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Entgelterhöhungen im Bauhauptgewerbe ab April 2023
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Entgelterhöhungen im Bauhauptgewerbe ab April 2023

Ab dem 1. April 2023 tritt die dritte Stufe der Tarifanpassung im Bauhauptgewerbe in Kraft. Sie wurde bereits im Tarifpaket vom Oktober 2021 beschlossen und bringt – gerade angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten – spürbare Verbesserungen für Beschäftigte in Bauunternehmen mit sich.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund zur Tarifanpassung 2023

Die Entgelterhöhungen basieren auf dem im Oktober 2021 vereinbarten Tarifpaket für das Bauhauptgewerbe. Nach den ersten beiden Anpassungsstufen in den Jahren 2021 und 2022 folgt nun die dritte Stufe. Damit setzen die Tarifparteien ihren Kurs zur Stärkung der Einkommen und zur Sicherung der Attraktivität der Bauberufe konsequent fort.

Tarifanpassungen im Überblick

Region Entgelterhöhung Ausbildungsvergütung
West
2,0 %
15 € (1. Ausbildungsjahr)
Ost
2,7 %

25 €(1. Jahr),
35 € (2.-4. Jahr)

Diese Anpassungen gelten für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte sowie Auszubildende in Bauunternehmen.

Auswirkungen auf Löhne und Gehälter

Die neuen Tarifsätze betreffen sowohl gewerbliche Beschäftigte als auch kaufmännische und technische Angestellte im Bauhauptgewerbe. Je nach Region und Qualifikationsstufe erhöhen sich die monatlichen Einkommen entsprechend der festgelegten Prozentsätze und Pauschalen.

Eine detaillierte Übersicht über die neuen Tariflöhne und Ausbildungsvergütungen finden Sie in unserem ergänzenden Artikel Aktuelle Tariflöhne, Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe

Laufzeit und weitere Entwicklungen

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024. Über künftige Anpassungen oder mögliche Sonderzahlungen informieren wir Sie fortlaufend im Suiteify-Baublog.

Fazit

Mit der dritten Stufe der Tarifanpassung profitieren Beschäftigte im Bauhauptgewerbe erneut von höheren Einkommen und besseren Ausbildungsvergütungen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Branche langfristig zu stärken und attraktiv für neue Fachkräfte zu halten.

Quellen

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)

Die Krise in der Bauwirtschaft: Aushalten oder als Chance nutzen?
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Die Krise in der Bauwirtschaft: Aushalten oder als Chance nutzen?

Die angespannte weltwirtschaftliche Situation hinterlässt auch in der Baubranche ihre Spuren – jedoch nicht so stark wie angenommen. So lautet zumindest die Prognose einer aktuellen Studie der Strategieberatung EY-Parthenon, der globalen Strategieberatung von EY (Ernst & Young GmbH). Der Hochbau solle sich nach einer kurzweiligen Stagnation erholen und sogar wieder wachsen. Eher verhalten optimistisch sieht das hingegen die Herbstumfrage des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), die eine vorsichtigere Einschätzung liefert. Wie sich Baubetriebe für die aktuellen Herausforderungen wappnen können, erfahren Sie hier.

5 Min. Lesezeit

Verhaltene Prognosen der Experten

Steigende Baupreise, Rohstoffengpässe sowie Fachkräftemangel und knappes Bauland lassen die Branche weiter bangen. Doch auch wenn nach acht Jahren stetigen Wachstums nun eine Stagnierung der Hochbaubranche für 2023 erwartet wird, geht die EY-Parthenon-Hochbauprognose von einem moderaten Wachstum im Folgejahr aus. Grundlage für diese Einschätzung ist die weiterhin starke Nachfrage im urbanen und regionalen Raum sowie Sanierungen im Zuge von Klimaschutzmaßnahmen, die in diesem Jahr wieder vom Bund gefördert werden – ebenso wie der Neubau.

Im privaten Wohnungsbau gab es einen Wachstumsrückgang, vor allem wegen unsicherer Miet- und Kaufpreise sowie steigender Inflation. Laut Prognose könnte sich das jedoch im Laufe des Jahres wieder verbessern. Wir berichteten bereits im Beitrag „Gute Neuigkeiten für Bauinteressierte und Baubetriebe: Neubauförderung in 2023 geplant“. Zudem bleibt der öffentliche Bau stabil und stützt die Branche. Große kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen im gewerblichen Wohnungsbau ein Wachstum von 0,5 % und im öffentlichen Bau von 1,3 % beitragen.

Im Gegensatz dazu prognostiziert die Herbstumfrage des ZDB einen deutlich trüberen Ausblick für 2023. Von den über 1.600 befragten Unternehmen äußerten sich zwar 33 % positiv zur aktuellen Geschäftslage, doch nur 0,9 % erwarten eine bessere Geschäftsentwicklung in den kommenden sechs Monaten. Knapp zwei Drittel rechnen mit einer Verschlechterung. Rückgänge bei Auftragseingängen im Hoch- und Straßenbau spiegeln diese Stimmung wider. Das ist zwar ein Rückgang gegenüber der Frühjahrsumfrage, zeigt aber weiterhin die Unsicherheit in der Branche.

