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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: Schritt für Schritt zur fehlerfreien Payroll
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Monatswechsel in der Lohnabrechnung: Schritt für Schritt zur fehlerfreien Payroll

Jeden Monat aufs Neue steht Arbeitgebern die Lohnabrechnung für ihre Beschäftigten ins Haus. Dabei müssen sie eine Vielzahl von Pflichten erfüllen, um die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern zu gewährleisten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die erforderlichen Schritte im Rahmen des Monatswechsels in der Lohnabrechnung.

5 Min. Lesezeit

Die Lohnabrechnung zählt zu den wichtigsten Aufgaben von Arbeitgebern. Schließlich geht es darum, den Mitarbeitern pünktlich ihr Entgelt auszuzahlen und so den Betriebsfrieden zu bewahren. Da ist es gut, zu wissen, wie man den Monatswechsel in der Lohnabrechnung schrittweise bis zur fehlerfreien Payroll durchführt.

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: die wichtigsten Arbeitgeberpflichten

Ziel der Entgeltabrechnung ist, die auszuzahlenden Löhne korrekt zu berechnen sowie die erforderlichen Abgaben rechtzeitig und richtig durchzuführen. Damit dies gewährleistet ist, erlegt der Gesetzgeber Arbeitgebern zahlreiche Pflichten auf:

  • Ausstellung einer schriftlichen Lohnabrechnung (§ 108 GewO)
  • pünktliche Einreichung der Beitragsnachweise bei den Sozialversicherungsträgern und Abführung der Beiträge
  • Anmeldung und Abführung der Lohnsteuern beim Finanzamt, unter Berücksichtigung der Lohnsteuermerkmale (ElStAM) der Arbeitnehmer

Arbeitgeber können theoretisch darauf verzichten, dem Arbeitnehmer monatlich erneut einen Lohnzettel auszuhändigen, wenn von der Berechnung des Vormonats nicht abgewichen wird. Die meisten Arbeitgeber erstellen dennoch bei jedem Monatswechsel eine neue Lohnabrechnung.

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Entgeltabrechnung erstellen: Die Schritte beim Monatswechsel in der Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung ist eine komplexe Aufgabe, die aus einer Vielzahl einzelner Schritte besteht.

Lohnabrechnung erstellen: Berechnung von Brutto- und Nettolohn

Zunächst berechnen Sie für jeden Mitarbeiter den Bruttolohn. Er setzt sich meist aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Grundlohn
  • geldwerte Vorteile/Sachbezüge (z. B. Dienstwagenregelung)
  • vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
  • Zuschläge und Zulagen (z. B. Gefahrenzulagen, Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit)
  • leistungsbezogene Bonuszahlungen (z. B. Provisionen, Prämien)
  • pauschal versteuerte Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge

Deshalb kann es sein, dass das Bruttoentgelt in der Gehaltsabrechnung bei jedem Monatswechsel variiert. Um nun das Nettoentgelt zu berechnen, sind vom Gesamtbrutto die anfallende Lohnsteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sowie der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen abzuziehen.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Regelfall nach dem solidarischen Prinzip jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung, den nur der Arbeitnehmer zahlt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen der Mitarbeiter wie Lohnsteuerklasse oder Kinderfreibeträge.

Abweichungen von dieser Vorgehensweise können bei besonderen Umständen auftreten. Liegt etwa eine geringfügige Beschäftigung vor, zahlt der Arbeitnehmer selbst keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber hingegen führt einen pauschalen Beitrag an die Knappschaft-Bahn-See ab, der etwa 31 Prozent des Lohns ausmacht.

Noch deutlich mehr Besonderheiten bringt die Baulohnabrechnung mit sich. Hier gibt es beispielsweise durch Sommer- und Winterarbeitszeit Unterschiede beim monatlichen Brutto. Zudem müssen die Arbeitgeber Beiträge an die verpflichtenden Sozialkassen der Bauwirtschaft abführen.

Meldewesen im Rahmen des Monatswechsels bei der Lohnabrechnung

Sobald die Löhne für alle Mitarbeiter berechnet wurden, müssen die entsprechenden Beträge an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt gemeldet werden.

  • Beitragsnachweise: Spätestens bis zum fünftletzten Bankarbeitstag eines Monats müssen die Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Fällig sind die Beiträge zwei Tage später.
  • Lohnsteueranmeldung: Die Lohnsteueranmeldung müssen Sie je nach Höhe der abzuführenden Lohnsteuer entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich jeweils am 10. Tag nach dem betreffenden Zeitraum beim Finanzamt einreichen. Für die Zahlung gilt dieselbe Frist, wobei es eine Schonfrist von drei Tagen gibt.

All diese Meldungen müssen auf elektronischem Weg eingereicht werden. Hierfür wurden in den vergangenen Jahren entsprechende Verfahren geschaffen. Für die Anmeldung der Lohnsteuer können Sie die ELSTER-Schnittstelle verwenden, für Beitragsnachweise nutzen Sie das sogenannte DEÜV-Verfahren.

Inhalte und Aufbau einer Entgeltabrechnung

108 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) macht klare Angaben dazu, welche Pflichtangaben auf die Verdienstabrechnung gehören:

  • Angaben zum Abrechnungszeitraum
  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
  • Art und Höhe der Zuschläge und Zulagen
  • sonstige Vergütungen
  • Art und Höhe der Abzüge
  • Abschlagszahlungen und Vorschüsse

In der Praxis enthält der Lohnzettel jedoch noch viele weitere Informationen:

  • Allgemeine Angaben zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    Dazu gehören Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Mitarbeiters, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Abrechnungszeitraum. Ebenso werden häufig genannt das Geburtsdatum und die Lohnsteuermerkmale (z. B. Steuerklasse, Konfession, Kinderfreibeträge, Steueridentifikationsnummer) sowie die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers.
  • Aufbau des Entgelts
    Es wird detailliert aufgeschlüsselt, wie sich der ausgezahlte Lohn zusammensetzt. Dazu gehören:
    – Bruttolohn
    – Arbeitnehmeranteil zu den verschiedenen Sozialversicherungen
    – Höhe von Lohn- und Kirchensteuer sowie ggf. Solidaritätszuschlag
    – persönliche Abzüge
    – Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
    – vermögenswirksame Leistungen
    – angewendete Steuerfreibeträge
    – geldwerte Vorteile
    – Zuschläge und Zulagen
    – Nettolohn
    – Auszahlungsbetrag

Hilfe durch Lohnsoftware: Vereinfachung des Monatswechsels in der Lohnabrechnung

Größte Sorgfalt ist bei der Lohnabrechnung besonders wichtig. Entstandene Fehler müssen aufwendig durch Korrekturen und Rückrechnungen beseitigt werden. Schlimmer wiegt jedoch, dass schlampige Arbeit auch rechtliche Auswirkungen haben kann. Bei einer lediglich verspäteten Abgabe werden die Beiträge geschätzt. Werden Meldungen jedoch ganz unterlassen oder Beiträge nicht abgeführt, kann dies sogar strafrechtlich relevant sein. Im schlimmsten Fall kommt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf den Arbeitgeber zu.

Entsprechend wichtig ist es, den Monatswechsel in der Lohnabrechnung strukturiert anzugehen und Fehler zu vermeiden. Je höher der Anteil an manuellen Arbeiten und Berechnungen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlern in den Lohnabrechnungen. Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnung deshalb aber nicht unbedingt an einen Steuerberater auslagern. Denn mit einer guten und aktuellen Lohnsoftware können sie diese auch problemlos selbst durchführen.

Die gute Nachricht: Möchten Arbeitgeber den Monatswechsel in der Lohnabrechnung effizient gestalten, benötigen sie hierfür lediglich eine aktuelle, GKV-zertifizierte Lohnabrechnungssoftware. Mit einem solchen Abrechnungsprogramm erledigen auch kleine und mittlere Unternehmen die Aufgaben im Rahmen der Lohnbuchhaltung zu überschaubaren Kosten selbst:

  • Verwaltung der Mitarbeiterstammdaten
  • weitgehend automatisierte Erstellung der Lohnabrechnung
  • elektronischer Versand der Lohnsteueranmeldungen und der Beitragsnachweise
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs anhand hinterlegter Bankverbindungen
  • Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Mit einer modernen Lohnbuchhaltungssoftware können Arbeitgeber somit den Aufwand für den Monatswechsel in der Lohnabrechnung deutlich senken und gleichzeitig die Fehleranfälligkeit reduzieren. Zudem haben sie – im Unterschied zu einer ausgelagerten Lohnabrechnung – alle Personaldaten jederzeit im Zugriff.

Unternehmenserfolg sichern: Warum Weiterbildung im Bau wichtig ist
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Unternehmenserfolg sichern: Warum Weiterbildung im Bau wichtig ist

Fehlendes oder veraltetes Wissen verlangsamt Prozesse und hemmt die Entwicklung eines Unternehmens. Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen erhöhen die Fachkompetenz der Mitarbeitenden und sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit. Im Folgenden erfahren Sie, warum Weiterbildung eine lohnende Investition ist – für Unternehmen wie Beschäftigte gleichermaßen.

5 Min. Lesezeit

Warum ist Weiterbildung so wichtig?

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) untersuchte die Beweggründe für betriebliche Weiterbildung:

  • 75 % der Unternehmen mit Schulungsangeboten sehen die Investition ins eigene Personal als kostengünstiger an als externe Rekrutierung.
  • Überraschend: 65 % der Betriebe ohne Weiterbildungsangebote sind derselben Meinung.

Mehr als 80 % der Unternehmen geben an, dass Weiterbildung die Produktivität steigert und Mitarbeitende fit für neue Technologien macht. Besonders entscheidend ist aber der Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit – und damit auf Motivation, Leistungsbereitschaft und Unternehmenstreue.

Weiterbildung als Antwort auf den Fachkräftemangel

In Zeiten knapper Fachkräfte bietet die Qualifizierung eigener Mitarbeitender klare Vorteile:

  • Talente lassen sich gezielt auf betriebliche Anforderungen vorbereiten.
  • Fachliches und organisatorisches Know-how wächst im Unternehmen.
  • Weiterbildung erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber.

Gerade in der Bauwirtschaft, wo der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende groß ist, wird Weiterbildung zu einem wichtigen Instrument der Mitarbeiterbindung.

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Weiterbildung reduziert Fehlzeiten

Eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt:

  • Mitarbeitende in Betrieben mit hohem Weiterbildungsangebot melden sich seltener krank.
  • Sie schätzen ihren allgemeinen und psychischen Gesundheitszustand signifikant besser ein (WHO-5-Index).

Für Baubetriebe besonders wichtig: Fehlzeiten verringern nicht nur die Produktivität, sondern wirken sich auch negativ auf Zuschlagssätze und Verrechnungslohn aus. Weiterbildung ist also auch ein Hebel für betriebswirtschaftliche Stabilität.

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Weiterbildung stärkt Mitarbeiterbindung

Ein weiterer entscheidender Faktor: Weiterbildung trägt direkt dazu bei, Mitarbeitende im Unternehmen zu halten. Laut der IW-Studie planen viele Beschäftigte innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Jobwechsel – Hauptgründe sind fehlende Entwicklungsmöglichkeiten und mangelnde Perspektiven. Hier setzt Weiterbildung an:

  • Sie zeigt Wertschätzung und Investition in die Belegschaft.
  • Sie eröffnet Karriere- und Aufstiegschancen.
  • Sie steigert die Zufriedenheit im Job und reduziert Wechselgedanken.

Damit wird Weiterbildung nicht nur zur Lösung im Fachkräftemangel, sondern auch zu einem wirksamen Instrument der Mitarbeiterbindung.

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Weiterbildung mit dem Arbeitsalltag vereinbaren

Damit Schulungen wirksam sind, müssen sie in den Betriebsalltag passen. Heute stehen vielfältige Formate zur Verfügung:

  • Online-Schulungen: zeit- und ortsunabhängig, flexibel im eigenen Tempo.
  • Präsenzseminare: Grundlagen- und Methodenwissen, intensiver Austausch.
  • Web-Seminare: kurze Einheiten mit direkter Experten-Interaktion.
  • Blended Learning: Kombination verschiedener Methoden für ein praxisnahes Gesamtpaket.

So können auch kleine und mittelständische Bauunternehmen Weiterbildung effizient integrieren.

Fazit

Weiterbildung ist keine Kür, sondern eine strategische Investition in die Zukunft. Sie sorgt für:

  • effiziente Prozesse,
  • motivierte und gesunde Mitarbeitende,
  • höhere Produktivität,
  • mehr Attraktivität als Arbeitgeber.

Betriebe, die heute in Wissen investieren, sichern sich einen klaren Wettbewerbsvorteil von morgen.

Quellen:

Die neunte IW-Weiterbildungserhebung, Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

GKV-Zertifikat: Warum Arbeitgeber auf ITSG-geprüfte Lohnsoftware setzen sollten
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GKV-Zertifikat: Warum Arbeitgeber auf ITSG-geprüfte Lohnsoftware setzen sollten

Für den direkten elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern benötigen Entgeltabrechnungsprogramme und Zeitwirtschaftssoftware ein GKV-Zertifikat. Um dieses zu erhalten, muss die Software eine sogenannte Systemuntersuchung durch die ITSG erfolgreich absolvieren. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen und den Ablauf der Prüfung. Zudem erläutert er, warum das GKV-Zertifikat für Arbeitgeber wichtig ist.

5 Min. Lesezeit

Viele Zertifikate sind „nice to have“ – das heißt, es ist zwar schön, sie zu haben, aber im Arbeitsalltag notwendig sind sie nicht. Beim GKV-Zertifikat sieht das anders aus. Um als Arbeitgeber elektronische Meldungen direkt an die Sozialversicherungsträger versenden zu können, benötigt die eingesetzte Entgeltabrechnungssoftware dieses Gütesiegel.  Andernfalls droht im Meldewesen ein erheblicher manueller Mehraufwand. Schauen wir uns genauer an, welche Anforderungen und welcher Nutzen mit dem GKV-Zertifikat verbunden sind.

Was ist ein GKV-Zertifikat?

Eines vorweggeschickt: Obwohl es ebenfalls von der ITSG, der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, erteilt wird, hat das GKV-Zertifikat nichts mit dem ITSG-Zertifikat zu tun, das Arbeitgeber für die Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen benötigen. Vielmehr handelt es sich um ein Gütesiegel der gesetzlichen Krankenversicherung für Entgeltabrechnungssoftware, Zeiterfassungssysteme und elektronische Ausfüllhilfen, die die gesetzlichen Anforderungen für die Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern erfüllen.

Das GKV-Zertifikat ist Voraussetzung dafür, dass Arbeitgeber mit ihrer Software elektronische Meldungen direkt bei den Sozialversicherungsträgern einreichen können. Bevor das Zertifikat erteilt wird, müssen die Softwareersteller der ITSG ihre Lösungen für umfangreiche Prüfungen zur Verfügung stellen. Das GKV-Zertifikat bescheinigt einerseits die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, andererseits aber auch eine anwenderfreundliche Bedienung der Software.

Inhalte der Systemuntersuchung durch die ITSG

Die ITSG konzentriert sich bei der Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungssoftware auf die Programmteile, die für die Berechnung und Übermittlung der Sozialversicherungsbeiträge und -meldungen erforderlich sind. Welche Inhalte dabei genau geprüft werden, legt die ITSG im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes fest. Hierzu wird ein Pflichtenheft erstellt, das die genauen Anforderungen ausweist. Entscheidend ist, dass sie den gesetzlichen Vorgaben für das Melde- und Beitragswesen der sozialen Sicherung entspricht und die verschiedenen Verfahren umsetzt. Seit Anfang 2022 können auch Softwareprodukte für die Zeiterfassung GKV-zertifiziert werden, sofern sie in der Lage sind, elektronische AU-Bescheinigungen abzurufen.

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Der Weg zum GKV-Zertifikat in mehreren Schritten

Um das GKV-Zertifikat zu erhalten, müssen Softwareersteller die Systemuntersuchung der ITSG erfolgreich durchlaufen. Diese besteht aus mehreren Schritten.

1. Beratungsphase

Bereits während der Vorbereitung auf die Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben in der Software steht dem Softwareersteller ein Systemberater zur Seite. Er berät ihn im Hinblick auf das zu erfüllende Pflichtenheft und bietet Workshops und Seminare an.

2. Systemprüfung

GKV-zertifizierte Software muss erfolgreich die sogenannte Systemprüfung durchlaufen. Dabei wird überprüft, ob sie die für das Basismodul vorgeschriebenen Fachverfahren enthält. Dazu gehören unter anderem:

  • Beitragsberechnung
  • Beitragsabrechnung
  • Ermittlung und Übertragung der Melde- und Bescheinigungsdaten sowie der Informationen aus den Beitragsnachweisen

Die Anforderungen werden anhand des Pflichtenhefts abgeglichen. Außerdem führt die ITSG gemeinsame Testaufgaben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung durch.

3. Pilotprüfung

Das Bestehen der Pilotprüfung ist ebenfalls zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines GKV-Zertifikats. Dabei müssen zwei verschiedene Arbeitgeber das System auf Herz und Nieren testen. Idealerweise sollten diese mindestens drei Abrechnungsmonate lang damit arbeiten, während dieser Zeit viele Abrechnungen erstellen und ein breites Spektrum an Meldearten austesten. Verlaufen diese Pilotprüfungen positiv, sind die größten Hürden der GKV-Zertifizierung genommen.

Abschließend erhält der Softwareersteller einen Bescheid des GKV-Spitzenverbands über die positive Systemuntersuchung und das GKV-Zertifikat „systemuntersucht“ von der ITSG.

Nur jeweils ein Jahr lang gültig

Hat eine GKV-zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware das Zertifikat erhalten, ist der Prozess der Systemuntersuchung an und für sich abgeschlossen. Der Softwareersteller erhält mit dem GKV-Zertifikat eine Produkt-Modifikations-Identnummer (Prod-MOD-ID). Diese wird bei jeder eingehenden Meldung vom Sozialversicherungsträger auf Gültigkeit überprüft. Ist sie abgelaufen, werden die Meldungen nicht angenommen und abgewiesen.

Die Produkt-Modifikations-Identnummer läuft spätestens nach einem Jahr ab. Sie gilt lediglich bis zur nächsten Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung. Dabei werden wiederum Testfälle der ITSG kontrolliert. Gesetzliche Änderungen müssen in der Software umgesetzt und neu eingeführte Module überprüft werden. Diese Prüfung wird anlassbezogen von der ITSG durchgeführt, mindestens jedoch einmal im Jahr. Anschließend erhält der Softwareanbieter eine neue Prod-MOD-ID.

Software ohne GKV-Zertifikat: Was sind die Folgen?

Der erstmalige Erwerb des GKV-Zertifikats sowie die jährlichen Überprüfungen stellen für Softwarehäuser einen beträchtlichen Aufwand dar. Die hohen Anforderungen der ITSG sind nur schwer zu erfüllen. In den vergangenen Jahren haben deshalb bereits viele kleinere Anbieter von Lohnsoftware die Prüfungen entweder nicht mehr bestanden oder gar nicht erst versucht, das GKV-Zertifikat verlängern zu lassen.

In der Folge können Arbeitgeber über die betreffende Software keine Meldungen mehr an die Sozialversicherungsträger versenden. Für sie bedeutet die fehlende ITSG-Zertifizierung, dass sie mit der Lohnsoftware zwar die Entgeltabrechnung erstellen können – die Beitragsnachweise müssen sie jedoch mithilfe der kostenfreien Ausfüllhilfe sv.net (ab März 2024 über das neue SV-Meldeportal) übermitteln. Dies erfordert manuellen Aufwand und kostet daher mehr Zeit als der direkte Versand der Nachweise aus der Entgeltabrechnungssoftware. Zudem steigt die Fehleranfälligkeit.

Warum das GKV-Zertifikat auch für Arbeitgeber wichtig ist

Eine ITSG-geprüfte Lohnsoftware ermöglicht Arbeitgebern die direkte Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern – ohne Medienbrüche und aufwendige manuelle Datenerfassung. Zudem bedeutet ein gültiges GKV-Zertifikat für Arbeitgeber ein hohes Maß an Rechts- und Verfahrenssicherheit, da im Rahmen der jährlichen Prüfung die Umsetzung gesetzlicher Neuerungen kontrolliert wird. Auch die nachgewiesene hohe Anwenderfreundlichkeit ist ein Argument für die Auswahl GKV-zertifizierter Abrechnungssoftware.

Die digitale Personalakte einführen: Vorbereitung, Struktur und rechtssichere Aufbewahrung
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Die digitale Personalakte einführen: Vorbereitung, Struktur und rechtssichere Aufbewahrung

Papierakten kosten Personalabteilungen wertvolle Arbeitszeit. Der Beitrag zeigt, warum sich die Umstellung auf die digitale Personalakte lohnt, welche Vorbereitung nötig ist – von Struktur über Zugriffsrechte bis zu rechtlichen Aufbewahrungsfristen – und wie Employee-Self-Service sowie automatisierte Workflows die HR-Abteilung entlasten.

5 Min. Lesezeit

Papierakten kosten Personalabteilungen jeden Monat mehrere Arbeitstage. Mitarbeiter suchen Dokumente, Kollegen entnehmen Unterlagen zum Kopieren, und neue Belege landen unter Zeitdruck unsortiert in der Akte. Die digitale Personalakte löst dieses Problem, sofern Unternehmen sie sorgfältig vorbereiten. Wer einfach nur scannt, ohne Struktur, Rechte und rechtliche Fristen zu klären, überträgt das alte Chaos nur in ein neues System.

Warum sich der Umstieg lohnt

Die digitale Personalakte macht Informationen orts- und zeitunabhängig verfügbar, auch im Homeoffice. Das beschleunigt den Zugriff, senkt Prozesskosten und schafft Kapazitäten für Aufgaben wie die Personalentwicklung. Employee-Self-Service-Funktionen erlauben es Mitarbeitenden zudem, bestimmte Daten selbst zu aktualisieren, was die Personalabteilung entlastet. Automatisierte Workflows übernehmen Fristüberwachungen bei Verträgen oder im Weiterbildungsmanagement, sodass Termine nicht mehr manuell nachgehalten werden müssen. Eine Volltext- oder Schlagwortsuche liefert benötigte Dokumente in Sekunden statt in Minuten.

Auch die elektronische Signatur verändert die Praxis: Neu eingestellte Mitarbeitende können Arbeitsverträge und Richtlinien zu Arbeitsschutz oder Datenschutz papierlos unterschreiben, teilweise schon vor dem ersten Arbeitstag. Wird eine Dokumentenvorlage in einen definierten Workflow eingebettet, lassen sich notwendige Unterschriften vollständig digital und lückenlos einholen.

Das Archiv aufräumen, bevor gescannt wird

Vor der Umstellung lohnt sich eine gründliche Bestandsaufnahme. Listen Sie alle Dokumente in den bestehenden Akten auf und legen Sie eine Negativliste mit entbehrlichen Unterlagen an. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen bestimmte Dokumente ohnehin gelöscht werden, etwa Abmahnungen, die älter als drei Jahre sind, vertrauliche Krankheitsinformationen wie ärztliche Befunde sowie sämtliche Unterlagen ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis. Alte Betriebssporturkunden oder längst überholte Arbeitszeitlisten gehören ebenfalls aussortiert. Das spart Platz, Zeit und am Ende auch Geld beim Scannen.

Am Ende dieser Kategorisierung lässt sich grob abschätzen, wie viele Blatt insgesamt zu digitalisieren sind, und es steht fest, in welchen digitalen Ordnern welche Dokumente künftig liegen. Berücksichtigen Sie dabei die jeweiligen Aufbewahrungsfristen.

Die passende Software auswählen

Der Markt bietet inzwischen auch für kleinere Budgets ausgereifte Lösungen, was die Auswahl nicht unbedingt erleichtert. Neben Funktionsumfang und Preis verdienen vor allem Sicherheitsfragen Aufmerksamkeit:

  • Archiviert die Software revisionssicher, also nachvollziehbar, unveränderbar, unzerstörbar und wiederherstellbar?
  • Werden Dokumente versioniert, und protokolliert das System jede Bearbeitung?
  • Lassen sich Zugriffsrechte individuell konfigurieren, sodass die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden?

Technisch stellt sich außerdem die Frage, ob die digitale Personalakte als Insellösung ohne Anbindung an andere Systeme laufen soll, was sich etwa für Unternehmen eignet, die ihre Lohnabrechnung extern vergeben, oder ob sie mit dem Lohnabrechnungssystem verknüpft wird. Die integrierte Variante vermeidet Schnittstellenprobleme und doppelte Datenhaltung: Aufbewahrungspflichtige Dokumente aus der Lohnabrechnung fließen dann automatisch ins digitale Archiv und werden dort nach den eigenen Vorgaben verschlagwortet. Wichtig ist zudem eine einfache Bedienung, etwa durch die automatische Vorbesetzung von Mitarbeitername und Personalnummer bei der Verschlagwortung. Prüfen Sie schließlich auch den Anbieter selbst: Wie sieht der Support während Einführung und laufendem Betrieb aus, wie zuverlässig wartet er die Software, und kann er Referenzen vorweisen?

Eine Aktenstruktur schaffen, die im Alltag standhält

Selbst eine ausgefeilte Struktur nach Themen wie Arbeitsverträgen, Altersvorsorge oder Leistungsbeurteilungen gerät mit der Zeit durcheinander, wenn Kollegen Dokumente entnehmen, mehrere Personen parallel ablegen oder neue Unterlagen unsortiert in der digitalen Personalakte landen. Das lässt sich vermeiden, wenn die Struktur von Anfang an feststeht.

Analysieren Sie dazu den bestehenden Aktenbestand und erfassen Sie alle Dokumentarten: Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, Abmahnungen innerhalb der Dreijahresfrist, Schriftwechsel mit dem Arbeitnehmer, Angaben zur Sozialversicherung, Krankenkassenbescheinigungen, Steuerunterlagen, Zeugnisse und Zertifikate, Urlaubsanträge, Vereinbarungen zu Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Kündigungsschreiben und Zwischenzeugnisse. Eine mögliche Ordnerhierarchie sieht so aus:

Personalien: Personalbogen, Korrespondenz, Altersvorsorge

Vertrag: Dienstvertrag, Zielvereinbarung, Beendigung Arbeitsverhältnis

Bescheinigungen: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitsbescheinigung

Mitarbeiterbeurteilung: Zeugnis, Beurteilung, Rüge oder Abmahnung

Mitarbeiterqualifikation: Bewerbung, Nachweise, Fortbildungen

Gesundheit und Abwesenheit: Fehlzeiten, Krankenkasse, Elternzeit

Verdienstabrechnung, Lohnkonto und Mitarbeitergespräch (Dokumentation der Gespräche) bilden eigene Ordner.

Diese Einteilung lässt sich an betriebliche Anforderungen anpassen. Wichtiger als die exakte Kategorienzahl ist, dass jedes Dokument einen eindeutigen Platz hat, bevor die ersten Belege gescannt werden.

Damit sich die vielen Tausend Dokumente einer digitalen Personalakte trotzdem schnell wiederfinden lassen, kommt es zusätzlich auf eine durchdachte Verschlagwortung an. Typische Schlagwörter, auch Deskriptoren genannt, sind die Personalnummer, der Name des Mitarbeiters, das Erstelldatum eines Dokuments oder das Datum der Unterschrift. Von der Qualität dieser Indexierung hängt maßgeblich ab, wie effizient sich später mit dem Archiv arbeiten lässt.

Zugriffsrechte eindeutig regeln

Anders als ein physischer Aktenschrank erlaubt die digitale Personalakte eine fein abgestufte Rechteverwaltung. Legen Sie fest, welche Mitarbeitenden auf welche Ordner oder Dokumenttypen zugreifen dürfen, und unterscheiden Sie dabei nach Berechtigungsstufen: Lesen, um Dokumente einzusehen, Hinzufügen für neue Ablagen, Bearbeiten für Inhaltsänderungen, Verschieben innerhalb der Struktur und Löschen für die endgültige Entfernung. Auch Führungskräfte benötigen in der Regel Zugriff auf die Akten ihrer Mitarbeiter, und für Geschäftsführung oder Justiziare können eigene Rechte sinnvoll sein. Eine Rollen- und Berechtigungsmatrix, die für alle Beteiligten klare Regeln definiert, erleichtert die tägliche Arbeit und entlastet die Personalabteilung. Klären Sie außerdem, wer für das Scannen zuständig ist, sowohl während der Einführung als auch im späteren Regelbetrieb.

Diese Fragen sind kein Nebenschauplatz: Nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz müssen unberechtigte Zugriffe auf personenbezogene Daten ausgeschlossen sein. Ein differenziertes Berechtigungskonzept ist dafür Voraussetzung, nicht Kür.

Bestandsakten scannen: selbst erledigen oder Dienstleister beauftragen

Nach Archivbereinigung, Aktenstruktur und Softwareauswahl folgt das Scannen der Bestandsakten. Schon in einem Betrieb mit 150 Beschäftigten kommen erfahrungsgemäß mehrere Tausend Blatt zusammen. Vor der Entscheidung fürs Selbermachen lohnt sich daher eine ehrliche Prüfung der eigenen Ressourcen: Ist im Haus ein leistungsfähiger Scanner mit OCR-Verarbeitung vorhanden? Reicht die Zeit neben dem Tagesgeschäft? Ist das technische Wissen da, um Auflösung, Dateiformat und Farbmodus richtig zu wählen? Aus Datenschutzgründen dürfen die Akten zudem nicht einfach unternehmensintern zum Scannen weitergereicht werden, sondern sollten in der Personalabteilung bleiben, wenn intern gescannt wird.

Fehlen Zeit, Geräte oder Know-how, ist ein spezialisierter Scandienstleister meist die bessere Wahl, zumal er die Digitalisierung in der Regel schneller abschließt als Mitarbeitende, die wochenlang neben dem Tagesgeschäft scannen müssten. Je umfangreicher die Akten, desto eher rechnet sich die externe Vergabe. Klären Sie vorab auch, wer die Vorkategorisierung mit Barcodes übernimmt und wer die Papierdokumente fürs Scannen vorbereitet, etwa Büroklammern und Heftungen entfernt. Eine pauschale Empfehlung für intern oder extern gibt es nicht, holen Sie sich am besten Vergleichsangebote ein und stellen Sie die Kosten beiden Varianten gegenüber.

Welche Papierunterlagen aufbewahrt werden müssen

Nach dem Scannen möchten viele Arbeitgeber die alten Papierbelege am liebsten sofort vernichten. Bei den meisten Dokumenten ist das rechtlich unbedenklich, solange die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Einige Unterlagen sollten Sie jedoch im Original behalten.

Das betrifft insbesondere Dokumente, die der Schriftform nach § 126 BGB unterliegen: befristete Arbeitsverträge, Arbeitsverträge mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, Aufhebungsverträge und Kündigungsschreiben. Der Grund liegt im Beweisrecht: Diese Papiere gelten im Streitfall als Urkunden im Sinne der §§ 415 ff. ZPO und haben dort einen höheren Beweiswert. Digitalisierte Dokumente können zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Textform nach § 126b BGB erfüllen, doch das Papieroriginal bietet in der Regel mehr Rechtssicherheit, und eingescannte Dokumente lassen sich vor Gericht nicht als Urkundsbeweis heranziehen. Vereinbarungen über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 Abs. 1 HGB müssen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sogar im Original aushändigen, sonst entfällt dessen Bindungspflicht.

Wer eine möglichst vollständige Digitalisierung anstrebt, sollte die rechtlichen Risiken sorgfältig abwägen und sich bei der Umstellung juristisch beraten lassen. Folgende Schritte erhöhen die Rechtssicherheit zusätzlich:

  • Dokumente vor dem Scannen in Urkunden, darunter Verträge, und Nicht-Urkunden einteilen, im Zweifel mit rechtlicher Unterstützung.
  • Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag zur Aufbewahrung ihrer Originaldokumente verpflichten und deren Zustimmung zur digitalen Archivierung einholen. Das schafft rechtliche Absicherung, auch wenn Originale nach der Übernahme in die digitale Akte vernichtet werden.
  • Einen Echtheitsvermerk, etwa einen Bestätigungsaufkleber der Personalabteilung, vor dem Scannen anbringen.
  • Wichtige Dokumente in Farbe scannen, da sich farbige Unterschriften besser vom Text abheben und die Beweisführung erleichtern.
  • Beim Scannen die TR RESISCAN-Richtlinie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beachten. Wer sich daran hält, kann vor Gericht leichter belegen, dass der Scan mit dem Original übereinstimmt.

Eine detaillierte Verfahrensdokumentation des Scan-Prozesses stärkt zusätzlich die Beweiskraft der digitalisierten Dokumente und erschwert es Arbeitnehmern, die Einhaltung der Schriftform anzufechten. Das ist auch aus einem anderen Grund Pflicht: Als Nebensystem der Buchführung fällt die digitale Personalakte unter die GoBD. Die Verfahrensdokumentation muss inhaltlich und technisch nachvollziehbar beschreiben, wie die elektronische Archivierung von Personaldaten im Unternehmen abläuft, einschließlich des Berechtigungskonzepts für den Zugriff. Sie ist damit zugleich eine wesentliche Voraussetzung für die Revisionssicherheit des Archivs.

Tägliche Arbeitsprozesse gestalten

Auch nach der Digitalisierung der Bestandsakten fallen im Tagesgeschäft laufend neue Dokumente an. Für deren Archivierung gibt es drei gängige Modelle: spätes Archivieren, halbautomatisiert über Barcodes oder nach manueller Bearbeitung, frühes Archivieren mit Scan und manueller Zuordnung vor der Bearbeitung, sowie die Archivierung während der Bearbeitung, bei der das System automatisch nach dem Ablageort fragt und der Mitarbeiter die Zuordnung vornimmt. Legen Sie zusätzlich fest, wer wann Datensicherungen erstellt und wann gescannte Papierbelege vernichtet werden dürfen.

In der Praxis wünschen sich Unternehmen zunehmend, dass die digitale Personalakte nicht isoliert steht, sondern mit einem Vorlagenmanagement für Formulare und mit HR-Workflows zusammenspielt, etwa um Prozesse rund um neue Formulare oder Vertragsänderungen abteilungsübergreifend zu digitalisieren. Eine zentrale Ablage für Personaldaten allein reicht vielen HR-Teams nicht mehr aus, sie erwarten, dass Vorlagen, Freigaben und Fristüberwachung im selben System zusammenlaufen.

Datenschutz und Sicherheit als Daueraufgabe

Die Sicherheit von Personaldaten hat bei der digitalen Personalakte durchgehend Priorität. Die Einhaltung der DSGVO umfasst verschlüsselte Datenübertragungen, Zugriffskontrollen und regelmäßige Backups. Werden externe Dienstleister für die Auftragsdatenverarbeitung eingebunden, etwa für die Massendigitalisierung von Altakten, sollten Unternehmen diese sorgfältig prüfen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. ISO-konforme Cloud-Lösungen und zertifizierte Rechenzentren können den Datenschutz zusätzlich absichern.

Projektmanagement und Akzeptanz sichern

Eine digitale Personalakte entfaltet ihre Wirkung, Kostensenkung und Zeitersparnis, nur dann, wenn die Belegschaft sie tatsächlich nutzt. Führen Sie deshalb schon in der Frühphase des Projekts die Interessen von Personalabteilung, IT und Betriebsrat zusammen und nehmen Sie sich Zeit für eine gründliche Analyse der bestehenden Systeme, bevor Sie eine Software auswählen. Ein klarer Plan mit definierten Meilensteinen hilft, die Einführung ohne Verzögerungen umzusetzen. Planen Sie zudem rechtzeitig Schulungen ein, für die künftigen Nutzer der Akte ebenso wie für IT-Administratoren, denn mit der Akzeptanz der Anwender steht und fällt der Projekterfolg am Ende.

Die digitale Personalakte ist damit mehr als eine elektronische Ablage. Sie speichert Daten, die auch andere HR-Prozesse nutzen, etwa im Bewerbermanagement oder in der Personalentwicklung, und wird so zu einem zentralen Baustein einer vernetzten, agilen Personalverwaltung.

Häufige Fragen zur digitalen Personalakte

Was ist eine digitale Personalakte? 

Die digitale Personalakte ist die elektronische Ablage aller personalrelevanten Dokumente eines Mitarbeitenden, etwa Arbeitsvertrag, Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse oder Gehaltsabrechnungen. Sie macht Informationen orts- und zeitunabhängig verfügbar, auch im Homeoffice, und ersetzt die physische Papierakte.

Welche Vorteile bietet die digitale Personalakte gegenüber Papierakten? 

Sie beschleunigt den Zugriff auf Dokumente über eine Volltext- oder Schlagwortsuche, senkt Prozesskosten und schafft Kapazitäten für Aufgaben wie die Personalentwicklung. Employee-Self-Service-Funktionen entlasten die Personalabteilung, automatisierte Workflows überwachen Fristen bei Verträgen oder im Weiterbildungsmanagement, und elektronische Signaturen ermöglichen ein papierloses Unterschreiben von Verträgen und Richtlinien.

Wie bereitet man die Einführung einer digitalen Personalakte vor? 

Vor der Umstellung sollte eine gründliche Bestandsaufnahme aller vorhandenen Dokumente erfolgen. Dazu gehört eine Negativliste mit Unterlagen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen ohnehin gelöscht werden müssen, etwa Abmahnungen, die älter als drei Jahre sind, oder vertrauliche Krankheitsinformationen. Das reduziert die Menge der zu digitalisierenden Dokumente und spart Zeit sowie Kosten beim Scannen.

Worauf sollte man bei der Auswahl der Software achten? 

Neben Funktionsumfang und Preis sind vor allem Sicherheitsaspekte entscheidend: revisionssichere Archivierung, also nachvollziehbar, unveränderbar, unzerstörbar und wiederherstellbar, Versionierung und Protokollierung jeder Bearbeitung sowie individuell konfigurierbare Zugriffsrechte gemäß Datenschutzvorgaben. Zusätzlich sollte geklärt werden, ob die Lösung als Insellösung oder integriert mit dem Lohnabrechnungssystem laufen soll, und wie zuverlässig der Anbieter Support und Wartung leistet.

Wie sollte die Aktenstruktur der digitalen Personalakte aufgebaut sein? 

Eine bewährte Ordnerstruktur gliedert Dokumente nach Themen wie Personalien, Vertrag, Bescheinigungen, Mitarbeiterbeurteilung, Mitarbeiterqualifikation sowie Gesundheit und Abwesenheit. Wichtiger als die genaue Anzahl der Kategorien ist, dass jedes Dokument von Anfang an einen eindeutigen Platz hat, bevor die ersten Belege gescannt werden. Eine durchdachte Verschlagwortung mit Deskriptoren wie Personalnummer, Mitarbeitername oder Erstelldatum erleichtert zusätzlich das spätere Wiederfinden.

Wie sollten Zugriffsrechte in der digitalen Personalakte geregelt werden?

Zugriffsrechte sollten fein abgestuft nach Berechtigungsstufen vergeben werden: Lesen, Hinzufügen, Bearbeiten, Verschieben und Löschen. Eine Rollen- und Berechtigungsmatrix legt fest, welche Mitarbeitenden, Führungskräfte oder die Geschäftsführung auf welche Ordner zugreifen dürfen. Ein differenziertes Berechtigungskonzept ist nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz Voraussetzung, um unberechtigte Zugriffe auf personenbezogene Daten auszuschließen.

Sollte man Bestandsakten selbst scannen oder einen Dienstleister beauftragen? 

Das hängt von den vorhandenen Ressourcen ab: einem leistungsfähigen Scanner mit OCR-Verarbeitung, ausreichend Zeit neben dem Tagesgeschäft und dem technischen Wissen zu Auflösung, Dateiformat und Farbmodus. Fehlen diese Voraussetzungen, ist ein spezialisierter Scandienstleister meist die schnellere Lösung. Je umfangreicher die Akten, desto eher rechnet sich die externe Vergabe, weshalb sich Vergleichsangebote lohnen.

Welche Papierdokumente müssen nach dem Scannen im Original aufbewahrt werden? 

Dokumente, für die spezielle gesetzliche Schriftformerfordernisse gelten, sollten im Original erhalten bleiben: Kündigungsschreiben und Aufhebungsverträge nach § 623 BGB, befristete Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 4 TzBfG sowie Vereinbarungen zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten nach § 74 Abs. 1 HGB. § 126 BGB definiert dabei lediglich allgemein, was unter „Schriftform" zu verstehen ist, nämlich die eigenhändige Unterschrift; die eigentliche Formvorschrift für das jeweilige Dokument ergibt sich aus der spezielleren Norm. Besonders streng ist § 623 BGB: Er schließt für Kündigung und Aufhebungsvertrag die elektronische Form ausdrücklich aus, sodass selbst eine qualifizierte elektronische Signatur die Schriftform hier nicht ersetzt. Bei der Befristung nach § 14 Abs. 4 TzBfG ist die elektronische Form dagegen nicht ausgeschlossen, sodass nach überwiegender Auffassung und aktueller Rechtsprechung eine qualifizierte elektronische Signatur die Schriftform wahren kann. Diese Papiere gelten im Streitfall als Urkunden nach den §§ 415 ff. ZPO mit höherem Beweiswert, während eingescannte Dokumente vor Gericht nicht als Urkundsbeweis herangezogen werden können.

Was ist die TR RESISCAN-Richtlinie und warum ist sie relevant? 

Die TR RESISCAN-Richtlinie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legt Standards für das rechtssichere Scannen von Dokumenten fest. Wer sich beim Scannen daran hält, kann vor Gericht leichter belegen, dass der Scan mit dem Originaldokument übereinstimmt, was die Beweiskraft der digitalisierten Unterlagen stärkt.

Welche Rolle spielt die GoBD bei der digitalen Personalakte? 

Als Nebensystem der Buchführung fällt die digitale Personalakte unter die GoBD. Unternehmen benötigen deshalb eine Verfahrensdokumentation, die inhaltlich und technisch nachvollziehbar beschreibt, wie die elektronische Archivierung von Personaldaten abläuft, einschließlich des Berechtigungskonzepts für den Zugriff. Sie ist zugleich Voraussetzung für die Revisionssicherheit des Archivs.

Wie werden neue Dokumente im laufenden Betrieb archiviert? 

Dafür gibt es drei gängige Modelle: spätes Archivieren nach der Bearbeitung, halbautomatisiertes Archivieren über Barcodes sowie frühes Archivieren mit Scan und manueller Zuordnung vor der Bearbeitung. Zusätzlich sollte festgelegt werden, wer Datensicherungen erstellt und wann gescannte Papierbelege vernichtet werden dürfen.

Wie gelingt die Akzeptanz der digitalen Personalakte in der Belegschaft?

Personalabteilung, IT und Betriebsrat sollten schon in der Frühphase des Projekts eingebunden werden, gefolgt von einer gründlichen Analyse bestehender Systeme vor der Softwareauswahl. Ein klarer Projektplan mit definierten Meilensteinen sowie rechtzeitige Schulungen für Nutzer und IT-Administratoren sind entscheidend, da der Projekterfolg maßgeblich von der Akzeptanz der Anwender abhängt.

eAU: Elektronische Krankmeldung seit 2023 Pflicht für Betriebe
HR & Payroll

eAU: Elektronische Krankmeldung seit 2023 Pflicht für Betriebe

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte verbindlich. Der vertraute „gelbe Zettel“ hat damit – bis auf wenige Ausnahmen – ausgedient. Arbeitgeber rufen die Krankmeldungen nun direkt bei den Krankenkassen ab. Diese Umstellung soll Prozesse vereinfachen, sorgt aber auch für neue Fragen und Herausforderungen im Bauwesen.

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Was ist die eAU und wen betrifft sie?

Seit Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt bei den Krankenkassen ihrer Mitarbeiter abrufen. Versicherte leiten diese nicht mehr selbst an Arbeitgeber oder Krankenkasse weiter. Ein Ausdruck der Bescheinigung ist nur auf Wunsch des Arbeitnehmers vorgesehen – darf aber nicht vom Arbeitgeber angefordert werden, da Diagnosen enthalten sind.

Die eAU gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten, einschließlich geringfügig und kurzfristig Beschäftigter sowie Werkstudenten.

Ausnahmen von der eAU-Pflicht

Von der elektronischen Übermittlung ausgenommen sind:

  • Privatversicherte Arbeitnehmer
  • Krankmeldungen aus dem Ausland
  • Arbeitnehmer bei Kind krank
  • Rehamaßnahmen

In diesen Fällen bleibt die Papierform weiterhin bestehen.

Ablauf und Rückmeldungen der Krankenkassen

Die Krankenkassen melden in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen zurück. Enthalten sind:

  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Qualifizierung (Ersterkrankung, Folgeerkrankung, Krankenhausaufenthalt)

Es kann auch zurückgemeldet werden, dass keine AU-Meldung vorliegt oder keine Mitgliedschaft bei der angefragten Krankenkasse festgestellt wurde.

Häufige Fragen zur eAU

Die Einführung des eAU-Verfahrens wirft bei Arbeitgebern wichtige Fragen auf:

  • Wie erfährt der Arbeitgeber zunächst von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers?
  • Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?
  • Kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden, wenn die Übermittlung verzögert erfolgt?
  • Werden Beschäftigungsverbote von Schwangeren übermittelt?
  • Was passiert bei ambulanten Untersuchungen im Krankenhaus?
  • Können ausländische Ärzte Krankmeldungen an deutsche Krankenkassen senden?

Fazit

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sorgt für eine deutliche Vereinfachung der Abläufe und reduziert Papierarbeit. Gleichzeitig erfordert sie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Umdenken, um Fristen einzuhalten und Prozesse anzupassen. Betriebe sollten sicherstellen, dass ihre internen Abläufe und Systeme auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind, um Verzögerungen und Unsicherheiten zu vermeiden.

Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)
HR & Payroll

Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Es bringt eine Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung mit sich, gleichzeitig werden Familien mit mehreren Kindern finanziell entlastet. Arbeitgeber sind gefordert, die neuen Regelungen zeitnah in ihren Abrechnungen zu berücksichtigen.

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Neue Beitragssätze zur Pflegeversicherung

Mit dem PUEG steigt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von bisher 3,05 % auf 3,40 %.
Der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht sich zusätzlich von 0,35 % auf 0,60 %.

Entlastungen für Eltern mit mehreren Kindern

Eltern werden spürbar entlastet:

  • Ab dem zweiten Kind reduziert sich der Beitragssatz um 0,25 % pro Kind.
  • Berücksichtigt werden bis zu vier Kinder zusätzlich (maximal bis zum fünften Kind).
  • Kinder fließen in die Berechnung ein, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Damit soll die finanzielle Last in der Pflegeversicherung gerechter verteilt werden.

Ausnahmen von der Beitragserhöhung

Von der Beitragserhöhung ausgenommen sind:

  • Arbeitnehmer, die ihre Elterneigenschaft beim Arbeitgeber nachweisen.
  • Beschäftigte bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden.
  • Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Damit die Abrechnung korrekt erfolgen kann, sollten Arbeitgeber frühzeitig aktiv werden. Dazu gehört insbesondere:

  • Abfrage und Dokumentation der Namen und Geburtsdaten aller Kinder von Beschäftigten.
  • Erfassung der Daten in der eingesetzten Baulohn-Software, um die Entlastungen korrekt abzubilden.

Fazit: Rechtzeitig auf das PUEG vorbereiten

Auch wenn das Gesetz im Bundestag erst am 16. Juni 2023 beschlossen wurde, gilt es rückwirkend zum 1. Juli 2023. Arbeitgeber sollten daher alle Vorbereitungen treffen, um die Änderungen rechtssicher und pünktlich umzusetzen. Das PUEG sorgt so zwar für höhere Beiträge bei Kinderlosen, bringt aber gleichzeitig spürbare Entlastungen für Familien.

Lohnsoftware finden: Auswahlkriterien, Vergleich und Einführung in der Praxis
HR & Payroll

Lohnsoftware finden: Auswahlkriterien, Vergleich und Einführung in der Praxis

Die richtige Lohnsoftware macht den Unterschied bei Effizienz, Fehlerfreiheit und rechtlicher Sicherheit. Der Beitrag nennt fünf zentrale Auswahlkriterien wie ITSG-Zertifizierung und HR-Reporting, vergleicht Anbieter wie Suiteify, Personio und Sage Business Cloud Lohn und beschreibt die praktische Einführung einer neuen Lösung im Unternehmen.

5 Min. Lesezeit

Ob Sie gerade erst über die Digitalisierung Ihrer Lohnabrechnung nachdenken oder mit Ihrem aktuellen System unzufrieden sind: Die richtige Lohnsoftware macht den entscheidenden Unterschied bei Effizienz, Fehlerfreiheit und rechtlicher Sicherheit. Welche Kriterien bei der Auswahl zählen, wie sich gängige Anbieter unterscheiden und wie die Einführung gelingt.

Die Wahl der richtigen Lohnsoftware ist für Unternehmen jeder Größe entscheidend. Ein Lohnabrechnungsprogramm hilft dabei, die Lohn- und Gehaltsabrechnung effizient, fehlerfrei und gesetzeskonform zu gestalten – inklusive aller Abgaben, Meldungen und Nachweise. Gerade in kleineren HR-Teams sorgt eine gute Lösung für weniger manuelle Arbeit, mehr Sicherheit bei Steuer und Sozialversicherung, schnellere Prozesse und eine spürbare Entlastung der HR- und der Buchhaltungsabteilung.

Warum sich die Investition lohnt

Eine Lohnsoftware lohnt sich für jeden Arbeitgeber – auch für Unternehmen, die ihre Lohnbuchhaltung bisher manuell oder über externe Dienstleister abwickeln. Automatisierte Abläufe reduzieren manuelle Aufgaben und sparen Arbeitszeit, während die Software Eingaben auf Plausibilität prüft und Abrechnungsfehler minimiert. Da doppelte Datenerfassung entfällt, entsteht ein sauberer, zentral verfügbarer Datenbestand, und HR-Kennzahlen sind jederzeit abrufbar. Zugleich bleibt Fachwissen im Unternehmen und wird kontinuierlich aufgebaut.

Fünf Auswahlkriterien für die passende Lohnsoftware

1. Intuitive Bedienung und Programm-Assistenten. 

Ein Lohnabrechnungsprogramm sollte leicht verständlich sein. Intuitive Menüführung, individualisierbare Dialoge und Schritt-für-Schritt-Assistenten reduzieren Schulungsaufwand und Fehler, sodass die Software schneller akzeptiert und produktiv genutzt wird. Wichtig sind dabei Plausibilitätsprüfungen bei Eingaben, ein anpassbares Menü (Customizing) sowie Hilfestellungen bei seltenen oder komplexen Aufgaben.

2. Automatisiertes Melde- und Bescheinigungswesen inklusive GKV-Zertifizierung. 

Die digitale Lohnabrechnung spart viel Zeit bei Meldungen an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger. Eine ITSG-zertifizierte Lohnsoftware erfüllt alle Anforderungen für elektronische Übermittlungen – etwa das automatische Versenden von Entgeltbescheinigungen, die Erstellung von Arbeitsbescheinigungen, den Aufwendungsausgleich nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie die Integration der ELSTER-Schnittstelle für Steuerdaten. Ohne ITSG-Zertifizierung müssten diese Aufgaben manuell erledigt werden – zeitaufwendig und fehleranfällig.

3. Abbildung von Sonderfällen und tariflichen Regelungen. 

In Branchen wie dem Baugewerbe, dem Maler- und Lackiererhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau gelten spezielle tarifliche Lohnabrechnungen. Eine gute Lohnsoftware berechnet VWL-Leistungen korrekt, verwaltet Urlaubsansparungen und -einlösungen, erstellt elektronische Meldungen und Anträge selbstständig und bildet besondere Branchenanforderungen ab – ohne dass zusätzliche Tools nötig werden.

4. Auswertungen und HR-Reporting. Eine Lohnabrechnungssoftware sollte umfassende HR-Auswertungen ermöglichen: Überblick über Fluktuation, Altersstruktur und Personalkosten, individuelle Reports ohne Programmierkenntnisse, Exportfunktionen etwa nach Excel sowie ein Dashboard zur Visualisierung der wichtigsten HR-Kennzahlen. So lassen sich datenbasierte Entscheidungen treffen und das HR-Controlling effizient gestalten.

5. Kompetenter Support mit schneller Erreichbarkeit. Selbst mit der besten Lohnsoftware haben Nutzerinnen und Nutzer gelegentlich Fragen. Entscheidend sind kurze Reaktionszeiten, ein fachlich kompetentes Support-Team und Hilfestellung bei technischen Problemen – ein guter Support spart Zeit, reduziert Stress und sorgt für die optimale Nutzung der Software.

Weitere Kriterien für den Softwarevergleich

Über diese fünf Kriterien hinaus lohnt sich der Blick auf den Funktionsumfang der Software insgesamt: Sie sollte Löhne und Gehälter zuverlässig berechnen, steuerliche Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abrechnen, Anwesenheits- und Arbeitszeiten erfassen und die Personalverwaltung – etwa Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie Berichte und Analysen – unterstützen. Eine nahtlose Integration in bestehende HR- oder ERP-Systeme sorgt dafür, dass Daten automatisch übertragen werden und manuelle Eingaben entfallen, was das Fehlerrisiko deutlich senkt. Moderne Lohnprogramme bieten zudem oft Self-Service-Portale für Mitarbeitende, über die diese ihre Gehaltsabrechnungen und persönlichen Daten selbst einsehen und verwalten können.

Cloudfähigkeit und mobiler Zugriff sind für viele Unternehmen mittlerweile Standard, ebenso DSGVO-Konformität, Sicherheitsfunktionen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung und regelmäßige Sicherheitsupdates. Wer keine eigene Payroll-Abteilung betreiben möchte, sollte zusätzlich auf Outsourcing-Optionen des Anbieters achten.

Anbieter im Vergleich

Beim Vergleich verschiedener Lösungen zeigen sich unterschiedliche Profile.

Suiteify positioniert sich als Anbieter mit Fokus auf DACH-spezifische Compliance. Die Lösung ist wahlweise cloudbasiert oder On-Premises verfügbar und als einzige Lösung nativ in Microsoft Dynamics 365 Business Central integriert, wodurch sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung an bestehende ERP-Strukturen anbinden lässt. Ergänzend steht ein Outsourcing-Angebot zur Verfügung, sodass Unternehmen die Lohnabrechnung bei Bedarf vollständig auslagern können, statt eine eigene Payroll-Abteilung zu betreiben. Support leisten dabei Payroll-Expertinnen und -Experten aus der DACH-Region.

Personio punktet mit einer intuitiven Benutzeroberfläche und starken HR-Funktionen rund um Recruiting und Personalverwaltung. Die Payroll-Funktionen sind dagegen bislang eher für kleinere Teams ohne komplexe Anforderungen ausgelegt – wer umfangreiche tarifliche Sonderfälle oder eine tiefe ERP-Integration benötigt, stößt hier schneller an Grenzen.

Sage Business Cloud Lohn bringt langjährige Markterfahrung und eine gute Integration in andere Sage-Produkte mit, etwa in die Buchhaltung. Die Benutzeroberfläche wirkt im Vergleich zu jüngeren Lösungen jedoch weniger modern und teilweise komplex in der Bedienung.

Anbieter Cloud / On-Premises Integration Preis-Leistung Besonderheit
Suiteify Beides möglich Microsoft Dynamics 365, DATEV u. a. ⭐⭐⭐⭐⭐ Native Payroll-Integration für Dynamics 365
Personio Cloud HR-first ⭐⭐⭐☆ Starker Recruiting-Fokus
Sage Beides möglich ERP, Buchhaltung ⭐⭐⭐☆ Lange Marktpräsenz

Suiteify punktet im Anbietervergleich vor allem mit dem Zusammenspiel aus starker Payroll-Funktionalität, wahlweise Integration in die eigenen Suiteify-Lösungen für HR, Finance und ERP, lokaler DACH-Expertise und flexiblen Outsourcing-Angeboten. Die native Anbindung an Microsoft Dynamics 365 Business Central macht die Lösung zudem für KMU mit entsprechender ERP-Infrastruktur interessant, da sich HR- und ERP-Systeme so ohne zusätzliche Schnittstellen verbinden lassen und der manuelle Aufwand bei der Datenübertragung sinkt. 

Typische Stolperfallen bei der Auswahl

Bei der Auswahl einer Lohnabrechnungssoftware lauern immer wieder dieselben Stolperfallen. Eine fehlende Integration in bestehende HR- Finance- oder ERP-Systeme führt zu ineffizienten Arbeitsabläufen und erhöhtem manuellem Aufwand – die Softwarelösung sollte deshalb über entsprechende Schnittstellen verfügen oder – noch besser – nativ integriert sein. Eine zu starre oder komplizierte Bedienung schreckt Anwender ab und erschwert die Einarbeitung; eine intuitive Oberfläche steigert dagegen die Akzeptanz im Unternehmen. Mangelnde Rechtssicherheit bei GoBD und DSGVO kann zu rechtlichen Problemen und empfindlichen Strafen führen, weshalb Anbieter regelmäßige Updates bereitstellen sollten. Und ein Support, der nur schwer erreichbar oder ausschließlich englischsprachig ist, erschwert gerade im DACH-Raum die schnelle Problemlösung.

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Fazit

Eine digitale Lohnabrechnung spart Zeit, minimiert Fehler, ermöglicht HR-Auswertungen und unterstützt rechtssichere, effiziente Prozesse. Bei der Auswahl der richtigen Lohnsoftware zählen neben den Funktionen auch Hersteller, Bedienbarkeit und Service. Testzugänge, Demos oder Webinare vermitteln einen praxisnahen Eindruck, bevor die Entscheidung fällt. Wer zusätzlich auf Integration, Rechtssicherheit und erreichbaren Support achtet und die Einführung strukturiert mit Status-quo-Analyse, Pilotphase und Mitarbeiterschulung angeht, legt den Grundstein für eine zukunftssichere Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen zur Auswahl einer Lohnsoftware

Worauf sollten Unternehmen bei der Auswahl einer Lohnsoftware am meisten achten? 

Besonders relevant sind eine intuitive Bedienung mit Programm-Assistenten, ein automatisiertes Melde- und Bescheinigungswesen mit ITSG-Zertifizierung, die Abbildung von Sonderfällen und tariflichen Regelungen, umfassende Auswertungen und HR-Reporting sowie ein kompetenter, gut erreichbarer Support.

Was bringt eine ITSG-Zertifizierung konkret? 

Eine ITSG-zertifizierte Lohnsoftware erfüllt alle Anforderungen für elektronische Übermittlungen an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger, etwa beim automatischen Versand von Entgelt- und Arbeitsbescheinigungen oder DEÜV-Meldungen. Ohne diese Zertifizierung müssten solche Aufgaben manuell erledigt werden, was zeitaufwendig und fehleranfällig ist.

Welche Rolle spielt die Integration in HR- und ERP-Systeme? 

Eine Integration sorgt dafür, dass Daten automatisch übertragen werden und manuelle Eingaben entfallen. Das spart Zeit und senkt das Fehlerrisiko.

Wie unterscheiden sich Suiteify, Personio und Sage Business Cloud Lohn?

Suiteify überzeugt mit umfassender Payroll-Funktionalität mit optionaler nativer Integration in Suiteify-Lösungen für HR, Finance und ERP, DACH-Expertise und flexiblen Outsourcing-Angeboten. Personio hat eine intuitive Oberfläche, richtet seinen Fokus jedoch stärker auf HR-Funktionen, als auf Payroll. Sage Business Cloud Lohn bringt langjährige Markterfahrung und eine gute Anbindung an andere Sage-Produkte mit, wirkt in der Bedienung jedoch weniger modern.

Kann man die Lohnabrechnung auch komplett auslagern, statt eine eigene Softwarelösung zu betreiben? 

Ja. Anbieter wie Suiteify bieten Outsourcing-Angebote an, bei denen Unternehmen ihre Lohnabrechnung an externe Spezialisten übergeben. Das lohnt sich vor allem für Unternehmen ohne eigene Payroll-Abteilung.

Welche typischen Fehler sollten Unternehmen bei der Softwareauswahl vermeiden? 

Häufige Fallstricke sind eine fehlende Integration in bestehende Systeme, eine zu starre oder komplizierte Bedienung, mangelnde Rechtssicherheit bei GoBD und DSGVO sowie ein Support, der schwer erreichbar oder nicht in der lokalen Sprache verfügbar ist.

Wie läuft die Einführung einer neuen Lohnsoftware idealerweise ab? 

Bewährt hat sich ein Vorgehen in fünf Schritten: Status quo analysieren, Anforderungen definieren, Anbieter anhand von Integration, Support und Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen, eine Pilotphase mit ausgewählten Mitarbeitenden einplanen und die Belegschaft durch Schulungen sowie begleitendes Change-Management auf die Umstellung vorbereiten.

Sondermeldung 57 an die DRV - vor Rentenbeginn und bei Scheidungen erforderlich
HR & Payroll

Sondermeldung 57 an die DRV - vor Rentenbeginn und bei Scheidungen erforderlich

Im betrieblichen Alltag haben Arbeitgeber regelmäßig mit den Meldungen zur Sozialversicherung zu tun. Ob An- oder Abmeldung, Jahres- oder Unterbrechungsmeldung – viele dieser Datenübermittlungen erfolgen routinemäßig. Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57, kurz: GML57, stellt jedoch so manchen Lohnbuchhalter vor ein Rätsel. Dieser Artikel erklärt, was es mit dieser Meldung auf sich hat.

5 Min. Lesezeit

Zweck der Sondermeldung 57: Meldung des beitragspflichtigen Entgelts

Mit der Gesonderten Meldung 57 meldet der Arbeitgeber auf Anforderung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die seit der letzten Jahresmeldung ausgezahlten, beitragspflichtigen Einnahmen der Arbeitnehmer. Diese besondere Meldung ist in zwei Fällen erforderlich:

  • Bevorstehender Renteneintritt: Steht ein Arbeitnehmer kurz vor der Rente, berechnet die Deutsche Rentenversicherung Bund die künftige Rente auf der Grundlage des letzten Einkommens. Anhand der mit der Sondermeldung 57 gemeldeten Werte rechnet die Rentenversicherung das voraussichtliche Einkommen bis zum Renteneintritt hoch. Aus dieser Summe ermittelt sie die Höhe der Rentenzahlung. Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57 gewährleistet somit einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben in den Rentenbezug.
  • Scheidung: Lässt sich ein Arbeitnehmer scheiden, führt das Familiengericht in vielen Fällen einen Versorgungsausgleich durch, um die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dabei sind auch die im laufenden Jahr entstandenen Rentenanwartschaften relevant. Deshalb benötigt das Familiengericht die aktuellen Werte seit der letzten Jahresmeldung.

Kurz erklärt: Sondermeldung 57

Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57 wurde im Jahr 2008 eingeführt. Sie basiert auf § 194 Abs. 1 SGB VI. Der Arbeitgeber gibt in der Regel eine Jahresmeldung im DEÜV-Verfahren ab, mit der er die gezahlten Entgelte bestätigt.

Die Sondermeldung 57 schließt die Lücke zwischen der letzten DEÜV-Meldung und den aufgelaufenen beitragspflichtigen Einnahmen bis zum Zeitpunkt der Sondermeldung. Falls für das vergangene Jahr noch keine Jahresmeldung abgegeben wurde, ist im Zuge der Sondermeldung auch die Jahresmeldung einzureichen.

Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57 enthält insbesondere die Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, sowie die in dieser Zeit bezogenen beitragspflichtigen Einnahmen.

So erreicht die Anforderung der Sondermeldung 57 den Arbeitgeber

  • In den meisten Fällen fordert die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeber zur Abgabe der Sondermeldung 57 auf. Dies gilt auch in Scheidungsfällen, da das Familiengericht die Sozialversicherungsträger um die Abgabe der Sondermeldung 57 ersucht.
  • Aber auch ein Arbeitnehmer, der kurz vor dem Rentenbezug steht, kann vom Arbeitgeber die Abgabe der Meldung verlangen. Entscheidend ist in diesem Fall, dass der Arbeitnehmer die Rentenversicherung im Rahmen seines Rentenantrags bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts zur Hochrechnung der Beiträge veranlasst. Andernfalls wirkt sich die Sondermeldung 57 nicht auf seine Rentenbezüge aus.

Seit 2017 gibt es das maschinelle Verfahren rvBEA, mit dem die DRV die Sondermeldung 57 elektronisch beim Arbeitgeber anfordert. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Arbeitgeber für das Verfahren registriert hat – dann erhält er die Anforderung über die entsprechende Schnittstelle in seiner Entgeltabrechnungssoftware.

Alternativ fordert die Rentenversicherung den Arbeitgeber per Vordruck mit dem Formular R250 zur Abgabe der Gesonderten Meldung auf. Dies kommt insbesondere beim Versorgungsausgleich im Rahmen einer Ehescheidung vor.

Ob elektronische Anforderung oder Vordruck: In jedem Fall enthält die Aufforderung eine genaue Angabe, auf welchen Zeitraum sich die Sondermeldung 57 beziehen soll.

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So geben Arbeitgeber die Meldung ab

Wenn der Arbeitgeber eine Lohnsoftware verwendet, die die elektronische Abgabe der Gesonderten Meldung mit Grund 57 unterstützt, ist folgendermaßen vorzugehen:

Schritt 1: Registrierung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Um am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen zu können, muss sich der Arbeitgeber bei der DRV registrieren lassen. Die Registrierung für die Sondermeldung 57 erfolgt über die eingesetzte Lohnsoftware und wird in der Regel mit der nächsten Entgeltabrechnung durchgeführt. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten, muss jede Betriebsstätte separat angemeldet werden.

Schritt 2: Wöchentlicher Abruf von Anforderungen

Mit der Registrierung für das elektronische Verfahren verpflichten sich Arbeitgeber, etwaige Anforderungen einmal wöchentlich über ihre Lohnsoftware abzurufen.

Schritt 3: Durchführung der Gesonderten Meldung 57

  • Erhält der Arbeitgeber die Aufforderung zur Sondermeldung 57, muss er das beitragspflichtige Arbeitsentgelt seit der letzten Jahresmeldung übermitteln, einschließlich etwaiger beitragspflichtiger Einmalzahlungen. Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Beitragsfreie Teile bleiben unberücksichtigt, zum Beispiel Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder die steuerfreie Erstattung von Auslagen.
  • Mit der Sondermeldung 57 können nur Entgelte gemeldet werden, die noch nicht im Rahmen einer früheren Meldung übermittelt wurden. Sie wirkt ähnlich wie eine Jahresmeldung, jedoch für einen verkürzten Zeitraum, der von der DRV vorgegeben wird.
  • Die Sondermeldung 57 kann frühestens drei Monate vor Renteneintritt, also mit der viertletzten Entgeltabrechnung, abgegeben werden.
  • Ist der Arbeitgeber nicht für das elektronische Verfahren registriert, schickt ihm die Deutsche Rentenversicherung das Formular R250 per Post zu. Dieses ist manuell auszufüllen und an die DRV zurückzusenden.
  • Die Sondermeldung 57 ist auch für Arbeitsverhältnisse im Übergangsbereich sowie für Minijobs einzureichen. Private Arbeitgeber von Minijobbern lassen die Meldung durch die Minijob-Zentrale vornehmen.

Sondermeldung 57 mit Lohnsoftware durchführen

Mit der Lohnabrechnungssoftware von Suiteify können Arbeitgeber die Gesonderte Meldung mit Grund 57 mit einem hohen Automatisierungsgrad abgeben und dadurch Zeit sparen. Dazu gehen sie wie folgt vor:

  • Registrierung: Mit dem Suiteify Modul Elektronisches Bescheinigungswesen meldet sich der Arbeitgeber für das elektronische Verfahren an. Hierzu passt er die Einstellungen für das rvBEA-Verfahren an.
  • Abruf der Anforderungen: Über das MeldeCenter der Lohnsoftware ruft der Arbeitgeber einmal wöchentlich die aktuellen Anforderungen einer Sondermeldung 57 ab.
  • Erzeugung der Sondermeldung 57: Wurde eine Gesonderte Meldung mit Grund 57 angefordert, erstellt die Software die entsprechende Meldung automatisch mit der nächsten Lohnabrechnung. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung an die DRV mit Angabe des Hinderungsgrundes.

Auch ohne Registrierung unterstützt die Suiteify Payroll DE classic den Arbeitgeber bei der Abgabe im Papierverfahren. So kann er die GML57 im MeldeCenter der Anwendung erstellen und sie entweder per Post versenden oder mit Hilfe des Erweiterungsmoduls Monats-DEÜV über die Software versenden.

Elektronische Meldung oder Papierformular?

Die Sondermeldung 57 kann grundsätzlich auch in Papierform abgegeben werden – aber nur ausnahmsweise. Seit dem 1. Juli 2021 ist das elektronische Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend, und die Meldung muss im Regelfall elektronisch über die Lohnsoftware oder eine Ausfüllhilfe an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.

Eine Abgabe in Papierform ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt oder aus technischen Gründen daran gehindert ist.

Für Arbeitgeber empfiehlt sich klar das elektronische Verfahren, das insbesondere in Kombination mit einer leistungsfähigen Lohnsoftware erhebliche Vorteile bietet:

  • Automatisierte Verarbeitung auf Basis der in der Lohnsoftware hinterlegten Daten
  • Wegfall manueller Formulare, was Zeit spart und den Aufwand reduziert
  • Niedrigere Kosten durch automatisierte Routineprozesse
  • Weniger Fehler dank automatischer Ermittlung der relevanten Angaben
Effektive HR-Prozesse gestalten: So gelingt Dir die Optimierung im Unternehmen
HR & Payroll

Effektive HR-Prozesse gestalten: So gelingt Dir die Optimierung im Unternehmen

Ob Recruiting, Lohnabrechnung oder Offboarding – als HR-Verantwortliche:r weißt Du, wie komplex und gleichzeitig essenziell strukturierte Abläufe im Personalmanagement sind. Doch wie gelingt es, diese Prozesse effizient, digital und gleichzeitig menschlich zu gestalten? In diesem Beitrag zeigen wir Dir, warum durchdachte HR-Prozesse weit mehr sind als nur „Verwaltung“ – und wie Du sie gezielt optimierst, um Dein Team zu entlasten, die Unternehmenskultur zu stärken und echten Mehrwert fürs Business zu schaffen.

5 Min. Lesezeit

Was sind HR-Prozesse und warum sind sie so wichtig?

HR-Prozesse umfassen alle strukturierten Abläufe im Personalmanagement – vom Recruiting über die Lohnabrechnung bis hin zum Offboarding. Sie bilden das Rückgrat einer funktionierenden Personalabteilung. Effektive HR-Prozesse sind der Schlüssel, damit Du:

  • administrative Aufgaben effizient bewältigen kannst
  • die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhst
  • gesetzliche Vorgaben einhältst
  • strategische Unternehmensziele im Bereich Talentmanagement erreichst

Die wichtigsten HR-Prozesse im Überblick

Je nach Unternehmensgröße und -struktur variieren die Anforderungen, doch folgende HR-Prozesse zählen zu den Kernelementen:

Recruiting & Onboarding: Stellenausschreibungen, Bewerbermanagement, Einstellung und Integration neuer Mitarbeitender. Ein effektiver Recruiting-Prozess ist entscheidend, um die besten Talente für Dein Unternehmen zu gewinnen. Digitale Tools können den Bewerbungsprozess beschleunigen und die Kandidatenerfahrung verbessern. Das Onboarding neuer Mitarbeitender spielt eine zentrale Rolle für ihre langfristige Bindung und Zufriedenheit. Ein strukturierter Onboarding-Prozess hilft Dir, neue Mitarbeitende schnell in ihre Aufgaben einzuarbeiten und in die Unternehmenskultur zu integrieren.

Personaladministration: Verwaltung von Stammdaten, Arbeitsverträgen, Bescheinigungen und Abwesenheiten. Eine effiziente Personaladministration stellt sicher, dass alle Mitarbeitendendaten korrekt und aktuell sind. Dies ist nicht nur für die interne Verwaltung wichtig, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Moderne HR-Softwarelösungen bieten Self-Service-Portale, über die Deine Mitarbeitenden ihre persönlichen Daten selbst aktualisieren können, was den Verwaltungsaufwand reduziert.

Digitale Personalakte: Die Digitalisierung der Personalakte erleichtert Dir den Zugriff auf wichtige Dokumente und erhöht die Effizienz Deiner HR-Prozesse durch Automatisierung und Standardisierung. Eine digitale Personalakte trägt zur Reduzierung des Papierverbrauchs bei und verbessert die Rechtskonformität. Sie dient als zentrale Lösung für die Verwaltung von Mitarbeiterinformationen und unterstützt Dich dabei, alle relevanten Daten sicher und übersichtlich zu speichern.

Zeiterfassung & Abwesenheitsmanagement: Erfassung von Arbeitszeiten, Urlaub, Krankheitstagen und Überstunden. Ein präzises Zeiterfassungssystem ist unerlässlich, um die Arbeitszeiten Deiner Mitarbeitenden korrekt zu dokumentieren und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften zu gewährleisten. Automatisierte Systeme ermöglichen es Dir, Abwesenheiten und Überstunden effizient zu verwalten und bieten Transparenz für Deine Mitarbeitenden und Führungskräfte.

Gehaltsabrechnung: Berechnung und Auszahlung von Löhnen und Gehältern unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und weiteren gesetzlichen Vorgaben. Eine fehlerfreie Gehaltsabrechnung ist entscheidend für die Zufriedenheit Deiner Mitarbeitenden. Digitale Lösungen können den Prozess automatisieren, Fehler minimieren und die pünktliche Auszahlung der Gehälter sicherstellen.

Mitarbeiterentwicklung & Performance Management: Planung von Weiterbildungen, Zielvereinbarungen, Feedback und Leistungsbeurteilungen. Ein gut strukturiertes Performance Management ermöglicht es Dir, die Potenziale Deiner Mitarbeitenden zu erkennen und gezielt zu fördern. Regelmäßige Feedbackgespräche und klare Zielvereinbarungen tragen zur Motivation und Entwicklung Deiner Mitarbeitenden bei. Zudem können digitale Tools Dir helfen, die Mitarbeiterentwicklung zu verfolgen und individuelle Weiterbildungspläne zu erstellen, die auf die Bedürfnisse Deines Unternehmens und Deiner Mitarbeitenden abgestimmt sind.

Talent Management & Nachfolgeplanung: Identifizierung und Förderung von Talenten innerhalb Deines Unternehmens sowie die Planung von Nachfolgeregelungen für Schlüsselpositionen. Ein strategisches Talent Management ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit Deines Unternehmens langfristig zu sichern. Durch die Implementierung von Talent-Pools und Entwicklungsprogrammen kannst Du sicherstellen, dass Du über die notwendigen Fähigkeiten und Talente verfügst, um zukünftige Herausforderungen zu meistern.

Arbeitsrechtliche Compliance & Risikomanagement: Sicherstellung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und Minimierung von Risiken im Personalbereich. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig, sondern trägt auch zur Schaffung eines fairen und gerechten Arbeitsumfelds bei. Deine HR-Abteilung muss stets über aktuelle gesetzliche Änderungen informiert sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren und die Compliance zu gewährleisten.

Diese HR-Prozesse sind essenziell für den reibungslosen Ablauf im Personalwesen und tragen maßgeblich zur Effizienz und Effektivität Deiner gesamten Organisation bei. Die kontinuierliche Optimierung und Digitalisierung dieser Prozesse ist entscheidend, um den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden und die Wettbewerbsfähigkeit Deines Unternehmens zu sichern.

Digitale und automatisierte Prozesse entlasten das HR-Team

Ein zentraler Punkt ist Deine Rolle als Personaler. Eine übermäßige Abhängigkeit von einzelnen Personalern kann die Flexibilität und Produktivität einschränken, insbesondere wenn ein Mitarbeiter ausfällt. Daher ist es wichtig, Prozesse zu digitalisieren und zu automatisieren, um effizienter und fehlerfreier zu arbeiten.

Kurz gesagt: Sie ermöglichen es Dir, den Fokus von reiner Verwaltung auf echte Wertschöpfung im Personalmanagement zu verlagern.

Klarheit und Fairness stärken die Unternehmenskultur

Darüber hinaus spielen HR-Prozesse eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer positiven Unternehmenskultur. Durch die Implementierung klarer und transparenter Prozesse kannst Du sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden fair und konsistent behandelt werden. Dies trägt nicht nur zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit bei, sondern hilft Dir auch, die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Fluktuation zu reduzieren.

Anpassungsfähigkeit als Erfolgsfaktor moderner HR-Prozesse

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von HR-Prozessen. In der heutigen dynamischen Arbeitswelt musst Du in der Lage sein, Deine HR-Prozesse schnell an veränderte Marktbedingungen und neue Technologien anzupassen. Dies erfordert ein proaktives HR-Prozessmanagement und die Bereitschaft, kontinuierlich nach Verbesserungspotenzialen zu suchen.

HR-Prozesse als Treiber strategischer Wertschöpfung

Schließlich bieten optimierte HR-Prozesse auch die Möglichkeit, die Effizienz der gesamten Organisation zu steigern. Durch die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben und die Nutzung digitaler HR-Software kannst Du Ressourcen freisetzen, die für strategische Initiativen genutzt werden können. Dies ermöglicht es Deiner Personalabteilung, ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg weiter zu erhöhen und als wertvoller Partner in der Unternehmensentwicklung wahrgenommen zu werden.

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Die Bedeutung der Optimierung von HR-Prozessen

Du kennst die steigenden Anforderungen und die zunehmende Komplexität im Personalwesen nur zu gut. Deshalb ist die Optimierung von HR-Prozessen für Dich entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Indem Du Deine HR-Prozesse kontinuierlich hinterfragst und anpasst, kannst Du effizientere Abläufe schaffen, die Kosten senken und die Qualität verbessern.

Digitalisierung von HR-Prozessen

Die Digitalisierung ist Dein Schlüssel zur Optimierung von HR-Prozessen. Mit moderner HR-Software kannst Du viele manuelle Tätigkeiten automatisieren, was Fehler reduziert und Bearbeitungszeiten verkürzt. Digitale HR-Prozesse ermöglichen es Dir, Daten in Echtzeit zu analysieren und fundierte Entscheidungen zu treffen. Digitale Gehaltsabrechnungen sparen Dir nicht nur Zeit und minimieren Sicherheitsrisiken, sondern erhöhen auch die Zufriedenheit Deiner Mitarbeitenden, indem sie einfachen Zugang zu ihren Gehaltsdokumenten haben. So verbesserst Du nicht nur die Effizienz, sondern auch die Transparenz in Deiner Personalabteilung.

Der Weg zur erfolgreichen Optimierung von HR-Prozessen

Um Deine HR-Prozesse erfolgreich zu optimieren, gehst Du systematisch vor. Analysiere zunächst die bestehenden Prozesse und identifiziere Schwachstellen. Entwickle anschließend neue, effizientere Workflows und implementiere die passenden digitalen Tools. Die Einbindung Deiner Mitarbeitenden und ein effektives Change-Management sind entscheidend, um den Wandel erfolgreich zu gestalten und die Akzeptanz neuer Prozesse zu fördern.

Zusammenfassend:

Die Optimierung von HR-Prozessen ist ein kontinuierlicher Prozess, der Deine proaktive Herangehensweise erfordert. Wenn Du Deine HR-Prozesse erfolgreich optimierst, profitierst Du von einer höheren Effizienz, einer gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit und einer besseren Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Marktbedingungen. Die Digitalisierung bietet Dir zahlreiche Möglichkeiten, um Deine HR-Prozesse zukunftsfähig zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit Deines Unternehmens zu sichern.

Deine Personalbetreuung spielt dabei eine zentrale Rolle als Teil eines umfassenden HR-Managements, das sowohl analoge als auch automatisierte Abläufe umfasst.

HR-Prozesse optimieren: So erkennst Du Verbesserungspotenziale

Viele Unternehmen kämpfen mit ineffizienten HR-Abläufen, die sich schleichend etabliert haben. Typische Symptome sind:

  • hohe Fehleranfälligkeit durch manuelle Eingaben
  • redundante Datenhaltung in verschiedenen Systemen
  • fehlende Transparenz und Auswertbarkeit von Personaldaten
  • lange Bearbeitungszeiten bei Urlaubsanträgen oder Lohnabrechnungen

Strategien für eine erfolgreiche Optimierung:

Nutze einen umfassenden Leitfaden, um Verbesserungspotenziale in Deinen HR-Prozessen zu identifizieren und optimale HR-Prozesse zu entwickeln.

  • Ist-Analyse durchführen: Wo entstehen aktuell die meisten Fehler oder Verzögerungen?
  • Workflows standardisieren: Definiere klare, schlanke Prozesse.
  • Digitale Lösungen einsetzen: Automatisiere wiederkehrende Aufgaben.
  • Mitarbeitende einbeziehen: Hole Feedback aus der Praxis ein und berücksichtige es bei der Gestaltung neuer Prozesse.

HR-Optimierung als strategischer Erfolgsfaktor

Die Optimierung von HR-Prozessen ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der strategischen Ausrichtung Deines gesamten Unternehmens. Indem Du Schwachstellen in den HR-Prozessen identifizierst und beseitigst, kannst Du erhebliche Kosteneinsparungen erzielen und gleichzeitig die Qualität der Personalarbeit verbessern. Ein zentraler Aspekt dabei ist die enge Zusammenarbeit zwischen Deiner HR-Abteilung und anderen Unternehmensbereichen, um sicherzustellen, dass die HR-Prozesse optimal auf die Gesamtziele des Unternehmens abgestimmt sind.

Weiterbildung als Treiber für Veränderung

Zudem spielt die kontinuierliche Weiterbildung Deiner HR-Mitarbeitenden eine wesentliche Rolle. Die Einführung neuer Technologien und digitaler HR-Software erfordert ein Umdenken und die Bereitschaft, sich ständig weiterzuentwickeln. Schulungen und Workshops können Dir dabei helfen, die Akzeptanz neuer Prozesse zu fördern und Deine Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand zu halten.

Erfolg messbar machen: Mit klaren KPIs

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Messung des Erfolgs der Optimierungsmaßnahmen. Durch die Definition klarer KPIs (Key Performance Indicators) kannst Du den Fortschritt überwachen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Dies trägt dazu bei, den langfristigen Erfolg der Optimierungsmaßnahmen sicherzustellen und Deine HR-Prozesse kontinuierlich zu verbessern.

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Typische Herausforderungen bei der Optimierung von HR-Prozessen

Jede Veränderung bringt auch Herausforderungen mit sich.  Typische Stolpersteine bei der Optimierung von HR-Prozessen zu kennen und gezielt zu überwinden, hilft Dir dabei, sowohl Sicherheit als auch Effizienz in Deinem Unternehmen zu steigern.

  • Widerstand gegen Veränderungen: Deine Mitarbeitenden könnten befürchten, dass die Einführung neuer Technologien oder Prozesse Mehraufwand bedeutet oder ihre eingespielten Routinen stört. Es ist wichtig, diese Ängste ernst zu nehmen. Durch klare Kommunikation und Schulungen kannst Du helfen, Unsicherheiten abzubauen. Wenn Du Deine Mitarbeitenden aktiv in den Veränderungsprozess einbindest, kannst Du Widerstände verringern und die Akzeptanz neuer HR-Prozesse erhöhen.
  • Technologische Barrieren: Veraltete Systeme könnten die nahtlose Digitalisierung behindern. Du stehst möglicherweise vor der Herausforderung, Deine bestehenden IT-Infrastrukturen zu modernisieren, um den Anforderungen digitaler HR-Prozesse gerecht zu werden. Die Integration neuer Softwarelösungen in bestehende Systeme kann komplex sein. Investiere in flexible, skalierbare und zukunftssichere Technologien, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
  • Mangelnde Ressourcen: Vielleicht hast Du das Gefühl, dass Zeit, Budget und Personal für eine tiefgreifende Prozessoptimierung fehlen. Viele HR-Abteilungen stehen vor der Herausforderung begrenzter Ressourcen, was die Umsetzung umfassender Optimierungsmaßnahmen erschweren kann. Setze Prioritäten und gehe schrittweise vor. Eine klare Planung und die Identifikation von Quick Wins helfen Dir, erste Erfolge sichtbar zu machen und den Weg für weitere Investitionen zu ebnen.

Fehler vermeiden – Lessons Learned:

  • Kommuniziere Veränderungen transparent und mache den Nutzen für alle Beteiligten sichtbar. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist entscheidend, um das Vertrauen Deiner Mitarbeitenden zu gewinnen und die Vorteile der Optimierungsmaßnahmen hervorzuheben. Durch regelmäßige Updates und Erfolgsgeschichten kannst Du Deine Mitarbeitenden motivieren und in den Veränderungsprozess einbinden.
  • Gehe schrittweise vor, statt alles auf einmal umzusetzen. Ein iterativer Ansatz ermöglicht es Dir, Prozesse in kleineren, überschaubaren Schritten zu optimieren und frühzeitig auf Herausforderungen zu reagieren. Dies minimiert Risiken und erhöht Deine Erfolgschancen.
  • Plane Schulungsangebote und die aktive Einbindung Deiner Mitarbeitenden frühzeitig. Die Einführung neuer HR-Prozesse erfordert oft neue Fähigkeiten und Kenntnisse. Durch gezielte Schulungen und Trainings kannst Du Deine Mitarbeitenden auf die Veränderungen vorbereiten. Die Einbindung Deiner Mitarbeitenden in den Planungs- und Implementierungsprozess fördert das Verständnis und die Akzeptanz neuer Abläufe.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Optimierung von HR-Prozessen eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert. Wenn Du diese Herausforderungen proaktiv angehst, kannst Du Deine HR-Prozesse erfolgreich transformieren und von den Vorteilen einer modernen, effizienten Personalabteilung profitieren.

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Digitale Unterstützung für HR-Prozesse: Warum sie für Dich heute unverzichtbar ist

Moderne HR-Software bildet für Dich die Grundlage für effiziente, transparente und rechtskonforme Prozesse. Du benötigst ganzheitliche HR-Plattformen, um die Standardisierung und Digitalisierung Deiner Personalprozesse zu ermöglichen und dabei Zeit sowie Kosten zu sparen. Die Digitalisierung von HR-Prozessen ermöglicht es Dir, Deine Personalabteilung in eine strategische Einheit zu verwandeln, die aktiv zur Erreichung der Unternehmensziele beiträgt. Durch die Integration digitaler Lösungen kannst Du nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch Deine Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Vorteile digitaler Lösungen für Dich:

  • Vermeidung manueller Fehler: Durch Automatisierung minimierst Du menschliche Fehler und erzielst eine höhere Genauigkeit in der Datenverarbeitung.
  • Reduktion von Bearbeitungszeiten: Digitale Workflows beschleunigen Deine Prozesse, sodass Du und Dein HR-Team sich auf strategische Aufgaben konzentrieren könnt.
  • Bessere Auswertbarkeit und Echtzeit-Reports: Du erhältst wertvolle Einblicke in Deine Personalprozesse, die es Dir ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit durch Self-Service-Optionen: Deine Mitarbeitenden können selbstständig auf ihre Daten zugreifen und Anträge stellen, was Zufriedenheit und Engagement erhöht.
  • Erhöhung der Transparenz: Du und alle Beteiligten haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Informationen, was die Kommunikation und Zusammenarbeit verbessert.
  • Verbesserung der Compliance: Automatisierte Systeme stellen sicher, dass alle Deine Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie Suiteify Deine HR-Prozesse unterstützt

  • Zentrale Plattform: Du verwaltest alle wichtigen HR-Prozesse – von Payroll bis Recruiting – in einem integrierten System. Dies erleichtert Dir die Verwaltung und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
  • Echtzeit-Daten: Analysen und Dashboards liefern Dir jederzeit aktuelle Einblicke in Personalstruktur, Abwesenheiten und Gehaltsentwicklungen. Diese Informationen sind entscheidend für Deine strategische Planung und das Performance Management.
  • Nahtlose Integration: Bestehende Buchhaltungs- und ERP-Systeme lassen sich einfach anbinden. Dies ermöglicht Dir eine reibungslose Datenübertragung und erhöht die Effizienz Deiner Personalabteilung.

Zusätzlich bietet Dir die digitale Unterstützung im HR-Bereich die Möglichkeit, innovative Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen zu integrieren. Diese Technologien helfen Dir, Muster in großen Datenmengen zu erkennen und fundierte Vorhersagen zu treffen, was Deine strategische Personalplanung erheblich verbessert.

KI-gestützte Chatbots können zudem den Support in Deiner HR-Abteilung entlasten, indem sie häufig gestellte Fragen Deiner Mitarbeitenden automatisiert beantworten. Die Digitalisierung von HR-Prozessen fördert auch die Flexibilität und Agilität Deiner Personalabteilung, da Du schnell auf Veränderungen im Markt oder im Unternehmen reagieren kannst. Dies ist besonders wichtig in Zeiten von Remote-Arbeit und globalen Teams, wo digitale Lösungen Dir die Zusammenarbeit und Kommunikation über verschiedene Standorte hinweg erleichtern.

Insgesamt trägt die digitale Transformation in der HR dazu bei, Deine Personalabteilung als wertvollen Partner in der Unternehmensentwicklung zu positionieren und die Mitarbeiterbindung durch innovative Ansätze zu stärken.

Praxistipps zur Implementierung neuer HR-Prozesse

Du stehst vor der Herausforderung, neue HR-Prozesse zu implementieren, doch gleichzeitig eröffnet sich Dir eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit. Hier sind einige zusätzliche Überlegungen und Strategien, die Dir helfen, erfolgreich zu sein:

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Ziele definieren: Was möchtest Du optimieren? (z. B. schnellere Bearbeitung von Urlaubsanträgen)
  • Überlege, welche spezifischen Ziele Du mit der Optimierung der HR-Prozesse erreichen willst. Dies könnte die Reduzierung von Bearbeitungszeiten oder die Verbesserung der Mitarbeitendenzufriedenheit umfassen.
  1. Ist-Analyse durchführen: Prozesse aufnehmen und Schwachstellen identifizieren.
  • Führe eine detaillierte Analyse Deiner aktuellen HR-Prozesse durch, um Engpässe und Ineffizienzen zu identifizieren. Dies kannst Du durch Interviews, Umfragen oder die Analyse von Prozessdaten erreichen.
  1. Prozesse neu gestalten: Workflows optimieren, Verantwortlichkeiten festlegen.
  • Entwickle neue, optimierte Workflows, die effizienter sind und klare Verantwortlichkeiten festlegen. Berücksichtige dabei die Bedürfnisse Deiner Mitarbeitenden und die strategischen Ziele Deines Unternehmens.
  1. Digitale Tools auswählen: Passende HR-Software evaluieren und einführen.
  • Recherchiere und wähle die geeignete HR-Software aus, die am besten zu den Anforderungen Deines Unternehmens passt. Achte darauf, dass die Tools benutzerfreundlich sind und nahtlos in bestehende Systeme integriert werden können.
  1. Schulung & Change-Management: Mitarbeitende frühzeitig einbinden und begleiten.
  • Entwickle ein umfassendes Schulungs- und Change-Management-Programm, um Deine Mitarbeitenden auf die neuen Prozesse vorzubereiten und ihre Akzeptanz zu fördern. Dies kann Workshops, Schulungen und regelmäßige Updates umfassen.
  1. Monitoring und Optimierung: Neue Prozesse regelmäßig überprüfen und verbessern.
  • Implementiere ein System zur kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung der neuen HR-Prozesse. Nutze Feedback von Deinen Mitarbeitenden und relevante KPIs, um Anpassungen vorzunehmen und die Prozesse weiter zu optimieren.

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Messung des Erfolgs: Relevante KPIs

  • Bearbeitungsdauer von HR-Vorgängen
  • Anzahl manuell korrigierter Fehler
  • Mitarbeitendenzufriedenheit (z. B. Feedback nach HR-Interaktionen)
  • Time-to-Hire im Recruiting
  • Nutzung von Self-Service-Portalen

Zusätzlich kannst Du weitere KPIs in Betracht ziehen, wie die Fluktuationsrate, die Anzahl der abgeschlossenen Schulungen oder die Zufriedenheit der Führungskräfte mit den HR-Dienstleistungen. Eine umfassende Erfolgsmessung hilft Dir, die Wirkung der neuen HR-Prozesse auf Dein gesamtes Unternehmen zu verstehen und kontinuierliche Verbesserungen zu fördern.

Fazit & Ausblick: Zukunftstrends für Deine HR-Prozesse

Effektive HR-Prozesse sind heute ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für Dich. Wenn Du sie optimierst, sparst Du nicht nur Zeit und Kosten, sondern schaffst die Basis für ein strategisches, mitarbeiterorientiertes Personalmanagement.

Trends, die Deine HR-Abteilung künftig prägen werden:

  • Automatisierung und KI: Vom Bewerbermanagement bis zur Lohnabrechnung. Die Integration von künstlicher Intelligenz ermöglicht es Dir, Deine HR-Prozesse effizienter zu gestalten und die Entscheidungsfindung zu verbessern. KI-gestützte Systeme können Muster erkennen und Vorhersagen treffen, die Dich bei der Planung und Entwicklung unterstützen.
  • Effiziente Gestaltung des Offboarding-Prozesses (Personaltrennung): Die Automatisierung Deiner HR-Prozesse kann auch den Offboarding-Prozess unterstützen. Dies umfasst den Personalaustritt, die Zeugniserstellung und die Rückgabe der IT-Ausstattung. Durch automatisierte Abläufe kannst Du diese Schritte effizient und reibungslos gestalten.
  • Self-Service und Employee Experience: HR-Prozesse als Teil Deiner Arbeitgebermarke. Die Bereitstellung von Self-Service-Optionen verbessert nicht nur die Effizienz, sondern auch die Zufriedenheit Deiner Mitarbeitenden. Sie schätzen die Möglichkeit, ihre Daten selbst zu verwalten und Anträge bequem online einzureichen. Dies trägt zur positiven Wahrnehmung Deiner Arbeitgebermarke bei.
  • Datenbasierte Entscheidungen: HR-Analytics und Predictive HR. Die Nutzung von Datenanalysen ermöglicht es Dir, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Effektivität Deiner HR-Strategien zu messen. Predictive Analytics hilft Dir, zukünftige Trends vorherzusagen und proaktiv auf Veränderungen zu reagieren.
  • Flexibilität und Agilität: Prozesse müssen sich schnell an neue Arbeitsmodelle anpassen können. In einer sich ständig verändernden Arbeitswelt ist es entscheidend, dass Deine HR-Prozesse anpassungsfähig sind. Agile Methoden und flexible Strukturen ermöglichen es Dir, schnell auf neue Anforderungen zu reagieren und innovative Lösungen zu entwickeln.

Mit der richtigen Strategie und den passenden Tools – wie Suiteify – kannst Du die Zukunft Deiner HR-Arbeit aktiv gestalten. Wenn Du diese Trends frühzeitig aufgreifst, bist Du besser positioniert, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu meistern und Deine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung Deiner HR-Prozesse wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen, um den Erfolg und das Wachstum Deines Unternehmens zu unterstützen.