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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Unterjährige Gehaltserhöhung und Kurzarbeit: Wie Sie das Jahresarbeitsentgelt ermitteln
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Unterjährige Gehaltserhöhung und Kurzarbeit: Wie Sie das Jahresarbeitsentgelt ermitteln

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) ist ausschlaggebend für die Entscheidung, ob für Beschäftigte Ver­siche­rungs­pflicht oder -freiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Arbeitgeber müssen das JAE daher im Blick behalten. Dieser Beitrag erläutert, woraus sich das Jahresarbeitsentgelt zusammensetzt und wie sich Entgeltveränderungen, etwa durch eine unterjährige Gehaltserhöhung oder Kurzarbeit, auswirken.

5 Min. Lesezeit

Verdient ein Arbeitnehmer Monat für Monat das gleiche Gehalt, lässt sich das Jahresarbeitsentgelt einfach prüfen und feststellen. Etwas schwieriger gestaltet sich die Situation jedoch, wenn besondere Umstände wie eine unterjährige Gehaltserhöhung oder Kurzarbeit hinzukommen.

Warum müssen Arbeitgeber das Jahresarbeitsentgelt feststellen?

Das Jahresarbeitsentgelt ist die entscheidende Bezugsgröße für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig ist. Überschreitet das regelmäßige Einkommen eines Beschäftigten die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so endet die Versicherungspflicht. In der Folge kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchte.

Jahresarbeitsentgelt: Als Jahresarbeitsentgelt (JAE) bezeichnet man das regelmäßige Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers, hochgerechnet auf ein ganzes Kalenderjahr.

Jahresarbeitsentgeltgrenze: Die JAE-Grenze definiert eine Schwelle, deren Überschreiten für Arbeitnehmer das Ende der Versicherungspflicht bedeutet. Sie liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro und wird jährlich neu festgesetzt. Ist das Jahresarbeitsentgelt höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt mit dem nächsten Kalenderjahr Versicherungsfreiheit ein.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich das JAE zusammen?

Bestandteile des Jahresarbeitsentgelts sind alle Arten von Einnahmen, die der Arbeitnehmer regelmäßig erhält und die im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV als Arbeitsentgelt zählen. Davon ausgenommen sind bestimmte Entgeltbestandteile, die steuerfrei ausgezahlt werden (s. folgende Übersicht).

Bestandteil des JAE

Nicht Bestandteil des JAE

  • Einkünfte aus mehreren Beschäftigungen
  • Feste, pauschale Abgeltung von Überstunden
  • Sachbezüge, soweit sie regelmäßig geleistet werden und nicht steuerfrei sind
  • Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen
  • Regelmäßig geleistete Einmalzahlungen (mind. einmal pro Jahr, z. B. Weihnachts-/Urlaubsgeld)
  • Einkommen aus einem ersten Minijob
  • Einkünfte, die nicht mit der aktuellen Tätigkeit zusammenhängen (z. B. Renten, Mieten, Unterhaltsleistungen)
  • Überstundenvergütungen
  • Variable Entgeltbestandteile
  • Heirats- und Geburtsbeihilfen
  • Urlaubsabgeltungen für nicht genommenen Urlaub
  • Belegschaftsrabatte

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttoentgelt von 5.250 Euro, eine monatliche Überstundenpauschale von 300 Euro, im November ein halbes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld, und hat monatlich 1.000 Euro Mieteinkünfte. Um das Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln, rechnet der Arbeitgeber folgendermaßen:

JAE = (5.250 Euro + 300 Euro) x 12 + 2.625 Euro = 69.225 Euro

Die Mieteinkünfte zählen nicht in das Jahresarbeitsentgelt hinein. Es überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro. Ist dies auch im kommenden Jahr der Fall, besteht ab dem nächsten Jahr Versicherungsfreiheit.

Bei einem schwankenden Monatsgehalt, etwa bei der Arbeit auf Stundenlohnbasis, muss ein durchschnittliches Jahresarbeitsentgelt berechnet werden.

Was ist eine vorausschauende Betrachtung des Jahresarbeitsentgelts?

Für die Bewertung des Jahresarbeitsentgelts ist nicht die aktuelle Gehaltssituation ausschlaggebend. Vielmehr geht es darum, das künftige Entgelt in den kommenden zwölf Monaten vorausschauend zu betrachten. Dabei bezieht man das aktuelle Einkommen sowie die Entwicklungen der folgenden zwölf Monate ein, die bei einem normalen Verlauf zu erwarten sind.

Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 monatlich 5.200 Euro. Ab dem 1. Juli wird er eine feste Gehaltserhöhung auf 5.700 Euro erhalten. Hochgerechnet ergibt sich ein Jahresarbeitsentgelt von 65.400 Euro, das die Jahresentgeltgrenze überschreitet. Ist es auch höher als die Jahresentgeltgrenze für das Jahr 2023, ist der Arbeitnehmer ab 2023 versicherungsfrei.

Wichtig: Arbeitgeber dürfen in die vorausschauende Betrachtung nur Erhöhungen einbeziehen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen. Eine vielleicht kommende Erhöhung infolge einer noch zu verhandelnden Tariferhöhung etwa ist in diesem Zusammenhang nicht sicher genug.

Wann müssen Arbeitgeber das jährliche Entgelt ihrer Beschäftigten feststellen?

Im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses gibt es mehrere Zeitpunkte, zu denen das Jahresarbeitsentgelt festgestellt werden muss:

  • Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses: Erhält der Beschäftigte bereits von Beginn an ein Entgelt, das hochgerechnet auf ein Kalenderjahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tritt sofort Versicherungsfreiheit ein. Die Verhältnisse des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses sind dabei unerheblich.
    Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält ein Monatsentgelt von 6.000 Euro (72.000 Euro jährlich). Bei seiner vorherigen Anstellung war er versicherungspflichtig. Er wird dennoch bei seiner neuen Festanstellung sofort als versicherungsfrei eingestuft.
  • Zum Jahresende: Während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses wird das JAE jeweils zum Jahresende für das nächste Jahr neu beurteilt. Wird das Einkommen des Arbeitnehmers im kommenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, endet die Versicherungspflicht für das nächste Kalenderjahr. Diese Entscheidung beeinflusst jedoch die Behandlung des aktuellen Beschäftigungsjahrs nicht.
  • Dauerhafte Entgeltveränderungen: Werden während des Jahres Entgeltveränderungen vorgenommen, die dauerhaft bestehen werden (z. B. Erhöhung des Grundlohns), kann die Situation neu beurteilt werden. Auch hier gilt jedoch: Eine unterjährige Gehaltserhöhung kann sich erst ab dem folgenden Jahr bemerkbar machen.

Automatisierungspotenzial nutzen

Die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze lässt sich mithilfe von Personalsoftware erheblich vereinfachen. Die Software rechnet das Entgelt auf Grundlage des aktuellen Entgelts sowie kommender Erhöhungen auf ein ganzes Jahr hoch und erleichtert dadurch die zutreffende Bewertung des Jahresentgelts. Entsprechende Auswertungen unterstützen die Personalabteilung dabei, die betroffenen Mitarbeiter mit minimalem Aufwand über bevorstehende Veränderungen in der Versicherungspflicht zu informieren.

Wie wirkt sich eine unterjährige Gehaltserhöhung auf das Jahresentgelt aus?

Bleibt ein Arbeitnehmer mit seinem Jahresarbeitsentgelt knapp unter der JAE-Grenze, so wirkt sich eine unterjährige Gehaltserhöhung nicht auf die Bewertung aus.

Beispiel: Bei der turnusmäßigen Überprüfung des Jahresarbeitsentgelts eines Beschäftigten zum Jahresende 2021 ergibt für das Jahr 2022 ein hochgerechnetes Jahresarbeitsentgelt von 64.000 Euro. Die Versicherungspflicht bleibt bestehen.

Zum 1. April 2022 erhält der Beschäftigte eine unterjährige Gehaltserhöhung in Höhe von 250 Euro, sodass sich das Jahresarbeitsentgelt um 9 x 250 Euro = 2.250 Euro auf insgesamt 66.250 Euro erhöht. Er bleibt dennoch im Jahr 2022 versicherungspflichtig, da sich die Überschreitung erst ab 2023 auswirken kann – vorausgesetzt, die dann geltende Jahresentgeltgrenze wird ebenfalls überschritten.

Hinweis: Auch eine Entgelterhöhung zum 1. Januar 2022, die erstmals dazu führt, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, gilt als unterjährig und kann sich somit erst ab 2023 auf die Versicherungspflicht auswirken.

Kann die Versicherungsfreiheit durch Kurzarbeit entfallen?

Arbeiten besserverdienende Arbeitnehmer in Kurzarbeit, senkt dies ihr Jahresarbeitsentgelt.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält ein Jahresarbeitsentgelt von 75.000 Euro (6.250 Euro pro Monat). Im Jahr 2022 arbeitet sie drei Monate in Kurzarbeit, wodurch sich ihr Einkommen auf 56.250 Euro reduziert. Damit unterschreitet sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Trotz dieser Unterschreitung bleibt der Versicherungsstatus unverändert.

Da es sich nicht um eine dauerhafte Entgeltminderung handelt, sondern diese nur vorübergehender Natur ist, bleibt die Versicherungsfreiheit bei Kurzarbeit auch bei einer Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestehen. Dies gilt selbst dann, wenn die maximale Dauer der Kurzarbeit von 24 Monaten ausgereizt wird. Voraussetzung ist lediglich, dass sich das Arbeitsentgelt nach dem Ende der Kurzarbeit weiterhin über der Jahresentgeltgrenze bewegen wird.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was Arbeitgeber zur eAU-Einführung wissen sollten
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was Arbeitgeber zur eAU-Einführung wissen sollten

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll den "gelben Schein" ersetzen. Insbesondere wegen fehlender IT-Infrastruktur in den Arztpraxen kommt der digitale Datenaustausch aber nur langsam in Schwung. Daher hat der Gesetzgeber die Pilotphase verlängert. Für Arbeitgeber soll die Teilnahme am eAU-Verfahren nun ab Januar 2023 verpflichtend sein. Hier die wichtigsten Informationen.

5 Min. Lesezeit

Die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland stellen jedes Jahr rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aus. Nicht nur der Ausdruck der Bescheinigungen, auch deren manuelle Erfassung bei Krankenkassen und Arbeitgebern verursacht hohen bürokratischen Aufwand.

Um die Beteiligten davon zu befreien, hatte der Gesetzgeber im November 2019 mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) die Einführung eines digitalen Verfahrens angestoßen. Dazu sollte im ersten Schritt die elektronische Kommunikation zwischen Arzt und Krankenkasse eingerichtet werden, im zweiten Schritt sollten die Krankenkassen die AU-Daten für den digitalen Abruf durch die Arbeitgeber bereitstellen.

Die unzureichende IT-Ausstattung in vielen Arztpraxen und die Pandemiesituation haben das Projekt jedoch zeitlich in Verzug gebracht.

Zeitplan zur Einführung der eAU

Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Vertragsarztpraxen die AU-Daten ihrer Patienten ab dem 1. Januar 2021 elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Dazu waren viele Praxen jedoch aufgrund fehlender IT-Ausstattung und zusätzlicher Belastungen durch die Corona-Pandemie nicht in der Lage, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betonten. Daher wurde der Start der Datenübermittlung durch die Praxen an die Kassen auf den Oktober 2021 verschoben.

Nach heutigem Stand gliedert sich die Einführung der eAU in die folgenden Phasen:

Einführung für die Arztpraxen seit Oktober 2021

Seit dem 1. Oktober 2021 können Vertragsarztpraxen, die technisch dazu imstande sind, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an Krankenkassen übermitteln. Da die technischen Unzulänglichkeiten bei der IT-Ausstattung eine flächendeckende Übermittlung elektronischer AU nach wie vor verhindern, gilt für die Praxen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Vertragsärzte müssen ihren Patienten also bis Ende 2022 weiterhin einen „gelben Schein“ austellen. Sofern sie dazu technisch in der Lage sind, können sie die AU-Daten zusätzlich elektronisch an die Krankenkassen übermitteln.

Pilotphase unter Einbeziehung von Arbeitgebern seit Januar 2022

Infolge der technischen Probleme bei der Kommunikation zwischen Arztpraxen und Krankenkassen ist auch der „zweite Teil“ der eAU-Einführung in Verzug geraten: Ursprünglich sollten die Kassen den Arbeitgebern die AU-Daten nämlich seit Anfang 2022 nur noch digital zur Verfügung stellen. Dies geschieht jedoch aufgrund der unzureichenden Datenübermittlung durch die Ärzteschaft lediglich teilweise. Dementsprechend funktioniert auch der Datenabruf durch Arbeitgeber noch nicht im vorgesehenen Umfang. Um den Beteiligten mehr Zeit für die Einführung zu geben, wurde die Pilotphase zur Erprobung des eAU-Verfahrens inzwischen um weitere sechs Monate verlängert.

