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Digitalisierung

Wie mittelständische Unternehmen Prozesse digitalisieren – Praxisbeispiele, Erfahrungen und Lösungen.

DMS Software - Warum ein Dokumentenmanagementsystem besser ist als Explorer und Co.
ERP & Finance

DMS Software - Warum ein Dokumentenmanagementsystem besser ist als Explorer und Co.

Die effiziente Verarbeitung, Speicherung und Verwaltung digitaler Geschäftsdokumente ist für Unternehmen heute ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Viele kleinere Firmen setzen jedoch noch immer auf eine einfache Dokumentenablage im Dateisystem, beispielsweise im Windows-Explorer. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile ein professionelles Dokumentenmanagementsystem (DMS) bietet: von der GoBD-konformen Archivierung bis hin zur Integration in digitale Geschäftsprozesse.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Dokumentenmanagementsystem (DMS)?

Dokumentenmanagement bedeutet, aus unstrukturierten Dokumenten strukturierte, durchsuchbare Informationen zu machen. Ein Dokumentenmanagementsystem ist jedoch weit mehr als eine digitale Ablage:

  • Es speichert und verwaltet Dokumente in einer Datenbank.
  • Es ermöglicht eine gezielte Suche nach Dokumenten anhand von Schlagworten, Inhalten oder Metadaten.
  • Zudem unterstützt es die revisionssichere Archivierung und erfüllt die Anforderungen der GoBD und DSGVO.

Im Gegensatz dazu bietet ein herkömmliches Dateisystem wie der Windows-Explorer lediglich einfache Speicher- und Ordnerstrukturen. Eine intelligente Verwaltung wie automatische Verschlagwortung, Versionierung, Workflow-Management oder Integration in digitale Geschäftsprozesse ist im klassischen Dateisystem nicht oder nur sehr schwer möglich. Darüber hinaus sind Standard-Dateisysteme in Bezug auf Datenschutz und Schutz vor Datenverlust ohne zusätzliche Maßnahmen wie Backups, Verschlüsselung oder Rechteverwaltung deutlich unsicherer als DMS-Software.

DMS Software vs. Dateisystem – der direkte Vergleich

Anforderung: Die Lösung kann Dateien …

DMS Software

Herkömmliches Dateisystem (z.B. mit Windows-Explorer)

speichern

unbegrenzt skalierbar und ausfallsicher speichern

mit mobilen Endgeräten verwalten und bearbeiten

nach geschäftsspezifischen Kriterien filtern

revisionssicher archivieren, z.B. mit Löschschutz

leicht wiederfinden (auch PDFs anhand von Textteilen)

mit Schlagwörtern versehen

versionieren

ja, aber aufwendig

in Workflows einbinden, z.B. die Freigabe und Verarbeitung von Eingangsrechnungen

freigeben für Externe über einen Link

  • passwortgeschützter Link
  • Link mit Verfallsdatum
  • Link, der Downloads verbietet oder einschränkt

freigeben für Interne (mit Lese- und/oder Schreibrecht)

  • Nutzerprofile (Rechteverwaltung)

Dateifreigaben sind möglich
Keine Nutzerrechteverwaltung

für die Zusammenarbeit (Kollaboration) verfügbar machen

verknüpfen mit Geschäftsprozessen, z.B. Projekte, virtuelle Akten, Buchungen usw.

GoBD-konform verwalten

kommentieren

mit Lesebestätigung versehen (z.B. Dokumentation der Kenntnisnahme von Sicherheitsunterweisungen)

mit Verfahrensdokumentation speichern

Integration in Geschäftsprozesse – der Schlüssel zur Digitalisierung

Ein großer Vorteil professioneller DMS-Software ist die nahtlose Einbindung in Geschäftsprozesse. Über Schnittstellen können Dokumente direkt mit Business-Apps und ERP-Systemen verknüpft werden. Das bedeutet:

  • Angebote lassen sich automatisch zu Aufträgen und Rechnungen weiterführen.
  • Dokumente werden GoBD-konform archiviert und in der Verfahrensdokumentation dokumentiert.
  • Die Ablage wird zur Single Source of Truth – alle Nutzer arbeiten immer mit der aktuellen Version.

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Cloud-DMS oder On-Premises – was ist besser?

Bei der Wahl des Dokumentenmanagementsystems spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle.

  • On-Premises-Lösungen speichern Dokumente auf eigenen Servern und sind oft die erste Wahl für maximale Datensicherheit. Über sichere VPN-Verbindungen können Nutzer auch außerhalb des physischen Standorts auf alle Funktionen und Dokumente des DMS zugreifen.
  • Cloud-DMS bieten Flexibilität und ortsunabhängigen Zugriff über das Internet, müssen jedoch DSGVO-konform sein. Darauf ist vor allem dann zu achten, wenn der Cloudanbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat.

Fazit: DMS-Software schlägt Dateisystem

Ein professionelles Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist weit mehr als eine einfache Ablage im Dateisystem. Es sorgt für maximale Dokumentensicherheit und gewährleistet einen hohen Standard beim Datenschutz. Durch die GoBD-konforme Archivierung werden gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllt. Die effiziente Dokumentenverwaltung wird durch Funktionen wie OCR-gestützte Suche, gezielte Schlagwortvergabe und komfortable Versionierung entscheidend verbessert.

Zudem lässt sich ein DMS nahtlos in bestehende digitale Geschäftsprozesse integrieren, was Abläufe beschleunigt und die Zusammenarbeit optimiert. Damit wird das Dokumentenmanagement zu einem zentralen Motor der digitalen Transformation im Unternehmen. Kurz gesagt: DMS Software spart wertvolle Zeit, minimiert den Suchaufwand und macht Ihr Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig und zukunftssicher.

