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Baubranche
Zwischen Baustelle und Büro: Fachbeiträge zu Abläufen, Vorschriften und Software für Bauunternehmen.

Digitale Buchhaltung im Tiefbau: Ein Praxisbeispiel aus Berlin
Seit über einem Jahrhundert steht die Carl Zauber Tiefbau GmbH in Berlin für Qualität und Zuverlässigkeit im Rohrleitungs- und Tiefbau. Heute verbindet das Familienunternehmen Tradition mit Innovation – und zeigt, wie digitale Buchhaltung und automatisierte Rechnungsprozesse die Effizienz im Bauwesen entscheidend steigern können. Mit Lösungen von Suiteify, ehemals Suiteify, hat Carl Zauber seine Finanzprozesse modernisiert, vereinfacht und transparenter gemacht – von der Baustelle bis zur Abrechnung.
Die Herausforderung: Hohe Anforderungen an die Finanzbuchhaltung
Gegründet 1921 in Berlin-Charlottenburg und heute mit Sitz in Schönefeld, beschäftigt Carl Zauber rund 150 Mitarbeitende. Zu den wichtigsten Kunden zählen öffentliche Auftraggeber wie die Berliner Wasserbetriebe und verschiedene Tiefbauämter.
Typisch für die Branche arbeitet das Unternehmen häufig in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit anderen Baufirmen – eine Konstellation, die besondere Anforderungen an die Buchhaltung stellt. „Um Rechnungen und Zahlungsströme in Arbeitsgemeinschaften sauber abzubilden, müssen wir eine Teambuchhaltung führen. Unsere Firma stellt dann Rechnungen an die ARGE, die diese wiederum an den Auftraggeber weiterleitet“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak, Prokuristin und Mitglied der Geschäftsleitung.
Die Lösung: Flexible digitale Buchhaltung
Carl Zauber arbeitet bereits seit 1991 mit Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify. Was damals als DOS-Anwendung begann, ist inzwischen zu einer individuell angepassten Lösung für die digitale Buchhaltung im Tiefbau geworden. Gemeinsam mit dem langjährigen Berater Lothar Jeck wurde das System schrittweise an die komplexen Anforderungen des Bauunternehmens angepasst.
„Wir müssen Kostenstellen, Baustellen und Kostenträger exakt nachvollziehen können. Daher war es uns von Anfang an besonders wichtig, diese detailliert auswerten zu können“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak. „Die Software ermöglicht es uns, jede Baustelle individuell abzubilden – vom ersten Spatenstich bis zur Endabrechnung.“ Lothar Jeck ergänzt: „Im Tiefbau hängt wirtschaftlicher Erfolg stark von Transparenz ab. Eine flexible Kostenrechnung ist daher ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.“

Komplexe Abrechnungen einfach gelöst
Besonders anspruchsvoll im Bauwesen ist die Abrechnung nach § 13b UStG, die bei Bauleistungen eine Nettofakturierung erfordert. Für Carl Zauber kommen weitere Ebenen hinzu, weil Leistungen über die ARGE brutto weiterverrechnet werden müssen. „Eine Ausgangsrechnung kann mehrere Folgerechnungen nach sich ziehen – jeweils mit unterschiedlichen Mandantenbezügen“, so Lothar Jeck. Dank individuell programmierter Erweiterungen auf Basis der Software kann das Unternehmen diese Abläufe heute automatisiert und rechtssicher abwickeln.

Digitales Rechnungseingangsmanagement: Papierlos von der Baustelle bis zum Büro
Mit der Einführung einer digitalen Rechnungseingangsverarbeitung (REV) und eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) hat Carl Zauber einen weiteren Schritt in Richtung papierloses Arbeiten gemacht. Eingehende Rechnungen werden nun automatisch digital erfasst und dem zuständigen Bauleiter zugewiesen. „Früher sortierten wir jede eingehende Rechnung in physische Fächer für die jeweiligen Bauleiter. Heute läuft der gesamte Prozess digital, sodass wir jederzeit eine vollständige Übersicht über den Status haben“, schildert Branka Schwarzlow-Pecak.
