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Finanzbuchhaltung

Buchhaltung im Griff: Vorschriften, Abschlüsse und effiziente Abläufe für Finanzteams.

Verification of Payee (VoP): Empfängerüberprüfung für sichere SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025
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Verification of Payee (VoP): Empfängerüberprüfung für sichere SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 tritt mit der Verification of Payee (VoP) eine neue EU-Vorgabe in Kraft, die den SEPA-Zahlungsverkehr sicherer machen soll. Künftig müssen Banken prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers exakt zur angegebenen IBAN passt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um SEPA-Betrug zu verhindern und Fehlüberweisungen zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche Änderungen sich durch die Empfängerüberprüfung ergeben, wie das VoP-Ampelsystem funktioniert und welche konkreten Maßnahmen jetzt notwendig sind.

5 Min. Lesezeit

Worum geht es bei der Verification of Payee (VoP) im SEPA-Zahlungsverkehr?

Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Zahlungsraum dazu verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung durchzuführen, bevor sie eine SEPA-Überweisung freigeben.

Bei der sogenannten Verification of Payee (VoP) wird der angegebene Kontoinhabername mit der zugehörigen IBAN verglichen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen zu erhöhen. Das Ziel besteht darin, SEPA-Betrug zu verhindern und Fehlüberweisungen zu reduzieren.

Hinweis: Die technische Infrastruktur für den Abgleich von IBAN und Name wird bereits am 5. Oktober 2025 aktiviert, also vier Tage vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht.

Wer ist von der VoP-Empfängerüberprüfung im SEPA-Zahlungsverkehr betroffen?

Die Verification of Payee ist für alle Unternehmen, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, verpflichtend – unabhängig von der genutzten Software oder dem Übermittlungsweg. Insbesondere für KMU, die viele Lieferanten, internationale Partner oder ein großes Zahlungsvolumen haben, bringt die SEPA-Überweisung spürbare Vorteile und mehr Sicherheit.

Warum wird die Verification of Payee eingeführt?

Die VoP-Empfängerüberprüfung soll Fehlerüberweisungen und betrügerische Transaktionen bereits vor der Ausführung stoppen.

Gerade beim Authorized Push Payment Fraud, bei dem Unternehmen auf gefälschte Kontodaten hereinfallen, kann der Abgleich von IBAN und Name den Schaden verhindern.

Das VoP-Ampelsystem bei SEPA-Überweisungen

Nach Einreichung der Zahlung zeigt die Bank typischerweise eines der folgenden Ergebnisse an:

Ergebnis

Bedeutung

Interpretation

Match

Name und IBAN stimmen überein.

Grüne Ampel – Zahlung kann normal freigegeben werden.

Close-Match

Leichte Abweichung; Bank gibt ggf. den korrekten Empfängernamen zurück.

Gelbe Ampel – Prüfung/Manuelle Bestätigung empfohlen; wie streng vorgegangen wird, entscheidet die Bank.

No-Match

Keine Übereinstimmung; korrekter Name wird nicht zurückgegeben.

Rote Ampel – Auftraggeber trägt das Risiko bei Freigabe; manuelle Nachprüfung dringend empfohlen.

So bereiten sich KMU auf die VoP-Pflicht vor

Stammdatenpflege für fehlerfreie SEPA-Überweisungen

  • Alle Lieferanten- und Kundendaten müssen so angepasst werden, dass sie exakt mit dem offiziellen Kontoinhabernamen übereinstimmen.
  • Um Close Match oder No Match zu vermeiden, ist eine einheitliche Schreibweise des eigenen Unternehmensnamens auf allen Bankkonten erforderlich.

Commercial Name korrekt hinterlegen

  • Für die VoP-Prüfung kann neben dem offiziellen Firmennamen auch ein sogenannter Commercial Name (auf Deutsch: Handelsname oder Handelsbezeichnung) verwendet werden.
  • Der Commercial Name sollte eindeutig, im Geschäftsverkehr bekannt und vorab mit der Bank abgestimmt worden sein.

Kunden über korrekten Empfängernamen informieren

  • Rechnungen sollten um einen entsprechenden Hinweis ergänzt werden, damit Kunden bei der Prüfung der IBAN den korrekten Empfängernamen verwenden und es zu keinen Zahlungsverzögerungen kommt.

Interne Prozesse für Close Match und No Match festlegen

  • Es muss definiert werden, wie bei Warnmeldungen – insbesondere im SEPA-instant-payments-Verfahren (Echtzeitüberweisung) – reagiert wird, um Risiken zu minimieren und SEPA-Betrug zu verhindern.

Was Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung beachten müssen

Arbeitgeber müssen ab Oktober 2025 bei allen Lohn- und Gehaltszahlungen zwingend sicherstellen, dass der Name des Arbeitnehmers exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt. Bereits kleine Abweichungen, etwa Tippfehler, Namenszusätze oder ein Namenswechsel, können dazu führen, dass Zahlungen verzögert oder gar nicht ausgeführt werden.

  • Arbeitgeber sollten daher rechtzeitig alle Personalstammdaten überprüfen und regelmäßig mit den Mitarbeitenden abgleichen, ob die Bankverbindung und der dazugehörige Vor- und Nachname korrekt und aktuell geführt werden.
  • Bei Abweichungen zwischen Name und IBAN erhalten Arbeitgeber vor der Ausführung der Zahlung eine Rückmeldung der Bank (Close Match oder No Match) und können entscheiden, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll. Bei einer Freigabe trotz Warnhinweis trägt der Arbeitgeber das Risiko eines Zahlungsverlusts.
  • Bei der Einreichung von Sammelüberweisungen über das EBICS-Verfahren können Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie eine Empfängerprüfung durchführen möchten (Opt-In) oder darauf verzichten wollen (Opt-Out). Diese Wahlmöglichkeit gilt allerdings nur für Sammeldateien mit mindestens zwei Überweisungen. Bei Dateien mit nur einer Überweisung ist die Empfängerprüfung eigentlich verpflichtend. Aufgrund praktischer Umsetzbarkeitsprobleme hat die BaFin jedoch eine Übergangsregelung beschlossen: Bis auf Weiteres wird auch bei Einzelüberweisungen in Sammeldateien der Verzicht auf die Empfängerprüfung (Opt-Out) geduldet. Diese Duldung soll Firmenkunden Zeit geben, ihre Systeme an die neue Pflicht anzupassen.

Wichtig: Der Abgleich zwischen Empfängername und IBAN erfolgt ausschließlich durch die Banken im Rahmen der Verification of Payee (VoP). Entgeltabrechnungsprogramme können diesen Abgleich nicht eigenständig durchführen, da sie keinen Zugriff auf die hinterlegten Bankdaten und die Validierungsdienste der Banken haben.

Wer haftet bei Fehlüberweisungen?

Hier gelten die folgenden Grundsätze:

  • Match: Bank haftet bei Fehlüberweisung.
  • Close Match: Auftraggeber haftet.
  • No Match: Auftraggeber haftet.
  • Opt-out bei Sammelüberweisungen: Auftraggeber haftet.

Merke: VoP reduziert Risiken, ersetzt aber nicht die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers. Insbesondere bei gelben oder roten Warnungen ist Vorsicht geboten.

Checkliste für KMU zur SEPA-Überweisung

  • Sämtliche Stammdaten prüfen und ggf. aktualisieren
  • Einheitlichen Firmennamen bei allen Banken verwenden
  • Ggf. einen Commercial Name festlegen und mit der Bank abstimmen
  • Rechnungen mit exaktem Empfängernamen versehen
  • Prozesse für CloseMatch und No Match definieren
  • Kunden und Lieferanten frühzeitig informieren

Fazit

Mit der Einführung der Verification of Payee (VoP) am 9. Oktober 2025 ändert sich der Ablauf von SEPA-Überweisungen. Die verpflichtende Empfängerüberprüfung sorgt dafür, dass der Abgleich von IBAN und Name vor der Zahlungsfreigabe automatisch erfolgt. Dadurch werden Unternehmen effektiv gegen SEPA-Betrug geschützt und vor finanziellen Verlusten und unnötigen Rückabwicklungen bewahrt.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet dies jedoch auch, dass sie ihre internen Abläufe, Kundendaten und Kommunikationsprozesse rechtzeitig anpassen müssen. Eine gründliche Stammdatenpflege, die korrekte Hinterlegung des offiziellen Firmennamens oder eines passenden Commercial Name sowie eine proaktive Information von Kunden und Lieferanten sind entscheidend, um Probleme mit Close Match oder No Match zu vermeiden.

GoBD-konforme Buchhaltung: Die 11 wichtigsten Anforderungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
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GoBD-konforme Buchhaltung: Die 11 wichtigsten Anforderungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) legen verbindliche Anforderungen an die digitale Buchhaltung fest. Unternehmen, die eine GoBD-konforme Buchführung umsetzen möchten, müssen gewährleisten, dass alle steuerlich relevanten Belege und Daten vollständig, korrekt, nachvollziehbar und revisionssicher archiviert werden. Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die zentralen GoBD-Anforderungen, erläutert die Grundlagen einer GoBD-konformen Belegarchivierung und stellt die elf wichtigsten Aspekte vor, die bei der elektronischen Buchführung zu beachten sind.

5 Min. Lesezeit

Wer ist zur GoBD-konformen Buchhaltung verpflichtet?

