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Top Beitrag der Woche

Digitale Buchhaltung im Tiefbau: Ein Praxisbeispiel aus Berlin
Seit über einem Jahrhundert steht die Carl Zauber Tiefbau GmbH in Berlin für Qualität und Zuverlässigkeit im Rohrleitungs- und Tiefbau. Heute verbindet das Familienunternehmen Tradition mit Innovation – und zeigt, wie digitale Buchhaltung und automatisierte Rechnungsprozesse die Effizienz im Bauwesen entscheidend steigern können. Mit Lösungen von Suiteify, ehemals Suiteify, hat Carl Zauber seine Finanzprozesse modernisiert, vereinfacht und transparenter gemacht – von der Baustelle bis zur Abrechnung.
Die Herausforderung: Hohe Anforderungen an die Finanzbuchhaltung
Gegründet 1921 in Berlin-Charlottenburg und heute mit Sitz in Schönefeld, beschäftigt Carl Zauber rund 150 Mitarbeitende. Zu den wichtigsten Kunden zählen öffentliche Auftraggeber wie die Berliner Wasserbetriebe und verschiedene Tiefbauämter.
Typisch für die Branche arbeitet das Unternehmen häufig in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit anderen Baufirmen – eine Konstellation, die besondere Anforderungen an die Buchhaltung stellt. „Um Rechnungen und Zahlungsströme in Arbeitsgemeinschaften sauber abzubilden, müssen wir eine Teambuchhaltung führen. Unsere Firma stellt dann Rechnungen an die ARGE, die diese wiederum an den Auftraggeber weiterleitet“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak, Prokuristin und Mitglied der Geschäftsleitung.
Die Lösung: Flexible digitale Buchhaltung
Carl Zauber arbeitet bereits seit 1991 mit Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify. Was damals als DOS-Anwendung begann, ist inzwischen zu einer individuell angepassten Lösung für die digitale Buchhaltung im Tiefbau geworden. Gemeinsam mit dem langjährigen Berater Lothar Jeck wurde das System schrittweise an die komplexen Anforderungen des Bauunternehmens angepasst.
„Wir müssen Kostenstellen, Baustellen und Kostenträger exakt nachvollziehen können. Daher war es uns von Anfang an besonders wichtig, diese detailliert auswerten zu können“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak. „Die Software ermöglicht es uns, jede Baustelle individuell abzubilden – vom ersten Spatenstich bis zur Endabrechnung.“ Lothar Jeck ergänzt: „Im Tiefbau hängt wirtschaftlicher Erfolg stark von Transparenz ab. Eine flexible Kostenrechnung ist daher ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.“

Komplexe Abrechnungen einfach gelöst
Besonders anspruchsvoll im Bauwesen ist die Abrechnung nach § 13b UStG, die bei Bauleistungen eine Nettofakturierung erfordert. Für Carl Zauber kommen weitere Ebenen hinzu, weil Leistungen über die ARGE brutto weiterverrechnet werden müssen. „Eine Ausgangsrechnung kann mehrere Folgerechnungen nach sich ziehen – jeweils mit unterschiedlichen Mandantenbezügen“, so Lothar Jeck. Dank individuell programmierter Erweiterungen auf Basis der Software kann das Unternehmen diese Abläufe heute automatisiert und rechtssicher abwickeln.

Digitales Rechnungseingangsmanagement: Papierlos von der Baustelle bis zum Büro
Mit der Einführung einer digitalen Rechnungseingangsverarbeitung (REV) und eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) hat Carl Zauber einen weiteren Schritt in Richtung papierloses Arbeiten gemacht. Eingehende Rechnungen werden nun automatisch digital erfasst und dem zuständigen Bauleiter zugewiesen. „Früher sortierten wir jede eingehende Rechnung in physische Fächer für die jeweiligen Bauleiter. Heute läuft der gesamte Prozess digital, sodass wir jederzeit eine vollständige Übersicht über den Status haben“, schildert Branka Schwarzlow-Pecak.
