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Baubranche

Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft
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Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft wird grüner, die Bauwirtschaft wird digitaler, die Bauwirtschaft wird moderner. Vorausschauende Planungsmodelle, KI-Auslagerung von Angebotsposten, automatisierter Abgleich von Dokumenten – all das sind Vorgänge, die durch die Digitalisierung im Baugewerbe vorangetrieben werden. Gerade in der Baubranche bieten sich diese Entwicklungen an. Bauunternehmen müssen die Zeit nutzen, um die Digitalisierung konsequent voranzutreiben und auch im Jahr 2030 erfolgreich im Markt bestehen zu können.

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Modernisierung der Bauwirtschaft – Survival of the fittest

Das erste deutsche Haus aus dem 3D-Drucker ist zwar teurer als ein herkömmliches Gebäude, die dahinterstehende Innovation darf aber nicht verkannt werden. Und obwohl analoge Prozesse nie ganz aus dem Baugewerbe verschwinden werden, ist eine digitale Erweiterung und Optimierung längst unverzichtbar. Trotzdem haben noch nicht alle Unternehmen eine entsprechende Umstellung eingeleitet, um bis Bauen 2030 das Ziel des digitalisierten Bauunternehmens zu erreichen.

Gerade in der Geschäftsleitung sollte klar sein: Eine Neuorientierung und Umstrukturierung gelingt nicht von heute auf morgen, sondern braucht Zeit. Der 31. Dezember 2029 – ein Montag – ist eindeutig zu spät, um sich über die Zukunft Bauwirtschaft Gedanken zu machen. Veränderungen müssen jetzt eingeleitet werden, um mit anderen Unternehmen Schritt zu halten, die bereits in der Umsetzung sind.

Bauen 2030 – attraktiv und effizient

Aber was bedeutet Bauen 2030 eigentlich? Kurz gesagt: Effizienz durch Prozessoptimierung.

  • Diese Effizienz gleicht den aktuellen Fachkräftemangel am Bau aus, indem Prozesse verschlankt und überflüssige Schritte vermieden werden.
  • Gleichzeitig macht die Modernisierung das Baugewerbe attraktiver für neue Fachkräfte, die sich einen zeitgemäßen Arbeitsplatz wünschen.

Die Attraktivität einer Branche steht und fällt mit der Anwendung moderner digitaler Tools – auch im Hinblick auf nachhaltige und umweltfreundliche Maschinennutzung. Solche Anwendungen optimieren Abläufe und erhöhen die Strukturiertheit. Daraus entsteht ein bewussterer Umgang mit Ressourcen, der zum Beispiel die Gefahr von Verschwendung oder „Restposten“ auf der Baustelle senkt.

Digitalisierungsstrategie – Orientierung an Branchen-Pionieren

Die Vorteile einer rechtzeitigen Digitalisierung im Bau sind klar. Doch wie kommen Unternehmen dorthin? Viele stoßen an ihre Grenzen, weil sie sich entweder zu wenig oder zu viel aufbürden.

Die vielversprechendste Strategie: Orientierung an Branchen-Pionieren, die bereits erste Digitalisierungspläne umsetzen. Wer dem Ziel Bauen 2030 folgen will, sollte deren Beispiele studieren, daraus eigene Pläne entwickeln und entsprechende Umstrukturierungen vorskizzieren.

Steht der Digitalisierungsplan, lässt er sich nach und nach in kleineren Projekten umsetzen. So etabliert sich der Gedanke der Digitalisierung in den firmeninternen Prozessen, ohne die Belegschaft zu überfordern. Denn am Ende hängt alles von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab: Akzeptanz und Verständnis sind das A und O. Digitalisierung ist weniger eine Softwarefrage als eine Kopfsache.

Der Weg dahin: schrittweises Heranführen, Schulungen zu Programmen, Cloud-Nutzung, Training im Umgang mit neuen Tools. Im Idealfall werden Ideen zunächst verstanden, dann gelernt und schließlich akzeptiert.