GoBD-konforme Buchhaltung: Die 11 wichtigsten Anforderungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
ERP & Finance

GoBD-konforme Buchhaltung: Die 11 wichtigsten Anforderungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) legen verbindliche Anforderungen an die digitale Buchhaltung fest. Unternehmen, die eine GoBD-konforme Buchführung umsetzen möchten, müssen gewährleisten, dass alle steuerlich relevanten Belege und Daten vollständig, korrekt, nachvollziehbar und revisionssicher archiviert werden. Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die zentralen GoBD-Anforderungen, erläutert die Grundlagen einer GoBD-konformen Belegarchivierung und stellt die elf wichtigsten Aspekte vor, die bei der elektronischen Buchführung zu beachten sind.

5 Min. Lesezeit

Wer ist zur GoBD-konformen Buchhaltung verpflichtet?

Die GoBD gelten unabhängig von der Unternehmensgröße oder Rechtsform – vom Einzelunternehmer bis zur Aktiengesellschaft. Selbst Kleinunternehmer und Freiberufler müssen die Vorschriften umsetzen, sobald sie ihre Buchhaltung digital führen oder Belege elektronisch speichern.

Das bedeutet: Wer Belege digital archiviert, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) nutzt oder eine Buchhaltungssoftware einsetzt, muss sicherstellen, dass alle Prozesse den GoBD Vorschriften entsprechen – von der Erfassung über die Speicherung bis zur Bereitstellung für Betriebsprüfer.

Welche digitalen Systeme umfasst die GoBD-konforme Buchhaltung?

Neben klassischer Buchhaltungssoftware unterliegen auch ergänzende Systeme den GoBD Vorschriften, wie zum Beispiel:

  • Kassensoftware
  • Lohnabrechnungsoftware
  • Anlagenbuchhaltung
  • Zeiterfassungssoftware
  • Reisekostenabrechnungs-Tools
  • E-Mail-Programme für den Empfang und Versand von Rechnungen

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GoBD-Anforderungen an Unternehmen im Überblick

Die Umsetzung der GoBD-Anforderungen ist für alle Unternehmen verpflichtend, die ihre Buchhaltung elektronisch führen. Im Folgenden finden Sie die 11 zentralen Punkte, die für eine GoBD-konforme Buchhaltung entscheidend sind – jeweils mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Umsetzung.

1. GoBD-konforme Belegarchivierung

Alle steuerrelevanten Dokumente – ob Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge oder Quittungen – müssen GoBD-konform archiviert werden.
Das bedeutet:

  • Speicherung im Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder in einer GoBD-konformen Cloud-Lösung
  • Schutz vor Löschung während der Aufbewahrungsfrist
  • Sicherstellung der GoBD Datensicherheit durch Berechtigungsmanagement

Beispiel: Eine Rechnung, die per E-Mail eingeht, wird automatisch ins DMS importiert und dort unveränderbar gespeichert.

2. Ersetzendes Scannen und digitale Archivierung

Beim ersetzenden Scannen werden Papierbelege digitalisiert, sodass das Original in Papierform nicht mehr aufbewahrt werden muss.
Wichtige Punkte:

  • Nutzung eines Scanners mit GoBD-konformer Software
  • Speicherung im GoBD-konformen DMS
  • Volltextindizierung für spätere Suchanfragen

Beispiel: Eingehende Papierrechnungen werden direkt nach Erhalt gescannt, digital archiviert und über OCR (Texterkennung) automatisch mit den richtigen Buchungsdaten versehen.

3. Protokollierung von Änderungen

Eine zentrale GoBD-Vorgabe ist die vollständige Änderungshistorie.
Das bedeutet:

  • Jede Änderung an Belegen oder Stammdaten muss protokolliert werden.
  • Die Historie muss jederzeit abrufbar sein.
  • Manipulationen werden dadurch ausgeschlossen.

Beispiel: Wird in einer Kundendatei die Adresse geändert, speichert das System automatisch Datum, Uhrzeit, Benutzername und alte Adresse.

4. Verknüpfung von Beleg und Buchungssatz

„Keine Buchung ohne Beleg“ ist ein Grundprinzip der GoBD.

  • Jeder Buchungssatz muss mit dem zugehörigen Beleg verknüpft sein.
  • Die Verknüpfung darf nicht gelöst werden können.
  • Die Archivierung muss auch bei einem Systemwechsel gewährleistet bleiben.

Beispiel: Eine Ausgangsrechnung wird gebucht – das System verlinkt automatisch den PDF-Beleg in der Buchung.

5. Zuordnung weiterer Unterlagen

Neben Belegen müssen auch andere relevante Dokumente mit Geschäftsvorfällen verknüpft werden, z. B.:

  • Verträge
  • Preisabsprachen
  • Schriftverkehr mit Kunden oder Lieferanten

Beispiel: Eine Projektabrechnung wird mit dem zugehörigen Vertrag und einer E-Mail-Korrespondenz gespeichert.

6. Zeitnahe und chronologische Erfassung

Die GoBD Regeln schreiben vor:

  • Kassenbewegungen sind täglich zu erfassen.
  • Eingangsrechnungen sind innerhalb von acht Tagen zu verbuchen.
  • Unbare Vorgänge müssen innerhalb von zehn Tagen erfasst werden.

Beispiel: Ein Unternehmer scannt alle Tagesumsätze noch am selben Abend und verbucht diese direkt im System.

7. Volltextindizierung und OCR

Mit einer Volltextindizierung können Belege schneller gefunden werden.

  • OCR (Texterkennung) liest relevante Daten automatisch aus.
  • Automatische Zuordnung zu Geschäftsvorfällen
  • Weniger manueller Erfassungsaufwand

Beispiel: Eine eingescannte Rechnung mit dem Text „Reparatur Fahrzeug“ wird durch OCR erkannt und der entsprechenden Kostenstelle zugeordnet.

8. Automatische Vergabe von Rechnungsnummern

GoBD-konforme Systeme vergeben fortlaufende Belegnummern und eindeutige Dokumenten-IDs.

