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Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe
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Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 ein Grundsatzurteil gefällt, das die Arbeitszeiterfassung in Deutschland nachhaltig verändert. Auch Baubetriebe sollten sich jetzt vorbereiten. In unserem ersten Blog-Artikel haben wir die wichtigsten Folgen vorgestellt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen ein digitales Zeiterfassungssystem erfüllen muss und welche Aspekte bei der Einführung besonders wichtig sind.

5 Min. Lesezeit

Anforderungen an digitale Zeiterfassungssysteme

Ein digitales Zeiterfassungssystem muss die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erfüllen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen. Die Beschäftigten müssen jederzeit auf ihre Arbeitszeitaufzeichnungen zugreifen können, damit sie ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen können.

Ein gutes System sollte außerdem:

  • Einfache Bedienbarkeit bieten, um die Nutzung zu erleichtern. Intuitive Oberflächen senken Hemmschwellen.
  • Zugänglich und unmittelbar sein: Echtzeit-Zugriff erleichtert Transparenz.
  • Aktuelle Daten liefern, damit Lohnbuchhaltung, Kolonnen und Dienstpläne schnell angepasst werden können.
  • Überall nutzbar sein – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder im Homeoffice.
  • Zusatzfunktionen enthalten, die Mehrwert schaffen: Ein Urlaubsplaner kann Papierarbeit ersetzen, ein elektronisches Bautagebuch unterstützt bei Bauabschnittsdokumentationen. Auch eine automatische Zuschlagsberechnung entlastet die Lohnbuchhaltung und reduziert Fehler.

Hinweis: Digitale Zeiterfassung ist kein Kontrollinstrument, sondern schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern.

Auswirkungen des BAG-Urteils auf Baubetriebe

Das EuGH-Urteil verpflichtet Deutschland dazu, eine klare gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung zu erlassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird erwartet, doch schon jetzt gilt: Bauunternehmen müssen Systeme bereitstellen, die Arbeitsbeginn, Pausen, Arbeitsende, Überstunden und andere relevante Daten zuverlässig dokumentieren. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass die tatsächliche Arbeitszeit korrekt erfasst wird und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Vorteile digitaler Zeiterfassung

  • Weniger manueller Aufwand: Lohnbuchhaltung und Mitarbeiter sparen Zeit, weil Stunden und Fehlzeiten nicht mehr manuell übertragen werden müssen.
  • Automatische Berechnung: Die Arbeitszeit wird automatisch ausgewertet – das verringert Fehler.
  • Transparenz bei Betriebsprüfungen: Alle Daten sind jederzeit verfügbar, auch bei Zollkontrollen auf der Baustelle oder im Büro.
  • Kosten- und Fehlerreduktion: Doppelte Erfassungen oder Korrekturen entfallen.
  • Effizienzsteigerung: Aktuelle Daten ermöglichen eine schnelle Anpassung von Kostenstellen, Kolonnen und Dienstplänen.

Flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit

Auch mit digitaler Zeiterfassung bleiben flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit möglich. Wichtig ist jedoch, dass jede tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird. So behalten Unternehmen die Flexibilität, erfüllen aber zugleich ihre gesetzlichen Pflichten.

Kosten-Nutzen-Abwägung und Tipps zur Einführung

Die Einführung eines digitalen Systems ist eine Investition, die gut geplant sein will:

  • Erstellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung, um langfristige Einsparungen abzuschätzen.
  • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und lassen Sie sich Präsentationen zeigen, um die Funktionen zu prüfen.
  • Beachten Sie neben den Anschaffungskosten auch laufende Gebühren und mögliche Erweiterungen.

Eine sorgfältige Auswahl sorgt für eine rechtssichere, effiziente und zukunftsfähige Lösung für Ihren Baubetrieb.

