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Corona-Konjunkturpaket: Chancen für Bauunternehmen im Überblick
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Corona-Konjunkturpaket: Chancen für Bauunternehmen im Überblick

Am 3. Juni 2020 beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein 130-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket, das die Wirtschaft in und nach der Corona-Krise stärken soll. Doch welche der insgesamt 57 Maßnahmen sind für Bauunternehmen besonders relevant – und wie wirken sie sich in der Praxis aus? Wir geben einen Überblick, worauf Betriebe im Baugewerbe achten müssen.

5 Min. Lesezeit

Ziel des Corona-Konjunkturpakets

Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ lautet das Motto auf der Webseite der Bundesregierung. Ziel des Pakets ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. Man wolle „mit Wumms“ aus der Krise herauskommen, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Auch die Baubranche soll von diesen Maßnahmen profitieren.

Überbrückungshilfen für Bauunternehmen

Ein zentraler Bestandteil sind Überbrückungshilfen. Sie sollen Umsatzausfälle ausgleichen und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen:

  • Staatshilfen für Juni, Juli und August 2020 in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro
  • Voraussetzung: Umsatzrückgang von mindestens 60 % im April/Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr
  • Erstattung von maximal 150.000 Euro für drei Monate
  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: maximal 9.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: maximal 15.000 Euro

Diese Beträge sollen nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Mehrwertsteuersenkung: Auswirkungen auf die Baubranche

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer:

  • Gültig vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
  • Regelsteuersatz: von 19 % auf 16 %
  • Ermäßigter Steuersatz: von 7 % auf 5 %
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats

Für die Bauwirtschaft ist entscheidend, wann die Leistung erbracht wird, nicht wann Rechnung oder Zahlung erfolgen. Auch Teilleistungen sind betroffen. Anzahlungen bleiben mit 19 % besteuert, werden aber bei der Schlussrechnung korrigiert.

Ermäßigter Steuersatz und Rechnungsstellung

Für Eingangsrechnungen gilt: Alle Umsätze zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 müssen mit den reduzierten Steuersätzen ausgewiesen werden.

Wichtig: Verträge, die als Rechnungen dienen und konkrete Steuerbeträge ausweisen, müssen angepasst werden.

Anpassungen in Finanzbuchhaltungssystemen

Finanzbuchhaltungssysteme (FiBu) benötigen technische Anpassungen:

  • Neue Steuerkennzeichen anlegen
  • Umsatzkonten mit Steuerautomatik ergänzen
  • Kontrolle bestehender Steuer-Schlüssel

Nur so lassen sich die Änderungen korrekt abbilden.

Weitere steuerliche Maßnahmen

Das Konjunkturpaket enthält auch weitere steuerliche Änderungen, die für Bauunternehmen relevant sein können:

  • Verlustrücktrag für 2020/21: auf 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) erhöht
  • Möglichkeit einer Corona-Rücklage bereits für 2019
  • Einführung einer degressiven AfA (max. 25 %) für bewegliche Wirtschaftsgüter (2020/21)
  • Erhöhte Gewerbesteueranrechnung: Vierfacher Gewerbesteuermessbetrag
  • Verdopplung des Gewerbesteuerfreibetrags bei Hinzurechnungen von 100.000 auf 200.000 Euro
  • Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen, vor allem für Start-ups
  • Ausbildungsprämien (2.000–3.000 Euro) für KMU

Fazit

Das Corona-Konjunkturpaket ist komplex, bietet aber auch für die Bauwirtschaft wichtige Chancen. Von Überbrückungshilfen über steuerliche Entlastungen bis hin zur Mehrwertsteuersenkung – Bauunternehmen sollten die Maßnahmen genau prüfen und ihre internen Prozesse rechtzeitig anpassen. Suiteify unterstützt Sie dabei mit praxisnahen Lösungen.

Dies ist natürlich nur ein Teil der Maßnahmen, die der Koalitionsausschuss beschlossen hat. Sobald es weitere Informationen dazu gibt – oder Vereinfachungsregeln, damit die Umsetzung beherrschbar bleibt – halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden!

BG BAU empfiehlt: Hygienevorschriften am Bau
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BG BAU empfiehlt: Hygienevorschriften am Bau

Maskenpflicht, Händewaschen, Desinfektion: In Zeiten von Corona ist die strikte Einhaltung von Hygieneregeln auf Baustellen und im Baubüro unerlässlich. Die BG BAU hat dazu klare Empfehlungen veröffentlicht, um Bauunternehmen praxisnahe Hilfestellung im Alltag zu bieten.

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Hygieneregeln auf Baustellen und im Baubüro

Nasen-Mundschutz, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe gehören längst zum Alltag. Insbesondere auf Baustellen sind sie entscheidend für die Gesundheit der Beschäftigten. Die BG BAU informiert in ihrer Broschüre „Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen“ über die Arbeitsstättenregel (ASR A4.1). Diese definiert u. a. Ausstattungsvorgaben für Dusch- und Waschplätze, Pausen- und Umkleideräume, Toiletten sowie deren Reinigung.

