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Baubranche

Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Der digitalisierte Baubetrieb: 3 konkrete Ansatzpunkte für mehr Effizienz
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Der digitalisierte Baubetrieb: 3 konkrete Ansatzpunkte für mehr Effizienz

Die Digitalisierung im Baugewerbe ist längst keine Zukunftsvision mehr – sie ist notwendig, um im heutigen Wettbewerb Schritt zu halten. Besonders Bauunternehmen in Deutschland stehen angesichts von Fachkräftemangel, steigenden Kosten und Zeitdruck unter Handlungsdruck. In diesem Beitrag zeigen wir drei erprobte Digitalisierungsansätze, mit denen sich der Baubetrieb konkret optimieren lässt – egal ob in Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Sachsen.

5 Min. Lesezeit

Warum digitale Prozesse für Bauunternehmen in Deutschland entscheidend sind

Egal ob in Hamburg, München oder auf dem Land in Rheinland-Pfalz – viele Bauunternehmen kämpfen mit ähnlichen Herausforderungen:

  • Fehlende Fachkräfte im Büro wie auf der Baustelle
  • Aufwändige und fehleranfällige manuelle Prozesse
  • Mangelnde Transparenz bei der Projektsteuerung

Dabei bietet die Digitalisierung konkrete Lösungen: Sie spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt für reibungslosere Abläufe – bundesweit und standortunabhängig.

Digitale Zeiterfassung auf der Baustelle – in ganz Deutschland umsetzbar

Schluss mit Stundenzetteln auf Papier – vom Ruhrgebiet bis zur Ostsee

Viele Bauunternehmen erfassen Arbeitszeiten noch per Hand – das kostet Zeit und Nerven. Digitale Zeiterfassungssysteme ermöglichen eine direkte Eingabe auf Smartphone oder Tablet – egal ob auf einer Baustelle in Berlin, einem Wohnprojekt in Stuttgart oder einer Tiefbaustelle in Thüringen.

Vorteile für Bauunternehmen im Alltag

  • Automatische Übergabe an Lohnsysteme (inkl. BRTV, SOKA-Bau etc.)
  • Auswertungen nach Kolonne, Region oder Baustelle
  • Kein Papierchaos – perfekte Vorbereitung für Lohnabrechnung & Nachkalkulation

Tipp: Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung im deutschen Bauhauptgewerbe.

Vernetzte Projektkommunikation für regionale und überregionale Teams

Zentrale Plattform statt verstreute E-Mails – vom Bauhof bis zum Büro

Ob im Büro in Nürnberg, bei einem Projektleiter in Leipzig oder auf der Baustelle in Köln: Mit einer digitalen Plattform können alle Beteiligten gleichzeitig auf dieselben Informationen zugreifen – Pläne, Mängellisten, Baustellenfotos oder Absprachen.

Praxisvorteile

  • Klarheit durch zentrale Aufgabenverteilung
  • Protokolle, Dokumente und Baupläne immer aktuell
  • Weniger Missverständnisse – gerade bei verteilten Teams über Bundesländer hinweg

Automatisierte Lohnabrechnung im Bau – professionell aus Deutschland

Outsourcing als Antwort auf Fachkräftemangel im Baubüro

Lohnabrechnung ist im deutschen Baugewerbe besonders komplex – mit zahlreichen Vorgaben zu Urlaubskassen, Mindestlöhnen, Schlechtwetterregelungen und Zusatzleistungen. Gerade kleinere und mittelgroße Bauunternehmen aus Orten wie Osnabrück, Erfurt oder Regensburg haben oft keine spezialisierten Fachkräfte dafür.

Lösung: Outsourcing der Lohnabrechnung an Dienstleister mit Erfahrung im deutschen Baulohnsystem – digital, sicher und effizient.

Die Vorteile für Ihren Betrieb

  • Rechtssicherheit durch Expertenwissen im deutschen Tarifrecht
  • Entlastung interner Ressourcen bei gleichbleibender Qualität
  • Digitale Übergabe der Zeiten aus der Baustellenerfassung

Fazit – Digitalisierung im deutschen Bau startet mit kleinen Schritten

Ob Sie als Bauunternehmen in Frankfurt, Kiel, Dresden oder Baden-Württemberg tätig sind – digitale Lösungen lassen sich schrittweise einführen und sorgen schnell für messbare Verbesserungen. Wer früh startet, profitiert langfristig – durch weniger Aufwand, bessere Übersicht und mehr Planungssicherheit.