Für die Bauleiter bedeutet das: Sie können Rechnungen nun direkt auf der Baustelle prüfen und freigeben – egal, ob sie sich im Baucontainer, im Homeoffice oder unterwegs befinden. Mobiles Arbeiten wird damit zum Standard.
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E-Rechnung im Bauwesen
Auch die E-Rechnung ist für das Tiefbauunternehmen ein zentrales Thema. „Das Problem ist, dass unsere behördlichen Kunden solche Rechnungen möglicherweise noch gar nicht entgegennehmen können. Eine Bauakte enthält schließlich nicht nur eine Rechnung, sondern auch Aufmaße, Bauzeichnungen und Pläne. Wie diese umfangreichen Anhänge digital übermittelt werden können, ist derzeit noch unklar“, sagt Branka Schwarzlow-Pecak. Lothar Jeck ergänzt: "Entscheidend wird sein, Lösungen zu entwickeln, die die spezifischen Anforderungen der Bauwirtschaft bereits im Standard berücksichtigen – sowohl im Rechnungswesen als auch im Personalwesen.“.
Fazit
Die Carl Zauber Tiefbau GmbH ist ein Beispiel dafür, wie mittelständische Bauunternehmen durch digitale Buchhaltung ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Flexibilität, Transparenz und Prozessklarheit bilden so das Fundament erfolgreicher Bauprojekte – digital wie analog.
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WEITERE ARTIKEL

Bau, Robot – Wie KI die Bauwirtschaft schon heute verändert
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr: Ob in der Medizin, bei Pflegerobotern in Japan oder in vollautomatisierten Hotels – KI-Systeme haben sich in vielen Branchen etabliert. Auch die Bauwirtschaft kann enorm von diesen Technologien profitieren. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Kostendruck bietet KI die Chance, Prozesse zu optimieren, Ressourcen zu sparen und Projekte transparenter zu gestalten. Doch welche Anwendungen sind bereits Realität und welche Visionen bleiben noch Zukunftsmusik?
KI zwischen Fakten und Fiktion
Wer sich mit KI befasst, stößt schnell auf den Turing-Test – ein Verfahren, mit dem geprüft wird, ob eine Maschine eigenständig denken kann. Popkulturelle Werke wie I, Robot, Blade Runner oder Der 200-Jahre-Mann stellen die Frage, ob Roboter irgendwann nicht mehr von Menschen zu unterscheiden sind. So weit sind wir zwar noch nicht, doch der technologische Fortschritt schreitet rasant voran.
In Japan kommen bereits Pflegeroboter zum Einsatz, und es gibt Hotels, die komplett von KI gesteuert werden. Microsoft nutzt KI-Systeme sogar zur Krebserkennung. Die Möglichkeiten scheinen gigantisch. Ob jedoch zweibeinige Roboter mit Warnwesten in naher Zukunft ganze Häuser per Knopfdruck bauen, bleibt vorerst eine Vision. Heute konzentriert sich die Nutzung auf systemische KI – also Softwarelösungen ohne physische Gestalt.
Massenarbeit für die KI – Auftritt Pareto
Die Bauwirtschaft profitiert vor allem bei der Auswertung großer Datenmengen und bei Arbeiten mit hohem Wiederholungsgrad von KI. Hier können automatisierte Systeme eine enorme Zeitersparnis bewirken und Fehler minimieren.
Dank des 80/20-Prinzips nach Pareto werden 80 % der Ergebnisse mit nur 20 % des Gesamtaufwands erzielt. KI kann diese ersten 80 % effizient übernehmen. So haben menschliche Fachkräfte mehr Zeit für die verbleibenden 20 % der Aufgaben, die komplexer sind und den größten Einfluss auf den Projekterfolg haben. Ein Beispiel: Die Überprüfung von LV-Positionen ist oft mühsame Wiederholungsarbeit – ideal für KI-gestützte Mustererkennung. Mitarbeitende können sich so auf wertschöpfende Aufgaben konzentrieren.