Die GoBD gelten unabhängig von der Unternehmensgröße oder Rechtsform – vom Einzelunternehmer bis zur Aktiengesellschaft. Selbst Kleinunternehmer und Freiberufler müssen die Vorschriften umsetzen, sobald sie ihre Buchhaltung digital führen oder Belege elektronisch speichern.

Das bedeutet: Wer Belege digital archiviert, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) nutzt oder eine Buchhaltungssoftware einsetzt, muss sicherstellen, dass alle Prozesse den GoBD Vorschriften entsprechen – von der Erfassung über die Speicherung bis zur Bereitstellung für Betriebsprüfer.

Welche digitalen Systeme umfasst die GoBD-konforme Buchhaltung?

Neben klassischer Buchhaltungssoftware unterliegen auch ergänzende Systeme den GoBD Vorschriften, wie zum Beispiel:

  • Kassensoftware
  • Lohnabrechnungsoftware
  • Anlagenbuchhaltung
  • Zeiterfassungssoftware
  • Reisekostenabrechnungs-Tools
  • E-Mail-Programme für den Empfang und Versand von Rechnungen

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GoBD-Anforderungen an Unternehmen im Überblick

Die Umsetzung der GoBD-Anforderungen ist für alle Unternehmen verpflichtend, die ihre Buchhaltung elektronisch führen. Im Folgenden finden Sie die 11 zentralen Punkte, die für eine GoBD-konforme Buchhaltung entscheidend sind – jeweils mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Umsetzung.

1. GoBD-konforme Belegarchivierung

Alle steuerrelevanten Dokumente – ob Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge oder Quittungen – müssen GoBD-konform archiviert werden.
Das bedeutet:

  • Speicherung im Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder in einer GoBD-konformen Cloud-Lösung
  • Schutz vor Löschung während der Aufbewahrungsfrist
  • Sicherstellung der GoBD Datensicherheit durch Berechtigungsmanagement

Beispiel: Eine Rechnung, die per E-Mail eingeht, wird automatisch ins DMS importiert und dort unveränderbar gespeichert.

2. Ersetzendes Scannen und digitale Archivierung

Beim ersetzenden Scannen werden Papierbelege digitalisiert, sodass das Original in Papierform nicht mehr aufbewahrt werden muss.
Wichtige Punkte:

  • Nutzung eines Scanners mit GoBD-konformer Software
  • Speicherung im GoBD-konformen DMS
  • Volltextindizierung für spätere Suchanfragen

Beispiel: Eingehende Papierrechnungen werden direkt nach Erhalt gescannt, digital archiviert und über OCR (Texterkennung) automatisch mit den richtigen Buchungsdaten versehen.

3. Protokollierung von Änderungen

Eine zentrale GoBD-Vorgabe ist die vollständige Änderungshistorie.
Das bedeutet:

  • Jede Änderung an Belegen oder Stammdaten muss protokolliert werden.
  • Die Historie muss jederzeit abrufbar sein.
  • Manipulationen werden dadurch ausgeschlossen.

Beispiel: Wird in einer Kundendatei die Adresse geändert, speichert das System automatisch Datum, Uhrzeit, Benutzername und alte Adresse.

4. Verknüpfung von Beleg und Buchungssatz

„Keine Buchung ohne Beleg“ ist ein Grundprinzip der GoBD.

  • Jeder Buchungssatz muss mit dem zugehörigen Beleg verknüpft sein.
  • Die Verknüpfung darf nicht gelöst werden können.
  • Die Archivierung muss auch bei einem Systemwechsel gewährleistet bleiben.

Beispiel: Eine Ausgangsrechnung wird gebucht – das System verlinkt automatisch den PDF-Beleg in der Buchung.

5. Zuordnung weiterer Unterlagen

Neben Belegen müssen auch andere relevante Dokumente mit Geschäftsvorfällen verknüpft werden, z. B.:

  • Verträge
  • Preisabsprachen
  • Schriftverkehr mit Kunden oder Lieferanten

Beispiel: Eine Projektabrechnung wird mit dem zugehörigen Vertrag und einer E-Mail-Korrespondenz gespeichert.

6. Zeitnahe und chronologische Erfassung

Die GoBD Regeln schreiben vor:

  • Kassenbewegungen sind täglich zu erfassen.
  • Eingangsrechnungen sind innerhalb von acht Tagen zu verbuchen.
  • Unbare Vorgänge müssen innerhalb von zehn Tagen erfasst werden.

Beispiel: Ein Unternehmer scannt alle Tagesumsätze noch am selben Abend und verbucht diese direkt im System.

7. Volltextindizierung und OCR

Mit einer Volltextindizierung können Belege schneller gefunden werden.

  • OCR (Texterkennung) liest relevante Daten automatisch aus.
  • Automatische Zuordnung zu Geschäftsvorfällen
  • Weniger manueller Erfassungsaufwand

Beispiel: Eine eingescannte Rechnung mit dem Text „Reparatur Fahrzeug“ wird durch OCR erkannt und der entsprechenden Kostenstelle zugeordnet.

8. Automatische Vergabe von Rechnungsnummern

GoBD-konforme Systeme vergeben fortlaufende Belegnummern und eindeutige Dokumenten-IDs.

Beispiel: Die Buchhaltungssoftware erstellt für jede Ausgangsrechnung automatisch eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nicht geändert werden kann.

9. Zugriffssteuerung und Datenschutz

  • Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Rollenbasierte Berechtigungen (Buchhalter, Prüfer, Sachbearbeiter)
  • Zugriff für Finanzprüfer nach GoBD-Recht auf Datenzugriff

Beispiel: Eine externe Steuerprüferin erhält ein eigenes Nutzerinnenprofil mit Lesezugriff auf relevante Dokumente.

10. Hosting unter Einhaltung des Datenschutzes

Für Nutzerinnen und Nutzer einer Cloud-Buchhaltung gilt:

  • Nutzung einer GoBD-konformen Lösung, die auf Servern in der EU läuft
  • Vermeidung von Anbietern, die Daten in unsicheren Drittländern speichern

Beispiel: Ein Unternehmen nutzt eine deutsche Cloud-Buchhaltung, die DSGVO-konform ist und alle Daten verschlüsselt überträgt.

11. GoBD-Verfahrensdokumentation

Jedes Unternehmen muss einen GoBD-Verfahrensdokumentation erstellen:

  • Beschreibung aller buchhaltungsrelevanten Prozesse
  • Angabe der Verantwortlichkeiten
  • Fortlaufende Aktualisierung bei Änderungen
  • Speicherung der Dokumentation selbst im GoBD-konformen DMS

Beispiel: Die Verfahrensdokumentation beschreibt den genauen Ablauf vom Rechnungseingang über die Prüfung bis zur Zahlung und Archivierung.

Fazit: GoBD-konform arbeiten für rechtssichere und effiziente Buchhaltung

Eine GoBD-konforme Buchhaltung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch entscheidend für Rechtssicherheit und Effizienz in der Unternehmensorganisation. Die GoBD-Anforderungen gewährleisten, dass alle steuerrelevanten Belege, Geschäftsvorfälle und Dokumente vollständig, richtig, zeitnah, unveränderbar und revisionssicher erfasst werden.

Durch die Umsetzung der GoBD-Vorschriften – von der GoBD-konformen Belegarchivierung über das ersetzende Scannen und die Protokollierung von Änderungen bis hin zur Volltextindizierung und GoBD-Verfahrensdokumentation – schaffen Unternehmen die Basis für eine ordnungsgemäße digitale Buchführung.

Ob Sie als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler arbeiten: Mit einer GoBD-konformen Buchhaltungssoftware oder einem GoBD-konformen DMS erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung (AO) und des Handelsgesetzbuchs (HGB), sondern optimieren auch Ihre internen Abläufe.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Prozesse, um sicherzustellen, dass Ihre digitale Buchhaltung GoBD-konform bleibt – besonders bei Softwarewechseln, neuen gesetzlichen Regelungen oder organisatorischen Veränderungen. So vermeiden Sie Beanstandungen bei Betriebsprüfungen und stellen sicher, dass Ihre Buchführung jederzeit GoBD-rechtssicher ist.

GoBD und Digitalisierung: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen
Digitalisierung & KI

GoBD und Digitalisierung: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen

Die Digitalisierung ist unumstritten eine der aktuellen Herausforderungen der Baubranche. Viele Produktions- und Geschäftsprozesse werden heute mit Hilfe spezialisierter Software erledigt. Mobiles Arbeiten, digitales Dokumentenmanagement oder Cloud-Computing sind nur drei Beispiele für die bereits stattfindende digitale Transformation. Die Digitalisierung bauwirtschaftlicher Prozesse kann ein klarer Wettbewerbsvorteil sein. Sie ermöglicht kostengünstiges und effizientes Arbeiten. Gleichzeitig sind mit der Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse eindeutige gesetzliche Regelungen verbunden. Ziel dieser Regelungen ist die Sicherstellung der Rechtssicherheit Ihrer Daten und Prozesse für Steuer- oder Wirtschaftsprüfungen. Und im Detail sind diese Anforderungen und Regelungen in den GoBD geregelt.

5 Min. Lesezeit

Was sind GoBD?

GoBD ist die Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Das bereits 2014 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Schreiben löst die bis dato geltenden Grundsätze GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) ab.

