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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Aufbewahrungspflichten für Personalakten – Fristen im Überblick
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Aufbewahrungspflichten für Personalakten – Fristen im Überblick

Arbeitgeber unterliegen zahlreichen Pflichten – eine davon ist die Aufbewahrung von Personalakten über das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Was es hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten für Personalakten zu beachten gilt.

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Die Personalakte spielt im Personalwesen eine wichtige Rolle. In ihr halten Arbeitgeber Informationen zum Beschäftigungsverhältnis schriftlich fest. Neben personenbezogenen Dokumenten und Verträgen enthält die Personalakte meist auch Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen sowie die Kopien amtlicher Urkunden. Die Aufbewahrung dient dem Zweck, Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses abzusichern. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, muss der Arbeitgeber die Daten datenschutzkonform archivieren – doch für wie lange eigentlich? Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Aufbewahrungspflichten für Personalakten gelten und welche Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind.

Aufbewahrungspflichten bei Personalakten

Als Grundregel gilt: Ein Arbeitgeber muss Personalakten so lange aufbewahren, wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen könnte. Maßgeblich ist hier die in § 195 BGB festgelegte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit Ablauf des 31. Dezember des Jahres, in welchem der Arbeitsvertrag endet.

Innerhalb der Dreijahresfrist können Ex-Mitarbeiter beispielsweise noch ein Arbeitszeugnis einfordern oder Schadenersatzansprüche stellen. Dementsprechend sollten Arbeitgeber die entsprechenden Dokumente in den Personalakten ehemaliger Beschäftigter nach deren Austritt drei Jahre lang aufbewahren.

Eine einheitliche Aufbewahrungsfrist für sämtliche Unterlagen einer Personalakte gibt es jedoch nicht. Wie lange eine Personalakte aufbewahrt werden muss, hängt somit davon ab, welcher Art die darin enthaltenen Dokumente sind.

Die Aufbewahrungsfristen für bestimmte lohnsteuerrechtlich oder sozialversicherungsrechtlich relevante Dokumente einer Personalakte gehen deutlich über die dreijährige Regelverjährung hinaus.

Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen für Dokumente der Personalakte

Laut Einkommensteuergesetz (EStG) müssen Arbeitgeber dem Finanzamt bei Lohnsteuer-Außenprüfungen Einsicht in die steuerrechtlich relevanten Bestandteile der Personalakten ermöglichen. Hierzu sind im Steuerrecht Aufbewahrungspflichten für Personalakten festgehalten (§ 41 EStG):

  • Verdienstabrechnungen sowie die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und alle anderen Belege für den Lohnsteuerabzug müssen sechs Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Lohnunterlagen, die für die betriebliche Gewinnermittlung relevant sind, sind zehn Jahre lang aufzubewahren. Dies gilt zum Beispiel für Lohnlisten, Lohnsteuerdokumente und Jahresabschlüsse.

Vor der Entsorgung einer Personalakte sollte daher immer geprüft werden, ob sie steuerrechtlich relevante Lohnunterlagen enthält.

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Sozialversicherungsrechtliche Aufbewahrungsfristen für Personalakten

Auch im Sozialversicherungsrecht finden sich Regelungen zu den Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumente einer Personalakte:

  • Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) müssen Arbeitgeber Lohnnachweise über die Arbeitsstunden und das an den Arbeitnehmer geleistete Entgelt fünf Jahre lang aufbewahren (§ 165 SGB VII).
  • Unterlagen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge relevant sind, müssen sechs Jahre lang zugänglich sein. Diese Sechsjahresfrist gilt, wenn der Versorgungsfall für den Arbeitnehmer während des aktiven Arbeitsverhältnisses eintritt oder bis spätestens sechs Jahre nach der letzten Lohnzahlung. Nimmt der Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge erst nach Ablauf dieses Zeitraums in Anspruch, müssen die Dokumente bis dahin aufbewahrt werden. Diese verlängerte Frist kann bis zu 30 Jahre betragen.

Bei der Aufbewahrung und Entsorgung von Personalakten den Datenschutz beachten

Unternehmen müssen die Personalakten ihrer Beschäftigten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgfältig aufbewahren und personenbezogene Informationen vor unerlaubtem Zugriff schützen. Die DSGVO verpflichtet Arbeitgeber außerdem dazu, bei der Erhebung personenbezogener Daten den Grundsatz der Datensparsamkeit und -vermeidung zu beachten. Das bedeutet:

Werden personenbezogene Daten für den ursprünglichen Zweck der Datenerhebung nicht mehr gebraucht, muss der Arbeitgeber sie löschen. Das betrifft nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters alle Personaldaten, die nicht aufgrund gesetzlich festgelegter Aufbewahrungsfristen vorzuhalten sind.

Bei der Vernichtung von Personaldaten sollten Arbeitgeber nach der DIN 66399 vorgehen. Sie enthält Richtlinien für die zuverlässige Vernichtung von vertraulichen Daten in Papierform und auf digitalen Speichermedien.

Digitale Personalakte – alle Aufbewahrungsfristen im Blick behalten

Arbeitgeber, die Personalakten noch in Papierform aufbewahren, müssen den Ablauf von Aufbewahrungsfristen allein aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten regelmäßig kontrollieren – andernfalls würde das Archiv aus allen Nähten platzen.

Ein manueller Check der unterschiedlichen Fristen für Papierdokumente in der Personalakte erfordert jedoch viel Zeit und Geduld: Schadenersatzansprüche, Steuerprüfungen, Versorgungsansprüche – zur Prüfung der Aufbewahrungsfrist ist jedes Dokument aus dem Archiv zu holen und jeder Sachverhalt zu betrachten.

Der Einsatz einer digitalen Personalakte senkt den Verwaltungsaufwand. Mit der elektronischen Lösung lassen sich aufbewahrungspflichtige Personalunterlagen effizient archivieren und übersichtlich anzeigen. Dies erleichtert es den Benutzern, die verschiedenen Aufbewahrungsfristen im Blick zu behalten. Zudem benötigt eine digitale Personalakte keine Archivstellfläche.

Konjunkturpaket – was Unternehmen jetzt erwartet
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Konjunkturpaket – was Unternehmen jetzt erwartet

Das milliardenschwere Konjunkturpaket der Bundesregierung soll die Wirtschaft in der Coronakrise wieder anschieben – unter anderem durch eine befristete Mehrwertsteuersenkung. Dieser Blogartikel gibt einen Überblick, welche Hilfen und Änderungen Unternehmer aus dem Konjunkturpaket zu erwarten haben.

5 Min. Lesezeit

Die Coronakrise betrifft alle Unternehmen. Viele leiden unter den Einschränkungen im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben. Ganze Branchen kämpfen ums Überleben. Aber auch die Exporte brechen ein, da Lieferungen und Bestellungen aus dem Ausland ausbleiben. Die Bundesregierung schnürte daher Anfang Juni ein 130 Milliarden schweres Konjunkturpaket.

Großzügige Hilfen sollen die Wirtschaft wieder anschieben. Eine befristete Mehrwertsteuersenkung soll den privaten Konsum stimulieren, bereitet aber vielen Buchhaltern und Steuerberatern Kopfschmerzen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Hilfen und Änderungen für Unternehmen.

Checkliste: Welche Themen betreffen Ihr Unternehmen?

Welche Punkte aus dem Konjunkturpaket sind für Sie relevant? Diese können Sie mithilfe der folgenden Tabelle identifizieren.

Wenn das auf Sie zutrifft …

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Unternehmen gleich welcher Art

Mehrwertsteuersenkung auf 16 % bzw. 5 %
Kurzarbeitergeld (Kug)

Umsatzeinbruch von mindestens 40 %

Programm für Überbrückungshilfen

Hohe Anlageinvestitionen

Degressive Abschreibung

Absehbarer Verlust 2020

Verlustrücktrag

Importeur

Verschobene Einfuhrumsatzsteuer

Ausbilder

Förderung für ausbildende Betriebe

Automotive-Branche

Investitionsförderung für Automobilbranche

Frachtführer, Handwerker, Fuhrparkbetreiber

Förderung der E-Mobilität

Telekommunikationsbranche

5G und Netztechnologien

Hardware- oder Software-Lieferant

Digitalisierung von öffentlichen Institutionen

Baubranche

Ausbau und energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden

Forschende Unternehmen

Forschung und Wissenschaft

Hersteller von medizinischen Gütern

Inländische medizinische Güter Beschleunigtes und vereinfachtes Vergaberecht

Auftragnehmer der öffentlichen Hand

Beschleunigtes und vereinfachtes Vergaberecht

Personengesellschaft

Option zur Körperschaftssteuer

Drohende Insolvenz

Vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren

Mehrwertsteuersenkung

Für Leistungen, die vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 erbracht werden, senkt die Bundesregierung die Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt. Der volle Steuersatz fällt von 19 Prozent auf 16 Prozent, der reduzierte von 7 Prozent auf 5 Prozent. Verbraucher sollen dadurch zu mehr Konsum angeregt werden.

Die Wirtschaft ist über die Mehrwertsteuer-Senkung „not amused“. Unternehmen leiten die Steuer ja nur durch. Sie haben durch die Senkung keinen Vorteil, sondern nur einen enormen administrativen Aufwand. Dieser ist umso höher, je weiter die Rechnungsstellung, das Leistungsdatum und die Buchung des Umsatzes auseinanderliegen. Welches Leistungsdatum, das heißt, welcher Mehrwertsteuersatz einem Umsatz zugrundeliegt, lässt sich nicht immer so genau sagen. Denken Sie zum Beispiel an Abschlagszahlungen, Gutscheine, Reisen. Oder an Verträge, Abonnements, Dauerbuchungen.

Kurzarbeitergeld

Schon seit März 2020 bewährt sich das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise. Es rettet Arbeitsplätze und bewahrt Unternehmen vor dem Ruin. Die Bundesregierung plant eine verlässliche Regelung auch über den 31. Dezember 2020 hinaus. Sie hat für den Monat September 2020 neue Beschlüsse angekündigt, weil die Entwicklung der Pandemie erst abgewartet werden soll.

Programm für Überbrückungshilfen

Der Bund zahlt 25 Milliarden Euro „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Coronakrise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“. Besonders betroffen sind Hotellerie, Gastronomie, Event-Industrie und Tourismusbranche, aber das Konjunkturpaket stellt Hilfen steht auch für andere Firmen sowie für gemeinnützige Organisationen bereit.

Bedingungen für die Überbrückungshilfe

Unter folgenden Bedingungen trägt der Bund einen Anteil an Ihren Fixkosten für die Monate Juni bis August 2020:

  • Bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzeinbruch von 50 bis 70 Prozent werden 50 Prozent der Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzeinbruch von 40 bis unter 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet.

Liegt der Umsatz im Fördermonat bei mindestens 60 Prozent des Vorjahresmonats, gibt es für diesen Monat keine Förderung. Berechnungsgrundlage ist also der Wert der einzelnen Monate und kein Drei-Monats-Durchschnitt. So steht es in einem Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu den Überbrückungshilfen (Änderungen vorbehalten!).

Die Überbrückungshilfe ist steuerbar und überzahlte Beträge müssen zurückerstattet werden. Unternehmen, die jetzt insolvent werden oder bis zum 31. August 2020 ihren Betrieb einstellen, erhalten keine Überbrückungshilfe.

Wer bekommt wie viel?

