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Baubranche
Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Digitale Buchhaltung im Tiefbau: Ein Praxisbeispiel aus Berlin
Seit über einem Jahrhundert steht die Carl Zauber Tiefbau GmbH in Berlin für Qualität und Zuverlässigkeit im Rohrleitungs- und Tiefbau. Heute verbindet das Familienunternehmen Tradition mit Innovation – und zeigt, wie digitale Buchhaltung und automatisierte Rechnungsprozesse die Effizienz im Bauwesen entscheidend steigern können. Mit Lösungen von Suiteify, ehemals Suiteify, hat Carl Zauber seine Finanzprozesse modernisiert, vereinfacht und transparenter gemacht – von der Baustelle bis zur Abrechnung.
Die Herausforderung: Hohe Anforderungen an die Finanzbuchhaltung
Gegründet 1921 in Berlin-Charlottenburg und heute mit Sitz in Schönefeld, beschäftigt Carl Zauber rund 150 Mitarbeitende. Zu den wichtigsten Kunden zählen öffentliche Auftraggeber wie die Berliner Wasserbetriebe und verschiedene Tiefbauämter.
Typisch für die Branche arbeitet das Unternehmen häufig in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit anderen Baufirmen – eine Konstellation, die besondere Anforderungen an die Buchhaltung stellt. „Um Rechnungen und Zahlungsströme in Arbeitsgemeinschaften sauber abzubilden, müssen wir eine Teambuchhaltung führen. Unsere Firma stellt dann Rechnungen an die ARGE, die diese wiederum an den Auftraggeber weiterleitet“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak, Prokuristin und Mitglied der Geschäftsleitung.
Die Lösung: Flexible digitale Buchhaltung
Carl Zauber arbeitet bereits seit 1991 mit Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify. Was damals als DOS-Anwendung begann, ist inzwischen zu einer individuell angepassten Lösung für die digitale Buchhaltung im Tiefbau geworden. Gemeinsam mit dem langjährigen Berater Lothar Jeck wurde das System schrittweise an die komplexen Anforderungen des Bauunternehmens angepasst.
„Wir müssen Kostenstellen, Baustellen und Kostenträger exakt nachvollziehen können. Daher war es uns von Anfang an besonders wichtig, diese detailliert auswerten zu können“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak. „Die Software ermöglicht es uns, jede Baustelle individuell abzubilden – vom ersten Spatenstich bis zur Endabrechnung.“ Lothar Jeck ergänzt: „Im Tiefbau hängt wirtschaftlicher Erfolg stark von Transparenz ab. Eine flexible Kostenrechnung ist daher ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.“

Komplexe Abrechnungen einfach gelöst
Besonders anspruchsvoll im Bauwesen ist die Abrechnung nach § 13b UStG, die bei Bauleistungen eine Nettofakturierung erfordert. Für Carl Zauber kommen weitere Ebenen hinzu, weil Leistungen über die ARGE brutto weiterverrechnet werden müssen. „Eine Ausgangsrechnung kann mehrere Folgerechnungen nach sich ziehen – jeweils mit unterschiedlichen Mandantenbezügen“, so Lothar Jeck. Dank individuell programmierter Erweiterungen auf Basis der Software kann das Unternehmen diese Abläufe heute automatisiert und rechtssicher abwickeln.

Digitales Rechnungseingangsmanagement: Papierlos von der Baustelle bis zum Büro
Mit der Einführung einer digitalen Rechnungseingangsverarbeitung (REV) und eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) hat Carl Zauber einen weiteren Schritt in Richtung papierloses Arbeiten gemacht. Eingehende Rechnungen werden nun automatisch digital erfasst und dem zuständigen Bauleiter zugewiesen. „Früher sortierten wir jede eingehende Rechnung in physische Fächer für die jeweiligen Bauleiter. Heute läuft der gesamte Prozess digital, sodass wir jederzeit eine vollständige Übersicht über den Status haben“, schildert Branka Schwarzlow-Pecak.
Für die Bauleiter bedeutet das: Sie können Rechnungen nun direkt auf der Baustelle prüfen und freigeben – egal, ob sie sich im Baucontainer, im Homeoffice oder unterwegs befinden. Mobiles Arbeiten wird damit zum Standard.
