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Baubranche

Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen
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Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen

Das Thema Fachkräftemangel im Baugewerbe begleitet aktuell die Branche und stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Besonders der demografische Wandel, kombiniert mit unzureichender Nachwuchsgewinnung, macht eine nachhaltige Lösung dringend erforderlich.

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Ursachen des Fachkräftemangels

Aktuelle Recherchen zeigen, dass über 30 % der Beschäftigten in der Bauwirtschaft älter als 50 Jahre sind (1). In den kommenden Jahren wird altersbedingt ein großer Teil dieser Fachkräfte in den Ruhestand gehen. Laut Prognosen könnten bis 2030 mehr als 100.000 Fachkräfte im Bauhauptgewerbe fehlen (2) – eine Zahl, die sowohl gewerbliche als auch kaufmännische Berufe betrifft. Fakt ist: Es scheiden mehr Fachkräfte aus, als neue nachkommen.

Eine gezielte Anwerbung neuer Auszubildender ist entscheidend. Besonders wichtig ist es, das Image handwerklicher Berufe zu stärken und sie als zukunftsfähige Karriereoption im Baugewerbe zu positionieren. Allerdings ist die Zahl der neuen Auszubildenden im ersten Lehrjahr um 5 % gesunken (3), und fast die Hälfte der Unternehmen im Baugewerbe konnte nicht alle Ausbildungsplätze besetzen – was die Situation noch verschärft. Hier kann die Digitalisierung im Baugewerbe entscheidend helfen, den Beruf attraktiver für die jüngere Generation zu machen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Unterstützung durch Fachkräfte aus dem Ausland. Sie tragen dazu bei, die Fachkräftelücke zu verringern und bringen zudem mehr Vielfalt in die Belegschaft – Ansätze, die ausgebaut werden sollten.

Auswirkungen auf Bauwirtschaft

Wie gravierend sind die Folgen des Fachkräftemangels auf die Zukunft Bauwirtschaft? Die Branche bleibt nicht verschont: Verzögerungen und Engpässe in Bauprojekten nehmen zu. Arbeitgeber sind gezwungen, höhere Löhne zu zahlen, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, was die Kosten für Bauleistungen erhöht und die Rentabilität vieler Projekte gefährdet.

Die Belastung der verbleibenden Belegschaft wächst – Überlastung durch Personalmangel führt zu Qualitätsproblemen und niedriger Effizienz. Das beeinträchtigt nicht nur Projektergebnisse, sondern auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Ein negatives Arbeitsumfeld kann langfristig zu weiterer Abwanderung führen – ein Problem, das nur durch gezielte Gegenmaßnahmen zu lösen ist.

Digitalisierung als Gegenmittel

Die Digitalisierung im Baugewerbe bietet enorme Chancen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch moderne Softwarelösungen wie Suiteify können Arbeitsprozesse effizienter gestaltet und die Kommunikation auf Baustellen deutlich verbessert werden.

Tools wie digitale Bauzeitenpläne und 3D-Visualisierungen ermöglichen präzisere Planung und Echtzeit-Überwachung komplexer Projekte. So steigt die Produktivität, und die Arbeit wird für Fachkräfte transparenter, planbarer und weniger belastend.

Der digitale Wandel macht die Baustelle zu einem moderneren Arbeitsplatz – besonders attraktiv für junge, technikaffine Talente, die Innovation und Entwicklungsmöglichkeiten suchen. Gleichzeitig entlastet er erfahrene Fachkräfte, indem Routinetätigkeiten vereinfacht und Abläufe automatisiert werden.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Die Baubranche steht vor großen Herausforderungen durch den Fachkräftemangel. Die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen, erfordert eine Kombination aus strategischer Nachwuchsförderung und konsequenter digitaler Transformation.

Besonders wichtig ist die Analyse der eigenen Altersstruktur und die frühzeitige Reaktion auf Renteneintritte. Die Digitalisierung – beispielsweise durch Suiteify-Lösungen – kann dabei helfen, Arbeit effizienter und attraktiver zu gestalten. Nur so gelingt es, die Branche nicht nur leistungsfähig, sondern auch zukunftssicher aufzustellen.

Kostenlose Checkliste

Sind Sie auf den Fachkräftemangel vorbereitet? Prüfen Sie jetzt, wie gut Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist – und wo noch Verbesserungspotential besteht.

SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025
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SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025

Am 18. Juni 2025 haben die Tarifvertragsparteien neue Beitragssätze sowie weitere Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV beschlossen. Diese Neuerungen treten bereits zum 1. Juli 2025 in Kraft und betreffen Unternehmen und Beschäftigte im Bauhauptgewerbe gleichermaßen. Damit stehen Betriebe kurzfristig vor wichtigen Anpassungen in der Baulohn-Abrechnung. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Änderungen.