Auch bei den BAU-Informationsgesprächen am 24. Januar 2023, organisiert von der Fachmesse BAU, war die Frage „Wie geht es weiter?“ zentral. Das ifo-Institut berichtete, dass sich das Baugeschehen mittelfristig als robust erweisen dürfte. Vor allem der europäische Bausektor solle von einem Rückgang verschont bleiben. Eine Zunahme im gewerblichen und öffentlichen Hochbau sowie im Tiefbau wird bis spätestens 2024 erwartet, wenn sich die wirtschaftliche Lage und die Unsicherheit durch Inflation wieder beruhigen.

Unterstützende Signale vom Bund

Neben den geplanten Fördermitteln für Neubau und Sanierungen könnten weitere Maßnahmen wie Strom- und Gaspreisbremse helfen, den Auftragsrückgang abzufedern. Auch verbesserte Abschreibungsbedingungen könnten dem Mietwohnungsbau Auftrieb geben. Dennoch mahnt der ZDB zu Vorsicht. Zwar meldete das Statistische Bundesamt für Oktober einen Anstieg der Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe von 7,3 % im Vergleich zum Vormonat, doch gegenüber dem Vorjahresmonat ergibt sich ein reales Minus von 12,9 %.

Der ZDB betont:
„In der Wohnungsbauförderung braucht es jetzt eine ambitioniertere und mittelfristig verlässliche Politik mit Augenmaß. Sowohl beim Mietwohnungsbau als auch sozialen Wohnungsbau muss die Förderung vom EH-40-Standard abgekoppelt werden. Und für private Häuslebauer ist eine Nachfolgeregelung für das Baukindergeld dringend notwendig.“

Ergänzend fordert der ZDB die Senkung der Grunderwerbssteuer und eine Ausweitung der Sonderabschreibungen im sozialen Wohnungsneubau auf 10 %, um Bauwilligen mehr Planbarkeit zu bieten.

Digitalisierung als Chance in der Krise verstehen

Die Pandemie, der Ukrainekrieg und wirtschaftliche Unsicherheiten belasten die Branche weiterhin. Entscheidend ist, wie Betriebe darauf reagieren. Digitalisierung bietet laut EY-Parthenon-Partner Volkmar Schott enorme Potenziale:

„Produktivitätsgewinne ließen sich aber auch über die digital gestützte Optimierung von Prozessen realisieren. Digitale Planungs- und Bauprozesse ermöglichen die effizientere Zusammenarbeit zwischen den Gewerken. Damit kann die Baubranche zusätzliche Prozesssicherheit erreichen, die Bauzeit teilweise deutlich verkürzen und die Produktivität steigern.“

Laut Herbstumfrage des ZDB wollen 60 % der Unternehmen ihre Investitionen in Digitalisierung halten, 12 % sie sogar ausbauen. Wer die Krise als Chance versteht und die eigenen Abläufe analysiert, kann nicht nur Kosten senken, sondern auch seine Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Geschäftsanalytik und moderne digitale Tools können helfen, Potenziale zu identifizieren und resilienter durch volatile Zeiten zu steuern.

Fazit

Die Bauwirtschaft steht vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Fördermittel, Digitalisierung und kluge Prozessoptimierung können helfen, den Betrieb zukunftsfähig aufzustellen. Anstatt die Krise nur auszuhalten, können Bauunternehmen sie als Chance nutzen, um effizienter, digitaler und wettbewerbsfähiger zu werden.

Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023
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Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023

Im April 2023 trat die letzte Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe in Kraft. Nach den Erhöhungen im November 2021 und April 2022 profitieren Beschäftigte nun erneut von höheren Löhnen und Ausbildungsvergütungen. Diese Anpassungen sind Teil des letzten vereinbarten Tarifpakets und gelten bis Ende März 2024.

5 Min. Lesezeit

Überblick über die Tarifanpassungen

Die dritte und letzte Stufe des Tarifpakets bringt für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe spürbare Verbesserungen. Die Anpassungen gleichen unter anderem den Wegfall der Wegezeitenentschädigung aus und stärken die Einkommen in einer wirtschaftlich angespannten Zeit.

Details zu den Lohn- und Ausbildungsvergütungen

Ab April 2023 gelten folgende Erhöhungen:

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
  • Ausbildungsvergütungen West: +15,00 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütungen Ost: +25,00 € (1. Ausbildungsjahr) und +35,00 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Diese Tarifanpassungen knüpfen an die Vereinbarungen der Vorjahre an und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024. Wie bereits im Beitrag von März 2022 erwähnt, dienen diese Erhöhungen als Ausgleich für den Wegfall der Wegezeitenentschädigung (0,5 % des Stundenlohns). Details dazu finden Sie im Blogbeitrag: Neuregelung der Wegezeitentschädigung in Baubetrieben ab 01.01.2023.

Einmalzahlung im Mai 2023

Zusätzlich zur Lohnerhöhung ist für Mai 2023 eine Einmalzahlung von 450 Euro vorgesehen. Diese gilt für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere im Tarifgebiet West und stellt einen weiteren finanziellen Ausgleich für die Beschäftigten dar.

Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen
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Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen

„Es wird 2023 wieder eine Neubauförderung geben“, kündigte Christina-Johanne Schröder, MdB und Grünen-Baupolitikerin, beim BDF-Talk (Bundesverband Deutscher Fertigbau) an. Die Förderung soll vor allem jungen Familien den Schritt ins Eigenheim erleichtern und könnte damit die Nachfrage nach Bauleistungen ankurbeln. Fachleute sehen darin einen wichtigen Impuls gegen die aktuell rückläufigen Auftragseingänge in der Bauwirtschaft.

