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Baubranche

Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Tarifabschluss Bauhauptgewerbe 2024: Einigung und Details im Überblick
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Tarifabschluss Bauhauptgewerbe 2024: Einigung und Details im Überblick

Die Tarifverhandlungen 2024 im Bauhauptgewerbe standen unter großem Druck: Wirtschaftliche Unsicherheiten, steigende Kosten und strukturelle Herausforderungen prägten die Diskussionen. Nach mehreren gescheiterten Runden, einem Schiedsspruch, punktuellen Warnstreiks und weiteren Verhandlungen konnte schließlich im Mai 2024 eine Einigung erzielt werden. Am 14. Juni 2024 haben alle Tarifparteien dem Vorschlag zugestimmt – ein wichtiger Meilenstein für die rund 930.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Ausgangslage der Tarifrunde 2024

Die Arbeitgeberseite kämpfte mit steigenden Betriebskosten und wirtschaftlicher Unsicherheit, während die Gewerkschaften wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten forderten. Inflation und Fachkräftemangel übten zusätzlichen Druck aus. Die Tarifrunde galt daher als richtungsweisend für die Zukunft des Bauhauptgewerbes, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

+++ Update 14. Juni 2024: Einigung angenommen +++

Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (HDB und ZDB) stimmte dem Einigungsvorschlag zu. Die wichtigsten Punkte:

  • Laufzeit: 3 Jahre ab 1. April 2024
  • Lohnerhöhungen in drei Stufen:
    • Ab 1. Mai 2024: +1,2 % (West), +2,2 % (Ost), Lohngruppe 1 bundeseinheitlich +2,2 %, plus 230 € pauschal
    • Ab April 2025: +4,2 % (West), +5,0 % (Ost), Lohngruppe 1 bundeseinheitlich +5,0 %
    • Ab 2026: +3,9 % (West), Ost zieht vollständig auf Westniveau
  • Ausbildungsvergütungen: Erhöhung auf 1.080 € im 1. Jahr, Annäherung zwischen technisch-kaufmännischen und gewerblichen Ausbildungen

Pressemeldung ZDB
„Gemeinsame Pressemitteilung - Bauhauptgewerbe: Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft stimmt dem Einigungsvorschlag zu“

+++ Update 29. Mai 2024: Einigungsvorschlag in Abstimmung +++

Am 29. Mai 2024 verständigten sich die Tarifparteien auf einen Einigungsvorschlag, der bis zum 14. Juni durch die Gremien bestätigt werden musste.

Pressemeldung ZDB„Bauhauptgewerbe: Tarifparteien haben Einigungsvorschlag erarbeitet“

+++ Update 8. Mai 2024: Empfehlung freiwilliger Entgeltanhebungen +++

ZDB und HDB empfahlen in einer gemeinsamen Pressemitteilung freiwillige Entgeltanhebungen ab 1. Mai 2024, um Spannungen in den Betrieben zu entschärfen.

Pressemeldung ZDB/HDB
„Gemeinsame Pressemitteilung - Tarifverhandlungen Bauhauptgewerbe: Arbeitgeberverbände empfehlen freiwillige Entgeltanhebungen“

Tarifempfehlung ZDB/HDB
„Tarifempfehlung ab 1. Mai 2024“

+++ Update 3. Mai 2024: Ablehnung des Schiedsspruchs +++

Die Arbeitgeberseite hat den Schlichterspruch für die Entgelttarifverträge im Bauhauptgewerbe abgelehnt. Die IG BAU kündigte daraufhin Arbeitskampfmaßnahmen an, und es kam in einzelnen Regionen zu begrenzten Warnstreiks, jedoch nicht zu einem flächendeckenden Streik.

Presseinformation ZDB/HDB
„Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab“

Presseinformation IG BAU
„IG BAU-Chef Feiger: ‚Jetzt wird gestreikt, und zwar massiv‘“

Forderungen der Tarifparteien

  • Arbeitgeberangebot: 3,3 % Lohnerhöhung (2024) und 3,2 % (2025), Laufzeit 24 Monate, 1.000 € Ausbildungsvergütung im 1. Jahr, Optionen für Entgeltumwandlung und Kollegenhilfe.
  • Gewerkschaftsforderung: +500 € pro Monat für alle Beschäftigten und Azubis, Laufzeit 12 Monate, um insbesondere untere Lohngruppen zu entlasten.

Schlichtungsverfahren und Schiedsspruch

Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel schlug u. a. folgende Punkte vor:

  • Laufzeit: 01.04.2024–31.03.2026
  • Erhöhung: +250 € ab Mai 2024, +4,15 % (West) / +4,95 % (Ost) ab April 2025
  • Ausbildungsvergütungen: bundeseinheitlich 1.080 € im 1. Jahr ab Mai 2024, weitere Erhöhungen vorgesehen
    Die IG BAU stimmte zu, die Arbeitgeber lehnten zunächst ab, bevor sie letztlich zustimmten.