Für die Bauleiter bedeutet das: Sie können Rechnungen nun direkt auf der Baustelle prüfen und freigeben – egal, ob sie sich im Baucontainer, im Homeoffice oder unterwegs befinden. Mobiles Arbeiten wird damit zum Standard.
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E-Rechnung im Bauwesen
Auch die E-Rechnung ist für das Tiefbauunternehmen ein zentrales Thema. „Das Problem ist, dass unsere behördlichen Kunden solche Rechnungen möglicherweise noch gar nicht entgegennehmen können. Eine Bauakte enthält schließlich nicht nur eine Rechnung, sondern auch Aufmaße, Bauzeichnungen und Pläne. Wie diese umfangreichen Anhänge digital übermittelt werden können, ist derzeit noch unklar“, sagt Branka Schwarzlow-Pecak. Lothar Jeck ergänzt: "Entscheidend wird sein, Lösungen zu entwickeln, die die spezifischen Anforderungen der Bauwirtschaft bereits im Standard berücksichtigen – sowohl im Rechnungswesen als auch im Personalwesen.“.
Fazit
Die Carl Zauber Tiefbau GmbH ist ein Beispiel dafür, wie mittelständische Bauunternehmen durch digitale Buchhaltung ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Flexibilität, Transparenz und Prozessklarheit bilden so das Fundament erfolgreicher Bauprojekte – digital wie analog.
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WEITERE ARTIKEL

Fachkräftegewinnung im Bau: Mit Digitalisierung Talente sichern
Der Mangel an qualifizierten Fachkräften gehört zu den größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft – und die Baubranche ist besonders stark betroffen. Während Aufträge steigen und die Anforderungen an Unternehmen wachsen, fehlt es vielerorts an motiviertem und gut ausgebildetem Personal. Um dem entgegenzuwirken, müssen Betriebe nicht nur innovative Wege der Fachkräftegewinnung einschlagen, sondern auch die eigenen Strukturen modernisieren. Digitalisierung, attraktive Arbeitsbedingungen und ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation sind entscheidende Faktoren.
Fachkräftemangel in Deutschland
Dass es in Deutschland an Fachkräften fehlt, ist längst bekannt. Eine zentrale Ursache ist der demografische Wandel: Immer mehr Erwerbstätige scheiden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus, während gleichzeitig weniger junge Menschen nachrücken. Hinzu kommt, dass technologische Entwicklungen oft schneller voranschreiten, als Mitarbeitende darauf vorbereitet werden. Neue digitale Tools und Prozesse gelten in vielen Branchen bereits als selbstverständlich, ohne dass ausreichend Schulungen oder Eingliederungsprogramme angeboten werden. Auch der zunehmende globale Wettbewerb trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte andere Karrierewege wählen. Zudem bietet insbesondere das Baugewerbe häufig noch nicht genügend attraktive Perspektiven für Frauen.
Alles in allem sind die Ursachen des Fachkräftemangels größtenteils menschengemacht – und damit grundsätzlich lösbar.
Baubranche zu unattraktiv für Nachwuchs?
Besonders im Baugewerbe zeigt sich der Fachkräftemangel deutlich. Ein zentraler Grund: Viele Unternehmen hinken bei Digitalisierung und Technologisierung hinterher. Junge Fachkräfte, die moderne, digitale Arbeitsweisen gewohnt sind, orientieren sich daher oft in andere Branchen.
Die analoge Systematik des Baugewerbes hat über Generationen funktioniert. Doch heute entstehen zusätzliche Herausforderungen: Papierbasierte Daten und Prozesse sind unflexibel und anfällig für Verlust, die Kommunikation mit Vorgesetzten ist oft umständlich, und Nachwuchskräfte, die optimierte digitale Abläufe kennen, empfinden diese Arbeitsweise als hinderlich. Selbst kleine Hindernisse können zu Überforderung und Demotivation führen – und damit Talente abschrecken.
Digitalisierung als Schlüssel
Um die Attraktivität für Nachwuchs zu steigern, müssen Bauunternehmen Digitalisierung aktiv vorantreiben. Wer Prozesse optimiert, Kommunikation erleichtert und Dokumentenmanagement digitalisiert, schafft moderne Arbeitsbedingungen.