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Hintergrund der geplanten Neubauförderung

Die aktuelle Neubauförderung „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitssiegel läuft am 31.12.2022 aus. Steigende Bauzinsen und das Ende bestehender Programme haben zu Verunsicherung geführt. Die neue Förderung soll eine Milliarde Euro pro Jahr bereitstellen und den klimafreundlichen Wohnungsbau stärken.

Reaktionen aus der Baubranche

BDF-Präsident Mathias Schäfer betonte, dass steigende Bauzinsen in Kombination mit unsicherer Förderung eine kritische Mischung darstellen. Eine Arbeitsgruppe des Bauministeriums entwickelt daher ein neues Förderkonzept, um Planungssicherheit für Bauherren und Unternehmen zu schaffen.

Geplante Maßnahmen und Fördersummen

Vor allem klimafreundliche Ein- und Zweifamilienhäuser in Holz-Fertigbauweise sollen gefördert werden. Mit einer Milliarde Euro jährlich will die Bundesregierung den Bau nachhaltiger und energieeffizienter Neubauten unterstützen.

Ergänzende Schritte: Musterbauordnung und Sanierungsförderung

Zusätzlich ist eine Novellierung der Musterbauordnung geplant, um Neubauten zu vereinfachen und nachhaltiger zu gestalten. Dazu gehören eine Holzbau-Strategie, vereinfachte Verfahren für Ausschreibung, Vergabe und Genehmigung beim seriellen Bauen sowie Maßnahmen zur Förderung von Sanierungen.

Für die Sanierung energetisch schlechter Gebäude stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 13 Milliarden Euro bereit. Um Abrisse und Neubauten von maroden Gebäuden zu ermöglichen, sollen zudem neue Recycling-Methoden für Baumaterial entwickelt werden.

Steuerliche Anreize für Bauherren

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) wird für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Wohnungen von zwei auf drei Prozent angehoben. Zusätzlich gibt es eine Sonder-AfA nach § 7b EStG von fünf Prozent für neu geschaffene Mietwohnungen im Standard „Effizienzhaus 40“. Diese Maßnahmen sollen Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver machen.

Fazit

Die geplante Neubauförderung 2023 bietet Bauinteressierten und Bauunternehmen neue Chancen. Mit finanzieller Unterstützung, steuerlichen Anreizen und vereinfachten Bauverfahren will die Bundesregierung den Wohnungsbau beleben und klimafreundliche Bauweisen fördern. Gleichzeitig zeigt die Initiative, dass auch Recycling- und Nachhaltigkeitsaspekte stärker in den Fokus rücken.

Fit im Büro: Entspannungsübungen für Rücken, Augen und Kopf
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Fit im Büro: Entspannungsübungen für Rücken, Augen und Kopf

Die restliche Abteilung ist im Urlaub und Sie halten die Stellung? Perfekt, um in Ruhe zu arbeiten – ohne Anrufe, Meetings und Hektik. Nutzen Sie die Zeit, um auch an sich selbst zu denken: Kurze Übungen für Augen, Rücken und Kopf helfen, Verspannungen zu lösen, die Konzentration zu steigern und fit durch den Arbeitstag zu kommen. Schon wenige Minuten reichen, um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. So bleibt mehr Energie für die wirklich wichtigen Aufgaben übrig.

5 Min. Lesezeit

Bewegungsübungen im Büroalltag für mehr Energie

Auch ohne Fitnessstudio und Geräte lassen sich mit ganz einfachen Übungen die Gelenke und Muskeln lockern. Und damit sind wirklich alle gemeint, denn neben den üblichen Verdächtigen, wie Rücken und Nacken, sollten auch Arme, Hände, Beine und vor allem Augen gelockert werden. Ganz richtig gehört, denn unsere Augen bewegen sich in der Büroarbeit in einem viel zu kleinen Radius.

Augenübungen gegen Bildschirmmüdigkeit

Um die müden, vom grellen Bildschirmlicht geplagten Augen zu lockern, schauen Sie einmal weit nach links, nach rechts, nach oben und unten. Zusätzlich können Sie den Blick kreisen lassen oder die Augen stark zudrücken und wieder weit aufreißen. Das können Sie in beliebiger Reihenfolge wiederholen. Vielleicht passt die Übung ja auch zu einem Ihrer Lieblingslieder, das Ihnen gerade durch den Kopf geht, wie z. B. „Last Christmas“ von Wham!

Einfache Rückenübungen fürs Büro und Homeoffice

Doch Sie nicht, nachdem Sie diese kleinen, aber effektiven Rückenübungen ausprobiert haben. Um mögliche Zerrungen zu vermeiden, sollten Sie sich ein bisschen aufwärmen und lockern. Dafür stehen Sie einmal aufrecht auf und schütteln ihren ganzen Körper, jedes Bein, jeden Fuß, die Arme und Hände kräftig durch. Geschüttelt – nicht gerührt, können Sie sich jetzt eine freie Wand im Büro oder Homeoffice suchen und sich mit dem Rücken dazu stellen und anschließend mit dem ganzen Körper und vor allem dem Rücken dagegen drücken. Dabei sollte der ganze Körper angespannt sein. Halten Sie diese Spannung für 30 Sekunden.