Bedeutung für Bauunternehmen

Die Einigung bringt Stabilität in einer schwierigen Marktphase. Unternehmen müssen sich auf steigende Personalkosten einstellen, können aber gleichzeitig von Planungssicherheit profitieren. Besonders wichtig: Die schrittweise Angleichung der Ost- an die Westlöhne schafft einheitliche Bedingungen im Bauhauptgewerbe.

Quelle: Presseinformation ZDB/HDB vom 19. April 2024 auf Presseportal.de

Wachstumschancengesetz 2024: Neue Chancen für die Bauwirtschaft
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Wachstumschancengesetz 2024: Neue Chancen für die Bauwirtschaft

Das Wachstumschancengesetz wurde Ende März 2024 endgültig vom Bundestag beschlossen – allerdings ohne die ursprünglich geplante Klimaschutz-Investitionsprämie. Für die deutsche Wirtschaft, insbesondere für die Baubranche, bedeutet das Gesetz einen wichtigen Impuls: Es soll Investitionen fördern, steuerliche Entlastungen bieten und den Mietwohnungsbau ankurbeln.

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Hintergrund: Beschluss des Wachstumschancengesetzes

Im November 2023 verabschiedete die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz, das Ende März 2024 vom Bundestag beschlossen wurde. Der Vermittlungsausschuss hatte zuvor Änderungen empfohlen: Die Klimaschutz-Investitionsprämie wurde gestrichen, während andere steuerliche Maßnahmen bestehen blieben.

Wichtige Ziele des Gesetzes

Ziel des Wachstumschancengesetzes ist es, Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen, Investitionen zu fördern und Bürokratie abzubauen. Durch steuerliche Vorteile und bessere Rahmenbedingungen sollen besonders Unternehmen der Bauwirtschaft profitieren.

Degressive Abschreibung für Wohngebäude

Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für neu gebaute oder erworbene Wohngebäude. Bauherren und Investoren erhalten dadurch einen finanziellen Anreiz, in den Mietwohnungsbau zu investieren. Dies soll den dringend benötigten Wohnungsneubau beschleunigen.

Weitere steuerliche Entlastungen und Änderungen

Neben der degressiven Abschreibung bringt das Gesetz weitere Vorteile:

  • Verbesserte Sonderabschreibungen für Investitionen
  • Anhebung der Freigrenze für Geschäftsgeschenke
  • Fünftelregelung bei sonstigen Bezügen bleibt erhalten
  • Beiträge für Gruppenunfallversicherungen werden steuerlich begünstigt

Abgelehnt wurden hingegen die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Freigrenzen für Betriebsveranstaltungen.

Auswirkungen auf die Baubranche

Für die Bauwirtschaft eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten:

  • Stärkung des Wohnungsbaus durch Abschreibungsanreize
  • Förderung von Investitionen in Bauprojekte durch steuerliche Entlastungen
  • Verbesserung der Planungssicherheit für Bauunternehmen
  • Signal für eine langfristig stabile Wirtschaftsentwicklung

Fazit und Ausblick

Das Wachstumschancengesetz markiert einen strategischen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik. Für die Baubranche bedeutet es neue Chancen, insbesondere im Mietwohnungsbau. Langfristig trägt das Gesetz dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern.

Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz finden Sie in diesem Artikel über den Inhalt des Gesetzes und seine Auswirkungen auf die Baubranche.

Sommer-Kurzarbeitergeld: Wichtige Regeln für Baubetriebe ab April
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Sommer-Kurzarbeitergeld: Wichtige Regeln für Baubetriebe ab April

Am 31. März endet offiziell die Schlechtwetterzeit für das Baugewerbe. Doch viele Baubetriebe sehen sich aufgrund von Materialkosten, sinkenden Aufträgen und wirtschaftlichen Unsicherheiten weiterhin gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Hier greift das sogenannte Sommer-Kurzarbeitergeld (Sommer-Kug). In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte, um Fehler zu vermeiden und Ihre Belegschaft zu schützen.

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Was ist Sommer-Kug und wann wird es relevant?

Das Sommer-Kug bezeichnet Kurzarbeitergeld für die Zeit außerhalb der Schlechtwetterperiode (01. April–30. November). Es wird notwendig, wenn Betriebe wirtschaftliche Engpässe überbrücken müssen, ohne Fachkräfte zu verlieren. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April keine Leistungen aus dem Saison-Kug mehr gezahlt werden.