Verpflichtende Teilnahme der Arbeitgeber ab Januar 2023

Ab 1. Januar 2023 wird das eAU-Verfahren nach gegenwärtiger Planung für Arbeitgeber Pflicht sein. Dann müssen Arbeitgeber die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Hierzu soll es dann auch keine Alternative mehr geben. Gleichzeitig entfällt nämlich die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorzulegen. Bis Ende 2022 bleibt diese Vorlagepflicht übergangsweise noch bestehen.

Was gilt gegenwärtig rund um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Zurzeit stellt der Vertrags(zahn)arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Die AU-Bescheinigung muss dabei in vierfacher Ausfertigung gedruckt werden: je ein Exemplar für den Arzt, den Versicherten, den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). So ist in der Vergangenheit Jahr für Jahr ein Papieraufkommen von mehr als 300 Millionen Blättern Papier entstanden. Hinzu kommt der Aufwand für die manuelle Erfassung durch die Krankenkasse und den Arbeitgeber.

Nach § 5 EntgFG muss die AU spätestens am vierten Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber zum Nachweis über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Unterbleibt die Arbeitsunfähigkeitsmeldung, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Zudem darf er anordnen, dass eine AU bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung vorgelegt werden muss.

Was ändert sich durch die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt das bisherige papiergebundene Verfahren durch einen völlig neuen Ablauf. Ziel ist, dass die Vertrags(zahn)ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital an die gesetzlichen Krankenversicherungen übermitteln. Diese können die AU-Daten automatisiert verarbeiten und stellen sie ihrerseits den Arbeitgebern zum Abruf bereit. Während der Übergangszeit gibt es die AU in Papierform noch. Langfristig ist jedoch geplant, das Verfahren vollständig papierlos zu gestalten.

Welche Vorteile bietet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die Einführung der eAU verläuft zurzeit zwar noch etwas stockend – wenn das Verfahren jedoch erst einmal fächendeckend implementiert ist, wird es allen Beteiligten Vorteile bringen:

  • Schnellerer Zugriff — Bisher sind Arbeitgeber und GKV darauf angewiesen, dass der Beschäftigte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zügig vorlegt. Auf die eAU können sie deutlich schneller zugreifen.
  • Medienbrüche — Da alle Daten nahtlos digital verarbeitet werden, gibt es keine zeitraubenden und fehleranfälligen Medienbrüche mehr.
  • Zustellpflicht — Bislang sind Versicherte verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb weniger Tage bei Krankenkasse und Arbeitgeber vorzulegen. Diese Zustellpflicht entfällt. Der Beschäftigte ist aber auch im Rahmen des eAU-Verfahrens verpflichtet, seine Erkrankung dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Daran ändert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nichts.
  • Kosteneinsparung — Die Kosten sinken bei Ärzten sowie insbesondere bei den Krankenkassen, sowohl im Hinblick auf die Kosten für die Erstellung und den Druck als auch für die Übermittlung und manuelle Eingabe in bestehende Softwarelösungen.
  • Sicherheit — Verloren gegangene Arbeitsunfähigkeitsmeldungen gehören der Vergangenheit an – die Daten kommen sicher bei Arbeitgebern und Krankenkassen an, auch wenn der Arbeitnehmer seine Ausdrucke verlegt hat.
  • Konflikte — Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die fristgerechte Vorlage der AU entfallen.
  • Dokumentation — Die Krankenkassen können die Arbeitsunfähigkeiten der Versicherten ohne Lücken dokumentieren. So verfügen sie über sicheres Datenmaterial für die Entscheidung über die Auszahlung von Krankengeld.

Was müssen Arbeitgeber zur Vorbereitung auf das digitale Verfahren wissen?

Auch wenn Arbeitgeber nach heutigem Stand erst ab dem 1. Januar 2023 am eAU-Verfahren teilnehmen müssen, sollten sie sich bereits jetzt mit den technischen und rechtlichen Voraussetzungen auseinandersetzen. Hierzu ist es wichtig, die folgenden Fakten zu kennen:

  • Berechtigung — Es ist nicht zulässig, pauschal täglich von allen Arbeitnehmern etwaige Erkrankungsdaten von der GKV abzufragen. Stattdessen muss eine Berechtigung dafür vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit informiert hat.
  • Technische Basis — Für den Abruf der Daten von der Krankenkasse ist laut dem GKV-Spitzenverband zwingend der Datenaustausch eAU einzusetzen. Daher sollten Arbeitgeber darauf achten, dass ihr Softwarehersteller das eingesetzte Entgeltabrechnungsprogramm rechtzeitig (spätestens bis zum Beginn der Teilnahmepflicht für Arbeitgeber) mit einer entsprechenden Schnittstelle ausstattet.
  • Minijobber — Um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Minijobbers abzurufen, führt der Weg über die Minijobzentrale. Hierfür muss der Arbeitgeber die Krankenkasse seiner Mitarbeiter erfragen, die bislang für das Arbeitsverhältnis unerheblich war. Diese Information übermittelt er an die Minijobzentrale, die ihrerseits die erforderlichen Daten bei der Krankenkasse abruft und an den Arbeitgeber schickt.
  • Nicht von der eAU erfasste Sachverhalte — Für die folgenden Beschäftigten werden Arbeitgeber nach heutigem Stand auch künftig keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen können. In diesen Fällen ist weiterhin eine AU in Papierform vorzulegen:
    • Privatversicherte Beschäftigte
    • Beschäftigte, die an Präventions- oder Rehamaßnahmen eines SV-Trägers teilnehmen
    • Arbeitnehmerinnen, für die ein Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz besteht
    • Beschäftigte, die Kinderkrankengeld oder Kinderverletztengeld erhalten
Geldwerter Vorteil – Orientierungshilfe für die Praxis
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Geldwerter Vorteil – Orientierungshilfe für die Praxis

Was dabei beachtet werden muss und wie man als Arbeitgeber zusätzlich sparen kann.

5 Min. Lesezeit

In der betrieblichen Praxis handelt es sich beim geldwerten Vorteil um ein häufig genutztes Instrument. Der Mitarbeiter erhält vergünstigte oder kostenlose Sachbezüge. Dabei gibt es für alle Beteiligten jedoch einiges zu berücksichtigen. Im folgenden Artikel werden alle erforderlichen Aspekte erläutert, um die Anwendung zu erleichtern.

Was ist ein geldwerter Vorteil? Eine Definition der wichtigsten Begriffe

Beim geldwerten Vorteil handelt es sich also in der Regel um sogenannte Sach- oder Naturalbezüge. Der Beschäftigte erhält sie unentgeltlich vom Arbeitgeber und kann sie während der Ausübung seiner Tätigkeit nutzen.

Was Sachbezüge im Detail sind, regelt das deutsche Einkommensteuergesetz sowie das österreichische Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Sie unterliegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und erhöhen die steuerliche Bemessungsgrundlage des jeweiligen Angestellten. Das heißt, Arbeitnehmer müssen ihre geldwerten Vorteile versteuern und es fallen Sozialabgaben an.

Beispiele für gängige Sachbezüge

Grundsätzlich kann ein geldwerter Vorteil in unterschiedlichster Form durch den Arbeitgeber gewährt werden. Die folgenden Sachbezüge treten häufig auf:

  • Dienstwagen
  • Fahrrad oder E-Bike
  • Abstell- oder Garagenplatz
  • Dienstwohnung
  • Mobiltelefon
  • PC-Überlassung
  • Personalrabatte
  • Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
  • Zinsersparnisse durch spezielle Arbeitgeberdarlehen
  • Soziale Zuwendungen

Da die einzelnen Arten individuelle Besonderheiten bei der Abrechnung aufweisen, werden wir sie im Folgenden detailliert betrachten und zudem erläutern, für welche geldwerten Vorteile in Deutschland und Österreich ein Freibetrag gilt.

Wie wirkt sich ein geldwerter Vorteil abgabenrechtlich aus?

Der geldwerte Vorteil erhöht also wie bereits erklärt das Einkommen des Arbeitnehmers und führt damit zu einer höheren Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben und Steuern. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung.

1. Die Rechtslage in Deutschland

Zunächst sehen wir uns die Situation in Deutschland an und erklären, welche Besonderheiten die einzelnen Sachbezüge aufweisen und was zu beachten ist.

Besteht in Deutschland Steuerfreiheit für einen geldwerten Vorteil, fallen auch keine Sozialabgaben an. Die jeweiligen geldwerten Vorteile werden zur Wertermittlung mit den üblichen Endpreisen am Abgabeort bewertet und im Rahmen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt ab 2022 ein monatlicher Freibetrag von 50 Euro. Alle geldwerten Vorteile, die diesen Betrag nicht übersteigen, sind steuerfrei.

Was im Detail gilt, zeigen wir jetzt.

2. Dienstwagen

Für die Berücksichtigung des Dienstwagens gibt es zwei Möglichkeiten.

Die Ein-Prozent-Regel besagt, dass der Mitarbeiter monatlich 1 Prozent des Brutto-Inlands-Listenpreises sowie zusätzlich 0,03 Prozent dieses Wertes pro Kilometer der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versteuern muss. Für Elektroautos und Plug-in-Hybriden gilt übrigens nur ein Prozentsatz von 0,25 Prozent.

Das Fahrtenbuch kommt zum Einsatz, wenn das Auto hauptsächlich dienstlich genutzt wird. Dann werden lediglich die Privatfahrten zur Arbeit und außerhalb der Arbeitszeit mit einem Betrag von 0,23 Euro pro Kilometer versteuert.
Je mehr sich die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und der Anschaffungspreis des Fahrzeuges erhöhen, umso geringer fällt der Vorteil für den Arbeitnehmer aus. Man muss also genau prüfen, welche Variante sich lohnt und ggf. einen speziellen Rechner nutzen.

3. Fahrrad oder E-Bike

Beteiligt sich der Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung an den monatlichen Anschaffungskosten oder Leasingraten, muss der geldwerte Vorteil mit 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden.

Erhält der Arbeitnehmer das Fahrrad hingegen kostenlos und zusätzlich zum Gehalt, bleibt es komplett steuerfrei.

4. Abstell- oder Garagenplatz

Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeitendenr einen kostenlosen Parkplatz aus betrieblichem Interesse, wird dies nicht als geldwerter Vorteil betrachtet.

5. Dienstwohnung

Bei der Versteuerung der Dienstwohnung wird unterschieden zwischenin Wohnung und Unterkunft. Eine Unterkunft verfügt dabei lediglich über die Möglichkeit zur Bad- oder Küchenmitbenutzung.

Der geldwerte Vorteil einer Wohnung berechnet sich aus der ortsüblichen Miete oder festen Quadratmeterpreisen. Vermietet der Arbeitgeber die Wohnung zu mindestens⅔ der ortsüblichen Miete, bleibt der geldwerte Vorteil unberücksichtigt. Ist die gezahlte Miete geringer, wird die Differenz versteuert. Aber auch der monatliche Freibetrag ist zusätzlich anwendbar.

Eine Unterkunft bleibt bis zu einem Wert von 241 Euro für den Arbeitnehmer steuerfrei.

6. Mobiltelefon und PC-Überlassung

Hierbei handelt es sich um geldwerte Vorteile, wenn die Geräte auch privat genutzt werden dürfen. Sie sind allerdings steuerfrei, wenn sie im Eigentum des Arbeitgebers bleiben.

7. Personalrabatte

Für Personalrabatte bis zu einer Grenze von 4 Prozent besteht Steuerfreiheit. Rabatte, die diesen Prozentsatz übersteigen, müssen erst berücksichtigt werden, wenn sie über 1.080 Euro liegen.

8. Tickets für öffentliche Verkehrsmittel

Ein Ticket für die Fahrten zur Arbeit ist bis zum 44 Euro-Freibetrag steuerfrei. Gegebenenfalls sollte der Mitarbeiter über eine anteilige Beteiligung nachdenken, um diese Grenze nicht zu überschreiten, da ansonsten der Gesamtbetrag versteuert werden muss.

Ein Freibetrag gilt im Übrigen auch für Bonusmeilen. Vielflieger können gesammelte Meilen bis zu einer Grenze von 1.080 Euro selbst nutzen, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich auf einer dienstlichen Nutzung besteht.

9. Zinsersparnisse durch spezielle Arbeitgeberdarlehen

Hier gilt eine Ersparnis bis zu 2.600 Euro als steuerfrei.

10. Soziale Zuwendungen

Für eine kurzfristig notwendige Kinderbetreuung kann ein Unternehmen bis zu 600 Euro übernehmen, die dann abgabenfrei bleiben.

Regelmäßige Leistungen zur Finanzierung der Kinderbetreuung hingegen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Maßnahmen der Gesundheitsförderung , wie Zuschüsse zu Physiotherapie oder Massagen, werden erst oberhalb von 500 Euro steuerlich berücksichtigt und von gesundheitlicher Prävention profitiert letztendlich auch das Unternehmen.

Weitere geldwerte Vorteile nach deutschem Einkommensteuergesetz sind unter anderem Tankgutscheine, Arbeitskleidung, die Übernahme von Führerscheinkosten oder ein Fahrtkostenzuschuss.