Potenzial der KI in der Bauwirtschaft
Die Digitalisierung eröffnet der Bauwirtschaft enorme Möglichkeiten. Viele Szenarien sind bereits Realität: KI-unterstützte Baukalkulationen, wie sie etwa in Suiteify Operations Construction genutzt werden, beschleunigen Prozesse und erhöhen die Genauigkeit. Künftig könnten noch mehr Bereiche – von der Planung über die Baustellenlogistik bis hin zur Qualitätskontrolle – von künstlicher Intelligenz profitieren. Welche Entwicklungen noch kommen, bleibt spannend. Sicher ist: KI wird ein entscheidender Treiber für Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit in der Bauwirtschaft sein.

Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld
Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen 2021 im Bauhauptgewerbe drohte ein bundesweiter Baustellenstreik. Erst ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren brachte eine Einigung. Das Ergebnis: Verbesserungen bei Wegegeld, Löhnen und Sonderzahlungen. Hier finden Sie alle wichtigen Details des Schlichterspruchs.
Hintergrund: Warum es zur Schlichtung kam
Die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe blieben 2021 zunächst ohne Ergebnis. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung für Fahrzeiten zur Baustelle (Wegegeld).
Um einen großflächigen Streik zu vermeiden, wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Nach vier intensiven Verhandlungstagen legte der Schlichter eine Einigung vor.
Kernpunkte des Schlichterspruchs
- Verbesserungen bei Wegegeld
- Lohnerhöhungen in mehreren Stufen
- Einführung von Corona-Prämien für Beschäftigte und Auszubildende
- Planung weiterer Anpassungen bis 2022
Lohnerhöhungen und Corona-Prämien im Überblick
Zum 01.11.2021
- Entgelterhöhung West: +2,00 %
- Entgelterhöhung Ost: +3,00 %
- Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
- Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Zum 01.12.2021
- Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Bis spätestens 01.01.2022
- Corona-Prämie West: 500 €
- Corona-Prämie Ost: 220 €
- Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Hinweis: Die Corona-Prämie ist steuerfrei, wenn sie spätestens bis 31.03.2022 gezahlt wird und der Steuerfreibetrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft ist. Andernfalls ist sie als Bruttobetrag zu versteuern.
Zum 01.03.2022
- Einmalzahlung Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Zum 01.04.2022
- Entgelterhöhung West: +2,20 %
- Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
- Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
- Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)
Zum 01.05.2022
- Einmalzahlung West: 400 €
Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte
Der Schlichterspruch brachte eine Lohnsteigerung in mehreren Stufen, steuerfreie Corona-Prämien und eine klare Regelung zum Wegegeld. Für Arbeitgeber bedeutet das Planungssicherheit bei den Personalkosten, während Arbeitnehmer von höheren Nettoleistungen profitieren.
Fazit
Der Schlichterspruch 2021 beendete eine drohende Tarifkrise im Bauhauptgewerbe und brachte deutliche finanzielle Verbesserungen für Beschäftigte.
Einen aktuellen Überblick über kommende Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Beitrag.

Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife
Mit dem vorübergehenden Abbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe bestand die Gefahr eines bundesweiten Streiks. Dank eines Schlichterspruchs konnte jedoch eine Einigung erzielt und ein Stillstand auf Baustellen verhindert werden. Nachdem die Tarifverhandlungen zunächst ergebnislos blieben, war die Schlichtung die letzte Möglichkeit, einen umfassenden Baustellenstreik abzuwenden. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung der Arbeitnehmer für die Fahrt zur Baustelle. Nach vier Tagen intensiver Gespräche steht nun das Ergebnis fest.
Neue Wegezeitentschädigung ab 2023
Ab 01.01.2023 entfällt der bisherige Zuschlag der Wegezeitentschädigung von 0,5 %. Stattdessen tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Entschädigung für Wegezeiten neu strukturiert.
Höherer Verpflegungszuschuss ab 2024
Ab 01.01.2024 wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Diese Anpassung soll die gestiegenen Kosten für Bauarbeiter ausgleichen.