5 Min. Lesezeit

Neue Beitragssätze ab Juli 2025

Die Beitragssätze werden angepasst, um die Sozialkassenverfahren langfristig zu sichern. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Tarifgebiet Urlaub Berufsbildung Zusatzversorgung Gesamtbeitrag

West

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

3,2 %

⬇️20,2 % (20,5 %)

Ost

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

⬆️1,7 % (1,4 %)

18,7 %

Berlin West*

15,1 %

1,65 %

3,2 %

25,65 %

Berlin Ost*

15,1 %

1,65 %

⬆️1,7 % (1,4 %)

⬆️24,15 % (23,85 %)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Es ergeben sich somit folgende Änderungen:

  • Berufsbildung: Der Beitragssatz wurde im Westen und Osten von 2,2 % auf 1,9 % gesenkt.
  • Zusatzversorgung: Im Osten wurde der Satz von 1,4 % auf 1,7 % angehoben, im Westen bleibt er gleich.
  • Gesamtbeitrag: Entsprechend ergeben sich neue Gesamtbeiträge für die Regionen, z.B. im Westen jetzt 20,2 % (vorher 20,5 %) und in Berlin Ost jetzt 24,15 % (vorher 23,85 %).

Dagegen unverändert bleiben:

  • Sozialaufwendungen: in Berlin Ost und West unverändert (5,7 %)*.
  • Urlaub: weiterhin 15,1 % in allen Tarifgebieten

Angestellte und Auszubildende

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl. Zusatzversorgung Arbeitstäglich Auszubildende Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

3,35 €

20 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

⬆️2,13 € (1,75 €)

20 €

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 35 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 1,75 EUR auf 2,13 EUR arbeitstäglich.

Das bleibt gleich:

  • Die Beiträge zur Berufsbildung liegen weiterhin bei 18 EUR monatlich und 0,90 EUR arbeitstäglich (alle Tarifgebiete).
  • Die Zusatzversorgung im Tarifgebiet West bleibt bei 67 EUR monatlich und 3,35 EUR arbeitstäglich.
  • Die Beiträge für Auszubildende bleiben bei 20 EUR pro Monat.

Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmende und Angestellte1

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

  • Die Zusatzversorgung wird jetzt im Ost- und Westtarifgebiet einheitlich als 3,2 % der Bruttolohnsumme berechnet (Basis: zuletzt gemeldeter Bruttostundenlohn × 173 Stunden pro Monat).
  • Damit entfallen die bisherigen Festbeträge von 78 EUR im Westen und 15 EUR im Osten.

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 27,50 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 0,92 EUR auf 1,42 EUR kalendertäglich.

Das bleibt gleich:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Keine weiteren Angaben zur Beitragsänderung; alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert.#

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet West bleibt die Zusatzversorgung unverändert bei 67 EUR monatlich und 2,23 EUR kalendertäglich.

Vereinfachung & Digitalisierung im Meldewesen

  • Digitale Bescheinigungen: Der Versand von Papierbescheinigungen an Betriebe und Arbeitnehmer wird schrittweise eingestellt. Zukünftig erfolgt die Bereitstellung digital über das SOKA-BAU-Portal.
  • Urlaubsmeldung Auszubildende: Für Azubis muss der gewährte Urlaub nun fortlaufend – und nicht mehr nur im letzten Ausbildungsjahr – gemeldet werden.

Ausbildungsförderung gestärkt

  • Erhöhung der Erstattungsbeträge: Für Ausbildungstagewerke und Internatsunterbringung wurden die Erstattungsbeträge rückwirkend (ab dem 1.5.2024 und 1.5.2025) spürbar angehoben.
  • Automatische Anpassung: Ab jetzt steigen die Erstattungen für Ausbildungskosten automatisch zum Jahresbeginn um 2 %, es sei denn die Tarifvertragsparteien legen andere Werte fest.

Praxisnahes Update für Ihre Baulohn-Abrechnung

Die Änderungen treten bereits im Juli 2025 in Kraft und müssen sofort umgesetzt werden. Für Betriebe bedeutet das:

  • rechtzeitige Anpassung der Lohn- und Gehaltsabrechnung,
  • Schulung der Lohnbuchhaltung,
  • Prüfung der Software auf die neuen Beitragssätze.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung den neuen tariflichen Vorgaben entspricht und Sie bei Prüfungen auf der sicheren Seite sind.

1 Arbeitnehmende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Wehrdienst als Soldat auf Zeit für bis zu zwei Jahre oder Berufsfreiwilligendienst leisten (Quelle: Soka-Bau)

Kalkulation und Baubetriebsrechnung erfolgreich abstimmen
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Kalkulation und Baubetriebsrechnung erfolgreich abstimmen

Eine kostenbasierte Kalkulation ist entscheidend für den Erfolg jedes Bauprojekts. Genauso wichtig ist jedoch die begleitende Baubetriebsrechnung, in die die Kalkulationen eingebunden werden müssen. Erst wenn beide Systeme sinnvoll miteinander verknüpft sind, entsteht ein belastbares Steuerungsinstrument. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Bauunternehmen Kalkulation und Baubetriebsrechnung optimal aufeinander abstimmen.