Entspannungsübungen für Brust und Schultern

Diese Übung können Sie sitzend, wie auch stehend durchführen. Wichtig dabei ist, dass Sie aufrecht sind und eine „geschwellte Brust“ machen. Dann nehmen Sie die Handflächen in der Mitte vor Ihrem Körper zusammen und pressen sie gegeneinander, als würden Sie eine indische Begrüßung machen. Halten Sie diese Spannung für 15 Sekunden und wiederholen Sie diese dreimal.

Dehnübungen für Arme und Oberkörper

Die Arme bieten viele Möglichkeiten, um die obere Körperhälfte zu lockern und zu dehnen. Nehmen Sie hierfür beispielsweise einen Arm hinter Ihren Kopf und halten Sie mit der anderen Hand den Ellenbogen und drücken Sie ihn leicht nach unten. Halten Sie die Position für zehn Sekunden und wechseln Sie dann die Seite.

Des Weiteren können Sie in dieser Position einen Arm von oben hinten den Kopf halten und den anderen Arm von unten zum Rücken führen, um die andere Hand zu greifen. Ihre Arme und Händen formen somit auf dem Rücken ein „S“. Halten Sie auch diese Position für wenige Sekunden und wechseln Sie die Seiten.

Beinübungen und Hüftöffner für zwischendurch

Auch wenn die Beine im Homeoffice oder unter dem Tisch nicht sichtbar sind, sollten Sie sich nicht vergessen. Denn nach einem langen Arbeitstag können die Beine schon sehr müde werden. Um diese ein bisschen zu trainieren, können Sie einfach im Sitzen Ihre Beine abwechselnd auf die Ballen stellen und dann wieder auf die Fersen. Dabei entsteht eine Wipp-Bewegung, die sie auch entgegengesetzt durchführen können.

Um auch die steife Büro-Hüfte ein bisschen zu bewegen, setzen Sie sich gerade auf Ihren Stuhl und stellen Sie die Füße schulterbreit fest an den Boden. Dann nehmen Sie das rechte Bein und legen es auf das linke Knie waagerecht ab. Dann lehnen Sie sich leicht nach vorn, während ihr Bein in dieser Position bleibt. Der sogenannte „Hüftöffner“ dehnt die äußeren Gesäß- und Oberschenkelmuskeln.

Nacken- und Kopf-Übungen gegen Verspannungen

Der Kopf ist voll, der Nacken steif. Um dem entgegenzuwirken, hilft die Lockerung der Halsregion durch langsames und vorsichtiges Kopfkreisen. Nehmen Sie dabei Ihre Augen mit und schauen Sie in alle Ecken des Raumes. Nachdem Sie den Kopf in jede Richtung gekreist haben, neigen Sie ihn nach links und rechts, ähnlich wie eine Eule und halten Sie dabei mit der Hand den Kopf leicht fest. Neigen Sie ihn ebenfalls nach vorn und nach hinten. Danach drehen Sie Ihren Kopf, soweit Sie können, nach links und nach rechts, als würden Sie über eine Straße gehen.

Der Kopf ist jetzt äußerlich gelockert, um ihn auch innen zu „freizubekommen“, empfiehlt sich eine Pause, bei der Sie sich vom PC entfernen und beispielsweise ein paar Seiten lesen, sich mit einer Kollegin auf einen Kaffee verabreden oder einfach ein bisschen Musik hören (natürlich nur, wenn Sie niemanden dabei stören), aber vielleicht können Sie auch gemeinsam zum Rhythmus mit Ihren Beinen wippen.

Atemübungen zur Stressbewältigung

Im Stress sind wir dazu geneigt, sehr kurzatmig zu werden. Dabei sind tiefe Atemzüge essenziell, um Stress zu lindern, den Kreislauf anzukurbeln und zu entspannen. Bei Kurzatmigkeit atmet der Mensch sehr flach und schnell in die Brust. Für tiefe Atemzüge wird jedoch der komplette Oberkörper gebraucht. Atmen Sie hierfür als erstes langsam und tief in den Bauch ein und wieder aus. Anschließend nehmen Sie die Brust hinzu. Sie atmen also in den Bauch und erweitern Ihrem Atemzug in die Brust und atmen dann von oben nach unten wieder aus. Im dritten Schritt kommt der Schlüsselbeinbereich dazu. Über den Bauch ein, weiter in die Brust, bis hoch ins Schlüsselbein und dann von dort aus über die Brust bis zum Bauch wieder ausatmen. Das wiederholen Sie so oft Sie möchten, jedoch mindestens dreimal.

Empfehlung: Diese Übungen sind natürlich nicht nur für die Ferienzeit oder die ruhige Zeit „zwischen den Jahren“ geeignet, sondern lassen sich auch super als Fitnessprogramm und guten Vorsatz für 2023 übernehmen. Vielleicht gelingt es Ihnen damit auch, Ihre Kolleginnen und Kollegen mit den neuen Übungen anzustecken und Sie etablieren eine „aktive Pause“ in Ihrem Unternehmen.

Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes
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Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes

Das digitale Bauen in Deutschland nimmt Fahrt auf. Mit der Freischaltung des BIM-Portals durch Bundesminister Dr. Volker Wissing und Bundesministerin Klara Geywitz am 11. Oktober 2022 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Building Information Modeling (BIM) als Standard gesetzt. Ab 2025 soll BIM bei allen Bauvorhaben des Bundes verpflichtend sein. Ziel ist eine einheitliche und transparente Datengrundlage, die eine reibungslose Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten ermöglicht und damit die Digitalisierung im Bauwesen weiter vorantreibt.