Tarifliche Lohnerhöhungen bis 2024
In einem 3-stufigen Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.03.2024 steigen die Tariflöhne:
- Westen: + 6,2 %
- Osten: + 8,5 %
Zusätzlich erhalten Beschäftigte:
- Westen: Einmalzahlungen von 400 € (Mai 2022) und 450 € (Mai 2023)
Corona-Prämie für Bauhauptgewerbe
Die Corona-Prämie beträgt:
- Westen: 500 €
- Osten: 220 €
Die Auszahlung erfolgt mit dem Lohn für Januar 2022.
Laufzeit des Tarifvertrags
Der neue Tarifvertrag gilt für 33 Monate und endet am 31. März 2024.

Bauen 2030 – Digitalisierung und Zukunft der Bauwirtschaft
Die Bauwirtschaft wird grüner, die Bauwirtschaft wird digitaler, die Bauwirtschaft wird moderner. Vorausschauende Planungsmodelle, KI-Auslagerung von Angebotsposten, automatisierter Abgleich von Dokumenten – all das sind Vorgänge, die durch die Digitalisierung im Baugewerbe vorangetrieben werden. Gerade in der Baubranche bieten sich diese Entwicklungen an. Bauunternehmen müssen die Zeit nutzen, um die Digitalisierung konsequent voranzutreiben und auch im Jahr 2030 erfolgreich im Markt bestehen zu können.
Modernisierung der Bauwirtschaft – Survival of the fittest
Das erste deutsche Haus aus dem 3D-Drucker ist zwar teurer als ein herkömmliches Gebäude, die dahinterstehende Innovation darf aber nicht verkannt werden. Und obwohl analoge Prozesse nie ganz aus dem Baugewerbe verschwinden werden, ist eine digitale Erweiterung und Optimierung längst unverzichtbar. Trotzdem haben noch nicht alle Unternehmen eine entsprechende Umstellung eingeleitet, um bis Bauen 2030 das Ziel des digitalisierten Bauunternehmens zu erreichen.
Gerade in der Geschäftsleitung sollte klar sein: Eine Neuorientierung und Umstrukturierung gelingt nicht von heute auf morgen, sondern braucht Zeit. Der 31. Dezember 2029 – ein Montag – ist eindeutig zu spät, um sich über die Zukunft Bauwirtschaft Gedanken zu machen. Veränderungen müssen jetzt eingeleitet werden, um mit anderen Unternehmen Schritt zu halten, die bereits in der Umsetzung sind.
Bauen 2030 – attraktiv und effizient
Aber was bedeutet Bauen 2030 eigentlich? Kurz gesagt: Effizienz durch Prozessoptimierung.
- Diese Effizienz gleicht den aktuellen Fachkräftemangel am Bau aus, indem Prozesse verschlankt und überflüssige Schritte vermieden werden.
- Gleichzeitig macht die Modernisierung das Baugewerbe attraktiver für neue Fachkräfte, die sich einen zeitgemäßen Arbeitsplatz wünschen.
Die Attraktivität einer Branche steht und fällt mit der Anwendung moderner digitaler Tools – auch im Hinblick auf nachhaltige und umweltfreundliche Maschinennutzung. Solche Anwendungen optimieren Abläufe und erhöhen die Strukturiertheit. Daraus entsteht ein bewussterer Umgang mit Ressourcen, der zum Beispiel die Gefahr von Verschwendung oder „Restposten“ auf der Baustelle senkt.
Digitalisierungsstrategie – Orientierung an Branchen-Pionieren
Die Vorteile einer rechtzeitigen Digitalisierung im Bau sind klar. Doch wie kommen Unternehmen dorthin? Viele stoßen an ihre Grenzen, weil sie sich entweder zu wenig oder zu viel aufbürden.
Die vielversprechendste Strategie: Orientierung an Branchen-Pionieren, die bereits erste Digitalisierungspläne umsetzen. Wer dem Ziel Bauen 2030 folgen will, sollte deren Beispiele studieren, daraus eigene Pläne entwickeln und entsprechende Umstrukturierungen vorskizzieren.