Digitalisierung im Bau: So steigern Baubetriebe ihre Effizienz
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Digitalisierung im Bau: So steigern Baubetriebe ihre Effizienz

Das Informationszeitalter bietet Bauunternehmen enorme Chancen für Wachstum, Produktionssteigerung und Gewinnmaximierung. Digitalisierung ist längst kein optionales Thema mehr, sondern eine entscheidende Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit. Wie der Beratungsbericht „Deutschland digital“ von Roland Berger treffend formuliert: „Wer die Digitalisierung nicht aktiv angeht, wird in fünf oder zehn Jahren nicht mehr in der Wirtschafts- und Arbeitswelt sein.“ Gerade im Baugewerbe stellt sich daher immer wieder die Frage, wie sich Ablaufstörungen im Planungs- oder Ausführungsprozess minimieren lassen, um Kostensteigerungen und Projektverzögerungen zu vermeiden. Wer digitale Lösungen frühzeitig erkennt und gezielt einsetzt, verschafft sich klare Wettbewerbsvorteile.

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Automatisieren Sie interne Prozesse, wo immer es geht

Der digitale Wandel verändert das Bauwesen auf einer grundlegenden Ebene. Innovative IT-Tools ermöglichen es, Ressourcen zu sparen, indem sie Routineaufgaben automatisieren. Besonders Arbeitszeiterfassung und Buchhaltung lassen sich effizient digital abwickeln. Digitale Arbeitszeiterfassung dokumentiert Zeiten und Fehlzeiten ohne Medienbruch, während intelligente Workflows und automatisierte Belegerkennung in der Buchhaltung Prozesse beschleunigen. So sparen Baubetriebe Zeit, vermeiden Papierkram und erhöhen die Transparenz.

Modernisieren Sie den Arbeitsplatz: Baustelle und Büro digitalisieren

Meetings und Abstimmungen müssen nicht mehr zwangsläufig vor Ort stattfinden. Cloud-Technologien ermöglichen mehr Flexibilität und den Zugriff auf aktuelle Projektdaten von überall. Moderne Sicherungsverfahren schützen sensible Informationen vor Verlust oder Diebstahl. Selbst im Notfall können Daten schnell wiederhergestellt werden. Diese digitalen Möglichkeiten helfen Baubetrieben, Fachkräfte gezielter einzusetzen, Prozesse zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die Vorteile eines digitalisierten Baubetriebs

Digitale Tools bieten eine Vielzahl von Vorteilen, die Unternehmen jeder Größe nutzen können:

  • Verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit
  • Mehr Transparenz und Dokumentation
  • Gesteigerte Qualitätskontrolle und Flexibilität
  • Einsparungen bei Kosten und Zeit

Fazit: Digitale Lösungen sichern die Zukunft

Unternehmen aller Branchen nutzen digitale Innovationen, um der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein. Für Bauunternehmen ist die Digitalisierung unverzichtbar, um Prozesse zu vereinfachen, Kosten zu reduzieren und die Zusammenarbeit zu verbessern. Wer heute auf digitale Lösungen setzt, bleibt auch in Zukunft effizient und wettbewerbsfähig.

Wohnungsbau-Rückgang: Ursachen, Folgen und Lösungen für die Zukunft
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Wohnungsbau-Rückgang: Ursachen, Folgen und Lösungen für die Zukunft

Die deutsche Bauwirtschaft erlebt einen deutlichen Auftragsrückgang im Wohnungsbau, der für Unternehmen, Politik und Gesellschaft weitreichende Folgen haben könnte. In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen Zahlen, die Hauptgründe für den Einbruch und welche Auswirkungen sich daraus ergeben – sowie, welche Schritte jetzt notwendig sind.

5 Min. Lesezeit

Die Zahlen im Überblick

Laut Statistischem Bundesamt stieg der preisbereinigte Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im Februar 2023 gegenüber Januar 2023 zwar um 4,2 %, doch im Vergleich zum Februar 2022 ging er um 15,4 % zurück. Besonders gravierend war der Einbruch im Hochbau mit einem Minus von 29 %. Seit September verzeichnet der Wohnungsbau sogar einen kontinuierlichen Auftragsrückgang von mehr als 25 % pro Monat und seit Dezember liegt dieser Wert bei über 30 %.

Hauptgründe für den Rückgang

Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig. Zum einen haben gestiegene Kosten für Baumaterialien und Löhne die Baupreise erheblich in die Höhe getrieben. Zum anderen erschweren die deutlich höheren Zinsen für Baufinanzierungen Investitionen in neue Projekte. Zusätzlich werfen die Verbände der Bauwirtschaft der Bundesregierung eine unzureichende Förderpolitik vor, die Bauwillige entmutige und so den Negativtrend verstärke. Diese Faktoren zusammen führen dazu, dass sich viele geplante Bauprojekte nicht mehr rentieren und verschoben oder ganz gestrichen werden.

