Blog

Branchen

Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen
Branchen

Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen

Digitale Weiterbildung ist längst auch in der Baubranche angekommen. Mit Online-Schulungen bietet die Suiteify-Akademie ein Format, das maximale Flexibilität ermöglicht: Teilnehmende bestimmen selbst, wann, wo und wie schnell sie lernen – und erhalten am Ende ein Zertifikat. Im Gespräch erklärt Johannes Trienekens, Leiter der Suiteify-Akademie, die Vorteile, den Ablauf und für wen sich das Angebot besonders eignet.

5 Min. Lesezeit

Online-Schulung oder Web-Seminar – was genau ist der Unterschied?

Johannes Trienekens:„Bei beiden Varianten handelt es sich um E-Learning-Angebote, also digitale Wissensvermittlung. Für die Teilnahme ist lediglich ein Internetzugang erforderlich – ob im Büro, unterwegs oder zu Hause.

Web-Seminare dauern in der Regel 45 Minuten und behandeln aktuelle Themen aus der Baupraxis, zum Beispiel den Umgang mit standardisierten Formblättern oder die Einstellung von Auszubildenden.

Online-Schulungen hingegen decken deutlich komplexere Inhalte ab, etwa die Baulohn-Grundlagen. Diese lassen sich nicht in einer kurzen Einheit erklären, sondern erfordern mehrere Kurseinheiten, die individuell und im eigenen Tempo absolviert werden können.“

Was bedeutet das konkret für die Teilnehmenden?

Johannes Trienekens: „Ein Web-Seminar findet zu einem festen Termin statt, zum Beispiel am Freitag um 9 Uhr. Bei Online-Schulungen entscheidet jeder selbst, wann er welche Einheit absolviert – während der Arbeitszeit, am Wochenende oder abends. Das macht das Lernen deutlich flexibler.“

Gibt es auch eine Lernzielkontrolle?

Johannes Trienekens: „Ja. Jede Einheit endet mit einer kleinen Aufgabe: Fragen beantworten oder Berechnungen durchführen. Die Teilnehmenden erhalten sofort Feedback, ob die Antworten korrekt sind.“

Muss man erst alles richtig beantworten, bevor es weitergeht?

Johannes Trienekens: „Nein, gezwungen wird niemand. Zwar bauen manche Schulungen inhaltlich aufeinander auf, aber jede kann auch unabhängig absolviert werden. Wir beobachten aber die Lernergebnisse: Wenn jemand Schwierigkeiten hat oder Inhalte mehrfach wiederholt, bieten wir gezielt Unterstützung an.“

Gibt es eine Betreuung durch Experten?

Johannes Trienekens: „Ja, jederzeit. Fragen können per E-Mail gestellt werden und werden zeitnah beantwortet – während der regulären Arbeitszeiten. Wenn es komplexer wird, klären wir das telefonisch.“

Für wen eignen sich die Online-Schulungen besonders?

Johannes Trienekens: „Für alle, die keine Zeit für Präsenzseminare haben, aber vertieftes Wissen benötigen. Das gilt für Geschäftsführer genauso wie für Lohnbuchhalter oder Auszubildende.“

Welche Online-Schulungen bieten Sie aktuell an?

Johannes Trienekens: „Als erste Schulung haben wir „Lohnkostentransparenz in drei Schritten“ gestartet. Hier lernen die Teilnehmenden:

  • mit welchen Kosten ein Bauunternehmen bei verschiedenen Beschäftigtentypen rechnen muss,
  • wie der Kalkulationslohn zur Preisfindung ermittelt wird,
  • welche Funktionen die Suiteify-Lohnabrechnung zur Kontrolle der Lohnkosten bietet.

Dazu gibt es ein Excel-Tool, das die Berechnung von Lohn- und Gehaltskosten unterstützt. Übungen helfen, den Lernerfolg zu überprüfen.“

Und welche Schulungen folgen?

Johannes Trienekens: „Ab April bieten wir die Schulung „Baulohn Grundlagen“ an. Sie umfasst 15 Einheiten, die aufeinander aufbauen.“

Warum gleich 15 Einheiten?

Johannes Trienekens: „Der Baulohn ist eine der komplexesten Entgeltabrechnungen überhaupt. Mit der Online-Schulung vermitteln wir strukturiertes, praxisnahes Wissen für Neu- und Wiedereinsteiger, aber auch für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Wichtig: Die Inhalte sind softwareunabhängig – wer die Grundlagen beherrscht, kann diese in jeder Lösung anwenden.“

Präsenzseminar oder E-Learning – was bevorzugen Sie persönlich?

Johannes Trienekens: „Ich selbst schätze den direkten Kontakt in Präsenzseminaren sehr. Aber ich sehe auch die Vorteile des digitalen Lernens: effizient, flexibel und zukunftsorientiert. Deshalb bin ich überzeugt, dass E-Learning die Weiterbildung der Zukunft ist.“

Fazit:

Mit den Suiteify-Online-Schulungen erhalten Bauunternehmen maximale Flexibilität, praxisnahes Wissen und Expertenunterstützung – jederzeit und überall verfügbar.

Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps
Branchen

Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über mehrere Jahre aufzubewahren. Besonders im Baugewerbe ist eine geordnete Dokumentenorganisation wichtig, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und bei Prüfungen vorbereitet zu sein. Dieser Beitrag erklärt, welche Fristen gelten, wann sie beginnen und wie Sie Unterlagen sicher und GoBD-konform archivieren.

5 Min. Lesezeit

Rechtsgrundlage: AO und HGB

Die Abgabenordnung (AO) regelt die Aufbewahrungspflichten für steuerlich relevante Dokumente. Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden Kaufleute ergänzende Bestimmungen. In der Praxis gelten häufig die steuerrechtlichen Vorgaben, da sie in Finanzprüfungen relevant sind.

Übliche Aufbewahrungsfristen

10 Jahre Frist:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Buchungsbelege
  • Kontoauszüge
  • Auftragsbestätigungen
  • Lieferscheine
  • Kassenbücher
  • Kalkulationen
  • Inventare
  • Darlehensunterlagen
  • Jahresabschlüsse
  • Handelsbücher

6 Jahre Frist:

  • Geschäftsbriefe
  • Lohnkonten
  • Auftragsbücher
  • Angebote mit Aufträgen
  • Versicherungsschreiben

Sonderfristen: Mindestlohn & Gewährleistung

2 Jahre
Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)

Gewährleistungsfristen
Für Bauleistungen, oft 5 Jahre oder länger – technische Bauakten sollten in diesen Fällen entsprechend länger aufbewahrt werden

Beginn der Fristen

Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.

Beispiel:
Wenn der Jahresabschluss für 2017 erst im Januar 2019 erstellt wird, beginnen die Fristen ab dem 01.01.2020. Die Dokumente sind dann bis z. B. 31.12.2029 aufzubewahren.

Richtiges Archivieren: Papier vs. digital

  • Dokumente müssen über die gesamte Frist lesbar bleiben
  • Eine geordnete Ablage ist verpflichtend
  • Manche Unterlagen, z. B. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, müssen im Original aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 2 AO)
  • Digitalisierung hilft, Platz zu sparen und Zugriff zu erleichtern

GoBD: Mobil scannen & digital aufbewahren

Nach den GoBD (Stand 2019) ist es erlaubt, Dokumente mobil zu scannen – etwa mit dem Smartphone. Anschließend können Papierversionen unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden, wenn:

  • keine bildlichen oder inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden
  • die Konvertierung verlustfrei ist
  • die Umwandlung dokumentiert und benannt wird
  • die Finanzbehörde maschinellen Zugriff und Auswertung gewährleisten kann
  • Originalpapier kann entfallen, sofern diese Kriterien erfüllt sind.

Private Dokumente: Was bleibt länger?

  • 1 Leben lang: Urkunden (Geburt, Heirat, Zeugnisse), ärztliche Gutachten
  • 5 Jahre: Rechnungsbelege mit 5-jähriger Gewährleistung
  • 3 Jahre: Kontoauszüge, Quittungen
  • 2 Jahre: Verträge, Garantieunterlagen, Arzt-/Anwaltsrechnungen

Auch private Dokumente sollten geordnet gespeichert und sensible Daten (z. B. Kontodaten) geschreddert werden, wenn sie entsorgt werden.

Fazit: Ordnung schützt und entlastet

Wer Dokumente systematisch archiviert – digital oder auf Papier – schützt sich vor Rückforderungen, Bußgeldern und Rechtsunsicherheit. SEO-Tipp: Für Bauunternehmen lohnt sich ein gutes Dokumentenmanagement-System (DMS), das GoBD-konform arbeitet, automatische Backup-Funktionen bietet und mobilen Zugriff erlaubt.

Fachkräftemangel am Bau: 7 Sofortmaßnahmen für Ihren Betrieb
Branchen

Fachkräftemangel am Bau: 7 Sofortmaßnahmen für Ihren Betrieb

Der Fachkräftemangel ist längst Realität – auch im Baugewerbe. Vom kleinen Betrieb bis zum Baukonzern suchen Unternehmen dringend nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der „War for Talents“ ist in aller Munde, doch er muss nicht zwangsläufig ein Kampf sein. Oft sind es kleine, sofort umsetzbare Maßnahmen, die den Unterschied machen und Fachkräfte langfristig binden oder neu gewinnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Schritten Sie Ihren Betrieb attraktiver machen und Talente überzeugen.

5 Min. Lesezeit

Regelmäßiges Feedback – zuhören und handeln

Zufriedene Mitarbeitende sind das Fundament eines erfolgreichen Baubetriebs. Holen Sie deshalb regelmäßig Feedback ein, etwa durch offene Gespräche oder Fragebögen. So erkennen Sie Verbesserungspotenziale und stärken die Bindung zum Unternehmen. Wer sich ernst genommen fühlt, bleibt länger – und empfiehlt den Arbeitgeber auch weiter.

Bewerbungsprozess verschlanken – Persönlichkeit zählt

Lange Bewerbungsunterlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen können kurze digitale Fragebögen helfen, die für Sie relevanten Kompetenzen und Eigenschaften abzufragen. Fokussieren Sie sich stärker auf Persönlichkeit und Lernfähigkeit, anstatt auf lückenlose Lebensläufe. Sie beschäftigen schließlich Menschen – keine Vergangenheiten.

Präsenz in sozialen Netzwerken schaffen

Ob LinkedIn, Facebook oder Instagram: Potenzielle Fachkräfte informieren sich online. Mit regelmäßigen Posts und authentischen Einblicken in Ihren Arbeitsalltag erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit und zeigen, dass Ihr Betrieb ein attraktiver Arbeitgeber ist. Wichtig sind Kontinuität und Authentizität – keine überladene Werbung, sondern kurze, interessante Geschichten.

Tipp: Bleiben Sie aktiv und veröffentlichen Sie mindestens einen Post pro Woche. Das hält Sie in den Feeds Ihrer Zielgruppe präsent. Die Inhalte können dabei vielfältig sein – von Projekt-Einblicken über Teamerfolge bis hin zu humorvollen Momenten. Entscheidend ist, dass der Beitrag einen klaren Nutzen bietet: sei es Information, Inspiration oder schlicht Unterhaltung.

Stichwort Call-to-Action: Nicht jeder Beitrag braucht eine direkte Handlungsaufforderung. Doch wenn Posts so spannend sind, dass man mehr erfahren möchte, ist der Klick zum Kontakt schnell getan – und damit der direkte Draht zu den Fachkräften von morgen hergestellt.

Übrigens: Es zahlt sich auch aus, relevante Beiträge anderer zu liken oder zu teilen. So erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer eigenen Kanäle und zeigen, dass Ihr Betrieb in der Branche vernetzt und interessiert ist.

Bilder und Videos einsetzen – Einblicke geben

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, ein Video noch mehr. Nutzen Sie Fotos und Videos, um Ihr Unternehmen, Projekte und Menschen vorzustellen. Solche Einblicke wirken nahbar und attraktiv auf Bewerberinnen und Bewerber. Ob mit dem Smartphone oder professionell produziert – Visuals schaffen Vertrauen und Neugier.

Digitalisierung voranbringen – modern arbeiten

Moderne Arbeitskräfte erwarten moderne Arbeitsplätze. Cloud-Lösungen, digitale Zeiterfassung, effiziente Projektorganisation und mobile Zusammenarbeit sind längst Standard. Prüfen Sie, wie digital Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist, und investieren Sie in den weiteren Ausbau. Fachkräfte schätzen es, wenn Prozesse reibungslos und effizient funktionieren.

Weiterbildung fördern – Entwicklung ermöglichen

Wer gefördert wird, bleibt. Mit Weiterbildungsangeboten stärken Sie die Bindung ans Unternehmen und motivieren Ihre Mitarbeitenden. Ob externe Schulungen oder interne Wissensweitergabe im „Champion-System“: Weiterbildung steigert die Kompetenz und den Teamgeist.

Alternative Karrierewege – neue Chancen eröffnen

Fachkräftemangel bedeutet auch: offen sein für Quereinsteiger, integrative Ansätze und unkonventionelle Karrieren. Unterstützen Sie fachübergreifende Weiterbildungen und geben Sie Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung eine Chance. Vielfalt bereichert Ihr Unternehmen – fachlich wie menschlich.

Altersvorsorge im Baugewerbe: Rente, Tarifverträge & bAV
Branchen

Altersvorsorge im Baugewerbe: Rente, Tarifverträge & bAV

Viele Beschäftigte im Baugewerbe zweifeln daran, bis zum Renteneintritt durchzuhalten. Laut Umfragen glauben nur rund 19 % der Arbeitnehmer, dass sie ihren Job bis zur Rente ausüben können – 81 % sind skeptisch. Damit steigt das Risiko von Rentenabschlägen und gekürzten Ansprüchen. Umso wichtiger ist eine solide Altersvorsorge. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Rentensystem aufgebaut ist, welche betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Baugewerbe gilt, welche tariflichen Besonderheiten – insbesondere im Dachdeckerhandwerk – existieren und welche gesetzlichen Änderungen für die Entgeltumwandlung wichtig sind.

5 Min. Lesezeit

Das Rentensystem in Deutschland – die drei Säulen

  1. Basisversorgung – gesetzliche Rente
    Die gesetzliche Rente ist verpflichtend für alle Pflichtversicherten. Rentenhöhe ergibt sich aus geleisteten Beitragsjahren und Beitragsniveau.
  2. Zusatzversorgung – betriebliche Altersversorgung (bAV)
    Dieser Bereich kann durch unterschiedliche Zusagen erfolgen: Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung. Finanzierung kann durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide gemeinsam erfolgen.
  3. Private Vorsorge
    Freiwillige Absicherung, z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente oder private Rentenversicherung.

Betriebliche Altersvorsorge – die wichtigsten Zusagearten

  • Leistungszusage: Der Arbeitgeber garantiert eine bestimmte Leistung (z. B. 20 € pro Jahr der Betriebszugehörigkeit). Das Anlagerisiko liegt beim Arbeitgeber.
  • Beitragsorientierte Leistungszusage: Ein Kapital wird festgelegt und extern angelegt. Bei Rentenantritt ergibt sich die Leistung aus Kapital plus Erträge.
  • Beitragszusage mit Mindestleistung: Beiträge werden festgelegt, und eine Mindestleistung ist garantiert (gängig u. a. bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).

Altersvorsorge im Baugewerbe: Tarifliche Zusatzversorgung

Beschäftigte im Bau profitieren von speziellen Tarifverträgen, insbesondere über die Zusatzversorgungskasse (ZVK Bau):

  • Zusatzversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
    Sichert Alters-, Erwerbsminderungsrenten und Sterbegeld ab.
  • Tarifliche Zusatzrente Bau (TZR Bau)
    Arbeitgeber zahlen im Westen aktuell 30,68 € pro Monat in die Zusatzversorgung (Stand 2025).
    Im Osten gilt dieser Tarifvertrag nicht verbindlich.

Altersvorsorge im Dachdeckerhandwerk: Tarifliche Regelungen

Geltungsbereich

  • Räumlich: gesamte Bundesrepublik Deutschland
  • Fachlich: alle Betriebe und selbstständigen Abteilungen des Dachdeckerhandwerks
  • Persönlich: alle gewerblichen Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Tätigkeit (SGB VI)

Wichtige Tarifverträge

TV Grundbeihilfe

  • Finanzierung: 1 % des Bruttolohns durch den Arbeitgeber
  • Leistungen:
    • Zuschuss zum Altersruhegeld (max. 71,92 € mtl.)
    • Zuschuss zur Erwerbsminderungs- oder Unfallrente (52,46 € / 71,92 € ab 65 J.)
    • Sterbegeld für Hinterbliebene (511,32 €)

TV 13. Monatseinkommen

  • Anspruch ab 12 Monaten ununterbrochenem Arbeitsverhältnis
  • Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge zur Altersvorsorge
  • Höhe: 38-facher Bruttodurchschnittsstundenlohn

TV Ergänzungsbeihilfe

  • Ergänzende Leistung für Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse
  • Höhe: max. 21,84 € pro Monat (aus Rücklagen finanziert)

TV TZR (Tarifliche Zusatzrente)

  • Arbeitgeberanteil: 33,23 € monatlich
  • Auszahlung ab Anspruch auf gesetzliche Rente oder spätestens ab 67 Jahren
  • Lebenslange Rentenzahlung

TV Entgeltumwandlung

  • Zusätzlich zur TZR Bau können Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in die Altersvorsorge umwandeln
  • Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • Seit 2018: steuerlich begünstigt bis 8 % (Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss – aktuelle Entwicklungen

  • Arbeitgeber müssen i. d. R. 15 % Zuschuss zahlen, wenn sie Sozialabgaben sparen (§ 1a BetrAVG).
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24): Tarifverträge können hiervon abweichen. Das heißt: Gibt es im Tarifvertrag keine Zuschusspflicht, geht dieser vor.

Fazit

Die Altersvorsorge im Baugewerbe basiert auf einem Mix aus gesetzlicher Rente, tariflicher Zusatzversorgung und betrieblicher Vorsorge. Besonders das Dachdeckerhandwerk zeigt mit seinen speziellen Tarifverträgen, wie umfangreich die Absicherung ausfallen kann.

Frühzeitige Information und Nutzung von Möglichkeiten wie Entgeltumwandlung und bAV sind entscheidend, um Rentenlücken zu schließen und eine solide Absicherung zu gewährleisten.

FAQ: Altersvorsorge im Baugewerbe

Was ist die TZR Bau?

Eine tarifliche Zusatzrente, die Arbeitgeber im Westen mit 30,68 € monatlich finanzieren.

Welche Leistungen bietet die ZVK im Dachdeckerhandwerk?

Grundbeihilfe, Zusatzrenten, Zuschüsse zur Erwerbsminderungsrente und ein Sterbegeld.

Müssen Arbeitgeber immer 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen?

Nicht zwingend – Tarifverträge können abweichende Regelungen festlegen.

Warum ist Altersvorsorge im Bau so wichtig?

Weil viele Beschäftigte ihren Beruf nicht bis zum regulären Renteneintritt ausüben können und sonst Rentenabschläge drohen.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung – Betriebliche Altersversorgung

Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24)

Bauwirtschaft Hessen – Tarifliche Zusatzrente Bau 2025

BMAS – Betriebliche Altersversorgung (BetrAVG)

Tarifvertrag Dachdeckerhandwerk (ZVDH)

IT-Sicherheit im Baubetrieb: Schutz vor Hackerangriffen und Datenklau
Branchen

IT-Sicherheit im Baubetrieb: Schutz vor Hackerangriffen und Datenklau

Hackerangriffe, Datenklau und Erpressungstrojaner schaffen es regelmäßig in die Schlagzeilen. Doch viele Unternehmen wiegen sich weiterhin in trügerischer Sicherheit. Fachleute warnen jedoch: Jeder Betrieb ist ein potenzielles Ziel – unabhängig von seiner Größe. Wie ernst die Lage ist, erklärt Stefanie Götz, IT-Sicherheitsexpertin im Suiteify-Rechenzentrum. Sie und ihr Team überwachen täglich die Systeme und wissen genau, wie Cyberangriffe ablaufen und welche Schutzmaßnahmen nötig sind.

5 Min. Lesezeit

Vorsicht ist die Mutter der IT-Sicherheit

„Tägliche Angriffe sind Normalität – das ist besser als jeder Krimi, was da draußen im Netz passiert“, schildert Götz. „Viele Attacken laufen so unauffällig ab, dass sie zunächst gar nicht als Angriff wahrgenommen werden.“

Um das Ausmaß zu verdeutlichen, zieht die Expertin ein Bild heran: „Es ist so, als hätten Sie in Ihrem Haus alle Türen und Fenster offenstehen, während Sie mit Augenbinde und Ohrstöpseln glauben, alles sei sicher. In der digitalen Welt passiert genau das: ungeschützte Rechner laden Kriminelle zum Mitlesen, Kopieren oder Stehlen ein.“

Unternehmens-IT braucht besonderen Schutz

Gerade kleinere Betriebe unterschätzen oft die Gefahr. „Viele glauben, sie seien uninteressant für Hacker. Doch genau das Gegenteil ist der Fall“, betont Götz. „Ungeschützte Rechner oder veraltete Systeme sind für Kriminelle eine Einladung.“

Beispiele wie WannaCry, Petya oder Locky haben gezeigt, dass auch kleinere Unternehmen lahmgelegt werden können. „Ein einfacher Virenscanner reicht nicht aus. Ein Verschlüsselungstrojaner kann den Betrieb komplett stilllegen – und das kann existenzbedrohend sein“, warnt Götz.

Was versteht man unter einem Hackerangriff?

Ein Angriff ist der Versuch, die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Daten zu beeinträchtigen. Die Ziele können sein:

  • Diebstahl oder Erpressung
  • Manipulation oder Zerstörung von Daten
  • Missbrauch von IT-Ressourcen (z. B. Spamversand)
  • Spionage oder Reputationsschädigung

„Früher stand bei Hackern oft der Reiz der Herausforderung im Vordergrund“, erklärt Götz. „Heute ist Cyberkriminalität ein Geschäftsmodell, das von organisierten Banden betrieben wird.“

Verbreitungswege von Viren, Würmern und Trojanern

„Die bekanntesten Angriffswege sind E-Mail-Anhänge und schädliche Webseiten“, sagt Götz. „Aber auch USB-Sticks oder scheinbar harmlose Downloads können Schadsoftware ins Unternehmensnetzwerk bringen.“

Ihre Empfehlung: „Verdächtige Dateien sollten nie auf produktiven Rechnern geöffnet werden. Im Zweifel sollte man sie von IT-Profis prüfen lassen.“

Gängige Hacker-Methoden im Überblick

  • Ransomware (z. B. WannaCry, Petya)
  • DDoS-Attacken (Systeme durch Überlastung lahmlegen)
  • Botnetze (Spam-Versand, gesteuerte Angriffe)
  • Phishing & Social Engineering
  • Brute-Force-Angriffe (Passwörter erraten)
  • Keylogger (Aufzeichnung von Tastatureingaben)

Erste Schritte für mehr IT-Sicherheit

„IT-Sicherheit muss Chefsache sein“, fordert Götz. Unternehmen sollten mindestens folgende Maßnahmen umsetzen:

  • E-Mail-Anhänge sorgfältig prüfen
  • Starke Passwörter wählen und regelmäßig ändern
  • Verschlüsselte Datenübertragung einsetzen
  • Updates und Patches regelmäßig installieren
  • Veraltete Betriebssysteme ersetzen
  • Mitarbeitende für IT-Sicherheit sensibilisieren

Fazit: IT-Sicherheit im Baugewerbe neu denken

„Viele Unternehmen haben inzwischen verstanden, dass es günstiger und sicherer ist, Daten in einer deutschen Cloud zu speichern als auf eigenen Servern“, resümiert Götz. „Absolute Sicherheit gibt es nicht – aber man kann es Angreifern so schwer wie möglich machen.“

FAQ zur IT-Sicherheit im Baubetrieb

Warum sind auch kleine Bauunternehmen ein Ziel für Hacker?

