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Digitalisierung

Wie mittelständische Unternehmen Prozesse digitalisieren – Praxisbeispiele, Erfahrungen und Lösungen.

KI-Unterstützung zur Digitalisierung von Bestandsimmobilien
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KI-Unterstützung zur Digitalisierung von Bestandsimmobilien

Bestandsimmobilien und Digitalisierung – passt das überhaupt zusammen? Während Neubauten oft schon digital geplant werden, stehen viele Altbauten noch ganz am Anfang. Wie gelingt der Weg vom Aktenordner zum digitalen Zwilling? Der Erfahrungsbericht aus der Praxis zeigt, wie Digitalisierung in bestehenden Gebäuden wirklich funktioniert – und warum Daten, Geduld und ein langer Atem entscheidend sind.

5 Min. Lesezeit

Von der Vision zur Realität

Stellen Sie sich vor, Sie kommen morgens ins Büro und Ihre KI begrüßt Sie: „Guten Morgen, Laura. Ich habe über Nacht alle Energiesysteme überprüft. Im Raum 2051 gibt es eine Störung, der Techniker ist schon informiert. Ich wünsche Ihnen einen effizienten Tag.“ Klingt nach Zukunftsmusik? Noch ja – denn in der Realität beginnt die Digitalisierung von Bestandsimmobilien oft viel bodenständiger und mit ganz anderen Herausforderungen.  

Die Ausgangslage: Bestandsimmobilien und ihre Geschichte

Viele Bestandsimmobilien sind Jahrzehnte alt, ihre Geschichte ist oft nur bruchstückhaft dokumentiert. Am Beispiel einer Immobilie in München wird deutlich: Wer eine Immobilie digitalisieren will, muss sich erst einmal mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen – von alten Bauakten bis zu Familiengeschichten. Die Immobilie, um die es geht, ist seit Generationen im Familienbesitz und umfasst heute 7.500 Quadratmeter und 130 Stellplätze. Die Historie reicht bis in die 1980er Jahre zurück, als die ersten Gebäude errichtet wurden.

Daten, Daten, Daten – der Schlüssel zum Erfolg

Der Weg zur Digitalisierung beginnt mit Daten. Ob Betonproben, Baupläne oder Zeitstrahlen: Erst wenn alle verfügbaren Informationen gesammelt, sortiert und digitalisiert sind, entsteht ein solides Fundament. Das bedeutet auch, sich durch Aktenberge zu arbeiten, Dokumente zu scannen und die Daten sinnvoll zu strukturieren. In der Praxis heißt das: 270 Aktenordner aus dem Keller holen, alles einscannen lassen und plötzlich 80 Gigabyte an digitalen Daten auf dem Server haben. Doch damit ist es nicht getan – die Daten müssen sortiert, zugeordnet und in die richtigen Systeme eingepflegt werden. Ohne das Wissen und die Erfahrung der Menschen, die das Gebäude begleitet haben, bleibt das Modell unvollständig.  

Digitalisierung in der Praxis: Vom Papier zum Modell

Mit modernen Scanning-Technologien und BIM-Tools lassen sich auch ältere Gebäude digital erfassen. Punktwolken, digitale Modelle und LOD-Tabellen helfen, den Bestand präzise abzubilden. Doch die Digitalisierung ist kein Selbstläufer: Es braucht Zeit, Know-how und oft auch externe Unterstützung. In einem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Digitales wurde ein Laserscan aller Räume durchgeführt, um ein BIM-Kit-Modell zu erstellen. Die Herausforderung: Die Zuordnung der gescannten Daten zu den richtigen Bauteilen, Statikunterlagen und Plänen. Hier ist Teamarbeit gefragt – und oft sind es die Menschen mit dem besten Überblick, die den entscheidenden Beitrag leisten.  

Intelligente Systeme und smarte Technik

Ein ERP-System verknüpft Verwaltung, Technik, Betriebswirtschaft und Recht. Smarte Messsysteme wie Smart Metering ermöglichen eine präzise Verbrauchserfassung und helfen, Kosten zu sparen. Automatische Beschattung, Heizungs- und Lüftungssteuerung sowie die Integration von Wetterdaten zeigen, wie digitale Technik den Alltag effizienter macht – auch in älteren Gebäuden. Ein Beispiel: Die Beschattungsanlage reagiert nicht nur auf Sonneneinstrahlung, sondern erkennt auch Föhnwetterlagen in München und passt sich entsprechend an. Heizungs- und Lüftungssysteme sind heute mit Smart Metern ausgestattet und kommunizieren direkt mit dem Smartphone des Technikers. So können Störungen frühzeitig erkannt und behoben werden.  

Forschung und Innovation: Sensorik und Energieeffizienz

Innovative Forschungsprojekte, etwa mit Universitäten, bringen neue Impulse: Sensoren an Fassaden messen Energieeffizienz und helfen, Sanierungsbedarf frühzeitig zu erkennen. In einem aktuellen Projekt werden an einer großen Glasfassade Sensoren angebracht, um über eineinhalb Jahre hinweg Daten zu sammeln. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu optimieren und den richtigen Zeitpunkt für eine Sanierung zu bestimmen. Solche Projekte zeigen, wie Digitalisierung und Forschung Hand in Hand gehen und nachhaltige Entwicklung fördern.

Fazit: Fundament für kommende Generationen

Die Digitalisierung von Bestandsimmobilien ist ein Prozess, der Zeit, Engagement und Offenheit für Neues erfordert. Es gibt Rückschläge, technische Hürden und manchmal auch Frust. Doch wer Vergangenheit und Gegenwart geschickt verbindet, schafft ein solides Fundament – nicht nur aus Beton, sondern auch aus Daten. Wichtig ist, sich nicht entmutigen zu lassen und Schritt für Schritt vorzugehen. Die Erfahrung zeigt: Ohne die Vergangenheit geht es nicht. Alte Pläne, Erfahrungswissen und Dokumente sind unverzichtbar, um ein vollständiges digitales Abbild zu schaffen. Gleichzeitig braucht es Mut, neue Technologien auszuprobieren und bestehende Prozesse zu hinterfragen.  

Transformation im Mauerwerksbau: Wie Digitalisierung, Vorfertigung und KI die Branche revolutionieren
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Transformation im Mauerwerksbau: Wie Digitalisierung, Vorfertigung und KI die Branche revolutionieren

Die Baubranche steht vor einem gewaltigen Umbruch: Digitalisierung, Vorfertigung und Künstliche Intelligenz verändern den Mauerwerksbau grundlegend. Was bedeutet das für Bauunternehmen, Fachkräfte und Bauherren? Moderne Technologien machen nicht nur Prozesse effizienter und nachhaltiger, sie definieren auch das Berufsbild des Maurers neu. Die Transformation im Mauerwerksbau hat längst begonnen.

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Die Baustelle der Zukunft – ein Live-Experiment

Stellen Sie sich vor, Sie stehen auf einer modernen Baustelle und bitten Ihre Sprachassistentin: „Hey Siri, zeig uns doch bitte, wie du ein Haus mauerst.“ Was wie ein Scherz klingt, ist der Auftakt zu einer tiefgreifenden Transformation im Mauerwerksbau. Die Digitalisierung hält Einzug – und mit ihr Chancen und Risiken, die wir als Bauunternehmer aktiv gestalten müssen.

Chancen und Risiken: KI als Gamechanger

Künstliche Intelligenz (KI) kann heute schon erstaunlich viel: Fehler und Mängel auf Baustellen automatisch erkennen, Bauvorschriften prüfen, Normen abgleichen. Doch was passiert, wenn KI Fehler entdeckt, die wir selbst übersehen hätten? Plötzlich stehen wir vor der Herausforderung, nicht nur zu bauen, sondern auch zu prüfen, zu dokumentieren und uns zu rechtfertigen. Das kostet Zeit – und Zeit ist auf der Baustelle bekanntlich Geld.

Warum Transformation? Der Wandel im Berufsbild

Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Und Maurer von heute sind längst nicht mehr die noch in den 1990er Jahren, im „Werner-Beinhart! -Film“ dargestellten Typen mit Bierflasche auf der Baustelle. Sie sind smart, gehen ins Fitnessstudio und wollen stolz von ihren Projekten erzählen. Mauern ist keine Knochenarbeit mehr: Dank Vorfertigung entstehen ganze Wände im Werk – maßgenau, trocken, wetterunabhängig und automatisiert. Ein Beispiel: In Landsberg am Lech wurden rund 200 Wohnungen mit vorgefertigten Massivbauteilen errichtet – keine einzige Ziegelwand wurde vor Ort gemauert. Stattdessen wurden bis zu 1.000 Quadratmeter Wandelemente pro Woche montiert – präzise, effizient und in Rekordzeit.

Lean Construction: Effizienz durch Prozessintelligenz

Kostengünstiger bauen heißt heute: Prozesse kennen, steuern und in Echtzeit monitoren. Lean Construction bedeutet: keine überflüssigen Gerätschaften, kein unnötiges Material, bis zu 90 % weniger Kranbewegungen. Das Ergebnis: mehr Produktivität, weniger Lärm, höhere Qualität und geringere Kosten. Wetter spielt kaum noch eine Rolle – Vorfertigung minimiert Witterungseinflüsse und sichert einen kontinuierlichen Baufortschritt

Nachhaltigkeit: Mehr als nur das richtige Material

Nachhaltigkeit im Bau ist mehr als Langlebigkeit und Klimafreundlichkeit. Es geht um Architektur, die Generationen überdauert und flexibel nutzbar bleibt. Gebäude müssen heute nicht nur im Winter warm, sondern im Sommer auch kühl bleiben – und das gelingt im Mauerwerksbau ganz natürlich, ohne energieintensive Klimaanlagen. Klimaresilienz wird zur neuen Norm: Unsere Gebäude müssen Extremwetter besser standhalten und Schäden minimieren.

