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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

CV Parsing im Recruiting-Prozess sinnvoll einsetzen
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CV Parsing im Recruiting-Prozess sinnvoll einsetzen

Lebensläufe erreichen Unternehmen in unterschiedlichsten Formaten: als PDF, Word-Dokument, HTML-Datei oder sogar als Bild. CV Parsing sorgt dafür, dass diese Informationen automatisiert ausgelesen, strukturiert und vergleichbar gemacht werden. Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung, Fähigkeiten oder Weiterbildungen landen direkt im Bewerbermanagementsystem – ohne manuelle Vorarbeit.

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Warum CV Parsing im Recruiting immer wichtiger wird

Im Recruiting zählt der erste Eindruck – und der entsteht heute oft unter enormem Zeitdruck. Die Zahl eingehender Bewerbungen wächst, gleichzeitig steigen die Erwartungen an schnelle Rückmeldungen und transparente Prozesse. Genau an dieser Stelle kommt CV Parsing ins Spiel.

Lebensläufe erreichen Unternehmen in unterschiedlichsten Formaten: als PDF, Word-Dokument, HTML-Datei oder sogar als Bild. CV Parsing sorgt dafür, dass diese Informationen automatisiert ausgelesen, strukturiert und vergleichbar gemacht werden. Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung, Fähigkeiten oder Weiterbildungen landen direkt im Bewerbermanagementsystem –ohne manuelle Vorarbeit.

Das Ergebnis: Recruiting-Teams gewinnen wertvolle Zeit, reduzieren Fehlerquellen und schaffen eine objektive Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick darüber, was CV Parsing leistet, wie moderne Technologien – inklusive KI – dabei unterstützen und worauf Unternehmen beim Einsatz achten sollten.

Was versteht man unter CV Parsing?

CV Parsing – auch Resume Parsing genannt – beschreibt den automatisierten Prozess, bei dem Informationen aus Bewerbungsunterlagen erkannt, interpretiert und in strukturierte Datensätze überführt werden.

Die Software identifiziert relevante Inhalte wie:

  • persönliche Daten
  • Ausbildungsstationen
  • berufliche Erfahrungen
  • Kompetenzen und Qualifikationen

Diese Informationen werden automatisch den passenden Feldern im Bewerbermanagementsystem zugeordnet. Der Lebenslauf selbst muss dadurch nicht mehr vollständig manuell gesichtet werden, um grundlegende Informationen zu erfassen.

Gerade bei umfangreichen Bewerbungen mit Zeugnissen, Zertifikaten oder Praktikumsnachweisen bedeutet das eine spürbare Entlastung. Gleichzeitig steigt die Datenqualität, da Übertragungsfehler durch manuelle Eingaben vermieden werden.

CV Parsing und Künstliche Intelligenz – wie intelligent ist die Technologie?

Auf den ersten Blick wirkt CV Parsing wie eine rein regelbasierte Technologie, die lediglich nach bestimmten Begriffen oder Mustern sucht. Moderne Systeme gehen jedoch deutlich weiter.

Viele CV Parser nutzen heute KI-nahe Verfahren wie maschinelles Lernen und adaptive Algorithmen. Sie analysieren große Mengen an Bewerbungen, erkennen wiederkehrende Strukturen und lernen kontinuierlich dazu. Dadurch können sie auch mit ungewöhnlichen Lebenslauf-Layouts oder alternativen Formulierungen umgehen.

In vielen Fällen lassen sich zudem Profile aus beruflichen Netzwerken wie LinkedIn direkt auslesen und in den Recruiting-Prozess integrieren.

Wichtig ist dennoch:
CV Parsing unterstützt die Vorauswahl – es ersetzt keine fundierte menschliche Entscheidung.

Welche Vorteile bringt CV Parsing im Recruiting-Alltag?

Als Bestandteil moderner Bewerbermanagement-Prozesse bringt CV Parsing einen echten Mehrwert – vor allem in Phasen hoher Bewerbungsvolumina.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • deutliche Zeitersparnis bei der Vorauswahl
  • strukturierte, einheitliche Darstellung aller Bewerbungen
  • bessere Vergleichbarkeit von Qualifikationen
  • weniger administrative Routinetätigkeiten
  • höhere Transparenz im Auswahlprozess

Recruiter können sich dadurch stärker auf qualitative Aspekte konzentrieren: Gespräche führen, Rückmeldungen geben, Potenziale erkennen und die Passung zur Unternehmenskultur beurteilen.

Ein praxisnahes Beispiel ist die Bewerbermanagement-Software von Suiteify. Sie verbindet automatisches CV Parsing mit klaren Workflows, zentraler Datenhaltung und strukturierter Kommunikation zwischen HR, Fachabteilungen und Führungskräften. So entsteht ein durchgängiger Recruiting-Prozess ohne Medienbrüche.

Zeitdruck im Recruiting: Warum Parsing immer relevanter wird

Studien zeigen, wie knapp Zeit im Recruiting tatsächlich ist. Laut einer StepStone-Eyetracking-Studie aus Österreich betrachten Recruiter einen Lebenslauf im Durchschnitt nur 43 Sekunden, bevor eine erste Einschätzung erfolgt.

In dieser kurzen Zeit können wichtige Details leichtübersehen werden – insbesondere bei mehrseitigen oder unübersichtlich gestalteten Lebensläufen. CV Parsing schafft hier Abhilfe, indem alle relevanten Informationen sofort strukturiert zur Verfügung stehen.

Die Software übernimmt den initialen Check, filtert Mindestanforderungen und sorgt dafür, dass nur Profile weiter betrachtet werden, die tatsächlich zur ausgeschriebenen Position passen. Das beschleunigt den Prozess, ohne die Qualität der Auswahl zu beeinträchtigen.

Kommunikation mit Kandidaten: Wie CV Parsing den Dialog verändert

Eine professionelle und wertschätzende Kommunikation mit Kandidaten ist heute ein zentraler Erfolgsfaktor im Recruiting. Bewerber haben meist mehrere Optionen gleichzeitig und erwarten schnelle, transparente Rückmeldungen. Der erste Eindruck entscheidet oft darüber, wie ein Unternehmen wahrgenommen wird – und ob ein Bewerbungsprozess positiv in Erinnerung bleibt.

CV Parsing verändert genau an dieser Stelle den Dialog zwischen Unternehmen und Bewerbern. Durch den automatisierten Import und die strukturierte Aufbereitung von Lebenslaufdaten stehen Recruitern alle relevanten Informationen sofort zur Verfügung. Qualifikationen, Berufserfahrung und Kompetenzen sind auf einen Blick ersichtlich, ohne dass Dokumente manuell gesichtet oder Daten übertragen werden müssen.

Diese strukturierte Datenbasis ermöglicht eine gezieltere und individuellere Kommunikation. Eingangsbestätigungen lassen sich nicht nur schneller versenden, sondern auch personalisiert gestalten. Rückfragen zu bestimmten Stationen im Lebenslauf oder zu konkreten Fähigkeiten können direkt und kontextbezogen gestellt werden, da die relevanten Informationen bereits im Recruiting-System vorliegen.

Auch im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses unterstützt CV Parsing eine konsistente und transparente Kommunikation. Status-Updates, Intervieweinladungen oder Feedback lassen sich effizient und nachvollziehbar übermitteln. Bewerber wissen jederzeit, wo sie im Prozess stehen – ein Aspekt, der maßgeblich zur positiven Candidate Experience beiträgt.

Insgesamt sorgt CV Parsing dafür, dass der Dialog mit Kandidaten nicht nur schneller, sondern auch relevanter wird. Unternehmen gewinnen Zeit, ohne an persönlicher Ansprache zu verlieren, und stärkengleichzeitig ihr Employer Branding durch einen professionellen, strukturierten und wertschätzenden Bewerbungsprozess.

Worauf Unternehmen beim Einsatz von CV Parsing achten sollten

Damit CV Parsing sein volles Potenzial entfaltet, sind einige Punkte entscheidend:

Passende Konfiguration:

Der Parser sollte so eingestellt sein, dass er die für die jeweilige Stellerelevanten Kriterien priorisiert – etwa bestimmte Qualifikationen, Berufserfahrungen oder Ausbildungsschwerpunkte.

Technologie bewusst einsetzen:

CV Parsing ist kein Selbstläufer. Unkonventionelle Layouts oder kreative Lebensläufe sollten regelmäßig geprüft werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Menschliche Entscheidungshoheit sichern:

Soft Skills, Motivation oder individuelle Karrierewege lassen sich nicht vollständig automatisieren. Die finale Bewertung bleibt Aufgabe erfahrener Recruiter.

Nahtlose Integration sicherstellen:

Der größte Nutzen entsteht, wenn CV Parsing vollständig in die Bewerbermanagement-Software integriert ist und Daten medienbruchlos weiterverarbeitet werden.

Zudem sollten Unternehmen darauf achten, dass die eingesetzte Software den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht und eine sichere Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet ist. Die Auswahl eines geeigneten Software Anbieters mit umfassendem Support und regelmäßigen Updates ist ebenfalls wichtig, um die Funktionalität und Sicherheit langfristig sicherzustellen. Besonders die E-Mail-Kommunikation spielt eine zentrale Rolle bei Supportanfragen sowie beider Kontaktpflege und Information von Talenten im Talent Pool.

Fazit: CV Parsing entfaltet seine Stärke im Zusammenspielmit dem Menschen

CV Parsing entlastet Recruiting-Teams spürbar und sorgt für Struktur im Bewerbungsprozess. Es reduziert den administrativen Aufwand, erhöht die Vergleichbarkeit und schafft die Grundlage für schnellere, fundierte Entscheidungen.