Arbeitsvertrag: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen
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Arbeitsvertrag: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen

Was müssen Arbeitgeber unbedingt beachten, wenn es um einen Arbeitsvertrag geht? Unsere Experten haben die wichtigsten Tipps und Kniffe für Dich.

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Der Arbeitsvertrag ist eines der wichtigsten Dokumente im Arbeitsleben. Darin sind alle Rahmenbedingungen einer beruflichen Tätigkeit festgehalten und geregelt. Doch welche Angaben müssen zwingend in einem Arbeitsvertrag enthalten sein und was ist bitteschön ein Arbeitsvorvertrag? Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen erhältst Du  in diesem Artikel.

Arbeitsvertrag: Auch mündliche Zusagen gelten

Die meisten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden setzen einen Arbeitsvertrag mit einem seitenlangen Dokument gleich, in dem sich Klausel an Klausel reiht. Doch das ist so nicht unbedingt richtig. Denn ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, er ist auch dann gültig, wenn er auf einer mündlichen Vereinbarung beruht.

Denn es gibt keine Form, die verbindlich vom Gesetz für einen Arbeitsvertrag vorgeschrieben wäre.  Somit gilt auch eine mündliche Zusage nach einem Vorstellungsgespräch streng genommen bereits als Arbeitsvertrag. Vorausgesetzt, beide Parteien sind sich einig.

Nichtsdestotrotz werden Arbeitsverträge in den meisten Fällen schriftlich geschlossen. Das ist auch gut so, denn so haben sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende ein fest fixiertes Schriftstück in der Hand, auf das sie sich berufen können oder in dem sie nachlesen können, welche Pflichten in welchen Fällen einzuhalten sind.

Spätestens, wenn es zu Unstimmigkeiten oder gar Streitigkeiten kommt, kann ein mündlicher Arbeitsvertrag problematisch sein.

Was gehört zwingend in einen Arbeitsvertrag?

Aber wie muss ein solches Dokument aufgebaut sein? Gibt es in einem schriftlichen Arbeitsvertrag bestimmte Inhalte, die zur Sprache kommen müssen?

In diesem Zusammenhang zeigt sich das deutsche Gesetz von seiner liberalen Seite. Es herrscht Vertragsfreiheit, was nichts anderes bedeutet, als dass Unternehmen und Arbeitnehmende relativ frei darüber entscheiden können, welche Inhalte sie in den Arbeitsvertrag aufnehmen und welche nicht.

Es gibt aber einige Punkte und Eckdaten, die in jedem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen:

  • Name oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Befristung
  • Dauer der Probezeit
  • Tätigkeit und Arbeitsort
  • Vergütung inklusive Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
  • Arbeitszeit
  • Regelungen im Krankheitsfall
  • Urlaubsanspruch pro Jahr
  • Kündigungsfristen
  • Eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu erfüllenden Aufgaben und Tätigkeiten
  • Arbeitsort

Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam?

In vielen Arbeitsverträgen befinden sich neben diesen Pflichtangaben häufig noch ergänzende Klauseln, die vom Arbeitgeber eigenständig verfasst werden. Hier ist Vorsicht geboten.

Denn immer wieder stellt sich heraus, dass so manche Formulierung „Marke Eigenbau“ vor dem Gesetz keinen Bestand hat und somit unwirksam sind. Aus dem einfachen Grund, weil sie geltendem Recht widerspricht.

Wann verliert ein Arbeitsvertrag seine Gültigkeit?

Unwirksam sind auch Klauseln, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Zum Beispiel, wenn der Arbeitsvertrag vorsieht, die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitsdauer zu umgehen.

Auch sittenwidrige Inhalte stehen auf dem Index. Diese liegen etwa dann vor, wenn das Unternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine unverhältnismäßige Pflicht zur Verschwiegenheit auferlegt.

In der Regel führt eine einzige unwirksame Klausel aber nicht dazu, dass der gesamte Arbeitsvertrag ungültig ist. Natürlich ist aber der entsprechende Passus im Vertrag nicht anwendbar, sodass sich der Arbeitgeber nicht mehr darauf berufen kann.

Entweder fällt dieser Vertragspunkt dann komplett weg oder die entsprechende gesetzliche Regelung tritt an dessen Stelle.

Wie lange ist ein Arbeitsvertrag gültig und kann er widerrufen werden?

Apropos Gültigkeit eines Arbeitsvertrags – ab wann wird dieser überhaupt rechtskräftig? Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag ab dem Zeitpunkt gültig, ab dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dokument unterzeichnet haben. Handelt es sich dabei um eine befristete Beschäftigung, endet das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Datum. Ansonsten endet es regulär mit dem Erreichen des Rentenalters.

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag kann also nicht einfach widerrufen werden. Auch dann nicht, wenn der oder die neue Mitarbeitende die Stelle noch nicht angetreten hat.

Angenommen, ein Talent hat sich auf mehrere Jobs beworben und direkt nach der Vertragsunterschrift ein zweites, besseres Angebot erhalten. Dann kann der oder die Arbeitnehmende den Arbeitsvertrag nur durch eine ordentliche Kündigung wieder auflösen.

Hierbei muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die in der Regel vier Wochen zum Ende oder zum 15. jedes Monats beträgt. Ist eine Probezeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Wochen.

Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument: Vom Pflichttermin zur echten Chance
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Mitarbeitergespräche als Führungsinstrument: Vom Pflichttermin zur echten Chance

Vielen Führungskräften gelten Mitarbeitergespräche als lästige Pflicht, dabei zählen sie zu den wirksamsten Werkzeugen für Bindung, Motivation und Personalentwicklung. Der Beitrag unterscheidet anlassbezogene von institutionalisierten Gesprächen, nennt typische Fehler wie die „Gehaltsfalle“ sowie rechtliche Rahmenbedingungen und erklärt, wie Software die Vor- und Nachbereitung entlastet, ohne das persönliche Gespräch zu ersetzen.

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Mitarbeitergespräche gelten vielen Führungskräften als lästige Pflicht, dabei sind sie eines der wirksamsten Werkzeuge für Bindung, Motivation und Personalentwicklung. Wie Sie Gespräche inhaltlich und rechtlich sauber aufsetzen, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wie Software die Vor- und Nachbereitung erleichtert.

Warum Mitarbeitergespräche über Bindung und Motivation entscheiden

Ein gut aufgebautes Mitarbeitergespräch ist ein mächtiges Führungsinstrument, auch wenn sich das die wenigsten Führungskräfte bewusst machen. Bei entsprechend strukturierter Vorgehensweise motiviert es Mitarbeitende durch gezieltes Feedback, verbessert das persönliche Verhältnis zwischen Führungskraft und Arbeitnehmer, deckt Stärken und Schwächen auf, fördert die Bindung ans Unternehmen, macht Unzufriedenheit frühzeitig sichtbar, identifiziert Qualifikationspotenzial und Karriereziele und liefert Feedback zu sinnvollen Veränderungen in den Arbeitsprozessen. Ein gut geführtes Gespräch bildet damit zugleich eine wichtige Basis für Personalentwicklung und Karriereplanung.

Die Personalmanagement-Beraterin und -Trainerin Kathrin Schütte, die seit 2005 mit ihrer Firma Schütte | pmt PersonalManagement & Training kleine und mittelständische Unternehmen in Fragen der Personalentwicklung und -gewinnung berät, ordnet das Thema aus Sicht der Mitarbeiterbindung ein. Anerkennung für das eigene Handeln und Tun sei ein grundlegendes Bedürfnis des Menschen, am Arbeitsplatz nicht anders als im privaten Bereich. Mitarbeitende demotiviert es, wenn sie den Eindruck haben, dass Führungskräfte sich nicht wirklich für ihre Arbeit interessieren oder sie nur dann zu Gesprächen einladen, wenn die Leistung nicht stimmt. Eine der wichtigsten Aufgaben von Führungskräften sei es daher, mit Mitarbeitenden in regelmäßigem Kontakt zu stehen und Gespräche zu führen, die Raum für gegenseitiges Feedback bieten. Ein weiterer zentraler Motivator: den Mitarbeitenden zu verdeutlichen, welchen Beitrag sie zum Unternehmenserfolg leisten.

Nach Schüttes Schätzung führen über alle Unternehmen betrachtet etwa 50 Prozent der Betriebe regelmäßig oder zumindest sporadisch Mitarbeitergespräche durch. Kleinere Firmen gehen dabei eher unstrukturiert vor, jede Führungskraft hat ihren eigenen Stil. Größere Unternehmen haben dagegen häufig einen definierten Prozess und einen Gesprächsleitfaden, schulen ihre Führungskräfte intensiver in der Gesprächsführung und koppeln die Vereinbarung und Überprüfung gehaltsrelevanter Ziele oft an das jährliche Mitarbeitergespräch.

Anlassbezogene und institutionalisierte Gespräche

Mitarbeitergespräche lassen sich in zwei Gruppen unterteilen. Anlassbezogene Gespräche finden statt, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt, etwa den erfolgreichen Abschluss eines Projekts, einen bestehenden Konflikt, das Auslaufen der Probezeit oder eine schlechte Leistung. Sie dauern typischerweise nicht lange, finden kurzfristig und mitunter spontan statt und haben ein klar abgegrenztes, aktuelles Thema. Institutionalisierte Gespräche führen Arbeitgeber ohne einen bestimmten Anlass, in den meisten Unternehmen in festen Abständen, meist jährlich. Sie dienen dazu, mit dem Mitarbeiter über Leistung und erreichte oder verfehlte Ziele zu sprechen, ihn neu zu motivieren, Entwicklungsmöglichkeiten zu eruieren und Ziele für das kommende Jahr zu vereinbaren. Häufig kommen im Jahresgespräch auch Gehaltsthemen zur Sprache.

Bei der Frage, wann und wie oft Gespräche sinnvoll sind, kommt es auf die Art an. Anlassbezogene Gespräche sollten möglichst zeitnah zum jeweiligen Anlass stattfinden, etwa direkt nach der Rückkehr aus der Elternzeit oder unverzüglich bei Bekanntwerden eines Konflikts. Besser gleich Feedback geben, statt auf das Jahresgespräch zu warten, denn bis dahin ist ein Großteil der Themen wieder vergessen. Institutionalisierte Gespräche finden in den meisten Unternehmen einmal jährlich statt, häufig gekoppelt an die ebenfalls jährliche Mitarbeiterbeurteilung, wobei auch andere Intervalle denkbar sind. Unabhängig davon sollten Führungskräfte mindestens quartalsweise auf einen regelmäßigen Austausch mit ihren Mitarbeitenden achten. Diese Gespräche dürfen ungezwungen und ohne festen Rahmen ablaufen, sollten den Beschäftigten aber die Chance geben, Probleme oder Wünsche anzusprechen.

Warum das reine Jahresgespräch an Wirkung verliert

Dass die Institution des jährlichen Mitarbeitergesprächs kaum hinterfragt wird, ist nach aktuellen Erkenntnissen ein Problem. Eine globale Studie von Kantar TNS zeigt: Nur 56 Prozent der Befragten hielten ihr letztes jährliches Mitarbeitergespräch für fair. 78 Prozent der Personaler attestierten einem jährlichen Gespräch fehlende Effektivität, 56 Prozent halten es nicht für geeignet, die Leistung der Mitarbeitenden akkurat einzuordnen, und fast jeder Dritte war der Meinung, dass die Performance der Mitarbeitenden durch das Gespräch nicht gesteigert, sondern verringert wurde. Auch andere Umfragen kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

Gleichzeitig zeigt die Studie „Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die nach Mitteln zur Mitarbeitermotivation und -bindung gesucht hat, die besondere Bedeutung von Mitarbeitergesprächen. Die Längsschnittstudie zeigte unter anderem, dass sich Arbeitnehmer nach den Gesprächen besonders wertgeschätzt fühlten und den Eindruck hatten, dass das Unternehmen an ihrer Weiterentwicklung interessiert ist. Der positive Charakter des Mitarbeitergesprächs als Führungswerkzeug steht damit nicht infrage, das Problem liegt an anderer Stelle: der Häufigkeit. Durch den jährlichen Turnus verliert das Werkzeug viele seiner Vorteile, die Wertschätzung geht auf beiden Seiten verloren. Löst das Mitarbeiterjahresgespräch sich zugunsten kürzerer, wiederkehrender Mitarbeitergespräche auf, entfaltet es seine volle Wirksamkeit eher. Allerdings hat die Frequenz direkten Einfluss auf den Ressourcenbedarf: Je häufiger ein Gespräch stattfindet, desto mehr Zeit müssen Personaler für Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung aufwenden, und auch Mitarbeitende fehlen häufiger am Arbeitsplatz.

