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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: Schritt für Schritt zur fehlerfreien Payroll
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Monatswechsel in der Lohnabrechnung: Schritt für Schritt zur fehlerfreien Payroll

Jeden Monat aufs Neue steht Arbeitgebern die Lohnabrechnung für ihre Beschäftigten ins Haus. Dabei müssen sie eine Vielzahl von Pflichten erfüllen, um die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern zu gewährleisten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die erforderlichen Schritte im Rahmen des Monatswechsels in der Lohnabrechnung.

5 Min. Lesezeit

Die Lohnabrechnung zählt zu den wichtigsten Aufgaben von Arbeitgebern. Schließlich geht es darum, den Mitarbeitern pünktlich ihr Entgelt auszuzahlen und so den Betriebsfrieden zu bewahren. Da ist es gut, zu wissen, wie man den Monatswechsel in der Lohnabrechnung schrittweise bis zur fehlerfreien Payroll durchführt.

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: die wichtigsten Arbeitgeberpflichten

Ziel der Entgeltabrechnung ist, die auszuzahlenden Löhne korrekt zu berechnen sowie die erforderlichen Abgaben rechtzeitig und richtig durchzuführen. Damit dies gewährleistet ist, erlegt der Gesetzgeber Arbeitgebern zahlreiche Pflichten auf:

  • Ausstellung einer schriftlichen Lohnabrechnung (§ 108 GewO)
  • pünktliche Einreichung der Beitragsnachweise bei den Sozialversicherungsträgern und Abführung der Beiträge
  • Anmeldung und Abführung der Lohnsteuern beim Finanzamt, unter Berücksichtigung der Lohnsteuermerkmale (ElStAM) der Arbeitnehmer

Arbeitgeber können theoretisch darauf verzichten, dem Arbeitnehmer monatlich erneut einen Lohnzettel auszuhändigen, wenn von der Berechnung des Vormonats nicht abgewichen wird. Die meisten Arbeitgeber erstellen dennoch bei jedem Monatswechsel eine neue Lohnabrechnung.

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Entgeltabrechnung erstellen: Die Schritte beim Monatswechsel in der Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung ist eine komplexe Aufgabe, die aus einer Vielzahl einzelner Schritte besteht.

Lohnabrechnung erstellen: Berechnung von Brutto- und Nettolohn

Zunächst berechnen Sie für jeden Mitarbeiter den Bruttolohn. Er setzt sich meist aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Grundlohn
  • geldwerte Vorteile/Sachbezüge (z. B. Dienstwagenregelung)
  • vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
  • Zuschläge und Zulagen (z. B. Gefahrenzulagen, Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit)
  • leistungsbezogene Bonuszahlungen (z. B. Provisionen, Prämien)
  • pauschal versteuerte Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge

Deshalb kann es sein, dass das Bruttoentgelt in der Gehaltsabrechnung bei jedem Monatswechsel variiert. Um nun das Nettoentgelt zu berechnen, sind vom Gesamtbrutto die anfallende Lohnsteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sowie der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen abzuziehen.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Regelfall nach dem solidarischen Prinzip jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung, den nur der Arbeitnehmer zahlt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen der Mitarbeiter wie Lohnsteuerklasse oder Kinderfreibeträge.

Abweichungen von dieser Vorgehensweise können bei besonderen Umständen auftreten. Liegt etwa eine geringfügige Beschäftigung vor, zahlt der Arbeitnehmer selbst keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber hingegen führt einen pauschalen Beitrag an die Knappschaft-Bahn-See ab, der etwa 31 Prozent des Lohns ausmacht.

Noch deutlich mehr Besonderheiten bringt die Baulohnabrechnung mit sich. Hier gibt es beispielsweise durch Sommer- und Winterarbeitszeit Unterschiede beim monatlichen Brutto. Zudem müssen die Arbeitgeber Beiträge an die verpflichtenden Sozialkassen der Bauwirtschaft abführen.

Meldewesen im Rahmen des Monatswechsels bei der Lohnabrechnung

Sobald die Löhne für alle Mitarbeiter berechnet wurden, müssen die entsprechenden Beträge an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt gemeldet werden.

  • Beitragsnachweise: Spätestens bis zum fünftletzten Bankarbeitstag eines Monats müssen die Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Fällig sind die Beiträge zwei Tage später.
  • Lohnsteueranmeldung: Die Lohnsteueranmeldung müssen Sie je nach Höhe der abzuführenden Lohnsteuer entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich jeweils am 10. Tag nach dem betreffenden Zeitraum beim Finanzamt einreichen. Für die Zahlung gilt dieselbe Frist, wobei es eine Schonfrist von drei Tagen gibt.

All diese Meldungen müssen auf elektronischem Weg eingereicht werden. Hierfür wurden in den vergangenen Jahren entsprechende Verfahren geschaffen. Für die Anmeldung der Lohnsteuer können Sie die ELSTER-Schnittstelle verwenden, für Beitragsnachweise nutzen Sie das sogenannte DEÜV-Verfahren.

Inhalte und Aufbau einer Entgeltabrechnung

108 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) macht klare Angaben dazu, welche Pflichtangaben auf die Verdienstabrechnung gehören:

  • Angaben zum Abrechnungszeitraum
  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
  • Art und Höhe der Zuschläge und Zulagen
  • sonstige Vergütungen
  • Art und Höhe der Abzüge
  • Abschlagszahlungen und Vorschüsse

In der Praxis enthält der Lohnzettel jedoch noch viele weitere Informationen:

  • Allgemeine Angaben zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    Dazu gehören Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Mitarbeiters, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Abrechnungszeitraum. Ebenso werden häufig genannt das Geburtsdatum und die Lohnsteuermerkmale (z. B. Steuerklasse, Konfession, Kinderfreibeträge, Steueridentifikationsnummer) sowie die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers.
  • Aufbau des Entgelts
    Es wird detailliert aufgeschlüsselt, wie sich der ausgezahlte Lohn zusammensetzt. Dazu gehören:
    – Bruttolohn
    – Arbeitnehmeranteil zu den verschiedenen Sozialversicherungen
    – Höhe von Lohn- und Kirchensteuer sowie ggf. Solidaritätszuschlag
    – persönliche Abzüge
    – Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
    – vermögenswirksame Leistungen
    – angewendete Steuerfreibeträge
    – geldwerte Vorteile
    – Zuschläge und Zulagen
    – Nettolohn
    – Auszahlungsbetrag

Hilfe durch Lohnsoftware: Vereinfachung des Monatswechsels in der Lohnabrechnung

Größte Sorgfalt ist bei der Lohnabrechnung besonders wichtig. Entstandene Fehler müssen aufwendig durch Korrekturen und Rückrechnungen beseitigt werden. Schlimmer wiegt jedoch, dass schlampige Arbeit auch rechtliche Auswirkungen haben kann. Bei einer lediglich verspäteten Abgabe werden die Beiträge geschätzt. Werden Meldungen jedoch ganz unterlassen oder Beiträge nicht abgeführt, kann dies sogar strafrechtlich relevant sein. Im schlimmsten Fall kommt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf den Arbeitgeber zu.

Entsprechend wichtig ist es, den Monatswechsel in der Lohnabrechnung strukturiert anzugehen und Fehler zu vermeiden. Je höher der Anteil an manuellen Arbeiten und Berechnungen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlern in den Lohnabrechnungen. Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnung deshalb aber nicht unbedingt an einen Steuerberater auslagern. Denn mit einer guten und aktuellen Lohnsoftware können sie diese auch problemlos selbst durchführen.

Die gute Nachricht: Möchten Arbeitgeber den Monatswechsel in der Lohnabrechnung effizient gestalten, benötigen sie hierfür lediglich eine aktuelle, GKV-zertifizierte Lohnabrechnungssoftware. Mit einem solchen Abrechnungsprogramm erledigen auch kleine und mittlere Unternehmen die Aufgaben im Rahmen der Lohnbuchhaltung zu überschaubaren Kosten selbst:

  • Verwaltung der Mitarbeiterstammdaten
  • weitgehend automatisierte Erstellung der Lohnabrechnung
  • elektronischer Versand der Lohnsteueranmeldungen und der Beitragsnachweise
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs anhand hinterlegter Bankverbindungen
  • Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Mit einer modernen Lohnbuchhaltungssoftware können Arbeitgeber somit den Aufwand für den Monatswechsel in der Lohnabrechnung deutlich senken und gleichzeitig die Fehleranfälligkeit reduzieren. Zudem haben sie – im Unterschied zu einer ausgelagerten Lohnabrechnung – alle Personaldaten jederzeit im Zugriff.

Unternehmenserfolg sichern: Warum Weiterbildung im Bau wichtig ist
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Unternehmenserfolg sichern: Warum Weiterbildung im Bau wichtig ist

Fehlendes oder veraltetes Wissen verlangsamt Prozesse und hemmt die Entwicklung eines Unternehmens. Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen erhöhen die Fachkompetenz der Mitarbeitenden und sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit. Im Folgenden erfahren Sie, warum Weiterbildung eine lohnende Investition ist – für Unternehmen wie Beschäftigte gleichermaßen.

5 Min. Lesezeit

Warum ist Weiterbildung so wichtig?

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) untersuchte die Beweggründe für betriebliche Weiterbildung:

  • 75 % der Unternehmen mit Schulungsangeboten sehen die Investition ins eigene Personal als kostengünstiger an als externe Rekrutierung.
  • Überraschend: 65 % der Betriebe ohne Weiterbildungsangebote sind derselben Meinung.

Mehr als 80 % der Unternehmen geben an, dass Weiterbildung die Produktivität steigert und Mitarbeitende fit für neue Technologien macht. Besonders entscheidend ist aber der Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit – und damit auf Motivation, Leistungsbereitschaft und Unternehmenstreue.

Weiterbildung als Antwort auf den Fachkräftemangel

In Zeiten knapper Fachkräfte bietet die Qualifizierung eigener Mitarbeitender klare Vorteile:

  • Talente lassen sich gezielt auf betriebliche Anforderungen vorbereiten.
  • Fachliches und organisatorisches Know-how wächst im Unternehmen.
  • Weiterbildung erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber.

Gerade in der Bauwirtschaft, wo der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende groß ist, wird Weiterbildung zu einem wichtigen Instrument der Mitarbeiterbindung.

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Weiterbildung reduziert Fehlzeiten

Eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt:

  • Mitarbeitende in Betrieben mit hohem Weiterbildungsangebot melden sich seltener krank.
  • Sie schätzen ihren allgemeinen und psychischen Gesundheitszustand signifikant besser ein (WHO-5-Index).

Für Baubetriebe besonders wichtig: Fehlzeiten verringern nicht nur die Produktivität, sondern wirken sich auch negativ auf Zuschlagssätze und Verrechnungslohn aus. Weiterbildung ist also auch ein Hebel für betriebswirtschaftliche Stabilität.

