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Digitalisierung

Wie mittelständische Unternehmen Prozesse digitalisieren – Praxisbeispiele, Erfahrungen und Lösungen.

DMS einsetzen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
ERP & Finance

DMS einsetzen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Dokumentenmanagementsystem, kurz: DMS, hilft Unternehmen, Workflows zu beschleunigen und Kosten zu senken. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Einführung eines DMS erfüllt sein müssen.

5 Min. Lesezeit

Ein Dokumentenmanagementsystem einzusetzen bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wichtige Vorteile: Das DMS beschleunigt die Abläufe und Reaktionszeiten rund um das Handling von Geschäftsdokumenten, es senkt die Druckkosten und den Personalaufwand, und es erleichtert die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Dabei reichen die Aufgaben, die eine DMS-Software übernimmt, vom Import eines Dokuments über die intelligente Verwaltung und Prozesssteuerung bis hin zur rechtssicheren Archivierung.

Was brauchen Sie, um ein Dokumentenmanagementsystem einführen zu können?

  1. Gute organisatorische Vorbereitung
  2. Konkrete Vorstellungen von den gewünschten individuellen Anpassungen
  3. Eine geeignete IT-Infrastruktur

Im Folgenden schauen wir uns die genannten Punkte näher an und geben Empfehlungen dazu.

Warum Sie zuerst Ihre internen Prozesse überprüfen sollten

Wer Geschäftsprozesse digital abbilden möchte, sollte sich die Arbeitsabläufe im Unternehmen kritisch anschauen. Schließlich will man ja nicht aus ineffizienten analogen Prozessen mittels Digitalisierung ineffiziente digitalisierte Prozesse schaffen, sondern echte Verbesserungen erzielen.

Vor allem beim Dokumentenmanagement gibt es in vielen KMU organisatorischen Optimierungsbedarf. Hauptgrund hierfür ist, dass die meisten Abläufe aus einer Zeit stammen, in der Geschäftsdokumente ausschließlich in Papierform per Post kamen. So durchlaufen beispielsweise Eingangsrechnungen in vielen KMU weiterhin einen papierbasierten Freigabeprozess, bevor man sie manuell kontiert, verbucht und abheftet. Ein aufwendiger Prozess, der sich durch ein Dokumentenmanagementsystem in Verbindung mit einer digitalen Eingangsrechnungsverarbeitung erheblich effizienter gestalten lässt.

Mögliche Einsatzszenarien eines DMS

  • Viele Unternehmen starten ihre Nutzung eines DMS damit, dass sie das System zunächst nur für die Ablage und Archivierung von Geschäftsdokumenten einsetzen. Indem sie Eingangsrechnungen nach dem (manuellen) internen Prüf- und Freigabeprozess revisionssicher digital archivieren, erfüllen sie rechtliche Vorgaben (u. a. GoBD) und senken den Ressourcenverbrauch (Archivstellfläche, Druck- und Papierkosten).
  • Ein gehobenes DMS ermöglicht darüber hinaus einen komplett digitalen Dokumenten-Workflow. Damit lässt sich zum Beispiel der Weg von Rechnungen vom Eingang über die Freigabeprozesse bis zur abschließenden Verbuchung in der Finanzbuchhaltung abbilden. Das spart Zeit und Kosten und ermöglicht einen besseren Überblick.

Was Sie vor der Einführung eines DMS klären sollten

Bevor Sie ein DMS auswählen und mit der Einführung beginnen, beantworten Sie sich folgende Fragen:

  • Welche Aufgaben im Dokumentenmanagement sollen durch Digitalisierung automatisiert bzw. effizienter gestaltet werden?
  • Wo lassen sich durch den Einsatz eines DMS im Unternehmen die größten Einsparungen erzielen?
  • Welche Entscheidungsspielräume in Bezug auf die organisatorische Prozessgestaltung gibt es?
  • Wer sind die Beteiligten im Unternehmen?
  • Wer wird den digitalen Prozess überwachen?
  • In welchen Geschäftsprozessen werden die künftig digital verwalteten Dokumente benötigt?

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Warum Sie Ihr DMS individuell anpassen müssen – und wer Ihnen dabei hilft

Nachdem Sie die oben genannten Fragen beantwortet haben, gilt es herauszufinden, welches Dokumentenmanagementsystem die gewünschten Abläufe präzise abbildet. Dabei zeigt sich immer wieder, wie wichtig die Zusammenarbeit mit einem kompetenten DMS-Lösungsanbieter ist. Dessen Erfahrung und Know-how ermöglichen es dem Kunden zu verstehen, an welchen Stellen die Prozesse durch die Einführung eines DMS automatisiert werden können und was das jeweilige System hierzu bietet.

Je nachdem, für welche Ausbaustufe Sie sich entscheiden (nur Archivierung und Ablage oder auch Einführung digitaler Prozesse), muss das DMS mehr oder weniger umfangreich an die spezifischen Abläufe in Ihrem Unternehmen angepasst werden.

Um bei der Abbildung der betrieblichen Abläufe alle Eventualitäten zu berücksichtigen, führt man das DMS (vor allem in der Ausbaustufe digitaler Workflow) idealerweise anhand eines Pilotprozesses ein. Auch hierbei setzt man am besten auf die Expertise eines fachkundigen Partners.

Anbieter von Dokumentenmanagementsystemen verfügen in aller Regel über Projekterfahrung. Dies versetzt sie in die Lage, dem Kunden aufzuzeigen, welche Möglichkeiten zur Strukturierung der Dokumente es gibt. Die Entscheidung darüber, ob es gleich ein digitaler Dokumenten-Workflow oder doch erst einmal lediglich eine Lösung zur Archivierung sein soll, liegt dann natürlich beim Kunden.

Welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Die Performance eines Dokumentenmanagementsystems im Tagesgeschäft hängt nicht nur vom System selbst, sondern auch von der IT-Infrastruktur im Unternehmen ab.

Bestandteile eines DMS

  • Bei einem DMS handelt es sich um eine Client-Server-Installation. Auf der Server-Komponente werden alle zu archivierenden Belege verschlüsselt abgelegt. Der Server enthält weitere Bestandteile, wie eine Datenbank, in der Metadaten zu Dokumenten abgelegt werden, oder ein System zur Texterkennung (OCR). In größeren Netzwerken können diese Bestandteile auch getrennt voneinander installiert sein.
  • Um auf das DMS zugreifen zu können, benötigt jeder Benutzer ein Programm: den sogenannten Client. Dieses Programm kann auf dem Rechner des Benutzers installiert sein. Viele Dokumentenmanagement-Systeme lassen jedoch auch einen Zugriff aus einem ERP-System heraus zu oder bieten einen Zugriff via Web-Browser oder App.

Grundsätzliche Empfehlungen zur Ausstattung des DMS-Servers

Die Systemvoraussetzungen der Server-Komponente variieren, je nach Aufbau des Netzwerks und zu verarbeitendem Belegvolumen. Ein paar grundsätzliche Empfehlungen zur Mindestausstattung eines DMS-Servers gibt es aber durchaus:

  • Die Geschwindigkeit, mit der das DMS auf einen Belegaufruf reagiert, hängt zum einen von der Geschwindigkeit der Server-Festplatten ab – SSD-Festplatten ermöglichen hier gegenüber herkömmlichen Festplatten eine deutliche bessere Performance.
  • Zum anderen beeinflusst die Netzwerkanbindung zwischen DMS und Anwender-Rechner die Zugriffsgeschwindigkeit. Empfehlenswert sind je nach Netzwerkgröße eine Server-Anbindung mit mindestens 1 Gigabit/Sekunde und eine Rechner-Anbindung an das DMS mit mindestens 100 Megabit/Sekunde.
  • Des Weiteren gilt: Je mehr Nutzer gleichzeitig auf das DMS zugreifen werden, desto schneller sollte der Prozessor (CPU) des Servers sein. Denn die Informationen, die ein DMS zu Belegen anzeigt, werden im Hintergrund über rechenintensive Datenbankabfragen gewonnen. Im Allgemeinen sollte der Server mindestens 16 Gigabyte Arbeitsspeicher und eine CPU mit mindestens 4 Prozessorkernen aufweisen.
  • Der Bedarf an Rechenleistung steigt weiter, wenn während der Geschäftszeiten auch eine OCR-Verarbeitung durchgeführt werden soll. In diesem Fall empfiehlt es sich, eine CPU mit hohem Takt (ab 3 GHz) einzusetzen.