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E-Rechnung im Bauwesen
Auch die E-Rechnung ist für das Tiefbauunternehmen ein zentrales Thema. „Das Problem ist, dass unsere behördlichen Kunden solche Rechnungen möglicherweise noch gar nicht entgegennehmen können. Eine Bauakte enthält schließlich nicht nur eine Rechnung, sondern auch Aufmaße, Bauzeichnungen und Pläne. Wie diese umfangreichen Anhänge digital übermittelt werden können, ist derzeit noch unklar“, sagt Branka Schwarzlow-Pecak. Lothar Jeck ergänzt: "Entscheidend wird sein, Lösungen zu entwickeln, die die spezifischen Anforderungen der Bauwirtschaft bereits im Standard berücksichtigen – sowohl im Rechnungswesen als auch im Personalwesen.“.
Fazit
Die Carl Zauber Tiefbau GmbH ist ein Beispiel dafür, wie mittelständische Bauunternehmen durch digitale Buchhaltung ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Flexibilität, Transparenz und Prozessklarheit bilden so das Fundament erfolgreicher Bauprojekte – digital wie analog.
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WEITERE ARTIKEL

Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis
Die Baubranche steht vor komplexen und kostenintensiven Herausforderungen. Digitalisierung kann hier den entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern – durch effizientere Prozesse, bessere Zusammenarbeit und höhere Qualität in Bauprojekten. Doch wo steht die Branche wirklich? Eine Studie des Fraunhofer-Instituts IESE (Mai 2023) hat zentrale Hürden und Chancen identifiziert und konkrete Lösungsansätze aufgezeigt.
Stand der Digitalisierung in der Baubranche
Laut Fraunhofer-Studie wünschen sich viele Unternehmen vor allem mehr Effizienz durch optimierte Prozesse, bessere Zusammenarbeit durch direkte Kommunikation sowie eine attraktivere Positionierung der Branche. Obwohl es zahlreiche Softwarelösungen gibt, scheitert die Umsetzung oft an fehlender Interoperabilität – also daran, dass Programme nicht nahtlos miteinander arbeiten. Besonders beim Datenaustausch und der Datenqualität treten noch Probleme auf.
Zentrale Hindernisse: Technik, Struktur und Kultur
Die größten Herausforderungen liegen jedoch weniger in der Technik, sondern in personellen, finanziellen und strukturellen Barrieren:
- Fachkräftemangel und fehlende digitale Kompetenzen
- Akzeptanzprobleme bei Mitarbeitenden
- Hohe Anschaffungskosten für Softwarelösungen
- Freistellungen für Schulungen und Weiterbildungen
- Komplexe Vergabeverfahren
Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, braucht es daher nicht nur Technologie, sondern auch eine kulturelle Transformation in den Unternehmen.
Vier Lösungsansätze für mehr Digitalisierung
Vorbilder und Motivation
Vorbilder sind entscheidend, um Mitarbeitende für digitale Technologien zu gewinnen. Unternehmen, die Digitalisierung erfolgreich eingeführt haben, können als Best-Practice-Beispiele dienen – besonders für kleinere Betriebe. Auch digitale Pioniere im Team oder neue Mitarbeitende aus Hochschulen bringen wichtige Impulse. Schulungen und Weiterbildungen, die gezielt auf die Digitalisierung im Bau ausgerichtet sind, steigern zusätzlich die Motivation.
Prozesse und Standards
Einheitliche digitale Prozesse und Standards sind das Fundament erfolgreicher Digitalisierung. Zentral ist dabei Building Information Modeling (BIM), das die Zusammenarbeit verbessert und die Qualität der Projektumsetzung erhöht.
Effizienz und Korrektheit
Digitale Technologien sorgen für präzisere Abläufe und minimieren Fehler in Planung und Ausführung. Das Ergebnis: Zeit- und Ressourceneinsparungen sowie eine deutliche Qualitätssteigerung bei Bauprojekten.
Visualisierung und Demonstration
Digitale Tools zur Visualisierung von Bauprojekten erleichtern die Zusammenarbeit und Kommunikation. 3D-Modelle oder Simulationen machen Konzepte verständlicher, erhöhen die Transparenz und reduzieren Fehlkommunikation.
Fazit: Digitalisierung als Chance für die Bauwirtschaft
Die Digitalisierung im Bau ist mehr als ein technischer Wandel – sie ist eine organisatorische und kulturelle Transformation. Erfolgreich sind Unternehmen, die:
- auf digitale Standards wie BIM setzen,
- ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildung und Motivation einbinden,
- Prozesse konsequent digitalisieren und
- die Vorteile von Visualisierungstools nutzen.
Mit den passenden Softwarelösungen sind die technischen Grundlagen bereits vorhanden. Jetzt gilt es, die kulturellen und organisatorischen Hürden zu überwinden. Branchenvorreiter und klare Standards können hier zum Schlüssel werden. So gelingt es der Baubranche, ihre Prozesse zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Attraktivität der Branche insgesamt zu steigern.
Quelle:
Frauenhofer IESE, Studie: Stand der Digitalisierung in der Baubranche

Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Zweite Stufe ab April 2022
Im Bauhauptgewerbe greifen seit 2021 stufenweise vereinbarte Tarifanpassungen, die allen Beschäftigten höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen sichern. Nach der ersten Anpassung im November 2021 und der Auszahlung einer Corona-Prämie tritt im April 2022 die zweite Stufe in Kraft. Gleichzeitig sind weitere Sonderzahlungen und Änderungen bis 2023 vorgesehen.
Überblick: Das Tarifpaket Bauhauptgewerbe 2021–2024
Die Tarifparteien des Bauhauptgewerbes (u. a. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG BAU) haben im Oktober 2021 ein Tarifpaket vereinbart.
Es umfasst mehrere Stufen von Entgelterhöhungen, Sonderzahlungen und Anpassungen wichtiger tariflicher Regelungen. Ziel ist es, die Einkommen zu sichern und die Attraktivität der Branche zu stärken.
Zweite Stufe der Tariferhöhungen ab April 2022
Zum 01. April 2022 steigen die Löhne und Ausbildungsvergütungen wie folgt:
- Entgelterhöhung West: +2,20 %
- Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
- Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
- Ausbildungsvergütung Ost:
- +25 € (1. Ausbildungsjahr)
- +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Weitere Änderungen und Zahlungen bis 2023
Zwischen der zweiten und dritten Stufe sind zusätzliche Zahlungen und tarifliche Anpassungen vorgesehen:
- 01. Mai 2022:
- Einmalzahlung West: 400 €
- Einmalzahlung West: 400 €
- 01. Januar 2023:
- Wegfall WE-Zuschlag von 0,5 %
- Inkrafttreten einer neuen Wegezeitentschädigung (BRTV, RTV Angestellte)
- Überarbeitung der Mindesturlaubsvergütung (BRTV)
- Wegfall WE-Zuschlag von 0,5 %
- 01. Mai 2023:
- Einmalzahlung West: 450 €
- Einmalzahlung West: 450 €
Dritte Stufe ab April 2023
Zum 01. April 2023 folgt die nächste Erhöhung:
- Entgelterhöhung West: +2,00 %
- Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
- Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
- Ausbildungsvergütung Ost:
- +25 € (1. Ausbildungsjahr)
- +35 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
- +25 € (1. Ausbildungsjahr)
Laufzeit des Tarifvertrags
Das vereinbarte Tarifpaket hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.
Fazit
Die zweite Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe bringt spürbare Lohn- und Ausbildungsvergütungserhöhungen sowie Sonderzahlungen für Beschäftigte. Zusätzlich treten 2023 wichtige Änderungen wie die neue Wegezeitentschädigung in Kraft. Unternehmen sollten diese Anpassungen frühzeitig in ihre Lohn- und Kostenplanung einbeziehen.
Einen aktuellen Überblick über geplante Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Quellen
Deutsche Handwerkszeitung, „Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Diese Einigung wurde erzielt“
Das Bayrische Baugewerbe, „Der Tarifabschluss 2021“
Das Deutsche Baugewerbe, „Bauwirtschaft: Arbeitgeber stimmen Tarifvorschlag zu.“

Wachstumschancengesetz: Steuerliche Vorteile für Bauunternehmen
Das vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumschancengesetz soll die Wirtschaft bis 2028 um rund sieben Milliarden Euro entlasten und gezielt Investitionen in neue Technologien fördern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen von den Steuererleichterungen profitieren. Insgesamt umfasst das Gesetz 50 steuerliche Maßnahmen, die Bürokratie abbauen, Innovationen unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Für die Baubranche ergeben sich daraus wichtige Chancen: von steuerlichen Anreizen für Investitionen in den Klimaschutz über neue Abschreibungsmodelle bis hin zu Vereinfachungen im Steuerrecht.