Anzeige eines Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit

Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit rechtzeitig über den Arbeitsausfall – dies erfolgt mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese muss schriftlich im Monat des Beginns der Kurzarbeit eingehen. Zuständig ist immer die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

Antragstellung: So beantragen Sie das Sommer-Kug korrekt

Der Antrag muss schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden – per Papier, Fax oder digital. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus. Das Kurzarbeitergeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem die Anzeige eingeht – auch bei verspäteter, aber entschuldbarer Meldung.

Voraussetzungen und betroffene Arbeitnehmer

Mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer muss einen Entgeltausfall von über 10 % haben. Ein frühzeitiger Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit ist empfehlenswert, um die Voraussetzungen vorab zu prüfen.

Besonderheiten für gewerbliche, kaufmännische und technische Angestellte

Gewerbliche Arbeitnehmer: Sommer-Kug kann formlos angeordnet werden.

Kaufmännische und technische Angestellte:

  • Kurzarbeit muss angekündigt werden. In der Regel erfolgt dies per Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
  • Gibt es keinen Betriebsrat, sind Einverständniserklärungen aller betroffenen Beschäftigten notwendig.
  • Ausnahme: Wenn Kurzarbeit bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann sie ohne zusätzliche Zustimmung angeordnet werden.

Sozialversicherungsbeiträge und Erstattungsmöglichkeiten

Die Beiträge zur Sozialversicherung trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Eine Ausnahme: Nimmt ein Beschäftigter während des Kug-Bezugs an einer Weiterbildungsmaßnahme nach § 106a teil, werden dem Arbeitgeber 50 % der Sozialbeiträge erstattet. Diese Regelung ist jedoch bis zum 31.07.2024 befristet und sollte mit der Agentur für Arbeit abgestimmt werden.

Vorteile des Sommer-Kug für Betriebe

  • Stabilität der Arbeitskräfte: Bindung qualifizierter Fachkräfte.
  • Vermeidung von Entlassungen: Schutz vor Personalabbau und Produktivitätsverlust.
  • Flexibilität und Planbarkeit: Bessere Ressourcennutzung in Projekten.
  • Wirtschaftliche Stabilität: Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Sommer-Kug“ wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit.

Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis
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Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis

Die Baubranche steht vor komplexen und kostenintensiven Herausforderungen. Digitalisierung kann hier den entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern – durch effizientere Prozesse, bessere Zusammenarbeit und höhere Qualität in Bauprojekten. Doch wo steht die Branche wirklich? Eine Studie des Fraunhofer-Instituts IESE (Mai 2023) hat zentrale Hürden und Chancen identifiziert und konkrete Lösungsansätze aufgezeigt.

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Stand der Digitalisierung in der Baubranche

Laut Fraunhofer-Studie wünschen sich viele Unternehmen vor allem mehr Effizienz durch optimierte Prozesse, bessere Zusammenarbeit durch direkte Kommunikation sowie eine attraktivere Positionierung der Branche. Obwohl es zahlreiche Softwarelösungen gibt, scheitert die Umsetzung oft an fehlender Interoperabilität – also daran, dass Programme nicht nahtlos miteinander arbeiten. Besonders beim Datenaustausch und der Datenqualität treten noch Probleme auf.

Zentrale Hindernisse: Technik, Struktur und Kultur

Die größten Herausforderungen liegen jedoch weniger in der Technik, sondern in personellen, finanziellen und strukturellen Barrieren:

  • Fachkräftemangel und fehlende digitale Kompetenzen
  • Akzeptanzprobleme bei Mitarbeitenden
  • Hohe Anschaffungskosten für Softwarelösungen
  • Freistellungen für Schulungen und Weiterbildungen
  • Komplexe Vergabeverfahren

Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, braucht es daher nicht nur Technologie, sondern auch eine kulturelle Transformation in den Unternehmen.

Vier Lösungsansätze für mehr Digitalisierung

Vorbilder und Motivation

Vorbilder sind entscheidend, um Mitarbeitende für digitale Technologien zu gewinnen. Unternehmen, die Digitalisierung erfolgreich eingeführt haben, können als Best-Practice-Beispiele dienen – besonders für kleinere Betriebe. Auch digitale Pioniere im Team oder neue Mitarbeitende aus Hochschulen bringen wichtige Impulse. Schulungen und Weiterbildungen, die gezielt auf die Digitalisierung im Bau ausgerichtet sind, steigern zusätzlich die Motivation.

Prozesse und Standards

Einheitliche digitale Prozesse und Standards sind das Fundament erfolgreicher Digitalisierung. Zentral ist dabei Building Information Modeling (BIM), das die Zusammenarbeit verbessert und die Qualität der Projektumsetzung erhöht.

Effizienz und Korrektheit

Digitale Technologien sorgen für präzisere Abläufe und minimieren Fehler in Planung und Ausführung. Das Ergebnis: Zeit- und Ressourceneinsparungen sowie eine deutliche Qualitätssteigerung bei Bauprojekten.