Die genannten Spezifikationen entsprechen im Wesentlichen den Mindestanforderungen, welche die meiste Software für Unternehmen bereits von Haus aus mitbringt. Natürlich sollten auch die Client-Rechner gehobenem Bürostandard entsprechen und möglichst mit der neuesten Version des Betriebssystems laufen.

Datensicherheit

Ein Hauptzweck eines Dokumentenmanagementsystems ist die GoBD-konforme Aufbewahrung von Belegen. Die Datensicherheit des DMS-Archivs hat daher oberste Priorität. Regelmäßige Datensicherungen auf verschiedene Speichermedien, wie Bänder und externe Festplatten, sind unerlässlich. Des Weiteren sollten die Festplatten des Servers als RAID-Verbund konfiguriert sein, sodass der Ausfall einer Festplatte automatisch kompensiert wird.

Da ein Stillstand des Produktivsystems über mehrere Tage hohe Umsatzeinbußen zur Folge hätte, empfiehlt sich zudem, einen zweiten Server in gleicher Ausstattung als Backup bereitzuhalten. IT-Dienstleister sprechen von einem Failover („Ausfallsicherung“). Ist die IT-Infrastruktur so konfiguriert, dass ein zweiter Server automatisch einspringt, spricht man von einem transparenten Failover.

Dokumentenmanagement in der Cloud?

Zu guter Letzt stellt sich im Vorfeld einer DMS-Einführung die Frage: Installation des DMS-Servers on-premises, also im Unternehmen, oder externes Hosting bei einem Cloud-Anbieter?

Wird ein DMS extern gehostet, liegen die Dokumente beim Anbieter und werden beim Zugriff über das Internet verschlüsselt übermittelt. Für die Datensicherheit, für den Schutz gegen Systemausfälle und unbefugten Zugriff sowie für die Performance des Systems ist in diesem Fall in erster Linie der Cloud-Anbieter zuständig. Dadurch begibt man sich in eine Abhängigkeit vom Hosting-Dienstleister.

Vorteile

  • Leicht realisierbarer Zugriff von unterwegs oder aus dem Homeoffice
  • Geringere Erstinvestitionen

Nachteile

  • Längere Reaktionszeiten des DMS, weil Dokumente zur Bearbeitung über das Internet heruntergeladen und zur Archivierung hochgeladen werden müssen.
  • Unterm Strich vergeht mehr Zeit für Bearbeitungs- und Archivierungsvorgänge, als wenn das DMS auf einem leistungsfähigen unternehmenseigenen Server betrieben wird. Wie groß die Verzögerungen sind, hängt von verschiedenen Faktoren, insbesondere von der Qualität der Internetverbindung ab. Im Tagesgeschäft müssen sich kleinere Performance-Einschränkungen nicht störend auswirken. Es wird jedoch dringend empfohlen, dies vor der Einführung einer extern gehosteten DMS-Lösung unter realen Bedingungen zu testen.
No Code: So erstellen Sie digitale Workflows - auch ohne Programmierkenntnisse
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No Code: So erstellen Sie digitale Workflows - auch ohne Programmierkenntnisse

Überlastete IT-Abteilungen, kaum verfügbare externe Dienstleister: Viele Digitalisierungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verzögern sich infolge des Mangels an IT-Fachkräften. Doch mithilfe von No-Code-Plattformen können sich versierte Anwender selbst helfen. Dieser Beitrag erläutert, welches Prinzip hinter No Code steckt und wie KMU damit selbstständig Geschäftsprozesse digitalisieren und automatisieren können.

5 Min. Lesezeit

In den vergangenen Jahren hat sich in der Softwareentwicklung ein neuer Ansatz etabliert, die sogenannte No-Code-Entwicklung. Er folgt der Idee des „Citizen Developers“ – das bedeutet: Mitarbeiter werden in die Lage versetzt, ohne bzw. mit nur grundlegenden IT- und Programmierkenntnissen softwarebasierte Anwendungen zu erstellen.

No Code und Low Code: Programmieren für jedermann?

No-Code-Lösungen bieten eine intuitive, grafische Benutzeroberfläche sowie vorgefertigte Module und Funktionen, die Anwender per Drag-and-Drop so zusammenklicken, wie sie es brauchen. Im Gegensatz zu Low-Code-Lösungen, bei denen es – zumindest in begrenztem Umfang – erforderlich ist, Quellcodes zu schreiben und grundlegende IT-Kenntnisse zu besitzen, kommen No-Code-Lösungen komplett ohne Programmierung aus. No Code richtet sich damit in erster Linie an Benutzer ohne Programmierkenntnisse, die selbstständig Anwendungen erstellen möchten.

Während No Code auf die definierten Module und Funktionen beschränkt ist, bietet Low-Code etwas mehr Flexibilität: Bei Bedarf kann ein Entwickler den Code individuell anpassen und erweitern, um komplexere Funktionen zu implementieren. Die vordefinierten Module in Low-Code-Tools ermöglichen Entwicklern somit, Entwicklungszeiten zu verkürzen. Ganz ohne Programmierkenntnisse funktioniert das aber halt nicht.

„Programmieren“ mit No Code

No-Code-Plattformen bieten dem Anwender eine grafische Benutzeroberfläche mit Drag-and-Drop-Funktionen. Durch das Verbinden vorgefertigter Blöcke und Komponenten, wie zum Beispiel Formulare oder Datenbankabfragen, können auch Nicht-Entwickler einfach und schnell eine neue Anwendung mit No Code erstellen. Auf der No-Code-Plattform werden diese Verbindungen in Form von Pfeilen oder durch eine vergleichbare hierarchische Struktur dargestellt. Bei Ausführung der Anwendung wird die Kette von Bausteinen nacheinander abgearbeitet, bis der Workflow abgeschlossen ist.

Leichter Einstieg in die Digitalisierung für KMU

No-Code-Lösungen sind ein wesentlicher Enabler der Digitalisierung in Unternehmen, denn sie ermöglichen die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen. Sie bieten insbesondere Mitarbeitern in den Fachabteilungen die Möglichkeit, digitale Anwendungen ohne Programmierkenntnisse zu erstellen – sozusagen „Do it yourself“. Auf diese Weise können Arbeitsabläufe in Fachabteilungen intern optimiert und digitalisiert werden, ohne die IT-Abteilung einzubeziehen, denn deren Ressourcen sind insbesondere in kleineren Unternehmen begrenzt.

Unternehmen, die ihre digitale Transformation erfolgreich gestalten möchten, müssen in der Lage sein, ihre Unternehmensprozesse flexibel an die sich ändernden Marktanforderungen anzupassen. No-Code-Lösungen bieten genau diese Flexibilität: Anwendungen und Prozesse können zeitnah angepasst werden, da es nicht mehr erforderlich ist, den gesamten Code umzuschreiben. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in die digitale Transformation zu finden sowie agiler und wettbewerbsfähiger zu werden.

Ideen einfach umsetzen mit No Code: Anwendungsfälle und Use Cases

No-Code-Tools setzen keinerlei bzw. lediglich grundlegende IT-Kenntnisse oder Schulungen voraus. Somit kann jeder diese Tools direkt nutzen und Anwendungen erstellen, ohne eine Zeile Code zu schreiben. Ein grundlegendes IT-Verständnis macht den Einstieg zwar leichter, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Anwender nutzen standardisierte Bausteine, die sie über eine grafische Benutzeroberfläche mithilfe einer einfachen Menüführung bedarfsorientiert zusammenstellen.

Durch die standardisierten Bausteine können Prozesse nicht nur schnell automatisiert werden, sie sind in der Regel auch sicherer in der Anwendung im Vergleich zu einem manuell neu programmierten Quellcode.

Egal ob Marketing, Vertrieb, Personalwesen oder Kundenservice: Prinzipiell können alle Mitarbeiter in den Fachabteilungen No-Code-Tools nutzen, um eigene digitale Lösungen zu erstellen. Die Einsatzgebiete sind dabei vielfältig: Vom Erstellen von Landing Pages, Webseiten, Onlineshops, Formularen, mobilen Anwendungen oder internen Datenbanken bis hin zu Workflow-Automatisierungen, um interne Arbeitsabläufe zu verbessern.