Digitalisierung und Robotik: Der nächste Schritt

Wer besser bauen will, muss digital bauen. Modellbasiertes Planen (BIM) und durchgängige Daten sichern Qualität, vermeiden Fehler und machen Bauprozesse transparent – noch bevor der erste Stein gesetzt wird. Roboter übernehmen präzise Aufgaben, fertigen Bauteile millimetergenau und reduzieren Abfall auf ein Minimum. In modernen Werken laufen viele Prozesse bereits vollautomatisch – von der Planung bis zur Produktion.

Praxisbeispiel: Vom digitalen Zwilling zum fertigen Gebäude

Mit CAD-Software wird der digitale Zwilling eines Gebäudes in produzierbare Bauteile zerlegt. Jedes Teil wird optimiert, Abfall minimiert und das, was übrig bleibt, zu neuen Steinen recycelt. Fenster, Türen, Elektroleitungen – alles kann im Werk unter optimalen Bedingungen eingebaut werden. Das Ergebnis: höchste Präzision, Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Jeder Stein, jede Wand ist digital dokumentiert.

KI in der Praxis: Automatisierung und Qualitätskontrolle

Die Zukunft ist bereits da: Automatisierte Mörtelkonsistenzregelungen, Qualitätsprüfung per Bilderkennung oder Laserscan, intelligente Algorithmen für Materialflüsse und Bauablaufplanung. KI prüft Modelle und Ausführungsdetails gegen aktuelle Normen – und schafft so die Basis für noch mehr Automatisierung und Effizienz.

Fazit: Transformation als Gemeinschaftsaufgabe

Mit der Verlagerung der Baustellenprozesse ins Werk und der Digitalisierung aller Abläufe schaffen wir nicht nur mehr Effizienz, sondern auch attraktivere und sicherere Arbeitsplätze. Die Transformation im Mauerwerksbau ist kein Selbstzweck – sie ist die Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit: Fachkräftemangel, Klimawandel, steigende Anforderungen an Qualität und Nachhaltigkeit.

Digitalisierung bedeutet Vernetzung. Vernetzung heißt Kommunikation. Kommunikation eröffnet grenzenlose Möglichkeiten. Deshalb optimieren wir unser System stetig weiter, um den Mauerwerksbau nachhaltig zu transformieren.

KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser
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KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser

Das Handwerk steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel, digitale Überforderung und immer komplexere Schnittstellen. Doch statt zu jammern, heißt es jetzt: Machen! Dieser Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Formate wie Hackathons das Handwerk stärken und warum Menschlichkeit dabei wichtiger denn je bleibt.

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Handwerk im Wandel – zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierung

Im deutschen Handwerk fehlen aktuell über 230.000 Fachkräfte, und die Lage wird sich verschärfen: Zehn Millionen „Boomer“ gehen in Rente – so viel KI können wir gar nicht einsetzen, um das aufzufangen. Gleichzeitig wächst der digitale Druck: Immer mehr Schnittstellen, BIM, Chatbots, Clouds – und das alles on top zu den eigentlichen Aufgaben. Kein Wunder, dass viele im Handwerk an ihre Grenzen stoßen. Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch eine Flut an Anforderungen, die den Alltag oft komplizierter machen, statt ihn zu erleichtern.

Die Realität im Handwerk: Zu viele Tools, zu wenig Schnittstellen

Handwerksbetriebe nutzen oft 10 bis 13 verschiedene digitale Tools, die kaum miteinander vernetzt sind. Schnittstellen? Fehlanzeige! Wer soll das alles bauen? In keinem Meisterkurs lernt man, wie man digitale Systeme integriert. Die Folge: Überforderung und Ineffizienz. Hinzu kommt die Flut an digitalen Nachrichten – und damit auch jede Menge Ablenkung. In Deutschland werden jährlich 60 Milliarden Euro durch digitale Ablenkung verbrannt. Die Realität: Viele Handwerker fühlen sich von der Digitalisierung überrollt und wünschen sich oft einfachere, praxistaugliche Lösungen.

Warum KI-Projekte oft scheitern

78 % der KI-Projekte im Handwerk scheitern. Der Grund: KI wird oft falsch gedacht und umgesetzt. Die Realität der Betriebe wird nicht ausreichend berücksichtigt, und die Kompetenzen fehlen. Es reicht nicht, einfach noch ein Tool oder einen Chatbot draufzusetzen. Es braucht Lösungen, die wirklich zum Alltag passen. KI muss so gestaltet sein, dass sie die Menschen unterstützt – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Viele Projekte scheitern, weil sie an den Bedürfnissen der Anwender vorbeigehen.

Kompetenzen neu denken: Hackathons als Brückenbauer

Hier setzen innovative Formate wie Hackathons an. In diesen Veranstaltungen treffen Handwerker auf Coder, Designer und digitale Denker. Gemeinsam werden in 48 Stunden praxisnahe Lösungen entwickelt – mit viel Pizza, Bier und echtem Austausch. So entstehen KI-Betriebssysteme, Assistenten und Tools, die Handwerkern wirklich helfen. Das Ziel: Technologie so einfach machen, dass sie im Alltag funktioniert. Die Hackathons bringen Menschen zusammen, die sonst nie miteinander arbeiten würden – und genau daraus entstehen die besten Ideen.

Praxisbeispiele: KI, die wirklich hilft

  • Ein Schweizer Startup hat eine App entwickelt, mit der Handwerker einfach ins Handy sprechen – egal in welcher Sprache. Die KI wandelt das Gesprochene in Aufgaben um und verteilt sie automatisch. So wird aus WhatsApp-Kommunikation ein echter Workflow
  • KI-Karten zeichnen Gespräche auf und erstellen automatisch Protokolle – ideal für Baubesprechungen. So geht keine Information mehr verloren, und die Dokumentation wird zum Kinderspiel.
  • KI-Brillen ermöglichen es Meistern, Lehrlinge aus der Ferne zu unterstützen und Baustellen zu dokumentieren, ohne die Hände zu benutzen. Datenschutz bleibt dabei ein Thema, aber Lösungen werden gemeinsam entwickelt. Die Brille kann sogar Videostreams übertragen und so den Austausch zwischen Meister und Lehrling erleichtern.
  • 360-Grad-Kameras auf Baustellen erstellen digitale Modelle, die von KI ausgewertet werden – auch ohne BIM. So wird Baustellendokumentation einfach und effizient. Die KI erkennt automatisch Menschen und verpixelt sie, um Datenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Aufnahmen mit Grundrissen verknüpft, sodass ein dreidimensionales Abbild der Baustelle entsteht.

Mensch und Maschine: Zusammenarbeit auf Augenhöhe

KI kann Wissen speichern, Prozesse automatisieren und sogar Roboter anlernen. Doch entscheidend bleibt: Die Technik muss so einfach sein, dass sie Handwerkern wirklich hilft – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Projekte zeigen, dass die besten Lösungen gemeinsam mit den Menschen im Betrieb entwickelt werden. Nur so entsteht echter Mehrwert. Die digitale Kopie des Handwerkers – das „virtuelle Wir“ – kann Wissen skalieren und in die Ausbildung integrieren. So bleibt das Know-how erhalten und wird für kommende Generationen nutzbar gemacht.

Herausforderungen und Learnings

Die Digitalisierung im Handwerk ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Technische Hürden, Datenschutz und die Angst vor Veränderung sind Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch wer offen bleibt und ins Machen kommt, wird belohnt: mit mehr Effizienz, weniger Fehlern und zufriedeneren Mitarbeitenden. Wichtig ist, die Menschen mitzunehmen und ihnen die Angst vor der Technik zu nehmen. Nur dann kann Digitalisierung wirklich gelingen.

Fazit: Mehr Machen, weniger Wollen

Das Handwerk braucht keine weiteren digitalen Luftschlösser, sondern praktische Lösungen. Hackathons, KI-Baukästen und einfache Tools zeigen, wie Digitalisierung gelingen kann. Entscheidend ist, ins Machen zu kommen, Kompetenzen zu teilen und Menschlichkeit zu bewahren. Denn am Ende zählt, dass Handwerker Handwerker bleiben – unterstützt von Technik, aber nicht ersetzt. Die Zukunft des Handwerks ist digital – aber sie bleibt menschlich.

Digitale Rechnungsstellung: So gelingt der Umstieg auf die E-Rechnung
ERP & Finance

Digitale Rechnungsstellung: So gelingt der Umstieg auf die E-Rechnung

Ab Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dazu verpflichtet, bei B2B-Geschäften E-Rechnungen auszustellen. Für kleinere Betriebe gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2028. Damit wird die digitale Rechnungsstellung für viele Betriebe verbindlich. Dieser Artikel zeigt, worauf es ankommt und wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) rechtzeitig auf die E-Rechnung umstellen können.

5 Min. Lesezeit

Viele KMU erstellen noch Papierrechnungen oder versenden Rechnungen als PDF per E-Mail. Doch spätestens durch die schrittweise Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2G-Bereich (Rechnungen an öffentliche Auftraggeber) und nun auch im B2B-Bereich wird klar: Unternehmen müssen ihre Rechnungsprozesse digital neu aufstellen.