Mögliche Auswirkungen auf Branche und Gesellschaft

Der Rückgang im Wohnungsbau hat mehrere schwerwiegende Konsequenzen. Er gefährdet Tausende Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und könnte dazu führen, dass die Klimaschutzziele im Wohnbereich nicht erreicht werden. Noch drängender ist der bereits bestehende Wohnungsmangel in Deutschland, der sich durch die geringere Bautätigkeit weiter verschärfen wird. Die Folge könnten steigende Miet- und Immobilienpreise sein, was die Lebensqualität vieler Menschen beeinträchtigen würde.

Fazit und Lösungsansätze

Die aktuelle Situation im deutschen Wohnungsbau ist besorgniserregend. Um die negativen Auswirkungen abzumildern, müssen sowohl die Bundesregierung als auch die Bauwirtschaft reagieren. Notwendig sind Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, eine Anpassung der Förderpolitik und ein Umdenken in der Branche selbst, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Bauunternehmen können dabei von einer stärkeren Digitalisierung und der Optimierung ihrer Prozesse profitieren. Effizientere Arbeitsweisen helfen, Kosten zu sparen und sich im Wettbewerb zu behaupten.

Tariflicher Mindestlohn Bauhauptgewerbe: Update & Nachwirkung
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Tariflicher Mindestlohn Bauhauptgewerbe: Update & Nachwirkung

Der tarifliche Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ist nach dem Auslaufen des Mindestlohntarifvertrags zum 31. Dezember 2021 weiterhin ungeklärt. Bis heute wurde zwischen den Tarifparteien keine neue Vereinbarung getroffen. Dennoch gelten für bestehende Verträge bestimmte Regelungen weiter. Hier erfahren Sie, welche Löhne laut dem Landesverband der Bayerischen Bauinnungen aktuell gelten.

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Hintergrund: Auslaufen des Tarifvertrags

Der Mindestlohntarifvertrag im Bauhauptgewerbe ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Bisher konnte keine neue tarifliche Einigung erzielt werden.

Nachwirkung der bisherigen Tariflöhne

Arbeitsrechtlich gelten die zum 31. Dezember 2021 gültigen Gesamttarifstundenlöhne weiterhin, sofern beide Parteien tarifgebunden sind oder eine arbeitsvertragliche Regelung besteht. Diese Werte sind:

  • Mindestlohn 1: 12,85 €/Stunde
  • Mindestlohn 2 West: 15,70 €/Stunde
  • Mindestlohn 2 Berlin: 15,55 €/Stunde

Diese Regelung wird als „Nachwirkung“ bezeichnet und bleibt gültig, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird oder anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.

Geltender Mindestlohn für neue Verträge und Bürgenhaftung

Für neu abgeschlossene Arbeitsverträge ab dem 01.01.2022 sowie für die Bürgenhaftung des Hauptunternehmers (bei Einsatz von Subunternehmern) ist ausschließlich der gesetzliche Mindestlohn relevant:

  • 12,41 €/Stunde ab 01.01.2024
  • 12,82 €/Stunde ab 01.01.2025

Ansprechpartner bei Fragen

Bei Unsicherheiten oder speziellen Fragestellungen sollten sich Bauunternehmen und Beschäftigte direkt an ihre Innungen oder Bauverbände wenden, die aktuelle Informationen und rechtliche Beratung anbieten.

Bescheinigungsmanagement: Risiken im Baubetrieb minimieren
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Bescheinigungsmanagement: Risiken im Baubetrieb minimieren

Bescheinigungen spielen im Bauwesen eine zentrale Rolle, um Haftungs-, Qualitäts- und Ausfallrisiken zu minimieren. Sie dienen als Nachweise dafür, dass Vorgaben und Standards regelmäßig erfüllt werden. Auch wenn sie oft nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sind sie in der Praxis unverzichtbar, um existenzielle Risiken vom Unternehmen abzuwenden. Mit der zunehmenden Digitalisierung verlagert sich das Bescheinigungsmanagement weg von Papier und PDF hin zu reinen Datenströmen, die online abgefragt und überprüft werden können.

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Was sind Bescheinigungen und warum sind sie wichtig?

Bescheinigungen bestätigen, dass Standards oder Anforderungen erfüllt werden. Sie sind in der Regel nicht verpflichtend, aber praktisch unverzichtbar, um Risiken im Unternehmen zu minimieren.