Klassische Anwendungsfälle und Use Cases von No Code sind:

  • App-Entwicklung: Mit visuellen No-Code-Entwicklungsplattformen können Benutzer Funktionen, Benutzeroberflächen und Datenbanken erstellen und über mobile Apps miteinander verknüpfen – für Produktkataloge, interne Tools oder Kundenservice-Anwendungen.
  • Workflow-Automatisierung: Um repetitive Aufgaben zu automatisieren und dadurch die Effizienz zu steigern, bietet No Code die Möglichkeit, automatisierte Workflows zu erstellen – beispielsweise um Dokumente automatisch zu genehmigen, Bestellungen zu verarbeiten oder bei bestimmten Ereignissen informiert zu werden.
  • Datenvisualisierung: No-Code-Plattformen bieten die Möglichkeit, Datenquellen zu verbinden, Diagramme und Dashboards zu erstellen und diese individuell anzupassen, um aussagekräftige Berichte zu generieren.

Transparenz und Zugang zu Know-how

Um No-Code-Tools im Unternehmen effektiv zu nutzen, ist die Akzeptanz und Unterstützung des Managements wichtig. Das Management sollte Transparenz über das Potenzial von No Code im Unternehmen schaffen und Mitarbeiter ermutigen, diese Tools anzuwenden. Zudem empfiehlt es sich, dass die Fachabteilungen und die IT-Abteilung eng zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die gewählte No-Code-Lösung in die vorhandene IT-Infrastruktur integriert werden kann.

Auch wenn No-Code-Tools keine Vorkenntnisse erfordern, sind der Zugang zu Schulungen, z.B. in Form von Online-Tutorials, sowie die Unterstützung durch unternehmensinterne No-Code-Experten wichtige Faktoren für eine effektive Nutzung. Ebenso wichtig ist es, über die neuesten No-Code-Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass die verwendete Plattform den Anforderungen des Unternehmens entspricht.

Mehr Chancen für Innovation und Agilität

Der Vorteil von No-Code-Lösungen liegt vor allem darin, dass Vertreter aus den Fachabteilungen, die mit den Prozessen ihres Fachbereichs vertraut sind, ihre Anforderungen selbstständig in digitale Lösungen umsetzen können. In der Vergangenheit waren hierzu relativ komplexe Programmierkenntnisse erforderlich – mit der No-Code-Technologie können fachliche Experten nun ihre Anforderungen und Bedürfnisse direkt als digitale Lösungen realisieren, ohne den Umweg über die Entwicklung zu gehen. Dadurch lassen sich die in der Regel begrenzten Ressourcen von IT-Abteilungen und Programmierern einfach erweitern.

Zusammengefasst: Die wichtigsten Vorteile von No Code

  • Agilität und Wettbewerbsfähigkeit: Anwendungen und Lösungen können schneller entwickelt und auf den Markt gebracht werden. Zeitnahe Änderungen im Sinne einer agilen Unternehmensführung sind mit minimalem Aufwand jederzeit möglich.
  • Kosteneffizienz: Unternehmen können einfache Anwendungen mit internen Mitarbeitern umsetzen – im Vergleich zur klassischen Anwendungsentwicklung ist dies nicht nur schneller, sondern auch kostengünstiger, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mit begrenzten Budgets attraktiv ist.
  • Produktivität: No Code ermöglicht es Mitarbeitern aus Fachabteilungen, eigene Anwendungen zu entwickeln und dadurch Geschäftsprozesse zu optimieren und zu automatisieren – unabhängig von der internen Verfügbarkeit von Entwicklern.
  • Flexibilität: No-Code-Tools bieten ein hohes Maß an Flexibilität, da Anwendungen und Lösungen einfach per Drag-and-Drop an neue Anforderungen angepasst werden können. Dies erleichtert auch das Skalieren von Projekten.
  • Innovation: Fachexperten und Nicht-Entwickler können mit No Code eigene Lösungen erstellen, die ihren spezifischen Bedürfnisse entsprechen. Dadurch wird die breite Umsetzung innovativer Ideen im Unternehmen gefördert.
  • Zusammenarbeit: Fachexperten und Entwickler können über No-Code-Tools gemeinsam an Projekten arbeiten, was nicht nur zu einer verbesserten Kommunikation und Zusammenarbeit führt, sondern auch die Qualität der entwickelten Lösungen verbessert.

Datenschutz – eine Frage der Sicherheitsstandards im Unternehmen

Sicherheit und der Datenschutz hängen nicht allein von der No-Code-Plattform ab, sondern ebenso von der IT-Strategie und den Schutzmaßnahmen, die im Unternehmen implementiert sind. In Hinsicht auf den Datenschutz ist es generell empfehlenswert, die entwickelte Anwendung auf dem eigenen Server oder lokal auf dem eignen Computer laufen zu lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass intern ausreichend Ressourcen und Know-how vorhanden sind, um die Sicherheit zu gewährlisten – von regelmäßigen Updates über das Erkennen und Schließen von Sicherheitslücken bis hin zum Erkennen von Cyberangriffen.

Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oftmals jedoch die Ressourcen für den Eigenbetrieb. In diesem Fall spielt bei der Auswahl der Plattform der Vertrauensfaktor eine wesentliche Rolle. Viele Anbieter haben daher ihre Sicherheitsstandards von einer neutralen Prüfstelle zertifizieren lassen.

Da oftmals verschiedene Anwender auf der No-Code-Plattform an einem Projekt zusammenzuarbeiten, spielt das Thema Zugriffskontrolle eine wichtige Rolle. Um sensible Daten zu schützen, sollte der Zugriff auf Projekte und Daten mittels definierter Zugriffskontrollen auf autorisierte Benutzer beschränkt werden. Zudem sollte ein angemessenes Verschlüsselungsverfahren angewendet werden, um Unternehmens- und Kundendaten zuverlässig zu schützen.

Erweiterte Digitalisierungsmöglichkeiten am Beispiel der Warenwirtschaft

Insbesondere im Bereich der Warenwirtschaft eröffnet No Code KMU interessante Möglichkeiten, die eigene Digitalisierung voranzubringen. So können beispielsweise Benutzer der Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic über die No-Code-Plattform AQS von Aequitas Software Geschäftsprozesse und Workflows einfach digitalisieren und automatisieren. Die Plattform ist eine Art modulares Baukastensystem, das über eine API-Schnittstelle mit der Datenbank der Warenwirtschaftssoftware verbunden ist.

Alle relevanten Informationen – von Artikelstamm- und Bestandsdaten über Kunden- und Lieferantendaten bis hin zu Belegdaten – stehen auf der Plattform zur Verfügung. Über die Benutzeroberfläche können Anwender per Drag-and-Drop Aktionen für verschiedene Workflows miteinander verknüpfen. Die Integration umfasst bereits eine Reihe von Funktionen, die sukzessive erweitert werden.

In der Warenwirtschaft ergeben sich dadurch verschiedene praktische Anwendungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:

  • Eingabe oder Scan einer Artikelnummer und Anzeige von Artikeldaten, Preisen und Beständen auf einem mobilen Endgerät – egal ob im Lager, im Verkaufsraum oder beim Kunden
  • Definition eines Workflows für Bestellanforderungen – von der Anforderungserfassung über die Freigabelogik bis hin zur Erfassung des Bestellbelegs in Suiteify Commercial classic
  • Einrichtung eines Verteilers, der bei Lieferverzögerungen oder Wareneingängen automatisch informiert wird
Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe
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Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 ein Grundsatzurteil gefällt, das die Arbeitszeiterfassung in Deutschland nachhaltig verändert. Auch Baubetriebe sollten sich jetzt vorbereiten. In unserem ersten Blog-Artikel haben wir die wichtigsten Folgen vorgestellt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen ein digitales Zeiterfassungssystem erfüllen muss und welche Aspekte bei der Einführung besonders wichtig sind.

5 Min. Lesezeit

Anforderungen an digitale Zeiterfassungssysteme

Ein digitales Zeiterfassungssystem muss die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erfüllen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen. Die Beschäftigten müssen jederzeit auf ihre Arbeitszeitaufzeichnungen zugreifen können, damit sie ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen können.

