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Baulohn selbst abrechnen oder outsourcen? Ihre Entscheidungshilfe
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Baulohn selbst abrechnen oder outsourcen? Ihre Entscheidungshilfe

Die Baulohn-Abrechnung gehört zu den komplexesten Bereichen in der Bauwirtschaft. Ständig wechselnde gesetzliche Vorgaben, tarifliche Regelungen und hohe Anforderungen an Genauigkeit und Datenschutz machen diesen Prozess besonders anspruchsvoll. Bauunternehmen stehen daher vor der Entscheidung: Soll die Lohnabrechnung intern erledigt oder an einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert werden? Um diese Frage fundiert zu beantworten, liefert das kostenlose Baulohn-Whitepaper wertvolle Kriterien und Praxistipps.

5 Min. Lesezeit

Die Wahl zwischen Eigenabrechnung und Outsourcing

Betriebe können sich entscheiden, die Baulohn-Abrechnung mit eigenen Ressourcen durchzuführen oder diesen Bereich auszulagern. Beide Varianten haben klare Vor- und Nachteile. Die Eigenabrechnung bietet volle Kontrolle und Flexibilität, erfordert jedoch Fachwissen, Softwarelösungen und ausreichend Personal. Beim Outsourcing übernimmt ein spezialisierter Partner die Abrechnung – das spart Zeit und Ressourcen, erfordert aber Vertrauen in die externe Dienstleistung und klare Kommunikation.

Typische Herausforderungen bei der Baulohn-Abrechnung

Unabhängig von der gewählten Variante stehen Bauunternehmen oft vor denselben Problemen:

Kommunikationsprobleme und Zeitfaktor: Verzögerungen oder Missverständnisse können zu fehlerhaften Abrechnungen führen.

Sicherheitsrisiken: Sensible Mitarbeiterdaten müssen geschützt und gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz eingehalten werden.

Individuelle Anpassungen: Jede Firma hat besondere Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen, egal ob intern oder extern abgerechnet wird.

Entscheidungshilfe: So unterstützt das Whitepaper

Das Baulohn-Whitepaper bietet eine klare Übersicht über die Vor- und Nachteile beider Optionen und liefert wertvolle Entscheidungskriterien. Ob Outsourcing oder Eigenabrechnung – mit dieser Checkliste finden Sie den passenden Weg für Ihren Betrieb.

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Sommer-Kurzarbeitergeld: Wichtige Regeln für Baubetriebe ab April
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Sommer-Kurzarbeitergeld: Wichtige Regeln für Baubetriebe ab April

Am 31. März endet offiziell die Schlechtwetterzeit für das Baugewerbe. Doch viele Baubetriebe sehen sich aufgrund von Materialkosten, sinkenden Aufträgen und wirtschaftlichen Unsicherheiten weiterhin gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Hier greift das sogenannte Sommer-Kurzarbeitergeld (Sommer-Kug). In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte, um Fehler zu vermeiden und Ihre Belegschaft zu schützen.

5 Min. Lesezeit

Was ist Sommer-Kug und wann wird es relevant?

Das Sommer-Kug bezeichnet Kurzarbeitergeld für die Zeit außerhalb der Schlechtwetterperiode (01. April–30. November). Es wird notwendig, wenn Betriebe wirtschaftliche Engpässe überbrücken müssen, ohne Fachkräfte zu verlieren. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April keine Leistungen aus dem Saison-Kug mehr gezahlt werden.

Anzeige eines Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit

Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit rechtzeitig über den Arbeitsausfall – dies erfolgt mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese muss schriftlich im Monat des Beginns der Kurzarbeit eingehen. Zuständig ist immer die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

Antragstellung: So beantragen Sie das Sommer-Kug korrekt

Der Antrag muss schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden – per Papier, Fax oder digital. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus. Das Kurzarbeitergeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem die Anzeige eingeht – auch bei verspäteter, aber entschuldbarer Meldung.

Voraussetzungen und betroffene Arbeitnehmer

Mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer muss einen Entgeltausfall von über 10 % haben. Ein frühzeitiger Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit ist empfehlenswert, um die Voraussetzungen vorab zu prüfen.

Besonderheiten für gewerbliche, kaufmännische und technische Angestellte

Gewerbliche Arbeitnehmer: Sommer-Kug kann formlos angeordnet werden.

Kaufmännische und technische Angestellte:

  • Kurzarbeit muss angekündigt werden. In der Regel erfolgt dies per Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
  • Gibt es keinen Betriebsrat, sind Einverständniserklärungen aller betroffenen Beschäftigten notwendig.
  • Ausnahme: Wenn Kurzarbeit bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann sie ohne zusätzliche Zustimmung angeordnet werden.

Sozialversicherungsbeiträge und Erstattungsmöglichkeiten

Die Beiträge zur Sozialversicherung trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Eine Ausnahme: Nimmt ein Beschäftigter während des Kug-Bezugs an einer Weiterbildungsmaßnahme nach § 106a teil, werden dem Arbeitgeber 50 % der Sozialbeiträge erstattet. Diese Regelung ist jedoch bis zum 31.07.2024 befristet und sollte mit der Agentur für Arbeit abgestimmt werden.