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Weiterbildung stärkt Mitarbeiterbindung

Ein weiterer entscheidender Faktor: Weiterbildung trägt direkt dazu bei, Mitarbeitende im Unternehmen zu halten. Laut der IW-Studie planen viele Beschäftigte innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Jobwechsel – Hauptgründe sind fehlende Entwicklungsmöglichkeiten und mangelnde Perspektiven. Hier setzt Weiterbildung an:

  • Sie zeigt Wertschätzung und Investition in die Belegschaft.
  • Sie eröffnet Karriere- und Aufstiegschancen.
  • Sie steigert die Zufriedenheit im Job und reduziert Wechselgedanken.

Damit wird Weiterbildung nicht nur zur Lösung im Fachkräftemangel, sondern auch zu einem wirksamen Instrument der Mitarbeiterbindung.

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Weiterbildung mit dem Arbeitsalltag vereinbaren

Damit Schulungen wirksam sind, müssen sie in den Betriebsalltag passen. Heute stehen vielfältige Formate zur Verfügung:

  • Online-Schulungen: zeit- und ortsunabhängig, flexibel im eigenen Tempo.
  • Präsenzseminare: Grundlagen- und Methodenwissen, intensiver Austausch.
  • Web-Seminare: kurze Einheiten mit direkter Experten-Interaktion.
  • Blended Learning: Kombination verschiedener Methoden für ein praxisnahes Gesamtpaket.

So können auch kleine und mittelständische Bauunternehmen Weiterbildung effizient integrieren.

Fazit

Weiterbildung ist keine Kür, sondern eine strategische Investition in die Zukunft. Sie sorgt für:

  • effiziente Prozesse,
  • motivierte und gesunde Mitarbeitende,
  • höhere Produktivität,
  • mehr Attraktivität als Arbeitgeber.

Betriebe, die heute in Wissen investieren, sichern sich einen klaren Wettbewerbsvorteil von morgen.

Quellen:

Die neunte IW-Weiterbildungserhebung, Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

GKV-Zertifikat: Warum Arbeitgeber auf ITSG-geprüfte Lohnsoftware setzen sollten
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GKV-Zertifikat: Warum Arbeitgeber auf ITSG-geprüfte Lohnsoftware setzen sollten

Für den direkten elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern benötigen Entgeltabrechnungsprogramme und Zeitwirtschaftssoftware ein GKV-Zertifikat. Um dieses zu erhalten, muss die Software eine sogenannte Systemuntersuchung durch die ITSG erfolgreich absolvieren. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen und den Ablauf der Prüfung. Zudem erläutert er, warum das GKV-Zertifikat für Arbeitgeber wichtig ist.

5 Min. Lesezeit

Viele Zertifikate sind „nice to have“ – das heißt, es ist zwar schön, sie zu haben, aber im Arbeitsalltag notwendig sind sie nicht. Beim GKV-Zertifikat sieht das anders aus. Um als Arbeitgeber elektronische Meldungen direkt an die Sozialversicherungsträger versenden zu können, benötigt die eingesetzte Entgeltabrechnungssoftware dieses Gütesiegel.  Andernfalls droht im Meldewesen ein erheblicher manueller Mehraufwand. Schauen wir uns genauer an, welche Anforderungen und welcher Nutzen mit dem GKV-Zertifikat verbunden sind.

Was ist ein GKV-Zertifikat?

Eines vorweggeschickt: Obwohl es ebenfalls von der ITSG, der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, erteilt wird, hat das GKV-Zertifikat nichts mit dem ITSG-Zertifikat zu tun, das Arbeitgeber für die Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen benötigen. Vielmehr handelt es sich um ein Gütesiegel der gesetzlichen Krankenversicherung für Entgeltabrechnungssoftware, Zeiterfassungssysteme und elektronische Ausfüllhilfen, die die gesetzlichen Anforderungen für die Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern erfüllen.

Das GKV-Zertifikat ist Voraussetzung dafür, dass Arbeitgeber mit ihrer Software elektronische Meldungen direkt bei den Sozialversicherungsträgern einreichen können. Bevor das Zertifikat erteilt wird, müssen die Softwareersteller der ITSG ihre Lösungen für umfangreiche Prüfungen zur Verfügung stellen. Das GKV-Zertifikat bescheinigt einerseits die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, andererseits aber auch eine anwenderfreundliche Bedienung der Software.

Inhalte der Systemuntersuchung durch die ITSG

Die ITSG konzentriert sich bei der Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungssoftware auf die Programmteile, die für die Berechnung und Übermittlung der Sozialversicherungsbeiträge und -meldungen erforderlich sind. Welche Inhalte dabei genau geprüft werden, legt die ITSG im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes fest. Hierzu wird ein Pflichtenheft erstellt, das die genauen Anforderungen ausweist. Entscheidend ist, dass sie den gesetzlichen Vorgaben für das Melde- und Beitragswesen der sozialen Sicherung entspricht und die verschiedenen Verfahren umsetzt. Seit Anfang 2022 können auch Softwareprodukte für die Zeiterfassung GKV-zertifiziert werden, sofern sie in der Lage sind, elektronische AU-Bescheinigungen abzurufen.

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Der Weg zum GKV-Zertifikat in mehreren Schritten

Um das GKV-Zertifikat zu erhalten, müssen Softwareersteller die Systemuntersuchung der ITSG erfolgreich durchlaufen. Diese besteht aus mehreren Schritten.

1. Beratungsphase

Bereits während der Vorbereitung auf die Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben in der Software steht dem Softwareersteller ein Systemberater zur Seite. Er berät ihn im Hinblick auf das zu erfüllende Pflichtenheft und bietet Workshops und Seminare an.

2. Systemprüfung

GKV-zertifizierte Software muss erfolgreich die sogenannte Systemprüfung durchlaufen. Dabei wird überprüft, ob sie die für das Basismodul vorgeschriebenen Fachverfahren enthält. Dazu gehören unter anderem:

  • Beitragsberechnung
  • Beitragsabrechnung
  • Ermittlung und Übertragung der Melde- und Bescheinigungsdaten sowie der Informationen aus den Beitragsnachweisen

Die Anforderungen werden anhand des Pflichtenhefts abgeglichen. Außerdem führt die ITSG gemeinsame Testaufgaben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung durch.

3. Pilotprüfung

Das Bestehen der Pilotprüfung ist ebenfalls zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines GKV-Zertifikats. Dabei müssen zwei verschiedene Arbeitgeber das System auf Herz und Nieren testen. Idealerweise sollten diese mindestens drei Abrechnungsmonate lang damit arbeiten, während dieser Zeit viele Abrechnungen erstellen und ein breites Spektrum an Meldearten austesten. Verlaufen diese Pilotprüfungen positiv, sind die größten Hürden der GKV-Zertifizierung genommen.

Abschließend erhält der Softwareersteller einen Bescheid des GKV-Spitzenverbands über die positive Systemuntersuchung und das GKV-Zertifikat „systemuntersucht“ von der ITSG.

Nur jeweils ein Jahr lang gültig

Hat eine GKV-zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware das Zertifikat erhalten, ist der Prozess der Systemuntersuchung an und für sich abgeschlossen. Der Softwareersteller erhält mit dem GKV-Zertifikat eine Produkt-Modifikations-Identnummer (Prod-MOD-ID). Diese wird bei jeder eingehenden Meldung vom Sozialversicherungsträger auf Gültigkeit überprüft. Ist sie abgelaufen, werden die Meldungen nicht angenommen und abgewiesen.

Die Produkt-Modifikations-Identnummer läuft spätestens nach einem Jahr ab. Sie gilt lediglich bis zur nächsten Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung. Dabei werden wiederum Testfälle der ITSG kontrolliert. Gesetzliche Änderungen müssen in der Software umgesetzt und neu eingeführte Module überprüft werden. Diese Prüfung wird anlassbezogen von der ITSG durchgeführt, mindestens jedoch einmal im Jahr. Anschließend erhält der Softwareanbieter eine neue Prod-MOD-ID.

Software ohne GKV-Zertifikat: Was sind die Folgen?

Der erstmalige Erwerb des GKV-Zertifikats sowie die jährlichen Überprüfungen stellen für Softwarehäuser einen beträchtlichen Aufwand dar. Die hohen Anforderungen der ITSG sind nur schwer zu erfüllen. In den vergangenen Jahren haben deshalb bereits viele kleinere Anbieter von Lohnsoftware die Prüfungen entweder nicht mehr bestanden oder gar nicht erst versucht, das GKV-Zertifikat verlängern zu lassen.

In der Folge können Arbeitgeber über die betreffende Software keine Meldungen mehr an die Sozialversicherungsträger versenden. Für sie bedeutet die fehlende ITSG-Zertifizierung, dass sie mit der Lohnsoftware zwar die Entgeltabrechnung erstellen können – die Beitragsnachweise müssen sie jedoch mithilfe der kostenfreien Ausfüllhilfe sv.net (ab März 2024 über das neue SV-Meldeportal) übermitteln. Dies erfordert manuellen Aufwand und kostet daher mehr Zeit als der direkte Versand der Nachweise aus der Entgeltabrechnungssoftware. Zudem steigt die Fehleranfälligkeit.

Warum das GKV-Zertifikat auch für Arbeitgeber wichtig ist

Eine ITSG-geprüfte Lohnsoftware ermöglicht Arbeitgebern die direkte Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern – ohne Medienbrüche und aufwendige manuelle Datenerfassung. Zudem bedeutet ein gültiges GKV-Zertifikat für Arbeitgeber ein hohes Maß an Rechts- und Verfahrenssicherheit, da im Rahmen der jährlichen Prüfung die Umsetzung gesetzlicher Neuerungen kontrolliert wird. Auch die nachgewiesene hohe Anwenderfreundlichkeit ist ein Argument für die Auswahl GKV-zertifizierter Abrechnungssoftware.

Die digitale Personalakte einführen: Vorbereitung, Struktur und rechtssichere Aufbewahrung
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Die digitale Personalakte einführen: Vorbereitung, Struktur und rechtssichere Aufbewahrung

Papierakten kosten Personalabteilungen wertvolle Arbeitszeit. Der Beitrag zeigt, warum sich die Umstellung auf die digitale Personalakte lohnt, welche Vorbereitung nötig ist – von Struktur über Zugriffsrechte bis zu rechtlichen Aufbewahrungsfristen – und wie Employee-Self-Service sowie automatisierte Workflows die HR-Abteilung entlasten.

5 Min. Lesezeit

Papierakten kosten Personalabteilungen jeden Monat mehrere Arbeitstage. Mitarbeiter suchen Dokumente, Kollegen entnehmen Unterlagen zum Kopieren, und neue Belege landen unter Zeitdruck unsortiert in der Akte. Die digitale Personalakte löst dieses Problem, sofern Unternehmen sie sorgfältig vorbereiten. Wer einfach nur scannt, ohne Struktur, Rechte und rechtliche Fristen zu klären, überträgt das alte Chaos nur in ein neues System.