Ein gutes System sollte außerdem:

  • Einfache Bedienbarkeit bieten, um die Nutzung zu erleichtern. Intuitive Oberflächen senken Hemmschwellen.
  • Zugänglich und unmittelbar sein: Echtzeit-Zugriff erleichtert Transparenz.
  • Aktuelle Daten liefern, damit Lohnbuchhaltung, Kolonnen und Dienstpläne schnell angepasst werden können.
  • Überall nutzbar sein – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder im Homeoffice.
  • Zusatzfunktionen enthalten, die Mehrwert schaffen: Ein Urlaubsplaner kann Papierarbeit ersetzen, ein elektronisches Bautagebuch unterstützt bei Bauabschnittsdokumentationen. Auch eine automatische Zuschlagsberechnung entlastet die Lohnbuchhaltung und reduziert Fehler.

Hinweis: Digitale Zeiterfassung ist kein Kontrollinstrument, sondern schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern.

Auswirkungen des BAG-Urteils auf Baubetriebe

Das EuGH-Urteil verpflichtet Deutschland dazu, eine klare gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung zu erlassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird erwartet, doch schon jetzt gilt: Bauunternehmen müssen Systeme bereitstellen, die Arbeitsbeginn, Pausen, Arbeitsende, Überstunden und andere relevante Daten zuverlässig dokumentieren. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass die tatsächliche Arbeitszeit korrekt erfasst wird und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Vorteile digitaler Zeiterfassung

  • Weniger manueller Aufwand: Lohnbuchhaltung und Mitarbeiter sparen Zeit, weil Stunden und Fehlzeiten nicht mehr manuell übertragen werden müssen.
  • Automatische Berechnung: Die Arbeitszeit wird automatisch ausgewertet – das verringert Fehler.
  • Transparenz bei Betriebsprüfungen: Alle Daten sind jederzeit verfügbar, auch bei Zollkontrollen auf der Baustelle oder im Büro.
  • Kosten- und Fehlerreduktion: Doppelte Erfassungen oder Korrekturen entfallen.
  • Effizienzsteigerung: Aktuelle Daten ermöglichen eine schnelle Anpassung von Kostenstellen, Kolonnen und Dienstplänen.

Flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit

Auch mit digitaler Zeiterfassung bleiben flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit möglich. Wichtig ist jedoch, dass jede tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird. So behalten Unternehmen die Flexibilität, erfüllen aber zugleich ihre gesetzlichen Pflichten.

Kosten-Nutzen-Abwägung und Tipps zur Einführung

Die Einführung eines digitalen Systems ist eine Investition, die gut geplant sein will:

  • Erstellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung, um langfristige Einsparungen abzuschätzen.
  • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und lassen Sie sich Präsentationen zeigen, um die Funktionen zu prüfen.
  • Beachten Sie neben den Anschaffungskosten auch laufende Gebühren und mögliche Erweiterungen.

Eine sorgfältige Auswahl sorgt für eine rechtssichere, effiziente und zukunftsfähige Lösung für Ihren Baubetrieb.

Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes
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Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes

Das digitale Bauen in Deutschland nimmt Fahrt auf. Mit der Freischaltung des BIM-Portals durch Bundesminister Dr. Volker Wissing und Bundesministerin Klara Geywitz am 11. Oktober 2022 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Building Information Modeling (BIM) als Standard gesetzt. Ab 2025 soll BIM bei allen Bauvorhaben des Bundes verpflichtend sein. Ziel ist eine einheitliche und transparente Datengrundlage, die eine reibungslose Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten ermöglicht und damit die Digitalisierung im Bauwesen weiter vorantreibt.

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BIM als zentraler Baustein für digitales Bauen

Mit dem BIM-Portal wird ein einheitlicher Standard für Daten und Prozesse geschaffen, der Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen unterstützt. Für Infrastrukturprojekte des Bundes wird BIM so zum verbindlichen Werkzeug, um Projekte effizienter, kostengünstiger und transparenter zu gestalten.

Das BIM-Portal als Schnittstelle für Planung, Bau und Betrieb

Das Portal dient als zentrale Plattform, die die Abstimmung zwischen Planung, Bau und Betrieb deutlich vereinfacht. Alle Beteiligten arbeiten mit denselben Daten und Standards, was Fehlerquellen reduziert und die Qualität der Bauausführung verbessert.

Module und Funktionen des Portals

Das modulare System des BIM-Portals besteht aus vier Kernbereichen:

  • Merkmale: Eine abgestimmte Wissensbasis für einheitliche Daten.
  • AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen): Prüfbare Informationsanforderungen zur Sicherstellung klarer Standards.
  • Objektvorlagen: Vorlagen, die die Modellerstellung vereinfachen.
  • Prüfwerkzeuge: Digitale Regeln für die Qualitätssicherung.

Diese Module ermöglichen standardisierte Datensätze, die sich in gängige Softwarelösungen integrieren lassen. Auftraggeber definieren damit präzise Informationsbedarfe, während Auftragnehmer eine qualitätsgesicherte Lieferung ihrer Modelle gewährleisten können.

Nächste Schritte und Vernetzung

Anfang 2023 wird das Portal die Erstellung eigener AIA ermöglichen. Weitere Funktionen wie Prüfwerkzeuge zur Qualitätskontrolle und ein Dialogforum (ab 13. Dezember 2022) sollen die Community vernetzen. Auch Plattformen wie das buildingSMART Data Dictionary (bSDd) werden künftig integriert, um Normen und Standards leichter zugänglich zu machen. Dr. Tulke kündigte zudem Workshops mit Bausoftware-Anbietern an, um das BIM-Portal praxisnah zu implementieren.

Mehr Digitalisierung für Ihren Baubetrieb

Die digitale Transformation im Bauwesen bietet enorme Chancen: Sie sorgt für Transparenz in jeder Projektphase, reduziert Projektrisiken und sichert Budget- und Termintreue. Lösungen wie BIM4You oder Suiteify-BIM-Tiefbau stellen zentrale Informationen in einem digitalen Modell bereit und ermöglichen so ressourcenschonendes, kosteneffizientes Bauen.

Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade
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Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade

Die Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen immer relevanter. Auch im Baugewerbe sind die Anforderungen gestiegen: Neben gesetzlichen Vorgaben sorgen neue Urteile und strengere Dokumentationspflichten für mehr Bürokratie. Gleichzeitig kämpfen Lohnbüros mit unvollständigen Stundenzetteln und zeitintensiver Nachbearbeitung. Eine digitale Zeiterfassung kann hier Abhilfe schaffen – effizient, sicher und gesetzeskonform.

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Gesetzliche und tarifliche Grundlagen

Bislang waren Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit zu erfassen.
Zusätzlich verschärfte das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflichten für:

  • Geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 SGB IV)
  • Arbeitgeber in Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), darunter das Baugewerbe und die Gebäudereinigung

Für diese Branchen gilt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Bisherige Pflichten zur Arbeitszeiterfassung

  • Schriftliche oder digitale Erfassung ist bisher erlaubt.
  • Die Aufzeichnungen müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
  • Arbeitgeber sind für die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich und müssen sie bei Prüfungen vorlegen können.

Urteile von EuGH und BAG: Neue Anforderungen

EuGH-Urteil (Mai 2019)
Unternehmen müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten (EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG).

BAG-Urteil (13.09.2022)
Bestätigt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Branche.

BMAS-Gutachten
Aktuelle deutsche Regelungen erfüllen die EU-Vorgaben nicht vollständig, eine gesetzliche Neuregelung ist in Arbeit.

Aktueller Stand für die Baubranche

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) konnte 2022 verhindern, dass eine verpflichtend elektronische und manipulationssichere Zeiterfassung auf allen Baustellen sofort eingeführt wurde.
Für Bauunternehmen gilt daher weiterhin:

  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches System zu nutzen.
  • Die Dokumentation kann aktuell auch noch schriftlich erfolgen.

Allerdings ist absehbar, dass die Politik mittelfristig eine verbindliche digitale Lösung fordern wird.

