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Lohnabrechnung

Rechtssicher abrechnen: Fristen, Neuregelungen und Praxiswissen für die Lohnbuchhaltung im Mittelstand.

eAU: Neue Rückmeldegründe ab 2025 – das müssen Arbeitgeber wissen
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eAU: Neue Rückmeldegründe ab 2025 – das müssen Arbeitgeber wissen

Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Kraft. Statt bisher vier Rückmeldegründen werden künftig neun mögliche Rückmeldungen der Krankenkassen an Arbeitgeber verwendet. Diese Erweiterung soll mehr Klarheit schaffen und die Kommunikation zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern verbessern. Hier erfahren Sie, welche neuen Rückmeldegründe eingeführt wurden und was diese Änderungen für Bauunternehmen bedeuten.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Was ist die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den klassischen „gelben Zettel“ ersetzt. Arbeitgeber rufen die AU-Daten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeitenden direkt bei den Krankenkassen ab. Mit den neuen Regelungen zum 1. Januar 2025 wird dieses Verfahren erweitert und präzisiert, um mögliche Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.

Neue Rückmeldegründe ab Januar 2025

Die folgenden Punkte ergänzen die bisherigen vier Rückmeldegründe und sorgen für mehr Transparenz:

  • Übermittlung der Zeiten in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen: Arbeitgeber erhalten den Hinweis auf Vorsorge- oder Rehazeiten, jedoch keine Details zur Aufenthaltsdauer.
  • Teilstationäre Krankenhausaufenthalte: Nur der Meldegrund wird übermittelt, weitere Details bleiben vertraulich.
  • Korrektur von fehlerhaften Angaben: Bei falschen Angaben wird „In Prüfung“ gemeldet. Nach maximal 28 Tagen übermittelt die Krankenkasse die korrigierten Daten automatisch.
  • Privatärztliche oder ausländische AU-Nachweise: Diese können nicht per eAU übermittelt werden.
  • Krankenkassenwechsel während einer AU: Arbeitgeber erhalten die Rückmeldung „Weiterleitungsverfahren“, wenn die neue Krankenkasse die Daten nicht vorliegen hat.

Übersicht aller neun Rückmeldegründe

Ab dem 01.01.2025 können Krankenkassen diese neun Rückmeldungen an Arbeitgeber übermitteln:

1 = Krankenkasse nicht zuständig

2 = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

3 = vollstationäre Krankenhausbehandlung

4 = Nachweis liegt nicht vor

5 = Reha/Vorsorge

6 = Teilstationäre Krankenhausbehandlung

7 = In Prüfung

8 = Anderer AU-Nachweis

9 = Weiterleitungsverfahren nach § 304 SGB V (Weiterleitung bei Kassenwechsel)

Bedeutung für Bauunternehmen und Arbeitgeber

Für Arbeitgeber, besonders im Bauwesen, bedeuten diese Änderungen eine höhere Transparenz und mehr Verlässlichkeit bei der Bearbeitung von Krankmeldungen. Sie erleichtern die Planung von Personalressourcen, minimieren Missverständnisse und helfen, rechtliche Vorgaben einzuhalten. Wichtig ist, interne Prozesse und verwendete Software auf die neuen Rückmeldegründe vorzubereiten.

Fazit

Mit der Erweiterung auf neun Rückmeldegründe wird die eAU ab 2025 präziser und transparenter. Arbeitgeber können Krankmeldungen besser nachvollziehen und erhalten klare Informationen, ohne unnötige Details zur Behandlung zu erfahren. Bauunternehmen sollten prüfen, ob ihre Systeme und Abläufe rechtzeitig an die neuen Vorgaben angepasst werden, um reibungslose Prozesse sicherzustellen.

Die Zukunft der Payroll: Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung
HR & Payroll

Die Zukunft der Payroll: Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung

In diesem Artikel schauen wir uns die automatisierte Lohnbuchhaltung an.

5 Min. Lesezeit

80% der Firmen wollen ihre Lohnbuchhaltung automatisieren. Sie nutzen künstliche Intelligenz (KI) für genaue und kostengünstige Lohnabrechnung. Automatisierungen in der Entgeltabrechnung machen die Prozesse effizienter, schneller und präziser. Automatisierung und KI verändern die Lohnbuchhaltung in Unternehmen.

In diesem Artikel schauen wir uns die automatisierte Lohnbuchhaltung an. Die Entgeltabrechnung wird durch den Einsatz von KI und Automatisierungen erheblich verbessert. Wir sehen, wie Unternehmen von diesen Technologien profitieren. Wir erklären, wie KI die Zukunft der Payroll beeinflusst.

Wir zeigen dir, wie du dein Unternehmen digital transformierst. So kannst du von moderner Lohnbuchhaltung profitieren.

Zusammenfassung:

  • Automatisierung und KI steigern die Effizienz der Lohnbuchhaltung und reduzieren manuelle Fehler
  • Unternehmen können durch den Einsatz moderner Technologien Kosten einsparen und die Compliance verbessern
  • Die Zukunft der Payroll erfordert eine schrittweise Anpassung der Prozesse und Schulung der Mitarbeiter
  • Datenschutz und Sicherheit spielen bei der Implementierung eine entscheidende Rolle
  • Die Automatisierung bietet Chancen für Unternehmen, sich auf strategische Aufgaben zu konzentrieren und den Mehrwert der Lohnbuchhaltung zu steigern

Herausforderungen der traditionellen Lohnbuchhaltung

Die traditionelle Lohnbuchhaltung bringt viele Herausforderungen mit sich. Diese Herausforderungen erschweren den Arbeitsalltag von HR- und Finanzfachleuten. Drei Bereiche sind besonders schwer: zeitaufwändige manuelle Prozesse, Fehler bei der Datenerfassung und die Komplexität der gesetzlichen Anforderungen.

Zeitaufwändige manuelle Prozesse

Ein großes Problem ist die Zeit, die manuelle Tätigkeiten brauchen. Mitarbeiter müssen viel Zeit für die Erfassung von Daten, die Berechnung von Gehältern und die Erstellung von Gehaltsabrechnungen sowie das Erstellen von Gehaltslisten aufwenden. Ohne Automatisierung verbringen sie oft Stunden mit diesen Aufgaben. Das führt zu Ineffizienz und hohen Kosten.

Fehleranfälligkeit bei der Datenerfassung

Manuelle Dateneingabe ist fehleranfällig. Kleine Fehler bei der Erfassung von Daten können große Probleme verursachen. Falsche Lohnabrechnungen und ungenaue Löhne machen Mitarbeiter unzufrieden und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Gehaltsabrechnungssystem kann helfen, diese Fehler zu vermeiden.

Komplexität der gesetzlichen Anforderungen

Die Lohnbuchhaltung muss viele Gesetze und Vorschriften beachten. Dazu gehören:

  • Korrekte Berechnung von Steuern und Sozialabgaben
  • Einhaltung von Mindestlohnbestimmungen
  • Berücksichtigung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Fristgerechte Meldungen an Behörden und Krankenkassen

Die vielen Anforderungen stellen eine große Herausforderung dar. Fehler können zu Strafen führen. Durch Automatisierung und intelligente Systeme lässt sich die Einhaltung der Gesetze erleichtern.

Herausforderung Folgen Lösung
Zeitaufwändige manuelle Prozesse Ineffizienz, hohe Personalkosten Payroll automatisieren
Fehleranfälligkeit bei der Datenerfassung Falsche Lohnabrechnungen, unzufriedene Mitarbeiter Gehaltsabrechnungssystem einführen
Komplexität der gesetzlichen Anforderungen Bußgelder, Strafen Automatisierte Lohnbuchhaltung

Vorteile der Automatisierung in der Lohnbuchhaltung

Die Automatisierung der Lohnbuchhaltung bringt viele Vorteile für Unternehmen. Sie hilft, Prozesse zu verbessern und die Effizienz zu steigern. Moderne Technologien machen manuelle Arbeit einfacher und die Berechnungen genauer.

