Blog

Baubranche

Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Cyberangriffe im Sommer: Warum die Ferienzeit besonders gefährlich ist
Branchen

Cyberangriffe im Sommer: Warum die Ferienzeit besonders gefährlich ist

Cyberkriminalität ist längst ein milliardenschweres Geschäftsmodell. Organisierte Banden entwickeln und verbreiten Schadsoftware, Phishing-Mails oder andere Angriffsformen mit nur einem Ziel: Daten zu stehlen oder Lösegeld zu erpressen. Besonders Unternehmen – vom großen Konzern bis zum kleinen Handwerksbetrieb – stehen im Visier. Und gerade in der Sommer- und Ferienzeit steigt das Risiko für erfolgreiche Angriffe deutlich.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Cyberangriff?

Ein Cyberangriff ist der Versuch, die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Daten zu beeinträchtigen. Die Ziele können variieren – vom reinen Diebstahl über Erpressung bis hin zu gezielten Störungen der Geschäftstätigkeit. Schon ein einziger erfolgreicher Angriff kann für Unternehmen existenzbedrohend sein.

Die gängigsten Hacker-Methoden

Cyberangriffe treten in vielen Varianten auf. Besonders verbreitet sind:

  • Ransomware: Verschlüsselt Daten und fordert Lösegeld für die Entschlüsselung. Beispiele sind WannaCry, Petya, aber auch aktuelle Angriffe durch LockBit oder Clop.
  • Phishing: Gefälschte E-Mails oder Webseiten, die sensible Daten abgreifen.
  • Social Engineering: Psychologische Manipulation, um Menschen zur Preisgabe von Informationen zu bewegen.
  • Brute-Force-Angriffe: Automatisiertes Erraten von Passwörtern.
  • DDoS-Attacken: Lahmlegen von Systemen durch massenhafte Anfragen.

Verbreitungswege von Viren und Betrugsmaschen

Viele Angriffe starten mit einer simplen E-Mail. Gefälschte Bewerbungen, Rechnungen oder Mahnungen enthalten oft Anhänge oder Links, die Schadsoftware einschleusen. Weitere Risiken entstehen durch:

  • unsicheres Surfen im Internet,
  • das Anschließen unbekannter USB-Sticks oder externer Festplatten,
  • scheinbar harmlose Software aus unsicheren Quellen.
  • Schon kleine Unachtsamkeiten reichen aus, um ganze Unternehmensnetzwerke zu infizieren.

Warum Sommerzeit Hochsaison für Cyberangriffe ist

Besonders in der Ferienzeit nutzen Angreifer die angespannte Situation in Unternehmen. Nach dem Urlaub stapeln sich unbeantwortete E-Mails, Aufgaben und Termine. Mitarbeitende handeln dann oft in Eile und prüfen Nachrichten weniger gründlich.

Genau diesen Moment nutzen Cyberkriminelle:

  • Mehr Mails werden geöffnet, ohne kritisch hinzusehen.
  • Links und Anhänge werden schneller angeklickt.
  • Die Wahrscheinlichkeit für Fehler steigt.

Hinzu kommt, dass viele IT-Abteilungen in der Urlaubszeit nur eingeschränkt besetzt sind. So haben Angreifer ein leichteres Spiel.

Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe

Jeder kann selbst einen wichtigen Beitrag leisten, um Angriffe abzuwehren:

  • Absender von E-Mails immer kritisch prüfen.
  • Keine vertraulichen Daten an unbekannte Anrufer oder Absender weitergeben.
  • Links in verdächtigen E-Mails nicht anklicken, sondern die URL manuell eingeben.
  • Sicherheitsupdates und Patches regelmäßig installieren.
  • Starke und unterschiedliche Passwörter für verschiedene Systeme nutzen.

Phishing-Simulationen als Lernmethode

Ein wirksamer Weg, Mitarbeitende für Gefahren zu sensibilisieren, sind Phishing-Simulationen. Dabei erhalten die Teilnehmer täuschend echte, aber ungefährliche Testmails. Wer darauf hereinfällt, wird auf eine Lernseite weitergeleitet. Dort wird erklärt, wie Betrugsversuche erkannt und künftig vermieden werden können.