Warum digitale Zeiterfassung für Baubetriebe sinnvoll ist

Papierhafte Stundenzettel führen häufig zu:

  • unleserlichen Einträgen
  • fehlenden Angaben
  • Verzögerungen im Lohnbüro
  • zusätzlichem Verwaltungsaufwand

Digitale Systeme bieten deutliche Vorteile:

  • Kostensparend und papierlos
  • Tagesaktuelle Daten
  • Sicher und manipulationsgeschützt
  • Orts- und zeitunabhängig verfügbar
  • Weniger Fehler und Nacharbeiten
  • Effizientere Workflows

Empfehlung: Mobile Lösungen für das Baugewerbe

Experten raten, mobile Zeiterfassungssysteme einzusetzen, die speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnitten sind.

Vorteile solcher Lösungen:

  • Erfassung der Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle
  • Integration von Bautagesberichten mit Fotos und Wetterdaten
  • Automatische Schnittstellen ins Lohnbüro
  • Präzise Verwaltung von Abwesenheiten und Urlaubszeiten
  • Reduzierung des manuellen Eingabeaufwands
  • So wird die Zeiterfassung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zu einem echten Effizienzfaktor.

Fazit

Die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung werden strenger – und eine digitale Lösung ist bereits jetzt die beste Vorbereitung auf kommende Änderungen.

Digitale Systeme sparen Zeit, senken Fehlerquoten und machen Lohnabrechnungen einfacher. Wer frühzeitig umstellt, sichert sich einen klaren Vorteil.

Quellen

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – § 16 Aufzeichnungspflicht

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-55/18)

BMJV, SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

BMI, Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

BMAS, Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Mit Mut zur Veränderung durch die digitale Transformation
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Mit Mut zur Veränderung durch die digitale Transformation

Wie können Unternehmen die aktuellen Herausforderungen bewältigen und auch künftig erfolgreich sein? Durch die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Veränderung, sagt Willms Buhse. Im Videotalk "Butter bei die Fische" erläutert der Experte für digitale Transformation, wie Mittelständler zukunftsfit werden.

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Für viele Unternehmen wird das wirtschaftliche Umfeld immer schwieriger und unberechenbarer. Auch der digitale Wandel macht keine Pause. Fachleute beschreiben diese Rahmenbedingungen mit dem Akronym VUCA. Dieses steht für die englischen Begriffe volatility (Volatilität), uncertainty (Unsicherheit), complexity (Komplexität) und ambiguity (Mehrdeutigkeit).

Unternehmen seien immer schnelleren Veränderungsprozessen ausgesetzt, auf die sie reagieren müssten, sagt Willms Buhse, Gründer und CEO der Managementberatung doubleYUU.

Der gebürtige Ostfriese beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema digitale Transformation. Er war unter anderem im Silicon Valley tätig und hat von dort das Konzept der „Digital Leadership“ mitgebracht. Internationale Konzerne zählen ebenso zu seinen Klienten wie mittelständische Unternehmen.

Fahren auf Sicht als Führungsstrategie

Angesichts der sich oft kurzfristig ändernden Rahmenbedingungen bevorzugen viele Unternehmen nach Erfahrung von Willms Buhse eine Strategie des Fahrens auf Sicht.

Bei der Umsetzung spiele Agilität eine wichtige Rolle, so der Berater. Anstatt in Mehrjahresplänen zu denken, gelte es, das eigene Handeln in kurzen Zyklen zu planen und zu überprüfen – beispielsweise nach der OKR-Methode (Ojectives and Key Results). Dabei werden konkrete Ziele aus der Unternehmensstrategie auf einzelne Aufgaben und Prozesse heruntergebrochen.

OKR ist damit zugleich Führungsinstrument und Controlling-System. Im Idealfall werden die Ziele nicht von der Unternehmensspitze vorgegeben, sondern mit den Mitarbeitenden „verhandelt“, so dass eine 100-prozentige Identifikation mit den Zielen besteht.

Digitale Transformation als Schlüssel zu künftigem Unternehmenserfolg

Ein wichtiges Handlungsfeld bei der Sicherung einer erfolgreichen Unternehmenszukunft sei die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, sagt Willms Buhse. Dabei erkenne man möglicherweise auch erfolgversprechende neue Geschäftsmodelle oder Marktsegmente.

Auf jeden Fall müsse man die relevanten Fragen stets „vom Kunden her“ stellen. Ansonsten lande man schnell bei der Aussage: Das haben wir immer schon so gemacht.

Auch sei die Digitalisierung ausdrücklich kein IT-Projekt, sondern müsse ganzheitlich angegangen werden, betont der Berater. Eine entscheidende Rolle nehme bei solchen Transformationsprozessen die Unternehmensleitung ein. „Digitale Transformation ist Chefsache“, sagt Willms Buhse.

Insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen und Familienbetrieben müssten die Eigentümer und die oberste Entscheidungsebene hinter den verabredeten Projekten stehen und mit Überzeugung vorangehen. „Das kann dann auch ein wichtiges Merkmal bei der Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber sein“, so Buhse weiter.

Fünf Voraussetzungen für langfristigen Erfolg

  1. Mut: Um den Weg einer Transformation erfolgreich zu gehen, braucht es im Unternehmen mutige, klare und glaubwürdige Entscheidungen – und zwar von der Spitze her.
  2. Schnelligkeit: Die schwierigen Rahmenbedingungen der VUCA-Welt verlangen Unternehmen Agilität und Geschwindigkeit ab.
  3. Reflektion: Die Erfolge der Vergangenheit gefährden oft den Erfolg in der Zukunft – also bedarf es gerade in guten Zeiten eines kritischen Blicks auf Verbesserungspotenziale und einer klaren und ehrlichen Analyse des Ist-Zustands.
  4. Zusammenhalt: Veränderungsprozesse wie die digitale Transformation sind vor allem dann erfolgreich, wenn alle im Unternehmen mitmachen und jeder an Bord ist.
  5. Zeit und Ressourcen: Digitale Transformation macht man nicht nebenbei. Es braucht eine angemessene Zeitplanung und ein Budget für die notwendigen Ressourcen.
Archivierung nach GoBD - Warum Sie dafür eine Verfahrensdokumentation brauchen
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Archivierung nach GoBD - Warum Sie dafür eine Verfahrensdokumentation brauchen

Um die GoBD-konforme Archivierung von Belegen kommt kein Unternehmen herum. Welche Maßnahmen dazu ergriffen werden und wie konkret vorgegangen wird - das gehört in die vorgeschriebene Verfahrensdokumentation. Dieser Blogbeitrag gibt einen kompakten Überblick über den Zweck, die gesetzlichen Anforderungen und die wesentlichen Inhalte einer solchen Dokumentation.

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Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung müssen Unternehmer damit rechnen, dass das Finanzamt nach der Verfahrensdokumentation fragt. Darin sollte unter anderem klar beschrieben sein, wie das Unternehmen die GoBD-konforme Archivierung steuerlich relevanter Belege sicherstellt.

Was bedeutet GoBD-konforme Archivierung?

Die GoBD beschreiben, wie Sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aus steuerlicher Sicht korrekt einhalten, wenn Sie Ihre Bücher mit digitalen Werkzeugen führen. Die GoB sind nicht neu: Sie fordern vor allem, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitnah, geordnet, unverlierbar, unveränderbar und nachvollziehbar dokumentiert, gebucht und archiviert werden. Für Buchungsbelege und steuerrelevante Unterlagen gilt bekanntlich eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.

Die Digitalisierung der Buchführung bedingt, dass Buchungsbelege und andere Geschäftsunterlagen nicht mehr in Akten abgeheftet, sondern digital gespeichert werden. Diese digitale Ablage muss alle Anforderungen der GoBD erfüllen. So müssen die Belege beispielsweise vor Löschung und Manipulation geschützt und dem jeweiligen Geschäftsvorfall eindeutig zuzuordnen sein. Sind alle Anforderungen erfüllt, gilt die Ablage als „revisionssicher“.

Wie wird „revisionssichere Archivierung“ in einer Verfahrensdokumentation beschrieben?

Revisionssichere Archivierung bedeutet, dass Belege über die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist GoBD-konform in einem Dokumentenmanagementsystem gespeichert werden. Beschreiben Sie daher in der Verfahrensdokumentation die Maßnahmen, Technologien, Software, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Systemeinstellungen, die die Einhaltung dieser Kriterien gewährleisten und halten Sie diese Aufzeichnungen stets aktuell.

