Blog

Branchen

Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Interview: Wann lohnt sich Baulohn-Outsourcing für einen Baubetrieb?
Branchen

Interview: Wann lohnt sich Baulohn-Outsourcing für einen Baubetrieb?

Viele Bauunternehmen überlegen, die Baulohnabrechnung auszulagern. Gründe sind fehlendes Fachwissen, Personalmangel oder der Wunsch nach mehr Sicherheit und Flexibilität. Doch lohnt sich der Schritt wirklich? Thomas Barwitz, Leiter Lohnservice mit über 40 Jahren Erfahrung im Baugewerbe, gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Vollservice.

5 Min. Lesezeit

Warum entscheiden sich Bauunternehmen für den Vollservice?

Thomas Barwitz: „Im Regelfall gibt es im eigenen Unternehmen niemanden, der den Baulohn beherrscht. Man möchte auch kein spezielles Know-how aufbauen, sondern sich auf die eigenen Kernkompetenzen konzentrieren. Kosten sind meist nicht der Hauptgrund.“

Spart Outsourcing wirklich Kosten?

Thomas Barwitz: „Unter Berücksichtigung des Risikos von Krankheitsfällen oder Personalausfällen lässt sich eine Kosteneinsparung errechnen. Dennoch sollten Kosten nicht der Hauptgrund sein. Wichtiger sind Flexibilität und Sicherheit.“

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich der Vollservice?

Thomas Barwitz: „Grundsätzlich ab einem Mitarbeiter. Die meisten Kunden liegen zwischen 10 und 20 Arbeitnehmern. Auch bei größeren Betrieben steigt die Tendenz zum Outsourcing.“

Wie erkläre ich meinen Mitarbeitern Outsourcing, ohne Ängste zu schüren?

Thomas Barwitz: „Oft gibt es im Betrieb schlicht niemanden, der den Lohn macht. In kleineren Firmen übernimmt das häufig die Ehefrau des Unternehmers. In größeren Unternehmen fallen Mitarbeiter aus Altersgründen oder wegen Elternzeit weg. Die verbleibenden Beschäftigten sind meist froh, wenn Bereiche ausgelagert werden.
Outsourcing mit dem Ziel des Personalabbaus ist sehr selten.“

Wie viele Lohnmitarbeiter können eingespart werden?

Thomas Barwitz: „Das hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleine Betriebe sparen meist keine Stelle, weil es keine gibt.
Bei etwa 100 Beschäftigten kann eine bisher teilweise eingesetzte Lohnkraft entfallen. Firmen, die demnächst Personal durch Rente verlieren, denken daher oft über Vollservice nach.“

Wie lange dauert die Umstellung auf Vollservice?

Thomas Barwitz: „Betriebe mit 1–20 Beschäftigten können innerhalb eines Tages umgestellt werden.
Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten benötigen oft bis zu zwei Wochen, abhängig von der Datenaufbereitung und der Möglichkeit zur elektronischen Datenübernahme.“

Welche Aufgaben sollten intern bleiben?

Thomas Barwitz: „Die Personalverwaltung sollte intern bleiben. Dazu gehören Einstellungen, Arbeitsverträge, Zeugnisse und die direkte Kommunikation mit Mitarbeitern. Für den Vollservice wird ein zentraler Ansprechpartner im Unternehmen benötigt.“

Wie finde ich den richtigen Partner für die Baulohnabrechnung?

Thomas Barwitz: „Wählen Sie einen Spezialisten mit Branchenkenntnis. Prüfen Sie die gegenseitigen Erwartungshaltungen, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.“

Warum setzen viele Bauunternehmen auf den Suiteify-Vollservice?

Thomas Barwitz: „Wir haben uns seit Jahrzehnten auf die Baulohnabrechnung spezialisiert und ein tiefes Know-how aufgebaut. Besonders Betriebe mit 10–30 Mitarbeitern profitieren, weil der Aufbau eigenen Fachwissens oft zu teuer oder unmöglich ist. Bei größeren Unternehmen hilft die Flexibilität: Wenn Schlüsselpersonal ausfällt (z. B. Rente, Elternzeit), kann Vollservice temporär einspringen.“

Fazit: Vollservice – eine Frage von Sicherheit und Effizienz

Baulohn-Outsourcing ist für viele Bauunternehmen eine echte Entlastung. Kostenersparnisse können entstehen, entscheidend sind jedoch Sicherheit, Fachwissen und Flexibilität. Wer sich für den Vollservice entscheidet, profitiert von zuverlässiger Abrechnung und kann interne Ressourcen auf andere wichtige Unternehmensbereiche lenken.

BIM im Straßen- und Tiefbau: Chancen für den Mittelstand
Branchen

BIM im Straßen- und Tiefbau: Chancen für den Mittelstand

Der steigende Kostendruck, enge Zeitpläne und komplexe Bauprojekte machen auch vor dem Straßen- und Tiefbau nicht halt. Immer mehr Unternehmen setzen daher auf Building Information Modeling (BIM). Während große Baukonzerne schon länger mit digitalen Modellen arbeiten, entdecken zunehmend auch mittelständische Betriebe die Vorteile – vom kalkulatorischen Einstieg bis hin zu einer besseren Zusammenarbeit mit Auftraggebern.

5 Min. Lesezeit

Position des HDB: BIM als Werkzeug für bessere Prozesse

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) betont in seinem Positionspapier „BIM im Straßenbau“ die Chancen der Methode. Dr. Walter Fleischer, Vorsitzender der Bundesfachabteilung Straßenbau, fasst es so zusammen: „BIM ist kein Allheilmittel, aber ein Werkzeug, das sinnvoll genutzt Verbesserungen und Vorteile für alle Beteiligten bringt.“
Besonders wichtig sei es, die Erfahrungen und Kenntnisse der Bauausführenden frühzeitig einzubeziehen. So können Logistikfragen, Bauabläufe und Risiken schon vor der Realisierung berücksichtigt werden.