Typische Bescheinigungen im Baubetrieb

Bescheinigungen betreffen Bauunternehmen sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer. Sie können Voraussetzung für Lieferantenbeziehungen oder Bauaufträge sein. Häufig vorkommende Bescheinigungen sind:

  • Freistellungsbescheinigung bei bauabzugssteuerpflichtigen Verträgen
  • SOKA-BAU-Bescheinigung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Zertifizierung für eine Präqualifizierung
  • ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
  • ISO 14001 (Umweltmanagement)
  • Liquiditätsauskunft mit Mindsetscoring

Je nach Gewerk und Vertragskonstellation können weitere Nachweise erforderlich sein, etwa im Bereich Entsorgung oder Recycling.

Risiken bei fehlenden oder ungültigen Bescheinigungen

Fehlende oder abgelaufene Bescheinigungen können zu Vertragsstrafen, Kündigungen oder dem Verlust von Aufträgen führen. Steuerrechtliche Risiken bestehen etwa, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt. Auftraggeber können sogar für Sozialversicherungsbeiträge oder Sozialkassenleistungen des Auftragnehmers haften – oft erst Jahre später. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich, da ohne Bescheinigungen der Nachweis der Unschuld bei Betrugsverdacht erschwert wird.

Optimale Verwaltung und Automatisierung von Bescheinigungen

Bauunternehmen sollten Bescheinigungen zentral in der Bausoftware beim jeweiligen Geschäftspartner hinterlegen. Automatisierte Gültigkeitsprüfungen, Erinnerungen und Online-Abfragen beim Bescheinigungsaussteller helfen, den Aufwand gering zu halten. Wichtige Schritte sind:

  • Festlegung, welche Bescheinigungen für welche Geschäftspartner oder Aufträge nötig sind
  • Prüfung vor Vertragsabschluss
  • Gültigkeitsprüfung vor jedem Zahlungsverkehr
  • Automatisierte Erinnerung an den Ablauf von Bescheinigungen

Fazit

Kein Bauunternehmen kommt um Bescheinigungen herum. Viele Auftraggeber vergeben Aufträge nur an Firmen, die gültige Nachweise vorlegen. Entscheidend ist die kontinuierliche Überwachung der Gültigkeit. Ein automatisierter Prozess über die Bausoftware reduziert den Verwaltungsaufwand und minimiert Risiken.

450 Euro Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Details und Termine
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450 Euro Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Details und Termine

Gemäß dem im Oktober 2021 beschlossenen Tarifvertrag erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe mehrere Einmalzahlungen. Nachdem die erste Zahlung bereits 2022 erfolgt ist, steht nun die zweite Einmalzahlung an. Diese Regelung bringt für die Beschäftigten in den Gebieten West und Berlin eine spürbare Entlastung – ein wichtiges Signal in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.

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Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Hintergrund und Höhe

Der Tarifvertrag aus Oktober 2021 sieht insgesamt zwei Einmalzahlungen für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe vor. Nach der ersten Zahlung in Höhe von 400,00 Euro im Mai 2022 folgt nun die zweite Einmalzahlung. Mit der Mai-Abrechnung 2023 erhalten berechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 450,00 Euro.

Auszahlungstermine und Berechtigte

Die zweite Einmalzahlung wird allen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten der Betriebe im Bauhauptgewerbe in den Gebieten West und Berlin mit dem Mai-Entgelt 2023 ausgezahlt. Auch Teilzeitangestellte profitieren, wobei die Auszahlung anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit erfolgt.

Sonderregelung für Auszubildende

Auszubildende in den Gebieten West und Berlin, die sich im zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr befinden, haben ihre Einmalzahlung in Höhe von 110,00 Euro bereits mit der Vergütung im März 2023 erhalten. Diese Sonderregelung stellt sicher, dass auch der Nachwuchs im Bauhauptgewerbe von der tariflichen Vereinbarung profitiert.

Keine Einmalzahlung im Tarifgebiet Ost

Aufgrund der prozentual höheren Entgeltsteigerung für das Tarifgebiet Ost (West/Berlin: +2,0 %, Ost: +2,7 %) sind mit dem Mai-Entgelt 2023 keine zusätzlichen Einmalzahlungen vorgesehen.

Ausblick: Nächste Entgeltanpassung ab Januar 2024

Die nächste Anpassung im Bauhauptgewerbe erfolgt am 1. Januar 2024. Dabei wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Über die Details und weitere geplante Änderungen werden wir rechtzeitig informieren.

Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen
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Baustelle Zukunft: Fachkräftemangel im Bau – digital begegnen

Das Thema Fachkräftemangel im Baugewerbe begleitet aktuell die Branche und stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Besonders der demografische Wandel, kombiniert mit unzureichender Nachwuchsgewinnung, macht eine nachhaltige Lösung dringend erforderlich.

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Ursachen des Fachkräftemangels

Aktuelle Recherchen zeigen, dass über 30 % der Beschäftigten in der Bauwirtschaft älter als 50 Jahre sind (1). In den kommenden Jahren wird altersbedingt ein großer Teil dieser Fachkräfte in den Ruhestand gehen. Laut Prognosen könnten bis 2030 mehr als 100.000 Fachkräfte im Bauhauptgewerbe fehlen (2) – eine Zahl, die sowohl gewerbliche als auch kaufmännische Berufe betrifft. Fakt ist: Es scheiden mehr Fachkräfte aus, als neue nachkommen.

Eine gezielte Anwerbung neuer Auszubildender ist entscheidend. Besonders wichtig ist es, das Image handwerklicher Berufe zu stärken und sie als zukunftsfähige Karriereoption im Baugewerbe zu positionieren. Allerdings ist die Zahl der neuen Auszubildenden im ersten Lehrjahr um 5 % gesunken (3), und fast die Hälfte der Unternehmen im Baugewerbe konnte nicht alle Ausbildungsplätze besetzen – was die Situation noch verschärft. Hier kann die Digitalisierung im Baugewerbe entscheidend helfen, den Beruf attraktiver für die jüngere Generation zu machen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Unterstützung durch Fachkräfte aus dem Ausland. Sie tragen dazu bei, die Fachkräftelücke zu verringern und bringen zudem mehr Vielfalt in die Belegschaft – Ansätze, die ausgebaut werden sollten.

Auswirkungen auf Bauwirtschaft

Wie gravierend sind die Folgen des Fachkräftemangels auf die Zukunft Bauwirtschaft? Die Branche bleibt nicht verschont: Verzögerungen und Engpässe in Bauprojekten nehmen zu. Arbeitgeber sind gezwungen, höhere Löhne zu zahlen, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, was die Kosten für Bauleistungen erhöht und die Rentabilität vieler Projekte gefährdet.

Die Belastung der verbleibenden Belegschaft wächst – Überlastung durch Personalmangel führt zu Qualitätsproblemen und niedriger Effizienz. Das beeinträchtigt nicht nur Projektergebnisse, sondern auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Ein negatives Arbeitsumfeld kann langfristig zu weiterer Abwanderung führen – ein Problem, das nur durch gezielte Gegenmaßnahmen zu lösen ist.

Digitalisierung als Gegenmittel

Die Digitalisierung im Baugewerbe bietet enorme Chancen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch moderne Softwarelösungen wie Suiteify können Arbeitsprozesse effizienter gestaltet und die Kommunikation auf Baustellen deutlich verbessert werden.

Tools wie digitale Bauzeitenpläne und 3D-Visualisierungen ermöglichen präzisere Planung und Echtzeit-Überwachung komplexer Projekte. So steigt die Produktivität, und die Arbeit wird für Fachkräfte transparenter, planbarer und weniger belastend.

Der digitale Wandel macht die Baustelle zu einem moderneren Arbeitsplatz – besonders attraktiv für junge, technikaffine Talente, die Innovation und Entwicklungsmöglichkeiten suchen. Gleichzeitig entlastet er erfahrene Fachkräfte, indem Routinetätigkeiten vereinfacht und Abläufe automatisiert werden.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Die Baubranche steht vor großen Herausforderungen durch den Fachkräftemangel. Die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen, erfordert eine Kombination aus strategischer Nachwuchsförderung und konsequenter digitaler Transformation.

Besonders wichtig ist die Analyse der eigenen Altersstruktur und die frühzeitige Reaktion auf Renteneintritte. Die Digitalisierung – beispielsweise durch Suiteify-Lösungen – kann dabei helfen, Arbeit effizienter und attraktiver zu gestalten. Nur so gelingt es, die Branche nicht nur leistungsfähig, sondern auch zukunftssicher aufzustellen.

Kostenlose Checkliste

Sind Sie auf den Fachkräftemangel vorbereitet? Prüfen Sie jetzt, wie gut Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist – und wo noch Verbesserungspotential besteht.

SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025
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SOKA-BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025

Am 18. Juni 2025 haben die Tarifvertragsparteien neue Beitragssätze sowie weitere Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV beschlossen. Diese Neuerungen treten bereits zum 1. Juli 2025 in Kraft und betreffen Unternehmen und Beschäftigte im Bauhauptgewerbe gleichermaßen. Damit stehen Betriebe kurzfristig vor wichtigen Anpassungen in der Baulohn-Abrechnung. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Änderungen.