So wächst das Bewusstsein im gesamten Team und das Risiko für erfolgreiche Angriffe sinkt deutlich.

Fazit: IT-Sicherheit zur Chefsache machen

Cyberangriffe sind keine Ausnahme, sondern alltägliche Realität. Besonders in stressigen Phasen wie der Sommerzeit steigt das Risiko deutlich. Unternehmen sollten IT-Sicherheit deshalb als strategisches Thema verstehen – mit technischen Schutzmaßnahmen, klaren Prozessen und regelmäßigen Schulungen für alle Mitarbeitenden.

Unterstützung bei Datensicherheit und Datenschutz geben wir Ihnen gern. Fordern Sie hier Ihren kostenlosen Selbstcheck IT-Sicherheit an. Oder vereinbaren Sie einfach jetzt einen persönlichen Beratungstermin.  

Wachstum ohne Nebenwirkungen: Warum Outsourcing Baubetriebe entlastet
Branchen

Wachstum ohne Nebenwirkungen: Warum Outsourcing Baubetriebe entlastet

Viele Bauunternehmen kennen das Problem: Die Auftragsbücher sind voll, das Geschäft wächst – aber die interne Organisation kommt nicht hinterher. Besonders der kaufmännische Bereich mit Buchhaltung, Lohnabrechnung und Controlling stößt oft schnell an seine Kapazitätsgrenzen. Prozesse passen nicht mehr zu den neuen Anforderungen, die Betreuung von Kunden wird schwieriger, und Entscheidungen basieren zunehmend auf unsicheren Daten. Wer in dieser Situation weiter wächst, läuft Gefahr, den Überblick zu verlieren – und das kann existenzbedrohend werden.

5 Min. Lesezeit

Herausforderung: Wachstum ohne organisatorische Überlastung

Wenn ein Baubetrieb rasant wächst, ist es riskant, alle notwendigen Ressourcen selbst aufzubauen. Neue Strukturen und zusätzliche Fachkräfte kosten Zeit, Geld und Know-how.
Besonders Familienunternehmen und Handwerksbetriebe müssen Investitionen gut abwägen, weil die persönliche Haftung oft groß ist. Wer hier zu spät reagiert, riskiert Fehlentscheidungen, finanzielle Schieflagen und im schlimmsten Fall den Verlust wichtiger Kunden.

Lösung: Outsourcing für Flexibilität und Sicherheit

Eine bewährte Strategie für wachsende Bauunternehmen ist das Outsourcing kaufmännischer Aufgaben. Dabei übernimmt ein externer Partner wichtige Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse, während der Betrieb flexibel bleibt und keine großen Anfangsinvestitionen tätigen muss.

Die Vorteile:

  • Flexibilität erhalten: Personalengpässe lassen sich überbrücken, ohne sofort neue Stellen schaffen zu müssen.
  • Risiken minimieren: Keine hohen Fixkosten für zusätzliche Büros, Software oder neue Mitarbeiter.
  • Transparenz gewinnen: Aktuelle Zahlen zu Soll-/Ist-Vergleichen bis auf Projektebene ermöglichen bessere Entscheidungen.
  • Digitale Infrastruktur nutzen: Moderne Lösungen wie E-Rechnung und automatisierte Workflows ersetzen veraltete Prozesse.
  • Mobiler Zugriff: Daten stehen oft in Dashboards auch mobil zur Verfügung – ein Plus für Bauleiter und Geschäftsführung.

Fazit

Schnelles Wachstum ist eine Chance, kann aber zur Belastung werden, wenn interne Strukturen nicht mithalten. Outsourcing ist eine clevere Möglichkeit, um Risiken zu senken, flexibel zu bleiben und die eigene Organisation zu entlasten. So können Bauunternehmen Aufträge annehmen, ohne die Kontrolle zu verlieren – und bleiben handlungsfähig, selbst in Phasen dynamischen Wachstums.

Wie sehr Baubetriebe von Outsourcing profitieren können, erklärt Bauunternehmer Karl Früh im Video.