Sanitäre Anlagen: Anforderungen und Abstände

Beispiele aus den Vorgaben:

  • Toiletten müssen sich in der Nähe des Arbeitsplatzes befinden – maximal 100 Meter oder fünf Minuten Fußweg entfernt.
  • Vor Toiletten muss es Möglichkeiten geben, die Schutzausrüstung abzulegen.

Mund-Nasen-Schutz richtig verwenden

  • Alle Beschäftigten sollten Masken tragen, die Nase und Mund vollständig bedecken – auch bei Besprechungen.
  • Vor dem Auf- und Absetzen: Hände gründlich mit Seife waschen.
  • Maske von hinten an den Gummibändern auf- und abnehmen; die Bänder müssen straff sitzen.
  • Masken spätestens nach einem Tag bei maximal 60 °C waschen.
  • Trotz Maske ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Arbeitsschutzstandard für die Bauwirtschaft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Die BG BAU setzt diese Vorgaben praxisnah für Baubetriebe um. Die Standards definieren Schutzmaßnahmen und geben Hinweise zur Organisation der Arbeit während der Pandemie. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Bund übernimmt coronabedingte Mehrkosten

Am 23. Juni 2020 haben das BMVI und das BMI die Rahmenbedingungen für die Übernahme coronabedingter Mehrkosten veröffentlicht. Diese gelten für:

  • Bundeshochbau
  • Bundesfernstraßenbau
  • Bundeswasserstraßenbau

Bauunternehmen können gegen Nachweis Mehrkosten geltend machen, etwa für:

  • Zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer
  • Hygienemittel und Schutzanzüge
  • Zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport

Die Verbände HDB, ZDB und BVMB erwarten, dass auch die Deutsche Bahn diese Regelungen im Schienenbau anwenden wird.

E-Learning im Homeoffice: Chancen für Bauunternehmen in der Krise
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E-Learning im Homeoffice: Chancen für Bauunternehmen in der Krise

Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsalltag vieler Bauunternehmen stark verändert. Persönliche Meetings und Bewegungsfreiheit sind eingeschränkt, Leerläufe entstehen. Um den Betrieb trotzdem am Laufen zu halten und die Zeit sinnvoll zu nutzen, sind digitale Lösungen gefragt. Die BRZ-Akademie empfiehlt: Treffen Sie sich online und setzen Sie auf E-Learning, um Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft zu machen.

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Es geht auch digital: Weiterbildung im Baubetrieb

Die Digitalisierung erweist sich gerade in der Krise als überlebenswichtig. Bauunternehmen, die bereits erste Schritte unternommen haben, können ihre Prozesse einfacher fortführen. Doch auch für alle anderen gilt: Nutzen Sie Leerläufe, um sich und Ihre Teams zu qualifizieren. „E-Learning bietet hier ideale Ansatzpunkte, um später gestärkt und zukunftsorientiert aus der Krise herauszugehen“, betont Johannes Trienekens, Leiter der BRZ-Akademie. Ob Wissenslücken schließen oder neue Methodenkompetenzen erlernen – digitales Lernen ermöglicht es, auf dem Laufenden zu bleiben.

Digital lernen mit der BRZ-Akademie

Web-Seminare sind Live-Schulungen, bei denen Teilnehmende über eine Webanwendung direkt mit Fachreferenten verbunden sind. Fragen lassen sich per Live-Chat stellen und sofort klären. Die Inhalte konzentrieren sich auf praxisnahe Themen wie Urlaubsberechnung in der Baulohnabrechnung oder Verrechnungssätze für Gerätekosten. Die Dauer beträgt in der Regel 45 Minuten plus Fragezeit.

Online-Schulungen sind zeitunabhängig verfügbar und bestehen meist aus mehreren Lerneinheiten. Nach Registrierung können Teilnehmende die Inhalte jederzeit abrufen und wiederholen. Zwischentests helfen, das Gelernte zu überprüfen.

Von Profis für Profis

Die Schulungen werden von erfahrenen Fachreferenten geleitet, die sowohl über langjährige Baupraxis als auch über umfassendes Wissen in Bausoftware und digitalen Prozessen verfügen. Sie vermitteln praxisnahes Wissen für den direkten Einsatz im Baubetrieb.

Nicht warten, jetzt starten!

Für die Teilnahme benötigen Ihre Mitarbeitenden lediglich einen PC oder ein Notebook, eine Internetverbindung und optional Kopfhörer oder Lautsprecher. Ob im Homeoffice oder im Büro – so können Baubetriebe jetzt Zeit und Leerläufe effektiv nutzen. Die BRZ-Akademie empfiehlt: Starten Sie noch heute mit E-Learning und rüsten Sie Ihr Unternehmen für die Zeit nach der Krise. Den Überblick über alle E-Learning-Angebote von BRZ finden Sie hier.

