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Lohnabrechnung

Rechtssicher abrechnen: Fristen, Neuregelungen und Praxiswissen für die Lohnbuchhaltung im Mittelstand.

eAU: Neue Rückmeldegründe ab 2025 – das müssen Arbeitgeber wissen
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eAU: Neue Rückmeldegründe ab 2025 – das müssen Arbeitgeber wissen

Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Kraft. Statt bisher vier Rückmeldegründen werden künftig neun mögliche Rückmeldungen der Krankenkassen an Arbeitgeber verwendet. Diese Erweiterung soll mehr Klarheit schaffen und die Kommunikation zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern verbessern. Hier erfahren Sie, welche neuen Rückmeldegründe eingeführt wurden und was diese Änderungen für Bauunternehmen bedeuten.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Was ist die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den klassischen „gelben Zettel“ ersetzt. Arbeitgeber rufen die AU-Daten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeitenden direkt bei den Krankenkassen ab. Mit den neuen Regelungen zum 1. Januar 2025 wird dieses Verfahren erweitert und präzisiert, um mögliche Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.

Neue Rückmeldegründe ab Januar 2025

Die folgenden Punkte ergänzen die bisherigen vier Rückmeldegründe und sorgen für mehr Transparenz:

  • Übermittlung der Zeiten in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen: Arbeitgeber erhalten den Hinweis auf Vorsorge- oder Rehazeiten, jedoch keine Details zur Aufenthaltsdauer.
  • Teilstationäre Krankenhausaufenthalte: Nur der Meldegrund wird übermittelt, weitere Details bleiben vertraulich.
  • Korrektur von fehlerhaften Angaben: Bei falschen Angaben wird „In Prüfung“ gemeldet. Nach maximal 28 Tagen übermittelt die Krankenkasse die korrigierten Daten automatisch.
  • Privatärztliche oder ausländische AU-Nachweise: Diese können nicht per eAU übermittelt werden.
  • Krankenkassenwechsel während einer AU: Arbeitgeber erhalten die Rückmeldung „Weiterleitungsverfahren“, wenn die neue Krankenkasse die Daten nicht vorliegen hat.

Übersicht aller neun Rückmeldegründe

Ab dem 01.01.2025 können Krankenkassen diese neun Rückmeldungen an Arbeitgeber übermitteln:

1 = Krankenkasse nicht zuständig

2 = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

3 = vollstationäre Krankenhausbehandlung

4 = Nachweis liegt nicht vor

5 = Reha/Vorsorge

6 = Teilstationäre Krankenhausbehandlung

7 = In Prüfung

8 = Anderer AU-Nachweis

9 = Weiterleitungsverfahren nach § 304 SGB V (Weiterleitung bei Kassenwechsel)

Bedeutung für Bauunternehmen und Arbeitgeber

Für Arbeitgeber, besonders im Bauwesen, bedeuten diese Änderungen eine höhere Transparenz und mehr Verlässlichkeit bei der Bearbeitung von Krankmeldungen. Sie erleichtern die Planung von Personalressourcen, minimieren Missverständnisse und helfen, rechtliche Vorgaben einzuhalten. Wichtig ist, interne Prozesse und verwendete Software auf die neuen Rückmeldegründe vorzubereiten.

Fazit

Mit der Erweiterung auf neun Rückmeldegründe wird die eAU ab 2025 präziser und transparenter. Arbeitgeber können Krankmeldungen besser nachvollziehen und erhalten klare Informationen, ohne unnötige Details zur Behandlung zu erfahren. Bauunternehmen sollten prüfen, ob ihre Systeme und Abläufe rechtzeitig an die neuen Vorgaben angepasst werden, um reibungslose Prozesse sicherzustellen.

Die Zukunft der Payroll: Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung
HR & Payroll

Die Zukunft der Payroll: Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung

In diesem Artikel schauen wir uns die automatisierte Lohnbuchhaltung an.

5 Min. Lesezeit

80% der Firmen wollen ihre Lohnbuchhaltung automatisieren. Sie nutzen künstliche Intelligenz (KI) für genaue und kostengünstige Lohnabrechnung. Automatisierungen in der Entgeltabrechnung machen die Prozesse effizienter, schneller und präziser. Automatisierung und KI verändern die Lohnbuchhaltung in Unternehmen.

In diesem Artikel schauen wir uns die automatisierte Lohnbuchhaltung an. Die Entgeltabrechnung wird durch den Einsatz von KI und Automatisierungen erheblich verbessert. Wir sehen, wie Unternehmen von diesen Technologien profitieren. Wir erklären, wie KI die Zukunft der Payroll beeinflusst.

Wir zeigen dir, wie du dein Unternehmen digital transformierst. So kannst du von moderner Lohnbuchhaltung profitieren.

Zusammenfassung:

  • Automatisierung und KI steigern die Effizienz der Lohnbuchhaltung und reduzieren manuelle Fehler
  • Unternehmen können durch den Einsatz moderner Technologien Kosten einsparen und die Compliance verbessern
  • Die Zukunft der Payroll erfordert eine schrittweise Anpassung der Prozesse und Schulung der Mitarbeiter
  • Datenschutz und Sicherheit spielen bei der Implementierung eine entscheidende Rolle
  • Die Automatisierung bietet Chancen für Unternehmen, sich auf strategische Aufgaben zu konzentrieren und den Mehrwert der Lohnbuchhaltung zu steigern

Herausforderungen der traditionellen Lohnbuchhaltung

Die traditionelle Lohnbuchhaltung bringt viele Herausforderungen mit sich. Diese Herausforderungen erschweren den Arbeitsalltag von HR- und Finanzfachleuten. Drei Bereiche sind besonders schwer: zeitaufwändige manuelle Prozesse, Fehler bei der Datenerfassung und die Komplexität der gesetzlichen Anforderungen.

Zeitaufwändige manuelle Prozesse

Ein großes Problem ist die Zeit, die manuelle Tätigkeiten brauchen. Mitarbeiter müssen viel Zeit für die Erfassung von Daten, die Berechnung von Gehältern und die Erstellung von Gehaltsabrechnungen sowie das Erstellen von Gehaltslisten aufwenden. Ohne Automatisierung verbringen sie oft Stunden mit diesen Aufgaben. Das führt zu Ineffizienz und hohen Kosten.

Fehleranfälligkeit bei der Datenerfassung

Manuelle Dateneingabe ist fehleranfällig. Kleine Fehler bei der Erfassung von Daten können große Probleme verursachen. Falsche Lohnabrechnungen und ungenaue Löhne machen Mitarbeiter unzufrieden und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Gehaltsabrechnungssystem kann helfen, diese Fehler zu vermeiden.

Komplexität der gesetzlichen Anforderungen

Die Lohnbuchhaltung muss viele Gesetze und Vorschriften beachten. Dazu gehören:

  • Korrekte Berechnung von Steuern und Sozialabgaben
  • Einhaltung von Mindestlohnbestimmungen
  • Berücksichtigung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Fristgerechte Meldungen an Behörden und Krankenkassen

Die vielen Anforderungen stellen eine große Herausforderung dar. Fehler können zu Strafen führen. Durch Automatisierung und intelligente Systeme lässt sich die Einhaltung der Gesetze erleichtern.