Warum sich Baubetriebe jetzt mit BIM beschäftigen sollten
Branchen

Warum sich Baubetriebe jetzt mit BIM beschäftigen sollten

BIM (Building Information Modeling) wird zunehmend zum Standard in der Bauwirtschaft – und das nicht nur für Großprojekte. Auch mittelständische Baubetriebe profitieren bereits heute von den Vorteilen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum es sich lohnt, sich frühzeitig mit BIM zu befassen, welche Chancen sich ergeben und wie Sie den Einstieg strategisch angehen können.

5 Min. Lesezeit

Aktueller Stand der BIM-Nutzung

Eine neuere Studie von BauInfoConsult aus 2022/2023 befragte 300 Akteure aus Planungsbüros, Bauunternehmen und Handwerksbetrieben zur BIM-Verwendung. Ergebnis: Nur rund 20 % der Befragten setzen aktiv BIM in Projekten ein.

Sowohl Architekten als auch Bauunternehmen geben an, dass BIM häufig auf Wunsch von Bauherren (36 %) oder als Mittel zur Wettbewerbsfähigkeit (30 %) eingesetzt wird.

Pflicht für öffentliche Bauprojekte: Was gilt heute?

  • In Deutschland besteht bereits eine BIM-Pflicht für öffentliche Infrastrukturprojekte des Bundes seit Januar 2021.
  • Seit Ende 2022 gilt BIM auch für Hochbauprojekte des Bundes.
  • Ab 2026 soll BIM auch als Regelprozess in den Auftragverwaltungen der Länder und bei der Autobahn-Gesellschaft eingeführt werden.

Was ist BIM? – Funktionen & Nutzen

Bei BIM werden alle projektrelevanten Daten digital modelliert. Änderungen können sofort nachvollzogen werden, da alle Beteiligten auf denselben Datenstand zugreifen.

Zu den zentralen Funktionen zählen:

  • Simulation von Bauabläufen,
  • Kollisionsprüfung (Erkennung von Konflikten bereits in der Planung),
  • durchgängiger Informationsfluss,
  • verbesserte Kommunikation aller Beteiligten,
  • erhöhte Transparenz im Projektverlauf.

Diese Elemente helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen und Kostenüberschreitungen oder Verzögerungen zu vermeiden.

BIM auch für mittelständische Unternehmen

Viele glauben, BIM sei nur etwas für Großprojekte oder Konzerne. Doch das ist ein Trugschluss: Auch kleine und mittlere Baubetriebe können heute davon profitieren.

Beispiel: Eine traditionsreiche Zimmerei nutzte BIM, um Architektur mit vorgefertigten Bauelementen effizient umzusetzen. Die Integration digitaler Prozesse ermöglichte ihr, anspruchsvolle Designs wirtschaftlich zu realisieren.

Wer früh BIM-Kompetenz aufbaut, kann sich gegenüber Wettbewerbern abheben – besonders, wenn Auftraggeber zunehmend BIM-Anforderungen stellen.

Welche Vorteile bietet BIM?

Durch modellbasierte Prozesse ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • präzisere Angebotserstellung
  • exakte Mengenermittlung
  • einfachere Aktualisierung bei Änderungen
  • optimierte Instandhaltung
  • zuverlässige Kostenberechnung
  • verbesserte Kommunikation zwischen Projektbeteiligten
  • durchgängiger Informationsfluss
  • bessere Terminplanung und -kontrolle

Diese Effekte zusammen führen zu höherer Planungsqualität, Effizienz und Verlässlichkeit in Projekten.

Darüber hinaus steigert BIM die Attraktivität Ihres Unternehmens für Mitarbeitende aus der Generation Z und positioniert Sie als zukunftsorientierten Baupartner.

Erste Schritte für Ihren Betrieb

So gelingt Ihnen der Einstieg in BIM:

  • Informieren: Tagesveranstaltungen, Messen, Fachseminare besuchen
  • Haltung entwickeln: Team früh einbinden und Veränderungsbereitschaft fördern
  • Software kaufen + Schulung: Planungslösungen anschaffen und Mitarbeitende qualifizieren
  • Pilotprojekte starten: kleine, überschaubare BIM-Projekte starten
  • Prozesse anpassen: interne Abläufe, Schnittstellen und Arbeitsmethoden schrittweise modernisieren

Ein geduldiger und schrittweiser Ansatz verhindert Überforderung und ermöglicht sukzessiven Lernzuwachs.