Gesetzliche Grundlagen in der Bau-IT: DSGVO, IT-SiG & TKG erklärt
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Gesetzliche Grundlagen in der Bau-IT: DSGVO, IT-SiG & TKG erklärt

Arbeit in Deutschland ist auf vielen Ebenen gesetzlich geregelt: von Arbeitszeiten und Urlaub über den Schutz besonderer Personengruppen bis hin zu Arbeitssicherheit, Haftung und Gewährleistung. Auch im Baugewerbe spielen gesetzliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle. Besonders relevant sind dabei die gesetzesrelevanten Themen der Bau-IT, die wir Ihnen in einer kurzen Übersicht vorstellen.

5 Min. Lesezeit

Ein Beispiel, das viele Unternehmen bereits stark gespürt haben: Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 rückte das Thema Datenschutz im Bauunternehmen in den Fokus. Viele Vorgaben galten zwar schon lange – doch mit der DSGVO sind die Strafen drastischer und das öffentliche Interesse an Datenschutz deutlich größer geworden.

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für Bau-IT und Bauunternehmen zusammengestellt:

Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) & Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Die EU-DSGVO stärkt europaweit die Rechte von Personen, deren Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Da europäisches Recht Vorrang hat, gilt die DSGVO unmittelbar – das BDSG ergänzt und konkretisiert sie auf nationaler Ebene. Für Unternehmen bedeutet das: Beide Gesetze gelten parallel.

Offizielle Texte:

EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679)
BDSG (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)

Seit 2015 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Dienste (wie Suiteify) zum Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen für einen sicheren IT-Betrieb.

Wichtige Punkte:

  • Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
  • Meldepflichten gegenüber Kunden und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Nachweis sicherer Prozesse und Systeme

Vollständiger Gesetzestext: IT-Sicherheitsgesetz

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Das Telekommunikationsgesetz regelt die Rechte und Pflichten zwischen Kunden und Anbietern von Telekommunikationsdiensten. Wichtige Aspekte für Bauunternehmen und Dienstleister:

  • Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung
  • Abhörverbote & Marktregulierung
  • Pflichten bei Störungen: Meldepflichten gegenüber dem BSI
  • Sperrung von Dienstleistungen wie Internetseiten

Gesetzestext: Telekommunikationsgesetz (TKG)

Fazit: Gesetzliche Grundlagen im Blick behalten

Die Beispiele zeigen: Bauunternehmen und IT-Dienstleister im Bauwesen sind unmittelbar von gesetzlichen Regelungen betroffen – von Datenschutz bis IT-Sicherheit. Wer hier auf dem neuesten Stand bleibt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden und Geschäftspartner.

Hitzeschutz im Bau: Tipps für Baustelle und Büro
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Hitzeschutz im Bau: Tipps für Baustelle und Büro

Ob auf der Baustelle oder im Baubüro – Arbeiten unter hohen Temperaturen gefährden die Gesundheit und mindern die Leistungsfähigkeit. Deshalb sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Hitze und UV-Strahlen unerlässlich. Vergangene Rekordsommer haben gezeigt: Längere Hitzeperioden sind auch in Deutschland keine Seltenheit mehr. Um gesundheitliche Folgen wie Sonnenstich, Hitzeerschöpfung oder gar Hitzschlag zu vermeiden, sollten Unternehmen und Beschäftigte rechtzeitig Vorsorge treffen.

5 Min. Lesezeit

Arbeiten in der Sonne: Schutz vor UV-Strahlen

Bereits ab einem UV-Index von drei sind Schutzmaßnahmen erforderlich. In Deutschland liegt der Wert von April bis Oktober meist zwischen fünf und acht – Schutz ist also Pflicht.

Wenn Arbeiten im Schatten nicht möglich sind, sollten Beschäftigte lange Hosen und Hemden tragen. Die BG BAU empfiehlt außerdem eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe oder Helme mit Nackenschutz.

Für das Gesicht gilt: Sonnenschutz mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 regelmäßig nachcremen. UV-Schutzbrillen nach Norm EN 166 und 172 mit seitlicher Abschirmung schützen die Augen zuverlässig.

Ausreichend trinken – Grundregel bei Hitze

Wer körperlich arbeitet, verliert viel Flüssigkeit. Deshalb sollten Beschäftigte pro Arbeitsschicht mindestens 2,5 Liter trinken – besser noch bis zu 4 Liter Wasser oder Schorlen.

