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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Performance Management Software 2026: Anbieter-Vergleich
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Performance Management Software 2026: Anbieter-Vergleich

Welche Performance-Management-Lösungen sind im DACH-Raum wirklich relevant und worin unterscheiden sie sich? Im folgenden Vergleich erfährst du, welche sechs Anbieter 2026 im deutschsprachigen Raum am meisten überzeugen.

5 Min. Lesezeit

Wer Mitarbeitende fördern, Feedbackprozesse vereinfachen und Unternehmensziele messbar machen möchte, setzt heute auf Performance Management Software. Moderne Performance Management Tools helfen, Zielvereinbarungen transparent zu gestalten, Potenziale frühzeitig zu erkennen und kontinuierliche Entwicklungsgespräche zu ermöglichen.

Doch welche Performance-Management-Lösungen sind im DACH-Raum wirklich relevant und worin unterscheiden sie sich?

Im folgenden Vergleich erfährst du, welche sechs Anbieter 2026 im deutschsprachigen Raum am meisten überzeugen.

Die Ergebnisse kurz im Überblick:

  • Suiteify eignet sich als integrierte HR-Suite besonders für mittelständische Organisationen mit Payroll- und Learning-Anbindung.
  • Personio und Leapsome punkten durchintuitive Benutzeroberflächen und schnelle Implementierung.
  • Rexx Systems und Abacus Umantis richten sich an Unternehmen mit komplexeren Talentstrukturen.
  • Small Improvements an agile Teams, die Feedbackprozesse einfach digitalisieren möchten.

Was ist eine Performance Management Software?

Eine Performance Management Software ist ein digitales Tool, das Unternehmen dabei unterstützt, Mitarbeiterleistung systematisch zu planen, zu messen und zu entwickeln. Im Kern geht es darum, Ziele, Feedback und Entwicklung miteinander zu verbinden, um die individuelle sowie die Unternehmensleistung zu steigern.

Solche Systeme schaffen eine einheitliche Grundlage für Zielvereinbarungen, Feedback-Gespräche und Entwicklungsmaßnahmen – und ermöglichen damit eine durchgängige Steuerung der Mitarbeitenden-Performance über alle Ebenen hinweg. Führungskräfte erhalten einen transparenten Überblick über Zielerreichung, Fortschritt und Kompetenzen, während Mitarbeitende ihre persönlichen Entwicklungswege aktiv mitgestalten können. So entsteht eine transparente, faire und kontinuierliche Entwicklungskultur.

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Die Top 6 Performance Management Tools 2026 im DACH-Vergleich

Anbieter Funktionen Herausforderungen Geeignet für Preis (Stand Oktober 2025)
Personio Automatisierte Review-Zyklen, 360-Grad-Feedback, Ziel- und Unterziel-Management, Kompetenz- und Trainingsverwaltung Eingeschränkte Anpassung bei komplexen Skill-Modellen, keine On-Premise-Option Kleine und mittlere Unternehmen, die bereits Personio nutzen oder eine zentrale HR-Lösung suchen ab ca. 4 €/Mitarbeiter:in/Monat
Rexx Systems Zielvereinbarungen (MbO), 360°-Feedback, Kompetenz- und Skill-Management, Nachfolgeplanung, Analytics & Reporting Oberfläche wirkt teilweise komplex für kleine Teams, Preisstruktur individuell Mittelständische Unternehmen, die Performance-, Talent- und Nachfolgeprozesse ganzheitlich steuern wollen Auf Anfrage
Abacus Umantis Zielmanagement, Kompetenzmodelle, Mitarbeiter-Reviews, 9-Box-Potenzialanalysen, Integration mit Learning & Recruiting Komplexe Konfiguration, erfordert Schulung und IT-Unterstützung, UI weniger modern (OMR Reviews) Organisationen mit komplexen Hierarchien, hohem Datenschutzbedarf und etablierten HR-Strukturen Auf Anfrage
Leapsome Performance-Reviews, OKR/Ziel-Tracking, 1:1-Meetings, Lernmodule, Engagement-Surveys, Feedback & Recognition Aufwendige Einrichtung und Lernkurve, Reports teils limitiert, höheres Preisniveau für kleine Teams (Teamspective) Wachstumsorientierte Unternehmen, Start-ups und Digitalfirmen, die Performance, Lernen und Engagement verbinden wollen ca. 7–10 €/User/Monat
Small Improvements 360°-Feedback, Objectives, 1:1-Meetings, Recognition-Wall, Pulse-Surveys Eingeschränkte Reporting-Funktionen, keine Integration in Payroll oder Learning-Suites Start-ups und wachsende KMU, die Feedbackprozesse einfach digitalisieren möchten ab 5 €/User/Monat
Suiteify Zielvereinbarungen, Feedback-Zyklen, Kompetenzmodelle, Entwicklungsplanung, Integration mit Payroll & Learning-Management Einführung abhängig von Unternehmensgröße und bestehenden HR-Systemen Mittelständische Unternehmen (50–1.500 MA), die HR-, Payroll- und Learning-Prozesse integriert abbilden möchten Individuell auf Anfrage

Personio – Performance und Development für KMU

Das deutsche HR-Tech-Unternehmen Personio bietet seit2024 ein eigenständiges Modul für Performance und Personalentwicklung, das den gesamten Mitarbeiterzyklus abdeckt – von Zielvereinbarung über Feedback bis zur Entwicklung. Die Leistungsmanagement-Software richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits HR-Prozesse in Personio abbilden und diese nun erweitern möchten.

Funktionen:

360°-Feedback, Review-Zyklen, OKR-Tracking und Entwicklungspläne. Führungskräfte können Ziele transparent dokumentieren und Fortschritte in Echtzeit verfolgen.

Vorteile:

  • Intuitive, moderne Oberfläche
  • Gute Integration in bestehende Personio-Module
  • Automatisierte Erinnerungen und klare Performance-Zyklen entlasten HR und Führungskräfte

Nachteile:

  • Eingeschränkter Funktionsumfang bei komplexen Skill-Modellen (Quelle: peoplemanagingpeople.com)
  • Keine On-Premise-Option

Preis: ab ca. 4 € pro Mitarbeiter:in und Monat(Quelle: G22025)

Fazit:

Ideal für kleine und mittlere Unternehmen, die bereits mit Personio arbeiten und Performance-Prozesse in ihr bestehendes HR-Systemintegrieren möchten.

Rexx Systems – Performance als Teil der Talent-Suite

Rexx Systems aus Hamburg ist eine modulare HR-Software, die Performance Management, Skill-Management und Nachfolgeplanung in einer Lösung verbindet. Die Plattform ist besonders stark im Mittelstand und bietet hohe Flexibilität für unternehmensspezifische Prozesse.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen, Kompetenzmodelle, 360°-Feedback und Nachfolgeplanung

Vorteile:

  • Individuell anpassbare Workflows und Formulare
  • Hosting in Deutschland, ISO 27001-zertifiziert
  • Integriertes Reporting & Analytics mit Dashboards zur Zielerreichung und Mitarbeiterentwicklung

Nachteile:

  • Oberfläche wirkt teils komplex für kleine Teams

Preis: Auf Anfrage

Fazit:

Rexx Systems eignet sich für Unternehmen, die Performance- und Talentprozesse strategisch verzahnen wollen und Wert auf Datensouveränität in Deutschland legen.

Abacus Umantis – Erfahrung aus 20 Jahren Talent-Management

Umantis zählt zu den etabliertesten HR-Systemen im deutschsprachigen Raum. Das Performance-Modul integriert Zielmanagement, Kompetenzmodelle und Entwicklungspläne in einer Lösung.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, Reviews, Skill-Matrix, Entwicklungsziele, 9-Box-Grid für Potenzialanalysen, Lernmanagement und Nachfolgeplanung

Vorteile:

  • Bewährte Lösung mit großem Kundenstamm im Mittelstand
  • Flexible Module (Cloud oder On-Premise)
  • Integration mit Learning & Recruiting

Nachteile:

  • Erhöhter Einarbeitungsaufwand für Laien (Quelle: Gartner.com)
  • Komplexe Konfiguration und weniger intuitive Oberfläche(Quelle: OMR Reviews)

Preis: auf Anfrage

Fazit:

Optimal für Organisationen mit komplexen Strukturen oder hohen Compliance-Anforderungen, die eine stabile, bewährte Plattformbevorzugen.

Leapsome– People-Enablement mit OKR und Feedback

Leapsome aus Berlin verbindet Performance Management, Zielsysteme (OKR), Lernplattform und Engagement-Tools in einer Plattform. Das Performance-Management-System ist vollständig auf Deutschverfügbar und wird in der DACH-Region zunehmend von wachstumsstarken Unternehmen eingesetzt.

Funktionen:

Performance-Reviews, Ziel- und OKR-Tracking,1:1-Meetings, Feedback-Zyklen und Lernmodule

Vorteile:

  • Sehr benutzerfreundlich und optisch modern
  • Deutschsprachig und DACH-Support
  • Einfache Integration mit Slack, MS Teams, Bamboo HR u.a.

Nachteile:

  • Teilweise komplex in der Einrichtung
  • Reports und Zielanpassungen sind limitiert (Quelle: G2).

Preis: ca. 7–10 €/User/Monat

Fazit:

Leapsome ist besonders geeignet für schnell wachsende, digital affine Unternehmen, die Performance, Engagement und Lernen in einem Tool bündeln möchten.

Small Improvements – Leichtgewichtig und transparent

Small Improvements aus Berlin fokussiert sich auf unkomplizierte Performance-Prozesse und eine offene Feedbackkultur. Die Plattform ist besonders beliebt bei Start-ups und mittelständischen Unternehmen, die ohne komplexe HR-Suite auskommen möchten.

Funktionen:

360°-Feedback, Objectives, 1:1-Meetings, Recognition-Wall, Pulse-Surveys

Vorteile:

  • Sehr intuitive Bedienung
  • Ideal für Start-ups und wachsende KMU
  • Hohe Nutzerakzeptanz durch einfache, klare Oberfläche
  • Förderung einer offenen Feedbackkultur durchkontinuierliche Gespräche und Anerkennung

Nachteile:

  • Weniger tiefe Reporting- und Analytics-Funktionen(Quelle: G2)
  • Limitierte Anpassungsmöglichkeiten (Quelle: G2)

Preis: ab 5 €/User/Monat

Fazit:

Small Improvements ist eine schlanke, sympathische Lösung für Unternehmen, die Feedback-Kultur einfach umsetzen möchten, ganz ohne eine komplexe HR-Suite.

Suiteify – Performance-Management „made in DACH“

Suiteify ist eine integrierte HR-Suite aus Österreich und Deutschland, die neben Payroll, Zeitwirtschaft und Learning-Management ein umfassendes Modul für Lernmanagement, Performance und Development bietet.

Funktionen:

Zielvereinbarungen, regelmäßige Mitarbeitergespräche, Feedback-Zyklen, Kompetenzmodelle und Entwicklungsplanung. Die Softwareautomatisiert Erinnerungen, sorgt für revisionssichere Dokumentation und bietet klar strukturierte Workflows.

Vorteile:

  • Vollständig DSGVO-konform, Hosting in DACH
  • Nahtlose Integration in Payroll, HR-Workflows und Learning-Management
  • Einheitliche Benutzeroberfläche und Self-Service-Portale für Mitarbeitende
  • Besonders geeignet für KMUs mit 50–1.500 Mitarbeitenden

Preis: Individuell nach Unternehmensgröße

Fazit:

Suiteify punktet mit ganzheitlichem Ansatz aus Performance, Payroll und Learning in einem System. Damit entfällt der Medienbruch zwischen Zielgespräch und Lohnabrechnung – ein klarer Vorteil für mittelständische Organisationen, die auf Effizienz und Rechtssicherheit setzen.

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Vorteile einer Performance Management Software

Digitale Performance-Management-Lösungen gehören auch 2026 für viele Unternehmen zur festen HR-Grundlage. Der Grund ist einfach: Sieschaffen Struktur, fördern den Dialog und machen Fortschritt sichtbar – für Führungskräfte ebenso wie für Mitarbeitende.

Laut einer aktuellen Deloitte-Analyse (2025) hat sich der Trend hinzu kontinuierlichen Feedback-Gesprächen und datenbasierten Entwicklungsprozessen deutlich verstärkt. Unternehmen, die ihre Leistungsprozesse digitalisiert haben, verzeichnen bis zu 14 Prozent höhere Mitarbeiterbindung und über 30 Prozent weniger administrativen Aufwand im Vergleich zu klassischen Jahresgesprächen.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Zentrale Übersicht: Alle Leistungsdaten, Ziele und Feedbacks sind an einem Ort gebündelt – kein Suchen, kein Excel-Chaos.
  • Zeitersparnis: Automatisierte Workflows erinnern an Gespräche, Fristen und Reviews. HR-Teams gewinnen wertvolle Zeit fürstrategische Aufgaben.
  • Transparenz und Fairness: Einheitliche Bewertungskriterien machen Entscheidungen nachvollziehbar und schaffen Vertrauen im gesamten Unternehmen.
  • Rechtssicherheit: Dokumentierte Gespräche und revisionssichere Ablagen erleichtern Audits und schaffen Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Entwicklung und Bindung: Mitarbeitende sehen ihre Fortschritte, erkennen Entwicklungsmöglichkeiten und bleiben dem Unternehmen langfristig verbunden.

Wer diese Prozesse noch manuell in Tabellen oder E-Mails abbildet, läuft Gefahr, Potenziale zu übersehen und wertvolle Zeit zu verlieren.

Mit Tools wie Suiteify lassen sich Feedback, Zielerreichung und Entwicklungsschritte leicht verknüpfen. Das sorgt für mehr Übersicht, mehr Motivation und eine Kultur, in der Leistung gemeinsam wachsen kann.

Wie Performance Management optimal in bestehende HR-Prozesse integriert wird, zeigen wir im Beitrag: Effektive HR-Prozesse gestalten – so gelingt dir die Optimierung im Unternehmen.

Praxisbeispiel: Wie Unternehmen mit Suiteify arbeiten

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Beispiel Kotányi. Seit über 140 Jahren steht das Unternehmen für hochwertige Gewürze, Kräuter und innovative Geschmackserlebnisse.

Um die Personalprozesse effizienter und transparenter zu gestalten, entschied sich Kotányi für die HR-Software von Suiteify. Heute nutzt das Unternehmen ein integriertes System, das die gesamte Mitarbeiterentwicklung abbildet – von Gehalts- und Personalverwaltung bis hinzu Kompetenzmanagement und Mitarbeitergesprächen.

Mit dem Modul Kompetenzmanagement wurde eine zentrale Basisgeschaffen, um Fähigkeiten, Potenziale und Entwicklungsbedarfe im Unternehmen sichtbar zu machen. So wird Personalentwicklung nicht mehr als administrativer Prozess verstanden, sondern als strategisches Instrument, um Mitarbeitende gezielt zu fördern und die Organisation weiterzuentwickeln.

„Wir nutzen diese Funktion, um MitarbeiterInnen nachbestimmten fachlichen und sozialen Qualifikationen zu beurteilen. Mit dem System können wir einerseits das vorhandene Human Capital im Unternehmen effizient nutzen, aber auch gezielt weiter entwickeln.“
– Thomas Schlechta, Personalleitung Kotányi

Kotányi zeigt, wie digitale HR-Systeme den Übergang von reiner Verwaltung hin zu einer aktiven, zukunftsorientierten Mitarbeiterentwicklung ermöglichen.

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Fazit: Was ist das beste Performance-Management-System für dein Unternehmen?

Die Anforderungen an modernes Performance Management verändern sich rasant: Mitarbeitende wünschen sich mehr Feedback, Führungskräfte brauchen verlässliche Daten und HR-Abteilungen wollen Planung und Prozesse effizienter gestalten. Wer diese Ziele erreichen will, braucht ein System, das Menschen, Prozesse und Technologien intelligent miteinander verbindet.

Im DACH-Raum zählen vor allem Transparenz, Datenschutz und Integration – Aspekte, in denen Anbieter wie Suiteify, Rexx Systems oder Personio punkten. Während internationale Tools mit Design und Flexibilität überzeugen, bieten DACH-Lösungen den entscheidenden Vorteil: Sie sind nah an den rechtlichen, sprachlichen und kulturellen Anforderungen europäischer Unternehmen.

Suiteify vereint dabei Performance, Payroll und Learning in einem System – und schafft so den Übergang von der Verwaltung zur echten Mitarbeiterentwicklung. Unternehmen, die auf langfristige Motivation, Fairness und effiziente Prozesse setzen, erhalten damit nicht nur ein Tool, sondern einen zentralen Baustein ihrer People-Strategie.

FAQ

Was ist eine Performance Management Software und warum ist sie wichtig?

Eine Performance Management Software hilft Unternehmen dabei, Ziele, Feedback und Entwicklung systematisch zu steuern. Sie ersetzt unübersichtliche Excel-Listen durch digitale Workflows, die Führungskräfte und Mitarbeitende gleichermaßen entlasten. So entstehen mehr Transparenz, bessere Gespräche und eine stärkere Verbindung zwischen individueller Leistung und Unternehmenszielen.

Welche Funktionen sollte eine gute Performance Management Software haben?

Wichtige Kernfunktionen sind Zielvereinbarungen, Feedback- und Review-Prozesse, Kompetenzmodelle, Lern- und Entwicklungsplanung sowie Reporting. Moderne Systeme ermöglichen außerdem automatisierte Erinnerungen und individuelle Dashboards. Entscheidend ist, dass die Softwareintuitiv bedienbar ist und sich an bestehende HR-Prozesse anpassen lässt –nicht umgekehrt.

Wie finde ich die passende Lösung für mein Unternehmen?

Zuerst sollte klar sein, welche Prozesse digitalisiert werden sollen und wie viele Mitarbeitende betroffen sind. Kleine Teams profitieren oft von kompakten, leicht bedienbaren Tools, während größere Unternehmen von integrierten HR-Suiten mit Reporting und Schnittstellenprofitieren. Ein Testzeitraum oder eine Demo hilft, Benutzerfreundlichkeit und Funktionsumfang realistisch einzuschätzen.

Welche Kosten fallen bei der Einführung an?

Die Preise hängen vom Anbieter, der Unternehmensgröße und den gewählten Modulen ab. Im DACH-Raum liegen sie im Durchschnitt zwischen5 und 10 Euro pro Mitarbeiter:in und Monat. Neben Lizenzkosten sollten Unternehmen auch die Zeit für Einführung, Schulung und Anpassung berücksichtigen – sie zahlt sich durch effizientere Prozesse schnell aus.

Wie lange dauert die Implementierung?

Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann eine Einführung bereits in wenigen Wochen erfolgen, wenn Stammdaten und Prozesse vorbereitet sind. In größeren Organisationen verlängert sich die Dauer, je nachdem, wie viele Module integriert werden. Wichtig ist ein klarer Projekt plan mit definierten Zielen und Verantwortlichkeiten – dann verläuft die Einführung reibungslos und nachhaltig.

Arbeitszeitbetrug erkennen und verhindern: Was Arbeitgeber wissen müssen
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Arbeitszeitbetrug erkennen und verhindern: Was Arbeitgeber wissen müssen

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau als Arbeitszeitbetrug gilt, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie mit digitalen Zeiterfassungssystemen für Transparenz und Fairness sorgen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung zeigen wir praxisnahe Lösungsansätze auf.

5 Min. Lesezeit

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Wenn es um Arbeitszeitbetrug geht, stehen viele Arbeitgeber vor einem Dilemma. Einerseits möchten sie ihren Mitarbeitenden vertrauen, andererseits kann Arbeitszeitbetrug das Unternehmen teuer zu stehen kommen. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Präventionsmaßnahmen und modernen HR-Lösungen können Sie Zeitbetrug effektiv vorbeugen – ohne das Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitenden zu gefährden.

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau als Arbeitszeitbetrug gilt, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie mit digitalen Zeiterfassungssystemen für Transparenz und Fairness sorgen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung zeigen wir praxisnahe Lösungsansätze auf.

Was ist Arbeitszeitbetrug? Definition und Abgrenzung

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeitende vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder Arbeitszeit vortäuschen, ohne tatsächlich gearbeitet zu haben. Der entscheidende Punkt ist die Absicht: Ein versehentlich falsch eingetragener Zeitstempel ist kein Betrug, die bewusste Manipulation der Arbeitszeiterfassung hingegen schon.

Der rechtliche Rahmen

Laut Bundesarbeitsgericht ist das „Vortäuschen der Arbeitsleistung“ eine erhebliche Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Typische Konstellationen sind das Eintragen von Arbeitszeit trotz Abwesenheit oder das gezielte Umgehen von Stempel- oder Zeiterfassungssystemen.

Arbeitnehmende verpflichten sich für die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit und erhalten dafür ihr Gehalt. Wird Arbeitszeit vorgetäuscht, liegt ein Verstoß gegen diese Hauptpflicht vor – mit entsprechenden Konsequenzen.

Abgrenzung zu kleinen Verstößen

Nicht jede Unregelmäßigkeit ist gleich Arbeitszeitbetrug. Die kurze private WhatsApp-Nachricht zwischendurch oder der kleine Plausch an der Kaffeemaschine fallen in der Regel unter die sozialadäquate Nutzung der Arbeitszeit. Auch das vergessene Ausstempeln oder die falsch erfasste Pause sind eher versehentliche Fehler. Entscheidend ist das Ausmaß und die Systematik: Wird aus dem kurzen Chat eine halbstündige private Unterhaltung oder werden regelmäßig Pausen nicht dokumentiert, bewegen wir uns im Bereich des Arbeitszeitbetrugs.

Bedeutung für HR und Compliance

Die meisten Fälle von Arbeitszeitbetrug entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unklarheiten über Regelungen oder fehlenden transparenten Prozessen. Viele Unternehmen arbeiten noch mit veralteten Systemen oder gar Excel-Listen, die Manipulation geradezu einladen. Für HR-Manager:innen und Payroll-Verantwortliche ist Arbeitszeitbetrug ein Thema mit mehreren Dimensionen: Es geht um Vertrauen, rechtliche Absicherung, betriebliche Effizienz und nicht zuletzt um Unternehmenskultur.

Vor allem in KMU mit begrenzten Ressourcen ist der Bedarf an verlässlichen, intuitiv nutzbaren Lösungen hoch, die sowohl rechtssicher dokumentieren als auch im Arbeitsalltag entlasten.

Fünf typische Beispiele für Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug kann viele Gesichter haben. Hier sind die häufigsten Formen, denen Arbeitgeber und HR-Verantwortliche in der Praxis begegnen:

1. Der Klassiker: Zuspätkommen und früh gehen

Ein Mitarbeiter stempelt sich um 8:00 Uhr ein, erscheint aber erst um 8:30 Uhr am Arbeitsplatz. Oder eine Mitarbeiterin verlässt das Büro bereits um 16:30 Uhr, obwohl erst um 17:00 Uhr ausgestempelt wird. Diese Form des Betrugs ist besonders bei manuellen Zeiterfassungssystemen möglich.

2. Nicht dokumentierte Pausen

Die gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause wird genommen, aber nicht in der Zeiterfassung vermerkt. Oder die Raucherpause dauert statt fünf Minuten regelmäßig eine halbe Stunde, ohne dass diese Zeit nachgeholt wird. Auch das Gegenteil kann der Fall sein: Nicht dokumentierte oder bewusst verkürzte Pausen, die den Anschein einer durchgehenden Arbeitszeit erwecken.

3. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit

Vom ausgedehnten Online-Shopping über private Telefonate bis hin zur Nebentätigkeit im Homeoffice: Wenn private Aktivitäten überhandnehmen und die eigentliche Arbeit vernachlässigt wird, sprechen wir von Arbeitszeitbetrug.

4. Manipulation digitaler Arbeitszeiterfassung

Auch moderne Systeme sind nicht immun: Mitarbeitende lassen Kolleg:innen für sich ein- oder ausstempeln, manipulieren nachträglich ihre Zeiteinträge oder nutzen technische Schlupflöcher aus. Auffällig: Arbeitszeiten werden außerhalb üblicher Rahmen eingebucht (z. B. nachts oder an Feiertagen).

5. Remote Work & Ghost Attendance

Im Homeoffice ist die Versuchung besonders groß: Der Laptop ist eingeloggt, der Status zeigt „verfügbar“ – aber die Mitarbeitenden sind gar nicht am Arbeitsplatz. Gerade bei flexiblen Arbeitsmodellen braucht es klare Regeln und gegenseitiges Vertrauen.

In der HR-Praxis ist entscheidend, nicht jede Unregelmäßigkeit automatisch als vorsätzlichen Betrug zu werten. Stattdessen braucht es eine Kombination aus Systemkompetenz, sozialer Sensibilität und klarer Kommunikation, um die Hintergründe einzuordnen. Fehler können auf unklare Regeln, Missverständnisse oder technische Hürden zurückzuführen sein – und sollten nicht vorschnell disziplinarisch behandelt werden.

Rechtliche Konsequenzen: Abmahnung, Kündigung und mehr

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung.

Die Abmahnung bei Arbeitszeitbetrug als erster Schritt

Bei erstmaligem oder geringfügigem Arbeitszeitbetrug wird in der Regel zunächst eine Abmahnung ausgesprochen. Diese muss den Sachverhalt konkret benennen, das Fehlverhalten rügen und auf die Konsequenzen bei Wiederholung hinweisen. Die Abmahnung hat eine Warn- und Dokumentationsfunktion und ist oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung.

Arbeitszeitbetrug: Fristlose Kündigung nach § 626 BGB

Bei schwerem oder wiederholtem Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach bestätigt, dass Arbeitszeitbetrug einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellen kann. Entscheidend sind dabei:

  • Die Schwere des Betrugs (Dauer, Häufigkeit, Schaden)
  • Das Verschulden des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
  • Die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung
  • Eine vorherige Abmahnung (außer bei besonders schwerem Fehlverhalten)

Dokumentationspflicht für Arbeitgeber

Wichtig für Arbeitgeber: Sie müssen den Arbeitszeitbetrug nachweisen können. Eine lückenlose Dokumentation ist daher Pflicht. Moderne Zeiterfassungssysteme können hier wertvolle Dienste leisten, indem sie automatisch Unstimmigkeiten aufzeigen und revisionssichere Aufzeichnungen erstellen.

Fehlt diese technische Grundlage, geraten Arbeitgeber schnell in eine Beweisschwäche: Aussagen gegen Aussagen, mangelnde Protokollierung oder unvollständige Auswertungen erschweren eine arbeitsrechtlich saubere Trennung.

Prävention: Wie moderne HR-Software Arbeitszeitbetrug verhindert

Die beste Strategie gegen Arbeitszeitbetrug ist Prävention. Mit effektiven HR-Prozessen und moderner Technologie schaffen Sie ein transparentes und faires Arbeitsumfeld, in dem Betrug gar nicht erst entsteht.

Transparente Zeiterfassungssysteme

Digitale Zeiterfassungssysteme sind das Herzstück der Prävention. Sie bieten:

  • Echtzeit-Erfassung: Mitarbeitende stempeln sich per App, Terminal oder Browser ein und aus
  • Standortbezogene Erfassung: GPS-basierte Systeme für Außendienstmitarbeitende
  • Biometrische Verfahren: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung verhindern das „Buddy-Punching“
  • Integration mit Zutrittssystemen: Automatische Zeiterfassung beim Betreten/Verlassen des Gebäudes

Mehr zu aktuellen Tools und Anwendungen lesen Sie in unserem Beitrag: Digitale Zeiterfassung – Die Zukunft der Arbeitszeiterfassung.

Automatisierte Auswertungen und Warnsysteme

Moderne HR-Software erkennt Muster und Anomalien, wie wir oben beschrieben haben, automatisch:

  • Ungewöhnliche Arbeitszeiten werden erkannt und angezeigt.
  • Fehlende Pausenzeiten lösen Warnungen aus.
  • Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Arbeitszeit werden visualisiert.
  • Reports zeigen Auffälligkeiten auf einen Blick.

Mitarbeiter-Self-Service für mehr Eigenverantwortung

Wenn Mitarbeitende ihre Zeiten selbst einsehen und bei Bedarf korrigieren können, steigt die Eigenverantwortung:

  • Transparente Übersicht über geleistete Arbeitsstunden
  • Möglichkeit zur Korrektur mit Begründung
  • Urlaubskonto und Überstunden jederzeit einsehbar
  • Mobile Apps für flexibles Arbeiten

Aufklärung und Kommunikation im Unternehmen

Technologie allein reicht nicht. Es braucht auch eine offene Kommunikationskultur:

  • Klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Homeoffice
  • Schulungen zum korrekten Umgang mit der Zeiterfassung
  • Regelmäßige Gespräche über Arbeitsbelastung und Zeitmanagement
  • Förderung einer Vertrauenskultur statt Kontrollmentalität

Wie Suiteify zur Prävention beiträgt

Mit den Zeiterfassungslösungen von Suiteify haben Sie alle Tools an der Hand, um Arbeitszeitbetrug effektiv vorzubeugen. Die Software bietet nicht nur rechtssichere Dokumentation, sondern auch intelligente Analysen und benutzerfreundliche Interfaces. So schaffen Sie Transparenz für alle Beteiligten und fördern gleichzeitig eine positive Arbeitskultur.

Auch für Mitarbeitende wird vieles einfacher: Über das integrierte Self-Service-Portal behalten sie ihre Zeiten, Urlaubsstände und Korrekturen jederzeit im Blick und können Anpassungen direkt beantragen. Für Sie als HR- oder Payroll-Verantwortliche bedeutet das: weniger Rückfragen, mehr Eigenverantwortung und sauber dokumentierte Abläufe. Und weil alle Daten revisionssicher und DSGVO-konform verarbeitet werden, sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Sie möchten wissen, welche Lösung am besten zu Ihrem Unternehmen passt? Dann werfen Sie einen Blick auf unseren HR-Software-Vergleich.

Fallstricke vermeiden: Was Arbeitgeber nicht tun sollten

Bei aller Notwendigkeit der Kontrolle – es gibt Grenzen, die Sie als Arbeitgeber respektieren müssen. Hier die wichtigsten Don'ts:

Überwachung vs. Vertrauen

Totalüberwachung ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch kontraproduktiv. Keystroke-Monitoring, permanente Bildschirmaufzeichnungen oder heimliche Überwachung zerstören das Vertrauensverhältnis und können gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

DSGVO-konforme Kontrolle

Jede Form der Zeiterfassung und Kontrolle muss datenschutzkonform sein:

  • Betriebsrat einbeziehen (falls vorhanden)
  • Transparenz über Art und Umfang der Erfassung
  • Zweckbindung der erhobenen Daten
  • Löschfristen beachten
  • Betroffenenrechte gewährleisten

Umgang mit Verdachtsmomenten

Bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug gilt: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.

  1. Fakten sammeln und dokumentieren
  1. Das Gespräch mit den Mitarbeitenden suchen
  1. Gelegenheit zur Stellungnahme geben
  1. Erst dann über Konsequenzen entscheiden
  1. Arbeitsrechtlichen Rat einholen bei Unsicherheit

Fazit: Arbeitszeitbetrug als Chance zur Optimierung begreifen

Arbeitszeitbetrug ist ärgerlich und kann teuer werden – keine Frage. Doch statt nur auf Kontrolle und Sanktionen zu setzen, sollten Sie das Thema als Chance begreifen: Eine moderne, transparente Zeiterfassung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern kann auch die Arbeitsprozesse optimieren und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.

Mit den richtigen Tools und einer offenen Kommunikationskultur schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Arbeitszeitbetrug gar nicht erst entsteht. Digitale HR-Lösungen wie die von Suiteify unterstützen Sie dabei, faire und effiziente Prozesse zu etablieren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Arbeitszeitbetrug

Was genau gilt als Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeitende bewusst falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder Arbeitsleistung vortäuschen, ohne tatsächlich zu arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel das Manipulieren der Zeiterfassung, nicht dokumentierte Pausen oder extensive private Tätigkeiten während der Arbeitszeit. Entscheidend ist immer die Absicht, denn versehentliche Fehler sind kein Betrug.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Arbeitszeitbetrug?

Die Konsequenzen reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung. Bei erstmaligem oder geringfügigem Betrug wird meist zunächst abgemahnt. Bei schwerem oder wiederholtem Arbeitszeitbetrug kann nach § 626 BGB das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. In extremen Fällen sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich. Als Arbeitgeber müssen Sie den Betrug aber nachweisen können.

Wie lässt sich Arbeitszeitbetrug im Homeoffice verhindern?

Im Homeoffice sind klare Vereinbarungen und gegenseitiges Vertrauen besonders wichtig. Setzen Sie auf ergebnisorientiertes Arbeiten statt Präsenzkontrolle. Digitale Arbeitszeiterfassung mit mobilen Apps schaffen Transparenz. Regelmäßige virtuelle Check-ins und klare Erreichbarkeitsregeln helfen ebenfalls. Wichtig: Vermeiden Sie Totalüberwachung. Sie ist rechtlich problematisch und demotivierend.

Wie können Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Der Nachweis erfordert eine lückenlose Dokumentation. Moderne Zeiterfassungssysteme protokollieren automatisch alle relevanten Daten. Zusätzlich können Zeugenaussagen, E-Mail-Verläufe oder Zutrittsprotokolle als Beweise dienen. Bei Verdacht sollten Sie systematisch Fakten sammeln und den Arbeitnehmenden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Im Zweifel empfiehlt sich arbeitsrechtlicher Rat.

Welche Rolle spielt HR-Software bei der Prävention von Arbeitszeitbetrug?

HR-Software ist ein zentraler Baustein der Prävention. Sie ermöglicht transparente, manipulationssichere Zeiterfassung und erkennt automatisch Auffälligkeiten. Features wie Mitarbeiter-Self-Service fördern die Eigenverantwortung. Gleichzeitig vereinfacht die Software die rechtskonforme Dokumentation. Lösungen wie die von Suiteify bieten alle diese Funktionen in einem benutzerfreundlichen System.

Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen: Neuerung im Lohnsteuerverfahren ab 2026
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Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen: Neuerung im Lohnsteuerverfahren ab 2026

Ab 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erstmals digital statt in Papierform an Arbeitgeber übermittelt – ein echter Meilenstein im Lohnsteuerverfahren. Doch was bedeutet die Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen für Arbeitgeber und Versicherte? Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Aspekte des neuen ELStAM-Verfahrens.

5 Min. Lesezeit

Was ändert sich ab 2026?

  • Ab dem 1. Januar 2026 sind private Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen dazu verpflichtet, die beitragsrelevanten Daten zur Basisabsicherung ihrer Kunden elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Diese Daten werden anschließend den Arbeitgebern über das ELStAM-System zur Verfügung gestellt.
  • Die bisherige Papierbescheinigung entfällt, da Arbeitgeber künftig direkt auf die im ELStAM-System hinterlegten Monatsbeiträge zugreifen. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber keine schriftlichen Nachweise mehr vorlegen.
  • Arbeitgeber dürfen bei der Gehaltsabrechnung nur noch die in ELStAM hinterlegten Monatsbeiträge steuerlich berücksichtigen. Dadurch wird der Prozess automatisiert und es gibt weniger Fehlerquellen.
  • Bei Änderungen im Versicherungsvertrag, beispielsweise bei Beitragserhöhungen oder Tarifwechseln, sind die Versicherer dazu verpflichtet, Korrekturmeldungen an das BZSt zu übermitteln. So fließen stets die aktuellen Beitragsdaten in die Lohnabrechnung ein.

Welche Daten werden im Rahmen der Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen übertragen?

Es werden ausschließlich Beiträge zur privaten Pflichtkrankenversicherung und zur privaten Pflegeversicherung gemeldet, die für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss (§ 3 Nr. 62 EStG) sowie für die Vorsorgepauschale (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG) relevant sind.

Zusatzversicherungen sind davon ausgenommen. Die elektronische Übermittlung gilt nur für Versicherer mit Sitz in Deutschland.

Private Krankenversicherung im Ausland: Freibetrag weiterhin möglich

Ausländische Versicherer sind nicht an die digitale Meldung der Vorsorgeaufwendungen angeschlossen. In diesen Fällen müssen Versicherte weiterhin Papierbescheinigungen vorlegen und können beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen.

Was passiert bei einem Widerspruch gegen die elektronische Übermittlung?

Versicherungsnehmer können der elektronischen Übermittlung von Krankenversicherungsbeiträgen widersprechen. In diesem Fall dürfen Arbeitgeber jedoch keine Papiernachweise mehr steuerlich berücksichtigen, was zu steuerlichen Nachteilen führen kann.

Übergangsregelung bis 2028

Bis Ende 2028 gibt es bei technischen Problemen ein Papierersatzverfahren – jedoch nicht, wenn der Versicherte dem Datenaustausch widersprochen hat.

Wegfall der Mindestvorsorgepauschale

Für Arbeitgeber ist wichtig zu wissen: Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale (z. B. 1.900 Euro jährlich). Die Lohnsteuerberechnung berücksichtigt nur noch die tatsächlich gezahlten und gemeldeten Beiträge zur Basisabsicherung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Das kann für manche Arbeitnehmer zu höheren Abzügen führen – Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig informieren.

Fazit: Arbeitgeber profitieren von der Digitalisierung der Vorsorgeaufwendungen

Die digitale Übermittlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung reduziert den Verwaltungsaufwand, verbessert die Datenqualität und macht den Lohnsteuerabzug effizienter. Arbeitgeber sollten ihre Lohnbuchhaltung und ihre Gehaltsabrechnungssoftware daher rechtzeitig auf die ab 2026 geltenden neuen Prozesse vorbereiten. Privatversicherte sollten zur Jahreswende 2025/2026 die Löschfristen, Meldungen und Änderungen im Blick behalten und bei Bedarf gezielt Informationsmaterial bei ihrer Versicherung anfordern.

Bei Detailfragen zu Sonderfällen, etwa bei Versorgungsempfängern, mehreren Jobs oder Beitragsfamilienverträgen, lohnt sich ein Blick in die FAQ der jeweiligen Versicherung oder in das BMF-Schreiben zum Thema.

Digitales Onboarding: In fünf Schritten zu einem erfolgreichen Start neuer Mitarbeitender
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Digitales Onboarding: In fünf Schritten zu einem erfolgreichen Start neuer Mitarbeitender

Wie neue Mitarbeitende ihre ersten Wochen erleben, entscheidet oft über Bleiben oder frühen Weggang. Der Beitrag beschreibt, wie digitales Onboarding manuelle Prozesse wie Papierstapel und unklare Zuständigkeiten ersetzt und warum strukturiertes Onboarding die Mitarbeiterbindung um bis zu 82 Prozent steigern und die Frühfluktuation um bis zu 50 Prozent senken kann.

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Von der Vertragsunterschrift bis zum ersten Feedbackgespräch: Wie neue Mitarbeitende ihre ersten Wochen erleben, entscheidet oft darüber, ob sie bleiben oder früh wieder gehen. Dieser Beitrag zeigt, wie digitales Onboarding funktioniert und warum Unternehmen damit Bindung und Produktivität nachweislich steigern.

Papierstapel, handschriftliche Checklisten, unklare Zuständigkeiten und Mitarbeitende, die sich am ersten Tag verloren fühlen: Manuelles Onboarding kostet Zeit, Nerven und Produktivität. In einer Arbeitswelt, in der Remote Work und hybride Arbeitsmodelle zum Alltag gehören, reicht das nicht mehr aus. Wer neue Mitarbeitende effizient, transparent und wertschätzend einarbeiten will, muss auch digital überzeugen.

Ein durchdachtes digitales Onboarding verbessert die Employee Experience, sorgt für eine schnellere Integration ins Team und erhöht die Produktivität vom ersten Tag an. Studien zeigen, dass Unternehmen mit strukturiertem Onboarding die Bindung neuer Mitarbeitender um bis zu 82 Prozent steigern und die Frühfluktuation um bis zu 50 Prozent senken.

Was digitales Onboarding bedeutet

Digitales Onboarding ist ein systematischer, softwaregestützter Prozess, der sämtliche Aktivitäten umfasst, um neue Mitarbeitende vom ersten Kennenlernen bis zur erfolgreichen Integration ins Team zu begleiten. Dazu zählen etwa Verträge digital unterzeichnen, Orientierungstage gestalten, notwendige Zugänge bereitstellen, Aufgaben klar zuweisen und regelmäßige Feedbackgespräche führen. Der Onboarding-Prozess beginnt in der Regel mit der Unterschrift des Arbeitsvertrags und dauert typischerweise bis zum Ende der Probezeit.

Zusätzlich ermöglicht digitales Onboarding eine nahtlose Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Neue Mitarbeitende greifen bereits vor ihrem ersten Arbeitstag auf wichtige Informationen zu, was Unsicherheiten reduziert. Digitale Plattformen bieten außerdem personalisierte Lerninhalte und Trainingsmodule, die auf die jeweilige Rolle zugeschnitten sind, und fördern damit sowohl das individuelle Wachstum als auch die Anpassung an die Unternehmenskultur. Ein weiterer Vorteil liegt in der laufenden Auswertung: Wer Feedback erfasst und Daten analysiert, erkennt, welche Aspekte des Prozesses funktionieren und wo Verbesserungsbedarf besteht. Nicht zuletzt stärkt ein moderner Onboarding-Prozess die Arbeitgebermarke, weil er zeigt, dass ein Unternehmen zukunftsorientiert arbeitet und in die Integration neuer Talente investiert.

Die drei Phasen im digitalen Onboarding

1. Preboarding

Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag lassen sich bereits die Weichen für einen gelungenen Start stellen. Digitale Onboarding-Tools ermöglichen es, wichtige Stammdaten abzufragen, Unternehmenswerte und -kultur vorzustellen und erste Kontakte zum Team zu schaffen. Ein digitales Willkommenspaket, ein virtueller Rundgang, Zugang zum Mitarbeitendenportal oder ein kurzes Begrüßungsvideo des Teams nehmen neuen Mitarbeitenden die Unsicherheit vor dem Start und vermitteln von Anfang an ein Gefühl der Zugehörigkeit. Bei der Gestaltung solcher Willkommenspakete sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt, und ein gut strukturiertes Preboarding mindert nachweislich die Nervosität vor dem neuen Job.

2. Der erste Arbeitstag

Am ersten Tag entscheidet sich oft, ob sich neue Mitarbeitende willkommen und gut betreut fühlen. Checklisten und interaktive Plattformen helfen, die anstehenden Aufgaben strukturiert anzugehen: die Einführung ins Unternehmen etwa über E-Learnings und digitale Handbücher, die technische Einrichtung von Accounts, Zugängen und Tools sowie ein Onboarding-Plan mit Terminen, Aufgaben und Ansprechpartnern. Wer neuen Mitarbeitenden von Anfang an einen klaren Überblick über Rollen und Verantwortlichkeiten gibt, sorgt dafür, dass sie sich ohne unnötige Hürden auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Ein gut organisierter erster Tag legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und stärkt Motivation und Bindung an das Unternehmen.

3. Einarbeitung und Integration

In den folgenden Wochen geht es darum, neue Mitarbeitende nachhaltig ins Team und in die Unternehmenskultur einzubinden. Digitale Plattformen unterstützen dabei, Lerninhalte wie Compliance-Trainings und Prozesswissen zu absolvieren, regelmäßig Feedback einzuholen, etwa über kurze Umfragen zum Onboarding-Prozess, und Kontakte im Unternehmen zu knüpfen, beispielsweise über ein Buddy-System oder virtuelle Kaffeepausen. Diese Phase fördert nicht nur die fachliche, sondern auch die soziale Integration, was Zufriedenheit und Produktivität langfristig steigert. Besonders ein Feedbackgespräch am Ende der ersten Arbeitswoche hilft dabei, Leistungen einzuordnen und offene Fragen frühzeitig zu klären.

Warum sich die Umstellung auf digitale Prozesse lohnt

Mit digitalem Onboarding entfallen unnötige Zettelberge, vergessene Aufgaben und ständige Rückfragen. Alles läuft klar strukturiert und digital ab, sodass neue Mitarbeitende vom ersten Tag an wissen, was sie erwartet. Das funktioniert im Homeoffice ebenso wie im Büro.

Für Unternehmen und HR-Abteilung bedeutet das:

Automatisierte, wiederkehrende Aufgaben sparen Zeit und entlasten das HR-Team. Standardisierte Prozesse sichern eine konstant hohe Qualität für alle neuen Mitarbeitenden, während eine DSGVO-konforme Datenerfassung und -verwaltung sämtliche Compliance-Vorgaben erfüllt. Transparente Übersichten zeigen jederzeit den Fortschritt jedes einzelnen Onboardings, klare digitale Workflows reduzieren Fehlerquellen und Rückfragen, und zentrale Tools verbessern die Kommunikation zwischen HR, Führungskräften und neuen Mitarbeitenden. Aussagekräftige Reportings und Kennzahlen machen den gesamten Prozess zudem messbar und lassen sich gezielt optimieren.

Für Mitarbeitende ergeben sich folgende Vorteile:

Ein positiv erlebtes Onboarding vermittelt vom ersten Tag an Wertschätzung und Professionalität und stärkt die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber. Klare Strukturen und Informationen geben Sicherheit, digitale Checklisten und transparente Abläufe erleichtern den Einstieg, und eine zügige, strukturierte Einarbeitung führt schneller zu Produktivität. Frühe Einblicke in Unternehmenskultur und -werte schaffen Verständnis für das Unternehmen, während Maßnahmen wie Buddy-Systeme oder Teammeetings die Vernetzung beschleunigen. Regelmäßiges Feedback unterstützt die persönliche Entwicklung, und der zentrale Zugriff auf alle wichtigen Ressourcen macht den Start stressfrei.

In fünf Schritten zum digitalen Onboarding-Prozess

Schritt 1: Bestehende Prozesse analysieren und Ziele definieren. Prüfen Sie zunächst genau, wie der bisherige Onboarding-Prozess aussieht. Wo entstehen Lücken, was kostet zu viel Zeit, wo verlieren neue Kolleginnen und Kollegen den Überblick? Setzen Sie anschließend konkrete Ziele, etwa die Time-to-Productivity zu verkürzen oder die Employee Experience messbar zu verbessern.

Schritt 2: Den Prozess klar strukturieren. Planen Sie, welche Informationen und Aufgaben in welcher Phase wichtig sind, vom Preboarding bis zur Integration. Eine digitale Roadmap mit festen Meilensteinen legt fest, welche Unterlagen vorab ausgefüllt sein müssen, welche Tools am ersten Tag einsatzbereit sein sollen und welche Trainings in den ersten Wochen abgeschlossen werden sollen.

Schritt 3: Inhalte für ein nahtloses Erlebnis erstellen. Entwickeln Sie passende Inhalte: eine digitale Onboarding-Checkliste, E-Learning-Module, Informationen rund um Unternehmen und Standort oder kurze Teamvorstellungen. So finden neue Mitarbeitende alle Informationen an einem Ort und können sie im eigenen Tempo durchgehen. Ein persönliches Willkommensvideo oder eine kurze Nachricht des Teams vermittelt schon zu Beginn ein wertschätzendes Gefühl.

Schritt 4: Die passende Onboarding-Software wählen. Eine gute Onboarding-Software vernetzt alle Schritte an einem zentralen Ort, erinnert automatisch an offene Aufgaben, stellt Inhalte bereit und dokumentiert den Fortschritt. Wichtig ist, dass sich die Lösung in bestehende Systeme integrieren lässt und alle Compliance-Anforderungen erfüllt.

Schritt 5: Onboarding-Portal einführen, Feedback einholen und optimieren. Starten Sie den digitalen Prozess und begleiten Sie die ersten Teilnehmenden aktiv. Sammeln Sie Feedback, um sofort zu erkennen, was gut funktioniert und wo nachjustiert werden sollte. Regelmäßige Auswertungen verbessern das Onboarding Schritt für Schritt und stellen sicher, dass es aktuell bleibt und tatsächlich Wirkung zeigt.

Die Onboarding-Checkliste als Werkzeug

Eine Onboarding-Checkliste hilft dabei, alle notwendigen Schritte zu planen und umzusetzen, damit nichts Wichtiges übersehen wird. Eine typische Checkliste enthält die Vorbereitung des Arbeitsplatzes samt technischer Ausstattung und Systemzugängen, die Erstellung eines Einarbeitungsplans, die Vorstellung im Team, Schulungen zu Unternehmenskultur und -prozessen, die Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie regelmäßige Feedbackgespräche.

Erfolgsfaktoren für digitales Onboarding

Damit digitales Onboarding nicht zur bloßen Selbstbedienung wird, lohnt sich der Blick auf folgende Faktoren:

Neue Mitarbeitende brauchen einen klaren Plan statt einer Infoflut. Informationen in verdaulichen Portionen bereitzustellen, verhindert, dass sich jemand überfordert fühlt. Trotz aller Digitalisierung bleiben persönliche Touchpoints entscheidend, etwa regelmäßige Check-ins mit der Führungskraft oder ein Buddy, der Fragen klärt und Zugehörigkeit vermittelt. Die eingesetzte Plattform sollte intuitiv, mobil verfügbar und übersichtlich sein, damit neue Mitarbeitende jederzeit und von überall auf benötigte Informationen zugreifen können. 

Digitale Kanäle wie Videos, Erfolgsgeschichten oder Team-Interviews machen zudem Unternehmenskultur und Werte sichtbar und helfen, Erwartungen besser zu verstehen. Und schließlich sollten Unternehmen laufend Feedback einholen und die gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um den Prozess kontinuierlich zu verbessern.

Software als Herzstück des Onboardings

Gängige Onboarding-Tools bieten typischerweise automatisierte Dokumenten- und Datenerfassung im Preboarding, digitale Checklisten sowie Task- und Tool-Einführungen für den ersten Arbeitstag, Lernmodule, Feedback-Prozesse und Social-Onboarding-Features für die Integrationsphase sowie Fortschrittsanzeigen und Reporting-Funktionen für HR. Am Markt vorhandene Lösungen setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte: Manche konzentrieren sich auf das reine Preboarding, andere bilden den gesamten Mitarbeiterlebenszyklus vom Onboarding bis zum Offboarding ab.

Erweiterte Lösungen gehen inzwischen über diese Grundfunktionen hinaus. Personalisierte Lernpfade, die auf Basis von Fähigkeiten und Erfahrungen neuer Mitarbeitender erstellt werden, fördern nicht nur das Lernen, sondern auch die langfristige Entwicklung im Unternehmen. Virtual- und Augmented-Reality-Technologien ermöglichen immersive virtuelle Rundgänge und interaktive Schulungen. Kollaborationsplattformen wie Slack oder Microsoft Teams lassen sich in den Onboarding-Prozess integrieren, um Kommunikation und Zusammenarbeit von Anfang an zu fördern. Analyse- und Reporting-Tools machen den Erfolg des Onboardings messbar, und mobile Zugänglichkeit sorgt dafür, dass neue Mitarbeitende jederzeit auf wichtige Informationen zugreifen können.

Mit Blick auf künftige Entwicklungen dürfte der Einsatz von künstlicher Intelligenz zunehmen, etwa um Lernmodule individuell auszuwählen oder proaktiv Unterstützung anzubieten, wenn Schwierigkeiten auftreten. Auch Gamification-Elemente wie Punkte, Abzeichen oder Ranglisten können das Onboarding-Erlebnis ansprechender gestalten und neue Mitarbeitende motivieren, sich aktiv zu beteiligen.

Suiteify bietet eine Komplettlösung für digitales Onboarding, mit der sich alle Schritte zentral verwalten, automatisieren und personalisieren lassen, von der Vertragsunterschrift bis zur ersten Feedbackrunde. Neue Mitarbeitende lassen sich damit persönlich kennenlernen und als Mensch in den Mittelpunkt stellen, unabhängig davon, ob sie im Büro oder im Homeoffice starten. Durch strukturierte, effiziente und digitale Prozesse lassen sich typische Herausforderungen im Onboarding bewältigen, während Leistung und Ergebnisse von Beginn an gefördert werden.

Fazit: Digitales Onboarding macht den Unterschied

Ein gut durchdachtes digitales Onboarding ist mehr als eine technische Spielerei. Es legt den Grundstein für eine starke Mitarbeitendenbindung, vermittelt Wertschätzung vom ersten Moment an und schafft die Basis für produktives Arbeiten, unabhängig von Ort und Zeit. Für HR-Verantwortliche bedeutet es, jeden Schritt genau zu planen und zentral zu steuern: Sie sehen sofort, ob Zugänge eingerichtet, Trainings abgeschlossen oder Aufgaben noch offen sind, und können reagieren, sobald etwas ins Stocken gerät.

Neue Mitarbeitende erleben vom ersten Tag an einen gut organisierten Ablauf. Sie erhalten rechtzeitig alle wichtigen Informationen, lernen die Tools kennen, haben einen klaren Fahrplan und wissen immer, was als Nächstes kommt. Das nimmt Unsicherheit, schafft Vertrauen und erleichtert den Einstieg ins Team. Unternehmen, die auf moderne Onboarding-Prozesse setzen, sparen Zeit und Ressourcen und gewinnen Mitarbeitende, die von Beginn an motiviert sind und sich langfristig binden.

Häufig gestellte Fragen zum digitalen Onboarding

Für wen eignet sich digitales Onboarding besonders? 

Digitales Onboarding eignet sich für Unternehmen jeder Größe, die Prozesse vereinfachen, neue Mitarbeitende schneller integrieren und ein professionelles Erlebnis schaffen möchten, unabhängig davon, ob vor Ort oder remote gearbeitet wird.

Welche Vorteile bietet digitales Onboarding gegenüber dem klassischen Onboarding? 

Digitale Prozesse sparen Zeit, reduzieren Fehler und setzen Standards, die eine einheitlich hohe Qualität sichern. Für neue Mitarbeitende bedeutet das mehr Orientierung, für das HR-Team spürbare Entlastung.

Welche Inhalte sollten in einem digitalen Onboarding-Prozess enthalten sein?

Dazu zählen die Erfassung von Stammdaten, klare Checklisten für den ersten Arbeitstag, der Zugriff auf alle relevanten Tools und Systeme, strukturierte Einarbeitungspläne, Trainings- und Lernmodule sowie regelmäßige Feedbackgespräche.

Wie lässt sich der Erfolg eines digitalen Onboardings messen? 

Kennzahlen wie die Fluktuation in der Probezeit oder die Time-to-Productivity, das Feedback neuer Mitarbeitender sowie Abschlussquoten in digitalen Onboarding-Trainings machen den Erfolg messbar.

Die 5 besten E-Signatur-Anbieter 2025 für HR-Teams im Vergleich
HR & Payroll

Die 5 besten E-Signatur-Anbieter 2025 für HR-Teams im Vergleich

Wer in HR Verantwortung trägt, weiß: Unterschriftenprozesse gehören zu den häufigsten, aber auch zeitintensivsten Aufgaben. Denn Unterschriften sind die Grundlage für rechtssichere Prozesse. Dazu zählen Arbeitsverträge, Datenschutzvereinbarungen oder auch interne Freigaben.

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Wer in HR Verantwortung trägt, weiß: Unterschriftenprozesse gehören zu den häufigsten, aber auch zeitintensivsten Aufgaben. Denn Unterschriften sind die Grundlage für rechtssichere Prozesse. Dazu zählen Arbeitsverträge, Datenschutzvereinbarungen oder auch interne Freigaben.

Mit elektronischen Signaturen (E-Signaturen) beschleunigst du genau diese Dokumenten- und Freigabeprozesse, reduzierst manuelle Arbeit und sparst Papier. Doch nicht jede Lösung ist gleich gut geeignet für HR-Teams. Unterschiede zeigen sich unter anderem bei der Integration in bestehende HR-Systeme, der Benutzerfreundlichkeit, der Einhaltung von eIDAS- und DSGVO-Vorgaben sowie bei Preis und Support. In diesem Artikel vergleichen wir deshalb fünf E-Signatur-Lösungen verschiedener Anbieter und zeigen Best Practices für den HR-Bereich.

Die Ergebnisse unseres Vergleichs in der Übersicht:

  • Suiteify: Für HR-Abteilungen, die eine ganzheitliche Lösung suchen, ist Suiteify ideal: Die E-Signatur ist nahtlos in die Suiteify HR-Suite integriert – inklusive Personalakte, Onboarding und Vertragserstellung.
  • DocuSign: Allgemeine Signaturlösung für Unternehmen oder Konzerne mit hohem Signaturvolumen und internationalen Anforderungen.
  • Adobe Sign: Empfehlenswert für Unternehmen, deren HR-Abteilung bereits mit Adobe Acrobat oder Microsoft 365 arbeitet. Die E-Signatur lässt sich leicht in bestehende Dokumentenprozesse einbinden.
  • sproof sign: sproof sign ist vollständig EU-hosted und setzt auf eIDAS-konforme Signaturen. Auch sensible HR-Dokumente wie Mitarbeiterdaten oder DSGVO-Zustimmungen lassen sich damit sicher signieren.
  • d.velop Sign: Eine interessante Option für KMU in der DACH-Region, die bereits andere d.velop-Lösungen nutzen.

Was ist eine E-Signatur?

Die elektronische Signatur, kurz E-Signatur, ist eine digitale Form der Unterschrift. Mit einer E-Signatur unterschreibst du digitale Dokumente rechtsverbindlich online. Ausdrucke, Scans oder sonstige papierbasierte Wege entfallen mit ihr. Gerade in HR und Recruiting beschleunigt das typische Prozesse wie Arbeitsverträge, Onboardings oder interne Genehmigungen.

Je nach Sicherheitsstufe erfüllt sie auch gesetzliche Anforderungen wie die eIDAS-Verordnung in der EU. Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signatur.

  • Einfache E-Signatur (EES): Die EES ist leicht anzuwenden, etwa als eingescannte Unterschrift oder als hinterlegte Unterschrift in Systemen. Für HR ist sie nutzbar bei weniger kritischen Dokumenten wie Urlaubsfreigaben, Protokollen oder internen Formularen. Rechtlich ist sie aber wenig belastbar.
  • Fortgeschrittene E-Signatur (FES): Die FES ist eindeutig einer Person zugeordnet und erkennt Manipulationen am Dokument. Sie erfüllt in der Regel die Anforderungen für typische HR-Dokumente wie Arbeitsverträge, Ziel- oder Betriebsvereinbarungen.
  • Qualifizierte E-Signatur (QES): Die QES entspricht rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift. Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. In HR ist sie zum Beispiel bei sensiblen Vertragsinhalten, Zeugnissen oder amtlichen Vorgängen notwendig.

Die qualifizierte E-Signatur erfüllt die höchsten rechtlichen Anforderungen nach der eIDAS-Verordnung sowie das Schriftformerfordernis und ist beispielsweise für HR-Dokumente wie Verträge voll rechtsgültig.

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Bedeutung von E-Signaturen für HR

Für HR-Teams und Recruiting ist die E-Signatur ein logischer Baustein zur Digitalisierung zentraler Prozesse – von Arbeitsverträgen über Freigaben bis zu internen Dokumentenworkflows. Entsprechend wichtig ist die Wahl eines passenden Anbieters. E-Signatur-Lösungen sollten rechtliche Anforderungen erfüllen und sich in bestehende Systeme nahtlos integrieren. Das sind E-Signatur-Standards für HR, die Anbieter erfüllen sollten:

  • Funktionsumfang: Unterstützung verschiedener Signaturtypen (EES, FES, QES), Vorlagenmanagement, Rollen- und Rechteverwaltung – alles, was HR-Teams für standardisierte und wiederholbare Prozesse brauchen
  • Implementierung: Schnittstellen zu bestehenden Tools wie HR-Software, ERP- oder DMS-Systemen
  • Benutzerfreundlichkeit: Intuitive Oberfläche für Unterzeichner:innen und Admins
  • Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie eIDAS oder DSGVO
  • Skalierbarkeit: Lösungen, die mit den Anforderungen und dem Wachstum von HR-Anforderungen mitwachsen

Vergleich der Top 5 E-Signatur-Anbieter 2025

Anhand der obenstehenden Kriterien haben wir fünf E-Signatur-Anbieter auf ihren Funktionsumfang, ihre Signaturprozesse und allgemeine Kriterien wie Preis und Rechtssicherheit verglichen. Die Ergebnisse für HR-Teams im Überblick:

DocuSign

DocuSign ist einer der weltweit führenden Anbieter für elektronische Signaturen und digitale Vertragsprozesse. Die Lösung eignet sich besonders für mittelständische Unternehmen mit hohem Dokumentenvolumen sowie für international tätige Konzerne, die sichere, skalierbare und rechtskonforme Signaturprozesse benötigen.

Funktionen:

  • Rechtssichere elektronische Signaturen (auch fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen möglich)
  • Vorlagen, Kommentarfunktion und Workflows für kollaboratives Signieren
  • Automatisierte Erinnerungen und Nachverfolgung
  • 1.000+ Integrationen in gängige Systeme wie Salesforce, Microsoft, Google, Zoom
  • Webformulare, Identitätsprüfung, Massenversand, Zahlungsabwicklung

Vorteile:

  • Hohe Akzeptanz weltweit: über 1 Milliarde Nutzer:innen
  • Skalierbar für alle Unternehmensgrößen, ideal für internationale Prozesse
  • Hohe Sicherheit und DSGVO-Konformität
  • Individuelles Branding und flexible Workflows möglich

Nachteile:

  • Tendenziell hoher Preis im Vergleich zu kleineren Anbietern
  • Für einfache HR-Workflows mitunter zu umfangreich

Preis:

  • Personal Plan: 9 €/Monat
  • Standard Plan: 23 €/Monat pro Nutzer:in
  • Business Pro Plan: 38 €/ Monat pro Nutzer:in

Adobe Sign

Adobe Sign ist die E-Signatur-Lösung von Adobe, nahtlos integriert in Adobe Acrobat und die Microsoft-365-Welt. Die Lösung eignet sich für mittelständische Unternehmen und Konzerne, die bereits mit Adobe-Lösungen arbeiten.

Funktionen:

  • Elektronische und digitale Signaturen (inkl. qualifizierter Signatur)
  • Signaturprozesse direkt aus Microsoft-, PDF- oder Webanwendungen
  • Automatisierte Workflows mit Erinnerungsfunktion
  • Mobile Signatur auf allen Geräten ohne Login oder App
  • Integration mit hunderten Vertrauensdiensten (AATL, EUTL)
  • Cloud-basierte oder lokal zertifizierte digitale Signaturen

Vorteile:

  • Weltweite Rechtsgültigkeit und Compliance mit internationalen Normen
  • Benutzerfreundliche Oberfläche und einfache Einrichtung
  • Breite Integrationen mit Microsoft, Salesforce, SAP und Co.
  • Hohe Sicherheit durch Zertifikate und manipulationssichere Verschlüsselung

Nachteile:

  • Für einfache Anwendungsfälle mit wenigen Signaturen unter Umständen zu umfangreich
  • An Acrobat-Lösung geknüpft

Preis:

  • Acrobat Standard für Teams: 17,84 €/Monat pro Lizenz
  • Acrobat Pro für Teams: 28,55 €/Monat pro Lizenz

sproof sign

sproof sign ist eine europäische Signaturplattform. Sie richtet sich vor allem an deutsche mittelständische Unternehmen mit hohen Compliance-Anforderungen, die ihre Daten nur in der EU verarbeiten wollen.

Funktionen:

  • Digitale und qualifizierte elektronische Signaturen (eIDAS-konform)
  • Signieren von Dokumenten im Team mit Nutzer- & Rechteverwaltung
  • Integrierte Echtheitsprüfung bestehender Signaturen
  • Fortschrittsverfolgung und automatische Erinnerungen
  • Add-ons für Google Drive, Microsoft Teams, Word, DATEV, Zapier und mehr

Vorteile:

  • Kostenlose Demo verfügbar
  • DSGVO-konform und ohne US-Datenverarbeitung
  • Browserbasiert sofort nutzbar
  • Einfache Benutzeroberfläche und schnelle Einrichtung
  • Persönlicher Support bei Business- und Enterprise-Tarifen

Nachteile:

  • Kontingente für Signaturen können je nach Plan begrenzt sein
  • Nur mit EU-zertifizierten Identitätsanbieter kompatibel (eingeschränkte internationale Nutzung außerhalb der EU)

Preis:

  • Business: ab 14 €/Monat und Nutzer:in
  • Enterprise: auf Anfrage

d.velop Sign

d.velop sign ist die E-Signatur-Lösung der deutschen Digitalplattform d.velop. Sie richtet sich vor allem an KMU in der DACH-Region, die bereits d.velop-Produkte nutzen.

Funktionen:

  • Rechtssichere Signatur von PDF- und XML-Dokumenten
  • Vorlagen, Signaturmappen und eigenes Branding
  • Nahtlose Integration in die d.velop-Plattform und Dritttools

Vorteile:

  • DSGVO- und eIDAS-konform
  • Verifizierung durch EU-zertifizierte Vertrauensdienste
  • Kein Medienbruch: Signatur direkt im digitalen Workflow
  • Beliebig viele Nutzer:innen in allen Tarifen

Nachteile:

  • Für Unternehmen außerhalb der d.velop-Umgebung ggf. weniger attraktiv

Preis:

  • Basic: ab 9,99 €/Monat
  • d.velop sign business: ab 24,99 €/Monat
  • d.velop sign ultimate: ab 39,99 €/Monat

Suiteify

Suiteify ist ein etablierter Anbieter für HR-, Payroll- und Finanzlösungen mit über 36 Jahren Erfahrung und einer klaren Spezialisierung auf kleine und mittlere Unternehmen im DACH-Raum – inklusive rechtssicherer E-Signatur für digitale, effiziente und DSGVO-konforme HR-Prozesse.

Funktionen:

  • Unterschriftenprozesse vollständig digitalisieren
  • Nahtlose Einbindung in Workflows zum Beispiel Onboarding oder Vertragsverlängerungen
  • Ablage in die digitale Personalakte inklusive Signaturprotokoll und Sicherheitszertifikat
  • Vorlagen mit Platzhaltern für wiederkehrende Dokumente
  • E-Signatur mobil nutzbar – auch auf Smartphones und Tablets
  • Mehrere Unterzeichner:innen pro Dokument möglich

Vorteile:

  • Zertifiziert und DSGVO-konform
  • Modular erweiterbar – alle HR-Bereiche in einer Plattform
  • Zukunftssicher gemäß des Bürokratieentlastungsgesetzes IV ab 2025
  • Persönlicher Support und Beratung
  • Hohe Datensicherheit durch Hosting in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Nachteile:

  • Die E-Signatur ist in das Suiteify-System integriert und nicht als isolierte Einzellösung verfügbar.

Preis:

  • Suiteify bietet dir eine individuelle Preisgestaltung je nach gewünschtem Modulumfang und deiner Unternehmensgröße. Denn die E-Signatur ist Teil des modularen HR-Systems und kann auf Wunsch integriert werden.

Best Practice: E-Signaturen mit Suiteify erstellen

Deshalb setzen KMU im DACH-Bereich wie Fredy's AG auf Suiteify als Signaturdienst:

Als mittelgroße Handwerksbäckerei mit rund 200 Mitarbeitenden suchte die Fredy’s AG nach einer nachhaltigen Lösung, um ihre HR-Prozesse zu digitalisieren. Mit Suiteify gelang der papierlose Umstieg: digitale Personalakten, strukturierte Workflows inklusive der Implementierung der E-Signatur zur rechtskonformen Unterzeichnung von Jahresendgesprächen und Arbeitsdokumenten. Das Ergebnis ist ein vollständig digitaler HR-Prozess ohne Medienbrüche.

Zur Success Story

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Was sind Vorteile der Nutzung von E-Signaturen?

  • 53 % der Unternehmen geben an, dass sie Verträge mit E-Signaturen fünf- bis zehnmal schneller abschließen als mit handschriftlichen Unterschriften (Quelle: Skribble).
  • 63 % der Unternehmen berichten, innerhalb von 12 Monaten nach Einführung von E‑Signaturen einen Return on Investment (ROI) erzielt zu haben (Quelle: AIIM Report).

Für HR-Entscheider:innen und Recruiter:innen bedeutet das: Prozesse werden sicherer, effizienter und rechtssicher digitalisiert. Das sind die Vorteile:

Verträge schneller abschließen

Mit E-Signaturen verkürzt sich der Unterschriftenprozess von mehreren Tagen auf wenige Minuten. Studien zeigen: Unternehmen schließen Verträge schneller, wenn sie auf digitale Signaturen setzen. Das beschleunigt Prozesse – etwa bei Onboardings neuer Mitarbeitenden, Mitarbeiterverträgen oder kurzfristigen Arbeitsvertragsveränderungen.

Unterschriften direkt aus dem CRM-System senden

Die Integration von E-Signaturen in CRM-Systeme wie Salesforce, HubSpot oder Pipedrive spart Zeit und reduziert Klickwege. Suiteify bindet sich zum Beispiel nahtlos in deine bestehende Systemlandschaft ein. Denn Suiteify verfügt neben der Steuerung elektronischer Signaturen direkt innerhalb der HR-Suite – etwa aus der digitalen Personalakte heraus – auch über erweiterte technische Anschlussmöglichkeiten. Dazu gehören:

  • API-Schnittstellen oder programmierbare Webservices (Import/ Export) zur Anbindung an externe Systeme wie CRM oder ERP  
  • Dateibasierter Import/ Export

Immer nachvollziehen, wer noch nicht unterschrieben hat

E-Signatur-Anbieter bieten eine automatische Nachverfolgung und Erinnerungsfunktion. So siehst du jederzeit, wo ein Dokument gerade hängt und kannst gezielt nachfassen, ohne manuell kontrollieren zu müssen.

Medienbrüche und manuelle Fehler vermeiden

Durchgängig digitale Signaturprozesse minimieren Fehlerquellen, etwa durch fehlende Seiten, vergessene Unterschriften oder falsche Versionen. Das reduziert Korrekturschleifen und macht Prozesse effizienter und rechtssicherer.

Dokumente rechtssicher archivieren

E-Signatur-Programme übernehmen die revisionssichere Ablage signierter Dokumente – meist inklusive Audit-Trail. Die rechtssichere Speicherung spart Aufwand bei internen oder externen Prüfungen und vereinfacht das Auffinden im Archiv.

Fazit: E-Signaturen rechtssicher aufsetzen und digital managen

E-Signaturen beschleunigen HR-Prozesse, senken manuelle Aufwände und ermöglichen durchgängig digitale Dokumentenworkflows – etwa bei Arbeitsverträgen, Onboardings oder Genehmigungen. Passende Anbieter unterscheiden sich stark in Funktionsumfang, Integrationen und Datenschutzstandards. Entscheidend ist, dass die Lösung rechtssicher, skalierbar und in bestehende Prozesse integrierbar ist. Suiteify ist eine passende Wahl für kleine und mittlere Unternehmen im DACH-Raum, die HR-Prozesse ganzheitlich digitalisieren und E-Signaturen nahtlos in ihre HR-Suite einbinden möchten.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Was ist eine E-Signatur und warum ist sie wichtig?

Eine E-Signatur ist die digitale Form einer handschriftlichen Unterschrift, die rechtlich bindend ist. Unternehmen nutzen sie, um Verträge, Dokumente oder Genehmigungen effizient, papierlos und digital zu unterzeichnen.

Welche Funktionen sollte ein guter E-Signatur-Anbieter mitbringen?

Gute E-Signatur-Anbieter bieten Funktionen wie rechtssichere Signaturverfahren, Dokumenten-Tracking, Benutzerverwaltung, Integrationen in bestehende Systeme und eine revisionssichere Archivierung.

Wie finde ich den passenden E-Signatur-Anbieter für mein Unternehmen?

Auswahlkriterien für einen passenden E-Signatur-Anbieter sind unter anderem der benötigte Signaturtyp, Datenschutzstandards (DSGVO), Integrationsmöglichkeiten, Benutzerfreundlichkeit und die Skalierbarkeit der Lösung.

Welche Kosten fallen bei der Einführung einer E-Signatur-Software an?

Kosten für die Einführung einer E-Signatur-Software hängen vom Funktionsumfang, Nutzeranzahl und Vertragsmodell ab. Kosten entstehen meist in Form von monatlichen Abos oder nutzungsbasierten Modellen. Einstiegslösungen beginnen oft schon ab wenigen Euro pro Monat pro Nutzer:in.  

Candidate Journey: Bedeutung, Phasen und Optimierung
HR & Payroll

Candidate Journey: Bedeutung, Phasen und Optimierung

In diesem Artikel erfährst du: Was genau unter Candidate Journey zu verstehen ist – und wie sie sich von der Candidate Experience unterscheidet. Außerdem: Welche Phasen diese „Reise“ umfasst und wie Unternehmen jeden Kontaktpunkt gezielt optimieren können.

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Warum die Candidate Journey so wichtig ist

Die Suche nach den besten Talenten ist heute komplexer denn je. Im digitalen Zeitalter können potenzielle Bewerbende in Sekunden Arbeitgeberbewertungen recherchieren, sich über Social Media ein Bild machen oder auf Jobmessen direkt vergleichen. Dabei prüfen sie nicht nur Stellenanzeigen und Benefits, sondern auch die Tonalität und Authentizität jeder HR-Kampagne.

In diesem Geflecht aus digitalen und persönlichen Touchpoints entscheidet längst nicht mehr allein die fachliche Kompetenz, ob ein Unternehmen überzeugt. Ausschlaggebend ist die Candidate Journey – also der Weg, den Bewerbende von der ersten Begegnung mit einem Unternehmen bis zur Einstellung durchlaufen. Hier zählen funktionale Abläufe genauso wie Empathie und eine konsistente Kommunikation.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was genau unter Candidate Journey zu verstehen ist – und wie sie sich von der Candidate Experience unterscheidet
  • Welche Phasen diese „Reise“ umfasst
  • Wie Unternehmen jeden Kontaktpunkt gezielt optimieren können

Definition: Was ist die Candidate Journey?

Die Candidate Journey beschreibt den gesamten Weg, den potenzielle Mitarbeitende von der ersten Wahrnehmung eines Unternehmens bis zum tatsächlichen Einstieg durchlaufen. Dabei geht es nicht um einzelne Stationen wie ein Bewerbungsgespräch oder eine Stellenanzeige, sondern um das Zusammenspiel aller Berührungspunkte – von Social Media Posts über Karriereseiten bis hin zu persönlichen Interviews. Wichtig: Die Candidate Journey ist kein starres Modell, sondern ein dynamischer Prozess. Jeder Touchpoint kann Bewerbende anziehen –oder zum Abbruch führen. Wer hier gezielt optimiert, stärkt nicht nur die Arbeitgeberattraktivität, sondern verbessert auch die Conversion Rate im Recruiting.

Abgrenzung: Candidate Journey vs. Candidate Experience

Die Candidate Journey ist der strukturierte Fahrplan: Sie zeigt, welche Touchpoints Bewerbende typischerweise durchlaufen. Diese lassen sich von HR-Teams aktiv gestalten und steuern – etwa Karriereseiten, Bewerbungsformulare oder Interviewprozesse.

Die Candidate Experience hingegen beschreibt das subjektive Erleben der einzelnen Bewerbenden. Hier geht es um Emotionen, Erwartungen und die Frage: „Hinterlässt das bei mir einen positiven Eindruck?“

Ein modernes Online-Formular kann zwar die Journey verbessern, bleibt aber wirkungslos, wenn es austauschbar wirkt. Umgekehrt kann ein sympathisches Telefoninterview die Experience kurzfristig positiv prägen –wird danach jedoch wochenlang nicht kommuniziert, kippt der Gesamteindruck schnell ins Negative.

Beide Konzepte sind also eng miteinander verknüpft:

  • Die Candidate Journey liefert den Rahmen.
  • Die Candidate Experience zeigt, ob dieser Rahmen auch tatsächlich überzeugt.

Die Phasen der Candidate Journey

Phasenmodelle wirken oft idealisiert – trotzdem helfen sie, den Recruitingprozess in klar strukturierte Etappen zu gliedern. In der Literatur finden sich Modelle mit 6, 7 oder 8 Phasen. Für die Praxis reicht jedoch ein vereinfachtes Fünf-Phasen-Modell, das wir hier vorstellen:

1. Awareness – Aufmerksamkeit schaffen

In dieser Phase entdecken potenzielle Kandidat:innen das Unternehmen zum ersten Mal. Das kann über Stellenanzeigen, Karriereseiten, Jobmessen oder Social Media geschehen. Entscheidend ist hier die Reichweite: Wie viele Menschen werden erreicht – und wie stark reagieren sie darauf? Kennzahlen wie Klick- oder Conversion-Raten liefern Antworten.

2. Consideration – Informationen abwägen

Jetzt wollen Kandidat:innen mehr wissen: Welche Aufgabenerwarten mich? Welche Werte vertritt das Unternehmen? Hier spielen eine authentische Employer Value Proposition (EVP) und Erfahrungsberichte von Mitarbeitenden eine Schlüsselrolle. Achtung: Wenn Versprechen und Realität auseinanderklaffen, wird schnell klar, dass die Marke nicht stimmig ist.

3. Application – Bewerbung einreichen

In dieser Phase entscheiden sich Kandidat:innen für die Bewerbung. Ein einfaches, mobiloptimiertes Bewerbungsformular ist hier Pflicht. Komplizierte Technik oder unübersichtliche Seiten schrecken ab. Eine wichtige Kennzahl: Wie viele Seitenaufrufe führen tatsächlich zu Bewerbungen?

4. Selection – Auswahlprozess

Die wenigsten bewerben sich nur auf eine Stelle. Auch Unternehmen haben meist mehrere qualifizierte Bewerbungen auf dem Tisch. Transparenz ist in dieser Phase entscheidend: Bewerbende achten auf Benefits, Unternehmenskultur und Kommunikation. Ein Vorstellungsgespräch ist nicht nur ein Abgleich fachlicher Skills, sondern auch ein Test, ob die Employer Brandglaubwürdig wirkt.

5. Onboarding – gelungener Einstieg

Mit der Einstellung ist die Candidate Journey nicht beendet. Jetzt geht es darum, neue Mitarbeitende dauerhaft zu integrieren. Ein strukturierter Onboarding-Prozess mit Einarbeitungsplänen, Feedbackgesprächen, Willkommenspaketen oder Mentor:innen verhindert Frühfluktuation. Fehlt diese Begleitung, ist eine Kündigung noch in der Probezeit keine Seltenheit.

Ansätze zur Optimierung der Candidate Journey

Jeder Touchpoint prägt das Bild vom Unternehmen – und mussdaher konsistent sein. Brüche in der Kommunikation wirken unglaubwürdig und treiben Talente zur Konkurrenz. Darüber hinaus gibt es drei zentrale Hebel:

Individualisierung statt Standardmails

Automatisierte Nachrichten sparen Zeit, wirken aber schnellunpersönlich. Besser: klare Updates mit transparenten Zeitangaben und die Möglichkeit für Rückfragen. Das zeigt Wertschätzung.

Schnelle Kommunikation

Automatisierte Systeme können Eingänge bestätigen – doch ein kurzes persönliches Telefonat signalisiert echten Respekt und hält Kandidat:innen bei der Stange.

Datenbasiertes Optimieren

Nur wer misst, kann verbessern. Kennzahlen wie Drop-out-Rate im Bewerbungsformular, Channel Effectiveness oder Offer-Acceptance-Rate zeigen, wo Prozesse haken. So lassen sich Touchpoints gezielt optimieren.

Fazit: Candidate Journey aktiv gestalten

Die Candidate Journey ist kein starres Modell und kein simples Abhaken von Schritten. Sie ist der rote Faden, der Talente durchverschiedene Phasen begleitet – und dabei die Wahrnehmung des Unternehmensprägt. Unternehmen, die diesen Weg konsequent analysieren, strukturieren und verbessern, schaffen echte Wertschätzung bei Kandidat:innen. Die Verbindung von objektiven Kennzahlen und ehrlichem Feedback deckt Schwachstellen auf und verwandelt eine lose Abfolge von Touchpoints in eine positive Reise, die sowohl die Arbeitgebermarke stärkt als auch die Offer-Acceptance-Rate steigert. Gleichzeitig gilt: Die Candidate Journey ist nie abgeschlossen. Mit neuen Technologien wie KI-gestützten Analysen zu Bewerbungsabbrüchen oder VR-Erlebnissen für realistische Einblicke in den Arbeitsplatz entstehen ständig neue Möglichkeiten. Auch wenn KI heute bereits Teile von Sourcing, Bewerbungsgesprächen oder Auswahlprozessen übernimmt: Der menschliche Faktor bleibt unverzichtbar. Empathie, Authentizität und persönliche Ansprache entscheiden nach wie vor über den Unterschied.

Candidate Journey – FAQ

Wie unterscheidet sich die Employee Journey von der Candidate Journey?

Die Candidate Journey endet mit Vertragsunterschrift und erfolgreichem Onboarding. Die Employee Journey beginnt mit dem ersten Arbeitstag und umfasst die gesamte Beschäftigungsdauer: Einarbeitung, Weiterentwicklung, Bindung ans Unternehmen bis hin zu Offboarding und dem Vermächtnis, das Mitarbeitende durch ihre Erfahrungen hinterlassen. Während die Candidate Journey Talente gewinnt, sorgt die Employee Journey dafür, dass sie langfristig bleiben.

Welche Rolle spielt Employer Branding in der Candidate Journey?

Employer Branding bildet die strategische Grundlage der Candidate Journey. Es schafft ein klares Bild der Arbeitgebermarke und definiert Erwartungen, die in der Awareness-Phase geweckt werden. Entscheidend ist, dass diese Erwartungen in allen weiteren Etappen auch erfüllt werden. Nur so entsteht ein stimmiger Prozess, der Vertrauen schafft und in einer erfolgreichen Einstellung mündet.

Qualifizierungsgeld beantragen: Was Arbeitgeber zur neuen Entgeltersatzleistung wissen müssen
HR & Payroll

Qualifizierungsgeld beantragen: Was Arbeitgeber zur neuen Entgeltersatzleistung wissen müssen

Die Digitalisierung und die Energiewende stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Um Arbeitsplätze zu sichern und Beschäftigte für die neuen Anforderungen fit zu machen, hat die Bundesregierung zum 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld eingeführt. Die neue Lohnersatzleistung soll Betrieben dabei helfen, vom Strukturwandel betroffene Arbeitnehmer durch Weiterbildungen im Unternehmen zu halten. Doch wie funktioniert das Qualifizierungsgeld genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie beantragen Arbeitgeber die finanzielle Unterstützung?

5 Min. Lesezeit

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die in ihrer Funktionsweise dem Kurzarbeitergeld ähnelt. Es wurde mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“, kurz: Weiterbildungsgesetz, im Sommer 2023 eingeführt. Seit dem 1. April 2024 können Arbeitgeber, deren Mitarbeiter vom Strukturwandel betroffen sind, diese Leistung für ihre Beschäftigten beantragen.

Die Zielsetzung des Qualifizierungsgeldes ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, indem Mitarbeiter durch Weiterbildungsmaßnahmen die erforderlichen Qualifikationen für die sich wandelnden Anforderungen erlangen. Voraussetzung für den Bezug der Entgeltersatzleistung ist, dass die Fortbildung die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers beim aktuellen Arbeitgeber ermöglicht.

Wer hat Anspruch auf Qualifizierungsgeld?

Anspruch auf Qualifizierungsgeld haben Arbeitnehmer, die aufgrund des Strukturwandels eine Weiterbildung absolvieren müssen und hierdurch Einkommenseinbußen erleiden. Dabei spielen weder die Größe des Unternehmens noch das Alter oder die bisherigen Qualifikationen der Beschäftigten eine Rolle.

Ein typisches Beispiel sind Unternehmen der Automobilbranche: Wenn die Produktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Elektroantriebe umgestellt wird, benötigen die Mitarbeiter neue Kenntnisse, um weiterhin in ihrem Betrieb arbeiten zu können. Für die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen kann der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld beantragen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug der Leistung?

Die entscheidende Voraussetzung für den Bezug von Qualifizierungsgeld ist ein Qualifizierungsbedarf, der seine Ursache im Strukturwandel hat. Dieser Bedarf muss einen wesentlichen Anteil der Belegschaft betreffen:

Gesamtzahl der Mitarbeiter

Betroffener Anteil der Belegschaft

ab 250 Beschäftigten

mindestens 20 Prozent

unter 250 Beschäftigten

mindestens 10 Prozent

Unternehmen müssen den Qualifizierungsbedarf in einer betrieblichen Regelung festhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Regelung in einem Tarifvertrag zu verankern. Beschäftigt ein Betrieb weniger als zehn Mitarbeiter, reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers über den bestehenden Qualifizierungsbedarf aus.

Um das Qualifizierungsgeld erfolgreich beantragen zu können, müssen Unternehmen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Umfang: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Diese können aber auf mehrere Blöcke aufgeteilt werden. Es spielt keine Rolle, ob die Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit absolviert wird. Auch berufsbegleitende Modelle sind möglich.
  • Zulassung: Die Weiterbildung muss von der Zulassungsstelle für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.
  • Inhalt: Die zu absolvierende Weiterbildung muss über rein arbeitsplatzbezogene Kenntnisse hinausgehen und darf keine kurzfristige Anpassungsqualifizierung darstellen. Laut Bundesagentur für Arbeit schließt dies beispielsweise Schulungen für den Umgang mit betriebsspezifischen Softwarelösungen von der Förderung aus.
  • Zustimmung: Die Beschäftigten müssen der Weiterbildung zustimmen.
  • Antragstellung: Der Antrag muss rechtzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung, bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
  • Kostenübernahme: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Weiterbildung.

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Wie berechnet sich die Höhe des Qualifizierungsgelds?

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Bei Eltern von mindestens einem Kind erhöht es sich auf 67 Prozent. Bei der Nettoentgeltdifferenz handelt es sich um den Unterschied zwischen dem beitragspflichtigen Nettoentgelt im Referenzzeitraum (Soll-Entgelt) und dem verringerten Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (Ist-Entgelt). Der Referenzzeitraum ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum. Dieser muss spätestens drei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung abgerechnet worden sein.

Rechenbeispiel:

Ein Mitarbeiter verdient bei einer 40-Stunden-Woche regulär 2.200 Euro netto im Monat. Infolge der Weiterbildung arbeitet er nur noch 25 Stunden pro Woche und erhält deshalb lediglich ein Entgelt von 1.375 Euro. Die Nettoentgeltdifferenz beträgt 825 Euro (2.200 Euro – 1.375 Euro).

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent von 825 Euro, also 495 Euro. Hat der Mitarbeiter mindestens ein Kind, erhöht sich der Betrag auf 552,75 Euro (67 Prozent von 825 Euro). Der Gesamtverdienst während der Qualifizierung beträgt also 1.870 Euro (ohne Kind) bzw. 1.927,75 Euro (mit Kind). Der Arbeitgeber zahlt den Betrag an den Arbeitnehmer aus und erhält ihn anschließend von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Darf der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld aufstocken?

Da das Qualifizierungsgeld lediglich 60 beziehungsweise 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz abdeckt, verbleibt eine Lücke zum regulären Nettogehalt des Arbeitnehmers. Diese Lücke können Arbeitgeber durch eine zusätzliche Aufstockung schließen, ohne dass dieser Betrag auf das Qualifizierungsgeld angerechnet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die insgesamt an den Beschäftigten ausgezahlte Summe das reguläre Soll-Entgelt nicht übersteigt.

Bezogen auf das zuvor genannte Rechenbeispiel hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Mitarbeiter ohne Kinder eine anrechnungsfreie Aufstockung von 330 Euro zu zahlen (2.200 Euro reguläres Netto-Entgelt abzüglich 1.870 Euro Qualifizierungsgeld).

Wird ein Nebeneinkommen des Beschäftigten angerechnet?

Erfreuliche Nachricht: Übte der Arbeitnehmer seine Nebenbeschäftigung bereits im Referenzzeitraum aus, also vor Beginn der Weiterbildung, bleibt dieses Nebeneinkommen anrechnungsfrei. Wird die Nebentätigkeit jedoch erst nach dem Referenzzeitraum aufgenommen, gelten folgende Regelungen:

  • Angestellte: Nachdem die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Werbungskosten abgezogen wurden, gilt noch ein Freibetrag von 165 Euro. Darüber hinausgehende Beträge werden auf das Qualifizierungsgeld angerechnet.
  • Selbstständige: Bei einer selbstständigen Tätigkeit werden 30 Prozent der Einnahmen pauschal als Betriebsausgaben angesetzt. Für den verbleibenden Betrag gelten dieselben Regelungen wie für Angestellte.

Qualifizierungsgeld beantragen: So funktioniert’s

Das Qualifizierungsgeld beantragen Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit direkt online. Hierfür laden sie auf der Website der Arbeitsagentur die erforderlichen Formulare herunter und füllen sie aus.

  • Antrag auf Qualifizierungsgeld: Angaben zum Betrieb, zur Weiterbildungsmaßahme und der Höhe des Qualifizierungsgeldes
  • Teilnehmerliste: Auflistung der teilnehmenden Personen (bei einer identischen Weiterbildungsmaßnahme reicht ein Antrag für mehrere Teilnehmer)
  • Abrechnungsliste: zur genauen Aufschlüsselung der Lohnzusammensetzung der Teilnehmer und damit der Berechnungsgrundlage des Qualifizierungsgeldes
  • Erklärung des Beschäftigten: Einverständniserklärung der Teilnehmer mit der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme

Anschließend lädt der Arbeitgeber die ausgefüllten Formulare online bei der Bundesagentur für Arbeit hoch. Damit ist der Antrag erfolgreich gestellt. Dies muss mindestens drei Monate vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen.

Wachstumschancengesetz und Payroll: Was nun bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist
HR & Payroll

Wachstumschancengesetz und Payroll: Was nun bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist

Nach monatelangem Tauziehen wurde nun endlich das Wachstumschancengesetz verabschiedet, am 22. März 2024 gab es die finale Zustimmung des Bundesrates. Der gefundene Kompromiss weicht allerdings von den ursprünglichen Plänen ab, auch mit Blick auf die Entgeltabrechnung. Hier ein Überblick.

5 Min. Lesezeit

Sobald das Wachstumschancengesetz in Kraft tritt, werden die darin enthaltenen steuerlichen Änderungen zu einem neuen Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung führen. Arbeitgeber werden den Lohnsteuerabzug für ihre Beschäftigten voraussichtlich ab Januar 2024 rückwirkend korrigieren müssen.

Folgende Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Payroll wurden im Wachstumschancengesetz beschlossen

Besteuerungsanteil der Renten

Ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für neue Renteneintrittsjahrgänge nur noch um 0,5 Prozent statt wie bisher um 1,0 Prozent pro Jahr. Daher wird für die Kohorte 2023 der maßgebliche Besteuerungsanteil nur noch 82,5 Prozent (anstatt 83 Prozent) betragen. Diese Anpassung wird schrittweise umgesetzt, bis für den Renteneintrittsjahrgang 2058 ein Besteuerungsanteil von 100 Prozent erreicht sein wird.

Altersentlastungsbetrag

Auch der Altersentlastungsbetrag steigt künftig langsamer, rückwirkend ab 2023 jährlich um 0,4 Prozent – bisher waren es 0,8 Prozent. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag ab 2023 jährlich um 19 Euro statt bisher 38 Euro reduziert.

Versorgungsfreibetrag

Ab 2023 wird der Prozentwert für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags in Schritten von 0,4 Prozentpunkten verringert, bisher galten 0,8. Der Höchstbetrag reduziert sich entsprechend um 30 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um neun Euro pro Jahr.

Pauschale für Berufskraftfahrer

Übernachten Berufskraftfahrer in der Schlafkabine ihres LKW, so können sie neben der Verpflegungspauschale eine Pauschale für Übernachtungen in der Lkw-Schlafkabine steuerlich geltend machen. Diese Pauschale wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 von acht auf neun Euro pro Nacht erhöht.

Fünftelregelung

Die Berechnung der Fünftelregelung in der Lohnsteuer wird für den Arbeitgeber aufgehoben, kann aber weiterhin vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden. Diese Änderung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden, ursprünglich war dies bereits für das Jahr 2024 geplant.

Beiträge für Gruppenunfallversicherung

Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung pauschal mit 20 Prozent versteuern, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer im Kalenderjahr 100 Euro nicht überschreitet. Diese Grenze entfällt mit Beginn des Lohnsteuerabzugs 2024, die Beiträge können künftig unabhängig von ihrer Höhe pauschal versteuert werden.

Privatnutzung von Elektroautos

Die Preisgrenze für die steuerliche Begünstigung der Privatnutzung von Elektroautos wurde im Wachstumschancengesetz letztlich nur von 60.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht. Bei der Anwendung der 1-Prozent-Regelung ist dann nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) anzusetzen. Diese Regelung gilt für alle Elektro-Firmenwagen, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.

Die Förderung von Hybridfahrzeugen (Halbierung der Bemessungsgrundlage) erfolgt derzeit nur bei Fahrzeugen mit einer elektrischen Reichweite von 60 Kilometern. Bei einer Zulassung ab 1. Januar 2025 sind mindestens 80 Kilometer Reichweite erforderlich.

Folgende Maßnahmen wurden im Wachstumschancengesetz gestrichen

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden, wenn sie einen Nettowert von 800 Euro nicht übersteigen. Diese Höchstgrenze bleibt bestehen, ursprünglich wollte der Gesetzgeber die Grenze mit dem Wachstumschancengesetz auf 1000 Euro anheben.

Verpflegungspauschalen

Die geplante Erhöhung der Verpflegungspauschalen für Dienstreisen wurde gestrichen, es bleibt auch 2024 bei den bisherigen Pauschalen von 14 bzw. 28 Euro im Inland. Diese Pauschalen kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten.

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Für Zuwendungen des Arbeitgebers an Beschäftigte und ihre Begleitpersonen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gilt ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung und Teilnehmer – und dieser bleibt auch 2024 bestehen. Ursprünglich war im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes eine Erhöhung des Freibetrags vorgesehen.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - was Arbeitgeber wissen müssen
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - was Arbeitgeber wissen müssen

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung verschiedene Punkte berücksichtigen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Fakten zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor und beantwortet häufig gestellte Fragen.

5 Min. Lesezeit

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zählt zu den essenziellen Säulen der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern. Obwohl ihr Ursprung bis ins Jahr 1931 zurückreicht, wurde die vollständige Lohnfortzahlung für alle Beschäftigten erst ab 1957 festgeschrieben. Seit 1994 regelt in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall.

Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung

Das Gesetz definiert Arbeitsunfähigkeit als den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sofern der Arbeitnehmer keine Schuld an seiner Erkrankung trägt, muss der Arbeitgeber das Entgelt gemäß § 3 Abs. 1 EFZG bis zu sechs Wochen lang fortzahlen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.

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Acht Fakten zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit

  1. Personenkreis: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt für alle Angestellten, Arbeiter oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (§ 1 Abs. 2 EFZG), unabhängig von der Arbeitszeit – ausgenommen sind Beschäftigte in Heimarbeit.
  2. Dauer der Lohnfortzahlung: Das Entgelt wird für sechs Wochen (42 Werktage) ab dem ersten ganzen Tag der Arbeitsunfähigkeit fortbezahlt. Feiertage im betreffenden Zeitraum verlängern die Lohnfortzahlung nicht. Wie viele Arbeitstage pro Woche gearbeitet werden, spielt keine Rolle.
    Beispiel: Frau Meisner arbeitet nur an den Tagen Montag bis Mittwoch. Sie erkrankt am 1. April. Ihre Lohnfortzahlung endet unabhängig von ihren Arbeitstagen pro Woche nach sechs Wochen, also Mitte Mai.
  3. Wartezeit: Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht erst vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Danach beginnen die sechs Wochen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
  4. Meldepflicht: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Er muss spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung ein ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer vorlegen. Der Arbeitgeber darf aber auch eine frühere Vorlage verlangen (z. B. am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit).
  5. Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Für die Lohnfortzahlung gilt das Lohnausfallprinzip – der Arbeitnehmer erhält das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn er arbeitsfähig gewesen wäre. Hinzugerechnet werden müssen deshalb beispielsweise Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge, Gefahren- und Erschwerniszulagen (nicht aber Schmutzzulagen) sowie Vermögenswirksame Leistungen (VWL). Nicht berücksichtigt werden: Überstundenvergütungen, Auslösungen, Zuschüsse zu den Fahrtkosten.
  6. Elternzeit: Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitet der Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit, gelten jedoch die normalen Regelungen für die Lohnfortzahlung gemäß EFZG.
  7. Urlaubsanspruch: Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei einer länger andauernden Erkrankung nicht einfach kürzen. Er ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG verpflichtet, den Jahresurlaub auf das erste Quartal des darauffolgenden Jahres zu übertragen.
  8. Ende: Die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall endet, wenn das Arbeitsverhältnis endet – selbst wenn dieser Zeitpunkt während der Arbeitsunfähigkeit liegt. In Ausnahmefällen kommt eine darüberhinausgehende Lohnfortzahlungspflicht infrage, beispielsweise bei einer krankheitsbedingten Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder bei einer Arbeitnehmerkündigung, die der Arbeitgeber verschuldet hat.

Exkurs: Entgeltfortzahlung bei mehreren Erkrankungen nacheinander

Erkrankt ein Arbeitnehmer nacheinander an verschiedenen Erkrankungen, löst jede Erkrankung für sich einen neuen Sechs-Wochen-Anspruch auf Lohnfortzahlung aus.
Beispiel: Herr Maler wird wegen einer Grippe für drei Wochen krankgeschrieben. Wenige Wochen später bricht er sich das Bein und fällt für fünf Wochen aus. Da unterschiedliche Ursachen vorliegen, erhält er für beide Phasen die volle Lohnfortzahlung.

Überlappen sich die zwei Zeiträume, werden sie nicht aufaddiert, sondern ab der zweiten Erkrankung beginnt ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum.
Beispiel: Herr Maler bricht sich das Bein nach zwei Wochen Grippe und wird fünf Wochen krankgeschrieben, obwohl er eigentlich wegen der Grippe noch eine weitere Woche arbeitsunfähig gewesen wäre. Insgesamt beträgt die Lohnfortzahlungsdauer sieben Wochen.

Fällt der Arbeitnehmer mehrfach infolge derselben Grunderkrankung aus, gelten nach § 3 Abs. 1 EFZG diffizilere Regelungen:

  • Liegen sechs Monate zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsphasen, entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Sind seit der ersten Erkrankung zwölf Monate abgelaufen, entsteht ebenfalls ein neuer Anspruch, auch wenn seit der letzten Erkrankung keine sechs Monate vergangen sind.

Beispiel: Frau Koffer ist an Krebs erkrankt. Im Januar erhält sie eine Therapie und fällt für acht Wochen aus. Im April ist sie erneut wegen der Folgen der Erkrankung arbeitsunfähig; ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht, weil keine sechs Monate vergangen sind. Nachdem es ihr bereits wieder deutlich besser ging, erleidet sie im Dezember einen Rückfall und erhält eine neuerliche Strahlentherapie – die Lohnfortzahlungspflicht tritt erneut ein, da seit der letzten Erkrankung sechs Monate vergangen sind.

Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein komplexes Thema, das gerade in speziellen Fällen häufig Fragen aufwirft:

Muss der Arbeitgeber auch Lohnfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer selbst an seiner Erkrankung schuld ist?

Ist der Arbeitnehmer selbst an seiner Erkrankung schuld (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor. Dies ist etwas bei selbst verschuldeten Verkehrsunfällen, bei einer provozierten Schlägerei oder bei einer sehr gefährlichen Nebentätigkeit oder Sportart ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen der Fall.

Wie kann der Arbeitgeber reagieren, wenn der Arbeitnehmer eine Erkrankung nur vortäuscht?

In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, denn es handelt sich um einen Straftatbestand. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn der Arbeitnehmer vorgibt, krank zu sein, aber währenddessen weiterhin einer Nebentätigkeit nachgeht.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub krank wird?

Die Erkrankung wird nicht auf einen geplanten Urlaub angerechnet. Somit erhält der Arbeitnehmer wegen der Erkrankung Entgeltfortzahlung und die geplanten Urlaubstage werden seinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben.

Darf der Arbeitnehmer während der Lohnfortzahlung ausgehen oder Sport treiben?

Der Arbeitnehmer darf nichts tun, was seine Genesung gefährdet. Zuhause bleiben muss er aber nur, wenn ihm vom Arzt eine strenge Bettruhe verordnet wurde. Je nach Erkrankung kann es also in Ordnung sein, einkaufen oder ins Kino zu gehen oder sogar leichten Sport zu treiben.

Dürfen bei einer langen Erkrankung Sonderzahlungen gekürzt werden?

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen im Krankheitsfall gekürzt werden, allerdings nur, wenn es hierzu eine vertragliche Vereinbarung gibt (z. B. in einem geltenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag).

Lohnfortzahlung leichtgemacht: Mit Lohnabrechnungssoftware automatisieren

Die korrekte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall birgt einige Fallstricke, sei es die korrekte Ermittlung der Dauer, des fortzuzahlenden Entgelts oder die korrekte Versteuerung. Der Einsatz einer Lohnabrechnungssoftware macht sich deshalb für Arbeitgeber bezahlt. Diese ermittelt automatisiert, ab welchem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung ausläuft, in welchen Fällen eine Folgeerkrankung zu berücksichtigen ist oder welches Entgelt auszuzahlen ist.