Warum sich der Umstieg lohnt

Die digitale Personalakte macht Informationen orts- und zeitunabhängig verfügbar, auch im Homeoffice. Das beschleunigt den Zugriff, senkt Prozesskosten und schafft Kapazitäten für Aufgaben wie die Personalentwicklung. Employee-Self-Service-Funktionen erlauben es Mitarbeitenden zudem, bestimmte Daten selbst zu aktualisieren, was die Personalabteilung entlastet. Automatisierte Workflows übernehmen Fristüberwachungen bei Verträgen oder im Weiterbildungsmanagement, sodass Termine nicht mehr manuell nachgehalten werden müssen. Eine Volltext- oder Schlagwortsuche liefert benötigte Dokumente in Sekunden statt in Minuten.

Auch die elektronische Signatur verändert die Praxis: Neu eingestellte Mitarbeitende können Arbeitsverträge und Richtlinien zu Arbeitsschutz oder Datenschutz papierlos unterschreiben, teilweise schon vor dem ersten Arbeitstag. Wird eine Dokumentenvorlage in einen definierten Workflow eingebettet, lassen sich notwendige Unterschriften vollständig digital und lückenlos einholen.

Das Archiv aufräumen, bevor gescannt wird

Vor der Umstellung lohnt sich eine gründliche Bestandsaufnahme. Listen Sie alle Dokumente in den bestehenden Akten auf und legen Sie eine Negativliste mit entbehrlichen Unterlagen an. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen bestimmte Dokumente ohnehin gelöscht werden, etwa Abmahnungen, die älter als drei Jahre sind, vertrauliche Krankheitsinformationen wie ärztliche Befunde sowie sämtliche Unterlagen ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis. Alte Betriebssporturkunden oder längst überholte Arbeitszeitlisten gehören ebenfalls aussortiert. Das spart Platz, Zeit und am Ende auch Geld beim Scannen.

Am Ende dieser Kategorisierung lässt sich grob abschätzen, wie viele Blatt insgesamt zu digitalisieren sind, und es steht fest, in welchen digitalen Ordnern welche Dokumente künftig liegen. Berücksichtigen Sie dabei die jeweiligen Aufbewahrungsfristen.

Die passende Software auswählen

Der Markt bietet inzwischen auch für kleinere Budgets ausgereifte Lösungen, was die Auswahl nicht unbedingt erleichtert. Neben Funktionsumfang und Preis verdienen vor allem Sicherheitsfragen Aufmerksamkeit:

  • Archiviert die Software revisionssicher, also nachvollziehbar, unveränderbar, unzerstörbar und wiederherstellbar?
  • Werden Dokumente versioniert, und protokolliert das System jede Bearbeitung?
  • Lassen sich Zugriffsrechte individuell konfigurieren, sodass die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden?

Technisch stellt sich außerdem die Frage, ob die digitale Personalakte als Insellösung ohne Anbindung an andere Systeme laufen soll, was sich etwa für Unternehmen eignet, die ihre Lohnabrechnung extern vergeben, oder ob sie mit dem Lohnabrechnungssystem verknüpft wird. Die integrierte Variante vermeidet Schnittstellenprobleme und doppelte Datenhaltung: Aufbewahrungspflichtige Dokumente aus der Lohnabrechnung fließen dann automatisch ins digitale Archiv und werden dort nach den eigenen Vorgaben verschlagwortet. Wichtig ist zudem eine einfache Bedienung, etwa durch die automatische Vorbesetzung von Mitarbeitername und Personalnummer bei der Verschlagwortung. Prüfen Sie schließlich auch den Anbieter selbst: Wie sieht der Support während Einführung und laufendem Betrieb aus, wie zuverlässig wartet er die Software, und kann er Referenzen vorweisen?

Eine Aktenstruktur schaffen, die im Alltag standhält

Selbst eine ausgefeilte Struktur nach Themen wie Arbeitsverträgen, Altersvorsorge oder Leistungsbeurteilungen gerät mit der Zeit durcheinander, wenn Kollegen Dokumente entnehmen, mehrere Personen parallel ablegen oder neue Unterlagen unsortiert in der digitalen Personalakte landen. Das lässt sich vermeiden, wenn die Struktur von Anfang an feststeht.

Analysieren Sie dazu den bestehenden Aktenbestand und erfassen Sie alle Dokumentarten: Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, Abmahnungen innerhalb der Dreijahresfrist, Schriftwechsel mit dem Arbeitnehmer, Angaben zur Sozialversicherung, Krankenkassenbescheinigungen, Steuerunterlagen, Zeugnisse und Zertifikate, Urlaubsanträge, Vereinbarungen zu Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Kündigungsschreiben und Zwischenzeugnisse. Eine mögliche Ordnerhierarchie sieht so aus:

Personalien: Personalbogen, Korrespondenz, Altersvorsorge

Vertrag: Dienstvertrag, Zielvereinbarung, Beendigung Arbeitsverhältnis

Bescheinigungen: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitsbescheinigung

Mitarbeiterbeurteilung: Zeugnis, Beurteilung, Rüge oder Abmahnung

Mitarbeiterqualifikation: Bewerbung, Nachweise, Fortbildungen

Gesundheit und Abwesenheit: Fehlzeiten, Krankenkasse, Elternzeit

Verdienstabrechnung, Lohnkonto und Mitarbeitergespräch (Dokumentation der Gespräche) bilden eigene Ordner.

Diese Einteilung lässt sich an betriebliche Anforderungen anpassen. Wichtiger als die exakte Kategorienzahl ist, dass jedes Dokument einen eindeutigen Platz hat, bevor die ersten Belege gescannt werden.

Damit sich die vielen Tausend Dokumente einer digitalen Personalakte trotzdem schnell wiederfinden lassen, kommt es zusätzlich auf eine durchdachte Verschlagwortung an. Typische Schlagwörter, auch Deskriptoren genannt, sind die Personalnummer, der Name des Mitarbeiters, das Erstelldatum eines Dokuments oder das Datum der Unterschrift. Von der Qualität dieser Indexierung hängt maßgeblich ab, wie effizient sich später mit dem Archiv arbeiten lässt.

Zugriffsrechte eindeutig regeln

Anders als ein physischer Aktenschrank erlaubt die digitale Personalakte eine fein abgestufte Rechteverwaltung. Legen Sie fest, welche Mitarbeitenden auf welche Ordner oder Dokumenttypen zugreifen dürfen, und unterscheiden Sie dabei nach Berechtigungsstufen: Lesen, um Dokumente einzusehen, Hinzufügen für neue Ablagen, Bearbeiten für Inhaltsänderungen, Verschieben innerhalb der Struktur und Löschen für die endgültige Entfernung. Auch Führungskräfte benötigen in der Regel Zugriff auf die Akten ihrer Mitarbeiter, und für Geschäftsführung oder Justiziare können eigene Rechte sinnvoll sein. Eine Rollen- und Berechtigungsmatrix, die für alle Beteiligten klare Regeln definiert, erleichtert die tägliche Arbeit und entlastet die Personalabteilung. Klären Sie außerdem, wer für das Scannen zuständig ist, sowohl während der Einführung als auch im späteren Regelbetrieb.

Diese Fragen sind kein Nebenschauplatz: Nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz müssen unberechtigte Zugriffe auf personenbezogene Daten ausgeschlossen sein. Ein differenziertes Berechtigungskonzept ist dafür Voraussetzung, nicht Kür.

Bestandsakten scannen: selbst erledigen oder Dienstleister beauftragen

Nach Archivbereinigung, Aktenstruktur und Softwareauswahl folgt das Scannen der Bestandsakten. Schon in einem Betrieb mit 150 Beschäftigten kommen erfahrungsgemäß mehrere Tausend Blatt zusammen. Vor der Entscheidung fürs Selbermachen lohnt sich daher eine ehrliche Prüfung der eigenen Ressourcen: Ist im Haus ein leistungsfähiger Scanner mit OCR-Verarbeitung vorhanden? Reicht die Zeit neben dem Tagesgeschäft? Ist das technische Wissen da, um Auflösung, Dateiformat und Farbmodus richtig zu wählen? Aus Datenschutzgründen dürfen die Akten zudem nicht einfach unternehmensintern zum Scannen weitergereicht werden, sondern sollten in der Personalabteilung bleiben, wenn intern gescannt wird.

Fehlen Zeit, Geräte oder Know-how, ist ein spezialisierter Scandienstleister meist die bessere Wahl, zumal er die Digitalisierung in der Regel schneller abschließt als Mitarbeitende, die wochenlang neben dem Tagesgeschäft scannen müssten. Je umfangreicher die Akten, desto eher rechnet sich die externe Vergabe. Klären Sie vorab auch, wer die Vorkategorisierung mit Barcodes übernimmt und wer die Papierdokumente fürs Scannen vorbereitet, etwa Büroklammern und Heftungen entfernt. Eine pauschale Empfehlung für intern oder extern gibt es nicht, holen Sie sich am besten Vergleichsangebote ein und stellen Sie die Kosten beiden Varianten gegenüber.

Welche Papierunterlagen aufbewahrt werden müssen

Nach dem Scannen möchten viele Arbeitgeber die alten Papierbelege am liebsten sofort vernichten. Bei den meisten Dokumenten ist das rechtlich unbedenklich, solange die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Einige Unterlagen sollten Sie jedoch im Original behalten.

Das betrifft insbesondere Dokumente, die der Schriftform nach § 126 BGB unterliegen: befristete Arbeitsverträge, Arbeitsverträge mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, Aufhebungsverträge und Kündigungsschreiben. Der Grund liegt im Beweisrecht: Diese Papiere gelten im Streitfall als Urkunden im Sinne der §§ 415 ff. ZPO und haben dort einen höheren Beweiswert. Digitalisierte Dokumente können zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Textform nach § 126b BGB erfüllen, doch das Papieroriginal bietet in der Regel mehr Rechtssicherheit, und eingescannte Dokumente lassen sich vor Gericht nicht als Urkundsbeweis heranziehen. Vereinbarungen über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 Abs. 1 HGB müssen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sogar im Original aushändigen, sonst entfällt dessen Bindungspflicht.

Wer eine möglichst vollständige Digitalisierung anstrebt, sollte die rechtlichen Risiken sorgfältig abwägen und sich bei der Umstellung juristisch beraten lassen. Folgende Schritte erhöhen die Rechtssicherheit zusätzlich:

  • Dokumente vor dem Scannen in Urkunden, darunter Verträge, und Nicht-Urkunden einteilen, im Zweifel mit rechtlicher Unterstützung.
  • Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag zur Aufbewahrung ihrer Originaldokumente verpflichten und deren Zustimmung zur digitalen Archivierung einholen. Das schafft rechtliche Absicherung, auch wenn Originale nach der Übernahme in die digitale Akte vernichtet werden.
  • Einen Echtheitsvermerk, etwa einen Bestätigungsaufkleber der Personalabteilung, vor dem Scannen anbringen.
  • Wichtige Dokumente in Farbe scannen, da sich farbige Unterschriften besser vom Text abheben und die Beweisführung erleichtern.
  • Beim Scannen die TR RESISCAN-Richtlinie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beachten. Wer sich daran hält, kann vor Gericht leichter belegen, dass der Scan mit dem Original übereinstimmt.