Beispiele für digitale Vorteile:
- Vereinfachte und transparente Prozesse
- Effizientes Aufgabenmanagement
- Ortsunabhängiger Zugriff auf Dokumente
- Zeitersparnis und höhere Produktivität
Mit Tools wie Microsoft 365 lassen sich diese Anforderungen heute zuverlässig umsetzen.
Fazit
Fachkräfte entscheiden sich für Unternehmen, die mit der Zeit gehen. Wer Digitalisierung ignoriert, verliert nicht nur Effizienz, sondern auch Nachwuchstalente.
Natürlich lassen sich nicht alle Probleme von den Unternehmen allein lösen. Aber ein Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation ist ein entscheidender Schritt. Bauunternehmen sollten sich daher frühzeitig beraten lassen, wie sie Digitalisierung in Büro, Baustelle und Außendienst vorantreiben können. So schaffen sie nicht nur effizientere Prozesse, sondern auch eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber.
Interessante Links zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe
- Initiative „Mehr Frau am Bau“: Fachkräftemangel? Mehr Frau am Bau! | Wirtschaft | DW | 25.10.2021
- Europa-Initiative „Blueprint for Skills in Construction“: EU-Projekt fördert Aus- und Weiterbildung in der Bauwirtschaft – Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (zdb.de)
- Nationalteam Deutsches Baugewerbe: zdb.de
- Fachkräftesicherung und Personalentwicklung in der Bauwirtschaft: Faktenblatt RKW
FAQ zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe
Warum ist der Fachkräftemangel im Baugewerbe so groß?
Der Mangel hat mehrere Ursachen: Der demografische Wandel führt dazu, dass mehr Erwerbstätige in Rente gehen, als junge Arbeitskräfte nachrücken. Gleichzeitig gilt das Baugewerbe im Vergleich zu anderen Branchen oft als weniger attraktiv, weil moderne Arbeitsstrukturen und flexible Modelle fehlen.
Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Fachkräftegewinnung?
Digitalisierte Prozesse erleichtern die Arbeit im Büro, auf der Baustelle und unterwegs. Sie reduzieren Verwaltungsaufwand, verbessern die Zusammenarbeit und machen Bauunternehmen moderner und attraktiver für Nachwuchskräfte, die digitale Abläufe gewohnt sind.
Wie können Bauunternehmen junge Talente für sich gewinnen?
Ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit modernen Tools wie Microsoft 365, klare Karriereperspektiven sowie eine offene Unternehmenskultur sind entscheidend. Auch Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen die Attraktivität.
Welche Maßnahmen verbessern die Arbeitgeberattraktivität im Bau?
Neben Digitalisierung spielen Wertschätzung und Unternehmenskultur eine zentrale Rolle. Dazu gehören faire Bezahlung, transparente Kommunikation, Investitionen in Ausbildung und ein aktives Employer Branding, das die Vorteile des Baugewerbes klar kommuniziert.
Welche Rolle spielt Vielfalt in der Fachkräftesicherung?
Die Gewinnung von mehr Frauen für den Bau, internationale Fachkräfte sowie Quereinsteiger kann helfen, den Mangel zu mildern. Initiativen wie „Mehr Frau am Bau“ oder europäische Ausbildungsprojekte zeigen, wie Vielfalt im Baugewerbe gezielt gefördert werden kann.

Baulohn richtig nutzen – Erfolgsfaktor für Bauunternehmen
Die Organisation des Baulohns ist weit mehr als nur eine monatliche Pflichtaufgabe. Richtig eingesetzt liefert sie wertvolle Kennzahlen, die Bauunternehmern helfen, Baustellen wirtschaftlich zu steuern und fundierte Entscheidungen zu treffen. Dennoch fristet der Baulohn in vielen Betrieben ein Schattendasein und wird eher als notwendige Verwaltungsarbeit betrachtet, statt als wichtiges Steuerungsinstrument.