Besser heute als morgen – „Für Alles werde alles frisch gewagt“

Genau deswegen gilt: Lieber heute als morgen mit dem Umdenken beginnen. Digitalisierung ist ein großes Boot – und jedes Mitglied des Unternehmens sitzt an einem eigenen Ruder. Nur wenn alle auf Augenhöhe koordiniert arbeiten, kommt das Boot voran.

Jeder Ruderschlag zählt. Eine allgemeingültige Antwort auf das „Wie?“ gibt es nicht. Jede Digitalisierungsstrategie im Baugewerbe ist individuell, mit Chancen und Risiken. Was bleibt: Digitalisierung ist ein langwieriger Prozess, der nicht durch einen Knopfdruck abgeschlossen ist.

Auch wenn das Baugewerbe 2030 weiterhin auf das analoge Handwerk setzt, muss die Digitalisierung als neues Zeitalter ernst genommen werden. Nur so verhindert die Branche, dass das Schiff der Bauwirtschaft auf dem analogen Riff strandet.

Corona-Konjunkturpaket: Chancen für Bauunternehmen im Überblick
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Corona-Konjunkturpaket: Chancen für Bauunternehmen im Überblick

Am 3. Juni 2020 beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein 130-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket, das die Wirtschaft in und nach der Corona-Krise stärken soll. Doch welche der insgesamt 57 Maßnahmen sind für Bauunternehmen besonders relevant – und wie wirken sie sich in der Praxis aus? Wir geben einen Überblick, worauf Betriebe im Baugewerbe achten müssen.

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Ziel des Corona-Konjunkturpakets

Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ lautet das Motto auf der Webseite der Bundesregierung. Ziel des Pakets ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. Man wolle „mit Wumms“ aus der Krise herauskommen, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Auch die Baubranche soll von diesen Maßnahmen profitieren.

Überbrückungshilfen für Bauunternehmen

Ein zentraler Bestandteil sind Überbrückungshilfen. Sie sollen Umsatzausfälle ausgleichen und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen:

  • Staatshilfen für Juni, Juli und August 2020 in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro
  • Voraussetzung: Umsatzrückgang von mindestens 60 % im April/Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr
  • Erstattung von maximal 150.000 Euro für drei Monate
  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: maximal 9.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: maximal 15.000 Euro

Diese Beträge sollen nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Mehrwertsteuersenkung: Auswirkungen auf die Baubranche

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer:

  • Gültig vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
  • Regelsteuersatz: von 19 % auf 16 %
  • Ermäßigter Steuersatz: von 7 % auf 5 %
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats

Für die Bauwirtschaft ist entscheidend, wann die Leistung erbracht wird, nicht wann Rechnung oder Zahlung erfolgen. Auch Teilleistungen sind betroffen. Anzahlungen bleiben mit 19 % besteuert, werden aber bei der Schlussrechnung korrigiert.

Ermäßigter Steuersatz und Rechnungsstellung

Für Eingangsrechnungen gilt: Alle Umsätze zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 müssen mit den reduzierten Steuersätzen ausgewiesen werden.

Wichtig: Verträge, die als Rechnungen dienen und konkrete Steuerbeträge ausweisen, müssen angepasst werden.

Anpassungen in Finanzbuchhaltungssystemen

Finanzbuchhaltungssysteme (FiBu) benötigen technische Anpassungen:

  • Neue Steuerkennzeichen anlegen
  • Umsatzkonten mit Steuerautomatik ergänzen
  • Kontrolle bestehender Steuer-Schlüssel

Nur so lassen sich die Änderungen korrekt abbilden.