Eine detaillierte Verfahrensdokumentation des Scan-Prozesses stärkt zusätzlich die Beweiskraft der digitalisierten Dokumente und erschwert es Arbeitnehmern, die Einhaltung der Schriftform anzufechten. Das ist auch aus einem anderen Grund Pflicht: Als Nebensystem der Buchführung fällt die digitale Personalakte unter die GoBD. Die Verfahrensdokumentation muss inhaltlich und technisch nachvollziehbar beschreiben, wie die elektronische Archivierung von Personaldaten im Unternehmen abläuft, einschließlich des Berechtigungskonzepts für den Zugriff. Sie ist damit zugleich eine wesentliche Voraussetzung für die Revisionssicherheit des Archivs.

Tägliche Arbeitsprozesse gestalten

Auch nach der Digitalisierung der Bestandsakten fallen im Tagesgeschäft laufend neue Dokumente an. Für deren Archivierung gibt es drei gängige Modelle: spätes Archivieren, halbautomatisiert über Barcodes oder nach manueller Bearbeitung, frühes Archivieren mit Scan und manueller Zuordnung vor der Bearbeitung, sowie die Archivierung während der Bearbeitung, bei der das System automatisch nach dem Ablageort fragt und der Mitarbeiter die Zuordnung vornimmt. Legen Sie zusätzlich fest, wer wann Datensicherungen erstellt und wann gescannte Papierbelege vernichtet werden dürfen.

In der Praxis wünschen sich Unternehmen zunehmend, dass die digitale Personalakte nicht isoliert steht, sondern mit einem Vorlagenmanagement für Formulare und mit HR-Workflows zusammenspielt, etwa um Prozesse rund um neue Formulare oder Vertragsänderungen abteilungsübergreifend zu digitalisieren. Eine zentrale Ablage für Personaldaten allein reicht vielen HR-Teams nicht mehr aus, sie erwarten, dass Vorlagen, Freigaben und Fristüberwachung im selben System zusammenlaufen.

Datenschutz und Sicherheit als Daueraufgabe

Die Sicherheit von Personaldaten hat bei der digitalen Personalakte durchgehend Priorität. Die Einhaltung der DSGVO umfasst verschlüsselte Datenübertragungen, Zugriffskontrollen und regelmäßige Backups. Werden externe Dienstleister für die Auftragsdatenverarbeitung eingebunden, etwa für die Massendigitalisierung von Altakten, sollten Unternehmen diese sorgfältig prüfen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. ISO-konforme Cloud-Lösungen und zertifizierte Rechenzentren können den Datenschutz zusätzlich absichern.

Projektmanagement und Akzeptanz sichern

Eine digitale Personalakte entfaltet ihre Wirkung, Kostensenkung und Zeitersparnis, nur dann, wenn die Belegschaft sie tatsächlich nutzt. Führen Sie deshalb schon in der Frühphase des Projekts die Interessen von Personalabteilung, IT und Betriebsrat zusammen und nehmen Sie sich Zeit für eine gründliche Analyse der bestehenden Systeme, bevor Sie eine Software auswählen. Ein klarer Plan mit definierten Meilensteinen hilft, die Einführung ohne Verzögerungen umzusetzen. Planen Sie zudem rechtzeitig Schulungen ein, für die künftigen Nutzer der Akte ebenso wie für IT-Administratoren, denn mit der Akzeptanz der Anwender steht und fällt der Projekterfolg am Ende.

Die digitale Personalakte ist damit mehr als eine elektronische Ablage. Sie speichert Daten, die auch andere HR-Prozesse nutzen, etwa im Bewerbermanagement oder in der Personalentwicklung, und wird so zu einem zentralen Baustein einer vernetzten, agilen Personalverwaltung.

Häufige Fragen zur digitalen Personalakte

Was ist eine digitale Personalakte? 

Die digitale Personalakte ist die elektronische Ablage aller personalrelevanten Dokumente eines Mitarbeitenden, etwa Arbeitsvertrag, Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse oder Gehaltsabrechnungen. Sie macht Informationen orts- und zeitunabhängig verfügbar, auch im Homeoffice, und ersetzt die physische Papierakte.

Welche Vorteile bietet die digitale Personalakte gegenüber Papierakten? 

Sie beschleunigt den Zugriff auf Dokumente über eine Volltext- oder Schlagwortsuche, senkt Prozesskosten und schafft Kapazitäten für Aufgaben wie die Personalentwicklung. Employee-Self-Service-Funktionen entlasten die Personalabteilung, automatisierte Workflows überwachen Fristen bei Verträgen oder im Weiterbildungsmanagement, und elektronische Signaturen ermöglichen ein papierloses Unterschreiben von Verträgen und Richtlinien.

Wie bereitet man die Einführung einer digitalen Personalakte vor? 

Vor der Umstellung sollte eine gründliche Bestandsaufnahme aller vorhandenen Dokumente erfolgen. Dazu gehört eine Negativliste mit Unterlagen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen ohnehin gelöscht werden müssen, etwa Abmahnungen, die älter als drei Jahre sind, oder vertrauliche Krankheitsinformationen. Das reduziert die Menge der zu digitalisierenden Dokumente und spart Zeit sowie Kosten beim Scannen.

Worauf sollte man bei der Auswahl der Software achten? 

Neben Funktionsumfang und Preis sind vor allem Sicherheitsaspekte entscheidend: revisionssichere Archivierung, also nachvollziehbar, unveränderbar, unzerstörbar und wiederherstellbar, Versionierung und Protokollierung jeder Bearbeitung sowie individuell konfigurierbare Zugriffsrechte gemäß Datenschutzvorgaben. Zusätzlich sollte geklärt werden, ob die Lösung als Insellösung oder integriert mit dem Lohnabrechnungssystem laufen soll, und wie zuverlässig der Anbieter Support und Wartung leistet.

Wie sollte die Aktenstruktur der digitalen Personalakte aufgebaut sein? 

Eine bewährte Ordnerstruktur gliedert Dokumente nach Themen wie Personalien, Vertrag, Bescheinigungen, Mitarbeiterbeurteilung, Mitarbeiterqualifikation sowie Gesundheit und Abwesenheit. Wichtiger als die genaue Anzahl der Kategorien ist, dass jedes Dokument von Anfang an einen eindeutigen Platz hat, bevor die ersten Belege gescannt werden. Eine durchdachte Verschlagwortung mit Deskriptoren wie Personalnummer, Mitarbeitername oder Erstelldatum erleichtert zusätzlich das spätere Wiederfinden.

Wie sollten Zugriffsrechte in der digitalen Personalakte geregelt werden?

Zugriffsrechte sollten fein abgestuft nach Berechtigungsstufen vergeben werden: Lesen, Hinzufügen, Bearbeiten, Verschieben und Löschen. Eine Rollen- und Berechtigungsmatrix legt fest, welche Mitarbeitenden, Führungskräfte oder die Geschäftsführung auf welche Ordner zugreifen dürfen. Ein differenziertes Berechtigungskonzept ist nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz Voraussetzung, um unberechtigte Zugriffe auf personenbezogene Daten auszuschließen.

Sollte man Bestandsakten selbst scannen oder einen Dienstleister beauftragen? 

Das hängt von den vorhandenen Ressourcen ab: einem leistungsfähigen Scanner mit OCR-Verarbeitung, ausreichend Zeit neben dem Tagesgeschäft und dem technischen Wissen zu Auflösung, Dateiformat und Farbmodus. Fehlen diese Voraussetzungen, ist ein spezialisierter Scandienstleister meist die schnellere Lösung. Je umfangreicher die Akten, desto eher rechnet sich die externe Vergabe, weshalb sich Vergleichsangebote lohnen.

Welche Papierdokumente müssen nach dem Scannen im Original aufbewahrt werden? 

Dokumente, für die spezielle gesetzliche Schriftformerfordernisse gelten, sollten im Original erhalten bleiben: Kündigungsschreiben und Aufhebungsverträge nach § 623 BGB, befristete Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 4 TzBfG sowie Vereinbarungen zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten nach § 74 Abs. 1 HGB. § 126 BGB definiert dabei lediglich allgemein, was unter „Schriftform" zu verstehen ist, nämlich die eigenhändige Unterschrift; die eigentliche Formvorschrift für das jeweilige Dokument ergibt sich aus der spezielleren Norm. Besonders streng ist § 623 BGB: Er schließt für Kündigung und Aufhebungsvertrag die elektronische Form ausdrücklich aus, sodass selbst eine qualifizierte elektronische Signatur die Schriftform hier nicht ersetzt. Bei der Befristung nach § 14 Abs. 4 TzBfG ist die elektronische Form dagegen nicht ausgeschlossen, sodass nach überwiegender Auffassung und aktueller Rechtsprechung eine qualifizierte elektronische Signatur die Schriftform wahren kann. Diese Papiere gelten im Streitfall als Urkunden nach den §§ 415 ff. ZPO mit höherem Beweiswert, während eingescannte Dokumente vor Gericht nicht als Urkundsbeweis herangezogen werden können.

Was ist die TR RESISCAN-Richtlinie und warum ist sie relevant? 

Die TR RESISCAN-Richtlinie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legt Standards für das rechtssichere Scannen von Dokumenten fest. Wer sich beim Scannen daran hält, kann vor Gericht leichter belegen, dass der Scan mit dem Originaldokument übereinstimmt, was die Beweiskraft der digitalisierten Unterlagen stärkt.

Welche Rolle spielt die GoBD bei der digitalen Personalakte? 

Als Nebensystem der Buchführung fällt die digitale Personalakte unter die GoBD. Unternehmen benötigen deshalb eine Verfahrensdokumentation, die inhaltlich und technisch nachvollziehbar beschreibt, wie die elektronische Archivierung von Personaldaten abläuft, einschließlich des Berechtigungskonzepts für den Zugriff. Sie ist zugleich Voraussetzung für die Revisionssicherheit des Archivs.

Wie werden neue Dokumente im laufenden Betrieb archiviert? 

Dafür gibt es drei gängige Modelle: spätes Archivieren nach der Bearbeitung, halbautomatisiertes Archivieren über Barcodes sowie frühes Archivieren mit Scan und manueller Zuordnung vor der Bearbeitung. Zusätzlich sollte festgelegt werden, wer Datensicherungen erstellt und wann gescannte Papierbelege vernichtet werden dürfen.

Wie gelingt die Akzeptanz der digitalen Personalakte in der Belegschaft?