Rahmenbedingungen für ein wirksames Gespräch

Um Mitarbeitenden Wertschätzung spüren zu lassen und positive Ergebnisse sicherzustellen, sollte ein Mitarbeitergespräch gut vorbereitet sein. Dazu gehört, frühzeitig eine Einladung mit den wichtigsten Themen zu verschicken, einen ungestörten Raum zu reservieren, ausreichend Zeit einzuplanen und alle nötigen Unterlagen bereitzuhalten. Inhaltlich lohnt es sich, Notizen zu Zielen, Leistungen, Stärken und Schwächen zu machen und sich eigene Ziele für das Gespräch zu setzen, wobei auch private Themen wie familiäre oder gesundheitliche Fragen einfließen können. Eine störungsfreie Atmosphäre, in der der Mitarbeiter auch aus seiner Perspektive erzählen kann, gehört ebenso dazu wie aufmerksames Zuhören und das Notieren wichtiger Punkte. Typischer Bestandteil ist die Vereinbarung gemeinsamer, realistisch erreichbarer und motivierender Ziele. Die wichtigsten besprochenen Punkte sollten schriftlich festgehalten und dem Mitarbeitenden ausgehändigt werden, für mehr Verbindlichkeit können beide Seiten unterschreiben. Diese Dokumentation bildet die Basis für das nächste Gespräch. Sinnvoll ist zudem ein standardisierter Leitfaden, der sicherstellt, dass keine wesentlichen Inhalte übersehen werden.

Kathrin Schütte ergänzt diese Empfehlungen um Erfahrungen aus der Beratungspraxis. Beide Seiten sollten sich zunächst gut vorbereiten, als Grundlage dient ein Leitfaden mit Fragen und einem Beurteilungsbogen. Wichtig ist ein Termin mit ausreichendem Vorlauf, ein ungestörter Rahmen und genügend Zeit, etwa 60 bis 90 Minuten. Ein häufiger Fehler ist es, sofort in das eigentliche Thema einzusteigen. Besser ist es, die Gesprächsteilnehmenden zu Beginn dort abzuholen, wo sie sich gerade befinden: Beschäftigt eine Person gerade ein Problem, wird sie kaum offen für das Gespräch sein. Eine Frage wie „Wie geht es Ihnen gerade, und was beschäftigt Sie derzeit?“ hilft, die richtige Atmosphäre zu schaffen. Je nach Antwort entscheidet sich, ob das Gespräch wie geplant fortgeführt werden kann oder zunächst das Anliegen der Person bearbeitet werden sollte.

Nach der Klärung des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs sollte das Gespräch laut Schütte zunächst die Hauptaufgaben der teilnehmenden Person in den Blick nehmen: Was hat sich verändert, was ist hinzugekommen oder weggefallen? Im nächsten Schritt blicken beide Seiten auf die vereinbarten Ziele zurück und sprechen über deren Erreichung, wobei Abweichungen analysiert und mögliche Hilfestellungen für die Zukunft besprochen werden. Im Rahmen der Leistungsbeurteilung erfragt die Führungskraft zunächst das Selbstbild der Person und erläutert dann die eigene Einschätzung. Anschließend werden neue Ziele vereinbart, Maßnahmen zur Weiterentwicklung abgestimmt und der Mitarbeiter erhält Gelegenheit, seinerseits Feedback zu geben. Abschließend fasst das Gespräch die wichtigsten Inhalte, Vereinbarungen und Ziele noch einmal zusammen. Kürzere Gespräche zu Teilaspekten sind ebenfalls möglich, hier ist es besonders wichtig, das Thema zu Beginn klar zu benennen.

Typische Fehler und Fallen

Ein Mitarbeitergespräch braucht Kathrin Schütte zufolge eine vertrauensvolle Atmosphäre und gegenseitigen Respekt. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten mit einer positiven Einstellung in den Termin gehen und bereit sind, aufmerksam zuzuhören. Eine der größten Hürden für Führungskräfte ist es, kritische Verhaltensweisen anzusprechen oder negative Botschaften zu übermitteln. 

Häufig neigen Führungskräfte dazu, zu weich zu beurteilen, oder übertragen ein einzelnes negatives oder positives Ereignis auf andere Bereiche. Eine weitere Falle: nicht nach den Ursachen für schlechte Leistungen oder Zielverfehlungen zu fragen, um gemeinsam geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Eine lösungsorientierte Frage könnte lauten: „Wie kann ich Sie unterstützen, sodass Sie das Ziel XY im kommenden Jahr erreichen?“ 

Ein gravierender Fehler ist es, Abmachungen nicht einzuhalten oder unzureichend auf Kritik und Anregungen der Mitarbeitenden zu reagieren beziehungsweise diese nicht weiterzuverfolgen. Mitarbeitende fühlen sich dann nicht ernst genommen, resignieren und bringen ihre Meinung künftig nicht mehr ein. Schließlich gibt es die „Gehaltsfalle“, bei der das Gespräch von der Beurteilung abschweift und in eine Gehaltsverhandlung übergeht. Eine klare zeitliche Trennung dieser Themen ist deshalb empfehlenswert.

Welche Inhalte im Mitarbeitergespräch zur Sprache kommen

Der Inhalt eines anlassbezogenen Gesprächs richtet sich nach dem jeweiligen Anlass. Beim jährlichen Gespräch können dagegen verschiedenste Themen zur Sprache kommen: Arbeitsergebnisse und erreichte Ziele des vergangenen Jahres, Pläne, Erwartungen und Ziele in den kommenden Monaten, Karriereziele und Personalentwicklungsmaßnahmen, bestehende oder schwelende Konflikte, Rückmeldung des Mitarbeiters an die Führungskraft, etwa zum Führungsverhalten, sowie die Verbesserung der Aufgabenverteilung und Optimierung der Abläufe. Auch wenn das Gespräch einer festen Struktur folgen sollte, lohnt es sich, Freiraum für zusätzliche Themen zu lassen, die sich ergeben oder die der Mitarbeiter anspricht. Persönliche Fragen helfen zudem, mehr über den Gesprächspartner zu erfahren, über seine Wünsche, Motivation, Stärken und Schwächen.

Mit Blick auf den Fachkräftemangel ordnet Kathrin Schütte diese Gesprächsinhalte in einen größeren Wandel ein: Anerkennung, Wertschätzung und der laufende Kontakt mit Mitarbeitenden werden wichtiger, um gute Fachkräfte zu halten und neue zu gewinnen. Mitarbeitende sind Botschafter des Unternehmens und gewinnen bei der Rekrutierung neuer Kolleginnen und Kollegen auf den enger werdenden Märkten an Bedeutung. Führungskräfte haben nicht mehr die Rolle allwissender Expertinnen und Experten, sondern sind auf die Ideen und die aktive Beteiligung der Mitarbeitenden angewiesen. Führung, sei es im Alltag oder im Mitarbeitergespräch, bedeutet daher zunehmend, durch Kommunikation auf Augenhöhe die Rolle eines Coachs zu übernehmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Arbeitgeber darf aufgrund seines Weisungs- und Direktionsrechts den Arbeitnehmer zum Mitarbeitergespräch laden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es im Termin um Themen gehen soll, die der Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts nicht regeln kann. Geht es etwa um Details des Arbeitsvertrags wie die Entgeltzusammensetzung, kann der Arbeitnehmer die Teilnahme verweigern (Urteil des BAG vom 23. Juni 2009, Az. 2 AZR 606/08). Geht es dagegen um Themen, die vom Weisungsrecht gedeckt sind, etwa übliche Feedback- oder Zielgespräche, kann eine unberechtigte Verweigerung abgemahnt werden, im Wiederholungsfall ist sogar eine Kündigung möglich.

Während Arbeitnehmer krankgeschrieben sind, dürfen Arbeitgeber sie aufgrund ihrer Rücksichtnahmepflicht nicht durch ein Mitarbeitergespräch in ihrer Genesung hindern. Nur bei einer einem Notfall ähnlichen Situation könnte ein Gespräch angezeigt sein, wobei auch dann vorrangig ein Telefonat geführt werden sollte.

Der Mitarbeiter muss am Gespräch selbst teilnehmen und kann sich nicht durch einen Rechtsanwalt oder eine andere dritte Person vertreten lassen. Zieht der Arbeitgeber zusätzliche Personen hinzu, ist dies auch dem Mitarbeiter gestattet (Urteil des LAG Hamm vom 23. Mai 2001, Az. 14 Sa 497/01). In einigen Fällen hat der Arbeitnehmer das Recht, den Betriebsrat hinzuzuziehen, etwa bei der Einsichtnahme in die Personalakte, bei Fragen zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, bei Beschwerden, bei Arbeitsablaufänderungen, die eine Fortbildung erfordern, oder bei Präventionsgesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Weitere Sonderfälle sind Dolmetscher für Mitarbeitende ohne Deutschkenntnisse, Gebärdendolmetscher für taubstumme Mitarbeitende sowie der gesetzliche Vertreter bei minderjährigen Mitarbeitenden.

Es ist nicht zulässig, ein Mitarbeitergespräch zu Beweiszwecken auf Video oder mit dem Handy akustisch aufzuzeichnen. Nimmt der Mitarbeiter es heimlich auf, kann der Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 30. April 2012, Az. 5 Sa 687/11).

Wie Software Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entlastet

Der Aufwand für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung wirklich hilfreicher Mitarbeitergespräche ist erheblich. Ein Personalverantwortlicher aus einer großen AG mit mehreren Kliniken beschreibt diese Belastung anschaulich: Aktuell nutzt er vor allem Excel, Outlook und Word, um sich im Vorfeld Notizen zu machen, Einladungen zu verschicken, Ergebnisse zu dokumentieren und in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die im Gespräch geäußerten Ziele und Wünsche der Mitarbeitenden erreicht wurden. Diesen Aufwand kann er auf Dauer nicht leisten und sucht deshalb nach einer Softwareunterstützung, die die Gespräche digitalisiert.

Durch den Einsatz spezialisierter Software lässt sich dieser Aufwand deutlich senken. Führungskräfte tragen die benötigten Informationen für die Vorbereitung zusammen, gleichen das Soll- und Ist-Niveau der Kompetenzen des Mitarbeiters ab, erfassen Aufgaben und Ziele und führen die gesamte Mitarbeiterbeurteilung durch. Das steigert in der Regel auch die Qualität der Gespräche und Auswertungen. Die Führungskraft erfasst anschließend die Ergebnisse, behält den Überblick über offene Aufgaben und anstehende Termine, während die Personalabteilung den Fortschritt jederzeit über das System verfolgen kann.

Damit Software diesen Nutzen tatsächlich entfaltet, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie muss dem Gespräch Struktur verleihen, damit keine wichtigen Punkte vergessen werden und ein effizienter Ablauf entsteht. Sie muss flexibel einsetzbar sein, und zwar für alle Abteilungen und Hierarchieebenen, mit anpassbarem Gesprächsumfang und einer unproblematischen technischen Integration in die restliche Software-Umgebung des Unternehmens. Sie muss Spontanität zulassen, damit eine spontane Wende im Gesprächsverlauf möglich bleibt und der Charakter der Mensch-zu-Mensch-Kommunikation nicht durch starre Softwarevorgaben eingeschränkt wird. Sie sollte sowohl die Perspektive des Unternehmens als auch die des Arbeitnehmers abbilden können, etwa bei Fragen der innerbetrieblichen Fortbildung. Sie sollte organisatorische Aufgaben rund um Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung automatisieren, um Ressourcen zu sparen. Und sie sollte die Nachbereitung unterstützen, denn im Kreislauf regelmäßiger Mitarbeitergespräche ist die Nachbereitung eines Gesprächs zugleich die Vorbereitung des nächsten.

Das eigentliche Gespräch sollte dabei nicht am Bildschirm stattfinden, sondern in entspannter Atmosphäre am Besprechungstisch mit einem gedruckten Leitfaden. Digitale Unterstützung kommt vor allem bei Vorbereitung, Dokumentation und Auswertung zum Tragen: Die Personalabteilung gibt den Startschuss für die Gesprächsrunde und legt das Zeitfenster für Vorbereitung und Durchführung fest, Führungskräfte und Mitarbeitende füllen vorab einen vordefinierten Leitfaden aus, und im Anschluss lassen sich Gesprächsstatus und Ergebnisse automatisch im System einsehen. Das entlastet spürbar, von der Organisation über die Durchführung bis zur Auswertung.

Fazit

Mitarbeitergespräche entfalten ihren Nutzen dann, wenn sie regelmäßig, gut vorbereitet und strukturiert stattfinden, statt als reines Jahresritual abgehakt zu werden. Wer anlassbezogene und institutionalisierte Gespräche sauber voneinander trennt, die „Gehaltsfalle“ vermeidet und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, schafft die Voraussetzung für ehrliches, wechselseitiges Feedback. Software kann dabei die organisatorische Last von Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung senken, ersetzt aber nicht das persönliche Gespräch am Tisch.

Häufige Fragen zu Mitarbeitergesprächen

Was unterscheidet anlassbezogene von institutionalisierten Mitarbeitergesprächen? 

Anlassbezogene Gespräche finden bei einem konkreten Anlass statt, etwa dem Abschluss eines Projekts, einem Konflikt oder dem Ende der Probezeit, und sollten möglichst zeitnah zum Anlass geführt werden. Institutionalisierte Gespräche finden ohne bestimmten Anlass statt, meist einmal jährlich, und dienen dazu, über Leistung, Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten zu sprechen.