Laut Aussage des BMF fassen die GoBD „die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sorgen für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.“

Kurz zusammengefasst: Die GoBD liefern die rechtlichen Anforderungen an steuerrelevante digitale Unternehmensprozesse.

Neueste Änderungen seit Juli 2025

Mit Wirkung vom 14. Juli 2025 traten Änderungen in Kraft, die für Bauunternehmen relevant sind.
Haufe.de News und Fachwissen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Bei der Archivierung von E-Rechnungen reicht der strukturierte Teil (z. B. XML-Daten) aus. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF-Form) muss nur dann aufbewahrt werden, wenn er steuerlich relevante Zusatzinformationen enthält.
  • Es ist nicht mehr verpflichtend, eine bildhafte Kopie der Ausgangsrechnung (z. B. PDF) aufzubewahren, sofern jederzeit ein inhaltlich identisches Mehrstück erzeugt werden kann.
  • Zahlungsnachweise von Zahlungsdienstleistern müssen nur dann archiviert werden, wenn sie als Buchungsbeleg verwendet werden oder relevant sind zur Abgrenzung zwischen baren und unbaren Geschäftsvorfällen.
  • Die Anforderungen an den Datenzugriff (insbesondere der mittelbare Zugriff, auch „Z2“) wurden präzisiert: Die Finanzbehörden können verlangen, dass Daten maschinell ausgewertet werden oder in maschinell auswertbaren Formaten bereitstehen.
  • Verfahrensdokumentation und Archivierungssysteme sollten so gestaltet sein, dass Formatkonvertierungen zulässig sind, wenn sie verlustfrei sind und dokumentiert sind. OCR-Verfahren und volltextrecherchbare PDFs sind erlaubt, wenn die Originalinformationen erhalten bleiben.

Anforderungen in der Bauwirtschaft

Die fortschreitende Digitalisierung der Kernbereiche des Baugewerbes kann nicht nur Arbeitsprozesse vereinfachen, sondern auch die Effizienz eines Unternehmens steigern. Digitales Bauen mit BIM, E-Rechnungen, die digitale Zeiterfassung oder die Digitalisierung der Dokumentenwelt – vom E-Mail-Verkehr bis zur E-Bilanz – machen den kompetenten Umgang mit computergestützten Daten unverzichtbar.

Gerade um die Chancen der Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil nutzen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen an digitale Geschäftsprozesse genau zu kennen.

Revisionssicherheit: Was das bedeutet

Unter dem Begriff der Revisionssicherheit lassen sich die zehn zentralen rechtlichen Anforderungen der GoBD an IT-gestützte Geschäftsprozesse zusammenfassen:

  • Ordnungsmäßigkeit
  • Vollständigkeit
  • Sicherheit des Gesamtverfahrens
  • Schutz vor Veränderung und Verfälschung
  • Sicherung vor Verlust
  • Nutzung nur durch Berechtigte
  • Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
  • Dokumentation des Verfahrens
  • Nachvollziehbarkeit
  • Prüfbarkeit

Diese Grundsätze gelten für alle digitalen Geschäftsprozesse. Zwar beschränkt sich der Geltungsbereich der GoBD auf steuerrelevante Daten, jedoch ist dieser Begriff weit gefasst und umfasst beispielsweise die Lohnstundenerfassung oder die Dokumentation zur Herleitung eines Auftrags. Auch Daten aus der Geräteabrechnung, die in die Bewertung unfertiger Baustellen einfließen, sind betroffen.

Dokumentenmanagementsysteme (DMS) in der Praxis

Ein gutes DMS unterstützt Bauunternehmen, alle GoBD-Anforderungen zu erfüllen. Es sollte Funktionen bieten wie Rechteverwaltung, Versionskontrolle, automatisierte Fristenüberwachung, sichere Speicherung, Zugriffsprotokolle und die Möglichkeit, strukturierte Datenformate zu verwenden. Nur Software alleine reicht nicht – wichtig ist auch, wie Prozesse im Unternehmen organisiert sind.

Beispiele aus Bauunternehmen

Ein typisches Beispiel sind Zeiterfassung und E-Rechnung. Bei der mobilen Zeiterfassung ist relevant, dass:

  • die Datenerfassung korrekt und vollständig erfolgt,
  • die Dateien archiviert werden,
  • Daten bei Bedarf in die Finanzbuchhaltung überführt werden, ohne Informationsverlust.

Bei E-Rechnungen müssen Unternehmen prüfen, ob sie ein hybrides Format nutzen und ob der PDF-Teil archiviert werden muss. Auch Ausgangsrechnungssysteme sollten so gewählt werden, dass sie strukturierte Datenformate ermöglichen.

Fazit

Die Digitalisierung bietet Bauunternehmen viele Vorteile – effizientere Abläufe, schnellere Reaktion, bessere Übersicht. Aber damit einhergeht Pflicht und Verantwortung: Die GoBD wurden zuletzt im Juli 2025 angepasst. Bauunternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Systeme, Prozesse und Dokumentenmanagementlösungen den neuen Anforderungen entsprechen – insbesondere bei E-Rechnungen, Datenformaten, Aufbewahrungsorten und Verfahrensdokumentation. Wer das frühzeitig angeht, ist rechtlich auf der sicheren Seite und profitiert zugleich von modernisierten Prozessen.

FAQs

Was zählt als steuerlich relevant unter den GoBD?

Steuerlich relevante Daten sind alle Unterlagen, die für die Besteuerung Bedeutung haben – z. B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Zeiterfassungsdaten, Geräteabrechnungen, E-Mail-Korrespondenz, wenn sie für Buchführung oder Besteuerung relevant sind.

Wie lang müssen die Daten aufbewahrt werden?

GoBD und Abgabenordnung schreiben vor, dass digitale Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). In bestimmten Fällen kann die Frist verlängert werden, z. B. bei Steuerverfahren oder offenen Schätzungen.

Ist es erlaubt, E-Rechnungen ausschließlich als PDF zu archivieren?

Wenn es sich um hybride E-Rechnungen handelt, reicht der archivierbare „strukturierte Teil“ (z. B. XML) aus, sofern dieser alle relevanten Informationen enthält. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF) muss nur archiviert werden, wenn in ihm steuerlich relevante Zusatzinformationen stehen.

Darf der Server außerhalb Deutschlands oder der EU stehen?

Nur unter bestimmten Bedingungen. Speicher innerhalb der EU sind erlaubt, sofern Datenzugriff sichergestellt ist. Außerhalb der EU ist eine ausdrückliche behördliche Genehmigung notwendig.

Muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig aktualisiert werden?

Ja. Mit den aktuellen GoBD-Änderungen (z. B. von Juli 2025) müssen Unternehmen ihre Dokumentationen überprüfen und bei Bedarf anpassen. Diese Dokumentation ist essenziell, um im Fall einer Betriebsprüfung alle Prozesse nachvollziehbar darzustellen.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – 2. Änderung, Schreiben vom 14. Juli 2025

Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung

Standardkontenrahmen: Das Herzstück einer effizienten Buchführung
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Standardkontenrahmen: Das Herzstück einer effizienten Buchführung

In der Finanzbuchhaltung sind Übersicht und Struktur das A und O. Unternehmen jeder Größe benötigen ein verlässliches System, das sämtliche Geschäftsvorfälle klar und nachvollziehbar abbildet. Der Standardkontenrahmen (SKR) ist genau dieses System – und bildet die Grundlage für eine ordnungsgemäße und transparente Buchführung.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Standardkontenrahmen und warum ist er wichtig für die Buchführung?

Ein Standardkontenrahmen (SKR) ist ein strukturierter Plan für die Buchhaltung. Er enthält alle relevanten Buchungskonten, die ein Unternehmen zur Verbuchung seiner Geschäftsvorfälle benötigt. Die einheitliche Struktur des Kontenrahmens ermöglicht vergleichbare Buchführungen – sowohl im zeitlichen Verlauf als auch zwischen unterschiedlichen Unternehmen einer Branche.

Vorteile eines einheitlichen Kontenrahmens

  • Transparenz und Ordnung: Buchungen erfolgen systematisch auf dem passenden Konto.
  • Vergleichbarkeit im Rechnungswesen: Geschäftsjahre und Unternehmen lassen sich einfach gegenüberstellen.
  • Effizienz in der Finanzbuchhaltung: Neue Mitarbeitende finden sich schneller zurecht.
  • Kompatibilität mit Buchhaltungssoftware: Der Einsatz gängiger Programme wie Suiteify Finance classic (mit DATEV-Integration) wird erleichtert.

Aufbau und Systematik eines SKR

Der Aufbau eines Standardkontenrahmens folgt einem vierstelligen Nummernsystem:

  • 1. Stelle – Kontenklasse (z. B. Anlagevermögen, Aufwendungen)
  • 2. Stelle – Kontengruppe (z. B. Maschinen, Personalaufwand)
  • 3. Stelle – Kontenart (z. B. Löhne, Abschreibungen)
  • 4. Stelle – Unterkonto (z. B. einzelne Kunden oder Maschinen)

Diese Gliederung schafft Klarheit in der Buchhaltung und unterstützt sowohl das Prozessgliederungsprinzip als auch das Abschlussgliederungsprinzip.

Kontenrahmen vs. Kontenplan: Wo liegt der Unterschied?