Weitere steuerliche Maßnahmen

Das Konjunkturpaket enthält auch weitere steuerliche Änderungen, die für Bauunternehmen relevant sein können:

  • Verlustrücktrag für 2020/21: auf 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) erhöht
  • Möglichkeit einer Corona-Rücklage bereits für 2019
  • Einführung einer degressiven AfA (max. 25 %) für bewegliche Wirtschaftsgüter (2020/21)
  • Erhöhte Gewerbesteueranrechnung: Vierfacher Gewerbesteuermessbetrag
  • Verdopplung des Gewerbesteuerfreibetrags bei Hinzurechnungen von 100.000 auf 200.000 Euro
  • Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen, vor allem für Start-ups
  • Ausbildungsprämien (2.000–3.000 Euro) für KMU

Fazit

Das Corona-Konjunkturpaket ist komplex, bietet aber auch für die Bauwirtschaft wichtige Chancen. Von Überbrückungshilfen über steuerliche Entlastungen bis hin zur Mehrwertsteuersenkung – Bauunternehmen sollten die Maßnahmen genau prüfen und ihre internen Prozesse rechtzeitig anpassen. Suiteify unterstützt Sie dabei mit praxisnahen Lösungen.

Dies ist natürlich nur ein Teil der Maßnahmen, die der Koalitionsausschuss beschlossen hat. Sobald es weitere Informationen dazu gibt – oder Vereinfachungsregeln, damit die Umsetzung beherrschbar bleibt – halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden!

Gesetzliche Grundlagen in der Bau-IT: DSGVO, IT-SiG & TKG erklärt
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Gesetzliche Grundlagen in der Bau-IT: DSGVO, IT-SiG & TKG erklärt

Arbeit in Deutschland ist auf vielen Ebenen gesetzlich geregelt: von Arbeitszeiten und Urlaub über den Schutz besonderer Personengruppen bis hin zu Arbeitssicherheit, Haftung und Gewährleistung. Auch im Baugewerbe spielen gesetzliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle. Besonders relevant sind dabei die gesetzesrelevanten Themen der Bau-IT, die wir Ihnen in einer kurzen Übersicht vorstellen.

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Ein Beispiel, das viele Unternehmen bereits stark gespürt haben: Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 rückte das Thema Datenschutz im Bauunternehmen in den Fokus. Viele Vorgaben galten zwar schon lange – doch mit der DSGVO sind die Strafen drastischer und das öffentliche Interesse an Datenschutz deutlich größer geworden.

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für Bau-IT und Bauunternehmen zusammengestellt:

Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) & Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Die EU-DSGVO stärkt europaweit die Rechte von Personen, deren Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Da europäisches Recht Vorrang hat, gilt die DSGVO unmittelbar – das BDSG ergänzt und konkretisiert sie auf nationaler Ebene. Für Unternehmen bedeutet das: Beide Gesetze gelten parallel.

Offizielle Texte:

EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679)
BDSG (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)

Seit 2015 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Dienste (wie Suiteify) zum Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen für einen sicheren IT-Betrieb.

Wichtige Punkte:

  • Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
  • Meldepflichten gegenüber Kunden und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Nachweis sicherer Prozesse und Systeme

Vollständiger Gesetzestext: IT-Sicherheitsgesetz

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Das Telekommunikationsgesetz regelt die Rechte und Pflichten zwischen Kunden und Anbietern von Telekommunikationsdiensten. Wichtige Aspekte für Bauunternehmen und Dienstleister:

  • Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung
  • Abhörverbote & Marktregulierung
  • Pflichten bei Störungen: Meldepflichten gegenüber dem BSI
  • Sperrung von Dienstleistungen wie Internetseiten

Gesetzestext: Telekommunikationsgesetz (TKG)

Fazit: Gesetzliche Grundlagen im Blick behalten

Die Beispiele zeigen: Bauunternehmen und IT-Dienstleister im Bauwesen sind unmittelbar von gesetzlichen Regelungen betroffen – von Datenschutz bis IT-Sicherheit. Wer hier auf dem neuesten Stand bleibt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden und Geschäftspartner.