Buchführungssoftware schreibt einen Teil der Verfahrensdokumentation.

Eine moderne Finanzbuchhaltungssoftware dokumentiert im Hintergrund alle Prozesse, Geschäftsvorfälle, Systemeinstellungen und Schnittstellen. In Verbindung mit einer Dokumentenmanagement-Lösung werden alle Zugriffe und Änderungen mit Zeitstempel protokolliert. Damit beschreibt die Software bereits einen wesentlichen Teil Ihrer Prozesse und sorgt für Transparenz.

Vor- und nachgelagerte Prozesse und Nebensysteme nicht vergessen!

Darüber hinaus sind aber auch vor- und nachgelagerte Prozesse zu dokumentieren, wie z.B. das Scannen von Papierbelegen und deren Übernahme in die Buchhaltungssoftware sowie die Archivierung von E-Mails. Auch Nebensysteme, wie eine Reisekosten-App, sind zu dokumentieren und in die Maßnahmen zur Belegarchivierung einzubeziehen.

Achtung!

Ob ein Dokument ein Beleg im steuerrechtlichen Sinne und damit aufbewahrungspflichtig ist, hängt davon ab, ob es eine Belegfunktion hat. So sind auch E-Mails häufig Belege, da in ihnen Vergütungen, Rabatte, Mengenänderungen, Vertragsbedingungen und vieles mehr vereinbart werden. Solche E-Mails müssen ebenfalls dem jeweiligen Geschäftsvorfall zugeordnet und archiviert werden.

Warum ist eine Verfahrensdokumentation notwendig?

Die Verfahrensdokumentation ist ein zentraler Baustein der GoBD-konformen Buchführung und damit Pflicht. Es reicht nicht aus, Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltungssoftware lediglich zu buchen und die Belege irgendwo zu speichern – Sie müssen auch genau dokumentieren, wie Sie dabei vorgehen: vom Eingang eines Belegs über die gesamte Verarbeitung bis hin zur Ablage und Archivierung. Nur dann ist Ihre Buchführung aus Sicht der Finanzverwaltung beweiskräftig und nachvollziehbar.

Welchem Zweck dient die Verfahrensdokumentation?

Bei einer Außenprüfung muss sich der Prüfer in angemessener Zeit ein Bild von Ihrer wirtschaftlichen Lage machen können. Dazu muss er nachvollziehen können, wie Sie Ihre Bücher führen. Die Zahlen allein reichen nicht aus, Sie müssen nachweisen, dass die Zahlen auch die Realität widerspiegeln.

Die Verfahrensdokumentation erfüllt somit zwei Funktionen:

  1. die Buchführung nachvollziehbar zu machen
  2. die Beweiskraft der Unterlagen zu unterstützen

Sie dokumentiert zum Beispiel, was Sie unternehmen, um Manipulationen an den Zahlen zu unterbinden und den Verlust von Belegen zu verhindern.

Wer muss eine Verfahrensdokumentation erstellen?

Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin muss eine Verfahrensdokumentation erstellen. Auch Freiberufler und Einzelunternehmer unterliegen den GoBD.

Was ist in einer Verfahrensdokumentation dokumentiert?

Nach Randziffer 153 der GoBD besteht eine Verfahrensdokumentation aus vier Elementen:

  1. Allgemeine Beschreibung
    Die allgemeine Beschreibung umfasst die Rahmenbedingungen, die Aufgaben und den Einsatzbereich des Buchführungssystems, zum Beispiel auch, welche Funktionen Sie selbst vor Ort betreiben und welche Sie an Dienstleister oder in die Cloud ausgelagert haben.
  2. Anwenderdokumentation
    Die Anwenderdokumentation enthält alle Informationen, die zur Bedienung der eingesetzten Software notwendig sind. Erläutern Sie die einzelnen Anwendungsmodule und Eingabefelder sowie die internen Verarbeitungsroutinen – wie z.B. Buchungsregeln – und Ihre unternehmensspezifischen Einstellungen und Anpassungen in der Software. Auch die fachlichen Prozesse wie Datenerfassung, Prüfung, Abstimmung, Ausgabe, Daten- und Dokumentenbestände und Fristen gehören in die Anwenderdokumentation.
  3. Betriebsdokumentation
    In Ihrer Betriebsdokumentation halten Sie die Bestandteile des internen Kontrollsystems, die IT-Kontrollen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) fest, die Sie für die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit Ihrer Buchführungsprozesse getroffen haben. Beispiele sind: Datensicherungsverfahren, Zugriffskontrollen, Benutzerrechte, Rollen, Kompetenzen, Freigabeverfahren bei Programmänderungen und Change-Management-Verfahren.
  4. Technische Systemdokumentation
    Die technische Systemdokumentation umfasst alle Systemkomponenten sowie deren Schnittstellen, das Zusammenspiel der einzelnen Systemkomponenten und eine Beschreibung der programminternen Verarbeitungsregeln aus technischer Sicht (z.B. Datenflussdiagramme, Ablaufpläne und Protokolle). Auch Fehlerbehandlungsroutinen und Angaben zum Datenmodell gehören in diesen Teil der Dokumentation. So kann die Finanzverwaltung nachvollziehen, wie die Funktionen und Kontrollen in Ihrer Software umgesetzt sind.

Keine formalen Anforderungen an die Verfahrensdokumentation

Die formalen Anforderungen an die Verfahrensdokumentation sind zweitrangig. In der Regel wird sie aus mehreren Dokumenten bestehen, wie die obige Aufzählung bereits andeutet. Neue Dokumente können jederzeit hinzugefügt werden, z.B. die Bedienungsanleitung und die technischen Spezifikationen eines neuen Scanners, den Sie vielleicht anschaffen.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) bieten eine kostenlose Musterverfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen an.

Wann ist eine Verfahrensdokumentation zu aktualisieren?

Die Verfahrensdokumentation beschreibt nicht nur einen abstrakten Soll-Zustand. Sie muss gelebt werden und immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Verfahrensdokumentation bei Veränderungen angepasst werden muss. Beispielsweise sollte die Dokumentation in folgenden Situationen aktualisiert werden:

  • Geänderte Zuständigkeiten im Verarbeitungsprozess (Beispiel: Papierdokumente werden jetzt nicht mehr vom Sachbearbeiter M., sondern von der Auszubildenden H. gescannt)
  • Geänderte Berechtigungen (Beispiel: Die Auszubildende H. darf Dokumente im Dokumentenmanagementsystem (DMS) nicht mehr löschen)
  • Geänderte Systemeinstellungen (Beispiel: Sie haben das Zielverzeichnis für gescannte Papierdokumente im DMS geändert)
  • Änderungen im Verarbeitungsprozess (Beispiel: Die Prüfung und Freigabe von Eingangsrechnungen erfolgt nun über eine digitale Lösung zur Rechnungseingangsverarbeitung. Das neue Verfahren wird in der Verfahrensdokumentation beschrieben)
  • Einsatz einer neuen Softwareversion (Beispiel: Ihre Buchhaltungssoftware erhält ein Update und Ihre Verfahrensdokumentation verlinkt auf die neuen Versionshinweise)
  • Anschaffung neuer Hardware (Beispiel: Sie kaufen einen Scanner, um Papierbelege zu digitalisieren)
  • Beauftragung neuer Dienstleister und Nutzung von Onlineservices (Beispiel: Sie verlagern den Betrieb Ihres ERP-Systems ganz oder teilweise in die Cloud. In diesem Fall müssen Sie einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung vorlegen und nachweisen, dass die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden)

Wie und wo bewahren Sie die Verfahrensdokumentation auf?

Am besten legen Sie die Verfahrensdokumentation in Ihrem Dokumentenmanagementsystem (DMS) ab. Denn nicht nur die aktuellste Version ist wichtig, sondern Sie müssen auch die komplette Änderungshistorie der Verfahrensdokumentation speichern. Dies geschieht im DMS automatisch. Außerdem wird systemseitig dokumentiert, wer wann was an der Dokumentation geändert hat. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Löschschutz und Zugriffsschutz der betreffenden Dokumente. Unbefugte Änderungen dürfen nicht möglich sein. Kommt der Betriebsprüfer, können Sie ihm zusammen mit dem Datenzugriff auch einen Link auf Ihre Verfahrensdokumentation geben.