Visualisierung und Demonstration

Digitale Tools zur Visualisierung von Bauprojekten erleichtern die Zusammenarbeit und Kommunikation. 3D-Modelle oder Simulationen machen Konzepte verständlicher, erhöhen die Transparenz und reduzieren Fehlkommunikation.

Fazit: Digitalisierung als Chance für die Bauwirtschaft

Die Digitalisierung im Bau ist mehr als ein technischer Wandel – sie ist eine organisatorische und kulturelle Transformation. Erfolgreich sind Unternehmen, die:

  • auf digitale Standards wie BIM setzen,
  • ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildung und Motivation einbinden,
  • Prozesse konsequent digitalisieren und
  • die Vorteile von Visualisierungstools nutzen.

Mit den passenden Softwarelösungen sind die technischen Grundlagen bereits vorhanden. Jetzt gilt es, die kulturellen und organisatorischen Hürden zu überwinden. Branchenvorreiter und klare Standards können hier zum Schlüssel werden. So gelingt es der Baubranche, ihre Prozesse zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Attraktivität der Branche insgesamt zu steigern.

Quelle:

Frauenhofer IESE, Studie: Stand der Digitalisierung in der Baubranche

Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Zweite Stufe ab April 2022
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Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Zweite Stufe ab April 2022

Im Bauhauptgewerbe greifen seit 2021 stufenweise vereinbarte Tarifanpassungen, die allen Beschäftigten höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen sichern. Nach der ersten Anpassung im November 2021 und der Auszahlung einer Corona-Prämie tritt im April 2022 die zweite Stufe in Kraft. Gleichzeitig sind weitere Sonderzahlungen und Änderungen bis 2023 vorgesehen.

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Überblick: Das Tarifpaket Bauhauptgewerbe 2021–2024

Die Tarifparteien des Bauhauptgewerbes (u. a. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG BAU) haben im Oktober 2021 ein Tarifpaket vereinbart.
Es umfasst mehrere Stufen von Entgelterhöhungen, Sonderzahlungen und Anpassungen wichtiger tariflicher Regelungen. Ziel ist es, die Einkommen zu sichern und die Attraktivität der Branche zu stärken.

Zweite Stufe der Tariferhöhungen ab April 2022

Zum 01. April 2022 steigen die Löhne und Ausbildungsvergütungen wie folgt:

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost:
    • +25 € (1. Ausbildungsjahr)
    • +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Weitere Änderungen und Zahlungen bis 2023

Zwischen der zweiten und dritten Stufe sind zusätzliche Zahlungen und tarifliche Anpassungen vorgesehen:

  • 01. Mai 2022:
    • Einmalzahlung West: 400 €
  • 01. Januar 2023:
    • Wegfall WE-Zuschlag von 0,5 %
    • Inkrafttreten einer neuen Wegezeitentschädigung (BRTV, RTV Angestellte)
    • Überarbeitung der Mindesturlaubsvergütung (BRTV)
  • 01. Mai 2023:
    • Einmalzahlung West: 450 €

Dritte Stufe ab April 2023

Zum 01. April 2023 folgt die nächste Erhöhung:

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost:
    • +25 € (1. Ausbildungsjahr)
    • +35 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Laufzeit des Tarifvertrags

Das vereinbarte Tarifpaket hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.

Fazit

Die zweite Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe bringt spürbare Lohn- und Ausbildungsvergütungserhöhungen sowie Sonderzahlungen für Beschäftigte. Zusätzlich treten 2023 wichtige Änderungen wie die neue Wegezeitentschädigung in Kraft. Unternehmen sollten diese Anpassungen frühzeitig in ihre Lohn- und Kostenplanung einbeziehen.

Einen aktuellen Überblick über geplante Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Quellen

Deutsche Handwerkszeitung, „Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Diese Einigung wurde erzielt“
Das Bayrische Baugewerbe, „Der Tarifabschluss 2021“
Das Deutsche Baugewerbe, „Bauwirtschaft: Arbeitgeber stimmen Tarifvorschlag zu.“

Wachstumschancengesetz: Steuerliche Vorteile für Bauunternehmen
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Wachstumschancengesetz: Steuerliche Vorteile für Bauunternehmen

Das vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumschancengesetz soll die Wirtschaft bis 2028 um rund sieben Milliarden Euro entlasten und gezielt Investitionen in neue Technologien fördern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen von den Steuererleichterungen profitieren. Insgesamt umfasst das Gesetz 50 steuerliche Maßnahmen, die Bürokratie abbauen, Innovationen unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Für die Baubranche ergeben sich daraus wichtige Chancen: von steuerlichen Anreizen für Investitionen in den Klimaschutz über neue Abschreibungsmodelle bis hin zu Vereinfachungen im Steuerrecht.