Entgelterhöhungen im Bauhauptgewerbe ab April 2023
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Entgelterhöhungen im Bauhauptgewerbe ab April 2023

Ab dem 1. April 2023 tritt die dritte Stufe der Tarifanpassung im Bauhauptgewerbe in Kraft. Sie wurde bereits im Tarifpaket vom Oktober 2021 beschlossen und bringt – gerade angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten – spürbare Verbesserungen für Beschäftigte in Bauunternehmen mit sich.

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Hintergrund zur Tarifanpassung 2023

Die Entgelterhöhungen basieren auf dem im Oktober 2021 vereinbarten Tarifpaket für das Bauhauptgewerbe. Nach den ersten beiden Anpassungsstufen in den Jahren 2021 und 2022 folgt nun die dritte Stufe. Damit setzen die Tarifparteien ihren Kurs zur Stärkung der Einkommen und zur Sicherung der Attraktivität der Bauberufe konsequent fort.

Tarifanpassungen im Überblick

Region Entgelterhöhung Ausbildungsvergütung
West
2,0 %
15 € (1. Ausbildungsjahr)
Ost
2,7 %

25 €(1. Jahr),
35 € (2.-4. Jahr)

Diese Anpassungen gelten für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte sowie Auszubildende in Bauunternehmen.

Auswirkungen auf Löhne und Gehälter

Die neuen Tarifsätze betreffen sowohl gewerbliche Beschäftigte als auch kaufmännische und technische Angestellte im Bauhauptgewerbe. Je nach Region und Qualifikationsstufe erhöhen sich die monatlichen Einkommen entsprechend der festgelegten Prozentsätze und Pauschalen.

Eine detaillierte Übersicht über die neuen Tariflöhne und Ausbildungsvergütungen finden Sie in unserem ergänzenden Artikel Aktuelle Tariflöhne, Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe

Laufzeit und weitere Entwicklungen

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024. Über künftige Anpassungen oder mögliche Sonderzahlungen informieren wir Sie fortlaufend im Suiteify-Baublog.

Fazit

Mit der dritten Stufe der Tarifanpassung profitieren Beschäftigte im Bauhauptgewerbe erneut von höheren Einkommen und besseren Ausbildungsvergütungen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Branche langfristig zu stärken und attraktiv für neue Fachkräfte zu halten.

Quellen

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)

Die Krise in der Bauwirtschaft: Aushalten oder als Chance nutzen?
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Die Krise in der Bauwirtschaft: Aushalten oder als Chance nutzen?

Die angespannte weltwirtschaftliche Situation hinterlässt auch in der Baubranche ihre Spuren – jedoch nicht so stark wie angenommen. So lautet zumindest die Prognose einer aktuellen Studie der Strategieberatung EY-Parthenon, der globalen Strategieberatung von EY (Ernst & Young GmbH). Der Hochbau solle sich nach einer kurzweiligen Stagnation erholen und sogar wieder wachsen. Eher verhalten optimistisch sieht das hingegen die Herbstumfrage des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), die eine vorsichtigere Einschätzung liefert. Wie sich Baubetriebe für die aktuellen Herausforderungen wappnen können, erfahren Sie hier.

5 Min. Lesezeit

Verhaltene Prognosen der Experten

Steigende Baupreise, Rohstoffengpässe sowie Fachkräftemangel und knappes Bauland lassen die Branche weiter bangen. Doch auch wenn nach acht Jahren stetigen Wachstums nun eine Stagnierung der Hochbaubranche für 2023 erwartet wird, geht die EY-Parthenon-Hochbauprognose von einem moderaten Wachstum im Folgejahr aus. Grundlage für diese Einschätzung ist die weiterhin starke Nachfrage im urbanen und regionalen Raum sowie Sanierungen im Zuge von Klimaschutzmaßnahmen, die in diesem Jahr wieder vom Bund gefördert werden – ebenso wie der Neubau.