Cyberkriminelle suchen nicht nur große Konzerne aus. Auch kleine Betriebe sind attraktiv, da ihre Systeme oft schlechter geschützt sind. Die Masse an leicht zugänglichen Daten macht diese Angriffe lukrativ.

Welche Maßnahmen sind für den Einstieg in die IT-Sicherheit besonders wichtig?

Grundlegend sind aktuelle Betriebssysteme, regelmäßige Updates, starke Passwörter, verschlüsselte Datenübertragungen und geschulte Mitarbeiter. Diese Basis senkt das Risiko bereits erheblich.

Ist die Cloud wirklich sicherer als eigene Server?

Ja, wenn der Anbieter hohe Standards erfüllt. Rechenzentren in Deutschland unterliegen strengen Vorgaben. Professionelle Sicherheitssysteme, Redundanzen und Experten sorgen hier für mehr Schutz als in den meisten Einzelbetrieben.

Baulohn abrechnen: Cloud oder On-Premise – die richtige Wahl treffen
Branchen

Baulohn abrechnen: Cloud oder On-Premise – die richtige Wahl treffen

Die Baulohnabrechnung gehört zu den komplexesten Lohnabrechnungen überhaupt. Grund sind die speziellen Arbeitsbedingungen am Bau und zahlreiche gesetzliche sowie tarifliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Betriebe, die unter den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) Bau fallen, sind verpflichtet, Baulohn korrekt und fristgerecht abzurechnen. Neben der Entscheidung, ob die Lohnabrechnung intern oder durch einen externen Dienstleister erfolgen soll, stellt sich immer häufiger eine weitere Frage: Soll der Baulohn im eigenen Unternehmen mit einer On-Premise-Lösung oder besser online in der Cloud abgerechnet werden? Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Stärken beide Varianten haben und worauf Bauunternehmer achten sollten.

5 Min. Lesezeit

Warum die Baulohnabrechnung so komplex ist

Die Lohnabrechnung im Baugewerbe ist aufgrund von Witterungsrisiken, Schlechtwettergeld, Überstundenregelungen, Urlaubs- und Lohnausgleichskassen (SOKA-Bau) sowie besonderen Tarifverträgen weitaus anspruchsvoller als in anderen Branchen. Fehler können teuer werden, etwa durch Rückforderungen von Sozialkassen oder Fördermitteln.

Darum ist es für Bauunternehmen entscheidend, eine zuverlässige und aktuelle Baulohn-Software zu nutzen und zu prüfen, welches Modell – Cloud oder On-Premise – den eigenen Anforderungen am besten entspricht.

Baulohn online in der Cloud abrechnen (SaaS)

Immer mehr Unternehmen setzen auf Cloud-Lösungen (Software as a Service, kurz SaaS). Dabei wird die Baulohnsoftware nicht mehr lokal installiert, sondern vom Anbieter in einem sicheren Rechenzentrum betrieben. Der Zugriff erfolgt über eine geschützte Internetverbindung und einen Webbrowser.

Diese Variante eignet sich besonders für Betriebe, die keine eigene IT-Abteilung haben und Wert auf aktuelle Software sowie einen einfachen Datenaustausch legen.

Vorteile der Cloud-Lösung für Baulohn

  • Automatische Updates: Immer auf dem neuesten Stand bei Gesetzen, Tarifen und Softwareversionen.
  • Rechtssichere Meldungen: Elektronische Übermittlung an Behörden und Sozialkassen ist integriert.
  • Sichere Datenspeicherung: Professionelle Rechenzentren übernehmen Datensicherung und Archivierung für mindestens zehn Jahre.
  • Ortsunabhängiger Zugriff: Sie können von jedem internetfähigen Gerät auf die Baulohnsoftware zugreifen.
  • Kalkulierbare Kosten: Keine hohen Anfangsinvestitionen in Server oder IT.
  • Keine IT-Belastung: Kein Aufwand für Wartung, Updates und Datensicherung im eigenen Betrieb.
  • Service bei Personalausfall: Anbieter wie BRZ Deutschland GmbH können bei Ausfällen von Lohnsachbearbeitern kurzfristig einspringen.

Tipp: Prüfen Sie vorab die Internetgeschwindigkeit an Ihrem Standort. Eine stabile Verbindung ist Voraussetzung für reibungsloses Arbeiten mit einer Cloud-Lösung.

On-Premise-Lösung: Wann sie sinnvoll sein kann

Bei einer On-Premise-Lösung wird die Software auf den eigenen Servern oder PCs installiert und betrieben. Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • Ihr Betrieb eine gut aufgestellte IT-Abteilung hat,
  • Sie aus Sicherheits- oder Compliance-Gründen alle Daten lokal speichern möchten,
  • eine schwache Internetanbindung die Arbeit in der Cloud erschwert.

Allerdings müssen hier Software-Updates, Datensicherung und Systemwartung selbst organisiert werden. Das verursacht zusätzliche Kosten und bindet Personalressourcen.

Fazit: Welche Lösung passt zu Ihrem Bauunternehmen?

Die Entscheidung zwischen Cloud und On-Premise hängt vor allem von der IT-Infrastruktur und den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens ab.

  • Cloud-Lösungen (SaaS) sind ideal für Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung, die Wert auf Aktualität, Sicherheit und Flexibilität legen.
  • On-Premise kann für Betriebe interessant sein, die über eine stabile IT-Struktur verfügen oder Daten zwingend intern halten müssen.

In jedem Fall ist wichtig, dass die Baulohnabrechnung rechtssicher, effizient und aktuell ist – um Fehler zu vermeiden und die wirtschaftliche Steuerung des Unternehmens zu verbessern.

Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld
Branchen

Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld

Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen 2021 im Bauhauptgewerbe drohte ein bundesweiter Baustellenstreik. Erst ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren brachte eine Einigung. Das Ergebnis: Verbesserungen bei Wegegeld, Löhnen und Sonderzahlungen. Hier finden Sie alle wichtigen Details des Schlichterspruchs.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Warum es zur Schlichtung kam

Die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe blieben 2021 zunächst ohne Ergebnis. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung für Fahrzeiten zur Baustelle (Wegegeld).
Um einen großflächigen Streik zu vermeiden, wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Nach vier intensiven Verhandlungstagen legte der Schlichter eine Einigung vor.

Kernpunkte des Schlichterspruchs

  • Verbesserungen bei Wegegeld
  • Lohnerhöhungen in mehreren Stufen
  • Einführung von Corona-Prämien für Beschäftigte und Auszubildende
  • Planung weiterer Anpassungen bis 2022

Lohnerhöhungen und Corona-Prämien im Überblick

Zum 01.11.2021

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +3,00 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.12.2021

  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Bis spätestens 01.01.2022

  • Corona-Prämie West: 500 €
  • Corona-Prämie Ost: 220 €
  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Hinweis: Die Corona-Prämie ist steuerfrei, wenn sie spätestens bis 31.03.2022 gezahlt wird und der Steuerfreibetrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft ist. Andernfalls ist sie als Bruttobetrag zu versteuern.

Zum 01.03.2022

  • Einmalzahlung Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.04.2022

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.05.2022

  • Einmalzahlung West: 400 €

Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte

Der Schlichterspruch brachte eine Lohnsteigerung in mehreren Stufen, steuerfreie Corona-Prämien und eine klare Regelung zum Wegegeld. Für Arbeitgeber bedeutet das Planungssicherheit bei den Personalkosten, während Arbeitnehmer von höheren Nettoleistungen profitieren.

Fazit

Der Schlichterspruch 2021 beendete eine drohende Tarifkrise im Bauhauptgewerbe und brachte deutliche finanzielle Verbesserungen für Beschäftigte.

Einen aktuellen Überblick über kommende Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Beitrag.

Cloud Computing im Bau: Chancen, Sicherheit & Nutzen erklärt
Branchen

Cloud Computing im Bau: Chancen, Sicherheit & Nutzen erklärt

Cloud Computing ermöglicht eine einfache Organisation von Daten, Kommunikation und Anwendungen auf einer zentralen Plattform. Dadurch können Prozesse effizienter gestaltet werden – auch die Bauwirtschaft profitiert von diesem produktiven Nutzen. Dennoch gibt es nach wie vor Unternehmen, die aus Sorge um ihre IT-Sicherheit vor der Nutzung moderner Cloud-Lösungen zurückschrecken.

5 Min. Lesezeit

Prolog – Die Lochkarte

Clouds vereinfachen Prozesse. Grundsätzlich klingt das einleuchtend, zumal diese Prozesse eine Verbindung von Kommunikation, Datenablage, Anwendungen und Tools auf einer einzelnen Plattform ermöglichen.
Aber fangen wir lieber am Anfang an:
Sie kennen Lochkarten? Diese Karten aus Karton, die bis Mitte der 1970er-Jahre als Daten- und Programmträger verwendet wurden und in diversen Spionageserien als ultimative Waffe zur Ergreifung der digitalen Weltherrschaft dienten?

Was damals als revolutionär für die Optimierung der Arbeitswelt galt, legte den Grundstein für die heutige Digitalisierung. Allerdings wäre es doch ein wenig kompliziert, aktuelle Terabyte-Mengen an Daten auf Lochkarten auszulagern. Deswegen gibt es inzwischen Clouds, die diesen Prozess übernehmen und sich in allen datenaffinen Branchen nutzen lassen – die Sache mit der digitalen Weltherrschaft stellen wir an dieser Stelle lieber zurück.

Vorteile des Cloud Computing für die Baubranche

Welche Vorteile bringt die Einrichtung einer Cloud-Lösung speziell für Bauunternehmen?
Prinzipiell ermöglicht eine Cloud in Kombination mit Anwendungen wie Microsoft Teams oder SharePoint eine zentrale Verbindung von Kommunikation, Datenablage und Anwendungen auf allen Geräten – PC, Laptop oder Smartphone.