Wie oft sollten Führungskräfte mit Mitarbeitenden im Austausch stehen?

Unabhängig von institutionalisierten Jahresgesprächen sollten Führungskräfte mindestens quartalsweise auf einen regelmäßigen Austausch mit ihren Mitarbeitenden achten. Diese Gespräche dürfen ungezwungen und ohne festen Rahmen ablaufen, sollten den Beschäftigten aber die Chance geben, Probleme oder Wünsche anzusprechen.

Welche typischen Fehler sollten Führungskräfte im Mitarbeitergespräch vermeiden? 

Häufige Fehler sind eine zu weiche Beurteilung, das Übertragen eines einzelnen negativen oder positiven Ereignisses auf andere Bereiche, das Nicht-Hinterfragen von Ursachen für schlechte Leistungen, nicht eingehaltene Abmachungen sowie die sogenannte „Gehaltsfalle“, bei der das Gespräch von der Beurteilung in eine Gehaltsverhandlung abschweift.

Darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter zu einem Gespräch verpflichten?

Aufgrund seines Weisungs- und Direktionsrechts darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Mitarbeitergespräch laden. Geht es um Themen außerhalb des Direktionsrechts, etwa Details des Arbeitsvertrags wie die Entgeltzusammensetzung, kann der Arbeitnehmer die Teilnahme verweigern (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, Az. 2 AZR 606/08). Bei Themen, die vom Weisungsrecht gedeckt sind, kann eine unberechtigte Verweigerung abgemahnt werden.

Darf ein Mitarbeitergespräch aufgezeichnet werden? 

Nein. Es ist nicht zulässig, ein Mitarbeitergespräch zu Beweiszwecken auf Video oder mit dem Handy akustisch aufzuzeichnen. Nimmt der Mitarbeiter es heimlich auf, kann der Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2012, Az. 5 Sa 687/11).

Wie kann HR-Software den Prozess rund um Mitarbeitergespräche unterstützen? 

HR-Software kann den erheblichen Aufwand für die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung senken, den viele Personalverantwortliche noch mit Werkzeugen wie Excel, Outlook und Word bewältigen. Die Personalabteilung gibt über die HR-Software den Startschuss für die Gesprächsrunde und legt das Zeitfenster für Vorbereitung und Durchführung fest. Führungskräfte tragen die benötigten Informationen zusammen, gleichen das Soll- und Ist-Niveau der Kompetenzen ab, erfassen Aufgaben und Ziele und führen die Mitarbeiterbeurteilung durch, während Führungskräfte und Mitarbeitende vorab einen vordefinierten Leitfaden ausfüllen. Im Anschluss lassen sich Gesprächsstatus und Ergebnisse automatisch im System einsehen, sodass die Personalabteilung den Fortschritt jederzeit verfolgen kann. Das eigentliche Gespräch findet dabei weiterhin persönlich am Besprechungstisch statt, die Software entlastet vor allem bei Vorbereitung, Dokumentation und Auswertung.

Duale Ausbildung: Was KMU gegen Fachkräftemangel tun können
HR & Payroll

Duale Ausbildung: Was KMU gegen Fachkräftemangel tun können

Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für den deutschen Mittelstand. Ein Weg heraus aus der Fachkräftelücke kann die duale Ausbildung sein, sagt Expertin Birgit Schweeberg. Im Videotal "Butter bei die Fische" erläutert sie die Vorzüge der Berufsausbildung und den Weg zum Ausbildungsbetrieb.

5 Min. Lesezeit

Die Suche nach geeignetem Personal gestaltet sich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) immer schwieriger. Rund 60 Prozent der Betriebe zählen den Fachkräftemangel inzwischen zu den drei größten Risiken für ihren Geschäftserfolg. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die Knappheit an qualifiziertem Personal kann die duale Ausbildung sein, betont Birgit Schweeberg, Bereichsleiterin bei der Handelskammer Hamburg. Nur rund 20 Prozent der KMU in Deutschland bilden jedoch aktuell Fachkräfte-Nachwuchs aus. Das müsse sich ändern, so die Expertin.

Was macht die duale Ausbildung so effektiv?

Birgit Schweeberg beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Ausbildungsthemen und schaut sich auch die Ausbildungssysteme anderer Länder an. Ihrer Einschätzung nach liegt die heimische duale Berufsausbildung im internationalen Vergleich weit vorn. Schweeberg: „Nur in Deutschland sichern die bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen, das Zusammenspiel von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb und die Organisation der Ausbildungsverhältnisse durch die lokalen Kammern vor Ort eine überregional hohe und stets vergleichbare Qualität.“

Wie sollten KMU vorgehen, um Ausbildungsbetrieb zu werden?

Zuerst muss jedes Unternehmen intern klären, für welche betrieblichen Aufgaben es Nachwuchs benötigt. Schließlich gibt es in Deutschland zurzeit 324 Ausbildungsberufe – von A wie Änderungsschneider/in bis Z wie Zweiradmechatroniker/in. Dann stellt sich die Frage, ob für eine Ausbildung in den benötigten Tätigkeiten ausreichend eigene fachliche Kompetenz im Betrieb vorhanden ist.

Die Beurteilung der Ausbildungsfähigkeit eines Unternehmens obliegt den IHKs, Handwerkskammern und den Kammern der freien Berufe wie Ärzte und Apotheker. Als „zuständige Stellen“ sind die Kammern Ansprechpartner für alle Fragen rund um ein Ausbildungsverhältnis, vom Vertragsschluss bis zur Abschlussprüfung. Sie helfen und vermitteln auch bei Schwierigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.

Fünf Tipps für eine erfolgreiche duale Ausbildung

  1. Kontaktieren Sie die „zuständigen Stellen“. Bei allen Fragen zur beruflichen Ausbildung sind die Kammern (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der freien Berufe) erste Anlaufstelle für KMU. Informieren Sie sich über Chancen, Voraussetzungen und Regeln der dualen Berufsausbildung.
  2. Machen Sie sich als Ausbildungsbetrieb bekannt. Die Suche nach Auszubildenden wird immer schwieriger. Hilfreich sind neben den üblichen Wegen (Ausbildungsplattformen, -börsen und -messen) auch Kontakte zu Schulen und anderen Bildungseinrichtungen vor Ort. Stellen Sie Ihren Betrieb dort vor und machen Sie potenzielle Auszubildende auf sich aufmerksam.
  3. Betrachten Sie Auszubildende nicht als billige Arbeitskräfte. Wer nur das Gehalt für Fachkräfte einsparen möchte, der ist als Ausbildungsbetrieb auf der falschen Spur. Denn in der Ausbildung sollen Fach- und Persönlichkeitskompetenzen vermittelt und nicht (nur) Hilfsarbeiten erledigt werden.
  4. Nehmen Sie sich für die duale Ausbildung Zeit. Neben der (überschaubaren) Ausbildungsvergütung kostet den Ausbildungsbetrieb eine ordentliche Berufsausbildung vor allem Zeit. Geben Sie Ihren Ausbildungsbetreuern diese Zeit. Nur dann kann ein vernünftiges Ausbildungsergebnis erzielt werden. Die Ausbilder im Betrieb sollten ihre Ausbildungskompetenz im besten Fall durch eine Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachweisen.
  5. Sehen Sie das Berichtsheft als notwendig an – nicht als „Übel“. Auch wenn es etwas bürokratisch erscheint – das ordentliche Führen des Berichtshefts ist eine wichtige Angelegenheit. Es dient der Selbstkontrolle von Betrieb und Auszubildenden über die Vermittlung der vereinbarten Ausbildungsinhalte. Zugleich ist es Teil der Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Unterstützen Sie Ihre Azubis daher beim Führen des Berichtshefts.
Digitales Onboarding: In fünf Schritten zu einem erfolgreichen Start neuer Mitarbeitender
HR & Payroll

Digitales Onboarding: In fünf Schritten zu einem erfolgreichen Start neuer Mitarbeitender

Wie neue Mitarbeitende ihre ersten Wochen erleben, entscheidet oft über Bleiben oder frühen Weggang. Der Beitrag beschreibt, wie digitales Onboarding manuelle Prozesse wie Papierstapel und unklare Zuständigkeiten ersetzt und warum strukturiertes Onboarding die Mitarbeiterbindung um bis zu 82 Prozent steigern und die Frühfluktuation um bis zu 50 Prozent senken kann.

5 Min. Lesezeit

Von der Vertragsunterschrift bis zum ersten Feedbackgespräch: Wie neue Mitarbeitende ihre ersten Wochen erleben, entscheidet oft darüber, ob sie bleiben oder früh wieder gehen. Dieser Beitrag zeigt, wie digitales Onboarding funktioniert und warum Unternehmen damit Bindung und Produktivität nachweislich steigern.

Papierstapel, handschriftliche Checklisten, unklare Zuständigkeiten und Mitarbeitende, die sich am ersten Tag verloren fühlen: Manuelles Onboarding kostet Zeit, Nerven und Produktivität. In einer Arbeitswelt, in der Remote Work und hybride Arbeitsmodelle zum Alltag gehören, reicht das nicht mehr aus. Wer neue Mitarbeitende effizient, transparent und wertschätzend einarbeiten will, muss auch digital überzeugen.

Ein durchdachtes digitales Onboarding verbessert die Employee Experience, sorgt für eine schnellere Integration ins Team und erhöht die Produktivität vom ersten Tag an. Studien zeigen, dass Unternehmen mit strukturiertem Onboarding die Bindung neuer Mitarbeitender um bis zu 82 Prozent steigern und die Frühfluktuation um bis zu 50 Prozent senken.

Was digitales Onboarding bedeutet

Digitales Onboarding ist ein systematischer, softwaregestützter Prozess, der sämtliche Aktivitäten umfasst, um neue Mitarbeitende vom ersten Kennenlernen bis zur erfolgreichen Integration ins Team zu begleiten. Dazu zählen etwa Verträge digital unterzeichnen, Orientierungstage gestalten, notwendige Zugänge bereitstellen, Aufgaben klar zuweisen und regelmäßige Feedbackgespräche führen. Der Onboarding-Prozess beginnt in der Regel mit der Unterschrift des Arbeitsvertrags und dauert typischerweise bis zum Ende der Probezeit.

Zusätzlich ermöglicht digitales Onboarding eine nahtlose Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Neue Mitarbeitende greifen bereits vor ihrem ersten Arbeitstag auf wichtige Informationen zu, was Unsicherheiten reduziert. Digitale Plattformen bieten außerdem personalisierte Lerninhalte und Trainingsmodule, die auf die jeweilige Rolle zugeschnitten sind, und fördern damit sowohl das individuelle Wachstum als auch die Anpassung an die Unternehmenskultur. Ein weiterer Vorteil liegt in der laufenden Auswertung: Wer Feedback erfasst und Daten analysiert, erkennt, welche Aspekte des Prozesses funktionieren und wo Verbesserungsbedarf besteht. Nicht zuletzt stärkt ein moderner Onboarding-Prozess die Arbeitgebermarke, weil er zeigt, dass ein Unternehmen zukunftsorientiert arbeitet und in die Integration neuer Talente investiert.

Die drei Phasen im digitalen Onboarding

1. Preboarding

Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag lassen sich bereits die Weichen für einen gelungenen Start stellen. Digitale Onboarding-Tools ermöglichen es, wichtige Stammdaten abzufragen, Unternehmenswerte und -kultur vorzustellen und erste Kontakte zum Team zu schaffen. Ein digitales Willkommenspaket, ein virtueller Rundgang, Zugang zum Mitarbeitendenportal oder ein kurzes Begrüßungsvideo des Teams nehmen neuen Mitarbeitenden die Unsicherheit vor dem Start und vermitteln von Anfang an ein Gefühl der Zugehörigkeit. Bei der Gestaltung solcher Willkommenspakete sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt, und ein gut strukturiertes Preboarding mindert nachweislich die Nervosität vor dem neuen Job.

2. Der erste Arbeitstag

Am ersten Tag entscheidet sich oft, ob sich neue Mitarbeitende willkommen und gut betreut fühlen. Checklisten und interaktive Plattformen helfen, die anstehenden Aufgaben strukturiert anzugehen: die Einführung ins Unternehmen etwa über E-Learnings und digitale Handbücher, die technische Einrichtung von Accounts, Zugängen und Tools sowie ein Onboarding-Plan mit Terminen, Aufgaben und Ansprechpartnern. Wer neuen Mitarbeitenden von Anfang an einen klaren Überblick über Rollen und Verantwortlichkeiten gibt, sorgt dafür, dass sie sich ohne unnötige Hürden auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Ein gut organisierter erster Tag legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und stärkt Motivation und Bindung an das Unternehmen.