Arbeitgeberpflichten auf der Baustelle

Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien umzusetzen. Dazu gehören:

  • Arbeitszeiten in die Morgen- und Abendstunden verlagern
  • zusätzliche Pausen im Schatten ermöglichen
  • Sonnensegel oder Schirme aufstellen
  • Arbeitsbereiche ausreichend belüften

Notfallmaßnahmen bei Hitzeerkrankungen

Beschäftigte sollten Symptome von Hitzeschäden bei Kollegen frühzeitig erkennen und handeln:

  • Betroffene sofort in den Schatten bringen
  • Bewusstlose in stabile Seitenlage lagern
  • Ansprechbare mit leicht erhöhtem Kopf kühlen
  • Rettungsdienst über 112 alarmieren – nur Ärzte können den Ernst richtig einschätzen

Unerträgliche Hitze im Büro – was tun?

Auch in Baubüros können Temperaturen über 30 Grad die Konzentration und Gesundheit belasten. Laut ASR A3.5 „Raumtemperaturen“ gilt:

  • Arbeitsräume sollen 26 °C nicht überschreiten
  • ab 30 °C: Geräte im Minimalbetrieb, Arbeitszeiten anpassen, Kleidung lockern
  • ab 35 °C: Räume sind nicht mehr für Arbeit geeignet

Arbeitgeber müssen dann für Gegenmaßnahmen sorgen, auch wenn kein „hitzefrei“ vorgeschrieben ist.

Tipps für den Büroalltag:

  • Morgens lüften, dann Fenster schließen
  • Jalousien und Rollos konsequent nutzen
  • Viel trinken, leichte Kost bevorzugen, scharf gewürzte Speisen meiden

Arbeitszeitregelung im Sommer beachten

Von April bis November beträgt die werktägliche Arbeitszeit montags bis donnerstags 8,5 Stunden, freitags 7 Stunden – also 41 Stunden pro Woche und damit drei Stunden in der Woche mehr als von Dezember bis März. Baubetriebe können durch das Anheben der Arbeitszeit die Zahlung von Überstundenzuschlägen reduzieren.

Im Blogbeitrag „Arbeitszeitregelung am Bau richtig nutzen“ zeigen wir auf, was es im Zuge der Sommerarbeitszeit zu beachten gibt und wie man z. B. Arbeitszeiten richtig dokumentiert, so dass es zu keinen Rückforderungen durch die Agentur für Arbeit kommt.

Empfehlungen für die Praxis & Literaturhinweise

Passwort-Sicherheit: So schützen Betriebe ihre Zugänge wirksam
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Passwort-Sicherheit: So schützen Betriebe ihre Zugänge wirksam

Eine aktuelle Warnung der Deutschen Telekom zeigt erneut, wie wichtig starke Passwörter sind: Zehntausende Login-Daten von T-Online-Kunden wurden geknackt und im Untergrund angeboten. Auch andere Unternehmen waren betroffen. Grund genug, die eigene Passwort-Sicherheit zu überprüfen und endlich sichere Kennwörter einzusetzen.

5 Min. Lesezeit

Warum einfache Passwörter ein Risiko sind

Viele Nutzer wählen leicht zu merkende Passwörter: den Namen des Haustieres, den Geburtstag, eine einfache Tastenkombination wie „123456“ oder „qwertz“. Das Problem: Was für Menschen einfach zu merken ist, lässt sich von Hackern leicht knacken.

Die steigende Zahl an Online-Diensten führt oft dazu, dass Nutzer nur ein Passwort für viele Konten verwenden oder besonders einfache Varianten wählen. Das spart zwar Zeit, öffnet aber Cyber-Kriminellen Tür und Tor.

Sicherheitslücke Mensch: Technik reicht allein nicht

Unternehmen investieren in Firewalls, Antivirensoftware und sichere Netzwerke, doch die größte Schwachstelle bleibt oft der Mensch.
Typische Fehler sind:

  • Schwache oder mehrfach genutzte Passwörter,
  • Admin-Zugänge mit Standardpasswörtern,
  • Passwörter, die sichtbar auf Zetteln am Arbeitsplatz kleben.

Selbst die beste Technik kann keine Sicherheit garantieren, wenn Mitarbeitende unsicher oder nachlässig handeln.

Wie Hacker Passwörter knacken

Cyber-Kriminelle nutzen automatisierte Tools, die pro Sekunde tausende Kombinationen testen.
Besonders unsicher sind:

  • echte Wörter (z. B. „Sommer“, „Peter“),
  • Tastaturmuster wie „qwertz“,
  • einfache Variationen mit Zahlen oder Sonderzeichen (z. B. „Fu22b@ll“).

Solche Passwörter werden oft innerhalb von Sekunden entschlüsselt. Komplexe Kennwörter aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen halten dagegen deutlich länger stand.

So erstellen Sie sichere Passwörter

Eine bewährte Methode ist die Satztechnik:
Man denkt sich einen leicht merkbaren Satz aus und nutzt die Anfangsbuchstaben, z. B.:

„Meine Schwester wurde 1970 geboren!“ → MSw1970g!

