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Digitalisierung
Wie mittelständische Unternehmen Prozesse digitalisieren – Praxisbeispiele, Erfahrungen und Lösungen.

Digitale Buchhaltung im Tiefbau: Ein Praxisbeispiel aus Berlin
Seit über einem Jahrhundert steht die Carl Zauber Tiefbau GmbH in Berlin für Qualität und Zuverlässigkeit im Rohrleitungs- und Tiefbau. Heute verbindet das Familienunternehmen Tradition mit Innovation – und zeigt, wie digitale Buchhaltung und automatisierte Rechnungsprozesse die Effizienz im Bauwesen entscheidend steigern können. Mit Lösungen von Suiteify, ehemals Suiteify, hat Carl Zauber seine Finanzprozesse modernisiert, vereinfacht und transparenter gemacht – von der Baustelle bis zur Abrechnung.
Die Herausforderung: Hohe Anforderungen an die Finanzbuchhaltung
Gegründet 1921 in Berlin-Charlottenburg und heute mit Sitz in Schönefeld, beschäftigt Carl Zauber rund 150 Mitarbeitende. Zu den wichtigsten Kunden zählen öffentliche Auftraggeber wie die Berliner Wasserbetriebe und verschiedene Tiefbauämter.
Typisch für die Branche arbeitet das Unternehmen häufig in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit anderen Baufirmen – eine Konstellation, die besondere Anforderungen an die Buchhaltung stellt. „Um Rechnungen und Zahlungsströme in Arbeitsgemeinschaften sauber abzubilden, müssen wir eine Teambuchhaltung führen. Unsere Firma stellt dann Rechnungen an die ARGE, die diese wiederum an den Auftraggeber weiterleitet“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak, Prokuristin und Mitglied der Geschäftsleitung.
Die Lösung: Flexible digitale Buchhaltung
Carl Zauber arbeitet bereits seit 1991 mit Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify. Was damals als DOS-Anwendung begann, ist inzwischen zu einer individuell angepassten Lösung für die digitale Buchhaltung im Tiefbau geworden. Gemeinsam mit dem langjährigen Berater Lothar Jeck wurde das System schrittweise an die komplexen Anforderungen des Bauunternehmens angepasst.
„Wir müssen Kostenstellen, Baustellen und Kostenträger exakt nachvollziehen können. Daher war es uns von Anfang an besonders wichtig, diese detailliert auswerten zu können“, erklärt Branka Schwarzlow-Pecak. „Die Software ermöglicht es uns, jede Baustelle individuell abzubilden – vom ersten Spatenstich bis zur Endabrechnung.“ Lothar Jeck ergänzt: „Im Tiefbau hängt wirtschaftlicher Erfolg stark von Transparenz ab. Eine flexible Kostenrechnung ist daher ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.“

Komplexe Abrechnungen einfach gelöst
Besonders anspruchsvoll im Bauwesen ist die Abrechnung nach § 13b UStG, die bei Bauleistungen eine Nettofakturierung erfordert. Für Carl Zauber kommen weitere Ebenen hinzu, weil Leistungen über die ARGE brutto weiterverrechnet werden müssen. „Eine Ausgangsrechnung kann mehrere Folgerechnungen nach sich ziehen – jeweils mit unterschiedlichen Mandantenbezügen“, so Lothar Jeck. Dank individuell programmierter Erweiterungen auf Basis der Software kann das Unternehmen diese Abläufe heute automatisiert und rechtssicher abwickeln.

Digitales Rechnungseingangsmanagement: Papierlos von der Baustelle bis zum Büro
Mit der Einführung einer digitalen Rechnungseingangsverarbeitung (REV) und eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) hat Carl Zauber einen weiteren Schritt in Richtung papierloses Arbeiten gemacht. Eingehende Rechnungen werden nun automatisch digital erfasst und dem zuständigen Bauleiter zugewiesen. „Früher sortierten wir jede eingehende Rechnung in physische Fächer für die jeweiligen Bauleiter. Heute läuft der gesamte Prozess digital, sodass wir jederzeit eine vollständige Übersicht über den Status haben“, schildert Branka Schwarzlow-Pecak.