  • Durchgängiger Zugang zu aktuellen Daten, die gleichzeitig bearbeitet und eingesehen werden können
  • Austausch mit Mitarbeitenden, Partnern und Dienstleistern über audiovisuelle Online-Besprechungen
  • Zeit- und ortsunabhängige Zusammenarbeit ohne Leistungsverlust
  • Hohe Skalierbarkeit, etwa bei Expansionen oder neuen Standorten

Für die Bauwirtschaft bedeutet das eine grundlegende Prozessoptimierung. Projektfortschritte können dokumentiert, Abläufe automatisiert und Ressourcen effizienter genutzt werden. Nicht zuletzt wirkt sich Cloud Computing positiv auf die Kostenstruktur aus: Überflüssige Arbeitsschritte entfallen, was Zeit und Geld spart.

Skepsis gehört dazu

Trotz dieser Vorteile herrscht in vielen Bauunternehmen noch Skepsis. Digitalisierung von Unternehmensdaten und -prozessen wirft zwangsläufig die Frage nach IT-Sicherheit auf. Man hört ständig von Hacking, Cyberangriffen oder Datendiebstahl – bei Schadenshöhen im Milliardenbereich ist diese Sorge nicht unbegründet.

Doch wie sicher ist die lokale Umgebung wirklich? Geht ein Gerät verloren oder fällt aus, sind auch die darauf gespeicherten Daten gefährdet.

Cloud-Umgebung vs. Lokal-Umgebung

Sind Daten in der Cloud gespeichert, reicht ein neues Gerät, um sofort wieder auf alle Informationen zugreifen zu können.
Weitere Vorteile:

  • Cloud-Anbieter schließen Sicherheitslücken durch regelmäßige Updates und Patches schneller und zuverlässiger
  • Multifaktor-Authentifizierung schützt vor Identitätsdiebstahl
  • „Schwarmintelligenz“: Sicherheitsprodukte profitieren von der gebündelten Erfahrung aller angeschlossenen Nutzer und bieten so mehr Schutz als klassische Malwarescanner

Fazit

Cloud Computing bietet eine Vielzahl an Vorteilen und überschaubare Risiken. Ja, die allgemeine Gefahr durch Cyberangriffe bleibt – doch Clouds setzen modernste Sicherheitsmechanismen ein, um Unternehmen bestmöglich zu schützen.

Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Vorteile einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Cloud. So kann die digitale Weltherrschaft abgewendet werden – und James Bond darf Urlaub machen.

FAQ:

Welche Vorteile hat Cloud Computing für Bauunternehmen?

Cloud Computing ermöglicht Bauunternehmen zentrale Datenverwaltung, flexible Zusammenarbeit, Prozessoptimierung und Kosteneinsparungen.

Ist Cloud Computing in der Baubranche sicher?

Ja, moderne Cloud-Lösungen bieten durch Updates, Multifaktor-Authentifizierung und „Schwarmintelligenz“ mehr Schutz als lokale Systeme.

Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife
Branchen

Schlichterspruch: Einigung im Bauhauptgewerbe und neue Tarife

Mit dem vorübergehenden Abbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe bestand die Gefahr eines bundesweiten Streiks. Dank eines Schlichterspruchs konnte jedoch eine Einigung erzielt und ein Stillstand auf Baustellen verhindert werden. Nachdem die Tarifverhandlungen zunächst ergebnislos blieben, war die Schlichtung die letzte Möglichkeit, einen umfassenden Baustellenstreik abzuwenden. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung der Arbeitnehmer für die Fahrt zur Baustelle. Nach vier Tagen intensiver Gespräche steht nun das Ergebnis fest.

5 Min. Lesezeit

Neue Wegezeitentschädigung ab 2023

Ab 01.01.2023 entfällt der bisherige Zuschlag der Wegezeitentschädigung von 0,5 %. Stattdessen tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Entschädigung für Wegezeiten neu strukturiert.

Höherer Verpflegungszuschuss ab 2024

Ab 01.01.2024 wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Diese Anpassung soll die gestiegenen Kosten für Bauarbeiter ausgleichen.

Tarifliche Lohnerhöhungen bis 2024

In einem 3-stufigen Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.03.2024 steigen die Tariflöhne:

  • Westen: + 6,2 %
  • Osten: + 8,5 %

Zusätzlich erhalten Beschäftigte:

  • Westen: Einmalzahlungen von 400 € (Mai 2022) und 450 € (Mai 2023)

Corona-Prämie für Bauhauptgewerbe

Die Corona-Prämie beträgt:

  • Westen: 500 €
  • Osten: 220 €

Die Auszahlung erfolgt mit dem Lohn für Januar 2022.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der neue Tarifvertrag gilt für 33 Monate und endet am 31. März 2024.