Vorteile für mittelständische Bauunternehmen

BIM muss nicht zwingend als „großer Wurf“ gestartet werden. Bereits kleinere Schritte, oft als „Little BIM“ bezeichnet, bringen spürbaren Nutzen. Lars Grundmann, Geschäftsführer von CKS-Bau, betont: „BIM im Straßen- und Tiefbau ist weiter als man vermutet und erzielt von Beginn an messbaren Nutzen bei vertretbarem Aufwand.“
Allein die modellbasierte Mengenermittlung sorgt von der Kalkulation bis zur Abrechnung für mehr Effizienz. Die benötigten Daten sind häufig schon vorhanden oder lassen sich leicht erzeugen.

Modellbasierte Mengenermittlung in der Praxis

Digitale Formate wie ISYBAU, DWG, LandXML oder REB bilden die Grundlage für die Weiterverarbeitung. Aus einem Digitalen Geländemodell (DGM) können beispielsweise Achsen, Gradienten und Ausführungspläne direkt übernommen werden. Dadurch sinkt die Fehlerquote, die bei manuellen Eingaben oft hoch ist.
Die so erzeugten Modelle ermöglichen:

  • präzise Kalkulation,
  • exakte Materialbestellungen,
  • schnellere Rechnungsprüfung und
  • durchgängige Prozesse bis zur Abrechnung.
BIM Abrechnung Bau

Transparenz und Zusammenarbeit auf neuer Ebene

BIM schafft nicht nur Effizienz, sondern auch Vertrauen. David Vierling, Bauleiter bei CKS-Bau, berichtet: „Früher war der Erdabtrag im Hang oft ein Streitthema. Jetzt haben wir die Mengen im Modell verglichen – alles war transparent und wir konnten objektiv diskutieren.“
Die transparente Zusammenarbeit sorgt für entspanntere Abläufe, weniger Konflikte und mehr Zufriedenheit bei allen Beteiligten – ein wichtiger Aspekt angesichts des Fachkräftemangels.

Konkrete Vorteile für Bauunternehmen

Die modellbasierte Arbeitsweise im Straßen- und Tiefbau bietet zahlreiche Vorteile:

  • Plausibilitätsprüfung von 3D-Modellen
  • REB- und VOB-konforme Mengenermittlung
  • schnellere Fakturierung und höhere Liquidität
  • optimierte Materialbestellung
  • neue Einsatzmöglichkeiten für Bauleiter und Poliere mit GPS-gestützter Bauvermessung
  • bessere Qualitätssicherung und Fehlervermeidung

Empfehlungen für den Einstieg in BIM

  • Starten Sie mit einem überschaubaren Projekt und sammeln Sie eigene Erfahrungen.
  • Nutzen Sie gängige Formate und bauen Sie darauf auf.
  • Ziehen Sie externe Spezialisten hinzu, die die Methode im Unternehmen verankern.
Der digitale Arbeitsplatz der Zukunft im Bauunternehmen
Branchen

Der digitale Arbeitsplatz der Zukunft im Bauunternehmen

Die Digitalisierung verändert die Bauwirtschaft rasant. Technologien wie mobile Apps, Cloudlösungen oder Building Information Modeling (BIM) sorgen dafür, dass Abläufe effizienter, transparenter und vernetzter werden. Doch wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft konkret aus – und wie können Bauunternehmen schon heute davon profitieren?

5 Min. Lesezeit

Neue Technologien verändern die Baubranche

Ob 3D-Druck in der Planung, digitale Zeiterfassung oder E-Rechnung: Neue Technologien führen dazu, dass Büro, Baustelle und Homeoffice enger zusammenrücken. Ziel ist es stets, Prozesse effizienter zu gestalten, Kosten zu sparen und die tägliche Arbeit zu erleichtern. Dabei gilt: Digitalisierung muss auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt sein und Schritt für Schritt eingeführt werden.

Mit digitalen Lösungen durchgängig handlungsfähig bleiben

Ein sicherer Zugriff auf aktuelle Daten, die Zusammenarbeit mit Partnern und Kollegen oder die Nutzung von jedem internetfähigen Endgerät – all das sind Voraussetzungen für moderne Workflows. Videokonferenzen, gemeinsames Bearbeiten von Dokumenten und transparente Kommunikationswege machen Unternehmen widerstandsfähiger und halten die Produktivität auch in Krisenzeiten hoch.

Erfolgsfaktoren: Prozessoptimierung und Mobilität

Digitalisierung im Bau bedeutet nicht nur Automatisierung, sondern auch Flexibilität. Mobile Anwendungen ermöglichen die Dokumentation von Arbeitsschritten direkt vor Ort, während cloudbasierte Systeme Abläufe im Hintergrund beschleunigen. Unternehmen sparen Zeit und Geld und schaffen zugleich ein modernes Arbeitsumfeld, das Fachkräfte erwarten.

Individuelle Digitalisierung für Bauunternehmen

Die Einführung neuer Technologien sollte strukturiert erfolgen. Wichtig sind eine klare Schulungsstrategie, transparente Kommunikation und auf die Rollen zugeschnittene Trainings. So können alle Mitarbeitenden – unabhängig von Alter oder Funktion – mit den Tools arbeiten. Web-Seminare und praxisnahe Anwendungsbeispiele erleichtern den Einstieg und machen die Vorteile greifbar.