Für die Bauleiter bedeutet das: Sie können Rechnungen nun direkt auf der Baustelle prüfen und freigeben – egal, ob sie sich im Baucontainer, im Homeoffice oder unterwegs befinden. Mobiles Arbeiten wird damit zum Standard.
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E-Rechnung im Bauwesen
Auch die E-Rechnung ist für das Tiefbauunternehmen ein zentrales Thema. „Das Problem ist, dass unsere behördlichen Kunden solche Rechnungen möglicherweise noch gar nicht entgegennehmen können. Eine Bauakte enthält schließlich nicht nur eine Rechnung, sondern auch Aufmaße, Bauzeichnungen und Pläne. Wie diese umfangreichen Anhänge digital übermittelt werden können, ist derzeit noch unklar“, sagt Branka Schwarzlow-Pecak. Lothar Jeck ergänzt: "Entscheidend wird sein, Lösungen zu entwickeln, die die spezifischen Anforderungen der Bauwirtschaft bereits im Standard berücksichtigen – sowohl im Rechnungswesen als auch im Personalwesen.“.
Fazit
Die Carl Zauber Tiefbau GmbH ist ein Beispiel dafür, wie mittelständische Bauunternehmen durch digitale Buchhaltung ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Flexibilität, Transparenz und Prozessklarheit bilden so das Fundament erfolgreicher Bauprojekte – digital wie analog.
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Förderprogramme zur Digitalisierung: Geld für Software und Beratung
Der digitale Wandel eröffnet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vielfältige Möglichkeiten, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und wettbewerbsfähiger zu werden. Im Mittelstand fehlen jedoch häufig die finanziellen Ressourcen für Investitionen, etwa für die Anschaffung moderner ERP-Software. Öffentliche Förderprogramme unterstützen KMU bei der Digitalisierung.
Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft tiefgreifend: Produktions- und Innovationzyklen werden kürzer, bestehende Märkte umgekrempelt und neue geschaffen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und künftige Absatzmöglichkeiten zu erschließen, benötigen kleine und mittlere Unternehmen effiziente elektronische Geschäftsprozesse mit Datenvernetzung.
In vielen mittelständischen Betrieben mangelt es jedoch an zukunftsfähigen digitalen Systemen: Das Informationsmanagement beispielsweise erfolgt noch mithilfe von Aktenordnern, die Rechnungsstellung ist papiergebunden, und Fertigungsunternehmen organisieren die Produktion mit Tabellenkalkulationsprogrammen.
Dabei haben die meisten Mittelständler Umfragen zufolge längst erkannt, dass elektronische Lösungen wie ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder ein System zur Planung und Steuerung der Produktion (PPS) mit Analyse und Vernetzung der Produktionsdaten die Abläufe nachhaltig optimieren.
Dennoch sind viele KMU in Bezug auf die Digitalisierung ihrer betrieblichen Prozesse im Rückstand. Dies hat praktische Gründe: Vor allem kleinere Betriebe verfügen oft nicht über die finanziellen Mittel, um moderne elektronische Systeme anzuschaffen. Zudem haben sie meist keine IT-Abteilung und somit kein entsprechendes Know-how im Haus.
Finanzspritzen für Digitalisierung in KMU
Die Politik möchte die Finanzierungs- und Beratungslücken im Bereich Digitalisierung schließen. Auf Bundes- und Länderebene gibt es mittlerweile zahlreiche Förderprogramme, die KMU bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten finanziell unterstützen.
Die Förderung kann in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Kredits bzw. Darlehens in Kooperation mit Förderbanken erfolgen.
Besonders begehrt sind Zuschüsse, da es sich hierbei um nicht rückzahlbare Zuwendungen handelt – je nach Förderprogramm können Beträge in bis zu fünfstelliger Höhe gewährt werden. Was konkret gefördert wird, hängt von den jeweiligen Programmrichtlinien ab und lässt sich nicht pauschal definieren.
Unübersichtliches Förderangebot
Das richtige Förderprogramm für ein Digitalisierungsvorhaben zu finden, ist angesichts der komplexen Förderlandschaft in Deutschland keine leichte Aufgabe. Auf Bundesebene sind die Möglichkeiten überschaubar:
- Das Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW) ist im Juli 2025 ausgelaufen und wird durch neue, weiterentwickelte Programme (ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation) ersetzt. Diese bieten die drei unterschiedliche Förderstufen (Basis-, LevelUp- und HighEnd-Förderung) mit steigenden Zinsvergünstigungen und Förderzuschüssen.