Fazit

BIM ist kein kurzfristiger Trend – es ist eine Entwicklung, die sich bereits heute etabliert. Wer früh startet, baut Know-how auf, optimiert Prozesse und bleibt wettbewerbsfähig. Auch mittelständische Baubetriebe haben gute Chancen, mit BIM erfolgreich zu sein und sich zukunftssicher zu positionieren.

Quellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BIM Deutschland / digitale Bauprozesse

Fraunhofer IESE – Studie zur Digitalisierung der Baubranche

Personalkosten im Baubetrieb: Alle Kostenfaktoren richtig kalkulieren
Branchen

Personalkosten im Baubetrieb: Alle Kostenfaktoren richtig kalkulieren

„Wie viel kostet ein Mitarbeiter im Baubetrieb?“ Diese Frage stellen sich viele Unternehmer, besonders wenn es um Neueinstellungen geht. Oft werden die tatsächlichen Kosten unterschätzt. Gerade im Bauhauptgewerbe gibt es zahlreiche Besonderheiten, die bei der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Wer sie kennt, kann besser planen und wirtschaftlich sichere Entscheidungen treffen.

5 Min. Lesezeit

Lohn und Gehalt: Grundkosten im Baubetrieb

Die Basis jeder Personalkostenberechnung ist der Lohn bzw. das Gehalt für die geleisteten Arbeitsstunden.
Im Baugewerbe sind bei tariflicher Arbeitszeit durchschnittlich 173 Stunden pro Monat zu bezahlen.

Lohnzusatzkosten: Soziallöhne und gesetzliche Abgaben

Zusätzlich zum Grundlohn entstehen umfangreiche Lohnzusatzkosten, die gesetzlich oder tariflich vorgeschrieben sind. Dazu gehören u. a.:

  • Feiertage
  • Tarifliche und gesetzliche Ausfalltage (§ 4 BRTV, z. B. Umzug, Hochzeit, Todesfall)
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • 13. Monatseinkommen (in den alten Bundesländern)
  • Urlaubsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld
  • Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Umlagen für Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaftsaufwendungen (U2)
  • Insolvenzgeldumlage
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • Arbeitgeberanteil zur Winterbeschäftigungsumlage
  • Beitrag zur SOKA-Bau

Beispiele und wichtige Werte

  • Durchschnittliche Belastung:
    Ein gewerblicher Arbeitnehmer mit 18,17 € Stundenlohn kann den Arbeitgeber bei 173 bezahlten Stunden pro Monat rund 5.000 € kosten.
  • 13. Monatseinkommen:
    In den alten Bundesländern Anspruch auf das 93-fache des Gesamttarifstundenlohnes (ggf. zzgl. 0,13 € Arbeitgeber-Anteil pro Stunde). Mindestbetrag: 780 €.
  • U1 und U2 sind krankenkassenindividuelle Prozentsätze.
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: aktuell 19,325 %.
  • Winterbauumlage: 1,2 % für gewerbliche Arbeitnehmer.
  • Urlaubsgeld und das zusätzliche Urlaubsgeld durch SOKA-Bau:
    • Alte Bundesländer: 20,4 %
    • Neue Bundesländer: 17,2 %
    • Angestellte: monatlich 24 €
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 % (Stand 2025).
  • Beiträge Berufsgenossenschaft: abhängig von Gefahrenklasse des Betriebs.

Weitere Kostenfaktoren für gewerbliche Arbeitnehmer

  • Lohnnebenkosten bei Auswärtstätigkeit: z. B. Auslösungen, Verpflegungszuschüsse, Fahrgelder, tariflich bzw. gesetzlich geregelt.
  • Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge: Verschleiß und Verlust von Schaufeln, Hämmern, Handschuhen etc. sollten über eine eigene Kostenstelle überwacht werden.

Weitere Kostenfaktoren für Angestellte

Im Angestelltenbereich fallen häufig zusätzliche Arbeitsplatzkosten an:

  • Büromaterial
  • Arbeitsplatz-Einrichtung
  • Miete und Nebenkosten
  • IT-Ausstattung

Dazu kommen einmalige Aufwendungen wie Einarbeitungskosten oder Kosten für Personalgewinnung (z. B. Stellenanzeigen, Auswahlgespräche).