Personalabteilung, IT und Betriebsrat sollten schon in der Frühphase des Projekts eingebunden werden, gefolgt von einer gründlichen Analyse bestehender Systeme vor der Softwareauswahl. Ein klarer Projektplan mit definierten Meilensteinen sowie rechtzeitige Schulungen für Nutzer und IT-Administratoren sind entscheidend, da der Projekterfolg maßgeblich von der Akzeptanz der Anwender abhängt.

eAU: Elektronische Krankmeldung seit 2023 Pflicht für Betriebe
HR & Payroll

eAU: Elektronische Krankmeldung seit 2023 Pflicht für Betriebe

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte verbindlich. Der vertraute „gelbe Zettel“ hat damit – bis auf wenige Ausnahmen – ausgedient. Arbeitgeber rufen die Krankmeldungen nun direkt bei den Krankenkassen ab. Diese Umstellung soll Prozesse vereinfachen, sorgt aber auch für neue Fragen und Herausforderungen im Bauwesen.

5 Min. Lesezeit

Was ist die eAU und wen betrifft sie?

Seit Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt bei den Krankenkassen ihrer Mitarbeiter abrufen. Versicherte leiten diese nicht mehr selbst an Arbeitgeber oder Krankenkasse weiter. Ein Ausdruck der Bescheinigung ist nur auf Wunsch des Arbeitnehmers vorgesehen – darf aber nicht vom Arbeitgeber angefordert werden, da Diagnosen enthalten sind.

Die eAU gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten, einschließlich geringfügig und kurzfristig Beschäftigter sowie Werkstudenten.

Ausnahmen von der eAU-Pflicht

Von der elektronischen Übermittlung ausgenommen sind:

  • Privatversicherte Arbeitnehmer
  • Krankmeldungen aus dem Ausland
  • Arbeitnehmer bei Kind krank
  • Rehamaßnahmen

In diesen Fällen bleibt die Papierform weiterhin bestehen.

Ablauf und Rückmeldungen der Krankenkassen

Die Krankenkassen melden in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen zurück. Enthalten sind:

  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Qualifizierung (Ersterkrankung, Folgeerkrankung, Krankenhausaufenthalt)

Es kann auch zurückgemeldet werden, dass keine AU-Meldung vorliegt oder keine Mitgliedschaft bei der angefragten Krankenkasse festgestellt wurde.

Häufige Fragen zur eAU

Die Einführung des eAU-Verfahrens wirft bei Arbeitgebern wichtige Fragen auf:

  • Wie erfährt der Arbeitgeber zunächst von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers?
  • Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?
  • Kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden, wenn die Übermittlung verzögert erfolgt?
  • Werden Beschäftigungsverbote von Schwangeren übermittelt?
  • Was passiert bei ambulanten Untersuchungen im Krankenhaus?
  • Können ausländische Ärzte Krankmeldungen an deutsche Krankenkassen senden?

Fazit

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sorgt für eine deutliche Vereinfachung der Abläufe und reduziert Papierarbeit. Gleichzeitig erfordert sie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Umdenken, um Fristen einzuhalten und Prozesse anzupassen. Betriebe sollten sicherstellen, dass ihre internen Abläufe und Systeme auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind, um Verzögerungen und Unsicherheiten zu vermeiden.

Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)
HR & Payroll

Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Es bringt eine Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung mit sich, gleichzeitig werden Familien mit mehreren Kindern finanziell entlastet. Arbeitgeber sind gefordert, die neuen Regelungen zeitnah in ihren Abrechnungen zu berücksichtigen.

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Neue Beitragssätze zur Pflegeversicherung

Mit dem PUEG steigt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von bisher 3,05 % auf 3,40 %.
Der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht sich zusätzlich von 0,35 % auf 0,60 %.

Entlastungen für Eltern mit mehreren Kindern

Eltern werden spürbar entlastet:

  • Ab dem zweiten Kind reduziert sich der Beitragssatz um 0,25 % pro Kind.
  • Berücksichtigt werden bis zu vier Kinder zusätzlich (maximal bis zum fünften Kind).
  • Kinder fließen in die Berechnung ein, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Damit soll die finanzielle Last in der Pflegeversicherung gerechter verteilt werden.

Ausnahmen von der Beitragserhöhung

Von der Beitragserhöhung ausgenommen sind:

  • Arbeitnehmer, die ihre Elterneigenschaft beim Arbeitgeber nachweisen.
  • Beschäftigte bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden.
  • Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Damit die Abrechnung korrekt erfolgen kann, sollten Arbeitgeber frühzeitig aktiv werden. Dazu gehört insbesondere:

  • Abfrage und Dokumentation der Namen und Geburtsdaten aller Kinder von Beschäftigten.
  • Erfassung der Daten in der eingesetzten Baulohn-Software, um die Entlastungen korrekt abzubilden.

Fazit: Rechtzeitig auf das PUEG vorbereiten

Auch wenn das Gesetz im Bundestag erst am 16. Juni 2023 beschlossen wurde, gilt es rückwirkend zum 1. Juli 2023. Arbeitgeber sollten daher alle Vorbereitungen treffen, um die Änderungen rechtssicher und pünktlich umzusetzen. Das PUEG sorgt so zwar für höhere Beiträge bei Kinderlosen, bringt aber gleichzeitig spürbare Entlastungen für Familien.

HR-Software implementieren: In 7 Schritten neue Systeme einführen
HR & Payroll

HR-Software implementieren: In 7 Schritten neue Systeme einführen

In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, wie du deine neue HR-Software erfolgreich einführst, worauf du dabei achten musst und wie du typische Stolpersteine vermeidest. Du bekommst konkrete Tipps, wie du den Prozess effizient gestaltest und dein Team von Anfang an mitnimmst.

5 Min. Lesezeit

Du planst eine HR-Software zu implementieren? Dann ist das eine gute Entscheidung. Denn ohne digitale Unterstützung kommt heute kein HR-Team mehr aus. HR-Software entlastet dein Team und schafft die Grundlage für saubere Daten, klare Prozesse und eine bessere Employee Experience. Damit die HR-Software echten Mehrwert liefert, musst du sie strukturiert einführen, in bestehende Prozesse integrieren und dafür sorgen, dass alle Beteiligtenmitziehen. In Aufgaben gesprochen bedeutet das: Abläufe sauber aufsetzen, Verantwortlichkeiten klar verteilen und HR-Mitarbeitende früh einbinden.

In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, wie du deine neue HR-Software erfolgreich einführst, worauf du dabei achten musst und wie du typische Stolpersteine vermeidest. Du bekommst konkrete Tipps, wie du den Prozess effizient gestaltest und dein Team von Anfang an mitnimmst.

Warum die Implementierung oft scheitert und wie du es besser machst

Die Entscheidung für eine HR-Software fällt oft erst nach einem gründlichen Auswahlprozess. Doch sobald sie getroffen ist, geht es bei der Umsetzung häufig sehr schnell. Das Problem: Die Software wird technisch installiert, aber im Alltag nicht wirklich genutzt. Damit es in deinem Unternehmen nicht so weit kommt, solltest du die häufigsten Stolperfallenkennen:

  • Niemand übernimmt die Projektverantwortung: Wenn niemand wirklich den Hut aufhat, fehlen Struktur und Tempo. Entscheidungenverzögern sich, Aufgaben bleiben liegen, und die Einführung zieht sich unnötig in die Länge.
  • Fehlendes Change Management: Die neuen Abläufe mit der Software führen bei vielen zunächst zu Unsicherheit. Ohne eine klare Begleitung fühlt sich das Team überrumpelt oder bevormundet und macht im Zweifel einfach weiter wie bisher.
  • Widerstände im Team: Wenn du dein Team nicht frühzeitig einbeziehst, wächst die Skepsis. Mitarbeitende hinterfragen den Nutzen, befürchten Mehraufwand und blockieren den Prozess.

Was erfolgreiche Unternehmen besser machen:

  • Sie definieren von Anfang an klare Ziele, Rollen und Zuständigkeiten.
  • Sie holen das HR-Team früh ins Boot und schaffen Verständnis für die Veränderung.
  • Sie denken HR-Prozesse aus Anwendersicht und richten die Software entsprechend aus.
  • Sie kommunizieren offen, bleiben ansprechbar und fragen aktiv nach Feedback.

Zusammengefasst: Für eine erfolgreiche Implementierung zählt nicht nur, dass die HR-Softwarelösung die fachlichen Anforderungen erfüllt. Entscheidend ist auch, dass sie sich reibungslos in bestehende Prozesse und Systeme integriert und von den Mitarbeitenden aktivgenutzt wird.

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HR-Software einführen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie also gehst du vor, wenn du eine HR-Softwareeinführen möchtest? Indem du zuerst klärst, was dein Team wirklich braucht und dann Schritt für Schritt die richtigen Personen, Tools und Prozesse zusammenbringst. Die folgende Anleitung zeigt dir, wie das funktioniert:

1. Bedarf definieren und interne Anforderungen klären

Noch bevor du die HR-Software auswählst, musst du klar wissen, was sie leisten soll:

  • Welche Prozesse willst du digitalisieren?
  • Wo liegen aktuell die größten Schwachstellen?
  • Und wer ist von ihnen betroffen?

Beteilige Fachabteilungen wie die Personalabteilung oder IT schon zum Zeitpunkt der Bedarfsanalyse. Sie wissen am besten, wie Workflows funktionieren, in welchen Bereichen technische oder operative Herausforderungen liegen. Letzteres sichert auch den Erfolg. Bindest du Personaler:innen frühzeitig ein, erhöht das die Akzeptanz für die Digitalisierung der Prozesse. Ergo: Nutzer:innen sind gewillter, die HR-Software auch wirklich zu nutzen.

Best Practices:

  • Starte mit einem internen Workshop, um Pain Points und Wünsche aus HR, IT und Fachbereichen zu sammeln.
  • Halte fest, welche HR-Prozesse du digitalisieren willst– zum Beispiel Onboarding, Zeiterfassung oder Abwesenheitsmanagement.
  • Priorisiere die Anforderungen: Was ist ein Muss, was ist optional?
  • Erstelle eine kompakte Anforderungsliste mit klaren Zielen.
  • Binde alle relevanten Stakeholder frühzeitig ein.

2. Anbieterrecherche und Auswahlprozessstrukturieren

Sobald du weißt, was deine HR-Software leisten muss, startest du die Suche nach passenden HR-Software-Tools. Damit du nicht die nächstbeste HR-Lösung am Markt wählst, empfiehlt es sich, klare Kriterien für die HR-Software-Auswahl festzulegen. Dazu gehören zum Beispiel Funktionen, Preis-Leistungs-Verhältnis und technische Anforderungen.

Best Practices:

  • Erstelle eine tabellarische Übersicht mit den wichtigsten Auswahlkriterien für deinen HR-Software-Vergleich.
  • Nutze Portale oder Marktübersichten, um Anbieter zu recherchieren und ein erstes Bild vom Angebot zu bekommen.
  • Hole konkrete Angebote ein und vergleiche neben den Funktionen auch Lizenzmodelle, Projektkosten und Support-Level.
  • Plane genügend Zeit für Demos ein und teste die Tools gemeinsam mit der HR-Abteilung.