Dieses Grundpasswort kann für verschiedene Dienste angepasst werden, etwa durch Zusätze:

  • Windows-PC: MSw1970g!-ws
  • Outlook: MSw1970g!-ok
  • Facebook: MSw1970g!-fk

Solche Passwörter sind deutlich schwerer zu knacken und gleichzeitig gut zu merken.

Warum regelmäßige Passwortwechsel wichtig sind

Auch sichere Passwörter sollten regelmäßig erneuert werden, insbesondere wenn:

  • ein Konto von einem Datenleck betroffen ist,
  • mehrere Personen Zugriff auf ein Passwort haben,
  • unsichere Geräte oder Netzwerke genutzt wurden.

Ein universelles Passwort für alle Konten ist ein großes Risiko: Wird ein Dienst gehackt, können Angreifer sofort auf alle anderen Konten zugreifen.

IT-Sicherheit im Unternehmen verbessern

  • Mitarbeitende schulen: Sensibilisierung für Phishing, sichere Passwörter und Umgang mit E-Mails.
  • Passwort-Manager einsetzen: Komplexe Passwörter sicher speichern und generieren.
  • Mehrstufige Anmeldung (MFA) aktivieren: Zusätzliche Sicherheit durch einen zweiten Faktor.
  • Richtlinien festlegen: Mindestlängen, regelmäßige Wechsel und keine Wiederverwendung.

Fazit

Passwort-Sicherheit ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für den Schutz von Unternehmensdaten. Schwache oder mehrfach genutzte Kennwörter gehören zu den größten Sicherheitsrisiken – gerade in Betrieben, die zunehmend digital arbeiten.

Mit starken, individuellen Passwörtern, regelmäßigen Schulungen und klaren Sicherheitsrichtlinien lassen sich viele Cyberangriffe vermeiden.

Quellen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – Passwortschutz

Kalkulation und Baubetriebsrechnung erfolgreich abstimmen
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Kalkulation und Baubetriebsrechnung erfolgreich abstimmen

Eine kostenbasierte Kalkulation ist entscheidend für den Erfolg jedes Bauprojekts. Genauso wichtig ist jedoch die begleitende Baubetriebsrechnung, in die die Kalkulationen eingebunden werden müssen. Erst wenn beide Systeme sinnvoll miteinander verknüpft sind, entsteht ein belastbares Steuerungsinstrument. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Bauunternehmen Kalkulation und Baubetriebsrechnung optimal aufeinander abstimmen.

5 Min. Lesezeit

Warum die Abstimmung so wichtig ist

Eine kostenbasierte Kalkulation ist die Grundlage jedes erfolgreichen Bauprojekts. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die begleitende Baubetriebsrechnung, die alle laufenden Kosten erfasst und strukturiert. Erst wenn beide Systeme sinnvoll miteinander verbunden sind, lassen sich Soll- und Ist-Werte vergleichen, Abweichungen rechtzeitig erkennen und Maßnahmen gezielt einleiten. So entsteht ein belastbares Steuerungsinstrument für Bauunternehmer.

Kostenbasierte Preisermittlung (Kalkulation)

Die Angebotskalkulation vor der Auftragserteilung ist mehr als ein Preisvorschlag: Sie ist eine objektive Kostenermittlung mit anschließender Preisbildung. Das bedeutet:

  • Statt reine Marktpreise einzusetzen, werden die voraussichtlichen Herstellkosten anhand des Leistungsverzeichnisses (LV), Ausschreibungsunterlagen und Rückfragen exakt berechnet.
  • Erst danach werden die Kosten zu einem Angebotspreis überführt.

So bleibt die Kalkulation unabhängig von subjektiven Preiszielen

Wird der Angebotspreis dauerhaft unter den Herstellkosten angesetzt, führt dies zwangsläufig zu negativen Deckungsbeiträgen. Das kann in Ausnahmefällen (z. B. für einen strategisch wichtigen Auftrag) akzeptabel sein, sollte aber bewusst entschieden und klar dokumentiert werden.

Der Preisspielraum ergibt sich nur aus:

  • den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), die gedeckt werden müssen, und
  • einem Zuschlag für den Gewinn (G).

Gliederung der Kosten: EKT, BGK und AGK

Um die einzelnen Positionen im LV richtig zu kalkulieren, unterscheidet man drei zentrale Kostenarten:

  1. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
    Kosten, die einer bestimmten Teilleistung direkt zugerechnet werden können – etwa Löhne für eine konkrete Arbeit, Material für eine bestimmte Position oder ein Mietgerät für einen klar abgegrenzten Zeitraum.
  2. Baustellengemeinkosten (BGK)
    Kosten, die zwar eindeutig zur Baustelle gehören, aber nicht direkt einer einzelnen Teilleistung zugeordnet werden können. Beispiele: Einrichtung der Baustelle, Baustrom, Baucontainer, Maschinen oder auch ein Bauleiter, der für das gesamte Projekt arbeitet.
  3. Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
    Kosten, die nicht einem einzelnen Projekt zugerechnet werden können, sondern im gesamten Unternehmen anfallen: Verwaltung, Geschäftsführung, IT, Büro, Fahrzeuge des Innendienstes. Diese werden anteilig auf alle Projekte verteilt.