Herausforderung Folgen Lösung
Zeitaufwändige manuelle Prozesse Ineffizienz, hohe Personalkosten Payroll automatisieren
Fehleranfälligkeit bei der Datenerfassung Falsche Lohnabrechnungen, unzufriedene Mitarbeiter Gehaltsabrechnungssystem einführen
Komplexität der gesetzlichen Anforderungen Bußgelder, Strafen Automatisierte Lohnbuchhaltung

Vorteile der Automatisierung in der Lohnbuchhaltung

Die Automatisierung der Lohnbuchhaltung bringt viele Vorteile für Unternehmen. Sie hilft, Prozesse zu verbessern und die Effizienz zu steigern. Moderne Technologien machen manuelle Arbeit einfacher und die Berechnungen genauer.

Effizienzsteigerung durch automatisierte Prozesse

Automatisierte Systeme erleichtern die Lohnabrechnung. Sie machen Routineaufgaben wie die Erfassung von Arbeitszeiten einfacher. So sparen Personalabteilungen Zeit und können sich auf wichtige Aufgaben konzentrieren, wie die Erstellung von Auswertungen für den HR-Bereich.

Verringerung von Fehlern und Inkonsistenzen

Menschliche Fehler bei der manuellen Arbeit können Probleme verursachen. Automatisierte Systeme verringern diese Fehler durch standardisierte Prozesse. So wird die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt.

Verbesserung der Compliance und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Gesetze in der Lohnbuchhaltung ändern sich oft und der Lohn und Gehaltsabrechnung. Automatisierte Systeme helfen, diese Gesetze zu befolgen. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen Risiken vermeiden und die Gesetze einhalten.

Automatisierung in der Lohnbuchhaltung verbessert die Prozesse und senkt Kosten. Sie macht die Lohnabrechnungen zuverlässiger und genauer.

Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Lohnbuchhaltung

Künstliche Intelligenz (KI) bringt große Veränderungen in die Lohnbuchhaltung. Sie macht Prozesse effizienter und verbessert die Qualität der gehaltsabrechnung. Unternehmen können so ihre personalkosten senken.

KI-Systeme erkennen Muster in großen Datenmengen. Sie helfen, wertvolle Erkenntnisse für die mitarbeitervergütung zu gewinnen. So können Unternehmen zukünftige Lohnkosten besser planen und sparen.

KI unterstützt auch bei der korrekten Berechnung von lohnsteuer und anderen Abgaben. Das spart Zeit und verringert Fehler.

"Der Einsatz von KI in der Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, schneller und präziser zu arbeiten. Dadurch können wir unsere Ressourcen effizienter nutzen und uns auf strategische Aufgaben konzentrieren." - Maria Müller, HR-Leiterin eines österreichischen Unternehmens

KI-Systeme automatisieren Routineaufgaben. Sie verbinden sich mit anderen HR-Systemen, um Daten zu übertragen und zu verarbeiten. Das reduziert manuelle Eingaben und Fehler.

Die folgende Tabelle zeigt, wie KI in der Lohnbuchhaltung hilft:

Bereich KI-Anwendung Nutzen
Datenerfassung Automatische Extraktion von Lohndaten aus Dokumenten Zeitersparnis, Fehlerreduzierung
Lohnberechnung Automatisierte Berechnung von Löhnen und Abgaben Erhöhte Genauigkeit, Compliance-Sicherheit
Analyse und Prognose Erkennung von Mustern und Trends in Lohndaten Bessere Entscheidungsgrundlage, Kostenkontrolle

Payroll

Payroll ist ein wichtiger Teil der Personalverwaltung. Er umfasst alle Schritte bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Eine korrekte Lohnbuchhaltung ist für die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die Einhaltung der Gesetze sehr wichtig und die Nutzung moderner Payroll Lösungen. Suiteify bietet beispielsweise ein ausgezeichnetes Lohnbuchhaltungsprogramm für Unternehmen an, die sich nicht mit langweiligem Papierkram auseinandersetzen wollen.

Definition und Bedeutung von Payroll

Payroll bezieht sich auf den Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Er beginnt mit der Erfassung der Arbeitszeiten und endet mit der Überweisung des Nettolohns. Es müssen verschiedene Lohnarten und gesetzliche Abzüge berücksichtigt werden.

So wird sichergestellt, dass Mitarbeiter pünktlich und korrekt bezahlt werden. Dies hilft auch, Arbeitgeberkosten im Blick zu behalten. Ein Payroll Manager spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Aktuelle Trends und Entwicklungen in der Payroll-Branche

Die Digitalisierung hat die Payroll-Branche verändert. Sie bietet Unternehmen neue Wege, ihre Lohnbuchhaltung zu verbessern. Cloud-basierte Lösungen und moderne Payroll Software ermöglichen es, Payroll-Daten überall zu erreichen.

Dies erleichtert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen. Automatisierte Zeiterfassung und Integration mit HR-Systemen reduzieren Fehler. Künstliche Intelligenz unterstützt bei der Überprüfung von Abrechnungen. Die Zukunft der Payroll liegt in der nahtlosen Integration von Technologie und Expertise, um Unternehmen einen echten Mehrwert zu bieten. Ein Trend ist die Nutzung von Employee Self-Service Portalen. Mitarbeiter können dort ihre Daten pflegen und Abrechnungen abrufen. Dies entlastet die Personalabteilung und fördert Transparenz.

Trend Vorteile
Cloud-Lösungen Ortsunabhängiger Zugriff, verbesserte Zusammenarbeit
Automatisierte Zeiterfassung Reduzierung manueller Eingaben, Minimierung von Fehlern
Integration mit HR-Systemen Nahtloser Datenfluss, effizientere Prozesse
Employee Self-Service Portale Entlastung der Personalabteilung, verbesserte Mitarbeitererfahrung

Auswirkungen der Automatisierung auf die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung

Automatisierte Systeme in der Lohnbuchhaltung bringen viele Vorteile. Sie erhöhen die Effizienz und senken die Kosten. Doch sie verändern auch die Arbeit der Mitarbeiter stark.

Die Aufgaben und Anforderungen an das Personal ändern sich. Automatisierung in Bereichen wie Personalverwaltung und Lohnauswertung verlangt neue Fähigkeiten.

Veränderung der Aufgaben und Anforderungen an das Personal

Automatisierte Systeme übernehmen manuelle Aufgaben. So werden die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung anders beschäftigt. Sie müssen sich auf strategische und analytische Aufgaben konzentrieren. Ein Payroll Specialist wie Suiteify übernimmt hier wichtige Funktionen - weitere Informattionen: Lohnbuchhaltung Outsourcing.

Dazu gehören zum Beispiel die Überwachung von Prozessen und die Analyse von Daten. Sie unterstützen auch Führungskräfte bei Entscheidungen.

Notwendigkeit von Weiterbildung und Umschulung

Mitarbeiter müssen sich weiterbilden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Sie brauchen neue Fähigkeiten, um erfolgreich zu sein. Payroll Specialists müssen sich kontinuierlich weiterbilden.

Es geht um Technologiekenntnisse, Prozessoptimierung und Kommunikation. Auch das Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen ist wichtig.

Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern Weiterbildungsmöglichkeiten bieten. So bleiben sie fit für die Zukunft und tragen zum Erfolg des Unternehmens bei.

Integration von Automatisierung und KI in bestehende Lohnabrechnungssysteme

Die Digitalisierung der Lohnabrechnung erfordert eine sorgfältige Integration von Automatisierung und künstlicher Intelligenz in bestehende Systeme. Dieser Prozess bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Unternehmen, die diese Technologien erfolgreich implementieren, können von einer höheren Effizienz, Genauigkeit und Kosteneinsparung profitieren.

Herausforderungen bei der Implementierung neuer Technologien

Die Einführung neuer Technologien in der Lohnabrechnung ist oft mit Herausforderungen verbunden. Dazu gehören:

  • Kompatibilität mit bestehenden Systemen und Prozessen
  • Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Datenschutz und Sicherheitsbedenken
  • Ein wichtiger Unterschied zwischen Automatisierung und KI ist, dass KI zukünftige Ereignisse vorhersagen kann, während Automatisierung bestehende Prozesse effizienter gestaltet.
  • Hohe Anfangsinvestitionen

Unternehmen müssen diese Herausforderungen sorgfältig abwägen und entsprechende Lösungen finden, um eine reibungslose Integration zu gewährleisten.

Schrittweise Einführung und Anpassung der Prozesse

Um die Herausforderungen zu meistern, empfiehlt sich eine schrittweise Einführung von Automatisierung und KI in der Lohnabrechnung. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, sich an die neuen Technologien anzupassen und eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Ein stufenweiser Implementierungsplan könnte wie folgt aussehen:

  1. Analyse der bestehenden Prozesse und Identifizierung von Optimierungspotenzial
  2. Auswahl geeigneter Technologien und Anbieter
  3. Pilotprojekt in einer Abteilung oder für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern
  4. Evaluierung der Ergebnisse und Anpassung der Prozesse
  5. Schrittweise Ausweitung auf weitere Abteilungen oder Mitarbeitergruppen

Durch die schrittweise Einführung können Unternehmen sicherstellen, dass die Automatisierung und KI nahtlos in die bestehenden Systeme integriert werden und die Berechnung von Bruttogehalt, Nettogehalt und Arbeitgeberbeiträgen korrekt erfolgt.

Datenschutz und Sicherheit in der automatisierten Lohnbuchhaltung

Der Schutz sensibler Daten ist sehr wichtig. Besonders bei der Lohnabrechnung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Daten der Mitarbeiter geschützt sind.

Eine moderne Lohnabrechnungssoftware muss starke Sicherheitsmaßnahmen haben. Dazu zählen:

  • Verschlüsselung der Daten während der Übertragung und Speicherung
  • Mehrstufige Authentifizierung für den Zugriff auf das System
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits und Updates
  • Strikte Zugriffskontrolle und Berechtigungsmanagement

Es ist auch wichtig, Mitarbeiter in der Handhabung sensibler Daten zu schulen. Klare Richtlinien und Schulungen helfen dabei, dass alle die Bedeutung des Datenschutzes verstehen.

Ein weiterer Punkt ist die Einhaltung von Gesetzen, wie der DSGVO. Eine automatisierte Lohnbuchhaltung muss alle Vorschriften beachten. So vermeidet man Bußgelder und Schäden für die Reputation. Es ist auch wichtig, offen mit den Mitarbeitern über die Verarbeitung ihrer Daten zu kommunizieren.

Der Schutz der Mitarbeiterdaten hat für uns oberste Priorität. Durch den Einsatz modernster Technologien und klar definierter Prozesse stellen wir sicher, dass alle Informationen jederzeit sicher und vertraulich behandelt werden.

Eine gut geplante Datenschutz- und Sicherheitsstrategie ist wichtig. Sie hilft, das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Unternehmen, die in diesem Bereich investieren, können Risiken minimieren und attraktiver für Mitarbeiter werden.

Kostenersparnisse durch Automatisierung und KI

Automatisierung und künstliche Intelligenz in der Lohnbuchhaltung sparen Unternehmen viel Geld. Moderne Technologien senken die Personalkosten. Sie helfen auch, Bußgelder zu vermeiden.

Reduzierung von Personalkosten

Personalkostenmanagement zielt darauf ab, die Kosten für Arbeitgeber zu senken. Automatisierung in der Lohnbuchhaltung hilft dabei, den Personalaufwand zu verringern. Intelligente Systeme übernehmen manuelle Aufgaben, wie die Erfassung von Mitarbeiterdaten.

Dadurch können Mitarbeiter sich auf wichtige Aufgaben konzentrieren. Eine Studie zeigt, dass Unternehmen durch Automatisierung in der Lohnbuchhaltung bis zu 20% ihrer Personalkosten sparen können.

Vermeidung von Bußgeldern und Strafen durch verbesserte Compliance

Bußgelder und Strafen sind ein großer Kostenfaktor in der Lohnbuchhaltung. Einhaltung der Gesetze ist für Unternehmen sehr wichtig. Automatisierte Systeme und KI verbessern die Compliance.

Sie stellen sicher, dass alle Vorschriften beachtet werden. Intelligente Lohnabrechnungssysteme minimieren Fehler bei der Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. So erhalten Mitarbeiter den richtigen Nettolohn und Arbeitgeber bleiben rechtlich in Ordnung.

Zukunftsaussichten und Potenziale der automatisierten Lohnbuchhaltung

Die Zukunft der Lohnbuchhaltung sieht automatisiert und künstlich intelligent aus. Diese Technologien entwickeln sich schnell. Sie bieten Unternehmen neue Wege, ihre Lohnabrechnung zu verbessern.

Weiterentwicklung der Technologien und Möglichkeiten

Intelligente Systeme übernehmen immer komplexere Aufgaben in der Lohnbuchhaltung. Sie berechnen Lohnsteuern automatisch und verwalten Lohnkonten. So wird der Nettolohn genau ermittelt.

Diese Technologien integrieren sich gut mit HR- und Finanzprozessen. Das führt zu einer umfassenden Optimierung.

Chancen für Unternehmen und Mitarbeiter

Unternehmen profitieren von automatisierter Lohnbuchhaltung. Sie sparen Zeit und Kosten. Fehler und Verstöße werden seltener.

Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung haben neue Chancen. Sie können sich auf strategische Aufgaben konzentrieren. Weiterbildung ermöglicht es ihnen, sich auf die Zukunft vorzubereiten.

Vorteile für Unternehmen Vorteile für Mitarbeiter
Effizienzsteigerung Fokus auf strategische Aufgaben
Kosteneinsparungen Weiterbildungsmöglichkeiten
Verbesserung der Compliance Neue Karrierechancen

Die Zukunft der Lohnbuchhaltung ist spannend. Unternehmen, die frühzeitig in Technologien investieren, bleiben wettbewerbsfähig. Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung haben neue Entwicklungschancen.

Erfahrungen und Best Practices von Unternehmen

Viele Firmen nutzen jetzt Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung. Sie wollen Prozesse verbessern und Lohnnebenkosten senken. Wir haben tolle Beispiele gesammelt, die Ihnen helfen können.

