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Lohnabrechnung

Rechtssicher abrechnen: Fristen, Neuregelungen und Praxiswissen für die Lohnbuchhaltung im Mittelstand.

eAU: Neue Rückmeldegründe ab 2025 – das müssen Arbeitgeber wissen
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eAU: Neue Rückmeldegründe ab 2025 – das müssen Arbeitgeber wissen

Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Kraft. Statt bisher vier Rückmeldegründen werden künftig neun mögliche Rückmeldungen der Krankenkassen an Arbeitgeber verwendet. Diese Erweiterung soll mehr Klarheit schaffen und die Kommunikation zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern verbessern. Hier erfahren Sie, welche neuen Rückmeldegründe eingeführt wurden und was diese Änderungen für Bauunternehmen bedeuten.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Was ist die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den klassischen „gelben Zettel“ ersetzt. Arbeitgeber rufen die AU-Daten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeitenden direkt bei den Krankenkassen ab. Mit den neuen Regelungen zum 1. Januar 2025 wird dieses Verfahren erweitert und präzisiert, um mögliche Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.

Neue Rückmeldegründe ab Januar 2025

Die folgenden Punkte ergänzen die bisherigen vier Rückmeldegründe und sorgen für mehr Transparenz:

  • Übermittlung der Zeiten in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen: Arbeitgeber erhalten den Hinweis auf Vorsorge- oder Rehazeiten, jedoch keine Details zur Aufenthaltsdauer.
  • Teilstationäre Krankenhausaufenthalte: Nur der Meldegrund wird übermittelt, weitere Details bleiben vertraulich.
  • Korrektur von fehlerhaften Angaben: Bei falschen Angaben wird „In Prüfung“ gemeldet. Nach maximal 28 Tagen übermittelt die Krankenkasse die korrigierten Daten automatisch.
  • Privatärztliche oder ausländische AU-Nachweise: Diese können nicht per eAU übermittelt werden.
  • Krankenkassenwechsel während einer AU: Arbeitgeber erhalten die Rückmeldung „Weiterleitungsverfahren“, wenn die neue Krankenkasse die Daten nicht vorliegen hat.

Übersicht aller neun Rückmeldegründe

Ab dem 01.01.2025 können Krankenkassen diese neun Rückmeldungen an Arbeitgeber übermitteln:

1 = Krankenkasse nicht zuständig

2 = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

3 = vollstationäre Krankenhausbehandlung

4 = Nachweis liegt nicht vor

5 = Reha/Vorsorge

6 = Teilstationäre Krankenhausbehandlung

7 = In Prüfung

8 = Anderer AU-Nachweis

9 = Weiterleitungsverfahren nach § 304 SGB V (Weiterleitung bei Kassenwechsel)

Bedeutung für Bauunternehmen und Arbeitgeber

Für Arbeitgeber, besonders im Bauwesen, bedeuten diese Änderungen eine höhere Transparenz und mehr Verlässlichkeit bei der Bearbeitung von Krankmeldungen. Sie erleichtern die Planung von Personalressourcen, minimieren Missverständnisse und helfen, rechtliche Vorgaben einzuhalten. Wichtig ist, interne Prozesse und verwendete Software auf die neuen Rückmeldegründe vorzubereiten.

Fazit

Mit der Erweiterung auf neun Rückmeldegründe wird die eAU ab 2025 präziser und transparenter. Arbeitgeber können Krankmeldungen besser nachvollziehen und erhalten klare Informationen, ohne unnötige Details zur Behandlung zu erfahren. Bauunternehmen sollten prüfen, ob ihre Systeme und Abläufe rechtzeitig an die neuen Vorgaben angepasst werden, um reibungslose Prozesse sicherzustellen.

Die Zukunft der Payroll: Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung
HR & Payroll

Die Zukunft der Payroll: Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung

In diesem Artikel schauen wir uns die automatisierte Lohnbuchhaltung an.

5 Min. Lesezeit

80% der Firmen wollen ihre Lohnbuchhaltung automatisieren. Sie nutzen künstliche Intelligenz (KI) für genaue und kostengünstige Lohnabrechnung. Automatisierungen in der Entgeltabrechnung machen die Prozesse effizienter, schneller und präziser. Automatisierung und KI verändern die Lohnbuchhaltung in Unternehmen.

In diesem Artikel schauen wir uns die automatisierte Lohnbuchhaltung an. Die Entgeltabrechnung wird durch den Einsatz von KI und Automatisierungen erheblich verbessert. Wir sehen, wie Unternehmen von diesen Technologien profitieren. Wir erklären, wie KI die Zukunft der Payroll beeinflusst.

Wir zeigen dir, wie du dein Unternehmen digital transformierst. So kannst du von moderner Lohnbuchhaltung profitieren.

Zusammenfassung:

  • Automatisierung und KI steigern die Effizienz der Lohnbuchhaltung und reduzieren manuelle Fehler
  • Unternehmen können durch den Einsatz moderner Technologien Kosten einsparen und die Compliance verbessern
  • Die Zukunft der Payroll erfordert eine schrittweise Anpassung der Prozesse und Schulung der Mitarbeiter
  • Datenschutz und Sicherheit spielen bei der Implementierung eine entscheidende Rolle
  • Die Automatisierung bietet Chancen für Unternehmen, sich auf strategische Aufgaben zu konzentrieren und den Mehrwert der Lohnbuchhaltung zu steigern

Herausforderungen der traditionellen Lohnbuchhaltung

Die traditionelle Lohnbuchhaltung bringt viele Herausforderungen mit sich. Diese Herausforderungen erschweren den Arbeitsalltag von HR- und Finanzfachleuten. Drei Bereiche sind besonders schwer: zeitaufwändige manuelle Prozesse, Fehler bei der Datenerfassung und die Komplexität der gesetzlichen Anforderungen.

Zeitaufwändige manuelle Prozesse

Ein großes Problem ist die Zeit, die manuelle Tätigkeiten brauchen. Mitarbeiter müssen viel Zeit für die Erfassung von Daten, die Berechnung von Gehältern und die Erstellung von Gehaltsabrechnungen sowie das Erstellen von Gehaltslisten aufwenden. Ohne Automatisierung verbringen sie oft Stunden mit diesen Aufgaben. Das führt zu Ineffizienz und hohen Kosten.

Fehleranfälligkeit bei der Datenerfassung

Manuelle Dateneingabe ist fehleranfällig. Kleine Fehler bei der Erfassung von Daten können große Probleme verursachen. Falsche Lohnabrechnungen und ungenaue Löhne machen Mitarbeiter unzufrieden und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Gehaltsabrechnungssystem kann helfen, diese Fehler zu vermeiden.

Komplexität der gesetzlichen Anforderungen

Die Lohnbuchhaltung muss viele Gesetze und Vorschriften beachten. Dazu gehören:

  • Korrekte Berechnung von Steuern und Sozialabgaben
  • Einhaltung von Mindestlohnbestimmungen
  • Berücksichtigung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Fristgerechte Meldungen an Behörden und Krankenkassen

Die vielen Anforderungen stellen eine große Herausforderung dar. Fehler können zu Strafen führen. Durch Automatisierung und intelligente Systeme lässt sich die Einhaltung der Gesetze erleichtern.

Herausforderung Folgen Lösung
Zeitaufwändige manuelle Prozesse Ineffizienz, hohe Personalkosten Payroll automatisieren
Fehleranfälligkeit bei der Datenerfassung Falsche Lohnabrechnungen, unzufriedene Mitarbeiter Gehaltsabrechnungssystem einführen
Komplexität der gesetzlichen Anforderungen Bußgelder, Strafen Automatisierte Lohnbuchhaltung

Vorteile der Automatisierung in der Lohnbuchhaltung

Die Automatisierung der Lohnbuchhaltung bringt viele Vorteile für Unternehmen. Sie hilft, Prozesse zu verbessern und die Effizienz zu steigern. Moderne Technologien machen manuelle Arbeit einfacher und die Berechnungen genauer.