5 Min. Lesezeit

Warum die Abstimmung so wichtig ist

Eine kostenbasierte Kalkulation ist die Grundlage jedes erfolgreichen Bauprojekts. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die begleitende Baubetriebsrechnung, die alle laufenden Kosten erfasst und strukturiert. Erst wenn beide Systeme sinnvoll miteinander verbunden sind, lassen sich Soll- und Ist-Werte vergleichen, Abweichungen rechtzeitig erkennen und Maßnahmen gezielt einleiten. So entsteht ein belastbares Steuerungsinstrument für Bauunternehmer.

Kostenbasierte Preisermittlung (Kalkulation)

Die Angebotskalkulation vor der Auftragserteilung ist mehr als ein Preisvorschlag: Sie ist eine objektive Kostenermittlung mit anschließender Preisbildung. Das bedeutet:

  • Statt reine Marktpreise einzusetzen, werden die voraussichtlichen Herstellkosten anhand des Leistungsverzeichnisses (LV), Ausschreibungsunterlagen und Rückfragen exakt berechnet.
  • Erst danach werden die Kosten zu einem Angebotspreis überführt.

So bleibt die Kalkulation unabhängig von subjektiven Preiszielen

Wird der Angebotspreis dauerhaft unter den Herstellkosten angesetzt, führt dies zwangsläufig zu negativen Deckungsbeiträgen. Das kann in Ausnahmefällen (z. B. für einen strategisch wichtigen Auftrag) akzeptabel sein, sollte aber bewusst entschieden und klar dokumentiert werden.

Der Preisspielraum ergibt sich nur aus:

  • den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), die gedeckt werden müssen, und
  • einem Zuschlag für den Gewinn (G).

Gliederung der Kosten: EKT, BGK und AGK

Um die einzelnen Positionen im LV richtig zu kalkulieren, unterscheidet man drei zentrale Kostenarten:

  1. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
    Kosten, die einer bestimmten Teilleistung direkt zugerechnet werden können – etwa Löhne für eine konkrete Arbeit, Material für eine bestimmte Position oder ein Mietgerät für einen klar abgegrenzten Zeitraum.
  2. Baustellengemeinkosten (BGK)
    Kosten, die zwar eindeutig zur Baustelle gehören, aber nicht direkt einer einzelnen Teilleistung zugeordnet werden können. Beispiele: Einrichtung der Baustelle, Baustrom, Baucontainer, Maschinen oder auch ein Bauleiter, der für das gesamte Projekt arbeitet.
  3. Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
    Kosten, die nicht einem einzelnen Projekt zugerechnet werden können, sondern im gesamten Unternehmen anfallen: Verwaltung, Geschäftsführung, IT, Büro, Fahrzeuge des Innendienstes. Diese werden anteilig auf alle Projekte verteilt.

Kostenarten in der Kalkulation

In der Praxis wird zusätzlich nach organisatorischen Kostenarten gegliedert, meist:

  • Lohn- und Gehaltskosten (inkl. Zuschläge, Sozialabgaben),
  • Materialkosten (Baustoffe, Bauteile, Hilfsmittel),
  • Gerätekosten (Abschreibung, Miete, Betriebskosten),
  • Nachunternehmerkosten (Fremdleistungen Dritter),
  • Sonstige Kosten (z. B. Transport, Versicherung, Gebühren).

Diese Differenzierung ist wichtig, weil BGK, AGK und Gewinn über Zuschläge verteilt werden müssen. Je feiner die Einzelkosten gegliedert sind, desto gezielter kann die Zuschlagsverteilung erfolgen – und desto realistischer die Kalkulation.

Vertragskalkulation: Grundlage für Nachträge

Bei größeren Aufträgen oder solchen mit erkennbarem Nachtragspotenzial empfiehlt es sich, eine Vertragskalkulation anzulegen. Sie bildet die vertraglich vereinbarte Ist-Situation ab und dokumentiert Abweichungen gegenüber der Angebotskalkulation.

Das ist entscheidend für Nachträge: Der Auftraggeber verlangt oft eine nachvollziehbare Herleitung, warum Mehrkosten entstehen. Nur eine detaillierte Vertragskalkulation liefert dafür die notwendige Grundlage.

Arbeitskalkulation: Von der Planung zur Prognose

Nach Auftragserteilung beginnt die detaillierte Arbeitsvorbereitung. Materialpreise, Nachunternehmerangebote und Abläufe werden konkretisiert. Daraus entsteht die Arbeitskalkulation, die den Charakter einer Plankostenrechnung hat.