Kostenarten in der Kalkulation

In der Praxis wird zusätzlich nach organisatorischen Kostenarten gegliedert, meist:

  • Lohn- und Gehaltskosten (inkl. Zuschläge, Sozialabgaben),
  • Materialkosten (Baustoffe, Bauteile, Hilfsmittel),
  • Gerätekosten (Abschreibung, Miete, Betriebskosten),
  • Nachunternehmerkosten (Fremdleistungen Dritter),
  • Sonstige Kosten (z. B. Transport, Versicherung, Gebühren).

Diese Differenzierung ist wichtig, weil BGK, AGK und Gewinn über Zuschläge verteilt werden müssen. Je feiner die Einzelkosten gegliedert sind, desto gezielter kann die Zuschlagsverteilung erfolgen – und desto realistischer die Kalkulation.

Vertragskalkulation: Grundlage für Nachträge

Bei größeren Aufträgen oder solchen mit erkennbarem Nachtragspotenzial empfiehlt es sich, eine Vertragskalkulation anzulegen. Sie bildet die vertraglich vereinbarte Ist-Situation ab und dokumentiert Abweichungen gegenüber der Angebotskalkulation.

Das ist entscheidend für Nachträge: Der Auftraggeber verlangt oft eine nachvollziehbare Herleitung, warum Mehrkosten entstehen. Nur eine detaillierte Vertragskalkulation liefert dafür die notwendige Grundlage.

Arbeitskalkulation: Von der Planung zur Prognose

Nach Auftragserteilung beginnt die detaillierte Arbeitsvorbereitung. Materialpreise, Nachunternehmerangebote und Abläufe werden konkretisiert. Daraus entsteht die Arbeitskalkulation, die den Charakter einer Plankostenrechnung hat.

Sie definiert Zielkosten (z. B. Vergabegrenzwerte) und bildet die Grundlage für eine laufende Prognoserechnung:

  • Welche Kosten sind realistisch zu erwarten?
  • Welches Ergebnis steht am Ende des Projekts?

Die Arbeitskalkulation ist damit ein zentrales Instrument, um wirtschaftlich zu steuern.

Kostenverursachungsprinzip: Richtig buchen spart Fehler

Alle Baustellenkosten müssen dem richtigen Projekt zugeordnet werden.

  • BGK sollten möglichst direkt auf der Baustelle gebucht werden, um die Ergebnisse einzelner Projekte nicht zu verfälschen.
  • AGK hingegen werden sinnvollerweise über Zuschläge verteilt, da sie keinem Projekt direkt zugeordnet werden können.

So werden Projekte vergleichbar und Fehlinterpretationen bei Sparten- oder Bereichsauswertungen vermieden.

Harmonisierte Kostenartenstruktur

Damit Kalkulation und Baubetriebsrechnung dieselbe Sprache sprechen, ist eine harmonisierte Kostenartenstruktur erforderlich.

  • Kalkulation/Arbeitskalkulation (technische Sicht) und Buchhaltung/Baubetriebsrechnung (kaufmännische Sicht) müssen einander zugeordnet werden.
  • In der Praxis bedeutet das: Mehrere technische Kostenarten laufen häufig auf eine kaufmännische Kostenart (n:1-Verhältnis).

Nur so sind aussagekräftige Soll-/Ist-Vergleiche möglich. Unternehmen sollten dies in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe abstimmen und verbindlich festlegen.

Fazit

Erst die Verknüpfung von Kalkulation und Baubetriebsrechnung schafft Transparenz und Steuerungsfähigkeit. Wer Einzelkosten klar definiert, BGK und AGK sauber abgrenzt und die Kostenartenstrukturen harmonisiert, erkennt Abweichungen rechtzeitig und kann Projekte zuverlässig zum Erfolg führen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Kalkulation und Baubetriebsrechnung?

Die Kalkulation ermittelt die voraussichtlichen Kosten und Preise vor Auftragserteilung, die Baubetriebsrechnung dokumentiert die tatsächlich entstandenen Kosten während des Projekts.

Warum sind BGK und AGK wichtig?

BGK fallen direkt für die Baustelle an, AGK betreffen das gesamte Unternehmen. Nur durch ihre richtige Abgrenzung werden Projektergebnisse vergleichbar.

Was bringt eine Vertragskalkulation?

Sie bildet die vertragliche Ausgangslage nach Auftragserteilung ab und ist die Grundlage, um Nachträge sauber zu begründen.