Im privaten Wohnungsbau gab es einen Wachstumsrückgang, vor allem wegen unsicherer Miet- und Kaufpreise sowie steigender Inflation. Laut Prognose könnte sich das jedoch im Laufe des Jahres wieder verbessern. Wir berichteten bereits im Beitrag „Gute Neuigkeiten für Bauinteressierte und Baubetriebe: Neubauförderung in 2023 geplant“. Zudem bleibt der öffentliche Bau stabil und stützt die Branche. Große kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen im gewerblichen Wohnungsbau ein Wachstum von 0,5 % und im öffentlichen Bau von 1,3 % beitragen.

Im Gegensatz dazu prognostiziert die Herbstumfrage des ZDB einen deutlich trüberen Ausblick für 2023. Von den über 1.600 befragten Unternehmen äußerten sich zwar 33 % positiv zur aktuellen Geschäftslage, doch nur 0,9 % erwarten eine bessere Geschäftsentwicklung in den kommenden sechs Monaten. Knapp zwei Drittel rechnen mit einer Verschlechterung. Rückgänge bei Auftragseingängen im Hoch- und Straßenbau spiegeln diese Stimmung wider. Das ist zwar ein Rückgang gegenüber der Frühjahrsumfrage, zeigt aber weiterhin die Unsicherheit in der Branche.

Auch bei den BAU-Informationsgesprächen am 24. Januar 2023, organisiert von der Fachmesse BAU, war die Frage „Wie geht es weiter?“ zentral. Das ifo-Institut berichtete, dass sich das Baugeschehen mittelfristig als robust erweisen dürfte. Vor allem der europäische Bausektor solle von einem Rückgang verschont bleiben. Eine Zunahme im gewerblichen und öffentlichen Hochbau sowie im Tiefbau wird bis spätestens 2024 erwartet, wenn sich die wirtschaftliche Lage und die Unsicherheit durch Inflation wieder beruhigen.

Unterstützende Signale vom Bund

Neben den geplanten Fördermitteln für Neubau und Sanierungen könnten weitere Maßnahmen wie Strom- und Gaspreisbremse helfen, den Auftragsrückgang abzufedern. Auch verbesserte Abschreibungsbedingungen könnten dem Mietwohnungsbau Auftrieb geben. Dennoch mahnt der ZDB zu Vorsicht. Zwar meldete das Statistische Bundesamt für Oktober einen Anstieg der Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe von 7,3 % im Vergleich zum Vormonat, doch gegenüber dem Vorjahresmonat ergibt sich ein reales Minus von 12,9 %.

Der ZDB betont:
„In der Wohnungsbauförderung braucht es jetzt eine ambitioniertere und mittelfristig verlässliche Politik mit Augenmaß. Sowohl beim Mietwohnungsbau als auch sozialen Wohnungsbau muss die Förderung vom EH-40-Standard abgekoppelt werden. Und für private Häuslebauer ist eine Nachfolgeregelung für das Baukindergeld dringend notwendig.“

Ergänzend fordert der ZDB die Senkung der Grunderwerbssteuer und eine Ausweitung der Sonderabschreibungen im sozialen Wohnungsneubau auf 10 %, um Bauwilligen mehr Planbarkeit zu bieten.

Digitalisierung als Chance in der Krise verstehen

Die Pandemie, der Ukrainekrieg und wirtschaftliche Unsicherheiten belasten die Branche weiterhin. Entscheidend ist, wie Betriebe darauf reagieren. Digitalisierung bietet laut EY-Parthenon-Partner Volkmar Schott enorme Potenziale:

„Produktivitätsgewinne ließen sich aber auch über die digital gestützte Optimierung von Prozessen realisieren. Digitale Planungs- und Bauprozesse ermöglichen die effizientere Zusammenarbeit zwischen den Gewerken. Damit kann die Baubranche zusätzliche Prozesssicherheit erreichen, die Bauzeit teilweise deutlich verkürzen und die Produktivität steigern.“

Laut Herbstumfrage des ZDB wollen 60 % der Unternehmen ihre Investitionen in Digitalisierung halten, 12 % sie sogar ausbauen. Wer die Krise als Chance versteht und die eigenen Abläufe analysiert, kann nicht nur Kosten senken, sondern auch seine Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Geschäftsanalytik und moderne digitale Tools können helfen, Potenziale zu identifizieren und resilienter durch volatile Zeiten zu steuern.