5 Min. Lesezeit

BIM als zentraler Baustein für digitales Bauen

Mit dem BIM-Portal wird ein einheitlicher Standard für Daten und Prozesse geschaffen, der Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen unterstützt. Für Infrastrukturprojekte des Bundes wird BIM so zum verbindlichen Werkzeug, um Projekte effizienter, kostengünstiger und transparenter zu gestalten.

Das BIM-Portal als Schnittstelle für Planung, Bau und Betrieb

Das Portal dient als zentrale Plattform, die die Abstimmung zwischen Planung, Bau und Betrieb deutlich vereinfacht. Alle Beteiligten arbeiten mit denselben Daten und Standards, was Fehlerquellen reduziert und die Qualität der Bauausführung verbessert.

Module und Funktionen des Portals

Das modulare System des BIM-Portals besteht aus vier Kernbereichen:

  • Merkmale: Eine abgestimmte Wissensbasis für einheitliche Daten.
  • AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen): Prüfbare Informationsanforderungen zur Sicherstellung klarer Standards.
  • Objektvorlagen: Vorlagen, die die Modellerstellung vereinfachen.
  • Prüfwerkzeuge: Digitale Regeln für die Qualitätssicherung.

Diese Module ermöglichen standardisierte Datensätze, die sich in gängige Softwarelösungen integrieren lassen. Auftraggeber definieren damit präzise Informationsbedarfe, während Auftragnehmer eine qualitätsgesicherte Lieferung ihrer Modelle gewährleisten können.

Nächste Schritte und Vernetzung

Anfang 2023 wird das Portal die Erstellung eigener AIA ermöglichen. Weitere Funktionen wie Prüfwerkzeuge zur Qualitätskontrolle und ein Dialogforum (ab 13. Dezember 2022) sollen die Community vernetzen. Auch Plattformen wie das buildingSMART Data Dictionary (bSDd) werden künftig integriert, um Normen und Standards leichter zugänglich zu machen. Dr. Tulke kündigte zudem Workshops mit Bausoftware-Anbietern an, um das BIM-Portal praxisnah zu implementieren.

Mehr Digitalisierung für Ihren Baubetrieb

Die digitale Transformation im Bauwesen bietet enorme Chancen: Sie sorgt für Transparenz in jeder Projektphase, reduziert Projektrisiken und sichert Budget- und Termintreue. Lösungen wie BIM4You oder Suiteify-BIM-Tiefbau stellen zentrale Informationen in einem digitalen Modell bereit und ermöglichen so ressourcenschonendes, kosteneffizientes Bauen.

Fachkräftegewinnung im Bau: Mit Digitalisierung Talente sichern
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Fachkräftegewinnung im Bau: Mit Digitalisierung Talente sichern

Der Mangel an qualifizierten Fachkräften gehört zu den größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft – und die Baubranche ist besonders stark betroffen. Während Aufträge steigen und die Anforderungen an Unternehmen wachsen, fehlt es vielerorts an motiviertem und gut ausgebildetem Personal. Um dem entgegenzuwirken, müssen Betriebe nicht nur innovative Wege der Fachkräftegewinnung einschlagen, sondern auch die eigenen Strukturen modernisieren. Digitalisierung, attraktive Arbeitsbedingungen und ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation sind entscheidende Faktoren.

5 Min. Lesezeit

Fachkräftemangel in Deutschland

Dass es in Deutschland an Fachkräften fehlt, ist längst bekannt. Eine zentrale Ursache ist der demografische Wandel: Immer mehr Erwerbstätige scheiden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus, während gleichzeitig weniger junge Menschen nachrücken. Hinzu kommt, dass technologische Entwicklungen oft schneller voranschreiten, als Mitarbeitende darauf vorbereitet werden. Neue digitale Tools und Prozesse gelten in vielen Branchen bereits als selbstverständlich, ohne dass ausreichend Schulungen oder Eingliederungsprogramme angeboten werden. Auch der zunehmende globale Wettbewerb trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte andere Karrierewege wählen. Zudem bietet insbesondere das Baugewerbe häufig noch nicht genügend attraktive Perspektiven für Frauen.

Alles in allem sind die Ursachen des Fachkräftemangels größtenteils menschengemacht – und damit grundsätzlich lösbar.

Baubranche zu unattraktiv für Nachwuchs?

Besonders im Baugewerbe zeigt sich der Fachkräftemangel deutlich. Ein zentraler Grund: Viele Unternehmen hinken bei Digitalisierung und Technologisierung hinterher. Junge Fachkräfte, die moderne, digitale Arbeitsweisen gewohnt sind, orientieren sich daher oft in andere Branchen.

Die analoge Systematik des Baugewerbes hat über Generationen funktioniert. Doch heute entstehen zusätzliche Herausforderungen: Papierbasierte Daten und Prozesse sind unflexibel und anfällig für Verlust, die Kommunikation mit Vorgesetzten ist oft umständlich, und Nachwuchskräfte, die optimierte digitale Abläufe kennen, empfinden diese Arbeitsweise als hinderlich. Selbst kleine Hindernisse können zu Überforderung und Demotivation führen – und damit Talente abschrecken.

Digitalisierung als Schlüssel

Um die Attraktivität für Nachwuchs zu steigern, müssen Bauunternehmen Digitalisierung aktiv vorantreiben. Wer Prozesse optimiert, Kommunikation erleichtert und Dokumentenmanagement digitalisiert, schafft moderne Arbeitsbedingungen.