Hitzeschutz im Bau: Tipps für Baustelle und Büro
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Hitzeschutz im Bau: Tipps für Baustelle und Büro

Ob auf der Baustelle oder im Baubüro – Arbeiten unter hohen Temperaturen gefährden die Gesundheit und mindern die Leistungsfähigkeit. Deshalb sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Hitze und UV-Strahlen unerlässlich. Vergangene Rekordsommer haben gezeigt: Längere Hitzeperioden sind auch in Deutschland keine Seltenheit mehr. Um gesundheitliche Folgen wie Sonnenstich, Hitzeerschöpfung oder gar Hitzschlag zu vermeiden, sollten Unternehmen und Beschäftigte rechtzeitig Vorsorge treffen.

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Arbeiten in der Sonne: Schutz vor UV-Strahlen

Bereits ab einem UV-Index von drei sind Schutzmaßnahmen erforderlich. In Deutschland liegt der Wert von April bis Oktober meist zwischen fünf und acht – Schutz ist also Pflicht.

Wenn Arbeiten im Schatten nicht möglich sind, sollten Beschäftigte lange Hosen und Hemden tragen. Die BG BAU empfiehlt außerdem eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe oder Helme mit Nackenschutz.

Für das Gesicht gilt: Sonnenschutz mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 regelmäßig nachcremen. UV-Schutzbrillen nach Norm EN 166 und 172 mit seitlicher Abschirmung schützen die Augen zuverlässig.

Ausreichend trinken – Grundregel bei Hitze

Wer körperlich arbeitet, verliert viel Flüssigkeit. Deshalb sollten Beschäftigte pro Arbeitsschicht mindestens 2,5 Liter trinken – besser noch bis zu 4 Liter Wasser oder Schorlen.

Arbeitgeberpflichten auf der Baustelle

Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien umzusetzen. Dazu gehören:

  • Arbeitszeiten in die Morgen- und Abendstunden verlagern
  • zusätzliche Pausen im Schatten ermöglichen
  • Sonnensegel oder Schirme aufstellen
  • Arbeitsbereiche ausreichend belüften

Notfallmaßnahmen bei Hitzeerkrankungen

Beschäftigte sollten Symptome von Hitzeschäden bei Kollegen frühzeitig erkennen und handeln:

  • Betroffene sofort in den Schatten bringen
  • Bewusstlose in stabile Seitenlage lagern
  • Ansprechbare mit leicht erhöhtem Kopf kühlen
  • Rettungsdienst über 112 alarmieren – nur Ärzte können den Ernst richtig einschätzen

Unerträgliche Hitze im Büro – was tun?

Auch in Baubüros können Temperaturen über 30 Grad die Konzentration und Gesundheit belasten. Laut ASR A3.5 „Raumtemperaturen“ gilt:

  • Arbeitsräume sollen 26 °C nicht überschreiten
  • ab 30 °C: Geräte im Minimalbetrieb, Arbeitszeiten anpassen, Kleidung lockern
  • ab 35 °C: Räume sind nicht mehr für Arbeit geeignet

Arbeitgeber müssen dann für Gegenmaßnahmen sorgen, auch wenn kein „hitzefrei“ vorgeschrieben ist.

Tipps für den Büroalltag:

  • Morgens lüften, dann Fenster schließen
  • Jalousien und Rollos konsequent nutzen
  • Viel trinken, leichte Kost bevorzugen, scharf gewürzte Speisen meiden

Arbeitszeitregelung im Sommer beachten

Von April bis November beträgt die werktägliche Arbeitszeit montags bis donnerstags 8,5 Stunden, freitags 7 Stunden – also 41 Stunden pro Woche und damit drei Stunden in der Woche mehr als von Dezember bis März. Baubetriebe können durch das Anheben der Arbeitszeit die Zahlung von Überstundenzuschlägen reduzieren.

Im Blogbeitrag „Arbeitszeitregelung am Bau richtig nutzen“ zeigen wir auf, was es im Zuge der Sommerarbeitszeit zu beachten gibt und wie man z. B. Arbeitszeiten richtig dokumentiert, so dass es zu keinen Rückforderungen durch die Agentur für Arbeit kommt.