Ein österreichisches Produktionsunternehmen hat seine Personalverwaltung mit einer Lohnabrechnungssoftware komplett umgestaltet. Der HR-Leiter sagt:

Seit der Einführung der Software sparen wir viel Zeit und Ressourcen. Wir sind sicher, dass wir alle Gesetze einhalten. Die automatisierten Prozesse haben unsere Effizienz stark verbessert.

Ein großes Handelsunternehmen nutzt KI in der Lohnbuchhaltung. Es analysiert Mitarbeiterdaten und -verhalten. So erkennt es Probleme früh und löst sie.

Experten raten, neue Technologien schrittweise einzuführen. So wird die Integration reibungsloser. Wichtige Punkte sind:

  • Schulung der Mitarbeiter für die neuen Tools
  • Anpassung der Prozesse an die Software
  • Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Abläufe

Mit der richtigen Vorgehensweise können Firmen die Vorteile von Automatisierung und KI voll nutzen. So bleiben sie wettbewerbsfähig.

Fazit

Die Zukunft der Payroll liegt in der Automatisierung und Künstlichen Intelligenz. Unternehmen profitieren von mehr Effizienz und Genauigkeit. KI hilft, komplexe Prozesse zu optimieren und wertvolle Einblicke zu gewinnen.

Die Einführung von Automatisierung und KI ist ein schrittweiser Prozess. Unternehmen müssen ihre Systeme analysieren und Mitarbeiter schulen. Datenschutz und Sicherheit sind dabei sehr wichtig.

Die Zukunft der Payroll bietet große Chancen für Unternehmen. Sie können ihre Prozesse verbessern und Kosten senken. Wer frühzeitig adoptiert, bleibt wettbewerbsfähig. Es ist Zeit, die Möglichkeiten von automatisierter und KI-gestützter Lohnbuchhaltung zu nutzen.

Du möchtest deine Lohnbuchhaltung auslagern? Schick uns eine unverbindliche Anfrage.

FAQ

Wie kann Automatisierung die Effizienz in der Lohnbuchhaltung steigern?

Automatisierung macht die Lohnbuchhaltung effizienter. Sie reduziert manuelle Arbeit und Fehler. So werden die Einhaltung von Gesetzen und die Prozesse verbessert.

Durch automatisierte Systeme werden Aufgaben wie die Erfassung von Arbeitszeit und die Berechnung von Löhnen schneller und besser erledigt.

Welche Vorteile bietet der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Lohnbuchhaltung?

Künstliche Intelligenz erkennt Muster und unterstützt Entscheidungen. Sie analysiert große Datenmengen, um Risiken zu erkennen und Prognosen zu erstellen.

Dadurch wird die Personalplanung effizienter und die Einhaltung von Gesetzen verbessert.

Wie wirkt sich die Automatisierung auf die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung aus?

Automatisierung verändert die Arbeit der Mitarbeiter. Manuelle Tätigkeiten werden weniger, analytische Aufgaben mehr.

Mitarbeiter müssen sich durch Weiterbildung auf die neuen Technologien einstellen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Implementierung von Automatisierung und KI in bestehende Lohnabrechnungssysteme?

Die Integration neuer Technologien in bestehende Systeme ist komplex. Eine sorgfältige Planung ist nötig.

Es ist wichtig, dass die neuen Lösungen gut mit den alten Prozessen und Daten arbeiten. Eine schrittweise Einführung und Zusammenarbeit zwischen Abteilungen sind entscheidend.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass Datenschutz und Sicherheit in der automatisierten Lohnbuchhaltung gewährleistet sind?

Unternehmen müssen hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehört die Verschlüsselung sensibler Daten und die Einrichtung von Zugriffskontrollen.

Regelmäßige Überprüfungen der Systeme auf Schwachstellen sind auch wichtig. Mitarbeiter müssen im Umgang mit den neuen Technologien geschult werden.

Welche Kostenersparnisse können durch den Einsatz von Automatisierung und KI in der Lohnbuchhaltung erzielt werden?

Automatisierung und KI senken die Personalkosten in der Lohnbuchhaltung. Manuelle Tätigkeiten werden weniger, Prozesse effizienter.

Die Einhaltung von Gesetzen wird verbessert, was teure Bußgelder vermeidet. So können Unternehmen durch den Einsatz dieser Technologien viel sparen.

Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben
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Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben

Der Jahreswechsel bedeutet für die Personalabteilung jedes Jahr zusätzliche Arbeit in der Lohnabrechnung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Aufgaben, die bis wann erledigt sein müssen.

5 Min. Lesezeit

Nach den Weihnachtsfeiertagen wird es in der Personalabteilung oft hektisch, denn der Jahreswechsel steht für die Lohnabrechnung vor der Tür. Arbeitgeber müssen bis zu den festgelegten Stichtagen zahlreiche Aufgaben erledigen. Der folgende Fahrplan führt Sie Schritt für Schritt durch den Jahreswechsel in der Lohnabrechnung und hilft Ihnen, nichts zu vergessen.

Jahreswechselarbeiten rund um die Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung sind viele Aufgaben zu bewältigen:

Jahresmeldung an die Sozialversicherung
Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Sie verpflichtet, Jahresmeldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu erstellen. Diese sind über das SV-Meldeportal oder über eine DEÜV-Schnittstelle in Ihrer Lohnsoftware an die Annahmestellen der Krankenkassen zu übermitteln. Eine Kopie dieser Jahresmeldung erhalten Ihre Beschäftigten in der Regel mit der ersten Entgeltabrechnung im neuen Jahr.

Frist: bis zum 15. Februar 2025

Meldung von Ein- und Austritten
Wie schon während des laufenden Jahres müssen Sie aus- und eintretende Mitarbeiter erfassen, An- und Abmeldungen erstellen und an die Krankenkasse senden.

Frist: mit der ersten Entgeltabrechnung 2025, spätestens sechs Wochen nach Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Über-/Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze
Prüfen Sie, ob die Mitarbeitenden im Jahr 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) über- oder unterschritten haben. Bei Überschreiten der JAEG kann sich der Mitarbeiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern, sofern dies voraussichtlich auch 2025 der Fall sein wird. Bei Unterschreiten der JAEG wird er wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einer Änderung des Versicherungsverhältnisses müssen Sie der Krankenkasse zum Jahreswechsel eine Änderung des Beitragsgruppenschlüssels mitteilen. Lassen Sie sich die freiwillige Versicherung oder die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung vom Arbeitnehmer nachweisen.

Frist: mit der kommenden Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Ende des Jahres 2024

Umlagepflicht U1 prüfen
Unternehmen, die im Vorjahr bis zu 30 Vollzeitbeschäftigte hatten, sind nach § 3 Abs. 1 Aufwendungsausgleichsgesetz zur Teilnahme an der Umlage U1 verpflichtet. Liegt die Beschäftigtenzahl knapp unter dieser Grenze, empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung der Umlagepflicht.

Frist: bis Ende Januar 2025

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Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Unfallversicherung nicht vergessen!