Beispiel: Die Buchhaltungssoftware erstellt für jede Ausgangsrechnung automatisch eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nicht geändert werden kann.

9. Zugriffssteuerung und Datenschutz

  • Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Rollenbasierte Berechtigungen (Buchhalter, Prüfer, Sachbearbeiter)
  • Zugriff für Finanzprüfer nach GoBD-Recht auf Datenzugriff

Beispiel: Eine externe Steuerprüferin erhält ein eigenes Nutzerinnenprofil mit Lesezugriff auf relevante Dokumente.

10. Hosting unter Einhaltung des Datenschutzes

Für Nutzerinnen und Nutzer einer Cloud-Buchhaltung gilt:

  • Nutzung einer GoBD-konformen Lösung, die auf Servern in der EU läuft
  • Vermeidung von Anbietern, die Daten in unsicheren Drittländern speichern

Beispiel: Ein Unternehmen nutzt eine deutsche Cloud-Buchhaltung, die DSGVO-konform ist und alle Daten verschlüsselt überträgt.

11. GoBD-Verfahrensdokumentation

Jedes Unternehmen muss einen GoBD-Verfahrensdokumentation erstellen:

  • Beschreibung aller buchhaltungsrelevanten Prozesse
  • Angabe der Verantwortlichkeiten
  • Fortlaufende Aktualisierung bei Änderungen
  • Speicherung der Dokumentation selbst im GoBD-konformen DMS

Beispiel: Die Verfahrensdokumentation beschreibt den genauen Ablauf vom Rechnungseingang über die Prüfung bis zur Zahlung und Archivierung.

Fazit: GoBD-konform arbeiten für rechtssichere und effiziente Buchhaltung

Eine GoBD-konforme Buchhaltung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch entscheidend für Rechtssicherheit und Effizienz in der Unternehmensorganisation. Die GoBD-Anforderungen gewährleisten, dass alle steuerrelevanten Belege, Geschäftsvorfälle und Dokumente vollständig, richtig, zeitnah, unveränderbar und revisionssicher erfasst werden.

Durch die Umsetzung der GoBD-Vorschriften – von der GoBD-konformen Belegarchivierung über das ersetzende Scannen und die Protokollierung von Änderungen bis hin zur Volltextindizierung und GoBD-Verfahrensdokumentation – schaffen Unternehmen die Basis für eine ordnungsgemäße digitale Buchführung.

Ob Sie als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler arbeiten: Mit einer GoBD-konformen Buchhaltungssoftware oder einem GoBD-konformen DMS erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung (AO) und des Handelsgesetzbuchs (HGB), sondern optimieren auch Ihre internen Abläufe.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Prozesse, um sicherzustellen, dass Ihre digitale Buchhaltung GoBD-konform bleibt – besonders bei Softwarewechseln, neuen gesetzlichen Regelungen oder organisatorischen Veränderungen. So vermeiden Sie Beanstandungen bei Betriebsprüfungen und stellen sicher, dass Ihre Buchführung jederzeit GoBD-rechtssicher ist.

Bei der Versandabwicklung Geld und Zeit sparen
ERP & Finance

Bei der Versandabwicklung Geld und Zeit sparen

Für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Versandabwicklung mit Paketdiensten und Speditionen sehr aufwendig. Der Grund dafür ist, dass der Versandprozess sowie die vor- und nachgelagerten Schritte der Auftragsabwicklung meist nur teilweise digitalisiert sind. Ein Warenwirtschaftssystem mit integrierter Lagerverwaltung optimiert diese Abläufe, reduziert Fehler und trägt zur Kostensenkung bei.

5 Min. Lesezeit

Digitale Versandabwicklung: Zeit- und Kostenvorteile für KMU

Smarte Gabelstapler, Drohnen und komplexe Logistikmanagementsysteme: In Großunternehmen ist die digitale Versandabwicklung bereits Alltag. In vielen KMU erfolgen die Versandprozesse hingegen noch überwiegend analog, allenfalls unterstützt durch einzelne digitale Lösungen. Das birgt Risiken wie Kommissionierungsfehler oder Falschlieferungen und verlangsamt die Liefergeschwindigkeit. Kunden erwarten heute jedoch schnelle und fehlerfreie Lieferungen – ein wichtiges Argument für effiziente digitalisierte Prozesse.

Versandprozesse optimieren – der Schlüssel zu effizienter Auftragsabwicklung

Unternehmen, die ihre Versandabwicklung optimieren möchten, sollten den gesamten Ablauf im Zusammenhang mit der digitalen Auftragsabwicklung betrachten. Ziel ist es nicht, technologisch mit Großkonzernen gleichzuziehen, sondern die eigenen Versandprozesse zu digitalisieren und Schwachstellen gezielt mit einer passenden Versandsoftware oder Lagersoftware zu beseitigen.

Lagerprozesse digitalisieren – Effizienzsteigerung mit moderner Lagerverwaltung

Im Lager liegen die zentralen Aufgaben der Versandabwicklung: Kommissionierung, Verpackung und Versand. Eine moderne Lagerverwaltung bzw. ein Lagerverwaltungssystem (LVS) sorgt für strukturierte Abläufe. Mitarbeitende greifen über mobile Geräte jederzeit auf aktuelle Versanddaten zu, vermeiden so Kommissionierungsfehler und steigern die Liefergeschwindigkeit.

Mit einer Lagerwirtschaftssoftware lassen sich diese Prozesse automatisieren, was zu einer spürbaren Effizienzsteigerung im Lager führt.

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Kommissionierungsfehler vermeiden und Liefergeschwindigkeit steigern

Ein Lagerverwaltungssystem erhöht in Kombination mit moderner Hardware unmittelbar die Produktivität im Lager. Statt mit papierbasierten Prozessen zu arbeiten, greifen Lagermitarbeiter auf mobilen Geräten jederzeit auf alle relevanten Informationen zu. Das System stellt die erfassten Daten in Echtzeit bereit, prüft sie automatisch auf Plausibilität und verhindert dadurch Fehler – so läuft die Versandabwicklung schneller, präziser und effizienter.