Vorteile des Sommer-Kug für Betriebe

  • Stabilität der Arbeitskräfte: Bindung qualifizierter Fachkräfte.
  • Vermeidung von Entlassungen: Schutz vor Personalabbau und Produktivitätsverlust.
  • Flexibilität und Planbarkeit: Bessere Ressourcennutzung in Projekten.
  • Wirtschaftliche Stabilität: Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Sommer-Kug“ wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit.

Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis
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Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis

Die Baubranche steht vor komplexen und kostenintensiven Herausforderungen. Digitalisierung kann hier den entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern – durch effizientere Prozesse, bessere Zusammenarbeit und höhere Qualität in Bauprojekten. Doch wo steht die Branche wirklich? Eine Studie des Fraunhofer-Instituts IESE (Mai 2023) hat zentrale Hürden und Chancen identifiziert und konkrete Lösungsansätze aufgezeigt.

5 Min. Lesezeit

Stand der Digitalisierung in der Baubranche

Laut Fraunhofer-Studie wünschen sich viele Unternehmen vor allem mehr Effizienz durch optimierte Prozesse, bessere Zusammenarbeit durch direkte Kommunikation sowie eine attraktivere Positionierung der Branche. Obwohl es zahlreiche Softwarelösungen gibt, scheitert die Umsetzung oft an fehlender Interoperabilität – also daran, dass Programme nicht nahtlos miteinander arbeiten. Besonders beim Datenaustausch und der Datenqualität treten noch Probleme auf.

Zentrale Hindernisse: Technik, Struktur und Kultur

Die größten Herausforderungen liegen jedoch weniger in der Technik, sondern in personellen, finanziellen und strukturellen Barrieren:

  • Fachkräftemangel und fehlende digitale Kompetenzen
  • Akzeptanzprobleme bei Mitarbeitenden
  • Hohe Anschaffungskosten für Softwarelösungen
  • Freistellungen für Schulungen und Weiterbildungen
  • Komplexe Vergabeverfahren

Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, braucht es daher nicht nur Technologie, sondern auch eine kulturelle Transformation in den Unternehmen.

Vier Lösungsansätze für mehr Digitalisierung

Vorbilder und Motivation

Vorbilder sind entscheidend, um Mitarbeitende für digitale Technologien zu gewinnen. Unternehmen, die Digitalisierung erfolgreich eingeführt haben, können als Best-Practice-Beispiele dienen – besonders für kleinere Betriebe. Auch digitale Pioniere im Team oder neue Mitarbeitende aus Hochschulen bringen wichtige Impulse. Schulungen und Weiterbildungen, die gezielt auf die Digitalisierung im Bau ausgerichtet sind, steigern zusätzlich die Motivation.

Prozesse und Standards

Einheitliche digitale Prozesse und Standards sind das Fundament erfolgreicher Digitalisierung. Zentral ist dabei Building Information Modeling (BIM), das die Zusammenarbeit verbessert und die Qualität der Projektumsetzung erhöht.

Effizienz und Korrektheit

Digitale Technologien sorgen für präzisere Abläufe und minimieren Fehler in Planung und Ausführung. Das Ergebnis: Zeit- und Ressourceneinsparungen sowie eine deutliche Qualitätssteigerung bei Bauprojekten.

Visualisierung und Demonstration

Digitale Tools zur Visualisierung von Bauprojekten erleichtern die Zusammenarbeit und Kommunikation. 3D-Modelle oder Simulationen machen Konzepte verständlicher, erhöhen die Transparenz und reduzieren Fehlkommunikation.

Fazit: Digitalisierung als Chance für die Bauwirtschaft

Die Digitalisierung im Bau ist mehr als ein technischer Wandel – sie ist eine organisatorische und kulturelle Transformation. Erfolgreich sind Unternehmen, die:

  • auf digitale Standards wie BIM setzen,
  • ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildung und Motivation einbinden,
  • Prozesse konsequent digitalisieren und
  • die Vorteile von Visualisierungstools nutzen.

Mit den passenden Softwarelösungen sind die technischen Grundlagen bereits vorhanden. Jetzt gilt es, die kulturellen und organisatorischen Hürden zu überwinden. Branchenvorreiter und klare Standards können hier zum Schlüssel werden. So gelingt es der Baubranche, ihre Prozesse zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Attraktivität der Branche insgesamt zu steigern.

Quelle:

Frauenhofer IESE, Studie: Stand der Digitalisierung in der Baubranche

SOKA-BAU: Neue Beitragssätze ab 01.01.2024
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SOKA-BAU: Neue Beitragssätze ab 01.01.2024

Die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) haben zum 1. Januar 2024 neue Beitragssätze für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte festgelegt. Die Änderungen betreffen Bauunternehmen in allen Tarifgebieten – West, Ost sowie Berlin – und gelten rückwirkend, sobald die Allgemeinverbindlichkeit offiziell erklärt wurde. Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme und Beitragsmeldungen zeitnah überprüfen, um die neuen Sätze korrekt anzuwenden und Nachforderungen zu vermeiden.