Gleichzeitig bleibt klar:
Gute Personalentscheidungen entstehen nicht allein durch Algorithmen. Sie brauchen Erfahrung, Kontext und menschliches Urteilsvermögen.

Richtig eingesetzt ist CV Parsing daher kein Ersatz für Recruiter – sondern ein Werkzeug, das ihnen den Rücken freihält.

CV Parsing – häufige Fragen (FAQ)

Was versteht man unter E-Recruiting?

E-Recruiting bezeichnet die digitale Abwicklung des gesamten Recruiting-Prozesses – von der Stellenausschreibung über Active Sourcing bis zur Bewerberauswahl. Bewerbermanagementsysteme sorgen dabei für Struktur und Transparenz.

Was bedeutet Lebenslauf-Parsing konkret?

Lebenslauf-Parsing beschreibt den automatisierten Prozess, bei dem relevante Informationen aus Bewerbungsunterlagen extrahiert und strukturiert gespeichert werden.

Wie lange wird eine Bewerbung tatsächlich gelesen?

Studien zeigen, dass Recruiter im Durchschnitt weniger als eine Minute für die erste Sichtung eines Lebenslaufs aufwenden – oft sogar nur rund 43 Sekunden.

Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben
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Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Die wichtigsten Aufgaben

Der Jahreswechsel bedeutet für die Personalabteilung jedes Jahr zusätzliche Arbeit in der Lohnabrechnung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Aufgaben, die bis wann erledigt sein müssen.

5 Min. Lesezeit

Nach den Weihnachtsfeiertagen wird es in der Personalabteilung oft hektisch, denn der Jahreswechsel steht für die Lohnabrechnung vor der Tür. Arbeitgeber müssen bis zu den festgelegten Stichtagen zahlreiche Aufgaben erledigen. Der folgende Fahrplan führt Sie Schritt für Schritt durch den Jahreswechsel in der Lohnabrechnung und hilft Ihnen, nichts zu vergessen.

Jahreswechselarbeiten rund um die Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung sind viele Aufgaben zu bewältigen:

Jahresmeldung an die Sozialversicherung
Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Sie verpflichtet, Jahresmeldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu erstellen. Diese sind über das SV-Meldeportal oder über eine DEÜV-Schnittstelle in Ihrer Lohnsoftware an die Annahmestellen der Krankenkassen zu übermitteln. Eine Kopie dieser Jahresmeldung erhalten Ihre Beschäftigten in der Regel mit der ersten Entgeltabrechnung im neuen Jahr.

Frist: bis zum 15. Februar 2025

Meldung von Ein- und Austritten
Wie schon während des laufenden Jahres müssen Sie aus- und eintretende Mitarbeiter erfassen, An- und Abmeldungen erstellen und an die Krankenkasse senden.

Frist: mit der ersten Entgeltabrechnung 2025, spätestens sechs Wochen nach Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Über-/Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze
Prüfen Sie, ob die Mitarbeitenden im Jahr 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) über- oder unterschritten haben. Bei Überschreiten der JAEG kann sich der Mitarbeiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern, sofern dies voraussichtlich auch 2025 der Fall sein wird. Bei Unterschreiten der JAEG wird er wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einer Änderung des Versicherungsverhältnisses müssen Sie der Krankenkasse zum Jahreswechsel eine Änderung des Beitragsgruppenschlüssels mitteilen. Lassen Sie sich die freiwillige Versicherung oder die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung vom Arbeitnehmer nachweisen.

Frist: mit der kommenden Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Ende des Jahres 2024

Umlagepflicht U1 prüfen
Unternehmen, die im Vorjahr bis zu 30 Vollzeitbeschäftigte hatten, sind nach § 3 Abs. 1 Aufwendungsausgleichsgesetz zur Teilnahme an der Umlage U1 verpflichtet. Liegt die Beschäftigtenzahl knapp unter dieser Grenze, empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung der Umlagepflicht.

Frist: bis Ende Januar 2025

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Jahreswechsel in der Lohnabrechnung: Unfallversicherung nicht vergessen!

Für die Unfallversicherung (UV) Ihrer Mitarbeiter sind zwei Jahresmeldungen erforderlich:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV): Erstellen Sie die UV-Jahresmeldung zur Unfallversicherung mit dem Grund 92 und übermitteln Sie diese an die Rentenversicherung.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII): Prüfen Sie vor der Erstellung des Lohnnachweises, ob alle Gefahrtarifstellen korrekt hinterlegt sind, die erfassten Arbeitsstunden stimmen und der Unfallversicherungsbeitrag korrekt ist. Nach der Prüfung erstellen Sie den Lohnnachweis und senden ihn an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Frist: bis zum 16. Februar 2025

Bei der Lohnsteuer alles richtigmachen

Im Bereich der Lohnsteuer sind verschiedene Aufgaben zu erledigen, wobei die Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sicherlich zu den umfangreichsten gehört:

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Nach § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung enthält verschiedene Daten zum Dienstverhältnis sowie detaillierte Angaben zu den abgeführten Beträgen wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn. Eine Kopie dieser Lohnsteuerbescheinigung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen, da er sie für seine Steuererklärung benötigt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die zum Stichtag 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser wird in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung durchgeführt.

Frist: bis zum 28. Februar 2025

Prüfung des Anmeldezeitraums für die Lohnsteuer

Falls sich die Höhe der Lohnsteuer im vergangenen Jahr verändert hat, stellt das Finanzamt einen abweichenden Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer fest:

Anmeldezeitraum

Höhe der Lohnsteuer

Anmeldezeitraum

Monatlich

Höhe der Lohnsteuer

> 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Quartalsweise

Höhe der Lohnsteuer

1.080,01 Euro – 5.000 Euro

Anmeldezeitraum

Kalenderjährlich

Höhe der Lohnsteuer

< 1.080 Euro

Frist: vor der Januar-Entgeltabrechnung 2025

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel in der Lohnabrechnung

Nun haben Sie bereits einen großen Teil des Jahreswechsels bewältigt. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die vermeintlichen Kleinigkeiten nicht zu übersehen.

  • Resturlaub: Prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden noch Urlaubsansprüche aus dem vergangenen Jahr haben und informieren Sie sie darüber.
    Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und noch einmal vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten: Stimmen Sie die Lohn- und Gehaltskonten (z. B. Lohnsteuer, Verbindlichkeiten Sozialversicherung, vermögenswirksame Leistungen) ab und schließen Sie sie ab, bevor Sie in das neue Kalenderjahr wechseln.
    Frist: 31. Dezember
  • Schwerbehindertenabgabe: Erstellen Sie eine Meldung über die Erfüllung der Quote zur Beschäftigungsverpflichtung von Schwerbehinderten und führen Sie die Ausgleichsabgabe nach § 163 Abs. 2 SGB IX und § 160 Abs. 4 SGB IX an die Bundesagentur für Arbeit ab.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Künstlersozialabgabe: Haben Sie selbstständige Künstler und Publizisten beauftragt, melden Sie die gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse.
    Frist: 31. März des Folgejahres
  • Betriebliche Altersvorsorge: Gibt es in Ihrem Unternehmen Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionskassen, müssen Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung melden (§ 5 LStDV).
    Frist: Ende Februar des Folgejahres

Haben Sie alle Jahresmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen erstellt? Dann steht einem erfolgreichen Jahreswechsel in der Lohnabrechnung nichts mehr entgegen.

Lohnsoftware wechseln - so gelingt der Umstieg
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Lohnsoftware wechseln - so gelingt der Umstieg

Ein Wechsel der Lohnsoftware kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll oder sogar notwendig sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf zu achten ist, wenn Sie auf ein neues Programm für Ihre Lohnabrechnung umsteigen.

5 Min. Lesezeit

Schlecht erreichbare Hotline, fehlerhafte Abrechnungen aufgrund von Programmfehlern, verspätete Updates, eingestellte Weiterentwicklung: Wer als Anwender von Lohnabrechnungssoftware mit solchen Problemen zu kämpfen hat, denkt früher oder später über einen Programmwechsel nach. Viele Unternehmer befürchten beim Lohnsoftware wechseln einen hohen Umstellungsaufwand und Probleme bei der laufenden Abrechnung. Tatsächlich bringt ein Programmwechsel in der Lohnabrechnung eine Reihe von Aufgaben mit sich. Diese sind aber in der Regel schnell erledigt.

Unterjährig oder zum Jahresbeginn die Lohnsoftware wechseln?

Gleich zu Beginn stellt sich die Frage, wann der beste Zeitpunkt für einen Systemwechsel in der Lohnabrechnung ist. Es ist klar, dass Sie nicht in jeder Situation die Möglichkeit haben, den Zeitpunkt des Wechsels zu wählen. Wenn es aber möglich ist, ist ein Wechsel zum 1. Januar immer besser als ein Wechsel der Abrechnungssoftware während des Jahres. Der Grund dafür ist einfach: Zum Jahresende müssen Sie ohnehin alle Lohnkonten abschließen. Einem sauberen Start ins neue Abrechnungsjahr steht also nichts im Wege.

Bei einem unterjährigen Programmwechsel in der Lohnabrechnung besteht hingegen die Gefahr von Übertragungsfehlern bei der Übernahme von Vortragswerten. Zudem ist die Kontrolle der Werte erschwert, da ggf. die Werte aus zwei Systemen zur Datenprüfung herangezogen werden müssen.

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Datenübernahme aus dem alten Programm

Bei einem Wechsel der Lohnsoftware stellt die Übernahme der Daten aus dem bisherigen Abrechnungssystem eine der größten Herausforderungen dar. Dies betrifft zum einen die Mitarbeiterstammdaten wie Name, Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung, zum anderen die Lohn- und Abrechnungsdaten. In vielen Fällen können diese Daten grundsätzlich ausgelesen und importiert werden, sofern die bisherige Entgeltabrechnungssoftware diese z.B. im Excel-Format zur Verfügung stellt.

Kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich jedoch häufig dafür, die Daten manuell in die neue Lohnsoftware zu übertragen. Dies liegt zum einen daran, dass der Aufwand aufgrund der überschaubaren Mitarbeiterzahl vergleichsweise gering ist. Zum anderen ist auch bei einem automatisierten Datenimport eine manuelle Prüfung auf mögliche Inkonsistenzen notwendig. Vor allem bei der Übernahme von Daten für die laufende Abrechnung ist ein gewisser manueller Aufwand erforderlich. Insbesondere die bereits erwähnten Vortragswerte sollten genau überprüft werden.

Lohnsoftware wechseln – das ist ebenfalls zu beachten

An- und Abmeldung in der Sozialversicherung

Um die alte Lohnabrechnungssoftware abzuschließen, müssen alle Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung abgemeldet werden. Dazu erzeugen Sie eine Abmeldung mit dem Grund 36 „Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems“. Dabei werden Vortragswerte erzeugt, die nun je nach Softwarebasis manuell oder automatisiert in das neue Abrechnungsprogramm übertragen werden können.

Nach der Umstellung auf die neue Lohnsoftware werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut angemeldet, diesmal mit dem Grund 13 „Anmeldung aus sonstigen Gründen“.

Hinweis: Grundsätzlich sind bei einem Programmwechsel zum Jahresende keine Vortragswerte erforderlich. Wird jedoch mit dem Beitragsschätzverfahren der Krankenkassen gearbeitet, muss die Differenz zwischen tatsächlicher und voraussichtlicher Beitragsschuld als Vortragswert bei der Krankenkasse eingegeben werden.

UV-Jahresmeldungen bei der Berufsgenossenschaft

Die Jahresmeldung für die Unfallversicherung (UV) müssen Sie nur einmal pro Jahr einreichen, Stichtag ist der 16. Februar des Folgejahres. Wenn Sie per 1. Januar die Lohnsoftware wechseln, übernehmen Sie einfach die kumulierten Werte per 31. Dezember in das neue Programm. Bei einem unterjährigen Wechsel arbeiten Sie mit Vortragswerten, die in das neue Programm übernommen und in den Folgemonaten fortgeschrieben werden. Eine Neuanmeldung aufgrund des Systemwechsels ist nicht erforderlich.

Ummeldung in ELStAM

Auch ELStAM muss über den Umstieg auf die neue Lohnsoftware informiert werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ab-/Anmeldung: Sie können alle Mitarbeiter im alten System abmelden und in der neuen Lohnabrechnungssoftware wieder anmelden.
  • Ummeldung: Eleganter ist es, im neuen System für die Lohnabrechnung eine Ummeldung bei ELStAM vorzunehmen. Dadurch entfällt der Arbeitsschritt der Abmeldung im alten Programm, weil die Mitarbeiter im alten System automatisch abgemeldet werden.

Lohnsteuerbescheinigungen

Die Lohnsteuerbescheinigung wird in der Regel nur einmal jährlich erstellt. Durch die Übertragung der Vortragswerte in die neue Lohnabrechnungssoftware ist es möglich, auch im Jahr des Programmwechsels in der Lohnabrechnung nur eine Lohnsteuerbescheinigung auszudrucken. Alternativ können auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen ausgedruckt werden, eine für die mit der alten Software abgerechneten Zeiträume und eine für den Rest des Jahres.

Die Bedeutung von Gleitzeit: Formen, Regelungen & Vorteile sowie Nachteile
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Die Bedeutung von Gleitzeit: Formen, Regelungen & Vorteile sowie Nachteile

Gleitzeit verschafft Arbeitnehmer/innen den Komfort, Arbeitsbeginn und -ende flexibel takten zu können. Wir schauen uns im zugehörigen Artikel diese Arbeitszeitmodelle genauer an und erörtern kritisch die Benefits daraus!

5 Min. Lesezeit

Flexibilität ist DAS Zauberwort der Stunde. Das engt sich thematisch nicht nur auf den Arbeitsort ein, da auch rigide Arbeitszeiten davon vor den Kopf gestoßen werden. Gerade die Gleitzeit hat sich dabei als beliebtes Modell etabliert und ist mittlerweile aus modernen deutschen Unternehmen gar nicht mehr wegzudenken. Viele wissen wahrscheinlich nicht, dass die Idee an sich schon mehr als ein halbes Jahrhundert alt und auf das "Ottobrunner Modell" der Bölkow GmbH zurückzuführen ist. Von neuartig kann also keine Rede sein.

Im Verlaufe der Zeit ist das Konzept gerade in Deutschland, wo Arbeitsschutzgesetze und eine ausgeprägte Arbeitskultur Hand in Hand gehen, zum Katalysator für die Synthese persönlicher und betrieblicher Anforderungen geworden. Gleitzeit gibt den Beschäftigten mehr Eigenverantwortung, indem sie (nicht ausschließlich, aber mehrheitlich) innerhalb festgelegter Zeiträume selbst darüber entscheiden, wann sie ihre Arbeit verrichten.

In diesem Blogartikel werden wir nunmehr die Bedeutung der Gleitzeit folgendermaßen eruieren: Zunächst untersuchen wir die Arten der Gleitzeit, einschließlich der einfachen Gleitzeitmodelle, Jahresarbeitszeitkonten, qualifizierter Gleitzeit und mehr. Anschließend beleuchten wir die Gleitzeitregelungen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende. Im dritten Abschnitt widmen wir uns den Kernarbeitszeiten, bevor wir in einem weiteren Schritt mittels der Vor- und Nachteile dieser Arbeitszeitmodelle alles abrunden.

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Ein Überblick über Gleitzeitmodelle

Gleitzeit ist nicht gleich Gleitzeit. Tatsächlich existieren in Deutschland unterschiedliche Modelle, deren Flexibilitätsgrade mal mehr, mal weniger Spielraum für Arbeitnehmer und Unternehmen repräsentieren. Ihnen gemein ist aber die Bestrebung, Arbeitszeiten sowohl auf individuelle Bedürfnisse als auch betriebliche Erfordernisse zu optimieren (Stichwort Work-Life-Balance). Hier ein Blick auf die relevanten Gleitzeitmodelle und wie sie in der Praxis aussehen können:

Einfaches Gleitzeitmodell

Hierbei handelt es sich um die grundlegendste Form der Gleitzeit, bei der Mitarbeiter täglich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens flexibel ihrer Tätigkeit nachkommen können. Während der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende variabel offengelassen werden, muss nichtsdestotrotz eine konkrete Gesamtarbeitszeit als Soll pro vorab definiertem Intervall erzielt werden.

  • Beispiel: Ein Unternehmen gibt die Rahmenarbeitszeit von 9:00 Uhr morgens bis 17:00 Uhr vor. Angestellte haben bei einer Gleitspanne von zwei Stunden die Freiheit zu wählen, ob sie beispielsweise schon um 7:00 Uhr oder erst um 09:00 Uhr den Start hinlegen, solange sie die determinierte Kernarbeitszeit einhalten.

Qualifizierte Gleitzeit

In der qualifizierten Gleitzeit entpuppt sich ein Maximum an Flexibilität als Freund begleitender Steuerungsmechanismen vonseiten der Arbeitgeber. Kontrastierend zur einfachen Gleitzeit ist neben der individuellen Gestaltung von Beginn und Ende des Arbeitstages ebenso die Menge der täglichen Arbeitsstunden nicht in Stein gemeißelt. Tun und lassen, wie einem beliebt, kann man mit seiner Arbeitszeit deswegen aber keineswegs. Die Arbeitnehmenden sind immer noch an die vertraglich vereinbarte Gesamtarbeitszeit pro Woche, Monat oder Jahr gebunden.

  • Beispiel: Ein Kundenservice-Team in einem mittelständischen Unternehmen arbeitet nach dem Grundsatz der qualifizierten Gleitzeit mit Funktionszeit. Der Arbeitgeber verfügt, dass die zu betreuende Telefonhotline von 9:00 bis 17:00 Uhr durchgängig besetzt sein muss. Mitarbeiter A arbeitet demnach von 8:00 bis 16:00 Uhr, wohingegen Mitarbeiter B für eine gleitende Arbeitszeit von 10:00 bis 18:00 Uhr optiert. Die Hotline ist ergo im besagten Zeitfenster funktionsfähig.

Jahresarbeitszeitkonto

Dieses Arbeitszeitmodell erlaubt die Verteilung der Arbeitsstunden auf eine im Vorhinein im Arbeitsvertrag festgehaltene Anzahl von jährlich zu erbringenden Stunden. Darum zählt abseits des Jahresendes weniger das Wann als vielmehr das Wie: der Arbeitnehmer sammelt seine Stunden auf dem Arbeitszeitkonto und kann diese je nach Arbeitsanfall beziehungsweise persönlichen Gegebenheiten adaptieren.

  • Beispiel: In einem landwirtschaftlichen Betrieb wird während der Erntesaison klassisch mehr Arbeitszeit angehäuft, die in ruhigeren Monaten dann etwa in Form mehrerer freier Tage ausgeglichen werden kann. Nach dem Prinzip Gleitzeitausgleich bezeichnet man das entsprechend als Gleittage.

Vertrauensgleitzeit

Schon dem Namen nach wird Arbeitnehmern im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit ein hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht. Der Grundgedanke ist, dass die Mitarbeitenden ihre Aufgaben eigenverantwortlich und fristgerecht erledigen, ohne durch traditionelle Arbeitszeiten an die Kandare genommen zu werden. Im Mittelpunkt stehen gewisse Ziele, die per Vereinbarung zum alles entscheidenden Performance-Indikator erwachsen.

  • Beispiel: Eine Vertriebsmitarbeiterin im Außendienst arrangiert ihren Arbeitsalltag anhand der Vertrauensarbeitszeit. Ihre Leistung wird daran bemessen, dass Kundentermine und assoziierte Verkaufsziele zuverlässig umgesetzt werden. Es ist übrigens zu erwähnen, dass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, welches ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Arbeitszeiterfassung von Arbeitgebern verlangt, das gesamte Konzept unter Beschuss geriet. Verschwunden ist dieses Gleitzeitmodell darob bislang dennoch nicht.
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Die Gleitzeitregelung aus der Sicht von Beschäftigten und Arbeitgeber

Die Gleitzeitregelung als solche definiert eindeutig, wie flexible Arbeitszeiten im Unternehmen gehandhabt werden und welche Rechte und Verantwortungen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben. In Deutschland sind die gesetzlichen Eckpfeiler dafür durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgegeben, das gleichzeitig die Rahmenbedingungen für individuelle Betriebsvereinbarungen konstatiert. So ist etwa nach § 3 ArbZG die Vorgabe der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden festgeschrieben. Sehen wir uns im Folgenden die Standpunkte jeweils an.

Rechte und Verantwortungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Gleitzeit im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder in einem individuellen Arbeitsvertrag festzulegen. Im Zuge der Gleitzeitregelung gehen damit einige Key Facts einher:

  • Einführung und Aufhebung der Gleitzeitvereinbarung: Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob und in welcher Ausprägung Gleitzeit im Unternehmen Anwendung findet. Ein Selbstläufer ist das nicht. Eine Streichung der Gleitzeitregelung ist ebenfalls möglich, wobei hier aber Rücksprache mit dem Betriebsrat gehalten werden muss, welchem ein Mitbestimmungsrecht zufällt.
  • Arbeitszeitkontrollen: Arbeitgeber haben in Deutschland die Verpflichtung, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu dokumentieren, insbesondere um sicherzustellen, dass gesetzliche Höchstarbeitszeiten (wie zuvor erwähnt) nicht überschritten werden. Diese Verantwortung umfasst auch die Kontrolle der gleitenden Arbeitszeit.
  • Kernarbeitszeiten: Die Kernarbeitszeit ist dazu da, die Anwesenheitsperioden so zu gestalten, dass die betriebliche Funktionsfähigkeit gewährleistet ist.

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer profitieren bei der Gleitzeit von einer erhöhten Flexibilität, die sie aber von einer Eigenverantwortung nicht entbindet:

  • Autonome Planung der Arbeitszeit: Innerhalb der vorgegebenen Gleitzeitrahmen haben die Mitarbeitenden das Recht, ihre Arbeitsstunden selbst abzustecken, solange das tägliche oder wöchentliche Pensum eingehalten wird. Eine effiziente Organisation der eigenen Zeit wird damit zur Conditio sine qua non.
  • Verwirklichung der Kernarbeitszeiten: Die vertraglich vereinbarten Kernarbeitszeiten - sofern vorhanden - verstehen sich als Obligation, die Arbeitnehmende tunlichst in ihren Werktag einzubinden haben.
  • Abbau von "Überstunden": Im Hinblick auf Gleitzeit ist die Begrifflichkeit der Überstunden mit Vorsicht zu genießen. Handelt es sich dabei doch um angeordnete Mehrarbeit im Kontext der geltenden Gesetze. Der positive Gleitzeitsaldo wiederum resultiert aus einer freiwilligen Mehrarbeit, die dann durch entsprechenden Freizeitausgleich (Gleittage) kompensiert wird.

Die Kombination mit Kernarbeitszeit

Obwohl das Konzept asynchroner Arbeit es infrage stellt, gruselt es großen Teilen der Unternehmerschaft vor zeitlich komplett zerstreuten Arbeitserbringungen. An diesem Punkt greift die Kernarbeitszeit, welche die Koordination von Meetings in Person oder virtuell, die schnelle Abstimmung im Team zwischendurch und damit die kontinuierliche Bearbeitung betrieblicher Prozesse zum Ziel hat. Als Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz betrifft sie durchwegs alle Arbeitnehmenden, denen abseits der Kernarbeitszeiten die eigenständige Realisierung des Arbeitssolls überlassen wird.

  • Beispiel: Ein Marketing-Team arbeitet auf Basis von Kernarbeitszeiten von 10:00 bis 15:00 Uhr zusammen. In der Regel vollziehen sich in diesem Zeitraum projektbezogene Absprachen sowie Teammeetings. Wann sie ihre restliche Arbeitszeit außerhalb der Kernarbeitszeit leisten, obliegt den Mitgliedern individuell, solange die Gesamtarbeitszeit nicht unterschritten wird.
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Gleitzeit: Vor- und Nachteile der Arbeitszeitmodelle

Die Gleitzeit birgt für Arbeitnehmende das Zepter der Selbstbestimmung. Eltern, die früh am Morgen noch die Kinder im Kindergarten vorbeibringen müssen oder auch schlicht Personen, deren innere Uhr zum späteren Arbeitsbeginn anregt, verleiht das eine substantielle Verbesserung der Work-Life-Balance samt gesteigerter Arbeitszufriedenheit. Der Ausfluss daraus sind sinkende Fehlzeitenquoten und insgesamt eine prominentere Mitarbeiterbindung, da Motivation wenig überraschend produktiver arbeiten lässt und seltener Erkrankungen ob Überlastung zu beklagen sind.

Auf der anderen Seite kann und wird Gleitzeit niemals für jeden unter dem Postulat der Gleichberechtigung stehen. Davon können Arbeitnehmer in der Produktion oder im Kundendienst ein Lied singen, da von Flexibilität diesen Ausmaßes nur geträumt werden kann. Zudem darf man sich nicht vormachen, dass der organisatorische Aufwand dadurch weniger wird. Bezüglich der Erfassung von Arbeitszeiten und deren Dokumentation ist vielmehr ein Mehraufwand zu verspüren. Und dann kommt letztlich noch der Faktor Mensch zum Zug: kommen die Mitarbeitenden ihrer Arbeitspflicht nicht effizient genug nach oder halten sie vorgeschriebene Gesamtarbeitszeiten nicht ein, hat dies in vielerlei Hinsicht negative Auswirkungen auf das Unternehmen.

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Was ist unbezahlter Urlaub? Unser Leitfaden für Arbeitgeber
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Was ist unbezahlter Urlaub? Unser Leitfaden für Arbeitgeber

Der Gedanke, dass der Arbeitgeber unbezahltem Urlaub automatisch zustimmen muss, ist nicht gesetzlich gedeckt. Vielmehr obliegt es dem Unternehmen selbst, hierzu eine Entscheidung zu treffen. Wir schauen uns im Blog die Hintergründe zu Motiven, der Dauer, sozialversicherungsrechtlichen Aspekten und mehr an!

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Unbezahlter Urlaub ist für mehr und mehr Arbeitnehmer eine willkommene Möglichkeit, besondere private oder berufliche Vorhaben in die Tat umzusetzen. Sie als Arbeitgeber hingegen balancieren damit auf Messers Schneide: auf der einen Seite berücksichtigen Sie durch unbezahlten Urlaub entgegenkommend die individuellen Bedürfnisse, womit Sie sich als flexibles, attraktives Unternehmen positionieren. Andererseits birgt diese Freistellung für Ihren Betrieb auch Tücken. Hinterlässt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter über längere Zeit ein Vakuum, sind Engpässe im Team mit der damit verbundenen zusätzlichen Belastung für die verbleibende Kollegenschaft kein Ding der Unmöglichkeit.

Im vorliegenden Leitfaden beleuchten wir das Thema unbezahlter Urlaub aus allen relevanten Perspektiven: vom rechtlichen Anspruch über häufig vorgebrachte Gründe bis hin zu betrieblichen Aspekten wie den Auswirkungen auf Urlaubsansprüche sowie Krankenversicherung. Ihnen als Arbeitgeber verleiht das den Rundumblick über die Rahmenbedingungen, wie sich Anträge auf unbezahlten Urlaub strukturiert handhaben lassen und welche Vorteile beziehungsweise Risiken die Genehmigungspolitik in diesem Bereich mit sich bringt.

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Wie das Arbeitsrecht den Anspruch auf unbezahlten Urlaub versteht

Vorab ist zu sagen, dass von Rechtswegen her in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht. Das geht damit einher, dass die Gewährung eines solchen grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers liegt. Im Unterschied zum gesetzlichen Erholungsurlaub mitsamt Bezahlung gibt es ergo keinen Urlaubsanspruch in Form dieser unbezahlten Freistellung. Regelungen zum unbezahlten Urlaub werden dementsprechend im gegenseitigen Arbeitsverhältnis in Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag festgehalten.

Aufzuklären ist ebenso der potentielle Irrtum, dass bestimmte Gesetze wie etwa das Elternzeitgesetz oder das Pflegezeitgesetz einen derartigen Anspruch zementieren würden. Bei der Pflege von Angehörigen wie auch der Elternzeit handelt es sich um eine tatsächlich gesetzlich verankerte Form der Freistellung, die nichts mit den hier beschriebenen Dimensionen unbezahlten Urlaubs zu tun haben.

Gründe, aus denen Arbeitnehmende einen Antrag stellen

Für einen fairen Umgang mit dem Thema ist es vonnöten, typische Motive zu kennen. Nachfolgend also die wiederkehrenden Gründe, die Unternehmen im Zusammenhang mit unbezahltem Urlaub begegnen:

  • Berufliche Weiterbildung/Bildungsurlaub: Mitarbeitende streben zum Beispiel nach der Erlangung neuer Fähigkeiten, die ihre derzeitige Tätigkeit womöglich nicht unmittelbar betreffen, aber zukünftig einen positiven Unternehmensbeitrag zeitigen können.
  • Persönliche Auszeit oder Reisen: Erholung über die Möglichkeiten vorhandener Urlaubstage hinaus, Neuorientierung, längere Reisen und mehr. Hierfür existiert unter anderem auch das Konzept Sabbatical.
  • Gesundheitliche Gründe: Nach einer schweren Krankheit oder für Rehabilitationszwecke kann ein unbezahlter Urlaub Wunder wirken, um wieder auf die Beine zu kommen. Übrigens ist zu bedenken, dass bei fest genehmigtem unbezahlten Urlaub im Krankheitsfall das Recht auf Entgeltfortzahlung konstatiert wurde. Das zumindest in einem Umfang von einem Monat.
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Zur Dauer des unbezahlten Urlaubs

Halten wir es praxisnahe. Anja, eine langjährige Mitarbeiterin, tritt an ihren Vorgesetzten heran und bittet um ein Sabbatical im Ausmaß von sechs Monaten. Durch ihre zentrale Rolle im Team muss sich das Unternehmen einige Überlegungen durch den Kopf gehen lassen. Kann Anjas Antrag in der gewünschten Form zugestimmt werden und welche Alternativen könnten in Betracht gezogen werden? Der Arbeitgeber könnte vorschlagen, dass Anja ihre Abwesenheit in zwei Phasen a einem Zeitraum von je 3 Monaten aufteilt oder einen Teil ihrer Aufgaben im Sinne einer gelinderen Übergangsphase vor ihrem Sabbatical abschließt.

Die maximale Dauer unbezahlten Urlaubs ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann von nur wenigen Tagen bis hin zu Monaten oder gar einem vollen Jahr und mehr reichen. In Anjas Fall müsste die Entscheidung davon abhängig gemacht werden, wie gut ihr Rollenportfolio während ihrer Abwesenheit delegiert werden kann. Generell ist ihr Antrag auf ein halbes Jahr jedoch nicht außerhalb jeglicher Evidenz.

Die Relation zu Resturlaub und Sozialversicherung

Wenn Ihre Arbeitnehmenden unbezahlten Urlaub nehmen, zählt dies nicht als „normaler“ Urlaub, da Beschäftigte während dieser Zeit kein Arbeitsentgelt erhalten und somit auch keine Urlaubsansprüche aufbauen. Dadurch bleibt der Resturlaubsanspruch des Arbeitnehmers weiterhin aufrecht. Beispielsweise hat eine Person, die mindestens 20 Tage regulären Jahresurlaub nach den Bestimmungen im Bundesurlaubsgesetz hat und zusätzlich zwei Monate unbezahlten Urlaub nutzt, nach der Rückkehr immer noch ein Recht auf die 20 vollen Urlaubstage.

Komplementär dazu ist die Facette der Versicherung von integraler Bedeutung. Sollte der unbezahlte Urlaub nicht länger als einen Monat dauern, hat er keine direkten Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Geht es darüber hinaus, müssen Sie als Arbeitgeber den Beschäftigten jedoch abmelden und nach Wiederaufnahme der Tätigkeit erneut anmelden. Speziell in puncto Krankenversicherung sollten Sie den Mitarbeitenden über die Weiterversicherung informieren. Wäre nämlich nach dem Ende der Pflichtversicherung etwa durch eine Familienversicherung kein angemessener Schutz nachweisbar, greift nach § 188 Absatz 4 SGB V die obligatorische Anschlussversicherung. Der baldige Kontakt zur Krankenkasse ist das Um und Auf in dieser Situation.

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Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag auf unbezahlten Urlaub

Der Prozess des unbezahlten Urlaubs ist also sorgfältig vor- und nachzubereiten. Nur dadurch wird man sowohl den Wünschen des Mitarbeiters gerecht und lässt aber ebenso die innerbetrieblichen Bedingungen nicht außer Acht. So kann eine Lösung für die Beantragung aussehen:

  • Antragseingang: Sobald der Arbeitnehmer ein schriftliches Ansuchen auf unbezahlten Urlaub einreicht, sollten Sie diesen zeitnahe zur Kenntnis nehmen. Alle relevanten Informationen wie die beabsichtigte Dauer sowie die Gründe für den Antrag sollten einleuchtend dargelegt sein.
  • Vorabgespräch: Es bietet sich darob die Gelegenheit, ein persönliches Gespräch mit dem Mitarbeiter zu führen. Dabei können Fragen zu Versicherungen usw. geklärt und mögliche Bedenken evaluiert werden.
  • Prüfung des Antrags: Unter der Prämisse der betrieblichen Anforderungen im Verhältnis zur Rolle des Mitarbeitenden im Team und den realistischen Konsequenzen für Projekte und Kollegen wägen Sie daraufhin alles ab. Das Für und Wider hat zahlreiche Ausprägungen.
  • Entscheidung: Ihre letztliche Entscheidung sollte dann klar und nachvollziehbar kommuniziert werden. Infolge der Genehmigung legen Sie den Zeitraum für den unbezahlten Urlaub fest. Im Falle einer Ablehnung lohnt es sich, transparent Ihre diesbezüglichen Überlegungen kundzutun, um den Antragsteller nicht ins Abseits zu stellen.
  • Dokumentation: Alle Vereinbarungen schreiben Sie zwecks Strukturiertheit nieder. Diese Dokumentation sollte Details zur Aufgabenübergabe und eventuelle Vertretungsregelungen enthalten.
  • Planung der Vertretung: Während der Abwesenheit ist ein vorgefertigter Plan über die Vertretung Gold wert. Hierbei ist das betroffene Team einzubeziehen, damit die notwendigen Informationen übergeben werden und die Arbeitsabläufe keiner groben Störung unterliegen.
  • Wiedereingliederung: Nach dem unbezahlten Urlaub ist die Wiedereingliederung das Gebot der Stunde. Der Mitarbeiter muss gerade bei längerer Absenz wieder ins Team integriert werden, damit er oder sie die Rolle unter mitunter geänderten Umständen voll ausfüllen kann.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Wie so vieles im Leben hat der unbezahlte Urlaub nicht nur Licht- oder Schattenseiten, sondern eine Mischung aus beidem. Aus der Sicht der Vorteile ist gewiss die Mitarbeitermotivation als hervorragende Komponente zu nennen. Will ein Arbeitnehmer sich fortbilden oder persönliche Angelegenheiten regeln, nimmt das Unternehmen die Bedürfnisse mit einer Genehmigung ernst. Sehen Sie es einfach so, dass die Zeit für persönliche Projekte für Menschen wirklich bereichernd und horizonterweiternd sein kann, wodurch frische Ideen den Arbeitsalltag in späterer Folge aufblühen lassen.

Andererseits ist eine Abwesenheit für mehrere Wochen oder Monate für das Team so gut wie immer mit einem Mehr an Druck verbunden. Gut möglich, dass die Kollegen dann Überstunden leisten müssen, um den Ausfall zu egalisieren, was wiederum der allgemeinen Zufriedenheit einen Bärendienst erweist. Auf die Kontinuität in Projekten ist obendrauf besonders Wert zu legen. Wenn der Arbeitnehmende aktuell an einem wichtigen Projekt arbeitet, dürfen die Aufgaben ohne ihn keinesfalls stagnieren. Die Ressourcen für die Einarbeitung von Kollegen in neue Bereiche darf man demnach nicht unterschätzen.

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Fazit

Im Bereich unbezahlter Urlaube müssen Arbeitgeber möglichst die goldene Mitte anvisieren, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Freistellung gibt. Das verneint keineswegs, dass zahlreiche legitime Gründe einen solchen Antrag veranlassen können. Für ein unterstützendes Arbeitsumfeld ist die Rücksicht auf die individuelle Situation des Arbeitnehmers ein hohes Gut.

Umso essentieller ist es, dass etwa sozialversicherungsrechtliche Kontexte in der Vorbereitung auf einen unbezahlten Urlaub nicht vernachlässigt werden. Die wahre Kunst kann man darin sehen, zwischen den betrieblichen Interessen Ihres Unternehmens und den nachvollziehbaren Motiven der Mitarbeitenden eine Balance zu finden. In diesem Zusammenhang beugen klar definierte Unternehmensrichtlinien sowie eine offene Kommunikation Missverständnissen von vornherein vor.

Winter & Baulohn: Saison-Kurzarbeit meistern mit Outsourcing
HR & Payroll

Winter & Baulohn: Saison-Kurzarbeit meistern mit Outsourcing

Die kalte Jahreszeit stellt Baubetriebe jedes Jahr vor große Herausforderungen. Sinkende Nachfrage, wetterbedingte Einschränkungen und Saison-Kurzarbeit führen nicht nur zu organisatorischen Hürden, sondern machen auch die Lohnabrechnung deutlich komplexer. Fehler in dieser Phase können schwerwiegende Folgen haben – von Nachzahlungen bis zu Sanktionen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es jetzt besonders ankommt und warum das Outsourcing der Baulohnabrechnung im Winter eine sinnvolle Lösung sein kann.

5 Min. Lesezeit

Saison-Kurzarbeit: Flexible Lösung mit Tücken

Saison-Kurzarbeit hilft Bauunternehmen, wertvolle Fachkräfte während der Wintermonate zu halten und Entlassungen zu vermeiden. Doch diese Entlastung hat ihren Preis: Die Anforderungen an die Lohnabrechnung steigen deutlich. Zuschüsse, Urlaubsansprüche und unterschiedliche Tarife müssen korrekt erfasst und fristgerecht verarbeitet werden.

Die größten Herausforderungen in der Lohnabrechnung

  • Komplexität der Abrechnung: Kurzarbeitergeld erfordert mehrfache Prüfungen und exakte Berechnungen.
  • Tarifänderungen: Änderungen während der Wintersaison müssen zeitnah umgesetzt werden.
  • Meldungen und Anträge: Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und Sozialversicherungsträgern bindet Ressourcen.
  • Ständig wechselnde Regelungen: Nur aktuelles Wissen schützt vor teuren Fehlern.

Outsourcing der Baulohnabrechnung: Vorteile für den Winter

Das Auslagern der Lohnabrechnung entlastet interne Teams und reduziert Risiken:

  • Fachliche Expertise: Spezialisierte Dienstleister garantieren korrekte und fristgerechte Abrechnungen.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Interne Kapazitäten werden frei, Fehlerkosten sinken.
  • Minimierung von Fehlern: Standardisierte Prozesse und Qualitätskontrollen sorgen für hohe Genauigkeit.
  • Flexibilität: Schnelle Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben spart Aufwand.
  • Entlastung der Personalabteilung: Die Arbeitsbelastung sinkt, das Klima verbessert sich.
  • Transparenz und Sicherheit: Professionelle Anbieter gewährleisten sichere Datenverarbeitung und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.

Fazit

Der Winter bringt für Baubetriebe nicht nur witterungsbedingte Herausforderungen, sondern macht auch die Lohnabrechnung zur Belastungsprobe. Saison-Kurzarbeit erhöht den administrativen Aufwand erheblich. Mit dem Outsourcing der Baulohnabrechnung minimieren Bauunternehmen Risiken, sparen Ressourcen und sichern sich fachliche Unterstützung. Wer diese Lösung in Betracht zieht, kann sich mit einer Checkliste absichern, ob Outsourcing zum eigenen Betrieb passt.

rvBEA-Abrufe für Elterngeldanträge (BEEG): Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen und tun
HR & Payroll

rvBEA-Abrufe für Elterngeldanträge (BEEG): Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen und tun

Das digitale Verfahren rvBEA (Rentenversicherung Bescheinigungen Elektronisch Anfordern) wird für Elterngeldanträge immer wichtiger. Durch das darin enthaltene BEEG-Verfahren (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) können Behörden gezielt eine elektronische Entgeltbescheinigung bei Arbeitgebern abrufen – ohne Papierkram, schnell und sicher. Besonders für Mitarbeitende, die Elterngeld digital beantragen möchten, ist das ein großer Fortschritt.

5 Min. Lesezeit

Was ist das rvBEA-Verfahren und warum ist es für Arbeitgeber relevant?

rvBEA ermöglicht es der Rentenversicherung, Elterngeldstellen und Krankenkassen, Entgeltbescheinigungen digital bei Arbeitgebern anzufordern. Das reduziert für alle Beteiligten den Verwaltungsaufwand und gewährleistet einen schnellen, reibungslosen Ablauf im Elterngeldverfahren. Über das Teilverfahren BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) werden exakt die Daten abgerufen, die für den Elterngeldantrag notwendig sind – im geschützten XML-Format.

Digitale Elterngeldanträge im Aufwind: Nutzung von rvBEA nimmt zu

Immer mehr Bundesländer nutzen das digitale Elterngeldverfahren. Seit Ende 2024 sind Baden-Württemberg und Bremen aktiv dabei, Hamburg startet im Sommer 2025, und Bayern folgt im Herbst. Das führt zu steigenden rvBEA-Abrufzahlen – und macht die aktive Mitwirkung der Arbeitgeber umso wichtiger.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei rvBEA-Abrufen für Elterngeld?

Arbeitgeber sind verpflichtet, jede rvBEA-Anfrage unverzüglich zu beantworten – und zwar unabhängig vom Lohnabrechnungslauf. Die Datenübermittlung erfolgt elektronisch an die DSRV (Datenstelle der Rentenversicherung) und von dort weiter an die zuständige Elterngeldstelle.

Die Bedeutung der elektronischen Entgeltbescheinigung für Elterngeldanträge

Nur eine zeitnah übermittelte elektronische Entgeltbescheinigung ermöglicht eine zügige Bearbeitung des Elterngeldantrags. Verzögerungen durch verspätete Antworten führen dazu, dass Leistungsempfänger unnötig lange auf ihr Elterngeld warten – oder sogar eine Papierbescheinigung nachreichen müssen.

Tipp für Arbeitgeber: Beantworten Sie jede rvBEA-Anfrage innerhalb von 42 Tagen – danach ist eine digitale Antwort technisch nicht mehr möglich.

Was sollten Arbeitgeber jetzt konkret tun?

  • Prüfen Sie regelmäßig (idealerweise täglich) den Eingang neuer rvBEA-Anfragen.
  • Behandeln Sie jede Entgeltbescheinigung für Elterngeld mit höchster Priorität.
  • Sensibilisieren Sie Ihr HR-Team für die Bedeutung des rvBEA-Verfahrens.

Fazit: Digitalisierung beim Elterngeld aktiv mitgestalten

Die erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsprozessen hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Arbeitgeber ab. Durch fristgerechte digitale Entgeltbescheinigungen leisten sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Elterngeld digital beantragt und schnell ausgezahlt werden kann. Das rvBEA-Verfahren ist dabei ein zentrales Element – für mehr Effizienz, Sicherheit und Fairness im digitalen Staat.

Weiterführende Informationen

Besuchen Sie die offiziellen Seiten der DSRV – Datenstelle der Rentenversicherung.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Alles, was du wissen musst
HR & Payroll

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Alles, was du wissen musst

Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Bestandteil deines Arbeitsverhältnisses – sie legt fest, wie lange du nach der Kündigung noch im Unternehmen bleiben musst. Für dich als Arbeitnehmer:in ist es wichtig, deine Rechte und Pflichten rund um das Thema Kündigungsfrist zu kennen. Egal, ob du einen Jobwechsel planst oder dich beruflich neu orientierst: Wenn du die gesetzlichen Regelungen verstehst, kannst du den Übergang stressfrei und rechtssicher gestalten.

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Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Bestandteil deines Arbeitsverhältnisses – sie legt fest, wie lange du nach der Kündigung noch im Unternehmen bleiben musst. Für dich als Arbeitnehmer:in ist es wichtig, deine Rechte und Pflichten rund um das Thema Kündigungsfrist zu kennen. Egal, ob du einen Jobwechsel planst oder dich beruflich neu orientierst: Wenn du die gesetzlichen Regelungen verstehst, kannst du den Übergang stressfrei und rechtssicher gestalten.

Was ist die Kündigungsfrist und warum ist sie wichtig?

Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Diese Frist schützt beide Seiten – dich als Arbeitnehmer:in und den Arbeitgeber – vor einem abrupten Ende der Beschäftigung. So bleibt genug Zeit, neue Stellen zu suchen, Projekte zu übergeben und Übergaben zu organisieren. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass wichtige Arbeitsprozesse im Unternehmen durch plötzliche Kündigungen beeinträchtigt werden.

Kündigungsfrist schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und der zunehmenden Mobilität im Arbeitsmarkt sind klare Kündigungsregelungen essenziell – aus rechtlicher Sicht, aber auch für eine gute Beziehung zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.

Die Kündigungsfrist ist somit nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch ein praktisches Instrument, um einen geordneten Übergang zu gewährleisten. Sie gibt dir als Arbeitnehmer:in die Sicherheit, dass du während der Frist weiterhin dein Gehalt erhältst und deine beruflichen Angelegenheiten regeln kannst. Für den Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, rechtzeitig Ersatz für dich zu finden und die Arbeitsabläufe anzupassen.

Darüber hinaus kann die Einhaltung der Kündigungsfrist auch Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ein ordnungsgemäßer Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis verhindert Sperrzeiten und erleichtert den nahtlosen Übergang in eine neue Beschäftigung oder in die Arbeitslosigkeit.

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Gesetzliche Kündigungsfristen: Was sagt das BGB?

Die gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist ist in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.

Für dich als Arbeitnehmer:in gilt grundsätzlich:

  • Eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Diese Frist gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit – es sei denn, es gibt im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen.

Für Arbeitgeber gelten abweichende Fristen, die sich nach der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit richten. So verlängert sich die Kündigungsfrist für Arbeitgeber stufenweise – z. B. auf zwei Monate nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit oder auf vier Monate nach zehn Jahren.

Beispielhafte Staffelung für Arbeitgeber:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (Arbeitgeber)
unter 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende

Diese Staffelung stellt sicher, dass langjährige Mitarbeitende einen erweiterten Kündigungsschutz genießen. Für Arbeitnehmer:innen hingegen bleibt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen konstant, was eine gewisse Flexibilität beim Wechsel des Arbeitsplatzes ermöglicht.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit – meist die ersten sechs Monate – gelten abweichende Regelungen. Laut § 622 Absatz 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen, unabhängig davon, wer kündigt. Diese Frist muss nicht zum 15. oder Monatsende eingehalten werden – du kannst also flexibel kündigen.