Steht der Digitalisierungsplan, lässt er sich nach und nach in kleineren Projekten umsetzen. So etabliert sich der Gedanke der Digitalisierung in den firmeninternen Prozessen, ohne die Belegschaft zu überfordern. Denn am Ende hängt alles von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab: Akzeptanz und Verständnis sind das A und O. Digitalisierung ist weniger eine Softwarefrage als eine Kopfsache.
Der Weg dahin: schrittweises Heranführen, Schulungen zu Programmen, Cloud-Nutzung, Training im Umgang mit neuen Tools. Im Idealfall werden Ideen zunächst verstanden, dann gelernt und schließlich akzeptiert.
Besser heute als morgen – „Für Alles werde alles frisch gewagt“
Genau deswegen gilt: Lieber heute als morgen mit dem Umdenken beginnen. Digitalisierung ist ein großes Boot – und jedes Mitglied des Unternehmens sitzt an einem eigenen Ruder. Nur wenn alle auf Augenhöhe koordiniert arbeiten, kommt das Boot voran.
Jeder Ruderschlag zählt. Eine allgemeingültige Antwort auf das „Wie?“ gibt es nicht. Jede Digitalisierungsstrategie im Baugewerbe ist individuell, mit Chancen und Risiken. Was bleibt: Digitalisierung ist ein langwieriger Prozess, der nicht durch einen Knopfdruck abgeschlossen ist.
Auch wenn das Baugewerbe 2030 weiterhin auf das analoge Handwerk setzt, muss die Digitalisierung als neues Zeitalter ernst genommen werden. Nur so verhindert die Branche, dass das Schiff der Bauwirtschaft auf dem analogen Riff strandet.

Corona-Konjunkturpaket: Chancen für Bauunternehmen im Überblick
Am 3. Juni 2020 beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein 130-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket, das die Wirtschaft in und nach der Corona-Krise stärken soll. Doch welche der insgesamt 57 Maßnahmen sind für Bauunternehmen besonders relevant – und wie wirken sie sich in der Praxis aus? Wir geben einen Überblick, worauf Betriebe im Baugewerbe achten müssen.
Ziel des Corona-Konjunkturpakets
„Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ lautet das Motto auf der Webseite der Bundesregierung. Ziel des Pakets ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. Man wolle „mit Wumms“ aus der Krise herauskommen, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Auch die Baubranche soll von diesen Maßnahmen profitieren.
Überbrückungshilfen für Bauunternehmen
Ein zentraler Bestandteil sind Überbrückungshilfen. Sie sollen Umsatzausfälle ausgleichen und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen:
- Staatshilfen für Juni, Juli und August 2020 in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro
- Voraussetzung: Umsatzrückgang von mindestens 60 % im April/Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr
- Erstattung von maximal 150.000 Euro für drei Monate
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: maximal 9.000 Euro
- Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: maximal 15.000 Euro
Diese Beträge sollen nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.
Mehrwertsteuersenkung: Auswirkungen auf die Baubranche
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer:
- Gültig vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
- Regelsteuersatz: von 19 % auf 16 %
- Ermäßigter Steuersatz: von 7 % auf 5 %
- Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats
Für die Bauwirtschaft ist entscheidend, wann die Leistung erbracht wird, nicht wann Rechnung oder Zahlung erfolgen. Auch Teilleistungen sind betroffen. Anzahlungen bleiben mit 19 % besteuert, werden aber bei der Schlussrechnung korrigiert.
Ermäßigter Steuersatz und Rechnungsstellung
Für Eingangsrechnungen gilt: Alle Umsätze zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 müssen mit den reduzierten Steuersätzen ausgewiesen werden.
Wichtig: Verträge, die als Rechnungen dienen und konkrete Steuerbeträge ausweisen, müssen angepasst werden.
Anpassungen in Finanzbuchhaltungssystemen
Finanzbuchhaltungssysteme (FiBu) benötigen technische Anpassungen:
- Neue Steuerkennzeichen anlegen
- Umsatzkonten mit Steuerautomatik ergänzen
- Kontrolle bestehender Steuer-Schlüssel
Nur so lassen sich die Änderungen korrekt abbilden.