Empfehlungen für die Praxis & Literaturhinweise

Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis
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Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis

Die Baubranche steht vor komplexen und kostenintensiven Herausforderungen. Digitalisierung kann hier den entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern – durch effizientere Prozesse, bessere Zusammenarbeit und höhere Qualität in Bauprojekten. Doch wo steht die Branche wirklich? Eine Studie des Fraunhofer-Instituts IESE (Mai 2023) hat zentrale Hürden und Chancen identifiziert und konkrete Lösungsansätze aufgezeigt.

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Stand der Digitalisierung in der Baubranche

Laut Fraunhofer-Studie wünschen sich viele Unternehmen vor allem mehr Effizienz durch optimierte Prozesse, bessere Zusammenarbeit durch direkte Kommunikation sowie eine attraktivere Positionierung der Branche. Obwohl es zahlreiche Softwarelösungen gibt, scheitert die Umsetzung oft an fehlender Interoperabilität – also daran, dass Programme nicht nahtlos miteinander arbeiten. Besonders beim Datenaustausch und der Datenqualität treten noch Probleme auf.

Zentrale Hindernisse: Technik, Struktur und Kultur

Die größten Herausforderungen liegen jedoch weniger in der Technik, sondern in personellen, finanziellen und strukturellen Barrieren:

  • Fachkräftemangel und fehlende digitale Kompetenzen
  • Akzeptanzprobleme bei Mitarbeitenden
  • Hohe Anschaffungskosten für Softwarelösungen
  • Freistellungen für Schulungen und Weiterbildungen
  • Komplexe Vergabeverfahren

Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, braucht es daher nicht nur Technologie, sondern auch eine kulturelle Transformation in den Unternehmen.

Vier Lösungsansätze für mehr Digitalisierung

Vorbilder und Motivation

Vorbilder sind entscheidend, um Mitarbeitende für digitale Technologien zu gewinnen. Unternehmen, die Digitalisierung erfolgreich eingeführt haben, können als Best-Practice-Beispiele dienen – besonders für kleinere Betriebe. Auch digitale Pioniere im Team oder neue Mitarbeitende aus Hochschulen bringen wichtige Impulse. Schulungen und Weiterbildungen, die gezielt auf die Digitalisierung im Bau ausgerichtet sind, steigern zusätzlich die Motivation.

Prozesse und Standards

Einheitliche digitale Prozesse und Standards sind das Fundament erfolgreicher Digitalisierung. Zentral ist dabei Building Information Modeling (BIM), das die Zusammenarbeit verbessert und die Qualität der Projektumsetzung erhöht.

Effizienz und Korrektheit

Digitale Technologien sorgen für präzisere Abläufe und minimieren Fehler in Planung und Ausführung. Das Ergebnis: Zeit- und Ressourceneinsparungen sowie eine deutliche Qualitätssteigerung bei Bauprojekten.

Visualisierung und Demonstration

Digitale Tools zur Visualisierung von Bauprojekten erleichtern die Zusammenarbeit und Kommunikation. 3D-Modelle oder Simulationen machen Konzepte verständlicher, erhöhen die Transparenz und reduzieren Fehlkommunikation.

Fazit: Digitalisierung als Chance für die Bauwirtschaft

Die Digitalisierung im Bau ist mehr als ein technischer Wandel – sie ist eine organisatorische und kulturelle Transformation. Erfolgreich sind Unternehmen, die:

  • auf digitale Standards wie BIM setzen,
  • ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildung und Motivation einbinden,
  • Prozesse konsequent digitalisieren und
  • die Vorteile von Visualisierungstools nutzen.