Beispiele für digitale Vorteile:

  • Vereinfachte und transparente Prozesse
  • Effizientes Aufgabenmanagement
  • Ortsunabhängiger Zugriff auf Dokumente
  • Zeitersparnis und höhere Produktivität

Mit Tools wie Microsoft 365 lassen sich diese Anforderungen heute zuverlässig umsetzen.

Fazit

Fachkräfte entscheiden sich für Unternehmen, die mit der Zeit gehen. Wer Digitalisierung ignoriert, verliert nicht nur Effizienz, sondern auch Nachwuchstalente.

Natürlich lassen sich nicht alle Probleme von den Unternehmen allein lösen. Aber ein Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation ist ein entscheidender Schritt. Bauunternehmen sollten sich daher frühzeitig beraten lassen, wie sie Digitalisierung in Büro, Baustelle und Außendienst vorantreiben können. So schaffen sie nicht nur effizientere Prozesse, sondern auch eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber.

Interessante Links zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe

FAQ zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe

Warum ist der Fachkräftemangel im Baugewerbe so groß?

Der Mangel hat mehrere Ursachen: Der demografische Wandel führt dazu, dass mehr Erwerbstätige in Rente gehen, als junge Arbeitskräfte nachrücken. Gleichzeitig gilt das Baugewerbe im Vergleich zu anderen Branchen oft als weniger attraktiv, weil moderne Arbeitsstrukturen und flexible Modelle fehlen.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Fachkräftegewinnung?

Digitalisierte Prozesse erleichtern die Arbeit im Büro, auf der Baustelle und unterwegs. Sie reduzieren Verwaltungsaufwand, verbessern die Zusammenarbeit und machen Bauunternehmen moderner und attraktiver für Nachwuchskräfte, die digitale Abläufe gewohnt sind.

Wie können Bauunternehmen junge Talente für sich gewinnen?

Ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit modernen Tools wie Microsoft 365, klare Karriereperspektiven sowie eine offene Unternehmenskultur sind entscheidend. Auch Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen die Attraktivität.

Welche Maßnahmen verbessern die Arbeitgeberattraktivität im Bau?

Neben Digitalisierung spielen Wertschätzung und Unternehmenskultur eine zentrale Rolle. Dazu gehören faire Bezahlung, transparente Kommunikation, Investitionen in Ausbildung und ein aktives Employer Branding, das die Vorteile des Baugewerbes klar kommuniziert.

Welche Rolle spielt Vielfalt in der Fachkräftesicherung?

Die Gewinnung von mehr Frauen für den Bau, internationale Fachkräfte sowie Quereinsteiger kann helfen, den Mangel zu mildern. Initiativen wie „Mehr Frau am Bau“ oder europäische Ausbildungsprojekte zeigen, wie Vielfalt im Baugewerbe gezielt gefördert werden kann.

Baulohn richtig nutzen – Erfolgsfaktor für Bauunternehmen
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Baulohn richtig nutzen – Erfolgsfaktor für Bauunternehmen

Die Organisation des Baulohns ist weit mehr als nur eine monatliche Pflichtaufgabe. Richtig eingesetzt liefert sie wertvolle Kennzahlen, die Bauunternehmern helfen, Baustellen wirtschaftlich zu steuern und fundierte Entscheidungen zu treffen. Dennoch fristet der Baulohn in vielen Betrieben ein Schattendasein und wird eher als notwendige Verwaltungsarbeit betrachtet, statt als wichtiges Steuerungsinstrument.

5 Min. Lesezeit

Warum der Baulohn für Bauunternehmen so wichtig ist

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe ist komplex. Sie berücksichtigt nicht nur unterschiedliche Tarifverträge (z. B. den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – BRTV-Bau), sondern auch Themen wie Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG), Schlechtwetterregelungen und verschiedene Zuschläge.
Richtig organisiert liefert die Baulohnabrechnung entscheidende Informationen:

  • Tagesaktuelle Lohnkosten pro Baustelle im Vergleich zu kalkulierten Werten
  • Soll-/Ist-Vergleiche für einzelne Projekte
  • Kennzahlen wie Betriebsmittellohn, Fehlzeitenstatistiken und Krankenstände
  • Daten für behördliche Meldungen wie Jahreslohnnachweise für die Berufsgenossenschaft, Meldungen an SOKA-BAU oder statistische Erhebungen

Wer diese Informationen nutzt, kann frühzeitig erkennen, ob Baustellen wirtschaftlich laufen, Nachkalkulationen durchführen und für künftige Angebote realistischere Preise kalkulieren.