Für die Unfallversicherung (UV) Ihrer Mitarbeiter sind zwei Jahresmeldungen erforderlich:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV): Erstellen Sie die UV-Jahresmeldung zur Unfallversicherung mit dem Grund 92 und übermitteln Sie diese an die Rentenversicherung.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII): Prüfen Sie vor der Erstellung des Lohnnachweises, ob alle Gefahrtarifstellen korrekt hinterlegt sind, die erfassten Arbeitsstunden stimmen und der Unfallversicherungsbeitrag korrekt ist. Nach der Prüfung erstellen Sie den Lohnnachweis und senden ihn an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Frist: bis zum 16. Februar 2025

Bei der Lohnsteuer alles richtigmachen

Im Bereich der Lohnsteuer sind verschiedene Aufgaben zu erledigen, wobei die Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sicherlich zu den umfangreichsten gehört:

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Nach § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung enthält verschiedene Daten zum Dienstverhältnis sowie detaillierte Angaben zu den abgeführten Beträgen wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn. Eine Kopie dieser Lohnsteuerbescheinigung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen, da er sie für seine Steuererklärung benötigt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die zum Stichtag 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser wird in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung durchgeführt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Prüfung des Anmeldezeitraums für die Lohnsteuer

Falls sich die Höhe der Lohnsteuer im vergangenen Jahr verändert hat, stellt das Finanzamt einen abweichenden Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer fest:

Anmeldezeitraum

Höhe der Lohnsteuer

Anmeldezeitraum

Monatlich

Höhe der Lohnsteuer

> 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Quartalsweise

Höhe der Lohnsteuer

1.080,01 Euro – 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Kalenderjährlich

Höhe der Lohnsteuer

< 1.080 Euro

Frist: vor der Januar-Entgeltabrechnung 2025

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel in der Lohnabrechnung

Nun haben Sie bereits einen großen Teil des Jahreswechsels bewältigt. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die vermeintlichen Kleinigkeiten nicht zu übersehen.

  • Resturlaub: Prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden noch Urlaubsansprüche aus dem vergangenen Jahr haben und informieren Sie sie darüber.
    Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und noch einmal vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten: Stimmen Sie die Lohn- und Gehaltskonten (z. B. Lohnsteuer, Verbindlichkeiten Sozialversicherung, vermögenswirksame Leistungen) ab und schließen Sie sie ab, bevor Sie in das neue Kalenderjahr wechseln.
    Frist: 31. Dezember
  • Schwerbehindertenabgabe: Erstellen Sie eine Meldung über die Erfüllung der Quote zur Beschäftigungsverpflichtung von Schwerbehinderten und führen Sie die Ausgleichsabgabe nach § 163 Abs. 2 SGB IX und § 160 Abs. 4 SGB IX an die Bundesagentur für Arbeit ab.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Künstlersozialabgabe: Haben Sie selbstständige Künstler und Publizisten beauftragt, melden Sie die gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Betriebliche Altersvorsorge: Gibt es in Ihrem Unternehmen Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionskassen, müssen Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung melden (§ 5 LStDV).
    Frist: Ende Februar des Folgejahres

Haben Sie alle Jahresmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen erstellt? Dann steht einem erfolgreichen Jahreswechsel in der Lohnabrechnung nichts mehr entgegen.

Lohnsoftware wechseln - so gelingt der Umstieg
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Lohnsoftware wechseln - so gelingt der Umstieg

Ein Wechsel der Lohnsoftware kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll oder sogar notwendig sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf zu achten ist, wenn Sie auf ein neues Programm für Ihre Lohnabrechnung umsteigen.

5 Min. Lesezeit

Schlecht erreichbare Hotline, fehlerhafte Abrechnungen aufgrund von Programmfehlern, verspätete Updates, eingestellte Weiterentwicklung: Wer als Anwender von Lohnabrechnungssoftware mit solchen Problemen zu kämpfen hat, denkt früher oder später über einen Programmwechsel nach. Viele Unternehmer befürchten beim Lohnsoftware wechseln einen hohen Umstellungsaufwand und Probleme bei der laufenden Abrechnung. Tatsächlich bringt ein Programmwechsel in der Lohnabrechnung eine Reihe von Aufgaben mit sich. Diese sind aber in der Regel schnell erledigt.

Unterjährig oder zum Jahresbeginn die Lohnsoftware wechseln?

Gleich zu Beginn stellt sich die Frage, wann der beste Zeitpunkt für einen Systemwechsel in der Lohnabrechnung ist. Es ist klar, dass Sie nicht in jeder Situation die Möglichkeit haben, den Zeitpunkt des Wechsels zu wählen. Wenn es aber möglich ist, ist ein Wechsel zum 1. Januar immer besser als ein Wechsel der Abrechnungssoftware während des Jahres. Der Grund dafür ist einfach: Zum Jahresende müssen Sie ohnehin alle Lohnkonten abschließen. Einem sauberen Start ins neue Abrechnungsjahr steht also nichts im Wege.

Bei einem unterjährigen Programmwechsel in der Lohnabrechnung besteht hingegen die Gefahr von Übertragungsfehlern bei der Übernahme von Vortragswerten. Zudem ist die Kontrolle der Werte erschwert, da ggf. die Werte aus zwei Systemen zur Datenprüfung herangezogen werden müssen.

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Datenübernahme aus dem alten Programm

Bei einem Wechsel der Lohnsoftware stellt die Übernahme der Daten aus dem bisherigen Abrechnungssystem eine der größten Herausforderungen dar. Dies betrifft zum einen die Mitarbeiterstammdaten wie Name, Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung, zum anderen die Lohn- und Abrechnungsdaten. In vielen Fällen können diese Daten grundsätzlich ausgelesen und importiert werden, sofern die bisherige Entgeltabrechnungssoftware diese z.B. im Excel-Format zur Verfügung stellt.

Kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich jedoch häufig dafür, die Daten manuell in die neue Lohnsoftware zu übertragen. Dies liegt zum einen daran, dass der Aufwand aufgrund der überschaubaren Mitarbeiterzahl vergleichsweise gering ist. Zum anderen ist auch bei einem automatisierten Datenimport eine manuelle Prüfung auf mögliche Inkonsistenzen notwendig. Vor allem bei der Übernahme von Daten für die laufende Abrechnung ist ein gewisser manueller Aufwand erforderlich. Insbesondere die bereits erwähnten Vortragswerte sollten genau überprüft werden.

Lohnsoftware wechseln – das ist ebenfalls zu beachten

An- und Abmeldung in der Sozialversicherung

Um die alte Lohnabrechnungssoftware abzuschließen, müssen alle Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung abgemeldet werden. Dazu erzeugen Sie eine Abmeldung mit dem Grund 36 „Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems“. Dabei werden Vortragswerte erzeugt, die nun je nach Softwarebasis manuell oder automatisiert in das neue Abrechnungsprogramm übertragen werden können.

Nach der Umstellung auf die neue Lohnsoftware werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut angemeldet, diesmal mit dem Grund 13 „Anmeldung aus sonstigen Gründen“.

Hinweis: Grundsätzlich sind bei einem Programmwechsel zum Jahresende keine Vortragswerte erforderlich. Wird jedoch mit dem Beitragsschätzverfahren der Krankenkassen gearbeitet, muss die Differenz zwischen tatsächlicher und voraussichtlicher Beitragsschuld als Vortragswert bei der Krankenkasse eingegeben werden.