Kostenfaktoren im Überblick

Kosten Mitarbeiter Baubetrieb

Personalkosten und Angebotskalkulation

Neueinstellungen oder Kündigungen haben direkte Auswirkungen auf die Kalkulation. Hier ein paar Beispiele:

Mittellohn verändert sich:

  • Bisher 10 Mitarbeiter mit je 16,00 €/h = Mittellohn 16,00 €
  • Neuer Mitarbeiter mit 18,50 €/h:
    (10 × 16,00 € + 18,50 €) ÷ 11 = 16,23 €/h

Jahresproduktivlohn steigt:

  • Bisher: 10 × 16,00 € × 1.550 h = 248.000 €
  • Neu: 11 × 16,23 € × 1.550 h = 276.722 €

Zuschlagssätze sinken, wenn mehr Produktivlohn vorhanden ist:

Geschäftskosten bleiben bei 150.000 €.

  • Alt: 150.000 € ÷ 248.000 € = 60 %
  • Neu: 150.000 € ÷ 276.722 € = 54 %

Reduziert sich dagegen der gewerbliche Bereich bei gleichbleibenden Geschäftskosten, müssen die Zuschläge steigen – sonst drohen nicht kostendeckende Angebotspreise.

Kosten Personal Baubetrieb

Fazit

Neue Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor – aber auch ein großer Kostenblock. Wer die gesamten Personalkosten kennt, von Löhnen über Sozialabgaben bis hin zu Arbeitsplatz- und Rekrutierungskosten, kalkuliert sicherer und vermeidet finanzielle Risiken.
Vor jeder Einstellung lohnt es sich, genau zu prüfen, ob der zusätzliche Nutzen langfristig die Kosten übersteigt. Nur so bleiben Arbeitsplätze und Unternehmensentwicklung stabil.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich die tatsächlichen Kosten eines gewerblichen Mitarbeiters?

Addieren Sie Lohn, Sozialabgaben, Umlagen, Lohnnebenkosten und Werkzeugkosten. Teilen Sie die Summe durch die produktiven Stunden, um den realen Stundenpreis zu kennen.

Warum ist der Mittellohn so wichtig?

Er beeinflusst direkt die Kalkulation von Angeboten. Steigt der Mittellohn durch Neueinstellungen, müssen Zuschlagssätze und Preise angepasst werden.

Welche Umlagen fallen zusätzlich an?

U1/U2, Insolvenzgeldumlage, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Winterbauumlage, SOKA-Bau – diese Kosten sind tariflich bzw. gesetzlich vorgeschrieben.

Wie kann ich Personalkosten kontrollieren?

Ein strukturiertes Rechnungswesen hilft, Ist-Kosten zu überwachen und zukünftige Kosten realistisch zu planen.

Sondervermögen: Milliarden-Chancen für die Bauwirtschaft
Branchen

Sondervermögen: Milliarden-Chancen für die Bauwirtschaft

Bereits zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU/CSU und SPD Sondierungsgespräche über ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro geführt. Ziel ist es, die deutsche Infrastruktur zu modernisieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Wachstumsimpulse zu setzen. Für die Bauwirtschaft bedeutet das enorme Chancen – aber auch organisatorische und personelle Herausforderungen.

5 Min. Lesezeit

Update: 23.03.2025  

Der Bundestag stimmt dem Finanzpaket von Union und SPD am 18. März 2025 mit 513 Ja-Stimmen zu und macht somit die Grundgesetzänderung möglich, die es für die Milliardeninvestition benötigt. Kurz darauf, am 21. März 2025, gab auch der Bundesrat grünes Licht für das Sondervermögen. (1)

Was bedeutet Sondervermögen?

Das Sondervermögen (2) ist eine verfassungsrechtliche Ermächtigung, die es dem Staat ermöglicht, neue Kredite unabhängig vom regulären Haushalt aufzunehmen. Die Mittel sollen über zehn Jahre für Investitionen in Infrastruktur, Verkehr, Krankenhäuser, Energie, Bildung und Digitalisierung verwendet werden. Rund 100 Milliarden Euro fließen direkt an Länder und Kommunen, um dort wichtige Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen. (3)

Das Volumen ist historisch: Es übersteigt den gesamten Bundeshaushalt und umfasst mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Verteilte Mittel – wer profitiert?