Ein Kontenrahmen ist eine allgemeingültige Vorlage mit einer umfassenden Auswahl an Buchungskonten, die oft auf eine bestimmte Branche zugeschnitten ist. Der Kontenplan ist dagegen die an ein Unternehmen angepasste, individuelle Umsetzung. Hier wählt das Unternehmen aus dem Rahmenplan nur die Konten aus, die es benötigt, und ergänzt bei Bedarf eigene.

Die wichtigsten Kontenrahmen in Deutschland

In Deutschland sind die Standardkontenrahmen der DATEV am weitesten verbreitet. Besonders häufig genutzt werden:

  • SKR03 — Dieser prozessorientierte Kontenrahmen orientiert sich an den betrieblichen Abläufen. Er ist besonders beliebt bei kleinen und mittleren Unternehmen.
  • SKR04 — Abschlussorientierter Kontenrahmen, der sich an der Bilanz und der GuV orientiert. Er ist besonders geeignet für Unternehmen, die großen Wert auf die Bilanzierung legen.

Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Kontenrahmen:

  • SKR14 — für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • SKR42 — für gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine
  • SKR51 — für das Kfz-Gewerbe

Der ebenfalls weit verbreitete Industriekontenrahmen (IKR) richtet sich an Industrieunternehmen.

Wie finde ich den passenden Kontenrahmen für mein Unternehmen?

Die Wahl des passenden Standardkontenrahmens hängt von verschiedenen Kriterien ab:

Branche und Unternehmensart

Es gibt branchenspezifische Kontenrahmen, die auf die Besonderheiten bestimmter Wirtschaftszweige zugeschnitten sind (s. o.). Für Unternehmen ohne branchenspezifische Anforderungen sind die allgemeinen Kontenrahmen SKR03 und SKR04 geeignet.

Gliederungsprinzip

Die beiden wichtigsten Gliederungsprinzipien sind das Prozessgliederungsprinzip (SKR03) und das Abschlussgliederungsprinzip (SKR04). Während sich SKR03 an den betrieblichen Abläufen orientiert, orientiert sich SKR04 an der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Welches Prinzip gewählt wird, hängt davon ab, welches besser zur Unternehmensstruktur und den Buchhaltungsprozessen passt.

Softwarekompatibilität

Viele Buchhaltungsprogramme unterstützen bestimmte Kontenrahmen besser als andere. Die Kompatibilität mit der genutzten Software sollte daher bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Unternehmensgröße und -struktur

Auch die Größe des Unternehmens und die Komplexität der Buchhaltung spielen eine Rolle. Für kleine und mittlere Unternehmen reicht oft ein einfacherer Kontenrahmen aus, während größere Unternehmen möglicherweise spezifischere oder individuell angepasste Kontenrahmen benötigen.

Empfehlung durch die Steuerberatung

Die Steuerberatung kann bei der Auswahl des optimalen SKR unterstützen, da sie Erfahrung mit den Anforderungen der Praxis und der Softwarekompatibilität hat.

Fazit: Strukturierte Buchführung mit dem richtigen Kontenrahmen

Ein gut gewählter Standardkontenrahmen bildet das Fundament für eine effiziente Buchführung. Er schafft Transparenz, erleichtert die Nutzung von Buchhaltungssoftware und vereinfacht die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung. Ob SKR03, SKR04 oder ein branchenspezifischer Kontenrahmen – die richtige Wahl legt den Grundstein für ein erfolgreiches und rechtssicheres Rechnungswesen.

Allgemeine Geschäftskosten im Baubetrieb korrekt umlegen
ERP & Finance

Allgemeine Geschäftskosten im Baubetrieb korrekt umlegen

Umlagen gehören zu den sensibelsten Stellschrauben in der Kalkulation von Baubetrieben. Wer hier mit falschen Annahmen arbeitet, riskiert fehlerhafte Projektbewertungen und im schlimmsten Fall wirtschaftliche Probleme. Im ersten Teil dieser Serie wurden die Grundlagen von Umlagen sowie deren Einsatz zur Deckung von Sozialkosten und Werkzeugkosten erläutert. In diesem zweiten Teil geht es um die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), die Wahl der richtigen Umlagebasis sowie um Tipps zur Planung und Anpassung von Umlagen.

5 Min. Lesezeit

Herausforderung: Umlagebasis für Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Während Sozialkosten und Werkzeugkosten relativ eindeutig verteilt werden können, ist die Umlage der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) deutlich komplexer. Zu den AGK zählen alle Kosten, die dem Betrieb als Ganzem entstehen, beispielsweise:

  • Angestelltengehälter
  • Büromieten und Verwaltungskosten
  • Versicherungen
  • IT- und EDV-Kosten
  • Fachliteratur und Weiterbildung
  • Allgemeine Betriebsmittel

Die Wahl der richtigen Umlagebasis ist entscheidend für eine faire und realistische Kostenzuordnung.

Beispielrechnung: AGK verursachungsgerecht verteilen

Ein Praxisbeispiel zeigt die Komplexität:

Position Betrag

AGK gesamt

350.000 €

Produktivlohnsumme

380.000 €

Materialkosten

320.000 €

Nachunternehmerkosten

 150.000 €

Deckung AGK über Materialkosten
5 % × 320.000 € = 16.000 €

Deckung AGK über Nachunternehmerkosten
10 % × 150.000 € = 15.000 €

Rest-AGK über Löhne verteilen
350.000 € − (16.000 € + 15.000 €) = 319.000 €

Zuschlag auf Produktivlohn
319.000 € ÷ 380.000 € = 84 %

Ergebnis: Die produktiven Löhne werden mit 84 % bezuschlagt, um die verbleibenden AGK abzudecken.

Entscheidungsfaktoren für die Wahl der Umlagebasis

Die Auswahl hängt stark von den betrieblichen Strukturen ab:

  • Nachunternehmeranteil: Hat ein Betrieb viele Nachunternehmer, ist die reine Umlage über Löhne oft verzerrend.
  • Materialintensität: Bei materiallastigen Projekten kann eine teilweise Umlage auf Materialkosten sinnvoll sein.
  • Jahresbauleistung: Manche Betriebe wählen die Gesamtbauleistung als Umlagebasis, damit leistungsstarke Baustellen auch mehr AGK tragen.

Wichtig ist die Frage: Welche Kosten verursachen die AGK tatsächlich?
Nur eine realistische Abbildung verhindert eine Über- oder Unterbelastung einzelner Projekte.

Starkes Rechnungswesen als Grundlage

Damit Umlagen korrekt berechnet werden können, braucht es ein zuverlässiges Rechnungswesen, das:

  • Sozialkosten und Zusatzkosten (Krankheit, Feiertage, Schlechtwetter) erfasst
  • Produktivlohnsummen exakt ausweist
  • AGK, Materialkosten und Nachunternehmerleistungen transparent abbildet

Sind diese Istwerte vorhanden, ist die Berechnung von Umlagen keine mathematische Hürde mehr – aber ohne solide Datenbasis bleiben Kalkulationen unsicher.

Umlagen zur Preisfindung und laufenden Anpassung

Oft werden Umlagen am Jahresende berechnet, um vergangene Projekte auszuwerten. Diese Werte dienen anschließend häufig als Basis für die Kalkulation neuer Angebote.
Das ist üblich, birgt aber Risiken:

  • Vergangenheitswerte kritisch prüfen: Hatte das Unternehmen im letzten Jahr z. B. viele Krankheitstage, könnte der Sozialkostenzuschlag künftig niedriger sein.
  • Planwerte verwenden: Feiertage, Schlechtwettertage, Krankheitsquote und Mitarbeiterzahl sollten realistisch prognostiziert werden.
  • Fortlaufende Überprüfung: Im Jahresverlauf müssen Umlagen überprüft und bei geänderter Kostenstruktur oder Mitarbeiterzahl angepasst werden.

Wer dies versäumt, läuft Gefahr, Unterdeckungen zu erleiden und Projektkalkulationen zu verfälschen.

Fazit

Die korrekte Umlage von AGK und weiteren Gemeinkosten ist für die Wirtschaftlichkeit von Baubetrieben entscheidend. Wer veraltete Zuschlagsätze verwendet oder Kosten unsystematisch verteilt, riskiert falsche Projektbewertungen und finanzielle Verluste. Daher sind ein stabiles Rechnungswesen, die regelmäßige Aktualisierung der Kostenannahmen und die Wahl der richtigen Umlagebasis die Schlüssel für verlässliche Kalkulationen und sichere Preisentscheidungen.

FAQ: Umlagen im Baubetrieb

Was sind AGK-Umlagen?

AGK-Umlagen verteilen allgemeine Geschäftskosten wie Verwaltung, Mieten und Versicherungen auf Baustellen.

Welche Umlagebasen sind üblich?

Häufig: Lohnsumme, Materialkosten, Nachunternehmerkosten oder eine Kombination.

Wie oft sollte man Umlagen anpassen?

Mindestens einmal jährlich sowie bei Tarifänderungen, Kostensteigerungen oder Änderungen der Mitarbeiterstruktur.

Kann man historische Umlagen verwenden?

Ja, aber nur wenn sie überprüft und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden.

Wie kann ich Umlagen optimieren?

Durch eine realistische Kostenplanung, laufende Datenkontrolle und eine verursachungsgerechte Wahl der Umlagebasis.