- Das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung unterstützte, ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
- Zudem gab es bis Ende 2024 das Förderprogramm „go-digital“. Es richtete sich an KMU und Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern und unter 20 Millionen Euro Bilanzsumme, wurde inzwischen jedoch eingestellt.
Auf Länderebene ist das Förderangebot schwerer zu überblicken. Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme, die sich hinsichtlich Schwerpunktsetzung, Richtlinien und Förderumfang unterscheiden. In einigen Ländern beschränkt sich die Unterstützung auf Zuschüsse zu den Unternehmensberaterkosten bei Digitalisierungsprojekten oder auf Digitalisierungskredite und Darlehen. Andere Länder wiederum bezuschussen auch die Anschaffung von vorhabensspezifischer Hard- und Software. Bei manchen Programmen kommen nur bestimmte Branchen oder besonders innovative Unternehmen in den Genuss einer Förderung. Einen Überblick mit weiterführenden Links gibt der Blogbeitrag Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU.
Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung rechtzeitig prüfen
Fest steht: Es lohnt sich für KMU in jedem Fall, die Fördermöglichkeiten zu prüfen. Besonders in kleineren Betrieben kann ein Zuschuss den entscheidenden Anstoß für die Einführung einer digitalen Lösung geben, die die Effizienz steigert und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Wichtig: Hat ein Projekt zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen, ist oft keine Förderung mehr möglich. Außerdem sind die Fördertöpfe nach der öffentlichen Bekanntmachung meist schon innerhalb weniger Wochen leer. Daher gilt es, frühzeitig zu handeln.
Eine gute Informationsquelle zu Förderprogrammen und Finanzhilfen bietet die Förderdatenbank des Bundes. Auf den Internetseiten der einzelnen Programme finden sich detaillierte Informationen und Kontaktadressen. Darüber hinaus informieren Behörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, aber auch Projektträger und unabhängige Informationsstellen über die verfügbaren Fördermöglichkeiten.

Account-Sicherheit im Baubetrieb: Zugänge wirksam schützen
Digitale Sicherheit ist für Baubetriebe längst nicht mehr optional. Besonders die E-Mail-Adresse spielt eine Schlüsselrolle: Wer Zugriff darauf erhält, kann oft Passwörter zurücksetzen und Zugang zu zahlreichen Systemen erlangen. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Schutz zu überprüfen und bewusst zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie praxisnah, wie Sie sichere Passwörter wählen, worauf Sie beim Arbeiten in Netzwerken achten sollten und welche einfachen Maßnahmen die IT-Sicherheit im Baubetrieb deutlich erhöhen.
Warum die E-Mail-Adresse so schützenswert ist
Die E-Mail-Adresse ist das digitale Eingangstor zu vielen Online-Diensten. Wer Zugriff auf Ihr Postfach hat, kann Passwörter zurücksetzen und auf interne Systeme zugreifen.
Deshalb sollte sie besonders gut geschützt sein – sowohl durch ein starkes Passwort als auch durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
Sichere Passwörter erstellen und merken
- Ändern Sie Standardpasswörter an EDV-Geräten sofort. Mit einem schnellen Suchvorgang lassen sich viele Default-Zugänge im Internet finden.
- Ein starkes Passwort sollte mindestens acht Zeichen umfassen, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen.
- Nutzen Sie Eselsbrücken:
Beispiel: „Mein Passwort ist 08/15!“ → daraus wird Mpi08/15! - Vermeiden Sie ein universelles Passwort für alle Konten. Wird es geknackt, sind sonst alle Systeme gefährdet.
- Passwort-Manager können helfen, komplexe Kennwörter sicher zu speichern.
Passwörter regelmäßig ändern und Datenlecks beobachten
- 2–3 Mal pro Jahr sollten Passwörter ausgetauscht werden.
- Behalten Sie aktuelle Nachrichten im Blick: Oft wird über Datenlecks großer Anbieter berichtet.