Fazit – Belege revisionssicher archivieren mit der richtigen Software

Eine Verfahrensdokumentation soll Ihre Buchführung transparent machen und beschreiben, wie Sie die Beweiskraft Ihrer Belege über die gesamte Aufbewahrungsfrist durch eine ordnungsgemäße Archivierung sicherstellen. Mit moderner Software ist das kein Problem: Ihre Buchhaltungssoftware und das angeschlossene DMS protokollieren alle Zugriffe und Vorgänge mit Ihren Belegen. Dazu sind Systemeinstellungen wie Workflows, Zugriffsrechte, Automatisierungen und Schnittstellen in der Software hinterlegt. Sie sollten aber auch die vor- und nachgelagerten Prozesse sowie die eingesetzte Hardware in der Verfahrensdokumentation beschreiben und diese laufend aktualisieren.

5 Irrtümer zur E-Rechnung - und wie KMU sie vermeiden
ERP & Finance

5 Irrtümer zur E-Rechnung - und wie KMU sie vermeiden

Seit Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, im B2B–Bereich strukturierte elektronische Rechnungen wie XRechnung oder ZUGFeRD zu empfangen und zu verarbeiten. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kursieren jedoch einige Missverständnisse und Halbwahrheiten, die zu Fehlentscheidungen führen können. Dieser Artikel klärt über die häufigsten Irrtümer zur E-Rechnung auf.

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Irrtum 1: „Eine PDF-Rechnung genügt weiterhin“

Dies ist einer der häufigsten Irrtümer zur E-Rechnung. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass eine PDF–Rechnung per E–Mail immer noch ausreicht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ein PDF ist kein strukturiertes, maschinenlesbares Format im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung. Es erfüllt somit nicht die Anforderungen der E-Rechnungspflicht.

Lösung: Stellen Sie sicher, dass Sie Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Diese Formate entsprechen der gesetzlichen Definition einer elektronischen Rechnung (EN 16931).

Irrtum 2: „Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung“

Das war einmal – jetzt nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung auch im B2B-Bereich. Das bedeutet: Alle Unternehmen in Deutschland müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen – unabhängig von Branche und Größe.

Lösung: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im richtigen Format verarbeiten kann. Stimmen Sie sich mit Ihren Lieferanten ab, um technische Probleme beim Rechnungseingang zu vermeiden.

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Irrtum 3: „Für mein kleines Unternehmen lohnt sich das nicht“

Die Umstellung auf die E–Rechnung ist für alle Unternehmen Pflicht. Auch Kleinunternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Zudem unterschätzen viele KMU die Vorteile der E-Rechnung: automatisierte Prozesse, schnellerer Zahlungseingang und weniger manuelle Fehler.

Lösung: Setzen Sie eine Buchhaltungslösung ein, die Ihnen die Erstellung, den Empfang und die Archivierung von gesetzeskonformen E-Rechnungen erleichtert.

Irrtum 4: „Ich darf weiterhin Rechnungen als PDF versenden“

Das ist nur bedingt richtig. Die E-Rechnungspflicht 2025 betrifft zurzeit nur den Empfang und nicht den Versand von E-Rechnungen. Das bedeutet: Sie können vorerst noch PDF-Rechnungen versenden – aber nur, wenn der Empfänger damit einverstanden ist. Ab dem 1. Januar 2027 wird jedoch auch der Versand von E-Rechnungen verpflichtend. Nur Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro haben noch ein Jahr länger Zeit. Ab dem 1. Januar 2028 gibt es dann aber keine Ausnahmen mehr.

Lösung: Bereiten Sie sich jetzt schon auf den verpflichtenden Versand von E-Rechnungen ab 2027 vor. Idealerweise stellen Sie bereits heute auf strukturierte XML-basierte Rechnungen (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) um, um reibungslose Prozesse mit Ihren Geschäftspartnern zu gewährleisten.

Irrtum 5: „Ich habe noch zwei Jahre Zeit“

Ein riskante Fehleinschätzung, denn die Frist für den verpflichtenden E-Rechnungsempfang ist bereits abgelaufen. Wer jetzt noch keine E-Rechnungen empfangen kann, verstößt gegen geltendes Recht. Die zweite Stufe – die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen – tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Wer bis dahin nicht reagiert, gerät unter Druck.

Lösung: Beginnen Sie jetzt mit der Umstellung. Planen Sie Testläufe, schulen Sie Mitarbeitende und optimieren Sie Schritt für Schritt Ihre Prozesse. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen rechtzeitig bereit ist für die E-Rechnungspflicht inklusive Versand von E-Rechnungen. Unternehmen, die frühzeitig umstellen, profitieren zudem von effizienteren Buchhaltungsprozessen und Wettbewerbsvorteilen.

Fazit: Jetzt handeln, Irrtümer zur E-Rechnung beseitigen und E-Rechnungspflicht erfüllen

Die Einführung der E–Rechnungspflicht in Deutschland ist ein wichtiger Schritt hin zu digitalen Geschäftsprozessen. Wer heute noch mit veralteten Rechnungsformaten arbeitet, muss dringend handeln. Die Pflicht zur E-Rechnung gilt bereits – und wird in den kommenden Jahren noch ausgeweitet.

Unser Tipp: Nehmen Sie Ihre aktuelle Rechnungsstellung und -verarbeitung unter die Lupe:

  • Können Sie E-Rechnungen empfangen und archivieren?
  • Ist Ihre Software auf XRechnung und ZUGFeRD vorbereitet?
  • Haben Sie Ihre Partner und Mitarbeitenden informiert?
Digitale Lohnabrechnung: Rechtslage, Vorteile und der Weg zur Umstellung
HR & Payroll

Digitale Lohnabrechnung: Rechtslage, Vorteile und der Weg zur Umstellung

Seit dem BAG-Urteil vom Januar 2025 ist klar: Lohnabrechnungen dürfen digital zugestellt werden. Trotzdem dominieren in vielen mittelständischen Unternehmen noch manuelle Prozesse. Was das Urteil bedeutet, welche Vorteile die Umstellung bringt und wie der Wechsel zur digitalen Lohnabrechnung Schritt für Schritt gelingt.

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Seit dem BAG-Urteil vom Januar 2025 ist klar: Lohnabrechnungen dürfen digital zugestellt werden. Trotzdem dominieren in vielen mittelständischen Unternehmen noch manuelle Prozesse. Was das Urteil bedeutet, welche Vorteile die Umstellung bringt und wie der Wechsel zur digitalen Lohnabrechnung Schritt für Schritt gelingt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. Januar 2025 entschieden, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Lohn- oder Gehaltsabrechnung elektronisch zur Verfügung stellen dürfen – eine Papierform ist nicht mehr zwingend erforderlich. Damit ist die rechtliche Unsicherheit rund um die digitale Lohnabrechnung beseitigt. Wer jetzt umstellen will, muss die rechtlichen Vorgaben kennen und den Wechsel strukturiert planen.

Rechtslage: Was das BAG-Urteil konkret regelt

Das BAG hat festgelegt, dass Arbeitgeber die Gehalts- oder Lohnabrechnung digital bereitstellen dürfen. Drei Punkte aus dem Urteil sind für die Praxis entscheidend:

  • Holschuld-Prinzip: Arbeitnehmer müssen ihre elektronische Gehaltsabrechnung selbst abrufen.
  • Bereitstellungspflicht des Arbeitgebers: Unternehmen müssen die digitale Lohnabrechnung sicher zugänglich machen, etwa indem sie die Verdienstabrechnungen per E-Mail versenden.
  • Zugänglichkeit sicherstellen: Bei Bedarf muss eine Einsichtnahme oder ein Ausdruck vor Ort im Betrieb möglich sein.

Unabhängig vom BAG-Urteil bleiben die inhaltlichen Anforderungen an eine Lohnabrechnung bestehen: Nach § 108 der Gewerbeordnung müssen gewerbliche Arbeitgeber in Deutschland eine Abrechnung ausstellen, die Bruttolohn, Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie den Auszahlungsbetrag in Euro ausweist. Das gilt für Papier- wie für digitale Abrechnungen gleichermaßen.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber verringert die elektronische Lohnabrechnung den Aufwand für Druck, Kuvertierung und Versand und spart damit Papier-, Druck- und Portokosten. Abrechnungen lassen sich per E-Mail oder über ein sicheres Mitarbeiterportal sofort bereitstellen, was Verzögerungen vermeidet und Fehlerquellen reduziert. Da die papierlose Gehaltsabrechnung Ressourcen spart und den CO₂-Fußabdruck senkt, ist sie zugleich ein Baustein für nachhaltigeres Personalmanagement. Mit verschlüsselten E-Mails oder passwortgeschützten Dokumenten lassen sich sensible Daten außerdem sicherer übermitteln als per Post.

Auch Beschäftigte profitieren: Die Abrechnung ist am PC oder Smartphone jederzeit und überall abrufbar, lässt sich digital archivieren, statt in Aktenordnern zu verschwinden, und ist bei Bedarf – etwa für Steuererklärung, Mietvertrag oder Kreditantrag – sofort verfügbar. Passwortgeschützte digitale Abrechnungen können zudem anders als gedruckte Dokumente nicht verloren gehen oder in falsche Hände geraten.

Die Umstellung in der Praxis: So gelingt der Umstieg

Die Digitalisierung der Lohnabrechnung erfordert eine sorgfältige Planung. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  • Ist-Analyse der aktuellen Prozesse: Zunächst werden alle Abläufe, Zuständigkeiten und Schnittstellen rund um die Lohnabrechnung erfasst und dokumentiert, einschließlich sämtlicher HR-Dokumente. Diese Bestandsaufnahme zeigt Optimierungspotenziale auf und definiert die Anforderungen an eine digitale Lösung.
  • Schritt-für-Schritt-Plan erstellen: Auf Basis der Ist-Analyse entsteht ein detaillierter Projektplan – von der Auswahl der passenden Software über die Anpassung der Prozesse bis zur Schulung der Mitarbeiter.
  • Realistischen Zeitplan aufstellen: Die Komplexität bestehender Prozesse, verfügbare Ressourcen und Abhängigkeiten von anderen Projekten bestimmen, wie viel Zeit die Umsetzung braucht. Ein sorgfältiger Zeitplan vermeidet Verzögerungen.

Bei der Software-Auswahl zählen Funktionsumfang und Anpassungsfähigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Skalierbarkeit, Kompatibilität mit bestehenden HR- und Finanzsystemen sowie die Kosten- und Lizenzmodelle. Demo-Versionen oder Testkonten helfen dabei, ein Gefühl für die verschiedenen Tools zu bekommen; Feedback der künftigen Nutzer sollte in die Entscheidung einfließen.

Datensicherheit und Datenschutz nicht vergessen

Da bei der digitalen Lohnabrechnung hochsensible Daten wie Gehalts- und Steuerinformationen, Bankverbindungen und Sozialversicherungsnummern verarbeitet werden, sind moderne Verschlüsselungstechnologien, strenge Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte erforderlich. Rechtlicher Rahmen ist die DSGVO: Unternehmen müssen die Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung einhalten und angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen treffen. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zu Datenschutzrichtlinien ergänzen die technischen Maßnahmen.

Mitarbeiter einbeziehen – und häufige Fehler vermeiden

Die Akzeptanz der neuen Systeme entscheidet über den Erfolg der Umstellung. Informationsveranstaltungen und Workshops geben Beschäftigten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern; anschließende praxisnahe Schulungen mit Hands-on-Übungen bauen Berührungsängste ab. Feedback-Kanäle wie Online-Formulare, Umfragen oder persönliche Gespräche liefern nach dem Start wertvolle Verbesserungsvorschläge.

Drei Fehler tauchen in der Praxis besonders häufig auf: überstürzte Entscheidungen bei der Software- oder Anbieterwahl ohne gründlichen Vergleich, fehlende Schulungen, die die Akzeptanz der neuen Systeme untergraben, sowie unzureichende Tests vor dem Go-Live, die Schwachstellen erst im laufenden Betrieb sichtbar machen.

Fazit

Mit dem BAG-Urteil vom 28. Januar 2025 ist die papierlose Lohnabrechnung rechtskonform – Arbeitgeber können ohne rechtliche Bedenken umstellen und dabei von Kosteneinsparungen, schnellerer und sicherer Bereitstellung sowie mehr Nachhaltigkeit profitieren. Wer den Umstieg strukturiert angeht – mit Ist-Analyse, Projektplan, sorgfältiger Software-Auswahl, konsequentem Datenschutz und einbezogenen Mitarbeitern – vermeidet die typischen Stolperfallen und schafft eine Lohnabrechnung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen aus § 108 Gewerbeordnung als auch den Erwartungen der Belegschaft gerecht wird.

FAQ: Häufige Fragen zur digitalen Lohnabrechnung

Sind digitale Lohnabrechnungen in Deutschland rechtlich zulässig? 

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 28. Januar 2025 entschieden, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Lohn- oder Gehaltsabrechnung elektronisch zur Verfügung stellen dürfen. Eine Papierform ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Muss ich als Arbeitnehmer meine digitale Lohnabrechnung selbst abrufen? 

Ja, es gilt das Holschuld-Prinzip: Arbeitnehmer müssen ihre elektronische Gehaltsabrechnung selbst abrufen. Der Arbeitgeber muss sie im Gegenzug sicher zugänglich machen, etwa per E-Mail oder über ein Mitarbeiterportal, und bei Bedarf eine Einsichtnahme oder einen Ausdruck vor Ort ermöglichen.

Welche Angaben muss eine Lohnabrechnung enthalten, egal ob digital oder auf Papier? 

Nach § 108 der Gewerbeordnung müssen Arbeitgeber in Deutschland eine Abrechnung ausstellen, die Bruttolohn, Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie den Auszahlungsbetrag in Euro ausweist.

Welche Vorteile bringt die digitale Lohnabrechnung für Arbeitgeber? 

Sie reduziert Aufwand und Kosten für Druck, Kuvertierung und Versand, ermöglicht eine schnellere und fehlerärmere Bereitstellung, spart Ressourcen und senkt den CO₂-Fußabdruck. Verschlüsselte E-Mails oder passwortgeschützte Dokumente erhöhen zudem die Datensicherheit gegenüber dem Postversand.

Welche Vorteile hat die digitale Lohnabrechnung für Arbeitnehmer?

Beschäftigte können ihre Abrechnung jederzeit am PC oder Smartphone abrufen, digital archivieren statt in Aktenordnern zu suchen, und haben sie für Steuererklärung, Mietvertrag oder Kreditantrag sofort griffbereit. Passwortgeschützte Dokumente können zudem nicht wie Papier verloren gehen.

Mit welchem ersten Schritt sollte man die Digitalisierung der Lohnabrechnung angehen? 

Am Anfang steht eine Ist-Analyse der bestehenden Prozesse, Zuständigkeiten und Schnittstellen einschließlich aller HR-Dokumente. Sie zeigt Optimierungspotenziale auf und bildet die Grundlage für einen Schritt-für-Schritt-Plan und einen realistischen Zeitplan.

Worauf sollte man bei der Wahl der Software achten? 

Wichtige Kriterien sind Funktionsumfang und Anpassungsfähigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Skalierbarkeit, Kompatibilität mit bestehenden HR- und Finanzsystemen sowie Kosten- und Lizenzmodelle. Demo-Versionen und Feedback der künftigen Nutzer helfen bei der Entscheidung.

Wie lässt sich der Datenschutz bei der digitalen Lohnabrechnung sicherstellen? 

Da hochsensible Daten wie Gehalts-, Steuer- und Bankinformationen verarbeitet werden, sind Verschlüsselung, strenge Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte notwendig. Rechtlicher Rahmen ist die DSGVO mit den Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung; regelmäßige Mitarbeiterschulungen ergänzen die technischen Maßnahmen.

Welche Fehler sollten Unternehmen beim Umstieg vermeiden? 

Häufige Fallstricke sind überstürzte Entscheidungen bei der Software- oder Anbieterwahl ohne gründlichen Vergleich, fehlende Mitarbeiterschulungen sowie unzureichende Tests vor dem Go-Live.