Welche Rolle spielt die Arbeitskalkulation?

Sie konkretisiert die Angebots- und Vertragskalkulation, setzt Zielkosten und dient als Prognoseinstrument bis zum Bauende.

Wie können Unternehmen Kalkulation und Rechnungswesen harmonisieren?

Durch eine abgestimmte Kostenartenstruktur und feste Zuordnungsregeln. So wird ein echter Soll-/Ist-Vergleich möglich.

Quellen:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie / Zentralverband des Deutschen Baugewerbes: KLR Bau – Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen, 8. Auflage, 2016.

DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ (aktuelle Fassung: 2018-12), Deutsches Institut für Normung.

VOB 2019, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Steuern & Sozialversicherung im Baubetrieb: Aktuelle Grundlagen 2025
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Steuern & Sozialversicherung im Baubetrieb: Aktuelle Grundlagen 2025

Die monatliche Berechnung des Baulohns zählt zu den komplexesten Aufgaben im Lohnwesen – gerade im Baugewerbe. Gesetzliche Änderungen, Tarifvorgaben und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten verlangen ein solides Basiswissen. Wer diese Grundlagen kennt, vermeidet Fehler und schafft sichere Abrechnungen. Im Folgenden werden zentrale Aspekte des Steuer- und Sozialversicherungsrechts für Baubetriebe erklärt – mit aktuellen Zahlen und praktischen Hinweisen.

5 Min. Lesezeit

Steuern vs. Sozialversicherung – der Unterschied

Steuern sind Abgaben ohne Gegenleistung, die dem Staat zufließen.
Sozialversicherungsbeiträge hingegen finanzieren Leistungen (z. B. Rente, Krankenversicherung).
Im Baulohnkontext heißt das: Sie müssen sowohl Steuergesetze als auch Sozialversicherungsregeln gleichzeitig berücksichtigen.

Lohnsteuer im Überblick

Steuerklassen, Tarif & Progression

Arbeitgeber führen für Arbeitnehmer die Lohnsteuer direkt vom Arbeitslohn ab, gemäß § 39b EStG. Es existieren sechs Steuerklassen (1–6), die nach Lebenssituation (ledig, verheiratet, Zweitjob etc.) vergeben werden.

Der Einkommensteuertarif ist progressiv: Bei höheren Einkommen steigt der Steuersatz. Der Spitzensteuersatz 42 % gilt aktuell ab einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von rund 68.481 € (Stand 2025).

Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Prämien etc.) werden steuerlich gesondert behandelt: Der laufende Bezüge-Anteil erhält die normale Monatsbesteuerung, der sonstige Anteil nach besonderen Berechnungsmethoden.

Sozialversicherungsbeiträge

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber.

Beitragsbemessungsgrenzen 2025

  • Kranken- & Pflegeversicherung (GKV / GPV): 66.150 €/Jahr bzw. 5.512,50 €/Monat
  • Renten- & Arbeitslosenversicherung: 96.600 €/Jahr bzw. 8.050 €/Monat

Übersteigt das Einkommen diese Grenzen, fallen keine zusätzlichen Beiträge mehr an.

Beitragssätze 2025 in Kurzform:

  • Krankenversicherung ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag (variabel)
  • Pflegeversicherung (mit Zuschlag für Kinderlose) etwa 3,6 %
  • Rentenversicherung: 18,60 % (je Hälfte AN / AG)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % gesamt

Wenn z. B. das beitragspflichtige Entgelt über der Bemessungsgrenze liegt, wird nur der Teil bis zur Grenze berücksichtigt.

Besonderheiten bei Bauunternehmen

  • Im Baulohn ist häufig mit Schlechtwetterzeiten, wechselnden Einsatzorten, Lohnzuschlägen und tariflichen Vorgaben zu rechnen – das verlangt flexible Steuer- und Abrechnungsmodelle.
  • Der steuerliche Arbeitslohn kann sich von dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt unterscheiden – nicht alle Entgeltbestandteile sind gleichermaßen beitragspflichtig.
  • Für Sonderzahlungen gilt oft die Märzklausel: Wenn im Jan–März gezahlt und die Grenze überschritten wird, kann eine Zuordnung in das Vorjahr erforderlich sein.
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Mehrarbeit, Erschwernis etc. sind meist steuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern sie traditionelle Voraussetzungen erfüllen.

FAQ – Häufige Fragen & Klarstellungen

Wann greift der Spitzensteuersatz?

2025 ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 68.481 € (Ledige) (§ 32a EStG)

Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?

Die Höchstgrenzen, bis zu denen Löhne für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden (2025: KV: 66.150 €, RV: 96.600 €)

Teilt sich der Beitragsvorteil gleich zwischen AN und AG?

Bei Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils etwa die Hälfte.