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Überblick: Warum die Anpassung erfolgt

Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben die Beitragssätze von SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) angepasst.
Die neuen Werte gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2024, sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Allgemeinverbindlichkeit erklärt hat.

Neue SOKA-Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer

  • Tarifgebiet West:
    Beitrag sinkt von 20,8 % auf 20,5 %
  • Tarifgebiet Ost:
    Beitrag bleibt bei 18,7 %
  • Berlin West:
    Beitrag sinkt von 25,75 % auf 25,65 %
  • Berlin Ost:
    Beitrag steigt von 23,65 % auf 23,85 %

Neue SOKA-Beiträge für Angestellte

  • West und Berlin West:
    Beitrag bleibt bei 85,00 € monatlich
  • Ost und Berlin Ost:
    Beitrag steigt von 45,50 € auf 53,00 € monatlich

Was ist SOKA-BAU?

SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft)  ist die gemeinsame Dachmarke der

  • Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und
  • Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).

Träger sind der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

SOKA-BAU hat die Aufgabe, tarifvertraglich geregelte Verfahren im Bauwesen umzusetzen, unter anderem:

  • Ausgleich von Nachteilen bei Rente und Urlaubsansprüchen durch häufige Arbeitsplatzwechsel und witterungsbedingte Ausfälle.
  • Finanzierung der Berufsausbildung in der Baubranche.
  • Absicherung von Arbeitszeitguthaben und Zusatzangebote wie Altersversorgung, Immobilienvermietung und Jobbörse für Bauberufe.

Fazit

Mit der rückwirkenden Anpassung der Beitragssätze zum 1. Januar 2024 ändern sich sowohl die Prozentsätze für gewerbliche Arbeitnehmer als auch die Pauschalen für Angestellte.
Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme prüfen und die neuen Sätze rechtzeitig umsetzen, um Beitragsnachzahlungen oder Korrekturen zu vermeiden.

Informationen zu den aktuellen Beitragssätzen finden Sie im Blogartikel „SOKA_BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025“

Quellen

SOKA-BAU – Offizielle Informationen zu Beitragssätzen und Tarifverträgen

Interview: BIM-Modellerstellung und Fachkräftemangel im Bau
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Interview: BIM-Modellerstellung und Fachkräftemangel im Bau

Die Baubranche kämpft aktuell mit großen Herausforderungen: wirtschaftliche Unsicherheit, steigende Kosten – und vor allem mit dem Fachkräftemangel. Besonders für mittelständische Betriebe wird es immer wichtiger, Prozesse zu digitalisieren und effizienter zu gestalten. Ein zentraler Ansatzpunkt dabei ist die Methode BIM (Building Information Modeling), also das modellbasierte Arbeiten über alle Bauphasen hinweg. BIM-Expertin Heike Kehret von der BIB GmbH gibt Einblicke in Chancen, Mehrwerte und Unterstützungsangebote für Bauunternehmen.

5 Min. Lesezeit

BIM (Building Information Modeling) ist aus keinem modernen Bauunternehmen mehr wegzudenken. Dennoch gibt es in mittelständischen Unternehmen Berührungsängste. Sind diese berechtigt?

Heike Kehret: „Das lässt sich so nicht sagen. Denn auch die kleinen und mittleren Betriebe zeigen durchaus Interesse an der Digitalisierung. Oft arbeitet jedoch jeder Handwerksbetrieb oder Handwerker für sich mit individuellen Lösungen, bedingt durch das gelegentliche Fehlen von 3D-Modellen.“

Für wen ist die BIM-Methode hilfreich?

Heike Kehret: „Die Vorteile des modellbasierten Arbeitens beginnen bereits beim Architekten im Entwurfsprozess. Sobald mit 3D-Modellen gearbeitet wird, können hier bereits die internen Prozesse optimiert werden. Dies lässt sich dann beliebig mit weiteren Projektbeteiligten fortsetzen.“

Welchen Mehrwert bietet das modellbasierte Arbeiten?

Heike Kehret: „Änderungen im 3D-Modell sind sofort in den Schnitten und Ansichten sichtbar. Planungsmängel können frühzeitig erkannt und behoben werden. Die Mengenermittlung findet direkt mit dem Modell statt und muss nicht mühsam mit dem Dreikant ermittelt werden. Dementsprechend werden Änderungen am Modell zeitnah in den Mengen aktualisiert.“

Welchen Service bieten Suiteify und BIB zum Thema Modellerstellung?

Heike Kehret: „Sollten Sie keine IFC erhalten oder einen personellen Engpass beim Erstellen der eigenen Modelle haben, unterstützen wir Sie hierbei gerne. Wir benötigen die Grundrisse, Schnitte und Ansichten als dwg/dxf und/oder PDF. Zudem stimmen wir die Materialien/Qualitäten der Bauteile mit Ihnen ab, um Ihnen eine IFC zur Verfügung zu stellen.“

Je nach Gebäude-/Projektgröße ist die Modellerstellung sehr zeitaufwendig. Wie viel Zeit lässt sich durch den Service einsparen?