Liquidität sichern: Inkasso effizient nutzen
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Liquidität sichern: Inkasso effizient nutzen

Hohe Verkaufszahlen allein machen noch keinen Gewinn - die Kunden müssen auch zahlen. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollten Unternehmen bei hartnäckigem Zahlungsverzug rechtzeitig einen seriösen Inkassodienstleister einschalten. Dies ist auch direkt aus der Buchhaltung heraus möglich.

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Das Zahlungsziel ist längst verstrichen, doch der Kunde zahlt einfach nicht? Vor diesem Problem stehen viele Unternehmen im B2B-Geschäft. Dass Leistungsempfänger ihre Rechnungen verspätet begleichen, ist mittlerweile fast zur Normalität geworden.

Laut dem „Zahlungsindikator Deutschland“ von Creditreform betrug die durchschnittliche Verzugsdauer von Rechnungen im Jahr 2024 knapp neun Tage. Vor allem im Baugewerbe sowie bei konsumnahen Dienstleistungen und – mit steigender Tendenz – im Einzelhandel müssen Unternehmen lange auf ihr Geld warten.

Über alle Wirtschaftsbereiche betrachtet vergehen laut Creditreform im Schnitt rund 40 bis 41 Tage zwischen Rechnungserstellung und Zahlungseingang (Forderungslaufzeit) – ein Zeitraum, der Unternehmen schnell Probleme bereitet, wenn sie ihre Liquidität sichern wollen.

Zahlungsausfälle vermeiden – warum das so wichtig ist

Gerade kleinere mittelständische Unternehmen spüren die Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen besonders stark. Meist fehlen finanzielle Reserven, um längere Forderungslaufzeiten zu überbrücken. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität zu sichern.

Aus einem Zahlungsverzug wird schnell ein Forderungsausfall. Bei einer Umfrage von Creditreform gaben fast 80 Prozent der befragten Unternehmen an, regelmäßig hiervon betroffen zu sein. Forderungsausfälle zu reduzieren wird damit zu einem kritischen Erfolgsfaktor.

Nicht immer sind allerdings nur die Kunden schuld. Auch die Unternehmen tragen Verantwortung – zum Beispiel, wenn sie kein effektives Debitorenmanagement betreiben. Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verlieren viele den Überblick über offene Forderungen.

Liquidität sichern durch effektives Debitorenmanagement

Vor allem kleineren Unternehmen fällt es oft schwer, neben dem Tagesgeschäft auch noch die Außenstände konsequent zu verfolgen. Die Folge: Mitunter werden Rechnungen nicht zeitnah gemahnt, weil das Unternehmen die Fälligkeit der Forderungen nicht im Blick hat. Der erste Schritt in Richtung Forderungseinzug besteht deshalb darin, ein transparentes und effektives Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen zu implementieren.

Finanzbuchhaltungssoftware unterstützt die Buchhaltung bei dieser Aufgabe. Funktionen für das Mahnwesen und die Forderungsverfolgung erleichtern den Prozess erheblich. Aus dem Finanzbuchhaltungsprogramm heraus können Mahnungen zeitnah erstellt und versendet werden. Zudem weiß die Buchhaltung jederzeit, welche Forderungen überfällig sind.

Inkassodienstleister helfen beim Forderungseinzug

Zahlen Kunden trotz wiederholter Mahnung nicht, sollte man den Einzug der Forderung einem Inkassodienstleister übertragen. Inkassounternehmen wie Creditreform haben Erfahrung darin, mit säumigen Schuldnern Kontakt aufzunehmen und unbezahlte Rechnungen einzuziehen. Wer rechtzeitig Spezialisten mit dem Inkasso beauftragt, kann also ein vermeintlich verlorenes Geschäft doch noch in einen Teilerfolg verwandeln und seine Liquidität sichern.

Inkasso direkt aus der Buchhaltung – ohne bürokratischen Aufwand

Viele Unternehmen zögern, externe Dienstleister mit dem Forderungseinzug zu beauftragen, da sie einen hohen bürokratischen Aufwand befürchten. Moderne Finanzbuchhaltungssoftware ermöglicht jedoch eine effiziente Lösung, indem sie das Inkasso direkt in die Buchhaltung integriert. Ein Beispiel hierfür ist Suiteify Crefo-Inkasso Web, das als Schnittstelle den Datenaustausch zwischen den Finanzbuchhaltungsprogrammen von Suiteify und dem Inkasso-Webservice von Creditreform erleichtert.

Mit dieser Lösung übermitteln Benutzer überfällige offene Posten digital an den Inkassodienstleister und verfolgen den Bearbeitungsstatus der Forderungen in Echtzeit online. Sobald ein Schuldner zahlt oder neue Forderungen entstehen, leiten die Auftraggeber diese Informationen schnell elektronisch weiter. Durch die Digitalisierung der Prozesse reduzieren Unternehmen ihren Aufwand erheblich und steigern gleichzeitig die Transparenz für alle Beteiligten.

Fazit: Effektives Forderungsmanagement sichert Liquidität

Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wer Inkasso effizient nutzt, sichert die eigene Handlungsfähigkeit – besonders in schwierigen Zeiten oder während schnellen Wachstums.

Unternehmen, die den Forderungseinzug konsequent und digital gestalten, können Zahlungsausfälle vermeiden und damit langfristig ihre Liquidität sichern.

Digitale Eingangsrechnungsverarbeitung: 5 Tipps zur Einführung, 10 entscheidende Vorteile
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Digitale Eingangsrechnungsverarbeitung: 5 Tipps zur Einführung, 10 entscheidende Vorteile

Papiergebundene Rechnungseingangsprozesse geraten durch Homeoffice und mobiles Arbeiten an ihre Grenzen. Die Lösung: digitale Eingangsrechnungsverarbeitung. Sie einzuführen ist gar nicht schwer – damit das Projekt reibungslos verläuft, sollte man sich aber gut vorbereiten. Dieser Beitrag erläutert, welche Aufgaben in der Vorbereitungsphase zu erledigen sind und welche Vorteile auf Ihr Unternehmen warten.

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Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele Beschäftigte in Deutschland ganz oder teilweise von zu Hause aus. Dieses Modell wird vermutlich langfristig bestehen bleiben. Die Geschäftsprozesse in den Unternehmen, wie etwa die Verarbeitung von Rechnungen, laufen dennoch wie gewohnt weiter.

Doch Papierrechnungen und Homeoffice passen nicht wirklich zusammen. Deshalb sollten Unternehmen auf eine digitale Eingangsrechnungsverarbeitung umsteigen. Dadurch lassen sich die Rechnungsprüfung und -freigabe digitalisieren und somit ortsunabhängig durchführen.

Zusätzlich sparen Unternehmen durch automatisierte elektronische Prozesse Zeit und erhöhen die steuerrechtliche Sicherheit – Stichworte: GoBD und Archivierung.

Wenn Sie Ihre Rechnungseingangsverarbeitung (REV) digitalisieren möchten, sollten Sie vor der Installation einer entsprechenden Software die folgenden Aufgaben erledigen:

1. Bilden Sie frühzeitig ein Projekt-Team

Der erste Schritt zur erfolgreichen Einführung einer elektronischen REV besteht darin, ein Team zusammenzustellen, dem Mitarbeiter aus den verschiedenen Unternehmensbereichen angehören. Das ist aus zwei Gründen wichtig: Erstens kennen die Prozessbeteiligten die bestehenden Abläufe und deren Schwachstellen – dies wiederum erleichtert es, die Anforderungen an die neue Lösung zu definieren (Automatisierungsgrad, Funktionsumfang, Prozesse etc.).

Zweitens akzeptieren die Mitarbeiter die digitale Eingangsrechnungsverarbeitung eher, wenn sie frühzeitig in das Projekt einbezogen werden. Positiver Nebeneffekt: Durch die aktive Beteiligung wachsen die Mitarbeiter schneller in die digitalen Prozesse hinein.

Sobald das Projekt-Team die Anforderungen an die neue Lösung grob eingegrenzt hat, sollte auch der Anbieter der Rechnungseingangsverarbeitung Software hinzugezogen werden. Warum? Niemand kennt die Funktionen und Anpassungsmöglichkeiten eines Produkts besser als der Anbieter. Außerdem hat dieser aufgrund seiner Erfahrungen aus anderen Projekten häufig praktikable Lösungen für typische Probleme in der Gestaltung der Prozesse der Eingangsrechnungsverarbeitung sowie im Veränderungsmanagement parat.

2. Legen Sie den Automatisierungsgrad Ihrer Eingangsrechnungsverarbeitung fest

Bevor Sie die Eingangsrechnungsverarbeitung digitalisieren, sollten Sie bestimmen, in welchem Umfang Sie Ihre Rechnungsprozesse automatisieren wollen. Welchen Automatisierungsgrad möchten Sie durch die Einführung einer REV erreichen: Soll die Software den Anwendern die Verarbeitung von Eingangsrechnungen erleichtern? Oder soll sie den Dokumentenfluss steuern und bestimmte Prozesse automatisch durchführen?