Effizienzsteigerung durch automatisierte Prozesse

Automatisierte Systeme erleichtern die Lohnabrechnung. Sie machen Routineaufgaben wie die Erfassung von Arbeitszeiten einfacher. So sparen Personalabteilungen Zeit und können sich auf wichtige Aufgaben konzentrieren, wie die Erstellung von Auswertungen für den HR-Bereich.

Verringerung von Fehlern und Inkonsistenzen

Menschliche Fehler bei der manuellen Arbeit können Probleme verursachen. Automatisierte Systeme verringern diese Fehler durch standardisierte Prozesse. So wird die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt.

Verbesserung der Compliance und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Gesetze in der Lohnbuchhaltung ändern sich oft und der Lohn und Gehaltsabrechnung. Automatisierte Systeme helfen, diese Gesetze zu befolgen. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen Risiken vermeiden und die Gesetze einhalten.

Automatisierung in der Lohnbuchhaltung verbessert die Prozesse und senkt Kosten. Sie macht die Lohnabrechnungen zuverlässiger und genauer.

Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Lohnbuchhaltung

Künstliche Intelligenz (KI) bringt große Veränderungen in die Lohnbuchhaltung. Sie macht Prozesse effizienter und verbessert die Qualität der gehaltsabrechnung. Unternehmen können so ihre personalkosten senken.

KI-Systeme erkennen Muster in großen Datenmengen. Sie helfen, wertvolle Erkenntnisse für die mitarbeitervergütung zu gewinnen. So können Unternehmen zukünftige Lohnkosten besser planen und sparen.

KI unterstützt auch bei der korrekten Berechnung von lohnsteuer und anderen Abgaben. Das spart Zeit und verringert Fehler.

"Der Einsatz von KI in der Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, schneller und präziser zu arbeiten. Dadurch können wir unsere Ressourcen effizienter nutzen und uns auf strategische Aufgaben konzentrieren." - Maria Müller, HR-Leiterin eines österreichischen Unternehmens

KI-Systeme automatisieren Routineaufgaben. Sie verbinden sich mit anderen HR-Systemen, um Daten zu übertragen und zu verarbeiten. Das reduziert manuelle Eingaben und Fehler.

Die folgende Tabelle zeigt, wie KI in der Lohnbuchhaltung hilft:

Bereich KI-Anwendung Nutzen
Datenerfassung Automatische Extraktion von Lohndaten aus Dokumenten Zeitersparnis, Fehlerreduzierung
Lohnberechnung Automatisierte Berechnung von Löhnen und Abgaben Erhöhte Genauigkeit, Compliance-Sicherheit
Analyse und Prognose Erkennung von Mustern und Trends in Lohndaten Bessere Entscheidungsgrundlage, Kostenkontrolle

Payroll

Payroll ist ein wichtiger Teil der Personalverwaltung. Er umfasst alle Schritte bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Eine korrekte Lohnbuchhaltung ist für die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die Einhaltung der Gesetze sehr wichtig und die Nutzung moderner Payroll Lösungen. Suiteify bietet beispielsweise ein ausgezeichnetes Lohnbuchhaltungsprogramm für Unternehmen an, die sich nicht mit langweiligem Papierkram auseinandersetzen wollen.

Definition und Bedeutung von Payroll

Payroll bezieht sich auf den Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Er beginnt mit der Erfassung der Arbeitszeiten und endet mit der Überweisung des Nettolohns. Es müssen verschiedene Lohnarten und gesetzliche Abzüge berücksichtigt werden.

So wird sichergestellt, dass Mitarbeiter pünktlich und korrekt bezahlt werden. Dies hilft auch, Arbeitgeberkosten im Blick zu behalten. Ein Payroll Manager spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Aktuelle Trends und Entwicklungen in der Payroll-Branche

Die Digitalisierung hat die Payroll-Branche verändert. Sie bietet Unternehmen neue Wege, ihre Lohnbuchhaltung zu verbessern. Cloud-basierte Lösungen und moderne Payroll Software ermöglichen es, Payroll-Daten überall zu erreichen.

Dies erleichtert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen. Automatisierte Zeiterfassung und Integration mit HR-Systemen reduzieren Fehler. Künstliche Intelligenz unterstützt bei der Überprüfung von Abrechnungen. Die Zukunft der Payroll liegt in der nahtlosen Integration von Technologie und Expertise, um Unternehmen einen echten Mehrwert zu bieten. Ein Trend ist die Nutzung von Employee Self-Service Portalen. Mitarbeiter können dort ihre Daten pflegen und Abrechnungen abrufen. Dies entlastet die Personalabteilung und fördert Transparenz.

Trend Vorteile
Cloud-Lösungen Ortsunabhängiger Zugriff, verbesserte Zusammenarbeit
Automatisierte Zeiterfassung Reduzierung manueller Eingaben, Minimierung von Fehlern
Integration mit HR-Systemen Nahtloser Datenfluss, effizientere Prozesse
Employee Self-Service Portale Entlastung der Personalabteilung, verbesserte Mitarbeitererfahrung

Auswirkungen der Automatisierung auf die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung

Automatisierte Systeme in der Lohnbuchhaltung bringen viele Vorteile. Sie erhöhen die Effizienz und senken die Kosten. Doch sie verändern auch die Arbeit der Mitarbeiter stark.

Die Aufgaben und Anforderungen an das Personal ändern sich. Automatisierung in Bereichen wie Personalverwaltung und Lohnauswertung verlangt neue Fähigkeiten.

Veränderung der Aufgaben und Anforderungen an das Personal

Automatisierte Systeme übernehmen manuelle Aufgaben. So werden die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung anders beschäftigt. Sie müssen sich auf strategische und analytische Aufgaben konzentrieren. Ein Payroll Specialist wie Suiteify übernimmt hier wichtige Funktionen - weitere Informattionen: Lohnbuchhaltung Outsourcing.

Dazu gehören zum Beispiel die Überwachung von Prozessen und die Analyse von Daten. Sie unterstützen auch Führungskräfte bei Entscheidungen.

Notwendigkeit von Weiterbildung und Umschulung

Mitarbeiter müssen sich weiterbilden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Sie brauchen neue Fähigkeiten, um erfolgreich zu sein. Payroll Specialists müssen sich kontinuierlich weiterbilden.

Es geht um Technologiekenntnisse, Prozessoptimierung und Kommunikation. Auch das Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen ist wichtig.

Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern Weiterbildungsmöglichkeiten bieten. So bleiben sie fit für die Zukunft und tragen zum Erfolg des Unternehmens bei.

Integration von Automatisierung und KI in bestehende Lohnabrechnungssysteme

Die Digitalisierung der Lohnabrechnung erfordert eine sorgfältige Integration von Automatisierung und künstlicher Intelligenz in bestehende Systeme. Dieser Prozess bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Unternehmen, die diese Technologien erfolgreich implementieren, können von einer höheren Effizienz, Genauigkeit und Kosteneinsparung profitieren.

Herausforderungen bei der Implementierung neuer Technologien

Die Einführung neuer Technologien in der Lohnabrechnung ist oft mit Herausforderungen verbunden. Dazu gehören:

  • Kompatibilität mit bestehenden Systemen und Prozessen
  • Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Datenschutz und Sicherheitsbedenken
  • Ein wichtiger Unterschied zwischen Automatisierung und KI ist, dass KI zukünftige Ereignisse vorhersagen kann, während Automatisierung bestehende Prozesse effizienter gestaltet.
  • Hohe Anfangsinvestitionen

Unternehmen müssen diese Herausforderungen sorgfältig abwägen und entsprechende Lösungen finden, um eine reibungslose Integration zu gewährleisten.