Mit dem Baulohn betriebliche Abläufe steuern

Fehler in der Lohn- und Gehaltsabrechnung können teuer werden – nicht nur durch Nachzahlungen, sondern auch durch Rückforderungen der Agentur für Arbeit (z. B. bei falsch hinterlegten Arbeitszeiten in Verbindung mit Saison-KuG).Zudem ist die kontinuierliche Weiterbildung von Baulohnsachbearbeitern notwendig, da sich Tarifverträge und gesetzliche Vorgaben regelmäßig ändern. Gerade kleine Betriebe geraten hier schnell an ihre Grenzen, wenn Personal ausfällt oder Know-how fehlt.Gut organisierte Baulohnprozesse schaffen dagegen Sicherheit:

  • Rechtskonforme Abrechnung nach BRTV-Bau
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Personalausfall
  • Durchgängige Datenbasis für betriebswirtschaftliche Entscheidungen

Organisationsmodelle für die Baulohnabrechnung

Software as a Service (SaaS)

Bei Software as a Service wird die Lohnabrechnung von eigenen Mitarbeitern erstellt, die Software läuft jedoch nicht lokal, sondern in einem Rechenzentrum des Anbieters.
Vorteile:

  • Keine eigene IT-Infrastruktur notwendig
  • Automatische Software-Updates und gesetzliche Anpassungen
  • Datenschutz nach deutschem Recht, wenn der Anbieter Rechenzentren in Deutschland betreibt
  • Möglichkeit, bei Personalausfall externe Baulohnexperten des Anbieters einzubinden

Geeignet für mittelgroße und größere Betriebe, die selbst abrechnen, aber IT und Updates auslagern wollen.

Vollservice: Baulohn-Outsourcing

Beim Vollservice übernimmt ein externer Spezialist die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Vorteile:

  • Kein internes Fachwissen erforderlich
  • Persönlicher Ansprechpartner beim Dienstleister
  • Entlastung der Verwaltung
  • Zugriff auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen ohne eigene Datenaufbereitung

Ideal für kleine Betriebe oder Unternehmen, die ihre Verwaltung schlank halten und trotzdem rechtssicher abrechnen möchten.

Baulohn ist Chefsache

Die Organisation der Baulohnabrechnung gehört zu den zentralen Erfolgsfaktoren eines Bauunternehmens. Sie sollte nicht nur als Verwaltungsaufgabe gesehen werden, sondern als strategisches Steuerungsinstrument. Wer Baulohnprozesse richtig aufsetzt, spart Zeit, senkt Risiken und gewinnt wertvolle Einblicke in die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

FAQ zum Baulohn

Warum ist Baulohn so komplex?
Weil er viele branchenspezifische Regelungen wie Schlechtwetter, Saison-KuG, Tarifverträge und unterschiedliche Zuschläge berücksichtigen muss.

Kann Baulohn ein Steuerberater erledigen?
Ja, aber nicht jeder Steuerberater kennt die speziellen Tarif- und Förderregelungen im Baugewerbe. Spezialanbieter oder interne Fachkräfte sind oft sicherer.

Was ist der Vorteil von Outsourcing beim Baulohn?
Entlastung der Verwaltung, keine Personalengpässe und Zugriff auf aktuelle Fachkenntnisse zu Tarif- und Gesetzesänderungen.

Wie oft ändern sich die Vorgaben für den Baulohn?
Tarifverträge werden regelmäßig angepasst, zudem ändern sich Vorgaben zu Sozialversicherung, Mindestlohn oder Arbeitszeitregelungen.

Schüler und Studenten im Baubetrieb: Wichtige Regeln und Tipps
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Schüler und Studenten im Baubetrieb: Wichtige Regeln und Tipps

Schüler und Studierende sind für Baubetriebe eine wertvolle Unterstützung – ob zur Abdeckung von Auftragsspitzen, urlaubsbedingten Engpässen oder als Chance, zukünftige Fachkräfte frühzeitig ans Unternehmen zu binden. Gleichzeitig profitieren junge Menschen von praxisnaher Erfahrung und einem zusätzlichen Einkommen. Damit bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten keine rechtlichen oder finanziellen Probleme entstehen, müssen Baubetriebe wichtige Regelungen kennen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Vorschriften und gibt praxisnahe Tipps.

5 Min. Lesezeit

Schüler und Studenten als kurzfristig Beschäftigte (Ferienarbeit)

Schüler und Studierende, die bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt werden, sind sozialversicherungsfrei. Diese Regelung deckt in der Regel die Sommerferien in Deutschland ab. Mehrere aufeinanderfolgende Beschäftigungen müssen zusammengerechnet werden – unabhängig vom Arbeitgeber.

Wichtig: Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Schulabsolventen, die direkt im Anschluss eine Ausbildung beginnen, oder Absolventen nach dem Studium gelten als berufsmäßig beschäftigt und müssen daher sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.

Für gewerbliche Beschäftigte gilt die Beitragspflicht bei SOKA-BAU, kaufmännische kurzfristige Beschäftigte sind befreit.

Außerdem ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten:

  • Max. 8 Stunden pro Tag
  • Keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen
  • Bei verkürzten Arbeitstagen Ausgleich bis max. 8,5 Std. an anderen Tagen möglich
  • Arbeitszeit: 6 bis 20 Uhr
  • Nach 5 Arbeitstagen: min. 2 Tage frei
  • 30 Min. Pause bei 4,5–6 Std., 60 Min. bei >6 Std.
  • Einwilligung beider Sorgeberechtigten
  • Vorlage einer Schulbesuchsbescheinigung

Minijobs: Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übersteigt die Beschäftigung die Grenze von drei Monaten oder 70 Tagen und liegt das regelmäßige Monatsentgelt unter 538 €, handelt es sich um einen Minijob.

  • Gewerbliche Minijobber: Beitragspflicht bei SOKA-BAU
  • Kaufmännische Minijobber: Von SOKA-BAU befreit

Werkstudenten: Vorteile und Regeln

Werkstudenten sind für Baubetriebe attraktiv: Sie sind kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, es besteht nur Rentenversicherungspflicht.