Im Wesentlichen gibt es hier zwei Möglichkeiten:

  • Eine automatisierte Lösung leitet Eingangsrechnungen im Idealfall wie auf einem Fließband von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Hierzu muss die Software sämtliche Eventualitäten des Prozesses abbilden und alle für die Verarbeitung nötigen Informationen vorhalten. Die Implementierung einer solchen Lösung erfolgt im Rahmen umfangreicher Einführungsprojekte mit Unterstützung durch spezialisierte Consulting-Unternehmen, die die Software auf die individuellen Prozesse des Kunden zuschneiden.
  • Eine teilautomatisierte Lösung hingegen dient den Benutzern als unterstützendes Werkzeug und lässt ihnen einen gewissen Bedienungsspielraum. Sie bietet die wesentlichen Vorteile von Digitalisierung, wie zum Beispiel ortsunabhängiges Arbeiten in einem zentralen System, durchgehende digitale Prozesse und GoBD-konforme Archivierung. Im Vergleich zu einer voll automatisierten REV-Lösung  lässt sie sich deutlich schneller und kostengünstiger implementieren, weil das System nicht alle Eventualitäten im prozessualen Ablauf berücksichtigen muss. Das erspart Anpassungsaufwand.

Die Nutzung einer breiter aufgestellten, teilautomatisierten Lösung kann zwar eine gewisse Prozess- und Sachkenntnis erfordern. Dies dürfte in den meisten Unternehmen aber kein Problem sein. Meist sind die Prozessbeteiligten erfahrene Mitarbeiter, die solche Freiheiten schätzen und produktiv zu nutzen wissen.

3. Definieren und gestalten Sie die gewünschten Abläufe der digitalen Eingangsrechnungsverarbeitung

Ein häufiger Anlass für die Digitalisierung der Eingangsrechnungsverarbeitung sind Schwachstellen in den bisherigen analogen Rechnungsprozessen. Zum Beispiel mangelt es den Prozessbeteiligten, einschließlich der Buchhaltung, oft an Übersicht über den Bearbeitungsstatus. Zudem gibt es Verzögerungen bei der Rechnungsprüfung und Rechnungsfreigabe. Um solche Probleme zu eliminieren, ist es unerlässlich, die Prozesse vor der Digitalisierung neu zu denken. Hierbei kann der Softwareanbieter zu Rate gezogen werden. Oft ergeben sich dabei interessante Ansätze zur Optimierung der Abläufe.

4. Weisen Sie den Mitarbeitern ihre Aufgaben bei der Eingangsrechnungsverarbeitung klar zu

Ein weiteres Problem, das den Rechnungsverarbeitungsprozess ins Stocken geraten lässt, sind unklare Zuständigkeiten. Die analogen Abläufe sind zwar meist eingespielt, doch wenn beispielsweise ein Beteiligter überraschend ausfällt, fühlt sich niemand für die Vertretung verantwortlich bzw. befugt – weil es hierzu keine klare Regelung gibt. Legen Sie deshalb präzise fest, wer im späteren digitalen Prozess bei der Verarbeitung von Eingangsrechnungen welche Aufgaben zu welchem Zeitpunkt zu erledigen hat. Eine Software zur elektronischen Rechnungseingangsverarbeitung bietet umfangreiche Möglichkeiten, den Mitarbeitern individuelle Rechte und Pflichten zuzuweisen.

5. Schaffen Sie in Ihrem Betrieb die technischen Voraussetzungen für die digitale Eingangsrechnungsverarbeitung

Auch wenn Sie Ihre Rechnungsprozesse digitalisieren: Rechnungen in Papierform werden wohl noch eine Zeit lang in Umlauf sein. Um eingehende Papierrechnungen digital zu erfassen, brauchen Sie daher einen Scanner. Eine Lösung zur Texterkennung (OCR), mit der sich gescannte Dokumente in Text umwandeln lassen, ist meist bereits im Lieferumfang enthalten.

Falls Sie viele unstrukturierte elektronische Rechnungen erhalten, kann eine Capturing-Software sinnvoll sein. Diese liest relevante Informationen aus den Rechnungslayouts von Lieferanten heraus. Da sich zunehmend strukturierte Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD durchsetzen, werden solche Capturing-Tools im Hinblick auf die Eingangsrechnungsverarbeitung jedoch an Bedeutung verlieren.

Zur GoBD-konformen Aufbewahrung von Rechnungen benötigen Sie ein Dokumentenmanagementsystem (DMS). Viele Hersteller wie zum Beispiel Suiteify liefern ein DMS als Komponente der REV-Gesamtlösung mit.

Zudem muss ein zentraler Server vorhanden sein. Dabei spielt es technisch keine Rolle, ob der Server im Unternehmen steht oder in der Cloud betrieben wird. Wichtig ist nur, dass er die Systemanforderungen der REV-Lösung erfüllt.

Zu guter Letzt ist es ratsam, die mobilen Arbeitsplätze der Prozessbeteiligten, etwa im Homeoffice, ans Unternehmensnetzwerk anzubinden – beispielsweise mittels VPN (Virtual Private Network). Generell ist im Netzwerk sicherzustellen, dass jeder am Rechnungsprozess beteiligte Mitarbeiter später Zugriff auf die REV-Lösung hat.

10 Vorteile der digitalen Eingangsrechnungsverarbeitung

1. Kurze Durchlaufzeiten

Mit E-Rechnungen können Sie die Durchlaufzeiten im Rechnungseingang erheblich verkürzen. Während papiergebundene Rechnungen oft lange in Eingangskörben liegen, durchlaufen elektronische Rechnungen den Prozess schnell und kostengünstig.

Die Software ermöglicht beispielsweise einen automatisierten Rechnungsprüfungs-Workflow. Die zuständigen Bearbeiter für die formale und sachliche Prüfung sowie für die Zahlungsfreigabe erhalten ihre Rechnungen in ihren elektronischen Eingangskorb und können über die Software ihre Prüfvermerke anbringen. Nach jeder Station wird die Rechnung automatisch in den nächsten Schritt übergeben.

2. Skonto ausnutzen, Mahngebühren sparen

Durch die kurzen Durchlaufzeiten bei der digitalen Rechnungseingangsverarbeitung können Sie Skonto besser ausnutzen. Da Ihnen nichts mehr „durchgeht“, fallen keine Mahngebühren mehr an.

3. Minimale Fehlerquellen

Manuelle Prozesse sind fehleranfällig. Wechselt oder fällt ein Sachbearbeiter aus, muss ein Stellvertreter eingearbeitet werden. Wenn Sie die Rechnungsverarbeitung hingegen digitalisieren, können Sie die Details der Rechnungsprüfung und -zahlung individuell in Ihrer Software einstellen. Die Eingangsrechnung wird automatisch der Bestellung zugeordnet.

4. Rechtssicherheit

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Archivierung mit digitalen Systemen (GoBD) legen strenge Maßstäbe an die Rechnungsverarbeitung an. Eingangsrechnungen müssen zeitnah erfasst, nachvollziehbar verarbeitet und korrekt archiviert werden. Mit digitalen Prozessen ist das kein Problem.

5. Bessere Reputation

Zulieferer und Dienstleister arbeiten gern mit Unternehmen, die Geschäfte professionell und schnell abwickeln. Ein effizienter Rechnungs-Workflow stärkt Ihren Ruf in Ihrer Branche.

6. Einbettung in die Gesamtprozesse

Der Rechnungseingang ist keine Insel. Er hängt mit vor- und nachgelagerten Prozessen zusammen, die sich vom Kauf bis zur Zahlung erstrecken. Die Verarbeitung von Eingangsrechnungen überschreitet Abteilungsgrenzen und bezieht viele Schritte und Bearbeiter ein. Wenn Sie die Digitalisierung vorantreiben, schaffen Sie einen medienbruchfreien, flüssigen Ablauf. Damit arbeiten Sie mit maximaler Effizienz und Sicherheit.

7. Zentral speichern, schnell finden

Sie finden Rechnungen sofort, da diese in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) zentral gespeichert sind. Das Dokumentenmanagement ist mit der Buchhaltungssoftware verknüpft. Von der Bestellung über die Rechnung bis zur Bestandsverwaltung können Sie alle Prozesse überblicken und nachvollziehen.

8. Automatisierung

Lassen Sie Ihre Lieferanten die Rechnungen direkt in Ihr System schicken und richten Sie dort Automatisierungen ein. So erledigen Sie die Rechnungseingangsverarbeitung im Nu. Sie können beispielsweise Blindbuchungen für wiederkehrende Rechnungsdetails einrichten und die Eingangsrechnungen automatisch mit den entsprechenden Bestellungen zusammenführen.

9. Schnelle, korrekte und vollständige Auswertungen

Müheloses Reporting auf Knopfdruck – schnell und unkompliziert: Das ist nur mit einer elektronischen Rechnungseingangsverarbeitung möglich.

10. Dezentrales Arbeiten

Während der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Homeoffice eingeführt. Das treibt die Digitalisierung voran, denn Homeoffice ist mit Papierbelegen kaum möglich. Die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung macht hingegen standortunabhängig. Überall dort, wo eine Internetverbindung besteht, können die Prozessbeteiligten auf Rechnungen zugreifen und sie bearbeiten – egal, ob sie sich im Homeoffice oder unterwegs befinden.