Sie definiert Zielkosten (z. B. Vergabegrenzwerte) und bildet die Grundlage für eine laufende Prognoserechnung:

  • Welche Kosten sind realistisch zu erwarten?
  • Welches Ergebnis steht am Ende des Projekts?

Die Arbeitskalkulation ist damit ein zentrales Instrument, um wirtschaftlich zu steuern.

Kostenverursachungsprinzip: Richtig buchen spart Fehler

Alle Baustellenkosten müssen dem richtigen Projekt zugeordnet werden.

  • BGK sollten möglichst direkt auf der Baustelle gebucht werden, um die Ergebnisse einzelner Projekte nicht zu verfälschen.
  • AGK hingegen werden sinnvollerweise über Zuschläge verteilt, da sie keinem Projekt direkt zugeordnet werden können.

So werden Projekte vergleichbar und Fehlinterpretationen bei Sparten- oder Bereichsauswertungen vermieden.

Harmonisierte Kostenartenstruktur

Damit Kalkulation und Baubetriebsrechnung dieselbe Sprache sprechen, ist eine harmonisierte Kostenartenstruktur erforderlich.

  • Kalkulation/Arbeitskalkulation (technische Sicht) und Buchhaltung/Baubetriebsrechnung (kaufmännische Sicht) müssen einander zugeordnet werden.
  • In der Praxis bedeutet das: Mehrere technische Kostenarten laufen häufig auf eine kaufmännische Kostenart (n:1-Verhältnis).

Nur so sind aussagekräftige Soll-/Ist-Vergleiche möglich. Unternehmen sollten dies in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe abstimmen und verbindlich festlegen.

Fazit

Erst die Verknüpfung von Kalkulation und Baubetriebsrechnung schafft Transparenz und Steuerungsfähigkeit. Wer Einzelkosten klar definiert, BGK und AGK sauber abgrenzt und die Kostenartenstrukturen harmonisiert, erkennt Abweichungen rechtzeitig und kann Projekte zuverlässig zum Erfolg führen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Kalkulation und Baubetriebsrechnung?

Die Kalkulation ermittelt die voraussichtlichen Kosten und Preise vor Auftragserteilung, die Baubetriebsrechnung dokumentiert die tatsächlich entstandenen Kosten während des Projekts.

Warum sind BGK und AGK wichtig?

BGK fallen direkt für die Baustelle an, AGK betreffen das gesamte Unternehmen. Nur durch ihre richtige Abgrenzung werden Projektergebnisse vergleichbar.

Was bringt eine Vertragskalkulation?

Sie bildet die vertragliche Ausgangslage nach Auftragserteilung ab und ist die Grundlage, um Nachträge sauber zu begründen.

Welche Rolle spielt die Arbeitskalkulation?

Sie konkretisiert die Angebots- und Vertragskalkulation, setzt Zielkosten und dient als Prognoseinstrument bis zum Bauende.

Wie können Unternehmen Kalkulation und Rechnungswesen harmonisieren?

Durch eine abgestimmte Kostenartenstruktur und feste Zuordnungsregeln. So wird ein echter Soll-/Ist-Vergleich möglich.

Quellen:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie / Zentralverband des Deutschen Baugewerbes: KLR Bau – Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen, 8. Auflage, 2016.

DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ (aktuelle Fassung: 2018-12), Deutsches Institut für Normung.

VOB 2019, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen
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Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen

Digitale Weiterbildung ist längst auch in der Baubranche angekommen. Mit Online-Schulungen bietet die Suiteify-Akademie ein Format, das maximale Flexibilität ermöglicht: Teilnehmende bestimmen selbst, wann, wo und wie schnell sie lernen – und erhalten am Ende ein Zertifikat. Im Gespräch erklärt Johannes Trienekens, Leiter der Suiteify-Akademie, die Vorteile, den Ablauf und für wen sich das Angebot besonders eignet.

5 Min. Lesezeit

Online-Schulung oder Web-Seminar – was genau ist der Unterschied?

Johannes Trienekens:„Bei beiden Varianten handelt es sich um E-Learning-Angebote, also digitale Wissensvermittlung. Für die Teilnahme ist lediglich ein Internetzugang erforderlich – ob im Büro, unterwegs oder zu Hause.

Web-Seminare dauern in der Regel 45 Minuten und behandeln aktuelle Themen aus der Baupraxis, zum Beispiel den Umgang mit standardisierten Formblättern oder die Einstellung von Auszubildenden.

Online-Schulungen hingegen decken deutlich komplexere Inhalte ab, etwa die Baulohn-Grundlagen. Diese lassen sich nicht in einer kurzen Einheit erklären, sondern erfordern mehrere Kurseinheiten, die individuell und im eigenen Tempo absolviert werden können.“

Was bedeutet das konkret für die Teilnehmenden?