Fazit

Die Bauwirtschaft steht vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Fördermittel, Digitalisierung und kluge Prozessoptimierung können helfen, den Betrieb zukunftsfähig aufzustellen. Anstatt die Krise nur auszuhalten, können Bauunternehmen sie als Chance nutzen, um effizienter, digitaler und wettbewerbsfähiger zu werden.

Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023
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Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023

Im April 2023 trat die letzte Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe in Kraft. Nach den Erhöhungen im November 2021 und April 2022 profitieren Beschäftigte nun erneut von höheren Löhnen und Ausbildungsvergütungen. Diese Anpassungen sind Teil des letzten vereinbarten Tarifpakets und gelten bis Ende März 2024.

5 Min. Lesezeit

Überblick über die Tarifanpassungen

Die dritte und letzte Stufe des Tarifpakets bringt für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe spürbare Verbesserungen. Die Anpassungen gleichen unter anderem den Wegfall der Wegezeitenentschädigung aus und stärken die Einkommen in einer wirtschaftlich angespannten Zeit.

Details zu den Lohn- und Ausbildungsvergütungen

Ab April 2023 gelten folgende Erhöhungen:

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
  • Ausbildungsvergütungen West: +15,00 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütungen Ost: +25,00 € (1. Ausbildungsjahr) und +35,00 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Diese Tarifanpassungen knüpfen an die Vereinbarungen der Vorjahre an und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024. Wie bereits im Beitrag von März 2022 erwähnt, dienen diese Erhöhungen als Ausgleich für den Wegfall der Wegezeitenentschädigung (0,5 % des Stundenlohns). Details dazu finden Sie im Blogbeitrag: Neuregelung der Wegezeitentschädigung in Baubetrieben ab 01.01.2023.

Einmalzahlung im Mai 2023

Zusätzlich zur Lohnerhöhung ist für Mai 2023 eine Einmalzahlung von 450 Euro vorgesehen. Diese gilt für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere im Tarifgebiet West und stellt einen weiteren finanziellen Ausgleich für die Beschäftigten dar.

Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen
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Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen

„Es wird 2023 wieder eine Neubauförderung geben“, kündigte Christina-Johanne Schröder, MdB und Grünen-Baupolitikerin, beim BDF-Talk (Bundesverband Deutscher Fertigbau) an. Die Förderung soll vor allem jungen Familien den Schritt ins Eigenheim erleichtern und könnte damit die Nachfrage nach Bauleistungen ankurbeln. Fachleute sehen darin einen wichtigen Impuls gegen die aktuell rückläufigen Auftragseingänge in der Bauwirtschaft.

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Hintergrund der geplanten Neubauförderung

Die aktuelle Neubauförderung „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitssiegel läuft am 31.12.2022 aus. Steigende Bauzinsen und das Ende bestehender Programme haben zu Verunsicherung geführt. Die neue Förderung soll eine Milliarde Euro pro Jahr bereitstellen und den klimafreundlichen Wohnungsbau stärken.

Reaktionen aus der Baubranche

BDF-Präsident Mathias Schäfer betonte, dass steigende Bauzinsen in Kombination mit unsicherer Förderung eine kritische Mischung darstellen. Eine Arbeitsgruppe des Bauministeriums entwickelt daher ein neues Förderkonzept, um Planungssicherheit für Bauherren und Unternehmen zu schaffen.

Geplante Maßnahmen und Fördersummen

Vor allem klimafreundliche Ein- und Zweifamilienhäuser in Holz-Fertigbauweise sollen gefördert werden. Mit einer Milliarde Euro jährlich will die Bundesregierung den Bau nachhaltiger und energieeffizienter Neubauten unterstützen.