Fazit: Vom digitalen Arbeitsplatz zum Baubetrieb 4.0

Die Nachfrage nach digitalen Lösungen zeigt, dass Bauunternehmen handeln wollen. Mit durchdachter Digitalisierung schaffen sie es, effizienter zu arbeiten, Kosten zu reduzieren und zukunftsfähig zu bleiben. Der Arbeitsplatz der Zukunft ist nicht nur modern und digital, sondern vor allem ein Erfolgsfaktor im Wettbewerb.

Umlagen im Baubetrieb richtig berechnen und anwenden
Branchen

Umlagen im Baubetrieb richtig berechnen und anwenden

Das Thema Umlagen wird in vielen Baubetrieben unterschätzt – dabei beeinflusst es direkt die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Wer Gemeinkosten falsch verteilt oder mit veralteten Werten kalkuliert, riskiert fehlerhafte Baustellenergebnisse, falsche Entscheidungen und im schlimmsten Fall wirtschaftliche Schieflagen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Umlagen sind, wie sie berechnet werden und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

5 Min. Lesezeit

Was sind Umlagen im Baugewerbe?

Umlagen sind ein Instrument, um Gemeinkosten verursachungsgerecht auf Kostenstellen oder Baustellen zu verteilen.
Während Einzelkosten wie Löhne der gewerblichen Mitarbeiter, Materialkosten oder Gerätekosten direkt einem Bauvorhaben zugeordnet werden können, müssen Gemeinkosten über Schlüsselgrößen verteilt werden. Nur so lassen sich Baustellen realistisch kalkulieren und unternehmerische Entscheidungen auf verlässliche Zahlen stützen.

Gemeinkosten verstehen

Zu den Gemeinkosten gehören alle Kosten, die nicht direkt einem Projekt zugeordnet werden können, zum Beispiel:

  • Allgemeine Geschäftskosten (AGK): Verwaltung, Gehälter, Büromieten, Versicherungen, Telefon- und IT-Kosten, Fachliteratur
  • Sozialkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Feiertagslöhne, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beiträge zur SOKA-BAU
  • Werkzeuge und Kleingeräte: Schaufeln, Wasserwaagen, Arbeitshandschuhe, Kleingeräte-Verschleiß

Die Wahl einer verursachungsgerechten Umlagebasis ist entscheidend, um faire und belastbare Werte zu erhalten.

Häufige Fehler bei Umlagen

  • Arbeiten mit veralteten Umlagen: Zahlen aus Vorjahren werden ohne Anpassung an aktuelle Kostenstrukturen genutzt.
  • Keine regelmäßige Überprüfung: Änderungen bei Mitarbeiterzahl, Lohnkosten oder Sozialabgaben werden nicht berücksichtigt.
  • Falsche Umlagebasis: Unpassende Schlüsselgrößen führen zu verzerrten Ergebnissen.
  • Komplexität unterschätzen: Gemeinkosten werden pauschal verteilt, statt differenziert nach Kostenarten zu betrachten.

Konsequenz: Baustellenergebnisse werden verfälscht, Kostenunterdeckungen bleiben unentdeckt, und strategische Entscheidungen beruhen auf fehlerhaften Kennzahlen.

Umlagen zur Deckung von Sozialkosten

Das Sozialpaket gewerblicher Arbeitnehmer enthält alle tariflichen, gesetzlichen und betrieblichen Sozialkosten, z. B.:

  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
  • Feiertagslöhne
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Beiträge an die SOKA-BAU

Empfohlene Umlagebasis:
Lohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer (Fertigungslohn)

Beispielrechnung:

  • Fertigungslöhne: 410.000 €
  • Sozialkosten: 290.000 €

Zuschlagssatz = 290.000 € ÷ 410.000 € = 71 %

Alle Lohnkosten auf Baustellen werden mit einem Zuschlag von 71 % versehen, um die Sozialkosten abzudecken.

Umlagen für Kleingeräte und Werkzeuge

Auch Werkzeuge und Kleingeräte müssen verursachungsgerecht verteilt werden. Arbeitsmaterialien wie Schaufeln, Handschuhe oder Wasserwaagen verschleißen oder gehen verloren.

Empfohlene Umlagebasis:
Produktivlohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer

Begründung: Je mehr Arbeitsstunden auf einer Baustelle anfallen, desto höher ist typischerweise der Verbrauch an Werkzeugen und Kleingeräten.

Ausblick: Umlagen für Allgemeine Geschäftskosten

Neben Sozialkosten und Werkzeugen müssen auch die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) auf Baustellen verteilt werden. Diese Kostenart ist komplexer, da verschiedene Verteilungsansätze möglich sind (z. B. nach Lohnsumme, Maschinenstunden oder Umsatz). Eine detaillierte Betrachtung der AGK-Umlagen sowie Tipps zur Wahl der richtigen Umlagebasis erfahren Sie hier, im zweiten Teil dieser Serie.

Fazit

Umlagen sind ein entscheidendes Werkzeug für eine realistische Baustellenkalkulation und wirtschaftliche Entscheidungen im Baugewerbe. Wer veraltete Werte nutzt oder pauschale Sätze übernimmt, riskiert falsche Ergebnisse und finanzielle Risiken. Die Wahl einer verursachungsgerechten Umlagebasis – z. B. Lohnsumme für Sozialkosten oder Produktivlohnsumme für Werkzeuge – ist somit der Schlüssel zu verlässlichen Zahlen. Schützen Sie daher Ihren Baubetrieb mit regelmäßigen Überprüfungen und Aktualisierungen vor teuren Fehlentscheidungen.

FAQ: Umlagen im Bau

Was sind Umlagen im Bauwesen?