Weitere steuerliche Maßnahmen
Das Konjunkturpaket enthält auch weitere steuerliche Änderungen, die für Bauunternehmen relevant sein können:
- Verlustrücktrag für 2020/21: auf 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) erhöht
- Möglichkeit einer Corona-Rücklage bereits für 2019
- Einführung einer degressiven AfA (max. 25 %) für bewegliche Wirtschaftsgüter (2020/21)
- Erhöhte Gewerbesteueranrechnung: Vierfacher Gewerbesteuermessbetrag
- Verdopplung des Gewerbesteuerfreibetrags bei Hinzurechnungen von 100.000 auf 200.000 Euro
- Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen, vor allem für Start-ups
- Ausbildungsprämien (2.000–3.000 Euro) für KMU
Fazit
Das Corona-Konjunkturpaket ist komplex, bietet aber auch für die Bauwirtschaft wichtige Chancen. Von Überbrückungshilfen über steuerliche Entlastungen bis hin zur Mehrwertsteuersenkung – Bauunternehmen sollten die Maßnahmen genau prüfen und ihre internen Prozesse rechtzeitig anpassen. Suiteify unterstützt Sie dabei mit praxisnahen Lösungen.
Dies ist natürlich nur ein Teil der Maßnahmen, die der Koalitionsausschuss beschlossen hat. Sobald es weitere Informationen dazu gibt – oder Vereinfachungsregeln, damit die Umsetzung beherrschbar bleibt – halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden!

Gesetzliche Grundlagen in der Bau-IT: DSGVO, IT-SiG & TKG erklärt
Arbeit in Deutschland ist auf vielen Ebenen gesetzlich geregelt: von Arbeitszeiten und Urlaub über den Schutz besonderer Personengruppen bis hin zu Arbeitssicherheit, Haftung und Gewährleistung. Auch im Baugewerbe spielen gesetzliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle. Besonders relevant sind dabei die gesetzesrelevanten Themen der Bau-IT, die wir Ihnen in einer kurzen Übersicht vorstellen.
Ein Beispiel, das viele Unternehmen bereits stark gespürt haben: Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 rückte das Thema Datenschutz im Bauunternehmen in den Fokus. Viele Vorgaben galten zwar schon lange – doch mit der DSGVO sind die Strafen drastischer und das öffentliche Interesse an Datenschutz deutlich größer geworden.
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für Bau-IT und Bauunternehmen zusammengestellt:
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) & Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die EU-DSGVO stärkt europaweit die Rechte von Personen, deren Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Da europäisches Recht Vorrang hat, gilt die DSGVO unmittelbar – das BDSG ergänzt und konkretisiert sie auf nationaler Ebene. Für Unternehmen bedeutet das: Beide Gesetze gelten parallel.
Offizielle Texte:
EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679)
BDSG (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)
IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
Seit 2015 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Dienste (wie Suiteify) zum Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen für einen sicheren IT-Betrieb.
Wichtige Punkte:
- Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
- Meldepflichten gegenüber Kunden und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- Nachweis sicherer Prozesse und Systeme
Vollständiger Gesetzestext: IT-Sicherheitsgesetz
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Das Telekommunikationsgesetz regelt die Rechte und Pflichten zwischen Kunden und Anbietern von Telekommunikationsdiensten. Wichtige Aspekte für Bauunternehmen und Dienstleister:
- Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung
- Abhörverbote & Marktregulierung
- Pflichten bei Störungen: Meldepflichten gegenüber dem BSI
- Sperrung von Dienstleistungen wie Internetseiten
Gesetzestext: Telekommunikationsgesetz (TKG)
Fazit: Gesetzliche Grundlagen im Blick behalten
Die Beispiele zeigen: Bauunternehmen und IT-Dienstleister im Bauwesen sind unmittelbar von gesetzlichen Regelungen betroffen – von Datenschutz bis IT-Sicherheit. Wer hier auf dem neuesten Stand bleibt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden und Geschäftspartner.