Tipp: Auch wenn es in der Probezeit keine langen Fristen gibt, ist es sinnvoll, ein professionelles Kündigungsschreiben zu verfassen und einen sauberen Abschluss sicherzustellen. Das zeigt Wertschätzung und Professionalität.

Eine sauber formulierte Kündigung während der Probezeit sorgt nicht nur für Klarheit, sondern bewahrt auch ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber und den Kolleg:innen. Gerade in der Probezeit, in der die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt, ist es wichtig, die Formalitäten genau einzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Beginn der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Wichtig ist, dass du den Zugang auch nachweisen kannst:

  • Persönlich mit Empfangsbestätigung
  • Per Einschreiben
  • Übergabe im Beisein von Zeug:innen

Beispiel: Wird dein Kündigungsschreiben am 3. Mai zugestellt, beginnt die Frist am 4. Mai. Bei vier Wochen Frist kannst du somit zum 31. Mai oder zum 15. Juni kündigen – je nachdem, welcher Termin passt.

Was zählt als Zugang?

  • Einwurf in den Briefkasten des Arbeitgebers (sofern dieser regelmäßig geleert wird)
  • Persönliche Übergabe

Nicht ausreichend: Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Kündigungsfrist berechnen

Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach der Art der Frist, die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlich festgelegt ist. Die häufigsten Fristen sind die Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Dabei ist zu beachten, dass die Frist nicht am Tag des Zugangs der Kündigung beginnt, sondern am darauffolgenden Tag. Das bedeutet, wenn die Kündigung am 3. Mai zugeht, beginnt die Frist am 4. Mai zu laufen.

Die Kündigungsfrist kann in Wochen oder Monaten angegeben sein. Bei einer Frist von „vier Wochen zum Ende des Kalendermonats“ muss die Kündigung so rechtzeitig erfolgen, dass die Frist bis zum Monatsende eingehalten wird. Das bedeutet, die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem Monatsende beim Arbeitgeber eingegangen sein. Ebenso gilt dies für die Kündigung zum 15. eines Monats.

Um die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen, solltest du genau wissen, wann dein Arbeitsvertrag begonnen hat und wie lange du bereits im Unternehmen tätig bist. Achte dabei auch auf mögliche tarifliche Regelungen – sie können von der gesetzlichen Frist abweichen und für dich gelten.

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Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Neben der gesetzlichen Regelung gelten auch individuelle Vereinbarungen:

  • Arbeitsverträge können längere (nicht kürzere!) Fristen vorsehen
  • Tarifverträge können abweichende – auch kürzere – Fristen regeln, wenn sie für beide Seiten gelten

Tipp: Lies deinen Vertrag genau. Wenn dort nichts zur Kündigungsfrist steht, gilt automatisch die gesetzliche Frist.

Vertragliche Kündigungsfristen: Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Vertragliche Vereinbarungen können eine längere Kündigungsfrist vorsehen als die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Diese längere Kündigungsfrist gilt dann für beide Parteien – sowohl für dich als Arbeitnehmer:in als auch für den Arbeitgeber. Eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche ist hingegen nicht zulässig, außer in speziellen Fällen wie befristeten Arbeitsverhältnissen oder Aushilfstätigkeiten.

Tarifliche Kündigungsfristen: Was gilt im Kollektivvertrag?

Tarifverträge können ebenfalls eigene Kündigungsfristen enthalten, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Besonders im öffentlichen Dienst oder in bestimmten Branchen sind oft längere oder andere Fristen üblich. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip: Die für die Arbeitnehmer:innen günstigere Regelung findet Anwendung.

Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu kennen, da sie die Berechnung der Kündigungsfrist und damit den letzten Arbeitstag maßgeblich beeinflussen. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht helfen, die individuellen Fristen korrekt zu ermitteln und rechtssicher zu kündigen.

Sonderfälle: Elternzeit, Krankheit, Kleinbetrieb

Nicht immer greifen die allgemeinen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen und Voraussetzungen. In speziellen Lebenslagen oder betrieblichen Konstellationen – etwa während der Elternzeit, im Krankheitsfall oder in kleinen Unternehmen – kommen Sonderregelungen zum Tragen. Diese sollen entweder einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer:innen bieten oder betriebliche Flexibilität ermöglichen.

Kündigung während der Elternzeit

Du kannst während der Elternzeit selbst kündigen – mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats (§ 19 BEEG). Arbeitgeber dürfen während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen kündigen – und das nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.

Die Elternzeit schützt Arbeitnehmer:innen vor arbeitgeberseitiger Kündigung, lässt aber gleichzeitig die freiwillige Kündigung durch dich als Arbeitnehmer:in zu. Die dabei geltende Drei-Monats-Frist unterscheidet sich von den sonst üblichen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.

Wenn du planst, während der Elternzeit zu kündigen, ist es sinnvoll, dich vorher rechtlich beraten zu lassen – insbesondere, wenn du Fragen zur Anrechnung von Resturlaub oder zu Ansprüchen auf Elterngeld hast.

Kündigung bei Krankheit

Auch bei Krankheit darfst du kündigen – und auch dir darf gekündigt werden. Die allgemeinen Regeln gelten weiterhin. Eine Erkrankung allein schützt nicht vor Kündigung, spielt aber bei der Bewertung durch das Arbeitsgericht eine Rolle. Bei längeren oder häufigen Krankheitszeiten kann eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich sein, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint. Hierbei wird im Einzelfall geprüft, ob die Krankheit die betrieblichen Abläufe erheblich beeinträchtigt.

Für dich als Arbeitnehmer:in gilt, dass du trotz Krankheit kündigen kannst. Du solltest aber beachten, dass eine Kündigung während einer Krankschreibung besondere Konsequenzen haben kann. Die Kündigungsfrist bleibt auch in diesem Fall bestehen. Zudem kann deine Krankenkasse nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses prüfen, ob und in welchem Umfang dir weiterhin Krankengeld zusteht. Auch dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses – das kann je nach Timing finanzielle Auswirkungen haben. Darüber hinaus solltest du im Blick behalten, dass sich eine Kündigung während der Krankschreibung unter Umständen auf dein Arbeitszeugnis oder mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auswirken kann, falls du dich im Anschluss arbeitssuchend meldest.

Kleinbetriebe

In Betrieben mit unter 20 Mitarbeitenden kannst du an jedem beliebigen Tag kündigen – die vierwöchige Frist bleibt aber bestehen.  

Du bist also flexibler, was den Kündigungstermin betrifft.
Diese Sonderregelung für Kleinbetriebe ermöglicht es Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern, die Kündigung nicht an die üblichen Termine zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats zu binden. Allerdings bleibt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen weiterhin gültig. Das bedeutet, dass die Kündigung zwar flexibel ausgesprochen werden kann, aber die Frist von vier Wochen eingehalten werden muss, um wirksam zu sein.  

Diese Flexibilität kann insbesondere in kleinen Unternehmen von Vorteil sein, um kurzfristig auf Personalveränderungen reagieren zu können.

Fristlose Kündigung: Ausnahme mit Voraussetzungen

Eine fristlose Kündigung ist nur bei wichtigem Grund zulässig (§ 626 BGB). Der Grund muss so gravierend sein, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre.  

Beispiele:

  • Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Massive Beleidigung
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung

Auch du kannst fristlos kündigen – etwa bei ausstehender Gehaltszahlung oder grobem Fehlverhalten deines Arbeitgebers.  

Die fristlose Kündigung stellt eine Ausnahme von der üblichen Kündigungsfrist dar und beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gilt, dass die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss, nachdem der wichtige Grund bekannt wurde. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich, es sei denn, das Fehlverhalten ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung entbehrlich ist.  

Fristlose Kündigungen sind oft rechtlich umstritten und sollten gut begründet sein, um einer möglichen Kündigungsschutzklage standzuhalten.

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Rechte und Pflichten rund um deine Kündigung

Das gehört in dein Kündigungsschreiben:

  • Name und Adresse
  • Kündigungserklärung (z. B. „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …“)
  • Ort, Datum, Unterschrift

Was du sonst noch beachten solltest:

  • Frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit: Spätestens 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag musst du dich arbeitssuchend melden – andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wenn zwischen der Kenntnis vom Ende des Arbeitsverhältnisses und dem letzten Arbeitstag weniger als 3 Monate liegen, musst du dich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung oder Information über das Vertragsende melden.
  • Zeugnis: Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Ein korrekt formuliertes Kündigungsschreiben ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Es sollte eindeutig und präzise sein, damit keine Missverständnisse entstehen. Die Einhaltung der Formvorschriften, insbesondere die Schriftform und die Unterschrift, sind gesetzlich vorgeschrieben. Zudem empfiehlt es sich, den Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber nachweisen zu können, etwa durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben.

Die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit ist ebenfalls wichtig, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Informiere dich frühzeitig über deine Ansprüche und mögliche Fristen. Auch die Klärung von Resturlaub und Überstunden ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört zu deinen Rechten und sollte rechtzeitig angefordert werden.

Häufige Fehler vermeiden

  • Falsche Berechnung der Frist: Nutze ggf. einen Kündigungsfristenrechner.
  • Keine schriftliche Kündigung: Nur schriftliche Kündigungen sind gültig!
  • Versäumte Meldung bei der Agentur für Arbeit: Frühzeitig informieren!
  • Unklare Formulierungen: Verwende klare, sachliche Sprache.