3. Einarbeitung und Integration

In den folgenden Wochen geht es darum, neue Mitarbeitende nachhaltig ins Team und in die Unternehmenskultur einzubinden. Digitale Plattformen unterstützen dabei, Lerninhalte wie Compliance-Trainings und Prozesswissen zu absolvieren, regelmäßig Feedback einzuholen, etwa über kurze Umfragen zum Onboarding-Prozess, und Kontakte im Unternehmen zu knüpfen, beispielsweise über ein Buddy-System oder virtuelle Kaffeepausen. Diese Phase fördert nicht nur die fachliche, sondern auch die soziale Integration, was Zufriedenheit und Produktivität langfristig steigert. Besonders ein Feedbackgespräch am Ende der ersten Arbeitswoche hilft dabei, Leistungen einzuordnen und offene Fragen frühzeitig zu klären.

Warum sich die Umstellung auf digitale Prozesse lohnt

Mit digitalem Onboarding entfallen unnötige Zettelberge, vergessene Aufgaben und ständige Rückfragen. Alles läuft klar strukturiert und digital ab, sodass neue Mitarbeitende vom ersten Tag an wissen, was sie erwartet. Das funktioniert im Homeoffice ebenso wie im Büro.

Für Unternehmen und HR-Abteilung bedeutet das:

Automatisierte, wiederkehrende Aufgaben sparen Zeit und entlasten das HR-Team. Standardisierte Prozesse sichern eine konstant hohe Qualität für alle neuen Mitarbeitenden, während eine DSGVO-konforme Datenerfassung und -verwaltung sämtliche Compliance-Vorgaben erfüllt. Transparente Übersichten zeigen jederzeit den Fortschritt jedes einzelnen Onboardings, klare digitale Workflows reduzieren Fehlerquellen und Rückfragen, und zentrale Tools verbessern die Kommunikation zwischen HR, Führungskräften und neuen Mitarbeitenden. Aussagekräftige Reportings und Kennzahlen machen den gesamten Prozess zudem messbar und lassen sich gezielt optimieren.

Für Mitarbeitende ergeben sich folgende Vorteile:

Ein positiv erlebtes Onboarding vermittelt vom ersten Tag an Wertschätzung und Professionalität und stärkt die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber. Klare Strukturen und Informationen geben Sicherheit, digitale Checklisten und transparente Abläufe erleichtern den Einstieg, und eine zügige, strukturierte Einarbeitung führt schneller zu Produktivität. Frühe Einblicke in Unternehmenskultur und -werte schaffen Verständnis für das Unternehmen, während Maßnahmen wie Buddy-Systeme oder Teammeetings die Vernetzung beschleunigen. Regelmäßiges Feedback unterstützt die persönliche Entwicklung, und der zentrale Zugriff auf alle wichtigen Ressourcen macht den Start stressfrei.

In fünf Schritten zum digitalen Onboarding-Prozess

Schritt 1: Bestehende Prozesse analysieren und Ziele definieren. Prüfen Sie zunächst genau, wie der bisherige Onboarding-Prozess aussieht. Wo entstehen Lücken, was kostet zu viel Zeit, wo verlieren neue Kolleginnen und Kollegen den Überblick? Setzen Sie anschließend konkrete Ziele, etwa die Time-to-Productivity zu verkürzen oder die Employee Experience messbar zu verbessern.

Schritt 2: Den Prozess klar strukturieren. Planen Sie, welche Informationen und Aufgaben in welcher Phase wichtig sind, vom Preboarding bis zur Integration. Eine digitale Roadmap mit festen Meilensteinen legt fest, welche Unterlagen vorab ausgefüllt sein müssen, welche Tools am ersten Tag einsatzbereit sein sollen und welche Trainings in den ersten Wochen abgeschlossen werden sollen.

Schritt 3: Inhalte für ein nahtloses Erlebnis erstellen. Entwickeln Sie passende Inhalte: eine digitale Onboarding-Checkliste, E-Learning-Module, Informationen rund um Unternehmen und Standort oder kurze Teamvorstellungen. So finden neue Mitarbeitende alle Informationen an einem Ort und können sie im eigenen Tempo durchgehen. Ein persönliches Willkommensvideo oder eine kurze Nachricht des Teams vermittelt schon zu Beginn ein wertschätzendes Gefühl.

Schritt 4: Die passende Onboarding-Software wählen. Eine gute Onboarding-Software vernetzt alle Schritte an einem zentralen Ort, erinnert automatisch an offene Aufgaben, stellt Inhalte bereit und dokumentiert den Fortschritt. Wichtig ist, dass sich die Lösung in bestehende Systeme integrieren lässt und alle Compliance-Anforderungen erfüllt.

Schritt 5: Onboarding-Portal einführen, Feedback einholen und optimieren. Starten Sie den digitalen Prozess und begleiten Sie die ersten Teilnehmenden aktiv. Sammeln Sie Feedback, um sofort zu erkennen, was gut funktioniert und wo nachjustiert werden sollte. Regelmäßige Auswertungen verbessern das Onboarding Schritt für Schritt und stellen sicher, dass es aktuell bleibt und tatsächlich Wirkung zeigt.

Die Onboarding-Checkliste als Werkzeug

Eine Onboarding-Checkliste hilft dabei, alle notwendigen Schritte zu planen und umzusetzen, damit nichts Wichtiges übersehen wird. Eine typische Checkliste enthält die Vorbereitung des Arbeitsplatzes samt technischer Ausstattung und Systemzugängen, die Erstellung eines Einarbeitungsplans, die Vorstellung im Team, Schulungen zu Unternehmenskultur und -prozessen, die Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie regelmäßige Feedbackgespräche.

Erfolgsfaktoren für digitales Onboarding

Damit digitales Onboarding nicht zur bloßen Selbstbedienung wird, lohnt sich der Blick auf folgende Faktoren:

Neue Mitarbeitende brauchen einen klaren Plan statt einer Infoflut. Informationen in verdaulichen Portionen bereitzustellen, verhindert, dass sich jemand überfordert fühlt. Trotz aller Digitalisierung bleiben persönliche Touchpoints entscheidend, etwa regelmäßige Check-ins mit der Führungskraft oder ein Buddy, der Fragen klärt und Zugehörigkeit vermittelt. Die eingesetzte Plattform sollte intuitiv, mobil verfügbar und übersichtlich sein, damit neue Mitarbeitende jederzeit und von überall auf benötigte Informationen zugreifen können. 

Digitale Kanäle wie Videos, Erfolgsgeschichten oder Team-Interviews machen zudem Unternehmenskultur und Werte sichtbar und helfen, Erwartungen besser zu verstehen. Und schließlich sollten Unternehmen laufend Feedback einholen und die gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um den Prozess kontinuierlich zu verbessern.

Software als Herzstück des Onboardings

Gängige Onboarding-Tools bieten typischerweise automatisierte Dokumenten- und Datenerfassung im Preboarding, digitale Checklisten sowie Task- und Tool-Einführungen für den ersten Arbeitstag, Lernmodule, Feedback-Prozesse und Social-Onboarding-Features für die Integrationsphase sowie Fortschrittsanzeigen und Reporting-Funktionen für HR. Am Markt vorhandene Lösungen setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte: Manche konzentrieren sich auf das reine Preboarding, andere bilden den gesamten Mitarbeiterlebenszyklus vom Onboarding bis zum Offboarding ab.

Erweiterte Lösungen gehen inzwischen über diese Grundfunktionen hinaus. Personalisierte Lernpfade, die auf Basis von Fähigkeiten und Erfahrungen neuer Mitarbeitender erstellt werden, fördern nicht nur das Lernen, sondern auch die langfristige Entwicklung im Unternehmen. Virtual- und Augmented-Reality-Technologien ermöglichen immersive virtuelle Rundgänge und interaktive Schulungen. Kollaborationsplattformen wie Slack oder Microsoft Teams lassen sich in den Onboarding-Prozess integrieren, um Kommunikation und Zusammenarbeit von Anfang an zu fördern. Analyse- und Reporting-Tools machen den Erfolg des Onboardings messbar, und mobile Zugänglichkeit sorgt dafür, dass neue Mitarbeitende jederzeit auf wichtige Informationen zugreifen können.

Mit Blick auf künftige Entwicklungen dürfte der Einsatz von künstlicher Intelligenz zunehmen, etwa um Lernmodule individuell auszuwählen oder proaktiv Unterstützung anzubieten, wenn Schwierigkeiten auftreten. Auch Gamification-Elemente wie Punkte, Abzeichen oder Ranglisten können das Onboarding-Erlebnis ansprechender gestalten und neue Mitarbeitende motivieren, sich aktiv zu beteiligen.

Suiteify bietet eine Komplettlösung für digitales Onboarding, mit der sich alle Schritte zentral verwalten, automatisieren und personalisieren lassen, von der Vertragsunterschrift bis zur ersten Feedbackrunde. Neue Mitarbeitende lassen sich damit persönlich kennenlernen und als Mensch in den Mittelpunkt stellen, unabhängig davon, ob sie im Büro oder im Homeoffice starten. Durch strukturierte, effiziente und digitale Prozesse lassen sich typische Herausforderungen im Onboarding bewältigen, während Leistung und Ergebnisse von Beginn an gefördert werden.

Fazit: Digitales Onboarding macht den Unterschied

Ein gut durchdachtes digitales Onboarding ist mehr als eine technische Spielerei. Es legt den Grundstein für eine starke Mitarbeitendenbindung, vermittelt Wertschätzung vom ersten Moment an und schafft die Basis für produktives Arbeiten, unabhängig von Ort und Zeit. Für HR-Verantwortliche bedeutet es, jeden Schritt genau zu planen und zentral zu steuern: Sie sehen sofort, ob Zugänge eingerichtet, Trainings abgeschlossen oder Aufgaben noch offen sind, und können reagieren, sobald etwas ins Stocken gerät.

Neue Mitarbeitende erleben vom ersten Tag an einen gut organisierten Ablauf. Sie erhalten rechtzeitig alle wichtigen Informationen, lernen die Tools kennen, haben einen klaren Fahrplan und wissen immer, was als Nächstes kommt. Das nimmt Unsicherheit, schafft Vertrauen und erleichtert den Einstieg ins Team. Unternehmen, die auf moderne Onboarding-Prozesse setzen, sparen Zeit und Ressourcen und gewinnen Mitarbeitende, die von Beginn an motiviert sind und sich langfristig binden.

Häufig gestellte Fragen zum digitalen Onboarding

Für wen eignet sich digitales Onboarding besonders? 

Digitales Onboarding eignet sich für Unternehmen jeder Größe, die Prozesse vereinfachen, neue Mitarbeitende schneller integrieren und ein professionelles Erlebnis schaffen möchten, unabhängig davon, ob vor Ort oder remote gearbeitet wird.

Welche Vorteile bietet digitales Onboarding gegenüber dem klassischen Onboarding? 

Digitale Prozesse sparen Zeit, reduzieren Fehler und setzen Standards, die eine einheitlich hohe Qualität sichern. Für neue Mitarbeitende bedeutet das mehr Orientierung, für das HR-Team spürbare Entlastung.

Welche Inhalte sollten in einem digitalen Onboarding-Prozess enthalten sein?

Dazu zählen die Erfassung von Stammdaten, klare Checklisten für den ersten Arbeitstag, der Zugriff auf alle relevanten Tools und Systeme, strukturierte Einarbeitungspläne, Trainings- und Lernmodule sowie regelmäßige Feedbackgespräche.

Wie lässt sich der Erfolg eines digitalen Onboardings messen? 

Kennzahlen wie die Fluktuation in der Probezeit oder die Time-to-Productivity, das Feedback neuer Mitarbeitender sowie Abschlussquoten in digitalen Onboarding-Trainings machen den Erfolg messbar.

Die 5 besten E-Signatur-Anbieter 2025 für HR-Teams im Vergleich
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Die 5 besten E-Signatur-Anbieter 2025 für HR-Teams im Vergleich

Wer in HR Verantwortung trägt, weiß: Unterschriftenprozesse gehören zu den häufigsten, aber auch zeitintensivsten Aufgaben. Denn Unterschriften sind die Grundlage für rechtssichere Prozesse. Dazu zählen Arbeitsverträge, Datenschutzvereinbarungen oder auch interne Freigaben.

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Wer in HR Verantwortung trägt, weiß: Unterschriftenprozesse gehören zu den häufigsten, aber auch zeitintensivsten Aufgaben. Denn Unterschriften sind die Grundlage für rechtssichere Prozesse. Dazu zählen Arbeitsverträge, Datenschutzvereinbarungen oder auch interne Freigaben.

Mit elektronischen Signaturen (E-Signaturen) beschleunigst du genau diese Dokumenten- und Freigabeprozesse, reduzierst manuelle Arbeit und sparst Papier. Doch nicht jede Lösung ist gleich gut geeignet für HR-Teams. Unterschiede zeigen sich unter anderem bei der Integration in bestehende HR-Systeme, der Benutzerfreundlichkeit, der Einhaltung von eIDAS- und DSGVO-Vorgaben sowie bei Preis und Support. In diesem Artikel vergleichen wir deshalb fünf E-Signatur-Lösungen verschiedener Anbieter und zeigen Best Practices für den HR-Bereich.