Was eine rechtskonforme E-Rechnung ausmacht

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen: Nur Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen von § 14 UStG und der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Ein herkömmliches PDF erfüllt diese Anforderungen nicht. Erst strukturierte Datenformate ermöglichen eine automatische Verarbeitung in Buchhaltungs- und ERP-Systemen und gelten somit als echte E-Rechnungen.

EN 16931: Der rechtliche Standard für elektronische Rechnungen

Die europäische Norm EN 16931 bildet die Grundlage für rechtskonforme E-Rechnungen. Sie definiert, welche Inhalte eine elektronische Rechnung enthalten muss und wie diese Informationen strukturiert bereitgestellt werden müssen. Für KMU schafft die EN 16931 damit Klarheit und Planungssicherheit. Die Norm stellt sicher, dass E-Rechnungen:

  • vollständig und steuerlich korrekt sind,
  • europaweit einheitlich verstanden werden,
  • unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße verarbeitet werden können.

Die Norm schreibt kein einzelnes Dateiformat vor, sondern ein einheitliches Datenmodell, auf dem verschiedene Formate basieren.

Geeignete E-Rechnungsformate für KMU

In der Praxis haben sich zwei Formate etabliert, die vollständig EN 16931-konform sind.

XRechnung ist ein reines XML-Format, das vor allem im öffentlichen Sektor verwendet wird. Es ist maschinenlesbar, jedoch ohne Zusatzsoftware (sog. Viewer) nicht für Menschen lesbar.

ZUGFeRD kombiniert dagegen ein PDF mit eingebetteten, strukturierten XML-Daten. Ab Version 2.1 und mit den Profilen „EN 16931” oder „XRechnung” ist dieses Format rechtskonform. Für viele KMU ist ZUGFeRD besonders attraktiv, da es sowohl eine automatisierte Verarbeitung als auch eine visuelle Darstellung ermöglicht.

Die Wahl des passenden Formats hängt von der Kundenstruktur, der technischen Ausstattung und den internen Prozessen ab.

Digitale Rechnungsstellung im KMU-Alltag

Für eine rechtssichere E-Rechnung reicht es nicht aus, das Format zu wählen. Auch die Erstellung und Verarbeitung müssen bestimmten Anforderungen genügen. Dabei ist eine strukturierte und vollständige Datenerfassung von zentraler Bedeutung. Stammdaten wie Steuernummern, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt.-ID) oder Zahlungsbedingungen müssen korrekt und konsistent gepflegt werden. Fehler in diesen Daten führen schnell zu formalen Mängeln der E-Rechnung.

Warenwirtschaftssoftware kann KMU hier entscheidend unterstützen: Sie erzeugt die Rechnungsdaten automatisch aus den im System hinterlegten Aufträgen, Kunden- und Artikeldaten, prüft Stammdaten auf Vollständigkeit und stellt sicher, dass alle Pflichtangaben korrekt übernommen werden. Dies reduziert das Risiko fehlerhafter Rechnungen deutlich und erleichtert die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

Vor dem Versand sollte zudem jede E-Rechnung technisch und inhaltlich validiert werden. Dabei wird geprüft, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind und die Rechnung den Vorgaben der EN 16931 entspricht. Viele ERP-Systeme bieten integrierte Validierungsfunktionen, die automatisch prüfen, ob das gewählte Format, die Steuersätze und Pflichtfelder korrekt sind, bevor die Rechnung versendet wird.

Darüber hinaus müssen KMU sicherstellen, dass die Authentizität, die Integrität und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind. Dies erfolgt meist über interne Kontrollverfahren und eine revisionssichere Archivierung. Eine elektronische Signatur ist nicht zwingend erforderlich, kann aber ergänzend eingesetzt werden.

Elektronische Archivierung als Pflichtbestandteil

E-Rechnungen unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papierrechnungen. Das bedeutet, dass elektronische Rechnungen unveränderbar, vollständig und jederzeit verfügbar archiviert werden müssen – in der Regel für acht Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der Rechnungserstellung und gilt für alle steuerrelevanten Rechnungen ab 2025. Bei Ausnahmen, wie beispielsweise Vorsteuerberichtigungen, können jedoch längere Fristen gelten.

Wichtig ist, dass die Rechnungen im ursprünglichen, strukturierten Format aufbewahrt werden. Ein späterer Ausdruck oder die Ablage als reines PDF genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Daher empfiehlt sich der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems (DMS), da ein DMS sicherstellt, dass Rechnungen revisionssicher, unveränderbar und zentral archiviert werden. Gleichzeitig erleichtert es den Zugriff, die Suche und den Nachweis der korrekten Aufbewahrung gegenüber dem Finanzamt.

Für KMU bedeutet das weniger manuellen Aufwand, höhere Sicherheit und die Gewissheit, dass gesetzliche Vorgaben problemlos eingehalten werden können.

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KI und nun? Hat BIM ausgedient?
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KI und nun? Hat BIM ausgedient?

Kaum eine technologische Entwicklung sorgt derzeit für so viel Bewegung im Bauwesen wie die Künstliche Intelligenz (KI) – und plötzlich steht die Frage im Raum: Brauchen wir Building Information Modeling (BIM) überhaupt noch? Oder können wir uns den „alten Ärger“ jetzt sparen? Warum BIM keineswegs ausgedient hat,wie KI und BIM zusammenwirken und warum die Zukunft im Bauwesen gerade erst beginnt.

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KI, BIM und die großen Herausforderungen im Bauwesen

Das Bauwesen steht vor enormen Herausforderungen – von Nachhaltigkeit bis hin zu gesellschaftlichen und finanziellen Zwängen. Digitale Lösungen versprechen Abhilfe, doch weder KI noch BIM stehen ganz oben auf der Wunschliste. Während KI als Allheilmittel gefeiert wird, scheint BIM nach 30 Jahren Praxis etwas an Glanz verloren zu haben. Die Frage ist berechtigt: Können wir uns BIM jetzt sparen? Doch so einfach ist es nicht. Die Realität ist komplexer und verlangt nach einem differenzierten Blick.

Die fragmentierte Lieferkette – das eigentliche Problem

Das eigentliche Problem im Bauwesen ist die fragmentierte Lieferkette. In jeder Lebenszyklusphase eines Bauwerks – von der Planung über die Ausführung bis zum Betrieb – wechseln die Akteure und mit ihnen die Datenstrukturen. Das führt zu Datenverlusten und Wissenslücken, besonders beim Übergang von einer Phase zur nächsten. Gerade im Betrieb, wo die größten Kosten und der größte Energieverbrauch anfallen, fehlt oft das nötige Projektwissen. Diese Brüche in den Informationsflüssen sind nicht neu, aber sie behindern bis heute effiziente und nachhaltige Prozesse.

Von Sollbruchstellen und Schnittstellen: Was wir aus der Logistik lernen können

Ein Teilgebiet der KI ist das Machine Learning (ML). Hier lernen Algorithmen aus Daten, ohne dass sie explizit für jede einzelne Aufgabe neu programmiert werden müssen. Deep Learning wiederum ist eine spezielle Form des ML, die mit tiefen neuronalen Netzen arbeitet – und die Grundlage für moderne Sprachmodelle wie ChatGPT bildet. Machine Learning ist heute das Herzstück vieler KI-Anwendungen, weil es ermöglicht, Muster und Zusammenhänge in großen Datenmengen zu erkennen.

Die Datenflüsse im Bauwesen erinnern an die Anfänge der Eisenbahn: Unterschiedliche Gleisbreiten führten zu Chaos und ineffizientem Umladen. Erst durch Standardisierung und funktionierende Schnittstellen wurde ein reibungsloser Ablauf ermöglicht. Ähnlich in der Logistik: Früher wurden Waren in Säcken und Fässern transportiert, heute sorgen genormte Container für Effizienz. Die Lehre: Ohne Schnittstellen und Standards bleibt alles fragmentiert. Für das Bauwesen bedeutet das: Wir brauchen gemeinsame digitale Schnittstellen, damit Daten tatsächlich fließen können.

Digitale Infrastruktur als Fundament

Was wir brauchen, ist eine gemeinsame digitale Infrastruktur – ein Fundament, auf dem alle Datenströme zusammenlaufen. Nur so können Informationen fließen, zu Wissen werden und die richtigen Entscheidungen ermöglichen. Das Ziel: Daten nicht nur sammeln, sondern auch sinnvoll nutzen. Das erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern auch organisatorische und menschliche Zusam-menarbeit. Die digitale Infrastruktur ist das Rückgrat für alle weiteren Innovationen.

BIM: Noch relevant oder schon überholt?

Nach 30 Jahren BIM-Praxis ist klar: Die eine, perfekte Datenstruktur für alle wird es nicht geben. Jeder Fachplaner, jedes Gewerk hat eigene Standards und Prozesse. Statt auf den „Einheitsbrei“ zu hoffen, sollten wir uns darauf konzentrieren, wie wir Datenfragmente sinnvoll verbinden und den Datenfluss zwischen den Systemen ermöglichen. BIM bleibt dabei zentral – muss jedoch weiterentwickelt und mit neuen Technologien kombiniert werden. Die Realität zeigt: Es geht nicht darum, BIM zu ersetzen, sondern es intelligenter und flexibler zu gestalten.