Büro und Lager vernetzen – mit Warenwirtschaftssystem und Lagersoftware

Eine effiziente Versandabwicklung basiert auf der engen Verknüpfung von Büro und Lager. Während im Büro das Warenwirtschaftssystem (ERP) zum Einsatz kommt, werden die Prozesse im Lager über eine Lagersoftware gesteuert. Eine kombinierte Lösung stellt erfasste Daten sofort bereit, überprüft sie automatisch auf Plausibilität und verhindert so Fehler. Gleichzeitig wird Zeit gespart. Diese Vernetzung von Büro und Lager ermöglicht eine fehlerfreie Datenübernahme, reduziert manuelle Eingaben und steigert die Transparenz über alle Versandprozesse hinweg.

Versandprozesse automatisieren – mehr Tempo und weniger Fehler

Die Kombination aus Warenwirtschafts- und Lagerverwaltungssystem ermöglicht es Unternehmen, ihre Versandabwicklung zu automatisieren. Das spart Zeit und Geld.

Automatisierte Systeme übernehmen Aufgaben wie:

  • Versanddaten automatisieren (Maße, Gewicht, Versandart)
  • Versandpapiere automatisch drucken
  • Sendungsverfolgung und Versandbestätigung per E-Mail
  • Datenübernahme vom Versanddienstleister ohne manuelle Eingabe

So profitieren KMU von einer digitalen Versandabwicklung, die Zeit spart, für Transparenz sorgt und die Kundenzufriedenheit fördert.

Vorteile einer digitalen Versandabwicklung im Überblick

  • Kommissionierungsfehler vermeiden: Richtige Artikel und Mengen werden zuverlässig verpackt.
  • Automatisierte Versanddaten: Maße, Gewicht und Versandeinheiten werden direkt an den Versanddienstleister übermittelt.
  • Fehlerfreie Datenübernahme: Transaktionsdaten werden automatisch ins Warenwirtschaftssystem übernommen.
  • Zeitersparnis im Versandprozess: Automatischer Ausdruck von Aufklebern und Papieren.
  • Transparente Prozesse: Versanddaten sind in Büro und Lager sofort verfügbar.
  • Bessere Kundenkommunikation: Automatisierte Sendungsverfolgung sorgt für Vertrauen und Kundenzufriedenheit.
Förderprogramme zur Digitalisierung: Geld für Software und Beratung
Digitalisierung & KI

Förderprogramme zur Digitalisierung: Geld für Software und Beratung

Der digitale Wandel eröffnet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vielfältige Möglichkeiten, ihre Geschäfts­prozesse zu optimieren und wettbewerbs­fähiger zu werden. Im Mittelstand fehlen jedoch häufig die finanziellen Ressourcen für Investitionen, etwa für die An­schaffung moderner ERP-Software. Öffentliche Förder­programme unterstützen KMU bei der Digitalisierung.

5 Min. Lesezeit

Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft tiefgreifend: Produktions- und Innovationzyklen werden kürzer, bestehende Märkte umgekrempelt und neue geschaffen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und künftige Absatzmöglichkeiten zu erschließen, benötigen kleine und mittlere Unternehmen effiziente elektronische Geschäftsprozesse mit Datenvernetzung.

In vielen mittelständischen Betrieben mangelt es jedoch an zukunftsfähigen digitalen Systemen: Das Informationsmanagement beispielsweise erfolgt noch mithilfe von Aktenordnern, die Rechnungsstellung ist papiergebunden, und Fertigungsunternehmen organisieren die Produktion mit Tabellenkalkulationsprogrammen.

Dabei haben die meisten Mittelständler Umfragen zufolge längst erkannt, dass elektronische Lösungen wie ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder ein System zur Planung und Steuerung der Produktion (PPS) mit Analyse und Vernetzung der Produktionsdaten die Abläufe nachhaltig optimieren.

Dennoch sind viele KMU in Bezug auf die Digitalisierung ihrer betrieblichen Prozesse im Rückstand. Dies hat praktische Gründe: Vor allem kleinere Betriebe verfügen oft nicht über die finanziellen Mittel, um moderne elektronische Systeme anzuschaffen. Zudem haben sie meist keine IT-Abteilung und somit kein entsprechendes Know-how im Haus.

Finanzspritzen für Digitalisierung in KMU

Die Politik möchte die Finanzierungs- und Beratungslücken im Bereich Digitalisierung schließen. Auf Bundes- und Länderebene gibt es mittlerweile zahlreiche Förderprogramme, die KMU bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten finanziell unterstützen.

Die Förderung kann in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Kredits bzw. Darlehens in Kooperation mit Förderbanken erfolgen.

Besonders begehrt sind Zuschüsse, da es sich hierbei um nicht rückzahlbare Zuwendungen handelt – je nach Förderprogramm können Beträge in bis zu fünfstelliger Höhe gewährt werden. Was konkret gefördert wird, hängt von den jeweiligen Programmrichtlinien ab und lässt sich nicht pauschal definieren.

Unübersichtliches Förderangebot

Das richtige Förderprogramm für ein Digitalisierungsvorhaben zu finden, ist angesichts der komplexen Förderlandschaft in Deutschland keine leichte Aufgabe. Auf Bundesebene sind die Möglichkeiten überschaubar:

  • Das Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW) ist im Juli 2025 ausgelaufen und wird durch neue, weiterentwickelte Programme (ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation) ersetzt. Diese bieten die drei unterschiedliche Förderstufen (Basis-, LevelUp- und HighEnd-Förderung) mit steigenden Zinsvergünstigungen und Förderzuschüssen.
  • Das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung unterstützte, ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
  • Zudem gab es bis Ende 2024 das Förderprogramm „go-digital“. Es richtete sich an KMU und Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern und unter 20 Millionen Euro Bilanzsumme, wurde inzwischen jedoch eingestellt.