Neben Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden sind auch Digitalisierungsvorhaben, Energieprojekte und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Für Kommunen bedeutet dies: längst überfällige Projekte können schneller umgesetzt werden. Bauunternehmen erhalten dadurch planbare Aufträge und Investitionssicherheit.

Chancen für die Bauwirtschaft

Die geplanten Investitionen führen zu:

  • Steigendem Auftragsvolumen für Bauunternehmen.
  • Mehr Bedarf an modernen Bau- und Planungstechnologien.
  • Positiven Effekten auf den Arbeitsmarkt, da neue Stellen entstehen können.

Besonders die Digitalisierung der Infrastruktur wird die Nachfrage nach innovativen Lösungen wie BIM (Building Information Modeling) und Cloud-Technologien erhöhen.

Herausforderungen bei Umsetzung und Kapazitäten

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), warnt:
„Entscheidend ist, dass die Mittel so investiert werden, dass sie der heimischen Volkswirtschaft nützen. Eine mittelstandsgerechte Vergabe ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass die Investitionen zu Steuereinnahmen und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland führen und damit die heimische Konjunktur stärken.“ (4)

Er sieht mögliche Kapazitätsengpässe und bürokratische Hürden, die Projekte verzögern könnten, trotz ausreichender finanzieller Mittel.

Bedeutung für mittelständische Unternehmen

Für kleine und mittlere Bauunternehmen eröffnet das Sondervermögen enorme Chancen. Mittelstandsgerechte Vergaben könnten dafür sorgen, dass nicht nur Großkonzerne profitieren. Gleichzeitig müssen Betriebe in Digitalisierung, Fachkräfteentwicklung und Prozessoptimierung investieren, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Fazit

Das Sondervermögen Infrastruktur & Klimaneutralität ist ein klares Signal für Modernisierung und Wachstum. Es bietet Bauunternehmen enorme Chancen, erfordert aber strategische Planung, digitale Transformation und effiziente Prozesse. Mit moderner Bausoftware und optimierten Arbeitsabläufen können Bauunternehmen die Potenziale dieser Investitionen ausschöpfen und sich langfristig erfolgreich am Markt positionieren.

Quellen:

(1) Verkehrsrundschau, „Sondervermögen Infrastruktur: Am Geld wird es nicht scheitern“
(2) Bundesfinanzministerium, „#Finanzisch: Was sind Sondervermögen?“
(3) Tagesschau, „Diese Hürden muss das Milliardenpaket nehmen“
(4) ZDB, „Baugewerbe: Sondervermögen ist historische Chance – aber „Geld allein reicht nicht“

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung
Branchen

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung

Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien im Dachdeckerhandwerk auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser bringt spürbare Lohnerhöhungen, höhere Ausbildungsvergütungen und eine Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Damit werden nicht nur die Beschäftigten gestärkt, sondern auch die Attraktivität des Dachdeckerhandwerks langfristig gefördert.

5 Min. Lesezeit

Lohnerhöhung für Dachdecker bis 2027

Innerhalb von drei Jahren steigen die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk um knapp 10 %:

  • Ab 1. Dezember 2024: + 3,8 %
  • Ab 1. Oktober 2025: + 2,7 %
  • Ab 1. Oktober 2026: + 3,4 %

Der neue Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2027. Diese Erhöhungen stärken nicht nur die Einkommen der Fachkräfte, sondern sollen auch den Beruf attraktiver machen und Fachkräfte binden.

Anpassung der Ausbildungsvergütungen

Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Dies soll jungen Menschen den Einstieg ins Dachdeckerhandwerk erleichtern und die Branche als Ausbildungsbetrieb attraktiver machen.  

ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

01.12.2024

950,00 €

1.100,00 €

1.370,00 €

01.10.2025

1.000,00 €

1.150,00 €

1.400,00 €

01.10.2026

1.050,00 €

1.200,00 €

1.460,00 €

Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen

Ein zentraler Punkt ist die Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Ab 2025 wird dieses im Westen um acht Stunden und im Osten um 18 Stunden angehoben. Damit beträgt das 13. Monatseinkommen künftig bundesweit 89 Stunden des durchschnittlichen Bruttostundenlohns. Diese Anpassung schließt die Lücke zwischen Ost- und West-Beschäftigten und verbessert die Attraktivität der Branche insgesamt.