Praxis: Semantic Mapping und herstellerneutrale Datenformate

Ein Beispiel aus der Praxis: Der Export von Daten in herstellerneutrale Formate wie die Industry Foundation Classes (IFC) ist heute noch oft mühsam und fehleranfällig. KI kann hier helfen, indem sie die Übertragung mithilfe von „Semantic Mapping“ automatisiert und Fehler reduziert. So werden aus vielen Datenscherben einheitliche, nutzbare Informationen – und der Weg zur digitalen Infrastruktur wird geebnet. Die Kombination aus menschlicher Erfahrung und KI-gestützter Automatisierung eröffnet neue Möglichkeiten für Effizienz und Qualität.

Herausforderungen und Learnings

Die Integration von KI und BIM ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, bestehende Prozesse zu hinterfragen. Technische Hürden, unterschiedliche Datenstandards und organisatorische Widerstände sind Her-ausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch die Erfahrung zeigt: Wer offen für Neues ist und auf Zusammenarbeit setzt, kann die Digitalisierung im Bauwesen erfolgreich gestalten. Wichtig ist, nicht nur auf die Technik zu schauen, sondern auch auf die Menschen und ihre Kompetenzen.

Fazit: Gemeinsam produktiver werden

BIM hat keineswegs ausgedient – im Gegenteil: Erst durch die intelligente Kombination mit KI entsteht echter Mehrwert. Die digitale Infrastruktur ist der Schlüssel, um Produktivität und Nachhaltigkeit im Bauwesen zu steigern. KI ist dabei Brückenbauer und Beschleuniger, aber kein Ersatz für menschliches Know-how. Die Zukunft liegt in der Zusammenarbeit von Mensch, BIM und KI. Wer diesen Weg geht, wird nicht nur effizienter, sondern auch widerstandsfähiger und innovativer.

E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten
ERP & Finance

E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten

Ab Januar 2027 wird die E-Rechnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im B2B-Bereich endgültig zur Pflicht. Faktisch hat die Umstellung jedoch bereits 2025 begonnen. Deshalb sollten Unternehmen das Thema jetzt aktiv angehen. Wer zu spät startet, riskiert ab 2027 Chaos in der Buchhaltung, Fehler beim Vorsteuerabzug und unnötige Kosten. Hier sind wichtige Empfehlungen für Unternehmen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) am Ende dieses Artikels.

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E-Rechnung: Einführungsfristen

Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Geschäft erfolgt stufenweise und betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Empfangspflicht für E-Rechnungen seit 2025

Unternehmen müssen bereits seit Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Wichtig dabei ist: Rechnungen im PDF- oder Word-Format gelten rechtlich nicht als E-Rechnung. Zulässig sind ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD.

Ausstellungspflicht ab 2027 und 2028

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro sind ab dem 1. Januar 2027 dazu verpflichtet, ihre B2B-Rechnungen auch elektronisch auszustellen.

Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Pflicht dann auch für kleinere Unternehmen unterhalb dieser Umsatzgrenze. Damit endet die Übergangsphase vollständig und die E-Rechnung wird zum Standard im deutschen Geschäftsverkehr.

Warum viele KMU die E-Rechnungspflicht unterschätzen

Gerade unter kleinen und mittleren Unternehmen kursieren Fehleinschätzungen zur E-Rechnungspflicht.

“Wir haben doch schon PDF-Rechnungen.”

Häufig wird die E-Rechnung mit einer PDF-Rechnung gleichgesetzt. PDF-Rechnungen erfüllen nicht die Anforderungen an eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931: Sie sind nicht maschinenlesbar und ermöglichen somit keine automatisierte Verarbeitung.

“Das erledigen wir kurz vor der Pflicht.”

Die Einführung der E-Rechnung ist kein kurzfristiges Projekt. Sie betrifft die Stammdatenqualität, das Prozessdesign, die Schnittstellen, die Archivierung sowie die Schulung der Mitarbeitenden. All diese Themen lassen sich nicht in wenigen Wochen umsetzen, sondern benötigen Zeit und Planung.

“Wir sind zu klein, uns betrifft das nicht.”

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Geschäft. Lediglich der Zeitpunkt der Ausstellungspflicht unterscheidet sich (siehe oben), nicht jedoch die grundsätzliche Betroffenheit.

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E-Rechnung 2027: Nichts tun ist keine Option

Unternehmen, die die Umstellung auf elektronische Rechnungen aufschieben, gehen erhebliche Risiken ein.

Rechtliche Risiken und Vorsteuerabzug

Formale Fehler in Rechnungen können dazu führen, dass diese nicht den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 UStG) entsprechen. Im schlimmsten Fall ist der Vorsteuerabzug gefährdet, was direkte finanzielle Folgen hat.

Operativer Stress und Ad-hoc-Lösungen

Wenn große Kunden ab 2027 ausschließlich E-Rechnungen akzeptieren, geraten KMU, die nicht vorbereitet sind, unter Druck. Die Folgen wären teure Übergangslösungen, Medienbrüche und eine erhöhte Fehlerquote.

Wettbewerbsnachteile gegenüber digitalisierten Unternehmen

Unternehmen, die E-Rechnungen automatisiert verarbeiten, profitieren von schnelleren Zahlungszyklen, geringeren Kosten und besseren Daten für das Controlling und die Liquiditätsplanung. Wer hier nicht mitzieht, verliert an Wettbewerbsfähigkeit.

Vorteile der E-Rechnung für KMU

Bei richtiger Umsetzung bietet die E-Rechnung KMU klare Vorteile. Ein zentraler Pluspunkt sind die Effizienzgewinne: Durch automatisierte Prüfungs-, Freigabe- und Buchungsprozesse wird der manuelle Aufwand deutlich reduziert. Medienbrüche, Tippfehler und Doppelarbeit gehören damit der Vergangenheit an, sodass die gesamte Rechnungsverarbeitung schneller und zuverlässiger wird.

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer besseren Liquidität und mehr Transparenz. Kürzere Durchlaufzeiten bedeuten oft auch, dass Zahlungen schneller erfolgen können. Gleichzeitig erhalten Unternehmen einen besseren Überblick über offene Posten, was die Finanzplanung und das Forderungsmanagement erheblich erleichtert.

Nicht zuletzt sorgt die E-Rechnung für Zukunftssicherheit. Sie bereitet KMU auf kommende EU-Meldepflichten vor und schafft die Grundlage für ein transaktionsbezogenes Meldesystem, das voraussichtlich ab 2030 eingeführt wird. So können Unternehmen ihre Prozesse bereits heute an die digitalen Anforderungen der Zukunft anpassen.

E-Rechnung einführen: Was KMU jetzt konkret tun sollten

Der Umstieg auf die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt für KMU, um Prozesse zu automatisieren, Fehler zu reduzieren und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Im Folgenden sind sechs zentrale Schritte beschrieben, die Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung beachten sollten.

1. Ausgangslage analysieren

Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob sie E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Gleichzeitig ist zu klären, ob ERP-Systeme, Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft und DMS die Validierung, Buchung und GoBD-konforme Archivierung unterstützen.

2. Rechtliche und fachliche Anforderungen klären

Die Anforderungen der BMF-Schreiben zur E-Rechnung, insbesondere zu Formaten, Pflichtangaben und Prüfpflichten, sollten mit dem Steuerberater und gegebenenfalls mit dem IT-Dienstleister besprochen werden. Wichtig ist zudem eine klare interne Zuständigkeit für Formate, Schnittstellen, Monitoring und die Kommunikation mit Lieferanten und Kunden.

3. Passende E-Rechnungssoftware auswählen

KMU müssen entscheiden, ob sie die E-Rechnung über ERP/FiBu-Systeme, Cloud-Portale oder externe E-Invoicing-Dienstleister abwickeln. Dabei sollte die Lösung skalierbar sein und zukünftige Anforderungen wie die Anbindung an Meldesysteme berücksichtigen.

4. Prozesse und Stammdaten für die E-Rechnung vorbereiten

Die Procure-to-Pay- und die Order-to-Cash-Prozesse sollten an die elektronische Rechnungsstellung angepasst werden. Saubere Stammdaten wie USt-IdNr., Adressen und Zahlungsbedingungen sind entscheidend für eine reibungslose automatische Verarbeitung.

5. Mitarbeitende und Geschäftspartner einbinden

Die Einführung der E-Rechnung gelingt nur, wenn Buchhaltung, Einkauf, Vertrieb und Geschäftsleitung die Unterschiede zwischen PDF-Rechnung und echter E-Rechnung verstehen. Auch Kunden und Lieferanten sollten frühzeitig über unterstützte Formate und Übertragungswege informiert werden.

6. Pilotphase für die E-Rechnung noch in 2026 starten

Eine Pilotphase mit ausgewählten Geschäftspartnern hilft, Fehlerquellen und Medienbrüche frühzeitig zu erkennen. Ergänzend sollten Kennzahlen wie Durchlaufzeiten, Fehlerquoten oder Skontoverluste gemessen werden, um die Prozesse kontinuierlich zu optimieren.

Häufige Fragen zur E-Rechnung ab 2027 (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einer PDF-Rechnung und einer E-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung und nicht maschinenlesbar. Eine E-Rechnung liegt dagegen in einem strukturierten Format gemäß EN 16931 vor, beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD, und ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen nach EN 16931 für inländische B2B-Umsätze empfangen und verarbeiten zu können – unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Umsatz.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen ausstellen?

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Für kleinere Unternehmen gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2028.

Betrifft die E-Rechnungspflicht auch kleine Unternehmen und Selbstständige?

Ja. Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Bereich. Der einzige Unterschied besteht beim Zeitpunkt der Ausstellungspflicht.