Heike Kehret:: „Nicht nur die Modellerstellung kostet Zeit, auch eine Mengenermittlung per Dreikant ist zeitlich sehr aufwendig. Bei Änderungen am Modell und unserer Arbeitsweise mit BIM4You ist durchaus eine Zeitersparnis von bis zu 70 % möglich. Wer sich live einen Eindruck von der Softwarelösung machen möchte, kann mich gerne direkt auf der BIM WORLD MUNICH 2023 am 28. und 29. November ansprechen. Ich freue mich auf den Austausch.“

Über die Expertin: Heike Kehret

Heike Kehret arbeitet seit 2004 bei der BIB GmbH in Offenburg, war anfangs im BIM-Service tätig und für die Modellerstellung und den Support verantwortlich. Seit 2021 führt sie im Consulting BIM-Prozesse ein und betreut die Softwarelösung BIM4You. Zusätzlich unterstützt sie die Entwicklung der Cloud-Anwendung Suiteify BIM Pro.

Fazit

Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist BIM ein Schlüssel, um Bauprojekte effizienter, transparenter und wirtschaftlicher umzusetzen. Wer die Modellerstellung nicht intern stemmen kann, sollte auf erfahrene Partner wie Suiteify und BIB setzen – und so Zeit sparen, Prozesse vereinfachen und Fachkräfte entlasten.

Aktuelle Studien belegen klare Vorteile von BIM in der Bauwirtschaft
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Aktuelle Studien belegen klare Vorteile von BIM in der Bauwirtschaft

In unserem ersten Artikel „Warum sich Baubetriebe mit BIM beschäftigen sollten“ haben wir gezeigt, warum Building Information Modeling (BIM) für moderne Bauunternehmen längst keine Zukunftsvision mehr ist, sondern eine dringend notwendige Strategie zur Optimierung von Planung, Kosten und Zusammenarbeit darstellt. Im zweiten Teil dieser Reihe liefern wir Ihnen nun frische Erkenntnisse aus aktuellen Studien: Wie stark verbreitet ist BIM wirklich? Welche konkreten Vorteile belegen Zahlen? Und inwieweit verändert BIM bereits heute Kultur, Prozesse und Transparenz in der Bauwirtschaft? Antworten liefern diese Studien – und zeigen, warum BIM heute unverzichtbar ist.

5 Min. Lesezeit

Was ist Building Information Modeling (BIM)?

Building Information Modeling, auf Deutsch Bauwerksdatenmodellierung, ist ein Planungs- und Steuerungskonzept, das den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks virtuell abbildet. Dadurch können Bauprojekte von der ersten Idee bis zum Betrieb digital geplant und gesteuert werden. Virtuelle Modelle helfen beispielsweise, Planungsfehler zu vermeiden, wie etwa das Einbauen einer Steckdose an der Stelle, an der später eine Heizung montiert werden soll. BIM schafft somit Transparenz und reduziert kostspielige Korrekturen.

Studien belegen die Vorteile von BIM

Die BIM-Studie 2021 verdeutlicht: Viele Unternehmen sehen BIM als wichtigen Baustein ihrer Digitalisierungsstrategie, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Besonders geschätzt wird die Vermeidung von Fehlern und Mängeln, was zu deutlichen Kosteneinsparungen führt. Ein zentrales Informationsmanagement, eine integrale Planung und die Minimierung von Nachträgen verkürzen die Projektlaufzeiten und verbessern die Qualität.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • verbesserte Angebotserstellung
  • präzise Mengenermittlung
  • schnelle Aktualisierung von Änderungen
  • optimierte Instandhaltung
  • effektive Kostenermittlung
  • bessere Kommunikation und Zusammenarbeit
  • durchgängiger Informationsfluss
  • erleichterte Terminplanung und -kontrolle
  • Diese Ergebnisse zeigen klar, dass BIM-Projekte nicht nur effizienter, sondern auch wirtschaftlicher werden.

Kennzahlen zur BIM-Nutzung in Baubetrieben

Die 6. BIM-Studie aus dem November 2021 mit 408 Teilnehmenden liefert spannende Einblicke: 85 % nutzen BIM bereits in der Planungsphase, 47 % in der Ausführung und 14 % im Gebäudebetrieb oder Facility-Management.
Besonders bemerkenswert ist, dass 64 % der Befragten BIM als treibende Kraft für eine neue Kultur der Zusammenarbeit sehen. 54 % bestätigen die Standardisierung und Automatisierung des digitalen Datenmanagements, während 40 % von mehr Transparenz im gesamten Immobilienzyklus berichten.

Auch der BIM-Monitor 2022/23 zeigt Fortschritte: Bereits jedes fünfte Unternehmen arbeitet regelmäßig mit BIM. Der Anteil der BIM-Projekte am Umsatz dieser Betriebe liegt bei 31,8 %. Gleichzeitig geben 32 % an, dass sie Schulungen von Herstellern benötigen, um das Potenzial der Methode voll auszuschöpfen (ingenieur.de nach Klotz, von Bauinfoconsult).