  • Max. 20 Stunden pro Woche während des Semesters
  • Bei Verlust des Werkstudentenstatus (Abschluss, Abbruch, Promotionsstudium) tritt Versicherungspflicht ein
  • Beitragspflicht bei SOKA-BAU (gewerblich und kaufmännisch)

Unterscheidung geringfügige Beschäftigung und Werkstudent

Studierende, die 538 €-Minijobs ausüben oder nur kurzfristig beschäftigt sind, gelten nicht als Werkstudenten, sondern als geringfügig Beschäftigte.

Sonderfall: Werkstudent mit mehr als 20 Wochenstunden

Wer mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig.
Ausnahme: Werden die zusätzlichen Stunden in Randzeiten (Abend, Nacht, Wochenende) geleistet und bleibt das Studium klar im Vordergrund, kann der Werkstudentenstatus erhalten bleiben.

Werkstudent bleibt Werkstudent – auch bei Vollzeitjob in Semesterferien

In Semesterferien dürfen Studierende auch in Vollzeit arbeiten und bleiben versicherungsfrei in KV, PV und AV (max. 26 Wochen pro Jahr).
Beispiel: Student Thomas arbeitet während der Vorlesungszeit 18 Std./Woche und in den Semesterferien arbeitet er für zwei Monate Vollzeit (40 Std./Woche). Sein Werkstudentenstatus bleibt bestehen.

Die Vollzeitbeschäftigung darf sich jedoch nur maximal 2 Wochen mit der Vorlesungszeit überschneiden

Mehrere Studentenjobs zusammenrechnen

Arbeiten Studierende in mehreren Jobs, müssen alle Arbeitszeiten zusammengerechnet werden. Überschreiten sie 20 Std./Woche, tritt Sozialversicherungspflicht ein.

Handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), darf das Entgelt nicht 538 Euro im Monat betragen. Diese darf auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden, allerdings icht im selben Unternehmen.

Ausnahme: Die Befreiung von der Sozialversicherung gilt auch, wenn die Beschäftigung während des Semesters an mehr als 20 Std./Woche ausgeübt wird und von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Hier gelten die Regelungen für die kurzfristige Beschäftigung.

Informationen kompakt: Wichtige Arbeitgeberpflichten

Kurzfristiger Beschäftigung

  • SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
  • Sofortmeldung an die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
  • Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II) oder pauschal 25 % (hier entsprechende Tagessätze und die Dauer der Beschäftigung beachten)
  • Meldung an SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)

Geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)

  • Pauschalbeiträge an Krankenversicherung (13 %), Pflicht- oder Pauschalbeträge (15 %) bei der Rentenversicherung (siehe Tabelle unten)
  • SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
  • Sofortmeldung an die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
  • Lohnsteuerberechnung pauschal 2 % oder nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
  • Meldungen SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)

Werkstudenten

  • SV-Meldung bei der zuständigen Krankenkasse
  • Sofortmeldung an die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers
  • Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
  • Meldung an SOKA-BAU für gewerblich und kaufmännisch Beschäftigte

Unterschiede in der Rentenversicherung

Für Studierende gilt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht – außer bei kurzfristigen Beschäftigungen. Bei Minijobs ist eine Befreiung auf Antrag möglich.

Entlohnung der Ferienarbeiter

Für Ferienarbeiter ab 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn (ab 2025: 12,82 €). Für unter 18-Jährige empfiehlt die Rechtsprechung mindestens zwei Drittel des Tariflohns (BAG-Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).

Umfangreiche Regelungen: Fazit

Die Beschäftigung von Schülern und Studierenden bietet Baubetrieben Chancen, erfordert aber genaue Kenntnisse der Sozialversicherungs- und Arbeitszeitregelungen. Wer diese Vorgaben beachtet, vermeidet Nachzahlungen, Bußgelder und stärkt langfristig die Mitarbeiterbindung. In diesem Beitrag wurden nur einige der grundlegenden Regelungen aufgezeigt.

Ferienarbeiter auf einen Blick

Ferienarbeiter SV-Schlüssel Lohnsteuer Soka-Bau Sofortmeldung Verdiensthöhe
Schüler gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
00003110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Ja

Ja

Unbegrenzt*
Schüler kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
0000 3 110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Nein

Ja

Unbegrenzt*
Schüler gewerblich als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

538,00 mtl.
Schüler kaufmännisch als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Nein

Ja

538,00 mtl.
Schüler gewerblich als SV-pflichtig

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Schüler kaufmännisch als SV-pflichtig

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Nein

Ja

unbegrenzt
Werkstudenten gewerblich

0100 0 106

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Werkstudenten kaufmännisch

0100 0 106

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Studenten gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
0000 3 110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Ja

Ja

Unbegrenzt*
Studenten kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
0000 3 110
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
Nein

Ja

Unbegrenzt*
Studenten gewerblich als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

538,00 mtl.
Studenten kaufmännisch als Minijob

6100 2 109
6500 2 109**

Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Nein

Ja

538,00 mtl.
Student gewerblich als SV-pflichtig in Semesterferien

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt
Student kaufmännisch als SV-pflichtig in Semesterferien

1101 0 101

Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
Ja

Ja

unbegrenzt

*Bei Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beachten, dass der Arbeitslohn täglich 150,00 € nicht übersteigt, die Beschäftigung nicht über 18 zusammenhängende Arbeitstage hinausgeht und der Stundenlohn höchstens 19,00 € beträgt (Stand 2024).

** mit Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/Eltern)