Johannes Trienekens: „Ein Web-Seminar findet zu einem festen Termin statt, zum Beispiel am Freitag um 9 Uhr. Bei Online-Schulungen entscheidet jeder selbst, wann er welche Einheit absolviert – während der Arbeitszeit, am Wochenende oder abends. Das macht das Lernen deutlich flexibler.“

Gibt es auch eine Lernzielkontrolle?

Johannes Trienekens: „Ja. Jede Einheit endet mit einer kleinen Aufgabe: Fragen beantworten oder Berechnungen durchführen. Die Teilnehmenden erhalten sofort Feedback, ob die Antworten korrekt sind.“

Muss man erst alles richtig beantworten, bevor es weitergeht?

Johannes Trienekens: „Nein, gezwungen wird niemand. Zwar bauen manche Schulungen inhaltlich aufeinander auf, aber jede kann auch unabhängig absolviert werden. Wir beobachten aber die Lernergebnisse: Wenn jemand Schwierigkeiten hat oder Inhalte mehrfach wiederholt, bieten wir gezielt Unterstützung an.“

Gibt es eine Betreuung durch Experten?

Johannes Trienekens: „Ja, jederzeit. Fragen können per E-Mail gestellt werden und werden zeitnah beantwortet – während der regulären Arbeitszeiten. Wenn es komplexer wird, klären wir das telefonisch.“

Für wen eignen sich die Online-Schulungen besonders?

Johannes Trienekens: „Für alle, die keine Zeit für Präsenzseminare haben, aber vertieftes Wissen benötigen. Das gilt für Geschäftsführer genauso wie für Lohnbuchhalter oder Auszubildende.“

Welche Online-Schulungen bieten Sie aktuell an?

Johannes Trienekens: „Als erste Schulung haben wir „Lohnkostentransparenz in drei Schritten“ gestartet. Hier lernen die Teilnehmenden:

  • mit welchen Kosten ein Bauunternehmen bei verschiedenen Beschäftigtentypen rechnen muss,
  • wie der Kalkulationslohn zur Preisfindung ermittelt wird,
  • welche Funktionen die Suiteify-Lohnabrechnung zur Kontrolle der Lohnkosten bietet.

Dazu gibt es ein Excel-Tool, das die Berechnung von Lohn- und Gehaltskosten unterstützt. Übungen helfen, den Lernerfolg zu überprüfen.“

Und welche Schulungen folgen?

Johannes Trienekens: „Ab April bieten wir die Schulung „Baulohn Grundlagen“ an. Sie umfasst 15 Einheiten, die aufeinander aufbauen.“

Warum gleich 15 Einheiten?

Johannes Trienekens: „Der Baulohn ist eine der komplexesten Entgeltabrechnungen überhaupt. Mit der Online-Schulung vermitteln wir strukturiertes, praxisnahes Wissen für Neu- und Wiedereinsteiger, aber auch für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Wichtig: Die Inhalte sind softwareunabhängig – wer die Grundlagen beherrscht, kann diese in jeder Lösung anwenden.“

Präsenzseminar oder E-Learning – was bevorzugen Sie persönlich?

Johannes Trienekens: „Ich selbst schätze den direkten Kontakt in Präsenzseminaren sehr. Aber ich sehe auch die Vorteile des digitalen Lernens: effizient, flexibel und zukunftsorientiert. Deshalb bin ich überzeugt, dass E-Learning die Weiterbildung der Zukunft ist.“

Fazit:

Mit den Suiteify-Online-Schulungen erhalten Bauunternehmen maximale Flexibilität, praxisnahes Wissen und Expertenunterstützung – jederzeit und überall verfügbar.

Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps
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Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über mehrere Jahre aufzubewahren. Besonders im Baugewerbe ist eine geordnete Dokumentenorganisation wichtig, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und bei Prüfungen vorbereitet zu sein. Dieser Beitrag erklärt, welche Fristen gelten, wann sie beginnen und wie Sie Unterlagen sicher und GoBD-konform archivieren.

5 Min. Lesezeit

Rechtsgrundlage: AO und HGB

Die Abgabenordnung (AO) regelt die Aufbewahrungspflichten für steuerlich relevante Dokumente. Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden Kaufleute ergänzende Bestimmungen. In der Praxis gelten häufig die steuerrechtlichen Vorgaben, da sie in Finanzprüfungen relevant sind.