Warum der Baulohn für Bauunternehmen so wichtig ist
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe ist komplex. Sie berücksichtigt nicht nur unterschiedliche Tarifverträge (z. B. den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – BRTV-Bau), sondern auch Themen wie Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG), Schlechtwetterregelungen und verschiedene Zuschläge.
Richtig organisiert liefert die Baulohnabrechnung entscheidende Informationen:
- Tagesaktuelle Lohnkosten pro Baustelle im Vergleich zu kalkulierten Werten
- Soll-/Ist-Vergleiche für einzelne Projekte
- Kennzahlen wie Betriebsmittellohn, Fehlzeitenstatistiken und Krankenstände
- Daten für behördliche Meldungen wie Jahreslohnnachweise für die Berufsgenossenschaft, Meldungen an SOKA-BAU oder statistische Erhebungen
Wer diese Informationen nutzt, kann frühzeitig erkennen, ob Baustellen wirtschaftlich laufen, Nachkalkulationen durchführen und für künftige Angebote realistischere Preise kalkulieren.
Mit dem Baulohn betriebliche Abläufe steuern
Fehler in der Lohn- und Gehaltsabrechnung können teuer werden – nicht nur durch Nachzahlungen, sondern auch durch Rückforderungen der Agentur für Arbeit (z. B. bei falsch hinterlegten Arbeitszeiten in Verbindung mit Saison-KuG).Zudem ist die kontinuierliche Weiterbildung von Baulohnsachbearbeitern notwendig, da sich Tarifverträge und gesetzliche Vorgaben regelmäßig ändern. Gerade kleine Betriebe geraten hier schnell an ihre Grenzen, wenn Personal ausfällt oder Know-how fehlt.Gut organisierte Baulohnprozesse schaffen dagegen Sicherheit:
- Rechtskonforme Abrechnung nach BRTV-Bau
- Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Personalausfall
- Durchgängige Datenbasis für betriebswirtschaftliche Entscheidungen
Organisationsmodelle für die Baulohnabrechnung
Software as a Service (SaaS)
Bei Software as a Service wird die Lohnabrechnung von eigenen Mitarbeitern erstellt, die Software läuft jedoch nicht lokal, sondern in einem Rechenzentrum des Anbieters.
Vorteile:
- Keine eigene IT-Infrastruktur notwendig
- Automatische Software-Updates und gesetzliche Anpassungen
- Datenschutz nach deutschem Recht, wenn der Anbieter Rechenzentren in Deutschland betreibt
- Möglichkeit, bei Personalausfall externe Baulohnexperten des Anbieters einzubinden
Geeignet für mittelgroße und größere Betriebe, die selbst abrechnen, aber IT und Updates auslagern wollen.
Vollservice: Baulohn-Outsourcing
Beim Vollservice übernimmt ein externer Spezialist die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Vorteile:
- Kein internes Fachwissen erforderlich
- Persönlicher Ansprechpartner beim Dienstleister
- Entlastung der Verwaltung
- Zugriff auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen ohne eigene Datenaufbereitung
Ideal für kleine Betriebe oder Unternehmen, die ihre Verwaltung schlank halten und trotzdem rechtssicher abrechnen möchten.
Baulohn ist Chefsache
Die Organisation der Baulohnabrechnung gehört zu den zentralen Erfolgsfaktoren eines Bauunternehmens. Sie sollte nicht nur als Verwaltungsaufgabe gesehen werden, sondern als strategisches Steuerungsinstrument. Wer Baulohnprozesse richtig aufsetzt, spart Zeit, senkt Risiken und gewinnt wertvolle Einblicke in die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.
FAQ zum Baulohn
Warum ist Baulohn so komplex?
Weil er viele branchenspezifische Regelungen wie Schlechtwetter, Saison-KuG, Tarifverträge und unterschiedliche Zuschläge berücksichtigen muss.
Kann Baulohn ein Steuerberater erledigen?
Ja, aber nicht jeder Steuerberater kennt die speziellen Tarif- und Förderregelungen im Baugewerbe. Spezialanbieter oder interne Fachkräfte sind oft sicherer.
Was ist der Vorteil von Outsourcing beim Baulohn?