UV-Jahresmeldungen bei der Berufsgenossenschaft

Die Jahresmeldung für die Unfallversicherung (UV) müssen Sie nur einmal pro Jahr einreichen, Stichtag ist der 16. Februar des Folgejahres. Wenn Sie per 1. Januar die Lohnsoftware wechseln, übernehmen Sie einfach die kumulierten Werte per 31. Dezember in das neue Programm. Bei einem unterjährigen Wechsel arbeiten Sie mit Vortragswerten, die in das neue Programm übernommen und in den Folgemonaten fortgeschrieben werden. Eine Neuanmeldung aufgrund des Systemwechsels ist nicht erforderlich.

Ummeldung in ELStAM

Auch ELStAM muss über den Umstieg auf die neue Lohnsoftware informiert werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ab-/Anmeldung: Sie können alle Mitarbeiter im alten System abmelden und in der neuen Lohnabrechnungssoftware wieder anmelden.
  • Ummeldung: Eleganter ist es, im neuen System für die Lohnabrechnung eine Ummeldung bei ELStAM vorzunehmen. Dadurch entfällt der Arbeitsschritt der Abmeldung im alten Programm, weil die Mitarbeiter im alten System automatisch abgemeldet werden.

Lohnsteuerbescheinigungen

Die Lohnsteuerbescheinigung wird in der Regel nur einmal jährlich erstellt. Durch die Übertragung der Vortragswerte in die neue Lohnabrechnungssoftware ist es möglich, auch im Jahr des Programmwechsels in der Lohnabrechnung nur eine Lohnsteuerbescheinigung auszudrucken. Alternativ können auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen ausgedruckt werden, eine für die mit der alten Software abgerechneten Zeiträume und eine für den Rest des Jahres.

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung
Branchen

Neuer Dachdecker-Tarif: Mehr Lohn, höhere Azubi-Vergütung, Angleichung

Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien im Dachdeckerhandwerk auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser bringt spürbare Lohnerhöhungen, höhere Ausbildungsvergütungen und eine Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Damit werden nicht nur die Beschäftigten gestärkt, sondern auch die Attraktivität des Dachdeckerhandwerks langfristig gefördert.

5 Min. Lesezeit

Lohnerhöhung für Dachdecker bis 2027

Innerhalb von drei Jahren steigen die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk um knapp 10 %:

  • Ab 1. Dezember 2024: + 3,8 %
  • Ab 1. Oktober 2025: + 2,7 %
  • Ab 1. Oktober 2026: + 3,4 %

Der neue Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2027. Diese Erhöhungen stärken nicht nur die Einkommen der Fachkräfte, sondern sollen auch den Beruf attraktiver machen und Fachkräfte binden.

Anpassung der Ausbildungsvergütungen

Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Dies soll jungen Menschen den Einstieg ins Dachdeckerhandwerk erleichtern und die Branche als Ausbildungsbetrieb attraktiver machen.  

ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

01.12.2024

950,00 €

1.100,00 €

1.370,00 €

01.10.2025

1.000,00 €

1.150,00 €

1.400,00 €

01.10.2026

1.050,00 €

1.200,00 €

1.460,00 €

Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen

Ein zentraler Punkt ist die Ost-West-Angleichung beim 13. Monatseinkommen. Ab 2025 wird dieses im Westen um acht Stunden und im Osten um 18 Stunden angehoben. Damit beträgt das 13. Monatseinkommen künftig bundesweit 89 Stunden des durchschnittlichen Bruttostundenlohns. Diese Anpassung schließt die Lücke zwischen Ost- und West-Beschäftigten und verbessert die Attraktivität der Branche insgesamt.

Fazit

Der neue Tarifabschluss bringt klare Vorteile für Beschäftigte und Auszubildende im Dachdeckerhandwerk. Die gestaffelten Lohnerhöhungen, die steigenden Ausbildungsvergütungen und die Angleichung des 13. Monatseinkommens sind wichtige Schritte, um die Branche zukunftsfähig zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Winter & Baulohn: Saison-Kurzarbeit meistern mit Outsourcing
HR & Payroll

Winter & Baulohn: Saison-Kurzarbeit meistern mit Outsourcing

Die kalte Jahreszeit stellt Baubetriebe jedes Jahr vor große Herausforderungen. Sinkende Nachfrage, wetterbedingte Einschränkungen und Saison-Kurzarbeit führen nicht nur zu organisatorischen Hürden, sondern machen auch die Lohnabrechnung deutlich komplexer. Fehler in dieser Phase können schwerwiegende Folgen haben – von Nachzahlungen bis zu Sanktionen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es jetzt besonders ankommt und warum das Outsourcing der Baulohnabrechnung im Winter eine sinnvolle Lösung sein kann.

5 Min. Lesezeit

Saison-Kurzarbeit: Flexible Lösung mit Tücken

Saison-Kurzarbeit hilft Bauunternehmen, wertvolle Fachkräfte während der Wintermonate zu halten und Entlassungen zu vermeiden. Doch diese Entlastung hat ihren Preis: Die Anforderungen an die Lohnabrechnung steigen deutlich. Zuschüsse, Urlaubsansprüche und unterschiedliche Tarife müssen korrekt erfasst und fristgerecht verarbeitet werden.

Die größten Herausforderungen in der Lohnabrechnung

  • Komplexität der Abrechnung: Kurzarbeitergeld erfordert mehrfache Prüfungen und exakte Berechnungen.
  • Tarifänderungen: Änderungen während der Wintersaison müssen zeitnah umgesetzt werden.
  • Meldungen und Anträge: Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und Sozialversicherungsträgern bindet Ressourcen.
  • Ständig wechselnde Regelungen: Nur aktuelles Wissen schützt vor teuren Fehlern.

Outsourcing der Baulohnabrechnung: Vorteile für den Winter

Das Auslagern der Lohnabrechnung entlastet interne Teams und reduziert Risiken:

  • Fachliche Expertise: Spezialisierte Dienstleister garantieren korrekte und fristgerechte Abrechnungen.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Interne Kapazitäten werden frei, Fehlerkosten sinken.
  • Minimierung von Fehlern: Standardisierte Prozesse und Qualitätskontrollen sorgen für hohe Genauigkeit.
  • Flexibilität: Schnelle Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben spart Aufwand.
  • Entlastung der Personalabteilung: Die Arbeitsbelastung sinkt, das Klima verbessert sich.
  • Transparenz und Sicherheit: Professionelle Anbieter gewährleisten sichere Datenverarbeitung und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.

Fazit

Der Winter bringt für Baubetriebe nicht nur witterungsbedingte Herausforderungen, sondern macht auch die Lohnabrechnung zur Belastungsprobe. Saison-Kurzarbeit erhöht den administrativen Aufwand erheblich. Mit dem Outsourcing der Baulohnabrechnung minimieren Bauunternehmen Risiken, sparen Ressourcen und sichern sich fachliche Unterstützung. Wer diese Lösung in Betracht zieht, kann sich mit einer Checkliste absichern, ob Outsourcing zum eigenen Betrieb passt.