Überblick: Ziele des Wachstumschancengesetzes
Das Gesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:
- Steuererleichterungen im Umfang von sieben Milliarden Euro bis 2028
- Förderung von Investitionen in neue Technologien
- Entlastung von KMU durch Bürokratieabbau
- Anreize für mehr Investitionen und Innovationen in Deutschland
Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen wie hohe Zinsen, schwachen Export und internationalen Wettbewerbsdruck.
Steuerliche Anreize für Bauunternehmen
Investitionsprämien für den Klimaschutz
Unternehmen, die in umweltfreundliche Projekte oder Ausrüstungen investieren, erhalten eine Prämie von 15 % ihrer Investitionskosten.
- Förderzeitraum: 2024 bis 2029
- Maximale Förderung: 200 Mio. Euro
- Zwei Anträge pro Förderzeitraum möglich
Diese Maßnahme bietet gerade Bauunternehmen Anreize, in energieeffiziente Technologien und nachhaltiges Bauen zu investieren.
Degressive Abschreibung (AfA)
Die degressive AfA wird wieder eingeführt:
- Für Wirtschaftsgüter: Abschreibung bis zu 25 % bis 2024
- Verlustrücktrag bis zu 80 % möglich
- Für Wohngebäude: im ersten Jahr 6 % der Investitionskosten, danach 6 % des Restwertes
- Gilt für Bau- oder Kauf zwischen Oktober 2023 und September 2029
Besonders für den Wohnungsbau stellt dies eine steuerliche Entlastung dar.
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
- Forschungsförderung: Auftragsforschung wird besser gefördert (70 % förderfähig, bis zu 3 Mio. Euro Zuschuss).
- Verlustvortrag: Anhebung von 60 % auf 80 % für vier Jahre.
- Sofortabschreibung: Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.
- Sonderabschreibung (§ 7g EStG): KMU können künftig 50 % statt 20 % der Investitionskosten abschreiben.
- Option Körperschaftsbesteuerung: Anpassungen sollen die steuerliche Belastung senken.
Bürokratieabbau und Modernisierung des Steuerrechts
- Aufbewahrungspflichten: Verkürzung von zehn auf acht Jahre.
- Umsatzsteuer: Erhöhung der Grenze für Ist-Besteuerung von 600.000 auf 800.000 Euro Umsatz.
- Digitalisierung: Abschaffung der Schriftformerfordernis bei Riester, Digitalisierung des Spendenverfahrens.
- Weitere Entlastungen: Anpassungen bei Quellensteuer, Rentenbesteuerung und Erbschaftsteuer.
Für Bauunternehmen bedeutet das: weniger bürokratische Belastung und schnellere Abwicklung steuerlicher Vorgänge.
Verbesserungen bei der Steuerfairness
- Spekulationsgewinne: Freibetrag steigt von 600 auf 1.000 Euro.
- Dezemberhilfe 2022: wird steuerfrei gestellt.
- Rentenbesteuerung: Vollbesteuerung wird auf 2058 verschoben.
- Neue Meldepflichten: auch innerstaatliche Steuergestaltungen müssen künftig gemeldet werden.
- Elektronische Rechnungen: sollen verpflichtend eingeführt werden – besonders relevant für die Bauwirtschaft.
Fazit: Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungsbau
Das Wachstumschancengesetz ist Teil des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Mit steuerlichen Entlastungen, Investitionsanreizen und Bürokratieabbau schafft es neue Möglichkeiten, insbesondere für die Baubranche und den Wohnungsbau.
Einige Regelungen treten bereits 2024 in Kraft, andere folgen bis 2029. Experten bewerten die Maßnahmen insgesamt positiv, da sie Investitionen fördern und den Standort Deutschland stärken sollen. Entscheidend bleibt, wie die konkrete Umsetzung im Alltag der Bauunternehmen aussehen wird.
Quelle:





