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Beiträge zu Personalmanagement, Recruiting, Zeitwirtschaft und Lohnabrechnung.
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Corporate Behaviour: Definition, Dimensionen und Umsetzung
Unternehmensidentität erschöpft sich heute längst nicht mehr in einem einprägsamen Logo oder einem griffigen Slogan. Entscheidend ist, wie ein Unternehmen tatsächlich handelt – im Alltag, im Umgang mit Mitarbeitenden, Kund:innen und Partnern. Genau hier setzt Corporate Behaviour an.
Warum Corporate Behaviour mehr ist als Logo und Leitbild
Unternehmensidentität erschöpft sich heute längst nicht mehr in einem einprägsamen Logo oder einem griffigen Slogan. Entscheidend ist, wie ein Unternehmen tatsächlich handelt – im Alltag, im Umgang mit Mitarbeitenden, Kund:innen und Partnern. Genau hier setzt Corporate Behaviour an.
Corporate Behaviour beschreibt das sichtbare, gelebte Verhalten eines Unternehmens. Es zeigt sich in Entscheidungen, in Kommunikation, im Führungsverständnis und im täglichen Miteinander. Anders als formulierte Leitbilder oder Verhaltenskodizes lässt sich Corporate Behaviour nicht einfach behaupten – es wird erlebt. Und genau deshalb prägt es die interne wie externe Wahrnehmung eines Unternehmens so stark.
Wird Corporate Behaviour konsequent und glaubwürdig gelebt, entsteht Vertrauen. Nach innen stärkt es die Bindung von Mitarbeitenden, nach außen beeinflusst es Reputation und Marktpositionierung. Werte und ethische Standards werden so nicht zu bloßen Absichtserklärungen, sondern zu einem spürbaren Teil der Unternehmenskultur.
In diesem Artikel ordnen wir Corporate Behaviour zunächst als Bestandteil der Corporate Identity ein und geben eine klare Definition. Anschließend beleuchten wir Ziele und strategische Bedeutung, unterscheiden zwischen internem und externem Verhalten und zeigen anhand von Beispielen, wie Corporate Behaviour wirksam umgesetzt werden kann. Abschließend geht es um die Rolle von Mitarbeitenden als Markenbotschafter:innen, die Unternehmenswerte im Alltag nach innen und außen tragen.
Zur Bedeutung von Corporate Behaviour (CB)
Unternehmen können eine Vielzahl von Richtlinien, Leitbildern und Verhaltenskodizes formulieren. Entscheidend ist jedoch, ob diese Werte auch im Alltag gelebt werden. Genau an diesem Punkt setzt Corporate Behaviour an. Es beschreibt den Schritt vom Anspruch zur tatsächlichen Handlung.
Als Bestandteil der Corporate Identity (CI) bildet Corporate Behaviour – neben Corporate Design, Corporate Communication und Corporate Culture – eine der vier zentralen Säulen. Während Corporate Design das visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens prägt und Corporate Communication die strategische interne und externe Kommunikation steuert, beschreibt Corporate Culture die gemeinsam getragenen Werte, Überzeugungen und Normen, die das Miteinander und die Arbeitsatmosphäre beeinflussen.
Corporate Behaviour verbindet diese drei Ebenen miteinander. Es zeigt sich in konkret beobachtbarem Verhalten und macht sichtbar, ob Design, Kommunikation und Kultur tatsächlich zusammenwirken. Entscheidungen, Führungsstil, Umgang miteinander oder Reaktionen in kritischen Situationen sind Ausdruck dieses Verhaltens. Corporate Behaviour übersetzt damit das Selbstverständnis und die ethischen Grundsätze eines Unternehmens in den Arbeitsalltag.
Diese Verzahnung ist entscheidend für eine konsistente und glaubwürdige Unternehmensidentität. Nach außen entsteht ein stimmiges Bild, nach innen wird Verlässlichkeit und Orientierung vermittelt. Corporate Behaviour ist damit ein zentraler Faktor für Authentizität – intern wie extern.
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Unternehmensverhalten und seine Ziele
Corporate Behaviour beeinflusst maßgeblich, wie unterschiedliche Anspruchsgruppen ein Unternehmen wahrnehmen. Dazu zählen Mitarbeitende ebenso wie Kund:innen, Partner, Medien oder die Öffentlichkeit. Die Ziele lassen sich in mehreren zentralen Bereichen zusammenfassen:
Nachhaltige Unternehmenskultur
Gelebte Werte und klare Handlungsprinzipien schaffen eine gemeinsame Orientierung. Mitarbeitende verstehen sich als aktiver Teil des Unternehmens und tragen Verantwortung für das Miteinander. So entsteht eine Unternehmenskultur, die Zusammenhalt fördert und ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld ermöglicht.
Ethik und Mitarbeiterbindung
Ein konsistentes Unternehmensverhalten setzt gemeinsame Spielregeln voraus. Wechselseitig akzeptierte Verhaltensstandards bilden die Grundlage für ethisches Handeln. In Verbindung mit förderlichen Rahmenbedingungen wie einer ausgewogenen Work-Life-Balance oder partizipativer Führung stärkt dies die Bindung von Mitarbeitenden und wirkt sich positiv auf die Fluktuation aus.
Vermittlung der Markenbotschaft nach außen
Corporate Behaviour wirkt auch als strategische Visitenkarte der Marke. Ob im direkten Kundenkontakt, in der Öffentlichkeitsarbeit oder auf Social Media – das Verhalten eines Unternehmens prägt, wie glaubwürdig seine Markenbotschaft wahrgenommen wird. Authentisches Handeln sorgt dafür, dass Kommunikation nicht ins Leere läuft, sondern Vertrauen aufbaut.
Grundlage für langfristiges Vertrauen
Wenn Verhalten, Kommunikation und Werte ineinandergreifen, entsteht Verlässlichkeit. Unternehmen bauen so Vertrauen bei Bestandskund:innen, potenziellen Neukund:innen, Partnern und in der Gesellschaft insgesamt auf. Gerade in einer zunehmend von Vertrauen geprägten Wirtschaft wird Corporate Behaviour damit zu einem entscheidenden Faktor für eine stabile Marktposition.
Intern versus extern: Zwei Ebenen, ein konsistentes Verhalten
Corporate Behaviour wirkt nach innen und nach außen – und entfaltet seine Wirkung nur dann, wenn beide Ebenen zusammenpassen.
Internes Corporate Behaviour
Internes Corporate Behaviour umfasst alle Verhaltensweisen und Kommunikationsprozesse innerhalb eines Unternehmens. Dazu zählen der Umgang unter Kolleg:innen, die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften sowie das Verhalten im Zusammenspiel mit bestehenden Organisationsstrukturen.
Entscheidend ist, wie Führung gelebt wird und wie Entscheidungen zustande kommen. Ob ein Unternehmen stark hierarchisch organisiert ist oder auf flache Strukturen und eine offene Feedbackkultur setzt, prägt das tägliche Miteinander spürbar. Eine sogenannte Open-Door-Policy bleibt wirkungslos, wenn sie nicht im Alltag gelebt wird. Internes Corporate Behaviour zeigt sich daher weniger in Leitlinien als in konkreten Situationen: Wie wird Feedback gegeben? Wie wird mit Konflikten umgegangen? Wie transparent sind Entscheidungen?
Diese Erfahrungen prägen die Wahrnehmung der Mitarbeitenden nachhaltig – und wirken langfristig auch nach außen.
Externes Corporate Behaviour
Externes Corporate Behaviour beschreibt den Auftritt eines Unternehmens gegenüber externen Anspruchsgruppen wie Kund:innen, Partnern, Bewerbenden oder der Öffentlichkeit. Hier zeigt sich, ob die intern formulierten Werte auch außerhalb der Organisation Bestand haben.
Wichtig ist dabei die Konsistenz: Ein wertschätzender, partnerschaftlicher Umgang darf nicht an der Unternehmensgrenze enden. Wenn intern Offenheit und Vertrauen betont werden, extern jedoch distanziert oder widersprüchlich kommuniziert wird, leidet die Glaubwürdigkeit. Das interne Verhalten bildet immer die Basis für den öffentlichen Auftritt.
Verlässlichkeit ist dabei zentral. Nur wenn Verhalten, Kommunikation und Werte auch im externen Kontakt übereinstimmen, entsteht ein stimmiges Bild der Marke.

Beispiele für gelebtes Corporate Behaviour
Wirksames Corporate Behaviour entsteht nicht im abgeschotteten Raum. Organisationen profitieren davon, Perspektiven aktiv einzubeziehen und Dialog zu ermöglichen – intern wie extern.
Ein Beispiel sind regelmäßige Feedbackformate, in denen Mitarbeitende ihre Sicht auf strategische Entscheidungen, Veränderungsprozesse oder soziale Initiativen einbringen können. Das signalisiert, dass Transparenz und Mitgestaltung ernst gemeint sind – und nicht nur auf dem Papier stehen. Gleichzeitig stärkt es die Identifikation mit gemeinsam getragenen Entscheidungen.
Auch nach außen lässt sich dieses Prinzip fortsetzen. Digitale Plattformen, auf denen Kund:innen oder Partner Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen können, fördern den offenen Austausch. Werden diese Impulse tatsächlich aufgegriffen und weiterentwickelt, entsteht Vertrauen. Ansätze wie Open Innovation zeigen, wie externe Perspektiven gezielt in Entwicklungsprozesse integriert werden können – insbesondere dort, wo reale Herausforderungen und Bedürfnisse am besten bekannt sind.
So wird Corporate Behaviour zu einem verbindenden Element: Es schafft Orientierung nach innen und Glaubwürdigkeit nach außen.
Mitarbeitende als glaubwürdige Stimmen der Marke
Die individuellen Erfahrungen, Erfolge – aber auch Herausforderungen – von Mitarbeitenden prägen das Unternehmensimage stärker als jede Kommunikationsmaßnahme. Sie sind es, die Unternehmenskultur im Alltag sichtbar machen und nach außen tragen. Genau deshalb spielt ihre Rolle im Corporate Behaviour eine zentrale Rolle.
Damit Mitarbeitende diese Rolle glaubwürdig ausfüllen können, braucht es passende Rahmenbedingungen und gezielte Unterstützung.
Befähigung statt Verpflichtung
Ambassador-Workshops können Mitarbeitende dabei unterstützen, ihre persönlichen Erfahrungen authentisch zu teilen – etwa auf Social Media oder im beruflichen Netzwerk. Dabei geht es nicht um vorgegebene Botschaften, sondern um Orientierung: Wie lassen sich persönliche Geschichten erzählen, ohne sich zu verstellen? Wie können Unternehmenswerte nachvollziehbar und glaubwürdig vermittelt werden?
Wichtig ist dabei: Beteiligung funktioniert nicht auf Zuruf. Wer Mitarbeitende zu Markenbotschafter:innen machen möchte, muss Raum für Freiwilligkeit, Identifikation und echte Begeisterung schaffen.
Persönliche Einblicke sichtbar machen
Auch die eigene Unternehmensplattform bietet Raum für gelebtes Corporate Behaviour. Storytelling-Formate im Blog oder auf der Website können persönliche Perspektiven sichtbar machen – etwa durch Erfahrungsberichte, Interviews oder kurze Videos aus dem Arbeitsalltag. Solche Inhalte ergänzen klassische Fachbeiträge und zeigen, wie Unternehmenskultur tatsächlich gelebt wird.
Gerade diese persönlichen Einblicke tragen dazu bei, abstrakte Werte greifbar zu machen.
Expertise glaubwürdig nach außen vertreten
Auftritte bei Webinaren, Konferenzen oder Fachmessen sind ein weiteres wichtiges Schaufenster für Corporate Behaviour. Fachliche Expertise und Innovationskraft lassen sich dort gut vermitteln – vorausgesetzt, sie stehen im Einklang mit dem tatsächlichen Unternehmensalltag.
Wenn externe Kommunikation und internes Verhalten auseinanderfallen, entsteht Irritation. Glaubwürdigkeit entsteht nur dann, wenn das Gesagte mit dem Erlebten übereinstimmt.
Der direkte Kontakt als entscheidender Moment
Der direkte Austausch mit Kund:innen ist eine der unmittelbarsten Schnittstellen zwischen Verhalten und Glaubwürdigkeit. Begeisterung, Identifikation und Überzeugung lassen sich nicht vorspielen. Fehlen sie im persönlichen Gespräch, wirkt sich das schnell auf die Beziehung aus – und ist später nur schwer zu korrigieren.
Corporate Behaviour zeigt sich hier besonders deutlich: im Tonfall, im Umgang mit Rückfragen, im Verständnis für Bedürfnisse.
Fazit: Corporate Behaviour zeigt sich im Gesamtbild
Corporate Behaviour entsteht nicht durch das bloße Befolgen von Regeln oder Leitlinien. Entscheidend ist das Zusammenspiel aller Handlungen, bewusst wie unbewusst, geplant wie spontan. Glaubwürdigkeit entsteht dort, wo Verhalten, Werte und Kommunikation übereinstimmen.
Dabei ist Corporate Behaviour kein statisches Konstrukt. In einer agilen Arbeitswelt, geprägt von technologischem Wandel, hybriden Arbeitsmodellen und neuen Erwartungen an Führung, braucht es kontinuierliche Reflexion und Anpassung. Stillstand gefährdet langfristig die Entwicklung einer resilienten, werteorientierten Unternehmensidentität.
Diskussionsfelder wie Social Media, datenbasierte Auswertungen oder neue Formen der Zusammenarbeit zeigen: Wenn Mitarbeitende als Markenbotschafter:innen auftreten sollen, müssen sie sich mit dem Unternehmen identifizieren können. Messgrößen wie Reputation, Feedback oder Mitarbeiterzufriedenheit liefern wichtige Hinweise – ersetzen aber keine echte kulturelle Arbeit.
Gerade deshalb rückt der Mensch wieder stärker in den Mittelpunkt. Empathische Führung, gelebte Inklusion und glaubwürdig umgesetzte hybride Arbeitsmodelle sind heute Teil des Corporate Behaviour. Nicht als Selbstdarstellung, sondern als Ausdruck einer Haltung, die nach innen wie nach außen überzeugt.
Corporate Behaviour – häufige Fragen (FAQ)
Was sind die Säulen der Corporate Identity?
Die Corporate Identity (CI) beschreibt das ganzheitliche Selbstverständnis eines Unternehmens. Sie basiert auf vier zentralen Säulen, die zusammen ein konsistentes und glaubwürdiges Erscheinungsbild nach innen und außen formen:
Corporate Design
Das visuelle Erscheinungsbild der Marke – etwa Logo, Farben, Typografie und Gestaltungselemente.
Corporate Communication
Die strategische interne und externe Kommunikation eines Unternehmens – von der internen Information bis zur öffentlichen Positionierung.
Corporate Culture
Die gemeinsam getragenen Werte, Überzeugungen und Normen, die das Miteinander, die Arbeitsweise und das Führungsverständnis prägen.
Corporate Behaviour
Das tatsächlich gelebte Verhalten eines Unternehmens. Es zeigt sich in konkreten Handlungen, Entscheidungen und im täglichen Umgang miteinander – intern wie extern. Corporate Behaviour macht sichtbar, ob Design, Kommunikation und Kultur im Alltag zusammenwirken.
Gemeinsam sorgen diese vier Säulen dafür, dass Unternehmensidentität nicht nur formuliert, sondern erlebbar wird.
WEITERE ARTIKEL

Energiepreispauschale: Wichtige Informationen für Arbeitgeber
Die Energiepreispauschale kommt: Ab September 2022 erhalten Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, um die finanziellen Auswirkungen der zurzeit stark steigenden Energiepreise auszugleichen. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rainer Inzelmann erläutert in diesem Gastbeitrag, worauf Arbeitgeber achten sollten.
Nachdem der Bundesrat im Mai dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte, ist der Weg nun frei für die Energiepreispauschale (kurz: Energiepauschale), über die im Rahmen des zweiten sogenannten Entlastungspakets entschieden wurde. Im September sollen Arbeitgeber das Geld in einem Betrag mit der Lohnabrechnung auszahlen. Eine Auszahlung in Raten oder Teilbeträgen ist dabei nicht zulässig.
Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?
Grundsätzlich steht die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro allen Arbeitnehmern der Steuerklassen I bis V zu, die zum Stichtag am 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Dies schließt auch ein:
- Minijobber und kurzfristig Beschäftigte
- Auszubildende
- Werkstudenten sowie Studenten mit Nebenjob
- Eltern in Elternzeit oder Mutterschutz
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich also alle Personen, die im Veranlagungszeitraum 2022 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen. Hierzu zählen auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und andere gewerbliche Einkünfte.
Übrigens: Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen. Dies gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die im gesamten Jahr 2022 Krankengeld beziehen, das aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus entsteht.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 um die Höhe der Energiepreispauschale, also um 300 Euro, reduziert.
Was ist hinsichtlich der Auszahlung und Besteuerung der Energiepauschale zu beachten?
Ausgezahlt wird das Geld jeweils nur für das erste Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers; weitere eventuell bestehende Dienstverhältnisse bleiben davon unberührt. Arbeitgeber müssen beachten, dass Minijobber und kurzfristig Beschäftigte eine schriftliche Erklärung abgeben und den Status des ersten Dienstverhältnisses mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen.
Wichtig: Die Energiepreispauschale ist zwar beitragsfrei in der Sozialversicherung, wird jedoch als sogenannter sonstiger Bezug individuell mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können gegebenenfalls zusätzlich anfallen.
Für die Arbeitgeber bedeutet diese Änderung in der Lohnabrechnung – neben der bereits beschlossenen rückwirkenden Erhöhung der Grundfreibeträge und dem höheren Werbekostenpauschbetrag – einigen bürokratischen Mehraufwand. Bislang sehen die Lohnabrechnungsprogramme vieler Unternehmen diese Anpassung nicht vor. Allerdings arbeiten einige Softwarehersteller (wie zum Beispiel Suiteify – Anm. der Redaktion) bereits an einem Update, damit die Änderungen den Unternehmen möglichst wenig Aufwand bescheren.
Wie gehen Arbeitgeber nun konkret vor?
In der Regel soll die Energiepreispauschale ab September 2022 ausgezahlt werden, mit dem Vermerk des Großbuchstabens „E“ für „Einmalbezug“ auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Verrechnung erfolgt dann mit der Lohnsteueranmeldung für den August, die bis zum 10. September 2022 fällig ist.
Arbeitgeber, die die Lohnsteuer nicht monatlich, sondern vierteljährlich abführen, haben die Wahl, die Pauschale im Oktober zu zahlen und die Verrechnung dann mit der Lohnsteueranmeldung bis zum 10. Oktober 2022 vorzunehmen.
Wer ausschließlich Minijobber beschäftigt und damit grundsätzlich keine Lohnsteuer abführt, ist nicht verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Die Beschäftigten können die Energiepreispauschale in diesem Fall nur über ihre Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen.
Wie erfolgt die Finanzierung der Pauschale für den Arbeitgeber?
Wie bereits dargestellt wird die an die Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale mit der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, verrechnet. Damit er auch selbst von der Pauschale profitiert, kann der Arbeitgeber seinen eigenen Betrag von der geschuldeten Lohnsteuer abziehen. Zahlt ein Unternehmen eine höhere Energiepreispauschale, als es Lohnsteuer zahlt, bekommt es den Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet.
Weitere Informationen hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in FAQs zur Energiepreispauschale zusammengefasst.

Scheinselbstständigkeit: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen
Was genau ist eine Scheinselbständigkeit und welche Konsequenzen hat es für Unternehmen? Die Suiteify-Profis beleuchten das Thema – los geht’s!
Das Delikt der Scheinselbstständigkeit ist ein erhebliches Risiko für Unternehmen und kann Betriebe teuer zu stehen kommen, wenn der Betrug auffliegt. Zum Beispiel muss der Arbeitgeber rückwirkend für Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Doch wo liegen die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit? Das erfährst Du in diesem Artikel.
Wer gilt als selbstständig?
Bevor wir näher auf den Straftatbestand der Scheinselbstständigkeit eingehen, geben wir zunächst einen kurzen Überblick, wer überhaupt als selbstständig gilt.
Für Selbstständige gibt es in Deutschland viele Begriffe – die gängigsten:
- Freiberufler
- Gewerbetreibende
- Freie Mitarbeitende / Freelancer
Der Unterschied zwischen Freiberuflern, Gewerbetreibenden und freien Mitarbeitenden
Häufig werden diese Begriffe als Synonyme verwendet, doch das ist so nicht korrekt. Es gibt klare Unterschiede:
- Freiberufler: Als Freiberufler gilt, wer einen so genannten „freien Beruf“ ausübt. Dazu gehören zum Beispiel Autoren, Lektoren, Journalisten, Übersetzer und Regisseure, freie Dozenten, Architekten, Ingenieure, Biologen, Informatiker, Ärzte und Zahnärzte, Heilpraktiker bzw. Therapeuten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare oder Anwälte.
- Gewerbetreibende: Gewerbetreibende sind Selbstständige, die sich nicht den freien Berufen (s.o.) zuordnen lassen. Hierbei handelt es sich um handwerkliche oder industrielle Betriebe, Handelsunternehmen oder Gaststätten und Restaurants.
- Freie Mitarbeitende: Freie Mitarbeiter oder Freelancer sind selbstständige Arbeitskräfte, die auf Basis eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge ausführen, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein.
Für diese Berufsgruppen gelten in steuerlicher und buchhalterischer Hinsicht Unterschiede. Von Scheinselbstständigkeit betroffen sein können hingegen alle Selbstständigen, die Auftragsarbeiten machen. Am häufigsten geraten jedoch Freiberufler oder freie Mitarbeiter, die keinen eigenen Gewerbebetrieb betreiben, in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit.
Definition: Was ist Scheinselbstständigkeit?
Was bedeutet Scheinselbstständigkeit genau?
Scheinselbstständigkeit liegt bei einem Arbeitsverhältnis vor, bei dem ein Freelancer oder ein Freiberufler seinen Aufgaben unter den gleichen Bedingungen nachgeht, unter denen auch festangestellte Arbeitnehmende ihre To Do‘s erledigen.
Eine Scheinselbstständigkeit besteht, wenn die folgenden Kriterien mehrheitlich zutreffen:
- Der externe Freelancer ist an Weisungen des Auftraggebers gebunden.
- Der oder die Dienstleister*in darf ihre Arbeitszeiten nicht selbst bestimmen.
- Die Aufgaben der externen Arbeitskraft sind identisch mit denen von Festangestellten auf vergleichbaren Positionen.
- Der oder die Auftragnehmer*in muss regelmäßig Bericht über seine oder ihre Arbeit erstatten.
- Der oder die externe Dienstleister*in kann seinen oder ihren Arbeitsort nicht frei bestimmen.
- Der Freelancerin oder dem Freelancer ist es nicht gestattet, ihre oder seine eigeneHard- und Software zu benutzen.
- Der oder die externe Dienstleister*in tritt gegenüber Kunden als Mitarbeiter*in des Unternehmens auf.
- Der oder die externe Auftragnehmer*in arbeitet nur wenig oder gar nicht für andere Unternehmen und betreibt auch keine aktive Kundenakquise und Werbung für das eigene Unternehmen.
Welche Folgen hat Scheinselbstständigkeit für ein Unternehmen?
Das Thema Scheinselbstständigkeit sollten weder Unternehmen noch Dienstleister auf die leichte Schulter nehmen. Kleine Unternehmen kann das Aufdecken dieses Deliktes im schlimmsten Fall die Existenzgrundlage kosten. Denn Scheinselbstständigkeit zieht schmerzhafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich.
So muss das beauftragende Unternehmen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer für die letzten vier Jahre der Zusammenarbeit nachzahlen. Hier kann eine beträchtliche Summe anfallen, zu der noch Säumniszuschläge hinzukommen können.
Des Weiteren muss das Unternehmen den Freelancer in ein Angestelltenverhältnis überführen. Wird überdies eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit nachgewiesen, sind Bußgelder, Gefängnisstrafen und Rückzahlungsforderungen für bis zu 30 Jahre möglich.