Die maximale Förderung für die drei Monate von März bis Mai 2020 beträgt 150.000 Euro. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt die maximale Förderung 9.000 Euro, bei bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2020 und die Auszahlungsfrist am 30. November 2020. Antragsformulare und konkrete Umsetzungstipps existieren zum jetzigen Zeitpunkt, Ende Juni 2020, noch nicht. Bitte sprechen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater an.

Degressive Abschreibung

Industriebetriebe dürfen Maschinen und Anlagen in den Steuerjahren 2020 und 2021 degressiv abschreiben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können Sie mit dem zweieinhalbfachen der gegenwärtigen AfA absetzen. Maximal 25 Prozent pro Jahr darf die Abschreibung eines solchen Investitionsguts betragen. Das soll Unternehmen einen Investitionsanreiz geben und ihre Liquidität verbessern.

Verlustrücktrag

Sie können sich Steuervorauszahlungen aus 2019 zurückholen, wenn Ihrem Unternehmen 2020 Corona-bedingt ein Verlust droht. Normalerweise könnten Sie Ihren Verlust erst Ende 2020 per BWA ermitteln. Diesen würden Sie mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnen; das nennt man einen Verlustrücktrag. Sie bekämen Ihre Steuervorauszahlungen zurück, allerdings erst 2021. Das ist für zahlreiche gebeutelte Betriebe viel zu spät.

Also erlaubt Ihnen die Koalition, Ihren Verlust 2020 zu schätzen und schon aufgrund dieser Schätzung mit den Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen. Sie dürfen den Rücktrag in der Steuererklärung für 2019 als Corona-Rücklage steuerwirksam einsetzen und bekommen die überzahlten Vorauszahlungen jetzt schon erstattet.

Die Berechnungen und Prognosen müssen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer testiert sein. Die Corona-Rücklage muss bis Ende 2022 aufgelöst werden. Und wenn Ihre Prognose nicht stimmt und Sie mehr erwirtschaften als gedacht, müssen Sie die Erstattung zurückerstatten.

Verschobene Einfuhrumsatzsteuer

Importierende Unternehmen profitieren von der Regelung, dass die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats verschoben wird. Deutsche Unternehmen sollen dadurch fünf Milliarden Euro mehr Liquidität bekommen und mit Unternehmen im übrigen Europa gleichgestellt werden.

Förderung für ausbildende Betriebe

Das Konjunkturpaket enthält einen Schutzschirm, der die Ausbildung der jungen Generation sicherstellen soll. Ausbildende Betriebe bekommen für jeden neuen Ausbildungsvertrag:

  • 2.000 Euro, wenn ein vorhandener Ausbildungsplatz neu besetzt wird
  • 3.000 Euro, wenn ein neuer, zusätzlicher Ausbildungsplatz geschaffen wird

Wenn Sie Azubis von Betrieben übernehmen, die die Ausbildung nicht beenden können, erhalten Sie eine Übernahmeprämie.

Investitionsförderung für die Automobilbranche

In den Jahren 2020 und 2021 fördert der Bund Zukunftsinvestitionen in der Automobilindustrie mit einem Bonus-Programm. Davon profitieren Zulieferbetriebe Automotive-Branche, die innovative Technologien, Verfahren und Anlagen liefern. Eine Milliarde Euro steckt der Bund die Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster.

Förderung der E-Mobilität

Spediteure, Logistiker, Taxi-Unternehmen, Handwerker, sie alle können Fördergeld für eine Modernisierung ihrer Flotten bekommen. Voraussetzung: Sie rüsten auf Elektromobilität um.

Innovationsprämie für E-Autos

Wenn Sie einen elektrisch betriebenen Dienstwagen oder ein Nutzfahrzeug für bis zu 40.000 Euro kaufen, subventioniert der Bund dies jetzt mit 6.000 Euro statt wie bisher nur mit 3.000 Euro. Diese Innovationsprämie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Flottenaustauschprogramme

Handwerker und KMU dürfen sich über ein Flottenaustauschprogramm freuen. Die Förderung der Anschaffung von Elektronutzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen wird zeitnah umgesetzt.

Auch für Elektro-Busse, LKW und die notwendige Lade-Infrastruktur gibt es bis Ende 2021 Subventionen. Der Austausch alter Euro-3- bis Euro-5-Fahrzeuge gegen neue Euro-6-Fahrzeuge soll den emissionsarmen Schwerlastverkehr und klimafreundlichere Antriebe europaweit fördern.

5G und Netztechnologien

Die Bundesrepublik Deutschland will bei 5G und später auch 6G eine global führende Rolle spielen. Das soll die digitale Souveränität und die Innovationskraft Deutschlands stärken. Mit zwei Milliarden Euro will die Koalition Unternehmen stärken, die neue softwaregesteuerte Netztechnologien entwickeln und erproben. Die Bundesregierung will zudem in Europa eine einheitliche Regulierung und die Interoperabilität der Netzkomponenten voranbringen.

Digitalisierung von öffentlichen Institutionen

Mit dem Konjunkturpaket geht über die öffentlichen Verwaltungen ein Geldsegen nieder. Das Ziel ist ehrgeizig: Die Behörden sollen in puncto Digitalisierung im 21. Jahrhundert ankommen.

  • Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheit und Rüstung werden mit zehn Milliarden Euro gefördert.
  • Bund, Länder und Kommunen sind nach dem Onlinezugangsgesetz verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital, d. h. online, zur Verfügung zu stellen. Der Bund fördert die Umsetzung dieser Vorgabe mit drei Milliarden Euro.
  • Das Smart-Cities-Programm wird um 500 Millionen Euro aufgestockt, um auch Kommunen zu bedienen, die bisher noch leer ausgingen.

Die Fördermilliarden für Digitalisierung nützen mittelbar auch Softwareherstellern, Hardware-Händlern und Schulungsanbietern. Die gestiegene Nachfrage dürfte ihnen einige Aufträge bescheren.

Ausbau und energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden

Die mageren Jahre sind in öffentlichen Einrichtungen vorbei, wenn man dem Konjunkturpaket trauen kann. Schulen, Kitas und Krankenhäuser sollen ausgebaut, saniert und digitalisiert werden.
Wenn Ihr Unternehmen hier tätig ist, können die Fördermilliarden auch Ihre Auftragsbücher füllen. Das ist geplant:

  • Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ fördert Investitionen in Kliniken
  • Gesundheitsämter bekommen Geld für Hard- und Software, zur Verbesserung des Meldewesens und für IT- und Kommunikationslösungen.
  • Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die 2020/2021 Mittel für Investitionen abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich.
  • Der Kapazitätsausbau in Kindergärten, Kitas und Krippen wird 2020 und 2021 mit einer Milliarde Euro zusätzlich gefördert.
  • Der Bund stockt 2020 und 2021 die Förderprogramme zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude auf.
  • Er legt außerdem ein Programm für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen auf.

Diese Förderungen kommen in Form von Aufträgen mittelbar auch Anbietern von Klima- und Gebäudetechnik zugute.

Forschung und Wissenschaft

Die Koalition schafft mit dem Konjunkturpaket Anreize, damit Unternehmen trotz der Coronakrise weiter in Forschung und Entwicklung investieren.

  • Die steuerliche Forschungszulage wird von Anfang 2020 (rückwirkend) bis Ende 2025 auf maximal vier Millionen Euro Bemessungsgrundlage je Unternehmen gewährt.
  • Die geplanten Investitionen bis 2025 in Künstliche Intelligenz (KI) werden von drei auf fünf Milliarden Euro erhöht, um ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Netzwerk zu schaffen.
  • Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds. Daraus erhalten erfolgversprechende Projekte von Firmen, die besonders von Corona betroffen sind, eine Ersatzfinanzierung. Das soll den Abbruch der Forschungsarbeiten verhindern.

Inländische medizinische Güter

Der Bund will medizinische Schutzausrüstung, Medikamentenwirkstoffe und Impfstoffe in Zukunft verstärkt in Deutschland fertigen lassen. Das soll die Unabhängigkeit von Lieferungen aus Schwellenländern stärken. Mit dem Konjunkturpaket wird daher ein Programm zur Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt.

Beschleunigtes und vereinfachtes Vergaberecht

Die Koalition vereinfacht temporär das Vergaberecht, damit aus den Fördergeldern schnell Investitionen werden. Die Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren werden verkürzt und die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland angepasst.

Option zur Körperschaftssteuer

Personengesellschaften erhalten die Möglichkeit, sich als Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen. Die Bundesregierung hebt zudem den Ermäßigungsfaktor bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags an.

Diese Maßnahmen werden über eine Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts eingeführt. Sie sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Personengesellschaften stärken. Sollten Sie erwägen, für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft zu optieren, so besprechen Sie dies am besten mit Ihrem Steuerberater.

Vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren

Für Unternehmen, die durch Corona ohne eigenes Verschulden ins Trudeln geraten, wird ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden. Für den schnellen Neustart nach einer Insolvenz verkürzt die Koalition das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre.

9 Gründe, warum sich KMU mit Digitalisierung von HR beschäftigen müssen
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9 Gründe, warum sich KMU mit Digitalisierung von HR beschäftigen müssen

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) digitalisieren mittlerweile alle möglichen Geschäftsprozesse – doch ihr Personalwesen arbeitet nach wie vor überwiegend analog. Das wirkt sich auf Dauer negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit aus. Dieser Beitrag nennt die wichtigsten Argumente, die für die Digitalisierung von HR (Human Resources) sprechen.

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Digitalisierung wird von vielen Entscheidern im Personalwesen nach wie vor als ein Trend belächelt. Aussagen wie „Das setzt sich doch sowieso nicht durch“ oder „Ich bleibe bei meinen altbewährten Methoden“ sind immer noch keine Seltenheit und auch über die Grenzen der HR-Abteilungen hinaus bekannt.

Die „schlechte“ Nachricht für Modernisierungsverweigerer: Der Digitalisierung kann sich kein Unternehmen entziehen – auch nicht kleine und mittlere Betriebe.

Die gute Nachricht: Personaler, die sich heute mit der Digitalisierung von HR auseinandersetzen, haben im besten Fall schon morgen einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz. Das unterstreichen auch die nachfolgenden neun Gründe für die Digitalisierung des Personalwesens.

1. Automatisierung von administrativen Aufgaben

Ein Großteil des Arbeitsalltags von Personalern besteht aus administrativen Aufgaben wie dem Anlegen und Pflegen von Personalakten, dem Bearbeiten von Krankmeldungen oder der Lohnbuchhaltung. Diese Aufgaben sind zweifelsfrei wichtig, aber auch zeitaufwendig und lästig. Die Digitalisierung im Personalwesen hat für dieses Problem die ideale Lösung – immerhin lassen sich administrative Aufgaben sehr effektiv und leicht automatisieren. Das wiederum spart nicht nur jede Menge Zeit, sondern senkt auch die Fehlerquote und trägt somit maßgeblich zum Erfolg der Personalabteilung sowie zur Mitarbeiterzufriedenheit bei.

2. Mehr Effizienz im Recruiting

Schaut man sich vor allem bei größeren KMU in den Personalabteilungen um, so stellt man fest, dass kein anderer HR-Bereich so stark digitalisiert ist wie das Recruiting. Nicht ohne Grund – schließlich sorgen digitale Prozesse im Recruiting für:

  • schnellere Erfolge
  • größere Reichweiten einer Stellenausschreibung
  • eine positive Candidate Journey
  • ein aktives und positives Employer Branding
  • bessere Such- und Filtermöglichkeiten
  • Messbarkeit und umfassende Auswertungsmöglichkeiten
  • effizientere Pflege eines Talent Pools

Egal ob Active Sourcing, Online-Bewerberformular, Chatbots oder der Aufbau einer Arbeitgebermarke – im Recruiting zeigt die Digitalisierung von HR besonders deutlich, was alles in ihr steckt.