Die Ergebnisse unseres Vergleichs in der Übersicht:

  • Suiteify: Für HR-Abteilungen, die eine ganzheitliche Lösung suchen, ist Suiteify ideal: Die E-Signatur ist nahtlos in die Suiteify HR-Suite integriert – inklusive Personalakte, Onboarding und Vertragserstellung.
  • DocuSign: Allgemeine Signaturlösung für Unternehmen oder Konzerne mit hohem Signaturvolumen und internationalen Anforderungen.
  • Adobe Sign: Empfehlenswert für Unternehmen, deren HR-Abteilung bereits mit Adobe Acrobat oder Microsoft 365 arbeitet. Die E-Signatur lässt sich leicht in bestehende Dokumentenprozesse einbinden.
  • sproof sign: sproof sign ist vollständig EU-hosted und setzt auf eIDAS-konforme Signaturen. Auch sensible HR-Dokumente wie Mitarbeiterdaten oder DSGVO-Zustimmungen lassen sich damit sicher signieren.
  • d.velop Sign: Eine interessante Option für KMU in der DACH-Region, die bereits andere d.velop-Lösungen nutzen.

Was ist eine E-Signatur?

Die elektronische Signatur, kurz E-Signatur, ist eine digitale Form der Unterschrift. Mit einer E-Signatur unterschreibst du digitale Dokumente rechtsverbindlich online. Ausdrucke, Scans oder sonstige papierbasierte Wege entfallen mit ihr. Gerade in HR und Recruiting beschleunigt das typische Prozesse wie Arbeitsverträge, Onboardings oder interne Genehmigungen.

Je nach Sicherheitsstufe erfüllt sie auch gesetzliche Anforderungen wie die eIDAS-Verordnung in der EU. Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signatur.

  • Einfache E-Signatur (EES): Die EES ist leicht anzuwenden, etwa als eingescannte Unterschrift oder als hinterlegte Unterschrift in Systemen. Für HR ist sie nutzbar bei weniger kritischen Dokumenten wie Urlaubsfreigaben, Protokollen oder internen Formularen. Rechtlich ist sie aber wenig belastbar.
  • Fortgeschrittene E-Signatur (FES): Die FES ist eindeutig einer Person zugeordnet und erkennt Manipulationen am Dokument. Sie erfüllt in der Regel die Anforderungen für typische HR-Dokumente wie Arbeitsverträge, Ziel- oder Betriebsvereinbarungen.
  • Qualifizierte E-Signatur (QES): Die QES entspricht rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift. Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. In HR ist sie zum Beispiel bei sensiblen Vertragsinhalten, Zeugnissen oder amtlichen Vorgängen notwendig.

Die qualifizierte E-Signatur erfüllt die höchsten rechtlichen Anforderungen nach der eIDAS-Verordnung sowie das Schriftformerfordernis und ist beispielsweise für HR-Dokumente wie Verträge voll rechtsgültig.

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Bedeutung von E-Signaturen für HR

Für HR-Teams und Recruiting ist die E-Signatur ein logischer Baustein zur Digitalisierung zentraler Prozesse – von Arbeitsverträgen über Freigaben bis zu internen Dokumentenworkflows. Entsprechend wichtig ist die Wahl eines passenden Anbieters. E-Signatur-Lösungen sollten rechtliche Anforderungen erfüllen und sich in bestehende Systeme nahtlos integrieren. Das sind E-Signatur-Standards für HR, die Anbieter erfüllen sollten:

  • Funktionsumfang: Unterstützung verschiedener Signaturtypen (EES, FES, QES), Vorlagenmanagement, Rollen- und Rechteverwaltung – alles, was HR-Teams für standardisierte und wiederholbare Prozesse brauchen
  • Implementierung: Schnittstellen zu bestehenden Tools wie HR-Software, ERP- oder DMS-Systemen
  • Benutzerfreundlichkeit: Intuitive Oberfläche für Unterzeichner:innen und Admins
  • Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie eIDAS oder DSGVO
  • Skalierbarkeit: Lösungen, die mit den Anforderungen und dem Wachstum von HR-Anforderungen mitwachsen

Vergleich der Top 5 E-Signatur-Anbieter 2025

Anhand der obenstehenden Kriterien haben wir fünf E-Signatur-Anbieter auf ihren Funktionsumfang, ihre Signaturprozesse und allgemeine Kriterien wie Preis und Rechtssicherheit verglichen. Die Ergebnisse für HR-Teams im Überblick:

DocuSign

DocuSign ist einer der weltweit führenden Anbieter für elektronische Signaturen und digitale Vertragsprozesse. Die Lösung eignet sich besonders für mittelständische Unternehmen mit hohem Dokumentenvolumen sowie für international tätige Konzerne, die sichere, skalierbare und rechtskonforme Signaturprozesse benötigen.

Funktionen:

  • Rechtssichere elektronische Signaturen (auch fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen möglich)
  • Vorlagen, Kommentarfunktion und Workflows für kollaboratives Signieren
  • Automatisierte Erinnerungen und Nachverfolgung
  • 1.000+ Integrationen in gängige Systeme wie Salesforce, Microsoft, Google, Zoom
  • Webformulare, Identitätsprüfung, Massenversand, Zahlungsabwicklung

Vorteile:

  • Hohe Akzeptanz weltweit: über 1 Milliarde Nutzer:innen
  • Skalierbar für alle Unternehmensgrößen, ideal für internationale Prozesse
  • Hohe Sicherheit und DSGVO-Konformität
  • Individuelles Branding und flexible Workflows möglich

Nachteile:

  • Tendenziell hoher Preis im Vergleich zu kleineren Anbietern
  • Für einfache HR-Workflows mitunter zu umfangreich

Preis:

  • Personal Plan: 9 €/Monat
  • Standard Plan: 23 €/Monat pro Nutzer:in
  • Business Pro Plan: 38 €/ Monat pro Nutzer:in

Adobe Sign

Adobe Sign ist die E-Signatur-Lösung von Adobe, nahtlos integriert in Adobe Acrobat und die Microsoft-365-Welt. Die Lösung eignet sich für mittelständische Unternehmen und Konzerne, die bereits mit Adobe-Lösungen arbeiten.

Funktionen:

  • Elektronische und digitale Signaturen (inkl. qualifizierter Signatur)
  • Signaturprozesse direkt aus Microsoft-, PDF- oder Webanwendungen
  • Automatisierte Workflows mit Erinnerungsfunktion
  • Mobile Signatur auf allen Geräten ohne Login oder App
  • Integration mit hunderten Vertrauensdiensten (AATL, EUTL)
  • Cloud-basierte oder lokal zertifizierte digitale Signaturen

Vorteile:

  • Weltweite Rechtsgültigkeit und Compliance mit internationalen Normen
  • Benutzerfreundliche Oberfläche und einfache Einrichtung
  • Breite Integrationen mit Microsoft, Salesforce, SAP und Co.
  • Hohe Sicherheit durch Zertifikate und manipulationssichere Verschlüsselung

Nachteile:

  • Für einfache Anwendungsfälle mit wenigen Signaturen unter Umständen zu umfangreich
  • An Acrobat-Lösung geknüpft

Preis:

  • Acrobat Standard für Teams: 17,84 €/Monat pro Lizenz
  • Acrobat Pro für Teams: 28,55 €/Monat pro Lizenz

sproof sign

sproof sign ist eine europäische Signaturplattform. Sie richtet sich vor allem an deutsche mittelständische Unternehmen mit hohen Compliance-Anforderungen, die ihre Daten nur in der EU verarbeiten wollen.

Funktionen:

  • Digitale und qualifizierte elektronische Signaturen (eIDAS-konform)
  • Signieren von Dokumenten im Team mit Nutzer- & Rechteverwaltung
  • Integrierte Echtheitsprüfung bestehender Signaturen
  • Fortschrittsverfolgung und automatische Erinnerungen
  • Add-ons für Google Drive, Microsoft Teams, Word, DATEV, Zapier und mehr

Vorteile:

  • Kostenlose Demo verfügbar
  • DSGVO-konform und ohne US-Datenverarbeitung
  • Browserbasiert sofort nutzbar
  • Einfache Benutzeroberfläche und schnelle Einrichtung
  • Persönlicher Support bei Business- und Enterprise-Tarifen

Nachteile:

  • Kontingente für Signaturen können je nach Plan begrenzt sein
  • Nur mit EU-zertifizierten Identitätsanbieter kompatibel (eingeschränkte internationale Nutzung außerhalb der EU)

Preis:

  • Business: ab 14 €/Monat und Nutzer:in
  • Enterprise: auf Anfrage

d.velop Sign

d.velop sign ist die E-Signatur-Lösung der deutschen Digitalplattform d.velop. Sie richtet sich vor allem an KMU in der DACH-Region, die bereits d.velop-Produkte nutzen.

Funktionen:

  • Rechtssichere Signatur von PDF- und XML-Dokumenten
  • Vorlagen, Signaturmappen und eigenes Branding
  • Nahtlose Integration in die d.velop-Plattform und Dritttools

Vorteile:

  • DSGVO- und eIDAS-konform
  • Verifizierung durch EU-zertifizierte Vertrauensdienste
  • Kein Medienbruch: Signatur direkt im digitalen Workflow
  • Beliebig viele Nutzer:innen in allen Tarifen

Nachteile:

  • Für Unternehmen außerhalb der d.velop-Umgebung ggf. weniger attraktiv

Preis:

  • Basic: ab 9,99 €/Monat
  • d.velop sign business: ab 24,99 €/Monat
  • d.velop sign ultimate: ab 39,99 €/Monat

Suiteify

Suiteify ist ein etablierter Anbieter für HR-, Payroll- und Finanzlösungen mit über 36 Jahren Erfahrung und einer klaren Spezialisierung auf kleine und mittlere Unternehmen im DACH-Raum – inklusive rechtssicherer E-Signatur für digitale, effiziente und DSGVO-konforme HR-Prozesse.

Funktionen:

  • Unterschriftenprozesse vollständig digitalisieren
  • Nahtlose Einbindung in Workflows zum Beispiel Onboarding oder Vertragsverlängerungen
  • Ablage in die digitale Personalakte inklusive Signaturprotokoll und Sicherheitszertifikat
  • Vorlagen mit Platzhaltern für wiederkehrende Dokumente
  • E-Signatur mobil nutzbar – auch auf Smartphones und Tablets
  • Mehrere Unterzeichner:innen pro Dokument möglich

Vorteile:

  • Zertifiziert und DSGVO-konform
  • Modular erweiterbar – alle HR-Bereiche in einer Plattform
  • Zukunftssicher gemäß des Bürokratieentlastungsgesetzes IV ab 2025
  • Persönlicher Support und Beratung
  • Hohe Datensicherheit durch Hosting in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Nachteile:

  • Die E-Signatur ist in das Suiteify-System integriert und nicht als isolierte Einzellösung verfügbar.

Preis:

  • Suiteify bietet dir eine individuelle Preisgestaltung je nach gewünschtem Modulumfang und deiner Unternehmensgröße. Denn die E-Signatur ist Teil des modularen HR-Systems und kann auf Wunsch integriert werden.

Best Practice: E-Signaturen mit Suiteify erstellen

Deshalb setzen KMU im DACH-Bereich wie Fredy's AG auf Suiteify als Signaturdienst:

Als mittelgroße Handwerksbäckerei mit rund 200 Mitarbeitenden suchte die Fredy’s AG nach einer nachhaltigen Lösung, um ihre HR-Prozesse zu digitalisieren. Mit Suiteify gelang der papierlose Umstieg: digitale Personalakten, strukturierte Workflows inklusive der Implementierung der E-Signatur zur rechtskonformen Unterzeichnung von Jahresendgesprächen und Arbeitsdokumenten. Das Ergebnis ist ein vollständig digitaler HR-Prozess ohne Medienbrüche.

Zur Success Story

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Was sind Vorteile der Nutzung von E-Signaturen?

  • 53 % der Unternehmen geben an, dass sie Verträge mit E-Signaturen fünf- bis zehnmal schneller abschließen als mit handschriftlichen Unterschriften (Quelle: Skribble).
  • 63 % der Unternehmen berichten, innerhalb von 12 Monaten nach Einführung von E‑Signaturen einen Return on Investment (ROI) erzielt zu haben (Quelle: AIIM Report).

Für HR-Entscheider:innen und Recruiter:innen bedeutet das: Prozesse werden sicherer, effizienter und rechtssicher digitalisiert. Das sind die Vorteile:

Verträge schneller abschließen

Mit E-Signaturen verkürzt sich der Unterschriftenprozess von mehreren Tagen auf wenige Minuten. Studien zeigen: Unternehmen schließen Verträge schneller, wenn sie auf digitale Signaturen setzen. Das beschleunigt Prozesse – etwa bei Onboardings neuer Mitarbeitenden, Mitarbeiterverträgen oder kurzfristigen Arbeitsvertragsveränderungen.