Welche Formate gelten als zulässige E-Rechnung?

Zulässig sind alle strukturierten elektronischen Rechnungsformate nach EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.x (Profil EN 16931).

Was passiert, wenn KMU ab 2027 keine E-Rechnungen ausstellen?

Es drohen rechtliche Risiken, insbesondere beim Vorsteuerabzug. Zudem können Geschäftspartner nicht konforme Rechnungen ablehnen, was zu operativen Problemen führt.

Reicht es aus, kurz vor 2027 mit der Umstellung zu beginnen?

Nein. Die Einführung der E-Rechnung hat Auswirkungen auf Systeme, Prozesse, Stammdaten, Archivierung und Schulungen. Deshalb sollte sie frühzeitig geplant werden.

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung für KMU?

KMU profitieren von automatisierten Prozessen, geringeren Fehlerquoten, schnelleren Zahlungszyklen, besserer Liquiditätsplanung und der Vorbereitung auf zukünftige EU-Meldepflichten.

Benötigen KMU eine neue Software für die E-Rechnung?

Das hängt von den bestehenden Systemen ab. Viele ERP- und FiBu-Systeme lassen sich erweitern. Alternativ kommen Cloud-Portale oder spezialisierte E-Invoicing-Dienstleister infrage. Wichtig ist, dass die Lösung skalierbar, rechtssicher und zukunftsfähig ist.

Wann sollten KMU spätestens mit einer Pilotphase starten?

Idealerweise noch im Jahr 2026. In einer Pilotphase mit ausgewählten Kunden oder Lieferanten können Prozesse getestet, Fehler frühzeitig erkannt und Mitarbeitende auf die neuen Abläufe vorbereitet werden.

Lager optimieren durch digitale Lagerverwaltung
ERP & Finance

Lager optimieren durch digitale Lagerverwaltung

In vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) läuft die Lagerverwaltung weniger effizient als sie sollte. Ein häufiger Grund dafür ist die Arbeit per Zuruf und mit Excel-Listen. Eine digitale Lagerverwaltung kann das Lager optimieren und die Unternehmensprozesse im und rund ums Lager nachhaltig verbessern.

5 Min. Lesezeit

Insbesondere viele größere Unternehmen setzen ein Lagerverwaltungssystem (LVS) ein, um Lagermengen und Lagerorte effizient zu verwalten. Kleinere Mittelständler mit 20 bis 100 Beschäftigten hingegen nutzen häufig kein LVS. In manchen Fällen ist dies kein Problem – etwa bei Anbietern digitaler Produkte, deren Lagerhaltung sich auf Büromaterial, Getränke und andere Verbrauchsgüter für die Beschäftigten beschränkt. Bei Handels- oder Fertigungsunternehmen, die jederzeit über einen bedarfsorientierten Vorrat verfügen müssen, sieht die Sache jedoch anders aus. Hier kann eine digitale Lagerverwaltung helfen, das Lager zu optimieren, Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Funktionen und den Nutzen, aber auch die Kosten eines Lagerverwaltungssystems. Dadurch sollen Verantwortliche in KMU das Potenzial einer Digitalisierung der Lagerverwaltung für ihren Betrieb besser einschätzen können.

Häufige Probleme der Lagerwirtschaft in KMU

Die Beschäftigung mit der Situation im Lager und der Einführung einer digitalen Lagerverwaltung resultiert fast immer aus schmerzhaften Erfahrungen. Diese werden durch typische Fehlersituationen ausgelöst, die in vielen Unternehmen leider allzu häufig vorkommen.

Wo es bei der Lagerhaltung oft hakt

  • Aufwändige Artikelsuche im Lager
  • Fehlende Artikel oder Überstand aufgrund mangelnder Transparenz über die Bestände
  • Reduzierte Produktivität der Mitarbeiter infolge ineffizienter Prozesse im Lager
  • Auslieferung falscher Artikel, Mengen oder Chargen
  • Verfall verderblicher Ware aufgrund von Artikelentnahmen in der falschen Reihenfolge
  • Erhöhte Fehlerrate und Produktivität in Stoßzeiten
  • Probleme bei der Lagerhaltung bei krankheitsbedingten Ausfällen oder dem Ausscheiden erfahrener Mitarbeiter
  • Große Inventurdifferenzen

Die Ursachen für solche Fehlersituationen liegen meistens im Bereich der Lagerverwaltung. Viele KMU arbeiten dort mit Zetteln und Excel-Listen, was leicht zu Fehlern und Ungenauigkeiten bei der Datenübertragung ins Warenwirtschaftssystem führt. Zudem können Informationen verloren gehen, wodurch die Bestandsführung selten aktuell ist. Wer solche Probleme in der Lagerverwaltung feststellt, sollte den Einsatz eines LVS in Erwägung ziehen, um das Lager zu optimieren.

Bessere Abläufe durch digitale Lagerverwaltung

Vor der Einführung eines Lagerverwaltungssystems sollte stets der gesamte Prozess betrachtet werden. Dieser beginnt nicht erst im Lager, sondern bereits bei der Beschaffung. Spätestens mit dem Wareneingang, der entweder auf eine Bestellung bei einem Lieferanten oder einen Fertigungsprozess folgt.

  • Der Wareneingang muss so organisiert sein, dass alle darauffolgenden Schritte effizient und transparent ablaufen können. Bereits die Prüfung des Wareneingangs kann fehlerhaft sein oder unnötig lange dauern, wenn Wareneingang und Bestellung nicht einfach abgeglichen werden können. Ein LVS muss daher die Lagerhaltung mit dem Beschaffungsprozess des eingesetzten Warenwirtschaftssystems verknüpfen. Prüfungen und Qualitätssicherungsschritte müssen einfach integrierbar sein, da sie unverzichtbar sind, um die beschriebenen Probleme in der Lagerverwaltung zu lösen.
  • Für die Einlagerung und weitere Bearbeitung sind maschinenlesbare Informationen in Form von Barcodes notwendig. Ein LVS muss dabei drei Szenarien bewältigen können:
    1. Die Ware ist bereits mit Barcodes ausgezeichnet, die alle benötigten Informationen enthalten.
    2. Aus vorhandenen Barcodes lassen sich zumindest einige Informationen, insbesondere die Artikelnummer, entnehmen.
    3. Barcodes müssen neu erzeugt und die Ware entsprechend gelabelt werden.

Die Barcodes dienen der späteren Identifikation der Ware. Zugleich setzen sie Prüfmechanismen in Gang, um sicherzustellen, dass alle Bearbeitungsschritte – beginnend mit der Einlagerung – möglichst fehlerfrei durchgeführt werden. Bereits bei der Einlagerung ist zudem die Lagerorganisation im Betrieb zu berücksichtigen, einschließlich eventuell genutzter spezieller Einlagerungsmethoden wie der chaotischen Lagerhaltung.

  • Basierend auf den vorangegangenen Schritten konzentrieren wir uns nun auf einen besonders fehleranfälligen Vorgang: den Warenausgang bzw. die Kommissionierung. Das Lagerverwaltungssystem unterstützt die Lagermitarbeiter mit Informationen, um das Ergebnis der Kommissionierung mit dem Auftrag abzugleichen. Ein gutes LVS erlaubt hier auch Abweichungen von der Norm. Diese Flexibilität kommt vor allem kleinen und flexiblen Unternehmen zugute.
  • Auch beim Versand über Speditionen und Paketdienste kann ein Lagerverwaltungssystem die Prozesse im Lager optimieren. Kleinere Unternehmen stellen ihren Dienstleistern oft manuell die benötigten Daten zur Verfügung, was eine doppelte Datenerfassung bedeutet – ein aufwändiger und fehleranfälliger Prozess. Effizienter ist es, die Daten für den Versand automatisch mithilfe eines LVS zu generieren. Dafür müssen die Lagervorgänge nahtlos in das Warenwirtschaftssystem integriert sein. Zumal weitere Teilschritte wie die Rechnungsstellung sowie möglicherweise Retouren, Reklamationen oder Teillieferungen hinzukommen.

Digitale Lagerverwaltung – die wichtigsten Vorzüge

  • Geringere Fehlerquote, vor allem in der Lagerentnahme und der Kommissionierung
  • Kostensenkung durch effizientere Lagerprozesse
  • Übersicht und Transparenz im Lager
  • Verlässliche Bestandsführung
  • Bessere Nutzung von Lagerflächen
  • Zeitersparnis in der Inventur

Kosten eines Lagerverwaltungssystems

Wer sein Lager optimieren und ein digitales Lagerverwaltungssystem einführen möchte, sollte neben den Lizenzkosten für ein LVS und den Einführungskosten auch weitere Ausgaben einplanen. Dazu zählen die Kosten für neue Hardware wie Scanner, Tablets und andere mobile Geräte sowie der Ausbau der Netzinfrastruktur (LAN, WLAN).

Die Software selbst macht somit nur einen Teil der voraussichtlichen Kosten für eine digitale Lagerverwaltung aus. Zusätzlich müssen die benötigten Geräte und die entsprechenden Arbeitsabläufe in die Kosten-Nutzen-Betrachtung einbezogen werden. Entscheidende Fragen sind hier:

  • An welchen Stellen werden mobile Geräte benötigt, und wo reichen fest installierte und meist kostengünstigere Geräte aus?
  • Welche Anforderungen stellt die Situation im Lager an die Geräte hinsichtlich Temperatur, Staub, möglicher Fallhöhe und Reichweite der Scanner?
  • Welche Daten müssen eingegeben werden, und wie groß muss der Bildschirm sein, um diese effizient zu verarbeiten?
  • Wie werden die Geräte bedient, und welche Benutzerfreundlichkeit ist erforderlich, um eine reibungslose Nutzung zu gewährleisten?

Fazit: Digitale Lagerverwaltung eignet sich auch für kleinere KMU

Das Beispiel der Lagerwirtschaft zeigt, wie auch kleinere Unternehmen durch gezielte Digitalisierung der Lagerverwaltung erhebliche Vorteile erzielen können. Für die meisten Betriebe in einer Größenordnung von bis zu 100 Mitarbeitern bedeutet Digitalisierung dabei vor allem, Geschäftsprozesse digital abzubilden und zu optimieren – ohne störende Medienbrüche, fehlende Informationen oder doppelte Datenhaltung in verschiedenen Systemen.

Viele KMU sind bereits teilweise digitalisiert und nutzen beispielsweise ein Warenwirtschaftssystem. Doch in der Lagerhaltung dominieren oft noch Zettel und die allgegenwärtigen Excel-Listen. Dieser Bruch führt häufig zu isolierten Informationsinseln ohne Verbindung zueinander. Eine digitale Lagerverwaltung hingegen ermöglicht einen durchgängigen Informationsfluss.

Dies ist auch für kleinere Mittelständler, die in der Lagerhaltung Optimierungsbedarf haben, gut umsetzbar. Denn die benötigten Technologien wie Lagerverwaltungssysteme, Scanner und mobile Geräte sind bereits ausgereift und praxisbewährt. Man muss sie nur einführen und nutzen.

Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU
Digitalisierung & KI

Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU

Die digitale Transformation bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Chance, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Allerdings sind die finanziellen Ressourcen für Digitalisierungsprojekte in vielen Betrieben knapp bemessen. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Programme, die speziell für KMU Fördermittel für Digitalisierung bereitstellen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten davon vor.

5 Min. Lesezeit

Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite bzw. Darlehen in Kooperation mit Förderbanken – das sind die gängigsten Fördervarianten für Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand.  Entsprechende Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Länderebene sollen es KMU ermöglichen, auf digitale Prozesse und Produkte umzustellen und Know-how bezüglich der digitalen Transformation zu erlangen.

Fördermittel für Digitalisierung gibt es meist für die Anschaffung von Hard- und Software sowie für Beratungsleistungen. Gefördert werden je nach Programm sowohl spezifische Vorhaben als auch allgemeine Schritte in Richtung Digitalisierung.

Zu den förderfähigen Digitalisierungsvorhaben zählen beispielsweise:

  • Einführung von ERP-Software,
  • die durchgängige Digitalisierung der Auftragsabwicklung,
  • Migration und Portierung von IT-Systemen und Anwendungen sowie
  • Verbesserung der IT-Sicherheit oder
  • die Entwicklung ganz neuer digitaler Lösungen und Plattformen.

Die zahlreichen Förderprogramme unterscheiden sich hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und der Fördersummen teils erheblich. Dieser Beitrag fasst die Informationen der Förderer zusammen und bietet somit einen Überblick über die Digitalisierungsförderungen für KMU.

Förderprogramme der Bundesländer

Die folgende Übersicht listet die wichtigsten Förderprogramme der Bundesländer mit Bezug zur Digitalisierung auf. In aller Regel können nur Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland haben, Fördermittel für Digitalisierung aus diesen Programmen erhalten.

Baden-Württemberg

Digitalisierungsprämie Plus

Was wird gefördert?
Fördermittel für Digitalisierung gibt es für konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit, wie zum Beispiel:

  • Implementierung 3D-Druck
  • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Mitarbeiterschulungen, sofern sie mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen

Wer wird gefördert?
KMU aller Branchen mit bis zu 100 Mitarbeitern, die am Standort Baden-Württemberg aktiv sind.

Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung können für Vorhaben gewährt werden, deren Kosten zwischen 10.000 und 100.000 Euro liegen. Dies geschieht über ein Darlehen der L-Bank (10.000 bis 100.000 EUR), für das die Unternehmen einen Tilgungszuschuss erhalten.

Informationsquellen
wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/digitalisierungspraemie

www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungsfinanzierung.html

Bayern

Digitalbonus

Was wird gefördert?

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Entwicklung von auf das Unternehmen abgestimmten IT-Sicherheitslösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hardware und Software.

Wer wird gefördert?

KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern, wo die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen muss.

Art und Höhe der Förderung

  • Beim „Digitalbonus Standard“ gibt es Fördermittel für Digitalisierung als einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Beim „Digitalbonus Plus“ gibt es einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Bei kleinen Unternehmen beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Darüber hinaus haben KMU die Möglichkeit, für ihr Vorhaben zusätzlich oder alternativ zu den Digitalboni einen „Innovationskredit 4.0“ zu beantragen. Hierbei handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen mit der Möglichkeit einer Förderung von 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Informationsquellen
www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm

lfa.de/website/de/foerderangebote/innovation/weg/Digitalkredit/index.php

Berlin

Berlin Mittelstand 4.0 (bis auf Weiteres ausgesetzt)

Was wird gefördert?
Die Anwendung von Industrie 4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service. Dazu gehören:

  • Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
  • dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten
  • sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service

Wer wird gefördert?
KMU sowie größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten). Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.

Art und Höhe der Förderung

  • Darlehen von 2 bis 6 Mio. Euro zu günstigen Zinsen
  • 60 Prozent Haftungsfreistellung der Hausbank durch die Investitionsbank Berlin (IBB)
  • flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
  • Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
  • 100 Prozent Auszahlung

Informationsquelle
www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-mittelstand-4.0.html

Brandenburg

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital

Was wird gefördert?
Die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service. Dazu gehören:

  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen
  • drei Module: Beratung, Schulung und Implementierung

Wer wird gefördert?
Auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg

Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung gibt es als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung (50 Prozent) – maximal jeweils 50.000 Euro für das Modul „Beratung und Schulung“ und maximal 500.000 Euro für das Modul „Implementierung“, bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul „Beratung und Schulung“ und maximal 36 Monaten für das Modul „Implementierung“.

Informationsquelle
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital/

Bremen

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Was wird gefördert?
Beratung zur Digitalisierung und Prozessoptimierung

Wer wird gefördert?
Ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zur Beratung durch einen geprüften Digitalberater/Dienstleister – wählbar aus einem Pool. Eine Beratung wird mit 50 Prozent der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro gefördert.

Informationsquelle
www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40

Hamburg

Hamburg-Kredit Wachstum

Was wird gefördert?
Alle Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg, freiberuflich Tätige sowie Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Weitere Voraussetzung: Das Unternehmen bzw. der Antragssteller muss seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sein.

Art und Höhe der Förderung
Zinsgünstige Darlehen:

  • bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • bis zu 750.000 Euro Darlehenssumme (bzw. 1.5 Mio. Euro in drei Kalenderjahren)
  • Laufzeiten von bis zu zehn Jahren bei Investitionsfinanzierungen und bis zu fünf Jahren bei Betriebsmittelfinanzierungen
  • fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit

Der Zinssatz richtet sich nach dem aktuellen Kapitalmarktniveau. Die IFB Hamburg verbilligt die Mittel, die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellt werden, zusätzlich durch Gelder der Freien und Hansestadt Hamburg.

Informationsquelle
www.ifbhh.de/hamburg-kredit-innovation

Hamburg Digital

Was wird gefördert?
Das Programm besteht aus zwei Modulen:

  • Modul I Hamburg-Digital Check fördert Ausgaben für Beratungsdienstleister, die für das Bundesprogramm go digital zertifiziert sind.
  • Modul II Hamburg-Digital Invest fördert Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Dies umfasst Ausgaben für Hardware und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen notwendig sind.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie Freiberufler (z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt. Gefördert werden dabei nur KMU, die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ insgesamt weniger als 250 Mitarbeiter haben.

Art und Höhe der Förderung
Je Modul müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 3.000 Euro (netto) betragen.

  • Modul I (Hamburg-Digital Check) bezuschusst Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50 Prozent, bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 Euro.
  • Modul II (Hamburg-Digital Invest) bezuschusst die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30 Prozent, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 17.000 Euro.

Informationsquelle
https://hamburger-digitalbonus.de

Hessen

DIGI-Zuschuss (Förderrunde 2025 endet am 29.10.2025)

Was wird gefördert?
Die digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen und Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen. Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • Anschaffung von Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
  • Anschaffung von Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter

Wer wird gefördert?
Insbesondere KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in denen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Sachausgaben müssen sich dabei auf mindestens 4.000 Euro erfolgen. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro.

Informationsquelle
www.wibank.de/digital-zuschuss

Mecklenburg-Vorpommern

Digitalisierungsförderung MV

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Prozessinnovationen, die neue oder wesentlich verbesserte Methoden für Produktion und Dienstleistungen im Betrieb ermöglichen – etwa durch den Einsatz moderner digitaler Technologien, Ausrüstung oder Software.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne Förderung digitale Produktions- oder Leistungsprozesse nicht oder nur stark verzögert einführen können. Förderfähig sind Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern aus den Bereichen Produktion, Handwerk und Tourismus.

Art und Höhe der Förderung
KMU mit weniger als 100 Beschäftigten können im Rahmen der Projektförderung für digitale Kleininvestitionen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Vorhaben. Die beihilferechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation; die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 Euro betragen und die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Informationsquelle
www.tbi-mv.de/digitalisierungsfoerderung-mv/foerderaufruf.html

Niedersachsen

Digitalbonus.Niedersachsen (zum 1. Januar 2022 ausgelaufen)

Was wird gefördert?