Fazit: So gelingt Ihre automatisierte digitale Eingangsrechnungverarbeitung

Mit einer webbasierten Lösung zur Rechnungseingangsverarbeitung, einer Finanzbuchhaltungssoftware, einem integrierten DMS, einem Scanner und einer Verfahrensdokumentation verarbeiten Sie eingehende Rechnungen digital und legen sie zentral und GoBD-konform ab. Dabei ist es egal, ob Sie und Ihre Mitarbeiter gerade unterwegs, im Büro oder im Homeoffice sind. So automatisieren Sie Schritt für Schritt Ihren Bearbeitungsprozess. Dadurch eröffnen sich Ihnen alle Vorteile der Digitalisierung: schnelle, sichere und integrierte Prozesse, die Ihnen eine große Zeit- und Kostenersparnis ermöglichen.

Gesetzliche Änderungen 2022: Sechs wichtige Neuerungen für Unternehmen
Recht & Compliance

Gesetzliche Änderungen 2022: Sechs wichtige Neuerungen für Unternehmen

Das Jahr 2022 bringt für viele Betriebe Neuerungen mit sich – und das nicht nur im Bereich der Entgeltabrechnung. Hier eine kleine Auswahl wichtiger Änderungen 2022, die Unternehmer kennen sollten.

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Neues Jahr, neue Regeln: Arbeitgeber kennen das Spiel bereits aus dem Bereich der Lohnabrechnung. Doch auch abseits der Entgeltabrechnung gibt es diesmal eine Reihe von Neuerungen für Unternehmen. Dieser Beitrag nennt sechs gesetzliche Änderungen 2022, die zwar kein Schlagzeilen-Potenzial haben, aber dennoch viele Betriebe betreffen.

E-Rechnungspflicht in weiteren Bundesländern

Bereits seit dem 27. November 2020 müssen Unternehmen, die Aufträge von öffentlichen Stellen des Bundes oder des Bundeslands Bremen erfüllen, für die Abrechnung ihrer Leistungen eine E-Rechnung erstellen und übermitteln. Seit Jahresbeginn 2022 gilt diese E-Rechnungspflicht auch in den folgenden Bundesländern:

Baden-Württemberg

Unternehmen, die Leistungen für Behörden des Landes oder andere öffentliche Auftraggeber (z. B. Hochschulen oder Kommunen) erbringen, müssen ihre Rechnungen nun digital beim Zentralen Rechnungseingang (ZRE) Baden-Württemberg einreichen. Dies kann per Hochladen oder E-Mail geschehen. Die Rechnungen müssen elektronisch in einem strukturierten XML-Format vorliegen. Eine Bilddatei reicht nicht aus, ein PDF-Dokument nur dann, wenn es mindestens die Spezifikation ZUGFeRD 2.0 erfüllt. Von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind Rechnungen für Beträge bis 1.000 Euro netto, geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten sowie Rechnungen an die Kommunalverwaltung.

Serviceportal Baden-Württemberg

Hamburg

Die Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber des Bundeslands Hamburg sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, ihre Rechnungen im Standardformat XRechnung zu übermitteln. Dies gilt in der Regel ab einem Nettobetrag von 1.000 Euro bei Warenlieferungen und Leistungen sowie ab 3.000 Euro bei Bauleistungen. Zulässige Versandkanäle sind PEPPOL, das E-Rechnungsportal und der Rechnungsversand per E-Mail.

Mehr zur E-Rechnungspflicht in Hamburg

Saarland

Im Saarland sind Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 von der E-Rechnungspflicht betroffen, wenn sie Aufträge für öffentliche Auftraggeber ausführen und wenn der Auftraggeber am zentralen E-Rechnungseingang teilnimmt. Die Rechnungen sind im strukturierten XRechnung-Format entweder über den E-Rechnungseingang des Landes Rheinland-Pfalz hochzuladen oder als E-Mail-Anhang an die Funktionsadresse ZRE-RLP@poststelle.rlp.de zu versenden. Ausgenommen von der E-Rechnungspflicht sind Rechnungen für Beträge bis 1.000 Euro netto sowie die Rechnungsstellung bei Bar- und Sofortzahlungen (unabhängig vom Rechnungsbetrag).

Informationsportal des Saarlands

Ende der Nichtbeanstandungsregelung für Registrierkassen

Zu den wichtigen Änderungen 2022 zählt das Auslaufen der sogenannten Nichtbeanstandungsregelung für alte Registrierkassen (vgl. Artikel 97 § 30 Abs. 3 EGAO).

Elektronische Registrierkassen, die im Zeitraum vom 26. November 2010 bis zum 31. Dezember 2019 gekauft wurden und nicht mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet werden können, dürfen demzufolge nur noch bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden.

Betroffene Unternehmer sollten daher unbedingt im Laufe dieses Jahres eine TSE-fähige Kasse einführen und diese spätestens ab 1. Januar 2023 einsetzen. Wer ab 2023 weiterhin seine alte Kasse verwendet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Änderungen bei den Meldungen zur Intrahandelsstatistik

Neuerungen gibt es 2022 auch bei der Intrahandelsstatistik. Diese verpflichtet Unternehmen, für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr statistische Meldungen abzugeben, sogenannte Intrastat-Meldungen. Seit dem 1. Januar 2022 gelten hierfür neue Vorgaben:

  • Unter anderem ist ab dem Berichtsmonat Januar 2022 eine geänderte Nummerierung der in den Intrastat-Meldungen verwendeten Geschäftsarten („Art des Geschäfts“, kurz: AdG) zu beachten. Auch hat sich in einigen Bereichen die genaue Definition der Geschäftsarten geändert.
  • Bei Versendungen aus Deutschland müssen nun Ursprungsangaben in Form einer Ländercodierung gemeldet werden. Bis Ende 2021 war die Ursprungsangabe nur bei Verbringungen nach Deutschland vorgeschrieben.
  • Des Weiteren muss bei Versendungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) des Warenempfängers gemeldet werden.
  • Ebenfalls neu ist, dass nun pro unterschiedlichem Empfänger und unterschiedlichem Ursprungsland der Waren eigene Meldungen notwendig sind. Warenbewegungen dürfen nur noch zusammengefasst werden, wenn alle Länderangaben (Bundesland, Bestimmungs-/Versendungsland, Ursprungsland), die Geschäftsart, der Verkehrszweig und die Warennummer (bei Versendung: Umsatzsteuer-ID des Warenempfängers) übereinstimmen.

Über die Details der veränderten Berichtspflichten informiert das Statistische Bundesamt in einem Änderungsleitfaden.

Zusätzliche Rücknahmepflichten für den Handel durch neues ElektroG

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erlegt Herstellern und Vertreibern von Elektrogeräten seit 2005 verschiedene Rücknahme- und Informationspflichten auf. Per Novelle vom Mai 2021 wurde das ElektroG in mehreren Punkten nachgeschärft bzw. erweitert. Beispielsweise werden ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verpflichtet sein, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen, soweit sie regelmäßig Neugeräte anbieten.

Neu ist auch die Pflicht für Onlinehändler, ihren Kunden beim Verkauf bestimmter Elektrogeräte (z. B. Kühlschränke, Fernsehgeräte, Waschmaschinen) die Möglichkeit einzuräumen, ein entsprechendes Altgerät direkt und kostenlos über den ausliefernden Logistikdienstleister zurückzugeben.

Darüber hinaus verpflichtet das novellierte ElektroG rücknahmepflichtige Händler, verstärkt über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

Weitere Informationen zu den Änderungen durchs ElektroG

Erweiterte Pfandpflicht und weitere Änderungen für die Gastronomie

Eine der wichtigen Änderungen 2022 für Handel und Gastronomie ist die seit dem 1. Januar 2022 geltende Pfandpflicht für Getränke in Dosen oder Einwegkunststoffflaschen mit einem Volumen von bis zu drei Litern. Die erweiterte Pfandpflicht beseitigt viele Ausnahmen, die bis Ende 2021 für Spirituosen, Wein und mehrere Nischenprodukte galten.

Bereits im Umlauf befindliche pfandfreie Verpackungen dürfen in der ersten Jahreshälfte 2022 aber noch eingeschränkt verkauft werden. Ab 2024 wird die Pfandpflicht auch Milchgetränke in Plastikflaschen betreffen.

Darüber hinaus müssen sich Imbissbetreiber, Lieferdienste und andere Gastronomiebetriebe, die „Essen-to-go“ anbieten, auf weitere Neuerungen einstellen. Ab 2023 müssen sie nämlich Kunden, die Speisen mitnehmen oder bestellen, Mehrwegbehälter für den Transport zur Verfügung stellen.

Sehr kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern (z. B. Imbissbuden, Kioske) werden die Speisen ausnahmsweise auch in mitgebrachte Behälter abfüllen dürfen.

Verbot für leichte Plastiktüten im Handel

Einzelhändler dürfen seit Anfang Januar 2022 keine leichten Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern an Kunden ausgeben. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Bußgelder. Die sogenannten Knotenbeutel für den Transport von Gemüse oder Obst dürfen jedoch weiterhin angeboten werden. Voraussetzung ist, dass die Wandstärke dieser Plastikbeutel den Grenzwert von 15 Mikrometern nicht überschreitet.

Digitale Buchführung - so lassen sich Prozesse optimieren
ERP & Finance

Digitale Buchführung - so lassen sich Prozesse optimieren

Viele kleine und mittelständische Unternehmen erledigen einen Großteil der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung papierbasiert und manuell. Das kostet Geld und Zeit. Digitale Buchführung schafft Abhilfe. Was sie für Kreditnehmer, Auftraggeber und Lieferanten so attraktiv macht und wie sie Buchhaltungsprozesse optimiert.