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Überblick: Ziele des Wachstumschancengesetzes

Das Gesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Steuererleichterungen im Umfang von sieben Milliarden Euro bis 2028
  • Förderung von Investitionen in neue Technologien
  • Entlastung von KMU durch Bürokratieabbau
  • Anreize für mehr Investitionen und Innovationen in Deutschland

Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen wie hohe Zinsen, schwachen Export und internationalen Wettbewerbsdruck.

Steuerliche Anreize für Bauunternehmen

Investitionsprämien für den Klimaschutz

Unternehmen, die in umweltfreundliche Projekte oder Ausrüstungen investieren, erhalten eine Prämie von 15 % ihrer Investitionskosten.

  • Förderzeitraum: 2024 bis 2029
  • Maximale Förderung: 200 Mio. Euro
  • Zwei Anträge pro Förderzeitraum möglich

Diese Maßnahme bietet gerade Bauunternehmen Anreize, in energieeffiziente Technologien und nachhaltiges Bauen zu investieren.

Degressive Abschreibung (AfA)

Die degressive AfA wird wieder eingeführt:

  • Für Wirtschaftsgüter: Abschreibung bis zu 25 % bis 2024
  • Verlustrücktrag bis zu 80 % möglich
  • Für Wohngebäude: im ersten Jahr 6 % der Investitionskosten, danach 6 % des Restwertes
  • Gilt für Bau- oder Kauf zwischen Oktober 2023 und September 2029

Besonders für den Wohnungsbau stellt dies eine steuerliche Entlastung dar.

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

  • Forschungsförderung: Auftragsforschung wird besser gefördert (70 % förderfähig, bis zu 3 Mio. Euro Zuschuss).
  • Verlustvortrag: Anhebung von 60 % auf 80 % für vier Jahre.
  • Sofortabschreibung: Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.
  • Sonderabschreibung (§ 7g EStG): KMU können künftig 50 % statt 20 % der Investitionskosten abschreiben.
  • Option Körperschaftsbesteuerung: Anpassungen sollen die steuerliche Belastung senken.

Bürokratieabbau und Modernisierung des Steuerrechts

  • Aufbewahrungspflichten: Verkürzung von zehn auf acht Jahre.
  • Umsatzsteuer: Erhöhung der Grenze für Ist-Besteuerung von 600.000 auf 800.000 Euro Umsatz.
  • Digitalisierung: Abschaffung der Schriftformerfordernis bei Riester, Digitalisierung des Spendenverfahrens.
  • Weitere Entlastungen: Anpassungen bei Quellensteuer, Rentenbesteuerung und Erbschaftsteuer.

Für Bauunternehmen bedeutet das: weniger bürokratische Belastung und schnellere Abwicklung steuerlicher Vorgänge.

Verbesserungen bei der Steuerfairness

  • Spekulationsgewinne: Freibetrag steigt von 600 auf 1.000 Euro.
  • Dezemberhilfe 2022: wird steuerfrei gestellt.
  • Rentenbesteuerung: Vollbesteuerung wird auf 2058 verschoben.
  • Neue Meldepflichten: auch innerstaatliche Steuergestaltungen müssen künftig gemeldet werden.
  • Elektronische Rechnungen: sollen verpflichtend eingeführt werden – besonders relevant für die Bauwirtschaft.

Fazit: Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungsbau

Das Wachstumschancengesetz ist Teil des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Mit steuerlichen Entlastungen, Investitionsanreizen und Bürokratieabbau schafft es neue Möglichkeiten, insbesondere für die Baubranche und den Wohnungsbau.

Einige Regelungen treten bereits 2024 in Kraft, andere folgen bis 2029. Experten bewerten die Maßnahmen insgesamt positiv, da sie Investitionen fördern und den Standort Deutschland stärken sollen. Entscheidend bleibt, wie die konkrete Umsetzung im Alltag der Bauunternehmen aussehen wird.

Quelle:

Bundesfinanzministerium – Wachstumschancen schaffen

Interview: Wie KI die Baubranche verändert – Suiteify-Experte im Gespräch
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Interview: Wie KI die Baubranche verändert – Suiteify-Experte im Gespräch

Künstliche Intelligenz (KI) gilt als eine der spannendsten technologischen Entwicklungen unserer Zeit – auch für die Bauwirtschaft. Sie verspricht, Prozesse effizienter zu machen, Kosten zu senken und Fachkräfte zu entlasten. Doch wie groß ist das Potenzial tatsächlich und welche Herausforderungen bringt die Integration mit sich? Im Interview erklärt Henrik Brockschmidt, Suiteify-Experte für die Organisation von Kernprozessen in Baubetrieben, wie KI heute schon eingesetzt wird, welche Chancen sich für Bauunternehmen ergeben und warum Suiteify eine zukunftssichere Plattform darstellt.