Effizienzsteigerung durch automatisierte Prozesse

Automatisierte Systeme erleichtern die Lohnabrechnung. Sie machen Routineaufgaben wie die Erfassung von Arbeitszeiten einfacher. So sparen Personalabteilungen Zeit und können sich auf wichtige Aufgaben konzentrieren, wie die Erstellung von Auswertungen für den HR-Bereich.

Verringerung von Fehlern und Inkonsistenzen

Menschliche Fehler bei der manuellen Arbeit können Probleme verursachen. Automatisierte Systeme verringern diese Fehler durch standardisierte Prozesse. So wird die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt.

Verbesserung der Compliance und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Gesetze in der Lohnbuchhaltung ändern sich oft und der Lohn und Gehaltsabrechnung. Automatisierte Systeme helfen, diese Gesetze zu befolgen. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen Risiken vermeiden und die Gesetze einhalten.

Automatisierung in der Lohnbuchhaltung verbessert die Prozesse und senkt Kosten. Sie macht die Lohnabrechnungen zuverlässiger und genauer.

Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Lohnbuchhaltung

Künstliche Intelligenz (KI) bringt große Veränderungen in die Lohnbuchhaltung. Sie macht Prozesse effizienter und verbessert die Qualität der gehaltsabrechnung. Unternehmen können so ihre personalkosten senken.

KI-Systeme erkennen Muster in großen Datenmengen. Sie helfen, wertvolle Erkenntnisse für die mitarbeitervergütung zu gewinnen. So können Unternehmen zukünftige Lohnkosten besser planen und sparen.

KI unterstützt auch bei der korrekten Berechnung von lohnsteuer und anderen Abgaben. Das spart Zeit und verringert Fehler.

"Der Einsatz von KI in der Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, schneller und präziser zu arbeiten. Dadurch können wir unsere Ressourcen effizienter nutzen und uns auf strategische Aufgaben konzentrieren." - Maria Müller, HR-Leiterin eines österreichischen Unternehmens

KI-Systeme automatisieren Routineaufgaben. Sie verbinden sich mit anderen HR-Systemen, um Daten zu übertragen und zu verarbeiten. Das reduziert manuelle Eingaben und Fehler.

Die folgende Tabelle zeigt, wie KI in der Lohnbuchhaltung hilft:

Bereich KI-Anwendung Nutzen
Datenerfassung Automatische Extraktion von Lohndaten aus Dokumenten Zeitersparnis, Fehlerreduzierung
Lohnberechnung Automatisierte Berechnung von Löhnen und Abgaben Erhöhte Genauigkeit, Compliance-Sicherheit
Analyse und Prognose Erkennung von Mustern und Trends in Lohndaten Bessere Entscheidungsgrundlage, Kostenkontrolle

Payroll

Payroll ist ein wichtiger Teil der Personalverwaltung. Er umfasst alle Schritte bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Eine korrekte Lohnbuchhaltung ist für die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die Einhaltung der Gesetze sehr wichtig und die Nutzung moderner Payroll Lösungen. Suiteify bietet beispielsweise ein ausgezeichnetes Lohnbuchhaltungsprogramm für Unternehmen an, die sich nicht mit langweiligem Papierkram auseinandersetzen wollen.

Definition und Bedeutung von Payroll

Payroll bezieht sich auf den Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Er beginnt mit der Erfassung der Arbeitszeiten und endet mit der Überweisung des Nettolohns. Es müssen verschiedene Lohnarten und gesetzliche Abzüge berücksichtigt werden.

So wird sichergestellt, dass Mitarbeiter pünktlich und korrekt bezahlt werden. Dies hilft auch, Arbeitgeberkosten im Blick zu behalten. Ein Payroll Manager spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Aktuelle Trends und Entwicklungen in der Payroll-Branche

Die Digitalisierung hat die Payroll-Branche verändert. Sie bietet Unternehmen neue Wege, ihre Lohnbuchhaltung zu verbessern. Cloud-basierte Lösungen und moderne Payroll Software ermöglichen es, Payroll-Daten überall zu erreichen.

Dies erleichtert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen. Automatisierte Zeiterfassung und Integration mit HR-Systemen reduzieren Fehler. Künstliche Intelligenz unterstützt bei der Überprüfung von Abrechnungen. Die Zukunft der Payroll liegt in der nahtlosen Integration von Technologie und Expertise, um Unternehmen einen echten Mehrwert zu bieten. Ein Trend ist die Nutzung von Employee Self-Service Portalen. Mitarbeiter können dort ihre Daten pflegen und Abrechnungen abrufen. Dies entlastet die Personalabteilung und fördert Transparenz.

Trend Vorteile
Cloud-Lösungen Ortsunabhängiger Zugriff, verbesserte Zusammenarbeit
Automatisierte Zeiterfassung Reduzierung manueller Eingaben, Minimierung von Fehlern
Integration mit HR-Systemen Nahtloser Datenfluss, effizientere Prozesse
Employee Self-Service Portale Entlastung der Personalabteilung, verbesserte Mitarbeitererfahrung

Auswirkungen der Automatisierung auf die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung

Automatisierte Systeme in der Lohnbuchhaltung bringen viele Vorteile. Sie erhöhen die Effizienz und senken die Kosten. Doch sie verändern auch die Arbeit der Mitarbeiter stark.

Die Aufgaben und Anforderungen an das Personal ändern sich. Automatisierung in Bereichen wie Personalverwaltung und Lohnauswertung verlangt neue Fähigkeiten.

Veränderung der Aufgaben und Anforderungen an das Personal

Automatisierte Systeme übernehmen manuelle Aufgaben. So werden die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung anders beschäftigt. Sie müssen sich auf strategische und analytische Aufgaben konzentrieren. Ein Payroll Specialist wie Suiteify übernimmt hier wichtige Funktionen - weitere Informattionen: Lohnbuchhaltung Outsourcing.

Dazu gehören zum Beispiel die Überwachung von Prozessen und die Analyse von Daten. Sie unterstützen auch Führungskräfte bei Entscheidungen.

Notwendigkeit von Weiterbildung und Umschulung

Mitarbeiter müssen sich weiterbilden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Sie brauchen neue Fähigkeiten, um erfolgreich zu sein. Payroll Specialists müssen sich kontinuierlich weiterbilden.

Es geht um Technologiekenntnisse, Prozessoptimierung und Kommunikation. Auch das Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen ist wichtig.

Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern Weiterbildungsmöglichkeiten bieten. So bleiben sie fit für die Zukunft und tragen zum Erfolg des Unternehmens bei.

Integration von Automatisierung und KI in bestehende Lohnabrechnungssysteme

Die Digitalisierung der Lohnabrechnung erfordert eine sorgfältige Integration von Automatisierung und künstlicher Intelligenz in bestehende Systeme. Dieser Prozess bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Unternehmen, die diese Technologien erfolgreich implementieren, können von einer höheren Effizienz, Genauigkeit und Kosteneinsparung profitieren.

Herausforderungen bei der Implementierung neuer Technologien

Die Einführung neuer Technologien in der Lohnabrechnung ist oft mit Herausforderungen verbunden. Dazu gehören:

  • Kompatibilität mit bestehenden Systemen und Prozessen
  • Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Datenschutz und Sicherheitsbedenken
  • Ein wichtiger Unterschied zwischen Automatisierung und KI ist, dass KI zukünftige Ereignisse vorhersagen kann, während Automatisierung bestehende Prozesse effizienter gestaltet.
  • Hohe Anfangsinvestitionen

Unternehmen müssen diese Herausforderungen sorgfältig abwägen und entsprechende Lösungen finden, um eine reibungslose Integration zu gewährleisten.