Schrittweise Einführung und Anpassung der Prozesse

Um die Herausforderungen zu meistern, empfiehlt sich eine schrittweise Einführung von Automatisierung und KI in der Lohnabrechnung. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, sich an die neuen Technologien anzupassen und eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Ein stufenweiser Implementierungsplan könnte wie folgt aussehen:

  1. Analyse der bestehenden Prozesse und Identifizierung von Optimierungspotenzial
  2. Auswahl geeigneter Technologien und Anbieter
  3. Pilotprojekt in einer Abteilung oder für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern
  4. Evaluierung der Ergebnisse und Anpassung der Prozesse
  5. Schrittweise Ausweitung auf weitere Abteilungen oder Mitarbeitergruppen

Durch die schrittweise Einführung können Unternehmen sicherstellen, dass die Automatisierung und KI nahtlos in die bestehenden Systeme integriert werden und die Berechnung von Bruttogehalt, Nettogehalt und Arbeitgeberbeiträgen korrekt erfolgt.

Datenschutz und Sicherheit in der automatisierten Lohnbuchhaltung

Der Schutz sensibler Daten ist sehr wichtig. Besonders bei der Lohnabrechnung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Daten der Mitarbeiter geschützt sind.

Eine moderne Lohnabrechnungssoftware muss starke Sicherheitsmaßnahmen haben. Dazu zählen:

  • Verschlüsselung der Daten während der Übertragung und Speicherung
  • Mehrstufige Authentifizierung für den Zugriff auf das System
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits und Updates
  • Strikte Zugriffskontrolle und Berechtigungsmanagement

Es ist auch wichtig, Mitarbeiter in der Handhabung sensibler Daten zu schulen. Klare Richtlinien und Schulungen helfen dabei, dass alle die Bedeutung des Datenschutzes verstehen.

Ein weiterer Punkt ist die Einhaltung von Gesetzen, wie der DSGVO. Eine automatisierte Lohnbuchhaltung muss alle Vorschriften beachten. So vermeidet man Bußgelder und Schäden für die Reputation. Es ist auch wichtig, offen mit den Mitarbeitern über die Verarbeitung ihrer Daten zu kommunizieren.

Der Schutz der Mitarbeiterdaten hat für uns oberste Priorität. Durch den Einsatz modernster Technologien und klar definierter Prozesse stellen wir sicher, dass alle Informationen jederzeit sicher und vertraulich behandelt werden.

Eine gut geplante Datenschutz- und Sicherheitsstrategie ist wichtig. Sie hilft, das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Unternehmen, die in diesem Bereich investieren, können Risiken minimieren und attraktiver für Mitarbeiter werden.

Kostenersparnisse durch Automatisierung und KI

Automatisierung und künstliche Intelligenz in der Lohnbuchhaltung sparen Unternehmen viel Geld. Moderne Technologien senken die Personalkosten. Sie helfen auch, Bußgelder zu vermeiden.

Reduzierung von Personalkosten

Personalkostenmanagement zielt darauf ab, die Kosten für Arbeitgeber zu senken. Automatisierung in der Lohnbuchhaltung hilft dabei, den Personalaufwand zu verringern. Intelligente Systeme übernehmen manuelle Aufgaben, wie die Erfassung von Mitarbeiterdaten.

Dadurch können Mitarbeiter sich auf wichtige Aufgaben konzentrieren. Eine Studie zeigt, dass Unternehmen durch Automatisierung in der Lohnbuchhaltung bis zu 20% ihrer Personalkosten sparen können.

Vermeidung von Bußgeldern und Strafen durch verbesserte Compliance

Bußgelder und Strafen sind ein großer Kostenfaktor in der Lohnbuchhaltung. Einhaltung der Gesetze ist für Unternehmen sehr wichtig. Automatisierte Systeme und KI verbessern die Compliance.

Sie stellen sicher, dass alle Vorschriften beachtet werden. Intelligente Lohnabrechnungssysteme minimieren Fehler bei der Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. So erhalten Mitarbeiter den richtigen Nettolohn und Arbeitgeber bleiben rechtlich in Ordnung.

Zukunftsaussichten und Potenziale der automatisierten Lohnbuchhaltung

Die Zukunft der Lohnbuchhaltung sieht automatisiert und künstlich intelligent aus. Diese Technologien entwickeln sich schnell. Sie bieten Unternehmen neue Wege, ihre Lohnabrechnung zu verbessern.

Weiterentwicklung der Technologien und Möglichkeiten

Intelligente Systeme übernehmen immer komplexere Aufgaben in der Lohnbuchhaltung. Sie berechnen Lohnsteuern automatisch und verwalten Lohnkonten. So wird der Nettolohn genau ermittelt.

Diese Technologien integrieren sich gut mit HR- und Finanzprozessen. Das führt zu einer umfassenden Optimierung.

Chancen für Unternehmen und Mitarbeiter

Unternehmen profitieren von automatisierter Lohnbuchhaltung. Sie sparen Zeit und Kosten. Fehler und Verstöße werden seltener.

Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung haben neue Chancen. Sie können sich auf strategische Aufgaben konzentrieren. Weiterbildung ermöglicht es ihnen, sich auf die Zukunft vorzubereiten.

Vorteile für Unternehmen Vorteile für Mitarbeiter
Effizienzsteigerung Fokus auf strategische Aufgaben
Kosteneinsparungen Weiterbildungsmöglichkeiten
Verbesserung der Compliance Neue Karrierechancen

Die Zukunft der Lohnbuchhaltung ist spannend. Unternehmen, die frühzeitig in Technologien investieren, bleiben wettbewerbsfähig. Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung haben neue Entwicklungschancen.

Erfahrungen und Best Practices von Unternehmen

Viele Firmen nutzen jetzt Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung. Sie wollen Prozesse verbessern und Lohnnebenkosten senken. Wir haben tolle Beispiele gesammelt, die Ihnen helfen können.

Ein österreichisches Produktionsunternehmen hat seine Personalverwaltung mit einer Lohnabrechnungssoftware komplett umgestaltet. Der HR-Leiter sagt:

Seit der Einführung der Software sparen wir viel Zeit und Ressourcen. Wir sind sicher, dass wir alle Gesetze einhalten. Die automatisierten Prozesse haben unsere Effizienz stark verbessert.

Ein großes Handelsunternehmen nutzt KI in der Lohnbuchhaltung. Es analysiert Mitarbeiterdaten und -verhalten. So erkennt es Probleme früh und löst sie.

Experten raten, neue Technologien schrittweise einzuführen. So wird die Integration reibungsloser. Wichtige Punkte sind:

  • Schulung der Mitarbeiter für die neuen Tools
  • Anpassung der Prozesse an die Software
  • Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Abläufe

Mit der richtigen Vorgehensweise können Firmen die Vorteile von Automatisierung und KI voll nutzen. So bleiben sie wettbewerbsfähig.

Fazit

Die Zukunft der Payroll liegt in der Automatisierung und Künstlichen Intelligenz. Unternehmen profitieren von mehr Effizienz und Genauigkeit. KI hilft, komplexe Prozesse zu optimieren und wertvolle Einblicke zu gewinnen.

Die Einführung von Automatisierung und KI ist ein schrittweiser Prozess. Unternehmen müssen ihre Systeme analysieren und Mitarbeiter schulen. Datenschutz und Sicherheit sind dabei sehr wichtig.

Die Zukunft der Payroll bietet große Chancen für Unternehmen. Sie können ihre Prozesse verbessern und Kosten senken. Wer frühzeitig adoptiert, bleibt wettbewerbsfähig. Es ist Zeit, die Möglichkeiten von automatisierter und KI-gestützter Lohnbuchhaltung zu nutzen.

Du möchtest deine Lohnbuchhaltung auslagern? Schick uns eine unverbindliche Anfrage.

FAQ

Wie kann Automatisierung die Effizienz in der Lohnbuchhaltung steigern?

Automatisierung macht die Lohnbuchhaltung effizienter. Sie reduziert manuelle Arbeit und Fehler. So werden die Einhaltung von Gesetzen und die Prozesse verbessert.