- Besteht der Verdacht, dass eigene Zugangsdaten betroffen sind, sollte sofort ein neues Passwort gesetzt werden.
Sicher im Netzwerk arbeiten – Administratorrechte vermeiden
- Führen Sie alltägliche Aufgaben nie mit Administratorrechten aus.
- Wird z. B. eine E-Mail mit einem Verschlüsselungstrojaner geöffnet, kann sich dieser mit Admin-Rechten im gesamten Netzwerk ausbreiten.
- Nutzen Sie für den täglichen Betrieb normale Benutzerkonten und wechseln Sie nur bei Bedarf in den Admin-Modus.
Sichere Nutzung von WLAN und mobilen Geräten
- Vermeiden Sie die Eingabe sensibler Passwörter in ungeschützten WLAN-Netzwerken.
- Achten Sie auf eine HTTPS-Verschlüsselung in Browsern und Apps.
- Sperren Sie mobile Geräte:
- Mindestens eine sechsstellige PIN verwenden.
- Noch besser: Fingerabdruckscanner oder andere biometrische Verfahren.
- Mindestens eine sechsstellige PIN verwenden.
- Bildschirmsperren sollten mindestens zweimal täglich aktiviert werden, um den physischen Zugriff für Unbefugte zu erschweren.
Fazit
Die Sicherheit von Benutzerkonten beginnt bei den Grundlagen: starke Passwörter, eingeschränkte Rechte und ein bewusster Umgang mit Netzwerken und mobilen Geräten. Baubetriebe können mit diesen einfachen Schritten das Risiko von Angriffen deutlich senken.

Digital archivieren & GoBD-konform: Neue Anforderungen ab Juli 2025
Die digitale Archivierung ist kein Zukunftsthema mehr, sondern Pflicht für Unternehmen – auch im Baugewerbe. Mit den GoBD (seit 2020 neu gefasst) und den jüngsten Änderungen am 14. Juli 2025 müssen Bauunternehmen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme, Workflows und Archivlösungen rechtskonform sind.
Digital und rechtssicher archivieren: GoBD-Update 2025
Die digitale Archivierung ist längst nicht mehr nur eine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht – auch für Bauunternehmen. Mit den GoBD, den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, wurde der rechtliche Rahmen bereits vor Jahren geschaffen. Seit dem 1. Januar 2020 liegt eine überarbeitete Neufassung vor, die alle älteren Regelungen wie GDPdU oder GoBS ersetzt. Im Juli 2025 folgte nun ein weiteres Update durch das Bundesfinanzministerium, das vor allem mit Blick auf die verpflichtende E-Rechnung neue Anforderungen bringt. Für Bauunternehmen bedeutet das: IT-Systeme, Workflows und Archivlösungen müssen nicht nur effizient, sondern auch rechtskonform organisiert sein.
GoBD: Was aktuell gilt
Die GoBD gelten für jedes Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Größe oder Branche. Sie legen fest, wie elektronische Unterlagen und Belege aufzubewahren sind. Das betrifft digitale Buchführungen, gescannte Dokumente, E-Mails mit steuerrelevanten Inhalten oder elektronische Rechnungen. Entscheidend ist, dass alle Informationen vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Zudem fordert die Finanzverwaltung eine sogenannte Verfahrensdokumentation. Darin muss beschrieben werden, wie im Unternehmen mit Belegen, Dokumenten und Daten umgegangen wird, vom Eingang über die Verarbeitung bis hin zur Aufbewahrung.
Neue Anforderungen seit Juli 2025
Mit dem BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 wurden die GoBD an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Besonders die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung seit dem 1. Januar 2025 machte Änderungen erforderlich. Künftig rückt die Nutzung strukturierter Datenformate wie XML oder ZUGFeRD stärker in den Mittelpunkt. Auch die Anforderungen an die maschinelle Auswertbarkeit wurden konkretisiert. Für Bauunternehmen bedeutet das: E-Rechnungen müssen so archiviert werden, dass sie jederzeit elektronisch geprüft und automatisiert verarbeitet werden können. Darüber hinaus wurden Doppelpflichten bei bestimmten Dokumentenarten reduziert, sodass die Archivierung in einigen Bereichen einfacher geworden ist.