Auf Länderebene ist das Förderangebot schwerer zu überblicken. Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme, die sich hinsichtlich Schwerpunkt­setzung, Richtlinien und Förderumfang unterscheiden. In einigen Ländern beschränkt sich die Unterstützung auf Zuschüsse zu den Unternehmensberaterkosten bei Digitalisierungsprojekten oder auf Digitalisierungskredite und Darlehen. Andere Länder wiederum bezuschussen auch die Anschaffung von vorhabensspezifischer Hard- und Software. Bei manchen Programmen kommen nur bestimmte Branchen oder besonders innovative Unternehmen in den Genuss einer Förderung. Einen Überblick mit weiterführenden Links gibt der Blogbeitrag Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU.

Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung rechtzeitig prüfen

Fest steht: Es lohnt sich für KMU in jedem Fall, die Fördermöglichkeiten zu prüfen. Besonders in kleineren Betrieben kann ein Zuschuss den entscheidenden Anstoß für die Einführung einer digitalen Lösung geben, die die Effizienz steigert und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Wichtig: Hat ein Projekt zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen, ist oft keine Förderung mehr möglich. Außerdem sind die Fördertöpfe nach der öffentlichen Bekanntmachung meist schon innerhalb weniger Wochen leer. Daher gilt es, frühzeitig zu handeln.

Eine gute Informationsquelle zu Förderprogrammen und Finanzhilfen bietet die Förderdatenbank des Bundes. Auf den Internetseiten der einzelnen Programme finden sich detaillierte Informationen und Kontaktadressen. Darüber hinaus informieren Behörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, aber auch Projektträger und unabhängige Informationsstellen über die verfügbaren Fördermöglichkeiten.

Account-Sicherheit im Baubetrieb: Zugänge wirksam schützen
Branchen

Account-Sicherheit im Baubetrieb: Zugänge wirksam schützen

Digitale Sicherheit ist für Baubetriebe längst nicht mehr optional. Besonders die E-Mail-Adresse spielt eine Schlüsselrolle: Wer Zugriff darauf erhält, kann oft Passwörter zurücksetzen und Zugang zu zahlreichen Systemen erlangen. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Schutz zu überprüfen und bewusst zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie praxisnah, wie Sie sichere Passwörter wählen, worauf Sie beim Arbeiten in Netzwerken achten sollten und welche einfachen Maßnahmen die IT-Sicherheit im Baubetrieb deutlich erhöhen.

5 Min. Lesezeit

Warum die E-Mail-Adresse so schützenswert ist

Die E-Mail-Adresse ist das digitale Eingangstor zu vielen Online-Diensten. Wer Zugriff auf Ihr Postfach hat, kann Passwörter zurücksetzen und auf interne Systeme zugreifen.

Deshalb sollte sie besonders gut geschützt sein – sowohl durch ein starkes Passwort als auch durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

Sichere Passwörter erstellen und merken

  • Ändern Sie Standardpasswörter an EDV-Geräten sofort. Mit einem schnellen Suchvorgang lassen sich viele Default-Zugänge im Internet finden.
  • Ein starkes Passwort sollte mindestens acht Zeichen umfassen, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen.
  • Nutzen Sie Eselsbrücken:
    Beispiel: „Mein Passwort ist 08/15!“ → daraus wird Mpi08/15!
  • Vermeiden Sie ein universelles Passwort für alle Konten. Wird es geknackt, sind sonst alle Systeme gefährdet.
  • Passwort-Manager können helfen, komplexe Kennwörter sicher zu speichern.

Passwörter regelmäßig ändern und Datenlecks beobachten

  • 2–3 Mal pro Jahr sollten Passwörter ausgetauscht werden.
  • Behalten Sie aktuelle Nachrichten im Blick: Oft wird über Datenlecks großer Anbieter berichtet.
  • Besteht der Verdacht, dass eigene Zugangsdaten betroffen sind, sollte sofort ein neues Passwort gesetzt werden.

Sicher im Netzwerk arbeiten – Administratorrechte vermeiden

  • Führen Sie alltägliche Aufgaben nie mit Administratorrechten aus.
  • Wird z. B. eine E-Mail mit einem Verschlüsselungstrojaner geöffnet, kann sich dieser mit Admin-Rechten im gesamten Netzwerk ausbreiten.
  • Nutzen Sie für den täglichen Betrieb normale Benutzerkonten und wechseln Sie nur bei Bedarf in den Admin-Modus.

Sichere Nutzung von WLAN und mobilen Geräten

  • Vermeiden Sie die Eingabe sensibler Passwörter in ungeschützten WLAN-Netzwerken.
  • Achten Sie auf eine HTTPS-Verschlüsselung in Browsern und Apps.
  • Sperren Sie mobile Geräte:
    • Mindestens eine sechsstellige PIN verwenden.
    • Noch besser: Fingerabdruckscanner oder andere biometrische Verfahren.
  • Bildschirmsperren sollten mindestens zweimal täglich aktiviert werden, um den physischen Zugriff für Unbefugte zu erschweren.

Fazit

Die Sicherheit von Benutzerkonten beginnt bei den Grundlagen: starke Passwörter, eingeschränkte Rechte und ein bewusster Umgang mit Netzwerken und mobilen Geräten. Baubetriebe können mit diesen einfachen Schritten das Risiko von Angriffen deutlich senken.

Digital archivieren & GoBD-konform: Neue Anforderungen ab Juli 2025
ERP & Finance

Digital archivieren & GoBD-konform: Neue Anforderungen ab Juli 2025

Die digitale Archivierung ist kein Zukunftsthema mehr, sondern Pflicht für Unternehmen – auch im Baugewerbe. Mit den GoBD (seit 2020 neu gefasst) und den jüngsten Änderungen am 14. Juli 2025 müssen Bauunternehmen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme, Workflows und Archivlösungen rechtskonform sind.