3. Projektteam aufstellen und klare Rollenvergeben

Eine Human-Resources-Software lässt sich nicht nebenbei einführen. Innerhalb deiner Organisation sollte es daher ein Projektteam geben, das sich speziell um die Implementierung der HR-Software kümmert. Die Rollen im Projekt müssen dabei klar verteilt sein: Wer übernimmt die Projektleitung? Wer kümmert sich um die technische Umsetzung? Wer behält den Überblick über die HR-Prozesse und den Projektplan?

Best Practices:

  • Besetze die Projektleitung mit einer Person, die Zeit, Entscheidungskompetenz und Lust mitbringt.
  • Stelle ein interdisziplinäres Team aus HR, IT und ggf. Datenschutz zusammen – so deckst du alle Perspektiven ab.
  • Benenne feste Ansprechpersonen für Softwareanbieter, Mitarbeitende und Geschäftsführung.
  • Plane regelmäßige Abstimmungen, in denen alle Beteiligten transparent über Fortschritt, offene Punkte und nächste Schritte sprechen.
  • Nutze Projektmethoden wie OKR oder Scrum, um klare Workflows zu etablieren.

4. Zeitplan und Meilensteine festlegen

Ein klarer Rollout-Fahrplan hilft dir dabei, den Überblick zu behalten, Aufgaben zu priorisieren und alle Beteiligten zur richtigen Zeit ins Boot zu holen.

Best Practices:

  • Erstelle einen groben Projektzeitstrahl – vom Kick-off bis zum Go-live – und halte zentrale Meilensteine fest.
  • Visualisiere den Rollout-Fahrplan zum Beispiel als Gantt Chart oder Kanban Board – so sehen alle sofort, was wann ansteht.
  • Baue Pufferzeiten für Rückfragen, technische Klärungen oder Schulungstermine ein.

5. Mitarbeitende einbinden und den Betriebsrat informieren

Binde von Anfang an offen und transparent Mitarbeitende und den Betriebsrat mit in die Überlegungen ein. Das sichert Akzeptant und echte Beteiligung im Unternehmen.

Best Practices:

  • Informiere den Betriebsrat frühzeitig über das Projekt, vor allem wenn personenbezogene Daten verarbeitet oder neue Kontrollmechanismen eingeführt werden.
  • Nutze Infoveranstaltungen, kurze Erklärvideos oderinterne Q&A-Sessions, um Fragen aufzufangen und Vertrauen aufzubauen.
  • Biete aktive Beteiligung wie Pilotgruppen an.
  • Stelle Ansprechpartner:innen bereit, die Feedbackaufnehmen und bei Unsicherheiten unterstützen können.

6. Pilotphase und Onboarding durchführen

Bevor du die neue HR-Software flächendeckend ausrollst, solltest du sie im kleineren Rahmen testen. Eine gut geplante Pilotphase zeigt dir, ob alles wie geplant funktioniert und wo es Verbesserungspotenziale gibt. Parallel oder im Anschluss startest du mit dem Onboarding.

Best Practices:

  • Lege klare Testziele und Feedbackschleifen fest – zum Beispiel „Funktionieren Self-Service-Funktionen reibungslos?“ oder „Funktioniert die Funktion Gehaltsabrechnung?“.
  • Entwickle ein klares Onboarding-Konzept: Wer bekommt wann welche Schulung oder Anleitung? Was passiert bei Rückfragen?

7. Feedback evaluieren und kontinuierlich optimieren

Mit Go-live zeigt sich, wie gut die neue HR-Lösung wirklich für die Personalarbeit funktioniert. Nimm dir bewusst Zeit, den Einsatz systematisch zu evaluieren und sämtliches Feedback zu dokumentieren.

Best Practices:

  • Führe nach den ersten Wochen gezielte Feedbackrunden mit allen Beteiligten durch.
  • Nutze Reportings und Nutzungsdaten der HR-Lösung, um objektive Verbesserungspotenziale zu erkennen.
  • Plane regelmäßige Review-Termine, um Anpassungen und Potenziale zu besprechen.
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HR-Lösung in bestehende Systeme integrieren: Was zu beachten ist

Deine HR-Software ist nur so gut wie ihr Zusammenspiel mit den bestehenden Systemen. Damit die neue HR-Lösung nicht zum Inselsystem wird, solltest du bei der Integration strukturiert vorgehen.

Nutze diese Checkliste für eine reibungslose Integration in deine IT-Infrastruktur oder ein bestehendes HR-Management-System:

  1. Schnittstellen prüfen: Welche Systeme (ERP, Lohnabrechnung, Recruiting) sind anzubinden? Gibt es bereits fertige Integrationen oder braucht es individuelle Lösungen?
  2. Datenmigration vorbereiten: Welche Daten sind zu übernehmen – zum Beispiel Stammdaten, Urlaubsstände oder Verträge?
  3. Technische Kompatibilität sicherstellen: Passt die neue HR-Software zur vorhandenen IT-Infrastruktur? Sind Cloud-Lösungen, On-Premises oder eine sonstige Softwarelösung sinnvoll?
  4. Compliance & Datenschutz prüfen: Sind alle Datenübertragungen DSGVO-konform? Wie funktioniert der Zugriff auf sensible Personaldaten? Ist die HR-Software compliant?

Best Practices aus der Praxis

Viele Unternehmen arbeiten bei der Umsetzung mit etablierten Anbietern zusammen, die die Software liefern und gleichzeitig die Einbindung begleiten. Wir bei Suiteify setzen auf Lösungen, die sich nahtlos in deine Strukturen einfügen und auch im operativen Geschäft echte Effizienz bieten. Anforderungen unterscheiden sich dabei zwischen größeren mittelständischen Unternehmen und KMUs.

Für mittelständische Unternehmen

Mittelständische Unternehmen stehen bei der Einführung neuer Systeme oft vor der Herausforderung, bestehende Prozesse zu digitalisieren, ohne dabei an Flexibilität zu verlieren. Bewährt haben sich folgende Vorgehensweisen:

  • Systeme an bestehende Abläufe anpassen: „Die technische Lösung sollte gerade genug Ausnahmen zulassen, um nicht unnötig bürokratisch zu werden.“ – XXXLutz
  • Anwenderfreundlichkeit früh prüfen: Ein komplexes System wird nur dann genutzt, wenn es im Alltag verständlich und intuitiv ist. Viele Unternehmen binden deshalb Pilotnutzer:innen schon in der Vorbereitung ein.
  • Schnittstellen früh abstimmen: Gerade bei bestehenden ERP- oder Lohnabrechnungssystemen ist es wichtig, mögliche Integrationen rechtzeitig technisch zu klären.

Für KMUs

Für KMUs ist es hingegen wichtig, dass die HR-Software mit der Unternehmensgröße wächst und sich der Funktionsumfang flexibel anpassen lässt.

  • Bedürfnisse und Prozesse einfach halten: „Mit dem neuen Setup haben wir eine tolle Lösung gefunden, welche unseren Wunschnach Augenhöhe erfüllt und mit ONE 200 eine etabliertes Payroll- und Finance-Modul beinhaltet“ – Rote Kreuz Basel
  • Schulungen kompakt und praxisnah gestalten: Kurze Erklärvideos, klare Anleitungen und Ansprechpersonen machen den Einstiegeinfacher.

Wie Suiteify dich bei der Einführung der HR-Software unterstützt

  • Individuelle Beratung: Gemeinsam mit dir klären wir, welche HR-Prozesse digitalisiert werden sollen und welches unserer Systeme und Pakete am besten zu deinen Anforderungen passt.
  • Begleitung durch den gesamten Einführungsprozess: Von der Projektplanung über die Systemeinrichtung bis zum Go-live stehen wir dir zur Seite. Dabei legen wir großen Wert auf klare Rollen, realistische Zeitpläne und verständliche Kommunikation.
  • Zugriff auf das Suiteify Hilfe-Center: Unsere Online-Hilfe bietet dir Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Tipps zur Einrichtung und Infos zu neuen Releases. So findest du schnell, wonach du suchst.
  • Regelmäßige Updates und Weiterentwicklung: Unsere Lösungen wie Suiteify HR entwickeln wir kontinuierlich weiter. Sprich: Du profitierst regelmäßig von neuen Funktionen, Optimierungen und Sicherheits-Updates.
  • Support, wenn du ihn brauchst: Unser Support-Team beantwortet dir sämtliche Fragen zur Implementierung deiner Softwarelösung.

Fazit: Von der Planung bis zur einsatzbereiten HR-Software

Die Einführung einer Software ist auch immer Change Management. Bedeutet: HR-Software implementieren ist nur erfolgreich, wenn du auch die Menschen mitnimmst und nicht nur in Prozessen denkst. So schafft sie echte Mehrwerte für Nutzer:innen – weniger manuelle Arbeit, saubere Daten, schnellere Abläufe und vieles mehr. Als Softwareanbieter und Implementierungspartner begleitet dich Suiteify von Anfang an mit einer klaren Projektstruktur, praxisnaher Beratung und HR-Lösungen, die zu deinem Unternehmen passen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Was muss ich vor der Einführung einer HR-Software beachten?

Bei der Einführung einer HR-Software ist es wichtig, die eigenen Prozesse und Anforderungen klar zu definieren, relevante Fachabteilungen einzubeziehen und einen realistischen Projektplan aufzustellen.

Wie lange dauert die Implementierung einer HR-Software?

Die Implementierung einer HR-Software dauert in der Regel 3 bis 6 Monate – abhängig vom Funktionsumfang, der vorhandenen IT-Infrastruktur und der Projektorganisation. Die Zusammenarbeit mit einem Implementierungspartner kann Prozesse beschleunigen.

Wie gelingt es, interne Einwände und Widerstände abzubauen?

Interne Einwände bei der Software-Einführung baust du ab, indem du frühzeitig und offen kommunizierst, die Vorteile für den Arbeitsalltag erklärst und den HR-Bereich aktiv in Auswahl und Einführung einbindest.

Was kostet die Implementierung einer HR-Software im Durchschnitt?

Die Implementierung einer HR-Software ist von vielen Kriterien abhängig, unter anderem der Systemkomplexität, dem Anbieter und der Unternehmensgröße. Durchschnittliche Kosten liegen zwischen 5.000 und 30.000Euro.

Wie binde ich mein Team frühzeitig in den Prozess ein?

Du bindest dein Team frühzeitig ein, indem du Pain Points in Workshops sammelst, offene Tests durchführst und die Nutzer:innen aktiv am Entscheidungsprozess beteiligst.

Arbeitsrecht 2025: Wichtige Neuerungen für Arbeitgeber
HR & Payroll

Arbeitsrecht 2025: Wichtige Neuerungen für Arbeitgeber

In diesem Jahr gibt es zahlreiche arbeitsrechtliche Neuerungen. Von digitalisierten Vertragsprozessen und neuen Formvorgaben bis hin zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anpassungen – wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht 2025.

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1. Arbeitsverträge 2025: Digitale Textform ersetzt Schriftform

Seit Januar 2025 dürfen viele Arbeitsverträge in digitaler Textform abgeschlossen werden – eine der zentralen Änderungen im Arbeitsrecht 2025. Das bedeutet, die bisher notwendige Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift entfällt für unbefristete Arbeitsverträge. Stattdessen genügt die Textform gemäß § 126b BGB.