Ergänzende Schritte: Musterbauordnung und Sanierungsförderung

Zusätzlich ist eine Novellierung der Musterbauordnung geplant, um Neubauten zu vereinfachen und nachhaltiger zu gestalten. Dazu gehören eine Holzbau-Strategie, vereinfachte Verfahren für Ausschreibung, Vergabe und Genehmigung beim seriellen Bauen sowie Maßnahmen zur Förderung von Sanierungen.

Für die Sanierung energetisch schlechter Gebäude stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 13 Milliarden Euro bereit. Um Abrisse und Neubauten von maroden Gebäuden zu ermöglichen, sollen zudem neue Recycling-Methoden für Baumaterial entwickelt werden.

Steuerliche Anreize für Bauherren

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) wird für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Wohnungen von zwei auf drei Prozent angehoben. Zusätzlich gibt es eine Sonder-AfA nach § 7b EStG von fünf Prozent für neu geschaffene Mietwohnungen im Standard „Effizienzhaus 40“. Diese Maßnahmen sollen Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver machen.

Fazit

Die geplante Neubauförderung 2023 bietet Bauinteressierten und Bauunternehmen neue Chancen. Mit finanzieller Unterstützung, steuerlichen Anreizen und vereinfachten Bauverfahren will die Bundesregierung den Wohnungsbau beleben und klimafreundliche Bauweisen fördern. Gleichzeitig zeigt die Initiative, dass auch Recycling- und Nachhaltigkeitsaspekte stärker in den Fokus rücken.

Wegezeitentschädigung im Bau: neue Regeln & Sätze ab 2023
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Wegezeitentschädigung im Bau: neue Regeln & Sätze ab 2023

Die Wegezeitentschädigung in Baubetrieben wurde zum 1. Januar 2023 neu geregelt. Der bisherige Zuschlag von 0,5 % auf den Tariflohn entfällt. Stattdessen gelten neue, klar gestaffelte Regelungen, die sich nach Entfernung und Einsatzart unterscheiden. In diesem Artikel erfahren Sie die Details zu den neuen Sätzen und steuerlichen Besonderheiten.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund der Neuregelung

Der Zuschlag von 0,5 % auf den Tariflohn, der bisher als Wegezeitentschädigung gezahlt wurde, entfällt seit dem 01.01.2023. Stattdessen gelten ab diesem Datum neue Regelungen, die die tatsächlichen Fahrt- und Abwesenheitszeiten der Beschäftigten stärker berücksichtigen.

Baustellen mit täglicher Rückkehr (§ 7 Nr. 3.2 BRTV)

Für Arbeitnehmer*innen, die täglich nach Hause zurückkehren, gilt:

  • Abwesenheit über 8 Stunden (ausschließlich beruflich): 6 € Verpflegungszuschuss
  • Ab 01.01.2024:
    • über 50 km Entfernung: 8 €
    • über 75 km Entfernung: 9 €
    • bei regulärer Abwesenheit (unter 50 km): 7 €

Baustellen ohne tägliche Heimfahrt (§ 7 Nr. 4 BRTV)

Hier erfolgt die Wegezeitentschädigung nach Entfernung:

  • Mehr als 75 km bis 200 km: 9 €
  • Mehr als 200 km bis 300 km: 18 €
  • Mehr als 300 km bis 400 km: 27 €
  • Über 400 km: 39 €

Maximal zwei Entschädigungen pro Kalenderwoche sind zu zahlen.

Steuerliche Behandlung der Zuschüsse

  • Verpflegungszuschüsse (bei täglicher Rückkehr) können während der ersten 3 Monate am selben Einsatzort steuerfrei gezahlt werden.
  • Wegezeitentschädigungen sind immer steuerpflichtig.