5 Min. Lesezeit

Digital und rechtssicher archivieren: GoBD-Update 2025

Die digitale Archivierung ist längst nicht mehr nur eine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht – auch für Bauunternehmen. Mit den GoBD, den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, wurde der rechtliche Rahmen bereits vor Jahren geschaffen. Seit dem 1. Januar 2020 liegt eine überarbeitete Neufassung vor, die alle älteren Regelungen wie GDPdU oder GoBS ersetzt. Im Juli 2025 folgte nun ein weiteres Update durch das Bundesfinanzministerium, das vor allem mit Blick auf die verpflichtende E-Rechnung neue Anforderungen bringt. Für Bauunternehmen bedeutet das: IT-Systeme, Workflows und Archivlösungen müssen nicht nur effizient, sondern auch rechtskonform organisiert sein.

GoBD: Was aktuell gilt

Die GoBD gelten für jedes Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Größe oder Branche. Sie legen fest, wie elektronische Unterlagen und Belege aufzubewahren sind. Das betrifft digitale Buchführungen, gescannte Dokumente, E-Mails mit steuerrelevanten Inhalten oder elektronische Rechnungen. Entscheidend ist, dass alle Informationen vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Zudem fordert die Finanzverwaltung eine sogenannte Verfahrensdokumentation. Darin muss beschrieben werden, wie im Unternehmen mit Belegen, Dokumenten und Daten umgegangen wird, vom Eingang über die Verarbeitung bis hin zur Aufbewahrung.

Neue Anforderungen seit Juli 2025

Mit dem BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 wurden die GoBD an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Besonders die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung seit dem 1. Januar 2025 machte Änderungen erforderlich. Künftig rückt die Nutzung strukturierter Datenformate wie XML oder ZUGFeRD stärker in den Mittelpunkt. Auch die Anforderungen an die maschinelle Auswertbarkeit wurden konkretisiert. Für Bauunternehmen bedeutet das: E-Rechnungen müssen so archiviert werden, dass sie jederzeit elektronisch geprüft und automatisiert verarbeitet werden können. Darüber hinaus wurden Doppelpflichten bei bestimmten Dokumentenarten reduziert, sodass die Archivierung in einigen Bereichen einfacher geworden ist.

Serverstandort: EU oder Drittstaat?

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Speicherort der Daten. Nach § 146 Abs. 2a Abgabenordnung dürfen elektronische Aufzeichnungen innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden, sofern ein uneingeschränkter Datenzugriff aus Deutschland gewährleistet ist. Für Drittstaaten gilt dies nicht: Wer Server in Ländern außerhalb der EU nutzen möchte, benötigt dafür eine ausdrückliche Genehmigung der Finanzbehörden. Unternehmen, die Cloud-Anbieter außerhalb Europas einsetzen, sollten daher genau prüfen, ob die Speicherung rechtlich zulässig ist und ob entsprechende Vereinbarungen vorliegen.

Risiken bei Verstößen

Die Folgen einer nicht GoBD-konformen Archivierung können gravierend sein. Zum einen drohen steuerliche Risiken wie Schätzungen durch die Finanzverwaltung oder die Aberkennung von Vorsteuerabzügen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass Daten im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden. Besonders problematisch ist der Verlust der Revisionssicherheit. Werden Unterlagen nicht unveränderbar, vollständig oder nachvollziehbar aufbewahrt, kann dies erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben.

Umsetzung in der Praxis

Für Bauunternehmen bedeutet das in der Praxis, dass ein Dokumentenmanagement- oder Archivsystem ausgewählt werden muss, das die Anforderungen der GoBD zuverlässig erfüllt. Wichtig ist, dass eine unveränderliche Speicherung möglich ist, dass alle Prozesse dokumentiert werden und dass die Software auch moderne Anforderungen wie Cloud-Anbindung oder EU-konforme Serverlösungen berücksichtigt. Gleichzeitig sollten Verträge mit IT-Dienstleistern regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt bleiben. Ebenso entscheidend ist die Schulung der Mitarbeitenden. Nur wenn alle Beteiligten die Abläufe kennen und die Aufbewahrungspflichten verstehen, können Fehler vermieden werden.

Fazit

Die digitale Archivierung ist für Bauunternehmen längst zur Pflichtaufgabe geworden. Mit den Änderungen der GoBD im Juli 2025 sind insbesondere E-Rechnungen, Datenformate und Archivierungsprozesse in den Fokus gerückt. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert steuerliche Nachteile und rechtliche Probleme. Deshalb sollten Unternehmen jetzt ihre Systeme prüfen, ihre Verfahrensdokumentation anpassen und auf verlässliche Partner setzen, die GoBD-konforme Lösungen anbieten.

FAQs zur digitalen Archivierung und GoBD


Welche Daten müssen nach GoBD archiviert werden?

Alle steuerlich relevanten Unterlagen, darunter Rechnungen (auch E-Rechnungen), Buchführungsdaten, Verträge, E-Mails mit steuerlicher Relevanz sowie gescannte Papierbelege.

Wie lange müssen digitale Unterlagen aufbewahrt werden?

Grundsätzlich gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 147 AO. Je nach Art der Unterlagen können längere Fristen erforderlich sein, z. B. bei anhängigen Steuerverfahren.

Darf ich meine Belege auf einem Server außerhalb der EU speichern?

Nein, grundsätzlich nicht. Der Speicherort muss innerhalb der EU liegen. Eine Ausnahme ist nur mit Genehmigung der Finanzbehörden möglich (§ 146 Abs. 2a AO).

Was ist eine Verfahrensdokumentation und brauche ich sie?

Ja, jede Firma benötigt eine Verfahrensdokumentation. Sie beschreibt detailliert, wie Belege verarbeitet, archiviert und aufbewahrt werden. Ohne sie drohen Beanstandungen bei einer Betriebsprüfung.