Serverstandort: EU oder Drittstaat?
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Speicherort der Daten. Nach § 146 Abs. 2a Abgabenordnung dürfen elektronische Aufzeichnungen innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden, sofern ein uneingeschränkter Datenzugriff aus Deutschland gewährleistet ist. Für Drittstaaten gilt dies nicht: Wer Server in Ländern außerhalb der EU nutzen möchte, benötigt dafür eine ausdrückliche Genehmigung der Finanzbehörden. Unternehmen, die Cloud-Anbieter außerhalb Europas einsetzen, sollten daher genau prüfen, ob die Speicherung rechtlich zulässig ist und ob entsprechende Vereinbarungen vorliegen.
Risiken bei Verstößen
Die Folgen einer nicht GoBD-konformen Archivierung können gravierend sein. Zum einen drohen steuerliche Risiken wie Schätzungen durch die Finanzverwaltung oder die Aberkennung von Vorsteuerabzügen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass Daten im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden. Besonders problematisch ist der Verlust der Revisionssicherheit. Werden Unterlagen nicht unveränderbar, vollständig oder nachvollziehbar aufbewahrt, kann dies erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben.
Umsetzung in der Praxis
Für Bauunternehmen bedeutet das in der Praxis, dass ein Dokumentenmanagement- oder Archivsystem ausgewählt werden muss, das die Anforderungen der GoBD zuverlässig erfüllt. Wichtig ist, dass eine unveränderliche Speicherung möglich ist, dass alle Prozesse dokumentiert werden und dass die Software auch moderne Anforderungen wie Cloud-Anbindung oder EU-konforme Serverlösungen berücksichtigt. Gleichzeitig sollten Verträge mit IT-Dienstleistern regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt bleiben. Ebenso entscheidend ist die Schulung der Mitarbeitenden. Nur wenn alle Beteiligten die Abläufe kennen und die Aufbewahrungspflichten verstehen, können Fehler vermieden werden.
Fazit
Die digitale Archivierung ist für Bauunternehmen längst zur Pflichtaufgabe geworden. Mit den Änderungen der GoBD im Juli 2025 sind insbesondere E-Rechnungen, Datenformate und Archivierungsprozesse in den Fokus gerückt. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert steuerliche Nachteile und rechtliche Probleme. Deshalb sollten Unternehmen jetzt ihre Systeme prüfen, ihre Verfahrensdokumentation anpassen und auf verlässliche Partner setzen, die GoBD-konforme Lösungen anbieten.
FAQs zur digitalen Archivierung und GoBD
Welche Daten müssen nach GoBD archiviert werden?
Alle steuerlich relevanten Unterlagen, darunter Rechnungen (auch E-Rechnungen), Buchführungsdaten, Verträge, E-Mails mit steuerlicher Relevanz sowie gescannte Papierbelege.
Wie lange müssen digitale Unterlagen aufbewahrt werden?
Grundsätzlich gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 147 AO. Je nach Art der Unterlagen können längere Fristen erforderlich sein, z. B. bei anhängigen Steuerverfahren.
Darf ich meine Belege auf einem Server außerhalb der EU speichern?
Nein, grundsätzlich nicht. Der Speicherort muss innerhalb der EU liegen. Eine Ausnahme ist nur mit Genehmigung der Finanzbehörden möglich (§ 146 Abs. 2a AO).
Was ist eine Verfahrensdokumentation und brauche ich sie?
Ja, jede Firma benötigt eine Verfahrensdokumentation. Sie beschreibt detailliert, wie Belege verarbeitet, archiviert und aufbewahrt werden. Ohne sie drohen Beanstandungen bei einer Betriebsprüfung.
Sind Cloud-Lösungen GoBD-konform?
Ja, sofern der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, Server innerhalb der EU nutzt und Daten unveränderbar sowie revisionssicher speichert.
Welche Neuerungen bringen die GoBD 2025?
Das BMF-Schreiben von Juli 2025 legt einen stärkeren Fokus auf die E-Rechnungspflicht, die Nutzung strukturierter Datenformate und die elektronische Auswertbarkeit von Daten. Außerdem wurden manche Doppelarchivierungen abgeschafft.