3. Professionalisierung des Personalwesens

Lange Zeit genoss das Personalwesen unter Nicht-Personalern einen eher zweifelhaften Ruf  à la: „Das kann doch jeder“. Durch die Digitalisierung von HR wird sich daran in kommender Zeit jedoch einiges ändern. Denn die Einführung verschiedener digitaler Informations- und Kommunikationstechniken sorgt für eine Professionalisierung des Personalwesens.

Personaler, die auch in Zukunft durch souveräne Leistungen auffallen und zu den Besten ihrer Zunft zählen wollen, sollten sich intensiv mit der Digitalisierung auseinandersetzen.

Dann werden sie auch feststellen, dass der digitale Wandel eher für Chancen und Weiterentwicklung steht als für Befürchtungen wie Jobabbau und Co.

4. HR wird durch Digitalisierung effizienter und zielgerichteter

Die Automatisierung bestimmter Prozesse, agile Workflows, die Verknüpfung verschiedener Abteilungen, umfassende Auswertungen von Daten – die Digitalisierung sorgt zukünftig dafür, dass das Personalwesen nicht nur zielgerichteter, sondern auch ganz allgemein effizienter agieren wird. Schon jetzt bietet die HR-Praxis viele Beispiele, die dies unterstreichen:

  • standardisierte und automatisierte Onboarding-Prozesse
  • Chatbots zur Bewerberkommunikation
  • die digitale Personalakte
  • Onlinekalender zur Terminabsprache

5. Vielfältigere Möglichkeiten in der Personalentwicklung

Das Sprichwort „Wer rastet, der rostet“ mag zwar fast schon altertümlich daherkommen, besitzt jedoch in Zeiten der Digitalisierung von HR mehr Aktualität denn je. Fakt ist nämlich: Im Zuge von Digitalisierung und Globalisierung müssen Personaler permanent dafür sorgen, dass sich die Mitarbeiter ihres Unternehmens stetig weiterentwickeln. Was ihnen hierbei behilflich ist? Überraschung: HR-Digitalisierung natürlich!

HR-Software hilft den Personalverantwortlichen nicht nur dabei, auf einen Blick zu erkennen, welcher Mitarbeiter wann zuletzt eine Weiterbildung besucht hat. Die Programme können auch genutzt werden, um den Kollegen gleich zu einem entsprechenden Seminar oder Workshop einzuladen.

Im Zuge der gegenwärtigen Coronavirus-Pandemie zeigt sich zudem deutlich, welche Vorteile digitale und damit standortunabhängige Lernmethoden wie E-Learning bieten. Aber auch losgelöst von der aktuellen Krise gilt: E-Learning oder Blended Learning – also die Kombination aus digitalem Lernen und Präsenzveranstaltungen – sind längst auch in den KMU angekommen. Die Digitalisierung als Werkzeug der unternehmerischen Weiterentwicklung kann und darf daher nicht länger ignoriert werden.

6. Fokus auf den Menschen

Wenn Personaler weniger Zeit für administrative Aufgaben aufbringen müssen und Softwarelösungen einen Großteil der Arbeit übernehmen können, bleibt endlich wieder mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Bereich Human Resources: die Menschen. Umfassende Onboarding-Maßnahmen, ausgedehnte Mitarbeitergespräche und individuelle Beratungen sind nur ein paar der Möglichkeiten, die mit der Digitalisierung des Personalwesens einhergehen.

7. Zeitgemäßes Employer Branding

Gerade wenn es darum geht, die Vertreter der Generationen Y und Z zu erreichen (sprich: alle Menschen, die ab Mitte der 1980er Jahre geboren wurden und als digital natives, also „digitale Ureinwohner“, bezeichnet werden), ist die Digitalisierung ein wichtiger Türöffner.

Die jungen Jobeinsteiger möchten in Unternehmen arbeiten, die schon jetzt hohe digitale Standards vorweisen können – und nicht verzweifelt versuchen, doch noch irgendwie auf den Technologie-Zug aufzuspringen.

Firmen, die es schaffen, ein zeitgemäßes (also digital versiertes) Image nach außen zu transportieren, machen sich automatisch attraktiver für junge Bewerber, die als Fach- und Führungskräfte von morgen gelten. Ein entsprechendes Employer Branding, also der Aufbau einer Arbeitgebermarke, muss als wichtige Stellschraube in diesem Prozess betrachtet und genutzt werden.

8. Sichere und effektive Datenspeicherung, Datennutzung und Datenauswertung

Wenn es um die HR Digitalisierung geht, dann ist ein Thema zweifelsfrei unumgänglich: die Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten. Spätestens seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sollte jedem Personalmitarbeiter klar sein: Hier ist Vorsicht geboten!

Was zunächst einmal wie eine Gefahr wirkt, ist in Wirklichkeit ein großer Gewinn für HR. Denn mithilfe von HR-Anwendungen lassen sich Daten problemlos richtig, sprich: sicher, digital speichern. Und damit nicht genug: Einmal elektronisch erfasst, fristen die Daten, die für das Personalwesen relevant sind, kein trostloses Dasein, sondern können jede Menge wertvolle Erkenntnisse liefern:

  • Wann hat Mitarbeiter X zum letzten Mal eine Fortbildung besucht?
  • Wie hat sich sein Gehalt in den letzten Jahren entwickelt?
  • Wie viele Tage pro Jahr war er durchschnittlich krank?
  • Wie lang liegt sein letzter Urlaub zurück?
  • Wann wird es Zeit für einen Präsentkorb zum zehnjährigen Firmenjubiläum?

Antworten auf Fragen wie diese sind dank der Digitalisierung des Personalwesens meist nur einen Klick entfernt. Sie unterstreichen nicht nur den Sinn vom Einsatz entsprechender Technologien im Bereich Human Resources, sondern zeigen auch, dass die (gesetzeskonforme) Speicherung, Nutzung und Auswertung von Daten nicht kategorisch verteufelt werden sollte.

9. Vereinfachte interne Zusammenarbeit

Nicht nur große, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen haben häufig das Problem, dass die Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen nur mühselig klappt und viel Konfliktpotenzial bereithält. Doch glücklicherweise kann die Digitalisierung auch hier Abhilfe schaffen.

Schaut man sich das Personalwesen an, muss man nicht lang nach Schnittstellen zu anderen Unternehmensbereichen suchen. Ob nun die Stellenausschreibung, die via Facebook geteilt werden soll, ein technisches Problem im Online-Bewerbungsformular oder der Termin für das Sommerfest, der mit allen Mitarbeitern abgestimmt werden möchte – überall sorgt die Digitalisierung für eine agile, übergreifende Zusammenarbeit, die sämtliche Abläufe im Unternehmen vereinfacht.

HR-Digitalisierung nicht nur können, sondern auch wollen

Viele KMU stehen derzeit gerade erst am Anfang des digitalen Wandels. Dass dieser unumgänglich ist und für jedes Unternehmen unabhängig von Mitarbeiter- und Umsatzzahlen spannende Chancen bereithält, sollte spätestens nach diesem Beitrag klar sein.

Wichtig für alle Entscheider, die nun entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten wollen: Die Digitalisierung ist ein Prozess, der auf zwei ganz wesentlichen Erfolgsfaktoren basiert:

  1. dem Können in Form einer entsprechenden IT-Basis,
  2. dem Wollen in Form einer entsprechenden IT-Kultur

Erst wenn beides gegeben ist, kann eine umfassende und erfolgversprechende Digitalisierung im Personalwesen und im gesamten Unternehmen stattfinden.

Überstunden: Was müssen Arbeitgeber beachten?
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Überstunden: Was müssen Arbeitgeber beachten?

Welche rechtlichen Regelungen gelten rund um das Thema Überstunden? Welche Möglichkeiten gibt es arbeitgeberseitig, Überstunden zu umgehen? Wir bringen Licht ins Dunkel.

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Was genau sind eigentlich Überstunden?

Unter den Begriff „Überstunden“ fällt die Arbeitszeit, die über die Stunden hinausgeht, die im Arbeits- oder Tarifvertrag mit einem Arbeitnehmer vereinbart wurden. Überstunden können in Zeiten, in denen viel Arbeit anfällt, vom Vorgesetzten angeordnet werden.

Wichtig dabei ist: Ordnet ein Betrieb seinen Mitarbeitern Überstunden an, muss er dennoch dafür Sorge tragen, dass die laut dem Arbeitszeitgesetz höchstens zulässige Arbeitszeit eingehalten wird. Auch die gesetzlich geregelten Ruhezeiten müssen beachtet werden.

Hier gilt: Arbeitnehmer dürfen von Montag bis Samstag maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Nur in besonders dringlichen Ausnahmefällen dürfen bis zu 60 Stunden pro Woche geleistet werden. Im Rahmen dieser Regelung ist es auch möglich, am Tag bis zu zehn Stunden zu arbeiten. Allerdings muss dann zeitnah ein Freizeitausgleich gewährleistet werden.

Warum entstehen Überstunden?

Gründe für Überstunden gibt es viele:

  • Arbeitnehmern wird ein zu großes Arbeitspensum zugemutet
  • Ein Auftrag fällt umfangreicher aus als erwartet
  • Kollegen fallen krankheitsbedingt aus und Aufgaben müssen aufgeteilt werden

Überstunden sind mit Vor- und Nachteilen verbunden. Betriebe haben durch das Anordnen von Überstunden die Möglichkeit, kurzzeitige Auftragsspitzen abfedern zu können, ohne dafür neue Mitarbeiter einstellen zu müssen. Für Mitarbeiter geht das entweder mit einem höheren Gehalt einher oder mit einem Plus an Freizeit nach der jeweiligen Auftragsspitze. Allerdings sorgen Phasen der Mehrarbeit auch für gesteigerten Stress, was zu Lasten der Gesundheit und Lebensqualität gehen kann.  

Wie gehen Arbeitgeber am besten mit Überstunden um?

Es gibt verschiedene Modelle, wie Arbeitgeber die Überstunden ihrer Mitarbeiter erfassen können. Gerade in den verschiedenen Gewerken des Handwerks ist die „analoge“ Erfassung über Stundenzettel noch weit verbreitet. In Bürogebäuden oder der Industrie kommen hingegen häufig digitale Zeiterfassungssysteme zum Einsatz.

Die Bandbreite reicht von Fingerabdruck-Terminals, Zeiterfassungschips über Weblösungen bis hin zu einer App auf dem Firmen-Smartphone. Manchmal können auch aus Kassensystemen Daten übernommen und automatisiert übertragen werden.

Wichtig ist: Jeder Betrieb braucht künftig ein explizites System zur Arbeitszeiterfassung seiner Mitarbeiter. Dazu hat der Europäische Gerichtshof Arbeitgeber mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 verpflichtet. Sein Votum: Alle Arbeitgeber in allen EU-Staaten müssen die Überstunden ihrer Mitarbeiter erfassen und gesetzeskonforme Pausen- und Ruhezeiten nachweisen.

Arbeitszeiten erfassen – die richtigen Vorkehrungen treffen

Wer noch nicht konsequent alle Arbeitszeiten erfasst, muss also schleunigst dafür sorgen, dass diese künftig dokumentiert werden. Diese sind vier Jahre lang DSGVO-konform aufzubewahren. Und da Überstunden nur erfasst werden können, wenn zuvor auch die reguläre Arbeitszeit ermittelt wurde, ergibt das eine das andere. Die Gestaltung der Umsetzung dieser EU-Richtlinie liegt jedoch bei den einzelnen Ländern – und wie diese aussehen wird, ist aktuell noch offen.

Die Erfassung der Überstunden ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. Die Frage ist auch: Wie gehen Unternehmen mit den erfassten Zeiten um? Prinzipiell gibt es verschiedene Wege.

  • Zeitkonten: Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Zeitkonto an, auf dem die geleisteten Überstunden erfasst werden. Meist müssen die Überstunden binnen eines Jahres abgefeiert werden.
  • Lebensarbeitszeitkonto: Ein Lebensarbeitszeitkonto ist hingegen ein Langzeitkonto, auf dem Arbeitnehmer die über ihr gesamtes Berufsleben geleistete Mehrarbeit „einzahlen“. Die angesparte Zeit kann genutzt werden, um zum Beispiel früher in Rente zu gehen.
  • Überstunden verfallen lassen: Manche Arbeitgeber vereinbaren mit ihren Mitarbeitern auch eine sogenannte Ausschlussfrist. Darin ist geregelt, ab wann die Ansprüche auf einen Freizeitausgleich für geleistete Überstunden verfallen. Diese Frist muss mindestens drei Monate betragen.

Überstunden und ihre Bedeutung im Kontext einer ausgeglichenen Work-Life-Balance

Zugegeben, Arbeitszeiten und Überstunden angemessen zu dokumentieren, ist aufwändig. Der Gesetzgeber hat für diese Vorgabe aber einen guten Grund. Die Richter begründeten den Beschluss wie folgt: Jeder habe das Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten.

Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden. Unterm Strich geht es dabei vor allem um eine Verbesserung der Work Life Balance vieler Arbeitnehmer. Das Ziel ist es also, Mitarbeiter nicht nur produktiver, sondern auch glücklicher und ausgeglichener zu machen. Wenn das mal keine Win-Win-Situation ist.

„Allen Unternehmen in der Corona-Krise schnell und ohne große Prüfung helfen“
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„Allen Unternehmen in der Corona-Krise schnell und ohne große Prüfung helfen“

Die ökonomischen Folgen der Corona-Krise sind dramatisch. Um das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen zu sichern und eine Kettenreaktion zu verhindern, müsse der Staat nun schnell und unbürokratisch helfen, sagt Wirtschaftsforscher Michael Bräuninger. Im Interview äußert sich der Experte zur Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen – und dazu, wie es nach einer Aufhebung des Shutdown in Deutschland weitergehen könnte.

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Hat es aus Ihrer Sicht als Wirtschaftsforscher eine vergleichbare Situation wie die momentane weltweite Corona-Krise schon einmal gegeben?

Michael Bräuninger: Es ist noch nicht absehbar, wie schwer die Krise am Ende sein wird und wie tief die Wirtschaftsleistung einbricht. In jedem Fall wird der Einbruch gewaltig sein – und er trifft die ganze Welt unvorbereitet und relativ simultan. Das ist eine Gemeinsamkeit mit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009.

Es gibt aber auch große Unterschiede: 2008/2009 war der Ausgangspunkt der Krise ein Crash auf den Immobilienmärkten und dann folgte eine globale Finanzkrise. Vor der gegenwärtigen Corona-Krise war die Wirtschaft hingegen weitgehend gesund. Dann kam es zu dem staatlich verordneten Shutdown.

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Welche Bereiche der Wirtschaft sind von der Corona-Krise besonders betroffen?

Bräuninger: Der massive Einbruch, den wir zurzeit erleben, wird durch den Shutdown hervorgerufen. Betroffen sind Dienstleistungen und Einzelhandel, mit den bekannten Ausnahmen. Das hat natürlich Folgewirkungen: Güter, die nicht verkauft werden, müssen auch nicht produziert werden. Und Konzerte, die nicht stattfinden, müssen nicht organisiert und verwaltet werden. Damit gehen hohe Einkommensverluste einher. Davon sind zunächst die Unternehmen entsprechender Branchen und ihre Beschäftigten betroffen.

Aber auch hier gibt es Folgewirkungen: Unternehmen, die keine Einnahmen haben, können auch keine Miete zahlen und Beschäftigte, die in Kurzarbeit oder schon arbeitslos sind, werden ihre Konsumausgaben einschränken. Zu diesen direkten Effekten kommt jetzt die Schließung von großen Industriebetrieben, wie den Automobilwerken. Hier kommt es über die Wertschöpfungsketten zu noch größeren Verlusten an Produktion, Wertschöpfung und Einkommen.

Wie beurteilen Sie die Reaktionen aus der Politik?

Bräuninger: Um die Krise richtig einzuordnen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, muss man sich klarmachen, dass die Krise keinen ökonomischen Grund hat, sondern vielmehr staatlich verordnet ist. Deshalb können die staatlichen Maßnahmen auch nicht darauf zielen, die Wirtschaft schnell wieder zu beleben, vielmehr müssen sie das wirtschaftliche Überleben sichern. Die angekündigten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung: Arbeitnehmer werden über Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit bewahrt, wodurch ihre finanzielle Lebensgrundlage erhalten wird. Selbstständige und Unternehmer bekommen Kredite und Einkommenszuschüsse.

Wenn die Wirtschaft wieder geöffnet wird, können andere und weitere Maßnahmen nötig sein. Also: Erstmal am Leben halten, dann wiederbeleben. Viele wünschen sich jetzt schon einen klaren Fahrplan, wann es zu dem Übergang kommt. Das ist aber leider nicht möglich, da ja niemand weiß, wann welche Maßnahmen greifen. Ich glaube, es ist in der aktuellen Corona-Krise richtig, nichts anzukündigen, was man nicht halten kann.

Kann es dabei auch zu Mitnahmeeffekten kommen? Werden von den Hilfsmaßnahmen also auch Unternehmen profitieren, deren Probleme eher selbstverschuldet sind?

Bräuninger: Die Corona-Krise trifft zunächst selbstverständlich Unternehmen, die ohnehin in einer Schieflage sind. Insofern wird es immer den Verdacht geben, dass staatliche Hilfsmaßnahmen nicht die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie bekämpfen, sondern Strukturprobleme bei den Unternehmen. Für die genaue Prüfung dieser Frage bleibt aber keine Zeit: Um eine Kettenreaktion zu verhindern, muss allen Unternehmen in der Corona-Krise schnell und ohne große Prüfung geholfen werden.

Sind die Einschränkung und Restriktionen, die die Politik beschlossen hat, aus ihrer Sicht verhältnismäßig gegenüber Menschen und Unternehmen?

Bräuninger: Selbstverständlich hat der Gesundheitsschutz einen sehr hohen Stellenwert, und die drastischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise finden in der Bevölkerung überwiegend Zustimmung. Es ist aber die Frage, wie lange wir diese Maßnahmen aushalten. Wir können das Land wohl nicht für ein ganzes Jahr stilllegen und wahrscheinlich auch nicht für viele Monate.

Es gibt aber die Hoffnung, dass die Maßnahmen ausreichend schnell greifen, um einen Kollaps des Gesundheitswesens auf der einen Seite zu verhindern und auf der anderen Seite eine Lockerung der Maßnahmen möglich zu machen, bevor es zum Kollaps der Wirtschaft kommt. In jedem Fall müssen beide Seiten abgewogen werden – auch die Wirtschaft ist zum Überleben notwendig.

Was glauben Sie, wie lange der Krisenmodus anhält und mit welchen volkswirtschaftlichen Auswirkungen wir zu rechnen haben?

Bräuninger: Im ersten Halbjahr 2020 haben wir den tiefen Einbruch. In der Zeit danach könnte es aber eine schnelle Erholung geben. Die Rettungspakete werden ausreichen, das Überleben zu sichern.

Wenn der Shutdown aufgehoben wird, werden alle den Wunsch nach Aktivität verspüren. Die Lieferketten werden zwar noch nicht wie gewohnt funktionieren, da andere Teile der Welt von der Corona-Krise noch länger betroffen sein werden. Aber Unternehmen sind schnell und kreativ: Sie werden neue Lieferketten und Wege aufbauen.

Coronavirus, Kurzarbeitergeld, Entgeltfortzahlung – was Sie jetzt wissen müssen
HR & Payroll

Coronavirus, Kurzarbeitergeld, Entgeltfortzahlung – was Sie jetzt wissen müssen

Die Coronavirus-Pandemie zwingt viele Unternehmen dazu, Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen. Dieser Beitrag fasst die aktuellen Entwicklungen beim KUG zusammen und informiert über die Entgeltfortzahlung im Quarantänefall.

5 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen sind unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Es entstehen mitunter krisenhafte Situationen, beispielsweise durch eine hohe Anzahl an Erkrankungen oder Quarantänefällen in der Belegschaft. Eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit im bisherigen Maß ist so kaum mehr möglich. Probleme können sich aber auch ergeben, weil Veranstaltungen abgesagt werden, die Reisefähigkeit eingeschränkt wird oder Lieferketten abreißen, weil zum Beispiel Bauteile üblicherweise aus China importiert werden.

Auf längere Sicht kann die Konjunktur einer Volkswirtschaft einen Einbruch erleben, was wiederum die Nachfrage nach Dienstleistungen und Gütern verschlechtert. Auftragseinbrüche würden zu Entlassungen führen.

Um Entlassungen zu vermeiden, können Betriebe Kurzarbeit anmelden. Die Arbeitszeit wird herabgesenkt, ohne dass die Firma Mitarbeiter entlassen muss. Die Beschäftigten erhalten dann vom Unternehmen ein vermindertes Arbeitsentgelt, das über das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird.

Kurzarbeitergeld soll die Wirtschaft in Krisenzeiten stützen

Das Kurzarbeitergeld ist eine besondere Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie dient dem übergeordneten Zweck, den Betrieben die Arbeitnehmer und den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze zu erhalten sowie ihnen einen Teil des durch die Kurzarbeit bedingten Lohnausfalls zu ersetzen.

Die Bundesagentur prüft im Rahmen des Antrags, ob die Erhaltung der Arbeitsplätze durch die Maßnahme Kurzarbeitergeld zu erwarten ist und trifft daraufhin eine Entscheidung. Parallel prüft die Bundesagentur, ob es sinnvoller ist, Arbeitskräfte in andere Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.

Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit Kindern (unabhängig von der Anzahl der Kinder), auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist, 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz und für kinderlose Arbeitnehmer 60 Prozent. Bei Kurzarbeit trägt der Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für das erzielte Arbeitsentgelt.

Tipp: Weitere Details für Interessierte

Ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum KUG beleuchtet die genaueren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld.

Corona: Aktuelle Entwicklungen beim Kurzarbeitergeld

Aufgrund der Wucht der Coronavirus-Pandemie und ihrer massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft hat die Bundesregierung im Eilverfahren das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ auf den Weg gebracht. Die Regelungen sind rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Sie ermöglichen eine kurzfristige Unterstützung von betroffenen Unternehmen während der Corona-Krise – mit dem Ziel, sie vor existenziellen Bedrohungen durch die Auswirkungen der Pandemie zu bewahren.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:

  • Wenn sich die Auftragslage aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen verschlechtert, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden. Die Schwelle der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter eines Betriebes wurde von regulär einem Drittel auf 10 Prozent der Belegschaft herabgesenkt.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.
  • Die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, wird auf den Bereich der Leiharbeit ausgeweitet.
  • Beiträge zur Sozialversicherung soll die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstatten.

Der Arbeitgeber beantragt und zahlt das Kurzarbeitergeld und bekommt es von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach einer Tabelle, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt.

Der Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes kann auf folgenden Wegen gestellt werden:

  • entweder online bei der Arbeitsagentur
  • oder bequem mithilfe der Suiteify Programme zur Lohnabrechnung. Weitere Informationen: Kurzarbeitergeld mit Suiteify

Entgeltfortzahlung bei Quarantäne-Anordnung

Im Fall einer Quarantäne-Anordnung muss der Arbeitgeber dem betroffenen Mitarbeiter den Lohn sechs Wochen lang fortzahlen. Vom Beginn der siebten Woche an wird die Entschädigung des Verdienstausfalls in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. So steht es in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfsG).

Das IfsG regelt zudem, dass dem Arbeitgeber ausgezahlte Beträge von der zuständigen Behörde – auf Antrag – erstattet werden. Hierzu empfiehlt es sich, dass der unter Quarantäne gestellte Mitarbeiter dem Arbeitgeber die schriftliche Anordnung des Gesundheitsamts weiterreicht. Welches Gesundheitsamt für Ihren Betrieb zuständig ist, erfahren Sie hier: https://tools.rki.de/PLZTool/

(Stand der Informationen: 19.03.2020)

Digitales Onboarding: In fünf Schritten zu einem erfolgreichen Start neuer Mitarbeitender
HR & Payroll

Digitales Onboarding: In fünf Schritten zu einem erfolgreichen Start neuer Mitarbeitender

Wie neue Mitarbeitende ihre ersten Wochen erleben, entscheidet oft über Bleiben oder frühen Weggang. Der Beitrag beschreibt, wie digitales Onboarding manuelle Prozesse wie Papierstapel und unklare Zuständigkeiten ersetzt und warum strukturiertes Onboarding die Mitarbeiterbindung um bis zu 82 Prozent steigern und die Frühfluktuation um bis zu 50 Prozent senken kann.

5 Min. Lesezeit

Von der Vertragsunterschrift bis zum ersten Feedbackgespräch: Wie neue Mitarbeitende ihre ersten Wochen erleben, entscheidet oft darüber, ob sie bleiben oder früh wieder gehen. Dieser Beitrag zeigt, wie digitales Onboarding funktioniert und warum Unternehmen damit Bindung und Produktivität nachweislich steigern.

Papierstapel, handschriftliche Checklisten, unklare Zuständigkeiten und Mitarbeitende, die sich am ersten Tag verloren fühlen: Manuelles Onboarding kostet Zeit, Nerven und Produktivität. In einer Arbeitswelt, in der Remote Work und hybride Arbeitsmodelle zum Alltag gehören, reicht das nicht mehr aus. Wer neue Mitarbeitende effizient, transparent und wertschätzend einarbeiten will, muss auch digital überzeugen.

Ein durchdachtes digitales Onboarding verbessert die Employee Experience, sorgt für eine schnellere Integration ins Team und erhöht die Produktivität vom ersten Tag an. Studien zeigen, dass Unternehmen mit strukturiertem Onboarding die Bindung neuer Mitarbeitender um bis zu 82 Prozent steigern und die Frühfluktuation um bis zu 50 Prozent senken.

Was digitales Onboarding bedeutet

Digitales Onboarding ist ein systematischer, softwaregestützter Prozess, der sämtliche Aktivitäten umfasst, um neue Mitarbeitende vom ersten Kennenlernen bis zur erfolgreichen Integration ins Team zu begleiten. Dazu zählen etwa Verträge digital unterzeichnen, Orientierungstage gestalten, notwendige Zugänge bereitstellen, Aufgaben klar zuweisen und regelmäßige Feedbackgespräche führen. Der Onboarding-Prozess beginnt in der Regel mit der Unterschrift des Arbeitsvertrags und dauert typischerweise bis zum Ende der Probezeit.

Zusätzlich ermöglicht digitales Onboarding eine nahtlose Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Neue Mitarbeitende greifen bereits vor ihrem ersten Arbeitstag auf wichtige Informationen zu, was Unsicherheiten reduziert. Digitale Plattformen bieten außerdem personalisierte Lerninhalte und Trainingsmodule, die auf die jeweilige Rolle zugeschnitten sind, und fördern damit sowohl das individuelle Wachstum als auch die Anpassung an die Unternehmenskultur. Ein weiterer Vorteil liegt in der laufenden Auswertung: Wer Feedback erfasst und Daten analysiert, erkennt, welche Aspekte des Prozesses funktionieren und wo Verbesserungsbedarf besteht. Nicht zuletzt stärkt ein moderner Onboarding-Prozess die Arbeitgebermarke, weil er zeigt, dass ein Unternehmen zukunftsorientiert arbeitet und in die Integration neuer Talente investiert.

Die drei Phasen im digitalen Onboarding

1. Preboarding

Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag lassen sich bereits die Weichen für einen gelungenen Start stellen. Digitale Onboarding-Tools ermöglichen es, wichtige Stammdaten abzufragen, Unternehmenswerte und -kultur vorzustellen und erste Kontakte zum Team zu schaffen. Ein digitales Willkommenspaket, ein virtueller Rundgang, Zugang zum Mitarbeitendenportal oder ein kurzes Begrüßungsvideo des Teams nehmen neuen Mitarbeitenden die Unsicherheit vor dem Start und vermitteln von Anfang an ein Gefühl der Zugehörigkeit. Bei der Gestaltung solcher Willkommenspakete sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt, und ein gut strukturiertes Preboarding mindert nachweislich die Nervosität vor dem neuen Job.

2. Der erste Arbeitstag

Am ersten Tag entscheidet sich oft, ob sich neue Mitarbeitende willkommen und gut betreut fühlen. Checklisten und interaktive Plattformen helfen, die anstehenden Aufgaben strukturiert anzugehen: die Einführung ins Unternehmen etwa über E-Learnings und digitale Handbücher, die technische Einrichtung von Accounts, Zugängen und Tools sowie ein Onboarding-Plan mit Terminen, Aufgaben und Ansprechpartnern. Wer neuen Mitarbeitenden von Anfang an einen klaren Überblick über Rollen und Verantwortlichkeiten gibt, sorgt dafür, dass sie sich ohne unnötige Hürden auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Ein gut organisierter erster Tag legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und stärkt Motivation und Bindung an das Unternehmen.

3. Einarbeitung und Integration

In den folgenden Wochen geht es darum, neue Mitarbeitende nachhaltig ins Team und in die Unternehmenskultur einzubinden. Digitale Plattformen unterstützen dabei, Lerninhalte wie Compliance-Trainings und Prozesswissen zu absolvieren, regelmäßig Feedback einzuholen, etwa über kurze Umfragen zum Onboarding-Prozess, und Kontakte im Unternehmen zu knüpfen, beispielsweise über ein Buddy-System oder virtuelle Kaffeepausen. Diese Phase fördert nicht nur die fachliche, sondern auch die soziale Integration, was Zufriedenheit und Produktivität langfristig steigert. Besonders ein Feedbackgespräch am Ende der ersten Arbeitswoche hilft dabei, Leistungen einzuordnen und offene Fragen frühzeitig zu klären.

Warum sich die Umstellung auf digitale Prozesse lohnt

Mit digitalem Onboarding entfallen unnötige Zettelberge, vergessene Aufgaben und ständige Rückfragen. Alles läuft klar strukturiert und digital ab, sodass neue Mitarbeitende vom ersten Tag an wissen, was sie erwartet. Das funktioniert im Homeoffice ebenso wie im Büro.

Für Unternehmen und HR-Abteilung bedeutet das:

Automatisierte, wiederkehrende Aufgaben sparen Zeit und entlasten das HR-Team. Standardisierte Prozesse sichern eine konstant hohe Qualität für alle neuen Mitarbeitenden, während eine DSGVO-konforme Datenerfassung und -verwaltung sämtliche Compliance-Vorgaben erfüllt. Transparente Übersichten zeigen jederzeit den Fortschritt jedes einzelnen Onboardings, klare digitale Workflows reduzieren Fehlerquellen und Rückfragen, und zentrale Tools verbessern die Kommunikation zwischen HR, Führungskräften und neuen Mitarbeitenden. Aussagekräftige Reportings und Kennzahlen machen den gesamten Prozess zudem messbar und lassen sich gezielt optimieren.

Für Mitarbeitende ergeben sich folgende Vorteile:

Ein positiv erlebtes Onboarding vermittelt vom ersten Tag an Wertschätzung und Professionalität und stärkt die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber. Klare Strukturen und Informationen geben Sicherheit, digitale Checklisten und transparente Abläufe erleichtern den Einstieg, und eine zügige, strukturierte Einarbeitung führt schneller zu Produktivität. Frühe Einblicke in Unternehmenskultur und -werte schaffen Verständnis für das Unternehmen, während Maßnahmen wie Buddy-Systeme oder Teammeetings die Vernetzung beschleunigen. Regelmäßiges Feedback unterstützt die persönliche Entwicklung, und der zentrale Zugriff auf alle wichtigen Ressourcen macht den Start stressfrei.

In fünf Schritten zum digitalen Onboarding-Prozess

Schritt 1: Bestehende Prozesse analysieren und Ziele definieren. Prüfen Sie zunächst genau, wie der bisherige Onboarding-Prozess aussieht. Wo entstehen Lücken, was kostet zu viel Zeit, wo verlieren neue Kolleginnen und Kollegen den Überblick? Setzen Sie anschließend konkrete Ziele, etwa die Time-to-Productivity zu verkürzen oder die Employee Experience messbar zu verbessern.

Schritt 2: Den Prozess klar strukturieren. Planen Sie, welche Informationen und Aufgaben in welcher Phase wichtig sind, vom Preboarding bis zur Integration. Eine digitale Roadmap mit festen Meilensteinen legt fest, welche Unterlagen vorab ausgefüllt sein müssen, welche Tools am ersten Tag einsatzbereit sein sollen und welche Trainings in den ersten Wochen abgeschlossen werden sollen.

Schritt 3: Inhalte für ein nahtloses Erlebnis erstellen. Entwickeln Sie passende Inhalte: eine digitale Onboarding-Checkliste, E-Learning-Module, Informationen rund um Unternehmen und Standort oder kurze Teamvorstellungen. So finden neue Mitarbeitende alle Informationen an einem Ort und können sie im eigenen Tempo durchgehen. Ein persönliches Willkommensvideo oder eine kurze Nachricht des Teams vermittelt schon zu Beginn ein wertschätzendes Gefühl.

Schritt 4: Die passende Onboarding-Software wählen. Eine gute Onboarding-Software vernetzt alle Schritte an einem zentralen Ort, erinnert automatisch an offene Aufgaben, stellt Inhalte bereit und dokumentiert den Fortschritt. Wichtig ist, dass sich die Lösung in bestehende Systeme integrieren lässt und alle Compliance-Anforderungen erfüllt.

Schritt 5: Onboarding-Portal einführen, Feedback einholen und optimieren. Starten Sie den digitalen Prozess und begleiten Sie die ersten Teilnehmenden aktiv. Sammeln Sie Feedback, um sofort zu erkennen, was gut funktioniert und wo nachjustiert werden sollte. Regelmäßige Auswertungen verbessern das Onboarding Schritt für Schritt und stellen sicher, dass es aktuell bleibt und tatsächlich Wirkung zeigt.

Die Onboarding-Checkliste als Werkzeug

Eine Onboarding-Checkliste hilft dabei, alle notwendigen Schritte zu planen und umzusetzen, damit nichts Wichtiges übersehen wird. Eine typische Checkliste enthält die Vorbereitung des Arbeitsplatzes samt technischer Ausstattung und Systemzugängen, die Erstellung eines Einarbeitungsplans, die Vorstellung im Team, Schulungen zu Unternehmenskultur und -prozessen, die Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie regelmäßige Feedbackgespräche.

Erfolgsfaktoren für digitales Onboarding

Damit digitales Onboarding nicht zur bloßen Selbstbedienung wird, lohnt sich der Blick auf folgende Faktoren:

Neue Mitarbeitende brauchen einen klaren Plan statt einer Infoflut. Informationen in verdaulichen Portionen bereitzustellen, verhindert, dass sich jemand überfordert fühlt. Trotz aller Digitalisierung bleiben persönliche Touchpoints entscheidend, etwa regelmäßige Check-ins mit der Führungskraft oder ein Buddy, der Fragen klärt und Zugehörigkeit vermittelt. Die eingesetzte Plattform sollte intuitiv, mobil verfügbar und übersichtlich sein, damit neue Mitarbeitende jederzeit und von überall auf benötigte Informationen zugreifen können. 

Digitale Kanäle wie Videos, Erfolgsgeschichten oder Team-Interviews machen zudem Unternehmenskultur und Werte sichtbar und helfen, Erwartungen besser zu verstehen. Und schließlich sollten Unternehmen laufend Feedback einholen und die gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um den Prozess kontinuierlich zu verbessern.

Software als Herzstück des Onboardings

Gängige Onboarding-Tools bieten typischerweise automatisierte Dokumenten- und Datenerfassung im Preboarding, digitale Checklisten sowie Task- und Tool-Einführungen für den ersten Arbeitstag, Lernmodule, Feedback-Prozesse und Social-Onboarding-Features für die Integrationsphase sowie Fortschrittsanzeigen und Reporting-Funktionen für HR. Am Markt vorhandene Lösungen setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte: Manche konzentrieren sich auf das reine Preboarding, andere bilden den gesamten Mitarbeiterlebenszyklus vom Onboarding bis zum Offboarding ab.

Erweiterte Lösungen gehen inzwischen über diese Grundfunktionen hinaus. Personalisierte Lernpfade, die auf Basis von Fähigkeiten und Erfahrungen neuer Mitarbeitender erstellt werden, fördern nicht nur das Lernen, sondern auch die langfristige Entwicklung im Unternehmen. Virtual- und Augmented-Reality-Technologien ermöglichen immersive virtuelle Rundgänge und interaktive Schulungen. Kollaborationsplattformen wie Slack oder Microsoft Teams lassen sich in den Onboarding-Prozess integrieren, um Kommunikation und Zusammenarbeit von Anfang an zu fördern. Analyse- und Reporting-Tools machen den Erfolg des Onboardings messbar, und mobile Zugänglichkeit sorgt dafür, dass neue Mitarbeitende jederzeit auf wichtige Informationen zugreifen können.

Mit Blick auf künftige Entwicklungen dürfte der Einsatz von künstlicher Intelligenz zunehmen, etwa um Lernmodule individuell auszuwählen oder proaktiv Unterstützung anzubieten, wenn Schwierigkeiten auftreten. Auch Gamification-Elemente wie Punkte, Abzeichen oder Ranglisten können das Onboarding-Erlebnis ansprechender gestalten und neue Mitarbeitende motivieren, sich aktiv zu beteiligen.

Suiteify bietet eine Komplettlösung für digitales Onboarding, mit der sich alle Schritte zentral verwalten, automatisieren und personalisieren lassen, von der Vertragsunterschrift bis zur ersten Feedbackrunde. Neue Mitarbeitende lassen sich damit persönlich kennenlernen und als Mensch in den Mittelpunkt stellen, unabhängig davon, ob sie im Büro oder im Homeoffice starten. Durch strukturierte, effiziente und digitale Prozesse lassen sich typische Herausforderungen im Onboarding bewältigen, während Leistung und Ergebnisse von Beginn an gefördert werden.

Fazit: Digitales Onboarding macht den Unterschied

Ein gut durchdachtes digitales Onboarding ist mehr als eine technische Spielerei. Es legt den Grundstein für eine starke Mitarbeitendenbindung, vermittelt Wertschätzung vom ersten Moment an und schafft die Basis für produktives Arbeiten, unabhängig von Ort und Zeit. Für HR-Verantwortliche bedeutet es, jeden Schritt genau zu planen und zentral zu steuern: Sie sehen sofort, ob Zugänge eingerichtet, Trainings abgeschlossen oder Aufgaben noch offen sind, und können reagieren, sobald etwas ins Stocken gerät.

Neue Mitarbeitende erleben vom ersten Tag an einen gut organisierten Ablauf. Sie erhalten rechtzeitig alle wichtigen Informationen, lernen die Tools kennen, haben einen klaren Fahrplan und wissen immer, was als Nächstes kommt. Das nimmt Unsicherheit, schafft Vertrauen und erleichtert den Einstieg ins Team. Unternehmen, die auf moderne Onboarding-Prozesse setzen, sparen Zeit und Ressourcen und gewinnen Mitarbeitende, die von Beginn an motiviert sind und sich langfristig binden.

Häufig gestellte Fragen zum digitalen Onboarding

Für wen eignet sich digitales Onboarding besonders? 

Digitales Onboarding eignet sich für Unternehmen jeder Größe, die Prozesse vereinfachen, neue Mitarbeitende schneller integrieren und ein professionelles Erlebnis schaffen möchten, unabhängig davon, ob vor Ort oder remote gearbeitet wird.

Welche Vorteile bietet digitales Onboarding gegenüber dem klassischen Onboarding? 

Digitale Prozesse sparen Zeit, reduzieren Fehler und setzen Standards, die eine einheitlich hohe Qualität sichern. Für neue Mitarbeitende bedeutet das mehr Orientierung, für das HR-Team spürbare Entlastung.

Welche Inhalte sollten in einem digitalen Onboarding-Prozess enthalten sein?

Dazu zählen die Erfassung von Stammdaten, klare Checklisten für den ersten Arbeitstag, der Zugriff auf alle relevanten Tools und Systeme, strukturierte Einarbeitungspläne, Trainings- und Lernmodule sowie regelmäßige Feedbackgespräche.

Wie lässt sich der Erfolg eines digitalen Onboardings messen? 

Kennzahlen wie die Fluktuation in der Probezeit oder die Time-to-Productivity, das Feedback neuer Mitarbeitender sowie Abschlussquoten in digitalen Onboarding-Trainings machen den Erfolg messbar.

Die 5 besten E-Signatur-Anbieter 2025 für HR-Teams im Vergleich
HR & Payroll

Die 5 besten E-Signatur-Anbieter 2025 für HR-Teams im Vergleich

Wer in HR Verantwortung trägt, weiß: Unterschriftenprozesse gehören zu den häufigsten, aber auch zeitintensivsten Aufgaben. Denn Unterschriften sind die Grundlage für rechtssichere Prozesse. Dazu zählen Arbeitsverträge, Datenschutzvereinbarungen oder auch interne Freigaben.

5 Min. Lesezeit

Wer in HR Verantwortung trägt, weiß: Unterschriftenprozesse gehören zu den häufigsten, aber auch zeitintensivsten Aufgaben. Denn Unterschriften sind die Grundlage für rechtssichere Prozesse. Dazu zählen Arbeitsverträge, Datenschutzvereinbarungen oder auch interne Freigaben.

Mit elektronischen Signaturen (E-Signaturen) beschleunigst du genau diese Dokumenten- und Freigabeprozesse, reduzierst manuelle Arbeit und sparst Papier. Doch nicht jede Lösung ist gleich gut geeignet für HR-Teams. Unterschiede zeigen sich unter anderem bei der Integration in bestehende HR-Systeme, der Benutzerfreundlichkeit, der Einhaltung von eIDAS- und DSGVO-Vorgaben sowie bei Preis und Support. In diesem Artikel vergleichen wir deshalb fünf E-Signatur-Lösungen verschiedener Anbieter und zeigen Best Practices für den HR-Bereich.

Die Ergebnisse unseres Vergleichs in der Übersicht:

  • Suiteify: Für HR-Abteilungen, die eine ganzheitliche Lösung suchen, ist Suiteify ideal: Die E-Signatur ist nahtlos in die Suiteify HR-Suite integriert – inklusive Personalakte, Onboarding und Vertragserstellung.
  • DocuSign: Allgemeine Signaturlösung für Unternehmen oder Konzerne mit hohem Signaturvolumen und internationalen Anforderungen.
  • Adobe Sign: Empfehlenswert für Unternehmen, deren HR-Abteilung bereits mit Adobe Acrobat oder Microsoft 365 arbeitet. Die E-Signatur lässt sich leicht in bestehende Dokumentenprozesse einbinden.
  • sproof sign: sproof sign ist vollständig EU-hosted und setzt auf eIDAS-konforme Signaturen. Auch sensible HR-Dokumente wie Mitarbeiterdaten oder DSGVO-Zustimmungen lassen sich damit sicher signieren.
  • d.velop Sign: Eine interessante Option für KMU in der DACH-Region, die bereits andere d.velop-Lösungen nutzen.

Was ist eine E-Signatur?

Die elektronische Signatur, kurz E-Signatur, ist eine digitale Form der Unterschrift. Mit einer E-Signatur unterschreibst du digitale Dokumente rechtsverbindlich online. Ausdrucke, Scans oder sonstige papierbasierte Wege entfallen mit ihr. Gerade in HR und Recruiting beschleunigt das typische Prozesse wie Arbeitsverträge, Onboardings oder interne Genehmigungen.

Je nach Sicherheitsstufe erfüllt sie auch gesetzliche Anforderungen wie die eIDAS-Verordnung in der EU. Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signatur.

  • Einfache E-Signatur (EES): Die EES ist leicht anzuwenden, etwa als eingescannte Unterschrift oder als hinterlegte Unterschrift in Systemen. Für HR ist sie nutzbar bei weniger kritischen Dokumenten wie Urlaubsfreigaben, Protokollen oder internen Formularen. Rechtlich ist sie aber wenig belastbar.
  • Fortgeschrittene E-Signatur (FES): Die FES ist eindeutig einer Person zugeordnet und erkennt Manipulationen am Dokument. Sie erfüllt in der Regel die Anforderungen für typische HR-Dokumente wie Arbeitsverträge, Ziel- oder Betriebsvereinbarungen.
  • Qualifizierte E-Signatur (QES): Die QES entspricht rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift. Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. In HR ist sie zum Beispiel bei sensiblen Vertragsinhalten, Zeugnissen oder amtlichen Vorgängen notwendig.

Die qualifizierte E-Signatur erfüllt die höchsten rechtlichen Anforderungen nach der eIDAS-Verordnung sowie das Schriftformerfordernis und ist beispielsweise für HR-Dokumente wie Verträge voll rechtsgültig.