Umlagen sind Schlüsselgrößen, um Gemeinkosten fair auf Baustellen oder Kostenstellen zu verteilen.

Warum sind Umlagen so wichtig?

Ohne korrekt berechnete Umlagen sind Baustellenkalkulationen fehlerhaft, und Unternehmen riskieren falsche Entscheidungen und Verluste.

Wie wähle ich die richtige Umlagebasis?

Die Basis sollte den Kostenverursacher abbilden. Für Sozialkosten z. B. die Lohnsumme, für Kleingeräte die Produktivlohnsumme.

Wie oft sollte ich Umlagen überprüfen?

Mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen (z. B. Tarifverträgen, Mitarbeiterstruktur, Kostenentwicklung).

Kann ich historische Umlagen verwenden?

Nur, wenn sie regelmäßig geprüft und an neue Kostenstrukturen angepasst werden.

Quellen

SOKA-BAU – Sozialkassen der Bauwirtschaft

Statistisches Bundesamt – Arbeitskostenindex

Haufe – Baugewerbe

Warum sich Baubetriebe jetzt mit BIM beschäftigen sollten
Branchen

Warum sich Baubetriebe jetzt mit BIM beschäftigen sollten

BIM (Building Information Modeling) wird zunehmend zum Standard in der Bauwirtschaft – und das nicht nur für Großprojekte. Auch mittelständische Baubetriebe profitieren bereits heute von den Vorteilen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum es sich lohnt, sich frühzeitig mit BIM zu befassen, welche Chancen sich ergeben und wie Sie den Einstieg strategisch angehen können.

5 Min. Lesezeit

Aktueller Stand der BIM-Nutzung

Eine neuere Studie von BauInfoConsult aus 2022/2023 befragte 300 Akteure aus Planungsbüros, Bauunternehmen und Handwerksbetrieben zur BIM-Verwendung. Ergebnis: Nur rund 20 % der Befragten setzen aktiv BIM in Projekten ein.

Sowohl Architekten als auch Bauunternehmen geben an, dass BIM häufig auf Wunsch von Bauherren (36 %) oder als Mittel zur Wettbewerbsfähigkeit (30 %) eingesetzt wird.

Pflicht für öffentliche Bauprojekte: Was gilt heute?

  • In Deutschland besteht bereits eine BIM-Pflicht für öffentliche Infrastrukturprojekte des Bundes seit Januar 2021.
  • Seit Ende 2022 gilt BIM auch für Hochbauprojekte des Bundes.
  • Ab 2026 soll BIM auch als Regelprozess in den Auftragverwaltungen der Länder und bei der Autobahn-Gesellschaft eingeführt werden.

Was ist BIM? – Funktionen & Nutzen

Bei BIM werden alle projektrelevanten Daten digital modelliert. Änderungen können sofort nachvollzogen werden, da alle Beteiligten auf denselben Datenstand zugreifen.

Zu den zentralen Funktionen zählen:

  • Simulation von Bauabläufen,
  • Kollisionsprüfung (Erkennung von Konflikten bereits in der Planung),
  • durchgängiger Informationsfluss,
  • verbesserte Kommunikation aller Beteiligten,
  • erhöhte Transparenz im Projektverlauf.

Diese Elemente helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen und Kostenüberschreitungen oder Verzögerungen zu vermeiden.

BIM auch für mittelständische Unternehmen

Viele glauben, BIM sei nur etwas für Großprojekte oder Konzerne. Doch das ist ein Trugschluss: Auch kleine und mittlere Baubetriebe können heute davon profitieren.

Beispiel: Eine traditionsreiche Zimmerei nutzte BIM, um Architektur mit vorgefertigten Bauelementen effizient umzusetzen. Die Integration digitaler Prozesse ermöglichte ihr, anspruchsvolle Designs wirtschaftlich zu realisieren.

Wer früh BIM-Kompetenz aufbaut, kann sich gegenüber Wettbewerbern abheben – besonders, wenn Auftraggeber zunehmend BIM-Anforderungen stellen.

Welche Vorteile bietet BIM?

Durch modellbasierte Prozesse ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • präzisere Angebotserstellung
  • exakte Mengenermittlung
  • einfachere Aktualisierung bei Änderungen
  • optimierte Instandhaltung
  • zuverlässige Kostenberechnung
  • verbesserte Kommunikation zwischen Projektbeteiligten
  • durchgängiger Informationsfluss
  • bessere Terminplanung und -kontrolle

Diese Effekte zusammen führen zu höherer Planungsqualität, Effizienz und Verlässlichkeit in Projekten.

Darüber hinaus steigert BIM die Attraktivität Ihres Unternehmens für Mitarbeitende aus der Generation Z und positioniert Sie als zukunftsorientierten Baupartner.

Erste Schritte für Ihren Betrieb

So gelingt Ihnen der Einstieg in BIM:

  • Informieren: Tagesveranstaltungen, Messen, Fachseminare besuchen
  • Haltung entwickeln: Team früh einbinden und Veränderungsbereitschaft fördern
  • Software kaufen + Schulung: Planungslösungen anschaffen und Mitarbeitende qualifizieren
  • Pilotprojekte starten: kleine, überschaubare BIM-Projekte starten
  • Prozesse anpassen: interne Abläufe, Schnittstellen und Arbeitsmethoden schrittweise modernisieren

Ein geduldiger und schrittweiser Ansatz verhindert Überforderung und ermöglicht sukzessiven Lernzuwachs.