Mit den passenden Softwarelösungen sind die technischen Grundlagen bereits vorhanden. Jetzt gilt es, die kulturellen und organisatorischen Hürden zu überwinden. Branchenvorreiter und klare Standards können hier zum Schlüssel werden. So gelingt es der Baubranche, ihre Prozesse zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Attraktivität der Branche insgesamt zu steigern.

Quelle:

Frauenhofer IESE, Studie: Stand der Digitalisierung in der Baubranche

Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Zweite Stufe ab April 2022
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Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Zweite Stufe ab April 2022

Im Bauhauptgewerbe greifen seit 2021 stufenweise vereinbarte Tarifanpassungen, die allen Beschäftigten höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen sichern. Nach der ersten Anpassung im November 2021 und der Auszahlung einer Corona-Prämie tritt im April 2022 die zweite Stufe in Kraft. Gleichzeitig sind weitere Sonderzahlungen und Änderungen bis 2023 vorgesehen.

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Überblick: Das Tarifpaket Bauhauptgewerbe 2021–2024

Die Tarifparteien des Bauhauptgewerbes (u. a. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG BAU) haben im Oktober 2021 ein Tarifpaket vereinbart.
Es umfasst mehrere Stufen von Entgelterhöhungen, Sonderzahlungen und Anpassungen wichtiger tariflicher Regelungen. Ziel ist es, die Einkommen zu sichern und die Attraktivität der Branche zu stärken.

Zweite Stufe der Tariferhöhungen ab April 2022

Zum 01. April 2022 steigen die Löhne und Ausbildungsvergütungen wie folgt:

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost:
    • +25 € (1. Ausbildungsjahr)
    • +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Weitere Änderungen und Zahlungen bis 2023

Zwischen der zweiten und dritten Stufe sind zusätzliche Zahlungen und tarifliche Anpassungen vorgesehen:

  • 01. Mai 2022:
    • Einmalzahlung West: 400 €
  • 01. Januar 2023:
    • Wegfall WE-Zuschlag von 0,5 %
    • Inkrafttreten einer neuen Wegezeitentschädigung (BRTV, RTV Angestellte)
    • Überarbeitung der Mindesturlaubsvergütung (BRTV)
  • 01. Mai 2023:
    • Einmalzahlung West: 450 €

Dritte Stufe ab April 2023

Zum 01. April 2023 folgt die nächste Erhöhung:

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost:
    • +25 € (1. Ausbildungsjahr)
    • +35 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Laufzeit des Tarifvertrags

Das vereinbarte Tarifpaket hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.

Fazit

Die zweite Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe bringt spürbare Lohn- und Ausbildungsvergütungserhöhungen sowie Sonderzahlungen für Beschäftigte. Zusätzlich treten 2023 wichtige Änderungen wie die neue Wegezeitentschädigung in Kraft. Unternehmen sollten diese Anpassungen frühzeitig in ihre Lohn- und Kostenplanung einbeziehen.

Einen aktuellen Überblick über geplante Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Quellen

Deutsche Handwerkszeitung, „Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Diese Einigung wurde erzielt“
Das Bayrische Baugewerbe, „Der Tarifabschluss 2021“
Das Deutsche Baugewerbe, „Bauwirtschaft: Arbeitgeber stimmen Tarifvorschlag zu.“

Wachstumschancengesetz: Steuerliche Vorteile für Bauunternehmen
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Wachstumschancengesetz: Steuerliche Vorteile für Bauunternehmen

Das vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumschancengesetz soll die Wirtschaft bis 2028 um rund sieben Milliarden Euro entlasten und gezielt Investitionen in neue Technologien fördern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen von den Steuererleichterungen profitieren. Insgesamt umfasst das Gesetz 50 steuerliche Maßnahmen, die Bürokratie abbauen, Innovationen unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Für die Baubranche ergeben sich daraus wichtige Chancen: von steuerlichen Anreizen für Investitionen in den Klimaschutz über neue Abschreibungsmodelle bis hin zu Vereinfachungen im Steuerrecht.

