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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Kurzarbeitergeld abrechnen – Antworten auf häufige Fragen zum Kug
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Kurzarbeitergeld abrechnen – Antworten auf häufige Fragen zum Kug

Energiekrise und Materialmangel werfen ihre Schatten voraus: In den kommenden Monaten werden wahrscheinlich wieder mehr Unternehmen Kurzarbeit anmelden müssen. Mancher Arbeitgeber wird dann erstmals Kurzarbeitergeld abrechnen. Dieser Beitrag beantwortet grundlegende Fragen zum Thema und gibt Praxistipps für Lohnbuchhalter.

5 Min. Lesezeit

Bis zum Ausbruch der Covid-19-Pandemie hätten es sich die meisten der betroffenen Arbeitgeber wohl nicht träumen lassen, Kurzarbeitergeld abrechnen zu müssen. Doch das Coronavirus hat vieles schlagartig verändert. Mittlerweile sind die pandemiebedingten Beschränkungen zwar weitgehend aufgehoben worden – stattdessen verdüstert sich die wirtschaftliche Lage nun infolge steigender Energiepreise und gestörter Lieferketten. Damit dürfte die Anzahl der Unternehmen steigen, die bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld (Kug) beantragen müssen. Hier Antworten auf wichtige Fragen zum Kug.

Für welche Beschäftigten kann ich als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen?

Nach § 98 SGB III können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt sind und wenn eine ungekündigte versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Auch befristet Beschäftigte können Kurzarbeitergeld erhalten.

Welche Beschäftigten erhalten kein Kug?

Keinen Anspruch auf Kug haben:

  • Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und in der Hauptsache ihr Studium betreiben
  • geringfügig Beschäftigte
  • gekündigte Arbeitnehmer ab Ausspruch der Kündigung

Bekommen Auszubildende Kurzarbeitergeld?

Der Ausbildungsbetrieb muss grundsätzlich versuchen, die Ausbildung weiterzuführen. Ist dies nicht umsetzbar, etwa bei Betriebsschließungen aufgrund des Coronavirus, können Arbeitgeber aber auch für Auszubildende Kurzarbeitergeld abrechnen – jedoch erst nach einem Arbeitsausfall von mindestens sechs Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen Azubis ihre volle Ausbildungsvergütung.

Müssen während der Kurzarbeit Arbeitszeitnachweise geführt werden?

Ja. Arbeitgeber müssen Nachweise über die Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten führen, wenn sie für Beschäftigte Kurzarbeitergeld abrechnen. Die Kug-Abrechnung muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des beantragten Kalendermonats bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht werden. Nach Beendigung der Kurzarbeit prüft die Agentur anhand der Arbeitszeitnachweise und der Lohnabrechnungen den Anspruch.

Wie gehe ich als Arbeitgeber bei der Berechnung vor?

Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber aus der offiziellen Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) die rechnerischen Leistungssätze für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen) und für das Ist-Entgelt (tatsächlich im Kalendermonat erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) abliest. Dabei ist die eingetragene Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen sowie eine Zuordnung zu den Leistungssätzen 1 oder 2 vorzunehmen.

Leistungssatz 1 ist bei Arbeitnehmern anzuwenden, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist oder für die aufgrund einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit der Leistungssatz 1 maßgebend ist. Für alle übrigen Beschäftigten ist Leistungssatz 2 anzuwenden.

Der Unterschiedsbetrag zwischen den aus dieser Tabelle abgelesenen Leistungssätzen ergibt das Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Kalendermonat (s. auch Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben)

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Muss ich als Arbeitgeber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge für meine Beschäftigten abführen?

Ja. Unternehmen müssen auch bei Kurzarbeit den vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung im Zuge der Lohnabrechnung abführen.

Wie wirkt sich eine Nebenbeschäftigung auf die Kug-Höhe aus?

Hier ist zu unterscheiden: Hat der Arbeitnehmer die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt, wird das daraus erzielte Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Anders sieht es aus, wenn der Beschäftigte während des Bezugs von Kug eine Nebentätigkeit aufnimmt. Dann liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor, die auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Ein Minijob (450 Euro/Monat; ab 1. Oktober 2022: 520 Euro/Monat) wird seit dem 1. Juli 2022 vollständig angerechnet, wenn der Minijob während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommen wurde. In diesem Fall erhöht sich das tatsächlich erzielte Entgelt (= Ist-Entgelt) um den Minijob-Verdienst.

Kug-Praxistipps für Lohnabrechner

Was ist bei Kurzarbeitergeld in Verbindung mit Krankheit zu beachten?

Auch bei Kurzarbeit gilt die 42-Tage-Frist der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit vor oder nach dem Beginn der Kurzarbeit eingetreten ist:

  • Ist der Beschäftigte vor der Einführung der Kurzarbeit arbeitsunfähig geworden und erhält er noch Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, hat er keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Stattdessen bekommt der Arbeitnehmer Krankengeld.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter ist seit dem 25. März arbeitsunfähig und noch bis zum 2. April krankgeschrieben. Seit dem 1. April wird in seinem Betrieb kurzgearbeitet. Damit unterliegen die Fehltage vom 25. März bis einschließlich 31. März der normalen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Der 1. und der 2. April hingegen liegen im Kug-Zeitraum und sind in der Lohnabrechnung mit dem Fehlzeitkennzeichen KU zu schlüsseln. Für diese beiden Tage bekommt der Beschäftigte – neben der Entgeltfortzahlung – Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds, das er erhielte, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre. Der Arbeitgeber muss dieses Krankengeld ausrechnen und auszahlen, es wird ihm dann auf Antrag von der zuständigen Krankenkasse erstattet.
  • Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst nach der Einführung der Kurzarbeit ein, erhält der Beschäftigte für den kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfall bis zu sechs Wochen Kurzarbeitergeld. Für die nicht vom Arbeitsausfall betroffene Arbeitszeit besteht der normale Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung (42-Tage-Frist) bekommt der Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld mehr. Für die weitere Zeit der Arbeitsunfähigkeit hat er ausschließlich einen Anspruch auf Krankengeld.

Wie werden Feiertage bei Kurzarbeit abgerechnet?

Fällt ein Feiertag in die Kurzarbeitsperiode, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen (§ 2 Abs. 2 EFZG); Anspruch auf Kug durch die Bundesagentur für Arbeit besteht nicht. Wenn also ein Mitarbeiter an einem Feiertag grundsätzlich nicht arbeiten muss, aber dafür bezahlt wird, gibt es zwei Möglichkeiten der Entlohnung:

  • Fall 1: Der Feiertag wird wie jeder andere Arbeitstag bezahlt. Das Entgelt für den Feiertag läuft in das Ist-Brutto und es wird kein Kug-Feiertagsentgelt gezahlt. Deshalb brauchen hier auch keine Stunden angegeben zu werden.
  • Fall 2: Der Feiertag wird nicht wie jeder andere Arbeitstag, sondern über das Kug-Feiertagsentgelt bezahlt. Hier ist die Anzahl der Kug-Feiertagsentgelt-Stunden anzugeben.

Wie berechnet man den Kug-Stundenlohn?

Der Kug-Stundenlohn ist, neben der direkten Eingabe von Soll- und Ist-Brutto, der einfachste Weg, das Ausfallentgelt und somit das Kurzarbeitergeld zu ermitteln. Um den Kug-Stundenlohn zu berechnen, addiert man zum Monatsgehalt gegebenenfalls weitere Bestandteile, wie zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen (VWL). Die Gesamtsumme wird dann durch die durchschnittliche monatliche Stundenanzahl geteilt. Die durchschnittliche monatliche Stundenzahl wiederum berechnet man nach der Formel: regelmäßige wöchentliche Arbeitsstunden mal 13, geteilt durch 3.

Wie rechnet man einen Kug-Arbeitgeberzuschuss (Aufstockung) ab?

Ein Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld lässt sich in der Entgeltabrechnungssoftware über die Lohnart 0760 abrechnen. Diese Lohnart ist steuerpflichtig, aber bis zu einem gewissen Grad sozialversicherungsfrei (Ausfallentgelt mal 0,8, minus Kurzarbeitergeld).

Um den Kug-Zuschuss zu berechnen, teilt man das Kurzarbeitergeld durch 60 bzw. 67 (je nach Leistungssatz) und multipliziert diesen Betrag mit dem gewünschten Aufstockungssatz – also zum Beispiel 33, wenn bei Leistungssatz 1 auf 100 Prozent aufgestockt werden soll.

Hinweis: Da die Leistungssätze nur Näherungswerte abbilden und der Zuschuss steuerpflichtig ist, kann eine exakte Aufstockung meist nur über eine zusätzliche, steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohnart mittels Iterationsrechnung erfolgen.

Müssen die festen Be- und Abzüge bei Gehaltsempfängern während der Kurzarbeit jeden Monat angepasst werden?

Nein, die Beträge in den festen Be- und Abzügen bleiben beim Kurzarbeitergeld abrechnen unangetastet. Die Kürzung erfolgt in der Lohnsoftware stattdessen über eine Abzugslohnart (zum Beispiel 2400).

Können Arbeitnehmer mit Kind(ern) auch ohne eingetragenen Kinderfreibetrag bei der Kug-Berechnung den Leistungssatz 1 (67 Prozent) in Anspruch nehmen?

Ja. Hierzu muss der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit eine Bescheinigung beantragen und dem Arbeitgeber vorlegen (Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG). Anschließend kann der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld abrechnen und dabei den Leistungssatz 1 für den Beschäftigten zugrunde legen.

Wie ist ein Firmen-PKW im Hinblick auf Kurzarbeitergeld zu bewerten?

Ein PKW wird zum Soll- und Ist-Entgelt hinzugerechnet. Eine Kürzung findet nicht statt, da der PKW auch ohne Kug voll versteuert und verbeitragt werden muss, wenn er im beantragten Kalendermonat mindestens einen Tag zur Verfügung stand. Bei einem kurzarbeitsbedingten, kompletten Arbeitsausfall im Monat ist zu prüfen, ob der PKW vom Mitarbeiter weiterhin genutzt wird. In Zweifelsfällen sollten sich Unternehmen eine Rechtsauskunft bei der Arbeitsagentur bzw. beim Steuerberater einholen.

Forschungskooperationen: Wie finden KMU und Hochschulen zusammen?
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Forschungskooperationen: Wie finden KMU und Hochschulen zusammen?

Viele größere Unternehmen profitieren vom Wissens- und Technologietransfer mit Hochschulen - bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind Forschungskooperationen dagegen nach wie vor selten. Im Videotalk "Butter bei die Fische" erläutert Experte Alois Krtil, welche Möglichkeiten KMU haben und wie sie bei der Suche nach Partnern aus dem wissenschaftlichen Bereich vorgehen sollten.

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Für Unternehmen ist es angesichts des digitalen Wandels heute wichtiger denn je, ihre Produktpalette auf zukunftsfähigem Niveau zu halten. Daher setzen insbesondere größere Firmen auf Forschungskooperationen mit Hochschulen, um ihre Innovationsfähigkeit zu stärken. Zudem haben sie meist eigene Abteilungen für Forschung und Entwicklung (FuE). „Das sieht bei KMU häufig anders aus“, sagt Alois Krtil, Geschäftsführer von ARIC e.V. (Artificial Intelligence Center Hamburg), dem führenden Kompetenzzentrum für Künstliche Intelligenz (KI) in Norddeutschland.

Krtil zufolge haben kleine und mittlere Unternehmen oft keine spezielle Abteilung für Forschung und Entwicklung. Teilweise sei der Themenkomplex bei der Geschäftsführung aufgehängt, teilweise im Innovationsbereich angesiedelt. „Da ist es dann schon eine Herausforderung, so etwas intern zu organisieren und erst einmal das Bewusstsein dafür zu schaffen: Es gibt dort draußen eine Menge an Wissen, auf das ich zugreifen könnte“, so Krtil.

Häufig sei den Verantwortlichen auch nicht klar, wie sie eine Forschungskooperation angehen sollen und wie der Prozess abläuft. Vor allem KMU ohne direkten Zugang zu Wissenschaft, Clustern und Netzwerken benötigten daher Unterstützung bei der Suche nach Ansprechpartnern, themenbezogenen Angeboten und Fördermitteln.

Wie finden KMU den Zugang zu Forschungskooperationen mit Hochschulen?

Unternehmer, die mit einer Hochschule bzw. einer wissenschaftlichen Einrichtung kooperieren möchten, sollten sich zuerst folgende Fragen beantworten: Welchen Stellenwert hat das Ganze für mich? Geht es um ein strategisches Thema, das „brennt“ und bei dem ich eine schnelle Lösung erwarte? Oder möchte ich mich lediglich inspirieren lassen? Wie könnte das Format einer Zusammenarbeit später aussehen?

Im nächsten Schritt können KMU sich an verschiedene Institutionen wenden, die bei der Anbahnung von Forschungskooperationen unterstützen. Hierzu zählen die sogenannten Transferstellen an Hochschulen, aber auch Einrichtungen wie die IKS Hamburg, die mit beiden Seiten kooperieren und zwischen den Partnern in spe vermitteln können. Solche Systeme gebe es bundesweit, sagt Krtil. Besonders wichtig sei es, das Timing und die unterschiedliche Sprache, die Wirtschaft und Wissenschaft sprechen, zu beachten. „Wenn man den Prozess nicht von Anfang an gut begleitet und erst einmal eine vernünftige Sprachebene findet, ist man teilweise ‚lost in translation‘ und spricht lange aneinander vorbei“, weiß der Experte.

Als niedrigschwelliger Einstieg in den Wissens- und Technologietransfer bieten sich zum Beispiel Praktika von Studierenden an. Alois Krtil: „Hierzu muss man sich aber vorher genau überlegen: Was sind geeignete Themen? Gibt es eine gute Betreuungssituation? Kann man so ein Praktikum vielleicht ausweiten in Richtung einer studentischen Arbeit? Auch Abschlussarbeiten sind ein gutes Einstiegsinstrument.“

Wie sieht es bei Forschungskooperationen mit öffentlicher Förderung aus?

Zur Finanzierung von Forschungskooperationen hat die öffentliche Hand zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. „Die allermeisten Fördermöglichkeiten gibt es tatsächlich für kleine und mittelständische Unternehmen, und dort ist in der Regel auch die Förderquote höher als bei größeren Unternehmen“, sagt Alois Krtil. Dies wiederum sei auch für die Hochschulen interessant, weil diese darüber teilweise ihre Doktorandenstellen und ihre Ausstattung finanzierten.

Da die Beantragung von Fördergeldern sehr aufwendig sein kann, empfiehlt der Experte insbesondere Einsteigern, sich frühzeitig jemanden mit Erfahrung ins Boot zu holen. Dies können Personen aus dem Hochschulbereich sein, die die formellen Rahmenbedingungen genau kennen. Aber auch die verschiedenen Förderbanken in den Bundesländern beraten KMU zu den lokalen Förderprogrammen.

Fünf Tipps zum Thema Forschungskooperationen

  1. Nutzen Sie die Option einer Zusammenarbeit mit Hochschulen! Viele KMU stehen vor technologischen Herausforderungen, die sie in Zukunft nicht allein werden bewältigen können. Hier tragen Forschungskooperationen dazu bei, die Innovationskraft nachhaltig zu stärken. Werben Sie daher im eigenen Unternehmen dafür, über den Tellerrand zu schauen!
  2. Machen Sie sich mit den Rahmenbedingungen vertraut! Lernen Sie Ihr Gegenüber auf Hochschulseite frühzeitig kennen und entwickeln Sie ein Gespür für das richtige Timing. Ein simples Beispiel: Legen Sie den Projektstart nicht in die Semesterferien!
  3. Kommunizieren Sie verständlich! So manches Kooperationsprojekt ist daran gescheitert, dass die Partner die vermeintlich klar vereinbarten Ziele unterschiedlich interpretierten. Achten Sie deshalb darauf, mit Ihrem künftigen Partner von Beginn an eine gemeinsame Sprachebene zu finden und den Auftrag klar zu formulieren!
  4. Klären Sie Schutzrechte und Fördermöglichkeiten unbedingt vor Kooperationsbeginn! Starten Sie die Zusammenarbeit erst dann, wenn alle Urheberrechts-, Patent- und Lizenzfragen abschließend geregelt sind. Warten Sie zudem ab, bis die beantragten Fördermittel bewilligt worden sind. Andernfalls fallen Sie nämlich wegen vorzeitigen Maßnahmenbeginns komplett aus der Förderung heraus.
  5. Starten Sie mit einem überschaubaren Projekt! Auch wenn die eigenen Ziele ambitioniert sein mögen: Fassen Sie für eine Kooperation nicht zu große Konsortien ins Auge  – etwa auf EU-Level. Solche Projekte weisen eine hohe Komplexität auf und erfordern beträchtlichen Verwaltungsaufwand. Steigen Sie lieber mit einfacheren Formaten und kleineren 1:1-Projekten wie studentischen Arbeiten, Praktika etc. ein!
9-Euro-Ticket in der Lohnabrechnung - Worauf Arbeitgeber achten müssen
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9-Euro-Ticket in der Lohnabrechnung - Worauf Arbeitgeber achten müssen

Des einen Freud, des anderen Leid: Das 9-Euro-Ticket bringt vielen Pendlern spürbare Entlastung im Geldbeutel. Für den Arbeitgeber bedeutet das verbilligte Jobticket allerdings auch offene Fragen. Hat er nämlich seinen Mitarbeitern schon vorher Monats- oder Jahrestickets bezahlt, ist fraglich, wie mit der Differenz zu den bisherigen Kosten lohnsteuerlich umzugehen ist. Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) inzwischen Stellung genommen.

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Was ist das 9-Euro-Ticket?

Das 9-Euro-Ticket wurde am 20. Mai 2022 von der Bundesregierung als Teil eines umfangreichen Entlastungspakets beschlossen. Ziel ist, die Bürger angesichts der steigenden Energiepreise zu entlasten.

Das 9-Euro-Ticket ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten und gilt für die Monate Juni, Juli und August. Während dieser drei Monate können die Bürger alle öffentlichen Nahverkehrsmittel zum einheitlichen Preis von nur neun Euro monatlich nutzen – so oft sie wollen.

Die Nachfrage ist groß: Mitte Juni waren bereits mehr als 16 Millionen Neun-Euro-Tickets verkauft, berichtet der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Auch viele Arbeitnehmer profitieren von dem vergünstigten Jobticket, das sie dank ÖPNV-Anbindung besonders günstig an den Arbeitsplatz bringt.

BMF-Schreiben vom 30. Mai 2022: Vereinfachungsregel und Jahresbetrachtung

Das BMF-Schreiben vom 30. Mai 2022 sorgt seitens der Arbeitgeber für Erleichterungen und reduziert den zusätzlichen administrativen Aufwand für die vorübergehende Änderung auf ein Minimum. Die Finanzverwaltung hält darin zwei grundsätzliche Regeln für den Umgang mit dem 9-Euro-Ticket bei der Lohnabrechnung fest:

  • Vereinfachungsregel: Zahlt der Arbeitgeber einen gleichbleibenden monatlichen Zuschuss zum Bahnticket seiner Mitarbeiter, muss er dessen Höhe nicht jeden Monat neu überprüfen. Beträgt der Zuschuss also etwa im Juni 2022 25 Euro, obwohl der Arbeitnehmer nur neun Euro gezahlt hat, muss dieser Umstand in der Juni-Abrechnung nicht auftauchen.
  • Jahresbetrachtung: Zum Ende des Jahres 2022 sollen Arbeitgeber, die Zuschüsse zu Jobtickets für den ÖPNV gezahlt haben, eine Überprüfung vornehmen. Übersteigen die Zuschüsse des Arbeitgebers die tatsächlichen Ausgaben des Mitarbeiters, so muss er die Differenz entweder vom Arbeitnehmer zurückfordern oder als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln (und somit versteuern und Sozialabgaben abführen).

Besondere Fälle und Fragen rund um das 9-Euro-Ticket

Auf so mancher Lohnabrechnung ändert sich durch das 9-Euro-Ticket überhaupt nichts. Das ist oft der Fall, wenn nur ein geringer Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird. Es gibt aber auch einige Sonderfälle, die bei Arbeitgebern Fragen aufwerfen:

  • Der Arbeitgeber kauft die Tickets für den ÖPNV.

Kauft der Arbeitgeber selbst die Jobtickets, etwa im Rahmen einer Kooperation mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb, so sind diese bei Erfüllung aller Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Das ist der Fall, wenn das Ticket nur für den ÖPNV (nicht für den Fernverkehr) gilt – beim 9-Euro-Ticket ist dies schon durch dessen Geltungsbereich erfüllt. Zudem muss die Fahrkarte zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden, eine Entgeltumwandlung ist nicht zulässig. Da der Arbeitgeber ohnehin die tatsächlichen Kosten trägt, ändert sich für ihn nichts. Er muss lediglich den geringeren Betrag der übernommenen Kosten korrekt auf der Lohnabrechnung angeben.

  • Der Arbeitgeber erstattet den Mitarbeitern ihre vollen Ausgaben für den ÖPNV.

Auch wenn Mitarbeiter ihre Jobtickets selbst kaufen und der Arbeitgeber die Kosten erstattet, sind diese steuer- und sozialabgabenfrei. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Kauf des Tickets durch den Arbeitgeber. Das Unternehmen muss jedoch am Jahresende prüfen, ob der Arbeitgeberzuschuss möglicherweise höher war als die tatsächlichen Ausgaben des Mitarbeiters. Die Differenz wäre dann zu versteuern.

Beispiel: Der Mitarbeiter hat monatliche Kosten in Höhe von 50 Euro für den ÖPNV, die der Arbeitgeber mit einer Auszahlung von 50 Euro im Monat übernimmt. Durch das 9-Euro-Ticket liegen die tatsächlichen Kosten im Jahr 2022 bei nur 477 Euro (9 Monate x 50 Euro + 3 Monate x 9 Euro). Der Arbeitgeber zahlt jedoch 12 x 50 Euro = 600 Euro. Die Differenz von 123 Euro ist zu versteuern.

  • Der Arbeitgeber erstattet nur einen Teil der Kosten für das Jobticket.

Bekommt der Mitarbeiter nur einen Arbeitgeberzuschuss von beispielsweise 50 oder 75 Prozent zu den Kosten, muss der Arbeitgeber am Jahresende kontrollieren, ob eine Überzahlung vorliegt. In der Regel ist dies aber nicht der Fall.

Beispiel: Ein Mitarbeiter zahlt monatlich 50 Euro für sein Ticket und erhält dazu 25 Euro Arbeitgeberzuschuss. Er kommt normalerweise im Jahr auf Kosten von 600 Euro und einen Zuschuss von 300 Euro. Durch das 9-Euro-Ticket liegen die Gesamtkosten in diesem Jahr bei 477 Euro. Der Zuschuss übersteigt trotz 9 Euro-Tickets nicht die tatsächlichen Ausgaben.

  • Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zu Jahrestickets.

Kauft der Arbeitgeber zu Beginn des Jahres ein Jahresticket für einen Mitarbeiter oder erstattet er ihm die Ausgaben dafür, muss er diese Kosten im betreffenden Monat in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Erhält der Arbeitgeber bzw. der Mitarbeiter eine Gutschrift für die Kostendifferenz in den Monaten Juni bis August, muss die frühere Lohnabrechnung im Hinblick auf die Jahreskosten korrigiert werden.

Folgen einer falschen Abrechnung

Berücksichtigt der Arbeitgeber das BMF-Schreiben nicht und zahlt weiterhin den vollen Zuschuss steuer- und beitragsfrei aus, obwohl er so die tatsächlichen Kosten übersteigt, geht er ein finanzielles Risiko ein. Fällt dieser Umstand bei einer Betriebsprüfung auf, zahlt er nicht nur den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für die Differenz nach, sondern steht auch für den Arbeitnehmeranteil und dessen Lohnsteuer gerade.

Welche Aufzeichnungspflichten bestehen im Lohnkonto für den Arbeitgeber?

Um die korrekte Lohnabrechnung nachvollziehen zu können, sind Arbeitgeber verpflichtet, im Lohnkonto der Mitarbeiter Details zu den gezahlten Arbeitgeberzuschüssen zu erfassen. Zudem müssen sie bei Erstattungen oder Zuschüssen nachweisen können, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Arbeitnehmer waren.

Darüber hinaus ist die korrekte Höhe der gezahlten Zuschüsse in der Lohnabrechnung auszuweisen, da diese sich auf die Steuererklärung der Arbeitnehmer auswirken. Um diese Zuschüsse sinkt die Entfernungspauschale, die die Mitarbeiter für den Weg zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen können.

Energiepreispauschale: Wichtige Informationen für Arbeitgeber
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Energiepreispauschale: Wichtige Informationen für Arbeitgeber

Die Energiepreispauschale kommt: Ab September 2022 erhalten Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, um die finanziellen Auswirkungen der zurzeit stark steigenden Energiepreise auszugleichen. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rainer Inzelmann erläutert in diesem Gastbeitrag, worauf Arbeitgeber achten sollten.

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Nachdem der Bundesrat im Mai dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte, ist der Weg nun frei für die Energiepreispauschale (kurz: Energiepauschale), über die im Rahmen des zweiten sogenannten Entlastungspakets entschieden wurde. Im September sollen Arbeitgeber das Geld in einem Betrag mit der Lohnabrechnung auszahlen. Eine Auszahlung in Raten oder Teilbeträgen ist dabei nicht zulässig.

Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Grundsätzlich steht die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro allen Arbeitnehmern der Steuerklassen I bis V zu, die zum Stichtag am 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Dies schließt auch ein:

  • Minijobber und kurzfristig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Werkstudenten sowie Studenten mit Nebenjob
  • Eltern in Elternzeit oder Mutterschutz

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich also alle Personen, die im Veranlagungszeitraum 2022 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen. Hierzu zählen auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und andere gewerbliche Einkünfte.

Übrigens: Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen. Dies gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die im gesamten Jahr 2022 Krankengeld beziehen, das aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus entsteht.

Für Selbstständige und Gewerbetreibende wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 um die Höhe der Energiepreispauschale, also um 300 Euro, reduziert.

Was ist hinsichtlich der Auszahlung und Besteuerung der Energiepauschale zu beachten?

Ausgezahlt wird das Geld jeweils nur für das erste Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers; weitere eventuell bestehende Dienstverhältnisse bleiben davon unberührt. Arbeitgeber müssen beachten, dass Minijobber und kurzfristig Beschäftigte eine schriftliche Erklärung abgeben und den Status des ersten Dienstverhältnisses mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen.

Wichtig: Die Energiepreispauschale ist zwar beitragsfrei in der Sozialversicherung, wird jedoch als sogenannter sonstiger Bezug individuell mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können gegebenenfalls zusätzlich anfallen.

Für die Arbeitgeber bedeutet diese Änderung in der Lohnabrechnung – neben der bereits beschlossenen rückwirkenden Erhöhung der Grundfreibeträge und dem höheren Werbekostenpauschbetrag – einigen bürokratischen Mehraufwand. Bislang sehen die Lohnabrechnungsprogramme vieler Unternehmen diese Anpassung nicht vor. Allerdings arbeiten einige Softwarehersteller (wie zum Beispiel Suiteify – Anm. der Redaktion) bereits an einem Update, damit die Änderungen den Unternehmen möglichst wenig Aufwand bescheren.

Wie gehen Arbeitgeber nun konkret vor?

In der Regel soll die Energiepreispauschale ab September 2022 ausgezahlt werden, mit dem Vermerk des Großbuchstabens „E“ für „Einmalbezug“ auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Verrechnung erfolgt dann mit der Lohnsteueranmeldung für den August, die bis zum 10. September 2022 fällig ist.

Arbeitgeber, die die Lohnsteuer nicht monatlich, sondern vierteljährlich abführen, haben die Wahl, die Pauschale im Oktober zu zahlen und die Verrechnung dann mit der Lohnsteueranmeldung bis zum 10. Oktober 2022 vorzunehmen.

Wer ausschließlich Minijobber beschäftigt und damit grundsätzlich keine Lohnsteuer abführt, ist nicht verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Die Beschäftigten können die Energiepreispauschale in diesem Fall nur über ihre Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen.

Wie erfolgt die Finanzierung der Pauschale für den Arbeitgeber?

Wie bereits dargestellt wird die an die Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale mit der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, verrechnet. Damit er auch selbst von der Pauschale profitiert, kann der Arbeitgeber seinen eigenen Betrag von der geschuldeten Lohnsteuer abziehen. Zahlt ein Unternehmen eine höhere Energiepreispauschale, als es Lohnsteuer zahlt, bekommt es den Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet.

Weitere Informationen hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in FAQs zur Energiepreispauschale zusammengefasst.

Scheinselbstständigkeit: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen
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Scheinselbstständigkeit: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen

Was genau ist eine Scheinselbständigkeit und welche Konsequenzen hat es für Unternehmen? Die Suiteify-Profis beleuchten das Thema – los geht’s!

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Das Delikt der Scheinselbstständigkeit ist ein erhebliches Risiko für Unternehmen und kann Betriebe teuer zu stehen kommen, wenn der Betrug auffliegt. Zum Beispiel muss der Arbeitgeber rückwirkend für Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Doch wo liegen die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit? Das erfährst Du in diesem Artikel.

Wer gilt als selbstständig?

Bevor wir näher auf den Straftatbestand der Scheinselbstständigkeit eingehen, geben wir zunächst einen kurzen Überblick, wer überhaupt als selbstständig gilt.

Für Selbstständige gibt es in Deutschland viele Begriffe – die gängigsten:

  • Freiberufler
  • Gewerbetreibende
  • Freie Mitarbeitende / Freelancer

Der Unterschied zwischen Freiberuflern, Gewerbetreibenden und freien Mitarbeitenden

Häufig werden diese Begriffe als Synonyme verwendet, doch das ist so nicht korrekt. Es gibt klare Unterschiede:

  • Freiberufler: Als Freiberufler gilt, wer einen so genannten „freien Beruf“ ausübt. Dazu gehören zum Beispiel Autoren, Lektoren, Journalisten, Übersetzer und Regisseure, freie Dozenten, Architekten, Ingenieure, Biologen, Informatiker, Ärzte und Zahnärzte, Heilpraktiker bzw. Therapeuten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare oder Anwälte.
  • Gewerbetreibende: Gewerbetreibende sind Selbstständige, die sich nicht den freien Berufen (s.o.) zuordnen lassen. Hierbei handelt es sich um handwerkliche oder industrielle Betriebe, Handelsunternehmen oder Gaststätten und Restaurants.
  • Freie Mitarbeitende: Freie Mitarbeiter oder Freelancer sind selbstständige Arbeitskräfte, die auf Basis eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge ausführen, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein.

Für diese Berufsgruppen gelten in steuerlicher und buchhalterischer Hinsicht Unterschiede. Von Scheinselbstständigkeit betroffen sein können hingegen alle Selbstständigen, die Auftragsarbeiten machen. Am häufigsten geraten jedoch Freiberufler oder freie Mitarbeiter, die keinen eigenen Gewerbebetrieb betreiben, in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit.

Definition: Was ist Scheinselbstständigkeit?

Was bedeutet Scheinselbstständigkeit genau?

Scheinselbstständigkeit liegt bei einem Arbeitsverhältnis vor, bei dem ein Freelancer oder ein Freiberufler seinen Aufgaben unter den gleichen Bedingungen nachgeht, unter denen auch festangestellte Arbeitnehmende ihre To Do‘s erledigen.

Eine Scheinselbstständigkeit besteht, wenn die folgenden Kriterien mehrheitlich zutreffen:

  • Der externe Freelancer ist an Weisungen des Auftraggebers gebunden.
  • Der oder die Dienstleister*in darf ihre Arbeitszeiten nicht selbst bestimmen.
  • Die Aufgaben der externen Arbeitskraft sind identisch mit denen von Festangestellten auf vergleichbaren Positionen.
  • Der oder die Auftragnehmer*in muss regelmäßig Bericht über seine oder ihre Arbeit erstatten.
  • Der oder die externe Dienstleister*in kann seinen oder ihren Arbeitsort nicht frei bestimmen.
  • Der Freelancerin oder dem Freelancer ist es nicht gestattet, ihre oder seine eigeneHard- und Software zu benutzen.
  • Der oder die externe Dienstleister*in tritt gegenüber Kunden als Mitarbeiter*in des Unternehmens auf.
  • Der oder die externe Auftragnehmer*in arbeitet nur wenig oder gar nicht für andere Unternehmen und betreibt auch keine aktive Kundenakquise und Werbung für das eigene Unternehmen.

Welche Folgen hat Scheinselbstständigkeit für ein Unternehmen?

Das Thema Scheinselbstständigkeit sollten weder Unternehmen noch Dienstleister auf die leichte Schulter nehmen. Kleine Unternehmen kann das Aufdecken dieses Deliktes im schlimmsten Fall die Existenzgrundlage kosten. Denn Scheinselbstständigkeit zieht schmerzhafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich.

So muss das beauftragende Unternehmen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer für die letzten vier Jahre der Zusammenarbeit nachzahlen. Hier kann eine beträchtliche Summe anfallen, zu der noch Säumniszuschläge hinzukommen können.

Des Weiteren muss das Unternehmen den Freelancer in ein Angestelltenverhältnis überführen. Wird überdies eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit nachgewiesen, sind Bußgelder, Gefängnisstrafen und Rückzahlungsforderungen für bis zu 30 Jahre möglich.

Welche Folgen hat Scheinselbstständigkeit für den angeblichen Selbstständigen?

Auch für Scheinselbstständige geht das Entdecken des Betrugs mit Konsequenzen einher, die allerdings in der Regel keine existentielle Bedrohung nach sich ziehen. Zunächst wird dem oder der Freelancer*in der Status der Selbstständigkeit aberkannt.

Im Falle einer gewerblich ausgeübten Dienstleistung muss das Gewerbe beim Gewerbeamt abgemeldet werden. Damit endet auch die für Gewerbetreibende verbindliche Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.

Stattdessen muss der oder die Selbstständige nachträglich zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitnehmer*in geführt werden. Damit werden den einstigen externen Dienstleistenden diverse Rechte zugesprochen:

  • Kündigungsschutz
  • Urlaubsanspruch
  • Lohnfortzahlungsverpflichtung im Krankheitsfall

Außerdem stehen dem ehemaligen Freelancer ab sofort Nettogehaltszahlungen in der Höhe des bisherigen Honorars zu. Und: Rechnungen, die im Vorfeld zu Unrecht geschrieben und abgegeben worden sind, müssen korrigiert werden. Auch die Umsatzsteuer, die durch den jetzt nicht mehr Selbstständigen ausgewiesen worden ist, muss für ungültig erklärt werden.

Wer führt die Prüfung auf Scheinselbständigkeit durch?

Eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit kann in Deutschland von verschiedenen Institutionen durchgeführt werden:

  • Der Deutschen Rentenversicherung
  • Dem Bund
  • Einem Arbeitsgericht
  • Dem Finanzamt
  • Den Sozialversicherungen

Zu einer Prüfung kann es durch eine Anzeige von außen kommen. Aber auch der oder die Auftragnehmer*in oder ein auftraggebendes Unternehmen können eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn ein oder eine Freelancer*in ein Anstellungsverhältnis einklagen will.

Scheinselbständigkeit anonym melden – geht das?

Für die Anzeige einer vorliegenden Scheinselbstständigkeit bei einer der zuständigen Behörden ist keine Form vorgeschrieben. Sie kann theoretisch sogar mündlich oder auch anonym gestellt. In der Regel erfolgt sie jedoch schriftlich.

Die Behörden nehmen dann die Vorermittlungen auf und prüfen, ob es sich um eine irreführende Denunziation handelt oder tatsächlich um den Sachverhalt der Scheinselbstständigkeit. Erhärtet sich der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit, werden die Ermittlungen eingeleitet.

Erhöhung Grundfreibetrag 2022: Lohnsteuer korrekt anpassen
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Erhöhung Grundfreibetrag 2022: Lohnsteuer korrekt anpassen

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Arbeitgeber sind verpflichtet, den bisher vorgenommenen Lohnsteuerabzug zu korrigieren – sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist.

5 Min. Lesezeit

Möglichkeiten zur Korrektur

Die Art und Weise der Korrektur sind gesetzlich nicht festgelegt. Sie kann sowohl durch eine Neuberechnung als auch durch eine Differenzberechnung der zurückliegenden Lohnzahlungszeiträume erfolgen. Arbeitgeber haben hier also Handlungsspielraum, sollten jedoch in jedem Fall eine saubere Dokumentation sicherstellen.

Auswirkungen bei Kurzarbeitergeld

Besonders zu beachten ist, dass sich beim Bezug von Kurzarbeitergeld (KuG) oder Saison-KuG in den betroffenen Lohnzahlungszeiträumen Änderungen ergeben können. In solchen Fällen sind Korrekturanträge erforderlich, damit die steuerliche Anpassung korrekt berücksichtigt wird.

Lohnsoftware finden: Auswahlkriterien, Vergleich und Einführung in der Praxis
HR & Payroll

Lohnsoftware finden: Auswahlkriterien, Vergleich und Einführung in der Praxis

Die richtige Lohnsoftware macht den Unterschied bei Effizienz, Fehlerfreiheit und rechtlicher Sicherheit. Der Beitrag nennt fünf zentrale Auswahlkriterien wie ITSG-Zertifizierung und HR-Reporting, vergleicht Anbieter wie Suiteify, Personio und Sage Business Cloud Lohn und beschreibt die praktische Einführung einer neuen Lösung im Unternehmen.

5 Min. Lesezeit

Ob Sie gerade erst über die Digitalisierung Ihrer Lohnabrechnung nachdenken oder mit Ihrem aktuellen System unzufrieden sind: Die richtige Lohnsoftware macht den entscheidenden Unterschied bei Effizienz, Fehlerfreiheit und rechtlicher Sicherheit. Welche Kriterien bei der Auswahl zählen, wie sich gängige Anbieter unterscheiden und wie die Einführung gelingt.

Die Wahl der richtigen Lohnsoftware ist für Unternehmen jeder Größe entscheidend. Ein Lohnabrechnungsprogramm hilft dabei, die Lohn- und Gehaltsabrechnung effizient, fehlerfrei und gesetzeskonform zu gestalten – inklusive aller Abgaben, Meldungen und Nachweise. Gerade in kleineren HR-Teams sorgt eine gute Lösung für weniger manuelle Arbeit, mehr Sicherheit bei Steuer und Sozialversicherung, schnellere Prozesse und eine spürbare Entlastung der HR- und der Buchhaltungsabteilung.

Warum sich die Investition lohnt

Eine Lohnsoftware lohnt sich für jeden Arbeitgeber – auch für Unternehmen, die ihre Lohnbuchhaltung bisher manuell oder über externe Dienstleister abwickeln. Automatisierte Abläufe reduzieren manuelle Aufgaben und sparen Arbeitszeit, während die Software Eingaben auf Plausibilität prüft und Abrechnungsfehler minimiert. Da doppelte Datenerfassung entfällt, entsteht ein sauberer, zentral verfügbarer Datenbestand, und HR-Kennzahlen sind jederzeit abrufbar. Zugleich bleibt Fachwissen im Unternehmen und wird kontinuierlich aufgebaut.

Fünf Auswahlkriterien für die passende Lohnsoftware

1. Intuitive Bedienung und Programm-Assistenten. 

Ein Lohnabrechnungsprogramm sollte leicht verständlich sein. Intuitive Menüführung, individualisierbare Dialoge und Schritt-für-Schritt-Assistenten reduzieren Schulungsaufwand und Fehler, sodass die Software schneller akzeptiert und produktiv genutzt wird. Wichtig sind dabei Plausibilitätsprüfungen bei Eingaben, ein anpassbares Menü (Customizing) sowie Hilfestellungen bei seltenen oder komplexen Aufgaben.

2. Automatisiertes Melde- und Bescheinigungswesen inklusive GKV-Zertifizierung. 

Die digitale Lohnabrechnung spart viel Zeit bei Meldungen an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger. Eine ITSG-zertifizierte Lohnsoftware erfüllt alle Anforderungen für elektronische Übermittlungen – etwa das automatische Versenden von Entgeltbescheinigungen, die Erstellung von Arbeitsbescheinigungen, den Aufwendungsausgleich nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie die Integration der ELSTER-Schnittstelle für Steuerdaten. Ohne ITSG-Zertifizierung müssten diese Aufgaben manuell erledigt werden – zeitaufwendig und fehleranfällig.

3. Abbildung von Sonderfällen und tariflichen Regelungen. 

In Branchen wie dem Baugewerbe, dem Maler- und Lackiererhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau gelten spezielle tarifliche Lohnabrechnungen. Eine gute Lohnsoftware berechnet VWL-Leistungen korrekt, verwaltet Urlaubsansparungen und -einlösungen, erstellt elektronische Meldungen und Anträge selbstständig und bildet besondere Branchenanforderungen ab – ohne dass zusätzliche Tools nötig werden.

4. Auswertungen und HR-Reporting. Eine Lohnabrechnungssoftware sollte umfassende HR-Auswertungen ermöglichen: Überblick über Fluktuation, Altersstruktur und Personalkosten, individuelle Reports ohne Programmierkenntnisse, Exportfunktionen etwa nach Excel sowie ein Dashboard zur Visualisierung der wichtigsten HR-Kennzahlen. So lassen sich datenbasierte Entscheidungen treffen und das HR-Controlling effizient gestalten.

5. Kompetenter Support mit schneller Erreichbarkeit. Selbst mit der besten Lohnsoftware haben Nutzerinnen und Nutzer gelegentlich Fragen. Entscheidend sind kurze Reaktionszeiten, ein fachlich kompetentes Support-Team und Hilfestellung bei technischen Problemen – ein guter Support spart Zeit, reduziert Stress und sorgt für die optimale Nutzung der Software.

Weitere Kriterien für den Softwarevergleich

Über diese fünf Kriterien hinaus lohnt sich der Blick auf den Funktionsumfang der Software insgesamt: Sie sollte Löhne und Gehälter zuverlässig berechnen, steuerliche Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abrechnen, Anwesenheits- und Arbeitszeiten erfassen und die Personalverwaltung – etwa Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie Berichte und Analysen – unterstützen. Eine nahtlose Integration in bestehende HR- oder ERP-Systeme sorgt dafür, dass Daten automatisch übertragen werden und manuelle Eingaben entfallen, was das Fehlerrisiko deutlich senkt. Moderne Lohnprogramme bieten zudem oft Self-Service-Portale für Mitarbeitende, über die diese ihre Gehaltsabrechnungen und persönlichen Daten selbst einsehen und verwalten können.

Cloudfähigkeit und mobiler Zugriff sind für viele Unternehmen mittlerweile Standard, ebenso DSGVO-Konformität, Sicherheitsfunktionen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung und regelmäßige Sicherheitsupdates. Wer keine eigene Payroll-Abteilung betreiben möchte, sollte zusätzlich auf Outsourcing-Optionen des Anbieters achten.

Anbieter im Vergleich

Beim Vergleich verschiedener Lösungen zeigen sich unterschiedliche Profile.

Suiteify positioniert sich als Anbieter mit Fokus auf DACH-spezifische Compliance. Die Lösung ist wahlweise cloudbasiert oder On-Premises verfügbar und als einzige Lösung nativ in Microsoft Dynamics 365 Business Central integriert, wodurch sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung an bestehende ERP-Strukturen anbinden lässt. Ergänzend steht ein Outsourcing-Angebot zur Verfügung, sodass Unternehmen die Lohnabrechnung bei Bedarf vollständig auslagern können, statt eine eigene Payroll-Abteilung zu betreiben. Support leisten dabei Payroll-Expertinnen und -Experten aus der DACH-Region.

Personio punktet mit einer intuitiven Benutzeroberfläche und starken HR-Funktionen rund um Recruiting und Personalverwaltung. Die Payroll-Funktionen sind dagegen bislang eher für kleinere Teams ohne komplexe Anforderungen ausgelegt – wer umfangreiche tarifliche Sonderfälle oder eine tiefe ERP-Integration benötigt, stößt hier schneller an Grenzen.

Sage Business Cloud Lohn bringt langjährige Markterfahrung und eine gute Integration in andere Sage-Produkte mit, etwa in die Buchhaltung. Die Benutzeroberfläche wirkt im Vergleich zu jüngeren Lösungen jedoch weniger modern und teilweise komplex in der Bedienung.

Anbieter Cloud / On-Premises Integration Preis-Leistung Besonderheit
Suiteify Beides möglich Microsoft Dynamics 365, DATEV u. a. ⭐⭐⭐⭐⭐ Native Payroll-Integration für Dynamics 365
Personio Cloud HR-first ⭐⭐⭐☆ Starker Recruiting-Fokus
Sage Beides möglich ERP, Buchhaltung ⭐⭐⭐☆ Lange Marktpräsenz

Suiteify punktet im Anbietervergleich vor allem mit dem Zusammenspiel aus starker Payroll-Funktionalität, wahlweise Integration in die eigenen Suiteify-Lösungen für HR, Finance und ERP, lokaler DACH-Expertise und flexiblen Outsourcing-Angeboten. Die native Anbindung an Microsoft Dynamics 365 Business Central macht die Lösung zudem für KMU mit entsprechender ERP-Infrastruktur interessant, da sich HR- und ERP-Systeme so ohne zusätzliche Schnittstellen verbinden lassen und der manuelle Aufwand bei der Datenübertragung sinkt. 

Typische Stolperfallen bei der Auswahl

Bei der Auswahl einer Lohnabrechnungssoftware lauern immer wieder dieselben Stolperfallen. Eine fehlende Integration in bestehende HR- Finance- oder ERP-Systeme führt zu ineffizienten Arbeitsabläufen und erhöhtem manuellem Aufwand – die Softwarelösung sollte deshalb über entsprechende Schnittstellen verfügen oder – noch besser – nativ integriert sein. Eine zu starre oder komplizierte Bedienung schreckt Anwender ab und erschwert die Einarbeitung; eine intuitive Oberfläche steigert dagegen die Akzeptanz im Unternehmen. Mangelnde Rechtssicherheit bei GoBD und DSGVO kann zu rechtlichen Problemen und empfindlichen Strafen führen, weshalb Anbieter regelmäßige Updates bereitstellen sollten. Und ein Support, der nur schwer erreichbar oder ausschließlich englischsprachig ist, erschwert gerade im DACH-Raum die schnelle Problemlösung.

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Fazit

Eine digitale Lohnabrechnung spart Zeit, minimiert Fehler, ermöglicht HR-Auswertungen und unterstützt rechtssichere, effiziente Prozesse. Bei der Auswahl der richtigen Lohnsoftware zählen neben den Funktionen auch Hersteller, Bedienbarkeit und Service. Testzugänge, Demos oder Webinare vermitteln einen praxisnahen Eindruck, bevor die Entscheidung fällt. Wer zusätzlich auf Integration, Rechtssicherheit und erreichbaren Support achtet und die Einführung strukturiert mit Status-quo-Analyse, Pilotphase und Mitarbeiterschulung angeht, legt den Grundstein für eine zukunftssichere Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen zur Auswahl einer Lohnsoftware

Worauf sollten Unternehmen bei der Auswahl einer Lohnsoftware am meisten achten? 

Besonders relevant sind eine intuitive Bedienung mit Programm-Assistenten, ein automatisiertes Melde- und Bescheinigungswesen mit ITSG-Zertifizierung, die Abbildung von Sonderfällen und tariflichen Regelungen, umfassende Auswertungen und HR-Reporting sowie ein kompetenter, gut erreichbarer Support.

Was bringt eine ITSG-Zertifizierung konkret? 

Eine ITSG-zertifizierte Lohnsoftware erfüllt alle Anforderungen für elektronische Übermittlungen an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger, etwa beim automatischen Versand von Entgelt- und Arbeitsbescheinigungen oder DEÜV-Meldungen. Ohne diese Zertifizierung müssten solche Aufgaben manuell erledigt werden, was zeitaufwendig und fehleranfällig ist.

Welche Rolle spielt die Integration in HR- und ERP-Systeme? 

Eine Integration sorgt dafür, dass Daten automatisch übertragen werden und manuelle Eingaben entfallen. Das spart Zeit und senkt das Fehlerrisiko.

Wie unterscheiden sich Suiteify, Personio und Sage Business Cloud Lohn?

Suiteify überzeugt mit umfassender Payroll-Funktionalität mit optionaler nativer Integration in Suiteify-Lösungen für HR, Finance und ERP, DACH-Expertise und flexiblen Outsourcing-Angeboten. Personio hat eine intuitive Oberfläche, richtet seinen Fokus jedoch stärker auf HR-Funktionen, als auf Payroll. Sage Business Cloud Lohn bringt langjährige Markterfahrung und eine gute Anbindung an andere Sage-Produkte mit, wirkt in der Bedienung jedoch weniger modern.

Kann man die Lohnabrechnung auch komplett auslagern, statt eine eigene Softwarelösung zu betreiben? 

Ja. Anbieter wie Suiteify bieten Outsourcing-Angebote an, bei denen Unternehmen ihre Lohnabrechnung an externe Spezialisten übergeben. Das lohnt sich vor allem für Unternehmen ohne eigene Payroll-Abteilung.

Welche typischen Fehler sollten Unternehmen bei der Softwareauswahl vermeiden? 

Häufige Fallstricke sind eine fehlende Integration in bestehende Systeme, eine zu starre oder komplizierte Bedienung, mangelnde Rechtssicherheit bei GoBD und DSGVO sowie ein Support, der schwer erreichbar oder nicht in der lokalen Sprache verfügbar ist.

Wie läuft die Einführung einer neuen Lohnsoftware idealerweise ab? 

Bewährt hat sich ein Vorgehen in fünf Schritten: Status quo analysieren, Anforderungen definieren, Anbieter anhand von Integration, Support und Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen, eine Pilotphase mit ausgewählten Mitarbeitenden einplanen und die Belegschaft durch Schulungen sowie begleitendes Change-Management auf die Umstellung vorbereiten.

Sondermeldung 57 an die DRV - vor Rentenbeginn und bei Scheidungen erforderlich
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Sondermeldung 57 an die DRV - vor Rentenbeginn und bei Scheidungen erforderlich

Im betrieblichen Alltag haben Arbeitgeber regelmäßig mit den Meldungen zur Sozialversicherung zu tun. Ob An- oder Abmeldung, Jahres- oder Unterbrechungsmeldung – viele dieser Datenübermittlungen erfolgen routinemäßig. Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57, kurz: GML57, stellt jedoch so manchen Lohnbuchhalter vor ein Rätsel. Dieser Artikel erklärt, was es mit dieser Meldung auf sich hat.

5 Min. Lesezeit

Zweck der Sondermeldung 57: Meldung des beitragspflichtigen Entgelts

Mit der Gesonderten Meldung 57 meldet der Arbeitgeber auf Anforderung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die seit der letzten Jahresmeldung ausgezahlten, beitragspflichtigen Einnahmen der Arbeitnehmer. Diese besondere Meldung ist in zwei Fällen erforderlich:

  • Bevorstehender Renteneintritt: Steht ein Arbeitnehmer kurz vor der Rente, berechnet die Deutsche Rentenversicherung Bund die künftige Rente auf der Grundlage des letzten Einkommens. Anhand der mit der Sondermeldung 57 gemeldeten Werte rechnet die Rentenversicherung das voraussichtliche Einkommen bis zum Renteneintritt hoch. Aus dieser Summe ermittelt sie die Höhe der Rentenzahlung. Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57 gewährleistet somit einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben in den Rentenbezug.
  • Scheidung: Lässt sich ein Arbeitnehmer scheiden, führt das Familiengericht in vielen Fällen einen Versorgungsausgleich durch, um die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dabei sind auch die im laufenden Jahr entstandenen Rentenanwartschaften relevant. Deshalb benötigt das Familiengericht die aktuellen Werte seit der letzten Jahresmeldung.

Kurz erklärt: Sondermeldung 57

Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57 wurde im Jahr 2008 eingeführt. Sie basiert auf § 194 Abs. 1 SGB VI. Der Arbeitgeber gibt in der Regel eine Jahresmeldung im DEÜV-Verfahren ab, mit der er die gezahlten Entgelte bestätigt.

Die Sondermeldung 57 schließt die Lücke zwischen der letzten DEÜV-Meldung und den aufgelaufenen beitragspflichtigen Einnahmen bis zum Zeitpunkt der Sondermeldung. Falls für das vergangene Jahr noch keine Jahresmeldung abgegeben wurde, ist im Zuge der Sondermeldung auch die Jahresmeldung einzureichen.

Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57 enthält insbesondere die Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, sowie die in dieser Zeit bezogenen beitragspflichtigen Einnahmen.

So erreicht die Anforderung der Sondermeldung 57 den Arbeitgeber

  • In den meisten Fällen fordert die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeber zur Abgabe der Sondermeldung 57 auf. Dies gilt auch in Scheidungsfällen, da das Familiengericht die Sozialversicherungsträger um die Abgabe der Sondermeldung 57 ersucht.
  • Aber auch ein Arbeitnehmer, der kurz vor dem Rentenbezug steht, kann vom Arbeitgeber die Abgabe der Meldung verlangen. Entscheidend ist in diesem Fall, dass der Arbeitnehmer die Rentenversicherung im Rahmen seines Rentenantrags bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts zur Hochrechnung der Beiträge veranlasst. Andernfalls wirkt sich die Sondermeldung 57 nicht auf seine Rentenbezüge aus.

Seit 2017 gibt es das maschinelle Verfahren rvBEA, mit dem die DRV die Sondermeldung 57 elektronisch beim Arbeitgeber anfordert. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Arbeitgeber für das Verfahren registriert hat – dann erhält er die Anforderung über die entsprechende Schnittstelle in seiner Entgeltabrechnungssoftware.

Alternativ fordert die Rentenversicherung den Arbeitgeber per Vordruck mit dem Formular R250 zur Abgabe der Gesonderten Meldung auf. Dies kommt insbesondere beim Versorgungsausgleich im Rahmen einer Ehescheidung vor.

Ob elektronische Anforderung oder Vordruck: In jedem Fall enthält die Aufforderung eine genaue Angabe, auf welchen Zeitraum sich die Sondermeldung 57 beziehen soll.

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So geben Arbeitgeber die Meldung ab

Wenn der Arbeitgeber eine Lohnsoftware verwendet, die die elektronische Abgabe der Gesonderten Meldung mit Grund 57 unterstützt, ist folgendermaßen vorzugehen:

Schritt 1: Registrierung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Um am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen zu können, muss sich der Arbeitgeber bei der DRV registrieren lassen. Die Registrierung für die Sondermeldung 57 erfolgt über die eingesetzte Lohnsoftware und wird in der Regel mit der nächsten Entgeltabrechnung durchgeführt. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten, muss jede Betriebsstätte separat angemeldet werden.

Schritt 2: Wöchentlicher Abruf von Anforderungen

Mit der Registrierung für das elektronische Verfahren verpflichten sich Arbeitgeber, etwaige Anforderungen einmal wöchentlich über ihre Lohnsoftware abzurufen.

Schritt 3: Durchführung der Gesonderten Meldung 57

  • Erhält der Arbeitgeber die Aufforderung zur Sondermeldung 57, muss er das beitragspflichtige Arbeitsentgelt seit der letzten Jahresmeldung übermitteln, einschließlich etwaiger beitragspflichtiger Einmalzahlungen. Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Beitragsfreie Teile bleiben unberücksichtigt, zum Beispiel Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder die steuerfreie Erstattung von Auslagen.
  • Mit der Sondermeldung 57 können nur Entgelte gemeldet werden, die noch nicht im Rahmen einer früheren Meldung übermittelt wurden. Sie wirkt ähnlich wie eine Jahresmeldung, jedoch für einen verkürzten Zeitraum, der von der DRV vorgegeben wird.
  • Die Sondermeldung 57 kann frühestens drei Monate vor Renteneintritt, also mit der viertletzten Entgeltabrechnung, abgegeben werden.
  • Ist der Arbeitgeber nicht für das elektronische Verfahren registriert, schickt ihm die Deutsche Rentenversicherung das Formular R250 per Post zu. Dieses ist manuell auszufüllen und an die DRV zurückzusenden.
  • Die Sondermeldung 57 ist auch für Arbeitsverhältnisse im Übergangsbereich sowie für Minijobs einzureichen. Private Arbeitgeber von Minijobbern lassen die Meldung durch die Minijob-Zentrale vornehmen.

Sondermeldung 57 mit Lohnsoftware durchführen

Mit der Lohnabrechnungssoftware von Suiteify können Arbeitgeber die Gesonderte Meldung mit Grund 57 mit einem hohen Automatisierungsgrad abgeben und dadurch Zeit sparen. Dazu gehen sie wie folgt vor:

  • Registrierung: Mit dem Suiteify Modul Elektronisches Bescheinigungswesen meldet sich der Arbeitgeber für das elektronische Verfahren an. Hierzu passt er die Einstellungen für das rvBEA-Verfahren an.
  • Abruf der Anforderungen: Über das MeldeCenter der Lohnsoftware ruft der Arbeitgeber einmal wöchentlich die aktuellen Anforderungen einer Sondermeldung 57 ab.
  • Erzeugung der Sondermeldung 57: Wurde eine Gesonderte Meldung mit Grund 57 angefordert, erstellt die Software die entsprechende Meldung automatisch mit der nächsten Lohnabrechnung. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung an die DRV mit Angabe des Hinderungsgrundes.

Auch ohne Registrierung unterstützt die Suiteify Payroll DE classic den Arbeitgeber bei der Abgabe im Papierverfahren. So kann er die GML57 im MeldeCenter der Anwendung erstellen und sie entweder per Post versenden oder mit Hilfe des Erweiterungsmoduls Monats-DEÜV über die Software versenden.

Elektronische Meldung oder Papierformular?

Die Sondermeldung 57 kann grundsätzlich auch in Papierform abgegeben werden – aber nur ausnahmsweise. Seit dem 1. Juli 2021 ist das elektronische Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend, und die Meldung muss im Regelfall elektronisch über die Lohnsoftware oder eine Ausfüllhilfe an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.

Eine Abgabe in Papierform ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt oder aus technischen Gründen daran gehindert ist.

Für Arbeitgeber empfiehlt sich klar das elektronische Verfahren, das insbesondere in Kombination mit einer leistungsfähigen Lohnsoftware erhebliche Vorteile bietet:

  • Automatisierte Verarbeitung auf Basis der in der Lohnsoftware hinterlegten Daten
  • Wegfall manueller Formulare, was Zeit spart und den Aufwand reduziert
  • Niedrigere Kosten durch automatisierte Routineprozesse
  • Weniger Fehler dank automatischer Ermittlung der relevanten Angaben
Effektive HR-Prozesse gestalten: So gelingt Dir die Optimierung im Unternehmen
HR & Payroll

Effektive HR-Prozesse gestalten: So gelingt Dir die Optimierung im Unternehmen

Ob Recruiting, Lohnabrechnung oder Offboarding – als HR-Verantwortliche:r weißt Du, wie komplex und gleichzeitig essenziell strukturierte Abläufe im Personalmanagement sind. Doch wie gelingt es, diese Prozesse effizient, digital und gleichzeitig menschlich zu gestalten? In diesem Beitrag zeigen wir Dir, warum durchdachte HR-Prozesse weit mehr sind als nur „Verwaltung“ – und wie Du sie gezielt optimierst, um Dein Team zu entlasten, die Unternehmenskultur zu stärken und echten Mehrwert fürs Business zu schaffen.

5 Min. Lesezeit

Was sind HR-Prozesse und warum sind sie so wichtig?

HR-Prozesse umfassen alle strukturierten Abläufe im Personalmanagement – vom Recruiting über die Lohnabrechnung bis hin zum Offboarding. Sie bilden das Rückgrat einer funktionierenden Personalabteilung. Effektive HR-Prozesse sind der Schlüssel, damit Du:

  • administrative Aufgaben effizient bewältigen kannst
  • die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhst
  • gesetzliche Vorgaben einhältst
  • strategische Unternehmensziele im Bereich Talentmanagement erreichst

Die wichtigsten HR-Prozesse im Überblick

Je nach Unternehmensgröße und -struktur variieren die Anforderungen, doch folgende HR-Prozesse zählen zu den Kernelementen:

Recruiting & Onboarding: Stellenausschreibungen, Bewerbermanagement, Einstellung und Integration neuer Mitarbeitender. Ein effektiver Recruiting-Prozess ist entscheidend, um die besten Talente für Dein Unternehmen zu gewinnen. Digitale Tools können den Bewerbungsprozess beschleunigen und die Kandidatenerfahrung verbessern. Das Onboarding neuer Mitarbeitender spielt eine zentrale Rolle für ihre langfristige Bindung und Zufriedenheit. Ein strukturierter Onboarding-Prozess hilft Dir, neue Mitarbeitende schnell in ihre Aufgaben einzuarbeiten und in die Unternehmenskultur zu integrieren.

Personaladministration: Verwaltung von Stammdaten, Arbeitsverträgen, Bescheinigungen und Abwesenheiten. Eine effiziente Personaladministration stellt sicher, dass alle Mitarbeitendendaten korrekt und aktuell sind. Dies ist nicht nur für die interne Verwaltung wichtig, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Moderne HR-Softwarelösungen bieten Self-Service-Portale, über die Deine Mitarbeitenden ihre persönlichen Daten selbst aktualisieren können, was den Verwaltungsaufwand reduziert.

Digitale Personalakte: Die Digitalisierung der Personalakte erleichtert Dir den Zugriff auf wichtige Dokumente und erhöht die Effizienz Deiner HR-Prozesse durch Automatisierung und Standardisierung. Eine digitale Personalakte trägt zur Reduzierung des Papierverbrauchs bei und verbessert die Rechtskonformität. Sie dient als zentrale Lösung für die Verwaltung von Mitarbeiterinformationen und unterstützt Dich dabei, alle relevanten Daten sicher und übersichtlich zu speichern.

Zeiterfassung & Abwesenheitsmanagement: Erfassung von Arbeitszeiten, Urlaub, Krankheitstagen und Überstunden. Ein präzises Zeiterfassungssystem ist unerlässlich, um die Arbeitszeiten Deiner Mitarbeitenden korrekt zu dokumentieren und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften zu gewährleisten. Automatisierte Systeme ermöglichen es Dir, Abwesenheiten und Überstunden effizient zu verwalten und bieten Transparenz für Deine Mitarbeitenden und Führungskräfte.

Gehaltsabrechnung: Berechnung und Auszahlung von Löhnen und Gehältern unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und weiteren gesetzlichen Vorgaben. Eine fehlerfreie Gehaltsabrechnung ist entscheidend für die Zufriedenheit Deiner Mitarbeitenden. Digitale Lösungen können den Prozess automatisieren, Fehler minimieren und die pünktliche Auszahlung der Gehälter sicherstellen.

Mitarbeiterentwicklung & Performance Management: Planung von Weiterbildungen, Zielvereinbarungen, Feedback und Leistungsbeurteilungen. Ein gut strukturiertes Performance Management ermöglicht es Dir, die Potenziale Deiner Mitarbeitenden zu erkennen und gezielt zu fördern. Regelmäßige Feedbackgespräche und klare Zielvereinbarungen tragen zur Motivation und Entwicklung Deiner Mitarbeitenden bei. Zudem können digitale Tools Dir helfen, die Mitarbeiterentwicklung zu verfolgen und individuelle Weiterbildungspläne zu erstellen, die auf die Bedürfnisse Deines Unternehmens und Deiner Mitarbeitenden abgestimmt sind.

Talent Management & Nachfolgeplanung: Identifizierung und Förderung von Talenten innerhalb Deines Unternehmens sowie die Planung von Nachfolgeregelungen für Schlüsselpositionen. Ein strategisches Talent Management ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit Deines Unternehmens langfristig zu sichern. Durch die Implementierung von Talent-Pools und Entwicklungsprogrammen kannst Du sicherstellen, dass Du über die notwendigen Fähigkeiten und Talente verfügst, um zukünftige Herausforderungen zu meistern.

Arbeitsrechtliche Compliance & Risikomanagement: Sicherstellung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und Minimierung von Risiken im Personalbereich. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig, sondern trägt auch zur Schaffung eines fairen und gerechten Arbeitsumfelds bei. Deine HR-Abteilung muss stets über aktuelle gesetzliche Änderungen informiert sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren und die Compliance zu gewährleisten.

Diese HR-Prozesse sind essenziell für den reibungslosen Ablauf im Personalwesen und tragen maßgeblich zur Effizienz und Effektivität Deiner gesamten Organisation bei. Die kontinuierliche Optimierung und Digitalisierung dieser Prozesse ist entscheidend, um den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden und die Wettbewerbsfähigkeit Deines Unternehmens zu sichern.

Digitale und automatisierte Prozesse entlasten das HR-Team

Ein zentraler Punkt ist Deine Rolle als Personaler. Eine übermäßige Abhängigkeit von einzelnen Personalern kann die Flexibilität und Produktivität einschränken, insbesondere wenn ein Mitarbeiter ausfällt. Daher ist es wichtig, Prozesse zu digitalisieren und zu automatisieren, um effizienter und fehlerfreier zu arbeiten.

Kurz gesagt: Sie ermöglichen es Dir, den Fokus von reiner Verwaltung auf echte Wertschöpfung im Personalmanagement zu verlagern.

Klarheit und Fairness stärken die Unternehmenskultur

Darüber hinaus spielen HR-Prozesse eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer positiven Unternehmenskultur. Durch die Implementierung klarer und transparenter Prozesse kannst Du sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden fair und konsistent behandelt werden. Dies trägt nicht nur zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit bei, sondern hilft Dir auch, die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Fluktuation zu reduzieren.

Anpassungsfähigkeit als Erfolgsfaktor moderner HR-Prozesse

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von HR-Prozessen. In der heutigen dynamischen Arbeitswelt musst Du in der Lage sein, Deine HR-Prozesse schnell an veränderte Marktbedingungen und neue Technologien anzupassen. Dies erfordert ein proaktives HR-Prozessmanagement und die Bereitschaft, kontinuierlich nach Verbesserungspotenzialen zu suchen.

HR-Prozesse als Treiber strategischer Wertschöpfung

Schließlich bieten optimierte HR-Prozesse auch die Möglichkeit, die Effizienz der gesamten Organisation zu steigern. Durch die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben und die Nutzung digitaler HR-Software kannst Du Ressourcen freisetzen, die für strategische Initiativen genutzt werden können. Dies ermöglicht es Deiner Personalabteilung, ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg weiter zu erhöhen und als wertvoller Partner in der Unternehmensentwicklung wahrgenommen zu werden.

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Die Bedeutung der Optimierung von HR-Prozessen

Du kennst die steigenden Anforderungen und die zunehmende Komplexität im Personalwesen nur zu gut. Deshalb ist die Optimierung von HR-Prozessen für Dich entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Indem Du Deine HR-Prozesse kontinuierlich hinterfragst und anpasst, kannst Du effizientere Abläufe schaffen, die Kosten senken und die Qualität verbessern.

Digitalisierung von HR-Prozessen

Die Digitalisierung ist Dein Schlüssel zur Optimierung von HR-Prozessen. Mit moderner HR-Software kannst Du viele manuelle Tätigkeiten automatisieren, was Fehler reduziert und Bearbeitungszeiten verkürzt. Digitale HR-Prozesse ermöglichen es Dir, Daten in Echtzeit zu analysieren und fundierte Entscheidungen zu treffen. Digitale Gehaltsabrechnungen sparen Dir nicht nur Zeit und minimieren Sicherheitsrisiken, sondern erhöhen auch die Zufriedenheit Deiner Mitarbeitenden, indem sie einfachen Zugang zu ihren Gehaltsdokumenten haben. So verbesserst Du nicht nur die Effizienz, sondern auch die Transparenz in Deiner Personalabteilung.

Der Weg zur erfolgreichen Optimierung von HR-Prozessen

Um Deine HR-Prozesse erfolgreich zu optimieren, gehst Du systematisch vor. Analysiere zunächst die bestehenden Prozesse und identifiziere Schwachstellen. Entwickle anschließend neue, effizientere Workflows und implementiere die passenden digitalen Tools. Die Einbindung Deiner Mitarbeitenden und ein effektives Change-Management sind entscheidend, um den Wandel erfolgreich zu gestalten und die Akzeptanz neuer Prozesse zu fördern.

Zusammenfassend:

Die Optimierung von HR-Prozessen ist ein kontinuierlicher Prozess, der Deine proaktive Herangehensweise erfordert. Wenn Du Deine HR-Prozesse erfolgreich optimierst, profitierst Du von einer höheren Effizienz, einer gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit und einer besseren Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Marktbedingungen. Die Digitalisierung bietet Dir zahlreiche Möglichkeiten, um Deine HR-Prozesse zukunftsfähig zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit Deines Unternehmens zu sichern.

Deine Personalbetreuung spielt dabei eine zentrale Rolle als Teil eines umfassenden HR-Managements, das sowohl analoge als auch automatisierte Abläufe umfasst.

HR-Prozesse optimieren: So erkennst Du Verbesserungspotenziale

Viele Unternehmen kämpfen mit ineffizienten HR-Abläufen, die sich schleichend etabliert haben. Typische Symptome sind:

  • hohe Fehleranfälligkeit durch manuelle Eingaben
  • redundante Datenhaltung in verschiedenen Systemen
  • fehlende Transparenz und Auswertbarkeit von Personaldaten
  • lange Bearbeitungszeiten bei Urlaubsanträgen oder Lohnabrechnungen

Strategien für eine erfolgreiche Optimierung:

Nutze einen umfassenden Leitfaden, um Verbesserungspotenziale in Deinen HR-Prozessen zu identifizieren und optimale HR-Prozesse zu entwickeln.

  • Ist-Analyse durchführen: Wo entstehen aktuell die meisten Fehler oder Verzögerungen?
  • Workflows standardisieren: Definiere klare, schlanke Prozesse.
  • Digitale Lösungen einsetzen: Automatisiere wiederkehrende Aufgaben.
  • Mitarbeitende einbeziehen: Hole Feedback aus der Praxis ein und berücksichtige es bei der Gestaltung neuer Prozesse.

HR-Optimierung als strategischer Erfolgsfaktor

Die Optimierung von HR-Prozessen ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der strategischen Ausrichtung Deines gesamten Unternehmens. Indem Du Schwachstellen in den HR-Prozessen identifizierst und beseitigst, kannst Du erhebliche Kosteneinsparungen erzielen und gleichzeitig die Qualität der Personalarbeit verbessern. Ein zentraler Aspekt dabei ist die enge Zusammenarbeit zwischen Deiner HR-Abteilung und anderen Unternehmensbereichen, um sicherzustellen, dass die HR-Prozesse optimal auf die Gesamtziele des Unternehmens abgestimmt sind.

Weiterbildung als Treiber für Veränderung

Zudem spielt die kontinuierliche Weiterbildung Deiner HR-Mitarbeitenden eine wesentliche Rolle. Die Einführung neuer Technologien und digitaler HR-Software erfordert ein Umdenken und die Bereitschaft, sich ständig weiterzuentwickeln. Schulungen und Workshops können Dir dabei helfen, die Akzeptanz neuer Prozesse zu fördern und Deine Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand zu halten.

Erfolg messbar machen: Mit klaren KPIs

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Messung des Erfolgs der Optimierungsmaßnahmen. Durch die Definition klarer KPIs (Key Performance Indicators) kannst Du den Fortschritt überwachen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Dies trägt dazu bei, den langfristigen Erfolg der Optimierungsmaßnahmen sicherzustellen und Deine HR-Prozesse kontinuierlich zu verbessern.

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Typische Herausforderungen bei der Optimierung von HR-Prozessen

Jede Veränderung bringt auch Herausforderungen mit sich.  Typische Stolpersteine bei der Optimierung von HR-Prozessen zu kennen und gezielt zu überwinden, hilft Dir dabei, sowohl Sicherheit als auch Effizienz in Deinem Unternehmen zu steigern.

  • Widerstand gegen Veränderungen: Deine Mitarbeitenden könnten befürchten, dass die Einführung neuer Technologien oder Prozesse Mehraufwand bedeutet oder ihre eingespielten Routinen stört. Es ist wichtig, diese Ängste ernst zu nehmen. Durch klare Kommunikation und Schulungen kannst Du helfen, Unsicherheiten abzubauen. Wenn Du Deine Mitarbeitenden aktiv in den Veränderungsprozess einbindest, kannst Du Widerstände verringern und die Akzeptanz neuer HR-Prozesse erhöhen.
  • Technologische Barrieren: Veraltete Systeme könnten die nahtlose Digitalisierung behindern. Du stehst möglicherweise vor der Herausforderung, Deine bestehenden IT-Infrastrukturen zu modernisieren, um den Anforderungen digitaler HR-Prozesse gerecht zu werden. Die Integration neuer Softwarelösungen in bestehende Systeme kann komplex sein. Investiere in flexible, skalierbare und zukunftssichere Technologien, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
  • Mangelnde Ressourcen: Vielleicht hast Du das Gefühl, dass Zeit, Budget und Personal für eine tiefgreifende Prozessoptimierung fehlen. Viele HR-Abteilungen stehen vor der Herausforderung begrenzter Ressourcen, was die Umsetzung umfassender Optimierungsmaßnahmen erschweren kann. Setze Prioritäten und gehe schrittweise vor. Eine klare Planung und die Identifikation von Quick Wins helfen Dir, erste Erfolge sichtbar zu machen und den Weg für weitere Investitionen zu ebnen.

Fehler vermeiden – Lessons Learned:

  • Kommuniziere Veränderungen transparent und mache den Nutzen für alle Beteiligten sichtbar. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist entscheidend, um das Vertrauen Deiner Mitarbeitenden zu gewinnen und die Vorteile der Optimierungsmaßnahmen hervorzuheben. Durch regelmäßige Updates und Erfolgsgeschichten kannst Du Deine Mitarbeitenden motivieren und in den Veränderungsprozess einbinden.
  • Gehe schrittweise vor, statt alles auf einmal umzusetzen. Ein iterativer Ansatz ermöglicht es Dir, Prozesse in kleineren, überschaubaren Schritten zu optimieren und frühzeitig auf Herausforderungen zu reagieren. Dies minimiert Risiken und erhöht Deine Erfolgschancen.
  • Plane Schulungsangebote und die aktive Einbindung Deiner Mitarbeitenden frühzeitig. Die Einführung neuer HR-Prozesse erfordert oft neue Fähigkeiten und Kenntnisse. Durch gezielte Schulungen und Trainings kannst Du Deine Mitarbeitenden auf die Veränderungen vorbereiten. Die Einbindung Deiner Mitarbeitenden in den Planungs- und Implementierungsprozess fördert das Verständnis und die Akzeptanz neuer Abläufe.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Optimierung von HR-Prozessen eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert. Wenn Du diese Herausforderungen proaktiv angehst, kannst Du Deine HR-Prozesse erfolgreich transformieren und von den Vorteilen einer modernen, effizienten Personalabteilung profitieren.

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Digitale Unterstützung für HR-Prozesse: Warum sie für Dich heute unverzichtbar ist

Moderne HR-Software bildet für Dich die Grundlage für effiziente, transparente und rechtskonforme Prozesse. Du benötigst ganzheitliche HR-Plattformen, um die Standardisierung und Digitalisierung Deiner Personalprozesse zu ermöglichen und dabei Zeit sowie Kosten zu sparen. Die Digitalisierung von HR-Prozessen ermöglicht es Dir, Deine Personalabteilung in eine strategische Einheit zu verwandeln, die aktiv zur Erreichung der Unternehmensziele beiträgt. Durch die Integration digitaler Lösungen kannst Du nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch Deine Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Vorteile digitaler Lösungen für Dich:

  • Vermeidung manueller Fehler: Durch Automatisierung minimierst Du menschliche Fehler und erzielst eine höhere Genauigkeit in der Datenverarbeitung.
  • Reduktion von Bearbeitungszeiten: Digitale Workflows beschleunigen Deine Prozesse, sodass Du und Dein HR-Team sich auf strategische Aufgaben konzentrieren könnt.
  • Bessere Auswertbarkeit und Echtzeit-Reports: Du erhältst wertvolle Einblicke in Deine Personalprozesse, die es Dir ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit durch Self-Service-Optionen: Deine Mitarbeitenden können selbstständig auf ihre Daten zugreifen und Anträge stellen, was Zufriedenheit und Engagement erhöht.
  • Erhöhung der Transparenz: Du und alle Beteiligten haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Informationen, was die Kommunikation und Zusammenarbeit verbessert.
  • Verbesserung der Compliance: Automatisierte Systeme stellen sicher, dass alle Deine Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie Suiteify Deine HR-Prozesse unterstützt

  • Zentrale Plattform: Du verwaltest alle wichtigen HR-Prozesse – von Payroll bis Recruiting – in einem integrierten System. Dies erleichtert Dir die Verwaltung und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
  • Echtzeit-Daten: Analysen und Dashboards liefern Dir jederzeit aktuelle Einblicke in Personalstruktur, Abwesenheiten und Gehaltsentwicklungen. Diese Informationen sind entscheidend für Deine strategische Planung und das Performance Management.
  • Nahtlose Integration: Bestehende Buchhaltungs- und ERP-Systeme lassen sich einfach anbinden. Dies ermöglicht Dir eine reibungslose Datenübertragung und erhöht die Effizienz Deiner Personalabteilung.

Zusätzlich bietet Dir die digitale Unterstützung im HR-Bereich die Möglichkeit, innovative Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen zu integrieren. Diese Technologien helfen Dir, Muster in großen Datenmengen zu erkennen und fundierte Vorhersagen zu treffen, was Deine strategische Personalplanung erheblich verbessert.

KI-gestützte Chatbots können zudem den Support in Deiner HR-Abteilung entlasten, indem sie häufig gestellte Fragen Deiner Mitarbeitenden automatisiert beantworten. Die Digitalisierung von HR-Prozessen fördert auch die Flexibilität und Agilität Deiner Personalabteilung, da Du schnell auf Veränderungen im Markt oder im Unternehmen reagieren kannst. Dies ist besonders wichtig in Zeiten von Remote-Arbeit und globalen Teams, wo digitale Lösungen Dir die Zusammenarbeit und Kommunikation über verschiedene Standorte hinweg erleichtern.

Insgesamt trägt die digitale Transformation in der HR dazu bei, Deine Personalabteilung als wertvollen Partner in der Unternehmensentwicklung zu positionieren und die Mitarbeiterbindung durch innovative Ansätze zu stärken.

Praxistipps zur Implementierung neuer HR-Prozesse

Du stehst vor der Herausforderung, neue HR-Prozesse zu implementieren, doch gleichzeitig eröffnet sich Dir eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit. Hier sind einige zusätzliche Überlegungen und Strategien, die Dir helfen, erfolgreich zu sein:

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Ziele definieren: Was möchtest Du optimieren? (z. B. schnellere Bearbeitung von Urlaubsanträgen)
  • Überlege, welche spezifischen Ziele Du mit der Optimierung der HR-Prozesse erreichen willst. Dies könnte die Reduzierung von Bearbeitungszeiten oder die Verbesserung der Mitarbeitendenzufriedenheit umfassen.
  1. Ist-Analyse durchführen: Prozesse aufnehmen und Schwachstellen identifizieren.
  • Führe eine detaillierte Analyse Deiner aktuellen HR-Prozesse durch, um Engpässe und Ineffizienzen zu identifizieren. Dies kannst Du durch Interviews, Umfragen oder die Analyse von Prozessdaten erreichen.
  1. Prozesse neu gestalten: Workflows optimieren, Verantwortlichkeiten festlegen.
  • Entwickle neue, optimierte Workflows, die effizienter sind und klare Verantwortlichkeiten festlegen. Berücksichtige dabei die Bedürfnisse Deiner Mitarbeitenden und die strategischen Ziele Deines Unternehmens.
  1. Digitale Tools auswählen: Passende HR-Software evaluieren und einführen.
  • Recherchiere und wähle die geeignete HR-Software aus, die am besten zu den Anforderungen Deines Unternehmens passt. Achte darauf, dass die Tools benutzerfreundlich sind und nahtlos in bestehende Systeme integriert werden können.
  1. Schulung & Change-Management: Mitarbeitende frühzeitig einbinden und begleiten.
  • Entwickle ein umfassendes Schulungs- und Change-Management-Programm, um Deine Mitarbeitenden auf die neuen Prozesse vorzubereiten und ihre Akzeptanz zu fördern. Dies kann Workshops, Schulungen und regelmäßige Updates umfassen.
  1. Monitoring und Optimierung: Neue Prozesse regelmäßig überprüfen und verbessern.
  • Implementiere ein System zur kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung der neuen HR-Prozesse. Nutze Feedback von Deinen Mitarbeitenden und relevante KPIs, um Anpassungen vorzunehmen und die Prozesse weiter zu optimieren.

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Messung des Erfolgs: Relevante KPIs

  • Bearbeitungsdauer von HR-Vorgängen
  • Anzahl manuell korrigierter Fehler
  • Mitarbeitendenzufriedenheit (z. B. Feedback nach HR-Interaktionen)
  • Time-to-Hire im Recruiting
  • Nutzung von Self-Service-Portalen

Zusätzlich kannst Du weitere KPIs in Betracht ziehen, wie die Fluktuationsrate, die Anzahl der abgeschlossenen Schulungen oder die Zufriedenheit der Führungskräfte mit den HR-Dienstleistungen. Eine umfassende Erfolgsmessung hilft Dir, die Wirkung der neuen HR-Prozesse auf Dein gesamtes Unternehmen zu verstehen und kontinuierliche Verbesserungen zu fördern.

Fazit & Ausblick: Zukunftstrends für Deine HR-Prozesse

Effektive HR-Prozesse sind heute ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für Dich. Wenn Du sie optimierst, sparst Du nicht nur Zeit und Kosten, sondern schaffst die Basis für ein strategisches, mitarbeiterorientiertes Personalmanagement.

Trends, die Deine HR-Abteilung künftig prägen werden:

  • Automatisierung und KI: Vom Bewerbermanagement bis zur Lohnabrechnung. Die Integration von künstlicher Intelligenz ermöglicht es Dir, Deine HR-Prozesse effizienter zu gestalten und die Entscheidungsfindung zu verbessern. KI-gestützte Systeme können Muster erkennen und Vorhersagen treffen, die Dich bei der Planung und Entwicklung unterstützen.
  • Effiziente Gestaltung des Offboarding-Prozesses (Personaltrennung): Die Automatisierung Deiner HR-Prozesse kann auch den Offboarding-Prozess unterstützen. Dies umfasst den Personalaustritt, die Zeugniserstellung und die Rückgabe der IT-Ausstattung. Durch automatisierte Abläufe kannst Du diese Schritte effizient und reibungslos gestalten.
  • Self-Service und Employee Experience: HR-Prozesse als Teil Deiner Arbeitgebermarke. Die Bereitstellung von Self-Service-Optionen verbessert nicht nur die Effizienz, sondern auch die Zufriedenheit Deiner Mitarbeitenden. Sie schätzen die Möglichkeit, ihre Daten selbst zu verwalten und Anträge bequem online einzureichen. Dies trägt zur positiven Wahrnehmung Deiner Arbeitgebermarke bei.
  • Datenbasierte Entscheidungen: HR-Analytics und Predictive HR. Die Nutzung von Datenanalysen ermöglicht es Dir, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Effektivität Deiner HR-Strategien zu messen. Predictive Analytics hilft Dir, zukünftige Trends vorherzusagen und proaktiv auf Veränderungen zu reagieren.
  • Flexibilität und Agilität: Prozesse müssen sich schnell an neue Arbeitsmodelle anpassen können. In einer sich ständig verändernden Arbeitswelt ist es entscheidend, dass Deine HR-Prozesse anpassungsfähig sind. Agile Methoden und flexible Strukturen ermöglichen es Dir, schnell auf neue Anforderungen zu reagieren und innovative Lösungen zu entwickeln.

Mit der richtigen Strategie und den passenden Tools – wie Suiteify – kannst Du die Zukunft Deiner HR-Arbeit aktiv gestalten. Wenn Du diese Trends frühzeitig aufgreifst, bist Du besser positioniert, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu meistern und Deine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung Deiner HR-Prozesse wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen, um den Erfolg und das Wachstum Deines Unternehmens zu unterstützen.