Fazit

Der neue Tarifabschluss bringt klare Vorteile für Beschäftigte und Auszubildende im Dachdeckerhandwerk. Die gestaffelten Lohnerhöhungen, die steigenden Ausbildungsvergütungen und die Angleichung des 13. Monatseinkommens sind wichtige Schritte, um die Branche zukunftsfähig zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Tariflicher Mindestlohn Bauhauptgewerbe: Update & Nachwirkung
Branchen

Tariflicher Mindestlohn Bauhauptgewerbe: Update & Nachwirkung

Der tarifliche Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ist nach dem Auslaufen des Mindestlohntarifvertrags zum 31. Dezember 2021 weiterhin ungeklärt. Bis heute wurde zwischen den Tarifparteien keine neue Vereinbarung getroffen. Dennoch gelten für bestehende Verträge bestimmte Regelungen weiter. Hier erfahren Sie, welche Löhne laut dem Landesverband der Bayerischen Bauinnungen aktuell gelten.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Auslaufen des Tarifvertrags

Der Mindestlohntarifvertrag im Bauhauptgewerbe ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Bisher konnte keine neue tarifliche Einigung erzielt werden.

Nachwirkung der bisherigen Tariflöhne

Arbeitsrechtlich gelten die zum 31. Dezember 2021 gültigen Gesamttarifstundenlöhne weiterhin, sofern beide Parteien tarifgebunden sind oder eine arbeitsvertragliche Regelung besteht. Diese Werte sind:

  • Mindestlohn 1: 12,85 €/Stunde
  • Mindestlohn 2 West: 15,70 €/Stunde
  • Mindestlohn 2 Berlin: 15,55 €/Stunde

Diese Regelung wird als „Nachwirkung“ bezeichnet und bleibt gültig, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird oder anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.

Geltender Mindestlohn für neue Verträge und Bürgenhaftung

Für neu abgeschlossene Arbeitsverträge ab dem 01.01.2022 sowie für die Bürgenhaftung des Hauptunternehmers (bei Einsatz von Subunternehmern) ist ausschließlich der gesetzliche Mindestlohn relevant:

  • 12,41 €/Stunde ab 01.01.2024
  • 12,82 €/Stunde ab 01.01.2025

Ansprechpartner bei Fragen

Bei Unsicherheiten oder speziellen Fragestellungen sollten sich Bauunternehmen und Beschäftigte direkt an ihre Innungen oder Bauverbände wenden, die aktuelle Informationen und rechtliche Beratung anbieten.

Bescheinigungsmanagement: Risiken im Baubetrieb minimieren
Branchen

Bescheinigungsmanagement: Risiken im Baubetrieb minimieren

Bescheinigungen spielen im Bauwesen eine zentrale Rolle, um Haftungs-, Qualitäts- und Ausfallrisiken zu minimieren. Sie dienen als Nachweise dafür, dass Vorgaben und Standards regelmäßig erfüllt werden. Auch wenn sie oft nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sind sie in der Praxis unverzichtbar, um existenzielle Risiken vom Unternehmen abzuwenden. Mit der zunehmenden Digitalisierung verlagert sich das Bescheinigungsmanagement weg von Papier und PDF hin zu reinen Datenströmen, die online abgefragt und überprüft werden können.

5 Min. Lesezeit

Was sind Bescheinigungen und warum sind sie wichtig?

Bescheinigungen bestätigen, dass Standards oder Anforderungen erfüllt werden. Sie sind in der Regel nicht verpflichtend, aber praktisch unverzichtbar, um Risiken im Unternehmen zu minimieren.