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Überblick: Ziele des Wachstumschancengesetzes

Das Gesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Steuererleichterungen im Umfang von sieben Milliarden Euro bis 2028
  • Förderung von Investitionen in neue Technologien
  • Entlastung von KMU durch Bürokratieabbau
  • Anreize für mehr Investitionen und Innovationen in Deutschland

Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen wie hohe Zinsen, schwachen Export und internationalen Wettbewerbsdruck.

Steuerliche Anreize für Bauunternehmen

Investitionsprämien für den Klimaschutz

Unternehmen, die in umweltfreundliche Projekte oder Ausrüstungen investieren, erhalten eine Prämie von 15 % ihrer Investitionskosten.

  • Förderzeitraum: 2024 bis 2029
  • Maximale Förderung: 200 Mio. Euro
  • Zwei Anträge pro Förderzeitraum möglich

Diese Maßnahme bietet gerade Bauunternehmen Anreize, in energieeffiziente Technologien und nachhaltiges Bauen zu investieren.

Degressive Abschreibung (AfA)

Die degressive AfA wird wieder eingeführt:

  • Für Wirtschaftsgüter: Abschreibung bis zu 25 % bis 2024
  • Verlustrücktrag bis zu 80 % möglich
  • Für Wohngebäude: im ersten Jahr 6 % der Investitionskosten, danach 6 % des Restwertes
  • Gilt für Bau- oder Kauf zwischen Oktober 2023 und September 2029

Besonders für den Wohnungsbau stellt dies eine steuerliche Entlastung dar.

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

  • Forschungsförderung: Auftragsforschung wird besser gefördert (70 % förderfähig, bis zu 3 Mio. Euro Zuschuss).
  • Verlustvortrag: Anhebung von 60 % auf 80 % für vier Jahre.
  • Sofortabschreibung: Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.
  • Sonderabschreibung (§ 7g EStG): KMU können künftig 50 % statt 20 % der Investitionskosten abschreiben.
  • Option Körperschaftsbesteuerung: Anpassungen sollen die steuerliche Belastung senken.

Bürokratieabbau und Modernisierung des Steuerrechts

  • Aufbewahrungspflichten: Verkürzung von zehn auf acht Jahre.
  • Umsatzsteuer: Erhöhung der Grenze für Ist-Besteuerung von 600.000 auf 800.000 Euro Umsatz.
  • Digitalisierung: Abschaffung der Schriftformerfordernis bei Riester, Digitalisierung des Spendenverfahrens.
  • Weitere Entlastungen: Anpassungen bei Quellensteuer, Rentenbesteuerung und Erbschaftsteuer.

Für Bauunternehmen bedeutet das: weniger bürokratische Belastung und schnellere Abwicklung steuerlicher Vorgänge.

Verbesserungen bei der Steuerfairness

  • Spekulationsgewinne: Freibetrag steigt von 600 auf 1.000 Euro.
  • Dezemberhilfe 2022: wird steuerfrei gestellt.
  • Rentenbesteuerung: Vollbesteuerung wird auf 2058 verschoben.
  • Neue Meldepflichten: auch innerstaatliche Steuergestaltungen müssen künftig gemeldet werden.
  • Elektronische Rechnungen: sollen verpflichtend eingeführt werden – besonders relevant für die Bauwirtschaft.

Fazit: Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungsbau

Das Wachstumschancengesetz ist Teil des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Mit steuerlichen Entlastungen, Investitionsanreizen und Bürokratieabbau schafft es neue Möglichkeiten, insbesondere für die Baubranche und den Wohnungsbau.

Einige Regelungen treten bereits 2024 in Kraft, andere folgen bis 2029. Experten bewerten die Maßnahmen insgesamt positiv, da sie Investitionen fördern und den Standort Deutschland stärken sollen. Entscheidend bleibt, wie die konkrete Umsetzung im Alltag der Bauunternehmen aussehen wird.

Quelle:

Bundesfinanzministerium – Wachstumschancen schaffen