Schrittweise Einführung und Anpassung der Prozesse

Um die Herausforderungen zu meistern, empfiehlt sich eine schrittweise Einführung von Automatisierung und KI in der Lohnabrechnung. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, sich an die neuen Technologien anzupassen und eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Ein stufenweiser Implementierungsplan könnte wie folgt aussehen:

  1. Analyse der bestehenden Prozesse und Identifizierung von Optimierungspotenzial
  2. Auswahl geeigneter Technologien und Anbieter
  3. Pilotprojekt in einer Abteilung oder für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern
  4. Evaluierung der Ergebnisse und Anpassung der Prozesse
  5. Schrittweise Ausweitung auf weitere Abteilungen oder Mitarbeitergruppen

Durch die schrittweise Einführung können Unternehmen sicherstellen, dass die Automatisierung und KI nahtlos in die bestehenden Systeme integriert werden und die Berechnung von Bruttogehalt, Nettogehalt und Arbeitgeberbeiträgen korrekt erfolgt.

Datenschutz und Sicherheit in der automatisierten Lohnbuchhaltung

Der Schutz sensibler Daten ist sehr wichtig. Besonders bei der Lohnabrechnung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Daten der Mitarbeiter geschützt sind.

Eine moderne Lohnabrechnungssoftware muss starke Sicherheitsmaßnahmen haben. Dazu zählen:

  • Verschlüsselung der Daten während der Übertragung und Speicherung
  • Mehrstufige Authentifizierung für den Zugriff auf das System
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits und Updates
  • Strikte Zugriffskontrolle und Berechtigungsmanagement

Es ist auch wichtig, Mitarbeiter in der Handhabung sensibler Daten zu schulen. Klare Richtlinien und Schulungen helfen dabei, dass alle die Bedeutung des Datenschutzes verstehen.

Ein weiterer Punkt ist die Einhaltung von Gesetzen, wie der DSGVO. Eine automatisierte Lohnbuchhaltung muss alle Vorschriften beachten. So vermeidet man Bußgelder und Schäden für die Reputation. Es ist auch wichtig, offen mit den Mitarbeitern über die Verarbeitung ihrer Daten zu kommunizieren.

Der Schutz der Mitarbeiterdaten hat für uns oberste Priorität. Durch den Einsatz modernster Technologien und klar definierter Prozesse stellen wir sicher, dass alle Informationen jederzeit sicher und vertraulich behandelt werden.

Eine gut geplante Datenschutz- und Sicherheitsstrategie ist wichtig. Sie hilft, das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Unternehmen, die in diesem Bereich investieren, können Risiken minimieren und attraktiver für Mitarbeiter werden.

Kostenersparnisse durch Automatisierung und KI

Automatisierung und künstliche Intelligenz in der Lohnbuchhaltung sparen Unternehmen viel Geld. Moderne Technologien senken die Personalkosten. Sie helfen auch, Bußgelder zu vermeiden.

Reduzierung von Personalkosten

Personalkostenmanagement zielt darauf ab, die Kosten für Arbeitgeber zu senken. Automatisierung in der Lohnbuchhaltung hilft dabei, den Personalaufwand zu verringern. Intelligente Systeme übernehmen manuelle Aufgaben, wie die Erfassung von Mitarbeiterdaten.

Dadurch können Mitarbeiter sich auf wichtige Aufgaben konzentrieren. Eine Studie zeigt, dass Unternehmen durch Automatisierung in der Lohnbuchhaltung bis zu 20% ihrer Personalkosten sparen können.

Vermeidung von Bußgeldern und Strafen durch verbesserte Compliance

Bußgelder und Strafen sind ein großer Kostenfaktor in der Lohnbuchhaltung. Einhaltung der Gesetze ist für Unternehmen sehr wichtig. Automatisierte Systeme und KI verbessern die Compliance.

Sie stellen sicher, dass alle Vorschriften beachtet werden. Intelligente Lohnabrechnungssysteme minimieren Fehler bei der Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. So erhalten Mitarbeiter den richtigen Nettolohn und Arbeitgeber bleiben rechtlich in Ordnung.

Zukunftsaussichten und Potenziale der automatisierten Lohnbuchhaltung

Die Zukunft der Lohnbuchhaltung sieht automatisiert und künstlich intelligent aus. Diese Technologien entwickeln sich schnell. Sie bieten Unternehmen neue Wege, ihre Lohnabrechnung zu verbessern.

Weiterentwicklung der Technologien und Möglichkeiten

Intelligente Systeme übernehmen immer komplexere Aufgaben in der Lohnbuchhaltung. Sie berechnen Lohnsteuern automatisch und verwalten Lohnkonten. So wird der Nettolohn genau ermittelt.

Diese Technologien integrieren sich gut mit HR- und Finanzprozessen. Das führt zu einer umfassenden Optimierung.

Chancen für Unternehmen und Mitarbeiter

Unternehmen profitieren von automatisierter Lohnbuchhaltung. Sie sparen Zeit und Kosten. Fehler und Verstöße werden seltener.

Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung haben neue Chancen. Sie können sich auf strategische Aufgaben konzentrieren. Weiterbildung ermöglicht es ihnen, sich auf die Zukunft vorzubereiten.

Vorteile für Unternehmen Vorteile für Mitarbeiter
Effizienzsteigerung Fokus auf strategische Aufgaben
Kosteneinsparungen Weiterbildungsmöglichkeiten
Verbesserung der Compliance Neue Karrierechancen

Die Zukunft der Lohnbuchhaltung ist spannend. Unternehmen, die frühzeitig in Technologien investieren, bleiben wettbewerbsfähig. Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung haben neue Entwicklungschancen.

Erfahrungen und Best Practices von Unternehmen

Viele Firmen nutzen jetzt Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung. Sie wollen Prozesse verbessern und Lohnnebenkosten senken. Wir haben tolle Beispiele gesammelt, die Ihnen helfen können.

Ein österreichisches Produktionsunternehmen hat seine Personalverwaltung mit einer Lohnabrechnungssoftware komplett umgestaltet. Der HR-Leiter sagt:

Seit der Einführung der Software sparen wir viel Zeit und Ressourcen. Wir sind sicher, dass wir alle Gesetze einhalten. Die automatisierten Prozesse haben unsere Effizienz stark verbessert.

Ein großes Handelsunternehmen nutzt KI in der Lohnbuchhaltung. Es analysiert Mitarbeiterdaten und -verhalten. So erkennt es Probleme früh und löst sie.

Experten raten, neue Technologien schrittweise einzuführen. So wird die Integration reibungsloser. Wichtige Punkte sind:

  • Schulung der Mitarbeiter für die neuen Tools
  • Anpassung der Prozesse an die Software
  • Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Abläufe

Mit der richtigen Vorgehensweise können Firmen die Vorteile von Automatisierung und KI voll nutzen. So bleiben sie wettbewerbsfähig.

Fazit

Die Zukunft der Payroll liegt in der Automatisierung und Künstlichen Intelligenz. Unternehmen profitieren von mehr Effizienz und Genauigkeit. KI hilft, komplexe Prozesse zu optimieren und wertvolle Einblicke zu gewinnen.

Die Einführung von Automatisierung und KI ist ein schrittweiser Prozess. Unternehmen müssen ihre Systeme analysieren und Mitarbeiter schulen. Datenschutz und Sicherheit sind dabei sehr wichtig.

Die Zukunft der Payroll bietet große Chancen für Unternehmen. Sie können ihre Prozesse verbessern und Kosten senken. Wer frühzeitig adoptiert, bleibt wettbewerbsfähig. Es ist Zeit, die Möglichkeiten von automatisierter und KI-gestützter Lohnbuchhaltung zu nutzen.