Fazit

BIM ist kein kurzfristiger Trend – es ist eine Entwicklung, die sich bereits heute etabliert. Wer früh startet, baut Know-how auf, optimiert Prozesse und bleibt wettbewerbsfähig. Auch mittelständische Baubetriebe haben gute Chancen, mit BIM erfolgreich zu sein und sich zukunftssicher zu positionieren.

Quellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BIM Deutschland / digitale Bauprozesse

Fraunhofer IESE – Studie zur Digitalisierung der Baubranche

Personalkosten im Baubetrieb: Alle Kostenfaktoren richtig kalkulieren
Branchen

Personalkosten im Baubetrieb: Alle Kostenfaktoren richtig kalkulieren

„Wie viel kostet ein Mitarbeiter im Baubetrieb?“ Diese Frage stellen sich viele Unternehmer, besonders wenn es um Neueinstellungen geht. Oft werden die tatsächlichen Kosten unterschätzt. Gerade im Bauhauptgewerbe gibt es zahlreiche Besonderheiten, die bei der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Wer sie kennt, kann besser planen und wirtschaftlich sichere Entscheidungen treffen.

5 Min. Lesezeit

Lohn und Gehalt: Grundkosten im Baubetrieb

Die Basis jeder Personalkostenberechnung ist der Lohn bzw. das Gehalt für die geleisteten Arbeitsstunden.
Im Baugewerbe sind bei tariflicher Arbeitszeit durchschnittlich 173 Stunden pro Monat zu bezahlen.

Lohnzusatzkosten: Soziallöhne und gesetzliche Abgaben

Zusätzlich zum Grundlohn entstehen umfangreiche Lohnzusatzkosten, die gesetzlich oder tariflich vorgeschrieben sind. Dazu gehören u. a.:

  • Feiertage
  • Tarifliche und gesetzliche Ausfalltage (§ 4 BRTV, z. B. Umzug, Hochzeit, Todesfall)
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • 13. Monatseinkommen (in den alten Bundesländern)
  • Urlaubsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld
  • Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Umlagen für Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaftsaufwendungen (U2)
  • Insolvenzgeldumlage
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • Arbeitgeberanteil zur Winterbeschäftigungsumlage
  • Beitrag zur SOKA-Bau

Beispiele und wichtige Werte

  • Durchschnittliche Belastung:
    Ein gewerblicher Arbeitnehmer mit 18,17 € Stundenlohn kann den Arbeitgeber bei 173 bezahlten Stunden pro Monat rund 5.000 € kosten.
  • 13. Monatseinkommen:
    In den alten Bundesländern Anspruch auf das 93-fache des Gesamttarifstundenlohnes (ggf. zzgl. 0,13 € Arbeitgeber-Anteil pro Stunde). Mindestbetrag: 780 €.
  • U1 und U2 sind krankenkassenindividuelle Prozentsätze.
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: aktuell 19,325 %.
  • Winterbauumlage: 1,2 % für gewerbliche Arbeitnehmer.
  • Urlaubsgeld und das zusätzliche Urlaubsgeld durch SOKA-Bau:
    • Alte Bundesländer: 20,4 %
    • Neue Bundesländer: 17,2 %
    • Angestellte: monatlich 24 €
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 % (Stand 2025).
  • Beiträge Berufsgenossenschaft: abhängig von Gefahrenklasse des Betriebs.

Weitere Kostenfaktoren für gewerbliche Arbeitnehmer

  • Lohnnebenkosten bei Auswärtstätigkeit: z. B. Auslösungen, Verpflegungszuschüsse, Fahrgelder, tariflich bzw. gesetzlich geregelt.
  • Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge: Verschleiß und Verlust von Schaufeln, Hämmern, Handschuhen etc. sollten über eine eigene Kostenstelle überwacht werden.

Weitere Kostenfaktoren für Angestellte

Im Angestelltenbereich fallen häufig zusätzliche Arbeitsplatzkosten an:

  • Büromaterial
  • Arbeitsplatz-Einrichtung
  • Miete und Nebenkosten
  • IT-Ausstattung

Dazu kommen einmalige Aufwendungen wie Einarbeitungskosten oder Kosten für Personalgewinnung (z. B. Stellenanzeigen, Auswahlgespräche).

Kostenfaktoren im Überblick

Kosten Mitarbeiter Baubetrieb

Personalkosten und Angebotskalkulation

Neueinstellungen oder Kündigungen haben direkte Auswirkungen auf die Kalkulation. Hier ein paar Beispiele:

Mittellohn verändert sich:

  • Bisher 10 Mitarbeiter mit je 16,00 €/h = Mittellohn 16,00 €
  • Neuer Mitarbeiter mit 18,50 €/h:
    (10 × 16,00 € + 18,50 €) ÷ 11 = 16,23 €/h

Jahresproduktivlohn steigt:

  • Bisher: 10 × 16,00 € × 1.550 h = 248.000 €
  • Neu: 11 × 16,23 € × 1.550 h = 276.722 €

Zuschlagssätze sinken, wenn mehr Produktivlohn vorhanden ist:

Geschäftskosten bleiben bei 150.000 €.

  • Alt: 150.000 € ÷ 248.000 € = 60 %
  • Neu: 150.000 € ÷ 276.722 € = 54 %

Reduziert sich dagegen der gewerbliche Bereich bei gleichbleibenden Geschäftskosten, müssen die Zuschläge steigen – sonst drohen nicht kostendeckende Angebotspreise.

Kosten Personal Baubetrieb

Fazit

Neue Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor – aber auch ein großer Kostenblock. Wer die gesamten Personalkosten kennt, von Löhnen über Sozialabgaben bis hin zu Arbeitsplatz- und Rekrutierungskosten, kalkuliert sicherer und vermeidet finanzielle Risiken.
Vor jeder Einstellung lohnt es sich, genau zu prüfen, ob der zusätzliche Nutzen langfristig die Kosten übersteigt. Nur so bleiben Arbeitsplätze und Unternehmensentwicklung stabil.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich die tatsächlichen Kosten eines gewerblichen Mitarbeiters?