Übliche Aufbewahrungsfristen

10 Jahre Frist:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Buchungsbelege
  • Kontoauszüge
  • Auftragsbestätigungen
  • Lieferscheine
  • Kassenbücher
  • Kalkulationen
  • Inventare
  • Darlehensunterlagen
  • Jahresabschlüsse
  • Handelsbücher

6 Jahre Frist:

  • Geschäftsbriefe
  • Lohnkonten
  • Auftragsbücher
  • Angebote mit Aufträgen
  • Versicherungsschreiben

Sonderfristen: Mindestlohn & Gewährleistung

2 Jahre
Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)

Gewährleistungsfristen
Für Bauleistungen, oft 5 Jahre oder länger – technische Bauakten sollten in diesen Fällen entsprechend länger aufbewahrt werden

Beginn der Fristen

Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.

Beispiel:
Wenn der Jahresabschluss für 2017 erst im Januar 2019 erstellt wird, beginnen die Fristen ab dem 01.01.2020. Die Dokumente sind dann bis z. B. 31.12.2029 aufzubewahren.

Richtiges Archivieren: Papier vs. digital

  • Dokumente müssen über die gesamte Frist lesbar bleiben
  • Eine geordnete Ablage ist verpflichtend
  • Manche Unterlagen, z. B. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, müssen im Original aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 2 AO)
  • Digitalisierung hilft, Platz zu sparen und Zugriff zu erleichtern

GoBD: Mobil scannen & digital aufbewahren

Nach den GoBD (Stand 2019) ist es erlaubt, Dokumente mobil zu scannen – etwa mit dem Smartphone. Anschließend können Papierversionen unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden, wenn:

  • keine bildlichen oder inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden
  • die Konvertierung verlustfrei ist
  • die Umwandlung dokumentiert und benannt wird
  • die Finanzbehörde maschinellen Zugriff und Auswertung gewährleisten kann
  • Originalpapier kann entfallen, sofern diese Kriterien erfüllt sind.

Private Dokumente: Was bleibt länger?

  • 1 Leben lang: Urkunden (Geburt, Heirat, Zeugnisse), ärztliche Gutachten
  • 5 Jahre: Rechnungsbelege mit 5-jähriger Gewährleistung
  • 3 Jahre: Kontoauszüge, Quittungen
  • 2 Jahre: Verträge, Garantieunterlagen, Arzt-/Anwaltsrechnungen

Auch private Dokumente sollten geordnet gespeichert und sensible Daten (z. B. Kontodaten) geschreddert werden, wenn sie entsorgt werden.

Fazit: Ordnung schützt und entlastet

Wer Dokumente systematisch archiviert – digital oder auf Papier – schützt sich vor Rückforderungen, Bußgeldern und Rechtsunsicherheit. SEO-Tipp: Für Bauunternehmen lohnt sich ein gutes Dokumentenmanagement-System (DMS), das GoBD-konform arbeitet, automatische Backup-Funktionen bietet und mobilen Zugriff erlaubt.

Fachkräftemangel am Bau: 7 Sofortmaßnahmen für Ihren Betrieb
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Fachkräftemangel am Bau: 7 Sofortmaßnahmen für Ihren Betrieb

Der Fachkräftemangel ist längst Realität – auch im Baugewerbe. Vom kleinen Betrieb bis zum Baukonzern suchen Unternehmen dringend nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der „War for Talents“ ist in aller Munde, doch er muss nicht zwangsläufig ein Kampf sein. Oft sind es kleine, sofort umsetzbare Maßnahmen, die den Unterschied machen und Fachkräfte langfristig binden oder neu gewinnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Schritten Sie Ihren Betrieb attraktiver machen und Talente überzeugen.

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Regelmäßiges Feedback – zuhören und handeln

Zufriedene Mitarbeitende sind das Fundament eines erfolgreichen Baubetriebs. Holen Sie deshalb regelmäßig Feedback ein, etwa durch offene Gespräche oder Fragebögen. So erkennen Sie Verbesserungspotenziale und stärken die Bindung zum Unternehmen. Wer sich ernst genommen fühlt, bleibt länger – und empfiehlt den Arbeitgeber auch weiter.

Bewerbungsprozess verschlanken – Persönlichkeit zählt

Lange Bewerbungsunterlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen können kurze digitale Fragebögen helfen, die für Sie relevanten Kompetenzen und Eigenschaften abzufragen. Fokussieren Sie sich stärker auf Persönlichkeit und Lernfähigkeit, anstatt auf lückenlose Lebensläufe. Sie beschäftigen schließlich Menschen – keine Vergangenheiten.

Präsenz in sozialen Netzwerken schaffen

Ob LinkedIn, Facebook oder Instagram: Potenzielle Fachkräfte informieren sich online. Mit regelmäßigen Posts und authentischen Einblicken in Ihren Arbeitsalltag erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit und zeigen, dass Ihr Betrieb ein attraktiver Arbeitgeber ist. Wichtig sind Kontinuität und Authentizität – keine überladene Werbung, sondern kurze, interessante Geschichten.