Welche Folgen hat Scheinselbstständigkeit für den angeblichen Selbstständigen?
Auch für Scheinselbstständige geht das Entdecken des Betrugs mit Konsequenzen einher, die allerdings in der Regel keine existentielle Bedrohung nach sich ziehen. Zunächst wird dem oder der Freelancer*in der Status der Selbstständigkeit aberkannt.
Im Falle einer gewerblich ausgeübten Dienstleistung muss das Gewerbe beim Gewerbeamt abgemeldet werden. Damit endet auch die für Gewerbetreibende verbindliche Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.
Stattdessen muss der oder die Selbstständige nachträglich zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitnehmer*in geführt werden. Damit werden den einstigen externen Dienstleistenden diverse Rechte zugesprochen:
- Kündigungsschutz
- Urlaubsanspruch
- Lohnfortzahlungsverpflichtung im Krankheitsfall
Außerdem stehen dem ehemaligen Freelancer ab sofort Nettogehaltszahlungen in der Höhe des bisherigen Honorars zu. Und: Rechnungen, die im Vorfeld zu Unrecht geschrieben und abgegeben worden sind, müssen korrigiert werden. Auch die Umsatzsteuer, die durch den jetzt nicht mehr Selbstständigen ausgewiesen worden ist, muss für ungültig erklärt werden.
Wer führt die Prüfung auf Scheinselbständigkeit durch?
Eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit kann in Deutschland von verschiedenen Institutionen durchgeführt werden:
- Der Deutschen Rentenversicherung
- Dem Bund
- Einem Arbeitsgericht
- Dem Finanzamt
- Den Sozialversicherungen
Zu einer Prüfung kann es durch eine Anzeige von außen kommen. Aber auch der oder die Auftragnehmer*in oder ein auftraggebendes Unternehmen können eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn ein oder eine Freelancer*in ein Anstellungsverhältnis einklagen will.
Scheinselbständigkeit anonym melden – geht das?
Für die Anzeige einer vorliegenden Scheinselbstständigkeit bei einer der zuständigen Behörden ist keine Form vorgeschrieben. Sie kann theoretisch sogar mündlich oder auch anonym gestellt. In der Regel erfolgt sie jedoch schriftlich.
Die Behörden nehmen dann die Vorermittlungen auf und prüfen, ob es sich um eine irreführende Denunziation handelt oder tatsächlich um den Sachverhalt der Scheinselbstständigkeit. Erhärtet sich der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit, werden die Ermittlungen eingeleitet.

Erhöhung Grundfreibetrag 2022: Lohnsteuer korrekt anpassen
Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Arbeitgeber sind verpflichtet, den bisher vorgenommenen Lohnsteuerabzug zu korrigieren – sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist.
Möglichkeiten zur Korrektur
Die Art und Weise der Korrektur sind gesetzlich nicht festgelegt. Sie kann sowohl durch eine Neuberechnung als auch durch eine Differenzberechnung der zurückliegenden Lohnzahlungszeiträume erfolgen. Arbeitgeber haben hier also Handlungsspielraum, sollten jedoch in jedem Fall eine saubere Dokumentation sicherstellen.
Auswirkungen bei Kurzarbeitergeld
Besonders zu beachten ist, dass sich beim Bezug von Kurzarbeitergeld (KuG) oder Saison-KuG in den betroffenen Lohnzahlungszeiträumen Änderungen ergeben können. In solchen Fällen sind Korrekturanträge erforderlich, damit die steuerliche Anpassung korrekt berücksichtigt wird.

Energiepreispauschale 300 Euro: Anspruch, Auszahlung & Steuer
Die Bundesregierung beschließt eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Damit sollen Arbeitnehmer*innen in Deutschland steuerlich entlastet werden, um die stark gestiegenen Energiekosten abzufedern.
Was ist die Energiepreispauschale (EPP)?
Die Energiepreispauschale ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 Euro brutto. Ziel der Maßnahme ist es, alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland finanziell zu entlasten.
Wer hat Anspruch auf die 300 Euro?
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Dazu gehören:
- sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
- geringfügig Beschäftigte (Minijobber*innen),
- Selbständige und Gewerbetreibende.
Wie erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale?
Die Auszahlung an Arbeitnehmer*innen erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung. Für Selbständige und Gewerbetreibende wird die Entlastung über die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung berücksichtigt.
Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?
Ja, die 300 Euro Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Sie wird jedoch nicht auf Sozialversicherungsbeiträge angerechnet. Das bedeutet: Arbeitnehmer*innen müssen die Zahlung in ihrer Steuererklärung angeben, profitieren aber dennoch von einer spürbaren Entlastung.
Fazit
Die Energiepreispauschale 2022 ist ein zentraler Bestandteil des Steuerentlastungspakets der Bundesregierung. Mit der Einmalzahlung von 300 Euro sollen Arbeitnehmer*innen in Deutschland schnell und unkompliziert finanziell unterstützt werden.