Durch automatisierte Systeme werden Aufgaben wie die Erfassung von Arbeitszeit und die Berechnung von Löhnen schneller und besser erledigt.

Welche Vorteile bietet der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Lohnbuchhaltung?

Künstliche Intelligenz erkennt Muster und unterstützt Entscheidungen. Sie analysiert große Datenmengen, um Risiken zu erkennen und Prognosen zu erstellen.

Dadurch wird die Personalplanung effizienter und die Einhaltung von Gesetzen verbessert.

Wie wirkt sich die Automatisierung auf die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung aus?

Automatisierung verändert die Arbeit der Mitarbeiter. Manuelle Tätigkeiten werden weniger, analytische Aufgaben mehr.

Mitarbeiter müssen sich durch Weiterbildung auf die neuen Technologien einstellen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Implementierung von Automatisierung und KI in bestehende Lohnabrechnungssysteme?

Die Integration neuer Technologien in bestehende Systeme ist komplex. Eine sorgfältige Planung ist nötig.

Es ist wichtig, dass die neuen Lösungen gut mit den alten Prozessen und Daten arbeiten. Eine schrittweise Einführung und Zusammenarbeit zwischen Abteilungen sind entscheidend.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass Datenschutz und Sicherheit in der automatisierten Lohnbuchhaltung gewährleistet sind?

Unternehmen müssen hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehört die Verschlüsselung sensibler Daten und die Einrichtung von Zugriffskontrollen.

Regelmäßige Überprüfungen der Systeme auf Schwachstellen sind auch wichtig. Mitarbeiter müssen im Umgang mit den neuen Technologien geschult werden.

Welche Kostenersparnisse können durch den Einsatz von Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung erzielt werden?

Automatisierung und KI senken die Personalkosten in der Lohnbuchhaltung. Manuelle Tätigkeiten werden weniger, Prozesse effizienter.

Die Einhaltung von Gesetzen wird verbessert, was teure Bußgelder vermeidet. So können Unternehmen durch den Einsatz dieser Technologien viel sparen.

Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben
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Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben

Der Jahreswechsel bedeutet für die Personalabteilung jedes Jahr zusätzliche Arbeit in der Lohnabrechnung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Aufgaben, die bis wann erledigt sein müssen.

5 Min. Lesezeit

Nach den Weihnachtsfeiertagen wird es in der Personalabteilung oft hektisch, denn der Jahreswechsel steht für die Lohnabrechnung vor der Tür. Arbeitgeber müssen bis zu den festgelegten Stichtagen zahlreiche Aufgaben erledigen. Der folgende Fahrplan führt Sie Schritt für Schritt durch den Jahreswechsel in der Lohnabrechnung und hilft Ihnen, nichts zu vergessen.

Jahreswechselarbeiten rund um die Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung sind viele Aufgaben zu bewältigen:

Jahresmeldung an die Sozialversicherung
Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Sie verpflichtet, Jahresmeldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu erstellen. Diese sind über das SV-Meldeportal oder über eine DEÜV-Schnittstelle in Ihrer Lohnsoftware an die Annahmestellen der Krankenkassen zu übermitteln. Eine Kopie dieser Jahresmeldung erhalten Ihre Beschäftigten in der Regel mit der ersten Entgeltabrechnung im neuen Jahr.

Frist: bis zum 15. Februar 2025

Meldung von Ein- und Austritten
Wie schon während des laufenden Jahres müssen Sie aus- und eintretende Mitarbeiter erfassen, An- und Abmeldungen erstellen und an die Krankenkasse senden.

Frist: mit der ersten Entgeltabrechnung 2025, spätestens sechs Wochen nach Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Über-/Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze
Prüfen Sie, ob die Mitarbeitenden im Jahr 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) über- oder unterschritten haben. Bei Überschreiten der JAEG kann sich der Mitarbeiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern, sofern dies voraussichtlich auch 2025 der Fall sein wird. Bei Unterschreiten der JAEG wird er wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einer Änderung des Versicherungsverhältnisses müssen Sie der Krankenkasse zum Jahreswechsel eine Änderung des Beitragsgruppenschlüssels mitteilen. Lassen Sie sich die freiwillige Versicherung oder die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung vom Arbeitnehmer nachweisen.

Frist: mit der kommenden Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Ende des Jahres 2024

Umlagepflicht U1 prüfen
Unternehmen, die im Vorjahr bis zu 30 Vollzeitbeschäftigte hatten, sind nach § 3 Abs. 1 Aufwendungsausgleichsgesetz zur Teilnahme an der Umlage U1 verpflichtet. Liegt die Beschäftigtenzahl knapp unter dieser Grenze, empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung der Umlagepflicht.

Frist: bis Ende Januar 2025

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Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Unfallversicherung nicht vergessen!

Für die Unfallversicherung (UV) Ihrer Mitarbeiter sind zwei Jahresmeldungen erforderlich:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV): Erstellen Sie die UV-Jahresmeldung zur Unfallversicherung mit dem Grund 92 und übermitteln Sie diese an die Rentenversicherung.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII): Prüfen Sie vor der Erstellung des Lohnnachweises, ob alle Gefahrtarifstellen korrekt hinterlegt sind, die erfassten Arbeitsstunden stimmen und der Unfallversicherungsbeitrag korrekt ist. Nach der Prüfung erstellen Sie den Lohnnachweis und senden ihn an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Frist: bis zum 16. Februar 2025

Bei der Lohnsteuer alles richtigmachen

Im Bereich der Lohnsteuer sind verschiedene Aufgaben zu erledigen, wobei die Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sicherlich zu den umfangreichsten gehört:

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Nach § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung enthält verschiedene Daten zum Dienstverhältnis sowie detaillierte Angaben zu den abgeführten Beträgen wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn. Eine Kopie dieser Lohnsteuerbescheinigung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen, da er sie für seine Steuererklärung benötigt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die zum Stichtag 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser wird in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung durchgeführt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Prüfung des Anmeldezeitraums für die Lohnsteuer

Falls sich die Höhe der Lohnsteuer im vergangenen Jahr verändert hat, stellt das Finanzamt einen abweichenden Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer fest:

Anmeldezeitraum

Höhe der Lohnsteuer

Anmeldezeitraum

Monatlich

Höhe der Lohnsteuer

> 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Quartalsweise

Höhe der Lohnsteuer

1.080,01 Euro – 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Kalenderjährlich

Höhe der Lohnsteuer

< 1.080 Euro

Frist: vor der Januar-Entgeltabrechnung 2025

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel in der Lohnabrechnung

Nun haben Sie bereits einen großen Teil des Jahreswechsels bewältigt. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die vermeintlichen Kleinigkeiten nicht zu übersehen.

  • Resturlaub: Prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden noch Urlaubsansprüche aus dem vergangenen Jahr haben und informieren Sie sie darüber.
    Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und noch einmal vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten: Stimmen Sie die Lohn- und Gehaltskonten (z. B. Lohnsteuer, Verbindlichkeiten Sozialversicherung, vermögenswirksame Leistungen) ab und schließen Sie sie ab, bevor Sie in das neue Kalenderjahr wechseln.
    Frist: 31. Dezember
  • Schwerbehindertenabgabe: Erstellen Sie eine Meldung über die Erfüllung der Quote zur Beschäftigungsverpflichtung von Schwerbehinderten und führen Sie die Ausgleichsabgabe nach § 163 Abs. 2 SGB IX und § 160 Abs. 4 SGB IX an die Bundesagentur für Arbeit ab.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Künstlersozialabgabe: Haben Sie selbstständige Künstler und Publizisten beauftragt, melden Sie die gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Betriebliche Altersvorsorge: Gibt es in Ihrem Unternehmen Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionskassen, müssen Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung melden (§ 5 LStDV).
    Frist: Ende Februar des Folgejahres

Haben Sie alle Jahresmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen erstellt? Dann steht einem erfolgreichen Jahreswechsel in der Lohnabrechnung nichts mehr entgegen.

Lohnsoftware wechseln - so gelingt der Umstieg
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Lohnsoftware wechseln - so gelingt der Umstieg

Ein Wechsel der Lohnsoftware kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll oder sogar notwendig sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf zu achten ist, wenn Sie auf ein neues Programm für Ihre Lohnabrechnung umsteigen.

5 Min. Lesezeit

Schlecht erreichbare Hotline, fehlerhafte Abrechnungen aufgrund von Programmfehlern, verspätete Updates, eingestellte Weiterentwicklung: Wer als Anwender von Lohnabrechnungssoftware mit solchen Problemen zu kämpfen hat, denkt früher oder später über einen Programmwechsel nach. Viele Unternehmer befürchten beim Lohnsoftware wechseln einen hohen Umstellungsaufwand und Probleme bei der laufenden Abrechnung. Tatsächlich bringt ein Programmwechsel in der Lohnabrechnung eine Reihe von Aufgaben mit sich. Diese sind aber in der Regel schnell erledigt.

Unterjährig oder zum Jahresbeginn die Lohnsoftware wechseln?

Gleich zu Beginn stellt sich die Frage, wann der beste Zeitpunkt für einen Systemwechsel in der Lohnabrechnung ist. Es ist klar, dass Sie nicht in jeder Situation die Möglichkeit haben, den Zeitpunkt des Wechsels zu wählen. Wenn es aber möglich ist, ist ein Wechsel zum 1. Januar immer besser als ein Wechsel der Abrechnungssoftware während des Jahres. Der Grund dafür ist einfach: Zum Jahresende müssen Sie ohnehin alle Lohnkonten abschließen. Einem sauberen Start ins neue Abrechnungsjahr steht also nichts im Wege.

Bei einem unterjährigen Programmwechsel in der Lohnabrechnung besteht hingegen die Gefahr von Übertragungsfehlern bei der Übernahme von Vortragswerten. Zudem ist die Kontrolle der Werte erschwert, da ggf. die Werte aus zwei Systemen zur Datenprüfung herangezogen werden müssen.

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Datenübernahme aus dem alten Programm

Bei einem Wechsel der Lohnsoftware stellt die Übernahme der Daten aus dem bisherigen Abrechnungssystem eine der größten Herausforderungen dar. Dies betrifft zum einen die Mitarbeiterstammdaten wie Name, Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung, zum anderen die Lohn- und Abrechnungsdaten. In vielen Fällen können diese Daten grundsätzlich ausgelesen und importiert werden, sofern die bisherige Entgeltabrechnungssoftware diese z.B. im Excel-Format zur Verfügung stellt.

Kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich jedoch häufig dafür, die Daten manuell in die neue Lohnsoftware zu übertragen. Dies liegt zum einen daran, dass der Aufwand aufgrund der überschaubaren Mitarbeiterzahl vergleichsweise gering ist. Zum anderen ist auch bei einem automatisierten Datenimport eine manuelle Prüfung auf mögliche Inkonsistenzen notwendig. Vor allem bei der Übernahme von Daten für die laufende Abrechnung ist ein gewisser manueller Aufwand erforderlich. Insbesondere die bereits erwähnten Vortragswerte sollten genau überprüft werden.

Lohnsoftware wechseln – das ist ebenfalls zu beachten

An- und Abmeldung in der Sozialversicherung

Um die alte Lohnabrechnungssoftware abzuschließen, müssen alle Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung abgemeldet werden. Dazu erzeugen Sie eine Abmeldung mit dem Grund 36 „Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems“. Dabei werden Vortragswerte erzeugt, die nun je nach Softwarebasis manuell oder automatisiert in das neue Abrechnungsprogramm übertragen werden können.

Nach der Umstellung auf die neue Lohnsoftware werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut angemeldet, diesmal mit dem Grund 13 „Anmeldung aus sonstigen Gründen“.

Hinweis: Grundsätzlich sind bei einem Programmwechsel zum Jahresende keine Vortragswerte erforderlich. Wird jedoch mit dem Beitragsschätzverfahren der Krankenkassen gearbeitet, muss die Differenz zwischen tatsächlicher und voraussichtlicher Beitragsschuld als Vortragswert bei der Krankenkasse eingegeben werden.

UV-Jahresmeldungen bei der Berufsgenossenschaft

Die Jahresmeldung für die Unfallversicherung (UV) müssen Sie nur einmal pro Jahr einreichen, Stichtag ist der 16. Februar des Folgejahres. Wenn Sie per 1. Januar die Lohnsoftware wechseln, übernehmen Sie einfach die kumulierten Werte per 31. Dezember in das neue Programm. Bei einem unterjährigen Wechsel arbeiten Sie mit Vortragswerten, die in das neue Programm übernommen und in den Folgemonaten fortgeschrieben werden. Eine Neuanmeldung aufgrund des Systemwechsels ist nicht erforderlich.

Ummeldung in ELStAM

Auch ELStAM muss über den Umstieg auf die neue Lohnsoftware informiert werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ab-/Anmeldung: Sie können alle Mitarbeiter im alten System abmelden und in der neuen Lohnabrechnungssoftware wieder anmelden.
  • Ummeldung: Eleganter ist es, im neuen System für die Lohnabrechnung eine Ummeldung bei ELStAM vorzunehmen. Dadurch entfällt der Arbeitsschritt der Abmeldung im alten Programm, weil die Mitarbeiter im alten System automatisch abgemeldet werden.

Lohnsteuerbescheinigungen

Die Lohnsteuerbescheinigung wird in der Regel nur einmal jährlich erstellt. Durch die Übertragung der Vortragswerte in die neue Lohnabrechnungssoftware ist es möglich, auch im Jahr des Programmwechsels in der Lohnabrechnung nur eine Lohnsteuerbescheinigung auszudrucken. Alternativ können auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen ausgedruckt werden, eine für die mit der alten Software abgerechneten Zeiträume und eine für den Rest des Jahres.

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung
Branchen

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung

Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien im Dachdeckerhandwerk auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser bringt spürbare Lohnerhöhungen, höhere Ausbildungsvergütungen und eine Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Damit werden nicht nur die Beschäftigten gestärkt, sondern auch die Attraktivität des Dachdeckerhandwerks langfristig gefördert.

5 Min. Lesezeit

Lohnerhöhung für Dachdecker bis 2027

Innerhalb von drei Jahren steigen die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk um knapp 10 %:

  • Ab 1. Dezember 2024: + 3,8 %
  • Ab 1. Oktober 2025: + 2,7 %
  • Ab 1. Oktober 2026: + 3,4 %

Der neue Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2027. Diese Erhöhungen stärken nicht nur die Einkommen der Fachkräfte, sondern sollen auch den Beruf attraktiver machen und Fachkräfte binden.

Anpassung der Ausbildungsvergütungen

Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Dies soll jungen Menschen den Einstieg ins Dachdeckerhandwerk erleichtern und die Branche als Ausbildungsbetrieb attraktiver machen.  

ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

01.12.2024

950,00 €

1.100,00 €

1.370,00 €

01.10.2025

1.000,00 €

1.150,00 €

1.400,00 €

01.10.2026

1.050,00 €

1.200,00 €

1.460,00 €

Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen

Ein zentraler Punkt ist die Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Ab 2025 wird dieses im Westen um acht Stunden und im Osten um 18 Stunden angehoben. Damit beträgt das 13. Monatseinkommen künftig bundesweit 89 Stunden des durchschnittlichen Bruttostundenlohns. Diese Anpassung schließt die Lücke zwischen Ost- und West-Beschäftigten und verbessert die Attraktivität der Branche insgesamt.

Fazit

Der neue Tarifabschluss bringt klare Vorteile für Beschäftigte und Auszubildende im Dachdeckerhandwerk. Die gestaffelten Lohnerhöhungen, die steigenden Ausbildungsvergütungen und die Angleichung des 13. Monatseinkommens sind wichtige Schritte, um die Branche zukunftsfähig zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Winter & Baulohn: Saison-Kurzarbeit meistern mit Outsourcing
HR & Payroll

Winter & Baulohn: Saison-Kurzarbeit meistern mit Outsourcing

Die kalte Jahreszeit stellt Baubetriebe jedes Jahr vor große Herausforderungen. Sinkende Nachfrage, wetterbedingte Einschränkungen und Saison-Kurzarbeit führen nicht nur zu organisatorischen Hürden, sondern machen auch die Lohnabrechnung deutlich komplexer. Fehler in dieser Phase können schwerwiegende Folgen haben – von Nachzahlungen bis zu Sanktionen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es jetzt besonders ankommt und warum das Outsourcing der Baulohnabrechnung im Winter eine sinnvolle Lösung sein kann.

5 Min. Lesezeit

Saison-Kurzarbeit: Flexible Lösung mit Tücken

Saison-Kurzarbeit hilft Bauunternehmen, wertvolle Fachkräfte während der Wintermonate zu halten und Entlassungen zu vermeiden. Doch diese Entlastung hat ihren Preis: Die Anforderungen an die Lohnabrechnung steigen deutlich. Zuschüsse, Urlaubsansprüche und unterschiedliche Tarife müssen korrekt erfasst und fristgerecht verarbeitet werden.

Die größten Herausforderungen in der Lohnabrechnung

  • Komplexität der Abrechnung: Kurzarbeitergeld erfordert mehrfache Prüfungen und exakte Berechnungen.
  • Tarifänderungen: Änderungen während der Wintersaison müssen zeitnah umgesetzt werden.
  • Meldungen und Anträge: Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und Sozialversicherungsträgern bindet Ressourcen.
  • Ständig wechselnde Regelungen: Nur aktuelles Wissen schützt vor teuren Fehlern.

Outsourcing der Baulohnabrechnung: Vorteile für den Winter

Das Auslagern der Lohnabrechnung entlastet interne Teams und reduziert Risiken:

  • Fachliche Expertise: Spezialisierte Dienstleister garantieren korrekte und fristgerechte Abrechnungen.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Interne Kapazitäten werden frei, Fehlerkosten sinken.
  • Minimierung von Fehlern: Standardisierte Prozesse und Qualitätskontrollen sorgen für hohe Genauigkeit.
  • Flexibilität: Schnelle Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben spart Aufwand.
  • Entlastung der Personalabteilung: Die Arbeitsbelastung sinkt, das Klima verbessert sich.
  • Transparenz und Sicherheit: Professionelle Anbieter gewährleisten sichere Datenverarbeitung und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.

Fazit

Der Winter bringt für Baubetriebe nicht nur witterungsbedingte Herausforderungen, sondern macht auch die Lohnabrechnung zur Belastungsprobe. Saison-Kurzarbeit erhöht den administrativen Aufwand erheblich. Mit dem Outsourcing der Baulohnabrechnung minimieren Bauunternehmen Risiken, sparen Ressourcen und sichern sich fachliche Unterstützung. Wer diese Lösung in Betracht zieht, kann sich mit einer Checkliste absichern, ob Outsourcing zum eigenen Betrieb passt.

Digitale Lohnunterlagen: Effizienz steigern und Kosten senken
HR & Payroll

Digitale Lohnunterlagen: Effizienz steigern und Kosten senken

Digitalisierung bedeutet mehr, als Unterlagen nur elektronisch zu erfassen und weiterzuleiten. Sie eröffnet die Möglichkeit, Prozesse gezielt zu optimieren und effizienter zu gestalten. Gerade in der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Bauwesen sollten Betriebe unnötige Abläufe überdenken und verbessern, um ihre Lohnsachbearbeiter*innen zu entlasten und Kosten zu senken. Ein digitales Mitarbeiterportal bietet hier entscheidende Vorteile und setzt neue Maßstäbe in puncto Effizienz und Nachhaltigkeit.

5 Min. Lesezeit

Warum digitale Lohn- und Gehaltsunterlagen wichtig sind

Die Bereitstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Papierform oder per E-Mail ist nicht nur zeitaufwendig, sondern birgt auch Sicherheits- und Organisationsrisiken. Mit der Digitalisierung werden diese Prozesse verschlankt und optimiert.

Vorteile eines Mitarbeiterportals für die Lohnsachbearbeitung

Nach der Erstellung der Abrechnungen in einer Baulohn-Software werden diese einfach in das Mitarbeiterportal hochgeladen. Dies ersetzt den aufwendigen Versand physischer Dokumente und spart wertvolle Arbeitszeit. Lohnsachbearbeiter*innen können sich so stärker auf anspruchsvollere Aufgaben konzentrieren und werden spürbar entlastet.

Mehrwert für Mitarbeitende durch ortsunabhängigen Zugriff

Für die Beschäftigten des Baubetriebes bietet das Portal einen klaren Vorteil: Sie erhalten jederzeit und von überall Zugriff auf ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Urlaubsnachweise oder andere wichtige Dokumente. Gleichzeitig dient das Portal als sicheres Archiv, sodass keine Unterlagen mehr verloren gehen und Aktenordner überflüssig werden.

Effizienz und Kostenersparnis im Bauunternehmen

Die Einführung eines digitalen Mitarbeiterportals steigert die Effizienz, senkt Kosten und sorgt für eine sichere Bereitstellung wichtiger Unterlagen. Bauunternehmen sparen nicht nur Ressourcen, sondern zeigen sich auch als moderner Arbeitgeber, der auf digitale Lösungen setzt.

SV-Meldeportal: Was kann die neue Ausfüllhilfe im Meldeverfahren?
HR & Payroll

SV-Meldeportal: Was kann die neue Ausfüllhilfe im Meldeverfahren?

Seit Anfang Oktober 2023 können Unternehmen und Selbstständige das neue SV-Meldeportal nutzen. Es löst zum Jahresende die bisherige Ausfüllhilfe sv.net ab. Das bedeutet: Ab dem 1. Januar 2024 können Rückmeldungen der Krankenkassen nur noch über das SV-Meldeportal abgerufen werden. Hier die wichtigsten Infos zur neuen Anwendung.

5 Min. Lesezeit

Über das neue SV-Meldeportal können Arbeitgeber und Selbstständige Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge mit den Sozialversicherungsträgern elektronisch auszutauschen. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Ausfüllhilfe im Meldeverfahren.

Was ist das SV-Meldeportal?

Das SV-Meldeportal ist seit dem 4. Oktober 2023 verfügbar. Es wird die Vorgängeranwendung sv.net vollständig ersetzen und ist über jeden gängigen Browser aufrufbar. Das SV-Meldeportal ist eine reine Webanwendung, die es Unternehmen ermöglicht, Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise einzureichen. Es ist als Ausfüllhilfe für die Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen konzipiert.

Als rechtliche Grundlage dient § 95a des Sozialgesetzbuches IV. Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung müssen die Sozialversicherungsträger die bislang freiwillig bereitgestellte Anwendung nunmehr verpflichtend anbieten. Somit muss das SV-Meldeportal Arbeitgebern und Selbstständigen dauerhaft als Ausfüllhilfe für das Meldeverfahren zur Verfügung stehen.

Die Entwicklung des neuen Portals erfolgte in Zusammenarbeit zwischen der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) und dem GKV-Spitzenverband.

An wen richtet sich das SV-Meldeportal?

Das SV-Meldeportal wurde speziell als Unterstützung für Kleinunternehmen entwickelt, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen. Es kann jedoch auch Selbstständigen, mittelständischen Unternehmen und großen Betrieben helfen, ihren Meldepflichten nachzukommen und Bescheinigungen zu empfangen. Außerdem steht das Portal der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung.

Ersetzt das SV-Meldeportal eine Entgeltabrechnungssoftware?

Das SV-Meldeportal ist keine Alternative zu einer professionellen Entgeltabrechnungssoftware. Ebenso wie der Vorgänger sv.net führt das SV-Meldeportal keine Entgeltberechnungen oder Berechnungen zu Sozialversicherungs- und Steueranteilen durch. Es ermöglicht lediglich die Übertragung von Informationen und ersetzt somit kein Lohnabrechnungsprogramm.

Im Unterschied zu sv.net verfügt das SV-Meldeportal jedoch über zusätzliche Funktionen wie eine cloudbasierte Datenspeicherung. Diese Funktion erlaubt es beispielsweise Kleinunternehmern, alle relevanten Daten elektronisch zu speichern und sie später im Rahmen einer elektronischen Betriebsprüfung zu verwenden. Die Daten werden in einem zentralen Online-Datenspeicher abgelegt, und die maximale Speicherdauer beträgt fünf Jahre.

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Welche Kosten fallen für die Nutzung an?

Die Gebühren für die Nutzung des SV-Meldeportals variieren je nach Anzahl der benötigten Betriebsnummern des Unternehmens für die Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen. Es gibt zwei Anwendergruppen: die Single-Mandanten-Variante und die Multi-Mandanten-Variante.

Bis zum März 2024 gelten vergünstigte Gebühren. Unternehmen, die sich vor dem 31. März 2024 registrieren, zahlen für die Jahre 2023 und 2024 keine Gebühr. In diesem Fall entstehen erst ab dem 1. Januar 2025 Kosten für die Nutzung des SV-Meldeportals. Unternehmen, die sich ab dem 1. April 2024 registrieren, müssen sofort für die Nutzung bezahlen.

Bei einer Registrierung vor dem 31. März 2024 gilt automatisch die Multi-Mandanten-Variante. Diese ermöglicht den Datenaustausch für mehrere Betriebsnummern und die Verwaltung mehrerer Mandanten. Im Herbst 2024 müssen die Nutzer eine der beiden Varianten auswählen, für die ab dem 1. Januar 2025 erstmals eine Gebühr anfällt.

  • Die Kosten für die Nutzung einer einzigen Betriebsnummer betragen 36 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für einen Zeitraum von 36 Monaten.
  • Für die Nutzung mehrerer Betriebsnummern belaufen sich die Kosten auf 99 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für ebenfalls 36 Monate.

Es gibt keine Begrenzung für den Austausch von Sozialversicherungsmeldungen; daher können beliebig viele Meldungen ausgetauscht werden.

Wie funktioniert die Registrierung für das SV-Meldeportal?

Die Registrierung für das SV-Meldeportal ist ausschließlich mit einem ELSTER-Zertifikat möglich. Jede Person innerhalb eines Unternehmens, die auf das Portal zugreifen möchte, muss über ein eigenes ELSTER-Zertifikat verfügen. Diese Zertifikate sind kostenlos beim Finanzamt oder auf der ELSTER-Website unter „Mein Unternehmenskonto“ erhältlich.

Überblick über die Registrierung

Die Registrierung läuft in diesen Schritten ab:

  1. SV-Meldeportal aufrufen
  2. Registrierung zur Nutzung über „Mein Unternehmenskonto“ abwickeln
  3. Im SV-Meldeportal mit dem ELSTER-Zertifikat authentifizieren
  4. Betriebsnummer und Unternehmensdaten eingeben
  5. Vertretungsberechtigungsschreiben mit Freischaltcode per Post erhalten
  6. Freischaltcode eingeben
  7. Freigabe des SV-Meldeportals für die Nutzung

Nach erfolgreicher Registrierung ist das SV-Meldeportal uneingeschränkt nutzbar. Für jeden Login wird das ELSTER-Zertifikat benötigt, mit dem sich das Unternehmen registriert hat.

Wie lange kann sv.net noch genutzt werden?

Bis zum 31. Dezember 2023 bleibt das bisherige Portal sv.net uneingeschränkt nutzbar. Ab dem Jahresbeginn 2024 wird die Nutzung von sv.net jedoch eingeschränkt. So können Rückmeldungen ab dem 1. Januar 2024 nur noch über das SV-Meldeportal erfolgen. Ende Februar 2024 wird sv.net endgültig abgeschaltet. Daher sollten betroffene Unternehmen und Selbstständige schnellstmöglich auf das neue SV-Meldeportal umsteigen, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

Welche Funktionen bietet das SV-Meldeportal?

Das SV-Meldeportal bietet einige Funktionen, die über die bisherigen Anwendungen von sv.net hinausgehen:

  • Online-Datenspeicher
    Das neue SV-Meldeportal ist als Online-Datenspeicher nutzbar. Hier können insbesondere Kleinunternehmen sämtliche Daten aus Sozialversicherungsmeldungen, einschließlich der Entgeltdaten, sicher und zentral in einem Online-Speicher aufbewahren. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind ausschließlich für legitimierte Benutzer zugänglich. Der Online-Speicher speichert Unternehmens- und Personaldaten sowie alle Meldungen.
  • Personalverwaltung mit Historienführung
    Das SV-Meldeportal ermöglicht eine gestufte Personalverwaltung mit Historienführung, die über den Online-Datenspeicher funktioniert. Unter den jeweiligen Betriebsnummern werden wichtige Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer der Mitarbeiter erfasst. Die Meldungen für die Mitarbeiter werden automatisch in die Stammdaten übertragen und dabei auf den Monat der Meldung bezogen. Dadurch können spätere Meldungen leicht bestimmten Zeiträumen zugeordnet werden.
  • Mandantenverwaltung
    Unternehmen, die Sozialversicherungsdaten für mehrere Betriebsnummern austauschen, sowie Dienstleistungsunternehmer, die die Entgeltabrechnung und das Meldeverfahren für mehrere Unternehmen durchführen, können das SV-Meldeportal für eine strukturierte Mandantenverwaltung nutzen. Auf diese Weise kann ein Unternehmen einem Steuerberater für einen frei wählbaren Zeitraum ein Mandat übertragen. Dies ermöglicht dem Steuerberater, das Meldewesen mit den Sozialversicherungsträgern im Namen des Unternehmens zu führen.
  • Barrierefreie Benutzeroberfläche
    Das Portal verfügt über eine barrierefreie Benutzeroberfläche, die in mehreren Sprachen bedienbar ist. Es hat ein neues, flexibles Design, das es Unternehmen ermöglicht, das Portal sowohl auf Stand-PCs als auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets zu nutzen. Das Design passt sich dabei automatisch an das jeweilige Gerät an.
  • Handlungsanleitungen
    Das Portal stellt Anleitungen und Videos bereit, die bei der Registrierung und Nutzung helfen. Es bietet klare Anweisungen dazu, wie Meldungen abgegeben und empfangen werden können, und enthält zudem einen Fragen- und Antwortkatalog.

Fazit zum SV-Meldeportal

Die Funktionen des SV-Meldeportals stehen bereits seit Anfang Oktober 2023 zur Verfügung. Unternehmen und Selbstständige, die sich noch nicht registriert haben, sollten dies bis zum Jahresende nachholen. Auf diese Weise wird ein reibungsloser elektronischer Datenaustausch im Meldeverfahren gewährleistet, bevor sv.net im Februar 2024 endgültig abgeschaltet wird. Zudem bringt eine frühzeitige Registrierung Vergünstigungen bei den Nutzungsgebühren mit sich.

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: Schritt für Schritt zur fehlerfreien Payroll
HR & Payroll

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: Schritt für Schritt zur fehlerfreien Payroll

Jeden Monat aufs Neue steht Arbeitgebern die Lohnabrechnung für ihre Beschäftigten ins Haus. Dabei müssen sie eine Vielzahl von Pflichten erfüllen, um die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern zu gewährleisten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die erforderlichen Schritte im Rahmen des Monatswechsels in der Lohnabrechnung.

5 Min. Lesezeit

Die Lohnabrechnung zählt zu den wichtigsten Aufgaben von Arbeitgebern. Schließlich geht es darum, den Mitarbeitern pünktlich ihr Entgelt auszuzahlen und so den Betriebsfrieden zu bewahren. Da ist es gut, zu wissen, wie man den Monatswechsel in der Lohnabrechnung schrittweise bis zur fehlerfreien Payroll durchführt.

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: die wichtigsten Arbeitgeberpflichten

Ziel der Entgeltabrechnung ist, die auszuzahlenden Löhne korrekt zu berechnen sowie die erforderlichen Abgaben rechtzeitig und richtig durchzuführen. Damit dies gewährleistet ist, erlegt der Gesetzgeber Arbeitgebern zahlreiche Pflichten auf:

  • Ausstellung einer schriftlichen Lohnabrechnung (§ 108 GewO)
  • pünktliche Einreichung der Beitragsnachweise bei den Sozialversicherungsträgern und Abführung der Beiträge
  • Anmeldung und Abführung der Lohnsteuern beim Finanzamt, unter Berücksichtigung der Lohnsteuermerkmale (ElStAM) der Arbeitnehmer

Arbeitgeber können theoretisch darauf verzichten, dem Arbeitnehmer monatlich erneut einen Lohnzettel auszuhändigen, wenn von der Berechnung des Vormonats nicht abgewichen wird. Die meisten Arbeitgeber erstellen dennoch bei jedem Monatswechsel eine neue Lohnabrechnung.

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Entgeltabrechnung erstellen: Die Schritte beim Monatswechsel in der Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung ist eine komplexe Aufgabe, die aus einer Vielzahl einzelner Schritte besteht.

Lohnabrechnung erstellen: Berechnung von Brutto- und Nettolohn

Zunächst berechnen Sie für jeden Mitarbeiter den Bruttolohn. Er setzt sich meist aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Grundlohn
  • geldwerte Vorteile/Sachbezüge (z. B. Dienstwagenregelung)
  • vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
  • Zuschläge und Zulagen (z. B. Gefahrenzulagen, Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit)
  • leistungsbezogene Bonuszahlungen (z. B. Provisionen, Prämien)
  • pauschal versteuerte Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge

Deshalb kann es sein, dass das Bruttoentgelt in der Gehaltsabrechnung bei jedem Monatswechsel variiert. Um nun das Nettoentgelt zu berechnen, sind vom Gesamtbrutto die anfallende Lohnsteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sowie der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen abzuziehen.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Regelfall nach dem solidarischen Prinzip jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung, den nur der Arbeitnehmer zahlt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen der Mitarbeiter wie Lohnsteuerklasse oder Kinderfreibeträge.

Abweichungen von dieser Vorgehensweise können bei besonderen Umständen auftreten. Liegt etwa eine geringfügige Beschäftigung vor, zahlt der Arbeitnehmer selbst keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber hingegen führt einen pauschalen Beitrag an die Knappschaft-Bahn-See ab, der etwa 31 Prozent des Lohns ausmacht.

Noch deutlich mehr Besonderheiten bringt die Baulohnabrechnung mit sich. Hier gibt es beispielsweise durch Sommer- und Winterarbeitszeit Unterschiede beim monatlichen Brutto. Zudem müssen die Arbeitgeber Beiträge an die verpflichtenden Sozialkassen der Bauwirtschaft abführen.

Meldewesen im Rahmen des Monatswechsels bei der Lohnabrechnung

Sobald die Löhne für alle Mitarbeiter berechnet wurden, müssen die entsprechenden Beträge an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt gemeldet werden.

  • Beitragsnachweise: Spätestens bis zum fünftletzten Bankarbeitstag eines Monats müssen die Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Fällig sind die Beiträge zwei Tage später.
  • Lohnsteueranmeldung: Die Lohnsteueranmeldung müssen Sie je nach Höhe der abzuführenden Lohnsteuer entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich jeweils am 10. Tag nach dem betreffenden Zeitraum beim Finanzamt einreichen. Für die Zahlung gilt dieselbe Frist, wobei es eine Schonfrist von drei Tagen gibt.

All diese Meldungen müssen auf elektronischem Weg eingereicht werden. Hierfür wurden in den vergangenen Jahren entsprechende Verfahren geschaffen. Für die Anmeldung der Lohnsteuer können Sie die ELSTER-Schnittstelle verwenden, für Beitragsnachweise nutzen Sie das sogenannte DEÜV-Verfahren.

Inhalte und Aufbau einer Entgeltabrechnung

108 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) macht klare Angaben dazu, welche Pflichtangaben auf die Verdienstabrechnung gehören:

  • Angaben zum Abrechnungszeitraum
  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
  • Art und Höhe der Zuschläge und Zulagen
  • sonstige Vergütungen
  • Art und Höhe der Abzüge
  • Abschlagszahlungen und Vorschüsse

In der Praxis enthält der Lohnzettel jedoch noch viele weitere Informationen:

  • Allgemeine Angaben zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    Dazu gehören Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Mitarbeiters, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Abrechnungszeitraum. Ebenso werden häufig genannt das Geburtsdatum und die Lohnsteuermerkmale (z. B. Steuerklasse, Konfession, Kinderfreibeträge, Steueridentifikationsnummer) sowie die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers.
  • Aufbau des Entgelts
    Es wird detailliert aufgeschlüsselt, wie sich der ausgezahlte Lohn zusammensetzt. Dazu gehören:
    – Bruttolohn
    – Arbeitnehmeranteil zu den verschiedenen Sozialversicherungen
    – Höhe von Lohn- und Kirchensteuer sowie ggf. Solidaritätszuschlag
    – persönliche Abzüge
    – Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
    – vermögenswirksame Leistungen
    – angewendete Steuerfreibeträge
    – geldwerte Vorteile
    – Zuschläge und Zulagen
    – Nettolohn
    – Auszahlungsbetrag

Hilfe durch Lohnsoftware: Vereinfachung des Monatswechsels in der Lohnabrechnung

Größte Sorgfalt ist bei der Lohnabrechnung besonders wichtig. Entstandene Fehler müssen aufwendig durch Korrekturen und Rückrechnungen beseitigt werden. Schlimmer wiegt jedoch, dass schlampige Arbeit auch rechtliche Auswirkungen haben kann. Bei einer lediglich verspäteten Abgabe werden die Beiträge geschätzt. Werden Meldungen jedoch ganz unterlassen oder Beiträge nicht abgeführt, kann dies sogar strafrechtlich relevant sein. Im schlimmsten Fall kommt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf den Arbeitgeber zu.

Entsprechend wichtig ist es, den Monatswechsel in der Lohnabrechnung strukturiert anzugehen und Fehler zu vermeiden. Je höher der Anteil an manuellen Arbeiten und Berechnungen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlern in den Lohnabrechnungen. Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnung deshalb aber nicht unbedingt an einen Steuerberater auslagern. Denn mit einer guten und aktuellen Lohnsoftware können sie diese auch problemlos selbst durchführen.

Die gute Nachricht: Möchten Arbeitgeber den Monatswechsel in der Lohnabrechnung effizient gestalten, benötigen sie hierfür lediglich eine aktuelle, GKV-zertifizierte Lohnabrechnungssoftware. Mit einem solchen Abrechnungsprogramm erledigen auch kleine und mittlere Unternehmen die Aufgaben im Rahmen der Lohnbuchhaltung zu überschaubaren Kosten selbst:

  • Verwaltung der Mitarbeiterstammdaten
  • weitgehend automatisierte Erstellung der Lohnabrechnung
  • elektronischer Versand der Lohnsteueranmeldungen und der Beitragsnachweise
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs anhand hinterlegter Bankverbindungen
  • Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Mit einer modernen Lohnbuchhaltungssoftware können Arbeitgeber somit den Aufwand für den Monatswechsel in der Lohnabrechnung deutlich senken und gleichzeitig die Fehleranfälligkeit reduzieren. Zudem haben sie – im Unterschied zu einer ausgelagerten Lohnabrechnung – alle Personaldaten jederzeit im Zugriff.