranführen, Schulungen zu Programmen, Cloud-Nutzung, Training im Umgang mit neuen Tools. Im Idealfall werden Ideen zunächst verstanden, dann gelernt und schließlich akzeptiert.

Besser heute als morgen – „Für Alles werde alles frisch gewagt“

Genau deswegen gilt: Lieber heute als morgen mit dem Umdenken beginnen. Digitalisierung ist ein großes Boot – und jedes Mitglied des Unternehmens sitzt an einem eigenen Ruder. Nur wenn alle auf Augenhöhe koordiniert arbeiten, kommt das Boot voran.

Jeder Ruderschlag zählt. Eine allgemeingültige Antwort auf das „Wie?“ gibt es nicht. Jede Digitalisierungsstrategie im Baugewerbe ist individuell, mit Chancen und Risiken. Was bleibt: Digitalisierung ist ein langwieriger Prozess, der nicht durch einen Knopfdruck abgeschlossen ist.

Auch wenn das Baugewerbe 2030 weiterhin auf das analoge Handwerk setzt, muss die Digitalisierung als neues Zeitalter ernst genommen werden. Nur so verhindert die Branche, dass das Schiff der Bauwirtschaft auf dem analogen Riff strandet.

SOKA-BAU: Neue Beitragspauschale für Angestellte ab April 2021
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SOKA-BAU: Neue Beitragspauschale für Angestellte ab April 2021

Die SOKA-BAU hat im Rahmen der Anpassung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren zum 01. April 2021 eine neue monatliche Beitragspauschale in Höhe von 18 Euro für Angestellte eingeführt. Diese bundesweit einheitliche Pauschale dient der Finanzierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft. Sie soll die Ausbildungskapazitäten sichern und damit langfristig dem Fachkräftemangel in der Branche entgegenwirken.

5 Min. Lesezeit

Für welche Arbeitnehmer ist die Beitragspauschale zu zahlen?

Die Beitragspauschale ist für alle technischen und kaufmännischen Angestellten sowie für nicht-gewerbliche Poliere mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nach SGB VI zu entrichten.

Nicht zu zahlen ist die Pauschale für:

  • kaufmännische geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV)
  • ruhende Arbeitsverhältnisse (z. B. Elternzeit, Pflegezeit)
  • ngestellte in Dienstpflicht (z. B. freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst)
  • Auszubildende

Höhe der Beitragspauschale

  • Monatspauschale: 18,00 € bei durchgehendem Beschäftigungsverhältnis
  • Tagespauschale: 0,90 € je Beschäftigungstag (maximal 18,00 € pro Monat)

Diese Regelung stellt sicher, dass auch Teilmonate fair abgerechnet werden.

Zeitpunkt und Zahlungsfälligkeit

Die Beitragspauschale fällt erstmals ab April 2021 an. Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des VTV ist sie für die Abrechnungsmonate April, Mai und Juni 2021 jedoch erst zum 28. August 2021 fällig. Säumniszuschläge erhebt die SOKA-BAU bis zu diesem Termin nicht.

Ab Juli 2021 ist die Pauschale dann regelmäßig zum 28. des Folgemonats zu entrichten.

Vorzeitige Zahlung – was passiert?

Zahlt ein Betrieb die Beitragspauschale vor Fälligkeit (28.08.2021), wird der Betrag von SOKA-BAU vorerst einbehalten und automatisch zugeordnet.

  • Betriebe ohne Angestellte oder zu hohe Beträge werden automatisch erstattet.
  • Unternehmen können zu viel gezahlte Beiträge selbst zurückfordern.
Richtige Kalkulation im Baubetrieb: So sichern Sie Ihre Existenz
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Richtige Kalkulation im Baubetrieb: So sichern Sie Ihre Existenz

Vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks bei häufig unbefriedigenden Marktpreisen wird die Kalkulation der eigenen Bauleistungen für Bauunternehmer und Handwerksmeister immer wichtiger. Schließlich geht es um die Existenzsicherung des Unternehmens.

5 Min. Lesezeit

Kostenfaktoren in der Projektkalkulation

Die Grundlage jeder Kalkulation sind die direkt zurechenbaren Kosten eines Bauprojekts. Hierzu zählen vor allem die erwarteten Arbeitsstunden, die mit dem Kalkulationslohn multipliziert werden. Der Kalkulationslohn ergibt sich aus dem Mittellohn zuzüglich Zuschlägen für Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten sowie Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge.