BIM im europäischen Vergleich

Eine von Planradar durchgeführte Studie untersucht den BIM-Einsatz in acht europäischen Ländern: Deutschland, Österreich, Schweiz, Russland, Großbritannien, Frankreich, Polen und Kroatien. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede: Einige Länder haben bereits gesetzliche Standards für BIM eingeführt, während andere noch in den Startlöchern stehen. Diese Analyse unterstreicht die Relevanz von BIM nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene und zeigt, dass der Druck zur Digitalisierung in der Bauwirtschaft weiter zunimmt.

Länder Beginn der Nutzung Gesetzlich vorgeschrieben ab Bereich der hauptsätzlichen Nutzung

Schweiz

ab 2015

2018, für öffentliche Einrichtungen

Architektur, Bauwesen, Ingenieurswesen

Russland

ab 2014

2022, für öffentliche Einrichtungen

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Bauwesen, Design, Ingenieurswesen

Österreich

ab 2011

2018, für öffentliche Einrichtungen (ÖNORM A 6241)

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Design

Kroatien

ab 2015

Zurzeit nicht verpflichtend

Architektur, Ingenieurswesen

Frankreich

ab 2010

2022

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Bauwesen

Polen

ab 2014

2030, für Projekte unter staatlicher Beteiligung

Architektur, Design

Deutschland

ab 2006

2017, für Projekte mit einem Volumen von +100 Millionen Euro

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Design

England

ab 1980

2016, für öffentliche Projekte (BS 1192:2007

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Bauwesen, Design, Ingenieurswesen

Die Zukunft des Bauens: BIM als Standard

BIM ist längst kein Experiment mehr.
Nationale und europaweite Standards haben sich etabliert, und der Trend weist klar in Richtung einer noch stärkeren Verbreitung. Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das: Wer konkurrenzfähig bleiben will, muss BIM nutzen. Exakte Modelle, präzise Berechnungen und optimierte Prozesse machen BIM zu einem unverzichtbaren Instrument für die Bauwirtschaft. Die Methode wird künftig nicht nur durch gesetzliche Anforderungen vorangetrieben, sondern auch durch ihre vielen Vorteile für Betriebe jeder Größe.

Unterstützung und Lösungen für Baubetriebe

Baubetriebe, die BIM in ihre Prozesse integrieren möchten, profitieren von erfahrenen Partnern mit passenden Softwaretools sowie Schulungs- und Implementierungsangeboten. Lösungen wie BIM4You, Suiteify Operations Construction oder BIM-Tiefbau helfen, Projekte effizienter zu planen, Kosten zu senken und Risiken zu minimieren.
Wer sich umfassend informieren möchte, sollte außerdem auf Marktstudien und Fachartikel zurückgreifen, wie etwa die BIM-Studie 2021 oder den BIM-Monitor 2022/23, die wertvolle Insights liefern.

Quellen:

BIM-Nutzung im Ländervergleich: Wer führt bei der Implementierung in Europa? (allgemeinebauzeitung.de)

BIM-Studie 2021: Die wichtigsten Insights (bimsystems.de)

5 Kennzahlen zur BIM-Nutzung in Deutschland (ingenieur.de)

BIM Nutzung in Europa: Vergleich von 8 Ländern - PlanRadar

Kalkulation und Baubetriebsrechnung erfolgreich abstimmen
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Kalkulation und Baubetriebsrechnung erfolgreich abstimmen

Eine kostenbasierte Kalkulation ist entscheidend für den Erfolg jedes Bauprojekts. Genauso wichtig ist jedoch die begleitende Baubetriebsrechnung, in die die Kalkulationen eingebunden werden müssen. Erst wenn beide Systeme sinnvoll miteinander verknüpft sind, entsteht ein belastbares Steuerungsinstrument. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Bauunternehmen Kalkulation und Baubetriebsrechnung optimal aufeinander abstimmen.

5 Min. Lesezeit

Warum die Abstimmung so wichtig ist

Eine kostenbasierte Kalkulation ist die Grundlage jedes erfolgreichen Bauprojekts. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die begleitende Baubetriebsrechnung, die alle laufenden Kosten erfasst und strukturiert. Erst wenn beide Systeme sinnvoll miteinander verbunden sind, lassen sich Soll- und Ist-Werte vergleichen, Abweichungen rechtzeitig erkennen und Maßnahmen gezielt einleiten. So entsteht ein belastbares Steuerungsinstrument für Bauunternehmer.

Kostenbasierte Preisermittlung (Kalkulation)

Die Angebotskalkulation vor der Auftragserteilung ist mehr als ein Preisvorschlag: Sie ist eine objektive Kostenermittlung mit anschließender Preisbildung. Das bedeutet:

  • Statt reine Marktpreise einzusetzen, werden die voraussichtlichen Herstellkosten anhand des Leistungsverzeichnisses (LV), Ausschreibungsunterlagen und Rückfragen exakt berechnet.
  • Erst danach werden die Kosten zu einem Angebotspreis überführt.

So bleibt die Kalkulation unabhängig von subjektiven Preiszielen

Wird der Angebotspreis dauerhaft unter den Herstellkosten angesetzt, führt dies zwangsläufig zu negativen Deckungsbeiträgen. Das kann in Ausnahmefällen (z. B. für einen strategisch wichtigen Auftrag) akzeptabel sein, sollte aber bewusst entschieden und klar dokumentiert werden.

Der Preisspielraum ergibt sich nur aus:

  • den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), die gedeckt werden müssen, und
  • einem Zuschlag für den Gewinn (G).

Gliederung der Kosten: EKT, BGK und AGK

Um die einzelnen Positionen im LV richtig zu kalkulieren, unterscheidet man drei zentrale Kostenarten:

  1. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
    Kosten, die einer bestimmten Teilleistung direkt zugerechnet werden können – etwa Löhne für eine konkrete Arbeit, Material für eine bestimmte Position oder ein Mietgerät für einen klar abgegrenzten Zeitraum.
  2. Baustellengemeinkosten (BGK)
    Kosten, die zwar eindeutig zur Baustelle gehören, aber nicht direkt einer einzelnen Teilleistung zugeordnet werden können. Beispiele: Einrichtung der Baustelle, Baustrom, Baucontainer, Maschinen oder auch ein Bauleiter, der für das gesamte Projekt arbeitet.
  3. Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
    Kosten, die nicht einem einzelnen Projekt zugerechnet werden können, sondern im gesamten Unternehmen anfallen: Verwaltung, Geschäftsführung, IT, Büro, Fahrzeuge des Innendienstes. Diese werden anteilig auf alle Projekte verteilt.

Kostenarten in der Kalkulation

In der Praxis wird zusätzlich nach organisatorischen Kostenarten gegliedert, meist:

  • Lohn- und Gehaltskosten (inkl. Zuschläge, Sozialabgaben),
  • Materialkosten (Baustoffe, Bauteile, Hilfsmittel),
  • Gerätekosten (Abschreibung, Miete, Betriebskosten),
  • Nachunternehmerkosten (Fremdleistungen Dritter),
  • Sonstige Kosten (z. B. Transport, Versicherung, Gebühren).

Diese Differenzierung ist wichtig, weil BGK, AGK und Gewinn über Zuschläge verteilt werden müssen. Je feiner die Einzelkosten gegliedert sind, desto gezielter kann die Zuschlagsverteilung erfolgen – und desto realistischer die Kalkulation.

Vertragskalkulation: Grundlage für Nachträge

Bei größeren Aufträgen oder solchen mit erkennbarem Nachtragspotenzial empfiehlt es sich, eine Vertragskalkulation anzulegen. Sie bildet die vertraglich vereinbarte Ist-Situation ab und dokumentiert Abweichungen gegenüber der Angebotskalkulation.

Das ist entscheidend für Nachträge: Der Auftraggeber verlangt oft eine nachvollziehbare Herleitung, warum Mehrkosten entstehen. Nur eine detaillierte Vertragskalkulation liefert dafür die notwendige Grundlage.

Arbeitskalkulation: Von der Planung zur Prognose

Nach Auftragserteilung beginnt die detaillierte Arbeitsvorbereitung. Materialpreise, Nachunternehmerangebote und Abläufe werden konkretisiert. Daraus entsteht die Arbeitskalkulation, die den Charakter einer Plankostenrechnung hat.

Sie definiert Zielkosten (z. B. Vergabegrenzwerte) und bildet die Grundlage für eine laufende Prognoserechnung:

  • Welche Kosten sind realistisch zu erwarten?
  • Welches Ergebnis steht am Ende des Projekts?

Die Arbeitskalkulation ist damit ein zentrales Instrument, um wirtschaftlich zu steuern.

Kostenverursachungsprinzip: Richtig buchen spart Fehler

Alle Baustellenkosten müssen dem richtigen Projekt zugeordnet werden.

  • BGK sollten möglichst direkt auf der Baustelle gebucht werden, um die Ergebnisse einzelner Projekte nicht zu verfälschen.
  • AGK hingegen werden sinnvollerweise über Zuschläge verteilt, da sie keinem Projekt direkt zugeordnet werden können.

So werden Projekte vergleichbar und Fehlinterpretationen bei Sparten- oder Bereichsauswertungen vermieden.

Harmonisierte Kostenartenstruktur

Damit Kalkulation und Baubetriebsrechnung dieselbe Sprache sprechen, ist eine harmonisierte Kostenartenstruktur erforderlich.

  • Kalkulation/Arbeitskalkulation (technische Sicht) und Buchhaltung/Baubetriebsrechnung (kaufmännische Sicht) müssen einander zugeordnet werden.
  • In der Praxis bedeutet das: Mehrere technische Kostenarten laufen häufig auf eine kaufmännische Kostenart (n:1-Verhältnis).

Nur so sind aussagekräftige Soll-/Ist-Vergleiche möglich. Unternehmen sollten dies in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe abstimmen und verbindlich festlegen.

Fazit

Erst die Verknüpfung von Kalkulation und Baubetriebsrechnung schafft Transparenz und Steuerungsfähigkeit. Wer Einzelkosten klar definiert, BGK und AGK sauber abgrenzt und die Kostenartenstrukturen harmonisiert, erkennt Abweichungen rechtzeitig und kann Projekte zuverlässig zum Erfolg führen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Kalkulation und Baubetriebsrechnung?