Du möchtest deine Lohnbuchhaltung auslagern? Schick uns eine unverbindliche Anfrage.

FAQ

Wie kann Automatisierung die Effizienz in der Lohnbuchhaltung steigern?

Automatisierung macht die Lohnbuchhaltung effizienter. Sie reduziert manuelle Arbeit und Fehler. So werden die Einhaltung von Gesetzen und die Prozesse verbessert.

Durch automatisierte Systeme werden Aufgaben wie die Erfassung von Arbeitszeit und die Berechnung von Löhnen schneller und besser erledigt.

Welche Vorteile bietet der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Lohnbuchhaltung?

Künstliche Intelligenz erkennt Muster und unterstützt Entscheidungen. Sie analysiert große Datenmengen, um Risiken zu erkennen und Prognosen zu erstellen.

Dadurch wird die Personalplanung effizienter und die Einhaltung von Gesetzen verbessert.

Wie wirkt sich die Automatisierung auf die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung aus?

Automatisierung verändert die Arbeit der Mitarbeiter. Manuelle Tätigkeiten werden weniger, analytische Aufgaben mehr.

Mitarbeiter müssen sich durch Weiterbildung auf die neuen Technologien einstellen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Implementierung von Automatisierung und KI in bestehende Lohnabrechnungssysteme?

Die Integration neuer Technologien in bestehende Systeme ist komplex. Eine sorgfältige Planung ist nötig.

Es ist wichtig, dass die neuen Lösungen gut mit den alten Prozessen und Daten arbeiten. Eine schrittweise Einführung und Zusammenarbeit zwischen Abteilungen sind entscheidend.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass Datenschutz und Sicherheit in der automatisierten Lohnbuchhaltung gewährleistet sind?

Unternehmen müssen hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehört die Verschlüsselung sensibler Daten und die Einrichtung von Zugriffskontrollen.

Regelmäßige Überprüfungen der Systeme auf Schwachstellen sind auch wichtig. Mitarbeiter müssen im Umgang mit den neuen Technologien geschult werden.

Welche Kostenersparnisse können durch den Einsatz von Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung erzielt werden?

Automatisierung und KI senken die Personalkosten in der Lohnbuchhaltung. Manuelle Tätigkeiten werden weniger, Prozesse effizienter.

Die Einhaltung von Gesetzen wird verbessert, was teure Bußgelder vermeidet. So können Unternehmen durch den Einsatz dieser Technologien viel sparen.

Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben
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Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben

Der Jahreswechsel bedeutet für die Personalabteilung jedes Jahr zusätzliche Arbeit in der Lohnabrechnung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Aufgaben, die bis wann erledigt sein müssen.

5 Min. Lesezeit

Nach den Weihnachtsfeiertagen wird es in der Personalabteilung oft hektisch, denn der Jahreswechsel steht für die Lohnabrechnung vor der Tür. Arbeitgeber müssen bis zu den festgelegten Stichtagen zahlreiche Aufgaben erledigen. Der folgende Fahrplan führt Sie Schritt für Schritt durch den Jahreswechsel in der Lohnabrechnung und hilft Ihnen, nichts zu vergessen.

Jahreswechselarbeiten rund um die Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung sind viele Aufgaben zu bewältigen:

Jahresmeldung an die Sozialversicherung
Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Sie verpflichtet, Jahresmeldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu erstellen. Diese sind über das SV-Meldeportal oder über eine DEÜV-Schnittstelle in Ihrer Lohnsoftware an die Annahmestellen der Krankenkassen zu übermitteln. Eine Kopie dieser Jahresmeldung erhalten Ihre Beschäftigten in der Regel mit der ersten Entgeltabrechnung im neuen Jahr.

Frist: bis zum 15. Februar 2025

Meldung von Ein- und Austritten
Wie schon während des laufenden Jahres müssen Sie aus- und eintretende Mitarbeiter erfassen, An- und Abmeldungen erstellen und an die Krankenkasse senden.

Frist: mit der ersten Entgeltabrechnung 2025, spätestens sechs Wochen nach Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Über-/Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze
Prüfen Sie, ob die Mitarbeitenden im Jahr 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) über- oder unterschritten haben. Bei Überschreiten der JAEG kann sich der Mitarbeiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern, sofern dies voraussichtlich auch 2025 der Fall sein wird. Bei Unterschreiten der JAEG wird er wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einer Änderung des Versicherungsverhältnisses müssen Sie der Krankenkasse zum Jahreswechsel eine Änderung des Beitragsgruppenschlüssels mitteilen. Lassen Sie sich die freiwillige Versicherung oder die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung vom Arbeitnehmer nachweisen.

Frist: mit der kommenden Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Ende des Jahres 2024

Umlagepflicht U1 prüfen
Unternehmen, die im Vorjahr bis zu 30 Vollzeitbeschäftigte hatten, sind nach § 3 Abs. 1 Aufwendungsausgleichsgesetz zur Teilnahme an der Umlage U1 verpflichtet. Liegt die Beschäftigtenzahl knapp unter dieser Grenze, empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung der Umlagepflicht.

Frist: bis Ende Januar 2025

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Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Unfallversicherung nicht vergessen!

Für die Unfallversicherung (UV) Ihrer Mitarbeiter sind zwei Jahresmeldungen erforderlich:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV): Erstellen Sie die UV-Jahresmeldung zur Unfallversicherung mit dem Grund 92 und übermitteln Sie diese an die Rentenversicherung.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII): Prüfen Sie vor der Erstellung des Lohnnachweises, ob alle Gefahrtarifstellen korrekt hinterlegt sind, die erfassten Arbeitsstunden stimmen und der Unfallversicherungsbeitrag korrekt ist. Nach der Prüfung erstellen Sie den Lohnnachweis und senden ihn an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Frist: bis zum 16. Februar 2025

Bei der Lohnsteuer alles richtigmachen

Im Bereich der Lohnsteuer sind verschiedene Aufgaben zu erledigen, wobei die Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sicherlich zu den umfangreichsten gehört:

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Nach § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung enthält verschiedene Daten zum Dienstverhältnis sowie detaillierte Angaben zu den abgeführten Beträgen wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn. Eine Kopie dieser Lohnsteuerbescheinigung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen, da er sie für seine Steuererklärung benötigt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die zum Stichtag 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser wird in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung durchgeführt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Prüfung des Anmeldezeitraums für die Lohnsteuer

Falls sich die Höhe der Lohnsteuer im vergangenen Jahr verändert hat, stellt das Finanzamt einen abweichenden Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer fest:

Anmeldezeitraum

Höhe der Lohnsteuer

Anmeldezeitraum

Monatlich

Höhe der Lohnsteuer

> 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Quartalsweise

Höhe der Lohnsteuer

1.080,01 Euro – 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Kalenderjährlich

Höhe der Lohnsteuer

< 1.080 Euro

Frist: vor der Januar-Entgeltabrechnung 2025

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel in der Lohnabrechnung

Nun haben Sie bereits einen großen Teil des Jahreswechsels bewältigt. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die vermeintlichen Kleinigkeiten nicht zu übersehen.

  • Resturlaub: Prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden noch Urlaubsansprüche aus dem vergangenen Jahr haben und informieren Sie sie darüber.
    Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und noch einmal vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten: Stimmen Sie die Lohn- und Gehaltskonten (z. B. Lohnsteuer, Verbindlichkeiten Sozialversicherung, vermögenswirksame Leistungen) ab und schließen Sie sie ab, bevor Sie in das neue Kalenderjahr wechseln.
    Frist: 31. Dezember
  • Schwerbehindertenabgabe: Erstellen Sie eine Meldung über die Erfüllung der Quote zur Beschäftigungsverpflichtung von Schwerbehinderten und führen Sie die Ausgleichsabgabe nach § 163 Abs. 2 SGB IX und § 160 Abs. 4 SGB IX an die Bundesagentur für Arbeit ab.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Künstlersozialabgabe: Haben Sie selbstständige Künstler und Publizisten beauftragt, melden Sie die gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Betriebliche Altersvorsorge: Gibt es in Ihrem Unternehmen Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionskassen, müssen Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung melden (§ 5 LStDV).
    Frist: Ende Februar des Folgejahres

Haben Sie alle Jahresmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen erstellt? Dann steht einem erfolgreichen Jahreswechsel in der Lohnabrechnung nichts mehr entgegen.

Lohnsoftware wechseln - so gelingt der Umstieg
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Lohnsoftware wechseln - so gelingt der Umstieg

Ein Wechsel der Lohnsoftware kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll oder sogar notwendig sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf zu achten ist, wenn Sie auf ein neues Programm für Ihre Lohnabrechnung umsteigen.

5 Min. Lesezeit

Schlecht erreichbare Hotline, fehlerhafte Abrechnungen aufgrund von Programmfehlern, verspätete Updates, eingestellte Weiterentwicklung: Wer als Anwender von Lohnabrechnungssoftware mit solchen Problemen zu kämpfen hat, denkt früher oder später über einen Programmwechsel nach. Viele Unternehmer befürchten beim Lohnsoftware wechseln einen hohen Umstellungsaufwand und Probleme bei der laufenden Abrechnung. Tatsächlich bringt ein Programmwechsel in der Lohnabrechnung eine Reihe von Aufgaben mit sich. Diese sind aber in der Regel schnell erledigt.

Unterjährig oder zum Jahresbeginn die Lohnsoftware wechseln?

Gleich zu Beginn stellt sich die Frage, wann der beste Zeitpunkt für einen Systemwechsel in der Lohnabrechnung ist. Es ist klar, dass Sie nicht in jeder Situation die Möglichkeit haben, den Zeitpunkt des Wechsels zu wählen. Wenn es aber möglich ist, ist ein Wechsel zum 1. Januar immer besser als ein Wechsel der Abrechnungssoftware während des Jahres. Der Grund dafür ist einfach: Zum Jahresende müssen Sie ohnehin alle Lohnkonten abschließen. Einem sauberen Start ins neue Abrechnungsjahr steht also nichts im Wege.

Bei einem unterjährigen Programmwechsel in der Lohnabrechnung besteht hingegen die Gefahr von Übertragungsfehlern bei der Übernahme von Vortragswerten. Zudem ist die Kontrolle der Werte erschwert, da ggf. die Werte aus zwei Systemen zur Datenprüfung herangezogen werden müssen.

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Datenübernahme aus dem alten Programm

Bei einem Wechsel der Lohnsoftware stellt die Übernahme der Daten aus dem bisherigen Abrechnungssystem eine der größten Herausforderungen dar. Dies betrifft zum einen die Mitarbeiterstammdaten wie Name, Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung, zum anderen die Lohn- und Abrechnungsdaten. In vielen Fällen können diese Daten grundsätzlich ausgelesen und importiert werden, sofern die bisherige Entgeltabrechnungssoftware diese z.B. im Excel-Format zur Verfügung stellt.

Kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich jedoch häufig dafür, die Daten manuell in die neue Lohnsoftware zu übertragen. Dies liegt zum einen daran, dass der Aufwand aufgrund der überschaubaren Mitarbeiterzahl vergleichsweise gering ist. Zum anderen ist auch bei einem automatisierten Datenimport eine manuelle Prüfung auf mögliche Inkonsistenzen notwendig. Vor allem bei der Übernahme von Daten für die laufende Abrechnung ist ein gewisser manueller Aufwand erforderlich. Insbesondere die bereits erwähnten Vortragswerte sollten genau überprüft werden.

Lohnsoftware wechseln – das ist ebenfalls zu beachten

An- und Abmeldung in der Sozialversicherung

Um die alte Lohnabrechnungssoftware abzuschließen, müssen alle Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung abgemeldet werden. Dazu erzeugen Sie eine Abmeldung mit dem Grund 36 „Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems“. Dabei werden Vortragswerte erzeugt, die nun je nach Softwarebasis manuell oder automatisiert in das neue Abrechnungsprogramm übertragen werden können.

Nach der Umstellung auf die neue Lohnsoftware werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut angemeldet, diesmal mit dem Grund 13 „Anmeldung aus sonstigen Gründen“.

Hinweis: Grundsätzlich sind bei einem Programmwechsel zum Jahresende keine Vortragswerte erforderlich. Wird jedoch mit dem Beitragsschätzverfahren der Krankenkassen gearbeitet, muss die Differenz zwischen tatsächlicher und voraussichtlicher Beitragsschuld als Vortragswert bei der Krankenkasse eingegeben werden.

UV-Jahresmeldungen bei der Berufsgenossenschaft

Die Jahresmeldung für die Unfallversicherung (UV) müssen Sie nur einmal pro Jahr einreichen, Stichtag ist der 16. Februar des Folgejahres. Wenn Sie per 1. Januar die Lohnsoftware wechseln, übernehmen Sie einfach die kumulierten Werte per 31. Dezember in das neue Programm. Bei einem unterjährigen Wechsel arbeiten Sie mit Vortragswerten, die in das neue Programm übernommen und in den Folgemonaten fortgeschrieben werden. Eine Neuanmeldung aufgrund des Systemwechsels ist nicht erforderlich.

Ummeldung in ELStAM

Auch ELStAM muss über den Umstieg auf die neue Lohnsoftware informiert werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ab-/Anmeldung: Sie können alle Mitarbeiter im alten System abmelden und in der neuen Lohnabrechnungssoftware wieder anmelden.
  • Ummeldung: Eleganter ist es, im neuen System für die Lohnabrechnung eine Ummeldung bei ELStAM vorzunehmen. Dadurch entfällt der Arbeitsschritt der Abmeldung im alten Programm, weil die Mitarbeiter im alten System automatisch abgemeldet werden.

Lohnsteuerbescheinigungen

Die Lohnsteuerbescheinigung wird in der Regel nur einmal jährlich erstellt. Durch die Übertragung der Vortragswerte in die neue Lohnabrechnungssoftware ist es möglich, auch im Jahr des Programmwechsels in der Lohnabrechnung nur eine Lohnsteuerbescheinigung auszudrucken. Alternativ können auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen ausgedruckt werden, eine für die mit der alten Software abgerechneten Zeiträume und eine für den Rest des Jahres.

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung
Branchen

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung

Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien im Dachdeckerhandwerk auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser bringt spürbare Lohnerhöhungen, höhere Ausbildungsvergütungen und eine Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Damit werden nicht nur die Beschäftigten gestärkt, sondern auch die Attraktivität des Dachdeckerhandwerks langfristig gefördert.

5 Min. Lesezeit

Lohnerhöhung für Dachdecker bis 2027

Innerhalb von drei Jahren steigen die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk um knapp 10 %:

  • Ab 1. Dezember 2024: + 3,8 %
  • Ab 1. Oktober 2025: + 2,7 %
  • Ab 1. Oktober 2026: + 3,4 %

Der neue Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2027. Diese Erhöhungen stärken nicht nur die Einkommen der Fachkräfte, sondern sollen auch den Beruf attraktiver machen und Fachkräfte binden.

Anpassung der Ausbildungsvergütungen

Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Dies soll jungen Menschen den Einstieg ins Dachdeckerhandwerk erleichtern und die Branche als Ausbildungsbetrieb attraktiver machen.  

ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

01.12.2024

950,00 €

1.100,00 €

1.370,00 €

01.10.2025

1.000,00 €

1.150,00 €

1.400,00 €

01.10.2026

1.050,00 €

1.200,00 €

1.460,00 €

Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen

Ein zentraler Punkt ist die Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Ab 2025 wird dieses im Westen um acht Stunden und im Osten um 18 Stunden angehoben. Damit beträgt das 13. Monatseinkommen künftig bundesweit 89 Stunden des durchschnittlichen Bruttostundenlohns. Diese Anpassung schließt die Lücke zwischen Ost- und West-Beschäftigten und verbessert die Attraktivität der Branche insgesamt.

Fazit

Der neue Tarifabschluss bringt klare Vorteile für Beschäftigte und Auszubildende im Dachdeckerhandwerk. Die gestaffelten Lohnerhöhungen, die steigenden Ausbildungsvergütungen und die Angleichung des 13. Monatseinkommens sind wichtige Schritte, um die Branche zukunftsfähig zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Winter & Baulohn: Saison-Kurzarbeit meistern mit Outsourcing
HR & Payroll

Winter & Baulohn: Saison-Kurzarbeit meistern mit Outsourcing

Die kalte Jahreszeit stellt Baubetriebe jedes Jahr vor große Herausforderungen. Sinkende Nachfrage, wetterbedingte Einschränkungen und Saison-Kurzarbeit führen nicht nur zu organisatorischen Hürden, sondern machen auch die Lohnabrechnung deutlich komplexer. Fehler in dieser Phase können schwerwiegende Folgen haben – von Nachzahlungen bis zu Sanktionen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es jetzt besonders ankommt und warum das Outsourcing der Baulohnabrechnung im Winter eine sinnvolle Lösung sein kann.

5 Min. Lesezeit

Saison-Kurzarbeit: Flexible Lösung mit Tücken

Saison-Kurzarbeit hilft Bauunternehmen, wertvolle Fachkräfte während der Wintermonate zu halten und Entlassungen zu vermeiden. Doch diese Entlastung hat ihren Preis: Die Anforderungen an die Lohnabrechnung steigen deutlich. Zuschüsse, Urlaubsansprüche und unterschiedliche Tarife müssen korrekt erfasst und fristgerecht verarbeitet werden.

Die größten Herausforderungen in der Lohnabrechnung

  • Komplexität der Abrechnung: Kurzarbeitergeld erfordert mehrfache Prüfungen und exakte Berechnungen.
  • Tarifänderungen: Änderungen während der Wintersaison müssen zeitnah umgesetzt werden.
  • Meldungen und Anträge: Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und Sozialversicherungsträgern bindet Ressourcen.
  • Ständig wechselnde Regelungen: Nur aktuelles Wissen schützt vor teuren Fehlern.

Outsourcing der Baulohnabrechnung: Vorteile für den Winter

Das Auslagern der Lohnabrechnung entlastet interne Teams und reduziert Risiken:

  • Fachliche Expertise: Spezialisierte Dienstleister garantieren korrekte und fristgerechte Abrechnungen.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Interne Kapazitäten werden frei, Fehlerkosten sinken.
  • Minimierung von Fehlern: Standardisierte Prozesse und Qualitätskontrollen sorgen für hohe Genauigkeit.
  • Flexibilität: Schnelle Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben spart Aufwand.
  • Entlastung der Personalabteilung: Die Arbeitsbelastung sinkt, das Klima verbessert sich.
  • Transparenz und Sicherheit: Professionelle Anbieter gewährleisten sichere Datenverarbeitung und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.

Fazit

Der Winter bringt für Baubetriebe nicht nur witterungsbedingte Herausforderungen, sondern macht auch die Lohnabrechnung zur Belastungsprobe. Saison-Kurzarbeit erhöht den administrativen Aufwand erheblich. Mit dem Outsourcing der Baulohnabrechnung minimieren Bauunternehmen Risiken, sparen Ressourcen und sichern sich fachliche Unterstützung. Wer diese Lösung in Betracht zieht, kann sich mit einer Checkliste absichern, ob Outsourcing zum eigenen Betrieb passt.

GKV-Zertifikat: Warum Arbeitgeber auf ITSG-geprüfte Lohnsoftware setzen sollten
HR & Payroll

GKV-Zertifikat: Warum Arbeitgeber auf ITSG-geprüfte Lohnsoftware setzen sollten

Für den direkten elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern benötigen Entgeltabrechnungsprogramme und Zeitwirtschaftssoftware ein GKV-Zertifikat. Um dieses zu erhalten, muss die Software eine sogenannte Systemuntersuchung durch die ITSG erfolgreich absolvieren. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen und den Ablauf der Prüfung. Zudem erläutert er, warum das GKV-Zertifikat für Arbeitgeber wichtig ist.

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Viele Zertifikate sind „nice to have“ – das heißt, es ist zwar schön, sie zu haben, aber im Arbeitsalltag notwendig sind sie nicht. Beim GKV-Zertifikat sieht das anders aus. Um als Arbeitgeber elektronische Meldungen direkt an die Sozialversicherungsträger versenden zu können, benötigt die eingesetzte Entgeltabrechnungssoftware dieses Gütesiegel.  Andernfalls droht im Meldewesen ein erheblicher manueller Mehraufwand. Schauen wir uns genauer an, welche Anforderungen und welcher Nutzen mit dem GKV-Zertifikat verbunden sind.

Was ist ein GKV-Zertifikat?

Eines vorweggeschickt: Obwohl es ebenfalls von der ITSG, der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, erteilt wird, hat das GKV-Zertifikat nichts mit dem ITSG-Zertifikat zu tun, das Arbeitgeber für die Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen benötigen. Vielmehr handelt es sich um ein Gütesiegel der gesetzlichen Krankenversicherung für Entgeltabrechnungssoftware, Zeiterfassungssysteme und elektronische Ausfüllhilfen, die die gesetzlichen Anforderungen für die Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern erfüllen.

Das GKV-Zertifikat ist Voraussetzung dafür, dass Arbeitgeber mit ihrer Software elektronische Meldungen direkt bei den Sozialversicherungsträgern einreichen können. Bevor das Zertifikat erteilt wird, müssen die Softwareersteller der ITSG ihre Lösungen für umfangreiche Prüfungen zur Verfügung stellen. Das GKV-Zertifikat bescheinigt einerseits die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, andererseits aber auch eine anwenderfreundliche Bedienung der Software.

Inhalte der Systemuntersuchung durch die ITSG

Die ITSG konzentriert sich bei der Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungssoftware auf die Programmteile, die für die Berechnung und Übermittlung der Sozialversicherungsbeiträge und -meldungen erforderlich sind. Welche Inhalte dabei genau geprüft werden, legt die ITSG im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes fest. Hierzu wird ein Pflichtenheft erstellt, das die genauen Anforderungen ausweist. Entscheidend ist, dass sie den gesetzlichen Vorgaben für das Melde- und Beitragswesen der sozialen Sicherung entspricht und die verschiedenen Verfahren umsetzt. Seit Anfang 2022 können auch Softwareprodukte für die Zeiterfassung GKV-zertifiziert werden, sofern sie in der Lage sind, elektronische AU-Bescheinigungen abzurufen.

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Der Weg zum GKV-Zertifikat in mehreren Schritten

Um das GKV-Zertifikat zu erhalten, müssen Softwareersteller die Systemuntersuchung der ITSG erfolgreich durchlaufen. Diese besteht aus mehreren Schritten.

1. Beratungsphase

Bereits während der Vorbereitung auf die Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben in der Software steht dem Softwareersteller ein Systemberater zur Seite. Er berät ihn im Hinblick auf das zu erfüllende Pflichtenheft und bietet Workshops und Seminare an.

2. Systemprüfung

GKV-zertifizierte Software muss erfolgreich die sogenannte Systemprüfung durchlaufen. Dabei wird überprüft, ob sie die für das Basismodul vorgeschriebenen Fachverfahren enthält. Dazu gehören unter anderem:

  • Beitragsberechnung
  • Beitragsabrechnung
  • Ermittlung und Übertragung der Melde- und Bescheinigungsdaten sowie der Informationen aus den Beitragsnachweisen

Die Anforderungen werden anhand des Pflichtenhefts abgeglichen. Außerdem führt die ITSG gemeinsame Testaufgaben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung durch.

3. Pilotprüfung

Das Bestehen der Pilotprüfung ist ebenfalls zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines GKV-Zertifikats. Dabei müssen zwei verschiedene Arbeitgeber das System auf Herz und Nieren testen. Idealerweise sollten diese mindestens drei Abrechnungsmonate lang damit arbeiten, während dieser Zeit viele Abrechnungen erstellen und ein breites Spektrum an Meldearten austesten. Verlaufen diese Pilotprüfungen positiv, sind die größten Hürden der GKV-Zertifizierung genommen.

Abschließend erhält der Softwareersteller einen Bescheid des GKV-Spitzenverbands über die positive Systemuntersuchung und das GKV-Zertifikat „systemuntersucht“ von der ITSG.

Nur jeweils ein Jahr lang gültig

Hat eine GKV-zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware das Zertifikat erhalten, ist der Prozess der Systemuntersuchung an und für sich abgeschlossen. Der Softwareersteller erhält mit dem GKV-Zertifikat eine Produkt-Modifikations-Identnummer (Prod-MOD-ID). Diese wird bei jeder eingehenden Meldung vom Sozialversicherungsträger auf Gültigkeit überprüft. Ist sie abgelaufen, werden die Meldungen nicht angenommen und abgewiesen.

Die Produkt-Modifikations-Identnummer läuft spätestens nach einem Jahr ab. Sie gilt lediglich bis zur nächsten Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung. Dabei werden wiederum Testfälle der ITSG kontrolliert. Gesetzliche Änderungen müssen in der Software umgesetzt und neu eingeführte Module überprüft werden. Diese Prüfung wird anlassbezogen von der ITSG durchgeführt, mindestens jedoch einmal im Jahr. Anschließend erhält der Softwareanbieter eine neue Prod-MOD-ID.

Software ohne GKV-Zertifikat: Was sind die Folgen?

Der erstmalige Erwerb des GKV-Zertifikats sowie die jährlichen Überprüfungen stellen für Softwarehäuser einen beträchtlichen Aufwand dar. Die hohen Anforderungen der ITSG sind nur schwer zu erfüllen. In den vergangenen Jahren haben deshalb bereits viele kleinere Anbieter von Lohnsoftware die Prüfungen entweder nicht mehr bestanden oder gar nicht erst versucht, das GKV-Zertifikat verlängern zu lassen.

In der Folge können Arbeitgeber über die betreffende Software keine Meldungen mehr an die Sozialversicherungsträger versenden. Für sie bedeutet die fehlende ITSG-Zertifizierung, dass sie mit der Lohnsoftware zwar die Entgeltabrechnung erstellen können – die Beitragsnachweise müssen sie jedoch mithilfe der kostenfreien Ausfüllhilfe sv.net (ab März 2024 über das neue SV-Meldeportal) übermitteln. Dies erfordert manuellen Aufwand und kostet daher mehr Zeit als der direkte Versand der Nachweise aus der Entgeltabrechnungssoftware. Zudem steigt die Fehleranfälligkeit.

Warum das GKV-Zertifikat auch für Arbeitgeber wichtig ist

Eine ITSG-geprüfte Lohnsoftware ermöglicht Arbeitgebern die direkte Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern – ohne Medienbrüche und aufwendige manuelle Datenerfassung. Zudem bedeutet ein gültiges GKV-Zertifikat für Arbeitgeber ein hohes Maß an Rechts- und Verfahrenssicherheit, da im Rahmen der jährlichen Prüfung die Umsetzung gesetzlicher Neuerungen kontrolliert wird. Auch die nachgewiesene hohe Anwenderfreundlichkeit ist ein Argument für die Auswahl GKV-zertifizierter Abrechnungssoftware.

eAU: Elektronische Krankmeldung seit 2023 Pflicht für Betriebe
HR & Payroll

eAU: Elektronische Krankmeldung seit 2023 Pflicht für Betriebe

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte verbindlich. Der vertraute „gelbe Zettel“ hat damit – bis auf wenige Ausnahmen – ausgedient. Arbeitgeber rufen die Krankmeldungen nun direkt bei den Krankenkassen ab. Diese Umstellung soll Prozesse vereinfachen, sorgt aber auch für neue Fragen und Herausforderungen im Bauwesen.

5 Min. Lesezeit

Was ist die eAU und wen betrifft sie?

Seit Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt bei den Krankenkassen ihrer Mitarbeiter abrufen. Versicherte leiten diese nicht mehr selbst an Arbeitgeber oder Krankenkasse weiter. Ein Ausdruck der Bescheinigung ist nur auf Wunsch des Arbeitnehmers vorgesehen – darf aber nicht vom Arbeitgeber angefordert werden, da Diagnosen enthalten sind.

Die eAU gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten, einschließlich geringfügig und kurzfristig Beschäftigter sowie Werkstudenten.

Ausnahmen von der eAU-Pflicht

Von der elektronischen Übermittlung ausgenommen sind:

  • Privatversicherte Arbeitnehmer
  • Krankmeldungen aus dem Ausland
  • Arbeitnehmer bei Kind krank
  • Rehamaßnahmen

In diesen Fällen bleibt die Papierform weiterhin bestehen.

Ablauf und Rückmeldungen der Krankenkassen

Die Krankenkassen melden in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen zurück. Enthalten sind:

  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Qualifizierung (Ersterkrankung, Folgeerkrankung, Krankenhausaufenthalt)

Es kann auch zurückgemeldet werden, dass keine AU-Meldung vorliegt oder keine Mitgliedschaft bei der angefragten Krankenkasse festgestellt wurde.

Häufige Fragen zur eAU

Die Einführung des eAU-Verfahrens wirft bei Arbeitgebern wichtige Fragen auf:

  • Wie erfährt der Arbeitgeber zunächst von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers?
  • Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?
  • Kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden, wenn die Übermittlung verzögert erfolgt?
  • Werden Beschäftigungsverbote von Schwangeren übermittelt?
  • Was passiert bei ambulanten Untersuchungen im Krankenhaus?
  • Können ausländische Ärzte Krankmeldungen an deutsche Krankenkassen senden?

Fazit

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sorgt für eine deutliche Vereinfachung der Abläufe und reduziert Papierarbeit. Gleichzeitig erfordert sie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Umdenken, um Fristen einzuhalten und Prozesse anzupassen. Betriebe sollten sicherstellen, dass ihre internen Abläufe und Systeme auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind, um Verzögerungen und Unsicherheiten zu vermeiden.

Pflegereform 2023: Wie Sie die neue Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung meistern
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Pflegereform 2023: Wie Sie die neue Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung meistern

Arbeitgeber müssen bei der Berechnung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung (PV) künftig die Anzahl der Kinder berücksichtigen. Dies gilt nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) grundsätzlich ab dem 1. Juli 2023. Um beim Lohnsteuerabzug Unsicherheiten aufgrund fehlender Nachweise auf Arbeitgeberseite zu vermeiden, bleiben die Abschläge jedoch laut Finanzverwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2023 noch unberücksichtigt. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

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Da ist man sich in der Bundesregierung einmal einig: In der Pflege muss sich einiges ändern. Und so hat das Bundeskabinett die umfangreiche Pflegereform 2023 auf den Weg gebracht. Mit an Bord der Pflegereform ist etwa eine Erhöhung des Pflegegelds und der ambulanten Sachleistungsbeträge, eine Ausweitung des Pflegeunterstützungsgelds und eine Erhöhung der gezahlten Zuschläge für die Unterbringung von Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Ein Thema, das auf Arbeitgeberseite für einen gewissen Mehraufwand sorgen wird, ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – dieses sieht nämlich einen gestaffelten Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Abhängigkeit von der Kinderzahl vor.