Mediation in Unternehmen: Warum außergerichtliche Streitbeilegung oft besser ist
Viele Streitfälle in oder zwischen Unternehmen landen vor Gericht - und dieser Weg ist öffentlich, teuer und langwierig. Doch es gibt eine deutlich diskretere, unbürokratischere und günstigere Möglichkeit zur Konfliktbeilegung: die Wirtschaftsmediation. Im Videotalk "Butter bei die Fische" berichtet die zertifizierte Mediatorin Ann-Kathrin Witte über ihre Erfahrungen mit Mediation in Unternehmen.
Streit kommt nicht nur in den besten Familien, sondern auch in Unternehmen vor. Die Liste möglicher Anlässe ist lang: Unterschiedliche Auffassungen zwischen Management und Eigentümern, Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten, unterschiedliche Auslegungen von Vertragsklauseln, gescheiterte Kooperationen mit Folgeschäden und noch vieles mehr kann zu Konflikten führen.
Bevor die Beteiligten gleich einen Rechtsanwalt beauftragen und vor Gericht ziehen, empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Streitbeilegung in Erwägung zu ziehen – sagt Ann-Kathrin Witte, Expertin für Mediation in Unternehmen.
„Der größte Teil der Verfahren bei der Wirtschaftsmediation dreht sich um innerbetriebliche Streitfälle wie Führungs- oder Teamkonflikte“ berichtet die studierte Juristin und Psychologin. Platz zwei im Häufigkeitsranking nehmen Vertragsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehr beteiligten Unternehmen ein.
Aber auch familiäre Auseinandersetzungen sind Gegenstand von Mediationsverfahren, zum Beispiel, wenn die Unternehmensnachfolge ansteht oder zwei Generationen im Betrieb gemeinsam verantwortlich sind.
Warum die Neutralität der Mediationsleitung so wichtig ist
Zu ihrer Rolle in einem Mediationsverfahren hat Ann-Kathrin Witte eine klare Auffassung: „Eine Richterin bin ich nicht!“ Vielmehr müsse sie sich im Verfahren zurückhalten. Sie habe nicht die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, sondern die Konfliktparteien genau dabei zu unterstützen und zu begleiten. Zu Beginn jedes Verfahrens gehe es erst einmal um den Aufbau von Vertrauen – in die Personen und den Prozess. „Dabei ist die Allparteilichkeit, also meine Neutralität, die wichtigste Voraussetzung für das Gelingen eines Mediationsverfahrens“, erläutert die Expertin.
Wie lange dauert ein Mediationsverfahren?
Die Dauer eines Mediationsverfahrens variiert von Fall zu Fall und hängt von der Bereitschaft der Konfliktparteien zu einer Einigung ab. Ein wichtiger Vorteil gegenüber einem Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Beteiligten das Tempo bei der Mediation selbst bestimmen können. Am Ende des Verfahrens steht häufig eine Mediationsvereinbarung. Diese hat den gleichen rechtlichen Status wie ein Vertrag unter zwei oder mehr Parteien und gilt solange sich die Beteiligten an das Vereinbarte halten.
Wo finde ich eine passende Person für die Mediation?
Die Berufsbezeichnung „Mediator/in“ ist in Deutschland nicht geschützt, obwohl es hierzulande ein Mediationsgesetz gibt. Daher kommt es bei der Auswahl eines Mediators bzw. einer Mediatorin auf persönliche Qualitätskriterien an. Gute Anlaufstellen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, sind die Industrie- und Handelskammern sowie Verbände wie der Zentralverband Mediation Deutschland (ZvMD) oder der Bundesverband Mediation. Bei diesen Organisationen sind ausschließlich Personen gelistet, die entsprechende Aus- und Weiterbildungsaktivitäten im Bereich der Mediation vorweisen können.
Drei Tipps zur Mediation in Unternehmen
- Wählen Sie die „richtige“ Person für die Mediation aus! Da ein Mediationsverfahren das Vertrauen aller Beteiligten voraussetzt, ist es unerlässlich, dass sich die Konfliktparteien gemeinsam auf einen Mediator bzw. eine Mediatorin einigen, bevor der Prozess startet.
- Reflektieren Sie Ihre Position vor Verfahrensbeginn! Die Vorstellung, das Verfahren sei nur bei der Durchsetzung der eigenen Position erfolgreich, verhindert das Gelingen einer Mediation in Unternehmen. Daher ist es sinnvoll, schon vor dem Prozessbeginn die eigene Position zu hinterfragen, den Konflikt aus der eigenen Sicht zu beschreiben und mögliche Kompromisslinien zu identifizieren.
- Geben Sie dem Mediationsverfahren Zeit! Eine Meditation braucht die Zeit, die sie braucht. Also geht es nicht darum, einen Konflikt in Rekordgeschwindigkeit zu „beerdigen“ – aber auch nicht darum, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen. Gerade beim richtigen Timing zeigt sich die Qualität einer guten Mediationsleitung.