Addieren Sie Lohn, Sozialabgaben, Umlagen, Lohnnebenkosten und Werkzeugkosten. Teilen Sie die Summe durch die produktiven Stunden, um den realen Stundenpreis zu kennen.

Warum ist der Mittellohn so wichtig?

Er beeinflusst direkt die Kalkulation von Angeboten. Steigt der Mittellohn durch Neueinstellungen, müssen Zuschlagssätze und Preise angepasst werden.

Welche Umlagen fallen zusätzlich an?

U1/U2, Insolvenzgeldumlage, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Winterbauumlage, SOKA-Bau – diese Kosten sind tariflich bzw. gesetzlich vorgeschrieben.

Wie kann ich Personalkosten kontrollieren?

Ein strukturiertes Rechnungswesen hilft, Ist-Kosten zu überwachen und zukünftige Kosten realistisch zu planen.

Meldepflichten im Baugewerbe: Kontrollen, Pflichten und Bußgelder
Branchen

Meldepflichten im Baugewerbe: Kontrollen, Pflichten und Bußgelder

Meldepflichten und deren Kontrollen sind im Baugewerbe ein zentrales Thema – und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Arbeitgeber müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben kennen und einhalten, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Von Sofortmeldungen über Arbeitszeiterfassung bis hin zur Bereithaltung von Unterlagen gibt es klare Regeln, die Zoll und Behörden streng kontrollieren.

5 Min. Lesezeit

Melde- und Aufzeichnungspflichten im Baugewerbe

Mehrere Gesetze und Vorschriften regeln die Melde- und Aufzeichnungspflichten im Baugewerbe:

  • Sozialgesetzbuch (SGB IV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn)
  • Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
  • Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)

Die Kontrolle der Einhaltung übernehmen die Zollbehörden. Diese führen meist unangekündigte Prüfungen direkt im Unternehmen oder auf der Baustelle durch. Die Prüfbehörde hat das Recht, alle relevanten Unterlagen vor Ort einzusehen.

Sofortmeldung: Pflicht seit 2009

Seit dem 01.01.2009 müssen Arbeitgeber im Baugewerbe spätestens bei Beschäftigungsbeginn eine Sofortmeldung für alle Mitarbeitenden abgeben.

  • Rechtsgrundlage: § 28a Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 7 DEÜV
  • Neuer Meldegrund: „20“ (Sofortmeldung)
  • Übermittlung: Direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV)

Die Sofortmeldung kann über folgende Wege erfolgen:

  • Eigene Lohnabrechnungsprogramm
  • Beauftragten Steuerberater
  • Service-Rechenzentrum mittels Datenübertragung
  • Das SV-Meldeportal
  • Falls ein neuer Mitarbeiter direkt „auf der Baustelle“ eingestellt wird und die Personalabteilung erst später informiert wird, muss die Sofortmeldung dennoch vor Arbeitsbeginn und über das SV-Meldeportal erfolgen

Wichtige Angaben:

  • Familien- und Vorname des Beschäftigten
  • Versicherungsnummer (oder Geburtsdatum/-ort und Anschrift, falls nicht bekannt)
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme

Ein Ersatz der Sofortmeldung per Brief, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.Wird die Beschäftigung nicht aufgenommen oder sind Angaben fehlerhaft, muss die Sofortmeldung storniert oder korrigiert werden.

Achtung:
Die Sofortmeldung ersetzt nicht die reguläre „Anmeldung mit Grund“. Diese muss der Arbeitgeber spätestens sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung (zusätzlich) erstellen.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Zollverwaltung prüft nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG, ob Sofortmeldungen erstellt wurden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 € geahndet werden (§ 111 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 SGB IV).

Auch fehlerhafte oder fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen können Bußgelder nach sich ziehen. Nach § 23 Abs. 3 AEntG sind bis zu 30.000 € möglich. Ab 2.500 € droht zudem der Ausschluss von öffentlichen Vergaben, ab 200 € die Eintragung ins Gewerbezentralregister (§ 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO, § 20 Abs. 3 AEntG).

Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

Nach dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 (Az. C-55/18) und dem BAG-Grundsatzurteil vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) besteht in Deutschland eine Pflicht zur objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung.

Vorgaben:

  • Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen.
  • Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
  • Auch Pausen müssen so dokumentiert werden, dass Prüfer die tatsächliche Arbeitszeit nachvollziehen können.

Achtung:

  • Verstöße gegen diese Pflicht können zu erheblichen Bußgeldern führen.
  • Die neue MiLoDokV (seit 01.01.2024) beschränkt die Dokumentationspflichten auf Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Monatsentgelt von bis zu 2.958 € brutto.

Tipp:

  • auch die Dauer der Pause vermerken
  • ggf. muss Stundenaufzeichnung getrennt nach neue Bundesländer/alte Bundesländer vermerken werden

Art und Weise der Aufzeichnung

Es gibt keine vorgeschriebene Form. Arbeitgeber können Arbeitszeiten handschriftlich, elektronisch oder mit einem Zeiterfassungssystem dokumentieren.
Tipp: Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, lassen Sie Stundenzettel unterschreiben, um Streit zu vermeiden.

  • Die Dokumentationspflicht entfällt nach der MiLoDokV für Beschäftigte mit mehr als 2.958 € Monatsentgelt, sofern alle Überstunden über acht Stunden werktäglich aufgezeichnet werden.
  • Für Minijobber bleibt die Pflicht bestehen.
  • Für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern im Betrieb entfällt sie ebenfalls.