Sind Cloud-Lösungen GoBD-konform?

Ja, sofern der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, Server innerhalb der EU nutzt und Daten unveränderbar sowie revisionssicher speichert.

Welche Neuerungen bringen die GoBD 2025?

Das BMF-Schreiben von Juli 2025 legt einen stärkeren Fokus auf die E-Rechnungspflicht, die Nutzung strukturierter Datenformate und die elektronische Auswertbarkeit von Daten. Außerdem wurden manche Doppelarchivierungen abgeschafft.

Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes
Branchen

Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes

Das digitale Bauen in Deutschland nimmt Fahrt auf. Mit der Freischaltung des BIM-Portals durch Bundesminister Dr. Volker Wissing und Bundesministerin Klara Geywitz am 11. Oktober 2022 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Building Information Modeling (BIM) als Standard gesetzt. Ab 2025 soll BIM bei allen Bauvorhaben des Bundes verpflichtend sein. Ziel ist eine einheitliche und transparente Datengrundlage, die eine reibungslose Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten ermöglicht und damit die Digitalisierung im Bauwesen weiter vorantreibt.

5 Min. Lesezeit

BIM als zentraler Baustein für digitales Bauen

Mit dem BIM-Portal wird ein einheitlicher Standard für Daten und Prozesse geschaffen, der Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen unterstützt. Für Infrastrukturprojekte des Bundes wird BIM so zum verbindlichen Werkzeug, um Projekte effizienter, kostengünstiger und transparenter zu gestalten.

Das BIM-Portal als Schnittstelle für Planung, Bau und Betrieb

Das Portal dient als zentrale Plattform, die die Abstimmung zwischen Planung, Bau und Betrieb deutlich vereinfacht. Alle Beteiligten arbeiten mit denselben Daten und Standards, was Fehlerquellen reduziert und die Qualität der Bauausführung verbessert.

Module und Funktionen des Portals

Das modulare System des BIM-Portals besteht aus vier Kernbereichen:

  • Merkmale: Eine abgestimmte Wissensbasis für einheitliche Daten.
  • AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen): Prüfbare Informationsanforderungen zur Sicherstellung klarer Standards.
  • Objektvorlagen: Vorlagen, die die Modellerstellung vereinfachen.
  • Prüfwerkzeuge: Digitale Regeln für die Qualitätssicherung.

Diese Module ermöglichen standardisierte Datensätze, die sich in gängige Softwarelösungen integrieren lassen. Auftraggeber definieren damit präzise Informationsbedarfe, während Auftragnehmer eine qualitätsgesicherte Lieferung ihrer Modelle gewährleisten können.

Nächste Schritte und Vernetzung

Anfang 2023 wird das Portal die Erstellung eigener AIA ermöglichen. Weitere Funktionen wie Prüfwerkzeuge zur Qualitätskontrolle und ein Dialogforum (ab 13. Dezember 2022) sollen die Community vernetzen. Auch Plattformen wie das buildingSMART Data Dictionary (bSDd) werden künftig integriert, um Normen und Standards leichter zugänglich zu machen. Dr. Tulke kündigte zudem Workshops mit Bausoftware-Anbietern an, um das BIM-Portal praxisnah zu implementieren.

Mehr Digitalisierung für Ihren Baubetrieb

Die digitale Transformation im Bauwesen bietet enorme Chancen: Sie sorgt für Transparenz in jeder Projektphase, reduziert Projektrisiken und sichert Budget- und Termintreue. Lösungen wie BIM4You oder Suiteify-BIM-Tiefbau stellen zentrale Informationen in einem digitalen Modell bereit und ermöglichen so ressourcenschonendes, kosteneffizientes Bauen.

Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade
Branchen

Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade

Die Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen immer relevanter. Auch im Baugewerbe sind die Anforderungen gestiegen: Neben gesetzlichen Vorgaben sorgen neue Urteile und strengere Dokumentationspflichten für mehr Bürokratie. Gleichzeitig kämpfen Lohnbüros mit unvollständigen Stundenzetteln und zeitintensiver Nachbearbeitung. Eine digitale Zeiterfassung kann hier Abhilfe schaffen – effizient, sicher und gesetzeskonform.

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Gesetzliche und tarifliche Grundlagen

Bislang waren Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit zu erfassen.
Zusätzlich verschärfte das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflichten für:

  • Geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 SGB IV)
  • Arbeitgeber in Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), darunter das Baugewerbe und die Gebäudereinigung

Für diese Branchen gilt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Bisherige Pflichten zur Arbeitszeiterfassung

  • Schriftliche oder digitale Erfassung ist bisher erlaubt.
  • Die Aufzeichnungen müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
  • Arbeitgeber sind für die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich und müssen sie bei Prüfungen vorlegen können.

Urteile von EuGH und BAG: Neue Anforderungen

EuGH-Urteil (Mai 2019)
Unternehmen müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten (EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG).

BAG-Urteil (13.09.2022)
Bestätigt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Branche.

BMAS-Gutachten
Aktuelle deutsche Regelungen erfüllen die EU-Vorgaben nicht vollständig, eine gesetzliche Neuregelung ist in Arbeit.

Aktueller Stand für die Baubranche

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) konnte 2022 verhindern, dass eine verpflichtend elektronische und manipulationssichere Zeiterfassung auf allen Baustellen sofort eingeführt wurde.
Für Bauunternehmen gilt daher weiterhin:

  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches System zu nutzen.
  • Die Dokumentation kann aktuell auch noch schriftlich erfolgen.

Allerdings ist absehbar, dass die Politik mittelfristig eine verbindliche digitale Lösung fordern wird.