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Können Sie erklären, wie künstliche Intelligenz die Effizienz von Bauprojekten verbessern kann?                                                

Henrik Brockschmidt: „Künstliche Intelligenz zeichnet sich dadurch aus, dass sie Dinge, die für den Menschen aufwendig sind, schnell und trotzdem effizient erledigen kann. Die Rede ist von der Analyse und dem Vergleich von großen Datensätzen. KI bietet demnach eine Entlastung bei repetitiven Aufgaben, die leicht automatisiert werden können. Grundsätzlich wird es entscheidend bleiben, das Know-how der Kalkulatoren in durch die KI nutzbare Datenbestände zu überführen.“

In welchen Bereichen der baubetrieblichen Prozesse sehen Sie das größte Potenzial für KI-Anwendungen?         

Henrik Brockschmidt: „Die KI-Kalkulation von Suiteify setzt zum Beispiel bei der Bepreisung von DA83-Anfragedateien an. Diese ist darauf trainiert worden, die zu bepreisenden Positionen mit den im eigenen Fundus befindlichen Quell- bzw. Musterprojekten abzugleichen. Da dieser Prozessschritt sehr zeitaufwendig ist, sahen wir ihn prädestiniert, die Kalkulatoren durch die Implementierung von KI zu entlasten. Die User der KI-Kalkulation in der Cloudlösung Suiteify Operations Construction erreichen so mithilfe dieser semantischen Langtextanalyse eine Zeitersparnis von mindestens 50 %.  Der Kalkulations-Assistent ist auch darauf trainiert zu erkennen, dass zum Beispiel „HLZ“ das Gleiche bedeutet wie „Hochlochziegel“. Ebenso kann er eine Unterscheidung zwischen „Baumfällarbeiten“ und „Baumischabfälle entsorgen“ vornehmen, obwohl diese viele identische Zeichen besitzen.“  

Wie können auch kleinere Baufirmen von KI profitieren? 

Henrik Brockschmidt: „Die KI-Technologie in Suiteify Operations Construction wird über Internetbrowser aufgerufen, das bedeutet, alle – insbesondere auch kleinere Betriebe –, die beispielweise keine umfassende IT-Infrastruktur aufbauen möchten, profitieren von den Vorteilen. Mit dem KI-Assistenten bieten wir ein standardisiertes Werkzeug, das KI nutzt, um einen zeitaufwendigen Arbeitsprozess effizienter zu gestalten.“  

Was sind die größten Herausforderungen bei der Integration von KI in bestehende Bauprozesse?  

Henrik Brockschmidt: „Die Einführung von KI unterscheidet sich nicht von anderen Veränderungen in der Organisation unserer Kunden. Deshalb ist auch hier die Herausforderung identisch: Ist die Technologie implementiert, muss sie von den Mitarbeitenden angenommen werden. Gerade in diesem Punkt unterstützt Suiteify seine Kunden umfassend. Wir Consultants fungieren dabei im Einführungsprozess sozusagen als Change Manager unserer Kunden.“

Können Sie einige Beispiele nennen, wie KI bereits erfolgreich in Bauprojekten eingesetzt wurde?

Henrik Brockschmidt:Unser Claim ‚52 % Zeitersparnis in der Kalkulation‘ bezieht sich auf den Prozessschritt der Bepreisung von Anfrage-Leistungsverzeichnissen (DA83). Diese Leistung wurde von unseren Kunden bereits wiederholt bestätigt.“

Wie verändert KI die Art und Weise, wie Bauprojekte kalkuliert und umgesetzt werden?

Henrik Brockschmidt:Routinearbeiten werden beschleunigt und automatisiert, wodurch die Fachkräfte in der Kalkulation Zeit gewinnen. Die gewonnene Zeit können Sie nutzen, um ihr Know-how strategisch einzusetzen. Zum Beispiel, um sich bei interessanten Anfragen ausgiebiger um die entscheidenden A-Positionen zu kümmern.“

Gibt es bestimmte Bauprojekte oder -arten, die besonders von der Implementierung von KI profitieren könnten?  

Henrik Brockschmidt: „Für den Einsatz von KI-Technologie innerhalb der Baubranche sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Wir von Suiteify haben gerade erst begonnen, künstliche Intelligenz und die Baubranche zusammenzuführen. Dabei haben wir bereits einige Anregungen in die weitere Entwicklung einfließen lassen, die uns Kunden aus dem Betrieb der KI-Kalkulation heraus gemacht haben. Dieses Feedback ist entscheidend für uns, damit wir unsere Lösungen weiterhin zielgerichtet an den Kundenbedürfnissen ausrichten.“  

Warum ist Suiteify das richtige Mittel, um den steigenden Anforderungen der Baubranche gerecht zu werden?  