Tipp: Bei Unsicherheiten immer rechtlichen Rat einholen – etwa bei der Gewerkschaft, einem Fachanwalt  bzw. Fachanwältin oder dem Betriebsrat.

Ein häufiger Fehler bei der Kündigung ist die falsche Berechnung der Kündigungsfrist. Dabei wird oft übersehen, dass die Frist erst am Tag nach dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt. Auch die unterschiedlichen Fristen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber sowie die Besonderheiten bei der Probezeit oder in Kleinbetrieben können verwirrend sein. Ein Kündigungsfristenrechner hilft, diese Fehler zu vermeiden.

Ebenso wichtig ist, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Mündliche oder elektronische Kündigungen (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) sind rechtlich unwirksam. Um den Zugang der Kündigung nachweisen zu können, empfiehlt sich die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder der Versand per Einschreiben.

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit sollte nicht vergessen werden. Eine verspätete Meldung kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen, was finanzielle Nachteile mit sich bringt. Informiere dich daher frühzeitig über die notwendigen Fristen und Formalitäten.

Unklare oder missverständliche Formulierungen im Kündigungsschreiben können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Formuliere deine Kündigung klar und eindeutig, damit keine Zweifel an deinem Kündigungswillen oder dem Beendigungszeitpunkt entstehen.

Kündigungsfrist kennen – Übergang souverän gestalten

Die Kündigungsfrist ist mehr als eine bloße Formalität: Sie gibt dir rechtliche Sicherheit, sorgt für Klarheit im Übergang und schützt vor finanziellen Nachteilen. Ob bei geplantem Jobwechsel, in der Probezeit oder unter besonderen Umständen wie Krankheit oder Elternzeit – wer seine Rechte und Pflichten kennt, bleibt handlungsfähig.

Wichtig ist: Die Frist beginnt erst mit Zugang der Kündigung – und dieser muss nachweisbar sein. Schriftform ist Pflicht. Neben gesetzlichen Regelungen können auch vertragliche oder tarifliche Vereinbarungen greifen. Daher lohnt sich ein genauer Blick in den eigenen Arbeitsvertrag.

Kurzum: Wenn du deine Kündigungsfrist richtig einschätzt und strategisch nutzt, legst du den Grundstein für einen reibungslosen, professionellen Neustart.

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter der Kündigungsfrist?  Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang deiner Kündigung beim Arbeitgeber und deinem letzten offiziellen Arbeitstag. In dieser Zeit läuft das Arbeitsverhältnis weiter – inklusive Lohnfortzahlung und Arbeitspflicht.

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen?  Laut § 622 BGB beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – es sei denn, dein Arbeits- oder Tarifvertrag regelt etwas anderes zu deinen Gunsten.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?  Die Kündigungsfrist beginnt am Tag, an dem dein Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber zugeht – nicht am Tag, an dem du es verfasst oder zur Post gibst. Ein rechtssicherer Zugangsnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Unterschrift) ist daher sehr wichtig.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?  In der Probezeit kannst du mit einer Frist von 14 Tagen (zwei Wochen) kündigen – ohne Rücksicht auf feste Termine wie Monatsmitte oder Monatsende. Diese Regelung gilt für beide Seiten und ist gesetzlich festgelegt (§ 622 Abs. 3 BGB).

Kann die Frist im Arbeitsvertrag abweichen?  Ja, viele Arbeitsverträge enthalten abweichende Kündigungsfristen. Diese dürfen jedoch nicht kürzer als die gesetzliche Frist sein, außer bei besonderen Fällen wie Aushilfen oder befristeten Verträgen. Längere Fristen sind zulässig und gelten dann für beide Seiten, sofern nichts anderes geregelt ist.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Frist?  Wenn du die Kündigungsfrist nicht einhältst, kann deine Kündigung unwirksam sein oder sogar zu Schadenersatzforderungen durch den Arbeitgeber führen. Besonders bei eigenmächtigem Arbeitsabbruch drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Wie kündige ich richtig?  Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen, also nicht per E-Mail, WhatsApp oder mündlich. Achte auf eine klare Formulierung, das richtige Datum und einen Zustellnachweis – zum Beispiel durch Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

Kann ich auch fristlos kündigen? Ja, aber nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa bei schweren Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, wie ausbleibender Lohnzahlung oder Mobbing. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrunds erfolgen und gut dokumentiert sein.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
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EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Mehr Transparenz bei Gehältern, neue Berichtspflichten und strengere Vorgaben im Bewerbungsprozess: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen in Deutschland mit sich. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche konkreten Anforderungen auf Sie zukommen und wie Sie sich optimal auf die neuen gesetzlichen Vorgaben vorbereiten können.

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Ziel der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es, die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern durch mehr Transparenz und neue Berichtspflichten zu fördern. Die Richtlinie geht dabei deutlich über das 2017 in Kraft getretene deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) hinaus.

Die wichtigsten Neuerungen der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie im Vergleich zum deutschen Recht

1. Ausweitung des Auskunftsanspruchs

  • Alle Beschäftigten – unabhängig von der Betriebsgröße – erhalten einen Anspruch auf Auskunft über das eigene Entgelt sowie das Durchschnittsentgelt vergleichbarer Kollegen des anderen Geschlechts.
  • Bisher galt der Auskunftsanspruch nur für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten.
  • Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden jährlich proaktiv über das Auskunftsrecht informieren.

2. Transparenz bei Stellenausschreibungen und im Bewerbungsprozess

  • Arbeitgeber müssen bereits im Bewerbungsprozess (z. B. in Stellenanzeigen) das vorgesehene Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne offenlegen.
  • Bewerberinnen und Bewerber haben Anspruch auf Informationen zu den objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien der Entgeltfindung.

3. Berichtspflichten für Unternehmen

  • Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über ihre Entgeltstrukturen berichten (bisher ab 500 Beschäftigten).
  • Die Berichte umfassen unter anderem den Gender Pay Gap (Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern) und die Median-Entgelte nach Geschlecht.
  • Die Berichtspflicht betrifft sowohl den privaten als auch den öffentlichen Sektor.

4. Offenlegung von Kriterien der Entgeltfindung

  • Arbeitgeber müssen transparent machen, nach welchen objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien Entgelte festgelegt und entwickelt werden.
  • Beschäftigte dürfen nicht mehr daran gehindert werden, ihr Gehalt offenzulegen. Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen sind künftig unzulässig.

5. Sanktionen und Durchsetzung

  • Der deutsche Gesetzgeber muss „abschreckende“ Sanktionen (Bußgelder, Ausschluss von Ausschreibungen etc.) einführen.
  • Es sollen neue Instrumente wie Verbandsklagen eingeführt werden, um die Rechte der Beschäftigten durchzusetzen.

Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?

Interne Projektstruktur und Analyse

  • Bilden Sie eine Projektgruppe (HR, Recht, Finanzen), um die Vergütungsstrukturen zu analysieren und anzupassen.
  • Führen Sie frühzeitig Equal‑Pay-Analysen durch, inklusive datengestützter Bewertung Ihrer Systeme.

Stellen- und Entgeltbewertungssystem etablieren

  • Etablieren oder aktualisieren Sie ein analytisches Stellenbewertungsverfahren (Qualifikation, Verantwortung, Belastung, Arbeitsbedingungen).
  • Dokumentieren und begründen Sie Entgeltunterschiede transparent mit objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien.

Struktur für Auskunfts- und Berichtspflichten entwickeln

  • Implementieren Sie Prozesse zur jährlichen Auskunftserteilung an Mitarbeitende – auch Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitenden sind davon betroffen.
  • Installieren Sie Tools zur Erstellung und Veröffentlichung der Entgeltberichte je nach Unternehmensgröße (siehe Tabelle; Hinweis: Die Ausgestaltung der Berichtspflichten und die Übergangsfristen können sich im deutschen Gesetzgebungsverfahren noch ändern.).

Geplante Entgeltberichtspflichten nach Unternehmensgröße

Unternehmensgröße

Berichtspflicht

Frequenz

Startzeitpunkt

≥ 250 Beschäftigte

Gender-Pay-Gap-Bericht

Jährlich

Ab Inkrafttreten der nationalen Umsetzung (voraussichtlich ab 2026)

150–249 Beschäftigte

Gender-Pay-Gap-Bericht

Alle 3 Jahre

Ab Umsetzung in deutsches Recht

100–149 Beschäftigte

Gender-Pay-Gap-Bericht

Alle 3 Jahre

Ab 2031 (nach 5 Jahren Übergangsfrist)

Kommunikation, Schulung & Compliance

  • Schulen Sie HR und Führungskräfte in transparentem Vergütungsmanagement und Auskunftsszenarios.
  • Informieren Sie die Mitarbeitenden jährlich über ihre Rechte und die Entgeltkriterien.
  • Etablieren Sie Beschwerde- und Korrekturprozesse bei Entgeltungleichheiten.

Fazit: Jetzt auf die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorbereiten

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie bringt weitreichende Pflichten für Arbeitgeber in Deutschland: von Gehaltsangaben im Recruiting über Auskunftsrechte der Mitarbeitenden bis hin zu umfangreichen Berichtspflichten und möglichen Sanktionen bei Verstößen. Um rechtzeitig gesetzeskonform zu sein, sollten sich Arbeitgeber jetzt auf den Juni 2026 vorbereiten. Eine strukturierte Projektplanung, Objektivität bei Entgeltkriterien und klare Kommunikation schaffen Compliance sowie Chancen für bessere Arbeitgebermarke und Mitarbeiterzufriedenheit.