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Bedeutung von E-Signaturen für HR

Für HR-Teams und Recruiting ist die E-Signatur ein logischer Baustein zur Digitalisierung zentraler Prozesse – von Arbeitsverträgen über Freigaben bis zu internen Dokumentenworkflows. Entsprechend wichtig ist die Wahl eines passenden Anbieters. E-Signatur-Lösungen sollten rechtliche Anforderungen erfüllen und sich in bestehende Systeme nahtlos integrieren. Das sind E-Signatur-Standards für HR, die Anbieter erfüllen sollten:

  • Funktionsumfang: Unterstützung verschiedener Signaturtypen (EES, FES, QES), Vorlagenmanagement, Rollen- und Rechteverwaltung – alles, was HR-Teams für standardisierte und wiederholbare Prozesse brauchen
  • Implementierung: Schnittstellen zu bestehenden Tools wie HR-Software, ERP- oder DMS-Systemen
  • Benutzerfreundlichkeit: Intuitive Oberfläche für Unterzeichner:innen und Admins
  • Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie eIDAS oder DSGVO
  • Skalierbarkeit: Lösungen, die mit den Anforderungen und dem Wachstum von HR-Anforderungen mitwachsen

Vergleich der Top 5 E-Signatur-Anbieter 2025

Anhand der obenstehenden Kriterien haben wir fünf E-Signatur-Anbieter auf ihren Funktionsumfang, ihre Signaturprozesse und allgemeine Kriterien wie Preis und Rechtssicherheit verglichen. Die Ergebnisse für HR-Teams im Überblick:

DocuSign

DocuSign ist einer der weltweit führenden Anbieter für elektronische Signaturen und digitale Vertragsprozesse. Die Lösung eignet sich besonders für mittelständische Unternehmen mit hohem Dokumentenvolumen sowie für international tätige Konzerne, die sichere, skalierbare und rechtskonforme Signaturprozesse benötigen.

Funktionen:

  • Rechtssichere elektronische Signaturen (auch fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen möglich)
  • Vorlagen, Kommentarfunktion und Workflows für kollaboratives Signieren
  • Automatisierte Erinnerungen und Nachverfolgung
  • 1.000+ Integrationen in gängige Systeme wie Salesforce, Microsoft, Google, Zoom
  • Webformulare, Identitätsprüfung, Massenversand, Zahlungsabwicklung

Vorteile:

  • Hohe Akzeptanz weltweit: über 1 Milliarde Nutzer:innen
  • Skalierbar für alle Unternehmensgrößen, ideal für internationale Prozesse
  • Hohe Sicherheit und DSGVO-Konformität
  • Individuelles Branding und flexible Workflows möglich

Nachteile:

  • Tendenziell hoher Preis im Vergleich zu kleineren Anbietern
  • Für einfache HR-Workflows mitunter zu umfangreich

Preis:

  • Personal Plan: 9 €/Monat
  • Standard Plan: 23 €/Monat pro Nutzer:in
  • Business Pro Plan: 38 €/ Monat pro Nutzer:in

Adobe Sign

Adobe Sign ist die E-Signatur-Lösung von Adobe, nahtlos integriert in Adobe Acrobat und die Microsoft-365-Welt. Die Lösung eignet sich für mittelständische Unternehmen und Konzerne, die bereits mit Adobe-Lösungen arbeiten.

Funktionen:

  • Elektronische und digitale Signaturen (inkl. qualifizierter Signatur)
  • Signaturprozesse direkt aus Microsoft-, PDF- oder Webanwendungen
  • Automatisierte Workflows mit Erinnerungsfunktion
  • Mobile Signatur auf allen Geräten ohne Login oder App
  • Integration mit hunderten Vertrauensdiensten (AATL, EUTL)
  • Cloud-basierte oder lokal zertifizierte digitale Signaturen

Vorteile:

  • Weltweite Rechtsgültigkeit und Compliance mit internationalen Normen
  • Benutzerfreundliche Oberfläche und einfache Einrichtung
  • Breite Integrationen mit Microsoft, Salesforce, SAP und Co.
  • Hohe Sicherheit durch Zertifikate und manipulationssichere Verschlüsselung

Nachteile:

  • Für einfache Anwendungsfälle mit wenigen Signaturen unter Umständen zu umfangreich
  • An Acrobat-Lösung geknüpft

Preis:

  • Acrobat Standard für Teams: 17,84 €/Monat pro Lizenz
  • Acrobat Pro für Teams: 28,55 €/Monat pro Lizenz

sproof sign

sproof sign ist eine europäische Signaturplattform. Sie richtet sich vor allem an deutsche mittelständische Unternehmen mit hohen Compliance-Anforderungen, die ihre Daten nur in der EU verarbeiten wollen.

Funktionen:

  • Digitale und qualifizierte elektronische Signaturen (eIDAS-konform)
  • Signieren von Dokumenten im Team mit Nutzer- & Rechteverwaltung
  • Integrierte Echtheitsprüfung bestehender Signaturen
  • Fortschrittsverfolgung und automatische Erinnerungen
  • Add-ons für Google Drive, Microsoft Teams, Word, DATEV, Zapier und mehr

Vorteile:

  • Kostenlose Demo verfügbar
  • DSGVO-konform und ohne US-Datenverarbeitung
  • Browserbasiert sofort nutzbar
  • Einfache Benutzeroberfläche und schnelle Einrichtung
  • Persönlicher Support bei Business- und Enterprise-Tarifen

Nachteile:

  • Kontingente für Signaturen können je nach Plan begrenzt sein
  • Nur mit EU-zertifizierten Identitätsanbieter kompatibel (eingeschränkte internationale Nutzung außerhalb der EU)

Preis:

  • Business: ab 14 €/Monat und Nutzer:in
  • Enterprise: auf Anfrage

d.velop Sign

d.velop sign ist die E-Signatur-Lösung der deutschen Digitalplattform d.velop. Sie richtet sich vor allem an KMU in der DACH-Region, die bereits d.velop-Produkte nutzen.

Funktionen:

  • Rechtssichere Signatur von PDF- und XML-Dokumenten
  • Vorlagen, Signaturmappen und eigenes Branding
  • Nahtlose Integration in die d.velop-Plattform und Dritttools

Vorteile:

  • DSGVO- und eIDAS-konform
  • Verifizierung durch EU-zertifizierte Vertrauensdienste
  • Kein Medienbruch: Signatur direkt im digitalen Workflow
  • Beliebig viele Nutzer:innen in allen Tarifen

Nachteile:

  • Für Unternehmen außerhalb der d.velop-Umgebung ggf. weniger attraktiv

Preis:

  • Basic: ab 9,99 €/Monat
  • d.velop sign business: ab 24,99 €/Monat
  • d.velop sign ultimate: ab 39,99 €/Monat

Suiteify

Suiteify ist ein etablierter Anbieter für HR-, Payroll- und Finanzlösungen mit über 36 Jahren Erfahrung und einer klaren Spezialisierung auf kleine und mittlere Unternehmen im DACH-Raum – inklusive rechtssicherer E-Signatur für digitale, effiziente und DSGVO-konforme HR-Prozesse.

Funktionen:

  • Unterschriftenprozesse vollständig digitalisieren
  • Nahtlose Einbindung in Workflows zum Beispiel Onboarding oder Vertragsverlängerungen
  • Ablage in die digitale Personalakte inklusive Signaturprotokoll und Sicherheitszertifikat
  • Vorlagen mit Platzhaltern für wiederkehrende Dokumente
  • E-Signatur mobil nutzbar – auch auf Smartphones und Tablets
  • Mehrere Unterzeichner:innen pro Dokument möglich

Vorteile:

  • Zertifiziert und DSGVO-konform
  • Modular erweiterbar – alle HR-Bereiche in einer Plattform
  • Zukunftssicher gemäß des Bürokratieentlastungsgesetzes IV ab 2025
  • Persönlicher Support und Beratung
  • Hohe Datensicherheit durch Hosting in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Nachteile:

  • Die E-Signatur ist in das Suiteify-System integriert und nicht als isolierte Einzellösung verfügbar.

Preis:

  • Suiteify bietet dir eine individuelle Preisgestaltung je nach gewünschtem Modulumfang und deiner Unternehmensgröße. Denn die E-Signatur ist Teil des modularen HR-Systems und kann auf Wunsch integriert werden.

Best Practice: E-Signaturen mit Suiteify erstellen

Deshalb setzen KMU im DACH-Bereich wie Fredy's AG auf Suiteify als Signaturdienst:

Als mittelgroße Handwerksbäckerei mit rund 200 Mitarbeitenden suchte die Fredy’s AG nach einer nachhaltigen Lösung, um ihre HR-Prozesse zu digitalisieren. Mit Suiteify gelang der papierlose Umstieg: digitale Personalakten, strukturierte Workflows inklusive der Implementierung der E-Signatur zur rechtskonformen Unterzeichnung von Jahresendgesprächen und Arbeitsdokumenten. Das Ergebnis ist ein vollständig digitaler HR-Prozess ohne Medienbrüche.

Zur Success Story

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Was sind Vorteile der Nutzung von E-Signaturen?

  • 53 % der Unternehmen geben an, dass sie Verträge mit E-Signaturen fünf- bis zehnmal schneller abschließen als mit handschriftlichen Unterschriften (Quelle: Skribble).
  • 63 % der Unternehmen berichten, innerhalb von 12 Monaten nach Einführung von E‑Signaturen einen Return on Investment (ROI) erzielt zu haben (Quelle: AIIM Report).

Für HR-Entscheider:innen und Recruiter:innen bedeutet das: Prozesse werden sicherer, effizienter und rechtssicher digitalisiert. Das sind die Vorteile:

Verträge schneller abschließen

Mit E-Signaturen verkürzt sich der Unterschriftenprozess von mehreren Tagen auf wenige Minuten. Studien zeigen: Unternehmen schließen Verträge schneller, wenn sie auf digitale Signaturen setzen. Das beschleunigt Prozesse – etwa bei Onboardings neuer Mitarbeitenden, Mitarbeiterverträgen oder kurzfristigen Arbeitsvertragsveränderungen.

Unterschriften direkt aus dem CRM-System senden

Die Integration von E-Signaturen in CRM-Systeme wie Salesforce, HubSpot oder Pipedrive spart Zeit und reduziert Klickwege. Suiteify bindet sich zum Beispiel nahtlos in deine bestehende Systemlandschaft ein. Denn Suiteify verfügt neben der Steuerung elektronischer Signaturen direkt innerhalb der HR-Suite – etwa aus der digitalen Personalakte heraus – auch über erweiterte technische Anschlussmöglichkeiten. Dazu gehören:

  • API-Schnittstellen oder programmierbare Webservices (Import/ Export) zur Anbindung an externe Systeme wie CRM oder ERP  
  • Dateibasierter Import/ Export

Immer nachvollziehen, wer noch nicht unterschrieben hat

E-Signatur-Anbieter bieten eine automatische Nachverfolgung und Erinnerungsfunktion. So siehst du jederzeit, wo ein Dokument gerade hängt und kannst gezielt nachfassen, ohne manuell kontrollieren zu müssen.

Medienbrüche und manuelle Fehler vermeiden

Durchgängig digitale Signaturprozesse minimieren Fehlerquellen, etwa durch fehlende Seiten, vergessene Unterschriften oder falsche Versionen. Das reduziert Korrekturschleifen und macht Prozesse effizienter und rechtssicherer.

Dokumente rechtssicher archivieren

E-Signatur-Programme übernehmen die revisionssichere Ablage signierter Dokumente – meist inklusive Audit-Trail. Die rechtssichere Speicherung spart Aufwand bei internen oder externen Prüfungen und vereinfacht das Auffinden im Archiv.

Fazit: E-Signaturen rechtssicher aufsetzen und digital managen

E-Signaturen beschleunigen HR-Prozesse, senken manuelle Aufwände und ermöglichen durchgängig digitale Dokumentenworkflows – etwa bei Arbeitsverträgen, Onboardings oder Genehmigungen. Passende Anbieter unterscheiden sich stark in Funktionsumfang, Integrationen und Datenschutzstandards. Entscheidend ist, dass die Lösung rechtssicher, skalierbar und in bestehende Prozesse integrierbar ist. Suiteify ist eine passende Wahl für kleine und mittlere Unternehmen im DACH-Raum, die HR-Prozesse ganzheitlich digitalisieren und E-Signaturen nahtlos in ihre HR-Suite einbinden möchten.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Was ist eine E-Signatur und warum ist sie wichtig?

Eine E-Signatur ist die digitale Form einer handschriftlichen Unterschrift, die rechtlich bindend ist. Unternehmen nutzen sie, um Verträge, Dokumente oder Genehmigungen effizient, papierlos und digital zu unterzeichnen.

Welche Funktionen sollte ein guter E-Signatur-Anbieter mitbringen?

Gute E-Signatur-Anbieter bieten Funktionen wie rechtssichere Signaturverfahren, Dokumenten-Tracking, Benutzerverwaltung, Integrationen in bestehende Systeme und eine revisionssichere Archivierung.

Wie finde ich den passenden E-Signatur-Anbieter für mein Unternehmen?

Auswahlkriterien für einen passenden E-Signatur-Anbieter sind unter anderem der benötigte Signaturtyp, Datenschutzstandards (DSGVO), Integrationsmöglichkeiten, Benutzerfreundlichkeit und die Skalierbarkeit der Lösung.

Welche Kosten fallen bei der Einführung einer E-Signatur-Software an?

Kosten für die Einführung einer E-Signatur-Software hängen vom Funktionsumfang, Nutzeranzahl und Vertragsmodell ab. Kosten entstehen meist in Form von monatlichen Abos oder nutzungsbasierten Modellen. Einstiegslösungen beginnen oft schon ab wenigen Euro pro Monat pro Nutzer:in.  

Candidate Journey: Bedeutung, Phasen und Optimierung
HR & Payroll

Candidate Journey: Bedeutung, Phasen und Optimierung

In diesem Artikel erfährst du: Was genau unter Candidate Journey zu verstehen ist – und wie sie sich von der Candidate Experience unterscheidet. Außerdem: Welche Phasen diese „Reise“ umfasst und wie Unternehmen jeden Kontaktpunkt gezielt optimieren können.

5 Min. Lesezeit

Warum die Candidate Journey so wichtig ist

Die Suche nach den besten Talenten ist heute komplexer denn je. Im digitalen Zeitalter können potenzielle Bewerbende in Sekunden Arbeitgeberbewertungen recherchieren, sich über Social Media ein Bild machen oder auf Jobmessen direkt vergleichen. Dabei prüfen sie nicht nur Stellenanzeigen und Benefits, sondern auch die Tonalität und Authentizität jeder HR-Kampagne.

In diesem Geflecht aus digitalen und persönlichen Touchpoints entscheidet längst nicht mehr allein die fachliche Kompetenz, ob ein Unternehmen überzeugt. Ausschlaggebend ist die Candidate Journey – also der Weg, den Bewerbende von der ersten Begegnung mit einem Unternehmen bis zur Einstellung durchlaufen. Hier zählen funktionale Abläufe genauso wie Empathie und eine konsistente Kommunikation.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was genau unter Candidate Journey zu verstehen ist – und wie sie sich von der Candidate Experience unterscheidet
  • Welche Phasen diese „Reise“ umfasst
  • Wie Unternehmen jeden Kontaktpunkt gezielt optimieren können

Definition: Was ist die Candidate Journey?

Die Candidate Journey beschreibt den gesamten Weg, den potenzielle Mitarbeitende von der ersten Wahrnehmung eines Unternehmens bis zum tatsächlichen Einstieg durchlaufen. Dabei geht es nicht um einzelne Stationen wie ein Bewerbungsgespräch oder eine Stellenanzeige, sondern um das Zusammenspiel aller Berührungspunkte – von Social Media Posts über Karriereseiten bis hin zu persönlichen Interviews. Wichtig: Die Candidate Journey ist kein starres Modell, sondern ein dynamischer Prozess. Jeder Touchpoint kann Bewerbende anziehen –oder zum Abbruch führen. Wer hier gezielt optimiert, stärkt nicht nur die Arbeitgeberattraktivität, sondern verbessert auch die Conversion Rate im Recruiting.

Abgrenzung: Candidate Journey vs. Candidate Experience

Die Candidate Journey ist der strukturierte Fahrplan: Sie zeigt, welche Touchpoints Bewerbende typischerweise durchlaufen. Diese lassen sich von HR-Teams aktiv gestalten und steuern – etwa Karriereseiten, Bewerbungsformulare oder Interviewprozesse.

Die Candidate Experience hingegen beschreibt das subjektive Erleben der einzelnen Bewerbenden. Hier geht es um Emotionen, Erwartungen und die Frage: „Hinterlässt das bei mir einen positiven Eindruck?“

Ein modernes Online-Formular kann zwar die Journey verbessern, bleibt aber wirkungslos, wenn es austauschbar wirkt. Umgekehrt kann ein sympathisches Telefoninterview die Experience kurzfristig positiv prägen –wird danach jedoch wochenlang nicht kommuniziert, kippt der Gesamteindruck schnell ins Negative.

Beide Konzepte sind also eng miteinander verknüpft:

  • Die Candidate Journey liefert den Rahmen.
  • Die Candidate Experience zeigt, ob dieser Rahmen auch tatsächlich überzeugt.

Die Phasen der Candidate Journey

Phasenmodelle wirken oft idealisiert – trotzdem helfen sie, den Recruitingprozess in klar strukturierte Etappen zu gliedern. In der Literatur finden sich Modelle mit 6, 7 oder 8 Phasen. Für die Praxis reicht jedoch ein vereinfachtes Fünf-Phasen-Modell, das wir hier vorstellen:

1. Awareness – Aufmerksamkeit schaffen

In dieser Phase entdecken potenzielle Kandidat:innen das Unternehmen zum ersten Mal. Das kann über Stellenanzeigen, Karriereseiten, Jobmessen oder Social Media geschehen. Entscheidend ist hier die Reichweite: Wie viele Menschen werden erreicht – und wie stark reagieren sie darauf? Kennzahlen wie Klick- oder Conversion-Raten liefern Antworten.

2. Consideration – Informationen abwägen

Jetzt wollen Kandidat:innen mehr wissen: Welche Aufgabenerwarten mich? Welche Werte vertritt das Unternehmen? Hier spielen eine authentische Employer Value Proposition (EVP) und Erfahrungsberichte von Mitarbeitenden eine Schlüsselrolle. Achtung: Wenn Versprechen und Realität auseinanderklaffen, wird schnell klar, dass die Marke nicht stimmig ist.

3. Application – Bewerbung einreichen

In dieser Phase entscheiden sich Kandidat:innen für die Bewerbung. Ein einfaches, mobiloptimiertes Bewerbungsformular ist hier Pflicht. Komplizierte Technik oder unübersichtliche Seiten schrecken ab. Eine wichtige Kennzahl: Wie viele Seitenaufrufe führen tatsächlich zu Bewerbungen?

4. Selection – Auswahlprozess

Die wenigsten bewerben sich nur auf eine Stelle. Auch Unternehmen haben meist mehrere qualifizierte Bewerbungen auf dem Tisch. Transparenz ist in dieser Phase entscheidend: Bewerbende achten auf Benefits, Unternehmenskultur und Kommunikation. Ein Vorstellungsgespräch ist nicht nur ein Abgleich fachlicher Skills, sondern auch ein Test, ob die Employer Brandglaubwürdig wirkt.

5. Onboarding – gelungener Einstieg

Mit der Einstellung ist die Candidate Journey nicht beendet. Jetzt geht es darum, neue Mitarbeitende dauerhaft zu integrieren. Ein strukturierter Onboarding-Prozess mit Einarbeitungsplänen, Feedbackgesprächen, Willkommenspaketen oder Mentor:innen verhindert Frühfluktuation. Fehlt diese Begleitung, ist eine Kündigung noch in der Probezeit keine Seltenheit.

Ansätze zur Optimierung der Candidate Journey

Jeder Touchpoint prägt das Bild vom Unternehmen – und mussdaher konsistent sein. Brüche in der Kommunikation wirken unglaubwürdig und treiben Talente zur Konkurrenz. Darüber hinaus gibt es drei zentrale Hebel:

Individualisierung statt Standardmails

Automatisierte Nachrichten sparen Zeit, wirken aber schnellunpersönlich. Besser: klare Updates mit transparenten Zeitangaben und die Möglichkeit für Rückfragen. Das zeigt Wertschätzung.

Schnelle Kommunikation

Automatisierte Systeme können Eingänge bestätigen – doch ein kurzes persönliches Telefonat signalisiert echten Respekt und hält Kandidat:innen bei der Stange.

Datenbasiertes Optimieren

Nur wer misst, kann verbessern. Kennzahlen wie Drop-out-Rate im Bewerbungsformular, Channel Effectiveness oder Offer-Acceptance-Rate zeigen, wo Prozesse haken. So lassen sich Touchpoints gezielt optimieren.

Fazit: Candidate Journey aktiv gestalten

Die Candidate Journey ist kein starres Modell und kein simples Abhaken von Schritten. Sie ist der rote Faden, der Talente durchverschiedene Phasen begleitet – und dabei die Wahrnehmung des Unternehmensprägt. Unternehmen, die diesen Weg konsequent analysieren, strukturieren und verbessern, schaffen echte Wertschätzung bei Kandidat:innen. Die Verbindung von objektiven Kennzahlen und ehrlichem Feedback deckt Schwachstellen auf und verwandelt eine lose Abfolge von Touchpoints in eine positive Reise, die sowohl die Arbeitgebermarke stärkt als auch die Offer-Acceptance-Rate steigert. Gleichzeitig gilt: Die Candidate Journey ist nie abgeschlossen. Mit neuen Technologien wie KI-gestützten Analysen zu Bewerbungsabbrüchen oder VR-Erlebnissen für realistische Einblicke in den Arbeitsplatz entstehen ständig neue Möglichkeiten. Auch wenn KI heute bereits Teile von Sourcing, Bewerbungsgesprächen oder Auswahlprozessen übernimmt: Der menschliche Faktor bleibt unverzichtbar. Empathie, Authentizität und persönliche Ansprache entscheiden nach wie vor über den Unterschied.

Candidate Journey – FAQ

Wie unterscheidet sich die Employee Journey von der Candidate Journey?

Die Candidate Journey endet mit Vertragsunterschrift und erfolgreichem Onboarding. Die Employee Journey beginnt mit dem ersten Arbeitstag und umfasst die gesamte Beschäftigungsdauer: Einarbeitung, Weiterentwicklung, Bindung ans Unternehmen bis hin zu Offboarding und dem Vermächtnis, das Mitarbeitende durch ihre Erfahrungen hinterlassen. Während die Candidate Journey Talente gewinnt, sorgt die Employee Journey dafür, dass sie langfristig bleiben.

Welche Rolle spielt Employer Branding in der Candidate Journey?

Employer Branding bildet die strategische Grundlage der Candidate Journey. Es schafft ein klares Bild der Arbeitgebermarke und definiert Erwartungen, die in der Awareness-Phase geweckt werden. Entscheidend ist, dass diese Erwartungen in allen weiteren Etappen auch erfüllt werden. Nur so entsteht ein stimmiger Prozess, der Vertrauen schafft und in einer erfolgreichen Einstellung mündet.