Neben den Lohnkosten müssen weitere Positionen berücksichtigt werden – etwa Material, Geräte, Nachunternehmer oder Schalung. Zusammengenommen ergeben diese die Einzelkosten der Teilleistung (EKT).

Darüber hinaus entstehen Baustellengemeinkosten (BGK), also Kosten, die durch ein Projekt verursacht werden, aber nicht im Leistungsverzeichnis stehen – zum Beispiel für die Baustelleneinrichtung.

Die letzte Ebene bilden die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). Hierzu gehören Kosten für Verwaltung, Fuhrpark oder Bauhof. Sie fallen unabhängig vom einzelnen Projekt an und müssen über Zuschläge auf die Baustellen verteilt werden.

Kostenbeziehungen im Unternehmen

Im Bauunternehmen bestehen zahlreiche interne Kostenbeziehungen. Beschäftigte arbeiten nicht nur produktiv auf der Baustelle, sondern auch im Lager oder Bauhof. Dadurch steigen die dortigen Kosten – nicht nur durch den Lohn, sondern auch durch entsprechende Lohnnebenkosten.
Die Herausforderung liegt darin, diese Kosten sachgerecht zuzuordnen und verursachungsgerecht auf die Bauprojekte zu verteilen. Nur so entsteht ein realistisches Bild der tatsächlichen Projektkosten.

Umgang mit Allgemeinen Geschäftskosten (AGK)

Für die Verteilung der AGK gibt es verschiedene Basen:

  • Lohnkosten (bewährt bei kleineren Betrieben)
  • Ausgewählte Kostenarten wie Material, Nachunternehmer oder Lohn mit individuellen Zuschlägen
  • Herstellkosten, also die Summe aller kalkulierten Kostenarten

Die Wahl der Basis entscheidet über die Gerechtigkeit der Verteilung. Wird ausschließlich auf die Lohnkosten abgestellt, entstehen schnell Verzerrungen – etwa, wenn ein Projekt stark von Nachunternehmern geprägt ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, auch Nachunternehmerleistungen in die Verteilung einzubeziehen.

Die Variante über die Herstellkosten sorgt für eine einheitliche Zuschlagslogik: Alle Kostenarten werden mit demselben Prozentsatz belastet, unabhängig davon, ob die Leistungen intern oder extern erbracht werden.

Wichtig ist: Jede Methode setzt eine Jahresplanung der AGK und der gewählten Kostenarten voraus.

Fazit: Richtig kalkulieren heißt überleben

Eine präzise und verursachungsgerechte Kalkulation ist der Schlüssel, um Preisdumping zu vermeiden und Projekte nachhaltig profitabel abzuwickeln. Bauunternehmen sichern sich damit nicht nur die eigene Liquidität, sondern auch eine stabile Marktposition. Nur wer seine Kosten kennt, kann in Verhandlungen bestehen – und die Existenz des Betriebs langfristig sichern.

FAQ: Kalkulation im Baubetrieb

Was sind Einzelkosten der Teilleistung (EKT)?

Das sind alle direkt dem Bauprojekt zurechenbaren Kosten – etwa Lohn, Material, Nachunternehmerleistungen oder Geräte.

Was versteht man unter Baustellengemeinkosten (BGK)?

Kosten, die zwar durch ein Projekt entstehen, aber nicht im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind. Typisches Beispiel: Baustelleneinrichtung.

Was sind Allgemeine Geschäftskosten (AGK)?

Unternehmensweite Kosten wie Verwaltung, Fuhrpark oder Bauhof. Sie werden über Zuschläge auf die Baustellen verteilt.

Wie kann man AGK gerecht verteilen?

Je nach Betrieb können Lohnkosten, ausgewählte Kostenarten oder die gesamten Herstellkosten als Basis dienen. Ziel ist eine möglichst verursachungsgerechte Verteilung.

Warum ist die Kalkulation so wichtig?

Weil nur eine realistische Kostenbasis vor Preisdumping schützt und die Grundlage für wirtschaftlich erfolgreiche Bauprojekte bildet.

Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen
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Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen

Das Thema Fachkräftemangel im Baugewerbe begleitet aktuell die Branche und stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Besonders der demografische Wandel, kombiniert mit unzureichender Nachwuchsgewinnung, macht eine nachhaltige Lösung dringend erforderlich.

5 Min. Lesezeit

Ursachen des Fachkräftemangels

Aktuelle Recherchen zeigen, dass über 30 % der Beschäftigten in der Bauwirtschaft älter als 50 Jahre sind (1). In den kommenden Jahren wird altersbedingt ein großer Teil dieser Fachkräfte in den Ruhestand gehen. Laut Prognosen könnten bis 2030 mehr als 100.000 Fachkräfte im Bauhauptgewerbe fehlen (2) – eine Zahl, die sowohl gewerbliche als auch kaufmännische Berufe betrifft. Fakt ist: Es scheiden mehr Fachkräfte aus, als neue nachkommen.

Eine gezielte Anwerbung neuer Auszubildender ist entscheidend. Besonders wichtig ist es, das Image handwerklicher Berufe zu stärken und sie als zukunftsfähige Karriereoption im Baugewerbe zu positionieren. Allerdings ist die Zahl der neuen Auszubildenden im ersten Lehrjahr um 5 % gesunken (3), und fast die Hälfte der Unternehmen im Baugewerbe konnte nicht alle Ausbildungsplätze besetzen – was die Situation noch verschärft. Hier kann die Digitalisierung im Baugewerbe entscheidend helfen, den Beruf attraktiver für die jüngere Generation zu machen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Unterstützung durch Fachkräfte aus dem Ausland. Sie tragen dazu bei, die Fachkräftelücke zu verringern und bringen zudem mehr Vielfalt in die Belegschaft – Ansätze, die ausgebaut werden sollten.

Auswirkungen auf Bauwirtschaft

Wie gravierend sind die Folgen des Fachkräftemangels auf die Zukunft Bauwirtschaft? Die Branche bleibt nicht verschont: Verzögerungen und Engpässe in Bauprojekten nehmen zu. Arbeitgeber sind gezwungen, höhere Löhne zu zahlen, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, was die Kosten für Bauleistungen erhöht und die Rentabilität vieler Projekte gefährdet.

Die Belastung der verbleibenden Belegschaft wächst – Überlastung durch Personalmangel führt zu Qualitätsproblemen und niedriger Effizienz. Das beeinträchtigt nicht nur Projektergebnisse, sondern auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Ein negatives Arbeitsumfeld kann langfristig zu weiterer Abwanderung führen – ein Problem, das nur durch gezielte Gegenmaßnahmen zu lösen ist.

Digitalisierung als Gegenmittel

Die Digitalisierung im Baugewerbe bietet enorme Chancen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch moderne Softwarelösungen wie Suiteify können Arbeitsprozesse effizienter gestaltet und die Kommunikation auf Baustellen deutlich verbessert werden.

Tools wie digitale Bauzeitenpläne und 3D-Visualisierungen ermöglichen präzisere Planung und Echtzeit-Überwachung komplexer Projekte. So steigt die Produktivität, und die Arbeit wird für Fachkräfte transparenter, planbarer und weniger belastend.

Der digitale Wandel macht die Baustelle zu einem moderneren Arbeitsplatz – besonders attraktiv für junge, technikaffine Talente, die Innovation und Entwicklungsmöglichkeiten suchen. Gleichzeitig entlastet er erfahrene Fachkräfte, indem Routinetätigkeiten vereinfacht und Abläufe automatisiert werden.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Die Baubranche steht vor großen Herausforderungen durch den Fachkräftemangel. Die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen, erfordert eine Kombination aus strategischer Nachwuchsförderung und konsequenter digitaler Transformation.

Besonders wichtig ist die Analyse der eigenen Altersstruktur und die frühzeitige Reaktion auf Renteneintritte. Die Digitalisierung – beispielsweise durch Suiteify-Lösungen – kann dabei helfen, Arbeit effizienter und attraktiver zu gestalten. Nur so gelingt es, die Branche nicht nur leistungsfähig, sondern auch zukunftssicher aufzustellen.

Kostenlose Checkliste

Sind Sie auf den Fachkräftemangel vorbereitet? Prüfen Sie jetzt, wie gut Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist – und wo noch Verbesserungspotential besteht.

SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025
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SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025

Am 18. Juni 2025 haben die Tarifvertragsparteien neue Beitragssätze sowie weitere Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV beschlossen. Diese Neuerungen treten bereits zum 1. Juli 2025 in Kraft und betreffen Unternehmen und Beschäftigte im Bauhauptgewerbe gleichermaßen. Damit stehen Betriebe kurzfristig vor wichtigen Anpassungen in der Baulohn-Abrechnung. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Änderungen.

5 Min. Lesezeit

Neue Beitragssätze ab Juli 2025

Die Beitragssätze werden angepasst, um die Sozialkassenverfahren langfristig zu sichern. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Tarifgebiet Urlaub Berufsbildung Zusatzversorgung Gesamtbeitrag

West

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

3,2 %

⬇️20,2 % (20,5 %)

Ost

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

⬆️1,7 % (1,4 %)

18,7 %

Berlin West*

15,1 %

1,65 %

3,2 %

25,65 %

Berlin Ost*

15,1 %

1,65 %

⬆️1,7 % (1,4 %)

⬆️24,15 % (23,85 %)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Es ergeben sich somit folgende Änderungen:

  • Berufsbildung: Der Beitragssatz wurde im Westen und Osten von 2,2 % auf 1,9 % gesenkt.
  • Zusatzversorgung: Im Osten wurde der Satz von 1,4 % auf 1,7 % angehoben, im Westen bleibt er gleich.
  • Gesamtbeitrag: Entsprechend ergeben sich neue Gesamtbeiträge für die Regionen, z.B. im Westen jetzt 20,2 % (vorher 20,5 %) und in Berlin Ost jetzt 24,15 % (vorher 23,85 %).

Dagegen unverändert bleiben:

  • Sozialaufwendungen: in Berlin Ost und West unverändert (5,7 %)*.
  • Urlaub: weiterhin 15,1 % in allen Tarifgebieten

Angestellte und Auszubildende

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl. Zusatzversorgung Arbeitstäglich Auszubildende Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

3,35 €

20 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

⬆️2,13 € (1,75 €)

20 €

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 35 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 1,75 EUR auf 2,13 EUR arbeitstäglich.

Das bleibt gleich:

  • Die Beiträge zur Berufsbildung liegen weiterhin bei 18 EUR monatlich und 0,90 EUR arbeitstäglich (alle Tarifgebiete).
  • Die Zusatzversorgung im Tarifgebiet West bleibt bei 67 EUR monatlich und 3,35 EUR arbeitstäglich.
  • Die Beiträge für Auszubildende bleiben bei 20 EUR pro Monat.

Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmende und Angestellte1

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

  • Die Zusatzversorgung wird jetzt im Ost- und Westtarifgebiet einheitlich als 3,2 % der Bruttolohnsumme berechnet (Basis: zuletzt gemeldeter Bruttostundenlohn × 173 Stunden pro Monat).
  • Damit entfallen die bisherigen Festbeträge von 78 EUR im Westen und 15 EUR im Osten.

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 27,50 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 0,92 EUR auf 1,42 EUR kalendertäglich.

Das bleibt gleich:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Keine weiteren Angaben zur Beitragsänderung; alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert.#

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet West bleibt die Zusatzversorgung unverändert bei 67 EUR monatlich und 2,23 EUR kalendertäglich.

Vereinfachung & Digitalisierung im Meldewesen

  • Digitale Bescheinigungen: Der Versand von Papierbescheinigungen an Betriebe und Arbeitnehmer wird schrittweise eingestellt. Zukünftig erfolgt die Bereitstellung digital über das SOKA-BAU-Portal.
  • Urlaubsmeldung Auszubildende: Für Azubis muss der gewährte Urlaub nun fortlaufend – und nicht mehr nur im letzten Ausbildungsjahr – gemeldet werden.

Ausbildungsförderung gestärkt

  • Erhöhung der Erstattungsbeträge: Für Ausbildungstagewerke und Internatsunterbringung wurden die Erstattungsbeträge rückwirkend (ab dem 1.5.2024 und 1.5.2025) spürbar angehoben.
  • Automatische Anpassung: Ab jetzt steigen die Erstattungen für Ausbildungskosten automatisch zum Jahresbeginn um 2 %, es sei denn die Tarifvertragsparteien legen andere Werte fest.

Praxisnahes Update für Ihre Baulohn-Abrechnung

Die Änderungen treten bereits im Juli 2025 in Kraft und müssen sofort umgesetzt werden. Für Betriebe bedeutet das:

  • rechtzeitige Anpassung der Lohn- und Gehaltsabrechnung,
  • Schulung der Lohnbuchhaltung,
  • Prüfung der Software auf die neuen Beitragssätze.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung den neuen tariflichen Vorgaben entspricht und Sie bei Prüfungen auf der sicheren Seite sind.

1 Arbeitnehmende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Wehrdienst als Soldat auf Zeit für bis zu zwei Jahre oder Berufsfreiwilligendienst leisten (Quelle: Soka-Bau)