5 Min. Lesezeit

Neue Beitragssätze ab Juli 2025

Die Beitragssätze werden angepasst, um die Sozialkassenverfahren langfristig zu sichern. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Tarifgebiet Urlaub Berufsbildung Zusatzversorgung Gesamtbeitrag

West

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

3,2 %

⬇️20,2 % (20,5 %)

Ost

15,1 %

⬇️1,9 % (2,2 %)

⬆️1,7 % (1,4 %)

18,7 %

Berlin West*

15,1 %

1,65 %

3,2 %

25,65 %

Berlin Ost*

15,1 %

1,65 %

⬆️1,7 % (1,4 %)

⬆️24,15 % (23,85 %)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Es ergeben sich somit folgende Änderungen:

  • Berufsbildung: Der Beitragssatz wurde im Westen und Osten von 2,2 % auf 1,9 % gesenkt.
  • Zusatzversorgung: Im Osten wurde der Satz von 1,4 % auf 1,7 % angehoben, im Westen bleibt er gleich.
  • Gesamtbeitrag: Entsprechend ergeben sich neue Gesamtbeiträge für die Regionen, z.B. im Westen jetzt 20,2 % (vorher 20,5 %) und in Berlin Ost jetzt 24,15 % (vorher 23,85 %).

Dagegen unverändert bleiben:

  • Sozialaufwendungen: in Berlin Ost und West unverändert (5,7 %)*.
  • Urlaub: weiterhin 15,1 % in allen Tarifgebieten

Angestellte und Auszubildende

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl. Zusatzversorgung Arbeitstäglich Auszubildende Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

3,35 €

20 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

⬆️2,13 € (1,75 €)

20 €

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 35 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 1,75 EUR auf 2,13 EUR arbeitstäglich.

Das bleibt gleich:

  • Die Beiträge zur Berufsbildung liegen weiterhin bei 18 EUR monatlich und 0,90 EUR arbeitstäglich (alle Tarifgebiete).
  • Die Zusatzversorgung im Tarifgebiet West bleibt bei 67 EUR monatlich und 3,35 EUR arbeitstäglich.
  • Die Beiträge für Auszubildende bleiben bei 20 EUR pro Monat.

Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmende und Angestellte1

Tarifgebiet Berufsbildung Mtl. Berufsbildung Arbeitstäglich Zusatzversorgung Mtl.

West

18 €

0,90 €

67 €

Ost

18 €

0,90 €

⬆️42,50 € (35 €)

Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.

Das hat sich geändert:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

  • Die Zusatzversorgung wird jetzt im Ost- und Westtarifgebiet einheitlich als 3,2 % der Bruttolohnsumme berechnet (Basis: zuletzt gemeldeter Bruttostundenlohn × 173 Stunden pro Monat).
  • Damit entfallen die bisherigen Festbeträge von 78 EUR im Westen und 15 EUR im Osten.

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 27,50 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 0,92 EUR auf 1,42 EUR kalendertäglich.

Das bleibt gleich:

Gewerbliche Arbeitnehmer:

Keine weiteren Angaben zur Beitragsänderung; alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert.#

Angestellte:

  • Im Tarifgebiet West bleibt die Zusatzversorgung unverändert bei 67 EUR monatlich und 2,23 EUR kalendertäglich.

Vereinfachung & Digitalisierung im Meldewesen

  • Digitale Bescheinigungen: Der Versand von Papierbescheinigungen an Betriebe und Arbeitnehmer wird schrittweise eingestellt. Zukünftig erfolgt die Bereitstellung digital über das SOKA-BAU-Portal.
  • Urlaubsmeldung Auszubildende: Für Azubis muss der gewährte Urlaub nun fortlaufend – und nicht mehr nur im letzten Ausbildungsjahr – gemeldet werden.

Ausbildungsförderung gestärkt

  • Erhöhung der Erstattungsbeträge: Für Ausbildungstagewerke und Internatsunterbringung wurden die Erstattungsbeträge rückwirkend (ab dem 1.5.2024 und 1.5.2025) spürbar angehoben.
  • Automatische Anpassung: Ab jetzt steigen die Erstattungen für Ausbildungskosten automatisch zum Jahresbeginn um 2 %, es sei denn die Tarifvertragsparteien legen andere Werte fest.

Praxisnahes Update für Ihre Baulohn-Abrechnung

Die Änderungen treten bereits im Juli 2025 in Kraft und müssen sofort umgesetzt werden. Für Betriebe bedeutet das:

  • rechtzeitige Anpassung der Lohn- und Gehaltsabrechnung,
  • Schulung der Lohnbuchhaltung,
  • Prüfung der Software auf die neuen Beitragssätze.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung den neuen tariflichen Vorgaben entspricht und Sie bei Prüfungen auf der sicheren Seite sind.

1 Arbeitnehmende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Wehrdienst als Soldat auf Zeit für bis zu zwei Jahre oder Berufsfreiwilligendienst leisten (Quelle: Soka-Bau)

Kalkulation und Baubetriebsrechnung erfolgreich abstimmen
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Kalkulation und Baubetriebsrechnung erfolgreich abstimmen

Eine kostenbasierte Kalkulation ist entscheidend für den Erfolg jedes Bauprojekts. Genauso wichtig ist jedoch die begleitende Baubetriebsrechnung, in die die Kalkulationen eingebunden werden müssen. Erst wenn beide Systeme sinnvoll miteinander verknüpft sind, entsteht ein belastbares Steuerungsinstrument. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Bauunternehmen Kalkulation und Baubetriebsrechnung optimal aufeinander abstimmen.

5 Min. Lesezeit

Warum die Abstimmung so wichtig ist

Eine kostenbasierte Kalkulation ist die Grundlage jedes erfolgreichen Bauprojekts. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die begleitende Baubetriebsrechnung, die alle laufenden Kosten erfasst und strukturiert. Erst wenn beide Systeme sinnvoll miteinander verbunden sind, lassen sich Soll- und Ist-Werte vergleichen, Abweichungen rechtzeitig erkennen und Maßnahmen gezielt einleiten. So entsteht ein belastbares Steuerungsinstrument für Bauunternehmer.

Kostenbasierte Preisermittlung (Kalkulation)

Die Angebotskalkulation vor der Auftragserteilung ist mehr als ein Preisvorschlag: Sie ist eine objektive Kostenermittlung mit anschließender Preisbildung. Das bedeutet:

  • Statt reine Marktpreise einzusetzen, werden die voraussichtlichen Herstellkosten anhand des Leistungsverzeichnisses (LV), Ausschreibungsunterlagen und Rückfragen exakt berechnet.
  • Erst danach werden die Kosten zu einem Angebotspreis überführt.

So bleibt die Kalkulation unabhängig von subjektiven Preiszielen

Wird der Angebotspreis dauerhaft unter den Herstellkosten angesetzt, führt dies zwangsläufig zu negativen Deckungsbeiträgen. Das kann in Ausnahmefällen (z. B. für einen strategisch wichtigen Auftrag) akzeptabel sein, sollte aber bewusst entschieden und klar dokumentiert werden.

Der Preisspielraum ergibt sich nur aus:

  • den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), die gedeckt werden müssen, und
  • einem Zuschlag für den Gewinn (G).

Gliederung der Kosten: EKT, BGK und AGK

Um die einzelnen Positionen im LV richtig zu kalkulieren, unterscheidet man drei zentrale Kostenarten:

  1. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
    Kosten, die einer bestimmten Teilleistung direkt zugerechnet werden können – etwa Löhne für eine konkrete Arbeit, Material für eine bestimmte Position oder ein Mietgerät für einen klar abgegrenzten Zeitraum.
  2. Baustellengemeinkosten (BGK)
    Kosten, die zwar eindeutig zur Baustelle gehören, aber nicht direkt einer einzelnen Teilleistung zugeordnet werden können. Beispiele: Einrichtung der Baustelle, Baustrom, Baucontainer, Maschinen oder auch ein Bauleiter, der für das gesamte Projekt arbeitet.
  3. Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
    Kosten, die nicht einem einzelnen Projekt zugerechnet werden können, sondern im gesamten Unternehmen anfallen: Verwaltung, Geschäftsführung, IT, Büro, Fahrzeuge des Innendienstes. Diese werden anteilig auf alle Projekte verteilt.

Kostenarten in der Kalkulation

In der Praxis wird zusätzlich nach organisatorischen Kostenarten gegliedert, meist:

  • Lohn- und Gehaltskosten (inkl. Zuschläge, Sozialabgaben),
  • Materialkosten (Baustoffe, Bauteile, Hilfsmittel),
  • Gerätekosten (Abschreibung, Miete, Betriebskosten),
  • Nachunternehmerkosten (Fremdleistungen Dritter),
  • Sonstige Kosten (z. B. Transport, Versicherung, Gebühren).