Neu seit 01.01.2024:
Die geänderte MiLoDokV beschränkt die Dokumentationspflichten auf Arbeitnehmer mit höchstens 2.958 € Monatsentgelt.

Mindestlohn und zusätzliche Pflichten

Um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns (12,41 €, ab 2025: 12,82 €) zu kontrollieren, gelten ergänzende Dokumentationspflichten nach dem MiLoG (Mindestlohngesetz). Diese betreffen alle kaufmännischen und technischen Angestelltensowohl Voll- wie auch Teilzeit sowie Minijobber im Baugewerbe.

Flexiblere Arbeitszeiten – Forderungen aus der Branche

„Die dringend benötigte Flexibilität muss durch moderne Arbeitszeitkonzepte und eine Anpassung an das digitale Zeitalter geschehen. Eine pauschale und starre Forderung nach einer verbindlichen Arbeitszeiterfassung ist falsch und belastet Unternehmen wie Beschäftigte“, sagt Dirk Wasmuth, Geschäftsführer von Arbeitgeber Köln.

Auch David Zülow, Vorsitzender des Verbands der Familienunternehmer NRW, warnt im Kölner Stadt-Anzeiger
vor einem „Bürokratiemonster“ und einer Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger, „Pflicht zur Arbeitszeiterfassung"

Unterrichtung und Zusammenarbeit von Behörden

Die Zollverwaltung informiert bei Verstößen weitere Behörden, z. B. bei:

  • Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • SGB IV/VII-Beitragszahlungen
  • Steuergesetze, Aufenthaltsgesetz, Mitwirkungspflichten (§ 60 SGB I), Meldepflichten (§ 8a AsylbLG)
  • Handwerks-/Gewerbeordnung, Güterkraftverkehrsgesetz
  • AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz)  oder MiLoG (Mindestlohngesetz)

Wer übernimmt die Aufzeichnung?

Arbeitgeber können die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf ihre Mitarbeitenden übertragen. Diese müssen dann die Aufzeichnungen korrekt führen, die Verantwortung bleibt aber beim Arbeitgeber.

Insolvenzschutz für Arbeitszeitkonten

Nach § 3 Nr. 1.4 BRTV können Arbeitgeber verstetigte Monatslöhne auszahlen, auch wenn die gearbeiteten Stunden variieren. Bis zu 150 Stunden können angespart werden. Der BRTV (für gewerbliche Arbeitnehmer) und der RTV (für Angestellte) sind allgemeinverbindlich und regeln die Arbeitszeitflexibilisierung.

Hinweis: Bei Prüfungen müssen Unternehmen den Nachweis über die Absicherung des Ausgleichskontos gegenüber Zoll oder Tarifparteien erbringen. Weitere Informationen gibt es im Blogbeitrag zur Arbeitszeitflexibilisierung.

Bereithaltung von Unterlagen

Arbeitgeber müssen alle prüfungsrelevanten Unterlagen in Deutschland und auf Deutsch bereithalten (§ 17 Abs. 2 MiLoG, § 19 Abs. 2 AEntG, § 17c Abs. 2 AÜG). Auf Nachfrage sind diese der Prüfbehörde unverzüglich und am Ort der Beschäftigung (bzw. auf der Baustelle) vorzulegen. Weitere Details finden Sie auf den Seiten des Zolls.

Fazit

Die Einhaltung von Meldepflichten und Arbeitszeitdokumentation ist für Bauunternehmen unerlässlich, um hohe Bußgelder, den Ausschluss von Vergaben oder strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Durch digitale Tools wie das SV-Meldeportal oder automatisierte Zeiterfassungssysteme können Betriebe die Prozesse vereinfachen und sich absichern.

Interview: Datensicherheit in der Bauwirtschaft richtig angehen
Branchen

Interview: Datensicherheit in der Bauwirtschaft richtig angehen

In Zeiten, in denen Meldungen über Datenklau und Cyberangriffe beinahe täglich erscheinen, fühlen sich viele Bauunternehmen weiterhin nicht bedroht. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe halten sich oft für uninteressant für Hacker – ein Irrtum mit potenziell gravierenden Folgen. Wir haben mit Silvio Böl, IT-Sicherheitsexperte bei Suiteify, gesprochen, um die Risiken und die wichtigsten Schutzmaßnahmen zu beleuchten.

5 Min. Lesezeit

Viele Bauunternehmen glauben, für Hacker uninteressant zu sein. Ist diese Annahme gerechtfertigt?

Silvio Böl: „Überhaupt nicht. Datensicherheit ist kein Modethema, sondern betrifft alle – vom Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern. Viele Angriffe und Datendiebstähle bleiben unbemerkt und richten dennoch erheblichen Schaden an. Das größte Problem ist oft ein fehlendes Bewusstsein für die Risiken. Wer glaubt, ‚zu klein‘ für Cyberkriminelle zu sein, macht sich besonders angreifbar.“

Welche typischen Schwachstellen sehen Sie bei kleineren Betrieben?

Silvio Böl:„Ein großes Risiko sind schlecht konfigurierte Internetrouter und fehlende Updates. Diese öffnen Hackern Tür und Tor. Auch ungeschützte E-Mail-Konten und veraltete Anti-Viren-Software auf neuen Rechnern sind beliebte Einfallstore. Solche Versäumnisse machen selbst kleine Betriebe zu einfachen Zielen für Cyberkriminelle.“

Welche Folgen können solche Sicherheitslücken haben?