Die Kalkulation ermittelt die voraussichtlichen Kosten und Preise vor Auftragserteilung, die Baubetriebsrechnung dokumentiert die tatsächlich entstandenen Kosten während des Projekts.

Warum sind BGK und AGK wichtig?

BGK fallen direkt für die Baustelle an, AGK betreffen das gesamte Unternehmen. Nur durch ihre richtige Abgrenzung werden Projektergebnisse vergleichbar.

Was bringt eine Vertragskalkulation?

Sie bildet die vertragliche Ausgangslage nach Auftragserteilung ab und ist die Grundlage, um Nachträge sauber zu begründen.

Welche Rolle spielt die Arbeitskalkulation?

Sie konkretisiert die Angebots- und Vertragskalkulation, setzt Zielkosten und dient als Prognoseinstrument bis zum Bauende.

Wie können Unternehmen Kalkulation und Rechnungswesen harmonisieren?

Durch eine abgestimmte Kostenartenstruktur und feste Zuordnungsregeln. So wird ein echter Soll-/Ist-Vergleich möglich.

Quellen:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie / Zentralverband des Deutschen Baugewerbes: KLR Bau – Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen, 8. Auflage, 2016.

DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ (aktuelle Fassung: 2018-12), Deutsches Institut für Normung.

VOB 2019, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Steuern & Sozialversicherung im Baubetrieb: Aktuelle Grundlagen 2025
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Steuern & Sozialversicherung im Baubetrieb: Aktuelle Grundlagen 2025

Die monatliche Berechnung des Baulohns zählt zu den komplexesten Aufgaben im Lohnwesen – gerade im Baugewerbe. Gesetzliche Änderungen, Tarifvorgaben und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten verlangen ein solides Basiswissen. Wer diese Grundlagen kennt, vermeidet Fehler und schafft sichere Abrechnungen. Im Folgenden werden zentrale Aspekte des Steuer- und Sozialversicherungsrechts für Baubetriebe erklärt – mit aktuellen Zahlen und praktischen Hinweisen.

5 Min. Lesezeit

Steuern vs. Sozialversicherung – der Unterschied

Steuern sind Abgaben ohne Gegenleistung, die dem Staat zufließen.
Sozialversicherungsbeiträge hingegen finanzieren Leistungen (z. B. Rente, Krankenversicherung).
Im Baulohnkontext heißt das: Sie müssen sowohl Steuergesetze als auch Sozialversicherungsregeln gleichzeitig berücksichtigen.

Lohnsteuer im Überblick

Steuerklassen, Tarif & Progression

Arbeitgeber führen für Arbeitnehmer die Lohnsteuer direkt vom Arbeitslohn ab, gemäß § 39b EStG. Es existieren sechs Steuerklassen (1–6), die nach Lebenssituation (ledig, verheiratet, Zweitjob etc.) vergeben werden.

Der Einkommensteuertarif ist progressiv: Bei höheren Einkommen steigt der Steuersatz. Der Spitzensteuersatz 42 % gilt aktuell ab einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von rund 68.481 € (Stand 2025).

Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Prämien etc.) werden steuerlich gesondert behandelt: Der laufende Bezüge-Anteil erhält die normale Monatsbesteuerung, der sonstige Anteil nach besonderen Berechnungsmethoden.

Sozialversicherungsbeiträge

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber.

Beitragsbemessungsgrenzen 2025

  • Kranken- & Pflegeversicherung (GKV / GPV): 66.150 €/Jahr bzw. 5.512,50 €/Monat
  • Renten- & Arbeitslosenversicherung: 96.600 €/Jahr bzw. 8.050 €/Monat

Übersteigt das Einkommen diese Grenzen, fallen keine zusätzlichen Beiträge mehr an.

Beitragssätze 2025 in Kurzform:

  • Krankenversicherung ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag (variabel)
  • Pflegeversicherung (mit Zuschlag für Kinderlose) etwa 3,6 %
  • Rentenversicherung: 18,60 % (je Hälfte AN / AG)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % gesamt

Wenn z. B. das beitragspflichtige Entgelt über der Bemessungsgrenze liegt, wird nur der Teil bis zur Grenze berücksichtigt.

Besonderheiten bei Bauunternehmen

  • Im Baulohn ist häufig mit Schlechtwetterzeiten, wechselnden Einsatzorten, Lohnzuschlägen und tariflichen Vorgaben zu rechnen – das verlangt flexible Steuer- und Abrechnungsmodelle.
  • Der steuerliche Arbeitslohn kann sich von dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt unterscheiden – nicht alle Entgeltbestandteile sind gleichermaßen beitragspflichtig.
  • Für Sonderzahlungen gilt oft die Märzklausel: Wenn im Jan–März gezahlt und die Grenze überschritten wird, kann eine Zuordnung in das Vorjahr erforderlich sein.
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Mehrarbeit, Erschwernis etc. sind meist steuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern sie traditionelle Voraussetzungen erfüllen.

FAQ – Häufige Fragen & Klarstellungen

Wann greift der Spitzensteuersatz?

2025 ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 68.481 € (Ledige) (§ 32a EStG)

Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?

Die Höchstgrenzen, bis zu denen Löhne für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden (2025: KV: 66.150 €, RV: 96.600 €)

Teilt sich der Beitragsvorteil gleich zwischen AN und AG?

Bei Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils etwa die Hälfte.

Wie werden Sonderzahlungen sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Sie werden gesondert geprüft, anteilig in Bezug auf Beitragsbemessungsgrenzen und ggf. mit Zuordnung nach der Märzklausel.

Welche Risiken bestehen bei veralteten Tarifwerten?

Fehlerhafte Beiträge, Nachforderungen, Bußgelder und Korrekturen gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Finanzbehörden.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen (BMF) – Einkommensteuerrecht
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Sozialversicherung
Deutsche Rentenversicherung – Beitragssätze & Grundlagen
Verband der Ersatzkassen (vdek) – Beitragssätze Kranken-, Pflege-, Renten- & Arbeitslosenversicherung
Techniker Krankenkasse (TK) – Beitragsbemessungsgrenzen 2025
SOKA-BAU – Informationen zur Lohnabrechnung im Baugewerbe
Sozialgesetzbuch IV – Beitragsrechtliche Regelungen (z. B. Entstehungsprinzip, Märzklausel)

Digitaler Durchbruch fürs Handwerk: Outsourcing macht’s möglich
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Digitaler Durchbruch fürs Handwerk: Outsourcing macht’s möglich

„Digitalisierung“ ist eines der meistgehörten Schlagworte in der Baubranche – und doch bleiben Fragen wie „Wie starte ich? Was kostet das? Lohnt sich der Aufwand?“ oft unbeantwortet. Dieser Beitrag zeigt, warum sich besonders die kaufmännische Verwaltung für den Einstieg in die Digitalisierung eignet – und wie Outsourcing Betriebe schnell voranbringt, ohne sie zu überfordern.

5 Min. Lesezeit

Warum kaufmännische Prozesse zuerst digitalisieren?

Im Handwerk liegen große Effizienzpotenziale in der Verwaltung: Buchhaltung, Lohnabrechnung, Controlling oder Dokumentenmanagement sind oft historisch gewachsen und nicht mehr zeitgemäß.
Digitalisierte Abläufe bringen hier schnelle Verbesserungen – von automatisierten Rechnungsprozessen bis zu transparenten Controlling-Dashboards.

Doch vielen Betrieben fehlt es an Know-how, Zeit und Fachpersonal, um diesen Wandel eigenständig umzusetzen. Genau hier setzt Outsourcing an.

Outsourcing: Digitalisierung ohne eigenes IT-Großprojekt

Statt selbst Systeme aufzubauen, können Handwerksbetriebe ihre Verwaltungsprozesse an einen spezialisierten Partner auslagern. Dieser bringt digitale Strukturen und Fachwissen gleich mit.

Vorteile auf einen Blick:

1. Lösung bei Personalengpässen

  • Ausfälle durch Krankheit, Ruhestand oder Elternzeit werden aufgefangen.
  • Keine langwierige Suche nach Buchhaltungsfachkräften.

2. Mehr Zeit fürs Kerngeschäft

  • Fach- und branchenkundige Experten übernehmen das Rechnungswesen.
  • Unternehmer und Führungskräfte können sich stärker auf Projekte und Baustellen konzentrieren.

3. Effizienz rauf, Kosten runter

  • Transparent erkennen: Welche Baustellen erwirtschaften Gewinn?
  • Prüfen, ob Kalkulationsgrundlagen und Zuschlagssätze noch tragfähig sind.
  • Liquide bleiben: aktuelle Geschäftsentwicklung klar für Banken oder Investoren darstellen.

4. Reibungslose Organisation

  • Digitaler Belegfluss von Papierrechnungen bis zur E-Rechnung inkl. Archivierung nach GoBD.
  • Persönlicher Ansprechpartner und vorbereitete Jahresabschlussunterlagen für den Steuerberater.

5. Liquidität und Finanzierung sichern

  • Automatisierter Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Skontoausnutzung.
  • Flexible Vergütung, angepasst an den Geschäftsverlauf.
  • Business-Intelligence-Dashboards für tagesaktuelle Finanz- und Baustellenzahlen.

Technische Umsetzung: So wird die Verwaltung digital

  • Digitales Belegwesen für Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Elektronische Rechnungsprüfung mit Workflows
  • Revisionssicheres Archiv nach GoBD
  • Mobile Zugriffe via Tablet oder Smartphone
  • Forderungsverfolgung in Echtzeit im Business-Intelligence-Dashboard

Fazit

Outsourcing bietet Handwerksbetrieben einen unkomplizierten Weg in die digitale Verwaltung. Es spart Zeit, reduziert Personalrisiken und sorgt für klare, aktuelle Zahlen – ohne dass Betriebe selbst in teure IT-Projekte investieren müssen. Und sollte der Betrieb später die Buchhaltung wieder selbst übernehmen wollen, sind die Prozesse bereits digitalisiert und können ohne großen Aufwand zurückgeführt werden. Meist bleibt es jedoch beim Outsourcing – weil es einfach funktioniert.

Quellen

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Digitalisierung im Handwerk 2024/2025