  • Investitionen in IKT-Hardware, IKT-Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Auch hier gilt: Der Brutto-Kaufpreis des jeweiligen Exemplars an Hardware, Software oder Softwarelizenz muss 5.000 Euro überschreiten.

Wer wird gefördert?

KMU aus den Bereichen gewerbliche Wirtschaft, Life Sciences, eHealth sowie Handwerksbetriebe und kleine freiberufliche Planungsbüros, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Art und Höhe der Förderung

  • Kleine Unternehmen erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent – mittlere Unternehmen von bis zu 30 Prozent.
  • Die Fördersumme liegt zwischen mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro.
  • Gefördert wird nur der Kauf von Hardware, Software oder Softwarelizenzen. Mieten oder Leasing sind nicht zuwendungsfähig.

Informationsquelle
Informationen der Investitions- und Förderbank NBank zum Digitalbonus. Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Mittelstand Innovativ & Digital

Was wird gefördert?
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital besteht aus mehreren Teilprogrammen und beinhaltet unter anderem die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung. Hiermit fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und die effiziente digitale Transformation unternehmensinterner Prozesse.

Wer wird gefördert?
KMU aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Art und Höhe der Förderung
Der Zuschuss beim Gutschein MID-Digitalisierung beträgt maximal 50 Prozent, bei kleinen und Kleinstunternehmen maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme sind 15.000 Euro.

Informationsquelle
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/digitalisierungsgutschein

NRW.BANK. Digitalisierung und Innovation

Was wird gefördert?
Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen und Investitionsvorhaben in den Bereichen:

  • Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren, z.B. Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen an das Produktionsleitsystem, vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung und der Produktionssysteme, Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze, Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen
  • Digitale Produkte und Leistungen, z.B. Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen, Entwicklung digitaler Standards und Normen
  • Digitale Strategie und Organisation, z.B. Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien oder Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts

Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz – einschließlich verbundener Unternehmen – 500 Mio. Euro nicht überschreitet, ab zwei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Art und Höhe der Förderung

  • Zinsgünstige Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Mindestkredit: 25.000 Euro
  • Höchstbetrag: 10 Millionen Euro
  • fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung in gleichen Vierteljahresraten
  • Auszahlung: 100 Prozent
  • Optional: 50-prozentige Haftungsfreistellung und Bürgschaft

Informationsquelle
www.nrwbank.de/de/unternehmen/investitionen-im-mittelstand/digitalisierung/

Saarland

DigitalInvest KMU

Was wird gefördert?

Gefördert werden nicht nur Investitionen in Hard- und Software, sondern auch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel ist es, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, mit Digitalisierung und Technik sicher und produktiv umzugehen.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen. Der jeweilige Höchstförderbetrag beläuft sich bei der „Basis-Förderung“ auf 12.500 Euro und bei der „Plus-Förderung“ auf 20.000 Euro.

Informationsquelle
www.saarland.de/mwide/DE/portale/digitalisierung/digitalisierung-wirtschaft/digitalinvest/digitalinvest

Sachsen

Betriebsberatung/Coaching (zum 30.06.2024 ausgelaufen)

Was wird gefördert?
Betriebsberatungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung, wie beispielsweise Digitalisierung

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachen.

Art und Höhe der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im sogenannten Direktverfahren und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im sogenannten Qualitätssicherungsverfahren. Zuwendungsfähig sind das Nettohonorar des Beraters; im Qualitätssicherungsverfahren zusätzlich die Ausgaben für die Qualitätssicherung.
Pro Tag der Beratung bzw. des Coachings können bis zu 350 Euro Zuwendung anerkannt werden, in einem Kalenderjahr höchstens 8.000 Euro (bei Beratungen in einzelnen Förderschwerpunkten bis zu 10.000 Euro) für das Unternehmen.

Informationsquelle
www.sab.sachsen.de/mittelstandsrichtlinie-betriebsberatung/coaching

Digitalisierung Zuschuss EFRE

Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation.
Zuwendungsfähig sind:

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten – für die entsprechende Beratungsleistung können bis zu 5 Tagewerke, höchstens 900 Euro/Tag angesetzt werden
  • technischen Realisierung anfallende Fremdleistungen
  • Anschaffung von projektbezogener Software und notwendiger Hardware, keine Standard-Hardware und -Software
  • Einführung der Lösung einschließlich Schulung; höchstens bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Wer wird gefördert?
Kleinstunternehmen, KMU und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Art und Höhe der Förderung
Nicht zurückzahlbarer Zuschuss; die Höhe hängt von der Unternehmensgröße ab:

  • Kleinstunternehmen: bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 Euro
  • Kleinunternehmen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 60.000 Euro
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro
  • Bonusförderung: 10 Prozent, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt

Informationsquelle
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027

Sachsen-Anhalt

DIGITAL INNOVATION

Was wird gefördert?
Das Programm stellt Fördermittel für Digitalisierung unter anderem für folgende Projekte und Maßnahmen zur Verfügung:

  • Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
  • digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
  • Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
  • Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen

Wer wird gefördert?
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 70.000 Euro je Projekt. Die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen.

Informationsquelle
Informationen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zum Förderprogramm „DIGITAL INNOVATION“

Thüringen

Digitalbonus (vorerst keine neuen Anträge möglich)

Was wird gefördert?
Zum Digitalisierungsvorhaben gehörende Ausgaben für Software und Hardware, einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen.

Fördermittel für Digitalisierung können unter anderem für Vorhaben in den folgenden Bereichen beantragt werden:

  • Digitalisierung von Betriebsprozessen, z.B. Einführung von ERP-Systemen oder Manufacturing Execution Systems (MES) oder Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (E-Commerce, E-Procurement)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, z.B. Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
  • Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen, z.B. Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzepts oder Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologien

Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel)

Art und Höhe der Förderung
Die Fördermittel für Digitalisierung gibt es in Form eines Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen. Je Unternehmen können im „Digitalbonus Thüringen“ maximal zwei Anträge gestellt werden.

Informationsquelle
Informationen der Thüringer Aufbaubank zum Förderprogramm „Digitalbonus“

Bundesweite Förderprogramme

Die folgenden Förderprogramme stehen kleinen und mittleren Unternehmen bundesweit zur Verfügung.

Digital Jetzt

(zum 31.12.2023 ausgelaufen)

Was wird gefördert?
Das Programm enthält zwei Fördermodule:

  • Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“ – Dieses Modul fördert Investitionen in Software und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Förderfähig sind zum Beispiel Investitionen in: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
  • Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ – Dieses Modul soll Unternehmen dabei unterstützen, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Förderfähig sind Investitionen, die die Qualifizierung der Mitarbeiter verbessern – insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Die Weiterbildungsanbieter müssen ihr Qualitätsniveau durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegen.

Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen Fördermittel für Digitalisierung beantragen.

Wer wird gefördert?
Eine Förderung beantragen können:

  • mittelständische Unternehmen aus allen Branchen einschließlich Handwerk und freie Berufe
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird – nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung – als Zuschuss gewährt. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Um ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen, haben die Unternehmen in der Regel zwölf Monate Zeit.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen – bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken: bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Die Förderquote (in Prozent der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 Prozent

go-digital

Was wird gefördert? (Wird ab 1. Januar 2025 nicht fortgeführt)

  • Optimierung von Prozessen und Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung (Module „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“)
  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse; Digitalisierung vorhandender Geschäftsmodelle und -prozesse ( Modul „Digitalisierungsstrategie“)
  • Finanzierung von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit (Modul „IT-Sicherheit“)

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial können Fördermittel für Digitalisierung beantragen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • höchstens 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme im Jahr vor dem Vertragsabschluss (Werte dürfen auch zusammen mit Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden)
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zu gezielten Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen. Diese übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate.

Die Förderquote liegt bei 50 Prozent auf die Nettoausgaben. „go-digital“ übernimmt 50 Prozent der Kosten des maximalen Beratertagessatzes von 1.100 Euro. Es können bis zu 20 Beratertage im gewählten Hauptmodul und bis zu zehn Beratertage in den gewählten Nebenmodulen veranschlagt werden.

unternehmensWert:Mensch plus

Was wird gefördert?
Das Programm soll Unternehmen zu nachhaltigen Strategien und neuen Konzepten verhelfen, mithilfe derer sie die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend nutzen können. Dies geschieht mittels Einrichtung betrieblicher „Lern- und Experimentierräume“ und einer professionellen Prozessberatung.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen:

  • mit Sitz/Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
  • seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Vollzeit

Art und Höhe der Förderung
Interessierte Unternehmen müssen zunächst eine (kostenfreie) Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen (deutschlandweit vorhanden) besuchen. Wenn das Unternehmen die Förderkriterien erfüllt, bekommt es einen Beratungsscheck (Zuschuss) für eine geförderte Beratung. Für die Durchführung der Beratung vor Ort kann aus einem Pool von autorisierten Prozessberatern gewählt werden.

Die Förderquote liegt bei 80 Prozent und umfasst zwölf Beratungstage. Als zeitlicher Rahmen für den Beratungsprozess werden fünf bis sechs Monate empfohlen.

Informationsquelle
Informationen zum Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch plus“

ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW

Was wird gefördert?
Mit dem ERP-Förderkredit „Digitalisierung“ unterstützt die KfW Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen abzielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäftsmodelle bis hin zum Einsatz von Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz.

Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungsvorhaben gefördert werden.

Wer wird gefördert?
Neben Freiberuflerinnen und Freiberuflern sind Einzelunternehmen sowie kleine, mittlere und größere mittelständische Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro förderberechtigt.

Voraussetzung ist der Unternehmenssitz in Deutschland. Unternehmen mit Sitz im Ausland können die Förderung für ihre Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland beantragen.

Art und Höhe der Förderung
Gefördert wird über einen Kredit. Der vom Unternehmen gewählte Finanzierungspartner ermittelt anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten des Unternehmens den individuellen Zinssatz für den Kredit und stellt den Förderantrag bei der Förderbank KfW. Der Kreditvertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem Finanzierungspartner abgeschlossen.

  • Kein Kreditmindestbetrag
  • Kreditbetrag bis maximal 25 Millionen Euro
  • Auszahlung von 100 Prozent des Kreditbetrags in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen
  • Zuschuss von bis zu 5 Prozent auf den ausgezahlten Kreditbetrag möglich

Informationsquelle
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Digitalisierung-(511-512)/

Fördermittel für Digitalisierung: Weitere Möglichkeiten zur Recherche

In der Förderdatenbank des Bundes findet man alle Förderungsmöglichkeiten des Bundes, der Länder und der EU. Diese Seite – insbesondere der Suchassistent – ist enorm hilfreich. Hier kann auch nach branchenspezifischen KMU-Digitalisierungsförderungen gesucht werden – beispielsweise gibt es zahlreiche weitere für Technologie-KMU, für solche aus Forschung und Entwicklung, sowie für Neugründungen und junge Unternehmen aus diesem Bereich.

Die Initiative Mittelstand-Digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt KMU kostenfrei bei allen Fragen rund um die Digitalisierung. Anlaufstellen sind so genannte (regionale und thematische) „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“. Diese helfen den Unternehmen, den Stand der eigenen Digitalisierung einzuschätzen, entwickeln gemeinsam mit ihnen einen individuellen Digitalisierungsfahrplan und unterstützen sie bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Darüber hinaus stellt auch die Europäische Union Fördermittel für Digitalisierung bereit: EU-Förderprogramme.

(Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt am 22.10.2025 aktualisiert.)

E-Rechnung: Warum Unternehmen jetzt auf digitale Rechnungsprozesse umstellen sollten
ERP & Finance

E-Rechnung: Warum Unternehmen jetzt auf digitale Rechnungsprozesse umstellen sollten

Ab Januar 2025 gilt für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business) eine E-Rechnungspflicht. Aus diesem Grund ist es für Unternehmer ratsam, jetzt zu handeln. Neben der gesetzlichen Verpflichtung sprechen aber auch wirtschaftliche Gründe dafür, auf elektronische Rechnungen und automatisierte Rechnungsprozesse umzusteigen.

5 Min. Lesezeit

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes Mitte März 2024 steht es fest: Künftig sind Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD zu empfangen und zu versenden. Diese E-Rechnungspflicht bietet den Betrieben erhebliches Potenzial zur Prozessoptimierung und Kosteneinsparung. Hier sind die wichtigsten Gründe für die Einführung der E-Rechnung.

XRechnung und ZUGFeRD

XRechnung und ZUGFeRD sind die beiden zentralen elektronischen Rechnungsformate in Deutschland. Sie basieren auf der vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) entwickelten EU-Norm EN 16931.

XRechnung ist der nationale Rechnungsstandard der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine ausschließlich maschinenlesbare Datei im XML-Format. Die Rechnungsdaten werden vom System des Empfängers für Menschen lesbar dargestellt.
Weitere Informationen zur XRechnung

ZUGFeRD (auf internationaler Ebene Factur-X genannt) entspricht ab Version 2.0 der EU-Norm. Das Format ist in verschiedenen Profilen erhältlich. Im Unterschied zur XRechnung bildet ZUGFeRD Rechnungen in einer XML-Datei und in einer menschenlesbaren PDF-Datei ab. Es kann von allen europäischen Verwaltungen gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU empfangen und verarbeitet werden.
Weitere Informationen zu ZUGFeRD

7 Gründe, die E-Rechnung einzuführen

1. Die bevorstehende E-Rechnungspflicht lässt keine Wahl zu.

  • Bereits seit November 2020 müssen Lieferanten des Bundes ihre Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD einreichen. Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnungspflicht ausgeweitet: Ab Januar 2025 sollen alle Unternehmen imstande sein, elektronische Rechnungen zu versenden und zu verarbeiten. Bei der Einführung dieser Pflicht gelten Übergangsregelungen. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
  • Das Wachstumschancengesetz hatte den Deutschen Bundestag im November 2023 passiert. Der Bundesrat verweigerte anschließend jedoch zunächst seine Zustimmung und verwies das Gesetz an den Vermittlungsausschuss. Insbesondere der ambitionierte Zeitplan zur Einführung stieß auf Kritik, weshalb die Länderkammer in ihrer Beschlussvorlage eine Verschiebung um zwei Jahre forderte.
  • Fest steht: Die E-Rechnungspflicht wird kommen. Daher ist es Unternehmen dringend zu empfehlen, ihre Rechnungsprozesse zeitnah zu digitalisieren.

2. Durch den digitalen Workflow spart man Kosten.

  • Wer elektronische Rechnungen per E-Mail versendet, spart die Kosten für Papier, Druck und Porto ein. Wie groß das Sparpotenzial ist, zeigt eine Bitkom-Studie: Demnach werden in Deutschland jährlich rund 30 Milliarden Euro nur für die Erstellung und den Versand von Papierrechnungen ausgegeben.
  • Bei digitaler Verarbeitung eingehender Rechnungen ergeben sich weitere Einsparungen durch bessere Workflows. Studien zufolge sinkt der Aufwand im Vergleich zu papiergebundenen Rechnungsprozessen um bis zu 70 Prozent.

3. Mit E-Rechnungen geht alles schneller.

  • Elektronische Ausgangsrechnungen brauchen weder ausgedruckt noch kuvertiert zu werden. Dadurch gewinnen die Mitarbeiter wertvolle Arbeitszeit.
  • Papierrechnungen sind per Briefpost üblicherweise zwei bis drei Arbeitstage unterwegs. Bei einem Versand an ausländische Geschäftspartner dauert es meistens noch länger. Eine E-Mail-Rechnung liegt dem Empfänger sofort vor. In der Regel bekommen Unternehmer, die elektronische Rechnungen versenden, ihr Geld also früher.
  • Darüber hinaus können Unternehmen durch die digitale Verarbeitung von Eingangsrechnungen und durch die elektronische Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) massiv Zeit sparen.

4. E-Rechnungen sind jederzeit ortsunabhängig verfügbar.

  • Papierrechnungen sind entweder im Unternehmen auf Freigabetour unterwegs oder in den Tiefen irgendwelcher Aktenordner versteckt. Das bedeutet: Man muss vor Ort anwesend sein und das gesuchte Dokument zunächst einmal hervorholen. Auf digital aufbewahrte elektronische Rechnungen lässt sich hingegen ortsunabhängig zugreifen. Alle Beteiligten des Rechnungsfreigabeprozesses können somit jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand abrufen.
  • Zudem besteht die Möglichkeit, Rechnungen mobil zu prüfen und zur Überweisung freizugeben – etwa, wenn der Vorgesetzte geschäftlich unterwegs ist.
  • Bei Rückfragen zu einer Rechnung und in Klärfällen ist die Buchhaltung schnell auskunftsfähig, da ihr sofort das entsprechende Dokument vorliegt.

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5. Digitale Rechnungsprozesse verbessern die Arbeitsabläufe.

  • Die strukturierten digitalen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung erleichtern den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen. Der Rechnungsempfänger kann die Daten durch entsprechende Finanzbuchhaltungssoftware auslesen und in sein Buchungssystem übertragen lassen. So vermeidet er die fehleranfällige manuelle Datenerfassung und gewinnt zugleich Zeit.
  • Des Weiteren bleiben elektronische Rechnungen bei Abwesenheit eines Mitarbeiters nicht auf dessen Schreibtisch liegen, sondern werden per E-Mail automatisch an den Stellvertreter weitergeleitet.

6. E-Rechnungen lassen sich leicht und sicher aufbewahren.

  • Um elektronische Rechnungen zu archivieren, braucht man weder Aktenordner noch Archivstellfläche. Stattdessen lassen sich die digitalen Dokumente weitgehend automatisiert und platzsparend in einem DMS aufbewahren.
  • In einem DMS archivierte Rechnungen bleiben im digitalen Original dauerhaft gut lesbar erhalten – insbesondere bei sogenannten Thermobelegen ist das oft nicht der Fall. Außerdem werden etwaige Änderungen am Ursprungsdokument vom System protokolliert. Damit erfüllt die digitale Aufbewahrung wesentliche Anforderungen der GoBD an die Archivierung von steuerlich relevanten Dokumenten.
  • Zudem sind digital archivierte Rechnungen leichter zu finden und besser vor Verlust geschützt als Papierbelege in Aktenordnern.

7. E-Rechnungen schonen Umwelt und Ressourcen.

  • Durch die Einführung digitaler Rechnungsprozesse senken Unternehmen ihren Verbrauch an Papier, Aktenordnern, Druckertoner und weiterem Büromaterial nachhaltig. Das schont nicht nur das eigene Budget, sondern auch die Umwelt. Die geringere Menge an Briefpost wirkt sich außerdem positiv auf die CO2-Bilanz aus.