Vorteile für KMU:

  • Die meisten Arbeitsverträge können nun rechtswirksam, schnell und papierlos digital abgeschlossen werden.
  • Dies ermöglicht eine schnelle Abwicklung per E-Mail und über die HR-Software (digitale Personalakte).
  • Weniger Papierkram, mehr Effizienz.

Hinweis: Für befristete Arbeitsverträge bleibt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift weiterhin zwingend vorgeschrieben. Auch in den sogenannten „schwarzarbeitsnahen“ Branchen, die im § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgelistet sind, wie zum Beispiel dem Baugewerbe oder dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, müssen Arbeitsverträge weiterhin in Papierform und mit eigenhändiger Unterschrift abgeschlossen werden.

2. Elektronisches Arbeitszeugnis ab 2025 erlaubt

Eine weitere Neuerung im Arbeitsrecht 2025: Arbeitszeugnisse dürfen seit Januar auch digital mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ausgestellt werden.

Was Arbeitgeber beachten sollten:

  • Die Zustimmung des Mitarbeitenden zur digitalen Form ist erforderlich.
  • Die QES muss den gesetzlichen Anforderungen des § 126a Abs. 1 BGB entsprechen.
  • Arbeitszeugnisse in Papierform sind auf Wunsch weiterhin möglich.

3. Digitale Aushangpflicht: Intranet statt schwarzes Brett

Die Pflicht zum Aushang bestimmter Gesetze und Vorschriften – z. B. zum Arbeitszeitgesetz oder Mutterschutz – können Arbeitgeber nun auch digital erfüllen.

Wichtig für Arbeitgeber:

  • Digitale Aushänge müssen für alle Mitarbeitenden zugänglich sein – zum Beispiel per Intranet oder App.
  • Zudem müssen Unternehmen unabhängig von der Form dafür sorgen, dass der Aushang stets aktuell ist.

4. Mindestlohn und Minijob-Grenze 2025: Neue Werte

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € pro Stunde und die Minijob-Grenze auf 556 € monatlich gestiegen (vgl. auch: Lohnabrechnung 2025: Die wichtigsten Änderungen).

Was das für Arbeitgeber bedeutet:

  • Die Lohnabrechnungssysteme sind anzupassen.
  • Neue Verträge oder Arbeitszeitmodelle müssen geprüft werden.

5. Fünftelregelung bei Abfindungen: Zuständigkeit wechselt

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Sonderregel im deutschen Einkommensteuerrecht, mit der außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG – wie zum Beispiel Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder bestimmte Veräußerungsgewinne – begünstigt versteuert werden können. Die Anwendung der Regelung obliegt ab 2025 nicht mehr den Arbeitgebern, sondern dem Finanzamt.

Das müssen Arbeitgeber wissen:

  • Keine Berechnungspflicht mehr im Lohnbüro.
  • Die Angabe außerordentlicher Einkünfte in der Lohnsteuerbescheinigung reicht.
  • Arbeitnehmer müssen die Anwendung der Fünftelregelung in ihrer Steuererklärung selbst beantragen.

6. Beitragsbemessungsgrenzen 2025 vereinheitlicht

Ab 2025 gelten in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundesweit einheitliche Grenzen – die Beitragsbemessungsgrenzen 2025 unterscheiden nicht mehr zwischen Ost und West.

Versicherung

Neue Grenzen jährlich

Kranken-/Pflegeversicherung

66.150 €

Renten-/Arbeitslosenversicherung

96.600 €

7. Entgelttransparenzgesetz und EU-Richtlinie: Erste Schritte 2025

Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Mit der im Juni 2023 in Kraft getretenen Richtlinie will die EU die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) abbauen und für faire Vergütungsstrukturen sorgen.

Die vorgesehenen Maßnahmen für mehr Lohntransparenz wie zum Beispiel Auskunftsansprüche, verpflichtende Angaben zum Entgelt für Arbeitsuchende oder Berichterstattungspflichten gehen über die Anforderungen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes hinaus.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie betrifft grundsätzlich alle Unternehmen. Für kleine Unternehmen unter 100 Mitarbeitenden entfällt jedoch die Berichtspflicht. Gleichzeitig gelten neue Transparenzanforderungen im Bewerbungsprozess und möglicherweise erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte, abhängig von der nationalen Umsetzung der Richtlinie. Auch kleinere Arbeitgeber sollten daher bereits 2025 damit beginnen, ihre Gehaltsstrukturen zu prüfen.

Was auf Arbeitgeber zukommt:

  • Geschlechtsunabhängige Vergütungskriterien definieren.
  • Gehaltsspannen vorbereiten (für Stellenanzeigen ab 2026).
  • Interne Auskunftspflichten vorbereiten.

8. Mutterschutz, Selbstbestimmung und Inklusion

Weitere Änderungen im Arbeitsrecht 2025 betreffen die persönliche Situation der Mitarbeitenden:

  • Seit dem 1. Juni 2025 gilt in Deutschland ein gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Diese Neuregelung schließt die bisherige Schutzlücke für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Blogbeitrag Neuer gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten ab Juni 2025: Das müssen Arbeitgeber wissen.
  • Selbstbestimmungsgesetz 2025: Nach einer rechtskräftigen Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechts müssen alle personenbezogenen Unterlagen, wie beispielsweise die Personalakte, der Arbeitsvertrag (keine Neuerstellung, sondern Zweitschrift zum Original), Arbeitszeugnisse, Lohnabrechnungen, Werksausweise, Telefonlisten, E-Mail-Adressen und Türschilder, entsprechend aktualisiert werden. Dies betrifft auch bereits ausgestellte Zeugnisse. Die betroffene Person hat Anspruch auf ein neues Zeugnis mit korrigiertem Namen und Geschlecht, das inhaltlich unverändert bleibt.

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Minusstunden transparent erfassen: Was das Arbeitsrecht sagt – und digitale Tools leisten
HR & Payroll

Minusstunden transparent erfassen: Was das Arbeitsrecht sagt – und digitale Tools leisten

Minusstunden – das klingt zunächst harmlos, kann aber in der Praxis schnell zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Wann entstehen sie? Wer ist dafür verantwortlich? Und wie lassen sie sich fair und rechtskonform ausgleichen? In diesem Artikel erfährst du, worauf Arbeitgeber und Mitarbeitende achten sollten, wie das Arbeitsrecht die Sache sieht – und wie smarte HR-Tools wie Suiteify dabei helfen, den Überblick zu behalten und das Thema effizient zu managen.

5 Min. Lesezeit

Minusstunden – das klingt zunächst harmlos, kann aber in der Praxis schnell zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Wann entstehen sie? Wer ist dafür verantwortlich? Und wie lassen sie sich fair und rechtskonform ausgleichen? In diesem Artikel erfährst du, worauf Arbeitgeber und Mitarbeitende achten sollten, wie das Arbeitsrecht die Sache sieht – und wie smarte HR-Tools wie Suiteify dabei helfen, den Überblick zu behalten und das Thema effizient zu managen.

Was sind Minusstunden?

Minusstunden entstehen, wenn Mitarbeitende weniger arbeiten als vereinbart – also das vertraglich festgelegte Soll nicht erreichen. Das bedeutet, dass weniger gearbeitet wird als vertraglich vereinbart. Minusstunden stellen sozusagen das Gegenstück zu Überstunden dar.

  • Überstunden entstehen, wenn mehr gearbeitet wird als vereinbart.
  • Minusstunden bedeuten, dass die vertraglich geschuldete Arbeitszeit nicht erfüllt wurde.

Dabei ist die rechtliche Einordnung nicht ganz so eindeutig, denn das Arbeitsrecht kennt den Begriff „ Minusstunden “ nicht ausdrücklich. Trotzdem spielen sie in vielen Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit eine zentrale Rolle.

Minusstunden können auf verschiedenen Ursachen beruhen und haben unterschiedliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber. Es ist wichtig, die Definition genau zu verstehen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte und Pflichten beider Parteien zu kennen.  Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Soll-Arbeitszeit – also die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit, die regelmäßig zu leisten ist. Wird diese Arbeitszeit unterschritten, entstehen Minusstunden, auch als Minderarbeit bezeichnet.

Wie entstehen Minusstunden?

Minusstunden entstehen, wenn weniger Arbeitszeit geleistet wird, als vertraglich vereinbart ist. Die Ursachen dafürkönnen sowohl betrieblich, organisatorisch als auch individuell sein. Eine strukturierte Betrachtung hilft, Verantwortlichkeiten zu klären und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Betriebliche und organisatorische Ursachen

  • Schlecht geplante Einsatzzeiten durch den Arbeitgeber
  • Unzureichende Auslastung oder Auftragseinbrüche
  • Projektverschiebungen oder kurzfristiger Arbeitsausfall
  • Kurzarbeit oder andere betriebliche Umstände
  • Unklare Kommunikation zu Arbeitszeiten und Erwartungen
  • Arbeitsmangel, etwa bei saisonalen Schwankungen

Individuelle bzw. persönliche Ursachen

  • Verspäteter Arbeitsbeginn
  • Verfrühter Feierabend
  • Überzogene Pausen
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Nicht-Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit durch Mitarbeitende

Besondere Konstellationen: Krankheit & Freistellung

  • Kurzfristige Freistellungen, bei denen keine Lohnfortzahlung greift
  • Krankheit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung, z. B. in bestimmten Probezeitfällen

Rolle von Arbeitszeitmodellen

Minusstunden treten häufig in flexiblen Arbeitszeitmodellen auf, insbesondere bei:

  • Gleitzeitregelungen
  • Arbeitszeitkonten
  • Verträgen mit festen Monatsstunden

Bei Gleitzeitmodellen kann es z. B. vorkommen, dass an einzelnen Tagen weniger gearbeitet wird, was zu einem negativen Saldo auf dem Arbeitszeitkonto führt.

Selbst- oder fremdverschuldet?

Ob Minusstunden ausgeglichen oder zulasten der Mitarbeitenden gewertet werden, hängt maßgeblich davon ab, wer für die Minderarbeit verantwortlich ist:

  • Selbstverschuldet:

Wenn Mitarbeitende z. B. unentschuldigt fehlen oder Arbeitszeiten eigenständig verkürzen

  • Fremdverschuldet:

Wenn der Arbeitgeber keine ausreichende Arbeit zur Verfügung stellt oder Dienstpläne unklar sind

Bedeutung der Arbeitszeiterfassung

Eine rechtssichere Erfassung der Arbeitszeit ist unverzichtbar, um Minusstunden korrekt zu dokumentieren und rechtliche Risiken zu vermeiden. Arbeitszeitkonten sind ein sinnvolles Instrument, müssen aber transparent, nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei geführt werden. Arbeitgeber sollten Minusstunden nicht pauschalbewerten, sondern differenziert analysieren. Eine sorgfältige Ursachenklärung hilft dabei rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, Missverständnisse mit Mitarbeitenden zu reduzieren und geeignete organisatorische oder kommunikative Maßnahmen zu ergreifen.