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Von der E-Bilanz bis zur E-Rechnung: Gesetzliche Vorgaben und elektronische Verfahren tragen mit dazu bei, dass sich die digitale Buchführung im Mittelstand mehr und mehr durchsetzt.

Vor allem die Finanzverwaltung forciert den Wandel, um die Steuererhebung zu erleichtern und Bürokratie abzubauen. Ein Beispiel hierfür ist die im Jahr 2013 eingeführte E-Bilanz. Um deren Vorgaben zu erfüllen, mussten die Unternehmen zunächst technisch nachrüsten. Mittlerweile gilt das Verfahren als etabliert und reduziert dank automatisierter Abläufe den administrativen Aufwand bei allen Beteiligten.

Der Umfang der E-Bilanz wird kontinuierlich erweitert. Seit dem Wirtschaftsjahr 2017 müssen Unternehmen beispielsweise mit dem steuerlichen Jahresabschluss den Anlagespiegel elektronisch übermitteln.

Arbeitserleichterung für Kreditnehmer: Digitaler Finanzbericht

Aber auch der private Sektor setzt auf elektronische Prozesse: Im April 2018 startete der Digitale Finanzbericht. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der deutschen Kreditwirtschaft zur direkten elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen an Banken und Sparkassen im Rahmen der Bonitätsprüfung.

Die Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Firmenkunden zu analysieren und sich hierzu deren Abschlüsse vorlegen zu lassen. Bislang übermittelten Unternehmen, die einen Kredit beantragten, ihre Abschlussdaten meistens in gedruckter Form oder bildlich (etwa als PDF-Datei). Die Banken und Sparkassen erfassten sie manuell und verarbeiteten sie mit den institutseigenen Analysesystemen.

Der Digitale Finanzbericht verringert den Zeitaufwand und senkt die Prozesskosten für berichtende Unternehmen (Kreditnehmer). Zudem gibt es keinen fehleranfälligen Medienbruch mehr, der bislang häufig zu Rückfragen des Kreditinstituts führte. So hat sich der Kreditprozess deutlich beschleunigt.

Hinsichtlich des Berichtsumfangs und der Informationstiefe hat sich durch die Einführung des elektronischen Verfahrens nichts geändert. Zudem berücksichtigt der Digitale Finanzbericht das Bankgeheimnis und datenschutzrechtliche Vorgaben. Das berichtende Unternehmen entscheidet selbst, wer seine Daten wann und in welchem Umfang erhält.

Eine weitere gute Nachricht für Kreditkunden: Der Digitale Finanzbericht basiert auf der XBRL-Taxonomie, die schon bei der E-Bilanz genutzt wird. Da inzwischen alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland dafür gerüstet sein sollten, ihre Jahresabschlüsse im XBRL-Format darzustellen, bringt das elektronische Verfahren keine neuen technisch-organisatorischen Anforderungen mit sich. Digitale Buchführung muss also keineswegs ständig neue Investitionen in Technologie bedeuten.

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Das Herzstück der digitalen Buchführung: die E-Rechnung

Die Richtlinie 204/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hat alle öffentlichen Auftraggeber europaweiter Vergabeverfahren verpflichtet, Rechnungen elektronisch entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Das europäische Normungsgremium (CEN) hat mit der Rechnungsnorm EN 16931-1:2017 ein europäisches Kernformat für eine elektronische Rechnung entwickelt.

Die europäischen Vorgaben sollten in Deutschland bis November 2020 schrittweise auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene umgesetzt werden. Seit dem 27. November 2020 sind alle Rechnungssteller (Lieferanten) gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.

Bereits mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hatte der deutsche Gesetzgeber Hindernisse für den elektronischen Rechnungsaustausch aus dem Weg geräumt. Unter anderem wurde die Signaturpflicht abgeschafft. Zudem werden Papierrechnungen und elektronische Rechnungen seither umsatzsteuerrechtlich gleich behandelt.

Mit dem E-Rechnungsgesetz vom 4. April 2017 hat Deutschland die Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht überführt. Darüber hinaus wurde im Oktober 2017 eine E-Rechnungsverordnung verabschiedet, die die Umsetzung regelt. Diese Verordnung verpflichet – im Unterschied zur EU-Richtlinie – ausdrücklich auch die Unternehmen (Rechnungssteller) dazu, ihre Rechnungen an öffentliche Auftraggeber elektronisch zu stellen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen – etwa für Rechnungen mit einem Betrag von bis zu 1.000 Euro.

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Praktische Vorteile durch digitale Buchführung für kleine und mittelständische Unternehmen

Die folgenden drei Bereiche bieten reichlich Potenzial, durch eine gezielte Digitalisierung von Arbeitsabläufen in der Finanzbuchhaltung Zeit zu sparen und Kosten zu senken.

Digitale Buchführung #1: Durch Einsatz eines DMS den Umgang mit Dokumenten optimieren

In vielen Buchhaltungsabteilungen mittelständischer Firmen verlieren die Mitarbeitenden Zeit und Energie, weil sie Rechnungen, Lieferscheine, Verträge und sonstige Unterlagen umständlich in Aktenordnern und Papierstapeln suchen müssen. Dies gilt für das Tagesgeschäft, aber auch für besondere Situationen wie zum Beispiel ein Audit. Hier bedeutet es für die Buchhaltung oft schon einen hohen Aufwand, wenn der Prüfer lediglich alle Rechnungen des vergangenen Jahres sehen will. Dann heißt es Aktenwälzen und darauf hoffen, dass alle Dokumente am vorgesehenen Ort abgeheftet sind.

Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) beschleunigt den Zugriff auf Informationen deutlich. Mithilfe eines DMS kann die Buchhaltung alle relevanten Informationen durch eine einfache Abfrage zusammenstellen und an den Auditor oder die Geschäftsführung weiterleiten.

Ein DMS ist aber mehr als bloß ein elektronisches Archiv – es verbessert auch das Handling von Geschäftsdokumenten:

  • Die Software kategorisiert die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung nach Benutzervorgaben und legt sie automatisch digital ab.
  • Protokoll- und Sicherheitsmechanismen helfen einem dabei, die Anforderungen der GoBD an eine revisionssichere Archivierung zu erfüllen.
  • Zudem erleichtert der digitale Workflow bei abteilungsübergreifenden Prozessen wie der Rechnungsfreigabe allen Beteiligten die Arbeit.

Digitale Buchführung #2: Mit integrierter Software die Anlagenbuchhaltung verbessern

Ein weiterer Bereich mit verbesserungsbedürftigen Arbeitsabläufen ist oft die Anlagenbuchhaltung. Viele kleine und mittlere Unternehmen erfassen und verwalten ihr Anlagevermögen händisch über ein Office-Programm. Das ist fehleranfällig und aufwendig. Die Lösung: eine in die Finanzbuchhaltungssoftware integrierte Anlagenbuchhaltung einsetzen. Dann verwalten Sie die Anlagegüter direkt in der Buchhaltung, ohne hierfür ein separates Programm öffnen zu müssen. Sie können Abschreibungen automatisch berechnen lassen und mit Kostenstellen bzw. Kostenträgern buchen.

Mit einer integrierten Software für die Anlagenbuchhaltung verfügen Sie zu jedem Zeitpunkt über alle Inventardaten zu den abschreibungspflichtigen Anlagegütern und können aktuelle Auswertungen erstellen.

Eine integrierte Anlagenbuchhaltungssoftware ermöglicht es Ihnen außerdem, den Anlagespiegel zusammen mit der E-Bilanz digital ans Finanzamt übermitteln. Das System überführt die in der Finanzbuchhaltung gespeicherten Handelsbilanzwerte in das XBRL-Datenschema der E-Bilanz. Die werthaltigen Positionen zum Anlagespiegel besetzt es dabei automatisch vor. Dadurch sparen die Buchhaltungskräfte Zeit und vermeiden Erfassungsfehler.

Digitale Buchführung #3: Wiederkehrende Buchungen automatisieren

Der dritte Bereich, in dem Sie durch eine digitale Lösung Zeit sparen und die Fehlerquote verringern können, sind wiederkehrende Buchungen. Hierzu zählen beispielsweise Mieten, Leasingraten und Beitragszahlungen. Solche regelmäßigen Buchungsfälle jedes Mal neu zu erfassen, ist lästig und ineffizient. Die Buchhaltungskräfte verlieren dadurch nicht nur Arbeitszeit, sie riskieren auch Falscherfassungen, die zu Mehraufwand führen.

Durch den Einsatz entsprechender Finanzbuchhaltungssoftware lässt sich das vermeiden. Ähnliche oder gleichlautende Buchungen („wiederkehrende Buchungen”) werden einmalig in Abschlussgruppen und Belegordnern angelegt. Für jede wiederkehrende Buchung lässt sich ein Platzhalter für das Abrufdatum hinterlegen.

Außerdem können pro Abrufgruppe eine Kurzbezeichnung und eine Notiz eingegeben werden. Dank solcher Funktionen behalten die Mitarbeitenden den Überblick und gewinnen Zeit für produktivere Aufgaben im Bereich der Finanzbuchhaltung.