Unterschriften direkt aus dem CRM-System senden

Die Integration von E-Signaturen in CRM-Systeme wie Salesforce, HubSpot oder Pipedrive spart Zeit und reduziert Klickwege. Suiteify bindet sich zum Beispiel nahtlos in deine bestehende Systemlandschaft ein. Denn Suiteify verfügt neben der Steuerung elektronischer Signaturen direkt innerhalb der HR-Suite – etwa aus der digitalen Personalakte heraus – auch über erweiterte technische Anschlussmöglichkeiten. Dazu gehören:

  • API-Schnittstellen oder programmierbare Webservices (Import/ Export) zur Anbindung an externe Systeme wie CRM oder ERP  
  • Dateibasierter Import/ Export

Immer nachvollziehen, wer noch nicht unterschrieben hat

E-Signatur-Anbieter bieten eine automatische Nachverfolgung und Erinnerungsfunktion. So siehst du jederzeit, wo ein Dokument gerade hängt und kannst gezielt nachfassen, ohne manuell kontrollieren zu müssen.

Medienbrüche und manuelle Fehler vermeiden

Durchgängig digitale Signaturprozesse minimieren Fehlerquellen, etwa durch fehlende Seiten, vergessene Unterschriften oder falsche Versionen. Das reduziert Korrekturschleifen und macht Prozesse effizienter und rechtssicherer.

Dokumente rechtssicher archivieren

E-Signatur-Programme übernehmen die revisionssichere Ablage signierter Dokumente – meist inklusive Audit-Trail. Die rechtssichere Speicherung spart Aufwand bei internen oder externen Prüfungen und vereinfacht das Auffinden im Archiv.

Fazit: E-Signaturen rechtssicher aufsetzen und digital managen

E-Signaturen beschleunigen HR-Prozesse, senken manuelle Aufwände und ermöglichen durchgängig digitale Dokumentenworkflows – etwa bei Arbeitsverträgen, Onboardings oder Genehmigungen. Passende Anbieter unterscheiden sich stark in Funktionsumfang, Integrationen und Datenschutzstandards. Entscheidend ist, dass die Lösung rechtssicher, skalierbar und in bestehende Prozesse integrierbar ist. Suiteify ist eine passende Wahl für kleine und mittlere Unternehmen im DACH-Raum, die HR-Prozesse ganzheitlich digitalisieren und E-Signaturen nahtlos in ihre HR-Suite einbinden möchten.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Was ist eine E-Signatur und warum ist sie wichtig?

Eine E-Signatur ist die digitale Form einer handschriftlichen Unterschrift, die rechtlich bindend ist. Unternehmen nutzen sie, um Verträge, Dokumente oder Genehmigungen effizient, papierlos und digital zu unterzeichnen.

Welche Funktionen sollte ein guter E-Signatur-Anbieter mitbringen?

Gute E-Signatur-Anbieter bieten Funktionen wie rechtssichere Signaturverfahren, Dokumenten-Tracking, Benutzerverwaltung, Integrationen in bestehende Systeme und eine revisionssichere Archivierung.

Wie finde ich den passenden E-Signatur-Anbieter für mein Unternehmen?

Auswahlkriterien für einen passenden E-Signatur-Anbieter sind unter anderem der benötigte Signaturtyp, Datenschutzstandards (DSGVO), Integrationsmöglichkeiten, Benutzerfreundlichkeit und die Skalierbarkeit der Lösung.

Welche Kosten fallen bei der Einführung einer E-Signatur-Software an?

Kosten für die Einführung einer E-Signatur-Software hängen vom Funktionsumfang, Nutzeranzahl und Vertragsmodell ab. Kosten entstehen meist in Form von monatlichen Abos oder nutzungsbasierten Modellen. Einstiegslösungen beginnen oft schon ab wenigen Euro pro Monat pro Nutzer:in.  

Candidate Journey: Bedeutung, Phasen und Optimierung
HR & Payroll

Candidate Journey: Bedeutung, Phasen und Optimierung

In diesem Artikel erfährst du: Was genau unter Candidate Journey zu verstehen ist – und wie sie sich von der Candidate Experience unterscheidet. Außerdem: Welche Phasen diese „Reise“ umfasst und wie Unternehmen jeden Kontaktpunkt gezielt optimieren können.

5 Min. Lesezeit

Warum die Candidate Journey so wichtig ist

Die Suche nach den besten Talenten ist heute komplexer denn je. Im digitalen Zeitalter können potenzielle Bewerbende in Sekunden Arbeitgeberbewertungen recherchieren, sich über Social Media ein Bild machen oder auf Jobmessen direkt vergleichen. Dabei prüfen sie nicht nur Stellenanzeigen und Benefits, sondern auch die Tonalität und Authentizität jeder HR-Kampagne.

In diesem Geflecht aus digitalen und persönlichen Touchpoints entscheidet längst nicht mehr allein die fachliche Kompetenz, ob ein Unternehmen überzeugt. Ausschlaggebend ist die Candidate Journey – also der Weg, den Bewerbende von der ersten Begegnung mit einem Unternehmen bis zur Einstellung durchlaufen. Hier zählen funktionale Abläufe genauso wie Empathie und eine konsistente Kommunikation.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was genau unter Candidate Journey zu verstehen ist – und wie sie sich von der Candidate Experience unterscheidet
  • Welche Phasen diese „Reise“ umfasst
  • Wie Unternehmen jeden Kontaktpunkt gezielt optimieren können

Definition: Was ist die Candidate Journey?

Die Candidate Journey beschreibt den gesamten Weg, den potenzielle Mitarbeitende von der ersten Wahrnehmung eines Unternehmens bis zum tatsächlichen Einstieg durchlaufen. Dabei geht es nicht um einzelne Stationen wie ein Bewerbungsgespräch oder eine Stellenanzeige, sondern um das Zusammenspiel aller Berührungspunkte – von Social Media Posts über Karriereseiten bis hin zu persönlichen Interviews. Wichtig: Die Candidate Journey ist kein starres Modell, sondern ein dynamischer Prozess. Jeder Touchpoint kann Bewerbende anziehen –oder zum Abbruch führen. Wer hier gezielt optimiert, stärkt nicht nur die Arbeitgeberattraktivität, sondern verbessert auch die Conversion Rate im Recruiting.

Abgrenzung: Candidate Journey vs. Candidate Experience

Die Candidate Journey ist der strukturierte Fahrplan: Sie zeigt, welche Touchpoints Bewerbende typischerweise durchlaufen. Diese lassen sich von HR-Teams aktiv gestalten und steuern – etwa Karriereseiten, Bewerbungsformulare oder Interviewprozesse.

Die Candidate Experience hingegen beschreibt das subjektive Erleben der einzelnen Bewerbenden. Hier geht es um Emotionen, Erwartungen und die Frage: „Hinterlässt das bei mir einen positiven Eindruck?“

Ein modernes Online-Formular kann zwar die Journey verbessern, bleibt aber wirkungslos, wenn es austauschbar wirkt. Umgekehrt kann ein sympathisches Telefoninterview die Experience kurzfristig positiv prägen –wird danach jedoch wochenlang nicht kommuniziert, kippt der Gesamteindruck schnell ins Negative.

Beide Konzepte sind also eng miteinander verknüpft:

  • Die Candidate Journey liefert den Rahmen.
  • Die Candidate Experience zeigt, ob dieser Rahmen auch tatsächlich überzeugt.

Die Phasen der Candidate Journey

Phasenmodelle wirken oft idealisiert – trotzdem helfen sie, den Recruitingprozess in klar strukturierte Etappen zu gliedern. In der Literatur finden sich Modelle mit 6, 7 oder 8 Phasen. Für die Praxis reicht jedoch ein vereinfachtes Fünf-Phasen-Modell, das wir hier vorstellen:

1. Awareness – Aufmerksamkeit schaffen

In dieser Phase entdecken potenzielle Kandidat:innen das Unternehmen zum ersten Mal. Das kann über Stellenanzeigen, Karriereseiten, Jobmessen oder Social Media geschehen. Entscheidend ist hier die Reichweite: Wie viele Menschen werden erreicht – und wie stark reagieren sie darauf? Kennzahlen wie Klick- oder Conversion-Raten liefern Antworten.

2. Consideration – Informationen abwägen

Jetzt wollen Kandidat:innen mehr wissen: Welche Aufgabenerwarten mich? Welche Werte vertritt das Unternehmen? Hier spielen eine authentische Employer Value Proposition (EVP) und Erfahrungsberichte von Mitarbeitenden eine Schlüsselrolle. Achtung: Wenn Versprechen und Realität auseinanderklaffen, wird schnell klar, dass die Marke nicht stimmig ist.

3. Application – Bewerbung einreichen

In dieser Phase entscheiden sich Kandidat:innen für die Bewerbung. Ein einfaches, mobiloptimiertes Bewerbungsformular ist hier Pflicht. Komplizierte Technik oder unübersichtliche Seiten schrecken ab. Eine wichtige Kennzahl: Wie viele Seitenaufrufe führen tatsächlich zu Bewerbungen?

4. Selection – Auswahlprozess

Die wenigsten bewerben sich nur auf eine Stelle. Auch Unternehmen haben meist mehrere qualifizierte Bewerbungen auf dem Tisch. Transparenz ist in dieser Phase entscheidend: Bewerbende achten auf Benefits, Unternehmenskultur und Kommunikation. Ein Vorstellungsgespräch ist nicht nur ein Abgleich fachlicher Skills, sondern auch ein Test, ob die Employer Brandglaubwürdig wirkt.

5. Onboarding – gelungener Einstieg

Mit der Einstellung ist die Candidate Journey nicht beendet. Jetzt geht es darum, neue Mitarbeitende dauerhaft zu integrieren. Ein strukturierter Onboarding-Prozess mit Einarbeitungsplänen, Feedbackgesprächen, Willkommenspaketen oder Mentor:innen verhindert Frühfluktuation. Fehlt diese Begleitung, ist eine Kündigung noch in der Probezeit keine Seltenheit.

Ansätze zur Optimierung der Candidate Journey

Jeder Touchpoint prägt das Bild vom Unternehmen – und mussdaher konsistent sein. Brüche in der Kommunikation wirken unglaubwürdig und treiben Talente zur Konkurrenz. Darüber hinaus gibt es drei zentrale Hebel:

Individualisierung statt Standardmails

Automatisierte Nachrichten sparen Zeit, wirken aber schnellunpersönlich. Besser: klare Updates mit transparenten Zeitangaben und die Möglichkeit für Rückfragen. Das zeigt Wertschätzung.

Schnelle Kommunikation

Automatisierte Systeme können Eingänge bestätigen – doch ein kurzes persönliches Telefonat signalisiert echten Respekt und hält Kandidat:innen bei der Stange.

Datenbasiertes Optimieren

Nur wer misst, kann verbessern. Kennzahlen wie Drop-out-Rate im Bewerbungsformular, Channel Effectiveness oder Offer-Acceptance-Rate zeigen, wo Prozesse haken. So lassen sich Touchpoints gezielt optimieren.

Fazit: Candidate Journey aktiv gestalten

Die Candidate Journey ist kein starres Modell und kein simples Abhaken von Schritten. Sie ist der rote Faden, der Talente durchverschiedene Phasen begleitet – und dabei die Wahrnehmung des Unternehmensprägt. Unternehmen, die diesen Weg konsequent analysieren, strukturieren und verbessern, schaffen echte Wertschätzung bei Kandidat:innen. Die Verbindung von objektiven Kennzahlen und ehrlichem Feedback deckt Schwachstellen auf und verwandelt eine lose Abfolge von Touchpoints in eine positive Reise, die sowohl die Arbeitgebermarke stärkt als auch die Offer-Acceptance-Rate steigert. Gleichzeitig gilt: Die Candidate Journey ist nie abgeschlossen. Mit neuen Technologien wie KI-gestützten Analysen zu Bewerbungsabbrüchen oder VR-Erlebnissen für realistische Einblicke in den Arbeitsplatz entstehen ständig neue Möglichkeiten. Auch wenn KI heute bereits Teile von Sourcing, Bewerbungsgesprächen oder Auswahlprozessen übernimmt: Der menschliche Faktor bleibt unverzichtbar. Empathie, Authentizität und persönliche Ansprache entscheiden nach wie vor über den Unterschied.

Candidate Journey – FAQ

Wie unterscheidet sich die Employee Journey von der Candidate Journey?

Die Candidate Journey endet mit Vertragsunterschrift und erfolgreichem Onboarding. Die Employee Journey beginnt mit dem ersten Arbeitstag und umfasst die gesamte Beschäftigungsdauer: Einarbeitung, Weiterentwicklung, Bindung ans Unternehmen bis hin zu Offboarding und dem Vermächtnis, das Mitarbeitende durch ihre Erfahrungen hinterlassen. Während die Candidate Journey Talente gewinnt, sorgt die Employee Journey dafür, dass sie langfristig bleiben.

Welche Rolle spielt Employer Branding in der Candidate Journey?

Employer Branding bildet die strategische Grundlage der Candidate Journey. Es schafft ein klares Bild der Arbeitgebermarke und definiert Erwartungen, die in der Awareness-Phase geweckt werden. Entscheidend ist, dass diese Erwartungen in allen weiteren Etappen auch erfüllt werden. Nur so entsteht ein stimmiger Prozess, der Vertrauen schafft und in einer erfolgreichen Einstellung mündet.