Mindestlohn 2026: Neue Werte & Geringfügigkeitsgrenze für Baubetriebe
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Mindestlohn 2026: Neue Werte & Geringfügigkeitsgrenze für Baubetriebe

Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn sowie der Geringfügigkeitsgrenze in Kraft. Für Unternehmen und Beschäftigte in der Baubranche, im Garten- und Landschaftsbau sowie in bestimmten Handwerken bedeutet dies: Löhne, Midi-Job-Grenzen und branchenspezifische Tariflöhne passen sich erneut an. Hier finden Sie alle relevanten Werte und Informationen im Überblick.

5 Min. Lesezeit

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns 2026

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 01.01.2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. Dies betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht unter spezielle Tarifverträge fallen.

Neue Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich

Mit der Anpassung des Mindestlohns steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs:

  • Minijobs: bis 603,00 € monatlich
  • Midi-Job-Übergangsbereich: von 603,01 € bis 2.000,00 €

Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass geringfügig Beschäftigte trotz Lohnerhöhung nicht in die Sozialversicherungspflicht rutschen.

Branchen, für die der Mindestlohn gilt

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € gilt für folgende Branchen:

  • Bauhauptgewerbe (für alle ab 01.01.2022 neu abgeschlossenen Arbeitsverträge)
  • Garten- und Landschaftsbau

Tariflicher Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Für das Dachdeckerhandwerk gelten ab 01.01.2026 folgende angepasste tarifliche Mindestlöhne:

  • Ungelernte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Mindestlohn 1): 14,96 €/Stunde
  • Gelernte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung (Mindestlohn 2): 16,60 €/Stunde

Mindestlöhne im Maler-, Lackierer- und Gerüstbauerhandwerk

Maler- und Lackiererhandwerk (ab 01.08.2025):

  • Ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1): 12,82 €/Stunde, ab 01.01.2026 13,90 €/Stunde
  • Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen, Mindestlohn 2): 15,55 €/Stunde

Gerüstbauerhandwerk (ab 01.01.2026):

  • Alle gewerblichen Arbeitnehmer: 14,35 €/Stunde

Fazit: Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Erhöhung des Mindestlohns und der Geringfügigkeitsgrenze bedeutet für Arbeitgeber angepasste Lohnabrechnungen und höhere Personalkosten. Beschäftigte profitieren von besseren Verdienstmöglichkeiten, insbesondere im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk und Garten- und Landschaftsbau. Arbeitgeber sollten ihre Verträge, Abrechnungssysteme und Minijob-Regelungen rechtzeitig prüfen, um ab Januar 2025 rechtskonform zu handeln.

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick
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Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick

Der Jahreswechsel bringt für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen jedes Jahr zusätzlichen Aufwand mit sich. Besonders in der Lohnabrechnung gibt es feste Fristen und Aufgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und reibungslose Prozesse sicherzustellen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über alle wichtigen Aufgaben und Stichtage – vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungsmeldungen bis hin zu Unfallversicherung und betrieblicher Altersvorsorge.

5 Min. Lesezeit

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die am 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser erfolgt in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Gemäß § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO müssen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Sie enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) und den steuerpflichtigen Bruttolohn. Mit der Abrechnung Dezember wird diese Bescheinigung gedruckt, archiviert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Jahresmeldung an die Sozialversicherung

Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Jahresmeldungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erforderlich. Suiteify erstellt diese Meldungen automatisch mit dem Monatsabschluss / DEÜV-Hauptmeldelauf Januar 2026.
Eine Kopie wird üblicherweise den Mitarbeitern ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 15. Februar des Folgejahres

Unfallversicherung: UV-Jahresmeldung und Lohnnachweis

Für die Unfallversicherung sind zwei Meldungen notwendig:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV)
    Diese Meldung mit dem Grund 92 wird mit dem Monatsabschluss Dezember 2025 automatisch erzeugt und versendet.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII)
    Nach dem Monatsabschluss 12/2025 wird der UV-Lohnnachweis archiviert. Vor Freigabe sollten alle Gefahrtarifstellen, Arbeitsstunden und Entgelte überprüft werden, bevor der Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gesendet wird.

⇒ Meldefrist: bis zum 16. Februar des Folgejahres

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel

  • Resturlaub prüfen:
    Überprüfen Sie offene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
    ⇒ Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und erneut vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten:
    Stimmen Sie alle Lohn- und Gehaltskonten ab und schließen Sie diese ab, bevor Sie ins neue Kalenderjahr wechseln.
    ⇒ Frist: bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres
  • Betriebliche Altersvorsorge:
    Melden Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung, falls Beiträge aus versteuertem oder verbeitragtem Entgelt finanziert wurden (§ 5 (3) LStDV).
    ⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Fazit

Der Jahreswechsel ist für Personal- und Lohnabteilungen eine entscheidende Phase, in der keine Fristen versäumt werden dürfen. Vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsmeldungen bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge – eine sorgfältige Planung spart Zeit, reduziert Fehler und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Lohnabrechnung 2026: Die Änderungen im Überblick
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Lohnabrechnung 2026: Die Änderungen im Überblick

Zum Jahreswechsel 2026 ändern sich zentrale Werte in der Lohnabrechnung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Der Beitrag fasst diese und weitere Änderungen zusammen, darunter Midijob-Übergangsbereich, Mindestausbildungsvergütung und Beitragsbemessungsgrenzen.

5 Min. Lesezeit

Zum Jahreswechsel ändern sich zahlreiche Werte, die direkt in Ihre Lohnabrechnung einfließen: Mindestlohn, Minijob-Grenze, Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte und mehr. Dieser Beitrag fasst zusammen, was ab 2026 gilt, und zeigt Ihnen anhand einer Checkliste, was Sie jetzt prüfen sollten.

Mindestlohn 2026: Das müssen Sie als Arbeitgeber wissen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das betrifft alle geringfügig und regulär Beschäftigten und wirkt sich direkt auf Ihre Lohnkosten und Ihre Stundenplanung aus. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Minijob-Grenze 2026: Neue Verdienstobergrenze

Da Mindestlohn und Minijob-Grenze miteinander gekoppelt sind, steigt die monatliche Verdienstgrenze zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro. Die jährliche Höchstgrenze liegt damit bei 7.236 Euro. Prüfen Sie die Arbeitszeitmodelle Ihrer Minijobber, damit diese die Grenze bei der Lohnabrechnung 2026 nicht versehentlich überschreiten.

Auch der Übergangsbereich für Midijobs verschiebt sich entsprechend: Er reicht ab Januar 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. In diesem Bereich bleiben für Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben möglich.

Mindestausbildungsvergütung 2026 für Azubis

Im Jahr 2026 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 724 Euro. In den folgenden Lehrjahren steigt die Vergütung um 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent gegenüber dem ersten Lehrjahr. Tarifliche Abweichungen sind in einzelnen Branchen möglich.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Für die Lohnabrechnung 2026 gelten bundeseinheitlich folgende Werte:

Versicherungszweig Monatlich Jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 €
Knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 € 124.800 €

Zusätzlich gilt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beträgt 6.450 Euro pro Monat beziehungsweise 77.400 Euro pro Jahr.

Beitragssätze 2026: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent, während der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent steigt. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab und kann davon abweichen. Prüfen Sie ihn daher für jede Kasse einzeln.

In der Pflegeversicherung bleibt der Beitragssatz bei 3,6 Prozent, der Zuschlag für Kinderlose bei 0,6 Prozent und der Abschlag für Eltern ab dem zweiten Kind bei 0,25 Prozent je Kind, maximal 1 Prozent.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent), zur Rentenversicherung (18,6 Prozent) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 Prozent) bleiben unverändert.

Diese Werte legt die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 fest, die der Bundesrat am 21. November 2025 bestätigt hat.

Grundfreibetrag 2026: Steuerliche Entlastung für Beschäftigte

Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 Euro, für Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner auf 24.696 Euro. Diese Werte legt das Steuerfortentwicklungsgesetz fest.

Durch die Anhebung gegenüber den Werten aus 2025 (12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro) bleiben höhere Einkommen steuerfrei. Das führt zu geringeren Lohnsteuerabzügen und höheren Nettolöhnen Ihrer Beschäftigten. Die Anpassung erfolgt automatisch in der Lohnabrechnung ab Januar 2026.

Verpflegungsmehraufwand und Sachbezugswerte 2026

Für Verpflegung gelten ab 2026 folgende Sachbezugswerte:

Mahlzeit Monatlich Kalendertäglich
Frühstück 71,00–71,10 € 2,37 €
Mittag- oder Abendessen 137,00–137,10 € 4,57 €
Vollverpflegung 345,00 € 11,50–11,51 €

Der bundeseinheitliche Wert für eine freie Unterkunft (inklusive Heizung und Beleuchtung) beträgt monatlich 285 Euro, täglich 9,50 Euro. Abweichend davon können Sie den ortsüblichen Mietpreis ansetzen, wenn der Tabellenwert unbillig ist. Aus Verpflegung und Unterkunft ergibt sich damit insgesamt ein Sachbezugswert von 630 Euro im Monat.

Bei Gemeinschaftsunterkünften gelten abgestufte Abschläge von bis zu 60 Prozent bei Mehrfachbelegung. Diese müssen Sie bei mehreren Minderungen addieren.

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland bleiben unverändert: 14 Euro ab acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden und 14 Euro für An- und Abreisetage. Für Auslandsdienstreisen hat das Bundesministerium der Finanzen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab dem 1. Januar 2026 mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 veröffentlicht. Änderungen gegenüber den bis Ende 2025 geltenden Werten sind darin fett gekennzeichnet. Prüfen Sie die für Ihre Reiseländer maßgeblichen Beträge direkt anhand dieser Übersicht, bevor Sie Ihre Reisekostenrichtlinie aktualisieren.

Zudem entfällt auf der Lohnsteuerbescheinigung 2026 die bisherige Zeile 28. Durch die angehobene Beitragsbemessungsgrenze steigen außerdem die steuerlichen und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Entfernungspauschale steigt 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) dauerhaft mit 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Das ist für Lohnsteuerfragen bei Fahrkostenzuschüssen und für die private Steuererklärung Ihrer Beschäftigten relevant.

Betriebsveranstaltungen 2026: Freibetrag weiterhin 110 Euro

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen bleibt bei 110 Euro je Mitarbeiter und Veranstaltung. Überschreiten Sie diesen Wert, versteuern Sie den Mehrbetrag wie bisher pauschal mit 25 Prozent. Das ist besonders bei der Planung von Weihnachtsfeiern und Firmenevents wichtig.

Kinderkrankengeld: Mehr Tage für Eltern

Ab 2026 gelten folgende Regelungen zum Kinderkrankengeld:

  • 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind,
  • 30 Arbeitstage für Alleinerziehende.

Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch insgesamt höchstens 35 Arbeitstage je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstage für Alleinerziehende pro Kalenderjahr. Eltern erhalten Kinderkrankengeld auch, wenn sie ihr krankes Kind ins Krankenhaus begleiten. Diese Tage rechnen Sie nicht auf den übrigen Anspruch an. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung.

Dienstwagen 2026: Steuerliche Förderung für Elektromobilität

Für rein elektrische Dienstwagen gilt weiterhin eine steuerliche Begünstigung. Bis zum 31. Dezember 2030 ziehen Sie bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro nur ein Viertel des Listenpreises zur Berechnung des geldwerten Vorteils heran. Für Beschäftigte mit einem E-Dienstwagen bleibt das Modell damit attraktiv.

Die pauschalen Erstattungen für Ladekosten von Elektro- und Hybridfahrzeugen laufen zum 1. Januar 2026 aus. Prüfen Sie deshalb Ihre internen Regelungen zur Erstattung von Ladekosten, etwa über die Reisekostenabrechnung oder individuelle Vereinbarungen, und passen Sie diese an die Lohnabrechnung 2026 an.

Sofortmeldepflicht im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Ab dem 1. Januar 2026 zählen Friseur- und Kosmetikbetriebe zu den sofortmeldepflichtigen Branchen nach § 28a SGB IV. Für neue Beschäftigungsverhältnisse ist damit bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Sofortmeldung an die Sozialversicherung erforderlich. Passen Sie Ihre Onboarding-Prozesse, Checklisten für neue Mitarbeitende und Ihre Lohnabrechnungssoftware entsprechend an, um Bußgelder wegen verspäteter Meldungen zu vermeiden.

Aktivrente 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst im Rentenalter

Die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht, der Bundestag beschloss ihn am 5. Dezember 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu.

Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob sie bereits eine Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben. Nicht begünstigt sind Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, aus einem Beamtenverhältnis, als Abgeordnete oder aus Minijobs.

Für Sie als Arbeitgeber ändert sich beim Ablauf wenig: Die Aktivrente muss nicht beantragt werden, Sie berücksichtigen den Freibetrag automatisch in der Lohnabrechnung. Der Freibetrag lässt sich immer nur in einem Beschäftigungsverhältnis pro Monat nutzen. Auf den Hinzuverdienst bis 2.000 Euro fällt keine Lohnsteuer an, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind aber weiterhin fällig. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, versteuert den übersteigenden Betrag regulär.

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Häufige Fragen zur Lohnabrechnung 2026

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? 

Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Der Übergangsbereich für Midijobs reicht von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026? 

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich, für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich und für die knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 Euro monatlich beziehungsweise 124.800 Euro jährlich.

Ändern sich die Beitragssätze der Sozialversicherung 2026? 

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 Prozent. Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage bleiben in ihren Beitragssätzen unverändert.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026? 

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro, für Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner auf 24.696 Euro.

Was ist die Aktivrente und wer kann sie nutzen? 

Die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie erlaubt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Minijobber sind davon ausgenommen.

Was ändert sich bei Sachbezugswerten und Reisekosten 2026? 

Die Sachbezugswerte steigen auf 345 Euro für freie Verpflegung und 285 Euro für freie Unterkunft, insgesamt 630 Euro monatlich. Die Inlandspauschalen für Verpflegungsmehraufwand bleiben unverändert. Die Auslandsreisepauschalen hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 für 2026 neu veröffentlicht.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Prüfen Sie insbesondere die Auslandsreisepauschalen und die individuellen Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse vor der Umsetzung anhand der amtlichen Quellen. Ziehen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung oder Ihr Lohnbüro hinzu.