Mitarbeitermotivation: Definition, Methoden und Beispiele
Motivierte Mitarbeiter sind in der Regel leistungsfähiger, seltener krank und steigern die Produktivität des gesamten Unternehmens. Daher ist die Mitarbeitermotivation eine wichtige Stellschraube in jedem Unternehmen.
Umso wichtiger ist es für den langfristigen Erfolg, die eigenen Angestellten an das Unternehmen zu binden und auf Dauer zu motivieren. Dafür bedarf es neuer Konzepte, denn gerade jüngere Menschen geben sich als Arbeitnehmer mit den üblichen Maßnahmen immer öfter nicht mehr zufrieden und es leidet die Mitarbeitermotivation.
Definition Mitarbeitermotivation
Der Begriff Mitarbeitermotivation bezeichnet die Einflussnahme der Führungskräfte auf die einzelnen Mitarbeiter mit dem Ziel, das aktuelle Leistungsniveau zu halten, zu steigern oder grundlegend zu verändern.
Üblicherweise wird mit Mitarbeitermotivation auch die Stimmungslage innerhalb der Belegschaft gemeint. Die Motivation ist dabei ein Gefühl, was Menschen indirekt beeinflusst und über den Arbeitstag begleitet, ohne dass sie dies bewusst wahrnehmen. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Einstellung der Mitarbeiter positiv zu beeinflussen, da dies direkten Einfluss auf die Arbeitsleistung haben sollte.
Arten der Mitarbeitermotivation
Intrinsische Mitarbeitermotivation
Bei dieser Art der Mitarbeitermotivation kommt die Motivation für hohe Leistungen vom Mitarbeiter selbst. Dieser Effekt wird unterstützt, wenn Arbeitnehmer den Sinn ihrer Arbeit wahrnehmen und Spaß an ihren Aufgaben entwickeln. Auch persönliche Weiterentwicklung und tägliche Herausforderungen wirken sich auf die intrinsische Motivation positiv aus.
Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte, die intrinsische Motivation von Mitarbeitern mit den zum Persönlichkeitsprofil passenden Anerkennungen aufrecht zu erhalten. Dies kann unter anderem durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes, aktives Einbinden der Mitarbeiter in unternehmerische Entscheidungen oder die Übertragung der Verantwortung zur Erreichung bestimmter Ziele erfolgen.
Extrinsische Mitarbeitermotivation
Dies bezeichnet die Motivation, welche durch einen äußeren Anreiz ausgelöst wird. Grund für die gesteigerte Motivation kann zum Beispiel der Wunsch nach einer Gehaltserhöhung, Möglichkeiten zu Weiterbildungen oder ein anstehendes Personalgespräch sein.
Auch drohende negative Konsequenzen können sich letztlich positiv auf die Mitarbeitermotivation auswirken, beispielsweise die Androhung von Sanktionen, Kündigung oder ähnlichen Folgen.
Die monetären Instrumente der extrinsischen Mitarbeitermotivation wirken jedoch oft nur kurzfristig motivierend auf Mitarbeiter.
Mitarbeitermotivation als wirtschaftlicher Faktor
Mangelnde Mitarbeitermotivation hat zunächst direkt negative Folgen für das jeweilige Unternehmen, kann sich insgesamt aber sogar auch auf die gesamte Volkswirtschaft auswirken. Unmotivierte Mitarbeiter sind weniger leistungsfähig und entwickeln kaum Eigeninitiative, was sich hemmend auf die Innovationsfähigkeit des Unternehmens auswirkt. Studien wie der Gallup Engagement Index belegen, dass eine große Zahl an Arbeitnehmern im Inneren bereits mit ihrer aktuellen Stelle abgeschlossen haben und daher oft nur die nötigste Leistung erbringen.
So geht den einzelnen Unternehmen jährlich Umsatz verloren, schlicht, weil Mitarbeiter weniger leisten, als sie könnten. Dieser Effekt wird oft unterschätzt, ist er doch schwer in Zahlen zu fassen. Der Unterschied der Arbeitsleistung zwischen einem top-motivierten Mitarbeiter und einem desinteressierten Mitarbeiter kann durchaus sehr groß ausfallen, ist jedoch objektiv kaum messbar.
Zusätzlich sind unmotivierte Arbeitnehmer im Schnitt mehrere Tage länger pro Jahr krank als motivierte Kollegen und kosten das Unternehmen so zusätzlich.
Auch Entwicklungen wie die Corona-Pandemie haben dazu beigetragen, dass sich Arbeitnehmer immer weniger mit ihren Arbeitgebern identifizieren. Im Homeoffice nimmt der persönliche Kontakt zum Team und zu den Vorgesetzten ab und Arbeitgeber werden austauschbarer. So wird der Arbeitsmarkt agiler und flexibler und verwandelt sich in vielen Bereichen immer mehr in einen Arbeitnehmermarkt, in dem Arbeitnehmer die Bedingungen bestimmen.