Warum digitale Zeiterfassung für Baubetriebe sinnvoll ist

Papierhafte Stundenzettel führen häufig zu:

  • unleserlichen Einträgen
  • fehlenden Angaben
  • Verzögerungen im Lohnbüro
  • zusätzlichem Verwaltungsaufwand

Digitale Systeme bieten deutliche Vorteile:

  • Kostensparend und papierlos
  • Tagesaktuelle Daten
  • Sicher und manipulationsgeschützt
  • Orts- und zeitunabhängig verfügbar
  • Weniger Fehler und Nacharbeiten
  • Effizientere Workflows

Empfehlung: Mobile Lösungen für das Baugewerbe

Experten raten, mobile Zeiterfassungssysteme einzusetzen, die speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnitten sind.

Vorteile solcher Lösungen:

  • Erfassung der Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle
  • Integration von Bautagesberichten mit Fotos und Wetterdaten
  • Automatische Schnittstellen ins Lohnbüro
  • Präzise Verwaltung von Abwesenheiten und Urlaubszeiten
  • Reduzierung des manuellen Eingabeaufwands
  • So wird die Zeiterfassung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zu einem echten Effizienzfaktor.

Fazit

Die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung werden strenger – und eine digitale Lösung ist bereits jetzt die beste Vorbereitung auf kommende Änderungen.

Digitale Systeme sparen Zeit, senken Fehlerquoten und machen Lohnabrechnungen einfacher. Wer frühzeitig umstellt, sichert sich einen klaren Vorteil.

Quellen

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – § 16 Aufzeichnungspflicht

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-55/18)

BMJV, SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

BMI, Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

BMAS, Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Mit Mut zur Veränderung durch die digitale Transformation
Digitalisierung & KI

Mit Mut zur Veränderung durch die digitale Transformation

Wie können Unternehmen die aktuellen Herausforderungen bewältigen und auch künftig erfolgreich sein? Durch die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Veränderung, sagt Willms Buhse. Im Videotalk "Butter bei die Fische" erläutert der Experte für digitale Transformation, wie Mittelständler zukunftsfit werden.

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Für viele Unternehmen wird das wirtschaftliche Umfeld immer schwieriger und unberechenbarer. Auch der digitale Wandel macht keine Pause. Fachleute beschreiben diese Rahmenbedingungen mit dem Akronym VUCA. Dieses steht für die englischen Begriffe volatility (Volatilität), uncertainty (Unsicherheit), complexity (Komplexität) und ambiguity (Mehrdeutigkeit).

Unternehmen seien immer schnelleren Veränderungsprozessen ausgesetzt, auf die sie reagieren müssten, sagt Willms Buhse, Gründer und CEO der Managementberatung doubleYUU.

Der gebürtige Ostfriese beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema digitale Transformation. Er war unter anderem im Silicon Valley tätig und hat von dort das Konzept der „Digital Leadership“ mitgebracht. Internationale Konzerne zählen ebenso zu seinen Klienten wie mittelständische Unternehmen.

Fahren auf Sicht als Führungsstrategie

Angesichts der sich oft kurzfristig ändernden Rahmenbedingungen bevorzugen viele Unternehmen nach Erfahrung von Willms Buhse eine Strategie des Fahrens auf Sicht.

Bei der Umsetzung spiele Agilität eine wichtige Rolle, so der Berater. Anstatt in Mehrjahresplänen zu denken, gelte es, das eigene Handeln in kurzen Zyklen zu planen und zu überprüfen – beispielsweise nach der OKR-Methode (Ojectives and Key Results). Dabei werden konkrete Ziele aus der Unternehmensstrategie auf einzelne Aufgaben und Prozesse heruntergebrochen.

OKR ist damit zugleich Führungsinstrument und Controlling-System. Im Idealfall werden die Ziele nicht von der Unternehmensspitze vorgegeben, sondern mit den Mitarbeitenden „verhandelt“, so dass eine 100-prozentige Identifikation mit den Zielen besteht.

Digitale Transformation als Schlüssel zu künftigem Unternehmenserfolg

Ein wichtiges Handlungsfeld bei der Sicherung einer erfolgreichen Unternehmenszukunft sei die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, sagt Willms Buhse. Dabei erkenne man möglicherweise auch erfolgversprechende neue Geschäftsmodelle oder Marktsegmente.

Auf jeden Fall müsse man die relevanten Fragen stets „vom Kunden her“ stellen. Ansonsten lande man schnell bei der Aussage: Das haben wir immer schon so gemacht.

Auch sei die Digitalisierung ausdrücklich kein IT-Projekt, sondern müsse ganzheitlich angegangen werden, betont der Berater. Eine entscheidende Rolle nehme bei solchen Transformationsprozessen die Unternehmensleitung ein. „Digitale Transformation ist Chefsache“, sagt Willms Buhse.

Insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen und Familienbetrieben müssten die Eigentümer und die oberste Entscheidungsebene hinter den verabredeten Projekten stehen und mit Überzeugung vorangehen. „Das kann dann auch ein wichtiges Merkmal bei der Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber sein“, so Buhse weiter.

Fünf Voraussetzungen für langfristigen Erfolg

  1. Mut: Um den Weg einer Transformation erfolgreich zu gehen, braucht es im Unternehmen mutige, klare und glaubwürdige Entscheidungen – und zwar von der Spitze her.
  2. Schnelligkeit: Die schwierigen Rahmenbedingungen der VUCA-Welt verlangen Unternehmen Agilität und Geschwindigkeit ab.
  3. Reflektion: Die Erfolge der Vergangenheit gefährden oft den Erfolg in der Zukunft – also bedarf es gerade in guten Zeiten eines kritischen Blicks auf Verbesserungspotenziale und einer klaren und ehrlichen Analyse des Ist-Zustands.
  4. Zusammenhalt: Veränderungsprozesse wie die digitale Transformation sind vor allem dann erfolgreich, wenn alle im Unternehmen mitmachen und jeder an Bord ist.
  5. Zeit und Ressourcen: Digitale Transformation macht man nicht nebenbei. Es braucht eine angemessene Zeitplanung und ein Budget für die notwendigen Ressourcen.