Entlastung der Verwaltung, keine Personalengpässe und Zugriff auf aktuelle Fachkenntnisse zu Tarif- und Gesetzesänderungen.
Wie oft ändern sich die Vorgaben für den Baulohn?
Tarifverträge werden regelmäßig angepasst, zudem ändern sich Vorgaben zu Sozialversicherung, Mindestlohn oder Arbeitszeitregelungen.

Schüler und Studenten im Baubetrieb: Wichtige Regeln und Tipps
Schüler und Studierende sind für Baubetriebe eine wertvolle Unterstützung – ob zur Abdeckung von Auftragsspitzen, urlaubsbedingten Engpässen oder als Chance, zukünftige Fachkräfte frühzeitig ans Unternehmen zu binden. Gleichzeitig profitieren junge Menschen von praxisnaher Erfahrung und einem zusätzlichen Einkommen. Damit bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten keine rechtlichen oder finanziellen Probleme entstehen, müssen Baubetriebe wichtige Regelungen kennen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Vorschriften und gibt praxisnahe Tipps.
Schüler und Studenten als kurzfristig Beschäftigte (Ferienarbeit)
Schüler und Studierende, die bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt werden, sind sozialversicherungsfrei. Diese Regelung deckt in der Regel die Sommerferien in Deutschland ab. Mehrere aufeinanderfolgende Beschäftigungen müssen zusammengerechnet werden – unabhängig vom Arbeitgeber.
Wichtig: Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Schulabsolventen, die direkt im Anschluss eine Ausbildung beginnen, oder Absolventen nach dem Studium gelten als berufsmäßig beschäftigt und müssen daher sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.
Für gewerbliche Beschäftigte gilt die Beitragspflicht bei SOKA-BAU, kaufmännische kurzfristige Beschäftigte sind befreit.
Außerdem ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten:
- Max. 8 Stunden pro Tag
- Keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen
- Bei verkürzten Arbeitstagen Ausgleich bis max. 8,5 Std. an anderen Tagen möglich
- Arbeitszeit: 6 bis 20 Uhr
- Nach 5 Arbeitstagen: min. 2 Tage frei
- 30 Min. Pause bei 4,5–6 Std., 60 Min. bei >6 Std.
- Einwilligung beider Sorgeberechtigten
- Vorlage einer Schulbesuchsbescheinigung
Minijobs: Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Übersteigt die Beschäftigung die Grenze von drei Monaten oder 70 Tagen und liegt das regelmäßige Monatsentgelt unter 538 €, handelt es sich um einen Minijob.
- Gewerbliche Minijobber: Beitragspflicht bei SOKA-BAU
- Kaufmännische Minijobber: Von SOKA-BAU befreit
Werkstudenten: Vorteile und Regeln
Werkstudenten sind für Baubetriebe attraktiv: Sie sind kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, es besteht nur Rentenversicherungspflicht.
- Max. 20 Stunden pro Woche während des Semesters
- Bei Verlust des Werkstudentenstatus (Abschluss, Abbruch, Promotionsstudium) tritt Versicherungspflicht ein
- Beitragspflicht bei SOKA-BAU (gewerblich und kaufmännisch)
Unterscheidung geringfügige Beschäftigung und Werkstudent
Studierende, die 538 €-Minijobs ausüben oder nur kurzfristig beschäftigt sind, gelten nicht als Werkstudenten, sondern als geringfügig Beschäftigte.
Sonderfall: Werkstudent mit mehr als 20 Wochenstunden
Wer mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig.
Ausnahme: Werden die zusätzlichen Stunden in Randzeiten (Abend, Nacht, Wochenende) geleistet und bleibt das Studium klar im Vordergrund, kann der Werkstudentenstatus erhalten bleiben.
Werkstudent bleibt Werkstudent – auch bei Vollzeitjob in Semesterferien
In Semesterferien dürfen Studierende auch in Vollzeit arbeiten und bleiben versicherungsfrei in KV, PV und AV (max. 26 Wochen pro Jahr).