Wie werden Sonderzahlungen sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Sie werden gesondert geprüft, anteilig in Bezug auf Beitragsbemessungsgrenzen und ggf. mit Zuordnung nach der Märzklausel.

Welche Risiken bestehen bei veralteten Tarifwerten?

Fehlerhafte Beiträge, Nachforderungen, Bußgelder und Korrekturen gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Finanzbehörden.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen (BMF) – Einkommensteuerrecht
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Sozialversicherung
Deutsche Rentenversicherung – Beitragssätze & Grundlagen
Verband der Ersatzkassen (vdek) – Beitragssätze Kranken-, Pflege-, Renten- & Arbeitslosenversicherung
Techniker Krankenkasse (TK) – Beitragsbemessungsgrenzen 2025
SOKA-BAU – Informationen zur Lohnabrechnung im Baugewerbe
Sozialgesetzbuch IV – Beitragsrechtliche Regelungen (z. B. Entstehungsprinzip, Märzklausel)

Digitaler Durchbruch fürs Handwerk: Outsourcing macht’s möglich
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Digitaler Durchbruch fürs Handwerk: Outsourcing macht’s möglich

„Digitalisierung“ ist eines der meistgehörten Schlagworte in der Baubranche – und doch bleiben Fragen wie „Wie starte ich? Was kostet das? Lohnt sich der Aufwand?“ oft unbeantwortet. Dieser Beitrag zeigt, warum sich besonders die kaufmännische Verwaltung für den Einstieg in die Digitalisierung eignet – und wie Outsourcing Betriebe schnell voranbringt, ohne sie zu überfordern.

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Warum kaufmännische Prozesse zuerst digitalisieren?

Im Handwerk liegen große Effizienzpotenziale in der Verwaltung: Buchhaltung, Lohnabrechnung, Controlling oder Dokumentenmanagement sind oft historisch gewachsen und nicht mehr zeitgemäß.
Digitalisierte Abläufe bringen hier schnelle Verbesserungen – von automatisierten Rechnungsprozessen bis zu transparenten Controlling-Dashboards.

Doch vielen Betrieben fehlt es an Know-how, Zeit und Fachpersonal, um diesen Wandel eigenständig umzusetzen. Genau hier setzt Outsourcing an.

Outsourcing: Digitalisierung ohne eigenes IT-Großprojekt

Statt selbst Systeme aufzubauen, können Handwerksbetriebe ihre Verwaltungsprozesse an einen spezialisierten Partner auslagern. Dieser bringt digitale Strukturen und Fachwissen gleich mit.

Vorteile auf einen Blick:

1. Lösung bei Personalengpässen

  • Ausfälle durch Krankheit, Ruhestand oder Elternzeit werden aufgefangen.
  • Keine langwierige Suche nach Buchhaltungsfachkräften.

2. Mehr Zeit fürs Kerngeschäft

  • Fach- und branchenkundige Experten übernehmen das Rechnungswesen.
  • Unternehmer und Führungskräfte können sich stärker auf Projekte und Baustellen konzentrieren.

3. Effizienz rauf, Kosten runter

  • Transparent erkennen: Welche Baustellen erwirtschaften Gewinn?
  • Prüfen, ob Kalkulationsgrundlagen und Zuschlagssätze noch tragfähig sind.
  • Liquide bleiben: aktuelle Geschäftsentwicklung klar für Banken oder Investoren darstellen.

4. Reibungslose Organisation

  • Digitaler Belegfluss von Papierrechnungen bis zur E-Rechnung inkl. Archivierung nach GoBD.
  • Persönlicher Ansprechpartner und vorbereitete Jahresabschlussunterlagen für den Steuerberater.

5. Liquidität und Finanzierung sichern

  • Automatisierter Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Skontoausnutzung.
  • Flexible Vergütung, angepasst an den Geschäftsverlauf.
  • Business-Intelligence-Dashboards für tagesaktuelle Finanz- und Baustellenzahlen.

Technische Umsetzung: So wird die Verwaltung digital

  • Digitales Belegwesen für Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Elektronische Rechnungsprüfung mit Workflows
  • Revisionssicheres Archiv nach GoBD
  • Mobile Zugriffe via Tablet oder Smartphone
  • Forderungsverfolgung in Echtzeit im Business-Intelligence-Dashboard

Fazit

Outsourcing bietet Handwerksbetrieben einen unkomplizierten Weg in die digitale Verwaltung. Es spart Zeit, reduziert Personalrisiken und sorgt für klare, aktuelle Zahlen – ohne dass Betriebe selbst in teure IT-Projekte investieren müssen. Und sollte der Betrieb später die Buchhaltung wieder selbst übernehmen wollen, sind die Prozesse bereits digitalisiert und können ohne großen Aufwand zurückgeführt werden. Meist bleibt es jedoch beim Outsourcing – weil es einfach funktioniert.

Quellen

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Digitalisierung im Handwerk 2024/2025