Worum geht es beim Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz?

Notwendig wurde das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 (Az. 1 BvL 3718). Die Richter sehen in der bisherigen  PV-Beitragsberechnung eine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern. Sie fordern daher eine Berücksichtigung der Kinderzahl in den Beiträgen zur Pflegeversicherung. In der Folge hat die Bundesregierung einen Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes verabschiedet.

Im Kern soll die Beitragsberechnung nach der Pflegereform 2023 künftig folgendermaßen ablaufen:

  • Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung steigt von 3,05 auf 3,40 Prozent.
  • Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent.
  • Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen wie bisher einen Zuschlag. Dieser steigt von 0,35 auf 0,60 Prozent. Ab dem 1. Juli 2023 beträgt der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte ohne Kinder somit 2,30 Prozent (Arbeitnehmeranteil).
  • Haben Beschäftigte ein Kind, entfällt der Zusatzbeitrag – ihr Beitragssatz beträgt somit 1,70 Prozent. Haben sie mehr als ein Kind, sinkt der PV-Beitragssatz pro Kind um 0,25 Prozentpunkte. Ab dem fünften Kind wird der Beitragssatz gedeckelt. Die Ermäßigung kann also insgesamt höchstens 1 Prozent betragen. Der niedrigste mögliche PV-Beitragssatz beträgt somit bei fünf oder mehr Kindern 0,7 Prozent. Die Abschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind werden jedoch nur so lange gewährt, bis diese Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Tabelle: PV-Beitragssätze nach dem PUEG

Anzahl der Kinder

Arbeitnehmeranteil

Arbeitgeberanteil

0
2,30 Prozent
1,70 Prozent
1
1,70 Prozent
1,70 Prozent
2
1,45 Prozent
1,70 Prozent
3
1,20 Prozent
1,70 Prozent
4
0,95 Prozent
1,70 Prozent
ab dem 5. Kind
0,70 Prozent
1,70 Prozent

Erläuterung zur Tabelle: Die lohnsteuerrechtliche Elterneigenschaft bleibt unabhängig vom Lebensalter der Kinder bestehen. Arbeitnehmer mit einem oder mehr Kindern zahlen somit auch nach der Vollendung des 25. Lebenjahres aller Kinder den ermäßigten PV-Beitragssatz von 1,70 Prozent (Arbeitnehmeranteil).

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Berücksichtigung der Kinderzahl?

Zunächst einmal müssen die Vorgaben aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Zugleich erreicht die Bundesregierung mit der Pflegereform 2023 eine gezielte Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern. Diese zahlen künftig spürbar geringere Beiträge zur Pflegeversicherung. Gleichzeitig zahlen infolge der Beitragserhöhung jene Beschäftigten mehr in die Pflegekasse ein, die keine Kinder haben und somit nicht dazu beitragen, den Generationenvertrag zu stärken.

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Auswirkungen der Pflegereform 2023 auf die Arbeitgeber

Auf die Arbeitgeber kommt durch die Neuregelung der PV-Beitragsberechnung beträchtlicher Mehraufwand zu. Zum einen müssen sie die erforderlichen Nachweise der Elterneigenschaft ihrer Beschäftigten einholen und führen. Zum anderen müssen sie die entsprechenden Abschläge in der Entgeltabrechnung umsetzen.

Nachweis über die Anzahl der Kinder

Bislang orientieren sich viele Arbeitgeber bei der Ermittlung der Elterneigenschaft an der Eintragung von Kinderfreibeträgen in den ELStAM-Merkmalen. Dies reicht jedoch künftig nicht mehr aus, weil die Anzahl der Kinder von Beschäftigten daraus nicht sicher abgelesen werden kann. Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, sich von den Arbeitnehmern entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Die Geburtsurkunden der zu berücksichtigenden Kinder müssen von dem Beschäftigten im Original vorgelegt werden. Der Arbeitgeber nimmt eine Kopie zur Personalakte des Angestellten. Aller Voraussicht nach wird dies auch für Adoptivkinder gelten.
  • Legen ausländische Angestellte Geburtsurkunden in einer anderen Sprache vor, müssen diese beglaubigt übersetzt werden.
  • Nur für Kinder, zu denen der Nachweis vorliegt, darf der Abschlag in den PV-Beiträgen berücksichtigt werden.

Tipp: Die Pflegereform 2023 bedeutet für Arbeitgeber mehr Papier, das sie künftig aufbewahren müssen. Mehr denn je lohnt sich daher die Investition in eine digitale Personalakte. Die vorgelegten Nachweise zur Kinderzahl können direkt digitalisiert und dem betreffenden Mitarbeiter zugeordnet werden. Bei einer Prüfung sind die Nachweise jederzeit abrufbar.

Umsetzung in der Entgeltabrechnung

Bislang müssen Arbeitgeber lediglich die Elternschaft an sich prüfen. Hierzu konnte in der Lohnsoftware ein Kennzeichen gesetzt werden. Dieses entscheidet darüber, ob der Zusatzbeitrag gezahlt werden muss oder nicht. Dieses Kennzeichen an sich würde zwar für die Entscheidung über die Frage „Beitragszuschlag ja oder nein“ auch künftig noch reichen. Für die Berechnung der Abschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind muss die Lohnanwendung künftig aber auch eine Altersprüfung zu jedem erfassten Kind durchführen. Der Abschlag darf nämlich nur so lange abgezogen werden, bis die betreffenden Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben. Danach entfällt er.

WICHTIG: Laut dem vorliegenden Entwurf eines BMF-Schreibens der Finanzverwaltung bleibt der Abschlag in der Pflegeversicherung ab dem zweiten bis zum fünften Kind beim Lohnsteuerabzug in der zweiten Jahreshälfte 2023 noch unberücksichtigt. Dies soll Unsicherheiten bei der Berechnung bzw. Ermittlung der Lohnsteuer vermeiden, wenn den Arbeitgebern kurzfristig noch keine Informationen zu den in der Pflegeversicherung zu berücksichtigenden Kindern vorliegen.

Während die Softwarehersteller die neu erforderlichen Funktionen umsetzen, müssen auch die Arbeitgeber aktiv werden. Neben der Anforderung der Geburtsurkunden müssen sie sicherstellen, dass zu jedem Beschäftigten die Anzahl der Kinder und deren Geburtsdatum bis spätestens Ende 2023 korrekt im Lohnprogramm erfasst wird. Legen Arbeitnehmer die erforderlichen Nachweise nicht vor, sind sie im Zweifelsfall mit dem höheren Beitragssatz abzurechnen.

Kommt frühestens ab 2025: Erleichterung für Arbeitgeber durch zentrale Nachweisführung

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass künftig eine zentrale Stelle die Nachweisführung über die Anzahl und das Geburtsdatum der Kinder übernehmen soll. Dies könnte den Aufwand für Arbeitgeber sowie für Beschäftigte mit mehreren Jobs erheblich senken. Allerdings steht gegenwärtig noch nicht fest, welche Stelle diese Daten frühestens ab 2025 maschinell bereitstellen wird. Arbeitgeber sind deshalb gut beraten, sich jetzt mit der Problematik auseinanderzusetzen und selbst Lösungen für die Nachweisführung zu finden.