Henrik Brockschmidt: „Wie Sie sehen, ist Suiteify mit Suiteify genau der richtige Partner, um Ihre Bauprojektprozesse mit den neuesten Technologien zu verbinden. Bauprojekte entstehen dezentral. Alle Projektbeteiligten müssen unabhängig von Ort und Zeit eng vernetzt und sicher zusammenarbeiten.  Cloudtechnologie und durchgängige digitale Prozesse sind dafür aus meiner Sicht zwingend erforderlich. Suiteify ist als zukunftssichere, offene Anwendungsplattform konzipiert. Mit den Suiteify-Anwendungen sowohl für die kaufmännischen als auch für die bautechnischen Aufgaben bleiben Baubetriebe damit am Puls der Zeit und haben im Wettbewerb die Nase vorn.“

Interview: „Datensicherheit im Baubetrieb – Risiken und Lösungen“
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Interview: „Datensicherheit im Baubetrieb – Risiken und Lösungen“

Medienberichte über Datenklau oder leere Online-Bankkonten sind längst Alltag. Doch viele Privatpersonen und gerade kleinere Betriebe fühlen sich nicht bedroht – ein fataler Irrtum. Warum Datensicherheit wirklich jedes Unternehmen betrifft, erklärt Suiteify-IT-Spezialist und Leiter Produktmanagement IT-Systems Waldemar Kühn im Interview.

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Herr Kühn, ist Datensicherheit nur ein Modethema oder ist die Bedrohung tatsächlich so groß?

Waldemar Kühn: „Das Thema ist deshalb so oft in den Medien, weil tatsächlich viel passiert. Allerdings geschieht noch wesentlich mehr, als öffentlich bekannt wird. Ein Angriff muss nicht immer im Super-GAU enden, dennoch richtet er Schaden an – oft zunächst unbemerkt. Internetkriminalität wird mittlerweile hochprofessionell betrieben, während das Bewusstsein bei vielen Nutzern noch fehlt.

Mein Fazit: Datensicherheit betrifft alle, vom Handwerker bis zum Großkonzern. Das größte Risiko bleibt aber der Mensch. Klare Richtlinien im Betrieb sind deshalb unerlässlich. Angst ist nicht nötig, aber der richtige Schutz ist Pflicht.“

Können Sie uns ein paar Beispiele geben?

Waldemar Kühn: „Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Privatleute oder kleine Betriebe für Hacker uninteressant seien. Das Gegenteil ist der Fall. Viele Angreifer setzen auf Masse.

Ein Beispiel: Internetrouter. Oft werden Standardgeräte genutzt, die nur rudimentäre Firewall-Funktionen bieten. Fehlen Updates oder wurde die Einrichtung nicht fachmännisch vorgenommen, sind Sicherheitslücken programmiert.

Ein weiteres Beispiel: Viele Rechner haben zunächst eine Antiviren-Software als Probeabo installiert. Läuft dieses ab und wird nicht verlängert, ist der PC komplett ungeschützt. Genau das passiert häufiger, als man denkt.

Ungeschützte Systeme sind wie ein Haus, in dem alle Türen offenstehen, während man mit Augenbinde Wache hält.“

Was kann konkret passieren?

Waldemar Kühn: „Neben dem Horrorszenario leerer Bankkonten gibt es alltägliche Schäden. Ein Beispiel: Ein Unternehmen nutzte ungeschützte E-Mail-Postfächer bei einem Provider. Ein Virus versendete massenhaft Spam über deren Adressen. Ergebnis: Der Provider sperrte die Konten, und der Betrieb war eine Woche lang lahmgelegt.

Wir haben damals das gesamte System bereinigt und neue, geschützte Konten in unserem Rechenzentrum eingerichtet. Dieses Beispiel zeigt: fehlender Schutz führt schnell zu existenziellen Problemen.“

Was heißt das für kleinere Betriebe ohne eigenen IT-Fachmann – muss der Chef zum IT-Experten werden?

Waldemar Kühn: „Nein. Der Chef soll sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Für kleinere Unternehmen ist ein eigener IT-Experte meist zu teuer. Hier helfen externe Spezialisten, die Systeme einrichten, Updates übernehmen und im Notfall zur Seite stehen.“

Azubis gewinnen und binden im Baugewerbe
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Azubis gewinnen und binden im Baugewerbe

In einer Zeit des Fachkräftemangels ist es für Bauunternehmen essenziell, motivierte Auszubildende zu gewinnen und langfristig zu binden. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie die wichtigsten Strategien, um Azubis im Baugewerbe anzusprechen, zu fördern und zu halten.