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Minusstunden & Arbeitsrecht: Was ist erlaubt?

1. Gesetzliche Regelungen:

Es gibt keine pauschale gesetzliche Pflicht zur Ableistung von Minusstunden. Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt ist.

2. Arbeitgeberpflichten:

  • Arbeitgeber müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass Mitarbeitende ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten können.
  • Können keine Aufgaben zugewiesen werden, liegt das Betriebsrisiko in der Regel beim Unternehmen – Mitarbeitende dürfen in solchen Fällen nicht benachteiligt werden.

3. Arbeitsvertragliche Regelungen:

  • Gleitzeitvereinbarungen können eine Verpflichtung zum Ausgleich von Minusstunden enthalten.
  • Ohne klare Regelung sind Minusstunden in vielen Fällen nicht vom Lohn abzuziehen.

4. Bei Kündigung:

  • Nicht ausgeglichene Minusstunden dürfen nur dann mit dem Restgehalt verrechnet werden, wenn dies vertraglich wirksam vereinbart wurde.

Das Arbeitsrecht stellt also klare Anforderungen an die Handhabung von Minusstunden. Arbeitgeber dürfen Minusstunden nicht einfach anordnen oder vom Gehalt abziehen, wenn keine entsprechende rechtliche Grundlage vorliegt. Zudem dürfen Minusstunden nicht bei unverschuldeten Fehlzeiten wie Krankheit, Urlaub oder gesetzlichen Feiertagen entstehen. Die Rolle des Betriebsrats ist hierbei ebenfalls relevant, da er bei der Einführung von Arbeitszeitkonten und Regelungen zu Minusstunden mitbestimmen muss. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen sollten deshalb stets auf transparente und faire Vereinbarungen achten, um Konflikte zu vermeiden.

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Was Arbeitgeber beachten müssen

  • Vertragliche Klarheit schaffen: Gleitzeitregelungen, Arbeitszeitkonten und der Umgang mit Minusstunden sollten explizit im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Klare Regeln für die Führung von Arbeitszeitkonten und den Ausgleich von Minusstunden sind unerlässlich, um einen rechtssicheren Rahmen zu gewährleisten.
  • Dokumentation & Transparenz: Alle Arbeitszeiten müssen korrekt erfasst und jederzeit einsehbar sein. Die Analyse der Arbeitszeitkonten ist für Arbeitgeber besonders wichtig, um die Einhaltung der Regeln zu überprüfen und rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Keine einseitige Verrechnung: Ein automatischer Lohnabzug bei Minusstunden ist nicht zulässig, wenn keine vertragliche Grundlage vorliegt.
  • Mitarbeitende rechtzeitig informieren: über Arbeitszeiten, Änderungen und rechtliche Konsequenzen

Darüber hinaus sollten Arbeitgeber die Ursachen für Minusstunden analysieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren. Eine gute Arbeitszeiterfassung und regelmäßige Kommunikation mit den Mitarbeitenden helfen, Fehlzeiten frühzeitig zu erkennen und Missverständnisse zu vermeiden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist wichtig, um rechtssichere Regelungen zu schaffen und die Interessen der Arbeitnehmer:innen zu wahren.

Was Arbeitnehmer:innen wissen sollten

  • Verpflichtung nur bei vertraglicher Grundlage: Du musst Minusstunden nur nacharbeiten, wenn es klare Regelungen dazu gibt. Eine häufige Frage ist, ob und wie Minusstunden nachgeholt werden müssen – dies hängt maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Zwangs-Minusstunden? Wenn der Betrieb keine Arbeit bereitstellt, darf dir das in der Regel nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
  • Unklare Regelung? Im Zweifel solltest du das Gespräch mit Vorgesetzten suchen oder arbeitsrechtliche Beratung einholen.

Arbeitnehmer:innen sollten ihre Rechte kennen und bei Unklarheiten aktiv nachfragen. Es ist ratsam, Arbeitszeitkonten regelmäßig einzusehen und bei Unstimmigkeiten frühzeitig das Gespräch zu suchen. Besonders bei Minusstunden im Zusammenhang mit einer Kündigung ist es wichtig, die vertraglichen Regelungen genau zu prüfen, um Nachteile zu vermeiden. Bei weitergehenden Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung im Bereich des Arbeitsrechts.

Unverschuldete Minusstunden: Was gilt, wenn du nichts dafür kannst?

Unverschuldete Minusstunden entstehen immer dann, wenn Arbeitnehmer:innen ihre vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden nicht erfüllen können, ohne dass sie selbst dafür verantwortlich sind. Typische Gründe hierfür sind:

  • Krankheit
  • gesetzliche Feiertage
  • unvorhersehbare Ereignisse wie plötzliche Betriebsschließungen

In solchen Fällen greift das Arbeitsrecht zum Schutz der Arbeitnehmer:innen: Minusstunden dürfen nicht einfach auf das Arbeitszeitkonto angerechnet oder als Grund für eine Kürzung des Gehalts oder gar eine Kündigung verwendet werden. Der Arbeitsvertrag und bestehende Regelungen im Unternehmen müssen diese Situationen klar berücksichtigen. Arbeitnehmer:innen sollten darauf achten, dass ihre Rechte in solchen Fällen gewahrt bleiben und im Zweifel arbeitsrechtlichen Rat einholen, um Nachteile zu vermeiden. Besonders bei längerer Krankheit oder anderen unverschuldeten Ausfällen ist es wichtig, die eigene Situation zu dokumentieren und mit dem Arbeitgeber offen zu kommunizieren.

Abzug vom Gehalt: Wann droht eine Kürzung?

Ein Abzug vom Gehalt wegen Minusstunden ist nur dann rechtens, wenn die Voraussetzungen klar im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sind. Arbeitgeber dürfen das Gehalt nicht einfach kürzen, wenn Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitsstunden aus Gründen nicht erfüllen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Kommt es jedoch zu Minusstunden, weil Arbeitnehmer:innen ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis schuldhaft verletzen, kann in bestimmten Fällen eine Gehaltskürzung erfolgen – vorausgesetzt, die entsprechenden Regelungen sind transparent und rechtlich einwandfrei. Arbeitnehmer:innen sollten im Falle einer Gehaltskürzung immer prüfen, ob diese auf einer gültigen Vereinbarung basiert und ihre Rechte respektiert werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen oder den Betriebsrat einzuschalten, um die eigene Position zu stärken.

Was passiert mit Minusstunden?

Wie mit Minusstunden im Arbeitsverhältnis umgegangen wird, hängt maßgeblich von den getroffenen Vereinbarungen und den konkreten Umständen ab. Sind die Minusstunden auf das Verhalten der Arbeitnehmer:innen zurückzuführen, kann der Arbeitgeber verlangen, dass diese durch Mehrarbeit oder Nacharbeit ausgeglichen werden. Wichtig ist dabei, dass die Regelungen im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen klar und verständlich formuliert sind, damit die Rechte der Arbeitnehmer:innen gewahrt bleiben.

Entstehen Minusstunden hingegen unverschuldet, etwa durch Krankheit oder betriebliche Ausfälle, dürfen sie nicht zulasten der Arbeitnehmer:innen gehen. In jedem Fall sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:in die geltenden Regelungen und Rechte genau kennen und im Zweifel gemeinsam nach einer fairen Lösung suchen. Transparente Kommunikation und eine sorgfältige Dokumentation der Arbeitszeiten helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Tools & Automatisierung: Wie Suiteify bei der Zeiterfassung unterstützt

Digitale Systeme wie Suiteify helfen Unternehmen dabei, das Thema Minusstunden effizient und transparent zu gestalten:

  • Automatischer Soll-Ist-Abgleich: Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlicher Arbeitszeit werden in Echtzeit erkannt.
  • Verwaltung individueller Arbeitszeitmodelle: Verschiedene Arbeitszeitregelungen – z. B. Gleitzeit, Teilzeit oder Schichtarbeit – lassen sich flexibel abbilden und steuern.
  • Rechtskonforme Reports: Standardisierte Auswertungen für Mitarbeitende und Führungskräfte schaffen Transparenz und dokumentieren die Arbeitszeit gesetzeskonform.
  • Integration in Payroll-Systeme: Eine direkte Anbindung an die Payroll vermeidet manuelle Übertragungsfehler und spart Zeit.
  • Mitarbeiterzugang mit persönlichem Dashboard: Mitarbeitende erhalten jederzeit Einblick in ihr Arbeitszeitkonto. Das stärkt das Vertrauen und reduziert Rückfragen.

Die Nutzung solcher digitalen Tools unterstützt nicht nur die korrekte Arbeitszeiterfassung, sondern erleichtert auch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gemeinsam sicherstellen, dass Minusstunden fair erfasst, nachvollziehbar dokumentiert und gegebenenfalls ausgeglichen werden. Dies fördert ein gutes Betriebsklima und minimiert rechtliche Risiken.

Fazit: Minusstunden transparent und fair handhaben

Minusstunden sind ein sensibles Thema mit rechtlichen und emotionalen Fallstricken. Klare vertragliche Regelungen, eine faire Kommunikation und digitale Tools wie Suiteify helfen, Transparenz zu schaffen und rechtliche Risiken zu vermeiden. So profitieren alle Seiten – Arbeitgeber durch effizientere Prozesse, Mitarbeitende durch Fairness und Planbarkeit.

FAQ– häufig gestellte Fragen

Dürfen Minusstunden mit dem Gehalt verrechnet werden?

Nur, wenn dies arbeitsvertraglich, tariflich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Was passiert bei einer Kündigung mit Minusstunden?

Nicht ausgeglichene Minusstunden dürfen nur dann vom Gehalt abgezogen werden, wenn das arbeitsvertraglich vereinbart wurde.

Darf der Arbeitgeber Minusstunden anordnen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Minusstunden nur anordnen, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich erlaubt ist. Ohne eine solche Regelung ist eine einseitige Anordnung von Minusstunden durch den Arbeitgeber nicht zulässig.

Wie viele Minusstunden sind zulässig?

Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für Minusstunden. Die zulässige Anzahl richtet sich nach den Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie nach betrieblichen Regelungen. Bei vielen Minusstunden kann es allerdings zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen, insbesondere wenn diese nicht ausgeglichen werden.

Sind Minusstunden ein Kündigungsgrund?

Minusstunden allein sind in der Regel kein direkter Kündigungsgrund. Allerdings können häufige oder erhebliche Minusstunden, insbesondere wenn sie selbstverschuldet sind und nicht ausgeglichen werden, negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Welche Informationen sollten Arbeitnehmer über Minusstunden haben?

Arbeitnehmer sollten wissen, wie Minusstunden entstehen, wie sie erfasst werden, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie der Ausgleich erfolgt. Eine regelmäßige Aktualisierung der Informationen und Schulungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.