Tipp: Bleiben Sie aktiv und veröffentlichen Sie mindestens einen Post pro Woche. Das hält Sie in den Feeds Ihrer Zielgruppe präsent. Die Inhalte können dabei vielfältig sein – von Projekt-Einblicken über Teamerfolge bis hin zu humorvollen Momenten. Entscheidend ist, dass der Beitrag einen klaren Nutzen bietet: sei es Information, Inspiration oder schlicht Unterhaltung.

Stichwort Call-to-Action: Nicht jeder Beitrag braucht eine direkte Handlungsaufforderung. Doch wenn Posts so spannend sind, dass man mehr erfahren möchte, ist der Klick zum Kontakt schnell getan – und damit der direkte Draht zu den Fachkräften von morgen hergestellt.

Übrigens: Es zahlt sich auch aus, relevante Beiträge anderer zu liken oder zu teilen. So erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer eigenen Kanäle und zeigen, dass Ihr Betrieb in der Branche vernetzt und interessiert ist.

Bilder und Videos einsetzen – Einblicke geben

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, ein Video noch mehr. Nutzen Sie Fotos und Videos, um Ihr Unternehmen, Projekte und Menschen vorzustellen. Solche Einblicke wirken nahbar und attraktiv auf Bewerberinnen und Bewerber. Ob mit dem Smartphone oder professionell produziert – Visuals schaffen Vertrauen und Neugier.

Digitalisierung voranbringen – modern arbeiten

Moderne Arbeitskräfte erwarten moderne Arbeitsplätze. Cloud-Lösungen, digitale Zeiterfassung, effiziente Projektorganisation und mobile Zusammenarbeit sind längst Standard. Prüfen Sie, wie digital Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist, und investieren Sie in den weiteren Ausbau. Fachkräfte schätzen es, wenn Prozesse reibungslos und effizient funktionieren.

Weiterbildung fördern – Entwicklung ermöglichen

Wer gefördert wird, bleibt. Mit Weiterbildungsangeboten stärken Sie die Bindung ans Unternehmen und motivieren Ihre Mitarbeitenden. Ob externe Schulungen oder interne Wissensweitergabe im „Champion-System“: Weiterbildung steigert die Kompetenz und den Teamgeist.

Alternative Karrierewege – neue Chancen eröffnen

Fachkräftemangel bedeutet auch: offen sein für Quereinsteiger, integrative Ansätze und unkonventionelle Karrieren. Unterstützen Sie fachübergreifende Weiterbildungen und geben Sie Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung eine Chance. Vielfalt bereichert Ihr Unternehmen – fachlich wie menschlich.

Bau, Robot – Wie KI die Bauwirtschaft schon heute verändert
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Bau, Robot – Wie KI die Bauwirtschaft schon heute verändert

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr: Ob in der Medizin, bei Pflegerobotern in Japan oder in vollautomatisierten Hotels – KI-Systeme haben sich in vielen Branchen etabliert. Auch die Bauwirtschaft kann enorm von diesen Technologien profitieren. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Kostendruck bietet KI die Chance, Prozesse zu optimieren, Ressourcen zu sparen und Projekte transparenter zu gestalten. Doch welche Anwendungen sind bereits Realität und welche Visionen bleiben noch Zukunftsmusik?

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KI zwischen Fakten und Fiktion

Wer sich mit KI befasst, stößt schnell auf den Turing-Test – ein Verfahren, mit dem geprüft wird, ob eine Maschine eigenständig denken kann. Popkulturelle Werke wie I, Robot, Blade Runner oder Der 200-Jahre-Mann stellen die Frage, ob Roboter irgendwann nicht mehr von Menschen zu unterscheiden sind. So weit sind wir zwar noch nicht, doch der technologische Fortschritt schreitet rasant voran.

In Japan kommen bereits Pflegeroboter zum Einsatz, und es gibt Hotels, die komplett von KI gesteuert werden. Microsoft nutzt KI-Systeme sogar zur Krebserkennung. Die Möglichkeiten scheinen gigantisch. Ob jedoch zweibeinige Roboter mit Warnwesten in naher Zukunft ganze Häuser per Knopfdruck bauen, bleibt vorerst eine Vision. Heute konzentriert sich die Nutzung auf systemische KI – also Softwarelösungen ohne physische Gestalt.

Massenarbeit für die KI – Auftritt Pareto

Die Bauwirtschaft profitiert vor allem bei der Auswertung großer Datenmengen und bei Arbeiten mit hohem Wiederholungsgrad von KI. Hier können automatisierte Systeme eine enorme Zeitersparnis bewirken und Fehler minimieren.

Dank des 80/20-Prinzips nach Pareto werden 80 % der Ergebnisse mit nur 20 % des Gesamtaufwands erzielt. KI kann diese ersten 80 % effizient übernehmen. So haben menschliche Fachkräfte mehr Zeit für die verbleibenden 20 % der Aufgaben, die komplexer sind und den größten Einfluss auf den Projekterfolg haben. Ein Beispiel: Die Überprüfung von LV-Positionen ist oft mühsame Wiederholungsarbeit – ideal für KI-gestützte Mustererkennung. Mitarbeitende können sich so auf wertschöpfende Aufgaben konzentrieren.