Fazit

Die neue Regelung schafft mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergütung von Fahrtzeiten. Baubetriebe sollten ihre Lohnabrechnungssysteme und internen Prozesse anpassen, um die korrekten Sätze ab 2023 bzw. 2024 anzuwenden.

Tariflicher Mindestlohn Bauhauptgewerbe: Update & Nachwirkung
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Tariflicher Mindestlohn Bauhauptgewerbe: Update & Nachwirkung

Der tarifliche Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ist nach dem Auslaufen des Mindestlohntarifvertrags zum 31. Dezember 2021 weiterhin ungeklärt. Bis heute wurde zwischen den Tarifparteien keine neue Vereinbarung getroffen. Dennoch gelten für bestehende Verträge bestimmte Regelungen weiter. Hier erfahren Sie, welche Löhne laut dem Landesverband der Bayerischen Bauinnungen aktuell gelten.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Auslaufen des Tarifvertrags

Der Mindestlohntarifvertrag im Bauhauptgewerbe ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Bisher konnte keine neue tarifliche Einigung erzielt werden.

Nachwirkung der bisherigen Tariflöhne

Arbeitsrechtlich gelten die zum 31. Dezember 2021 gültigen Gesamttarifstundenlöhne weiterhin, sofern beide Parteien tarifgebunden sind oder eine arbeitsvertragliche Regelung besteht. Diese Werte sind:

  • Mindestlohn 1: 12,85 €/Stunde
  • Mindestlohn 2 West: 15,70 €/Stunde
  • Mindestlohn 2 Berlin: 15,55 €/Stunde

Diese Regelung wird als „Nachwirkung“ bezeichnet und bleibt gültig, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird oder anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.

Geltender Mindestlohn für neue Verträge und Bürgenhaftung

Für neu abgeschlossene Arbeitsverträge ab dem 01.01.2022 sowie für die Bürgenhaftung des Hauptunternehmers (bei Einsatz von Subunternehmern) ist ausschließlich der gesetzliche Mindestlohn relevant:

  • 12,41 €/Stunde ab 01.01.2024
  • 12,82 €/Stunde ab 01.01.2025

Ansprechpartner bei Fragen

Bei Unsicherheiten oder speziellen Fragestellungen sollten sich Bauunternehmen und Beschäftigte direkt an ihre Innungen oder Bauverbände wenden, die aktuelle Informationen und rechtliche Beratung anbieten.

Bescheinigungsmanagement: Risiken im Baubetrieb minimieren
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Bescheinigungsmanagement: Risiken im Baubetrieb minimieren

Bescheinigungen spielen im Bauwesen eine zentrale Rolle, um Haftungs-, Qualitäts- und Ausfallrisiken zu minimieren. Sie dienen als Nachweise dafür, dass Vorgaben und Standards regelmäßig erfüllt werden. Auch wenn sie oft nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sind sie in der Praxis unverzichtbar, um existenzielle Risiken vom Unternehmen abzuwenden. Mit der zunehmenden Digitalisierung verlagert sich das Bescheinigungsmanagement weg von Papier und PDF hin zu reinen Datenströmen, die online abgefragt und überprüft werden können.

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Was sind Bescheinigungen und warum sind sie wichtig?

Bescheinigungen bestätigen, dass Standards oder Anforderungen erfüllt werden. Sie sind in der Regel nicht verpflichtend, aber praktisch unverzichtbar, um Risiken im Unternehmen zu minimieren.

Typische Bescheinigungen im Baubetrieb

Bescheinigungen betreffen Bauunternehmen sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer. Sie können Voraussetzung für Lieferantenbeziehungen oder Bauaufträge sein. Häufig vorkommende Bescheinigungen sind:

  • Freistellungsbescheinigung bei bauabzugssteuerpflichtigen Verträgen
  • SOKA-BAU-Bescheinigung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Zertifizierung für eine Präqualifizierung
  • ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
  • ISO 14001 (Umweltmanagement)
  • Liquiditätsauskunft mit Mindsetscoring

Je nach Gewerk und Vertragskonstellation können weitere Nachweise erforderlich sein, etwa im Bereich Entsorgung oder Recycling.