Typische Bescheinigungen im Baubetrieb

Bescheinigungen betreffen Bauunternehmen sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer. Sie können Voraussetzung für Lieferantenbeziehungen oder Bauaufträge sein. Häufig vorkommende Bescheinigungen sind:

  • Freistellungsbescheinigung bei bauabzugssteuerpflichtigen Verträgen
  • SOKA-BAU-Bescheinigung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Zertifizierung für eine Präqualifizierung
  • ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
  • ISO 14001 (Umweltmanagement)
  • Liquiditätsauskunft mit Mindsetscoring

Je nach Gewerk und Vertragskonstellation können weitere Nachweise erforderlich sein, etwa im Bereich Entsorgung oder Recycling.

Risiken bei fehlenden oder ungültigen Bescheinigungen

Fehlende oder abgelaufene Bescheinigungen können zu Vertragsstrafen, Kündigungen oder dem Verlust von Aufträgen führen. Steuerrechtliche Risiken bestehen etwa, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt. Auftraggeber können sogar für Sozialversicherungsbeiträge oder Sozialkassenleistungen des Auftragnehmers haften – oft erst Jahre später. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich, da ohne Bescheinigungen der Nachweis der Unschuld bei Betrugsverdacht erschwert wird.

Optimale Verwaltung und Automatisierung von Bescheinigungen

Bauunternehmen sollten Bescheinigungen zentral in der Bausoftware beim jeweiligen Geschäftspartner hinterlegen. Automatisierte Gültigkeitsprüfungen, Erinnerungen und Online-Abfragen beim Bescheinigungsaussteller helfen, den Aufwand gering zu halten. Wichtige Schritte sind:

  • Festlegung, welche Bescheinigungen für welche Geschäftspartner oder Aufträge nötig sind
  • Prüfung vor Vertragsabschluss
  • Gültigkeitsprüfung vor jedem Zahlungsverkehr
  • Automatisierte Erinnerung an den Ablauf von Bescheinigungen

Fazit

Kein Bauunternehmen kommt um Bescheinigungen herum. Viele Auftraggeber vergeben Aufträge nur an Firmen, die gültige Nachweise vorlegen. Entscheidend ist die kontinuierliche Überwachung der Gültigkeit. Ein automatisierter Prozess über die Bausoftware reduziert den Verwaltungsaufwand und minimiert Risiken.

450 Euro Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Details und Termine
Branchen

450 Euro Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Details und Termine

Gemäß dem im Oktober 2021 beschlossenen Tarifvertrag erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe mehrere Einmalzahlungen. Nachdem die erste Zahlung bereits 2022 erfolgt ist, steht nun die zweite Einmalzahlung an. Diese Regelung bringt für die Beschäftigten in den Gebieten West und Berlin eine spürbare Entlastung – ein wichtiges Signal in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.

5 Min. Lesezeit

Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Hintergrund und Höhe

Der Tarifvertrag aus Oktober 2021 sieht insgesamt zwei Einmalzahlungen für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe vor. Nach der ersten Zahlung in Höhe von 400,00 Euro im Mai 2022 folgt nun die zweite Einmalzahlung. Mit der Mai-Abrechnung 2023 erhalten berechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 450,00 Euro.

Auszahlungstermine und Berechtigte

Die zweite Einmalzahlung wird allen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten der Betriebe im Bauhauptgewerbe in den Gebieten West und Berlin mit dem Mai-Entgelt 2023 ausgezahlt. Auch Teilzeitangestellte profitieren, wobei die Auszahlung anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit erfolgt.

Sonderregelung für Auszubildende

Auszubildende in den Gebieten West und Berlin, die sich im zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr befinden, haben ihre Einmalzahlung in Höhe von 110,00 Euro bereits mit der Vergütung im März 2023 erhalten. Diese Sonderregelung stellt sicher, dass auch der Nachwuchs im Bauhauptgewerbe von der tariflichen Vereinbarung profitiert.

Keine Einmalzahlung im Tarifgebiet Ost

Aufgrund der prozentual höheren Entgeltsteigerung für das Tarifgebiet Ost (West/Berlin: +2,0 %, Ost: +2,7 %) sind mit dem Mai-Entgelt 2023 keine zusätzlichen Einmalzahlungen vorgesehen.

Ausblick: Nächste Entgeltanpassung ab Januar 2024

Die nächste Anpassung im Bauhauptgewerbe erfolgt am 1. Januar 2024. Dabei wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Über die Details und weitere geplante Änderungen werden wir rechtzeitig informieren.