Beispiel: Student Thomas arbeitet während der Vorlesungszeit 18 Std./Woche und in den Semesterferien arbeitet er für zwei Monate Vollzeit (40 Std./Woche). Sein Werkstudentenstatus bleibt bestehen.
Die Vollzeitbeschäftigung darf sich jedoch nur maximal 2 Wochen mit der Vorlesungszeit überschneiden
Mehrere Studentenjobs zusammenrechnen
Arbeiten Studierende in mehreren Jobs, müssen alle Arbeitszeiten zusammengerechnet werden. Überschreiten sie 20 Std./Woche, tritt Sozialversicherungspflicht ein.
Handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), darf das Entgelt nicht 538 Euro im Monat betragen. Diese darf auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden, allerdings icht im selben Unternehmen.
Ausnahme: Die Befreiung von der Sozialversicherung gilt auch, wenn die Beschäftigung während des Semesters an mehr als 20 Std./Woche ausgeübt wird und von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Hier gelten die Regelungen für die kurzfristige Beschäftigung.
Informationen kompakt: Wichtige Arbeitgeberpflichten
Kurzfristiger Beschäftigung
- SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
- Sofortmeldung an die Rentenversicherung
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
- Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II) oder pauschal 25 % (hier entsprechende Tagessätze und die Dauer der Beschäftigung beachten)
- Meldung an SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)
Geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)
- Pauschalbeiträge an Krankenversicherung (13 %), Pflicht- oder Pauschalbeträge (15 %) bei der Rentenversicherung (siehe Tabelle unten)
- SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
- Sofortmeldung an die Rentenversicherung
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
- Lohnsteuerberechnung pauschal 2 % oder nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
- Meldungen SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)
Werkstudenten
- SV-Meldung bei der zuständigen Krankenkasse
- Sofortmeldung an die Rentenversicherung
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers
- Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
- Meldung an SOKA-BAU für gewerblich und kaufmännisch Beschäftigte
Unterschiede in der Rentenversicherung
Für Studierende gilt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht – außer bei kurzfristigen Beschäftigungen. Bei Minijobs ist eine Befreiung auf Antrag möglich.
Entlohnung der Ferienarbeiter
Für Ferienarbeiter ab 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn (ab 2025: 12,82 €). Für unter 18-Jährige empfiehlt die Rechtsprechung mindestens zwei Drittel des Tariflohns (BAG-Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).
Umfangreiche Regelungen: Fazit
Die Beschäftigung von Schülern und Studierenden bietet Baubetrieben Chancen, erfordert aber genaue Kenntnisse der Sozialversicherungs- und Arbeitszeitregelungen. Wer diese Vorgaben beachtet, vermeidet Nachzahlungen, Bußgelder und stärkt langfristig die Mitarbeiterbindung. In diesem Beitrag wurden nur einige der grundlegenden Regelungen aufgezeigt.
Ferienarbeiter auf einen Blick
| Ferienarbeiter | SV-Schlüssel | Lohnsteuer | Soka-Bau | Sofortmeldung | Verdiensthöhe |
|---|---|---|---|---|---|
|
Schüler gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
|
00003110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Ja
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Schüler kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
|
0000 3 110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Nein
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Schüler gewerblich als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Schüler kaufmännisch als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Nein
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Schüler gewerblich als SV-pflichtig
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Schüler kaufmännisch als SV-pflichtig
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Nein
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Werkstudenten gewerblich
|
0100 0 106 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Werkstudenten kaufmännisch
|
0100 0 106 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Studenten gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
|
0000 3 110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Ja
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Studenten kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
|
0000 3 110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Nein
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Studenten gewerblich als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Studenten kaufmännisch als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Nein
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Student gewerblich als SV-pflichtig in Semesterferien
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Student kaufmännisch als SV-pflichtig in Semesterferien
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
*Bei Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beachten, dass der Arbeitslohn täglich 150,00 € nicht übersteigt, die Beschäftigung nicht über 18 zusammenhängende Arbeitstage hinausgeht und der Stundenlohn höchstens 19,00 € beträgt (Stand 2024).
** mit Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/Eltern)