Silvio Böl:„Die Konsequenzen können dramatisch sein. Ein Unternehmen, das ich betreut habe, wurde wegen ungeschützter E-Mail-Konten Opfer eines Virus. Der Spam-Versand führte zur Sperrung der E-Mail-Konten durch den Provider – der Betrieb stand eine Woche lang still. Noch gefährlicher ist es, wenn gekaperte Rechner unbemerkt Teil eines Bot-Netzes werden. Diese Netzwerke werden genutzt, um Angriffe auf Konzerne oder Behörden durchzuführen, ohne dass der eigentliche Nutzer etwas merkt. Das Hauptziel der Hacker ist fast immer dasselbe: Daten zu stehlen, sie im Darknet zu verkaufen oder durch Ransomware Lösegeld zu erpressen.“

Wie können sich Bauunternehmen effektiv schützen, insbesondere kleinere Betriebe ohne eigene IT-Abteilung?

Silvio Böl: „Hier bieten professionelle IT-Dienstleister wie Suiteify wichtige Unterstützung. Wir kümmern uns um die Einrichtung und Wartung der IT-Infrastruktur, stellen aktuelle Sicherheitssoftware bereit und achten auf regelmäßige Updates. Ein entscheidender Faktor ist die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), die rund 80 % aller Angriffe verhindert. MFA fügt eine zweite Sicherheitsebene hinzu – neben dem Passwort muss zum Beispiel ein SMS-Code oder ein Fingerabdruck bestätigt werden. Außerdem zeigt unsere Erfahrung: Pentesting-Unternehmen konnten bei Suiteify-Kunden mit etablierten Sicherheitsstandards bisher nicht eindringen.“

Ihr Fazit – warum lohnt sich die Investition in Datensicherheit?

Silvio Böl: „Datensicherheit ist kein ‚Luxus‘, sondern ein unverzichtbarer Schutz für jedes Bauunternehmen. Professionelle Lösungen minimieren das Risiko von Betriebsausfällen und Datenverlusten, schützen vor hohen Kosten und geben den Unternehmen die Möglichkeit, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Wer frühzeitig investiert, spart langfristig Geld und Nerven.“

Änderungen im Baulohn 2020: Das müssen Bauunternehmen wissen
Branchen

Änderungen im Baulohn 2020: Das müssen Bauunternehmen wissen

Im Jahr 2020 treten mehrere Änderungen im Baulohn in Kraft, die für Arbeitgeber relevant sind. Sie betreffen sowohl das Arbeitsrecht (Arbeit auf Abruf), die Datenübermittlung an die DAK-Gesundheit als auch steuerliche Anpassungen bei Verpflegungsmehraufwänden. Wer Baulöhne abrechnet, sollte diese Neuerungen kennen, um Fehler bei Sozialabgaben oder steuerlichen Pauschalen zu vermeiden.

5 Min. Lesezeit

Arbeitsrechtliche Änderung bei Arbeit auf Abruf

Seit 01.01.2019 gilt:
Ist in einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung für Arbeit auf Abruf keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, werden automatisch 20 Stunden pro Woche angenommen (§ 12 Abs. 1 TzBfG).
Diese Regel wirkt sich vor allem auf Minijobs aus:

  • Fehlt eine schriftliche Arbeitszeitvereinbarung, kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen einer Betriebsprüfung 20 Wochenstunden unterstellen.
  • Das führt dazu, dass fiktiv höheres Entgelt und damit Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers berechnet werden.

Empfehlung:
Auch bei Minijobs sollte die Wochenarbeitszeit schriftlich festgelegt werden. Dabei sind sowohl der gesetzliche Mindestlohn als auch die Geringfügigkeitsgrenze (520 € seit Oktober 2022) zu beachten.

Neue Vorgaben zur Datenübermittlung an die DAK-Gesundheit

Zum 01.02.2020 hat die DAK-Gesundheit folgende Änderungen eingeführt:

  • Es gilt nur noch die DEÜV-Betriebsnummer 48698890.
  • Die alte Betriebsnummer 15035218 wurde abgeschaltet.
  • Zusätzlich wurde eine einheitliche Datenannahmestelle (92111581) eingerichtet.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Lohnsoftware bzw. Meldeverfahren auf diese Änderungen angepasst wurden. Bei Krankenkassenwechseln der Arbeitnehmer werden keine DEÜV-Meldungen aufgrund dieser Umstellung erzeugt – die Anpassung muss aktiv geprüft werden.

Gesetzliche Anpassung der Verpflegungspauschalen

Mit dem Steueränderungsgesetz 2020 wurden die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen angehoben (§ 9 Abs. 4a EStG):

  • Bei 24-stündiger Abwesenheit: von 24 € auf 28 €.
  • Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag: von 12 € auf 14 €.

Achtung Tarifregelungen:
Laut § 7 BRTV-Bau bleibt tariflich ein Verpflegungszuschuss von 24 € pro Tag bestehen. Durch betriebliche Vereinbarung kann dieser Wert freiwillig auf 28 € pro Tag angehoben werden.

Fazit und Ausblick auf kommende Änderungen

Die Änderungen 2020 zeigen, wie wichtig es für Bauunternehmen ist, Arbeitsverträge aktuell zu halten, Lohnsysteme korrekt zu pflegen und steuerliche Anpassungen rechtzeitig umzusetzen.

Wer sich optimal vorbereiten möchte, sollte auch die kommenden Neuerungen ab 2025 kennen. Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unserem Blogartikel Baulohn 2025: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Quellen

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 12 – Arbeit auf Abruf

Bundesministerium der Finanzen – Jahressteuergesetz 2020

DAK-Gesundheit – DEÜV Meldeverfahren

DAK-Gesundheit – Beitragsnachweise

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau)