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Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023
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Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023

Im April 2023 trat die letzte Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe in Kraft. Nach den Erhöhungen im November 2021 und April 2022 profitieren Beschäftigte nun erneut von höheren Löhnen und Ausbildungsvergütungen. Diese Anpassungen sind Teil des letzten vereinbarten Tarifpakets und gelten bis Ende März 2024.

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Überblick über die Tarifanpassungen

Die dritte und letzte Stufe des Tarifpakets bringt für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe spürbare Verbesserungen. Die Anpassungen gleichen unter anderem den Wegfall der Wegezeitenentschädigung aus und stärken die Einkommen in einer wirtschaftlich angespannten Zeit.‍

Details zu den Lohn- und Ausbildungsvergütungen

Ab April 2023 gelten folgende Erhöhungen:

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
  • Ausbildungsvergütungen West: +15,00 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütungen Ost: +25,00 € (1. Ausbildungsjahr) und +35,00 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Diese Tarifanpassungen knüpfen an die Vereinbarungen der Vorjahre an und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024. Wie bereits im Beitrag von März 2022 erwähnt, dienen diese Erhöhungen als Ausgleich für den Wegfall der Wegezeitenentschädigung (0,5 % des Stundenlohns). Details dazu finden Sie im Blogbeitrag: Neuregelung der Wegezeitentschädigung in Baubetrieben ab 01.01.2023.‍

Einmalzahlung im Mai 2023

Zusätzlich zur Lohnerhöhung ist für Mai 2023 eine Einmalzahlung von 450 Euro vorgesehen. Diese gilt für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere im Tarifgebiet West und stellt einen weiteren finanziellen Ausgleich für die Beschäftigten dar.

Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen
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Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen

„Es wird 2023 wieder eine Neubauförderung geben“, kündigte Christina-Johanne Schröder, MdB und Grünen-Baupolitikerin, beim BDF-Talk (Bundesverband Deutscher Fertigbau) an. Die Förderung soll vor allem jungen Familien den Schritt ins Eigenheim erleichtern und könnte damit die Nachfrage nach Bauleistungen ankurbeln. Fachleute sehen darin einen wichtigen Impuls gegen die aktuell rückläufigen Auftragseingänge in der Bauwirtschaft.

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Hintergrund der geplanten Neubauförderung

Die aktuelle Neubauförderung „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitssiegel läuft am 31.12.2022 aus. Steigende Bauzinsen und das Ende bestehender Programme haben zu Verunsicherung geführt. Die neue Förderung soll eine Milliarde Euro pro Jahr bereitstellen und den klimafreundlichen Wohnungsbau stärken.

Reaktionen aus der Baubranche

BDF-Präsident Mathias Schäfer betonte, dass steigende Bauzinsen in Kombination mit unsicherer Förderung eine kritische Mischung darstellen. Eine Arbeitsgruppe des Bauministeriums entwickelt daher ein neues Förderkonzept, um Planungssicherheit für Bauherren und Unternehmen zu schaffen.

Geplante Maßnahmen und Fördersummen

Vor allem klimafreundliche Ein- und Zweifamilienhäuser in Holz-Fertigbauweise sollen gefördert werden. Mit einer Milliarde Euro jährlich will die Bundesregierung den Bau nachhaltiger und energieeffizienter Neubauten unterstützen.

Ergänzende Schritte: Musterbauordnung und Sanierungsförderung

Zusätzlich ist eine Novellierung der Musterbauordnung geplant, um Neubauten zu vereinfachen und nachhaltiger zu gestalten. Dazu gehören eine Holzbau-Strategie, vereinfachte Verfahren für Ausschreibung, Vergabe und Genehmigung beim seriellen Bauen sowie Maßnahmen zur Förderung von Sanierungen.

Für die Sanierung energetisch schlechter Gebäude stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 13 Milliarden Euro bereit. Um Abrisse und Neubauten von maroden Gebäuden zu ermöglichen, sollen zudem neue Recycling-Methoden für Baumaterial entwickelt werden.

Steuerliche Anreize für Bauherren

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) wird für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Wohnungen von zwei auf drei Prozent angehoben. Zusätzlich gibt es eine Sonder-AfA nach § 7b EStG von fünf Prozent für neu geschaffene Mietwohnungen im Standard „Effizienzhaus 40“. Diese Maßnahmen sollen Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver machen.

Fazit

Die geplante Neubauförderung 2023 bietet Bauinteressierten und Bauunternehmen neue Chancen. Mit finanzieller Unterstützung, steuerlichen Anreizen und vereinfachten Bauverfahren will die Bundesregierung den Wohnungsbau beleben und klimafreundliche Bauweisen fördern. Gleichzeitig zeigt die Initiative, dass auch Recycling- und Nachhaltigkeitsaspekte stärker in den Fokus rücken.

Wegezeitentschädigung im Bau: neue Regeln & Sätze ab 2023
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Wegezeitentschädigung im Bau: neue Regeln & Sätze ab 2023

Die Wegezeitentschädigung in Baubetrieben wurde zum 1. Januar 2023 neu geregelt. Der bisherige Zuschlag von 0,5 % auf den Tariflohn entfällt. Stattdessen gelten neue, klar gestaffelte Regelungen, die sich nach Entfernung und Einsatzart unterscheiden. In diesem Artikel erfahren Sie die Details zu den neuen Sätzen und steuerlichen Besonderheiten.

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Hintergrund der Neuregelung

Der Zuschlag von 0,5 % auf den Tariflohn, der bisher als Wegezeitentschädigung gezahlt wurde, entfällt seit dem 01.01.2023. Stattdessen gelten ab diesem Datum neue Regelungen, die die tatsächlichen Fahrt- und Abwesenheitszeiten der Beschäftigten stärker berücksichtigen.

Baustellen mit täglicher Rückkehr (§ 7 Nr. 3.2 BRTV)

Für Arbeitnehmer*innen, die täglich nach Hause zurückkehren, gilt:

  • Abwesenheit über 8 Stunden (ausschließlich beruflich): 6 € Verpflegungszuschuss
  • Ab 01.01.2024:
    • über 50 km Entfernung: 8 €
    • über 75 km Entfernung: 9 €
    • bei regulärer Abwesenheit (unter 50 km): 7 €

Baustellen ohne tägliche Heimfahrt (§ 7 Nr. 4 BRTV)

Hier erfolgt die Wegezeitentschädigung nach Entfernung:

  • Mehr als 75 km bis 200 km: 9 €
  • Mehr als 200 km bis 300 km: 18 €
  • Mehr als 300 km bis 400 km: 27 €
  • Über 400 km: 39 €

Maximal zwei Entschädigungen pro Kalenderwoche sind zu zahlen.

Steuerliche Behandlung der Zuschüsse

  • Verpflegungszuschüsse (bei täglicher Rückkehr) können während der ersten 3 Monate am selben Einsatzort steuerfrei gezahlt werden.
  • Wegezeitentschädigungen sind immer steuerpflichtig.

Fazit

Die neue Regelung schafft mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergütung von Fahrtzeiten. Baubetriebe sollten ihre Lohnabrechnungssysteme und internen Prozesse anpassen, um die korrekten Sätze ab 2023 bzw. 2024 anzuwenden.

Inflationsausgleichsprämie: Steuerfrei für Baubetriebe bis Ende 2024
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Inflationsausgleichsprämie: Steuerfrei für Baubetriebe bis Ende 2024

Zur Abmilderung der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise hat der Bund eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Zwischen 1. Oktober 2022 und 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen.

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Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können entsprechende Regelungen vorsehen. Soweit keine tarifliche Vorgabe besteht, liegt die Zahlung im Ermessen des Arbeitgebers.

Für Baubetriebe bietet diese Regelung gleich mehrere Vorteile: Sie können ihre Mitarbeitenden spürbar entlasten, ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen, solange die Gesamtsumme von 3.000 Euro nicht überschritten wird. Wichtig ist eine klare Dokumentation der Zahlung, damit diese im Falle einer Betriebsprüfung nachvollziehbar bleibt.

Auch für kleinere Bauunternehmen ist dies eine unkomplizierte Möglichkeit, Fachkräfte zu binden und die Mitarbeitermotivation in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu stärken.

Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade
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Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade

Die Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen immer relevanter. Auch im Baugewerbe sind die Anforderungen gestiegen: Neben gesetzlichen Vorgaben sorgen neue Urteile und strengere Dokumentationspflichten für mehr Bürokratie. Gleichzeitig kämpfen Lohnbüros mit unvollständigen Stundenzetteln und zeitintensiver Nachbearbeitung. Eine digitale Zeiterfassung kann hier Abhilfe schaffen – effizient, sicher und gesetzeskonform.

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Gesetzliche und tarifliche Grundlagen

Bislang waren Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit zu erfassen.
Zusätzlich verschärfte das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflichten für:

  • Geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 SGB IV)
  • Arbeitgeber in Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), darunter das Baugewerbe und die Gebäudereinigung

Für diese Branchen gilt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Bisherige Pflichten zur Arbeitszeiterfassung

  • Schriftliche oder digitale Erfassung ist bisher erlaubt.
  • Die Aufzeichnungen müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
  • Arbeitgeber sind für die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich und müssen sie bei Prüfungen vorlegen können.

Urteile von EuGH und BAG: Neue Anforderungen

EuGH-Urteil (Mai 2019)
Unternehmen müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten (EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG).

BAG-Urteil (13.09.2022)
Bestätigt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Branche.

BMAS-Gutachten
Aktuelle deutsche Regelungen erfüllen die EU-Vorgaben nicht vollständig, eine gesetzliche Neuregelung ist in Arbeit.

Aktueller Stand für die Baubranche

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) konnte 2022 verhindern, dass eine verpflichtend elektronische und manipulationssichere Zeiterfassung auf allen Baustellen sofort eingeführt wurde.
Für Bauunternehmen gilt daher weiterhin:

  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches System zu nutzen.
  • Die Dokumentation kann aktuell auch noch schriftlich erfolgen.

Allerdings ist absehbar, dass die Politik mittelfristig eine verbindliche digitale Lösung fordern wird.

Warum digitale Zeiterfassung für Baubetriebe sinnvoll ist

Papierhafte Stundenzettel führen häufig zu:

  • unleserlichen Einträgen
  • fehlenden Angaben
  • Verzögerungen im Lohnbüro
  • zusätzlichem Verwaltungsaufwand

Digitale Systeme bieten deutliche Vorteile:

  • Kostensparend und papierlos
  • Tagesaktuelle Daten
  • Sicher und manipulationsgeschützt
  • Orts- und zeitunabhängig verfügbar
  • Weniger Fehler und Nacharbeiten
  • Effizientere Workflows

Empfehlung: Mobile Lösungen für das Baugewerbe

Experten raten, mobile Zeiterfassungssysteme einzusetzen, die speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnitten sind.‍

Vorteile solcher Lösungen:

  • Erfassung der Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle
  • Integration von Bautagesberichten mit Fotos und Wetterdaten
  • Automatische Schnittstellen ins Lohnbüro
  • Präzise Verwaltung von Abwesenheiten und Urlaubszeiten
  • Reduzierung des manuellen Eingabeaufwands
  • So wird die Zeiterfassung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zu einem echten Effizienzfaktor.

Fazit

Die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung werden strenger – und eine digitale Lösung ist bereits jetzt die beste Vorbereitung auf kommende Änderungen.

Digitale Systeme sparen Zeit, senken Fehlerquoten und machen Lohnabrechnungen einfacher. Wer frühzeitig umstellt, sichert sich einen klaren Vorteil.

Quellen

‍Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – § 16 Aufzeichnungspflicht

‍‍Mindestlohngesetz (MiLoG)‍

‍Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

‍‍Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-55/18)

‍‍BMJV, SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit‍‍

BMI, Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung‍‍

BMAS, Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Digitalisierung im Bauwesen: Wo Deutschland steht und was fehlt
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Digitalisierung im Bauwesen: Wo Deutschland steht und was fehlt

BIM, künstliche Intelligenz (KI), das Internet of Things (IoT) und andere digitale Tools revolutionieren die Bauwirtschaft. Viele Prozesse werden automatisiert, schneller und kosteneffizienter. Doch: Während Länder wie Norwegen, die USA oder Großbritannien große Fortschritte machen, bleibt Deutschland im internationalen Vergleich zurück. Dieser Artikel zeigt, wo Deutschland aktuell steht, warum es beim digitalen Bauen Nachholbedarf gibt und welche Schritte dringend nötig sind.

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Deutschland im internationalen Vergleich

Internationale Vorreiter wie Norwegen, USA oder Großbritannien setzen seit Jahren auf digitale Bauprozesse. Deutschland hingegen investiert vergleichsweise wenig in digitale Technologien. So wenig, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinen Standardstatistiken lange keine eigenen Zahlen für die Bauwirtschaft ausgewiesen hat.

Ein wichtiger Grund für die Zurückhaltung: Viele Unternehmen halten an bewährten analogen Verfahren fest, die jahrzehntelang zuverlässig funktioniert haben. Diese „eingefahrenen“ Strukturen erschweren es, sich auf neue Arbeitsweisen einzulassen.

Building Information Modeling (BIM) in Deutschland

BIM gilt als Schlüsseltechnologie für das digitale Bauen.

  • Seit 2017 ist BIM für Bundesinfrastrukturprojekte mit einem Volumen von über 100 Mio. € verpflichtend.
  • Seit 2020 müssen alle neu zu planenden öffentlichen Infrastrukturprojekte des Bundes BIM einsetzen.

Laut aktuellen Branchenumfragen nutzen rund 70 % der größeren Bauunternehmen BIM, meist auf Level 2. Das bedeutet: fortgeschrittene Zusammenarbeit, aber noch keine durchgängige Modellnutzung über alle Beteiligten hinweg.

Kleine Planungsbüros und Baubetriebe sind bisher oft außen vor. Um die BIM-Nutzung flächendeckend zu etablieren, müsste BIM auch für kleinere Projekte verbindlicher werden und Level 3 (vollständig vernetzte Zusammenarbeit aller Akteure) erreichen – so wie es in Großbritannien bereits Standard ist.

Künstliche Intelligenz: Chancen und Skepsis

KI kann im Bauwesen u. a. Planungsfehler reduzieren, Bauzeiten verkürzen oder Wartungsbedarf vorausschauend erkennen. Länder wie die USA oder asiatische Märkte setzen sie bereits intensiver ein.
In Deutschland gibt es jedoch große Vorbehalte:

  • Datenschutz und Arbeitssicherheit müssen geklärt sein, bevor KI eingesetzt wird.
  • Skepsis gegenüber Überwachung und ethische Fragen bremsen den Einsatz.
  • Popkulturelle Science-Fiction-Narrative (z. B. I, Robot oder Matrix) verstärken Unsicherheiten.

Dabei ist KI kein Selbstläufer: Auch automatisierte Prozesse müssen von Menschen überwacht werden. Richtig eingesetzt kann KI Sicherheit und Effizienz erhöhen, statt Risiken zu schaffen.

Kultureller Wandel statt Technikproblem

Technisch sind viele Lösungen längst verfügbar – BIM, IoT-Plattformen, digitale Baustellenplanung oder Cloud-Tools sind erprobt. Die größte Hürde ist ein mentaler Wandel:

  • Standardisierung ist notwendig, damit digitale Prozesse rechtssicher und praktikabel werden.
  • Politik und Förderprogramme müssen mittelständische Betriebe stärker unterstützen (z. B. über Förderungen wie go-digital).
  • Unternehmen sollten Mitarbeitende einbeziehen, Ängste abbauen und Qualifizierungsmaßnahmen anbieten.

Nur wenn sowohl Rahmenbedingungen als auch Unternehmenskultur stimmen, kann Deutschland im internationalen Vergleich aufholen.

Fazit

Die Digitalisierung im Bauwesen ist kein Trend, sondern längst Realität. Technische Lösungen wie BIM oder KI sind verfügbar – entscheidend ist, dass Unternehmen bereit sind, alte Muster zu hinterfragen und neue Wege zu gehen. Politik und Verbände sollten den Wandel unterstützen, damit auch kleine und mittelständische Betriebe von der digitalen Transformation profitieren können.

Quellen

PlanRadar – BIM-Statistik und Marktübersicht 2023

‍‍BMWK – go-digital Förderprogramm‍‍

Bundesministerium für Digitales und Verkehr – Stufenplan Digitales Planen und Bauen

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