Risiken bei fehlenden oder ungültigen Bescheinigungen

Fehlende oder abgelaufene Bescheinigungen können zu Vertragsstrafen, Kündigungen oder dem Verlust von Aufträgen führen. Steuerrechtliche Risiken bestehen etwa, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt. Auftraggeber können sogar für Sozialversicherungsbeiträge oder Sozialkassenleistungen des Auftragnehmers haften – oft erst Jahre später. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich, da ohne Bescheinigungen der Nachweis der Unschuld bei Betrugsverdacht erschwert wird.

Optimale Verwaltung und Automatisierung von Bescheinigungen

Bauunternehmen sollten Bescheinigungen zentral in der Bausoftware beim jeweiligen Geschäftspartner hinterlegen. Automatisierte Gültigkeitsprüfungen, Erinnerungen und Online-Abfragen beim Bescheinigungsaussteller helfen, den Aufwand gering zu halten. Wichtige Schritte sind:

  • Festlegung, welche Bescheinigungen für welche Geschäftspartner oder Aufträge nötig sind
  • Prüfung vor Vertragsabschluss
  • Gültigkeitsprüfung vor jedem Zahlungsverkehr
  • Automatisierte Erinnerung an den Ablauf von Bescheinigungen

Fazit

Kein Bauunternehmen kommt um Bescheinigungen herum. Viele Auftraggeber vergeben Aufträge nur an Firmen, die gültige Nachweise vorlegen. Entscheidend ist die kontinuierliche Überwachung der Gültigkeit. Ein automatisierter Prozess über die Bausoftware reduziert den Verwaltungsaufwand und minimiert Risiken.

450 Euro Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Details und Termine
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450 Euro Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Details und Termine

Gemäß dem im Oktober 2021 beschlossenen Tarifvertrag erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe mehrere Einmalzahlungen. Nachdem die erste Zahlung bereits 2022 erfolgt ist, steht nun die zweite Einmalzahlung an. Diese Regelung bringt für die Beschäftigten in den Gebieten West und Berlin eine spürbare Entlastung – ein wichtiges Signal in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.

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Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Hintergrund und Höhe

Der Tarifvertrag aus Oktober 2021 sieht insgesamt zwei Einmalzahlungen für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe vor. Nach der ersten Zahlung in Höhe von 400,00 Euro im Mai 2022 folgt nun die zweite Einmalzahlung. Mit der Mai-Abrechnung 2023 erhalten berechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 450,00 Euro.

Auszahlungstermine und Berechtigte

Die zweite Einmalzahlung wird allen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten der Betriebe im Bauhauptgewerbe in den Gebieten West und Berlin mit dem Mai-Entgelt 2023 ausgezahlt. Auch Teilzeitangestellte profitieren, wobei die Auszahlung anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit erfolgt.

Sonderregelung für Auszubildende

Auszubildende in den Gebieten West und Berlin, die sich im zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr befinden, haben ihre Einmalzahlung in Höhe von 110,00 Euro bereits mit der Vergütung im März 2023 erhalten. Diese Sonderregelung stellt sicher, dass auch der Nachwuchs im Bauhauptgewerbe von der tariflichen Vereinbarung profitiert.

Keine Einmalzahlung im Tarifgebiet Ost

Aufgrund der prozentual höheren Entgeltsteigerung für das Tarifgebiet Ost (West/Berlin: +2,0 %, Ost: +2,7 %) sind mit dem Mai-Entgelt 2023 keine zusätzlichen Einmalzahlungen vorgesehen.

Ausblick: Nächste Entgeltanpassung ab Januar 2024

Die nächste Anpassung im Bauhauptgewerbe erfolgt am 1. Januar 2024. Dabei wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Über die Details und weitere geplante Änderungen werden wir rechtzeitig informieren.