5 Min. Lesezeit

Brücken zur Schule bauen

Eine bewährte Methode, um Azubis für die Baubranche zu gewinnen, sind Kooperationen mit örtlichen Schulen. Hier können Unternehmen junge Talente frühzeitig entdecken und ihr Interesse für die Bauwirtschaft wecken. Praktika, Workshops und Projektwochen machen die Branche erlebbar und stärken die Bindung. Lassen Sie junge Menschen kleine Werkstücke anfertigen – so verknüpfen sie ein Erfolgserlebnis mit dem Berufsfeld, anstatt nur Informationen zu konsumieren.

Azubis online gewinnen

In der digitalen Ära ist es entscheidend, potenzielle Azubis dort zu erreichen, wo sie am aktivsten sind: im Internet, auf dem Smartphone und Tablet. Nutzen Sie Ihre Online-Präsenz, um junge Talente anzusprechen. Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook und LinkedIn sind wertvolle Tools, um Ihre Unternehmenskultur zu zeigen und die Vorteile einer Ausbildung im Baugewerbe hervorzuheben. Wichtig: Der Bewerbungsprozess sollte so einfach wie möglich sein. Eine unkomplizierte Bewerbung kann den Unterschied machen.

Attraktive Ausbildungsbedingungen

Eine tarifgebundene Vergütung und gute Arbeitsbedingungen sind die Basis, um Azubis im Baugewerbe zu gewinnen. Doch junge Menschen achten heute stärker auf Themen wie Work-Life-Balance, flexible Arbeitszeiten und Zusatzangebote. Unterstützungen wie Ausbildungsförderung, Gesundheitsprogramme oder Hilfen bei schulischen Aufgaben – insbesondere bei Prüfungsvorbereitungen – sind Pluspunkte, die stark wahrgenommen werden.

Karriereentwicklung fördern

Talente wollen sich entwickeln. Um die Fluktuation zu reduzieren, sollten Unternehmen Karriereperspektiven frühzeitig aufzeigen. Weiterbildungen, Schulungen oder die Teilnahme an Fachevents helfen, Motivation und Bindung zu steigern. Wer Azubis fördert, sorgt für motivierte Mitarbeitende und stärkt gleichzeitig das eigene Know-how.

Azubis aktiv einbinden

Die aktive Einbeziehung von Auszubildenden in Entscheidungsprozesse und die Wertschätzung ihrer Ideen steigern Motivation und Engagement. Wer Azubis das Gefühl gibt, vollwertige Teammitglieder zu sein, erhöht die Identifikation mit dem Unternehmen. Positive Erfahrungen im Alltag sind ein entscheidender Faktor für die Bindung von Nachwuchskräften.

Anpassung an die digitale Generation

Die Generation Z ist mit Technologie aufgewachsen und erwartet digitale Werkzeuge auch im Berufsalltag. Bauunternehmen, die auf BIM, VR oder Drohnentechnik setzen, bieten jungen Menschen ein modernes Arbeitsumfeld und gestalten damit den Berufseinstieg attraktiver. Gerade junge Mitarbeiterende lassen sich begeistern, wenn das eigene Unternehmen mit der Zeit geht.  

Fazit

Die Gewinnung und Bindung von Auszubildenden ist im Baugewerbe mehr als nur eine strategische Aufgabe – sie ist ein entscheidender Beitrag zur Zukunftsfähigkeit jedes Unternehmens. Wer in junge Menschen investiert, bekommt mehr zurück als nur Fachkräfte: Azubis bringen neue Ideen, frische Energie und innovative Perspektiven mit. Sie gestalten aktiv die Zukunft des Betriebs mit und entwickeln sich häufig zu loyalen, langfristigen Mitarbeitenden.

Jede Mühe, die heute in Ausbildung gesteckt wird, zahlt sich morgen doppelt aus: in Form von motivierten Nachwuchskräften, die nicht nur den Fachkräftemangel abfedern, sondern auch das unternehmensspezifische Know-how sichern. Wer Ausbildung ernst nimmt, legt damit die Basis für nachhaltigen Erfolg – und setzt ein starkes Zeichen für die nächste Generation.

FAQ:

Wie können Bauunternehmen Azubis gewinnen?

Bauunternehmen gewinnen Azubis am besten durch Kooperationen mit Schulen, eine starke Online-Präsenz, einfache Bewerbungsprozesse und attraktive Ausbildungsbedingungen wie faire Vergütung, flexible Arbeitszeiten und moderne Arbeitsumgebungen.

Wie können Bauunternehmen Azubis langfristig binden?

Azubis bleiben langfristig, wenn sie aktiv eingebunden werden, klare Karriereperspektiven haben und mit digitalen Werkzeugen arbeiten können. Entscheidend sind Wertschätzung, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein positives Arbeitsumfeld.