Potenzial der KI in der Bauwirtschaft

Die Digitalisierung eröffnet der Bauwirtschaft enorme Möglichkeiten. Viele Szenarien sind bereits Realität: KI-unterstützte Baukalkulationen, wie sie etwa in Suiteify Operations Construction genutzt werden, beschleunigen Prozesse und erhöhen die Genauigkeit. Künftig könnten noch mehr Bereiche – von der Planung über die Baustellenlogistik bis hin zur Qualitätskontrolle – von künstlicher Intelligenz profitieren. Welche Entwicklungen noch kommen, bleibt spannend. Sicher ist: KI wird ein entscheidender Treiber für Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit in der Bauwirtschaft sein.

Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld
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Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld

Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen 2021 im Bauhauptgewerbe drohte ein bundesweiter Baustellenstreik. Erst ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren brachte eine Einigung. Das Ergebnis: Verbesserungen bei Wegegeld, Löhnen und Sonderzahlungen. Hier finden Sie alle wichtigen Details des Schlichterspruchs.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Warum es zur Schlichtung kam

Die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe blieben 2021 zunächst ohne Ergebnis. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung für Fahrzeiten zur Baustelle (Wegegeld).
Um einen großflächigen Streik zu vermeiden, wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Nach vier intensiven Verhandlungstagen legte der Schlichter eine Einigung vor.

Kernpunkte des Schlichterspruchs

  • Verbesserungen bei Wegegeld
  • Lohnerhöhungen in mehreren Stufen
  • Einführung von Corona-Prämien für Beschäftigte und Auszubildende
  • Planung weiterer Anpassungen bis 2022

Lohnerhöhungen und Corona-Prämien im Überblick

Zum 01.11.2021

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +3,00 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.12.2021

  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Bis spätestens 01.01.2022

  • Corona-Prämie West: 500 €
  • Corona-Prämie Ost: 220 €
  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Hinweis: Die Corona-Prämie ist steuerfrei, wenn sie spätestens bis 31.03.2022 gezahlt wird und der Steuerfreibetrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft ist. Andernfalls ist sie als Bruttobetrag zu versteuern.

Zum 01.03.2022

  • Einmalzahlung Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.04.2022

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.05.2022

  • Einmalzahlung West: 400 €

Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte

Der Schlichterspruch brachte eine Lohnsteigerung in mehreren Stufen, steuerfreie Corona-Prämien und eine klare Regelung zum Wegegeld. Für Arbeitgeber bedeutet das Planungssicherheit bei den Personalkosten, während Arbeitnehmer von höheren Nettoleistungen profitieren.

Fazit

Der Schlichterspruch 2021 beendete eine drohende Tarifkrise im Bauhauptgewerbe und brachte deutliche finanzielle Verbesserungen für Beschäftigte.

Einen aktuellen Überblick über kommende Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Beitrag.

Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife
Branchen

Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife

Mit dem vorübergehenden Abbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe bestand die Gefahr eines bundesweiten Streiks. Dank eines Schlichterspruchs konnte jedoch eine Einigung erzielt und ein Stillstand auf Baustellen verhindert werden. Nachdem die Tarifverhandlungen zunächst ergebnislos blieben, war die Schlichtung die letzte Möglichkeit, einen umfassenden Baustellenstreik abzuwenden. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung der Arbeitnehmer für die Fahrt zur Baustelle. Nach vier Tagen intensiver Gespräche steht nun das Ergebnis fest.

5 Min. Lesezeit

Neue Wegezeitentschädigung ab 2023

Ab 01.01.2023 entfällt der bisherige Zuschlag der Wegezeitentschädigung von 0,5 %. Stattdessen tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Entschädigung für Wegezeiten neu strukturiert.

Höherer Verpflegungszuschuss ab 2024

Ab 01.01.2024 wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Diese Anpassung soll die gestiegenen Kosten für Bauarbeiter ausgleichen.

Tarifliche Lohnerhöhungen bis 2024

In einem 3-stufigen Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.03.2024 steigen die Tariflöhne:

  • Westen: + 6,2 %
  • Osten: + 8,5 %

Zusätzlich erhalten Beschäftigte:

  • Westen: Einmalzahlungen von 400 € (Mai 2022) und 450 € (Mai 2023)

Corona-Prämie für Bauhauptgewerbe

Die Corona-Prämie beträgt:

  • Westen: 500 €
  • Osten: 220 €

Die Auszahlung erfolgt mit dem Lohn für Januar 2022.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der neue Tarifvertrag gilt für 33 Monate und endet am 31. März 2024.