Diese Differenzierung ist wichtig, weil BGK, AGK und Gewinn über Zuschläge verteilt werden müssen. Je feiner die Einzelkosten gegliedert sind, desto gezielter kann die Zuschlagsverteilung erfolgen – und desto realistischer die Kalkulation.

Vertragskalkulation: Grundlage für Nachträge

Bei größeren Aufträgen oder solchen mit erkennbarem Nachtragspotenzial empfiehlt es sich, eine Vertragskalkulation anzulegen. Sie bildet die vertraglich vereinbarte Ist-Situation ab und dokumentiert Abweichungen gegenüber der Angebotskalkulation.

Das ist entscheidend für Nachträge: Der Auftraggeber verlangt oft eine nachvollziehbare Herleitung, warum Mehrkosten entstehen. Nur eine detaillierte Vertragskalkulation liefert dafür die notwendige Grundlage.

Arbeitskalkulation: Von der Planung zur Prognose

Nach Auftragserteilung beginnt die detaillierte Arbeitsvorbereitung. Materialpreise, Nachunternehmerangebote und Abläufe werden konkretisiert. Daraus entsteht die Arbeitskalkulation, die den Charakter einer Plankostenrechnung hat.

Sie definiert Zielkosten (z. B. Vergabegrenzwerte) und bildet die Grundlage für eine laufende Prognoserechnung:

  • Welche Kosten sind realistisch zu erwarten?
  • Welches Ergebnis steht am Ende des Projekts?

Die Arbeitskalkulation ist damit ein zentrales Instrument, um wirtschaftlich zu steuern.

Kostenverursachungsprinzip: Richtig buchen spart Fehler

Alle Baustellenkosten müssen dem richtigen Projekt zugeordnet werden.

  • BGK sollten möglichst direkt auf der Baustelle gebucht werden, um die Ergebnisse einzelner Projekte nicht zu verfälschen.
  • AGK hingegen werden sinnvollerweise über Zuschläge verteilt, da sie keinem Projekt direkt zugeordnet werden können.

So werden Projekte vergleichbar und Fehlinterpretationen bei Sparten- oder Bereichsauswertungen vermieden.

Harmonisierte Kostenartenstruktur

Damit Kalkulation und Baubetriebsrechnung dieselbe Sprache sprechen, ist eine harmonisierte Kostenartenstruktur erforderlich.

  • Kalkulation/Arbeitskalkulation (technische Sicht) und Buchhaltung/Baubetriebsrechnung (kaufmännische Sicht) müssen einander zugeordnet werden.
  • In der Praxis bedeutet das: Mehrere technische Kostenarten laufen häufig auf eine kaufmännische Kostenart (n:1-Verhältnis).

Nur so sind aussagekräftige Soll-/Ist-Vergleiche möglich. Unternehmen sollten dies in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe abstimmen und verbindlich festlegen.

Fazit

Erst die Verknüpfung von Kalkulation und Baubetriebsrechnung schafft Transparenz und Steuerungsfähigkeit. Wer Einzelkosten klar definiert, BGK und AGK sauber abgrenzt und die Kostenartenstrukturen harmonisiert, erkennt Abweichungen rechtzeitig und kann Projekte zuverlässig zum Erfolg führen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Kalkulation und Baubetriebsrechnung?

Die Kalkulation ermittelt die voraussichtlichen Kosten und Preise vor Auftragserteilung, die Baubetriebsrechnung dokumentiert die tatsächlich entstandenen Kosten während des Projekts.

Warum sind BGK und AGK wichtig?

BGK fallen direkt für die Baustelle an, AGK betreffen das gesamte Unternehmen. Nur durch ihre richtige Abgrenzung werden Projektergebnisse vergleichbar.

Was bringt eine Vertragskalkulation?

Sie bildet die vertragliche Ausgangslage nach Auftragserteilung ab und ist die Grundlage, um Nachträge sauber zu begründen.

Welche Rolle spielt die Arbeitskalkulation?

Sie konkretisiert die Angebots- und Vertragskalkulation, setzt Zielkosten und dient als Prognoseinstrument bis zum Bauende.

Wie können Unternehmen Kalkulation und Rechnungswesen harmonisieren?

Durch eine abgestimmte Kostenartenstruktur und feste Zuordnungsregeln. So wird ein echter Soll-/Ist-Vergleich möglich.

Quellen:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie / Zentralverband des Deutschen Baugewerbes: KLR Bau – Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen, 8. Auflage, 2016.

DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ (aktuelle Fassung: 2018-12), Deutsches Institut für Normung.

VOB 2019, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).